- Stiftsgeschichte
- Bestandsgeschichte
- Literatur:
- Benützte Editionen/Regestenwerke
- Editionskritik
1190 gründete Bischof Otto II. von Bamberg ein Hospital am Fuß des Pyhrnpasses, eines vor allem von Pilgern und Kreuzfahrern stark frequentierten Gebirgsüberganges. Das Hospital, das zum Schutz und als Unterkunft für die Reisenden dienen sollte, wurde einem Hospitalarius unterstellt und mit zahlreichen Gütern ausgestattet. Aus der Stiftungsurkunde des Bischofs von Bamberg geht hervor, dass dem Kloster als Dotationsgut zehn Güter im Tal von Windischgarsten zu vollem Eigentum übergeben wurden. Auch in der Folgezeit empfing die Spitalstiftung zahlreiche Schenkungen und Stiftungen, um in der Lage zu sein, ihrer Aufgabe nachzukommen.
Noch im selben Jahr wurde mit dem Bau von Hospital und Kirche begonnen. Nach dem Vorbild klösterlicher Verfassung sollte die selbständige bruderschaftliche Gemeinschaft ihren Spitaldienst leisten.
1245 bestätigte Papst Innozenz IV. dem Spital alle seine Besitzungen. Die Bindung an das Bistum Bamberg war stets eng, die Bamberger Bischöfe ernannten die Spitalmeister, welche zugleich auch Seelsorger an der Kirche des Hospitals waren. Die Kirche entwickelte sich zu einer Pfarrkirche für das umliegende Gebiet. Auch die Gerichtsvogtei behielt sich der Bischof von Bamberg vor; die Gerichtsbarkeit vor Ort wurde durch weltliche Offiziale, die Hofrichter, ausgeübt. Die weltliche Vogtei lag beim Herzog von Österreich, wie aus einer Urkunde Leopolds V. von 1193 hervorgeht. Nach dem Aussterben der Babenberger ging die Vogtei dann letztendlich an die Habsburger über. 1279 bestätigte Rudolf von Habsburg die Privilegien des Hospitals und übernahm die Vogtei. 1298 befreite König Albrecht I. Spital von der Gerichtsbarkeit und von Zoll und Maut in Österreich und Steiermark.
1386 begann eine Entwicklung, die 1397 in der Inkorporierung der Pfarrkirche von Spital in die "Mensa episcopalis" des Bischofs von Bamberg münden sollte. Bereits 1418 jedoch bat Bischof Albrecht von Wertheim den Papst um die Auflösung der Inkorporation und die Umwandlung des Hospitals in ein weltliches Kollegiatstift. Am 4. Oktober 1418 erhob Papst Martin V. Spital zu einem Kollegiatstift mit einem Dechant und zehn Chorherren. Der Bischof von Bamberg übte nach wie vor das Patronatsrecht aus. Herzog Albrecht V. nahm die Stiftung unter seinen Schutz. Diese Entwicklung hatten auch andere Spitäler durchlaufen, da durch den Verlust ihrer ursprünglichen Aufgabe ihre Existenzberechtigung nicht mehr gegeben war.
In der Reformationszeit war das Kollegiatstift weltlicher Chorherren besonders anfällig für das Eindringen protestantischen Gedankenguts - die Situation änderte sich erst als Maximilian II. den regierenden Dechant absetzte und durch Eustachius Taffner (1568-1569) ersetzte.
Durch ein päpstliches Breve vom 1. September 1605 wurde Spital in den Rang einer Propstei erhoben. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass sich das Abhängigkeitsverhältnis des Stifts vom Bischof von Bamberg zunehmend lockerte, hingegen aber eine stärkere Anbindung an den Landesfürsten erfolgte. Mit der Säkularisierung des Bistums Bamberg Ende des Jahres 1802 erlosch die Lehensherrschaft des Hochstifts Bamberg über Spital.
In josephinischer Zeit entging das Stift einer Aufhebung, da es sich um ein weltpriesterliches Kollegiatstift handelte, das ausschließlich der Seelsorge diente und somit kein Ordensstift im eigentlichen Sinne war.
Nach der Auflösung der Benediktinerabtei St. Blasien war Kaiser Franz auf der Suche nach einer neuen Wirkungsstätte für die St. Blasianer und fand sie zunächst in Spital am Pyhrn. 1807 kam eine Aufhebungskommission nach Spital und wenige Zeit später zogen Benediktinermönche in das ehemalige Kollegiatstift ein. Da ihnen die Bedingungen dort jedoch zu rau waren, verließen sie Spital 1809 wieder und zogen schließlich nach St. Paul im Lavanttal. Danach gingen die Gebäude in Spital in den Besitz des obderennsischen Religionsfonds über.
Literatur:
Peter GRADAUER, Spital am Pyhrn in Oberösterreich. Hospital und Kollegiatstift; dessen innere Verfassung und dessen juridische Beziehungen zum Hochstift Bamberg. Eine rechtsgeschichtliche Untersuchung (Linz 1957).
Sebastian MAYR, Das Archiv des ehemaligen Kollegiatstiftes Spital am Pyhrn in Oberösterreich, in: Mitteilungen der dritten (Archiv-) Sektion der k.k. Zentralkommission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale Bd. VI (1907) 66-74.
Ignaz ZIBERMAYR, Das Oberösterreichische Landesarchiv in Linz. Im Bilde der Entwicklung des heimatlichen Schriftwesens und der Landesgeschichte (Linz 31950) 231.
Klaus RUMPLER, Stiftsarchiv Spital am Pyhrn, in: Haus der Geschichte. Die Bestände des Oberösterreichischen Landesarchivs, hrsg. vom Oberösterreichischen Landesarchiv (= MOÖLA Erg.Bd. 10, Linz 1998) 103-104.
Obwohl die Bestände des Archivs bereits Mitte des 17. Jahrhunderts in eine systematische Ordnung gebracht worden waren, beauftragte Propst Josef Xaver Grundner 1772 den Archivar Johann Adam Wolfgang Trauner mit der Neuordnung der Spitaler Bestände.
Zwischen 1892 und 1900 ordnete P. Sebastian Mayr das Archiv und schuf im Zuge dessen eine eigene Urkundenabteilung.
1900 wurden die Archivalien dann in das oberösterreichische Landesarchiv überführt, wo sich nunmehr neben den Akten und Handschriften auch 366 Urkunden aus dem Zeitraum von 1190 bis 1798 befinden. Aus einer Urkunde von 1513 geht hervor, dass durch einen Brand um 1500 zahlreiche Urkunden zerstört wurden. Teile der Spitaler Urkundenbestände liegen auch im Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien.
Peter GRADAUER, Spital am Pyhrn in Oberösterreich. Hospital und Kollegiatstift; dessen innere Verfassung und dessen juridische Beziehungen zum Hochstift Bamberg. Eine rechtsgeschichtliche Untersuchung (Linz 1957).
Sebastian MAYR, Das Archiv des ehemaligen Kollegiatstiftes Spital am Pyhrn in Oberösterreich, in: Mitteilungen der dritten (Archiv-) Sektion der k.k. Zentralkommission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale Bd. VI (1907) 66-74.
Ignaz ZIBERMAYR, Das Oberösterreichische Landesarchiv in Linz. Im Bilde der Entwicklung des heimatlichen Schriftwesens und der Landesgeschichte (Linz 31950) 231.
Klaus RUMPLER, Stiftsarchiv Spital am Pyhrn, in: Haus der Geschichte. Die Bestände des Oberösterreichischen Landesarchivs, hrsg. vom Oberösterreichischen Landesarchiv (= MOÖLA Erg.Bd. 10, Linz 1998) 103-104.
Oberösterreichisches Urkundenbuch 3 - 5, 8 - 11
OÖLA, Archivverzeichnisse F 14c, Stiftsarchiv Spital am Pyhrn Urkunden
HHStA Wien, Repertorium XIV/1 und 2
OÖUB
In den Statuten des am 19.11.1833 gegründeten oberösterreichischen Musealvereines, der die Sammlung, Verzeichnung, Beschreibung und Erklärung der Denkmäler der oberösterreichischen Geschichte zur Aufgabe hatte, findet sich unter Punkt 2 folgende Aufgabe: "[...] eine Sammlung von Urkunden [anzulegen], welche die Geschichte dieser Provinz im allgemeinen oder einzelner Ortschaften oder denkwürdiger Personen insbesonders betreffen, vorzüglich aber jener, welche geeignet sind, das Andenken von Stiftern und Wohlthätern zu erhalten oder das Leben und die Verfassung längstverschwundener Jahrhunderte anschaulich zu machen". Um diesem Anspruch eines territorial ausgerichteten Urkundenbuchs gerecht zu werden, wurde 1836 eine eigene Sektion des historischen Fachs zur Sammlung und Bearbeitung urkundlicher Geschichtsquellen des Landes ob der Enns eingerichtet, deren erste Aufgabe die Anlage des so genannten "Diplomatariums", einer Sammlung von Abschriften aller das Land ob der Enns betreffenden Urkunden bis 1519, war. Dies sollte bereits hinsichtlich eines zukünftigen "Codex diplomaticus Austriae super Onasum" geschehen. Der dafür zuständige Referent war ab 1837 Jodok Stülz, Chorherr in St. Florian, seine unmittelbaren Mitarbeiter Georg Weishäupl, Ferdinand Wirmsberger und Mansuet Aust. Von 1837 bis 1862 wurde das Diplomatarium erstellt, das die Originale bis 1500 erfasst, die kopiale Überlieferung aber nicht systematisch berücksichtigt.
Ab 1852 wurde das "Urkundenbuch des Landes ob der Enns" herausgegeben, wobei der erste Band die "Codices traditionum" enthält. Herausgeber war Andreas von Meiller, der für die endgültige Gestaltung verantwortlich war.
Im Vorwort zum ersten Band des Urkundenbuches werden die Editionsrichtlinien folgendermassen definiert: "Bei dieser Sammlung wurde der Grundsatz festgehalten, dass es sich zuerst und vorzüglich darum handle, einen buchstäblich getreuen Text der Urkunden wiederzugeben. Zufolge desselben wurde jedes Original, welches aufgefunden werden konnte, mit sorgfältiger Genauigkeit abgeschrieben, und dann erst der Sammlung einverleibt, nachdem [...] die Abschrift mit der Urschrift war verglichen worden. [...] Wo kein Original mehr vorhanden war, musste man zu Copialbüchern oder anderen Abschriften seine Zuflucht nehmen. Nur von der genauen Copirung der urkundlichen Unterscheidungszeichen, und der Bezeichnung der Anfänge der Zeilen glaubte man Umgang nehmen zu müssen, da der daraus entfallende Gewinn in der That doch ziemlich gering anzuschlagen ist. Auch falsche oder verdächtige Urkunden, deren Anzahl indessen jedenfalls klein ist, glaubte man nicht ausschliessen zu dürfen. Oft ist nur die Form unecht, während der Inhalt Wahres bezeugt."
Die Urkunden sind in chronologischer Reihenfolge in Volltext aufgenommen, Datum und Ort sind aufgelöst und sie verfügen über ein kurzes Kopfregest. Außerdem wird die wichtigste Literatur genannt.
1869 wurde Stülz von Pius Schmieder als Referent abgelöst, dem 1875 Johann Nepomuk Faigl und 1899 Viktor Freiherr von Handel-Mazzetti nachfolgten. 1912 wurde das Unternehmen eingestellt und das gesamte Material des Diplomatars dem Oberösterreichischen Landesarchiv übergeben, das das Urkundenbuch ab 1929 fortführte.
Im Vorwort von Erich Trinks zum zehnten Band des Urkundenbuchs (1938) geht dieser auf die Problematik des Diplomatars ein, dessen Abschriften teilweise nahezu hundert Jahre alt sind und in der Qualität naturgemäß unterschiedlich. "Eine Neuvergleichung der deutschsprachigen Urkunden, die in etwa 50 Archiven verstreut sind, wäre wegen des Aufwandes an Zeit und Kosten nicht ausführbar gewesen, hätte sich aber auch nicht gelohnt, [...] auch ist die genaue Berücksichtigung der Orthographie, besonders der Interpunktionen und phonetischen Zeichen, so wichtig sie für die sprachwissenschaftliche Forschung wäre, bei Urkundenveröffentlichungen für den allgemeinen Gebrauch nicht angebracht, weil die Fremdartigkeit des Schriftbildes [...] auf den Benützer überaus störend wirkt [...]." Nicht mehr alle Urkunden wurden volltextlich aufgenommen; bei denjenigen, die von den Herausgebern als stark formelhaft eingeschätzt wurden, "wurde [...] unter Hinweglassung aller Formeln der gegenständliche Inhalt der Urkunde mit deren eigenen Worten herausgelöst und in kurzer Form die Verbindung zwischen den einzelnen Teilen hergestellt [...]." Das führt dazu, dass ein Teil der Urkunden in einer Mischform zwischen Edition und Regest dargeboten wird, die sicher nicht allen Fragestellungen gerecht wird.
1956 lagen mit dem 11. Band die Urkunden bis 1400 vor. Erst 2005 wurde vom Oberösterreichischen Landesarchiv gemeinsam mit der "Gesellschaft für Landeskunde" (früher Oberösterreichischer Musealverein) die Initiative ergriffen, um einerseits dieses Großprojekt über das Jahr 1400 hinaus weiter in die Neuzeit fortzusetzen und andererseits die bereits vorliegenden Bände kritisch zu überarbeiten und zu ergänzen. Die wesentlichen Ziele sind einerseits die Aufnahme aller urkundlichen Quellen im Bereich des heutigen Bundeslandes Oberösterreich bis in die Neuzeit in eine Datenbank und die Erstellung und Veröffentlichung zeitgemäßer Regesten und Transkriptionen, andererseits die Bereitstellung digitaler Abbildungen im Internet. Diese Zielsetzungen decken sich teilweise mit jenen des Projektes Monasterium.Net, weshalb eine intensive und für beide Seiten ertragreiche Kooperation vereinbart wurde.
Literatur:
Erich TRINKS, Das Urkundenbuch des Landes ob der Enns, in: JbOöMV 85 (= Festschrift zum hundertjährigen Bestand des oberösterreichischen Musealvereines und des Landesmuseums, Linz 1933) 587-636.
Repertorien:
Für den größten Teil der Urkunden bis zum Jahr 1399 wurden die Regesten und Transkriptionen der Bände 2-11 des Oberösterreichischen Urkundenbuchs (OÖUB) herangezogen. In den Fällen, in denen die jeweiligen Urkunden nicht anderweitig - durch Editionen oder Regestenwerke - erschlossen waren, wurde auf die Repertorien des HHStA bzw. des OÖLA zurückgegriffen. Diese archivischen Findbehelfe, die im 19. Jahrhundert handschriftlich bzw. im 20. Jahrhundert angefertigt wurden, dienten der Erschließung und leichteren Zugänglichkeit der Urkunden vor Ort und sind daher eigentlich nicht für eine Publikation vorgesehen. Die kurzen Regesten, die in den Repertorien enthalten sind, folgen dementsprechend auch nicht den allgemeinen Richtlinien, die für heutige Regestenwerke opportun sind. Der Informationsgehalt der Repertorien kann demnach sowohl qualitativ als auch quantitativ sehr unterschiedlich sein und geht im Normalfall über eine oberflächliche inhaltliche Zusammenfassung nicht hinaus - was für den Zweck der Anfertigung völlig ausreichend ist.
Die Veröffentlichung der Regesten im Rahmen des MOnasteriuM-Projekts dient einer ersten Orientierungshilfe und soll ansonsten nicht erschlossenes Urkundenmaterial zumindest vorläufig und unter Berücksichtigung des Charakters der Repertorien leichter benützbar machen. Längerfristig soll die Bereitstellung der Urkunden im Netz aber zu einer tieferen und heutigen Standards entsprechenden Erschließung ihrer formalen und inhaltlichen Merkmale führen.