Fond: Benediktinerinnenkloster Neuburg Urkunden (1259-1584)
< previousCharters1580 - 1631
Search inDE-BayHStA > KUNeuburgDonau >>
Charter: 501
Date: 4. Januar 1580
Abstract: Jakob Modelmair, Gültbauer des Klosters Neuburg zu Buech (1), vertauscht einen zum Klosteranwesen gehörigen Acker, gelegen im Grund bei Buechberg nach Petmeß (2) zu, 27 Bifang groß, an Hans Hirstern zu Buech (1), und erhält dafür von diesem zwei Äcker ebenda, auf Holtzkirchen (3) zu, der Tausch geschieht mit Wissen und Einverständnis des Pfalzgrafen Philipp Ludwig zu Neuburg und des Klosters Neuburg.
Charter: 502
Date: 14. Oktober 1580
Abstract: Mit Einverständnis und Wissen des Pfalzgrafen Philipp Ludwig verkauft Stefan Braun zu Synningen (1) ein Haus mit Stadel und aller Zugehör gelegen im Weiler zu Synningen (1), welches zur dortigen Klosterhube gehört und dem Kloster zinst, vogt- und lehenbar ist, an Jörg Schmausser, Schmied zu Synningen. Damit aber die Klosterhube durch den Verkauf des Hauses nicht geschmälert wird, hat genannter Stefan Braun sein eigenes, neu erbautes Haus von steinwerckh mitsamt Backofen und Schöpfbrunnen und allem Zugehör ebendort, dem Kloster auf ewig zugeeignet, die Lage und Abgaben der beiden Häuser werden im einzelnen genau beschrieben.
Charter: 503
Date: 24. Februar 1583
Abstract: Christoph Planckh, Bürger zu Neuburg, und seine Ehefrau Maria, bestätigen, daß sie an das Kloster Neuburg vnnd allen desselben Pflegern vnnd Verwalltern, die ytzo sindt oder hernach kommen werden, einen halben Gulden jährlichen Zins um zehn Rheinische Gulden verkauft haben, und zwar aus ihrem Garten in der unteren Vorstadt an der Donau zwischen den Pflanzgärten und der Kreutten gelegen und an des Eustachius Planck, des Fischers, Hofreite anstoßend.
Charter: 504
Date: 16. November 1583
Abstract: Pfalzgraf Philipp Ludwig gestattet, daß Gabriel Hafner, Gültbauer des Klosters Neuburg zu Vnderstall (1), etliche Äcker im Neuberger Feld und zu Bergkheim (2) verkauft und dafür andere erhält
Charter: 507
Date: 21. September 1584
Abstract: Pfalzgraf Philipp Ludwig gestattet der Barbara Ringkhamerin, Verwalterin des Frauen Klosters zu Neuburg, Christina Kreuterin und den beiden Laienschwestern Elisabeth Stöltzin und Ursula Mantlacherin aus genanntem Kloster abzuziehen und sich in das Fürstentum des Herzogs Wilhelm (V.) von Bayern zu begeben. Außerdem wird ihnen gestattet die Kirchenzier, sambt Iren Leibsclaidungen, auch notwenndigem Pett- vnnd Leinnatgewannd, Silber vnnd Zinngeschirr, Lädenn vnnd Kässtenn, welche sie fur Ire Personen bißher gebraucht, mit sich zu führen, für alle andere bewegliche Habe und den häuslichen Vorrat, den sie bei ihrem Abzug hinterlassen, soll ihnen der Propst des Klosters zusammen dreihundert Gulden auszahlen. Außerdem erhalten als lebenslange Provision: Barbara Ringhammer jährlich hundertfünfzig Gulden, Christina Kreutterin achtzig und die beiden Laienschwestern je fünfzig Gulden, zahlbar an zwei Terminen im Jahr. Dagegen verzichten die genannten Klosterfrauen auf ewige Zeiten auf allen Besitz, Einnahmen, Urkunden, Saalbücher, Schuldbriefe etc. des Klosters gegenüber dem besagten Landesherren sowie auf das Konventssiegel. Die oben angeführten Bestimmungen gelten ausdrücklich auch für Christina Kreuterin, Prediger Ordens. Von der Urkunde werden zwei Ausfertigungen erstellt, eine für genannte ehemalige Verwalterin und die Schwestern, eine für die Kanzlei des Pfalzgrafen zur Aufbewahrung.
Charter: 506
Date: 21. September 1584
Abstract: Pfalzgraf Philipp Ludwig gestattet der Barbara Ringkhamerin, Verwalterin des Frauen Klosters zu Neuburg, Christina Kreuterin und den beiden Laienschwestern Elisabeth Stöltzin und Ursula Mantlacherin aus genanntem Kloster abzuziehen und sich in das Fürstentum des Herzogs Wilhelm (V.) von Bayern zu begeben. Außerdem wird ihnen gestattet die Kirchenzier, sambt Iren Leibsclaidungen, auch notwenndigem Pett- vnnd Leinnatgewannd, Silber vnnd Zinngeschirr, Lädenn vnnd Kässtenn, welche sie fur Ire Personen bißher gebraucht, mit sich zu führen, für alle andere bewegliche Habe und den häuslichen Vorrat, den sie bei ihrem Abzug hinterlassen, soll ihnen der Propst des Klosters zusammen dreihundert Gulden auszahlen. Außerdem erhalten als lebenslange Provision: Barbara Ringhammer jährlich hundertfünfzig Gulden, Christina Kreutterin achtzig und die beiden Laienschwestern je fünfzig Gulden, zahlbar an zwei Terminen im Jahr. Dagegen verzichten die genannten Klosterfrauen auf ewige Zeiten auf allen Besitz, Einnahmen, Urkunden, Saalbücher, Schuldbriefe etc. des Klosters gegenüber dem besagten Landesherren sowie auf das Konventssiegel. Die oben angeführten Bestimmungen gelten ausdrücklich auch für Christina Kreuterin, Prediger Ordens. Von der Urkunde werden zwei Ausfertigungen erstellt, eine für genannte ehemalige Verwalterin und die Schwestern, eine für die Kanzlei des Pfalzgrafen zur Aufbewahrung.
Charter: 505
Date: 21. September 1584
Abstract: Barbara Rinckhamerin, Verwalterin des Frauen Klosters zu Neuburg a.d.Donau, Sankt Benedikter Ordens, Christina von Kreuth, Prediger Ordens, Ursula Mantlacherin und Elisabeth Stoltzin, beide Laienschwestern, bekennen, daß sie viele Jahre lang in dem erwähnten Kloster, welches dem Pfalzgrafen Philipp Ludwig als Schutzherren und Landesfürsten untersteht, gewohnt haben, unterhalten worden sind und auch weiterhin ihr Lebtag lang versorgt würden. Auf Intercession Wilhelms (V.), Herzogs von Ober- und Niederbayern, und mit Einwilligung des oben genannten Landesherren wird ihnen jedoch der Abzug aus dem genannten Kloster gestattet und die oben genannten Schwestern bestätigen, daß sie ihrem gueten freyen willen nach, vngezwungen vnd vngetrungen, samt der zu vnnserm Leib gehöriger Vahrnuß, auch nottwendigem Pettgewandt, abziehen vnd in ... Herzogs Wilhelms ... Land vnd Fürstenthumb sich begeben. Außerdem werden genannter Barbara Ringhammer jährlich einhundertfünfzig Gulden, Christina von Kreuth achtzig Gulden und Elisabeth Stoltzin und Ursula Mantlacherin je fünfzig Gulden, zahlbar auf jeweils zwei Termine mit einem halben Jahr Abstand, aus fürstlichen Gnaden gewährt. Gleichzeitig verzichten genannte Klosterfrauen mit vorliegender Urkunde freiwillig auf alle Rechte und Besitzungen des Klosters. Auf der Plica befinden sich noch drei eigenhändige Unterschriften: Ich Barbara Rinckhamerin gewesne Verwalterin beken für mich vnd meine zwey Schwestern Vrssula Mantlacherin Elspet Stöltzin, So nit schreiben künden wie hirinnen begryffen. Ich Cristina von Kreid beken wie oben. In der Mitte: Ludwig Müller der Rechtenn Licentiat Fürstlicher Bayrischer Rath.
< previousCharters1580 - 1631
You are copying a text frominto your own collection. Please be aware that reusing it might infringe intellectual property rights, so please check individual licences and cite the source of your information when you publish your data