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Collection: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data)
Charter257
Date: 99999999
Abstract 273. Se. Hochheiligkeit Hr. Hr. Gabriel, Metropolit der Moldau, überträgt mittelst Schreibens an Se. Ehrwürden Hr. Benedikt, Jgumen von Moldowiza, die Besorgung der ganzen Erzpriesterei von Käm- pul-lung. V. J. 7279/1771, Jänner 29. -

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Charter234
Date: 99999999
Abstract 250. Gregor Alexander Gika, Woewod, schreibt an Karp, Obersten und gr. Hauptmann von Ropcä, und Simon Täutul, Ma- silen: daß sich der ehrwürdige Anton, Jgumen von Moldowiza, beschwert habe, daß in die Güter Proworotia, Oprischeni und Swo- restie von einem und dem andern Räseschen und umliegenden An rainern Eingriffe geschehen. Die Genannten sollen sich daher auf diese Güter begeben, sie durch Abscheidung gegen andere abmarken, — 168 — wo es nöthig, auch Marksteine setzen, und einen Markbrief aus stellen. V. J. 7274/17«6, Juli 10. -

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Charter148
Date: 99999999
Abstract 157. Michael Rakowiz, Woewoda, verordnet an Sandul Sturs'a, gr. Ban: — Athanasi, Jgumen von Moldowiziä, habe gegen einige Leute von Kämpul-lung geklagt: daß sie sich auf dem Gute des Klosters Häuser erbaut und unter dem Vorwande, daß sie einige Gründe von den Wämern, Hörigen des Klägers, gekauft, dem Klo ster keine Einkünfte geben wollen. Da sich nun der Jgumen schon zu wiederholten Malen deshalb beschwert hat, daß ihm die Wämer bei den Arbeiten des Klosters keine Folge leisten und die Schriften Sr. Hoheit, die er wegen ihnen geschrieben, auch nicht begreifen wollen; so soll der gr. Ban die Kämpul-lunger vorrufen, die Widerspänstigen verzeichnen und das Verzeichnis Sr. Hoheit einsenden, die Kloster- Hörigen aus Wämä aber, die dem Jgumen den Gehorsam weigern, schlagen, damit auch andere Acht haben. V. J. 7229/1721, Jäner 15. —

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Charter119
Date: 99999999
Abstract 126. Moise Mogila, Woewod, besiehlt den Scholtusen und Pärgarn der Stadt Baja, daß sie ja die vier dort in Baja seß haften Leibeigenen des Klosters Moldowiza in Frieden laßen. Man soll sie mit nichts belästigen, nur in den Mühlen des Klosters haben sie zu dienen. V. J. 7142/1634, Janer 8. Sr.

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Charter227
Date: 99999999
Abstract 243. Gregor Johann, Woewoda, schreibt an Dinul Kanta- kusino, gr. Ban, und an Eliä, gew. gr. Zeltwart, Schultesen in Kämpul-lung: Se. Ehrwürden Anton, Jgumen des Klosters Mol- dowizä, habe geklagt, daß Kämpul-lunger, Namens: Hunguschen, Cimbren und Kunuzän einen Antheil des Gutes Wama, den Bach des Hurgesch genannt, sowie auch Lehac einen Theil des Gutes Wämä ganz in ihrem Gebiete weggenommen haben, und alle kein Einkommen entrichten wollen. Alle diese Obgenannten sollen sie vorführen laßen, zur Rechenschaft ziehen, und ihnen auftragen, das Klostergut nicht mehr zu betreten, oder das Einkommen zu geben. V. J. 7272/1764, Jäner — - Gregor Alexander Gika.

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Charter270
Date: 99999999
Abstract 286. Schreiben des Staatsrates an Georg Lasul, Schultes in Kämpul-lung: wienach sich Se. Heiligkeit Vater Benedikt, Jgu- men von Moldowiza, zum Hr. Schultes von Kämpul-lung begeben, und ihm den Befehl des Staatsrathes vorgewiesen. Dieser habe nun zwar zuerst anbefohlen, jene Ruhestörer aus Wama abzuschaffen, wobei er auch dem Jgumen eine Schrift einhändigte, daß er die Ein künfte an das Kloster von den Kämpul-lungern gänzlich einbringen werde; doch sind zulezt weder jene Aufwiegler aus dem Dorfe aufgehoben, noch dem Kloster der Schaden ersezt worden. Der Staats rath stellt dies dem Lasul auf's schärfste aus, mit dem Auftrage, daß er nach dem Befehle des Staatsrathes Alles ersetzen laße. V. J. 7281/1773. Dec. 3. —

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Charter115
Date: 99999999
Abstract 122. Miron Barnowski Mogila, Woewoda» begnädiget, gibt und bekräftiget dem heil. Kloster Moldowiza das Dorf Wäkulestie, und die Leute dieses Dorfes haben der Landesherrschaft keinen Rauch schoß zu entrichten. V. J. 7136/1628, 1. April (?) — Moise Mogila.

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Charter155
Date: 99999999
Abstract 164. Gregor Gika, Woewod, schreibt an Salamon Botes, gew. gr. Zeltwart: wienach sich der Jgumen von Moldowizä gegen die Wämer, des Klosters wahrhafte Hörige, beschwert habe, daß sie ihre DienstschuldigZeit nicht leisten wollen. Er besiehlt demnach dem genannten gew. Zeltwart, hierüber die Untersuchung zu pflegen und, damit keine Klage weiter vorkomme, den Leibeigenen einzuprägen, ihren Hörigkeitsdienst nach Herkommen zu leisten. V. J. 7240/1732, Jäner 8. — Konstantin Nikolaus. OVV . Wir Konstantin Nikolaus, Woewoda, von Gottes Gna den Hospodar des moldauischen Landes, meine Herrschaft, schreiben an unsere Bojaren, die Schultesen zu Kämpul-lung. Thun euch zu wißen, daß hier meiner Herrschaft unser Bether Tofan, Archiman- drit und Egumen des heil. Klosters Moldowiza, uns eine Beschwerde gegen einige Kämpul-lunger gegeben, die sich an den Bächen auf dem Gute des heil. Klosters, der Berge wegen, da wo Heuwiesen und andere Ertragsarten sind, Häuser erbaut und sich dort arglistig ernähren, sie auch, wie es doch sonst bei Gütern Herkommens, dem heil. Kloster gar keine Einkünfte geben wollen. Einige möchten sogar noch Streit anheben, sagend: daß sie einige Gründe von den Wämern, den klösterlichen Hörigen, gekaufet haben. Nebstdem hat der Egumen gegen die Wämer vorgebracht, daß sie bei Arbeiten dem heil. Kloster nicht gehorsamen, wie es doch sonst der Brauch ist. Gleichfalls hat der Egumen geklagt, sagend: daß dort im Dorfe Wäma herkömmlich nur ein Schank des Klosters bestehen soll, aber izt dort im Dorfe in allen Häusern Schänken gehalten werden. Das Kloster aber habe gar kein Einkommen und er weinte ob der Unbill. Siehe! des halb schreiben wir euch, daß ihr darauf sehet und die Kämpul-lun ger, die sich auf klösterlichem Gute wegen den Thälern Häuser er baut, und jene Wämer vorrufet und mit Gerechtigkeit darauf merket, daß, wenn es so wie der Egumen geklagt, ihr den Kämpul-lungern begreiflich machet, daß sie dem Gute die Einkünfte dem Herkommen gemäß abgeben. Diejenigen aber, die da vorwenden, daß sie die - 121 — Gründe von den Wämern erkauft, sollt ihr zur Rechenschaft ziehen, mit welchem Rechte sie klösterlichen Grund von den Wämern, erkauft haben, da diese, als Hörige des Klosters nicht befugt sind, Kloster gründe zu verkaufen- Und wie ihr es für Recht sindet, so sollt ihr absprechen und auch uns es kund geben. Und wegen den Wämern, den Hörigen des Klosters, die dem Egumen nicht wie sonst nach Herkom men gehorsam sind, sollet ihr befehlen, dem Egumen zu gehorsamen ; die aber hinsichts der Arbeiten des Klosters nicht Folge leisten, sollt ihr züchtigen. Auch auf die Schänken sollt ihr das Augenmerk richten und, wenn es seit der Zeit, da dieses Dorf mit den Hörigen dem Kloster gehört, die Gewohnheit gewesen wäre, daß nur der Egumen den Schank gehalten, so soll es nach dem Herkommen bleiben und andere auf klösterlichem Grunde ohne den Willen des Egumens keinen Schank haben. Wegen dem Allen sollt ihr auf das gerechteste richten und es ausgleichen. Wegen jener Angelegenheit aber, die ihr dort nicht beilegen könnt, und die zum Staatsrathe kommt, sollt ihr mit Be stimmung eines Tages ein Zeugnis ausstellen, daß wir bei ihrer Herkunft davon Wißenschaft haben. Zu Jassi 7243/1735, Jäner, am 10. Der dritte Kanzler hat es durchlesen. (R. S.) R.

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Charter133
Date: 99999999
Abstract 140. Stefan Peter, Woewoda, schreibt an die Schulzen von Botäscheni: daß sie abgehen und das Dorf Onzeni, ein Gut des Klosters Moldowizä, abrainen und mit Markzeichen versehen. V. J. 7181/1673, Juli 18. — Anton Rosset.

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Charter111
Date: 99999999
Abstract 118. Stefan Tomsche, Woewod, schreibt an die Schohusen und die Pärgar der Stadt Baja, und besiehlt ihnen, daß sie ja die vier Leibeigenen des Klosters Moldowiza, die dort in Baja sind, in Frieden laßen. Man soll von ihnen weder Sold noch Fronfrach- tung, weder Viehtreiber noch Pferde für Vorspann und Eilbothen, noch eine Art Fronleistung fordern, sondern nur bei den klöster lichen Mühlen haben sie zu arbeiten. V. J. 7130/1622, Jäner 8. Sr. Miron Barnowski.

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Charter60
Date: 99999999
Abstract 66. Georg Stroeskul, Schultes von Kämpul-lung, — Da Nikoar, Schulz von Wama, mit Miron Roschul von Kämpul-lung wegen einiger Rodungen, die sie am Frumoß auf dem Gute Moldowiza haben, gehadert, habe er nun mittelst Rechtsspruch entschieden, daß beide das alte Gereuth besitzen, die neuen Rodungen aber, da sie ohne Wißen und Willen der Kälugär gemacht und eröffnet wurden, dem Kloster Moldowiza gehören sollen. Auch haben beide, Nikoar und Roschul, dem Kloster den Zehent von dem alten Grundstücke, wenn sie es abmähen, zu geben nach Herkommen. V. J. 7193/1585, Mai 1. -

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Charter166
Date: 99999999
Abstract 176. Auf Befehl Sr. Hoheit, des Woewoden, erhält Nikodem, Jgumen und die Kälugär von Säkul, einen Rechtsspruch wegen eines Viertels des Dorfes Räciuleni, das mit Dumbräwiza, einem Dorfe des Klosters Säkul, gränzet. Diesen Antheil wollten Davide! und Deleu unter dem Vorwande, daß er ihnen gehöre, an sich ziehen. Jn der Urkunde vom Jahre 7247/1741, Hornung 28., im ersten Absatze steht jedoch geschrieben: daß drei Theile des Dorfes Räciuleni des Klosters Moldowiza seien, die auch durch die Handveste des Woe woden Johann gegeben, abgemarkt und rainbezeichnet wurden; weiters schreibt der zweite Absatz, daß die Hälfte von dem noch erübrigenden - 125 - vierten Theil beweishältig dem Hofrichter Ureke gehöre; der dritte Absatz, daß die vom vierten Theile Räciuleni's der Paraska, Mich- leskul's Tochter, gehörige Hälfte dem Deleu verkauft worden sei. Da nun das Kloster Moldowiza drei Theile von Räciuleni hat, so wurden diese drei Theile nicht besonders abgerainet, sondern, da sie auch andere Schenknisse von den Landesherrn haben, ward von ganz Räciuleni mit jenen Schenknissen umher nur eine Markung ge bildet. Und die Markung Moldowiza's kommt mit jener von Dum- bräwiza zusammen. Es ward sonach erachtet, daß jener achte Theil Deleu's in Moldowiza's drei Markungstheilen Räciuleni's inbegriffen sei. Diesen Rechtsspruch hat Scherban Kantakusino, HS«, gr, Truchseß, Adam, gew. gr. Sulzer, ausgestellt und auch gefertiget. Auf eben diesem Rechtsspruche ist auch besonders das Gemärke Dumbräwiza's mit demselben achten Theile Räciuleni's ganz von Zeichen zu Zeichen beschrieben und unterhalb der Unterschrift abermals beglaubiget, daß das Kloster Moldowiza drei Theile des Dorfes Räciuleni habe nnd daß in diesen drei Theilen auch jener achte Theil Racinleni's des Delen hineingebracht sei. Leztlich hat jedoch Deleu diesen seinen Antheil dem Kloster Säkul als Schenknis gegeben und so sind in jenen zwei Markungen Dumbräwiza's und Räciuleni's keine andern Räseschen außer die zwei Klöster Moldowiza und Säkul verblieben. V. J. 7247/1739, Horn. 28, —

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Charter13
Date: 99999999
Abstract 14. Alexander, Woewoda, bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza die Schenknis des getreuen Bojarn Johann Päntec, der vor ihm ge kommen und aus seinem guten Willen dem Kloster eine Ansiedlung an der Moldawa, sein gerechtes Vatergnt, gegeben hat. V. J. 6957/1449, Mai 26. Sr.

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Charter149
Date: 99999999
Abstract 158. Michael Rakowiz, Woewoda, gibt dem Athanasi, Jgumen von Moldowiza, eine Schrift: daß er befugt und ermächtiget sei, das Vieh des Klosters und das der Zigeuner zu wahren, damit es niemand wegen Geldgebüren der Bauern wegnehme. V. J. 7229/1721, April 20. —

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Charter102
Date: 99999999
Abstract 109. Priestermönch Gregor, Jgumen de« Klosters Räschka, gibt dem Klostervereine in Moldowiza eine Urkunde: wienach man vor Sr. Heiligkeit dem Hr. Efrem, Bischof von Rädäuz, wegen einer Sägemühle übereingekommen: daß im Winter die Reschkaner — 102 — darin arbeiten, im Sommer aber die Moldowizer mit ihren Mühlen; daß ferner die Reschkaner das Waßer nicht auslaßen, so daß es die Mühlen der Moldowizer überschwemme. V. J. 7121/1613, April 9. Sr.

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Charter124
Date: 99999999
Abstract 131. Basil, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza einen Rechtsspruch: wienach angesichts vor Se. Hoheit Pfaff Gabriel und der ganze Verein des Klosters mit dem Pfaffen Konstantin von Bo täscheni wegen einems TeicheS des Dorfes Onzeni, einem Gute des Klosters, gerechtet und die Kälugär den Pfaffen Konstantin und seine Genoßen überwiesen haben. Se. Hoheit bestätiget demnach dem Kloster die Herrschaft auf das Dorf Onzeni samt dem Fisch teiche und allen Einkünften. V, J. 7146/1638, Juli 19. -

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Charter215
Date: 99999999
Abstract 230. Johann Theodor, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Mol dowiza eine Urkunde: daß es von hundert Bienenstöcken keinen Zehent zu zahlen, von hundert Schafen kein Berggeld, von zehn Viehstücken keinen Kuhzins, von dreihundert Wadra Wein kein Faßgeld und von vier Fremdlingen, die nicht steuerverzeichnet sind, auch keine Art Steuer zu entrichten habe. V. J. 7267/1759, Juli 29. - - 161 —

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Charter51
Date: 99999999
Abstract 57. Peter, Woewoda. — Chariton, Jgumen mit allen im heil. Kloster Moldowiza wohnenden Brüdern sind vor Sr. Hoheit mit großen Zeugnissen und vielen Bojaren vom Hofe Sr. Hoheit gekommen, und haben sich mit großer Beschwerde also beklaget: die Dörfer Mitestie und Säräcinestie am Siret mit der Mühle am Siret habe Alexander, Woewoda, von Maria, Tochter Turkul's des Sul zers, Gemahlin Jeremiä, des Schatzmeisters (nach der Einkleidung Evlogi) um eintausend zweihundert tatarische Gulden gekauft, und sie mittelst Handveste dem heil. Kloster als Schenknis gegeben. Diese Handveste habe nun Jeremiä, der Hatmann gewesen, dem heil. Kloster damals genommen, als er den Kälugärn in den Tagen des Woewoden Johann, ohne ihnen hiefür etwas zu geben, diese zwei Dörfer weggenommen hatte. Und sie haben Sr. Hoheit auch den Schenkungsbrief, den ihnen Woewoda Alexander gegeben, vorgewiesen. Da nun Se. Hoheit ihre große Klage und so viele wichtige Zeugnisse, mit denen sie sich vor Sr. Hoheit beklaget, und zugleich mit den Bo jaren des Hofes Sr. Hoheit bezeuget, gesehen, so haben Se. Hoheit mit seinen Bojaren die Sache untersucht, und haben mit ihren Seelen befunden, daß diese Dörfer ein gerechtes Ahn- und Vater gut des Klosters seien. Deshalb hat auch Se. Hoheit dem heil. Kloster Moldowiza die obgenannten zwei Dörfer, Namens: Mitestie und Säräcinestie mit der Mühle am Siret gegeben und bestätiget, damit sie auch von Sr. Hoheit dem heil. Kloster eine Handveste seien mit allen Einkünften unveränderlich für immer, in Ewigkeit. Aber das Gemärke dieser Dörfer Mitestie und Saräcinestie soll von allen Seiten nach dem alten Gemärke sein, wie es von Ewig keit her gewesen. V. J. 7085/1577, Nov. 8. Sr. - 88 —

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Charter38
Date: 99999999
Abstract 43. Peter, Woewoda, schenkt dem Kloster Moldowiza ein Haus wesen Zigeuner, namentlich: Michul mit seiner Zigeunerin Paraska, ihren fünf Söhnen und einer Tochter. Diese Zigeuner hat Se. Ho heit von der Rägin, Stadtrichterin aus Biftriz, gekauft gerecht um vierzig Ungargulden und ein Pferd. V. J. 7051/1543, Aug. 6. Sr.

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Charter251
Date: 99999999
Abstract 267. Zeugnis der Paraskewa, Hausfrau des verstorbenen An- dronak, gew. gr. Hofrichters, gegeben in die Hände Sr. Heiligkeit, des Vaters Anton, Jgumen's von Moldowiza, des Jnhaltes: daß sie ihr von ihrem Vater aus den Gründen Bäjä erhaltenes Gut, Namens: Fäntäna mare und zwar die Markung von unten bis zur Quelle Fäntäna mare, von dort gerade hin auf die Moldowa be herrscht habe, von dieser Quelle aber hinab habe das heil. Kloster Moldowiza geherrschet. So weiß und bezeuget sie es in Furcht Gottes. V. J. 7276/1768, Aug. 6. — — 176 —

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Charter151
Date: 99999999
Abstract 160. Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewod, schreibt an Konstantin Kanons, Schwertträger, und Konstantin Stamati, Mundschänken, daß sie infolge Klage Georgs, des Jgumens von Moldowizä, abgehen und Säräceni und Mitestie abrainen. V. J. 72— Juli 28. —

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Charter15
Date: 99999999
Abstract 16. Alexander, Woewoda, bestätiget dem Bojarn Johann Armenciocul Tarkan —: wienach er ihn begnädiget, daß er von seinem Hause in Sucawä nichts zu leisten, und von, dem was immer er im moldauischen Lande erkaufe, auch keinen Zoll zu bezahlen habe. V. J. 6957/1449, Aug. 27. Sr. Bogdan.

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Charter113
Date: 99999999
Abstract 120. Miron Barnowski Mogila, Woewoda, gibt und erneuert den Kälugärn des heil. Klosters Moldowiza die Macht und Gewalt, die Bäche zu besitzen und zu wehren, die im Gebirge Suhard in der Markung des Klosters sind, vom Ursprunge der Rußa bis wo sie in das Waßer Bistrizä fällt, aber von dort abwärts an der Bistrizä bis wo die Diaka in die Bistrizä fließt, und von dort bis wo der Bach des kalten Bronnens einmündet, und von dort hinauf bis zum Bronnen (selbst), und von dort über den Berg zur Koschna; wie sie landesherrliche Schriften auch von andern Herrschern haben, die vordem gewesen sind. V. J. 7134/1626, Juni 2. —

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Charter187
Date: 99999999
Abstract 200. Konstantin Michael Gehan Rakowiz, Woewoda, trägt dem Konstantin Kantakosino, Mundschänken, über die Klage Joaniki's, Jgumens des Klosters Moldowiza, wegen eines Gutes, Namens: Sworistie, in das Peter Keschko Eingriffe macht, auf, daß er dahin abgehe, die Erhebung pflege, abmarke, als Rainzeichen Steinblöcke setze und einen Markbrief ausstelle, damit er auch von Sr. Hoheit bestätiget werde. V. J. 7259/1751, Juli 25. —

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Charter16
Date: 99999999
Abstract 17. Bogdan, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza eine Urkunde: daß dasselbe von seinen Häusern in Sucawä, wo die Armenerin Stana wohnhaft ist, keine Art landesherrlicher — 64 — Abgabe, weder große, noch kleine, noch Wachs zu geben habe. Auch haben diese Häuser bei den landesherrlichen Mühlen nicht zu arbei ten, weder eine Art landesherrlicher Steuern abzutragen, noch dem Landesherrn Dienste zu thnn, niemals; sondern alle Einkünfte davon sollen dem Kloster Moldowiza allein zugehören, die Kälugär sie nehmen, und andere über sie auch nicht Richter sein. V. J. 6959/1451, 10. Jäner. Sr.

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Charter127
Date: 99999999
Abstract 134. Vor Georg Gika, dem Woewoden, haben sich sämtliche Kloster-Jgumnen beklaget: wienach ihre Klöster von andern Landes herr'n, die vordem gewesen, Sklaven (Zigeuner) als Schenknis ge habt haben, welche sie jedoch wegen der Plackereien der Hetmans- diener und Zigeuner-Richter nicht erhalten konnten. Da diese näm lich ihre Zigeuner für den landesherrlichen Tisch jährlich mit Geldern bestrafen und überdies auch mit Pfeifenröhren prügeln, so haben sich die Zigeuner zerstreut und in fremde Länder geflüchtet. Se. Hoheit hat sich sonach erbarmet und sämtlichen Kloster-Zigeunern alle Ab gaben erlaßen, gleichwie andere Klöster auch das heil. Kloster Mol dowiza begnädiget und demselben seine wahrhaften Sklaven-Zigeuner bestätiget, namentlich: Michael, Koshan, Simon, Georgi, Drägan, Saba, Jonaschko, Stefan, den andern Saba, Drägan, Soltan, Paschko, Garasim, Adam, Trifan, Konstantin, Marko. Demeter, Kon stantin Jgorce, Nikolai — alle mit Weib und Kindern, so daß diese Zigeuner nichts an die Landesherrschaft leisten, sondern nur den Kälugärn zu dienen, diese sie auch zu richten und nach ihren Thaten auch zu bestrafen haben. V. J. 7166/1658. Sr. Stefan.

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Charter138
Date: 99999999
Abstract 146. Antioch Konstantin, Woewod, an die Schultesen von Käm- pul-lung: Ueber eine Beschwerde des Jgumens von Moldowizä wegen einer Entscheidung in seiner Streitigkeit mit einer Pelzmacherin, — 113 — welche ein Gut des Klosters am Frumoß besizt, und die Kälugär deshalb nicht mähen läßt, weil sie nach ihrer Angabe dieses Gut von einigen Hörigen des Klosters gekauft habe; besiehlt der Woewod den Schultesen von Kämpul-lung, daß sie mit großer Gerechtigkeit darauf sehen, und falls sich hiernach herausstellet, daß dieses Gut ein aufrechtes Gut des Klosters sei, und die Pelzmacheriu es von den Hörigen des Klosters erkauft hätte; so sollen die Kälugär das Gut, die Pelzmacherin aber ihr Geld von den Kloster-Hörigen zu rücknehmen, da nicht einmal die Kälugär Klostergüter verkaufen dürfen, um so weniger also die Kloster-Hörigen. V. J. 7213/1705, Juli 6. —

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Charter178
Date: 99999999
Abstract 190. Klagschrift an Se. Hoheit, den Woewoden, von Jgumen German und dem ganzen Vereine des Klosters Moldowiza, des Jn haltes: wienach die Wämer vom Woewoden Alerander geschenkte, daher wahrhafte Hörige des Klosters seien, izt aber vorgeben, nicht hörig zu sein; da sie doch auch in den Tagen dieser Kälugär gleich andern Hörigen Fronfracht geleistet: Salz aus Okna, Wein vom untern Lande geführet und auch neun Tage gemähet haben. Beson ders aber brachten die Kälugär die Beschwerde vor, daß ihnen die Kämpul-lunger vom Klostergute ein Grundstück unterhalb Kämpul- lung abreißen, indem sie, da in der Handveste Alexanders, des Woe woden, das ganze Gemärke namentlich angegeben ist, den noch von diesem Woewoden gcsezten Markstein hinweggenommen haben. Das Erträgnis dieses Grundstückes seien aber jährlich hundert Stog Heu, daher sie bitten, daß ihnen Gerechtigkeit werde. V. I. 7253/1745, Juni 8. -

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Charter195
Date: 99999999
Abstract 208. Konstantin Michael Gehan Rakowiz, Woewod, an Kon stantin Kantakosino, gew. gr. Schänk: Joaniki und alle Kälugär — 139 — des Klosters Moldowiza haben gegen Peter Keschko geklagt, daß die Hälfte des Dorfes Dworistie gerecht und aufrecht dem Kloster Mol dowiza gehöre, worüber kein Streit sein könne. Die andere Dorfs hälfte jedoch beherrsche Peter Keschko. Dieser Keschko habe sich jedoch nicht am Rande seiner Markung ein Haus erbauen wollen, sondern sich inmitten der Markung Sworisties häuslich niedergelaßen, wo dort eine Feuerstätte von einem alten Hause niemals gewesen. Damals, als sich Keschko eben zur Grundlegung des Hauses anschickte, seien zwei alte Kälugär aus Moldowiza zu ihm gegangen, namentlich: Priestermönch Johann und Mönch Nikan, und haben ihm vorgestellt, daß er dort kein Haus baue, da ihr Kloster die Betretung ihres Gutes nicht dulden würde. Peter habe jedoch hierauf nichts geachtet, sondern sich das Haus erbaut. Auch haben die Kälugär darauf hin gewiesen, wienach Keschko nicht allein durch den Bau seines Hauses und durch Vertretung großen Schaden angerichtet, sondern anch vor gebracht, daß die Grundlagen des Hauses einestheils auf dem Grunde Moldowiza's stehen. Se. Hoheit besiehlt demnach dem ge nannten Bojarn, daß er Keschko vorrufe, die Sache in Bedacht nehme, sehe, was auch er einzuwenden habe und, falls er leugnete, daß es nicht so sei, wie die Kälugär geklaget, sich an Ort und Stelle begebe und mit Gerechtigkeit die Untersuchung pflege. Jm Falle des Beweises der Uebereinstimmung der Klage der Kälugär mit der Sachlage, soll er zu Händen der Kälugär ein Zeugnis mit einem Fristtag ausstellen und dem Keschko ernstlichst befehlen, im Frühling sein Haus unfehlbar auf sein Gut zu übertragen; widrigens, wenn er dem Befehle nicht nachkomme und die Kälugär weiter zu klagen hätten, Se. Hoheit im Frühlinge einen landesherrlichen Mann abordnen wird, um an das Haus Feuer zu legen. Dieses Schreiben jedoch soll in den Händen der Kälugär verbleiben. Geschrieben im J. 7261/1753, Jäner 17. -

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Charter88
Date: 99999999
Abstract 95. Simon Mogila, Woewoda, besiehlt den Eltesten von Kowur infolge Beschwerde des Jgumens und des ganzen Vereines des Klosters Moldowiza: daß sie keine Geldstrafen auch weder Eltesten- Geld noch Mordbuße von dort abnehmen, sondern dies Alles die Kälugär nach der Schenknis und Begnädigung, die sie von andern Landesherrn haben, erheben. V. J. 7115/1607, Jäner 7. Sr. Konstantin Mogila.

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Charter19
Date: 99999999
Abstract 30. Alexander, Woewoda, bestimmt als Gabe dem heil. Kloster Moldowiza jährlich zwölf Faß Wein, bestätiget die Schenknisse der früheren Landesherrn, und gibt dem Kloster die Siedlung an der Moldawa, oberhalb Baja, mit allen Einkünften, Gemärken und Quellen. Er bekräftiget dem Kloster überdies die volle Herrschaft über diese und über die Schenknis des Boern Konstantin Orisch, nämlich: über einen Bienengarten auf landesherrlicher Waldstätte in der Bochotin, und bestätiget die Herrschaft des Klosters auf diese Sied' lung und diesen Bienengarten. Ueber jene aber, welche es wagen sollten, diese Schenknis umzustoßen, schreibt er einen großen und schrecklichen Fluch. V. J. 6961/1453, Jäner —. Sr. Peter.

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