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FondUrkunden Melsungen (1382-1496)
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Charter: 72
Date: 1518
AbstractCraft und Johan Schreiber verkaufen der Pfarkirche St. Peter zu Niederense die Rechte an ihren Gütern für eine nicht näher genannte Summe Geldes und verzichten auf alle weiteren Ansprüche. Als Zeugen waren Ditmar Papen und Cord Scheven anwesend; es siegelt der Vikar des Stuhles zu Corbecke, Bertold Baten.

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Charter: 68
Date: 13. Juli 1519
AbstractHermann und Gisela (Gheyseke) Schmalenberg verkaufen einen halben Morgen bei Korbach an einen Mann aus Nordenbeck und verzichtet auf alle weiteren Ansprüche. Auf ihre Bitte siegelt der Richter zu Korbach Cord Mylhard.

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Charter: 37
Date: 2. Februar 1520
AbstractJohannes (Meyer), Abt des Klosters Breitenau (von gottis gedolt Abtt des Stieffts Breydinauwe), verkündet, dass künftig 12 Gulden von den verschiedenen Zinsleistungen, die die Stadt Melsungen an ihn und die Stadt Erfurt an Melsungen zu zahlen hätte, für die Unterstützung von Studenten in Erfurt gespendet werden. Dies gilt für die aus Melsungen stammenden Studenten und wird dann hinfällig, wenn die Zinsen ausgelöst oder keine Studenten aus Melsungen mehr in Erfurt sein sollten.

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Charter: 62
Date: 25. Juli 1521
AbstractHans und Else Großkunz (Groscontze) erhalten von dem Bürgermeister und Rat der Stadt Melsungen als Verwaltern des Siechenhauses die Summe von sechs Gulden und leisten hierfür einen jährlichen Zins von 11 ½ Bemscher hessischer Währung. Als Sicherheit dienen ihr Haus in Melsungen und das Land des Bruders Til Großkunz. Auf ihre Bitte siegeln der Rat und Bürgermeister zu Melsungen.

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Charter: 12
Date: 5. Juni 1522
AbstractAsmus und Barbara Peter aus Niederbeisheim erhalten von dem Pfarrer und Vikar zu Melsungen die Summe von fünf rheinischen Gulden und leisten hierfür eine jährliche Zinszahlung. Als Sicherheit dient ihr Rodeland bei Niederbensheim, es besteht Rückkaufsrecht. Auf ihre Bitte siegelt Werner von Besse.

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Charter: 33
Date: 25. April 1534
AbstractJohann und Catharina Moller erhalten von den Vorstehern des Gotteskastens zu Melsungen Hans Werner, Ludwig Verber und Johann Tyling die Summe von zehn Goldgulden und leisten hierfür einen jährlichen Zins von 13 Albus. Als Sicherheit dienen Haus und Garten; es besteht Rückkaufsrecht. Auf ihre Bitten siegelt der Vogt Heinrich Eberwein.

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Charter: 36
Date: 5. April 1535
AbstractBürgermeister und Rat der Stadt Melsungen entsprechen einer Verordnung des Landesherren über die Verwendung vormals geistlicher Lehen und bestimmen, dass die Güter, die vormals der Frühmesse zugedacht waren, nun wieder zu schoßpflichtigen Bürgergütern gemacht werden. Die 450 Gulden sollen als Wiederkaufssumme ausgegeben und die jährlichen Einnahmen für das Studium armer Bürgerkinder oder andere christliche Zwecke verwendet werden. Auf ihre Bitte siegelt Landgraf Philipp von Hessen.

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Charter: 35
Date: 24. März 1535
AbstractRat und Bürgermeister der Stadt Melsungen und der Pfarrer Johann Lening (Leinyngus) verkaufen nach der Abschaffung der Frühmesse und des Todes des bisherigen Lehensinhabers die Ländereien, deren Einnahmen bisher der Frühmesse zugute kamen. Die bei Hombach gelegenen Äcker gehen nun für die Summe von 24 Goldgulden an das Hospital zu Melsungen. Es siegeln die Bürgermeister und der Rat der Stadt sowie der Pfarrer.

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Charter: 53
Date: 26. November 1535
AbstractHeinrich und Katharina Ingebrandt zu Melsungen erhalten von den Vorstehern des Gotteskastens zu Melsungen Ludwig Woding, Hermann Koch und Hermann Leben die Summe von 20 Gulden und leisten hierfür einen jährlichen Zins von 30 Albus. Als Sicherheit dienen Haus, Land und Garten; es besteht ein Rückkaufsrecht. Auf ihre Bitte siegeln die Bürgermeister zu Melsungen.

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Charter: 28
Date: 18. März 1543
AbstractBarbara Motze aus Obermelsungen erhält von den Vorstehern des Spitals St. Georg in Melsungen die Summe von 20 Gulden und leistet hierfür einen jährlichen Zins von 30 Weißpfennigen. Als Sicherheit dienen ihr Haus samt Garten sowie ihr Landbesitz und alle anderen Güter; es besteht ein Rückkaufsrecht. Auf ihre Bitte siegelt der Schultheiß zu Melsungen Martin Berghofer (Merthein Berckobenns).

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Charter: 57
Date: 4. Februar 1546
AbstractHermann und Catharina Heberling erhalten von dem Pfarrer Johann Lening dem Rentschreiber Heinrich Giepen und dem Vorsteher Laurenz Fand die Summe von fünf hessischen Joachimstalern und leisten hierfür einen jährlichen Zins von 8 ½ Albus und 3 Hellern. Als Sicherheit dienen ihr Haus und Besitz; es besteht ein Rückkaufsrecht. Auf ihre Bitte siegeln die Bürgermeister zu Melsungen.

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Charter: 6
Date: 22. März 1551
AbstractConrad und Katharina Osterling erhalten von den Vorstehern des Spitals zu Melsungen 20 Taler und verpflichten sich, hierfür jährlich an Ostern einen Taler Zinsen zu zahlen. Als Sicherheit dient ihr Haus, es besteht Rückkaufsrecht. Auf ihre Bitten siegeln der Bürgermeister und Rat der Stadt Melsungen.

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Charter: 1
Date: 12. Februar 1552
AbstractLandgraf Wilhelm (IV.) von Hessen verkauft zehn Viertel der Erträge, die auf seinem Hof zu Helmshausen von Engelnhans erwirtschaftet werden, für die Summe von 130 guten Joachims-Talern an Hermann Ebert, Grebe zu Hilgershausen, dessen Frau Catharine und deren Erben. Die Zahlung erfolgt an den Diener Hermann Ungefug, der hiermit verschiedene Forderungen an den Landgrafen begleichen soll. Es besteht Rückkaufsrecht.

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Charter: 2
Date: 1. März 1552
AbstractLandgraf Wilhelm IV. von Hessen verkauft für die Summe von 130 Talern zehn Viertel der Einnahmen eines Hofes zu Helmshausen, der von Albert Wilhelm bewirtschaftet wird, an Cunzen Knuppeln, dessen Frau Catharina und ihren Erben. Die Summe wird an den Diener Herman Ungefug übergeben, es besteht ein Rückkaufsrecht.

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Charter: 3
Date: 1. März 1552
AbstractLandgraf Wilhelm (IV.) von Hessen verkauft gegen Wiederkaufsrecht zehn Viertel der Einnahmen des Hofs in Helmshausen, der zur Zeit von Heinrich Boit bewirtschaftet wird, für die Summe von 130 Talern zu je 31 Albus an Konrad (Kunz) Ebert aus Hilgershausen und dessen Frau Eyle (Adelheid).

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Charter: 58
Date: 3. Januar 1554
AbstractHeinz und Else Wicker zu Mörshausen (Mershausen) verkaufen eineinhalb Äcker an Philipp Brugen und dessen Frau Kenne und verzichten auf jegliche weiteren Ansprüche. Von der Kaufsumme wurden ihnen zwei Taler ausbezahlt und acht Taler dem Gotteskasten zu Melsungen zur Verzinsung übergeben. Auf ihre Bitte siegelt der Schultheiß zu Spangenberg Witt Wintter.

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Charter: 17
Date: 30. Oktober 1556
AbstractHans und Elisabeth Rosenblatt aus Melsungen erhalten von den Vorstehern des Gotteskastens zu Melsungen Henning Steddan (Henniges Steddan) und Melchior Schuhmacher (Milcher Schumacher) zehn Taler und leisten hierfür eine jährlichen Zinszahlung von 16 halben Albus. Als Sicherheit dienen ihr Haus und Zubehör, es besteht Wiederkaufsrecht. Auf ihre Bitte siegeln Bürgermeister und Rat zu Melsungen.

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Charter: 20
Date: 11. April 1557
AbstractKatharina Heberling, Witwe und Burgersche zu Melsungen, erhält von den Vorstehern des Spitals zu Melsungen die Summe von 13 Talern und leistet hierfür einen jährlichen Zins von 20 Albus. Als Sicherheit dienen ihr Haus, Garten und Zubehör, es besteht Rückkaufsrecht. Auf ihre Bitte siegeln Bürgermeister und Rat der Stadt Melsungen.

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Charter: 43
Date: 1562
AbstractHenn und Gertrud Dippel aus Obermelsungen erhalten von dem Pfarrer zu Melsungen Johann Lening und dem Ratsherrn Clas Veng als Verwaltern der Frühmess-Stiftung die Summe von 20 Talern und leisten hierfür einen jährlichen Zins von 31 Albus. Als Sicherheit dienen ein Acker und eine Wiese samt Garten. Es besteht ein Rückkaufsrecht. Auf ihre Bitte siegelt der Schultheiß zu Melsungen Martin Berghofer.

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Charter: 34
Date: 1. Oktober 1564
AbstractHans und Katharina Dippel aus Obermelsungen erhalten von Heinrich Bise, Bürger zu Melsungen, und dessen Frau Birte die Summe von 30 Talern und leisten hierfür einen jährlichen Zins von 1 ½ Talern. Als Sicherheit dient das St. Peters Lehen, das dem Spital zu Melsungen zugehört. Dies geschieht mit Wissen des Pfarrers Johann Lening und des Bürgermeisters und Rats der Stadt Melsungen als den Vorstehern des Hospitals. Auf ihre Bitten siegeln der Pfarrer und die Stadt Melsungen.

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Charter: 22
Date: 15. April 1568
AbstractHans und Elisabeth von Gotha, Bürger zu Melsungen, übergeben dem Gotteskasten zu Melsungen ein Legat von 60 Talern, das gegen eine jährliche Zinszahlung von 3 Talern an Wilhelm Synning verpfändet wird. Aus den Einnahmen sollen in Anwesenheit des Pfarrers und des Bürgermeisters, die hierfür jährlich vier Albus erhalten, eine Speisung der Armen am ersten Adventssonntag und das Kirchengeläut erfolgen. Bei einer Aufkündigung der Pfandnahme durch Wilhelm Synning oder die Vorsteher des Gotteskastens sollen die 60 Taler neu angelegt werden.

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Charter: 29
Date: 21. Dezember 1571
AbstractHans und Barbara Nussel aus Melsungen erhalten von den Vorstehern des Gotteskastens zu Melsungen Tonniges Steffan und Christoph Osterrich, die Summe von 36 Talern und leisten hierfür einen jährlichen Zins von einen Taler vier Albus und neun Hellern. Als Sicherheit dienen ihr Haus, Garten und Land; es besteht ein Rückkaufsrecht. Auf ihre Bitte siegeln Bürgermeister und Rat der Stadt Melsungen.

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Charter: 31
Date: 25. Februar 1572
AbstractHans und Elisabeth Sperk aus Guxhagen (Guxhain) erhalten von den Vorstehern des Gotteskastens zu Melsungen die Summe von 40 Gulden und leisten hierfür einen jährlichen Zins von zwei Gulden. Als Sicherheit dienen ihr Garten und vier Äcker; es besteht Rückkaufsrecht. Auf ihre Bitte siegelt der Schultheiss von Melsungen Martin Berghober (Merttin Berrkhober).

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Charter: 32
Date: 11. November 1573
AbstractHeinz und Kunna Kolbe aus Kirchhof im Amt Melsungen erhalten von den Vorstehern des Gotteskastens zu Melsungen die Summe von 20 Talern und leisten hierfür einen jährlichen Zins von einem Taler. Als Sicherheit dienen Haus und Hof, Wiesen und verschiedene Gärten. Es besteht ein Rückkaufsrecht, das bei Bedarf ein viertel Jahr vor der Zinszahlung angezeigt werden muss. Die Urkunde schrieb auf ihre Bitten der Rentschreiber Hartman Koler, es siegelt der Schultheiß Martin Berghofer.

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Charter: 11
Date: 24. Januar 1575
AbstractAndreas und Gisela (Gehela) Honhaus aus Obermelsungen erhalten von den Verwaltern der Frühmesse zu Melsungen 40 Taler und leisten hierfür eine jährliche Zinszahlung von zwei Talern. Als Sicherheit dient ihr Haus in Obermelsungen, es besteht Wiederkaufsrecht. Auf ihre Bitte siegelt der Schultheiß zu Melsungen Martin Berg (Martein Bergk).

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Charter: 30
Date: 26. Juni 1576
AbstractKaspar und Elisabeth Braun erhalten von den Vorstehern des Gotteskastens zu Melsungen Christoff Kohler und Marten Pfeil die Summe von zehn Gulden und leisten hierfür einen jährlichen Zins von 13 Albus. Als Sicherheit dient ihr Erbgarten in der Steingasse; es besteht ein Rückkaufsrecht. Auf ihre Bitte siegeln die Bürgermeister und der Rat der Stadt Melsungen.

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Charter: 5
Date: 26. Juni 1576
AbstractHans Bidenkars erhält von den Exekutoren des Gotteskastens zu Melsungen Hermann Worsten und Michael Gorbell die Summe von sieben Talern und hat hierfür einen jährlichen Zins von zehn Albus und neun Hellern zu leisten. Als Sicherheit dient sein Garten, es besteht Rückkaufsrecht. Auf seine Bitte siegeln der Bürgermeister und Rat der Stadt Melsungen.

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Charter: 21
Date: 30. September 1579
AbstractKilian und Elisabeth Gosman aus Körle (Corla) verpfänden für sechs Taler ihr Haus in Körle an die Vorsteher des Gotteskastens zu Melsungen. Sie haben hierfür einen jährlichen Zins von 9 Albus zu leisten und besitzen das Rückkaufsrecht. Auf ihre Bitte siegelt der Schultheiss von Melsungen Hermann Hesberg (Herman Hespergk).

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Charter: 18
Date: 7. März 1582
AbstractKonrad und Elisabeth Braun verkaufen ihr Haus mit Zubehör und Garten für die Summe von 240 Talern an den Pfarrer Heinrich Bachmann und den Bürgermeister und Rat zu Melsungen, die hierin die Kaplanei (Capplaney) errichten wollen. Es siegeln Bürgemeister und Rat der Stadt Melsungen.

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Charter: 13
Date: 8. Oktober 1585
AbstractHinne und Catharina Deebe erhalten von den Vorstehern des Gotteskastens zu Melsungen Caspar Lewen und Konrad Haithausen (Cunradt Haithußen) die Summe von 15 Gulden und zahlen hierfür einen jährlichen Zins von 19 ½ Albus. Als Sicherheit dienen Haus und Garten, sie besitzen das Rückkaufsrecht. Auf ihre Bitten siegeln der Bürgermeister und Rat der Stadt Melsungen.

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Charter: 24
Date: 29. November 1585
AbstractPfarrer, Bürgermeister und Rat der Stadt Melsungen bestätigen Caspar und Elisabeth Waltern, Einwohnern zu Hilgershausen, ein Lehen von drei halben Huben Landes, das der Frühmesse zu Melsungen als Eigentum gehört. Sie haben hierfür jährlich sechs Viertel der Erträge nach melsungischem Maß sowie eine halbe Gans und einen Hahn abzugeben.

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