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Collection: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data)
Charter267
Date: 99999999
Abstract 283. Theosil, Jgumen, und der ganze Verein des Klosters Bogdana, gibt in die Hände Sr. Hochwürden Hr. Benedikts, Jgu- mens des Klosters Moldowiza, eine Schrift: wienach sie nach ihrem guten Willen dem Kloster Moldowiza vier ein halb Tagwerk wüsten Grund gegeben, welcher Grund im Zinut Putna, beim obern Kreuz neben den Weingärten liegt, die das Kloster Moldowiza von Stefan Bode gekauft hat. Und hiefür gibt Se. Heiligkeit dem Kloster Bog dana im Frühjahre zwei Stutten mit Follen. Diese Schrift ist un terfertiget und auch das Petschaft des Klosters Bogdana beigedrückt. V. I. 7281/1773, August 10. —

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Charter226
Date: 99999999
Abstract 242. Gregor Johann, Woewod, beauftragt die Bojaren: Kon stantin Kanono, Mundschänk, Gabriel Adam, Schlußler, und Konstantin Stamati, Zeltwart, wegen der Klage Makari's, Jgumens von Mol- dowizä, welches Kloster in der Botäschaner Umgegend zwei Güter, namentlich: Mitestie und Serasinestie hat, in deren Gemärke von den Räseschen Eingriffe geschehen, daß sie sich dahin begeben, und diese Güter abrainen. V. J. 7271/1763, Nov. 15. -

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Charter249
Date: 99999999
Abstract 265. Gregor Johann Kalimach, Woewoda, schreibt an Kon stantin Baschota, gew, gr. Beckenhälter, und Michael Starc'a, Thor warden: der ehrwürdige Anton, Jgumen des Klosters Moldowiza, habe sich vor Sr. Hoheit beklaget: daß die Güter dieses Klosters Proworotia und Oprischeni von Stefan Stärc'a und andern Räse- schen durch Eingriffe widerrechtlich beeinträchtigt werden; ferner, daß auch eben so und insbesondere das klösterliche Gut Fälticeni von dem Gute Bucemeni Eingriffe zu dulden habe. Se. Hoheit besiehlt demnach, daß die genannten sich auf jene Güter begeben, sie unter suchen, abmarken, Markzeichen anbringen und nach den Zeichen auch einen Markbrief ausstellen. V. J. 7276/1768, Juli 12. -

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Charter219
Date: 99999999
Abstract 234. Johann Theodor, Woewod, stellt Georgen, Jgumen des Klosters Moldowiza, anheim: wenn sich wer immer fände, der für das Gut Onzeni dem Kloster mehr anböthe, diesen anzunehmen, jene aber, die weniger biethen, wegzuweisen. V. J. 7268/1760, Mai 17. —

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Charter188
Date: 99999999
Abstract 201. Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewoda, gibt in folge Klage dem Joaniki, Jgumen von Moldowiza, die Freiheit, daß es ihm zustehe, sich auf die klösterlichen Güter zu begeben, namentlich: zum See von Kowor, zur Hälfte des Sees Oraw, ins Dorf Sängureni, zu Brumar's Wiese, zu einem Bienengarten, wo Brumar's Bienengarten gewesen, zum Rusterbronnen und andern Quellen, zu einer Lache, Namens: Blißcat, den Lachen und Bächen rings umher, nach Bodestie unterhalb des Waldes Kigiac, zn den Lachen bei Kärligätura, zur Dorfshälfte Optstäceni, den obern An- theil, nach Turia im Jassier Zinut, nach Piteni zwischen der Wald stätte und dem Moraste unterhalb Jassi, zu den Bienengärten in Komarna, zu den Kotnaer Mühlen in Buchainiz, zu dem^erge über den Kopul bei Kotnar, nach Schäläestie im- Z4n«t Sueswa, «ach Balacana im Zinut Kowur, nach Säßicori im Zinut Sucawa, und von allen diesen Gütern soll er die Einkünfte von Allem nehmen. Wer aber von diesen Gütern etwas dagegen einzuwenden hätte, dem sollen sie mit den Kälugärn einen Fristtag bestimmen, an dem sie mit allen ihren Erwiedernngsbeweisen zum Staatsrathe kommen. — Alle diese Güter bedürften einer Untersuchung und Abmarkung. V. J, 7260/1752, Jäner 11. —

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Charter52
Date: 99999999
Abstract 58. Peter, Woewoda, gibt dem Jgumen und allen Brüdern des Klosters Moldowiza eine Schrift, daß sie die Freiheit und Macht haben, die Waldstätten, so viele dem Kloster gehören, zu be herrschen und zu schirmen. Und ohne ihr Wißen soll niemand in diese Waldstätten eintreten. V. J. 7086/1578, April 3. —

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Charter238
Date: 99999999
Abstract 254. Gregor Johann Kalimach, Woewod, besiehlt dem Kon stantin Kanono, gew. gr. Schänk, Manolaki, gew. gr. Truchseßen: Jsprawnik des Zenut's Sucewa, über die Klage des Jgumens Anton von Moldowizä, daß sie sich, da in das Gemärke der zwei klösterlichen Güter Serasinestie und Mitestie von den Mseschen Ein griffe geschehen, dorthin begeben und beide Güter abmarken. V. J. 7275/1767, Juni 4, -

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Charter253
Date: 99999999
Abstract 269. Schreiben der Bojaren des Staatsrates der Moldau an die Bojaren: Basil Balsch, gew. gr. Truchseßen, und Michael Sterc'a, Thorwarden. Se. Heiligkeit Vater Anton habe sich be schwert, daß bis izt die Abrainung des Dorfes Sworistie unbeendet und das Gut nicht abgemarkt worden sei. Die genannten Bojaren sollen sich daher nach Sworästie begeben, untersuchen, abmeßen. ab marken, das Dorf in zwei Theile scheiden und den unteren Dorfs- theil dem Kloster Molvowiza, den oberen aber den Keschko's geben; jedoch gerade zweifach und genau, wie dem einen so dem andern Theile. Auch sollen sie durch die Mitte des Gutes Marksteine setzen, damit ein Theil von dem andern geschieden werde, und auch einen Markbrief ausstellen. V. J. 7278/1770, Juni 20. —

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Charter29
Date: 99999999
Abstract 33M. Jm Namen Gott des Vaters, des Sohnes und des heil. Geistes, der heil. und unzertheilten Dreifaltigkeit. Jch, Diener meines Herrn Jesus Christus. Von Gottes Gnaden wir Stefan, Woe- woda, Hospodar des moldauischen Landes, machen bekannt mit diesem unsern Briefe Allen, die solchen sehen oder ihn vorlesen hören: wie- nach wir unserm heil. Kloster an der Moldowiza, wo die Kirche der heil. Verkündigung der reinsten Jungfraun und Gottesgebärerin Maria, und wo unser Bether und Jegumen Pfaff Josaf ist, gegeben und bekräftiget haben zwei Dörfer im Sucawaer Zenut, namentlich: Proworotia und Oproschinzi, welche dem genannten heil. Kloster an der Moldowiza der Sohn des Bärlic in den Tagen unsers Groß vaters, des Woewoden Alexander, gegeben hat. All' dies Vorbe schriebene soll unserm heil. Kloster an der Moldowiza, allwo die Kirche der Verkündigung der reinsten Jungfraun und Gottesgebärerin ist, gehören, auf daß es auch von uns eine Handveste sei mit allen Einkünften von Ewigkeit zu Ewigkeit unverbrüchlich. Und das Ge- märke der vorgenannten zwei Dörfer benanntlich: Proworotia und Oproschinzi, soll nach dem alten Gemärke sein, wie solches von Ewigkeit her genoßen wurde. Hierauf ist unserer Herrschaft Be glaubigung wir Stefan, Woewoda, und die Beglaubigung unserer Herrschaft allerliebsten Sohnes des Woewoden Bogdan, und die Be glaubigung unserer Bojaren: d. B. d. Hr. Shursh, Hofrichters; d. B. d. Hr, Steful; d. B. d. Hr. Toader und d. Hr. Negril, Parkalaben in — 74 — Hotin; d. B. d. Hr. Jeremiä und d. Hr. Dragosch, Parkalaben in Nemz; d. B. d. Hr. Schandru, Parkalaben in Neuenburg; d. B. d. Hr. Luka, Thorwardens in Sucawa; d. B, d. Hr. Klänäu, Schwert trägers; d. B. d. Hr. Jsak, Schatzmeisters; d. B. d. Hr. Kosma Scharpe, Kämmerers; d. B. d. Hr. Fruntesch, Truchseßen; d. B. d. Hr. Petric, Marstallers und die Beglaubigung all unsrer moldauischen Bojaren. Und nach unserm Ableben, wer Herrscher unsers Landes sein wird, von unsern Kindern oder unsrer Sippschaft, oder wen sonst Gott zum Herrscher unseres Landes Moldau auserwählen wird, der soll unsere Schenknis und Bekräftigung unserm heil. Kloster nicht umstürzen, sondern sie befestigen und bekräftigen. Wer sich aber unterstände, diese unsere Schenknis und Bestätigung umzustürzen, der soll verflucht sein von Gott, dem Herrn, unserm Erlöser Jesus Christus, dessen reinster Mutter, von den zwölf ersteren Aposteln, Peter und Paul und den übrigen, von den vier Evangelisten, von den dreihundert achtzehn heil. Vätern von Nikäa und allen Heiligen, welche von Ewigkeit her Gott wohlgefallen haben. Derselbe soll gleich sein dem Juda und dem verfluchten Anas, und soll seinen Theil haben mit den Juden, so über Jesus Christus gerufen: Sein Blut über uns und unsere Kinder! wie es gewesen ist und geschehen wird. Und zu mehrerer Befestigung und Bekrästigung all' des Ob- geschriebenen haben wir unserm getreuen Hr. Teutul, Kanzler, befohlen, zu schreiben und unser Petschaft beizuhängen diesem unsern Briefe. Geschrieben hat's Jon Popowic, Schreiber, in Sucaw im I. 7011/1503, im Monat August, den 26. Sr. (H. P-) Bogdan.

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Charter228
Date: 99999999
Abstract 244. Gregor Alexander Gika, Woewod, gibt Sr. Heiligkeit Pachomi, Jgumen des heil. Klosters Putna, die Bewilligung zur Beherrschung eines klösterlichen Gutes, Namens: Jordänestie, im Zinut Sucewa, welches Gut Gregor Häshdäu, Masil, diesem Kloster geschenkt hat, also, daß dem Jgumen zustehe, dieses Gut und die Leute dort nach den Hörigkeitssätzen zu beherrschen, V. J. 7272/1764, Juli 1. —

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Charter135
Date: 99999999
Abstract 143. Duka, Woewoda, Herr der Moldau und Ukraina, schreibt an die Bojaren, Steuereinheber im Zinut Sucawa, daß sie infolge Beschwerde Lasars, Jgumens des Klosters Moldowiza, vier Ochsen, die sie wegen der Leute in Berkischestie vom Kloster genommen, demselben rückstellen. — 9. Jäner. — Konstantin Kantimir.

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Charter180
Date: 99999999
Abstract 192. Druckschrift« von Konstantin (?) Nikolaus, dem Woe woden, des Jnhaltes: daß man die Freistätte beim Dorfe Wäkulestie im Zinut Dorohoi sammle, wobei gleichzeitig Gnade und Ruhe bis zum Mai zugesichert wird. V. J. 7254/1746, Dec. 11. - - 133 — Gregor Gikci,

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Charter201
Date: 99999999
Abstract 214. Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewoda, an Bo- jarn Dinul Kantakusino, gew. gr. Schänk, Jsprawnik in Kämpul- lung. Georg, Jgumen, und der ganze Verein des Klosters Mol dowiza klagen gegen Basil Negurä, Lupul Jskiriz und gegen andere von ihren beuten, die sich inmitten der Felder, wo sonst niemals ein Herd einer Siedlung gewesen, Niederlaßungen gemacht haben und im Gute Wämä großen Schaden anrichten. Kantakusino soll demnach dies ernstlich untersuchen, sie, falls es so wäre, aus der Mitte der Felder unfehlbar versetzen und nach Wämä oder Kam- pul-lung, wo alle Leute leben, übersiedeln. V. J. 7264/1756, Juli 1. —

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Charter182
Date: 99999999
Abstract 194. Zeugnis der unten Angeführten wegen den Gemärken des Gutes Fälticeni, gegeben in die Hände des Vaters Georg, Jgumens von Moldowizä: Toader Butnäreskul bezeuget, daß er aus den Tagen Dukas, des alten Woewoden, den Absteighof in Fälticeni auf der Anhöhe kenne. Infolge Unruhen sei dieser Hof jedoch wüste geworden und, obgleich ihn das Kloster stets beherrscht, bis in die Tage des Woewoden Kantimir öde geblieben. Nach Herstellung des Friedens aber habe Nikolaus, Jgumen von Moldowiza, diesen Hof auf dem alten Platze wieder hergestellt, wie er auch bis izt noch in Fälticeni bestehe. Daniel, der Kälugär, bezeuget, daß er noch aus den Tagen des Woewoden Kantimir wiße, daß das Kloster jenen Grund stets be herrscht habe. — Simon Laßa bezeuget, wienach es fünf und vierzig Jahre seien, seit das Kloster jenen Grund stets beherrsche. Nikolaus, Efrem und Gerasim Zibulka bekennen, daß sie von ihren Aeltern vernommen und diese ihnen erzählt haben, wienach sie bei Erbauung jenes Hofes gefronet haben und wie diesen Hof und auch jenen Grund stets das heil. Kloster Moldowiza be herrscht habe. Priestermönch Joaniki, Vorigumen des Klosters Moldowiza, ward in diesem Kloster eingekleidet, seit welcher Zeit an fünfzig Jahre sind, zehn Jahre war er Jgumen, und immer habe das Kloster jenen Grund beherrscht, und niemand von den Räseschen sich erhoben, zu sagen: daß ihn das Kloster mit Unrecht beherrsche. Also haben alle mit ihren Seelen bezeuget. V. J. 7256/1748, Dec. 29. —

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Charter104
Date: 99999999
Abstract 111. Stefan, Woewoda Der Jgumen und der ganze Verein des Klosters Moldowiza klagen, daß die Leibeigenen von Baja zu allen gewöhnlichen Leistungen verhalten werden, da doch dieselben aus den Tagen des alten Stefan, des Woewoden, schutzhaft seien. Der Woewoda bestehlt daher dem Scholtus und den Purgar'n von Baja, sie in nichts anderm zu belästigen, da sie nur die kaiserliche Kopf-Steuer zu zahlen haben. V. J. 7123/1615, Juli 2. Sr. Alexander Mogila.

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Charter264
Date: 99999999
Abstract 280. Basil Negurä aus dem Klosterdorfe Frumoß gibt den Vätern des Klosters Moldowiza eine Schrift, wienach er mit seinem — 182 - Viehe in der Heuwiese des Klosters großen Schaden angerichtet, und ohne Befragen der Väter durch Mithirten seine Schafe auf die Ge birge des Klosters getrieben habe, wo dann einige Falcen Gras ver treten wurden. Da nun durch eine Schrift des Staatsrathes ver ordnet ist, daß er dem Kloster allen Schaden ersetze, so hat er zu sammen mit den Mithirten soviel Schafkäse, als für die Bergweide gebürt, gegeben. Das Geld aber für das nur durch sein Vieh vertretene Gras haben ihm die Väter, da er vor ihnen bittend nie dersiel, erlaßen, jedoch mit der Bedingnis, daß, wenn er in Hinkunft auf dem Gute des Klosters noch Schaden anrichte, oder sich im Hörigkeitsdienste nicht willfährig zeige, er scharf abgestraft und ohne allen Rechtsstreit gänzlich aus dem Gute des Klosters entfernt werde. V. J. 7280/1772, Sept. 2. —

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Charter27
Date: 99999999
Abstract 30. Der Bojar Jgnaz Jog, gr. Schatzmeister, und Johanna, Tochter des Woewoden Stefan, haben dem heil. Kloster Moldowiza drei roth damastene, goldgeblümte Thürvorhänge, ein Kelchtuch, ein paar Armstützel desselben Stoffes, ein silbernes Rauchfaß, ein Pferd und fünfundzwanzig Ungar-Gulden (A) gegeben zu ihrem Gedenk- nis für immer in Ewigkeit. Am Tage des heil. Blutzeugen De meter soll Mittwoch Abends ein Seelenamt, Donnerstags aber das heil. Hochamt sein für seine Seele und die Seelen seiner Gemahlin Anastasia und seiner Kinder: Michael, Draga und Sosia. v. J.? —

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Charter57
Date: 99999999
Abstract 63. Rechtsspruch von Johann dem Woewoden. — Vor Sr. Hoheit habe die Stursin, ihr Sohn Jonaschko, Leibwächter, und Adam, Schatzmeister, Alexis Eidam, mit dem Jgumen und dem ganzen Vereine des heil. Klosters Moldowiza gerechtet wegen des Dorfes Räciuleni, so viel davon die Kälugär als ihren Antheil mit der Mühle auf dem Schoimus beherrschen, welchen Antheil ihnen der Oheim Sr. Hoheit, Woewoda Bogdan, gegen das Dorf Bäicana bei Kotnar vertauscht hat. Bäicana aber hatte die Dashbogin den Kälugärn als Schenknis gegeben. Se. Hoheit hat ihnen befohlen, die Schriften beizubringen, damit man wiße, vermöge welchen Grundes sie diese Antheile Räciuleni's beherrschen. Da haben denn die Kälugär jene Urschriften hergebracht, die sie vom Woewoden Alexander erhalten haben. Doch wegen der Tauschurkunde, die sie vom Oheim Sr. Hoheit, dem Woewoden Bogdan, gehabt, haben sie sich dahin ge rechtfertiget, daß sie der in den Tagen des Woewoden Stefan, Heu schrecke, gew. Kammerer Sturs'a, weggenommen habe, wie dies Se. Hoheit selbst in seiner Handveste bezeuget. Da nun Se. Hoheit die gründliche Rechtfertigung der Kälugär, die Bestätigung und das Zeugnis nach den landesherrlichen Gesetzen gesehen, so hat er sich mit den Boeren berathen und seinen getreuen Boern Gedeon, gr. Wätaven des Zinut's Sucewa, auserwählt, und ihn dort ins Dorf Räciuleni geschickt, damit er dort mit den Rainnachbarn von jenem Dorf umher vom obern und untern Theile mit den Scholtusen, Bürgern und allen Greisen der Stadt Baja, die Untersuchung vornehme. Und es haben alle insgesamt mit ihren Seelen befunden, daß es ein wahrhaftes Gut des heil. Klosters Moldowiza sei, und dieses es nach den alten, vom Ahne Sr. Hoheit, dem alten Stefan, dem Woewo den, bezeichneten Geraine beherrsche. Und das erste Markzeichen ist: ein Rainbühel vom Thale der Kirche gerade auf den Bach bis zum Schoimus, und von dort über den Schoimus zu einem andern Bühel und von da bis in's Waßer Moldowa; anderwärts aber von allen Seiten rings um das Dorf von oben und unten, wie es von jeher gewesen. Da nun Se. Hoheit mit den moldauischen Bo jaren gesehen, daß wie die Kälugär gesagt, so auch befunden wurde, und auch jene großen Zeugen, die Se. Hoheit geschickt: Boer Gedeon, die SchulthWe aus Baja und die Rainnachbarn von ringsum den Räciulenern mit ihren Seelen Zeugnis gegeben; so hat auch Se. Hoheit gemacht und erneuert, damit von Sr. Hoheit jene Theile — 90 - Räciuleni's mit der Mühle und allen Einkünften dem heil. Kloster gehören, eben so wie sie auch von andern Landesherrn Bestätigung haben. Solchergestalt haben sich die Kälugär vor dem ganzen Rathe gerechtfertiget und in den Schatz Sr. Hoheit zwölf Gulden Gerichts kosten bezahlt. Aber Toader Ponic, sein Sohn Jonaschko und alle die Obbeschriebenen wurden ganz nach unserm Gesetze überwiesen. Demnach haben sie von nun an nicht mehr mit dem heil. Kloster zu rechten, niemals in Ewigkeit über diesen unsern Brief. Wer es aber versuchen sollte, diese Entscheidung zu übertreten, der soll an den Bitten der heiligen Väter keinen Theil haben! Amen. V. J. 7090/1582, Sept. 14. Sr. Peter.

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Charter261
Date: 99999999
Abstract 277. Georg, Mundschänk und Schultes aus Kämpul-lung, gibt in die Hände Hr. Benedikts, Jgumen's von Moldowiza, eine Ver- schreibung: wienach er für die Wämer Bürgschaft leiste, daß sie dem Kloster jährlich zwölf Tage arbeiten, den Zehent von Allem geben, und keinen Ausschank von Getränken ohne Vorwißen des Jgumens halten werden. V. J. 7280/1772, August 10. —

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Charter103
Date: 99999999
Abstract 110. Vor Stefan, dem Woewoden, haben sich die Kälugär der Klöster Moldowiza und Homor beschwert, daß ihnen die Truchseße, die an den See und an die Lachen gehen, um für Se. Hoheit Fische zu fangen, das Netz genommen und in dem ihnen von Sr. Hoheit gegebenen See Fische gefangen haben. Se. Hoheit bestehlt daher den Genannten, das Netz abzugeben, in jenen Seen Oreach und Kowur's nicht mehr Fische zu fangen, sondern selbe ungestört zu laßen. V. J. 7123/1615, Jäner 4. Sr.

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Charter105
Date: 99999999
Abstract 112. Alexander Mogila, Woewod, gibt und begnädiget das heil. Kloster Moldowiza mit allen Geldstrafen und Mordbußen, so viel als sich in allen Dörfern des Klosters ergeben. Der Jgumen soll sie nehmen und den Kälugärn Kleidung und Beschuhung an schaffen. V. J. 7124/1616, Juni 11. Sr.

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Charter78
Date: 99999999
Abstract 85. Stefan, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza ein Dorf, Namens: Wäkulestie im Zinut Härläul. Auch haben die Leute dieses Dorfes Wäkulestie den Rauchschoß nicht an die Landesherrschaft, sondern an das genannte Kloster jährlich zu entrichten. Auch schreibt er einen Fluch gegen jene, die es wagen, diese Schenknis zu vernichten. V. J. 7105/1597, Mai 17. - Jeremiä Mogila.

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Charter163
Date: 99999999
Abstract 173. Gregor, Woewod, schreibt an Konstantin Silion, gew. gr. Beckenhälter, und Salamon Botes, gew. gr. Zeltwart: wienach der Jgumen und der ganze Verein von Moldowiza Sr. Hoheit eine Abschrift von der Urkunde des Woewoden Alexander vorgewiesen habe über zwei Mühlen in Baja mit einer Malze und einer Bier brauerei; dann eine andere Urkunde Peters des Woewoden über die Topliza in Baja vom Anfange bis wo sie in die Moldawa fällt, klagend: wie die Städtler in Baja die Schänken und alles beein trächtigen und als Eigenthum beherrschen, das Kloster aber seit langer Zeit da keine Herrschaft habe. Se. Hoheit besiehlt demnach den Genannten, sich nach Baja zu begeben, gute Rainnachbarn und Räseschen von ringsumher zu versammeln, auch alle Anmaßer an wesend zu halten, hierauf die Sache auf Grund der Urkunden, die beide Theile vorgewiesen, mit guter Gerechtigkeit und nach Wißen guter Greise zu untersuchen und darauf zu sehen, worin das Kloster beeinträchtigt werde, in was andere ihre Herrschaft ausüben, und wie, seit wann und wodurch das Kloster um seine Herrschaft ge kommen sei. Wie sie es nun am gerechtesten sinden, so sollen sie über Alles ein glaubwürdiges Zeugnis ausstellen und eine Frist bestimmen, in der sie in Jassi zu erscheinen haben, auf daß hierüber im Staats- rathe entschieden werde, und wie derselbe entscheiden wird, so soll es sein, V. J. 7246/1738, Mai 31, — - 124 —

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Charter73
Date: 99999999
Abstract 80. Stefan, Woewoda, gibt dem Jgumen von Moldowiza die Bestätigung und die Herrschaft über zwei Mühlen in der Stadt Baja, eine inmitten, die andere am Rande der Stadt, mit der Bierbrauerei, der Malze und vier Häusern mit Leibeigenen, auf daß sie das Klo ster beherrsche ewiglich, da all' dies eine Schenknis und Begnädigung vom Woewoden Alezander dem I, ist, eine Bestätigung vom Woe woden Johann und andern Landesherrn. V. J. 7103/1595, Mai 18. Sr.

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Charter137
Date: 99999999
Abstract 145. Verzeichnis der Rainzeichen von Wäkulestie auf Grund des Zeugnisses alter Leute von Zeichen zu Zeichen. V. J. 7203/1695. April 13. — Antioch Konstantin.

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Charter118
Date: 99999999
Abstract 125. Moise Mowila, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Mol dowiza alle Strafgelder und Mordbußen, so viel in allen Dörfern des Klosters vorkommen, daß sie der Jgumen nehme; und er be kräftigt mit einem Fluche diese Schenknis. V. J. 7139/1631, Sept. 28. Sr.

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Charter21
Date: 99999999
Abstract 22. Peter, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza eine Urkunde: daß die Väter Kälugär drei große Wägen abschicken können, um wo immer Fische zu kaufen; auch haben dieselben im ganzen Lande hievon keinen Zoll zu zahlen, bei den Fähren der Furten nichts zu geben, und auch von ihrem Honig keinen Zoll zu entrich ten u. s. w. V. J. 6962/1454, Aug. 25. Sr.

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Charter101
Date: 99999999
Abstract 108. Konstantin Mogila, Woewoda, besiehlt den Mordrächern des Zinuts Sucawa, daß sie von keinem Dorfe des Klosters Mol dowiza eine Mordbuße nehmen, sondern alle ganz in Frieden laßen. V. J. 7120/1612, Sept. 2. — Stefan.

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Charter17
Date: 99999999
Abstract 18. Bogdan, Woewod, begnädigt das heil. Kloster Moldowiza, daß man demselben jährlich zehn Faß Wein gebe; es mögen die Weingärten tragen oder nicht. V. J. 6959/1451, Sept. 13. Sr. Alezander.

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Charter258
Date: 99999999
Abstract 274. Rechtsspruch der Bojaren des Fürstenthums Moldau, gegeben Sr. Ehrwürden Hr. Benedikt, Jgumen des Klosters Mol dowiza , des Jnhaltes: Der Hr. Jgumen habe mit den Wämern Kämpul-lungs gerechtet. Nach der Urkunde Michaels, des Woe- woden, und der Handveste des Woewoden Alexanders des guten, sei das Gut Wama als aufrecht dem Kloster gehörig erwiesen; sonach die Kämpul-lunger auch kein Recht haben, sich mit der Herrschaft nach Willkür auf dieses Gut auszudehnen, wenn sie sich auch von einigen Jnwohnern etliche Wiesen und-Gereuthöarg — ohne Fug und Recht — erkauft haben; denn die Habschaften und Güter der heil. Klöster und Kirchen sollen nach der gesetzlichen Anordnung der gött lichen Pandekten (II. Band XXX. Abschnitt) unverrückt und unver 12 — 178 — ändert bleiben, ewiglich. Diesem nach haben die Bojaren des Staats rates des Fürstenthums Moldau nach Richtschnur der heil, Gesetze festgesezt: daß das Kloster Moldowiza diese Gründe seiner Markung in gutem Frieden beherrsche, und sie nach Herkommen zehente, von den Kämpul-lungern aber weiter keine Verdrießlichkeiten habe. Hier mit ist jedoch auch dem Jgumen nicht gestattet, die Heuwiesen andern Fremdlingen zn verkaufen oder zu verhandeln, sondern die Jnwohner sollen, wenn sie den von Fremdlingen gebothenen Preis geben, den Vorzug haben, und zwar: sollen erstlich die auf dem Klostergute Seßhaften den Vorzug haben, Gras, soviel nach der Anzahl des ihnen gehörigen Viehes erforderlich ist, anzusprechen und zu besitzen, als dann aber die auf anderen Gütern seßhaften Kämpul-lunger und jene, welche ursprünglich diese Rodungen, Gereuthe und Wiesen ge mäht haben, jedoch gegen Erlag des von Fremdlingen gebothenen Preises. Doch weder dem einen »och dem andern ist es gestattet, das Gras zu verhandeln oder zu verkaufen, sondern der Jgumen hat es ihnen nur nach Bedarf ihrer Viehstücke — doch gerecht — zu ver theilen. Wenn jedoch Andere, (Fremdlinge) sich nicht vorfänden, um die Einkünfte des Klostergutes zu kaufen, auf daß um deren Anboth die Jnwohner den Vorzug nehmen könnten, so steht es dem Jgumen sodann zu, den Zehent von Aeckern, Heuwiesen und Allem nach Herkommen nach den Hörigkeitssätzen abzunehmen. Hätte jedoch das Kloster zum Bedarf für die klösterlichen Viehstücke auf den andern Gütern kein Gras zu mähen, alsdann soll vor allem andern das Kloster von diesen Gründen soviel Heu, als das klösterliche Vieh braucht, zurück halten, und mit dem hiernach noch überflüßigen, wie oben bestimmt, vorgegangen werden. Dies ist die von den Bojaren des Fürstenthums Moldau aus gefertigte Anordnung. V. J. 7279/1771, Juli 30. -

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