Fond: Urkundenreihe B
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Charter: AT-UAW/108 B 1019
Date: 1607.01.20
Abstract: [Fragment:] Rechnung über 33 Kreuzer [?] für 33 Scheiben. Der Glaser Jörg Dietmair (DiettMair) bestätigt die Bezahlung durch N. Magister.
Charter: AT-UAW/108 B 214 d
Date: 1607.06.27
Abstract: Abt Nikolaus [Hübner] von Heinrichau (Hainrichaw) [Henryków, Polen] bestätigt, dass der Stiftsuntertan Michael Weimann (Weymann) aus Alt Heinrichau (Althainrichaw) [Stary Henryków] um einen Geburtsbrief für seinen Sohn Christoph [Ludwig] Weimann ersucht hat, den dieser zur Fortsetzung seiner Studien benötigt. Als Zeugen bringen er und seine Frau Agnes den Georg Jesken (Jeßhkhen), Pfarrer zu Schönwaldau (Schönwaldtaw) [Rzasnik], Wenzel Scholz (Scholtzen), Gerichtsverwalter zu Alt Heinrichau (Altenhainrichaw) und Hans Meerboten (Meerbotten), Gerichtsverwalter zu Wiesenthal (Wiesenthall) [Wadochowice], die alle drei Stiftsuntertanen sind. Diese sagten vor dem Abt gemeinsam mit den sonstigen geschworenen Personen des Stifts unter Eid aus, dass Christoph Weimann der Sohn der katholischen Eheleute Michael und Agnes Weimann sei, die in der Kirche von Alt Heinrichau geheiratet haben. Michael Weimann ist der Sohn des Matthias Weimann und seiner Ehefrau Dorothea, Agnes die Tochter des Thomas Winkler (Winkhler) und seiner Frau Ursula, die alle fromme und katholische Stiftsuntertanen waren.
Charter: AT-UAW/108 B 214 e
Date: 1607.07.09
Abstract: Der Erblandstallmeister von Steyr, Friedrich von Windischgrätz Freiherr zu Waldstein und im Tal, Herr auf Trautmannsdorf und Rabenstein, belehnt Georg Höhefellner (Hehefellner), den Hofdiener Erzherzog Matthias, und seine Frau Elisabeth geborene Waranitschin mit einem Hof zu Sarasdorf (Sarastorff) in Österreich unter der Enns in der Herrschaft Trautmannsdorf. Zuvor war Matthias Waranitsch von Werba, kaiserlicher Mustermeister in Ungarn, mit dem Hof belehnt gewesen, der ihn an seine Tochter Elisabeth Höhefellnerin vererbt hat. Zu diesem Lehen gehört folgendes: der Hof zu Sarasdorf mit Mauer und Zaun sowie die Gärten; ein Wald (Hollz) am Leithaberg, das nach unten bis zur Gemeinde von Sommerein reicht und nach oben auf der rechten Seite bis zum Wald der Herrschaft Trautmannsdorf und links bis zum Wald des Wenzel Wymitz zu St. Margarethen sowie oben an die Herrschaft Scharfeneck angrenzt. Weiters verschiedene Äcker im oberen Feld, die an den Neusiedlerweg und die Trautmannsdorfer Grenze (gemerkh) anstossen: 12 Joch Acker an der Leitha (Leütta) zwischen [den Äckern von?] Hans Kapler (Capler) und Zacharias; 8 Joch Acker zwischen Lorenz Köstel (Khöstel) und Khürein Lidl; weitere 8 Joch zwischen Valentin (Valtin) Rossa und Martin Obermair und 3 Joch, die man in Raiczman nennt, zwischen Hans Wiener und Zacharias Müllner. Weiters liegt im oberen Feld ein Joch Acker zwischen dem des Paul Mair und dem Neusiedlerweg, 3 Joch zwischen dem Georg Kling (Khling) und dem Christian Blasser, die an die Brucker Straße (Prugger Stras) unter dem steinernem Brücklein (staine Brügglein) angrenzen, 3 Joch zwischen Philipp Himmer und Stephan Neuburger an den Gräben und an der Wiesmahd (Wißmath) zu Fürhaubtern, 4 Joch zwischen Lorenz Kösel (Khösel) und Khürein Lidl am See und am Fürhaupt (Fürhaubt) sowie 4 Joch zwischen Martin Obermair und Philipp Himber am Graben und auf dem Fürhaupt. Im mittleren Feld liegen 12 Joch Acker zwischen Zacharias Müllner und Christian Blasser, die an das steinerne Brücklein und an die Gemeinde Sarasdorf angrenzen, 4 Joch zwischen Martin Damäsch und Gabriel Rossa am Graben und an der Gemeinde; hinterm Dorf liegen 8 Joch zwischen Lorenz Köstel und Khürein Lidl am Graben. Diese Äcker umfassen insgesamt 70 Joch, deren Zehent der Herrschaft Trautmannsdorf gehört. An Wiesmahd gehört dazu: 10 Mahd im oberen Feld, die an den Acker des Martin Romäsch und an das Kreuz am Neusiedlerweg angrenzen, 40 Mahd, die die Scheuben genannt werden und mit Rain und Stein begrenzt ist, eine Wiese von 10 Mahd, die die Bründlwiese (Prindl wissen) genannt wird und vom Acker des Leonhard Schuster (Schuester) bis zum Graben zwischen Ulrich Pink (Pinckh) und Ruprecht Fidler, 10 Mahd zwischen Lorenz Kösel und Khürein Lidl, 5 Mahd zwischen Urban Klazer (Khlaczer) und Michael Perger sowie 12 Mahd, die vor Jahren eine Au waren und gegenüber dem Hof auf dem Ungarischen (Vnngerischen) liegen. Insgesamt 87 Mahd. An Weingärten: 2 ½ Joch Weingarten im Himmelreich zwischen der Sarasdorfer und der Neusiedler Grenze, die den Erben des M. Johann Soldanus gehören und an den Deixlweg und an das obere Himmelreich angrenzen, 1 ½ Joch im Pflüeglen, die an die Brucker Straße und an die Stätte angrenzen und neben Valentin Edler und Gabriel Rossa liegen. Diese Weingärten wurden dem verstorbenen Gabriel Schittlehey [?] vom ebenfalls verstorbenen Pankraz von Windischgrätz bewilligt und gehören mit Zehent und Dienst zu dem Hof. Die zu Edlhof gehörenden folgenden Untertanen dienen je 4 Schillinge zu St. Georg (23.4.) und St. Michael (29.9.): Leonhard Schuster für eine Hofstätte, zu der im oberen Feld 2 Joch Acker zwischen Michael Perger und Lorenz Kösel, im mittleren Feld 2 Joch zwischen Zacharias Müllner und Valentin Eder, ½ Joch zwischen Bartholomäus (Bärtl) Dax und Georg Egger, ½ Joch zwischen Ulrich Pinelen und Ruprecht Fidler und im unteren Feld je ½ Joch zwischen Zacharias Müllner und Philipp Himber bzw. zwischen Martin Damasch und Matthes Neubauer, 1 Joch zwischen Lorenz Kösel und Khürein Lidl, ¼ Joch zwischen Wolf Thör und Ulrich Walthauser sowie 4 Mahd Wiesen zwischen Zacharias Müllner und Paul Schmidt gehören; Andreas Peill für seine Hofstätte, zu der im oberen Feld je ½ Joch zwischen Max Woleben und Martin Obermair sowie zwischen Christoph Schwanser und Gabriel Rossa, 1 Joch zwischen Khürein Lidl und Lorenz Kösel, im mittleren Feld 2 Joch zwischen Wolf Thör und Ulrich Walthauser, im unteren Feld 2 Joch zwischen Johann Kaiser (Khaisser) und Gabriel Rossa sowie 15 Mahd Wiese zwischen Hans Heinrich Stark (Starckhen) und Georg Egger von Stixneusiedl gehören; Hans Paier für eine Hofstätte, zu der im oberen Feld 2 Joch zwischen Ulrich Walthauser und dem Gemeindehaus (gmain Hauß) von Stixneusiedl, im mittleren Feld 2 Joch zwischen Martin Obermair und dem [Zacharias] Müller, im unteren Feld 2 Joch zwischen Bartholomäus (Bartlme) Kolderer und Valentin Eder sowie 5 Mahd Wiese zwischen Christian Schwanser und Valentin Eder gehören; Michael Mayr für eine Hofstätte, zu der im oberen Feld 1 ½ Joch zwischen Gall und Paul Schmidt, ½ Joch bei der Au, im mittleren Feld (Mitterfeldt) 2 Joch zwischen Valentin Eder und Lienhard Schuster, im unteren Feld an der Grenze ½ Joch zwischen Paul Schmidt und Zacharias Müllner, 1 Joch zwischen Christian Schwanser und Valentin Eder, 4 Mahd Wiese im Fürhaupt zwischen Stephan Neuburger und Paul Schmidt gehören; Paul Schmidt für sein Haus, zu dem im oberen Feld 1 ½ Joch zwischen Michael Mayr und Lorenz Kösel, ½ Joch zwischen Lorenz Kösel und Michael Perger, im mittleren Feld 2 Joch zwischen Christian Schwanser und Lienhard Ruß (Rues), im unteren Feld 1 Joch zwischen Christoph Kirsner (Khirsner) und Michael Mayr, 1 Joch zwischen dem Gemeindehaus von Stixneusiedl und Ulrich Walthauser sowie 4 Mahd Wiese zwischen Lienhard Schuster und Michael Mair gehören; Martin Achamer für seine Hofstätte, zu der im oberen Feld 2 Joch zwischen Lorenz Kösel und Michael Perger, im mittleren Feld 2 Joch zwischen Martin Obermair und dem [Zacharias] Müllner, im unteren Feld je 1 Joch zwischen Christian Schwanser und Valentin Eder bzw. zwischen Lorenz Kösel und Khürein Lidl sowie 3 Mahd Wiese zwischen dem Gemeindehaus von Stixneusiedl und Ulrich Walthauser. Der Zehent geht an die Herrschaft Trautmannsdorf. Dienste für die Überlende, die zu St. Georg fällig werden: Lorenz Kösel für ½ Lehen, das vorher Bärtl Reishofer (Reisshoffer) innehatte, 5 Schilling und gibt den Zehent zum Edlhof; Hans Steinbacher (Stainbacher) für einen Garten und ein Stück Wiese von Neusiedl 8 Pfennige und 8 Pfennige von 4 Joch Acker; Hans Kapler von 7 Joch Acker 28 Pfennige; Wolf und Georg Egger 24 Pfenige für 6 Joch Acker; Kaspar Schiesler 32 Pfennige für einen Krautgarten. Die Überlendgüter können nicht eingezogen werden, der Dienst bleibt beim Lehen, der Zehent gehört mit Ausnahme des halben Lehens der Herrschaft Trautmannsdorf.
Charter: AT-UAW/108 B 215
Date: 1610.02.27
Abstract: Erzherzog Karl von Österreich, Bischof von Breslau (Breszlaw), bestätigt, dass Heinrich Rahr von und zu Balowitz (Balowiz) am 23. Jänner 1610 in der Stadt Neisse (Neiß) vor seinem Landeshauptmann Christoph von Maltitz und Dippoldiswaldau (Maltiz vnd Dippoldißwaldaw) erschienen sei, um den Verkauf eines 1/5 (fünff Anteil) des Haus in der bischöflichen Gasse in Neisse, welches der Panewizin' Haus (Panewizin hauß) genannt wird, an Susanna Niemizin (Niemizin) geborene Stoschin (Stoschin), bestätigen zu lassen. Die Kaufsumme von 650 Taler hat Rahr bereits erhalten; der Kauf wurde mit Hans Georg von Gelher zu Sonnenberg (von Gelhern zu Sonnenberg), dem Vormund der Susanna Niemizin, vereinbart.
Charter: AT-UAW/108 B 216
Date: 1611.08.22
Abstract: Inventar der Bücher, die im Zimmer des verstorbenen Dr. jur. Johannes Isay (Isay) am 27. April 1611 vorgefunden und vom Universitätsnotar im Beisein von Dr. jur. Petrus Lambertus (Lamberto) und des Universitätspedellen verzeichnet wurden und am 22. August 1611 von den geschworenen Schätzleute, den Bürgern und Buchbindern Erasmus Göldel und Georg Misenus auf insgesamt 70 Gulden 6 Kreuzer 1 Denarius geschätzt wurden.
Charter: AT-UAW/108 B 217 a
Date: 1612.12.11
Abstract: Der Rektor der Universität Wien, Dr. med. Wilhelm Rechberger (Rechberger), der kaiserliche Superintendent und niederösterreichischer Regimentsrat Christian Schäffler (Schaffler) und das gesamte Konsistorium der Universität bestätigen, dass sie dem Hans Wolf (Wolffen), seiner Frau Magdalena, der Witwe des Kaspar Weber (Weber), und ihrem Sohn Sigmund Weber auf Lebenszeit einen halben Weingarten (halbennthail) zu Dürnstein (Tirnstain) im Hörselb, der die Khienringen genannt wird und 45 Tagwerke umfasst, überlassen haben. Wolfs Vorgänger, der erwähnte Kaspar Weber, hatte den Weingarten laut Leibgedingsbrief vom 1. Mai 1598 gemeinsam mit seiner Frau und seinem Sohn Daniel inne; nach dem Tod Kaspars und seines Sohnes kam er an die Witwe. Nunmehr geht der Weingarten, der einerseits an den Weingarten des Herrn von Zelking (Zelkhing) und andererseits an den Weingarten des Augustin Mauer (Maurer) zu Weißenkirchen (Weisßenkhirchen) grenzt, an das Ehepaar Wolf und den (Stief-)Sohn Sigmund Weber, die ihn gemäß den Gepflogenheiten von österreichischen Landrechts in guter Ordnung zu halten haben. Die Kirche St. Florian und der St. Pöltnerhof in der Wachau (Gottshauß St. Florian vndt St. Pöldten höff in der Wachau) [heute Prandtauerhof, Joching] erhält den Zehent, die Stadt Dürnstein die jährliche Weinsteuer von 30 Kreuzer, während die Universität jährlich 24 Gulden erhält; die erste Zahlung an die Universität wird zu St. Martin (11.11.) 1613 fällig. Die Universität ist berechtigt, den Weingarten bei nicht sachgemäßer Pflege einzuziehen, wobei die Leibgedingsinhaber mit ihrem Vermögen für eventuell entstandene Schäden haften; ebenso wird der Weingarten nach dem Tod aller drei Inhaber eingezogen, wobei die Erben noch den Fruchtgenuss haben sollen, wenn der Tod nach Beginn der Lesearbeiten eingetreten ist.
Charter: AT-UAW/108 B 217 b
Date: 1613.03.01
Abstract: Der Bürgermeister und Rat des Marktes Rosenheim (Marckhts Rosenhaim) im oberen Fürstentum Bayern (Bayrn) bestätigen auf Bitte des Seilers Wolf Wimpessinger (Wimpeßinger), des Sohnes des verstorbenen Mitbürgers Georg Wimpessinger und seiner ebenfalls verstorbenen Frau Martha Lengendorferin (Lenngendorfferin), dass er ehelich geboren ist und mit keiner Leibeigenschaft oder sonstigen Einschränkung belastet ist. Die von ihm beigebrachten Zeugen sind: der ca. 77-jährige Ratsangehörige Kaspar Lidl (Lidl des Raths), der Schneider Georg Pfisterer (Pfisterer), ca. 72 Jahre, und der Seiler Hans Glassl (Gläßl), ca. 70 Jahre. Die Zeugen, die alle Rosenheimer Bürger sind, als glaubwürdig gelten und nicht mit dem Antragsteller verwandt sind, gaben an, dass Georg Wimpessinger vor ca. 37 Jahren Martha Lengendorferin, die Pflegetochter Kaspar Lidls und eine Rosenheimer Bürgerstochter, geheiratet habe, mit ihr dann 1/2 Jahr in seinem Geburtsort Trosburg (Trospurg) gelebt und anschließend nach Rosenheim gezogen sei, wo sie das Bürgerrecht erhielten. Neben dem Antragsteller Wolf Wimpessinger hatte das Ehepaar noch einen zweiten Sohn, Stephan Wimpessinger.
Charter: AT-UAW/108 B 218 a
Date: 1613.03.01
Abstract: Die Seilerzunft von Rosenheim (Rosenhaim) im Fürstentum Oberbayern (Obern Bayrn) bestätigt, dass Wolf Wimpessinger (Wimpessinger), der Sohn des verstorbenen Rosenheimer Bürgers Georg Wimpessinger (Wimpeßinger), beim hiesigen Seilermeister Christoph Ster (Ster) 3 Jahre und 14 Tage das Seilerhandwerk erlernt hat, sich während seiner Lehrzeit ordentlich verhalten hat, und dann freigesprochen wurde.
Charter: AT-UAW/108 B 218 b
Date: 1613.07.24
Abstract: Die Universität Wien und der Stadtrat von Wien einigen sich über die künftige Administration der Aussteuerstiftung des Dr. med. Franz Emerich (Emerich). Dieser hat in seinem Testament ein Legat von 2.000 Gulden gestiftet, aus dessen jährlichen Zinsen von 105 Gulden 3 arme Jungfrauen ein Heiratsgut erhalten sollen. Das Kapital wurde beim Oberkammeramt angelegt und die Universität hat jährlich die Zinsen behoben und davon 3 Mädchen mit je 30 Gulden ausgestattet. Nachdem vor einigen Jahren der Stadtrat den Stiftbrief vorgewiesen hat, nach dem je ein Mädchen durch den Rektor und Konsistorium, den Bürgermeister und den Obervater bei St. Marx (St. Marx) auszuwählen sei und außerdem das Armenhaus von St. Marx jährlich 10 Gulden erhalten soll, wurde eine Untersuchung angeordnet. Diese ergab, dass die Stiftgelder bis Ende 1608 mit dem Oberkammeramt abgerechnet wurden; der Obervater von St. Marx hat 200 Gulden erhalten, mit denen die offenen Forderungen abgegolten sind. Ab 1613 werden 2 Mädchen vom Rektor und Konsistorium und eines vom Stadtrat präsentiert und das Armenhaus erhält sein jährliches Legat von 10 Gulden. Die Beträge werden vom Superintendenten der Emerichschen Stiftung ausbezahlt, der diese 100 Gulden ordnungsgemäß zu verrechnen hat. Das Oberkammeramt darf die Zinsen nur an den Superintendenten auszahlen. Der derzeitige Superintendent Dr. [Tobias] Piribach (Pierpach) soll dem Oberkammeramt die Abrechnung für 1609-1611 vorlegen, da in dieser Zeit das Stipendium zwar an etliche Mädchen verliehen, aber nicht ausbezahlt wurde, und die offenen Beträge auszahlen. Von dieser Übereinkunft wurden zwei Exemplare ausgefertigt, von denen eines die Universität und das andere die Stadt Wien erhält.
Charter: AT-UAW/108 B 219
Date: 1615.06.20
Abstract: Der Rektor der Universität Wien, Andreas Lechler, bestätigt, dass Christoph Ludwig Weimann aus Heinrichau in Schlesien nach der seit alters üblichen Deposition in die Matrikel der Universität Wien, der Artistenfakultät und der Schlesischen [Ungarischen] Nation eingeschrieben wurde und 6 Jahre hier studiert hat. Während dieser Zeit hat er die vorgeschriebenen Vorlesungen und Disputationen absolviert und sich ehrenhaft und christlich verhalten. Am 16. Mai 1611 wurde er durch die Juridische Fakultät geprüft [für die Immatrikulation?], am 28. Jänner 1614 suchte er um die Zulassung zur Lizenziatsdisputation an und wurde am 29. April dieses Jahres vom damaligen Dekan der Juridischen Fakultät, Petrus Lambertus, dem Universitätskanzler Melchior Khlesl präsentiert. Am 19. Mai 1615 wurde ihm in St. Stephan durch Dr. jur. Kaspar Schwab die Lizenz und durch [den kaiserlichen Superintendenten] Mag. Christian Schäffler (Schaffler) das Doktorat verliehen.
Charter: AT-UAW/108 B 1022 [1]
Date: 1616.04.16
Abstract: Katharina Schmidin (Schmidin), Köchin in der Lammburse (Lämppelburschen), quittiert dem Georg Puecher (Puecher), Dr. art. et theol., päpstlichem Protonotar und Pfarrer bei St. Michael (St. Michael) als Superintendent der Lammburse, den Empfang ihres halbjährlichen Lohns von Michaeli (29.9.) 1615 bis Georgi (23.4.) 1616 in der Höhe von 6 Gulden.
Charter: AT-UAW/108 B 1022 [2]
Date: 1616.10.03
Abstract: Katharina Schmidin (Schmidin), die Ehefrau des Maurers und Inwohners der Lammburse (Lämblburß) Ulrich Schmid (Schmides), quittiert dem Georg Puecher (Puecher), Dr. phil. et theol., päpstlichem Protonotar und und Rektor des Stifts St. Michael (St. Michaelis) in Wien als Superintendent der Lammburse, den Empfang ihres halbjährlichen Lohns für die Besorgung der Küche für die Stipendiaten von Georgi bis Michaeli 1616 in der Höhe von 6 Gulden.
Charter: AT-UAW/108 B 220
Date: 1621.10.01
Abstract: Der Pfarrer von Schrattenthal (Schrättenthal), Balthasar Fiselbach (Fiselbach), verpflichtet sich, der Universität Wien als Konservator der Stiftung [Bruderschaft zu den sieben Schmerzen Mariens] gemäß den Bestimmungen des Stiftsbriefs jährlich 3 Gulden rheinisch zu bezahlen; diese sind dem Prior des Herzogskollegs zu übergeben.
Charter: AT-UAW/108 B 221
Date: 1624.04.12
Abstract: Der Rektor, der Superintendent und das Konsistorium der Universität Wien bestätigen, dass sie dem Matthias Winter (Winder), Bürger zu Weißenkirchen (Weissentkhürchen), und seiner Frau Susanna einen der "Zwergtaler" (Zwerch Taller) genannten Weingarten zu Dürnstein, der zum Benefizium und Stiftung des Hans Scheibelwieser (Scheibelwiser) und Simon Pötel (Pöltl) gehört, auf Lebenszeit überlassen haben. Die Leibgedingsnehmer haben den Weingarten gemäß dem österreichischen Landrecht in gutem Zustand zu halten und die darauf liegenden Abgaben zu bezahlen. Die Universität erhält für die Überlassung des Guts jährlich 33 Pfund Pfennige oder 33 Gulden rheinisch, die ab St. Martin (11.11.) 1624 fällig werden. Bei mangelhafter Pflege des Weingartens ist die Universität berechtigt, das Leibgedinge einzuziehen, wobei die Leibgedingsnehmer für eventuelle Schäden haften. Nach beider Tod fällt der Weingarten wieder an die Unversität, wobei die Erben berechtigt sind, den in diesem Jahr anfallenden Fruchtgenuss noch zu beziehen, wenn sie die notwendigen Arbeiten durchführen und die jährlichen 33 Gulden bezahlen.
Charter: AT-UAW/108 B 222
Date: 1624.09.22
Abstract: Georg Koch (Khoch), der Bergmeister zu Atzgersdorf (Azgerstorff) des Klosters Mauerbach im Allerheiligental (Closters Maurbach in Allerheilligen Thall), und die vier Geschworenen ebendort, Blasius Schambeck (Schampeckh), Marx Binder (Pinder), Stephan Prinzentaler (Prinzntaller) und Hans Steindillner (Staindillner), bestätigen, dass auf Ansuchen der N., Witwe des kaiserlichen Hofregimentsrats Kaspar Schwab (Schwaben) folgende drei Weingärten beschaut wurden: 2 Rehel (Rächl) [Flächenmaß für Weingärten] im niederen Mitterberg (Nidern Mitterperg) neben dem Weingarten des Herrn Suttinger (Suttinger) zu 165 Gulden, 2 Rehel ebendort neben dem Spitaller (Spitaller) Weingarten zu 134 Gulden sowie 2 Rehel in Weinpergern neben dem Weingarten des Mätesperger (Mätespergers) in Wien zu 64 Gulden. Aller drei Weingärten wurden ohne die Ernte geschätzt.
Charter: AT-UAW/108 B 223
Date: 1625.03.07
Abstract: Hans Freiherr Breuner (Breyner), edler Herr zu Staatz (Stätz), kaiserlicher Hofkriegsrat, Kämmerer und Obrist der Festung Raab (Raab), Herr zu Stübing (Stübing), Fladnitz (Flädtnitz), Rabenstein (Rabenstain) und St. Margarethen am Moos (St. Margarethen am Moß) betraut Dr. jur. Bartholomäus Karl Praetorius (Prætorio), Prof. pandectorum an der Universität Wien und Hof- und Gerichtsadvokat, ihn in sämtlichen bei verschiedenen Gerichten anhängenden Fällen sowie in künftig auftretenden Rechtsstreitigkeiten in jeder notwendigen Weise zu vertreten.
Charter: AT-UAW/108 B 224
Date: 9. März bis 8. April 1633
Abstract: Vom Reichshofkanzleiregistrator Georg Dietterlin ausgestelltes und beglaubigtes Vidimus der von Kaiser Ferdinand II. ausgestellten Ernennungsurkunde für Reinerus Kemper zum kaiserlichen Hofhandelsmann. Kemper erhält die Bewilligung, sowohl mit Büchern und Malerei als auch mit Waffen und sonstiger Kriegsausrüstung am kaiserlichen Hoflager Handel zu treiben, Schlosser, Plattner, Büchsenmacher und ähnliche Handwerker in seine Werkstatt aufzunehmen, wobei er jeden Schutz genießt, den sonstige hofbefreite Handelsleute haben. Bei Handelsreisen zum oder vom Hof ist er von sämtlichen Zöllen, Mauten und sonstigen Abgaben befreit, während er die üblichen Abgaben zu entrichten hat, wenn er seine Waren an anderen Orten anbietet.
Charter: AT-UAW/108 B 225
Date: 1634.11.27
Abstract: Der Rektor, Superintendent und das Konsistorium der Universität Wien bestätigen, dass sie dem Thomas Kettenhuber (Khettenhueber) und seiner Frau Agnes 4/4 Weingarten zu Hernals, der in der Krumpen genannt wird, als Leibgedinge überlassen haben. Der Weingarten wurde von den Kollegiaten gekauft und dem verstorbenen N. Sommersdorfer (Sommerstorffer) als Leibgedinge überlassen; mit dem oberen Ende liegt er neben dem [Weingarten des] Stephan Fischer (Fischer), Nachbar zu Hernals (Hernalß), und mit dem unteren Ende an dem des Hans Pauer (Pauer), Kastner (Khästechern) zu Wien. Kettenhuber und seine Frau haben den Weingarten in guter Ordnung zu halten und den vorgeschriebenen Zehent zu entrichten sowie der Universität jährlich 6 Gulden rheinisch zu bezahlen. Außerdem sollen sie den Weingarten 2-3mal jährlich begehen und dem Quästor darüber berichten. Bei schlechter Instandhaltung haften sie für eventuell entstandene Schäden.
Charter: AT-UAW/108 B 228
Date: 1638.06.18
Abstract: Euphrasina, geborene Müllerin und Witwe des Augsburger Handelsmannes Alexander Zangmeister (Zangmaister), bevollmächtigt mit Wissen der ihr von der Obrigkeit zugeteilen Beistände Bartholomäus von Strass (Barthlme von Strass) und David Hörwart (Hörwarts), beide Bürger und Handelsleute zu Augsburg (Augspurg), den Augsburger Handelsmann Hans David Zangmeister, der derzeit in Wien ist, die Erbschaft nach ihrem verstorbenen Mann zu übernehmen und ihr nach Begleichung der offenen Forderungen den Rest zu übergeben. Nach dem Tod ihres Mannes war ein Vorrat an Waren, beweglichen Gütern, Schulden und Gegenschulden übriggeblieben. Da Euphrasina ihr Heiratsgut von 2.000 Gulden aus dem Nachlass einzufordern habe und nicht nach Wien reisen könne, soll Hans David Zangmeister sie vertreten.
Charter: AT-UAW/108 B 229
Date: 1638.10.12
Abstract: Die Kuratoren der Alexander Zangmeisterischen Verlassenschaft, Hans Dibel (Dibel) und Elias Kämbach (Kämbach), bestätigen dem David Hans Zangmeister (Zangmeister) auf dessen Bitte, dass nach Auszahlung der Gläubiger und Abzug der Unkosten noch etwa 50 Gulden von der Verlassenschaft übrig geblieben sind.
Charter: AT-UAW/108 B 230
Date: 05.10.1641-31.12.1642
Abstract: Der zu Hernals ansässige Jakob Schmodel (Schmodl) ersucht den Rektor, Superintendenten und das Konsistorium der Universität Wien, ihm 1/2 Joch Weingarten zu Hernals im Alserlehen gelegen, das zur Zeit von Thomas Kettenhuber (Kettenhueber) bebaut wird, als Leibgedinge auf vier Leiber zu überlassen, da er gehört hat, dass die Universität das Gut wegen Vernachlässigung einzuziehen gedenkt. [Rückseite]: Das Konsistorium bewilligt das Gesuch unter der Bedingung, das Schmodl den Weingarten wieder in ordentlichen Stand bringe, und überlässt ihm den Weingarten gemeinsam mit seiner Frau und seinem älteren Sohn als Leibgedinge [05.10.1641]. / Notizzettel über 2/4 Weingarten zu Hernals im "Krumpen" (khrumpen) genannt, der an der oberen Grenze an Dornbach und an der unteren an den Waidhofer (Waidthofer) grenzt, und der an Jakob Schmadl und [seine Frau und seine Söhne] Maria, Lorenz und Matthias geht. / Notizzettel über das Leibgedinge für 1/2 Joch Weingarten auf leibgeding weis, das einerseits zu Dornbach [an den Weingarten des?] Jörg Waidhofer und andererseits an den Weingarten auf die Chur gehört und an Jakob Schmodl sowie Maria, Lorenz und Matthias geht [Notiz undatiert, auf Konzept für Streitsache der Eva Schäfflerin vom 18. Jänner 1642]. / Der Universitätsquästor Dr. Albrecht Rossi bestätigt, dass Jakob Schmodel (Schmodell) seinen Zins für den Weingarten zu Hernals in der Höhe von 4 Gulden bezahlt hat [Wien, 31.12.1642].
Charter: AT-UAW/108 B 231
Date: 1644.02.03
Abstract: Der Wiener Bürger und Messerschmied Oswald Werer [?] und seine Frau Agnes verpfänden [?] mit Zustimmung des Bürgermeisters und Rat der Stadt Wien ihr Haus im Hofgässel [heute Färbergasse], das nächst dem Haus des Hans Lanz(en) für 360 [?] Pfund Pfennige in guter österreichischer Landeswährung, welche zu dem Stipendium des verstorbenen Wiener Bischofs Johann Fabri gehören und auf diesem Haus liegen.
Charter: AT-UAW/108 B 232
Date: 1644.07.01
Abstract: Georg Sigmund Unkrecht (Vnkhrecht), Bürger zu Wien, und seine Frau Anna Maria verpfänden mit Wissen und Zustimmung ihrer Grundobrigkeit, des Bürgermeisters und Rats der Stadt Wien, ihr Haus in der Wipplingerstraße (Wildtwercherstras) zwischen dem Haus der Erben des verstorbenen Niklas Parz (Parzen) und dem des Bürgers und Binders Georg Pergener (Pergener) für 700 Pfund Pfennige guter österreichischer Landeswährung an den Rektor und die Universität Wien. Sie verpflichten sich, ab sofort jährlich 35 Pfund Pfennige Zins zu bezahlen. Bei Nichtzahlung des Zinses ist die Klage vor dem Stadtrat zu führen; die Aufkündigung des Hauptguts hat 1/2 Jahr im Voraus zu erfolgen.
Charter: AT-UAW/108 B 226
Date: 1655.04.21
Abstract: Ferdinand Fenner auf Oberfenn (Fenner auf Oberfenn), im Gericht Kurtatsch (Curtätsch) ansässig, ermächtigt seinen Bruder Martin Fenner zu Kurtinig (Curtini) im Gericht Salurn (Salurn) bzw. der fürstlichen Grafschaft Tirol (Landt der Etsch), ihn in der Erbschaftssache seines Bruder Christoph Fenner, freiherrlich Zinzendorfscher Agent (Zinzendorfischer Agent) in Wien zu vertreten, der in Wien ohne leibliche Erben gestorben sei.
Charter: AT-UAW/108 B 233 a
Date: 1656.02.07
Abstract: Das Collegium scriptorum archivii Romanae curiae verleihen dem Johannes Nutten, Aachener Kleriker, Mag. phil. und cand. jur. utr., mit Billigung des Referendars der Apostolischen Signatur (vtriusque signaturae Sanctissimi Domini Papae referendarii) und Korrektors des Collegiums, Hieronymus Lanuvius, sowie des Skriptors des Archivs Benedikt Gastaldi nach Prüfung durch Horatius Caisotti, Skriptor des Archivs unter Assistenz von Carolus Antonius Caisotti, Advokat der Kurie, die Würde eines öffentlichen Notars und ordentlichen Richters (notarium publicem et tabellem ac judicem ordinarem) und bestätigen, dass er den Eid als Notar abgelegt hat [Wortlaut des Eids inseriert].
Charter: AT-UAW/108 B 233 b
Date: 1659.04.19
Abstract: Anna Jakobina Schwanauerin (Schwannaurin) bevollmächtigt ihren Bruder Elias Schwanauer (Schwanauer) und ihre Schwester Anna Maria Schwanauerin (Schwanauerin), ihren väterlichen Erbteil an Büchern und Schuldbriefen an ihrer Stelle zu übernehmen.
Charter: AT-UAW/108 B 1020
Date: 1676.02.05
Abstract: Christian Stern zu Raitis, in der Gemeinde Mutters (Muterer Oblay) im Landgericht Sonnenburg ansässig, bestätigt, dass er und sein Bruder Balthasar am 5. März 1671 wegen des Todes ihres Vaters Leonhard Stern 1/2 Lehen oder Kammerland, das das Franzengut genannt wird, geteilt haben. Das Lehen umfasst folgende Güter: 1 Stückgrund oder Acker im unteren Stotister Feld, der im Osten (Morgens) an [den Grund?] des Johannes Kiechl, im Süden (Mitentag) an den Feldweg, im Westen (Abent) an Balthasar Stern und im Norden (Miternacht) an die Gemeinde angrenzt; weiters ein der Steigacker genannter Acker, der im unteren Staitister Feld liegt und im Osten an Balthasar Stern d. J., im Süden an den älteren [Balthasar] Stern, im Westen an Christian Stern und im Norden an Paul Hilber angrenzt sowie ein Brachland (Egert) im oberen Stotister Feld, das im Osten an Christian Stern, im Süden an Balthasar Stern d. J., im Westen an Andreas Pfurtscheller als Besitzer der zweiten Hälfte des Franzenguts und im Norden an Blasius Heu (Häw) grenzt. Mit Wissen und Zustimmung Abt Gotthards [Ziegler], des Priors Aegidius (Egidius) und des Konvents des Benediktinerklosters St. Georg auf dem Georgenberg im Bistum Brixen, die Lehensgeber des Kammerlands sind, sowie des Urbarpropsts Matthäus Praun zu Ohway [?] überlässt Christian seinem Bruder und dessen Erben sein Viertel Lehen. Balthasar verpflichtet sich, den Besitz samt allen darauf liegenden Schulden zu übernehmen und Christian den Überrest auszuzahlen. Die Abgabe an das Kloster erfolgt jährlich am Sonntag Septuagesima in Innsbruck oder an einem anderen von Grundherrschaft bestimmten Ort und beträgt 4 Pfund Perner gelt [geringwertige oberitalienische Münze; Bern = Verona] und 1 Stiftkreuzer.
Charter: AT-UAW/108 B 234
Date: 1695.01.07
Abstract: Der Rektor und das Konsistorium der Universität Wien nehmen den in Wien geborenen Georg Bernard Mundelin (Mundelin), der nach der Absolvierung des Poetikstudiums an der Universität die Siegel- und Steinschneidekunst erlernt hat und dieses mit Zeugnissen belegen kann, als Universitätssiegel- und Steinschneider auf. Die Aufnahme erfolgte, nachdem Mundelin in die Matrikel eingeschrieben wurde, seine eheliche Geburt und die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche belegt hat und geschworen hatte, dem Rektor und Konsistorium gehorsam zu sein, den Universitätsangehörigen die nötige Ehre zu erweisen, niemanden beim Anfertigen und Verkauf von Siegeln und Wappen übervorteile und sich nicht ohne Wissen der Universität unter eine andere Jurisdiktion zu stellen.
Charter: AT-UAW/108 B 235
Date: 1697.08.28
Abstract: Die Verordneten der Niederösterreichischen Landschaft bestätigen, dass sie dem Georg Ehrenreich Freiherr von Negri (Ehrnrich de Megri freyherrn), Herr der Herrschaft Krumau und Altpölla (Cromau und Alten Pölla) die Tätz oder doppeltes Zapfmaß auf die Pfarrhöfe zu Alt- und Neupölla (Alten- und Neu Pölla) [für eine nicht genannte Summe] verkauft haben, nachdem ihnen die Rechte auf die Tätz für Österreich unter der Enns auf dem Landtag von 1657 vom Landesfürsten übertragen wurden.
Charter: AT-UAW/108 B 236
Date: 1698.03.26
Abstract: Der Bürgermeister von Wien, Jakob Daniel Tepser (Tepser), und der Stadtrat von Wien bestätigen, dass sie die zwei Messen, die der verstorbene Stephan Leutner (Leüthner) beim Liebfrauenaltar von St. Laurenz (St. Lorenz) gestiftet hat, dem Balthasar Stephani (Stephani) auf dessen Ansuchen hin verliehen haben. Stephani soll die beiden Messen gemäß den Bestimmungen des Stiftbriefs selbst lesen oder durch einen Vertreter lesen lassen. Weiters darf er das Benefizium nur mit Zustimmung der Stadt Wien resignieren und nichts daran verändern. Das zum Benefizium gehörige Haus ist in gutem Zustand zu halten und die städtischen Abgaben zu begleichen. Bei Zuwiderhandeln ist die Stadt befugt, das Benefizium einzuziehen und einem anderen Priester zu verleihen. Das Stiftkapital von 712 Pfund Pfennige liegt bei der Stadt Wien, die ebenfalls zur Stiftung gehörenden Grundholden und Untertanen zu Harras (Harras) und Geusendorff wurden an Hieronymus Beck von Leopoldsdorf (Bekhen von Leopoldtstorff), kaiserlichen Hofkammerrat, verkauft. Der jährliche Zins, der vom Oberkammeramt ausgezahlt wird, beträgt 33 Pfund 6 Schillinge 24 Pfennige. Weiters erhält der Benefiziat den Grunddienst für einen Weingarten zu Zollersberg (Zollersperg), wie es im Grundbuch der Stadt Wien festgehalten ist. Auch das Haus zum roten Kreuz neben dem Otto Weiß'schen Stifthaus in der Rotenkreuzgasse hinter dem Grünanger (Rothn Creüz Gäßl hinder dem Grien Anger) gehört zum Stiftungsvermögen.
Charter: AT-UAW/108 B 1011
Date: 1863.12.02
Abstract: Papst Pius IX. erteilt aufgrund des Berichts des Filippo Guidi (Guidi), Kardinalpriester [von San Sisto] dem Dekan der Theologischen Fakultät der Universität Wien, Joseph Danko (Danks), und der Fakultät selbst wegen ihres Bemühungen um die Katholizität der Universität, seinen apostolischen Segen.
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