Collection: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data)
< previousCharters9999 - 9999
Charter: 248
Date: 99999999
Abstract: 264. Zeugnis der Leute aus dem Dorfe Bärlinzä für Se. Heiligkeit, den Vater
Anton, Jgumen des heil. Klosters Moldowiza, des Jnhaltes: daß sie sich nach dem Abzuge der
Moskalen aus dem Vestungsbereiche auf dem Klostergute Oprischeni ansäßig gemacht und nun
dort bei zwanzig Jahre leben. So lange sie nun dort seien, habe Stärc'a vom Teiche
abwärts, das Kloster aber vom Teiche aufwärts das Gut beherrschet. V. J. 7276/1768, Juni
19. - — 175 -
Charter: 56
Date: 99999999
Abstract: 62. Johann, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza in der
Stadt Baja zwei Mühlen, eine inmitten, die andere am Rande der Stadt, mit einer
Bierbrauerei, einer Malze, Malz zu machen, und vier tatarische Häuser; all' dies eine
Schenknis des Woewoden Alexander des I. — Se. Hoheit bestätiget dem Kloster die Herrschaft
über dies Alles. V. J. 7089/1581, Nov. 11. Sr. - 89 —
Charter: 223
Date: 99999999
Abstract: 238. Se. Heiligkeit Vater Pachomi, Jgumen, und der ganze Verein des heil.
Klosters Putna, geben dem Hr. Gregor Häshdäu, Masilen, eine Schrift: Da dieser Herr dem
genannten Kloster eine Schenknis, nämlich: das Dorf Jordänestie, im Zinut Sucewa, zwi
schen Karapciu und Ropce, zu beiden Seiten des Siret, zugleich mit allen alten Schriften,
welche er auf dieses Dorf gehabt, gegeben; so haben die Väter ihn und seine Aeltern in die
Gedenknis des heil. Klosters geschrieben, um ihrer zu gedenken ewiglich. — Der genannte
Jgumen und der ganze Verein des genannten Klosters haben auch in Bedachtnahme des
Lebensunterhaltes dieses Herrn ihm, so lange er am Leben sein wird, die Einkünfte dieses
Gutes zu eigen überlaßen. Nach seinem Leben aber soll das Kloster nach der Schenk nis und
den übergebenen Urkunden darüber herrschen. V. J. 7269/1761, Sept. 28. — Gregor Johann.
Charter: 28
Date: 99999999
Abstract: 31. Stefan, Woewoda, kauft von Michael Ponic, dessen Schwe ster Maria und ihrem
ganzen Geschlechte, davon alle namentlich an gegeben sind, die Hälfte des Dorfes
Dworistie, den untern Winkel am Siret samt den Mühlen auf dem Siret um acht hundert tata
rische Gulden. Und hierauf hat Stefan, Woewod, gegeben und be kräftiget seinem heil.
Kloster Moldowiza diese Hälfte des Dorfes Dworistie mit den Mühlen auf dem Siret, damit
diese Dorfshälfte, der untere Winkel mit den Mühlen, dem heil. Kloster Moldowiza eine
Handveste sei mit allen Einkünften unveränderlich für immer, in Ewigkeit. Aber die Markung
dieser Dorfshälfte soll sein, wo sie Täutul, der Kanzler, abgerainet hat, und zwar
anfangend oben — 71 - am Ufer des Siret; von dort gerade zur Furt Sworistie's, wo der Weg
von Dobränäuz übergeht; dann gerade zum Rande des Wal des zu zwo Erlen; von dort gerade
zur Quelle auf dem Berghange; sonach gerade zum Ursprunge einer andern Quelle; oberhalb
der Quelle zu einigem Gehölze; von da gerade zu einem Rainbühel übern Weg; so fort gerade
zu einem Rainbühel im Thale; von dort gerade zur Waldung zu einer Eiche; weiter die
Waldung hinab bis zur Markung Schärbänestie's; vom Rande der Waldung aber in ein Moor, das
in der Mitte zweier Bäche ist; von dort gerade mitten durch die Weidenruthen über den Weg
zu einem ausgegrabenen Rain bühel; so fort gerade zu einem andern Hügel an der Ecke
einiger Dornsträuche; dann weiter zu einem dritten Rainbühel aufwärts; hernach zum vierten
Bühel mitten durch die Huthweide; von da gerade an die Mündung einer Lache, wo sie in die
Topliz fällt, zu einem andern Bühel. Von dort aber soll das Gemärke sein, wie es der Bojar
Dum, der Schlüßler, abgemarkt hat; von der Mün dung der Lache gerade zum Ufer des Siret
zum Moor; sodann übern Siret zum andern Ufer zu einer Linde; weiter gerade zu einer Esche
inmitten der Au; durch die Wiese zum bösen Weg; und zur oberen Wiese, welche etwas
oberhalb der Wiese des Jon Giumätate ist; und am Umfange der oberen Wiese die Au aufwärts
zu einer großen Eiche; von da gerade zur Bärngrube; dann die Au hinauf über den Weg zu
einigen Apfoltern und dort ist ein ausgegrabener Rainbühel; von dort gerade zu drei Ulmen;
und weiter gerade zum Ufer des Siret, oberhalb der Mühle, zu einer Salweide, gegenüber
einer andern Salweide^ die am jenseitigen Ufer des Siret steht. Also ist die ganze
Markung. Der Jgumen aber, der im Kloster Moldowiza sein wird, mit allen dortigen Kälugärn,
soll dies als Herkommen beachten, daß sie für Se. Hoheit den Gottesdienst halten, und zwar
so lange er am Leben ist, durchs ganze Jahr wöchentlich einen Tag, nämlich: Mon tag abends
Gebeth und Dienstags früh die Messe; auch soll den Vä tern ein Becher Getränk verabreicht
werden. Nach dem Leben Sr. Hoheit aber sollen sie Montag abends ein Seelenamt und
Dienstags früh eine Messe feiern. Ebenso sollen sie jährlich an einem Tage Sr. Hoheit das
Gedenknis halten. Und Se. Hoheit bekräftiget dem Kloster die Herrschaft auf jene
Dorfshälfte Dworistie's. Der Jgu men und die Kälugär jedoch, die in dem Kloster sind und
sein werden, — 72 — und das Obbeschriebene nicht erfüllen, oder, wer es versuchen sollte,
dieses zu zerstören, der soll es verantworten vor unserm Herrn, Jesus Christus, und es
soll die Gottesgebärerin seine Anklägerin sein. Geschrieben im J. 6996/1488, März 12. Sr.
XXXII. Von Gottes Gnaden wir Stefan, Woewoda, Hos- podar des moldauischen Landes, thun
kund durch diesen unsern Brief Allen, die solchen sehen oder lesen hören: wienach es
unsere Herr schaft, nach unserm guten Willen, mit reinem und erleuchtetem Her zen, für gut
befunden, und haben für die Seelen unserer selig ruhenden Vorältern, unserer Großältern
und Aeltern, und für unsere Gesundheit und Seligkeit gemacht, gegeben und bekräftiget die
Schenk- nis unserer Vorältern, und wir haben gegeben unserem heil. Kloster an der
Moldowiza, wo die Kirche der Verkündigung der heiligsten Herrscherin, unsrer
Gottesgebärerin und allzeit Jungfrau Maria ist, ein Dorf in unserem moldauischen Lande,
Namens: Dorf Waku- linzä, und wo der Säran unter'm Walde säßig war, dann ein Dorf Saßü an
der Kostina, das Dorf an der Moldowa, an der Mün dung der Moldowiza und die Maut an der
Moldowiza. All' dies Obbeschriebene soll diesem unserem heil. Kloster von uns eire Hand-
veste sein mit allen Einkünften unverbrüchlich für immer in Ewig keit. Und das Gemärke der
obbenannten Dörfer soll das nach dem alten Gemärke sein, wo es von Ewigkeit her bestanden.
Hierauf ist die Beglaubigung unserer obangeführten Herrschaft, wir Stefan, Woewoda, und
die Beglaubigung unserer Herrschaft allerliebsten Sohnes Bog dan, des Woewoden; die
Beglaubigung uns'rer Boiern: d. B d. Hr. Dum; d. B. d. Hr. Boldor, Hofrichters; d. B. d.
Hr. Steful; d. B. d. Hr. Dum's Brudur; d. B. d. Hr. Toader und d. Hr. Negril, Parkalaben
von Hotin; d. B. d. Hr. Jeremiä und d. Hr. Dra gosch, Parkalaben in Nemz; d. B. d. Hr.
Schander vouNeuenburg; d. B. d. Hr. Luka Arbure, Thorwardens von Sucawa; d. B. d. Hr.
Klänäu, Schwertträgers; d. B. d, Hr. Jsak, Schatzmeisters; d. B. d. Hr. Dumesch,
Kämmerers; d. B. d. Hr. Mohila, Mund- schänks; d. B. d. Hr. Fruntesch, Truchseßen; d. B.
d. Hr. Petrik, Marstallers und die Beglaubigung all' unserer moldauischen großen und
kleinen Boiern. Und wer nach unserm Leben Hospodar unseres moldauischen Landes sein wird
von unseren Kindern oder unserm Geschlechtsstamme, oder wen immer Gott auserwählen wird,
Herrscher — 73 — zu sein unseres moldauischen Landes, der soll unserm heil. Kloster unsere
Schenknis und Bekräftigung nicht umstoßen, sondern soll sie demselben bestätigen und
bekräftigen. Und wer es wagen sollte, diese unsere Schen kung und Bestätigung umzustoßen,
der soll verflucht sein von Gott, dem Herrn, und unserem Erlöser Jesus Christus, von
seiner reinsten Gottes-Mutter, von den heil. vier Evangelisten, von den heil. zwölf
Oberaposteln, von den dreihundert achtzehn heil. Vätern von Nikäa und von allen Heiligen;
und er soll seinen Theil haben mit Juda und dem verfluchten Anas. Und zu mehrerer
Bestärkung und Be kräftigung all' des Obbeschriebenen haben wir unserem getreuen Teutul,
Kanzler, befohlen, dies zu schreiben und unser Petschaft beizuhängen diesem unsern Briefe.
Geschrieben hat's ashewic in Herlowa, im I. 7007/1499, IS. Nov. Sr.
Charter: 208
Date: 99999999
Abstract: 223. Karl Gregor Gika, Woewoda, an Leon, gew. gr. Truch seßen, Jsprawnik in
Sucewa: Se. Heiligkeit, Jgumen Georg und der ganze Verein des Klosters Moldowiza, haben
gegen die in Fäl- ticeni, einem Gute des Klosters, seßhaften Leute eine schwere Klage
vorgebracht. Der Jsprawnik soll daher die Sache untersuchen, und, wenn es sich
herausstelle, daß diese Leute dem Kloster die Einkünfte von diesem Gute nicht geben und
abstatten wollten, sie zur gänzlichen Abtragung verhalten, damit das Kloster nicht weiter
zu klagen habe. Darüber aber, daß sie ohne Wißen und Willen des Jgumen's Getränke
verkaufen, soll man sie ebenfalls packen, auf — 157 — daß sie dem Kloster allen Schaden
ersetzen. Auch soll ihnen der Getränkeverkanf eingestellt werden, solcher nur im Schanke
des Klosters statt haben, und das Kloster in Frieden bleiben. V. J. 7266/1758, Juli 28. —
< previousCharters9999 - 9999
You are copying a text frominto your own collection. Please be aware that reusing it might infringe intellectual property rights, so please check individual licences and cite the source of your information when you publish your data