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Collection: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data)
Charter30
Date: 99999999
Abstract 34. Bogdan, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza eine Handveste, des Jnhaltes: wienach er sich mit Stefan, dem Jgumen, berathen, und dem Kloster für sein Seelenheil zu Handen des genannten Jgumens 800 tatarische Gulden geschenkt habe, auf daß ihm jährlich ein Gedenknis gehalten werde am Samstage der Einbalsamerinen abends ein Seelenamt und am zweiten Tag darauf ein Hochamt ewiglich. Weiter ist der Woewoda mit den Vätern des genannten Klosters übereingekommen wegen des Eintausches von Baiceni, welches den Kälugärn die Ehefrau Jwan's des Küchen — 75 — Meisters bei ihrem Tode geschenkt hat. Diese nun haben vertrags mäßig mit dem Woewoden getauscht, und ihm diese Hälfte des Dorfes Baiceni, er aber dem Kloster die Hälfte des Dorfes Rä- ciuleni seinen Antheil mit allen Einkünften überlasten; auch hat der Woewoda dem Kloster diese Dorfshälfte Räciuleni bestätiget. Gegen jene aber, die diese Schenknis zerstören sollten, schreibt er einen großen und schrecklichen Fluch. V. J. 7022/1514, December 8, Sr.

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Charter249
Date: 99999999
Abstract 265. Gregor Johann Kalimach, Woewoda, schreibt an Kon stantin Baschota, gew, gr. Beckenhälter, und Michael Starc'a, Thor warden: der ehrwürdige Anton, Jgumen des Klosters Moldowiza, habe sich vor Sr. Hoheit beklaget: daß die Güter dieses Klosters Proworotia und Oprischeni von Stefan Stärc'a und andern Räse- schen durch Eingriffe widerrechtlich beeinträchtigt werden; ferner, daß auch eben so und insbesondere das klösterliche Gut Fälticeni von dem Gute Bucemeni Eingriffe zu dulden habe. Se. Hoheit besiehlt demnach, daß die genannten sich auf jene Güter begeben, sie unter suchen, abmarken, Markzeichen anbringen und nach den Zeichen auch einen Markbrief ausstellen. V. J. 7276/1768, Juli 12. -

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Charter229
Date: 99999999
Abstract 245. Antrag der groß. Bojaren an Gregor Alexander Gika, Woewoden: — 166 — Sie haben es für gut erachtet, daß die Schänkhäuser vom Klo ster eine Stunde Wegs entfernt seien; auf den Gütern der Klöster nur der Jgumen den Ausschank und Schänkhäuser habe; Fronzufuhren nur jene leisten, welche ein Joch Ochsen haben und zwar: vier Mierzen auf ein paar Ochsen, die Mierza zu sechsund- sechzig Oka im Zinut von Sucewa; von andern Gütern zu drei Mierzen auf ein paar Ochsen und von den Gütern jenseits des Prut zu zwei Mierzen. Nach diesem Antrage hat auch Se. Hoheit, der Woewod, ver ordnet, und auch sein Petschaft beigedrückt. V. J. 7273/1765, Jäner 15. —

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Charter43
Date: 99999999
Abstract 49. Alexander, Woewoda, Sohn des Woewoden Bogdan, Enkel Stefan des alten, Woewoden, gibt und begnädiget sein heil. Kloster Moldowiza mit einem Dorfe, Namens: Falticeni mit dem Fischteiche auf dem Bache Schoimus, welches Dorf im Sucawaer Zinut am Bache Schoimus liegt. Auch bestätiget er dem Kloster die Herrschaft auf dieses Dorf kräftiglich. Gegen jene aber, die es wagen und diese Begnädigung und Schenknis Sr. Hoheit zerstören sollten, schreibt er einen großen und schrecklichen Fluch. V. J. 7062/1554, März 12. Sr.

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Charter169
Date: 99999999
Abstract 179. Gregor Gika, Woewoda, gibt dem Kloster Säkul eine nach dem Rainbriefe v. J. 7247/1739, Hornung 28. aber ausführ licher verfaßte Urkunde, die alle Streitigkeiten und Abrainungen Dmnbräwizä's und Räciuleni's umfaßt und jenen achten Theil Deleu's, den dieser dem Kloster Säkul geschenkt hat. Die Urschrift ist im Kloster Säkul. V. J. 7248/1740, März 27. — Konstantin Nikolaus.

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Charter122
Date: 99999999
Abstract 129. Basil, Woewod, gibt und begnädiget das heil. Kloster Moldowiza mit acht schutzhaften Leibeig'nen, die er von allen Steuern ausnimmt. Wenn sie aber Schafe, Schweine, Bienenstöcke haben, so sollen sie das Berggeld und den Zehent geben. V. J. 7143/1635, April 7. Sr.

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Charter92
Date: 99999999
Abstract 99. Konstantin Mowila, Woewoda, gibt Sr. Heiligkeit dem Hr. Efrem, Bischof von Rädäuz, und dem Wätäman des Dorfes Schäläestie eine Schrift: daß sie fremde Leute aus allen christlichen Völkern sammeln, und im Dorfe Schäläestie, im Zinut Kowurul, eine Freiung machen. Derlei Leute haben dann durch fünf Jahre keine Art Steuer zu geben, oder andern Leistungen nachzukommen, auch weder Suls für Kühe oder Schafe, noch Berggeld für Schweine oder Schafe, noch Zehent von Bienenstöcken zu entrichten. V. J. 7117/1609, Apr. 24. Sr.

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Charter52
Date: 99999999
Abstract 58. Peter, Woewoda, gibt dem Jgumen und allen Brüdern des Klosters Moldowiza eine Schrift, daß sie die Freiheit und Macht haben, die Waldstätten, so viele dem Kloster gehören, zu be herrschen und zu schirmen. Und ohne ihr Wißen soll niemand in diese Waldstätten eintreten. V. J. 7086/1578, April 3. —

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Charter29
Date: 99999999
Abstract 33M. Jm Namen Gott des Vaters, des Sohnes und des heil. Geistes, der heil. und unzertheilten Dreifaltigkeit. Jch, Diener meines Herrn Jesus Christus. Von Gottes Gnaden wir Stefan, Woe- woda, Hospodar des moldauischen Landes, machen bekannt mit diesem unsern Briefe Allen, die solchen sehen oder ihn vorlesen hören: wie- nach wir unserm heil. Kloster an der Moldowiza, wo die Kirche der heil. Verkündigung der reinsten Jungfraun und Gottesgebärerin Maria, und wo unser Bether und Jegumen Pfaff Josaf ist, gegeben und bekräftiget haben zwei Dörfer im Sucawaer Zenut, namentlich: Proworotia und Oproschinzi, welche dem genannten heil. Kloster an der Moldowiza der Sohn des Bärlic in den Tagen unsers Groß vaters, des Woewoden Alexander, gegeben hat. All' dies Vorbe schriebene soll unserm heil. Kloster an der Moldowiza, allwo die Kirche der Verkündigung der reinsten Jungfraun und Gottesgebärerin ist, gehören, auf daß es auch von uns eine Handveste sei mit allen Einkünften von Ewigkeit zu Ewigkeit unverbrüchlich. Und das Ge- märke der vorgenannten zwei Dörfer benanntlich: Proworotia und Oproschinzi, soll nach dem alten Gemärke sein, wie solches von Ewigkeit her genoßen wurde. Hierauf ist unserer Herrschaft Be glaubigung wir Stefan, Woewoda, und die Beglaubigung unserer Herrschaft allerliebsten Sohnes des Woewoden Bogdan, und die Be glaubigung unserer Bojaren: d. B. d. Hr. Shursh, Hofrichters; d. B. d. Hr, Steful; d. B. d. Hr. Toader und d. Hr. Negril, Parkalaben in — 74 — Hotin; d. B. d. Hr. Jeremiä und d. Hr. Dragosch, Parkalaben in Nemz; d. B. d. Hr. Schandru, Parkalaben in Neuenburg; d. B. d. Hr. Luka, Thorwardens in Sucawa; d. B, d. Hr. Klänäu, Schwert trägers; d. B. d. Hr. Jsak, Schatzmeisters; d. B. d. Hr. Kosma Scharpe, Kämmerers; d. B. d. Hr. Fruntesch, Truchseßen; d. B. d. Hr. Petric, Marstallers und die Beglaubigung all unsrer moldauischen Bojaren. Und nach unserm Ableben, wer Herrscher unsers Landes sein wird, von unsern Kindern oder unsrer Sippschaft, oder wen sonst Gott zum Herrscher unseres Landes Moldau auserwählen wird, der soll unsere Schenknis und Bekräftigung unserm heil. Kloster nicht umstürzen, sondern sie befestigen und bekräftigen. Wer sich aber unterstände, diese unsere Schenknis und Bestätigung umzustürzen, der soll verflucht sein von Gott, dem Herrn, unserm Erlöser Jesus Christus, dessen reinster Mutter, von den zwölf ersteren Aposteln, Peter und Paul und den übrigen, von den vier Evangelisten, von den dreihundert achtzehn heil. Vätern von Nikäa und allen Heiligen, welche von Ewigkeit her Gott wohlgefallen haben. Derselbe soll gleich sein dem Juda und dem verfluchten Anas, und soll seinen Theil haben mit den Juden, so über Jesus Christus gerufen: Sein Blut über uns und unsere Kinder! wie es gewesen ist und geschehen wird. Und zu mehrerer Befestigung und Bekrästigung all' des Ob- geschriebenen haben wir unserm getreuen Hr. Teutul, Kanzler, befohlen, zu schreiben und unser Petschaft beizuhängen diesem unsern Briefe. Geschrieben hat's Jon Popowic, Schreiber, in Sucaw im I. 7011/1503, im Monat August, den 26. Sr. (H. P-) Bogdan.

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Charter63
Date: 99999999
Abstract 70. Peter, Woewod, gibt und begnädiget sein heil, Kloster Moldowiza mit einem Dorfe, Namens: Onzeni, welches Dorf Sr. Hoheit angehörig, aufrecht landesherrlich war, und zur Botäschener Umgegend gehört. V. J. 7096/1588, Sept. 25. —

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Charter22
Date: 99999999
Abstract 23. Peter, Woewoda, bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza die Herrschaft und die Abgabenfreiheit des Hauses in Sucawä, das der Armenier Johann dem Kloster als Schenknis gegeben hat. Keine Art Steuern oder Fronschuldigkeit sei dem Landesherrn zu geben, so wie auch kein Dienst zu leisten; sondern alle Einkünfte und alle Dienstleistung soll das Kloster erhalten. V, I. 6962/1454. Oct. 6. Sr. Stefan der alte.

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Charter220
Date: 99999999
Abstract 235. Johann Theodor, Woewod, an den Bojarn Nikolaus Petraschko, gew. gr. Küchenmeister, Schultes von Kämpul-lung. Ueber die Klage Sr. Heiligkeit Hr. Georg's, Jgumens von Moldowizä, wegen Schirmung der Waldstätten und der Fischbäche des Klosters gegen die Leute, die in Wamä, einem Gute des Klosters, leben und gegen die Kämpul-lunger, soll der Schultes den Kämpul-lungern be greiflich machen, daß sich niemand ohne Vorwißen des Jgumens und ohne Uebereinkunft mit ihm unterstehe, in der Waldstätte des Klosters weder zu sischen, noch mit einer Vorkehrung aufzurichten, um Pelzthiere zu fangen. Wenn sich daher die Kämpul-lunger mit dem Jgumen nicht vertragen wollen, so habe es diesem frei zu stehen, wen immer er in der Waldung des Klosters sindet, aufzugreifen. Jene aber, die ihm der Jgumen andeute, daß sie sich den Befehlen nicht unterwerfen, soll er auch abstrafen. V. J. 7269/1761, Jäner 11. —

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Charter76
Date: 99999999
Abstract 83. Jeremiä Mowila, Woewod, erneuert und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza, daß, so lange er leben wird, die Leutees Dorfes Wäkulestie der Landesherrschaft keinen Rauchschoß, sondern ihn jähr lich dem genannten Kloster zu zahlen haben. V. J. 7104/1596, Sept. 28. - — 96 —

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Charter178
Date: 99999999
Abstract 190. Klagschrift an Se. Hoheit, den Woewoden, von Jgumen German und dem ganzen Vereine des Klosters Moldowiza, des Jn haltes: wienach die Wämer vom Woewoden Alerander geschenkte, daher wahrhafte Hörige des Klosters seien, izt aber vorgeben, nicht hörig zu sein; da sie doch auch in den Tagen dieser Kälugär gleich andern Hörigen Fronfracht geleistet: Salz aus Okna, Wein vom untern Lande geführet und auch neun Tage gemähet haben. Beson ders aber brachten die Kälugär die Beschwerde vor, daß ihnen die Kämpul-lunger vom Klostergute ein Grundstück unterhalb Kämpul- lung abreißen, indem sie, da in der Handveste Alexanders, des Woe woden, das ganze Gemärke namentlich angegeben ist, den noch von diesem Woewoden gcsezten Markstein hinweggenommen haben. Das Erträgnis dieses Grundstückes seien aber jährlich hundert Stog Heu, daher sie bitten, daß ihnen Gerechtigkeit werde. V. I. 7253/1745, Juni 8. -

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Charter188
Date: 99999999
Abstract 201. Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewoda, gibt in folge Klage dem Joaniki, Jgumen von Moldowiza, die Freiheit, daß es ihm zustehe, sich auf die klösterlichen Güter zu begeben, namentlich: zum See von Kowor, zur Hälfte des Sees Oraw, ins Dorf Sängureni, zu Brumar's Wiese, zu einem Bienengarten, wo Brumar's Bienengarten gewesen, zum Rusterbronnen und andern Quellen, zu einer Lache, Namens: Blißcat, den Lachen und Bächen rings umher, nach Bodestie unterhalb des Waldes Kigiac, zn den Lachen bei Kärligätura, zur Dorfshälfte Optstäceni, den obern An- theil, nach Turia im Jassier Zinut, nach Piteni zwischen der Wald stätte und dem Moraste unterhalb Jassi, zu den Bienengärten in Komarna, zu den Kotnaer Mühlen in Buchainiz, zu dem^erge über den Kopul bei Kotnar, nach Schäläestie im- Z4n«t Sueswa, «ach Balacana im Zinut Kowur, nach Säßicori im Zinut Sucawa, und von allen diesen Gütern soll er die Einkünfte von Allem nehmen. Wer aber von diesen Gütern etwas dagegen einzuwenden hätte, dem sollen sie mit den Kälugärn einen Fristtag bestimmen, an dem sie mit allen ihren Erwiedernngsbeweisen zum Staatsrathe kommen. — Alle diese Güter bedürften einer Untersuchung und Abmarkung. V. J, 7260/1752, Jäner 11. —

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Charter131
Date: 99999999
Abstract 138. Duka, Woewoda, gibt dem Jgumen und dem ganzen Vereine des heil. Klosters Moldowiza die Macht und Gewalt, etliche Grundstücke und Wiesen, die ihnen Leute aus Wama an die Käm- pulunger verkauft haben, zu besitzen und zu beschirmen; indem die Wamer, als Hörige des Klosters, nicht ermächtiget waren, diese Gründe ohne Bewilligung desselben zu verkaufen. V. J. 7177/1669, April 21. —

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Charter17
Date: 99999999
Abstract 18. Bogdan, Woewod, begnädigt das heil. Kloster Moldowiza, daß man demselben jährlich zehn Faß Wein gebe; es mögen die Weingärten tragen oder nicht. V. J. 6959/1451, Sept. 13. Sr. Alezander.

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Charter135
Date: 99999999
Abstract 143. Duka, Woewoda, Herr der Moldau und Ukraina, schreibt an die Bojaren, Steuereinheber im Zinut Sucawa, daß sie infolge Beschwerde Lasars, Jgumens des Klosters Moldowiza, vier Ochsen, die sie wegen der Leute in Berkischestie vom Kloster genommen, demselben rückstellen. — 9. Jäner. — Konstantin Kantimir.

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Charter172
Date: 99999999
Abstract 183. Konstantin Nikolaus, Woewoda, gibt dem Jgumen Ger man und dem ganzen Vereine des heil. Klosters Moldowiza die Macht und Gewalt, zu besitzen und zu beherrschen ihr wahrhaftes Vater- und Ahngut, das sie im Sucawer Zinut in der Stadt Baja haben, und zwar: die Siedlung, die Sägemühle, die Topliza, die bei der Stadt Baja fließet mit den Mühlstätten, der Malze, der Brauerei, den Grund des Absteigshofes und der ganzen Ummarkung, wie selbe in dem Rainbriefe angegeben, welchen der Bojer Salamon Botes, gew. gr. Zeltwart, ausgestellt hat, und nach dem Erkennt nisse, das sie von den Bojaren haben, welches weitläusig darthut, wienach die Kälugär mit den Städtlern von Baja vor den Bojarenrathe — 129 — gerechtet und die Bajer im Spruche gänzlich sachfällig wurden. Der Jgumen von Moldowiza hat daher die Einkünfte oberwähnter Güter vollständig nach Herkommen zu beziehen, und das Kloster sie auch zu beherrschen. V. J. 7251/1743, Sept. 28. - Johann Nikolaus.

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Charter234
Date: 99999999
Abstract 250. Gregor Alexander Gika, Woewod, schreibt an Karp, Obersten und gr. Hauptmann von Ropcä, und Simon Täutul, Ma- silen: daß sich der ehrwürdige Anton, Jgumen von Moldowiza, beschwert habe, daß in die Güter Proworotia, Oprischeni und Swo- restie von einem und dem andern Räseschen und umliegenden An rainern Eingriffe geschehen. Die Genannten sollen sich daher auf diese Güter begeben, sie durch Abscheidung gegen andere abmarken, — 168 — wo es nöthig, auch Marksteine setzen, und einen Markbrief aus stellen. V. J. 7274/17«6, Juli 10. -

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Charter86
Date: 99999999
Abstract 93. Simon Mogila, Woewoda, beauftragt alle Steuerein heber, die im Zinut Sucawa im Dienste umhergehen, wegen der Befreiung des Dorfes Räciuleni, in Allem gleich, wie sein Bruder Jeremiä Woewoda. V. J. 7114/1606, Juli 26. —

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Charter8
Date: 99999999
Abstract 9. Eliä, Woewoda, schenkt dem heil. Kloster Moldowiza jähr lich zehn Faß Wein und eine Ansiedlung an der Moldawa ganz mit allen Einkünften, so viel von dieser Ansiedlung sich ergeben. Diese Schenknis gab er dem Kloster für ein Dorf, Namens Todorestie, das er von demselben genommen. Gegen jene aber, welche es ver suchen sollten, diese Schenknis umzustoßen, schreibt er einen großen und schrecklichen Fluch, gleich dem Alexanders des Woewoden. V. J. 6947/1439, März 2. Sr. Stefan.

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Charter204
Date: 99999999
Abstract 219. Konstantin Michael Gehau Rakowiz, Woewoda, gibt dem Priestermönch Georg, Jgumen, und dem ganzen Vereine des heil. Klosters Moldowiza eine Urkunde, des Jnhaltes: wienach sich diese bei Sr. Hoheit beschwert, daß ein Gut des genannten Klosters, Na mens: Räciuleni, von den Bürgern Baja's sehr beeinträchtiget werde; denn obgleich Se. Hoheit Bojaren zur Abmarkung Räciuleni's gegen die Gründe Bäja's abgesendet hat, von diesen Räciuleni auch aus geschieden, abgerainet und jeder Gutsantheil bezeichnet wurde, wie der von ihnen ausgestellte Markbrief ausführlich nachweiset, so habe das Kloster diesfalls doch keine Ruhe. Nach der Abrainung haben die Bajer auch noch Freiheitsbriefe und die Schriften beim Jspra- wnik des Zinul's hinweggenommen, und sich weder an eine Abmarkung — 155 — gekehrt, noch sich, wenn sie etwas zu rechtfertigen hatten, vor Ge richt gestellt. Demnach vermöge Klage des genannten Jgumens und vermöge Beweise aus den Schriften Sr. Hoheit aus der ersten Be herrschung, sowie vermöge anderer landesherrlichen Berichtigungs schriften hat Se. Hoheit dem genannten Jgumen und dem jeweiligen klösterlichen Dorfs-Maier über Räciuleni die Bewilligung ertheilt, daß sie vermöge Schrift Sr. Hoheit die Macht haben, das Gut Räciuleni nach allen Zeichen, wie sie die vordem abgeordneten Uk rainer aufgestellt haben, zu beherrschen, und von keinem Bäjer zu dulden, daß irgend einer die geringste Widerrechtlichkeit hinsichts der Markung, die die Abrainer bezeichnet, ausübe. Wenn sie aber nicht darauf sehen, sich in Acht zu nehmen, sondern sich gegen die Urkunde Sr. Hoheit widerspenstig zeigen, so besiehlt Se. Hoheit ernstlichst, daß man aussende, sie einzuführen und als Widerspenstige abzustrafen. Auch haben solche Alles, was sie verschuldet, dem Klo ster abzuzahlen. Se. Hoheit habe zwar izt dem Joniz Kantakosino, gr, Kerkermeister von der Stadt Baja, ein Grundstück geschenket und dahin auch abrainende Bojaren zur Ausscheidung gesendet; allein Se. Hoheit zeigt in derselben Urkunde, daß er nicht von früheren Landesherrn geschenkte Grundtheile überlaßen habe, die vor Sr. Hoheit den heil. Klöstern als Schenknis und Begnädigung gegeben wurden, sondern nur dem genannten Bojarn einen landesherrlichen, noch niemand gegebenen Grund von Baja geschenkt habe, damit er solchen beherrsche. Die Schenknisse der früheren erlauchten Landes herrn zu ändern läßt jedoch Se. Hoheit nicht zu, daher sie die Ab rainer auch nicht antasten sollen, sondern Se. Hoheit hat nur an geordnet, daß sie den Hr. gr. Kerkermeister von der Markung Rä- ciuleni's, dem Gute des Klosters Moldowiza, absondern. Und das Kloster Moldowiza soll das Gut Räciuleni nach allen Zeichen behalten, wie die Bojaren den Grund früher bei der Abgränzung bezeichnet haben. V. J. 7265/1757, Jäner 12. —

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Charter245
Date: 99999999
Abstract 261. Georg, Vorigumen des Klosters Moldowiza, gibt in die Hände Sr. Heiligkeit Anton's, Jgumen's des Klosters, ein Zeugnis: wienach er, als er noch Jgumen gewesen, viele Rechtshadereien mit den an das Gut Fälticeni anliegenden Räseschen von Bucumeni gehabt habe, indem diese behaupteten, daß der Absteighof und das Dorf auf ihrem Gute liege, auch zu wiederholtemmale Abmarker hergebracht und vor Sr. Hoheit, dem Woewoden, gerechtet haben. Hierüber liege die landesherrliche Urkunde auch izt im Kloster. Und wieder habe dann das Kloster dies Gut beherrschet; weiters, daß — 174 — ihm Joniz Baschota falsch und ohne Fug und Recht mit der Nach rede beschuldigte, daß er die Marksteine versezt hätte. Dann wie er sich mit allen Vätern wiederholt nach Jass' begeben, beim Boi- jarenrath gerechtet habe, und die Bucumener sachfällig geworden. Der diesfällige landesherrliche Rechtsspruch sei heute noch im Kloster vorhanden. Dies Alles ist in dem Zeugnisse ausführlich beschrieben. Geschrieben im J. 7276/1768, Mai 5. —

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Charter130
Date: 99999999
Abstract 137. Eliä Alexander, Woewoda, besiehlt den Steuereinhebern des Zinut's Sucawa, daß sie das Vieh des heil. Klosters Moldo wiza wegen der Steuern dessen Hörigen und Bauern nicht weg nehmen. V. J. 7175/1667, Jäner 10. — Duka.

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Charter173
Date: 99999999
Abstract 184. Johann Nikolaus, Woewoda, an Dinul Kantakusino, gew. gr. Waffenträger, Jsprawnik des Zenuts Sucawa, an Adam, den Sulzer, und Salamon Botes, Zeltwart: Die Räseschen des Dorfes Bucumeni haben mit dem Jgumen von Moldowizä beim Staatsrath darüber Streit gehabt, weil ihnen die Kälugär aus ihrer Markung Bucumeni ein Grundstück unter dem Vorgeben abnehmen möchten, daß es von ihrem Gute Fälticeni sei. Auch behaupten die Kälugär, daß dieser strittige Grund von dem klösterlichen Dorfe eine Bieneii- stätte und ein Absteighof gewesen sei. Se. Hoheit besiehlt demnach den Obgenannten, sich auf jenes Gut zu begeben, Alles zu unter suchen, abzumarken und Markzeichen zu setzen, damit alle Zwistigkeit aufhöre. V. J. 7252/1744, Jäner 16. —

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Charter223
Date: 99999999
Abstract 238. Se. Heiligkeit Vater Pachomi, Jgumen, und der ganze Verein des heil. Klosters Putna, geben dem Hr. Gregor Häshdäu, Masilen, eine Schrift: Da dieser Herr dem genannten Kloster eine Schenknis, nämlich: das Dorf Jordänestie, im Zinut Sucewa, zwi schen Karapciu und Ropce, zu beiden Seiten des Siret, zugleich mit allen alten Schriften, welche er auf dieses Dorf gehabt, gegeben; so haben die Väter ihn und seine Aeltern in die Gedenknis des heil. Klosters geschrieben, um ihrer zu gedenken ewiglich. — Der genannte Jgumen und der ganze Verein des genannten Klosters haben auch in Bedachtnahme des Lebensunterhaltes dieses Herrn ihm, so lange er am Leben sein wird, die Einkünfte dieses Gutes zu eigen überlaßen. Nach seinem Leben aber soll das Kloster nach der Schenk nis und den übergebenen Urkunden darüber herrschen. V. J. 7269/1761, Sept. 28. — Gregor Johann.

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Charter243
Date: 99999999
Abstract 259. Antrag der groß. Bojaren des Staatsrathes an Se. Hoheit, den Woewoden: Höchste Herrschaft! Vermög erlauchten Befehls Deiner Hoheit haben wir die Strit tigkeit zwischen Sr. Heiligkeit Anton, Jgumen von Moldowiza, und Peter Keschko, Zeltwart, wegen der Hälfte des Dorfes Jsworästie, untern Theils, das am Siret, im Zinut Sucewa liegt, untersucht. Diese Streitsache hat sich nach vorgenommener Erhebung aus der Urkunde des Woewoden Stefan des alten und vielen Schriften, Zeugnissen, Beweisen (wie in diesem Anrathe die groß. Bojaren sehr gründlich, weitläusig und mit großer Gerechtigkeit zeigen) dahin er wiesen: daß jene Dorfshälfte Jsworästie untern Theils das wahr hafte Gut des heil. Klosters Moldowiza sei. Dagegen habe zwar auch der Zeltwart Keschko nichts zu antworten gewußt, sondern nnr vorgebracht, daß die Handveste des Woewoden Stefan des alten gut und das Kloster im Rechte sei; nur gegen Georg Kantakosino, den Schwertträger, habe er sich beklaget, daß er ihm bei der Abmarkung — 172 — jener klösterlichen Dorfshälfte mit der Abmeßung durch Miteinbe ziehung von Haus und Kirche Unrecht gethan habe. Mit dieser Ab markung sei er also nicht zufrieden. All' dieses haben die groß. Bojaren in dem Antrage Sr. Hoheit dargestellt, worauf Se. Hoheit also entschieden: Wir Gregor Kalimach, Woewod, von Gottes Gnaden Herr des moldauischen Landes: Mit der Verbescheidung Sr. Heiligkeit, des Vaters Metropoliten und der Hr. groß, Bojaren haben sich der Zeltwart Peter Keschko und Konstantin Keschko, sein Neffe, nicht beruhiget, sondern durch eine zweite, meiner Herrschaft überreichte Klage, sich beschweret, daß ihnen Unrecht geschehen sei, und haben den Staatsrath verlanget. Da sie nun im Staatsrathe, vor meiner Herrschaft, und all' unsern Rath geführet und der Antrag vorgelesen worden, haben wir die Keschko's befraget: in was sie sich nicht beruhigen, und in was ihre Bitte bestehe? Hierauf haben sie geantwortet: daß sie nach ihren Schriften das ganze Dorf Sworästie angesprochen haben, und daß jene Dorfshälfte, nämlich der untere Theil, welchen der Jgumen von Moldowiza, vermöge Handveste des Woewoden Stefan des alten begehre, seit zweihundert achtzig Jahren als verjährt verloren sei. Nach gründlicher Untersuchung, die meine Herrschaft über diese Verhandlung vorgenommen, habe ich die Schrift des Woewoden Stefan des alten auf die Hälfte des Dorfes Sworästie untern Theiles, wo auch die Malzeichen angeführt sind, gut befunden, und da auch der Jgumen von Moldowizä durch vorgebrachte Zeugnisse und Beweise dargethan hat, daß die Herrschaft auf jene Dorfshälfte unabweichlich beim Kloster gewesen, so hat meine Herrschaft erachtet, daß das Kloster Recht habe. Nach der Handveste, die das Kloster als Schenkung und Widmung vom Woewoden Stefan hat, bestimmen demnach meine Herrschaft, daß das Kloster Moldowizä, wie es bis izt die Herrschaft auf jene Dorfshälfte von Sworästie untern Theiles gehabt, sie so auch von izt an in Hinkunft in gutem Frieden und ohne allen Streit beherrsche, wogegen auch die Keschko nichts einzu wenden haben, indem sie selbst angaben, daß des Woewoden Stefan Urschrift gut sei; — nur hätte man sie mit der von Georg Katakosino vorgenommenen Abmarkung verkürzet, indem man ihnen Haus und Kirche weggenommen habe. Diesem nach hat meine Herrschaft be- schloßen, daß sich die Keschko einen Bojarn, den sie meinen und — 173 — wollen, erwählen, ebenso auch der Jgumen einen Bojarn, den er will, erkiese, damit sich solche dorthin begeben und jene Dorfshälfte des Klosters, Jsworestie, untern Theiles, in Furcht Gottes nach den Zeichen, welche die Urkunde des alten Stefan, des Woewoden, an gibt, gegen die Keschkoische Dorfshälfte abrainen. Nach der Abmar kung sollen sie auch einen Rainbrief ausstellen, damit ihn auch meine Herrschaft mit einer Schrift bekräftige. Dies schreiben wir. Jm J. 7276/1768, Jäner 23. —

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Charter112
Date: 99999999
Abstract 119. Miron Barnowski, Woewod. verbrieft dem Jgumen und dem ganzen Vereine des Klosters Moldowiza die Macht und Ge walt, ihre Waldstälten, so viel um das Kloster herum sind, zu be herrschen und zu beschirmen. V. J, 7134/1626, Juni 2. —

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Charter218
Date: 99999999
Abstract 233. Johann Theodor, Woewoda, gibt Sr. Ehrwürden Georg, dem Jgumen, und dem ganzen Vereine des heil. Klosters Moldo wiza, die Bewilligung, die Waldstätten des Klosters, die Bäche mit Fischen, gegen die in Wamä, einem Gute des Klosters, lebenden Leute, gegen die Kämpulunger und andere zu schirmen. Und niemanden soll es erlaubt sein, mit irgend einer Vorkehrung aufzurichten, oder Fische zu fangen. Jn die Erträgnisse des klösterlichen Gutes haben sich die Wämer und Kämpulunger oder andere nicht zu mischen, und nichts abzunehmen, weder von jenen, die von anderswoher Wildpret bringen, noch von jenen, welche auf dem Gute Wamä Wagenschmiere machen, sondern alle diese Einkünfte sollen dem Kloster gehören. V. J. 7268/1760, Mai 16. — Ii — 162 -

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Charter115
Date: 99999999
Abstract 122. Miron Barnowski Mogila, Woewoda» begnädiget, gibt und bekräftiget dem heil. Kloster Moldowiza das Dorf Wäkulestie, und die Leute dieses Dorfes haben der Landesherrschaft keinen Rauch schoß zu entrichten. V. J. 7136/1628, 1. April (?) — Moise Mogila.

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