Fond: Reichsstadt Schweinfurt, Urkunden
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Charter: 1537 Juli 2
Date:
Abstract: Der Aussteller erklärt, dass
ihm die Empfänger eine Urkunde Kaiser Maximilians I., ausgestellt am 6.
Februar 1515 in Innsbruck, vorgelegt haben. Darin hatte ihnen Kaiser
Maximilian das Privileg, im Namen des Reiches einen Amtmann zu wählen
und diesen bei Bedarf auch wieder abzusetzen, das ihnen für einige Zeit
entzogen worden war, erneut verliehen. Nachdem nun aber die darüber
ausgestellte Urkunde schadhaft geworden und das Siegel abhanden gekommen
ist, hat der Aussteller auf Bitten der Empfänger diesen das Privileg im
Namen seines Bruders, des Kaisers Karl V., erneuert und
bestätigt.König Ferdinand I.Bürgermeister und Rat der Reichsstadt
Schweinfurt
Charter: 1542 Mai 22
Date:
Abstract: Der Aussteller und die
Empfänger schließen mit Zustimmung von Bürgermeister und Rat der Stadt
Schweinfurt in Gegenwart der Ratsherren Johann Kraus und Johann
Biedermann einen Vertrag über die Zukunft des Karmelitenklosters in
Schweinfurt, da nach dem Tod des Priors Johann Apfelbach der letzte dort
verbliebene Konventuale, der Priester Johann Nestmann, nicht in der Lage
ist, das Kloster zu verwalten. Danach wird das im Kloster noch
vorhandene Getreide und der Wein in das Heiliggeistspital überführt. Das
Spital verwaltet künftig die Besitzungen, Rechte und Einkünfte des
Klosters. Die jeweiligen Spitalpfleger sind dafür für die Instandhaltung
der Klostergebäude verantwortlich. Sie müssen dem Provinzial der
Karmeliten die ihm zustehende jährliche Steuer bezahlen sowie aus den
Klostereinkünften einen Priester besolden, der den Spitalinsassen
predigt und die Sakramente spendet. Außerdem erhält Johann Nestmann von
ihnen auf Lebenszeit eine Herrenpfründe in dem Spital oder die zu seinem
Lebensunterhalt notwendigen Mittel. Etwaige Überschüsse sollen zum
Nutzen der Spitalinsassen verwendet werden.Johann Nestmann als letzter Konventuale des
Karmelitenklosters SchweinfurtJohann Kale und Paul Fend, Ratsherren zu Schweinfurt, als
Verwalter des Heiliggeistspitals in Schweinfurt
Charter: 1545 Mai 2
Date:
Abstract: Die Empfänger unterstehen der
Reichsvogtei Schweinfurt und sind damit gemäß den der Reichsstadt
Schweinfurt verliehenen Freiheiten verpflichtet, ihren Anteil an den der
Stadt Schweinfurt auferlegten Reichssteuern zu bezahlen. Nun haben sie
sich aber geweigert, den vom Reichstag zu Speyer bewilligten gemeinen
Pfennig für den Türkenkrieg an die Einnehmer der Reichsstadt Schweinfurt
abzuführen. Der Aussteller befiehlt ihnen daher auf Bitten von
Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Schweinfurt, künftig ihren Anteil
an dem der Stadt Schweinfurt auferlegten gemeinen Pfennig und an anderen
Reichsumlagen den Steuereinnehmern der Stadt fristgerecht zu übergeben.
Andernfalls droht ihnen eine Strafe von 10 Mark lötigen Goldes, die je
zur Hälfte an die kaiserliche Kammer und an die Reichsstadt Schweinfurt
fällt. Sollten sich die Empfänger durch dieses Mandat in ihren Rechten
beeinträchtigt fühlen, können sie deswegen eine Klage am
Reichskammergericht einreichen.Kaiser Karl V.Einwohnerschaft des Reichsdorfes Sennfeld
Charter: 1545 Juni 5
Date:
Abstract: Der Aussteller vidimiert auf
Bitten der Empfänger ein Privileg König Ferdinands I. betreffend die
Aufnahme von Juden in die Reichsstadt Schweinfurt (vgl. Reichsstadt
Schweinfurt Urkunden 1542 März 30).Andreas Emes, Propst des Stifts HeidenfeldBürgermeister und Rat der Reichsstadt
Schweinfurt
Charter: 1547 Juni 24
Date:
Abstract: Der Aussteller bekennt, dass
ihn die Empfänger kraft der ihnen verliehenen Privilegien für die
kommenden fünf Jahre zu ihrem Reichsamtmann und Schirmherrn erbeten
haben. Er verspricht daher, die Reichsstadt mit ihrer Bürgerschaft und
ihren Untertanen in ihren hergebrachten Freiheiten und ihrem alten
Herkommen zu schützen und für die Verwaltung der Reichsvogtei
Schweinfurt einen geeigneten Amtmann einzusetzen. Das Schutzverhältnis
kann nach Ablauf der fünf Jahre von beiden Parteien mit einer Frist von
einem halben Jahr aufgekündigt werden.Kurfürst Friedrich II., Pfalzgraf bei RheinBürgermeister, Rat und Bürgerschaft der Reichsstadt
Schweinfurt
Charter: 1547 Oktober 10 / II
Date:
Abstract: Der Aussteller vidimiert auf
Bitten der Empfänger den Revers des Grafen Wilhelm von Henneberg nach
seiner Bestellung zum Reichsamtmann in Schweinfurt (vgl. Reichsstadt
Schweinfurt Urkunden 1499 Dezember 13).Andreas Emes, Propst des Stifts HeidenfeldBürgermeister und Rat der Reichsstadt
Schweinfurt
Charter: 1547 Oktober 10 / I
Date:
Abstract: Der Aussteller vidimiert auf
Bitten der Empfänger den Schutzbrief der Herzöge Friedrich, Albrecht und
Johann von Sachsen vom 6. Oktober 1486 für die Reichsstadt
Schweinfurt.Andreas Emes, Propst des Stifts HeidenfeldBürgermeister und Rat der Reichsstadt
Schweinfurt
Charter: 1551 September 24
Date:
Abstract: Die Einwohner der zur
Reichsvogtei Schweinfurt gehörenden Dörfer Gochsheim und Sennfeld sind
gemäß den der Reichsstadt Schweinfurt verliehenen Privilegien
verpflichtet, wie die Schweinfurter Bürgerschaft ihren Beitrag zu den
der Stadt auferlegten Reichsumlagen zu leisten. Auf Bitten von
Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Schweinfurt befiehlt der
Aussteller daher den Empfängern, die von ihnen bisher verweigerte Umlage
zu den Quartierkosten für das in die Stadt Schweinfurt gelegte spanische
Kriegsvolk unverzüglich zu entrichten. Im Weigerungsfall droht ihnen
eine Strafe von 10 Mark lötigen Goldes.Kaiser Karl V.Die Juden Baruch Mair, Mosche Hafenkeß sowie die Witwe
Kollein, alle gesessen zu Gochsheim
Charter: 1552 September 10
Date:
Abstract: Der Aussteller quittiert den
Empfängern den Erhalt von 250 Gulden, den Gulden zu 15 Batzen gerechnet,
für das am 24. Juni des laufenden Jahres fällig gewesene Schirmgeld, die
ihm der Schweinfurter Bürger Wolf Weirach namens der Empfänger übergeben
hat.Pfalzgraf Friedrich bei Rhein, KurfürstBürgermeister und Rat der Reichsstadt
Schweinfurt
Charter: 1555 Februar 9
Date:
Abstract: Der Aussteller präsentiert den
Empfängern den von ihm zum Untervogt in Schweinfurt bestellten Hermann
Hartlaub und befiehlt ihnen, diesem gehorsam zu sein und ihn in seinen
Amtsgeschäften nicht zu behindern, sondern nach bestem Vermögen zu
unterstützen.Friedrich Pfalzgraf bei RheinBürgermeister und Rat der Reichsstadt
Schweinfurt
Charter: 1555 Juni 5
Date:
Abstract: Nachdem seine
Privilegienbestätigung für die Empfänger vom 13. März 1521 beim
Schweinfurter Stadtbrand von 1554 schwer beschädigt worden ist, erneuert
der Aussteller nun diese Bestätigung.Kaiser Karl V.Bürgermeister und Rat der Reichsstadt
Schweinfurt
Charter: 1555 Juni 9
Date:
Abstract: Der Aussteller stellt für den
Empfänger einen Geleitbrief aus, da dieser in Geschäften der 1554
zerstörten Reichsstadt Schweinfurt zahlreiche Reisen unternehmen muss.
Er befiehlt allen Reichsuntertanen, durch deren Gebiet der Empfänger
kommt, diesen auf seinen Reisen zu unterstützen.Friedrich Pfalzgraf bei RheinHermann Hartlaub, Untervogt zu Schweinfurt
Charter: 1559 April 2
Date:
Abstract: Auf Bitten der Empfänger
erklärt der Aussteller, dass nach der Zerstörung der Stadt Schweinfurt
beim Stadtbrand 1554 sich Juden in der Stadt und in den zur Vogtei
Schweinfurt gehörenden Dörfern nur dann niederlassen dürfen, wenn die
Empfänger dazu ausdrücklich ihre Zustimmung geben. Er befiehlt daher
allen Reichsuntertanen, diese den Empfängern verliehene Freiheit bei
einer Strafe von 40 Mark lötigen Goldes zu beachten.Kaiser Karl V.Bürgermeister und Rat der Reichsstadt
Schweinfurt
Charter: 1556 Januar 21
Date:
Abstract: Der Aussteller bekennt, dass
ihn die Empfänger laut ihrer im Wortlaut inserierten Bestallungsurkunde
vom selben Tag für drei Jahre, vom 22. Februar 1556 bis zum 22. Februar
1559, zu ihrem Untervogt angenommen haben. Er soll während dieser drei
Jahre die Reichsvogtei Schweinfurt getreulich verwalten. Neben der
Schweinfurter Bürgerschaft unterstehen ihm auch die Dörfer Gochsheim und
Sennfeld sowie die Reichsmänner in Geldersheim, Grettstadt und
Pussensheim ("Buchsoltzhaim"). Als Untervogt soll er das
Centgericht in Schweinfurt sowie die Dorfgerichte in Gochsheim und
Sennfeld zu den festgelegten Terminen besuchen und beschützen. Er hat
die der Reichsvogtei zustehenden Zölle, Abgaben, Strafgelder und anderen
Gefälle einzuziehen. Die Zolleinnahmen übergibt er den verordneten
Zolleinnehmern der Reichsstadt Schweinfurt. Über die eingenommenen
Abgaben und Strafgelder hat er dem Rat der Stadt Schweinfurt jährlich
Rechnung zu legen. Die eingenommenen Getreidegülten liefert er an die
Getreidemeister der Stadt Schweinfurt. Streitigkeiten zwischen ihm,
seiner Frau oder seiner Dienerschaft sowie der Schweinfurter
Bürgerschaft sollen vor dem Rat der Stadt ausgetragen werden. Während
seiner Amtszeit erhält er die zur Reichsvogtei gehörende Behausung mit
allen Zugehörungen zur persönlichen Nutzung. Ausgenommen ist nur der
Garten hinten an der Vogtei, dessen Nutzung sich die Empfänger
vorbehalten. Als Besoldung erhält der Aussteller jährlich 60 rheinische
Gulden, den Gulden zu 28 Schilling gerechnet, und zwar in Raten zu je 15
Gulden an jeder Quatember. Die zur Reichsvogtei gehörenden Äcker in
Gochsheim soll er auf seine Kosten bebauen, wofür er den jährlichen
Ertrag davon erhält. Für den Rat hat er auf dem Jahrmarkt und den
Wochenmärkten in Schweinfurt von den Salzhändlern eine Salzabgabe gemäß
eines ihm übergebenen Verzeichnisses einzuziehen. Der Rat soll ihm dafür
das in seinem Haushalt benötigte Salz überlassen. Er darf die Jagd in
Gochsheim und Sennfeld ausüben und den dortigen See, der zur
Reichsvogtei gehört, nutzen. Außerdem erhält er jährlich ein Hofkleid.
Für die Verwaltung seines Amtes soll er ein Pferd halten. Dafür gibt man
ihm jährlich 5 Malter Roggen und 15 Malter Hafer. Von dem Hafer soll er
10 Malter aus den an die Reichsvogtei gefallenden Abgaben nehmen, die
restlichen 5 Malter erhält er von den Empfängern. Außerdem geben sie ihm
noch jährlich 2 Fuder Heu und 5 Schock Stroh. Zudem soll ihm der
Forstmeister der Stadt jedes Jahr einen Acker Gehölz anweisen, das er zu
seinem Privatgebrauch abhauen kann. Falls er im Auftrag der Stadt
unterwegs ist, übernimmt diese die dabei anfallenden Unkosten. Nach
Ablauf der drei Jahre können beide Parteien die Bestallung mit einer
Frist von einem Vierteljahr kündigen. Der Aussteller verpflichtet sich,
das ihm übertragene Amt gemäß der in der Bestallungsurkunde festgelegten
Bedingungen getreulich zu verwalten und leistet den üblichen Eid vor dem
obersten Bürgermeister Valentin Zeys.Hermann Hartlaub, Untervogt zu SchweinfurtBürgermeister und Rat der Reichsstadt
Schweinfurt
Charter: 1556 April 11
Date:
Abstract: Der Aussteller vidimiert auf
Bitten der Empfänger ein Privileg Kaiser Karls V. für die Reichsstadt
Schweinfurt (vgl. Reichsstadt Schweinfurt Urkunden 1555 Juni
5).Andreas Emes, Propst des Stifts HeidenfeldBürgermeister und Rat der Stadt Schweinfurt
Charter: 1556 Juni 24 / II
Date:
Abstract: Der Aussteller bekennt, dass
ihn die Empfänger nach dem Tod des Pfalzgrafen Friedrich für die
kommenden fünf Jahre zu ihrem Reichsamtmann und Schirmherrn erbeten
haben. Er kommt dieser Bitte nach und verpflichtet sich, Stadt,
Bürgerschaft sowie ihre überkommenen Privilegien, Statuten, Ordnungen
und Freiheiten zu beschützen. Die zu der Stadt gehörende Reichsvogtei
Schweinfurt wird er von einem geeigneten Vogt verwalten lassen. Nach
Ablauf der fünf Jahre können beide Parteien das Schutzverhältnis mit
einer Frist von einem halben Jahr kündigen.Ottheinrich Pfalzgraf bei RheinBürgermeister, Rat und Bürgerschaft der Reichsstadt
Schweinfurt
Charter: 1556 Juni 24 / I
Date:
Abstract: Der Aussteller ersucht alle
diejenigen, denen diese Urkunde vorgelegt wird, dem Empfänger bei seinen
Reisen zum Zwecke des Wiederaufbaus der zerstörten Stadt Schweinfurt
sicheren Durchzug zu gewähren und ihm behilflich zu
sein.Ottheinrich Pfalzgraf bei RheinHermann Hartlaub, Untervogt zu Schweinfurt
Charter: 1559 April 20
Date:
Abstract: Auf Bitten der Empfänger
bestätigt und erneuert der Aussteller ein im Wortlaut inseriertes
Privileg Kaiser Karls V., seines Bruders, für die Reichsstadt
Schweinfurt vom 3. September 1555 betreffend die Aufnahme von Juden in
die Stadt Schweinfurt sowie in die zur Vogtei Schweinfurt gehörenden
Dörfer, wobei bei den Dörfern der Reichsvogtei in Ergänzung zu der
ursprünglichen Urkunde nun Gochsheim und Sennfeld ausdrücklich genannt
werden.Kaiser Ferdinand I.Bürgermeister und Rat der Reichsstadt
Schweinfurt
Charter: 1559 Mai 2
Date:
Abstract: Der Aussteller bestätigt und
erneuert auf Bitten der Empfänger das im Wortlaut inserierte Privileg
seines Bruders, Kaiser Karl V., für die Reichsstadt Schweinfurt vom 13.
März 1521. Die Urkunde war beim Stadtbrand 1554 beschädigt worden,
weshalb Karl V. selbst der Stadt das Privileg am 5. Juni 1555 nochmals
bestätigt hatte.Kaiser Ferdinand I.Bürgermeister und Rat der Reichsstadt
Schweinfurt
Charter: 1566 Mai 17 / I
Date:
Abstract: Auf Bitten der Empfänger
bestätigt und erneuert ihnen der Aussteller alle Privilegien und
Freiheiten, die ihnen seine Vorgänger im Reich verliehen haben und die
ihm von den Gesandten der Empfänger im Original vorgelegt worden und in
seiner Urkunde aufgelistet sind sowie die Ordnungen und das alte
Herkommen der Reichsstadt Schweinfurt. Auch sollen alle Privilegien, die
beim Stadtbrand von 1554 beschädigt wurden, ihre Rechtskraft behalten.
Außerdem bestätigt er einen Vertrag mit dem Hochstift Würzburg
betreffend die Errichtung einer Landwehr um Stadt und Gemarkung
Schweinfurt und erlaubt den Empfängern, diese gegebenenfalls durch den
Bau von Wachtürmen zu verstärken. Schließlich verleiht er ihnen noch den
Blutbann. Der Aussteller befiehlt unter Androhung einer Strafe von 40
Mark lötigem Gold jedermann, die der Stadt Schweinfurt verliehenen
Freiheiten zu beachten und sie in deren Ausübung nicht zu
behindern.Kaiser Maximilian II.Bürgermeister und Rat der Reichsstadt
Schweinfurt
Charter: 1566 Mai 17 / II
Date:
Abstract: Auf Bitten der Empfänger
bestätigt und erneuert ihnen der Aussteller alle Privilegien und
Freiheiten, die ihnen seine Vorgänger im Reich verliehen haben und die
ihm von den Gesandten der Empfänger im Original vorgelegt worden und in
seiner Urkunde aufgelistet sind sowie die Ordnungen und das alte
Herkommen der Reichsstadt Schweinfurt. Auch sollen alle Privilegien, die
beim Stadtbrand von 1554 beschädigt wurden, ihre Rechtskraft behalten.
Außerdem bestätigt er einen Vertrag mit dem Hochstift Würzburg
betreffend die Errichtung einer Landwehr um Stadt und Gemarkung
Schweinfurt und erlaubt den Empfängern, diese gegebenenfalls durch den
Bau von Wachtürmen zu verstärken. Schließlich verleiht er ihnen noch den
Blutbann. Der Aussteller befiehlt unter Androhung einer Strafe von 40
Mark lötigem Gold jedermann, die der Stadt Schweinfurt verliehenen
Freiheiten zu beachten und sie in deren Ausübung nicht zu
behindern.Kaiser Maximilian II.Bürgermeister und Rat der Reichsstadt
Schweinfurt
Charter: 1567 Mai 16
Date:
Abstract: Das Hochstift Würzburg hat von
den Empfängern, wie dies vertraglich am 29. 1. und am 13. 4. 1562 sowie
am 7. 4. 1565 festgelegt worden war, neun Höfe zu Geldersheim, jährliche
Einkünfte in den hochstiftischen Ämtern Mainberg, Werneck und Zabelstein
sowie Hof, Wüstung und Gemarkung Ottenhausen erworben. Es schuldet dafür
den Empfängern noch insgesamt 10980 Gulden, den Gulden zu 15 Batzen oder
60 Kreuzer gerechnet. Der Aussteller verpflichtet sich nun, für diese
Summe die im folgenden aufgeführten Schulden der Stadt Schweinfurt zu
bezahlen bzw. bis zu deren Bezahlung die dafür zu leistenden Zinsen zu
übernehmen. Die darüber von der Stadt Schweinfurt ausgestellten
Schuldbriefe wird er einfordern und den Empfängern zustellen. Es handelt
sich dabei um folgende Summen: - 75 Gulden Zins und 1500 Gulden
Hauptsumme an das Armenhaus zum Gabler in Würzburg, - 40 Gulden Zins und
800 Gulden Hauptsumme an das Franzosenhaus in Würzburg, - 10 Gulden Zins
und 200 Gulden Hauptsumme an das gemeine Almosen in Würzburg, - 25
Gulden Zins und 500 Gulden Hauptsumme den Gotteshausmeistern der
Dompfarrei in Würzburg, - 40 Gulden Zins und 1000 Gulden Hauptsumme an
das Kloster Heidenfeld, - 45 Gulden Zins und 900 Gulden Hauptsumme an
das Kloster Frauenroth, - 80 Gulden Zins und 1600 Gulden Hauptsumme an
das Kloster Ilmbach, - 60 Gulden Zins und 1200 Gulden Hauptsumme an das
Kloster Astheim, - 33 Gulden Zins und 660 Gulden Hauptsumme an das
Kloster Neustadt, - 37,5 Gulden Zins und 750 Gulden Hauptsumme an das
Kloster Münnerstadt, - 100 Gulden und 20 Schillinge Zins und 2014 Gulden
und 8 Schillinge Hauptsumme an das Karmelitenkloster in Würzburg, - 30
Gulden Zins und 600 Gulden Hauptsumme an das Schottenkloster in
Würzburg. Dies sind insgesamt 576 Gulden und 6 Schillinge an jährlichen
Zinsen und 11724 Gulden und 8 Schillinge Hauptsumme. Die Differenz in
Höhe von 744 Gulden und 8 Schillingen zum Kaufpreis haben die Empfänger
dem Hochstift bar bezahlt. Reichard von der Kere, Dompropst, Erasmus
Neustetter genannt Stürmer, Domdekan, Senior und das Domkapitel stimmen
diesen Abmachungen zu.Friedrich von Wirsberg, Bischof zu WürzburgBürgermeister und Rat der Reichsstadt
Schweinfurt
Charter: 1568 Mai 17
Date:
Abstract: Der Aussteller vidimiert auf
Bitten der Empfänger den Schutzbrief des Pfalzgrafen Friedrich für die
Reichsstadt Schweinfurt vom 22 März 1564 (vgl. Reichsstadt Schweinfurt
Urkunden 1564 März 22 / I).Georg Ludwig von SeinsheimBürgermeister und Rat der Reichsstadt
Schweinfurt
Charter: 1568 September 3
Date:
Abstract: Der Aussteller nimmt als Kaiser
und Erzherzog von Österreich die Empfänger sowie ihre Untertanen in den
zur Reichsvogtei Schweinfurt gehörenden Dörfern in seinen, seiner
Erblande und des Reiches besonderen Schutz und Schirm bei einer Strafe
von 50 Mark lötigem Gold. Er stellt ihnen als Konservatoren und
Handhaber des Schutzes die Bischöfe Veit von Bamberg und Friedrich von
Würzburg, Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg, Graf Georg Ernst von
Henneberg, Bürgermeister und Rat der Reichsstädte Nürnberg und
Rothenburg o.d.T. sowie den jeweiligen Obersten des fränkischen Kreises
zur Seite.Kaiser Maximilian II.Bürgermeister und Rat der Reichsstadt
Schweinfurt
Charter: 1570 Oktober 21
Date:
Abstract: In Anbetracht der treuen
Dienste, welche die Vorfahren der Empfänger den Vorgängern des
Ausstellers im Reich, römischen Königen und Kaisern, geleistet haben und
welche die Empfänger ihm und dem Reich künftig weiterhin leisten sollen,
verleiht der Aussteller den Empfängern das Privileg, dass künftig Fälle
von übler Nachrede und andere Zivilfälle bis zu einem Streitwert von 200
rheinischen Gulden ausschließlich vor dem Rat der Stadt Schweinfurt bzw.
dem dortigen Stadtgericht verhandelt und abgeurteilt werden sollen. Eine
Appellation an das kaiserliche Kammergericht oder andere auswärtige
Gerichte ist in solchen Fällen künftig nicht mehr möglich. Trotzdem
eingelegte Appellationen haben keinerlei rechtliche Wirkung. Der
Aussteller befiehlt allen Reichsuntertanen bei Androhung einer Strafe
von 40 Mark lötigem Gold, die zur Hälfte an die Reichskammer und zur
Hälfte an die Empfänger zu entrichten ist, dies zu
beachten.Kaiser Maximilian II.Bürgermeister und Rat der Reichsstadt
Schweinfurt
Charter: 1571 November 23
Date:
Abstract: Die Empfänger haben durch ihren
Rechtsvertreter, den Kammergerichtsprokurator Dr. Malachias Ramminger,
dem Reichskammergericht in Speyer das privilegium de non appellando des
Ausstellers vom 21. Oktober 1570 im Original und einer Abschrift am 22.
Oktober des laufenden Jahres zur Kenntnisnahme vorgelegt. Das
Kammergericht unter Vorsitz des Kammerrichters Graf Eitel Friedrich von
Hohenzollern erkennt daraufhin das im Wortlaut inserierte Privileg als
rechtskräftig an, was vom Aussteller beurkundet wird.Kaiser Maximilian II.Bürgermeister und Rat der Reichsstadt
Schweinfurt
Charter: 1576 Juni 3
Date:
Abstract: Die Aussteller bekennen, dass
ihnen der Empfänger 2100 Gulden in Talermünze, den Taler zu 49 Knacken
gerechnet, geliehen und bar übergeben hat. Sie quittieren den Empfang
des Geldes. Bis zur Rückzahlung des Darlehens verpflichten sich die
Aussteller, dem Empfänger jährlich zu zwei Fristen, nämlich am Sonntag
Exaudi und am 11. November, insgesamt 105 Gulden als Zins zu bezahlen.
Sie beginnen damit am kommenden 11. November, an dem sie dem Empfänger
52,5 Gulden nach Würzburg liefern. Innerhalb der kommenden fünf Jahre
können die Aussteller das Darlehen jederzeit unter Wahrung einer Frist
von einem Vierteljahr zurückzahlen bzw. der Empfänger das Geld
zurückfordern. Sollten die Aussteller mit der Bezahlung der Zinsen in
Verzug geraten und dadurch dem Empfänger Unkosten und Schäden
verursachen, sind sie verpflichtet, ihm diese zu
ersetzen.Bürgermeister und Rat der Stadt SchweinfurtJakob Gobel, Bürger zu Würzburg
Charter: 1577 August 17
Date:
Abstract: Der Aussteller fertigt auf
Bitten der Empfänger ein diesen bereits von seinem Vater, Kaiser
Maximilian II., bewilligtes, aber wegen seines Todes nicht mehr
unterzeichnetes Privileg aus. Danach haben die Bürger der Reichsstadt
Schweinfurt und deren Untertanen ihren Gerichtsstand in erster Instanz
ausschließlich vor dem Stadtgericht in Schweinfurt. Als Richter fungiert
der jeweilige Reichsamtmann, den die Empfänger einsetzen sollen. Er muss
sich aber vom Reich den Blutbann verleihen lassen. Im Bedarfsfall kann
dieser Ratsherren aus Nürnberg oder Rothenburg ob der Tauber als
Beisitzer für das Stadtgericht anfordern. Zuwiderhandelnden droht eine
Strafe von 30 Mark lötigem Gold, die je zur Hälfte an die Reichskammer
und an die Empfänger fällt.Kaiser Rudolf II.Bürgermeister und Rat der Reichsstadt
Schweinfurt
Charter: 1578 Januar 22
Date:
Abstract: Die Empfänger haben durch ihren
Rechtsvertreter, den Kammergerichtsprokurator Dr. Malachias Ramminger,
dem Reichskammergericht am 4. November 1577 das Privileg Kaiser Rudolfs
II. vom 17. August 1577 im Original und als Abschrift vorgelegt und um
Kenntnisnahme gebeten. Das Kammergericht hat nun unter Vorsitz des
Kammerrichters Graf Stefan Heinrich von Eberstein dieses Privileg
anerkannt. Der Aussteller beurkundet dies unter Inserierung des
Privilegs im Wortlaut.Kaiser Rudolf II.Bürgermeister und Rat der Reichsstadt
Schweinfurt
Charter: 1579 Juni 4
Date:
Abstract: Der Aussteller bekennt, dass
ihm die Empfänger durch den Nürnberger Bürger Paulus Oellinger 30 Gulden
als Zins für das erste Halbjahr 1579 bezahlt haben und stellt ihnen
darüber eine Quittung aus.Jakob Starck, Bürger und Angehöriger des
"kleineren" Rats zu Nürnberg sowie Verwalter des
KatharinenklostersBürgermeister und Rat der Reichsstadt
Schweinfurt
Charter: 1579 Juni 5
Date:
Abstract: Die Empfänger sind
verpflichtet, dem Heiliggeistspital in Nürnberg jährlich 84 Gulden zu
bezahlen, und zwar die Hälfte zum 1. Mai und die andere Hälfte zum 11.
November. Der Aussteller bekennt, dass sie ihm nun durch den Nürnberger
Bürger Paulus Oellinger 42 Gulden für das erste Halbjahr 1579 bezahlt
haben und quittiert ihnen den Empfang der Summe.Johann Rainhart, Spitalmeister des Heiliggeistspitals in
NürnbergBürgermeister und Rat der Reichsstadt
Schweinfurt
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