Fond: Aschaffenburg, Jesuitenkolleg (1219-1755)
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Charter: Urkunden 1483 Dezember 8
Date: 1483 Juli 4
Abstract: Die Aussteller einigen sich über den Austausch von Ackerteilen zu Erlenbach. Der Frühmesser übergibt dem Pfarrer zu Erlenbach ungefähr 1 Morgen Acker am Viehtrieb, auf dem derzeit das Sondersiechenhaus steht. Dafür erhält die Frühmesse 0,5 Morgen Acker beim Bildstock, die künftig zum Hof der Frühmesse in Erlenbach gehören sollen. Ein weiterer Teil des Ackers ist abgesteint und derzeit als Garten verliehen. Davon erhält die Frühmesse in Wörth jährlich 9 Schilling Heller als Zins. Die Inhaber des Gartens sollen sich gegenseitig nicht überbauen. Verliehen wird der Garten künftig von der Frühmesse. Wird der Zins nicht fristgerecht bezahlt, kann die Frühmesse den Garten an sich ziehen. Die Amöneburger Stiftskanoniker Ludwig und Johann Clare haben als Vertreter von Dekan und Kapitel des Stifts Amöneburg, die Lehenherren der Frühmesse zu Wörth sind, ihre Zustimmung zu dem Tausch gegeben. Aussteller: Andreas Zimmermann, Frühmesser zu Wörth ("Werde"), sowie Johann Spiser von Heppenheim, Pfarrer zu Erlenbach Empfänger: Johann Spiser von Heppenheim, Pfarrer zu Erlenbach, sowie Andreas Zimmermann, Frühmesser zu Wörth
Charter: Urkunden 1483 Dezember 8
Date: 1483 Dezember 8
Abstract: Die Aussteller vidimieren einen zwischen den Empfängern am 4. Juli 1483 abgeschlossenen Tauschvertrag über einen Acker in Erlenbach. Aussteller: Dietrich von Erlenbach, Amtmann zu Wörth, und Konrad Kustor, Pfarrer zu Wörth Empfänger: Andreas Zimmermann, Frühmesser zu Wörth, sowie Johann Spiser von Heppenheim, Pfarrer zu Erlenbach
Charter: Urkunden 1489 Februar 14
Date: 1489 Februar 14
Abstract: Die Ausstellerinnen verleihen den Empfängern ein Stück Acker [zu Mönchberg] im Siler innerhalb von Breitenbachs Mühle zu Erbrecht. Sie sollen davon jährlich 3 große Sumer Roggen Aschaffenburger Maß zwischen dem 15. August und dem 8. September in das Kloster liefern und den Acker in gutem Bau halten. Wird der Zins nicht fristgerecht geliefert, können die Ausstellerinnen die Empfänger auf dem Acker pfänden und diesen an sich ziehen, bis alle rückständigen Zinsen und die dadurch entstandenen Schäden beglichen sind. Aussteller: Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelthal Empfänger: Johann Hagen und seine Ehefrau Gerhus
Charter: Urkunden 1489 August 25
Date: 1489 August 25
Abstract: Die Aussteller haben von ihren Eltern her eine Wiese des Klosters Himmelthal, die sogenannte "Greneszwisen", nach Inhalt einer darüber ausgefertigten Verschreibung pfandweise inne. Nun haben die Empfängerinnen diese Wiese wieder ausgelöst und auch die Hälfte des dafür festgelegten Betrages bereits bezahlt. Dafür hätten ihnen die Aussteller die Urkunde über die Verpfändung aushändigen sollen. Diese können sie allerdings gegenwärtig nicht finden. Sie erklären daher, dass diese Urkunde, sofern sie noch auftauchen sollte, bezüglich des Halbteils der Wiese keinerlei Rechtskraft mehr haben soll. Aussteller: Wolf und Georg von Fechenbach, Gebrüder Empfänger: Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelthal
Charter: Urkunden 1496 Mai 7
Date: 1496 Mai 7
Abstract: Im Rechtsstreit zwischen Johann Hoffmann, Pfarrer zu Erlenbach ("Irlenbach"), und Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelthal als Kollatoren dieser Pfarrkirche wegen der dem Pfarrer zustehenden jährlichen Reichnisse spricht der Aussteller sein Endurteil. Er weist die Klage des Pfarrers ab und verweist den Fall an den Kustos des Stifts Aschaffenburg und erzbischöflichen Kommissar dort Heinrich Reiff ("Ryff") zur Entscheidung. Die vor dem geistlichen Gericht in Mainz aufgelaufenen Gerichtskosten hat der Kläger zu tragen. Aussteller: Wolf von Bicken, Generalvikar des Erzbischofs von Mainz Empfänger: Kloster Himmelthal
Charter: Urkunden 1504 April 22
Date: 1504 April 22
Abstract: Die Aussteller verkaufen den Empfängerinnen um 10 Gulden eine jährliche Rente von einem halben Goldgulden, den sie jedes Jahr am 11. November oder spätestens 8 Tage danach in Himmelthal bezahlen sollen. Der Zins gefällt von dem Gut der Verkäufer zwischen Ober- und Unterschippach, von dem sie außerdem dem Stift Aschaffenburg jedes Jahr einen großen Sumer Roggen 2 Pfennige und jedes dritte Jahr ein Fastnachtshuhn liefern müssen. Falls die Verkäufer den Zins nicht fristgerecht bezahlen, können sich die Käuferinnen an diesem Gut schadlos halten, allerdings vorbehaltlich der dem Stift Aschaffenburg zustehenden Abgaben. Die Aussteller verpflichten sich zur Leistung von Währschaft für das Gut und geloben Einhaltung des Vertrages. Nach dem Tod der Nonnen fällt der Zins an das Kloster für dessen Beleuchtung. Aussteller: Heinrich Steffener und seine Ehefrau Liutgard ("Laucke"), gesessen zu Oberschippach Empfänger: Christina von Dürn und Barbara von Sulz, Nonnen im Kloster Himmelthal
Charter: Urkunden 1696 Mai 16
Date: 1509 Dezember 21
Abstract: Die Ausstellerinnen verleihen den Empfängern den Ziegelhof in Eichelsbach mit allen Zugehörungen zu Erbrecht. Diese liefern davon jährlich 12 Malter Roggen und 6 Malter Hafer Aschaffenburger Maß sowie 1 Fastnachtshuhn auf ihre Kosten nach Himmelthal. Ohne Aussteller: Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelthal Empfänger: Michael Heun zu Eichelsbach und seine Ehefrau Katharina
Charter: Urkunden 1515 Juni 5
Date: 1515 Juni 5
Abstract: Philipp Greif, Amtmann zu Wildenstein, und Johann Bruman zu Eschau ("Eschich") schlichten mit Zustimmung der Empfänger Weidestreitigkeiten zwischen diesen. Danach darf jede Gemeinde zwischen dem 1. Mai und dem 13. Juli jeweils 4 Stück Zugvieh von einem ganzen Gut und 2 Stück Zugvieh von einem halben Gut auf der Gemarkung der anderen Gemeinde weiden. Aussteller: Gemeinde Eichelsbach und Gemeinde Hofstetten Empfänger: Gemeinde Hofstetten und Gemeinde Eichelsbach
Charter: Urkunden 1516 Februar 26
Date: 1516 Februar 26
Abstract: Die Aussteller verkaufen der Empfängerin um 10 Gulden ungefähr 2 Morgen Wiese [in Oberschippach] auf dem Forst bei dem Langenbrunnen zwischen dem Kleinlehen und der Wiese der Knollin. Das Geld haben sie von der Empfängerin bereits erhalten. Diese hat ihnen nun die Wiese gegen einen jährlichen Zins von 0,5 Gulden, den sie ihr jeweils am 11. November auf ihre Kosten bezahlen sollen, zu Erbrecht verliehen. Wird der Zins nicht fristgerecht bezahlt, kann die Empfängerin die Wiese an sich ziehen. Den Verkäufern steht das Recht zum Rückkauf der Wiese um die 10 Gulden zu, und zwar jedes Jahr zum 11. November bzw. acht Tage vor- oder nachher. Die Aussteller verpflichten sich, die Wiese nicht weiter zu verpfänden und den Vertrag in allen Punkten einzuhalten. Aussteller: Heinrich Steffener und seine Ehefrau Liutgard ("Lauck"), gesessen zu Oberschippach Empfänger: Barbara von Sulz, Priorin des Klosters Himmelthal
Charter: Urkunden 1516 Juni 20
Date: 1516 Juni 20
Abstract: Der Aussteller verkauft dem Empfänger für 20 rheinische Gulden ein unbebautes, freieigenes Grundstück mit dazu gehörendem Keller in Aschaffenburg an der Stadtmauer auf den Main zu neben Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelthal und dem Garten des Peter von Grenderich. Er quittiert dem Käufer den Erhalt der vereinbarten Summe, setzt diesen in den Besitz des Grundstücks und gelobt Währschaft. Aussteller: Philipp Schade, Zentgraf zu Großostheim Empfänger: Heinrich Zegeler, Zöllner zu Aschaffenburg
Charter: Urkunden 1518 Mai 25
Date: 1518 Mai 25
Abstract: Die Aussteller beurkunden, dass sie von den Empfängerinnen 40 Gulden zur Ablösung einer jährlichen Rente von 2 Gulden sowie die Rente für das laufende Jahr erhalten haben. Aussteller: Heinrich Figuli und Paulus Dorfelder, Vikare des Stifts Aschaffenburg Empfänger: Äbtissin, Priorin und Konvent des Klosters Himmelthal
Charter: Urkunden 1519 Dezember 23
Date: 1519 Dezember 23
Abstract: Die Ausstellerinnen verkaufen mit Zustimmung des Aschaffenburger Stiftsscholasters und erzbischöflichen Kommissars Konrad Rucker den Empfängern und allen künftigen Baumeistern der Pfarrkirche Unsere Liebe Frau in Aschaffenburg um 20 rheinische Gulden einen jährlichen Zins von 1 rheinischen Goldgulden. Sie quittieren den Erhalt des Geldes und verpflichten sich, künftig den Gulden jedes Jahr zwischen dem 15. August und dem 8. September den Baumeistern in Aschaffenburg in einem Haus, das ihnen von diesen benannt wird, zu bezahlen. Die Verkäuferinnen verzichten ausdrücklich auf jegliche Rechts- oder sonstige Mittel gegen diesen Vertrag. Ihnen wird von den Käufern das Recht zur Ablösung des Zinses eingeräumt, und zwar jedes Jahr am 15. August bzw. 14 Tage vor- oder nachher. Aussteller: Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelthal Empfänger: Pfarrer und Baumeister der Pfarrkirche Unsere Liebe Frau zu Aschaffenburg
Charter: Urkunden 1521 Juli 1
Date: 1521 Juli 1
Abstract: Die Ausstellerin verkauft den Empfängern und ihren Nachfolgern als Baumeister der Pfarrkirche Unsere Liebe Frau in Aschaffenburg um 100 Gulden Frankfurter Währung einen jährlichen Zins von 4 Gulden Frankfurter Währung. Sie quittiert den Erhalt des Geldes und verpflichtet sich, den Zins künftig jedes Jahr zum 11. November auf Kosten des Klosters in Aschaffenburg den Baumeistern zu übergeben. Die Verkäuferin verzichtet ausdrücklich auf alle Rechts- und sonstigen Mittel gegen diesen Verkauf. Die Käufer räumen ihr das Recht ein, den Zins jedes Jahr zum 11. November gegen Rückzahlung der 100 Gulden abzulösen. Der Verkauf erfolgt mit Zustimmung des Aschaffenburger Stiftsscholasters und erzbischöflichen Kommissars Konrad Rucker. Aussteller: Äbtissin des Klosters Himmelthal Empfänger: Baumeister der Pfarrkirche Unsere Liebe Frau zu Aschaffenburg
Charter: Urkunden 1522 August 12 oder 19
Date: 1522 August 12 oder 19
Abstract: Die Ausstellerinnen verkaufen dem Empfänger für seine Mündel um 100 Gulden, je 15 Batzen für den Gulden gerechnet, einen jährlichen Zins von 5 Gulden, je 26 Weißpfennige für den Gulden gerechnet. Sie quittieren den Erhalt des Geldes, das sie zum Nutzen ih Aussteller: Äbtissin, Priorin und Konvent des Klosters Himmelthal Empfänger: Georg Fecher als Treuhänder der Kinder des Hermann Schmitz
Charter: Urkunden 1524 August 11
Date: 1524 August 11
Abstract: Die Ausstellerinnen verkaufen dem Empfänger und seinem Mündel um 200 Gulden Frankfurter Währung einen jährlichen Zins von 10 Gulden Frankfurter Währung. Sie quittieren den Erhalt des Geldes, mit dem sie bei dem Aschaffenburger Bürger Christoph Schmied einen jährlichen Zins von 10 Gulden abgelöst haben. Die Verkäuferinnen verpflichten sich, den Zins künftig jedes Jahr am 10. August den Käufern zu bezahlen und verzichten auf jegliche Rechts- oder sonstige Mittel gegen diesen Verkauf. Ihnen steht das Recht zur Ablösung des Zinses um die 200 Gulden jeweils zum Zahlungstermin zu. Sollte die Tochter des Philipp Schneider nach Erreichen der Mündigkeit ihr Kapital zurückhaben wollen, so kann sie die Ablösung des Zinses fordern, muss dies aber ein halbes Jahr vorher ankündigen. Aussteller: Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelthal Empfänger: Georg Fecher als Treuhänder der Tochter des Philipp ("Lipps") Schneider
Charter: Urkunden 1527 November 17
Date: 1527 November 17
Abstract: Auf Bitten des Konvents des Klosters Himmelthal haben die Ausstellerinnen nach dem Tod der Äbtissin dort ihre beiden Mitschwestern Regina Truchsess und Barbara Hirschaiderin nach Himmelthal geschickt. Nachdem nun Regina Truchsess dort zur Äbtissin gewählt wurde und auch Barbara Hirschaiderin im dortigen Konvent bleiben möchte, lösen sie die beiden von ihrer Profess und dem Gelübde, das sie dem Kloster Frauental abgelegt haben. Aussteller: Äbtissin und Konvent des Klosters Frauental Empfänger: Kloster Himmelthal
Charter: Urkunden 1529 November 6
Date: 1529 November 6
Abstract: Die Ausstellerinnen verkaufen der Empfängerin und ihren Kindern um 100 Guldgulden, die ihnen bar übergeben worden sind, eine jährliche Rente von 5 Gulden Frankfurter Währung. Diese soll künftig jedes Jahr am 11. November in Aschaffenburg an die Empfängerin ausbezahlt werden. Als Unterpfand setzen ihr die Verkäuferinnen die Getreidezinsen von ihren Höfen in Sulzbach a. Main ("Soltzpach") und Obernau ("Obernheym") ein. Die Verkäuferinnen können diese Rente gegen Rückzahlung des übergebenen Kapitals jederzeit zum 11. November wieder ablösen. Sollten die Kinder der Käuferin nach Erreichen der Volljährigkeit das Kapital für eigene Zwecke benötigen, können sie von den Verkäuferinnen den Rückerwerb der Rente verlangen, sofern sie dies ein halbes Jahr vorher ankündigen. Aussteller: Äbtissin, Priorin und Konvent des Klosters Himmelthal Empfänger: Katharina, Ehefrau des Johann Grundelberger, und ihre Kinder
Charter: Urkunden 1530 August 16
Date: 1530 August 16
Abstract: Die Ausstellerinnen verkaufen den Empfängern um 100 Gulden Frankfurter Währung einen jährlichen Zins von 5 Gulden Frankfurter Währung. Sie quittieren den Erhalt des Geldes und verpflichten sich, den Zins künftig jedes Jahr zwischen dem 15. August und dem Aussteller: Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelthal Empfänger: Verwalter des Spitals zu Aschaffenburg
Charter: Urkunden 1531 Dezember 1
Date: 1531 Dezember 1
Abstract: Die Aussteller teilen den Empfängern mit, dass Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelthal als Inhaberinnen des Patronatsrechts für die Pfarrkirche in Erlenbach den Priester der Erzdiözese Mainz Dietrich Schwind für die Pfarrstelle in Erlenbach nominiert haben. Diese ist vakant aufgrund der Resignation des bisherigen Inhabers Johann Hiber. Sie setzen als Termin für die Investitur des Nominierten den 7. Dezember 1531 fest. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen ihnen etwaige Einwände gegen diesen übermittelt worden sein. Aussteller: Die Richter der Aschaffenburger Kirche Empfänger: Alle Seelsorger, die den Ausstellern unterstellt sind
Charter: Urkunden 1531 Dezember 7
Date: 1531 Dezember 7
Abstract: Nachdem Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelthal als Inhaberinnen des Patronatsrechts für die Pfarrkirche in Erlenbach nach der Resignation des Johann Hiber den Dietrich Schwind, Priester des Erzbistums Mainz, als dessen Nachfolger präsentiert haben und innerhalb der gesetzten Frist keinerlei Einwendungen gegen diesen erhoben worden sind, haben die Aussteller ihm die Pfarrei Erlenbach übertragen. Sie befehlen daher den Empfängern, den Dietrich Schwind oder seinen Bevollmächtigten in den Besitz der Pfarrei mit allen ihren Einkünften zu setzen. Aussteller: Die Richter der Aschaffenburger Kirche Empfänger: Alle Seelsorger, die den Ausstellern unterstellt sind
Charter: Urkunden 1536 August 10
Date: 1536 August 10
Abstract: Die Ausstellerinnen verkaufen den Empfängern für das Spital an der Mainbrücke in Aschaffenburg einen jährlichen Zins von 8 Gulden Frankfurter Währung um 200 Gulden Frankfurter Währung. Sie quittieren den Erhalt des Geldes, das ihnen der Spitalmeister Eckart Stenger bezahlt hat und mit dem sie einen jährlichen Zins von 10 Gulden bei dem Aschaffenburger Bürger Christoph Schmied abgelöst haben. Die Verkäuferinnen verpflichten sich daher, den Zins künftig jedes Jahr am 10. August in Aschaffenburg dem jeweiligen Spitalmeister zu bezahlen. Sie verzichten ausdrücklich auf alle Rechts- und sonstigen Mittel gegen diesen Verkauf. Der Zins kann gegen Rückzahlung der 200 Gulden jeweils zum Zahlungstermin von den Verkäuferinnen abgelöst werden. Sollte dagegen das Spital sein Kapital wieder benötigen, so kann es von den Verkäuferinnen den Rückkauf fordern, muss dies aber ein halbes Jahr vorher ankündigen. Aussteller: Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelthal Empfänger: Spitalverwalter und Spitalmeister des Spitals zu Aschaffenburg an der Mainbrücke
Charter: Urkunden 1540 Dezember 14
Date: 1540 Dezember 14
Abstract: Der Aussteller präsentiert dem Empfänger für den durch den Verzicht des Reinhard Herzog, jetzt Pfarrer zu Schaafheim, vakanten Altar St. Ottilie im Beinhaus zu Babenhausen, für den ihm das Präsentationsrecht zusteht, den Mainzer Kleriker Reinhard Reimprucker. Er bittet den Empfänger, diesen aufgrund seiner Amtsbefugnis dort einzusetzen. Aussteller: Graf Philipp von Hanau Empfänger: Propst des Stifts Aschaffenburg bzw. seine Richter oder Stellvertreter
Charter: Urkunden 1541 Juni 5
Date: 1541 Juni 5
Abstract: Die Ausstellerinnen verkaufen dem Empfänger und allen seinen Nachfolgern als Altaristen in der Marienkapelle am Sand zu Aschaffenburg, die Zur Weißen Lilie genannt wird, um 150 Gulden Frankfurter Währung einen jährlichen Zins von 6 Gulden Frankfurter Währung. Sie quittieren den Erhalt des Geldes, das sie zum Nutzen ihres Klosters verwendet haben, und verpflichten sich, künftig den Zins jedes Jahr am 5. Juni dem jeweiligen Altaristen in Aschaffenburg zu bezahlen. Bei Zahlungsversäumnis müssen die Verkäuferinnen dem Käufer den rückständigen Zins sowie alle ihm deswegen entstandenen Schäden bezahlen. Die Verkäuferinnen verzichten ausdrücklich auf alle Rechts- und sonstigen Mittel gegen diesen Verkauf. Ihnen steht aber das Recht zu, den Zins um die 150 Gulden zum Zahlungstermin abzulösen. Aussteller: Äbtissin, Priorin, Kantorin, Kustodin und Konvent des Klosters Himmelthal Empfänger: Konrad Reichardt, Altarist an der Marienkapelle am Sand genannt Zur Weißen Lilie sowie Keller zu Aschaffenburg
Charter: Urkunden 1547 November 5 / I
Date: 1547 November 5
Abstract: Die Ausstellerinnen verkaufen dem Empfänger mit Zustimmung des Peter Wanck, Stiftsdekan zu Aschaffenburg und Kommissar des Mainzer Erzbischofs Sebastian von Heusenstamm, um 110 Gulden Frankfurter Währung einen jährlichen Zins von 5 Gulden Frankfurter Währ Aussteller: Äbtissin, Priorin und Konvent des Klosters Himmelthal Empfänger: Sebastian Bender, Bürger und Kannengießer zu Aschaffenburg
Charter: Urkunden 1547 November 5 / II
Date: 1547 November 5
Abstract: Der Aussteller beurkundet, dass der verstorbene Philipp Metzler, Diener des Erzbischofs von Mainz zu Aschaffenburg, eine jährliche Rente von 5 Gulden unter der Bedingung erworben hatte, dass die Äbtissin des Klosters Himmelthal seinen Erben das dafür bezahlte Geld zurückgeben soll, wenn diese es von ihr verlangen. Nun haben die Erben nach seinem Tod das Kapital für die Erbteilung zurückgefordert. Das Geld hat Sebastian Bender, Kannengießer zu Aschaffenburg, für die Äbtissin bezahlt, weshalb man ihm künftig den Zins bezahlen soll. Bei der ihm deswegen übergebenen Urkunde [vgl. Jesuitenkolleg Aschaffenburg, Urkunden 1547 November 5 / I], an die das vorliegende Stück als Affix angeheftet ist, handelt es sich daher nicht um eine neue, sondern lediglich um die Fortführung einer bereits bestehenden Verpfändung. Aussteller: Peter Wanck, Stiftsdekan und erzbischöflicher Kommissar zu Aschaffenburg Empfänger: Sebastian Bender, Bürger und Kannengießer zu Aschaffenburg
Charter: Urkunden 1560 Oktober 30
Date: 1560 Oktober 30
Abstract: Der Aussteller hat dem Empfänger einen jährlichen Zins von 75 Gulden Frankfurter Währung, der ihm künftig jedes Jahr am 28. Oktober von seiner Kellerei in Babenhausen ausbezahlt werden soll, verkauft. Er quittiert den Erhalt des Kaufpreises in Höhe von 1500 Gulden Frankfurter Währung und setzt dem Empfänger als Unterpfand für den Zins die Kellerei in Babenhausen mit allen ihren Einkünften ein, wofür er sich auch zur Leistung von Währschaft verpflichtet. Sollte der Zins nicht fristgerecht bezahlt werden, kann sich der Empfänger an der Kellerei und ihren Einkünften schadlos halten. Dem Verkäufer steht das Recht zum Rückkauf des Zinses um den dafür bezahlten Preis zu. Aussteller: Graf Philipp von Hanau Empfänger: Reinhard Reimprucker und seine Erben
Charter: Urkunden 1569 Mai 30
Date: 1569 Mai 30
Abstract: Nachdem die Äbtissinenstelle im Kloster Himmelthal seit längerem nicht mehr besetzt ist, hat der Mainzer Erzbischof Daniel Brendel von Homburg seinen Vizedom in Aschaffenburg Melchior von Graenrodt als weltlichen und den Aschaffenburger Stiftsscholaster Andreas Dietz als geistlichen Kommissar mit dem Auftrag nach Himmelthal entsandt, dort Anna Geipel von Schöllkrippen als Verwalterin der Äbtissinenstelle einzusetzen. Sie kommen diesem Auftrag nach, indem sie dieser die vom Erzbischof erlassenen Instruktionen für die Verwaltung des Klosters verlesen und ihr den üblichen Amtseid abnehmen. Danach lassen sie die Angelegenheit von dem Aussteller beurkunden. Zeugen: Valentin Gans, Laubmeister des Spessarts, Martin Faulhaber, Schultheiß zu Hösbach, und die beiden Diener des Vizedom Adam Gans und Konrad Burckard. Aussteller: Johann Schamrodt, öffentlicher Notar Empfänger: Kloster Himmelthal
Charter: Urkunden 1571 September 29
Date: 1571 September 29
Abstract: Die Aussteller verkaufen den Empfängern um 80 Gulden Frankfurter Währung, die ihnen bereits vollständig bezahlt wurden, eine Rente von 4 Gulden Frankfurter Währung, die ihnen künftig jedes Jahr am 29. September bezahlt werden soll. Dafür setzen sie den Käufern vor dem Heimbürgen Johann Heyl und den Hubnern des Leider Feldes ihre halbe Hube in der Gemarkung Leider, die der Kellerei Babenhausen jährlich 2 Malter Hafer zinst, ansonsten aber unbelastet ist, als Pfand ein. Sie verpflichten sich daher, diese halbe Hube nicht zu versetzen und nicht höher zu belasten sowie sie in gutem Kulturzustand zu halten. Bei Zinsversäumnissen können sich die Käufer daran schadlos halten. Die Verkäufer können den Zins jederzeit ablösen, und zwar immer zum 29. September, wenn sie dafür die gezahlten 80 Gulden zurückgeben. Aussteller: Anton ("Thonges") Faust, Bürger zu Aschaffenburg, und seine Ehefrau Margarete Empfänger: Johann Grenderich, Bürger zu Aschaffenburg, und seine Ehefrau Margarete
Charter: Urkunden 1588 September 29
Date: 1588 September 29
Abstract: Die Aussteller bekennen, dass sie dem Empfänger und seinen Erben um 100 Gulden Landeswährung eine jährliche Rente von 5 Gulden Landeswährung, den Gulden zu 15 Batzen gerechnet, verkauft haben. Sie verpflichten sich, dem Käufer diese Rente künftig jedes Jahr am 22. Februar oder 8 Tage vor- oder nachher in Lämmerspiel zu bezahlen. Zur Sicherheit setzen sie ihm vor den Schöffen im Gericht zu Mosbach ihre Hofstatt und ihre im einzelnen aufgelisteten Feldgüter dort als Unterpfand ein. Bei Zahlungssäumnis kann sich der Empfänger an diesen Gütern schadlos halten. Die Verkäufer können die Rente jederzeit gegen Rückzahlung der 100 Gulden sowie Bezahlung des Zinses für das laufende Jahr ablösen. Auch der Empfänger kann die Rückzahlung seines Kapitals fordern, sofern er dies den Ausstellern ein Vierteljahr vorher mitteilt. Aussteller: Johann Weycknandt und seine Ehefrau Margarete, gesessen zu Mosbach Empfänger: Konrad Maylach, Pfarrer zu Lämmerspiel
Charter: Urkunden 1592 Juni 17
Date: 1592 Juni 17
Abstract: Der Aussteller bekennt, dass er von Johann Wilhelm dem Älteren und seinem Stiefsohn Stefan Heyl, beide Einwohner zu Bischofsheim, ihre zwei Drittel an jährlichen Einkünften aus Bürgel um 100 Gulden erworben hat. Es handelt sich dabei um 4 Achtel Roggen, d Aussteller: Thomas Teublinger, Bürger und Händler zu Frankfurt Empfänger: Johann Wilhelm der Ältere, die Treuhänder seines Sohnes Johann Wilhelm des Jüngeren sowie sein Stiefsohn Stefan Heyl
Charter: Urkunden 1598 Mai 20
Date: 1598 Mai 20 [Datierung nach altem Stil]
Abstract: Der Aussteller beurkundet, dass Johann Wilhelm der Ältere und sein Stiefsohn Stefan Heyl, Einwohner zu Bischofsheim, am 4. Mai 1592 ihr Drittel an jährlich 4 Achtel Roggen sowie an weiteren jährlichen Einkünften zu Bürgel samt dem Drittel des damals nicht Aussteller: Jost Mehe Empfänger: Thomas Teublinger, Bürger zu Frankfurt, und seine Ehefrau Margarete
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