Fond: Deutscher Orden: Kommende Mergentheim II
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Charter: B 250 U 106
Date: am dinstag nach dem newen jarstagk
Abstract: Jörg Cleynman, Bürger zu Mergentheim, und seine Ehefrau Barbara beurkunden, daß sie Hans Nothafft, Komtur, und den Deutschen Haus zu Mergentheim 1/2 Gulden jährlichen Zins auf ihren Weingarten an der Ketterit neben dem Weingarten des Kuntz Merkleingelegen, der zu vor Hans Barberer und Jorg Raben gehörte und der Trapponei 3 Pfennig gilt, um 10 rheinische Gulden unter Vorbehalt des Wiederkaufs verkauft haben.
Charter: B 250 U 209
Date: montag nach sant Peters tag kathedra genantt
Abstract: Friedrich von Rosenberg zu Boxberg (Boxperg) beurkundet, daß er Wolfgang von Eisenhofen, Landkomtur der Ballei Franken, und Burckhard von Seckendorff, Komtur des Deutschen Ordens zu Virnsberg (Virnsperg) und den beiden Häusern Ellingen und Virnsberg seinen von Jörg von Rosenberg geerbten Weinzehnten zu Oberbalbach (Obernbalbach) und Deubach (Dewbach) um 900 rheinische Gulden in Gold auf Wiederlösung verkauft hat, wobei vereinbart wurde, daß die Bürger ihren Dienst in Mergentheim (Mergetheim) und in Tauberbischofsheim (Bischoffeheim an der Tawber) leisten sollen. Bürgen sind: Zeißolff Ritter, Linhart und Lorenz von Rosenberg, Gevettern.
Charter: B 250 U 269
Date: montags nach dem weyssen sontag in latein Invocavit
Abstract: Erasmus von Enheim (Ehenheim) zu Eubigheim (Eybicken), der seinen Wein- und Getreidezehnten zu Markelsheim (Marckelszhaim) an der Tauber an Prior Kilian und den Konvent des Klosters Rebdorf (Rebdorff) im Bistum Eichstätt (Eystet) verkauft und in der Kaufurkunde bestätigt hatte, daß er den Teil des Zehnten, den er früher von Albrecht von Bibra, Dompropst zu Würzburg (Wurtzpurgk) und Propst zu Neumünster (Neuen Munster), zu Lehen hatte, zu einem freien Eigen gemacht habe, beurkundet, daß ihm dies noch nicht gelungen sei, und verspricht, den erwähnten Teil des Zehnten innerhalb von 4 Jahren ledig zu machen. Bürgen sind: Georg von Enheim zu Geyern (Geyrn), Wolfhart von Enheim zu Forndorf (Vorndorff), Amtmann zu Feuchtwangen (Feuchtwang).
Charter: B 250 U 167
Date: am nontag sandt Gerdraudtentag
Abstract: Else Keckolff bestätigt den Kauf einer Herrenpfründe von Johann Helmrich, Spitalmeister des Deutschen Ordens zu Mergentheim, gemäß der wörtlich inserierten Urkunde des genannten Johann Helmrich, und verspricht, die getroffenen Vereinbarungen einzuhalten.
Charter: B 250 U 270
Date: am dinstag nach dem sontag Jubilate
Abstract: Schultheiß, Bürgermeister, Schöffen und die Gemeinde zu Markelsheim (Marckelszheim) beurkunden, daß sie an die von Johann Adelman von Adelmannsfelden (Adelmanßfelden), Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, mit Eberhard Lochner, Amtmann zu Neuhaus (Newenhausz), und Nikolaus Vehe, Kaplan zu Neuhaus, vereinbarten Regelungen bezüglich des Hauptrechts für Frauen zu Markelsheim halten, nachdem sie um Milderung der von dem früheren Kaplan zu Neuhaus, Hans Kriech, eingeführten Bestimmungen nachgesucht hatten.
Charter: B 250 U 491
Date: dinstag nach Alexius
Abstract: Linhard von Dürn (Thurn), [mainzischer] Amtmann auf der Wildenburg (zu Willenbergk), Jörg Rüdt von Bödigheim und Anselm von Eicholzheim bekunden: Jörg Hawbner hat wegen Zurückweisung seiner Forderung gegenüber Bürgermeister und Rat zu Mergentheim auf 30 Gulden Hinterlassenschaft seines Mutterbruders Konz Geytz dem ehrwürdigen Herrn Hans Nothaft, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, sowie Bürgermeister, Rat und ganzer Gemeinde daselbst Fehde angesagt. Der Komtur hat, zugleich im Namen von Bürgermeister, Rat und Gemeinde Mergentheim, den A. sein Wort gegeben, Hawbner hat ihnen mit Handtreu an Eides Statt gelobt, sie würden dem gütlichen Entscheid der A. in allen Punkten nachkommen. Diese verfügung: 1) Die Fehde Jörg Hawbners, seiner Helfer und Helfershelfer ist beendet; beide Parteien sind einander deswegen nichts schuldig, 2) Falls Hawbner, seine Mutter und seine Geschwister die 30 fl weiterhin fordern, soll ihnen nach Mergentheimer Recht dem gegenüber schleunigst zu ihrem Recht verholfen werden, den sie beklagen. - Jede Partei erhält eine besiegelte Ausf. dieses Entscheids.
Charter: B 250 U 317
Date: an sant Mertes des hayligen bischoffs tag
Abstract: Der Schultheiß, Dorfmeister und die Gemeinde Rengershausen (Rengersshawsen) beurkunden, daß sie Hans Schenkel, Bürger zu Mergentheim, 26 Morgen Wald im Langen Grund um 26 Goldgulden verkauft haben, wobei Albrecht, Graf von Hohenlohe (Hoenloe) in der wörtlich inserierten Urkunde seine Zustimmung erklärt hat.
Charter: B 250 U 58
Date: am samstag unser lieben frawen abendt presentationiß zu latein genant
Abstract: Hans Swartz, genannt Hamel Hans vom Stein, auf Verdacht des Peter Schick, Barbier von Poppenhausen (Bobenhausenn), der am Sankt Leonhardstag zwischen Assumstadt (Aßzmanstat) und Lustbronn (Lustprunen) von drei Fußgehenden ausgeraubt worden war, ins Gefängnis des Hans Nothafft, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, gebracht und durch Vermittlung des Hans von Liebenstein (Libenstein), Hauskomtur und Richter des Deutschen Ordens, des Jörg Metzler und des Leonhard Zoller, beide im Gericht und Rat zu Mergentheim, und auf Bewilligung des Peter Schick wieder entlassen, beurkundet, daß er 5 Gulden von Peter Schick erhalten hat und schwört gegen den genannten Komtur von Mergentheim, den Deutschen Orden und gegen Peter Schick Urfehde.
Charter: B 250 U 333
Date: dinstag nach dem sontag Letere halbfastenn
Abstract: Peter von Bragenhofen, genannt Fetzer, Hauskomtur des Deutschen Ordens zu Ulm, übergibt Hans Nothaft, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim (Mergethaim) die Wiese zu Rot (Rod), die er 1510 von Martin Schmid zu Markelsheim (Marckelßhaim) und dessen Ehefrau gekauft hatte, für 150 Gulden.
Charter: B 250 U 210
Date: am mitwochen nach sandt Martins des heiligen bischoffs tag
Abstract: Kuntz Lanng zu Deubach und seine Ehefrau Engel beurkunden, daß sie Hans Nothaft, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, ein Gulden jährlicher Gülte auf ihre Güter zu Deubach, die sie von dem Deutschen Orden zu Lehen tragen, um 20 Gulden Hauptgut auf Wiederlösung verkauft haben.
Charter: B 250 U 318
Date: uff monntag nach sant Kathrin der heiligen junckfrawen tag
Abstract: Lorenz, Bischof zu Würzburg (Wurtzburg) und Herzog zu Franken, beurkundet, daß er in der Auseinandersetzung zwischen Philipp von Seldeneck, Erbküchenmeister, und den Brüdern Albrecht und Georg Grafen von Hohenlohe (Hoenloe) um die Obrigkeit und den Gerichtszwang zu Rengershausen (Rengershawsen) entschieden hat, daß die Herren von Hohenlohe Philipp von Seldeneck wieder in seine Rechte einsetzen müssen. In der Streitschrift hatte sich Philipp von Seldeneck beklagt, daß die Herren von Hohenlohe seinen Hintersassen) zu Rengershausen durch Hans vom Holtz verboten hatten, seinem Gerichtszwang gehorsam zu sein und ihm den Vogthafer zu geben, und daß sie die Bauernschaft daselbst durch ihren Keller zu Öhringen (Oringaw), genannt Haule von Kirchensall (Kirchensale), hatten einnehmen lassen. Als Beweis seiner Vogtrechte hatte er die wörtlich inserierte Urkunde des Georg, Graf von Henneberg vorgelegt. Der Anwalt der Herren von Hohenlohe hatte in der Replik erwidert, daß die Bauern zu Rengershausen, die auf den Gütern der Herrschaft [zu Hohenlohe] saßen, zum Gericht nach Niederrimbach ? (Rippach) gegangen seien.
Charter: B 250 U 183
Date: am abenndt sant Johans baptisten tag
Abstract: Hans Negwer, Bürger zu Mergentheim, und seine Ehefrau Elisabeth beurkunden, daß sie Michel Heckenlandt und Hans Kurtz, Pfleger des Dominikanerkloster zu Mergentheim, 1 Gulden jährlich Zinsen um 20 rheinische Gulden in Gold Hauptgeld auf Wiederkauf innerhalb einer Frist von 6 Jahren verkauft haben und setzen als Pfand e ihr nahe der Stadtmauer in der oberen Gasse gelegenes Haus.
Charter: B 250 U 456
Date: uff sampstag der do was der neunundzweinzigst tag des monats decembris
Abstract: Der Notar Johann Blofelde, Priester im Bistum Würzburg (Wurtzburg) bestätigt, daß er und die Zeugen bei der wörtlich aufgenommenen Erklärung des Hans Bubenleben und des Michael Semmerich zugegen waren.
Charter: B 250 U 294
Date: donrstags nach dem heikigenn pfingstag
Abstract: Hans Thomann von Rosenberg zu Boxberg (Boxperg) beurkundet, daß er Herrschaftsrechte (vogtey herlikeit oberkeit und gerichtszwangk) zu Üttingshof (Hof zu Üttingen) bei Dainbach um 270 rheinische Gulden an Dietrich von Cleen, Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, und an das Spital des Deutschen Ordens zu Mergentheim verkauft hat. Es wurde vereinbart, daß die Bürgen ihren Dienst in Tauberbischhofsheim (Bischoffenheim) oder in Mergentheim leisten sollen. Bürgen sind: Friedrich von Rosenberg, Hans Melchior von Rosenberg, Vetter und Bruder des A..
Charter: B 250 U 59
Date: uff donnerstag nach sant Franciscus tag
Abstract: Lorenz, Bischof von Würzburg (Wurtzburg) und Herzog von Franken (Frankhen), beurkundet, daß die im Streit liegenden Parteien, Burkhart von Seckendorff, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, und Hans Kern, Bürger zu Mergentheim, auf der einen Seite und Bastian Fridell und seine Parteigänger auf der anderen Seite, vereinbart haben, ihren Streitfall in dritter Instanz vor ihn (den Bischof) und seine Räte zu bringen. Der Urteilspruch soll von allen Teilen anerkannt werden, die Fehde soll beendet sein und der gefangengesetze Bastian Fridell soll entlassen werden. Dieser Abrede haben Bastian Fridell und sein Parteigänger Michel Cranntz, seiner und Pawel Cobolz Erben wegen, mit dem Vorbehalt, daß sie auch von der Gegenpartei angenommen wird, zugestimmt. Die Zusage der Gegenpartei wurde dem Bastian Fridell in Ochsenfurt (Ochssenfurt) in Michel Cranntz Haus mitgeteilt. Nach dem dieser die Abrede am 10. September 1517 (uff donnerstag nach nativitatis Marie) in der Kanzlei vor dem Amtmann Sigmund von Thüngen (Thungen), Ritter zu Würzburg, bewilligt hatte und gelobt hatte, sie zuhalten, wurde der 4. Oktober 1517 (uf mitwochen nach sant Franciscy tag) als Verhandlungstag festgesetzt. Darauf brachten der genannte Komtur und Hans Kere/Kern durch seinen Anwalt Martin Nachtigall Verhandlungsschriften (acta) und Urteile aus der ersten und zweiten Instanz ein und forderten die Bestätigung der schon ergangenen Urteile. Nach Einlegung von Verhandlungsschriften durch Bastian Fridell erklären er (der Bischof) und seine Räte beide Gerichtsverhandlungen, die erste vor dem Gericht zu Mergentheim, die zweite vor dem Komtur zu Mergentheim, und Urteile für rechtmäßig und entscheiden, daß es bei dem Urteil des Johann Nothafft, Komtur zu Mergentheim, bleiben soll.
Charter: B 250 U 345
Date: am freitag sandt Gallen des heiligen Apptstag
Abstract: Jörg von Rodenstein, Überreiter des Deutschen Ordens zu Mergentheim (Mergetheim), Johann Trautmann, Sekretär, und Peter Kriech, Bürger zu Mergentheim, entscheiden in der Auseinandersetzung zwischen Burkhard von Seckendorff, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, und dem Haus Mergentheim auf der einen Seite und Veit Schmidt, Bürger zu Mergentheim, dessen Ehefrau Katharina, dessen Schwester Barbara, Hans Troschell zu Wolkhausen (Wolxhausen), dessen Schwiegermutter (Schwiger) Margarete Hes, Hans Olling zu Rinderfeld (Rinderfelt), dessen Ehefrau Dorothea, Hieronimus Hoffmann zu Wolkhausen, dessen Ehefrau Anna, dessen Schwägerin (geschwien) Margareta, Matthäus und Hans Zigler, Brüder, zu Nassau (Nassaw), deren Schwester Kunigunde, alle Nachkommen des verstorbenen Fritz Schennck zu Tiefenthal (Tieffentall) auf der anderen Seite um einen Wald, der im Stuppacher Wald liegt und den früher Jakob Schennck besaß, daß letztgenannte Partei gegen Zahlung von 20 rheinischen Gulden durch genannten Komtur auf ihre Ansprüche verzichten soll.
Charter: B 250 U 246
Date: 1518
Abstract: Bernhard Bubenleben, Prior und Pfarrer, Johann Stapff, Prior, und der Konvent des Johanniterordens beurkunden, daß sie Jörg von Münchingen, Sohn des verstorbenen Jörg von Münchingen zu Pforzheim (Pfortzen), nach Übergabe einer Urkunde, laut der erwähnter Jörg von Münchingen 5 Gulden Zinsen um 100 Gulden Hauptgeld auf Güter in der Markung Althausen (Althawßen) erkauft hatte, jährlich 5 Gulden Zinsen geben.
Charter: B 250 U 107
Date: auff Sontag des achtten tag Johannis appostoli et ewangelisti
Abstract: Jötg von Münchingen, Sohn des verstorbenen Jörg von Münchingen, früher zu (Pfarrberg) gesessen, beurkundet, daß er Berhard Bubenleben, Pfarrer zu Mergentheim, Johann Stapf, Schaffner, und dem Konvent des Johanniterordens zu Mergentheim den Kaufbrief, die Gült von 2 1/2 Gulden sowie die Hauptsumme aus etlichen Gütern zu Mergentheim, die ehemals der verstorbene Linhart Zoller inne hatte, übergeben hat.
Charter: B 250 U 271
Date: die...Veneris
Abstract: Johann von Guttenberg, Kanoniker und Scholaster (scolasticus) der Würzburger Kirche, und der Würzburger Offizial als vom Papst bestellte Richter und Kommissare an alle Kleriker in Stadt und Bistum Würzburg: Erasmus, von Ehenheim (Einheim), Edelknecht (armiger) aus dem Bistum Würzburg, Kläger, hat unter Vorlage einer wörtlich inserierten Urkunde (literas...cum vera bulla plumbea in cordula canapis) Papst Leos X. von 1516 Jan. 26 durch seinen Prokurator beantragt, gemäß dem Befehl des Papstes im Prozeß des Klägers gegen Dekan und Kapitel der Kirche St. Johann zu Neumünster (Novimonasterii) in Würzburg die Gegenpartei aufzufordern, Einwände gegen seine Supplik vorzubringen und eine Auflistung jener Güter anzuhören, die er der Propstei als Ersatz für jene Zehnterträge zu übereignen gedenke, welche er von ihr zu Lehen getragen und mit Zustimmung des verstorbenen Propstes Albert von Bibra an Prior und Konvent des Augustinerklosters Rebdorf im Bistum Eichstätt (Eystettensis) verkauft hatte; bei Beobachtung der in der Urkunde Leos X. wörtlich inserierten Konstitution Papst Pauls II. über die besondere Ermahnung von Kommissionen von 1465 Mai 11 sei seiner Bitte nachzukommen, da dieser Tausch offensichtlich der Propstei zum Nutzen gereiche. Die A. zitierten deshalb unter Androhung der Exkommunikation peremptorisch die Propstei und alle, die Erasmus von Ehenheim dazu auffordert, innerhalb von sechs Tagen bzw. auf den nächsten Gerichtstag danach vor ihr Gericht beim Marienaltar der Domkirche zu Würzburg, wo sie jeweils am Montag, Dienstag und Freitag zu Gericht sitzen.- Der Notar Johann Birnesser, Kleriker des Bistuma Würzburg, des Offizialats und des Vikariats der Stadt Würzburg (vicariatus civitatis Herbipolensis) sowie in diesem Prozeß geschworener Schreiber, fertigt hierüber ein Notariatsinstrument.
Charter: B 250 U 263
Date: uff montag nach Kiliani
Abstract: Mathias Meyn, Dechant, und das Kapitel des Stifts St. Johann zu Neumünster (Neuemonster) zu Würzburg (Wurtzburg) beurkunden, daß sie als Lehensherren von genannten Gütern dem Kauf derselben durch das Amt Neuhaus (Neuehaus) zustimmen, nachdem Dietrich von Cleen, Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, Schloß und Amt Neuhaus gekauft hat. Die erwähnten Güter, für die Anstößer in Nassau, Ingolstadt (Ingelstat), Lochgarten (Lochgartten), Holzbronn (Holtzbrun), Löffelstelzen (Loffelholtz) und Harthausen genannt werden, sind den A. zins- und gültpflichtig.
Charter: B 250 U 230
Date: am freitag nach sandt Erharts tag
Abstract: Hans Thenner zu Althausen (Althawßen) beurkundet, daß er seine Töchter Elisabeth, Ottilie und Veronika mit deren Einverständnis Dietrich von Cleen, Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welchen Landen, als zum Amt Neuhaus (Newenhaws) gehörige Leibeigene übergeben und dafür von Niklaus Vehe, Kaplan des Deutschen Ordens zu Neuhaus, 6 rheinische Gulden erhalten hat, wovon er jeder Tochter zwei Gulden gegeben hat.
Charter: B 250 U 184
Date: uff sandt Jacobß tag deß heyligenn zwolffbotten
Abstract: Ludovicus Ernst, Prior, und die Brüder des Dominikanerklosters zu Mergentheim beurkunden, daß Michel Hasenbart zu Lustbronn (Lustprun) und dessen Ehefrau Katharina ihnen gegen die Abhaltung eines Jahrtages einen Weingarten zu Neunkirchen am (Gleßberg), für den als Anstößer Hans Dur und Hans Engelhart, beide von Althausen genannt werden, gegeben haben.
Charter: B 250 U 168
Date: am montag nach des newen jars tagk
Abstract: Gereon Dolt, Spitalmeister des Deutschen Ordens zu Mergentheim, beurkundet, daß er Hans Hun von Markelsheim (Marckelßheim) im Beisein von Eberhart Lochner, Amtmann zu Neuhaus (Newenhaws), Bartholomäus von Hutten, Küchenmeister des Deutschen Ordens zu Mergentheim, Hans Wolff, Kaplan des Deutschen Ordens zu Hüttenheim (Hittenheim), Johann Trautman, Schreiber des Komturs, Hans Koch, Friedrich Trautman und Bernhard Schwyker, alle zu Mergentheim, eine Herrenpfünde um 150 Gulden fränkischer Landeswährung verkauft hat. Was der Pfründner bei seinem Tod an Hausrat hinterläßt, soll dem Spital gehören, ebenso seine Barschaft, falls er nichts anderes verfügt. Ihm wird die Stube und die Kammer zum Johannser Hof zugewiesen, bis das Gemach, das jetzt Heinrich Heckfelder bewohnt, frei wird.
Charter: B 250 U 272
Date: 22. April 1520
Abstract: Christoph Schirndinger (de Schirnting), päpstlicher Protonotar, decretorum doctor, Propst der Stiftskirche St. Johann zu Neumünster (Novimonasterii) in Würzburg, Kanoniker der Domstifte Bamberg, Würzburg, Eichstätt und Regensburg (Bambergensis, Herbipolensis, Eystettensis et Ratisponensis ecclesiarum) und päpstlicher Scutifer (de numero participantium scutifer), an den Scholaster (scolastico) Johann von Guttenberg, Kanoniker der Würzburger Kirche, und den Würzburger Offizial, beide kraft einer von Erasmus von Ehenheim aus Ochsenfurt, Edelknecht (domicelli) aus dem Bistum Würzburg, erwirkten päpstlichen Urkunde Beauftragte (deputati) Papst Leos X. im folgenden Prozeß: Der gen. Erasmus hat auch dem A. mitgeteilt, daß er einst den Wein- und Getreidezehnt samt Zugehör im Dorf Markelsheim (Marckolscheym) von der Propstei Neumünster zu Lehen getragen habe; mit Zustimmung des verstorbenen Propsts Albert von Bibra, unmittelbarer Vorgänger des A., habe er sie samt eigenen Zehnten und Gütern an Prior und Konvent des Augustinerklosters Rebdorf im Bistum EIchstätt verkauft, nachdem er andere, höherwertige Güter gekauft und der Propstei zu Lehen aufgetragen habe. Da er die Zustimmung des Propsts Albert nicht nachweisen könne, könne er die verkaufte Zehnten dem Priorat nicht übereignen. Er wolle deshalb der Propstei als Ersatz für die gen. Zehntn, die einst sein Großvater für 130 Gulden gekauft habe, andere Güter im Wert von 330 rheinischen Gulden übereignen und erbitte die Zustimmung des A. Dieser hat sie wegen des päpstlichen Verbots der Veräußerung von Kirchengut an Laien verweigert. Nachdem nunmehr ein entsprechender Befehl des Papstes vorliegt, benötigen die Kommissare noch seine Zustimmung. Der A. erteilt diese Zustimmung zu Verkauf, Veräußerung und Anweisung der gen. Güter in aller Form. Der päpstliche Notar Adam Richard (Richardi), Kleriker des Erzbistums Köln (Coloniensis), fertigt hierüber ein Notariatsinstrument.
Charter: B 250 U 273
Date: uff donnerstag nach dem sonntag Letare
Abstract: Dietrich von Cleen, Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, einerseits und Franz Rüde, Wolf von Adelsheim (Adeltzheim) zu Wachbach und deren Hintersassen zu Wachbach, Dörtel Thürtal), Hachtel (Haichtal), Acendorf (Otzenndorf) und Igelstrut, sämtlich zur Zent Markelsheim gehörig, andererseits beurkunden, daß sie ihre Auseinandersetzung um die Zent- und Halsgerichtsordung unter Hinzuwirkung des Wolf von Luchau (?), Amtmann zu Neuhaus (Neuenhaus) beigelegt haben. Franz Rüde und Wolf von Adelsheim hatten sich entgegen der Zentordnung geweigert, einen ergriffenen Übeltäter in die Haft nach Neuhaus zu überführen; sie geloben mit ihren Hintersassen, die Zehntordnung zu halten. Die Urkunde wird zweifach ausgefertigt.
Charter: B 250 U 457
Date: uff montag nach dem Sonntag quasimodogeniti
Abstract: Dietrich von Cleen, Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, und Martin Sützel von Mergentheim sowie dessen Hintersassen zu Neunkirchen beurkunden, daß Wolf von Luchau, Amtmann zu Neuhaus (Neuennhaus), mit Martin Sützel und dessen Hinterassen zu Neunkirchen vereinbart hat, daß letztere künftig denselben Geboten wie die Hintersassen des [Deutschen] Ordens, die zur Zent Markelsheim (Margkelsheim) gehören, unterstehen und daß sie die Übeltäter, die sie zu Neunkirchen fassen, unverzüglich nach Neuhaus zu übergeben haben. Bisher hatte Martin Sützel seine Einwilligung dazu verweigert. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung der Urkunde.
Charter: B 250 U 319
Date: uf montag nach unserß hern fronleichnams tag
Abstract: Hans von Rosenberg, Amtmann zu Röttingen, und seine Ehefrau Richezza beurkunden, daß sie Dietrich von Cleen, Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, und dem Amt Neuhaus (Newenhaus) Einkünfte aus Gütern zu Rengershausen, Dörzbach (Dörzbach (Dortzbach) und Laibach ? (Leupach) um 84 1/2 rheinische Gulden und 21 Pfennig verkauft haben. Bei der Beschreibung der Güter werden die Orte Althausen, Assamstadt (Aszmanstat) und Klepsau (Clepszheim) erwähnt.
Charter: B 250 U 232
Date: uff sambstag nach vincula Petri
Abstract: Eberhard von Ehingen, Komtur des Deutschen Ordens zu Heilbronn (Heylbrun), und Friedrich Sturmfeder, Komtur des Deutschen Ordens zu Blumental (Blumentale), beurkunden, daß sie im Auftrag von Dietrich von Cleen, Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, eine Einigung in der Auseinandersetzung zwischen Burkhard von Seckendorff, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, einerseits und Heinrich Marschall von Pappenheim (Bappennheim), Hauskomtur des Deutschen Ordens zu Weißenburg (Weyssennburg) und Verwalter des Amts Neuhaus (Newennhaus), und Nikolaus Vehe, Kaplan des Deutschen Ordens zu Neuhaus, andererseits um das Fischrecht in der Tauber erziehlt und folgendes entschieden haben: Das Fischrecht zwischen Igersheim und Mergentheim steht dem Komtur und dem Haus Mergentheim zu, soweit die Markung Mergentheim auf den Zins und die Bede, die ihnen das Amt Neuhaus zu entrichten hatte. Es handelt sich dabei um Zinsen von einem Acker auf dem Katzenberg, für den Hans Knebel als Anstößer genannt wird, von einem Lehen zu Tötelsee (Rettelsehe), von einem Fischwasser bei der Mühle zu Igersheim, das dem Richter gehörte, sowie um die Bede von Äckern am Katzenberg (Kazberg) und Kytzberg, worüber ein Vertrag des verstorbenen Georg Graf von Henneberg, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, vom 15. November 1493 vorliegt. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung der Urkunden.
Charter: B 250 U 231
Date: uff sambstag nach vincula Petri
Abstract: Eberhard von Ehingen, Komtur des Deutschen Ordens zu Heilbronn (Heylbrun), und Friedrich Sturmfeder, Komtur des Deutschen Ordens zu Blumental (Blumentale), beurkunden, daß sie im Auftrag von Dietrich von Cleen, Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, eine Einigung in der Auseinandersetzung zwischen Burkhard von Seckendorff, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, einerseits und Heinrich Marschall von Pappenheim (Bappennheim), Hauskomtur des Deutschen Ordens zu Weißenburg (Weyssennburg) und Verwalter des Amts Neuhaus (Newennhaus), und Nikolaus Vehe, Kaplan des Deutschen Ordens zu Neuhaus, andererseits um das Fischrecht in der Tauber erziehlt und folgendes entschieden haben: Das Fischrecht zwischen Igersheim und Mergentheim steht dem Komtur und dem Haus Mergentheim zu, soweit die Markung Mergentheim auf den Zins und die Bede, die ihnen das Amt Neuhaus zu entrichten hatte. Es handelt sich dabei um Zinsen von einem Acker auf dem Katzenberg, für den Hans Knebel als Anstößer genannt wird, von einem Lehen zu Rötelsee (Rettelsehe), von einem Fischwasser bei der Mühle zu Igersheim, das dem Richter gehörte, sowie um die Bede von Äckern am Katzenberg (Kazberg) und...(Kytzberg), worüber ein Vertrag des verstorbenen Georg Graf von Henneberg, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, vom 15. November 1493 vorliegt. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung der Urkunden.
Charter: B 250 U 485
Date: uff den cristabent
Abstract: Rüdiger Sützel von Mergentheim vereinbart mit Joachim von Thüngen zum Sodenbeg (Sottenberg), dem er 150 rheinische Gulden schuldet , daß sich diese gegen die Übertragung von vier Morgen Wiese zu Oberbalbach auf 100 Gulden in Gold ermäßigt, wobei die Wiese mit dieser Summe wieder abgelöst werden kann.
Charter: B 250 U 252
Date: am freitag nach sandt Peters tag cathedra genant
Abstract: Andreas Bawr zu Apfelbach (Apffelbach) und seine Ehefrau Dorothea beurkunden, daß sie Burkhard von Seckendorff, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, und Haus Mergentheim einen rheinischen Gulden jährlichen Zins auf ein Gut, das Hiltpronts Gütlein genannt wird und das sie von genannten Haus Mergentheim zu Lehen haben, sowie auf einen Weingarten, der zwischen den Weingärten des Andreas Hoffman und des Hans Model liegt, um 20 rheinische Gulden verkauft haben, wobei ein Wiederkaufsrecht vereinbart wurde.
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