Collection: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data)
Charter: 257
Date: 99999999
Abstract: 273. Se. Hochheiligkeit Hr. Hr. Gabriel, Metropolit der Moldau, überträgt
mittelst Schreibens an Se. Ehrwürden Hr. Benedikt, Jgumen von Moldowiza, die Besorgung der
ganzen Erzpriesterei von Käm- pul-lung. V. J. 7279/1771, Jänner 29. -
Charter: 234
Date: 99999999
Abstract: 250. Gregor Alexander Gika, Woewod, schreibt an Karp, Obersten und gr.
Hauptmann von Ropcä, und Simon Täutul, Ma- silen: daß sich der ehrwürdige Anton, Jgumen
von Moldowiza, beschwert habe, daß in die Güter Proworotia, Oprischeni und Swo- restie von
einem und dem andern Räseschen und umliegenden An rainern Eingriffe geschehen. Die
Genannten sollen sich daher auf diese Güter begeben, sie durch Abscheidung gegen andere
abmarken, — 168 — wo es nöthig, auch Marksteine setzen, und einen Markbrief aus stellen.
V. J. 7274/17«6, Juli 10. -
Charter: 148
Date: 99999999
Abstract: 157. Michael Rakowiz, Woewoda, verordnet an Sandul Sturs'a, gr. Ban: —
Athanasi, Jgumen von Moldowiziä, habe gegen einige Leute von Kämpul-lung geklagt: daß sie
sich auf dem Gute des Klosters Häuser erbaut und unter dem Vorwande, daß sie einige Gründe
von den Wämern, Hörigen des Klägers, gekauft, dem Klo ster keine Einkünfte geben wollen.
Da sich nun der Jgumen schon zu wiederholten Malen deshalb beschwert hat, daß ihm die
Wämer bei den Arbeiten des Klosters keine Folge leisten und die Schriften Sr. Hoheit, die
er wegen ihnen geschrieben, auch nicht begreifen wollen; so soll der gr. Ban die
Kämpul-lunger vorrufen, die Widerspänstigen verzeichnen und das Verzeichnis Sr. Hoheit
einsenden, die Kloster- Hörigen aus Wämä aber, die dem Jgumen den Gehorsam weigern,
schlagen, damit auch andere Acht haben. V. J. 7229/1721, Jäner 15. —
Charter: 119
Date: 99999999
Abstract: 126. Moise Mogila, Woewod, besiehlt den Scholtusen und Pärgarn der Stadt Baja,
daß sie ja die vier dort in Baja seß haften Leibeigenen des Klosters Moldowiza in Frieden
laßen. Man soll sie mit nichts belästigen, nur in den Mühlen des Klosters haben sie zu
dienen. V. J. 7142/1634, Janer 8. Sr.
Charter: 227
Date: 99999999
Abstract: 243. Gregor Johann, Woewoda, schreibt an Dinul Kanta- kusino, gr. Ban, und an
Eliä, gew. gr. Zeltwart, Schultesen in Kämpul-lung: Se. Ehrwürden Anton, Jgumen des
Klosters Mol- dowizä, habe geklagt, daß Kämpul-lunger, Namens: Hunguschen, Cimbren und
Kunuzän einen Antheil des Gutes Wama, den Bach des Hurgesch genannt, sowie auch Lehac
einen Theil des Gutes Wämä ganz in ihrem Gebiete weggenommen haben, und alle kein
Einkommen entrichten wollen. Alle diese Obgenannten sollen sie vorführen laßen, zur
Rechenschaft ziehen, und ihnen auftragen, das Klostergut nicht mehr zu betreten, oder das
Einkommen zu geben. V. J. 7272/1764, Jäner — - Gregor Alexander Gika.
Charter: 270
Date: 99999999
Abstract: 286. Schreiben des Staatsrates an Georg Lasul, Schultes in Kämpul-lung: wienach
sich Se. Heiligkeit Vater Benedikt, Jgu- men von Moldowiza, zum Hr. Schultes von
Kämpul-lung begeben, und ihm den Befehl des Staatsrathes vorgewiesen. Dieser habe nun zwar
zuerst anbefohlen, jene Ruhestörer aus Wama abzuschaffen, wobei er auch dem Jgumen eine
Schrift einhändigte, daß er die Ein künfte an das Kloster von den Kämpul-lungern gänzlich
einbringen werde; doch sind zulezt weder jene Aufwiegler aus dem Dorfe aufgehoben, noch
dem Kloster der Schaden ersezt worden. Der Staats rath stellt dies dem Lasul auf's
schärfste aus, mit dem Auftrage, daß er nach dem Befehle des Staatsrathes Alles ersetzen
laße. V. J. 7281/1773. Dec. 3. —
Charter: 115
Date: 99999999
Abstract: 122. Miron Barnowski Mogila, Woewoda» begnädiget, gibt und bekräftiget dem
heil. Kloster Moldowiza das Dorf Wäkulestie, und die Leute dieses Dorfes haben der
Landesherrschaft keinen Rauch schoß zu entrichten. V. J. 7136/1628, 1. April (?) — Moise
Mogila.
Charter: 155
Date: 99999999
Abstract: 164. Gregor Gika, Woewod, schreibt an Salamon Botes, gew. gr. Zeltwart: wienach
sich der Jgumen von Moldowizä gegen die Wämer, des Klosters wahrhafte Hörige, beschwert
habe, daß sie ihre DienstschuldigZeit nicht leisten wollen. Er besiehlt demnach dem
genannten gew. Zeltwart, hierüber die Untersuchung zu pflegen und, damit keine Klage
weiter vorkomme, den Leibeigenen einzuprägen, ihren Hörigkeitsdienst nach Herkommen zu
leisten. V. J. 7240/1732, Jäner 8. — Konstantin Nikolaus. OVV . Wir Konstantin Nikolaus,
Woewoda, von Gottes Gna den Hospodar des moldauischen Landes, meine Herrschaft, schreiben
an unsere Bojaren, die Schultesen zu Kämpul-lung. Thun euch zu wißen, daß hier meiner
Herrschaft unser Bether Tofan, Archiman- drit und Egumen des heil. Klosters Moldowiza, uns
eine Beschwerde gegen einige Kämpul-lunger gegeben, die sich an den Bächen auf dem Gute
des heil. Klosters, der Berge wegen, da wo Heuwiesen und andere Ertragsarten sind, Häuser
erbaut und sich dort arglistig ernähren, sie auch, wie es doch sonst bei Gütern
Herkommens, dem heil. Kloster gar keine Einkünfte geben wollen. Einige möchten sogar noch
Streit anheben, sagend: daß sie einige Gründe von den Wämern, den klösterlichen Hörigen,
gekaufet haben. Nebstdem hat der Egumen gegen die Wämer vorgebracht, daß sie bei Arbeiten
dem heil. Kloster nicht gehorsamen, wie es doch sonst der Brauch ist. Gleichfalls hat der
Egumen geklagt, sagend: daß dort im Dorfe Wäma herkömmlich nur ein Schank des Klosters
bestehen soll, aber izt dort im Dorfe in allen Häusern Schänken gehalten werden. Das
Kloster aber habe gar kein Einkommen und er weinte ob der Unbill. Siehe! des halb
schreiben wir euch, daß ihr darauf sehet und die Kämpul-lun ger, die sich auf
klösterlichem Gute wegen den Thälern Häuser er baut, und jene Wämer vorrufet und mit
Gerechtigkeit darauf merket, daß, wenn es so wie der Egumen geklagt, ihr den
Kämpul-lungern begreiflich machet, daß sie dem Gute die Einkünfte dem Herkommen gemäß
abgeben. Diejenigen aber, die da vorwenden, daß sie die - 121 — Gründe von den Wämern
erkauft, sollt ihr zur Rechenschaft ziehen, mit welchem Rechte sie klösterlichen Grund von
den Wämern, erkauft haben, da diese, als Hörige des Klosters nicht befugt sind, Kloster
gründe zu verkaufen- Und wie ihr es für Recht sindet, so sollt ihr absprechen und auch uns
es kund geben. Und wegen den Wämern, den Hörigen des Klosters, die dem Egumen nicht wie
sonst nach Herkom men gehorsam sind, sollet ihr befehlen, dem Egumen zu gehorsamen ; die
aber hinsichts der Arbeiten des Klosters nicht Folge leisten, sollt ihr züchtigen. Auch
auf die Schänken sollt ihr das Augenmerk richten und, wenn es seit der Zeit, da dieses
Dorf mit den Hörigen dem Kloster gehört, die Gewohnheit gewesen wäre, daß nur der Egumen
den Schank gehalten, so soll es nach dem Herkommen bleiben und andere auf klösterlichem
Grunde ohne den Willen des Egumens keinen Schank haben. Wegen dem Allen sollt ihr auf das
gerechteste richten und es ausgleichen. Wegen jener Angelegenheit aber, die ihr dort nicht
beilegen könnt, und die zum Staatsrathe kommt, sollt ihr mit Be stimmung eines Tages ein
Zeugnis ausstellen, daß wir bei ihrer Herkunft davon Wißenschaft haben. Zu Jassi
7243/1735, Jäner, am 10. Der dritte Kanzler hat es durchlesen. (R. S.) R.
Charter: 133
Date: 99999999
Abstract: 140. Stefan Peter, Woewoda, schreibt an die Schulzen von Botäscheni: daß sie
abgehen und das Dorf Onzeni, ein Gut des Klosters Moldowizä, abrainen und mit Markzeichen
versehen. V. J. 7181/1673, Juli 18. — Anton Rosset.
Charter: 111
Date: 99999999
Abstract: 118. Stefan Tomsche, Woewod, schreibt an die Schohusen und die Pärgar der Stadt
Baja, und besiehlt ihnen, daß sie ja die vier Leibeigenen des Klosters Moldowiza, die dort
in Baja sind, in Frieden laßen. Man soll von ihnen weder Sold noch Fronfrach- tung, weder
Viehtreiber noch Pferde für Vorspann und Eilbothen, noch eine Art Fronleistung fordern,
sondern nur bei den klöster lichen Mühlen haben sie zu arbeiten. V. J. 7130/1622, Jäner 8.
Sr. Miron Barnowski.
Charter: 60
Date: 99999999
Abstract: 66. Georg Stroeskul, Schultes von Kämpul-lung, — Da Nikoar, Schulz von Wama,
mit Miron Roschul von Kämpul-lung wegen einiger Rodungen, die sie am Frumoß auf dem Gute
Moldowiza haben, gehadert, habe er nun mittelst Rechtsspruch entschieden, daß beide das
alte Gereuth besitzen, die neuen Rodungen aber, da sie ohne Wißen und Willen der Kälugär
gemacht und eröffnet wurden, dem Kloster Moldowiza gehören sollen. Auch haben beide,
Nikoar und Roschul, dem Kloster den Zehent von dem alten Grundstücke, wenn sie es abmähen,
zu geben nach Herkommen. V. J. 7193/1585, Mai 1. -
Charter: 166
Date: 99999999
Abstract: 176. Auf Befehl Sr. Hoheit, des Woewoden, erhält Nikodem, Jgumen und die
Kälugär von Säkul, einen Rechtsspruch wegen eines Viertels des Dorfes Räciuleni, das mit
Dumbräwiza, einem Dorfe des Klosters Säkul, gränzet. Diesen Antheil wollten Davide! und
Deleu unter dem Vorwande, daß er ihnen gehöre, an sich ziehen. Jn der Urkunde vom Jahre
7247/1741, Hornung 28., im ersten Absatze steht jedoch geschrieben: daß drei Theile des
Dorfes Räciuleni des Klosters Moldowiza seien, die auch durch die Handveste des Woe woden
Johann gegeben, abgemarkt und rainbezeichnet wurden; weiters schreibt der zweite Absatz,
daß die Hälfte von dem noch erübrigenden - 125 - vierten Theil beweishältig dem Hofrichter
Ureke gehöre; der dritte Absatz, daß die vom vierten Theile Räciuleni's der Paraska, Mich-
leskul's Tochter, gehörige Hälfte dem Deleu verkauft worden sei. Da nun das Kloster
Moldowiza drei Theile von Räciuleni hat, so wurden diese drei Theile nicht besonders
abgerainet, sondern, da sie auch andere Schenknisse von den Landesherrn haben, ward von
ganz Räciuleni mit jenen Schenknissen umher nur eine Markung ge bildet. Und die Markung
Moldowiza's kommt mit jener von Dum- bräwiza zusammen. Es ward sonach erachtet, daß jener
achte Theil Deleu's in Moldowiza's drei Markungstheilen Räciuleni's inbegriffen sei.
Diesen Rechtsspruch hat Scherban Kantakusino, HS«, gr, Truchseß, Adam, gew. gr. Sulzer,
ausgestellt und auch gefertiget. Auf eben diesem Rechtsspruche ist auch besonders das
Gemärke Dumbräwiza's mit demselben achten Theile Räciuleni's ganz von Zeichen zu Zeichen
beschrieben und unterhalb der Unterschrift abermals beglaubiget, daß das Kloster Moldowiza
drei Theile des Dorfes Räciuleni habe nnd daß in diesen drei Theilen auch jener achte
Theil Racinleni's des Delen hineingebracht sei. Leztlich hat jedoch Deleu diesen seinen
Antheil dem Kloster Säkul als Schenknis gegeben und so sind in jenen zwei Markungen
Dumbräwiza's und Räciuleni's keine andern Räseschen außer die zwei Klöster Moldowiza und
Säkul verblieben. V. J. 7247/1739, Horn. 28, —
Charter: 13
Date: 99999999
Abstract: 14. Alexander, Woewoda, bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza die Schenknis
des getreuen Bojarn Johann Päntec, der vor ihm ge kommen und aus seinem guten Willen dem
Kloster eine Ansiedlung an der Moldawa, sein gerechtes Vatergnt, gegeben hat. V. J.
6957/1449, Mai 26. Sr.
Charter: 149
Date: 99999999
Abstract: 158. Michael Rakowiz, Woewoda, gibt dem Athanasi, Jgumen von Moldowiza, eine
Schrift: daß er befugt und ermächtiget sei, das Vieh des Klosters und das der Zigeuner zu
wahren, damit es niemand wegen Geldgebüren der Bauern wegnehme. V. J. 7229/1721, April 20.
—
Charter: 102
Date: 99999999
Abstract: 109. Priestermönch Gregor, Jgumen de« Klosters Räschka, gibt dem Klostervereine
in Moldowiza eine Urkunde: wienach man vor Sr. Heiligkeit dem Hr. Efrem, Bischof von
Rädäuz, wegen einer Sägemühle übereingekommen: daß im Winter die Reschkaner — 102 — darin
arbeiten, im Sommer aber die Moldowizer mit ihren Mühlen; daß ferner die Reschkaner das
Waßer nicht auslaßen, so daß es die Mühlen der Moldowizer überschwemme. V. J. 7121/1613,
April 9. Sr.
Charter: 124
Date: 99999999
Abstract: 131. Basil, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza einen Rechtsspruch:
wienach angesichts vor Se. Hoheit Pfaff Gabriel und der ganze Verein des Klosters mit dem
Pfaffen Konstantin von Bo täscheni wegen einems TeicheS des Dorfes Onzeni, einem Gute des
Klosters, gerechtet und die Kälugär den Pfaffen Konstantin und seine Genoßen überwiesen
haben. Se. Hoheit bestätiget demnach dem Kloster die Herrschaft auf das Dorf Onzeni samt
dem Fisch teiche und allen Einkünften. V, J. 7146/1638, Juli 19. -
Charter: 215
Date: 99999999
Abstract: 230. Johann Theodor, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Mol dowiza eine Urkunde:
daß es von hundert Bienenstöcken keinen Zehent zu zahlen, von hundert Schafen kein
Berggeld, von zehn Viehstücken keinen Kuhzins, von dreihundert Wadra Wein kein Faßgeld und
von vier Fremdlingen, die nicht steuerverzeichnet sind, auch keine Art Steuer zu
entrichten habe. V. J. 7267/1759, Juli 29. - - 161 —
Charter: 51
Date: 99999999
Abstract: 57. Peter, Woewoda. — Chariton, Jgumen mit allen im heil. Kloster Moldowiza
wohnenden Brüdern sind vor Sr. Hoheit mit großen Zeugnissen und vielen Bojaren vom Hofe
Sr. Hoheit gekommen, und haben sich mit großer Beschwerde also beklaget: die Dörfer
Mitestie und Säräcinestie am Siret mit der Mühle am Siret habe Alexander, Woewoda, von
Maria, Tochter Turkul's des Sul zers, Gemahlin Jeremiä, des Schatzmeisters (nach der
Einkleidung Evlogi) um eintausend zweihundert tatarische Gulden gekauft, und sie mittelst
Handveste dem heil. Kloster als Schenknis gegeben. Diese Handveste habe nun Jeremiä, der
Hatmann gewesen, dem heil. Kloster damals genommen, als er den Kälugärn in den Tagen des
Woewoden Johann, ohne ihnen hiefür etwas zu geben, diese zwei Dörfer weggenommen hatte.
Und sie haben Sr. Hoheit auch den Schenkungsbrief, den ihnen Woewoda Alexander gegeben,
vorgewiesen. Da nun Se. Hoheit ihre große Klage und so viele wichtige Zeugnisse, mit denen
sie sich vor Sr. Hoheit beklaget, und zugleich mit den Bo jaren des Hofes Sr. Hoheit
bezeuget, gesehen, so haben Se. Hoheit mit seinen Bojaren die Sache untersucht, und haben
mit ihren Seelen befunden, daß diese Dörfer ein gerechtes Ahn- und Vater gut des Klosters
seien. Deshalb hat auch Se. Hoheit dem heil. Kloster Moldowiza die obgenannten zwei
Dörfer, Namens: Mitestie und Säräcinestie mit der Mühle am Siret gegeben und bestätiget,
damit sie auch von Sr. Hoheit dem heil. Kloster eine Handveste seien mit allen Einkünften
unveränderlich für immer, in Ewigkeit. Aber das Gemärke dieser Dörfer Mitestie und
Saräcinestie soll von allen Seiten nach dem alten Gemärke sein, wie es von Ewig keit her
gewesen. V. J. 7085/1577, Nov. 8. Sr. - 88 —
Charter: 38
Date: 99999999
Abstract: 43. Peter, Woewoda, schenkt dem Kloster Moldowiza ein Haus wesen Zigeuner,
namentlich: Michul mit seiner Zigeunerin Paraska, ihren fünf Söhnen und einer Tochter.
Diese Zigeuner hat Se. Ho heit von der Rägin, Stadtrichterin aus Biftriz, gekauft gerecht
um vierzig Ungargulden und ein Pferd. V. J. 7051/1543, Aug. 6. Sr.
Charter: 251
Date: 99999999
Abstract: 267. Zeugnis der Paraskewa, Hausfrau des verstorbenen An- dronak, gew. gr.
Hofrichters, gegeben in die Hände Sr. Heiligkeit, des Vaters Anton, Jgumen's von
Moldowiza, des Jnhaltes: daß sie ihr von ihrem Vater aus den Gründen Bäjä erhaltenes Gut,
Namens: Fäntäna mare und zwar die Markung von unten bis zur Quelle Fäntäna mare, von dort
gerade hin auf die Moldowa be herrscht habe, von dieser Quelle aber hinab habe das heil.
Kloster Moldowiza geherrschet. So weiß und bezeuget sie es in Furcht Gottes. V. J.
7276/1768, Aug. 6. — — 176 —
Charter: 151
Date: 99999999
Abstract: 160. Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewod, schreibt an Konstantin Kanons,
Schwertträger, und Konstantin Stamati, Mundschänken, daß sie infolge Klage Georgs, des
Jgumens von Moldowizä, abgehen und Säräceni und Mitestie abrainen. V. J. 72— Juli 28. —
Charter: 15
Date: 99999999
Abstract: 16. Alexander, Woewoda, bestätiget dem Bojarn Johann Armenciocul Tarkan —:
wienach er ihn begnädiget, daß er von seinem Hause in Sucawä nichts zu leisten, und von,
dem was immer er im moldauischen Lande erkaufe, auch keinen Zoll zu bezahlen habe. V. J.
6957/1449, Aug. 27. Sr. Bogdan.
Charter: 113
Date: 99999999
Abstract: 120. Miron Barnowski Mogila, Woewoda, gibt und erneuert den Kälugärn des heil.
Klosters Moldowiza die Macht und Gewalt, die Bäche zu besitzen und zu wehren, die im
Gebirge Suhard in der Markung des Klosters sind, vom Ursprunge der Rußa bis wo sie in das
Waßer Bistrizä fällt, aber von dort abwärts an der Bistrizä bis wo die Diaka in die
Bistrizä fließt, und von dort bis wo der Bach des kalten Bronnens einmündet, und von dort
hinauf bis zum Bronnen (selbst), und von dort über den Berg zur Koschna; wie sie
landesherrliche Schriften auch von andern Herrschern haben, die vordem gewesen sind. V. J.
7134/1626, Juni 2. —
Charter: 187
Date: 99999999
Abstract: 200. Konstantin Michael Gehan Rakowiz, Woewoda, trägt dem Konstantin
Kantakosino, Mundschänken, über die Klage Joaniki's, Jgumens des Klosters Moldowiza, wegen
eines Gutes, Namens: Sworistie, in das Peter Keschko Eingriffe macht, auf, daß er dahin
abgehe, die Erhebung pflege, abmarke, als Rainzeichen Steinblöcke setze und einen
Markbrief ausstelle, damit er auch von Sr. Hoheit bestätiget werde. V. J. 7259/1751, Juli
25. —
Charter: 16
Date: 99999999
Abstract: 17. Bogdan, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza eine Urkunde: daß
dasselbe von seinen Häusern in Sucawä, wo die Armenerin Stana wohnhaft ist, keine Art
landesherrlicher — 64 — Abgabe, weder große, noch kleine, noch Wachs zu geben habe. Auch
haben diese Häuser bei den landesherrlichen Mühlen nicht zu arbei ten, weder eine Art
landesherrlicher Steuern abzutragen, noch dem Landesherrn Dienste zu thnn, niemals;
sondern alle Einkünfte davon sollen dem Kloster Moldowiza allein zugehören, die Kälugär
sie nehmen, und andere über sie auch nicht Richter sein. V. J. 6959/1451, 10. Jäner. Sr.
Charter: 127
Date: 99999999
Abstract: 134. Vor Georg Gika, dem Woewoden, haben sich sämtliche Kloster-Jgumnen
beklaget: wienach ihre Klöster von andern Landes herr'n, die vordem gewesen, Sklaven
(Zigeuner) als Schenknis ge habt haben, welche sie jedoch wegen der Plackereien der
Hetmans- diener und Zigeuner-Richter nicht erhalten konnten. Da diese näm lich ihre
Zigeuner für den landesherrlichen Tisch jährlich mit Geldern bestrafen und überdies auch
mit Pfeifenröhren prügeln, so haben sich die Zigeuner zerstreut und in fremde Länder
geflüchtet. Se. Hoheit hat sich sonach erbarmet und sämtlichen Kloster-Zigeunern alle Ab
gaben erlaßen, gleichwie andere Klöster auch das heil. Kloster Mol dowiza begnädiget und
demselben seine wahrhaften Sklaven-Zigeuner bestätiget, namentlich: Michael, Koshan,
Simon, Georgi, Drägan, Saba, Jonaschko, Stefan, den andern Saba, Drägan, Soltan, Paschko,
Garasim, Adam, Trifan, Konstantin, Marko. Demeter, Kon stantin Jgorce, Nikolai — alle mit
Weib und Kindern, so daß diese Zigeuner nichts an die Landesherrschaft leisten, sondern
nur den Kälugärn zu dienen, diese sie auch zu richten und nach ihren Thaten auch zu
bestrafen haben. V. J. 7166/1658. Sr. Stefan.
Charter: 138
Date: 99999999
Abstract: 146. Antioch Konstantin, Woewod, an die Schultesen von Käm- pul-lung: Ueber
eine Beschwerde des Jgumens von Moldowizä wegen einer Entscheidung in seiner Streitigkeit
mit einer Pelzmacherin, — 113 — welche ein Gut des Klosters am Frumoß besizt, und die
Kälugär deshalb nicht mähen läßt, weil sie nach ihrer Angabe dieses Gut von einigen
Hörigen des Klosters gekauft habe; besiehlt der Woewod den Schultesen von Kämpul-lung, daß
sie mit großer Gerechtigkeit darauf sehen, und falls sich hiernach herausstellet, daß
dieses Gut ein aufrechtes Gut des Klosters sei, und die Pelzmacheriu es von den Hörigen
des Klosters erkauft hätte; so sollen die Kälugär das Gut, die Pelzmacherin aber ihr Geld
von den Kloster-Hörigen zu rücknehmen, da nicht einmal die Kälugär Klostergüter verkaufen
dürfen, um so weniger also die Kloster-Hörigen. V. J. 7213/1705, Juli 6. —
Charter: 178
Date: 99999999
Abstract: 190. Klagschrift an Se. Hoheit, den Woewoden, von Jgumen German und dem ganzen
Vereine des Klosters Moldowiza, des Jn haltes: wienach die Wämer vom Woewoden Alerander
geschenkte, daher wahrhafte Hörige des Klosters seien, izt aber vorgeben, nicht hörig zu
sein; da sie doch auch in den Tagen dieser Kälugär gleich andern Hörigen Fronfracht
geleistet: Salz aus Okna, Wein vom untern Lande geführet und auch neun Tage gemähet haben.
Beson ders aber brachten die Kälugär die Beschwerde vor, daß ihnen die Kämpul-lunger vom
Klostergute ein Grundstück unterhalb Kämpul- lung abreißen, indem sie, da in der Handveste
Alexanders, des Woe woden, das ganze Gemärke namentlich angegeben ist, den noch von diesem
Woewoden gcsezten Markstein hinweggenommen haben. Das Erträgnis dieses Grundstückes seien
aber jährlich hundert Stog Heu, daher sie bitten, daß ihnen Gerechtigkeit werde. V. I.
7253/1745, Juni 8. -
Charter: 195
Date: 99999999
Abstract: 208. Konstantin Michael Gehan Rakowiz, Woewod, an Kon stantin Kantakosino, gew.
gr. Schänk: Joaniki und alle Kälugär — 139 — des Klosters Moldowiza haben gegen Peter
Keschko geklagt, daß die Hälfte des Dorfes Dworistie gerecht und aufrecht dem Kloster Mol
dowiza gehöre, worüber kein Streit sein könne. Die andere Dorfs hälfte jedoch beherrsche
Peter Keschko. Dieser Keschko habe sich jedoch nicht am Rande seiner Markung ein Haus
erbauen wollen, sondern sich inmitten der Markung Sworisties häuslich niedergelaßen, wo
dort eine Feuerstätte von einem alten Hause niemals gewesen. Damals, als sich Keschko eben
zur Grundlegung des Hauses anschickte, seien zwei alte Kälugär aus Moldowiza zu ihm
gegangen, namentlich: Priestermönch Johann und Mönch Nikan, und haben ihm vorgestellt, daß
er dort kein Haus baue, da ihr Kloster die Betretung ihres Gutes nicht dulden würde. Peter
habe jedoch hierauf nichts geachtet, sondern sich das Haus erbaut. Auch haben die Kälugär
darauf hin gewiesen, wienach Keschko nicht allein durch den Bau seines Hauses und durch
Vertretung großen Schaden angerichtet, sondern anch vor gebracht, daß die Grundlagen des
Hauses einestheils auf dem Grunde Moldowiza's stehen. Se. Hoheit besiehlt demnach dem ge
nannten Bojarn, daß er Keschko vorrufe, die Sache in Bedacht nehme, sehe, was auch er
einzuwenden habe und, falls er leugnete, daß es nicht so sei, wie die Kälugär geklaget,
sich an Ort und Stelle begebe und mit Gerechtigkeit die Untersuchung pflege. Jm Falle des
Beweises der Uebereinstimmung der Klage der Kälugär mit der Sachlage, soll er zu Händen
der Kälugär ein Zeugnis mit einem Fristtag ausstellen und dem Keschko ernstlichst
befehlen, im Frühling sein Haus unfehlbar auf sein Gut zu übertragen; widrigens, wenn er
dem Befehle nicht nachkomme und die Kälugär weiter zu klagen hätten, Se. Hoheit im
Frühlinge einen landesherrlichen Mann abordnen wird, um an das Haus Feuer zu legen. Dieses
Schreiben jedoch soll in den Händen der Kälugär verbleiben. Geschrieben im J. 7261/1753,
Jäner 17. -
Charter: 88
Date: 99999999
Abstract: 95. Simon Mogila, Woewoda, besiehlt den Eltesten von Kowur infolge Beschwerde
des Jgumens und des ganzen Vereines des Klosters Moldowiza: daß sie keine Geldstrafen auch
weder Eltesten- Geld noch Mordbuße von dort abnehmen, sondern dies Alles die Kälugär nach
der Schenknis und Begnädigung, die sie von andern Landesherrn haben, erheben. V. J.
7115/1607, Jäner 7. Sr. Konstantin Mogila.
Charter: 19
Date: 99999999
Abstract: 30. Alexander, Woewoda, bestimmt als Gabe dem heil. Kloster Moldowiza jährlich
zwölf Faß Wein, bestätiget die Schenknisse der früheren Landesherrn, und gibt dem Kloster
die Siedlung an der Moldawa, oberhalb Baja, mit allen Einkünften, Gemärken und Quellen. Er
bekräftiget dem Kloster überdies die volle Herrschaft über diese und über die Schenknis
des Boern Konstantin Orisch, nämlich: über einen Bienengarten auf landesherrlicher
Waldstätte in der Bochotin, und bestätiget die Herrschaft des Klosters auf diese Sied'
lung und diesen Bienengarten. Ueber jene aber, welche es wagen sollten, diese Schenknis
umzustoßen, schreibt er einen großen und schrecklichen Fluch. V. J. 6961/1453, Jäner —.
Sr. Peter.
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