Collection: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data)
Charter: 267
Date: 99999999
Abstract: 283. Theosil, Jgumen, und der ganze Verein des Klosters Bogdana, gibt in die
Hände Sr. Hochwürden Hr. Benedikts, Jgu- mens des Klosters Moldowiza, eine Schrift:
wienach sie nach ihrem guten Willen dem Kloster Moldowiza vier ein halb Tagwerk wüsten
Grund gegeben, welcher Grund im Zinut Putna, beim obern Kreuz neben den Weingärten liegt,
die das Kloster Moldowiza von Stefan Bode gekauft hat. Und hiefür gibt Se. Heiligkeit dem
Kloster Bog dana im Frühjahre zwei Stutten mit Follen. Diese Schrift ist un terfertiget
und auch das Petschaft des Klosters Bogdana beigedrückt. V. I. 7281/1773, August 10. —
Charter: 226
Date: 99999999
Abstract: 242. Gregor Johann, Woewod, beauftragt die Bojaren: Kon stantin Kanono,
Mundschänk, Gabriel Adam, Schlußler, und Konstantin Stamati, Zeltwart, wegen der Klage
Makari's, Jgumens von Mol- dowizä, welches Kloster in der Botäschaner Umgegend zwei Güter,
namentlich: Mitestie und Serasinestie hat, in deren Gemärke von den Räseschen Eingriffe
geschehen, daß sie sich dahin begeben, und diese Güter abrainen. V. J. 7271/1763, Nov. 15.
-
Charter: 249
Date: 99999999
Abstract: 265. Gregor Johann Kalimach, Woewoda, schreibt an Kon stantin Baschota, gew,
gr. Beckenhälter, und Michael Starc'a, Thor warden: der ehrwürdige Anton, Jgumen des
Klosters Moldowiza, habe sich vor Sr. Hoheit beklaget: daß die Güter dieses Klosters
Proworotia und Oprischeni von Stefan Stärc'a und andern Räse- schen durch Eingriffe
widerrechtlich beeinträchtigt werden; ferner, daß auch eben so und insbesondere das
klösterliche Gut Fälticeni von dem Gute Bucemeni Eingriffe zu dulden habe. Se. Hoheit
besiehlt demnach, daß die genannten sich auf jene Güter begeben, sie unter suchen,
abmarken, Markzeichen anbringen und nach den Zeichen auch einen Markbrief ausstellen. V.
J. 7276/1768, Juli 12. -
Charter: 219
Date: 99999999
Abstract: 234. Johann Theodor, Woewod, stellt Georgen, Jgumen des Klosters Moldowiza,
anheim: wenn sich wer immer fände, der für das Gut Onzeni dem Kloster mehr anböthe, diesen
anzunehmen, jene aber, die weniger biethen, wegzuweisen. V. J. 7268/1760, Mai 17. —
Charter: 188
Date: 99999999
Abstract: 201. Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewoda, gibt in folge Klage dem
Joaniki, Jgumen von Moldowiza, die Freiheit, daß es ihm zustehe, sich auf die
klösterlichen Güter zu begeben, namentlich: zum See von Kowor, zur Hälfte des Sees Oraw,
ins Dorf Sängureni, zu Brumar's Wiese, zu einem Bienengarten, wo Brumar's Bienengarten
gewesen, zum Rusterbronnen und andern Quellen, zu einer Lache, Namens: Blißcat, den Lachen
und Bächen rings umher, nach Bodestie unterhalb des Waldes Kigiac, zn den Lachen bei
Kärligätura, zur Dorfshälfte Optstäceni, den obern An- theil, nach Turia im Jassier Zinut,
nach Piteni zwischen der Wald stätte und dem Moraste unterhalb Jassi, zu den Bienengärten
in Komarna, zu den Kotnaer Mühlen in Buchainiz, zu dem^erge über den Kopul bei Kotnar,
nach Schäläestie im- Z4n«t Sueswa, «ach Balacana im Zinut Kowur, nach Säßicori im Zinut
Sucawa, und von allen diesen Gütern soll er die Einkünfte von Allem nehmen. Wer aber von
diesen Gütern etwas dagegen einzuwenden hätte, dem sollen sie mit den Kälugärn einen
Fristtag bestimmen, an dem sie mit allen ihren Erwiedernngsbeweisen zum Staatsrathe
kommen. — Alle diese Güter bedürften einer Untersuchung und Abmarkung. V. J, 7260/1752,
Jäner 11. —
Charter: 52
Date: 99999999
Abstract: 58. Peter, Woewoda, gibt dem Jgumen und allen Brüdern des Klosters Moldowiza
eine Schrift, daß sie die Freiheit und Macht haben, die Waldstätten, so viele dem Kloster
gehören, zu be herrschen und zu schirmen. Und ohne ihr Wißen soll niemand in diese
Waldstätten eintreten. V. J. 7086/1578, April 3. —
Charter: 238
Date: 99999999
Abstract: 254. Gregor Johann Kalimach, Woewod, besiehlt dem Kon stantin Kanono, gew. gr.
Schänk, Manolaki, gew. gr. Truchseßen: Jsprawnik des Zenut's Sucewa, über die Klage des
Jgumens Anton von Moldowizä, daß sie sich, da in das Gemärke der zwei klösterlichen Güter
Serasinestie und Mitestie von den Mseschen Ein griffe geschehen, dorthin begeben und beide
Güter abmarken. V. J. 7275/1767, Juni 4, -
Charter: 253
Date: 99999999
Abstract: 269. Schreiben der Bojaren des Staatsrates der Moldau an die Bojaren: Basil
Balsch, gew. gr. Truchseßen, und Michael Sterc'a, Thorwarden. Se. Heiligkeit Vater Anton
habe sich be schwert, daß bis izt die Abrainung des Dorfes Sworistie unbeendet und das Gut
nicht abgemarkt worden sei. Die genannten Bojaren sollen sich daher nach Sworästie
begeben, untersuchen, abmeßen. ab marken, das Dorf in zwei Theile scheiden und den unteren
Dorfs- theil dem Kloster Molvowiza, den oberen aber den Keschko's geben; jedoch gerade
zweifach und genau, wie dem einen so dem andern Theile. Auch sollen sie durch die Mitte
des Gutes Marksteine setzen, damit ein Theil von dem andern geschieden werde, und auch
einen Markbrief ausstellen. V. J. 7278/1770, Juni 20. —
Charter: 29
Date: 99999999
Abstract: 33M. Jm Namen Gott des Vaters, des Sohnes und des heil. Geistes, der heil. und
unzertheilten Dreifaltigkeit. Jch, Diener meines Herrn Jesus Christus. Von Gottes Gnaden
wir Stefan, Woe- woda, Hospodar des moldauischen Landes, machen bekannt mit diesem unsern
Briefe Allen, die solchen sehen oder ihn vorlesen hören: wie- nach wir unserm heil.
Kloster an der Moldowiza, wo die Kirche der heil. Verkündigung der reinsten Jungfraun und
Gottesgebärerin Maria, und wo unser Bether und Jegumen Pfaff Josaf ist, gegeben und
bekräftiget haben zwei Dörfer im Sucawaer Zenut, namentlich: Proworotia und Oproschinzi,
welche dem genannten heil. Kloster an der Moldowiza der Sohn des Bärlic in den Tagen
unsers Groß vaters, des Woewoden Alexander, gegeben hat. All' dies Vorbe schriebene soll
unserm heil. Kloster an der Moldowiza, allwo die Kirche der Verkündigung der reinsten
Jungfraun und Gottesgebärerin ist, gehören, auf daß es auch von uns eine Handveste sei mit
allen Einkünften von Ewigkeit zu Ewigkeit unverbrüchlich. Und das Ge- märke der
vorgenannten zwei Dörfer benanntlich: Proworotia und Oproschinzi, soll nach dem alten
Gemärke sein, wie solches von Ewigkeit her genoßen wurde. Hierauf ist unserer Herrschaft
Be glaubigung wir Stefan, Woewoda, und die Beglaubigung unserer Herrschaft allerliebsten
Sohnes des Woewoden Bogdan, und die Be glaubigung unserer Bojaren: d. B. d. Hr. Shursh,
Hofrichters; d. B. d. Hr, Steful; d. B. d. Hr. Toader und d. Hr. Negril, Parkalaben in —
74 — Hotin; d. B. d. Hr. Jeremiä und d. Hr. Dragosch, Parkalaben in Nemz; d. B. d. Hr.
Schandru, Parkalaben in Neuenburg; d. B. d. Hr. Luka, Thorwardens in Sucawa; d. B, d. Hr.
Klänäu, Schwert trägers; d. B. d. Hr. Jsak, Schatzmeisters; d. B. d. Hr. Kosma Scharpe,
Kämmerers; d. B. d. Hr. Fruntesch, Truchseßen; d. B. d. Hr. Petric, Marstallers und die
Beglaubigung all unsrer moldauischen Bojaren. Und nach unserm Ableben, wer Herrscher
unsers Landes sein wird, von unsern Kindern oder unsrer Sippschaft, oder wen sonst Gott
zum Herrscher unseres Landes Moldau auserwählen wird, der soll unsere Schenknis und
Bekräftigung unserm heil. Kloster nicht umstürzen, sondern sie befestigen und bekräftigen.
Wer sich aber unterstände, diese unsere Schenknis und Bestätigung umzustürzen, der soll
verflucht sein von Gott, dem Herrn, unserm Erlöser Jesus Christus, dessen reinster Mutter,
von den zwölf ersteren Aposteln, Peter und Paul und den übrigen, von den vier
Evangelisten, von den dreihundert achtzehn heil. Vätern von Nikäa und allen Heiligen,
welche von Ewigkeit her Gott wohlgefallen haben. Derselbe soll gleich sein dem Juda und
dem verfluchten Anas, und soll seinen Theil haben mit den Juden, so über Jesus Christus
gerufen: Sein Blut über uns und unsere Kinder! wie es gewesen ist und geschehen wird. Und
zu mehrerer Befestigung und Bekrästigung all' des Ob- geschriebenen haben wir unserm
getreuen Hr. Teutul, Kanzler, befohlen, zu schreiben und unser Petschaft beizuhängen
diesem unsern Briefe. Geschrieben hat's Jon Popowic, Schreiber, in Sucaw im I. 7011/1503,
im Monat August, den 26. Sr. (H. P-) Bogdan.
Charter: 228
Date: 99999999
Abstract: 244. Gregor Alexander Gika, Woewod, gibt Sr. Heiligkeit Pachomi, Jgumen des
heil. Klosters Putna, die Bewilligung zur Beherrschung eines klösterlichen Gutes, Namens:
Jordänestie, im Zinut Sucewa, welches Gut Gregor Häshdäu, Masil, diesem Kloster geschenkt
hat, also, daß dem Jgumen zustehe, dieses Gut und die Leute dort nach den Hörigkeitssätzen
zu beherrschen, V. J. 7272/1764, Juli 1. —
Charter: 135
Date: 99999999
Abstract: 143. Duka, Woewoda, Herr der Moldau und Ukraina, schreibt an die Bojaren,
Steuereinheber im Zinut Sucawa, daß sie infolge Beschwerde Lasars, Jgumens des Klosters
Moldowiza, vier Ochsen, die sie wegen der Leute in Berkischestie vom Kloster genommen,
demselben rückstellen. — 9. Jäner. — Konstantin Kantimir.
Charter: 180
Date: 99999999
Abstract: 192. Druckschrift« von Konstantin (?) Nikolaus, dem Woe woden, des Jnhaltes:
daß man die Freistätte beim Dorfe Wäkulestie im Zinut Dorohoi sammle, wobei gleichzeitig
Gnade und Ruhe bis zum Mai zugesichert wird. V. J. 7254/1746, Dec. 11. - - 133 — Gregor
Gikci,
Charter: 201
Date: 99999999
Abstract: 214. Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewoda, an Bo- jarn Dinul Kantakusino,
gew. gr. Schänk, Jsprawnik in Kämpul- lung. Georg, Jgumen, und der ganze Verein des
Klosters Mol dowiza klagen gegen Basil Negurä, Lupul Jskiriz und gegen andere von ihren
beuten, die sich inmitten der Felder, wo sonst niemals ein Herd einer Siedlung gewesen,
Niederlaßungen gemacht haben und im Gute Wämä großen Schaden anrichten. Kantakusino soll
demnach dies ernstlich untersuchen, sie, falls es so wäre, aus der Mitte der Felder
unfehlbar versetzen und nach Wämä oder Kam- pul-lung, wo alle Leute leben, übersiedeln. V.
J. 7264/1756, Juli 1. —
Charter: 182
Date: 99999999
Abstract: 194. Zeugnis der unten Angeführten wegen den Gemärken des Gutes Fälticeni,
gegeben in die Hände des Vaters Georg, Jgumens von Moldowizä: Toader Butnäreskul bezeuget,
daß er aus den Tagen Dukas, des alten Woewoden, den Absteighof in Fälticeni auf der Anhöhe
kenne. Infolge Unruhen sei dieser Hof jedoch wüste geworden und, obgleich ihn das Kloster
stets beherrscht, bis in die Tage des Woewoden Kantimir öde geblieben. Nach Herstellung
des Friedens aber habe Nikolaus, Jgumen von Moldowiza, diesen Hof auf dem alten Platze
wieder hergestellt, wie er auch bis izt noch in Fälticeni bestehe. Daniel, der Kälugär,
bezeuget, daß er noch aus den Tagen des Woewoden Kantimir wiße, daß das Kloster jenen
Grund stets be herrscht habe. — Simon Laßa bezeuget, wienach es fünf und vierzig Jahre
seien, seit das Kloster jenen Grund stets beherrsche. Nikolaus, Efrem und Gerasim Zibulka
bekennen, daß sie von ihren Aeltern vernommen und diese ihnen erzählt haben, wienach sie
bei Erbauung jenes Hofes gefronet haben und wie diesen Hof und auch jenen Grund stets das
heil. Kloster Moldowiza be herrscht habe. Priestermönch Joaniki, Vorigumen des Klosters
Moldowiza, ward in diesem Kloster eingekleidet, seit welcher Zeit an fünfzig Jahre sind,
zehn Jahre war er Jgumen, und immer habe das Kloster jenen Grund beherrscht, und niemand
von den Räseschen sich erhoben, zu sagen: daß ihn das Kloster mit Unrecht beherrsche. Also
haben alle mit ihren Seelen bezeuget. V. J. 7256/1748, Dec. 29. —
Charter: 104
Date: 99999999
Abstract: 111. Stefan, Woewoda Der Jgumen und der ganze Verein des Klosters Moldowiza
klagen, daß die Leibeigenen von Baja zu allen gewöhnlichen Leistungen verhalten werden, da
doch dieselben aus den Tagen des alten Stefan, des Woewoden, schutzhaft seien. Der Woewoda
bestehlt daher dem Scholtus und den Purgar'n von Baja, sie in nichts anderm zu belästigen,
da sie nur die kaiserliche Kopf-Steuer zu zahlen haben. V. J. 7123/1615, Juli 2. Sr.
Alexander Mogila.
Charter: 264
Date: 99999999
Abstract: 280. Basil Negurä aus dem Klosterdorfe Frumoß gibt den Vätern des Klosters
Moldowiza eine Schrift, wienach er mit seinem — 182 - Viehe in der Heuwiese des Klosters
großen Schaden angerichtet, und ohne Befragen der Väter durch Mithirten seine Schafe auf
die Ge birge des Klosters getrieben habe, wo dann einige Falcen Gras ver treten wurden. Da
nun durch eine Schrift des Staatsrathes ver ordnet ist, daß er dem Kloster allen Schaden
ersetze, so hat er zu sammen mit den Mithirten soviel Schafkäse, als für die Bergweide
gebürt, gegeben. Das Geld aber für das nur durch sein Vieh vertretene Gras haben ihm die
Väter, da er vor ihnen bittend nie dersiel, erlaßen, jedoch mit der Bedingnis, daß, wenn
er in Hinkunft auf dem Gute des Klosters noch Schaden anrichte, oder sich im
Hörigkeitsdienste nicht willfährig zeige, er scharf abgestraft und ohne allen Rechtsstreit
gänzlich aus dem Gute des Klosters entfernt werde. V. J. 7280/1772, Sept. 2. —
Charter: 27
Date: 99999999
Abstract: 30. Der Bojar Jgnaz Jog, gr. Schatzmeister, und Johanna, Tochter des Woewoden
Stefan, haben dem heil. Kloster Moldowiza drei roth damastene, goldgeblümte Thürvorhänge,
ein Kelchtuch, ein paar Armstützel desselben Stoffes, ein silbernes Rauchfaß, ein Pferd
und fünfundzwanzig Ungar-Gulden (A) gegeben zu ihrem Gedenk- nis für immer in Ewigkeit. Am
Tage des heil. Blutzeugen De meter soll Mittwoch Abends ein Seelenamt, Donnerstags aber
das heil. Hochamt sein für seine Seele und die Seelen seiner Gemahlin Anastasia und seiner
Kinder: Michael, Draga und Sosia. v. J.? —
Charter: 57
Date: 99999999
Abstract: 63. Rechtsspruch von Johann dem Woewoden. — Vor Sr. Hoheit habe die Stursin,
ihr Sohn Jonaschko, Leibwächter, und Adam, Schatzmeister, Alexis Eidam, mit dem Jgumen und
dem ganzen Vereine des heil. Klosters Moldowiza gerechtet wegen des Dorfes Räciuleni, so
viel davon die Kälugär als ihren Antheil mit der Mühle auf dem Schoimus beherrschen,
welchen Antheil ihnen der Oheim Sr. Hoheit, Woewoda Bogdan, gegen das Dorf Bäicana bei
Kotnar vertauscht hat. Bäicana aber hatte die Dashbogin den Kälugärn als Schenknis
gegeben. Se. Hoheit hat ihnen befohlen, die Schriften beizubringen, damit man wiße,
vermöge welchen Grundes sie diese Antheile Räciuleni's beherrschen. Da haben denn die
Kälugär jene Urschriften hergebracht, die sie vom Woewoden Alexander erhalten haben. Doch
wegen der Tauschurkunde, die sie vom Oheim Sr. Hoheit, dem Woewoden Bogdan, gehabt, haben
sie sich dahin ge rechtfertiget, daß sie der in den Tagen des Woewoden Stefan, Heu
schrecke, gew. Kammerer Sturs'a, weggenommen habe, wie dies Se. Hoheit selbst in seiner
Handveste bezeuget. Da nun Se. Hoheit die gründliche Rechtfertigung der Kälugär, die
Bestätigung und das Zeugnis nach den landesherrlichen Gesetzen gesehen, so hat er sich mit
den Boeren berathen und seinen getreuen Boern Gedeon, gr. Wätaven des Zinut's Sucewa,
auserwählt, und ihn dort ins Dorf Räciuleni geschickt, damit er dort mit den Rainnachbarn
von jenem Dorf umher vom obern und untern Theile mit den Scholtusen, Bürgern und allen
Greisen der Stadt Baja, die Untersuchung vornehme. Und es haben alle insgesamt mit ihren
Seelen befunden, daß es ein wahrhaftes Gut des heil. Klosters Moldowiza sei, und dieses es
nach den alten, vom Ahne Sr. Hoheit, dem alten Stefan, dem Woewo den, bezeichneten Geraine
beherrsche. Und das erste Markzeichen ist: ein Rainbühel vom Thale der Kirche gerade auf
den Bach bis zum Schoimus, und von dort über den Schoimus zu einem andern Bühel und von da
bis in's Waßer Moldowa; anderwärts aber von allen Seiten rings um das Dorf von oben und
unten, wie es von jeher gewesen. Da nun Se. Hoheit mit den moldauischen Bo jaren gesehen,
daß wie die Kälugär gesagt, so auch befunden wurde, und auch jene großen Zeugen, die Se.
Hoheit geschickt: Boer Gedeon, die SchulthWe aus Baja und die Rainnachbarn von ringsum den
Räciulenern mit ihren Seelen Zeugnis gegeben; so hat auch Se. Hoheit gemacht und erneuert,
damit von Sr. Hoheit jene Theile — 90 - Räciuleni's mit der Mühle und allen Einkünften dem
heil. Kloster gehören, eben so wie sie auch von andern Landesherrn Bestätigung haben.
Solchergestalt haben sich die Kälugär vor dem ganzen Rathe gerechtfertiget und in den
Schatz Sr. Hoheit zwölf Gulden Gerichts kosten bezahlt. Aber Toader Ponic, sein Sohn
Jonaschko und alle die Obbeschriebenen wurden ganz nach unserm Gesetze überwiesen. Demnach
haben sie von nun an nicht mehr mit dem heil. Kloster zu rechten, niemals in Ewigkeit über
diesen unsern Brief. Wer es aber versuchen sollte, diese Entscheidung zu übertreten, der
soll an den Bitten der heiligen Väter keinen Theil haben! Amen. V. J. 7090/1582, Sept. 14.
Sr. Peter.
Charter: 261
Date: 99999999
Abstract: 277. Georg, Mundschänk und Schultes aus Kämpul-lung, gibt in die Hände Hr.
Benedikts, Jgumen's von Moldowiza, eine Ver- schreibung: wienach er für die Wämer
Bürgschaft leiste, daß sie dem Kloster jährlich zwölf Tage arbeiten, den Zehent von Allem
geben, und keinen Ausschank von Getränken ohne Vorwißen des Jgumens halten werden. V. J.
7280/1772, August 10. —
Charter: 103
Date: 99999999
Abstract: 110. Vor Stefan, dem Woewoden, haben sich die Kälugär der Klöster Moldowiza und
Homor beschwert, daß ihnen die Truchseße, die an den See und an die Lachen gehen, um für
Se. Hoheit Fische zu fangen, das Netz genommen und in dem ihnen von Sr. Hoheit gegebenen
See Fische gefangen haben. Se. Hoheit bestehlt daher den Genannten, das Netz abzugeben, in
jenen Seen Oreach und Kowur's nicht mehr Fische zu fangen, sondern selbe ungestört zu
laßen. V. J. 7123/1615, Jäner 4. Sr.
Charter: 105
Date: 99999999
Abstract: 112. Alexander Mogila, Woewod, gibt und begnädiget das heil. Kloster Moldowiza
mit allen Geldstrafen und Mordbußen, so viel als sich in allen Dörfern des Klosters
ergeben. Der Jgumen soll sie nehmen und den Kälugärn Kleidung und Beschuhung an schaffen.
V. J. 7124/1616, Juni 11. Sr.
Charter: 78
Date: 99999999
Abstract: 85. Stefan, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza ein Dorf,
Namens: Wäkulestie im Zinut Härläul. Auch haben die Leute dieses Dorfes Wäkulestie den
Rauchschoß nicht an die Landesherrschaft, sondern an das genannte Kloster jährlich zu
entrichten. Auch schreibt er einen Fluch gegen jene, die es wagen, diese Schenknis zu
vernichten. V. J. 7105/1597, Mai 17. - Jeremiä Mogila.
Charter: 163
Date: 99999999
Abstract: 173. Gregor, Woewod, schreibt an Konstantin Silion, gew. gr. Beckenhälter, und
Salamon Botes, gew. gr. Zeltwart: wienach der Jgumen und der ganze Verein von Moldowiza
Sr. Hoheit eine Abschrift von der Urkunde des Woewoden Alexander vorgewiesen habe über
zwei Mühlen in Baja mit einer Malze und einer Bier brauerei; dann eine andere Urkunde
Peters des Woewoden über die Topliza in Baja vom Anfange bis wo sie in die Moldawa fällt,
klagend: wie die Städtler in Baja die Schänken und alles beein trächtigen und als
Eigenthum beherrschen, das Kloster aber seit langer Zeit da keine Herrschaft habe. Se.
Hoheit besiehlt demnach den Genannten, sich nach Baja zu begeben, gute Rainnachbarn und
Räseschen von ringsumher zu versammeln, auch alle Anmaßer an wesend zu halten, hierauf die
Sache auf Grund der Urkunden, die beide Theile vorgewiesen, mit guter Gerechtigkeit und
nach Wißen guter Greise zu untersuchen und darauf zu sehen, worin das Kloster
beeinträchtigt werde, in was andere ihre Herrschaft ausüben, und wie, seit wann und
wodurch das Kloster um seine Herrschaft ge kommen sei. Wie sie es nun am gerechtesten
sinden, so sollen sie über Alles ein glaubwürdiges Zeugnis ausstellen und eine Frist
bestimmen, in der sie in Jassi zu erscheinen haben, auf daß hierüber im Staats- rathe
entschieden werde, und wie derselbe entscheiden wird, so soll es sein, V. J. 7246/1738,
Mai 31, — - 124 —
Charter: 73
Date: 99999999
Abstract: 80. Stefan, Woewoda, gibt dem Jgumen von Moldowiza die Bestätigung und die
Herrschaft über zwei Mühlen in der Stadt Baja, eine inmitten, die andere am Rande der
Stadt, mit der Bierbrauerei, der Malze und vier Häusern mit Leibeigenen, auf daß sie das
Klo ster beherrsche ewiglich, da all' dies eine Schenknis und Begnädigung vom Woewoden
Alezander dem I, ist, eine Bestätigung vom Woe woden Johann und andern Landesherrn. V. J.
7103/1595, Mai 18. Sr.
Charter: 137
Date: 99999999
Abstract: 145. Verzeichnis der Rainzeichen von Wäkulestie auf Grund des Zeugnisses alter
Leute von Zeichen zu Zeichen. V. J. 7203/1695. April 13. — Antioch Konstantin.
Charter: 118
Date: 99999999
Abstract: 125. Moise Mowila, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Mol dowiza alle Strafgelder
und Mordbußen, so viel in allen Dörfern des Klosters vorkommen, daß sie der Jgumen nehme;
und er be kräftigt mit einem Fluche diese Schenknis. V. J. 7139/1631, Sept. 28. Sr.
Charter: 21
Date: 99999999
Abstract: 22. Peter, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza eine Urkunde: daß die
Väter Kälugär drei große Wägen abschicken können, um wo immer Fische zu kaufen; auch haben
dieselben im ganzen Lande hievon keinen Zoll zu zahlen, bei den Fähren der Furten nichts
zu geben, und auch von ihrem Honig keinen Zoll zu entrich ten u. s. w. V. J. 6962/1454,
Aug. 25. Sr.
Charter: 101
Date: 99999999
Abstract: 108. Konstantin Mogila, Woewoda, besiehlt den Mordrächern des Zinuts Sucawa,
daß sie von keinem Dorfe des Klosters Mol dowiza eine Mordbuße nehmen, sondern alle ganz
in Frieden laßen. V. J. 7120/1612, Sept. 2. — Stefan.
Charter: 17
Date: 99999999
Abstract: 18. Bogdan, Woewod, begnädigt das heil. Kloster Moldowiza, daß man demselben
jährlich zehn Faß Wein gebe; es mögen die Weingärten tragen oder nicht. V. J. 6959/1451,
Sept. 13. Sr. Alezander.
Charter: 258
Date: 99999999
Abstract: 274. Rechtsspruch der Bojaren des Fürstenthums Moldau, gegeben Sr. Ehrwürden
Hr. Benedikt, Jgumen des Klosters Mol dowiza , des Jnhaltes: Der Hr. Jgumen habe mit den
Wämern Kämpul-lungs gerechtet. Nach der Urkunde Michaels, des Woe- woden, und der
Handveste des Woewoden Alexanders des guten, sei das Gut Wama als aufrecht dem Kloster
gehörig erwiesen; sonach die Kämpul-lunger auch kein Recht haben, sich mit der Herrschaft
nach Willkür auf dieses Gut auszudehnen, wenn sie sich auch von einigen Jnwohnern etliche
Wiesen und-Gereuthöarg — ohne Fug und Recht — erkauft haben; denn die Habschaften und
Güter der heil. Klöster und Kirchen sollen nach der gesetzlichen Anordnung der gött lichen
Pandekten (II. Band XXX. Abschnitt) unverrückt und unver 12 — 178 — ändert bleiben,
ewiglich. Diesem nach haben die Bojaren des Staats rates des Fürstenthums Moldau nach
Richtschnur der heil, Gesetze festgesezt: daß das Kloster Moldowiza diese Gründe seiner
Markung in gutem Frieden beherrsche, und sie nach Herkommen zehente, von den
Kämpul-lungern aber weiter keine Verdrießlichkeiten habe. Hier mit ist jedoch auch dem
Jgumen nicht gestattet, die Heuwiesen andern Fremdlingen zn verkaufen oder zu verhandeln,
sondern die Jnwohner sollen, wenn sie den von Fremdlingen gebothenen Preis geben, den
Vorzug haben, und zwar: sollen erstlich die auf dem Klostergute Seßhaften den Vorzug
haben, Gras, soviel nach der Anzahl des ihnen gehörigen Viehes erforderlich ist,
anzusprechen und zu besitzen, als dann aber die auf anderen Gütern seßhaften Kämpul-lunger
und jene, welche ursprünglich diese Rodungen, Gereuthe und Wiesen ge mäht haben, jedoch
gegen Erlag des von Fremdlingen gebothenen Preises. Doch weder dem einen »och dem andern
ist es gestattet, das Gras zu verhandeln oder zu verkaufen, sondern der Jgumen hat es
ihnen nur nach Bedarf ihrer Viehstücke — doch gerecht — zu ver theilen. Wenn jedoch
Andere, (Fremdlinge) sich nicht vorfänden, um die Einkünfte des Klostergutes zu kaufen,
auf daß um deren Anboth die Jnwohner den Vorzug nehmen könnten, so steht es dem Jgumen
sodann zu, den Zehent von Aeckern, Heuwiesen und Allem nach Herkommen nach den
Hörigkeitssätzen abzunehmen. Hätte jedoch das Kloster zum Bedarf für die klösterlichen
Viehstücke auf den andern Gütern kein Gras zu mähen, alsdann soll vor allem andern das
Kloster von diesen Gründen soviel Heu, als das klösterliche Vieh braucht, zurück halten,
und mit dem hiernach noch überflüßigen, wie oben bestimmt, vorgegangen werden. Dies ist
die von den Bojaren des Fürstenthums Moldau aus gefertigte Anordnung. V. J. 7279/1771,
Juli 30. -
You are copying a text frominto your own collection. Please be aware that reusing it might infringe intellectual property rights, so please check individual licences and cite the source of your information when you publish your data