Collection: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data)
Charter: 227
Date: 99999999
Abstract: 243. Gregor Johann, Woewoda, schreibt an Dinul Kanta- kusino, gr. Ban, und an
Eliä, gew. gr. Zeltwart, Schultesen in Kämpul-lung: Se. Ehrwürden Anton, Jgumen des
Klosters Mol- dowizä, habe geklagt, daß Kämpul-lunger, Namens: Hunguschen, Cimbren und
Kunuzän einen Antheil des Gutes Wama, den Bach des Hurgesch genannt, sowie auch Lehac
einen Theil des Gutes Wämä ganz in ihrem Gebiete weggenommen haben, und alle kein
Einkommen entrichten wollen. Alle diese Obgenannten sollen sie vorführen laßen, zur
Rechenschaft ziehen, und ihnen auftragen, das Klostergut nicht mehr zu betreten, oder das
Einkommen zu geben. V. J. 7272/1764, Jäner — - Gregor Alexander Gika.
Charter: 61
Date: 99999999
Abstract: 67. Gregor Udre, gr. Wetav des Zenut's Sucawa, schenkt dem heil. Kloster
Moldowizä ein Gebirg, Namens: Todercsk, das nahe am Raräu liegt, und zweihundert Galben
(A), damit man ihm jährlich ein Gedenknis halte. Diesen Vertrag hat der Bischof von Rädäuz
Hr. Georg mit dem Jgumen Partheni und den Kälu- gärn zu Stande gebracht. Dieses Gut hat
Udre vermög Handveste Bogdans, des Woe- woden, beseßen. V. J. -? Sr.
Charter: 5
Date: 99999999
Abstract: 6. Alexander, Woewoda, gibt seinem heil. Kloster Moldowiza eine Urkunde, des
Jnhaltes: daß seine wahrhafte Frau Anna aus ihrem guten Willen und ihrem guten Gewissen
eben vor ihrem Tode dem heil. Kloster der Verkündigung, das an der Moldowiza liegt, und wo
der Jegumen Basil ist, eine Schenknis gegeben habe: die Dörfer Namens Wakulinzä und wo
Säran untern Walde eine Frei stätte gemacht, damit sie diesem Kloster eine Handveste
seien, mit allen Einkünften. ^ Also hat auch Se. Hoheit vermög ihres (der Frau) Willen und
ihrer Schenknis diese Dörfer nach ihrem Tode ge geben, damit sie diesem Kloster mit allen
Einkünften eine Handveste seien. Das Gemärke aber dieser Dörfer soll nach dem alten Ge-
märke sein, wo es von jeher gewesen, unveränderlich für immer in Ewigkeit. Gegen
diejenigen aber, die diese Schenknis zerstören wollten, oder hiezu anriethen, schreibt er
einen großen und schreck lichen Fluch. V. I. 6923/1415, April 14. Sr.
Charter: 195
Date: 99999999
Abstract: 208. Konstantin Michael Gehan Rakowiz, Woewod, an Kon stantin Kantakosino, gew.
gr. Schänk: Joaniki und alle Kälugär — 139 — des Klosters Moldowiza haben gegen Peter
Keschko geklagt, daß die Hälfte des Dorfes Dworistie gerecht und aufrecht dem Kloster Mol
dowiza gehöre, worüber kein Streit sein könne. Die andere Dorfs hälfte jedoch beherrsche
Peter Keschko. Dieser Keschko habe sich jedoch nicht am Rande seiner Markung ein Haus
erbauen wollen, sondern sich inmitten der Markung Sworisties häuslich niedergelaßen, wo
dort eine Feuerstätte von einem alten Hause niemals gewesen. Damals, als sich Keschko eben
zur Grundlegung des Hauses anschickte, seien zwei alte Kälugär aus Moldowiza zu ihm
gegangen, namentlich: Priestermönch Johann und Mönch Nikan, und haben ihm vorgestellt, daß
er dort kein Haus baue, da ihr Kloster die Betretung ihres Gutes nicht dulden würde. Peter
habe jedoch hierauf nichts geachtet, sondern sich das Haus erbaut. Auch haben die Kälugär
darauf hin gewiesen, wienach Keschko nicht allein durch den Bau seines Hauses und durch
Vertretung großen Schaden angerichtet, sondern anch vor gebracht, daß die Grundlagen des
Hauses einestheils auf dem Grunde Moldowiza's stehen. Se. Hoheit besiehlt demnach dem ge
nannten Bojarn, daß er Keschko vorrufe, die Sache in Bedacht nehme, sehe, was auch er
einzuwenden habe und, falls er leugnete, daß es nicht so sei, wie die Kälugär geklaget,
sich an Ort und Stelle begebe und mit Gerechtigkeit die Untersuchung pflege. Jm Falle des
Beweises der Uebereinstimmung der Klage der Kälugär mit der Sachlage, soll er zu Händen
der Kälugär ein Zeugnis mit einem Fristtag ausstellen und dem Keschko ernstlichst
befehlen, im Frühling sein Haus unfehlbar auf sein Gut zu übertragen; widrigens, wenn er
dem Befehle nicht nachkomme und die Kälugär weiter zu klagen hätten, Se. Hoheit im
Frühlinge einen landesherrlichen Mann abordnen wird, um an das Haus Feuer zu legen. Dieses
Schreiben jedoch soll in den Händen der Kälugär verbleiben. Geschrieben im J. 7261/1753,
Jäner 17. -
Charter: 236
Date: 99999999
Abstract: 252. Nikifor Zilibok, Mönch am Bache Frumoß, aus Käm- pul^lung, von Sucawa,
gibt in die geehrte Hand Sr. Heiligkeit, des Vaters Anton, Jgumens, und des ganzen
Vereines des Klosters Moldowiza eine Verschreibung: wienach er sich versprochen, und mit
Allem als Schenknis dem heil. Kloster übergeben, auch dem genann ten Kloster einige
Rodungen am Bache Frumoß auf dem Kloster gute geschenkt habe, in welchem Gereuthe eine
Heuwiese und eine Huthung ist. Dieses Gereuth beginnt vom kalten Bründl und geht bis zum
rothen Riß neben Lasä's Rodung. Auch alle seine Vieh stücke habe er dem Kloster gegeben, —
das Haus aber dem Stefan — 169 — Kekeriz um drei Löwengulden verkauft, der jedoch mit den
Rodungen nichts zu schaffen habe, die allein dem Kloster gehören, — Die Schriften, die er
auf diese Rodungen beseßen, habe ihm jedoch Ga briel Kekeriz diebisch entwendet, daher sie
nicht zu beachten seien, wie dies auch der Beckenhälter Gabriel Karakasch, Schultes von
Kämpul-lung, der bei dieser Schenknis war, bewahrheitet, und sich zur Beglaubigung auch
unterfertiget hat. V. J. 7274/1766, Sept. 13. —
Charter: 225
Date: 99999999
Abstract: 241. Verschreibung Basils, Enkels der Gapina, und seiner Brüder, auch Enkel der
Gapina, vom Priester Johann Kelesch her, sowie auch ihres ganzen Geschlechtes, gegeben in
die Hände des Hr. Stefan Bode: wienach sie verkauft haben ihr wahrhaftes Gut, sechs
Tagwerk eines halben Weingartens, zu vier einem halben Löwen gulden das Tagwerk; und Hr.
Bode hat ihnen alles Geld ganz aus bezahlt. Der Weinberg liegt aber beim obern Kreuz, und
geht längs — 165 — dem Gemärke des untern Kreuzes hinauf an dem Antheile des Nikoar
Gänska, (Bruder Zachiriä's,) der von Straße zu Straße anrainet, und zwar: gegen Osten bis
an die Spitze der Felder abermals an der Straße. Diese Weingärten haben sie verkauft dem
Stefan Bode im J. 7271/1763, Jan. 29. —
Charter: 78
Date: 99999999
Abstract: 85. Stefan, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza ein Dorf,
Namens: Wäkulestie im Zinut Härläul. Auch haben die Leute dieses Dorfes Wäkulestie den
Rauchschoß nicht an die Landesherrschaft, sondern an das genannte Kloster jährlich zu
entrichten. Auch schreibt er einen Fluch gegen jene, die es wagen, diese Schenknis zu
vernichten. V. J. 7105/1597, Mai 17. - Jeremiä Mogila.
Charter: 81
Date: 99999999
Abstract: 88. Jeremiä Mogila, Woewoda, gibt dem Kloster Moldowiza eine Urkunde: wienach
Cakär dem heil. Kloster zehn große Bussel für sein Seelenheil und für das Seelenheil
seiner Aeltern Apostol und Chrisa und seiner Brüder Andrä und Johann gegeben habe, auf daß
die Väter Kälugär sie in die große und kleine Gedenknis — 97 — schreiben, und ihrer nach
Vorschrift der Kirche nebst ander'n Stif tern gedenken. V. J. 7108/1600, Jäner 15. -
Stefan.
Charter: 214
Date: 99999999
Abstract: 229. Johann Theodor, Woewoda, gibt dem Jgumen und dem ganzen Vereine des heil.
Klosters Moldowiza eine Urkunde: daß es ihnen zustehe, die Güter des Klosters, namentlich:
das ganze Dorf Wama, Fälticeni, Sworiste, Mitestie, mit Säräceni zu beherrschen; ferner
den Zehent von Aeckern, Heuwiesen, Bienengärten und zwar: von je fünfzig Bienenstöcken
einen, bei wenig'ern aber von jedem Stock einen Para zu nehmen. Auch sei es in den Dörfern
nicht gestattet, auf einer Grundstätte ohne Vorwißen des Jgumens Getränke zu verkaufen,
sondern nur jene, die vorläusig mit dem Jgumen diesfalls übereingekommen sind und zahlen,
die mögen solche alsdann verkaufen. V. J. 7267/1759, Juni 29. —
Charter: 258
Date: 99999999
Abstract: 274. Rechtsspruch der Bojaren des Fürstenthums Moldau, gegeben Sr. Ehrwürden
Hr. Benedikt, Jgumen des Klosters Mol dowiza , des Jnhaltes: Der Hr. Jgumen habe mit den
Wämern Kämpul-lungs gerechtet. Nach der Urkunde Michaels, des Woe- woden, und der
Handveste des Woewoden Alexanders des guten, sei das Gut Wama als aufrecht dem Kloster
gehörig erwiesen; sonach die Kämpul-lunger auch kein Recht haben, sich mit der Herrschaft
nach Willkür auf dieses Gut auszudehnen, wenn sie sich auch von einigen Jnwohnern etliche
Wiesen und-Gereuthöarg — ohne Fug und Recht — erkauft haben; denn die Habschaften und
Güter der heil. Klöster und Kirchen sollen nach der gesetzlichen Anordnung der gött lichen
Pandekten (II. Band XXX. Abschnitt) unverrückt und unver 12 — 178 — ändert bleiben,
ewiglich. Diesem nach haben die Bojaren des Staats rates des Fürstenthums Moldau nach
Richtschnur der heil, Gesetze festgesezt: daß das Kloster Moldowiza diese Gründe seiner
Markung in gutem Frieden beherrsche, und sie nach Herkommen zehente, von den
Kämpul-lungern aber weiter keine Verdrießlichkeiten habe. Hier mit ist jedoch auch dem
Jgumen nicht gestattet, die Heuwiesen andern Fremdlingen zn verkaufen oder zu verhandeln,
sondern die Jnwohner sollen, wenn sie den von Fremdlingen gebothenen Preis geben, den
Vorzug haben, und zwar: sollen erstlich die auf dem Klostergute Seßhaften den Vorzug
haben, Gras, soviel nach der Anzahl des ihnen gehörigen Viehes erforderlich ist,
anzusprechen und zu besitzen, als dann aber die auf anderen Gütern seßhaften Kämpul-lunger
und jene, welche ursprünglich diese Rodungen, Gereuthe und Wiesen ge mäht haben, jedoch
gegen Erlag des von Fremdlingen gebothenen Preises. Doch weder dem einen »och dem andern
ist es gestattet, das Gras zu verhandeln oder zu verkaufen, sondern der Jgumen hat es
ihnen nur nach Bedarf ihrer Viehstücke — doch gerecht — zu ver theilen. Wenn jedoch
Andere, (Fremdlinge) sich nicht vorfänden, um die Einkünfte des Klostergutes zu kaufen,
auf daß um deren Anboth die Jnwohner den Vorzug nehmen könnten, so steht es dem Jgumen
sodann zu, den Zehent von Aeckern, Heuwiesen und Allem nach Herkommen nach den
Hörigkeitssätzen abzunehmen. Hätte jedoch das Kloster zum Bedarf für die klösterlichen
Viehstücke auf den andern Gütern kein Gras zu mähen, alsdann soll vor allem andern das
Kloster von diesen Gründen soviel Heu, als das klösterliche Vieh braucht, zurück halten,
und mit dem hiernach noch überflüßigen, wie oben bestimmt, vorgegangen werden. Dies ist
die von den Bojaren des Fürstenthums Moldau aus gefertigte Anordnung. V. J. 7279/1771,
Juli 30. -
Charter: 34
Date: 99999999
Abstract: 39. Peter, Woewoda, bestätiget: wienach vor Sr. Hoheit der Mönch Evlogi
gekommen und aus seinem guten Willen mit seinem Sohne Eliä, dem Diener Sr. Hoheit, sein
aufrechtes Gut, zwei Dörfer am Siret, Namens: Mitestie mit der Mühle am Siret und
Sorocinowez unterm Walde vertauscht habe. Diese zwei Dörfer hat er an Eliä gegeben,
wogegen Elia seinem Vater, dem Mönchen Evlogi sein aufrechtes Gut Säläshani überlaßen hat.
Hierauf hat — 78 — Evlogi dieses Dorf für sein Seelenheil seiner Kirche in Säläshani
geschenkt, die er selbst mit eigenen Händen in seinem Kloster ge macht hat. V. J.
7037/1529, April 29. Sr.
Charter: 210
Date: 99999999
Abstract: 225. Markbrief von Stefan Stärc'a, Toader Kalmozki, Paul Morzun, Hauptmanne,
gegeben in die Hände Gregor Häshdäu's. Auf erlauchten Befehl Sr. Hoheit, des Woewoden,
hatten Dinul Kantakosino, gew. gr. Ban, Laskaraki, gew. gr. Marstaller, Kon stantin
Kanono, Truchseß, und Konstantin Stamati, zweiter Mund- schänk, nach einem Gute, Namens:
Jordänestie, das dem Gregor Häshdäu gehört, im Zinut Sucewa, am Waßer Siret liegt, und
oben mit Ropce unten aber mit Karapciul rainet, abgehen sollen. Da aber diese Herrn wegen
anderer Befehle Sr. Hoheit nicht ab kommen konnten, so haben sie mit dem Auftrage Sr.
Hoheit die obgenannten Masilen abgeordnet. Da diese auf den bezeichneten obbeschriebenen
Grund gekommen, haben sie zufolge landesherrlichen Briefs, der die genaue Abscheidung des
Häshdäu'schen Gutes also vorschreibt: „daß sie das ganze Dorf, so wie auch das andere Ge-
märke unter- und oberhalb Jordänestie deutlich herausbringen"; sowohl das Gemärke unten
bei Karapciul, das mit Jordänestie rainet, als auch Ropce oberhalb Jordänestie abgemarket.
Dennoch ward durch Abmeßung Ropce mit achtzig Odgoanen (der Odgon zu zwanzig Klafter und
die Klafter zu acht landesherrliche Spannen) befunden. Auch Jordänestie ward abgemeßen,
und sechzig eben solche obbe- schriebene Odgoanen vorgefunden. Sie haben dann am Ursprunge
des Turabaches gegen Westen einen Stein gesezt, der gerade gegen den Siret schaut. Ober
dem Hause des Halak wurde abermals ein — 158 - Steinblock gesezt, der gerade zu einem
andern Steine, diesseits des Sirets, schaut. Weiter ward gegen Osten an einem gebahnten
Wege ein Stein gesezt, der auf die Knppe der Höhe schaut, wo das Ge- märke mit einem
andern gegen Kucur zusammenkommt. Das Ge- märke läuft dann auf der Schneide der Anhöhe
abwärts, bis es in den Ursprung Hatni trifft; dann geht es mit dem Hatniul, der mit
Karapciul rainet, und neben dem Hatni wurde ein Stein gesezt, der auch mit Karapciul
market, und gerade in die Mündung des Baches Hatniul einschneidet. Jenseits des Siret in
der Dorfsstätte ward abermals ein Stein gesezt, der gegen Abend auf einen andern Stein am
Berghange einschneidet. Dann läuft das Gemärke gerade auf der Schneide der Höhe und auf
der Schneide aufwärts, wie auch das andere Gemärke stets aufwärts geht bis zu Tura's
Ursprunge. Und so ward die Markung ringsher geschloßen. Also waren sie auf erlauchten
Befehl an dem bezeichneten Ort, und wie sie es für gerecht erachtet, so haben sie auch
abgemarkt, Zeichen gemacht, und diesen Markbrief dem Gregor Häshdäu, daß er ihm zur Beglau
bigung diene, eingehändiget. V. J. 7266/1758, Nov. 23. -
Charter: 190
Date: 99999999
Abstract: 203. Kiprian, Jgumen, und der ganze Verein des Klosters Homor geben in die
Hände Joaniki's, Jgumen's von Moldowiza, eine Schrift: wienach sie sich verglichen und
wegen Streitigkeiten über einige Zigeuner übereingekommen seien, daß Simon Bodai mit
seinen Söhnen und zwei Töchtern dem Kloster Moldowiza verbleibe, ausgenommen: Kosma, Sohn
des Zigeuners Juzul, der mit allen seinen Söhnen dem Kloster Homor zuzukommen habe; die
übrigen Söhne dagegen haben wiederum als Theil dem Kloster Moldowiza zu verbleiben. Auch
wegen anderer Ansprüche an Zigeuner-Antheile und an ihre Söhne und wegen eines Zigeuners
aus Homor, der sich in Moldowiza entleibte, haben sich beide Klöster vor dem gr. Schänk,
Dinul Kantakusino, Lupul Balsch, und Sr. Heiligkeit Nathaniel, Sachwalt von Sucawa,
verglichen und geeiniget. V. J. 7260/1752, Juli 27. —
Charter: 41
Date: 99999999
Abstract: 46. Peter, Woewoda, gibt seinem neuerbauten heil. Kloster Moldowiza noch ein
Dorf, Namens: Schäläestie mit der Hälfte des See's von Orichow. Auch hat er einen See
gegeben, Namens Kowur, ferner das halbe Dorf Balacana und eine Mühle, die un terhalb den
Mühlen bei Baja liegt. All' dies hat er dem heil. Kloster zu seinem ewigen Gedenknis
gegeben, und die Herrschaft demselben bestätiget. Aber das Gemärke des Dorfes von
Schäläestie soll von allen Seiten nach dem alten Gemärke sein, wo es von jeher gegangen;
das Gemärke des halben Dorfes Balacana gegen die andern Theile gleich falls nach dem alten
Gemärke. Gegen jene aber, die es versuchen sollten, diese Schenkins zu zerstören, schreibt
er einen schrecklichen Fluch. V. J. 7054/1546, Mai 25. Sr. XI.VII. Von Gottes Gnaden wir
Peter, Woewoda, Hospodar des moldauischen Landes thun kund durch diesen unsern Brief
Allen, welche solchen sehen oder lesen hören: wir haben mit unsrer beson deren Gnade
begnädiget, und haben gegeben und bekräftiget in un serem moldauischen Lande unserm heil.
Bethort unterm Jgumen Abraham, dem Kloster Moldowiza, wo die Kirche der Verkündigung der
reinsten Jungfrau'n, der Gottesgebärerin Maria ist, ein Dorf, Namens: Berkischestie an der
Moldawa mit der Kirche, einer Topoliza und der Mühle an der Topoliza vermöge
Erkaufsbriefen, die unsere Herrschaft von unserm Diener Korlat, so wie vermöge
Bestätigungsur kunde, die dieser vom Woewoden Stefan, dem Vater unserer Herrschaft, hatte.
Und dieses Kirchlein, die Topoliza und die Mühle an der Topoliza hat auch jener Stefan,
genannt Heuschrecke, in seinen Tagen aus dem Er- kaufsbriefe, den meine Herrschaft hat,
sich herausgeschrieben. All' dies Obbeschriebene soll unserm heil. Bethort, dem Kloster
Moldowiza, wo die Kirche der Verkündigung der reinsten Jungfrau, der Gottesgebärerin Maria
ist, auch von uns eine Handveste mit allen Einkünften sein unverbrüchlich für immer, in
Ewigkeit. Und das Gemärke dieses — 83 — vorbenannten Dorfes, Namens: Berkischestie an der
Moldawa mit der Kirche, einer Topoliza und der Mühle an der Topoliza, soll von allen
Seiten nach all' dem alten Gemärke sein, wie es von Ewig keit her bestanden. Und hierauf
ist die Beglaubigung unsrer Herr schaft des Obangeführten: wir Peter, Woewoda, und die
Beglaubi gung der vielgeliebten Söhne unsrer Herrschaft: Eliä, Stefan und Konstantin, und
die Beglaubigung unsrer Bojaren: d. B. d. Hr, Efrem Huru; d. B, d. Hr. Borka, Hofrichters;
d. B. d. Hr. Peter Kärkowic; d. B. d. Hr. Stursa und d. Hr. Mogila, Parkalaben von Hotin;
d. B. d. Hr. Dancul Huru und d. Hr. Miron, Parkalaben von Nemz; d. B. d. Hr. Schander und
d. Hr. Tämpa, Parkalaben von Neuenburg; d. B. d. Hr. Wartikow, Thorwardens von Sucawa; d.
B. d. Hr. Juri, Schwertträgers; d. B. d. Hr. Dan's, Schatz meisters; d. B, d, Hr. Härbor,
Kämmerers; d. B. d. Hr. Trifä- hamsa; d. B. d. Hr. Petraschko, Mundschänks; d. B. d. Hr.
Njegul, Truchseßen; d. B. d. Hr. Plaxa, Marstallers und die Beglaubi gung all' unsrer
moldauischen großen und kleinen Bojaren, Und nach unserm Ableben, wer Hospodar unsers
Landes sein wird, von unsern Kindern oder unserm Geschlechte, oder wen immer Gott aus
erwählen wird, Hospodar zu sein unsers moldauischen Landes, der soll unserm heil. Bethort,
dem Kloster Moldowiza, wo die Kirche der Verkündigung der reinsten Jungfrau, der
Gottesgebärerin Maria ist, unsere Schenknis und Bekräftigung nicht umstoßen, sondern sie
vielmehr bestärken und bekräftigen, indem wir dieses obbeschriebene Dorf unserm heil.
Bethort für die Seelen unsrer Vorältern und unsrer Aeltern, für unsere Gesundheit und für
das Heil unsrer Seele und unseres Leibes gegeben haben. Und wer es wagen sollte, diese
unsere Schenknis und Bekräftigung umzustoßen, ein solcher soll verflucht sein von Gott,
dem Herrn, dem Schöpfer Himmels und der Erde, und von der reinsten Jungfrau, der
Gottesgebärerin Maria, von den heil, vier Evangelisten, von Christus heil, zwölf
Oberaposteln Peter und Paul und den übrigen, von den dreihundert achtzehn Gott tragenden
Vätern von Nikäa und von allen Heiligen, welche Gott von Ewigkeit her wohlgefällig
gelebet; und soll seinen Theil haben mit dem verfluchten Anas und Juda Jskariot, dem
Verräther Christi, und den übrigen Juden, die zu Gott Christus, geschrien: Sein Blut über
uns und unsere Kinder! wie es ist und sein wird in Ewigkeit, Amen. Und zu mehrerer
Bestärkung und Bekräftigung all' des — 84 - Obbeschriebenen haben wir unserm getreuen Hr.
Matia, Kanzler, befohlen, zu schreiben und unser Petschaft beizuhängen diesem unsern
Briefe. Geschrieben hat's Demeter Wäskanowic, zu Hous, im J. 7054/1546, im Monate Mai 27.
Sr. Alezander.
Charter: 101
Date: 99999999
Abstract: 108. Konstantin Mogila, Woewoda, besiehlt den Mordrächern des Zinuts Sucawa,
daß sie von keinem Dorfe des Klosters Mol dowiza eine Mordbuße nehmen, sondern alle ganz
in Frieden laßen. V. J. 7120/1612, Sept. 2. — Stefan.
Charter: 38
Date: 99999999
Abstract: 43. Peter, Woewoda, schenkt dem Kloster Moldowiza ein Haus wesen Zigeuner,
namentlich: Michul mit seiner Zigeunerin Paraska, ihren fünf Söhnen und einer Tochter.
Diese Zigeuner hat Se. Ho heit von der Rägin, Stadtrichterin aus Biftriz, gekauft gerecht
um vierzig Ungargulden und ein Pferd. V. J. 7051/1543, Aug. 6. Sr.
Charter: 90
Date: 99999999
Abstract: 97. Konstantin Mogila, Woewod, begnädiget und bestätiget dem heil. Kloster
Moldowiza das Dorf Wäkulestie. Auch haben die Leute dieses Dorfes Wäkulestie den
Rauchschoß nicht an die Landesherrschaft, — 99 — sondern an das genannte Kloster jährlich
zu entrichten. Auch schreibt er einen Fluch gegen jene, die diese Schenknis zernichten
sollten, V. J. 7116/1608, —. - Jeremiä Mogila.
Charter: 198
Date: 99999999
Abstract: 211M. Höchster Herr! Mögen Eure Hoheit auf Dero Herrscher stuhle durch viele
Jahre glücklich leben! Den erlauchten Befehl Euer Hoheit, den uns Vater Georg, Jgumen des
heil. Klosters Moldowiza, und der ganze Verein über bracht, womit uns befohlen worden, daß
wir nach den am Seret, neben dem Kotowez Bache, im Sucawer Zinut, liegenden Oprischeni und
Proworoti, Dörfern des Klosters Moldowiza, abgehen und selbe von den Gütern der
umliegenden Räseschen abrainen, haben wir in Demuth empfangen. Dem zufolge sind wir auch
zu den genannten Gütern abgegangen und haben dann in Gegenwart des Jgumens und des ganzen
Vereines gute alte umliegende Nachbarn zusammen kommen laßen, nämlich: den Priester
Denelaki, gew. Erzpriester, den Priester Juon, beide aus Seret, den Georg Perschul aus
Waskeuz, Juon Weteman aus Muscheniz, Gabriel Halep aus Wolcinez, Basil Weteman von da,
Gregor Dric-kale aus Trestina, Andrä Pasteuk aus Seneuz, Juon Notar aus Berlinze und den
Gregor Drob aus — l41 — Teplece, — lauter Greise, wobei auch Stefan Stirca aus Berlin«,
Eidam Sandul Heshdeu's, gegenwärtig war. — Sonach ist erstlich die zwischen Berlin« und
Oprischeni entstandene Streitigkeit vor genommen worden. Da nun keine von den Parteien
Schriften vor zuweisen hatte, so haben wir, da einige dieser Greise, als: Juon Weteman,
Gregor Drec-kale, Basil Weteman und Priester Juon, Güter von Heshdeu, andere solche von
Moldowiza jährlich in Pacht gehabt und solche nach den ihnen gewiesenen Gränzen beseßen
haben, deren Zeugenschaft angehöret und sie befraget, wie sie die Mark zeichen wüßten, und
sie dieselben von ihren Aeltern vernommen hätten? Hiebei hat Andrä Postesku besonders
bezeuget, daß er in seiner Jugend einen gewißen Fertochlib, Unterthan in Berlince, ge
kannt, dem sein Grundherr Heshdeu die Besorgung der Einkünfte des Gutes Berlince
anvertraute. Dieser habe ihm, da er in dieser Gegend wohnte und auf dieser Markung als
Hirt das Vieh weidete, alle alten Rainzeichen, wo Berlince und Oprischeni zusammenstoßen,
gewiesen. Sonach sind wir nach Aussage dieser Männer dem Ge- märke nachgegangen und haben
angefangen: Jn der Oprischener Markung, beim Eck gegen Norden von dem in einer Eiche im
Walde eingehauenen Auer, welche Eiche neben dem vom Seret durch den Wald nach Kucur
gehenden Wege stehet, wo die vier Gemärke von Trestiana, Hliboka, Cerepkouz und Oprischeni
zusammenkommen; von dannen hinab gegen Süden durch den Wald, wo ein altes Auerzeichen in
einer Eiche befunden worden; von da weiter hinab den Bergrücken durch den Wald, wo wieder
ein altes Malzeichen (ein Auerkopf) in einer Eiche in dem Markbühel gegen Berlince
vorgefunden wurde; von da immer hinab das Gemärke, wo in der Seite der Waldung in eine
Eiche ein Auer eingehauen wurde; von da gerade hinab durch das Feld zu einigen Salweiden,
alwo über denselben neben den vom Seret herkommenden Weg ein Stein gesezc wurde; von
diesem Steine gerade zu dem alten Damm im Bache Kotowez; dann gerade über'n Damm »eben
einer kleinen Straße ist wieder ein Stein eingesezt worden; von hier gerade zu einem Ecke
des Waldes zu einem Markbühel, über welchem eine Eiche mit dem Auer bezeichnet wurde; von
dannen gerade durch den Wald ist ein Auerkopf anbezeichnet worden; von da gerade an die
Seite der Wal dung, wo wieder ein Auer angezeichnet wurde; von da durch die Waldung und
die sogenannte Opinks-Wiese, alwo in der Mitte — 142 — unterhalb der Hälfte eine Eiche mit
dem Auerkopf bezeichnet wurde; von da gerade durch die Waldung gegen Osten neben Stanestie
und über der Waldung an der Seite eines Bächleins, das in den Mühlen bach hineinrinnet,
ist oberhalb des faulen Bronnens in einer Eiche ein Auer eingehauen worden; von da gerade
hinab über den Aus fluß bis sich das Gemärke mit dem von Nihoreni schließet; von da immer
hinab auf den Rücken des Berges durch den Wald neben Nihoreni über ein Bächlein ist ein
Auerkopf einbezeichnet worden; von da immer die Dilma fort — und ward wieder ein Auerkopf
ein bezeichnet; von da gerade in die Seite der Waldung neben dem Wege, der nach Buda
gehet, wo wir wieder einen Auer eingehauen haben; von da gerade über das Feld und ein
Bächlein durch einige Salweiden gerade zum Wald und durch diesen neben dem von Mesece
herkommenden Weg ward in einer Eiche ein Auer befunden und haben dazu neuerdings einen
Auerkopf einbezeichnet, von da gerade über den Weg an der Seite der Waldung im Ecke des
Berges sind andere Auer befunden worden, alwo sich das Gemärke mit dem Mogoschestier
schließet; von da gerade gegen Norden über die Kin dina Wiese und durch den Wald, alwo auf
dem Bergrücken zwei Auer in zwei Eichen befunden wurden; von da gerade in den Wald und
über zwei Bächlein mitten in der Waldung sind wieder Auer köpfe in einer Eiche befunden
worden; von da immer gerade durch den Wald neben Terescheni und über der Waldung in der
Seite sind Auer in einer umgefallnen Birke befunden worden, allwo auch eine Eiche neben
dem Bache mit dem Auerkopfe bezeichnet wurde; von da gerade durch den Wald, dann wieder
über der Waldung in der Seite ober'n Weg ist eine Eiche mit dem Auer bekennzeichnet
worden; von da gerade über den Weg auf dem Felde gegen den mittleren Kotowez; alldort
oberhalb ist ein zerbrochener und ausge grabener Markstein befunden worden. Als wir nun da
in die Erde gruben, sind auch die alten Malzeichen, als: Kohlen und Scherben, die man nach
dem Brauche eingelegt hatte, vorgefunden worden. Da wir nun diese als wahre Malzeichen
angesehen, hat sich auch ein Mann, Namens: Josef, hervorgethan und hat bezeuget, daß
diesen Stein die Türken, welche aldort ihr Vieh gehalten und ge mähet, ausgegraben und
zertrümmert haben. Auch ein Kälugär, Namens: Nikano von Moldowiza, hat gewißenhaft in
Furcht Gottes bezeuget, daß er aldort einen ganzen und unversehrten Stein gesehen — 143 —
habe. Da aber auch aus der Richtung alter Zeichen das gerade Gemärke zu entnehmen war, so
ist da wieder ein Stein gesezt worden. Von da gerade über den Bach Kotowez und über das
Feld in die Seite der Waldung, wo eine Eiche mit einem Auerkopf bezeichnet wurde. Von da
gerade zu einer ausgegrabenen Salweide und immer gerade durch den Wald über ein Bächlein
ist ein Auer eingehauen worden; von da gerade zum ausgegrabenen Markbühel und unterhalb
davon ist wieder ein Auer befunden worden; von da gerade hinab in der Seite ist ein Auer
eingezeichnet worden; von da gerade hinab über den Kotowez Bach gegen Hliboka, dann hinauf
neben einem tiefen Graben zur Waldung und gerade über diese auf den Berg zu dem Auer, von
wo sich das GeMärke angefangen hat. Also haben wir nach den vorgefundenen Malzeichen und
der Aussage der Leute ab- gerainet und diese beisammen liegenden Güter des Klosters
Moldowiza, nämlich: Oprischeni und Provorotie ummarket. — Solches berichten wir Euer
Hoheit. Leben Eu«re Hoheit gesund. Den 20. Juni 7263/1755. Euer Hoheit unterthänigste
Diener Basil Baschota, gew. gr. Beckenhälter, Simon Teutul. R.
Charter: 250
Date: 99999999
Abstract: 266. Gregor Johann Kalimach, Woewoda, schreibt an Se. Ehrwürden Hr. Makari.
Sachwalter von Sucawä: der ehrwürdige Anton, Jgumen von Moldowiza, habe Sr. Hoheit
vorgestellt, daß Räciuleni, ein Gut des heil. Klosters Moldowiza, vom Gute Baja, des Joniz
Kantakosino, gr. Schatzmeisters, vielen Schaden und Ein griffe erleide. Da es nun
nothwendig war, das klösterliche Gemärke Räciuleni's gegen das genannte Gut Baja
abzurainen und auch von Seite des gr. Schatzmeisters, der Zeltwart Konstantin Gändul, als
Abrainer abgeordnet worden, so hat der Jgumen von Moldowiza seinerseits nun Se. Heiligkeit
Makari, Sachwalt von Sucawa, ge bethen. Se. Hoheit hat demnach den Obgenannten
geschrieben, daß sie zur Untersuchung und Absonderung des genannten Gutes abgehen und das
Gut Moldowiza's, Räciuleni, gegen das von Baja des gr. Schatzmeisters abgränzen, das
Gemärke mit Steinen bezeichnen und auch einen gefertigten Markbrief ausstellen. V. J.
7276/1768, Aug. 5. —
Charter: 256
Date: 99999999
Abstract: 272. Ein Ausmeßungsbrief vom ganzen Dorfe Jsworestie, der weder gefertigt ist,
noch den ausmeßenden Bojarn andeutet. V. J. 7278/1770. —
Charter: 108
Date: 99999999
Abstract: 115. Radul, Woewoda, gibt und bestätiget den Kälugärn des heil. Klosters
Moldowiza ihr wahrhaftes Gut und ihre Schenknis vermög Vorrechtsbriefen, die sie von dem
alten Peter, dem Woewo den, erhalten haben, und vermöge des vom Woewoden Jeremiä ge
gebenen Rechtsspruches einen See, Namens: Kowur. Und auch Se. Hoheit bestätiget dem
Kloster die Herrschaft über diesen See mit allen Einkünften. V. J. 7125/1617, Sept. 30.
Sr.
Charter: 53
Date: 99999999
Abstract: 59. Peter, Woewoda, gibt seinem heil. Kloster Moldowiza eine Urkunde des
Jnhaltes: daß, so lange er am Leben bleibt, die Leute des Dorfes Wokulinzä keinen
Rauchschoß an seine Herrschaft zu geben, sondern denselben jährlich dem heil. Kloster
Moldowiza zu entrichten haben; wie das Kloster schon eine Urkunde von Sr. Hoheit gehabt
hatte, die aber die Räuber weggenommen haben. V. J. 7087/1579, Ott, 11. — Johann.
Charter: 161
Date: 99999999
Abstract: 171. Gregor Gika, Woewoda, gibt und begnädiget das heil. Kloster Moldowiza, da
es vor Alters gebaut ist, daß es aus der — 123 — landesherrlichen Zollstätte je zwei Oka
Baumöhl und je acht Drach men Weihrauch nehme in jedem Monate. V. J. 7244/1736, Jäner 20.
—
Charter: 9
Date: 99999999
Abstract: 10. Stefan, Woewoda, begnädiget das heil. Kloster Moldowiza zum Lebensunterhalt
der Väter, daß man ihnen am Tage der Kirch weihe „Maria Verkündigung" jährlich zwei Fuhren
Fische gebe, und sie von diesen zwei Fuhren nirgends einen Zoll zu entrichten haben. V. J.
6950/1442, Sept. 21. —
Charter: 253
Date: 99999999
Abstract: 269. Schreiben der Bojaren des Staatsrates der Moldau an die Bojaren: Basil
Balsch, gew. gr. Truchseßen, und Michael Sterc'a, Thorwarden. Se. Heiligkeit Vater Anton
habe sich be schwert, daß bis izt die Abrainung des Dorfes Sworistie unbeendet und das Gut
nicht abgemarkt worden sei. Die genannten Bojaren sollen sich daher nach Sworästie
begeben, untersuchen, abmeßen. ab marken, das Dorf in zwei Theile scheiden und den unteren
Dorfs- theil dem Kloster Molvowiza, den oberen aber den Keschko's geben; jedoch gerade
zweifach und genau, wie dem einen so dem andern Theile. Auch sollen sie durch die Mitte
des Gutes Marksteine setzen, damit ein Theil von dem andern geschieden werde, und auch
einen Markbrief ausstellen. V. J. 7278/1770, Juni 20. —
Charter: 128
Date: 99999999
Abstract: 135. Stefan, Woewoda, gibt und begnädiget das heil. Kloster Moldowiza mit acht
Leibeigenen, die er von allen Abgaben befreit, nur von Schafen, Schweinen, Bienenstöcken
sollen sie das Berggeld und den Zehent bezahlen. V. J. 7168/1660, Jäner 9. Sr. - 110 —
Charter: 163
Date: 99999999
Abstract: 173. Gregor, Woewod, schreibt an Konstantin Silion, gew. gr. Beckenhälter, und
Salamon Botes, gew. gr. Zeltwart: wienach der Jgumen und der ganze Verein von Moldowiza
Sr. Hoheit eine Abschrift von der Urkunde des Woewoden Alexander vorgewiesen habe über
zwei Mühlen in Baja mit einer Malze und einer Bier brauerei; dann eine andere Urkunde
Peters des Woewoden über die Topliza in Baja vom Anfange bis wo sie in die Moldawa fällt,
klagend: wie die Städtler in Baja die Schänken und alles beein trächtigen und als
Eigenthum beherrschen, das Kloster aber seit langer Zeit da keine Herrschaft habe. Se.
Hoheit besiehlt demnach den Genannten, sich nach Baja zu begeben, gute Rainnachbarn und
Räseschen von ringsumher zu versammeln, auch alle Anmaßer an wesend zu halten, hierauf die
Sache auf Grund der Urkunden, die beide Theile vorgewiesen, mit guter Gerechtigkeit und
nach Wißen guter Greise zu untersuchen und darauf zu sehen, worin das Kloster
beeinträchtigt werde, in was andere ihre Herrschaft ausüben, und wie, seit wann und
wodurch das Kloster um seine Herrschaft ge kommen sei. Wie sie es nun am gerechtesten
sinden, so sollen sie über Alles ein glaubwürdiges Zeugnis ausstellen und eine Frist
bestimmen, in der sie in Jassi zu erscheinen haben, auf daß hierüber im Staats- rathe
entschieden werde, und wie derselbe entscheiden wird, so soll es sein, V. J. 7246/1738,
Mai 31, — - 124 —
Charter: 55
Date: 99999999
Abstract: 61. Johann, Woewoda, gibt dem Jgumen und allen Brüdern in Christus, die im
Kloster Moldowiza leben, mittelst Urkunde die Macht und Gewalt, den Grund und die
Waldstätten, soviel dem Kloster gehören, zu schirmen. V. J. 7088/1580, Aug. 6. -
Charter: 215
Date: 99999999
Abstract: 230. Johann Theodor, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Mol dowiza eine Urkunde:
daß es von hundert Bienenstöcken keinen Zehent zu zahlen, von hundert Schafen kein
Berggeld, von zehn Viehstücken keinen Kuhzins, von dreihundert Wadra Wein kein Faßgeld und
von vier Fremdlingen, die nicht steuerverzeichnet sind, auch keine Art Steuer zu
entrichten habe. V. J. 7267/1759, Juli 29. - - 161 —
Charter: 145
Date: 99999999
Abstract: 153. Johann Nikolaus, Woewod, gibt dem Jgumen German von Moldowiza eine
Schrift: daß es ihm frei stehe, das Gut dieses Klosters im Zinut Kowur's, Namens:
Schäläestie mit der Hälfte des Dorfes Balacana zu besitzen und zu beherrschen, den Zehent
von Allem, also auch von den Fischlachen, zu nehmen. V. J. 7222/1714, Juli 25. —
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