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FondAschaffenburg, Jesuitenkolleg (1219-1755)
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Date: 1361 Juni 13
AbstractDie Aussteller vidimieren eine Urkunde des Mainzer Erzbischofs Heinrich von Virneburg vom 5. März 1344 betreffend die Bestätigung der Schenkung der Zehnten im Langental bei der Burg Klingenberg mit allen ihren Zugehörungen an die Empfängerinnen. Aussteller: Die Mainzer Stuhlrichter Empfänger: Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelthal

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Date: 1361 Juni 13
AbstractDie Aussteller vidimieren eine Urkunde des Mainzer Erzbischofs Gerlach von Nassau vom 25. April 1354 betreffend die Bestätigung der Schenkung der Zehnten im Langental bei der Burg Klingenberg mit allen ihren Zugehörungen an die Empfängerinnen. Aussteller: Die Mainzer Stuhlrichter Empfänger: Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelthal

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Date: 1364 Februar 21
AbstractDer Aussteller verkauft den Empfängerinnen sein Lehen in dem Dorf Erlenbach, das er derzeit an Heinrich Kyl als Afterlehen verliehen hat. Dieser zinst jährlich 5 Malter Roggen, 4 Schilling Heller und ein Fastnachtshuhn und gibt den Zehnt von den zugehörig Aussteller: Konrad Pfeil von Aulenbach ("Phil von Vlnbach") zu Mönchberg ("Mengebur"), Edelknecht Empfänger: Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelthal

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Date: 1364 Oktober 29
AbstractDer Aussteller gibt den Empfängerinnen eine Hube [in Birkenfeld] zwischen der Hube des verstorbenen Wassermann und dem Gut des verstorbenen Dietmar Beier auf und verzichtet für sich und seine Erben auf alle Ansprüche und Rechte daran. Aussteller: Gerlach von Birkenfeld Empfänger: Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelthal

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Date: 1364 November 12
AbstractDer Aussteller bekennt für sich und seine Erben, dass sie dem Kloster Himmelthal 20 Malter Roggen Birkenfelder Maß schulden. Diese sollen sie ihnen in den kommenden vier Jahren aus dem Dorf Birkenfeld liefern, und zwar jedes Jahr am 29. September 5 Malter. Dafür stellen sie dem Kloster als Bürgen den Pfarrer zu Steinfeld Gottfried, Kraft Blumelin zu Zell, Wulfing von Thüngfeld und Eitel von Tottenheim zu Ansbach ("Onspach"). Diese verpflichten sich im Bedarfsfall zum Einlager mit einem Knecht oder Pferd in einem öffentlichen Wirtshaus in Lohr ("zu stat Lar"). Aussteller: Gerlach von Birkenfeld Empfänger: Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelthal

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Date: 1365 Februar 22
AbstractDie Ausstellerin verkauft mit Zustimmung ihrer Tochter Barbara und ihres Schwiegersohnes Gottfried ("Gotz") von Külsheim den Empfängerinnen um 550 Pfund Heller Miltenberger Währung ihren freieigenen Hof in Großheubach ("Groszen Heidebach") zwischen Heinrich Schwarzbart und Volpert ("Woltzo") Arnolt mit allen Zugehörungen. Die Ausstellerin quittiert den Erhalt der vereinbarten Summe, verzichtet für sich, ihre Tochter und ihren Schwiegersohn auf alle ihr Rechte an dem Hof und übergibt diesen vor dem Gericht in Großheubach den Empfängerinnen. Zusammen mit dem Hof übergibt sie ihnen auch alle den Hof betreffenden Dokumente in ihrem Besitz. Aussteller: Hildegund ("Hille"), Witwe des Heinrich Egen Empfänger: Äbtissin, Priorin und Konvent des Klosters Himmelthal

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Date: 1368 November 30
AbstractDie Ausstellerinnen verleihen jedem der Empfänger 32 Morgen Acker auf dem Langental zu Erbrecht. Diese sollen davon jeder dem Kloster jährlich 8 Malter Getreide, 4 Malter Roggen und 4 Malter Hafer zwischen dem 15. August und dem 8. September in das Kloster liefern. Außerdem soll jeder auf seine Äcker pro Jahr 10 Fuder Mist fahren. Wer dies versäumt, muss dem Kloster 30 Schilling Heller als Strafe bezahlen. Die Verleihung erfolgte in Gegenwart der Pfründner des Klosters in dem Dorf Schmachtenberg vor Schultheiß, Schöffen und Gemeinde. Will einer der Beliehenen seine Äcker aufgeben, so muss er den Jahreszins und 30 Schilling Heller bezahlen. Aussteller: Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelthal Empfänger: Sohn des Heinrich Subberlich sowie Konrad und Gernot Schmachtenberg

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Date: 1370 Februar 14
AbstractVor den Ausstellern, die dies auch beurkunden, vermacht Agnes, die Witwe des Johann Krämer, den Empfängerinnen testamentarisch ihre Weinberge am Bischofsberg ("in monte episcopi") [in Aschaffenburg] neben Weinbergen des Edelknechts Friedrich von Hettersdorf und des Metzgers Konrad Pyfer. Die Erträge der Weinberge fallen an die Präsenz des Klosters und sollen gleichmäßig unter den Konventsangehörigen aufgeteilt werden. Dafür soll man im Kloster das Totengedächtnis für die Stifterin und ihren Ehemann mit Vigilien und Messen begehen. Zeugen: die Aschaffenburger Stiftsvikare Siegfried Rimhorn, Konrad Eberhardi und Nikolaus Pistor. Aussteller: Die Richter der Aschaffenburger Kirche Empfänger: Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelthal

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Date: 1370 Februar 14
AbstractVor den Ausstellern, die dies auch beurkunden, vermacht Agnes, Witwe des Johann Krämer und Bürgerin zu Aschaffenburg, den Empfängerinnen testamentarisch ihre Weinberge am Bischofsberg ("in monte episcopi") [in Aschaffenburg] neben Weinbergen des Edelknechts Friedrich von Hettersdorf und des Aschaffenburger Bürgers Konrad Pyfer. Die Erträge der Weinberge fallen an die Präsenz des Klosters und sollen gleichmäßig unter den Konventsangehörigen aufgeteilt werden. Dafür soll man im Kloster das Totengedächtnis für die Stifterin und ihren Ehemann mit Vigilien und Messen begehen. Zeugen: Die Aschaffenburger Stiftsvikare Siegfried Rimhorn, Konrad Eberhardi und Nikolaus Pistor sowie der Kleriker Nikolaus Zentgraf ("Cingrauii") Aussteller: Die Richter der Aschaffenburger Kirche Empfänger: Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelthal

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Date: 1371 November 30
AbstractDer Aussteller vidimiert auszugsweise eine Urkunde Papst Gregor IX. vom 31. März 1237. Darin befiehlt dieser dem Erzbischof von Mainz und seinen Suffraganen, das Kloster Himmelthal gegen alle, die es schädigen und ihm Unrecht zufügen, in Schutz zu nehmen und zu verteidigen. Aussteller: Johann von Luxemburg-Ligny, Erzbischof zu Mainz Empfänger: Kloster Himmelthal

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Date: 1372 Juli 19
AbstractDer Aussteller bestätigt zu seinem sowie seiner Vorgänger und Nachfolger Seelenheil die Schenkung bzw. Übertragung der Zehnten im Langental bei der Burg Klingenberg mit allen ihren Zugehörungen durch die Herren Konrad und Gottfried von Bickenbach an die Empfängerinnen. Die Zehnten waren Lehen des Erzstifts Mainz im Besitz derer von Bickenbach. Aussteller: Johann von Luxemburg-Ligny, Erzbischof zu Mainz Empfänger: Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelthal

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Date: 1374 Dezember 11
AbstractDie Aussteller bekennen, dass sie den Empfängerinnen 40 Pfund Heller Miltenberger Währung geben sollen. Bis zur Bezahlung verpflichten sie sich, dem Kloster jährlich 4 Pfund Heller, je 1 Pfund Heller an jeder Quatember, zu bezahlen. Davon soll man für den Konvent Fische oder sonstige Lebensmittel kaufen, wofür dieser an jeder Quatember das Totengedächtnis für den Vater der Gebrüder sowie jedes Jahr am 16. Oktober seinen Jahrtag begehen soll. Sobald die Gebrüder die 40 Pfund bezahlt haben, sollen davon mit ihrem Rat jährliche Einkünfte für das Kloster erworben werden. Die Aussteller sind dann von der Bezahlung des Zinses befreit. Aussteller: Die Gebrüder Dietrich und Konrad von Bickenbach Empfänger: Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelthal

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Date: 1377 Juni 23
AbstractDie Ausstellerinnen verleihen den Empfängern ihren Hof oben im Dorf Breitenbrunn ("Breidenborn") zu Erbrecht. Diese liefern davon dem Kloster jährlich 3 Malter Getreide, halb Roggen und halb Hafer, sowie 1 Sommerhuhn. Die Empfänger sind verpflichtet, den Hof mit seinen Gebäuden und Zugehörungen in gutem Kulturzustand zu halten. Wenn die Pächter auf ihre Kosten Besserungen zu dem Hof erwerben, wie sie dies den Ausstellerinnen zugesagt haben, diese dann aber veräußern wollen, so steht dem Kloster das Vorkaufsrecht zu. Wenn die Äbtissin und ihr Gesinde auf den Hof kommt, soll man ihnen dort eine Atzung reichen. Die Pächter dürfen den Hof nur mit Zustimmung des Klosters weiterverleihen. Auch sollen sie nichts zum Schaden des Hofes von dort wegfahren. Aussteller: Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelthal Empfänger: Nikolaus Ulner und seine Ehefrau Adelheid

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Date: 1383 April 11
AbstractDie Aussteller bekennen, dass sie gezwungen durch die derzeitige Notlage des Klosters Himmelthal mit Zustimmung des Konvents die Klostergüter in Reistenhausen verpfändet haben. Die Verpfändung erfolgte unter der Bedingung, dass diese Güter für den Konvent, dem sie gehören, zurückerworben werden sollen. Bis zum erfolgten Rückkauf werden dem Konvent daher die Güter in Großheubach ("Heidbach citra Mogum") verschrieben. Aussteller: Abt Otto von Ebrach und Äbtissin Elisabeth von Himmelthal Empfänger: Konvent des Klosters Himmelthal

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Date: 1386 April 9
AbstractDie Aussteller verpflichten sich, den Empfängerinnen jährlich am 11. November einen Zins von 2 Pfund Geld Miltenberger Währung zu bezahlen. Als Pfand setzen sie ihnen ihre 5 Morgen Acker in der Altenstadt vor Miltenberg anstoßend an Äcker des Johann von Michelstadt und des Johann Bugler ein. Aussteller: Gottfried Gebin und seine Ehefrau Katharina sowie Heinrich Faud und seine Ehefrau Jutta, Bürger zu Miltenberg Empfänger: Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelthal

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Date: 1399 Juni 19
AbstractDie Ausstellerinnen verleihen dem Empfänger ihre Wiese [zu Himmelthal] "vnder Vergelen grunde" auf Lebenszeit. Er soll die Wiese in gutem Kulturzustand halten. Das Öhmd sowie ein Drittel des Heus von der Wiese gehören ihm, zwei Drittel des Heus gehören dem Kloster. Das Heu des Klosters soll der Beständner auf seine Kosten dürr machen. Allerdings hat Konrad Pfeil den Anteil des Klosters an dem Heu um 21 Gulden gekauft. Dem Kloster steht aber das Recht zu, seinen Anteil um diese Summe von ihm zurückzuerwerben. Aussteller: Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelthal Empfänger: Konrad Pfeil

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Date: 1400 April 12
AbstractDie Ausstellerinnen verkaufen den Empfängern um eine festgelegte Summe Geld, die ihnen bereits ausbezahlt wurde, jährlich 5 Malter Roggen von den Gütern des Klosters. Das Getreide soll jedes Jahr zwischen dem 15. August und dem 8. September an die Priorin des Klosters geliefert werden, die es dann unter die Präsenzjungfrauen und Kapläne des Klosters aufteilen soll. Dafür soll man im Kloster vier Tage vor oder nach dem 10. August das Totengedächtnis für den Stiftsvikar Wilmar begehen. Bei Säumnis fällt das Getreide in dem betreffenden Jahr zur Strafe an die Präsenz des Stifts Aschaffenburg. Verweigert das Kloster dieser die Lieferung, so kann es von Dekan und Kapitel des Stifts gepfändet werden. Aussteller: Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelthal Empfänger: Hermann von der Ecken und Heinrich von Elsenfeld ("Elefen"), Kanoniker, sowie Konrad am Sand, Vikar des Stifts Aschaffenburg, als Treuhänder des verstorbenen Stiftsvikars Wilmar

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Date: 1406 November 25
AbstractDie Ausstellerin verleiht den Empfängern 5 Morgen Weinberg am Hinteren Berg in Marktheidenfeld ("Heidenfelt"). Sie sollen jeden Morgen jährlich mit 4 Fuder Mist düngen und alle notwendigen Kulturarbeiten rechtzeitig ausführen. Tun sie dies nicht, so erhält das Kloster für jede versäumte Arbeit 1 Pfund Heller als Strafe. Als Unterpfand für den Dünger setzen sie dem Kloster einen Weinberg am Vorderen Berg ein, der ebenfalls vom Kloster zu Lehen rührt. Als Zins reichen sie jährlich am 11. November 2,5 Gulden und einen alten Turnos. Nach dem Tod der drei beliehenen Personen fällt der Weinberg an das Kloster, das Unterpfand an die Erben der Beliehenen zurück. Aussteller: Agnes von Krensheim, Äbtissin zu Himmelthal Empfänger: Wortwin Heilmann, seine Ehefrau Liutgard ("Lucke") und sein Sohn Heinrich

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Date: 1439 August 29
AbstractDie Ausstellerinnen verkaufen dem Empfänger um 100 Gulden Frankfurter Währung, die ihnen bereits bezahlt worden sind, eine jährliche Rente von 10 Malter Roggen Aschaffenburger Maß. Sie verpflichten sich, den Roggen jedes Jahr auf ihre Kosten zwischen dem Aussteller: Äbtissin, Priorin, Kantorin, Kustodin und Konvent des Klosters Himmelthal Empfänger: Peter Horcke, Vikar des Stifts Aschaffenburg

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Date: 1440 Dezember 29
AbstractDie Aussteller schlichten als Schiedsleute, auf die sich beide Parteien geeinigt haben, einen Streit zwischen dem Kloster Himmelthal sowie den Vettern Eberhard und Karl von Dottenheim wegen des Hofes zu Birkenfeld. Der Hof ist dem Kloster gültpflichtig, doch wurde die Gült seit einigen Jahren nicht mehr geliefert, da der Hof verwüstet ist. Nach dem Spruch der Schiedsleute soll das Kloster Himmelthal den Hof vier Jahre lang, gerechnet ab dem kommenden 22. Februar, entweder selbst bewirtschaften oder verleihen. Danach fällt er an Eberhard und Karl von Dottenheim, doch soll man dem Kloster dann seine ihm zustehende Gült jedes Jahr fristgerecht liefern. Aussteller: Die Grafen Johann und Georg von Wertheim sowie Reinhard von Hardheim, Amtmann zu Wertheim Empfänger: Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelthal

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Date: 1445 Januar 17
AbstractDer Aussteller erwirbt für das Spital in Tauberbischofsheim um 250 rheinische Gulden, die er bereits bezahlt hat, von den Empfängerinnen deren jährliche Einkünfte in dem Dorf Werbach. Die Einkünfte sind Eigengut und nicht bereits anderweitig verpfändet. Dafür leisten die Verkäuferinnen Währschaft. Mit Erlaubnis seiner Oberen hat der Käufer den Verkäuferinnen ein Recht auf Wiederkauf um den bezahlten Preis eingeräumt. Falls sie davon Gebrauch machen möchten, sollen sie es dem jeweiligen Spitalmeister 6 Wochen vorher ankündigen. Aussteller: Peter Goldschmied, Spitalmeister zu Tauberbischofsheim Empfänger: Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelthal

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Date: 1454 Oktober 5
AbstractDie Aussteller bezeugen eidlich, dass die Einwohner der Dörfer Kleinwallstadt, Elsenfeld ("Elsaffin"), Rück, Hausen, Hofstetten, Roßbach, Volkersbrunn, Sommerau, Hobbach ("Hoenbuch") und Eichelsbach ("Eigelspach"), die sich zu einer Markungsgenossenschaft Aussteller: Schultheiß, Schöffen und Gemeinde des Dorfes Hofstetten Empfänger: [Kloster Himmelthal]

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Date: 1454 Dezember 14
AbstractLudwig Reinhelt, erzbischöflicher Keller und Kommissar zu Aschaffenburg, entscheidet einen Streit zwischen der Äbtissin Metze von Hettersdorf und dem Konvent des Klosters Himmelthal auf der einen sowie dem bickenbachischen Schultheißen Johann Arnolt, Joha Aussteller: Johann Thanner, öffentlicher Notar Empfänger: Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelthal

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Date: 1454
AbstractDer Aussteller macht folgende Zeugenaussage: Vor der Zent Zur Eiche wurde ein Streit wegen des Viehtriebs der Markungsgenossenschaft der Dörfer Kleinwallstadt, Rück, Sommerau, Eichelsbach ("Eigelspach"), Hausen, Roßbach, Hobbach ("Hoenbuch") und Hofstetten entschieden. Dabei wurde festgelegt, dass die Markungsgenossen ihr Vieh nur bis zur Elsava ("Elsaffin") treiben dürfen. An diesem Urteil war er als Schöffe beteiligt. Aussteller: Konrad Diederich zu Röllfeld Empfänger: [Kloster Himmelthal]

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Date: 1454
AbstractZeugenaussage der Gemeinde Elsenfeld im Streit zwischen dem Kloster Himmelthal und den Gemeinden Rück und Unterschippach wegen des Viehtriebs: Die Markgenossenschaft um den Oberhof Kleinwallstadt darf ihr Vieh bis zu dem Bach Elsava treiben. Die Gemeinde Unterschippach darf ihr Vieh dagegen nicht auf den Gemarkungen der zu dieser Markungsgenossenschaft gehörenden Dörfer weiden, da sie dieser nicht angehört. Aussteller: Gemeinde Elsenfeld ("Elsaffin") Empfänger: [Kloster Himmelthal]

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Date: 1461 Oktober 29
AbstractDer Aussteller vermittelt einen Vertrag zwischen den Empfängern. Demnach sollen die zu Landsiedelrecht beliehenen Beständner des Klosters in Großheubach ihre dem Kloster schuldige Getreidegült und Pacht jedes Jahr zwischen dem 15. August und dem 8. September bereithalten. Das Kloster soll dann das Getreide und die Pacht mit seinem Gefährt von seinen Knechten dort abholen lassen, wobei den Landsiedlern der genaue Termin drei Tage vorher anzukündigen ist. Die Landsiedler geben dem Kloster für das Abholen für jeden Malter 4 Pfennige Miltenberger Währung und für jeden halben Malter 2 Pfennige. Haben sie Getreide und Pacht nicht pünktlich zu dem angekündigten Termin bereitgestellt, dann sind sie dem Kloster für die diesem daraus erwachsenden Unkosten haftbar. In diesem Fall ist der Schultheiß des Klosters berechtigt, die Landsiedler zu pfänden. Aussteller: Eberhard Rüd von Kollenberg Empfänger: Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelthal sowie ihre Landsiedler in Großheubach

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Date: 1470 Juni 23
AbstractDie Aussteller verkaufen den Empfängerinnen für eine Summe Geld, die ihnen von diesen bereits ausbezahlt worden ist, auf ihr beider Lebenszeit eine jährliche Rente von 10 Gulden. Davon sollen jeweils 5 Gulden an Weihnachten und 5 Gulden am 24. Juni in But Aussteller: Abt und Konvent des Klosters Arnsburg Empfänger: Gertrud, Witwe des Konrad Wächtersbach ("Weichterßbach"), und ihre Tochter Eva, gesessen zu Butzbach

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Date: 1475 September 2
AbstractDie Ausstellerinnen verkaufen dem Empfänger und seinen Erben um 22 rheinische Gulden das Halbteil an der Behausung des Klosters in Aschaffenburg an der Stadtmauer hinter der Pfarrkirche Unsere Liebe Frau anstoßend an Dietrich Kelber mit dem dabei liegende Aussteller: Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelthal Empfänger: Heinrich Schad, Zentgraf zu Großwallstadt

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Date: 1478 August 19
AbstractDie Ausstellerinnen verleihen dem Empfänger ihre Sägemühle [in Himmelthal] mit der Heymenwiese bis an den Heymenbrunnen zu Erbrecht. Dieser zinst dafür jährlich am 11. November 4 Gulden. Er kann sein Erbrecht weiterverkaufen, doch unbeschadet des an das Kloster zu leistenden Zinses. Stirbt der Beliehene ohne direkte Nachkommen, so fallen die Güter an das Kloster zurück. Der Empfänger darf auf dem Gut vier Kühe und sechs Schweine halten und dazu Wasser und Weide wie andere Hintersassen des Klosters nutzen. Zeugen: Graf Philipp von Rieneck, Konrad Kaltofen, Keller zu Aschaffenburg, und Heinrich Schad, Zentgraf zu Großwallstadt ("Walstat"). Aussteller: Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelthal Empfänger: Johann Schelnbacher

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Date: 1479 September 13
AbstractDie Ausstellerinnen verkaufen den Empfängern und ihren Erben um 30 Gulden einen jährlichen Zins von 3 Malter Roggen, den sie auf einer Hube, die Krusehube genannt wird, in Gericht und Gemarkung von Obernau ("Obernheym") haben. Den Verkäuferinnen wird ein Rückkaufrecht um dieselbe Summe eingeräumt. Aussteller: Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelthal Empfänger: Henne Schuh, Bürger zu Aschaffenburg, und seine Ehefrau Elisabeth

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Date: 1483 Juli 4
AbstractDie Aussteller einigen sich über den Austausch von Ackerteilen zu Erlenbach. Der Frühmesser übergibt dem Pfarrer zu Erlenbach ungefähr 1 Morgen Acker am Viehtrieb, auf dem derzeit das Sondersiechenhaus steht. Dafür erhält die Frühmesse 0,5 Morgen Acker beim Bildstock, die künftig zum Hof der Frühmesse in Erlenbach gehören sollen. Ein weiterer Teil des Ackers ist abgesteint und derzeit als Garten verliehen. Davon erhält die Frühmesse in Wörth jährlich 9 Schilling Heller als Zins. Die Inhaber des Gartens sollen sich gegenseitig nicht überbauen. Verliehen wird der Garten künftig von der Frühmesse. Wird der Zins nicht fristgerecht bezahlt, kann die Frühmesse den Garten an sich ziehen. Die Amöneburger Stiftskanoniker Ludwig und Johann Clare haben als Vertreter von Dekan und Kapitel des Stifts Amöneburg, die Lehenherren der Frühmesse zu Wörth sind, ihre Zustimmung zu dem Tausch gegeben. Aussteller: Andreas Zimmermann, Frühmesser zu Wörth ("Werde"), sowie Johann Spiser von Heppenheim, Pfarrer zu Erlenbach Empfänger: Johann Spiser von Heppenheim, Pfarrer zu Erlenbach, sowie Andreas Zimmermann, Frühmesser zu Wörth

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