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Collection: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data)
Charter248
Date: 99999999
Abstract 264. Zeugnis der Leute aus dem Dorfe Bärlinzä für Se. Heiligkeit, den Vater Anton, Jgumen des heil. Klosters Moldowiza, des Jnhaltes: daß sie sich nach dem Abzuge der Moskalen aus dem Vestungsbereiche auf dem Klostergute Oprischeni ansäßig gemacht und nun dort bei zwanzig Jahre leben. So lange sie nun dort seien, habe Stärc'a vom Teiche abwärts, das Kloster aber vom Teiche aufwärts das Gut beherrschet. V. J. 7276/1768, Juni 19. - — 175 -

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Charter56
Date: 99999999
Abstract 62. Johann, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza in der Stadt Baja zwei Mühlen, eine inmitten, die andere am Rande der Stadt, mit einer Bierbrauerei, einer Malze, Malz zu machen, und vier tatarische Häuser; all' dies eine Schenknis des Woewoden Alexander des I. — Se. Hoheit bestätiget dem Kloster die Herrschaft über dies Alles. V. J. 7089/1581, Nov. 11. Sr. - 89 —

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Charter223
Date: 99999999
Abstract 238. Se. Heiligkeit Vater Pachomi, Jgumen, und der ganze Verein des heil. Klosters Putna, geben dem Hr. Gregor Häshdäu, Masilen, eine Schrift: Da dieser Herr dem genannten Kloster eine Schenknis, nämlich: das Dorf Jordänestie, im Zinut Sucewa, zwi schen Karapciu und Ropce, zu beiden Seiten des Siret, zugleich mit allen alten Schriften, welche er auf dieses Dorf gehabt, gegeben; so haben die Väter ihn und seine Aeltern in die Gedenknis des heil. Klosters geschrieben, um ihrer zu gedenken ewiglich. — Der genannte Jgumen und der ganze Verein des genannten Klosters haben auch in Bedachtnahme des Lebensunterhaltes dieses Herrn ihm, so lange er am Leben sein wird, die Einkünfte dieses Gutes zu eigen überlaßen. Nach seinem Leben aber soll das Kloster nach der Schenk nis und den übergebenen Urkunden darüber herrschen. V. J. 7269/1761, Sept. 28. — Gregor Johann.

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Charter28
Date: 99999999
Abstract 31. Stefan, Woewoda, kauft von Michael Ponic, dessen Schwe ster Maria und ihrem ganzen Geschlechte, davon alle namentlich an gegeben sind, die Hälfte des Dorfes Dworistie, den untern Winkel am Siret samt den Mühlen auf dem Siret um acht hundert tata rische Gulden. Und hierauf hat Stefan, Woewod, gegeben und be kräftiget seinem heil. Kloster Moldowiza diese Hälfte des Dorfes Dworistie mit den Mühlen auf dem Siret, damit diese Dorfshälfte, der untere Winkel mit den Mühlen, dem heil. Kloster Moldowiza eine Handveste sei mit allen Einkünften unveränderlich für immer, in Ewigkeit. Aber die Markung dieser Dorfshälfte soll sein, wo sie Täutul, der Kanzler, abgerainet hat, und zwar anfangend oben — 71 - am Ufer des Siret; von dort gerade zur Furt Sworistie's, wo der Weg von Dobränäuz übergeht; dann gerade zum Rande des Wal des zu zwo Erlen; von dort gerade zur Quelle auf dem Berghange; sonach gerade zum Ursprunge einer andern Quelle; oberhalb der Quelle zu einigem Gehölze; von da gerade zu einem Rainbühel übern Weg; so fort gerade zu einem Rainbühel im Thale; von dort gerade zur Waldung zu einer Eiche; weiter die Waldung hinab bis zur Markung Schärbänestie's; vom Rande der Waldung aber in ein Moor, das in der Mitte zweier Bäche ist; von dort gerade mitten durch die Weidenruthen über den Weg zu einem ausgegrabenen Rain bühel; so fort gerade zu einem andern Hügel an der Ecke einiger Dornsträuche; dann weiter zu einem dritten Rainbühel aufwärts; hernach zum vierten Bühel mitten durch die Huthweide; von da gerade an die Mündung einer Lache, wo sie in die Topliz fällt, zu einem andern Bühel. Von dort aber soll das Gemärke sein, wie es der Bojar Dum, der Schlüßler, abgemarkt hat; von der Mün dung der Lache gerade zum Ufer des Siret zum Moor; sodann übern Siret zum andern Ufer zu einer Linde; weiter gerade zu einer Esche inmitten der Au; durch die Wiese zum bösen Weg; und zur oberen Wiese, welche etwas oberhalb der Wiese des Jon Giumätate ist; und am Umfange der oberen Wiese die Au aufwärts zu einer großen Eiche; von da gerade zur Bärngrube; dann die Au hinauf über den Weg zu einigen Apfoltern und dort ist ein ausgegrabener Rainbühel; von dort gerade zu drei Ulmen; und weiter gerade zum Ufer des Siret, oberhalb der Mühle, zu einer Salweide, gegenüber einer andern Salweide^ die am jenseitigen Ufer des Siret steht. Also ist die ganze Markung. Der Jgumen aber, der im Kloster Moldowiza sein wird, mit allen dortigen Kälugärn, soll dies als Herkommen beachten, daß sie für Se. Hoheit den Gottesdienst halten, und zwar so lange er am Leben ist, durchs ganze Jahr wöchentlich einen Tag, nämlich: Mon tag abends Gebeth und Dienstags früh die Messe; auch soll den Vä tern ein Becher Getränk verabreicht werden. Nach dem Leben Sr. Hoheit aber sollen sie Montag abends ein Seelenamt und Dienstags früh eine Messe feiern. Ebenso sollen sie jährlich an einem Tage Sr. Hoheit das Gedenknis halten. Und Se. Hoheit bekräftiget dem Kloster die Herrschaft auf jene Dorfshälfte Dworistie's. Der Jgu men und die Kälugär jedoch, die in dem Kloster sind und sein werden, — 72 — und das Obbeschriebene nicht erfüllen, oder, wer es versuchen sollte, dieses zu zerstören, der soll es verantworten vor unserm Herrn, Jesus Christus, und es soll die Gottesgebärerin seine Anklägerin sein. Geschrieben im J. 6996/1488, März 12. Sr. XXXII. Von Gottes Gnaden wir Stefan, Woewoda, Hos- podar des moldauischen Landes, thun kund durch diesen unsern Brief Allen, die solchen sehen oder lesen hören: wienach es unsere Herr schaft, nach unserm guten Willen, mit reinem und erleuchtetem Her zen, für gut befunden, und haben für die Seelen unserer selig ruhenden Vorältern, unserer Großältern und Aeltern, und für unsere Gesundheit und Seligkeit gemacht, gegeben und bekräftiget die Schenk- nis unserer Vorältern, und wir haben gegeben unserem heil. Kloster an der Moldowiza, wo die Kirche der Verkündigung der heiligsten Herrscherin, unsrer Gottesgebärerin und allzeit Jungfrau Maria ist, ein Dorf in unserem moldauischen Lande, Namens: Dorf Waku- linzä, und wo der Säran unter'm Walde säßig war, dann ein Dorf Saßü an der Kostina, das Dorf an der Moldowa, an der Mün dung der Moldowiza und die Maut an der Moldowiza. All' dies Obbeschriebene soll diesem unserem heil. Kloster von uns eire Hand- veste sein mit allen Einkünften unverbrüchlich für immer in Ewig keit. Und das Gemärke der obbenannten Dörfer soll das nach dem alten Gemärke sein, wo es von Ewigkeit her bestanden. Hierauf ist die Beglaubigung unserer obangeführten Herrschaft, wir Stefan, Woewoda, und die Beglaubigung unserer Herrschaft allerliebsten Sohnes Bog dan, des Woewoden; die Beglaubigung uns'rer Boiern: d. B d. Hr. Dum; d. B. d. Hr. Boldor, Hofrichters; d. B. d. Hr. Steful; d. B. d. Hr. Dum's Brudur; d. B. d. Hr. Toader und d. Hr. Negril, Parkalaben von Hotin; d. B. d. Hr. Jeremiä und d. Hr. Dra gosch, Parkalaben in Nemz; d. B. d. Hr. Schander vouNeuenburg; d. B. d. Hr. Luka Arbure, Thorwardens von Sucawa; d. B. d. Hr. Klänäu, Schwertträgers; d. B. d, Hr. Jsak, Schatzmeisters; d. B. d. Hr. Dumesch, Kämmerers; d. B. d. Hr. Mohila, Mund- schänks; d. B. d. Hr. Fruntesch, Truchseßen; d. B. d. Hr. Petrik, Marstallers und die Beglaubigung all' unserer moldauischen großen und kleinen Boiern. Und wer nach unserm Leben Hospodar unseres moldauischen Landes sein wird von unseren Kindern oder unserm Geschlechtsstamme, oder wen immer Gott auserwählen wird, Herrscher — 73 — zu sein unseres moldauischen Landes, der soll unserm heil. Kloster unsere Schenknis und Bekräftigung nicht umstoßen, sondern soll sie demselben bestätigen und bekräftigen. Und wer es wagen sollte, diese unsere Schen kung und Bestätigung umzustoßen, der soll verflucht sein von Gott, dem Herrn, und unserem Erlöser Jesus Christus, von seiner reinsten Gottes-Mutter, von den heil. vier Evangelisten, von den heil. zwölf Oberaposteln, von den dreihundert achtzehn heil. Vätern von Nikäa und von allen Heiligen; und er soll seinen Theil haben mit Juda und dem verfluchten Anas. Und zu mehrerer Bestärkung und Be kräftigung all' des Obbeschriebenen haben wir unserem getreuen Teutul, Kanzler, befohlen, dies zu schreiben und unser Petschaft beizuhängen diesem unsern Briefe. Geschrieben hat's ashewic in Herlowa, im I. 7007/1499, IS. Nov. Sr.

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Charter208
Date: 99999999
Abstract 223. Karl Gregor Gika, Woewoda, an Leon, gew. gr. Truch seßen, Jsprawnik in Sucewa: Se. Heiligkeit, Jgumen Georg und der ganze Verein des Klosters Moldowiza, haben gegen die in Fäl- ticeni, einem Gute des Klosters, seßhaften Leute eine schwere Klage vorgebracht. Der Jsprawnik soll daher die Sache untersuchen, und, wenn es sich herausstelle, daß diese Leute dem Kloster die Einkünfte von diesem Gute nicht geben und abstatten wollten, sie zur gänzlichen Abtragung verhalten, damit das Kloster nicht weiter zu klagen habe. Darüber aber, daß sie ohne Wißen und Willen des Jgumen's Getränke verkaufen, soll man sie ebenfalls packen, auf — 157 — daß sie dem Kloster allen Schaden ersetzen. Auch soll ihnen der Getränkeverkanf eingestellt werden, solcher nur im Schanke des Klosters statt haben, und das Kloster in Frieden bleiben. V. J. 7266/1758, Juli 28. —

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