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Collection: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data)
Charter85
Date: 99999999
Abstract 92. Jeremiä Mogila, Woewoda, thut allen Steuereinhebern, die im Zinut Sucawa dienstlich umhergehen, kund, daß er einen landesherrlichen Freibrief auf vier Jahre ausgefertiget: wornach man in dem dem Kloster Moldowiza gehörigen Dorfe Räciuleni keine Art Steuern zu zahlen habe. Auch die Leute, die aus dem Lande Sr. Hoheit in dieses Dorf kommen, sollen nicht, wie die im übrigen Lande, zur Steuer vorgeschrieben werden, sondern die Steuereinheber 7 - 98 — sie in Ruhe laßen, damit sich das Dorf für das heil. Kloster und die Kirche dort sammle. V. J. 7114/1606, Mai 15. Sr. Simon Mogila.

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Charter167
Date: 99999999
Abstract 177. Ausweis über eine Zigeuner-Vertheilung, welche die Klö ster Moldowiza uud Solka im Beisein beider Jgumnen und ihrer Zigeuner auf landesherrlichen Befehl vorgenommen haben, u, z. Theil des Klosters Moldowiza: Toader mit seinen Kindern. — Tudoska, eine große Dirne. Dokia mit einem Kinde. — Gasiza, Schwester der Dokia. Theil des Klosters Solka: Andronik mit seiner Zigeunerin Maria, die dem Kloster Mol dowiza gehörte; statt ihr blieb Frosina, Andronik's Schwester, die Bolanic gehalten. Lupul mit der Zigeunerin Marie, Konstantin's Tochter, welche dem Kloster Moldowiza gehöret; statt ihr blieb Anna, Tochter Jon s Mieräuz, aus Solka, die Jon Peter's Sohn gehalten. Anna, Andronik's Schwester, aus Solka. - 126 — Das Verzeichnis ist gefertiget von Scherban Kantakusino, gr. Truchseßen, und von Jsaia, Jgumen von Solka. V. J. 7247/1739, Mai 1. —

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Charter208
Date: 99999999
Abstract 223. Karl Gregor Gika, Woewoda, an Leon, gew. gr. Truch seßen, Jsprawnik in Sucewa: Se. Heiligkeit, Jgumen Georg und der ganze Verein des Klosters Moldowiza, haben gegen die in Fäl- ticeni, einem Gute des Klosters, seßhaften Leute eine schwere Klage vorgebracht. Der Jsprawnik soll daher die Sache untersuchen, und, wenn es sich herausstelle, daß diese Leute dem Kloster die Einkünfte von diesem Gute nicht geben und abstatten wollten, sie zur gänzlichen Abtragung verhalten, damit das Kloster nicht weiter zu klagen habe. Darüber aber, daß sie ohne Wißen und Willen des Jgumen's Getränke verkaufen, soll man sie ebenfalls packen, auf — 157 — daß sie dem Kloster allen Schaden ersetzen. Auch soll ihnen der Getränkeverkanf eingestellt werden, solcher nur im Schanke des Klosters statt haben, und das Kloster in Frieden bleiben. V. J. 7266/1758, Juli 28. —

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Charter205
Date: 99999999
Abstract 220. Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza eine Schrift: daß es von hundert Bienen stöcken keinen Zehent, von hundert Schafen kein Berggeld, von zehn Viehstücken keinen Kuhzins, von dreihundert Wadra Wein kein Faßgeld — 156 — und von vier Leibeigenen (fremden Leuten) keine Art Steuer zu entrichten habe. V. J. 7265/1757, Jäner 15. — Karl Gika.

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Charter179
Date: 99999999
Abstract 191. Johann Nikolaus, Woewoda, besiehlt dem Demeter Sbera, gr. Hauptmanne von Dorohoi, Johann Wärnaw, gew. gr. Haupt manne: daß sie sich infolge Klage der Kälugär des heil. Klosters Moldowiza nach Wäkulestie begeben und das Gut dieses Klosters abmarken. V. J. 7254/1746, Juni 8. —

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Charter261
Date: 99999999
Abstract 277. Georg, Mundschänk und Schultes aus Kämpul-lung, gibt in die Hände Hr. Benedikts, Jgumen's von Moldowiza, eine Ver- schreibung: wienach er für die Wämer Bürgschaft leiste, daß sie dem Kloster jährlich zwölf Tage arbeiten, den Zehent von Allem geben, und keinen Ausschank von Getränken ohne Vorwißen des Jgumens halten werden. V. J. 7280/1772, August 10. —

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Charter28
Date: 99999999
Abstract 31. Stefan, Woewoda, kauft von Michael Ponic, dessen Schwe ster Maria und ihrem ganzen Geschlechte, davon alle namentlich an gegeben sind, die Hälfte des Dorfes Dworistie, den untern Winkel am Siret samt den Mühlen auf dem Siret um acht hundert tata rische Gulden. Und hierauf hat Stefan, Woewod, gegeben und be kräftiget seinem heil. Kloster Moldowiza diese Hälfte des Dorfes Dworistie mit den Mühlen auf dem Siret, damit diese Dorfshälfte, der untere Winkel mit den Mühlen, dem heil. Kloster Moldowiza eine Handveste sei mit allen Einkünften unveränderlich für immer, in Ewigkeit. Aber die Markung dieser Dorfshälfte soll sein, wo sie Täutul, der Kanzler, abgerainet hat, und zwar anfangend oben — 71 - am Ufer des Siret; von dort gerade zur Furt Sworistie's, wo der Weg von Dobränäuz übergeht; dann gerade zum Rande des Wal des zu zwo Erlen; von dort gerade zur Quelle auf dem Berghange; sonach gerade zum Ursprunge einer andern Quelle; oberhalb der Quelle zu einigem Gehölze; von da gerade zu einem Rainbühel übern Weg; so fort gerade zu einem Rainbühel im Thale; von dort gerade zur Waldung zu einer Eiche; weiter die Waldung hinab bis zur Markung Schärbänestie's; vom Rande der Waldung aber in ein Moor, das in der Mitte zweier Bäche ist; von dort gerade mitten durch die Weidenruthen über den Weg zu einem ausgegrabenen Rain bühel; so fort gerade zu einem andern Hügel an der Ecke einiger Dornsträuche; dann weiter zu einem dritten Rainbühel aufwärts; hernach zum vierten Bühel mitten durch die Huthweide; von da gerade an die Mündung einer Lache, wo sie in die Topliz fällt, zu einem andern Bühel. Von dort aber soll das Gemärke sein, wie es der Bojar Dum, der Schlüßler, abgemarkt hat; von der Mün dung der Lache gerade zum Ufer des Siret zum Moor; sodann übern Siret zum andern Ufer zu einer Linde; weiter gerade zu einer Esche inmitten der Au; durch die Wiese zum bösen Weg; und zur oberen Wiese, welche etwas oberhalb der Wiese des Jon Giumätate ist; und am Umfange der oberen Wiese die Au aufwärts zu einer großen Eiche; von da gerade zur Bärngrube; dann die Au hinauf über den Weg zu einigen Apfoltern und dort ist ein ausgegrabener Rainbühel; von dort gerade zu drei Ulmen; und weiter gerade zum Ufer des Siret, oberhalb der Mühle, zu einer Salweide, gegenüber einer andern Salweide^ die am jenseitigen Ufer des Siret steht. Also ist die ganze Markung. Der Jgumen aber, der im Kloster Moldowiza sein wird, mit allen dortigen Kälugärn, soll dies als Herkommen beachten, daß sie für Se. Hoheit den Gottesdienst halten, und zwar so lange er am Leben ist, durchs ganze Jahr wöchentlich einen Tag, nämlich: Mon tag abends Gebeth und Dienstags früh die Messe; auch soll den Vä tern ein Becher Getränk verabreicht werden. Nach dem Leben Sr. Hoheit aber sollen sie Montag abends ein Seelenamt und Dienstags früh eine Messe feiern. Ebenso sollen sie jährlich an einem Tage Sr. Hoheit das Gedenknis halten. Und Se. Hoheit bekräftiget dem Kloster die Herrschaft auf jene Dorfshälfte Dworistie's. Der Jgu men und die Kälugär jedoch, die in dem Kloster sind und sein werden, — 72 — und das Obbeschriebene nicht erfüllen, oder, wer es versuchen sollte, dieses zu zerstören, der soll es verantworten vor unserm Herrn, Jesus Christus, und es soll die Gottesgebärerin seine Anklägerin sein. Geschrieben im J. 6996/1488, März 12. Sr. XXXII. Von Gottes Gnaden wir Stefan, Woewoda, Hos- podar des moldauischen Landes, thun kund durch diesen unsern Brief Allen, die solchen sehen oder lesen hören: wienach es unsere Herr schaft, nach unserm guten Willen, mit reinem und erleuchtetem Her zen, für gut befunden, und haben für die Seelen unserer selig ruhenden Vorältern, unserer Großältern und Aeltern, und für unsere Gesundheit und Seligkeit gemacht, gegeben und bekräftiget die Schenk- nis unserer Vorältern, und wir haben gegeben unserem heil. Kloster an der Moldowiza, wo die Kirche der Verkündigung der heiligsten Herrscherin, unsrer Gottesgebärerin und allzeit Jungfrau Maria ist, ein Dorf in unserem moldauischen Lande, Namens: Dorf Waku- linzä, und wo der Säran unter'm Walde säßig war, dann ein Dorf Saßü an der Kostina, das Dorf an der Moldowa, an der Mün dung der Moldowiza und die Maut an der Moldowiza. All' dies Obbeschriebene soll diesem unserem heil. Kloster von uns eire Hand- veste sein mit allen Einkünften unverbrüchlich für immer in Ewig keit. Und das Gemärke der obbenannten Dörfer soll das nach dem alten Gemärke sein, wo es von Ewigkeit her bestanden. Hierauf ist die Beglaubigung unserer obangeführten Herrschaft, wir Stefan, Woewoda, und die Beglaubigung unserer Herrschaft allerliebsten Sohnes Bog dan, des Woewoden; die Beglaubigung uns'rer Boiern: d. B d. Hr. Dum; d. B. d. Hr. Boldor, Hofrichters; d. B. d. Hr. Steful; d. B. d. Hr. Dum's Brudur; d. B. d. Hr. Toader und d. Hr. Negril, Parkalaben von Hotin; d. B. d. Hr. Jeremiä und d. Hr. Dra gosch, Parkalaben in Nemz; d. B. d. Hr. Schander vouNeuenburg; d. B. d. Hr. Luka Arbure, Thorwardens von Sucawa; d. B. d. Hr. Klänäu, Schwertträgers; d. B. d, Hr. Jsak, Schatzmeisters; d. B. d. Hr. Dumesch, Kämmerers; d. B. d. Hr. Mohila, Mund- schänks; d. B. d. Hr. Fruntesch, Truchseßen; d. B. d. Hr. Petrik, Marstallers und die Beglaubigung all' unserer moldauischen großen und kleinen Boiern. Und wer nach unserm Leben Hospodar unseres moldauischen Landes sein wird von unseren Kindern oder unserm Geschlechtsstamme, oder wen immer Gott auserwählen wird, Herrscher — 73 — zu sein unseres moldauischen Landes, der soll unserm heil. Kloster unsere Schenknis und Bekräftigung nicht umstoßen, sondern soll sie demselben bestätigen und bekräftigen. Und wer es wagen sollte, diese unsere Schen kung und Bestätigung umzustoßen, der soll verflucht sein von Gott, dem Herrn, und unserem Erlöser Jesus Christus, von seiner reinsten Gottes-Mutter, von den heil. vier Evangelisten, von den heil. zwölf Oberaposteln, von den dreihundert achtzehn heil. Vätern von Nikäa und von allen Heiligen; und er soll seinen Theil haben mit Juda und dem verfluchten Anas. Und zu mehrerer Bestärkung und Be kräftigung all' des Obbeschriebenen haben wir unserem getreuen Teutul, Kanzler, befohlen, dies zu schreiben und unser Petschaft beizuhängen diesem unsern Briefe. Geschrieben hat's ashewic in Herlowa, im I. 7007/1499, IS. Nov. Sr.

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Charter159
Date: 99999999
Abstract 169. Gregor Gika, Woewoda, gibt dem Theofan, Archimandriten und Jgumen des heil. Klosters Moldowiza, eine Urkunde: daß es ihm zu- und frei stehe, die Kälugär und alle Leibeignen des Klosters gegen den Sachwalt von Sucawa, gegen die Geldstrafer, Mord rächer, bischöflichen Diener und alle Andern zu schirmen. Auch soll es niemanden erlaubt sein, sich unter die Leute des Klosters aus irgend einer Ursache zu begeben und weder sie zu richten noch sie abzustrafen, ausgenommen bei Todschlag und Diebstahl, wo nur dem Staatsrath zu richten zukommt. Nur der Jgumen allein soll sie richten und die Schuldigen strafen nach ihrer Schuld. V. J. 7244/1736, Jäner 12. —

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Charter7
Date: 99999999
Abstract 8. Stefan, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza mittels Urkunde zwei Sklaven, Zigeuner, namentlich: Koman und —, auf daß sie vollständig übergeben — eine Handveste seien mit allen Ein künften. Und niemand von den Leuten Sr. Hoheit soll mit diesen Zigeunern, auch weder mit ihren Söhnen noch mit ihrem ganzen Geschlechte, soviel« von ihnen abstammen, was zu schaffen haben, sondern sie sollen auf ewig dem genannten Kloster zugehören. V. I. 6942/1434, Juli 12. Sr. — 61 — Elia.

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Charter113
Date: 99999999
Abstract 120. Miron Barnowski Mogila, Woewoda, gibt und erneuert den Kälugärn des heil. Klosters Moldowiza die Macht und Gewalt, die Bäche zu besitzen und zu wehren, die im Gebirge Suhard in der Markung des Klosters sind, vom Ursprunge der Rußa bis wo sie in das Waßer Bistrizä fällt, aber von dort abwärts an der Bistrizä bis wo die Diaka in die Bistrizä fließt, und von dort bis wo der Bach des kalten Bronnens einmündet, und von dort hinauf bis zum Bronnen (selbst), und von dort über den Berg zur Koschna; wie sie landesherrliche Schriften auch von andern Herrschern haben, die vordem gewesen sind. V. J. 7134/1626, Juni 2. —

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Charter147
Date: 99999999
Abstract 155. Michael Rakowiz, Woewoda, besiehlt durch einen Brief Sr. Heiligkeit, Hr. Kalistr, Bischof von Rädäuz, den Bojaren: Konstantin Sbera, gew. gr. Zeltwart, und Basil Ciudin, Schulte- sen von Kämpul-lung, daß sie auf die von den Kämpul-lungern beeinträchtigte Markung eines Klostergutes von Moldowiza abgehen und das Gemärke von Zeichen zu Zeichen genau in Augenschein nehmen. Auch sollen sie, da von den Klostergründen niemanden — weder zu verkaufen noch zu kaufen — erlaubt ist, alle Häuser der Kämpul-lun- ger zerstören, so viel sie in der Markung des Klosters vorsinden, die Kämpul-lunger selbst von dem Grunde des Klosters abschaffen und dessen Markzeichen bekräftigen, auf daß sie auch Se. Hoheit dem Kloster mit einer Handveste erneuere, und so in dessen Gemärke nicht mehr eingedrungen werde. Allen sei übrigens auch diese Bestimmung kund gethan, daß den Klöstern frei stehe, alle ihre Güter von den Käufern, Eintauschern 8' - 116 — oder von jenen, die solche von nun an kaufen werden, auch dann zurückzunehmen, wenn sie auch die Kälugär selbst verkauft oder vertauscht hätten. Auch sollen derlei Käufer ihres Geldes ver lustig sein. Also hat Se. Hoheit festgesetzet, V. J. 7226/1718, April 26. OI.VI. Wir Michael Rakowiz, Woewoda, von Gottes Gnaden Hospodar des moldauischen Landes, thun kund mit diesem Briefe meiner Herrschaft Allen, denen es zu wißen ziemet: wienach vor uns und unsere moldauischen großen und kleinen Bojaren gekommen unsere Bether, die Kälugär des heil. Klosters Moldowizä, und haben große Beschwerden gegen die Leute von Kämpul-lung vorgebracht, sagend: daß sie in die Markung des heil. Klosters eingedrungen und darauf Häuser und andere Unterkünfte erbaut, vorwendend, daß sie es mit Geld erkauft und nun als ihr Gut hätten. Da nun meine Herr schaft ihre Beschwerde vernommen und die Kälugär Urkunden von den alten Landesherrn vorgewiesen, worin die Markzeichen beschrieben und mit einem Fluche gebannt sind, haben wir einen Brief meiner Herrschaft an den Vater und unsere Bether, Hr. Kalistru, Bischof von Radauz, und an unsere Bojaren, den Hr. Konstantin Sbiera, gew. gr. Zeltwart, und Basil Ciudin, gew. Kämmerer, Schultesen zu Kämpul-lung, geschrieben, daß sie dort hin gehen und jenes Ge- märke, wie es die Handvesten des Klosters von Markzeichen zu Zeichen weisen, in Augenschein nehmen; und soviele von den Kämpul-lungern erbaute Häuser sie auf der Markung des heil. Klosters vorfänden, die sollen sie alle zerstören; denn ich habe erachtet, daß es niemanden gestattet sei, von der Markung der heil. Klöster weder zu kaufen noch zu verkaufen. Falls aber auch jemand gekauft hätte, so mag er den Schaden tragen, weil er arg gegen die Richtschnur der heil. Gesetze gekauft und den Gewinn davon hatte, daß er bis izt daraus Ernährung gezogen. — Also nach dem Befehle meiner Herrschaft sind die Herren zugleich mit Sr. Heiligkeit, dem Vater Hr. Kalistru, Bischof, dahin gegangen und von Zeichen zu Zeichen, wo die Hand- veste des verstorbenen Woden Alexander hindeutet, forschend, haben sie einige Häuser und Hürden der Kämpul-lunger offenbar auf der Markung des heil. Klosters Moldowiza und inmitten der Heuwiese — 117 — errichtet gefunden. Auf die Frage an die Kämpul-lunger, ob sie auf jene Gründe eine landesherrliche Urschrift oder irgend eine Ver- schreibung von allfälligen erbeigenthümlichen Gutsbesitzern hätten, haben sie den Herrn nichts vorweisen können, außer, daß sie als Rechtfertigung vorgebracht, daß sie dieselben von den Hörigen des heil. Klosters erkauft hätten. Da sie sich also auf diese Art verge- wißert, daß die Kämpul-lunger mit Arglist in die Güter des heil. Klosters Moldowizä eingedrungen und sich auf den klösterlichen Mar kungen erbbegütert gemacht, haben wir Befehl gegeben, ihnen die Häuser wegzubrennen und sie aus jenem Gemärke gänzlich auszutreiben. Auch soll von nun an ohne Willen der Kälugär niemand in das Gut des heil, Klosters eindringen. Deshalb haben wir auch von meiner Herrschaft den Kälugärn jene Markzeichen, wie sie in den alten Urschriften ihrer Stifter vorkommen, erneuert und bekräftiget. Anfangend das Gemärke jenes Dorfes des heil. Klosters Moldowizä, das Wama heißt, erstlich: von der Furt über die Moldawa, unter halb des Dorfes Kämpul-lung mit der Wiesmahd gerade an der Mündung der SiHnesa und dann Bachaufwärts bis zum Ur sprunge; von dort zur Moschuls Mägura, und von dort zur Räskoala und zur Aspen-Mägura, und von dort zum Salzbründel, und weiterhin zum Eschenberg, gerade auf den Bach Saka, und hinab auf den Bach bis wo er in die Moldawa fällt. Von dort über die Moldawa zum Bach der Schanze, und diesen Bach auf wärts zum Wirbel des Deal mare mit allen Quellen, die in die Moldawa und Moldowiza abfließen, und von dort immer auf der Schneide des Deal mare zum Ursprunge des Frumoßul und wo er in die Moldowiza fällt, und von dort über die Moldowiza in die Mündung des Baches Dea, und von dort auf den Wirbel des Gränzabhanges, und von dort an den Ahornberg, wo er in die Moldawa bei der Furt unterhalb des Dorfes Kämpul-lung abfallet, von wo zuerst begonnen worden. Deshalb soll dies dem heil. Klo ster Moldowizä auch von meiner Herrschaft ein gerechtes Vater- und Ahn-Gut und eine Bestätigungsurkunde mit allen Gemärken und allen Einkünften sein, unabänderlich in Ewigkeit. Wer es aber versuchen sollte, in jenes Gemärke, das oben beschrieben, einzudrin gen, auf dem soll der Fluch lasten, der in der Urkunde Sr. Herr schaft des alten uud guten Alexander, Woewoden, geschrieben steht, und soll keine Vergebung sinden. Dies hab' ich gegeben nnd — 118 - bekräftiget, auf daß es unabänderlich bestehe. Und niemand Andrer hat sich darein zu mischen vor diesem Briefe unsrer Herrschaft. Jn Jass' im J. 7227/1719, im Mon. April, am 15. im vier ten Jahre der dritten Beherrschung. Wir Michael Rakowiz, Woewoda. (P. P-) Axenti, der Urkundner. R.

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Charter107
Date: 99999999
Abstract 114. Vor Radul, dem Woewoden, haben die Kälugär des heil. Klosters Moldowiza mit Gregor Cuwlik, Johann Mesechenesk und Michalce, gew. Thürsteher, wegen einem See, Namens: Kowor, ge rechtet. Da nun die Kälugär die Schenkungsurkunde des alten Peter, des Woewoden, und die Schrift mit der Bestätigung der Gerichtskosten des Woewoden Jeremiä vorgewiesen, wienach sie mit diesen Leuten gerechtet und sie überwiesen haben; so hat auch Se. Hoheit dieselben abgewiesen, dem Kloster aber die Herrschaft auf jenem See Kowur's mit allen Einkünften bestätiget. Die Kälugär aber haben abermals zwölf Gulden Kosten in die Schatzkammer gezahlt. V. J. 7125/1617, Jäner 15. Sr.

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Charter154
Date: 99999999
Abstract 163. Der Priestermönch Anastasi, Jgumen des Klosters Agapia, gibt in die geehrten Hände Sr. Heiligkeit Athanasi's, vorigen Bischofs von Roman, nunmehrigen Obsorgers über das Kloster Moldowiza, eine Schrift, worin gründlich beschrieben ist, wie man wegen der Zigeuner Kosma samt seinem Bruder Toader, Söhnen des Simon Herza, gerechtet habe und übereingekommen sei, und wie hiernach — 120 — auch die beiden Klöster Moldowiza und Agapia diese Zigeuner unter sich vertheilt haben. V. J. 7239/1731, März 10. -

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Charter268
Date: 99999999
Abstract 284. Zigeuner Andrä, Sohn des Emanuel, Zigeuners aus Drugomirna, stellt dem Jgumen Benedikt und dem ganzen Vereine des heil. Klosters Moldowiza eine Schrift aus, daß er von Sr. Heiligkeit einen Klosterzigeuner, Namens: Gabriel, Sohn des Ale- rander Brandabur, auf vier Jahre übernommen, um ihn die ganze Schmiederei, so wie er sie selbst kenne, zu lehren. Nach vier Jahren habe er ihn unterrichtet dem Kloster Moldowiza rückzustelleu, und ihm zugleich das ganze Schmiedewerkzeug und zwei Kälber zu geben. Wenn er aber den Zigeuner im Handwerk nicht vollständig unter richtete, habe er dem Kloster für je ein Jahr fünfzig Löwengulden zu zahlen. V. J. 7281/1773, Aug. 29. —

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Charter94
Date: 99999999
Abstract 101. Konstantin Mogila, Woewoda, gibt den heil. Klöstern Moldowiza und Homor, oder wen immer sie senden sollten, die Macht und Gewalt, die Seen der genannten Klöster zu besitzen und zu schirmen, namentlich: Oträw und Kowur mit allen kleineren Seen, mit allen Lachen und Bächen. V. J. 7117/1609, Juli 9. Sr.

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Charter183
Date: 99999999
Abstract 195. Markbrief der Bojaren: Basil Baschotä, Beckeuhälter, und Konstantin Ciudin, Beckenhälter. Ueber die Klage Sr. Heilig keit des Jgumens von Moldowiza: daß die Markung Räciuleni's — 134 — deshalb beaugenscheinigt werde, weil die Bäjer mit ihrem Gemärke dort eingedrungen, haben sich auf Befehl Sr. Hoheit, des Woewoden, obige zwei Bojaren dorthin begeben, die Schriften des genannten Klosters durchgangen und so die Handveste Bogdan, des Woewo den, v. J. 7222/1514, so wie die Schrift des Woewoden Alexander v. J. 7066/1558, Mai 30. Tag eingesehen. Aus diesen Urkunden habe sich nun herausgestellt, daß sieben Theile vom Dorfe Räciuleni das Kloster Moldowiza habe, der achte Theil jedoch dem Geschlechte des Hofrichters Ureke gehöre, welcher diesen Antheil auch ringsumher bezeichnet und mit Marksteinen besezt hat. Die abrainenden Bojaren haben nun diesen achten Theil Ureke's mitten durch die Markung abgemeßen und neunzehn Odgoanen — den Odgoan zu zwölf Klafter — und die Klafter zu acht landesherrliche Spannen — befunden. Auch die sieben Theile des Klosters, wurden sodann berechnet, auf jeden Theil neunzehn Odgoanen, was zusammen hundert dreiunddreißig Odgoanen ausmacht. Und das Gemärke kam darnach unterhalb der Räcinlener Kirche aus der Schanze hervor, die auf die Moldowa gehet; und es ward gerade mitten durch die Markung quer nach oben hin gemeßen, wo dann der Rand der Markung oben bei der Furt, die Rädeschener Furt genannt, heraus gekommen. Statt des Marksteines aber war dort eine Grube ge macht. Also haben diese zwei Bojaren abgegränzt. V. J. 7257/1749, Mai 20. -

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Charter57
Date: 99999999
Abstract 63. Rechtsspruch von Johann dem Woewoden. — Vor Sr. Hoheit habe die Stursin, ihr Sohn Jonaschko, Leibwächter, und Adam, Schatzmeister, Alexis Eidam, mit dem Jgumen und dem ganzen Vereine des heil. Klosters Moldowiza gerechtet wegen des Dorfes Räciuleni, so viel davon die Kälugär als ihren Antheil mit der Mühle auf dem Schoimus beherrschen, welchen Antheil ihnen der Oheim Sr. Hoheit, Woewoda Bogdan, gegen das Dorf Bäicana bei Kotnar vertauscht hat. Bäicana aber hatte die Dashbogin den Kälugärn als Schenknis gegeben. Se. Hoheit hat ihnen befohlen, die Schriften beizubringen, damit man wiße, vermöge welchen Grundes sie diese Antheile Räciuleni's beherrschen. Da haben denn die Kälugär jene Urschriften hergebracht, die sie vom Woewoden Alexander erhalten haben. Doch wegen der Tauschurkunde, die sie vom Oheim Sr. Hoheit, dem Woewoden Bogdan, gehabt, haben sie sich dahin ge rechtfertiget, daß sie der in den Tagen des Woewoden Stefan, Heu schrecke, gew. Kammerer Sturs'a, weggenommen habe, wie dies Se. Hoheit selbst in seiner Handveste bezeuget. Da nun Se. Hoheit die gründliche Rechtfertigung der Kälugär, die Bestätigung und das Zeugnis nach den landesherrlichen Gesetzen gesehen, so hat er sich mit den Boeren berathen und seinen getreuen Boern Gedeon, gr. Wätaven des Zinut's Sucewa, auserwählt, und ihn dort ins Dorf Räciuleni geschickt, damit er dort mit den Rainnachbarn von jenem Dorf umher vom obern und untern Theile mit den Scholtusen, Bürgern und allen Greisen der Stadt Baja, die Untersuchung vornehme. Und es haben alle insgesamt mit ihren Seelen befunden, daß es ein wahrhaftes Gut des heil. Klosters Moldowiza sei, und dieses es nach den alten, vom Ahne Sr. Hoheit, dem alten Stefan, dem Woewo den, bezeichneten Geraine beherrsche. Und das erste Markzeichen ist: ein Rainbühel vom Thale der Kirche gerade auf den Bach bis zum Schoimus, und von dort über den Schoimus zu einem andern Bühel und von da bis in's Waßer Moldowa; anderwärts aber von allen Seiten rings um das Dorf von oben und unten, wie es von jeher gewesen. Da nun Se. Hoheit mit den moldauischen Bo jaren gesehen, daß wie die Kälugär gesagt, so auch befunden wurde, und auch jene großen Zeugen, die Se. Hoheit geschickt: Boer Gedeon, die SchulthWe aus Baja und die Rainnachbarn von ringsum den Räciulenern mit ihren Seelen Zeugnis gegeben; so hat auch Se. Hoheit gemacht und erneuert, damit von Sr. Hoheit jene Theile — 90 - Räciuleni's mit der Mühle und allen Einkünften dem heil. Kloster gehören, eben so wie sie auch von andern Landesherrn Bestätigung haben. Solchergestalt haben sich die Kälugär vor dem ganzen Rathe gerechtfertiget und in den Schatz Sr. Hoheit zwölf Gulden Gerichts kosten bezahlt. Aber Toader Ponic, sein Sohn Jonaschko und alle die Obbeschriebenen wurden ganz nach unserm Gesetze überwiesen. Demnach haben sie von nun an nicht mehr mit dem heil. Kloster zu rechten, niemals in Ewigkeit über diesen unsern Brief. Wer es aber versuchen sollte, diese Entscheidung zu übertreten, der soll an den Bitten der heiligen Väter keinen Theil haben! Amen. V. J. 7090/1582, Sept. 14. Sr. Peter.

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Charter70
Date: 99999999
Abstract 77. Peter, Woewoda, begnädiget, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza ein Dorf, Wäkulestie, im Zinut Härläul, auf Grund der Schenknis und Begnädigung, die sie vom Woewoden Alexander und andern Landesherrn haben: dem zufolge sollen auch in den Tagen Sr. Hoheit die Leute von Wäkulestie der Landesherr schaft keinen Rauchschoß zu zahlen, sondern diesem Kloster abzugeben haben. Gegen jene aber, die diese Schenknis zerstören sollten, schreibt er einen Fluch. V. J. 7101/1593, Sept. 1. — Stefan.

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Charter83
Date: 99999999
Abstract 90. Stefan, Woewoda, beauftragt die Groß-Wätashen im Zinut Sucawa infolge Klage der Kälugär des Klosters Moldowiza gegen Basil in Oncestie, der aus ihrem Dorfe Fälticeni ein Haus weg genommen und in's Dorf Oncestie geführet hat, daß sie ihm be fehlen, ihr Haus wieder in ihr Dorf Fälticeni rückzubringen, von wo er es genommen. Würde er jedoch diesem nicht gutwillig nach kommen, so sollen sie ihnen einen Fristtag bestimmen, damit sie sich zu Sr. Hoheit vor Gericht begeben. V. J. 7108/1600. Jäner 31. Sr. Jeremiä Mogila,

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Charter12
Date: 99999999
Abstract 13. Peter, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza eine Urkunde: wienach vor ihm gekommen seien Kämärsan und sein Eheweib Stana, und haben aus gutem Willen gegeben dem heil. Kloster eine Schenkins, ihr Haus in der Gaße, die gerade zur Burg geht. So lange sie jedoch leben, sollen sie in ihrem Hause bleiben, dem Kloster aber jährlich einige Stein Wachs geben. Nach ihrem Leben aber soll das Haus dem Kloster gehören. Deshalb bestätiget auch Se. Hoheit dem Kloster die Herrschaft auf dieses Haus ewiglich, und begnädiget es, daß davon keine Art Giebigkeiten geleistet werde; sondern dasselbe hievon ganz frei bleibe. V. J. 6956/1448. — Alexander.

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Charter166
Date: 99999999
Abstract 176. Auf Befehl Sr. Hoheit, des Woewoden, erhält Nikodem, Jgumen und die Kälugär von Säkul, einen Rechtsspruch wegen eines Viertels des Dorfes Räciuleni, das mit Dumbräwiza, einem Dorfe des Klosters Säkul, gränzet. Diesen Antheil wollten Davide! und Deleu unter dem Vorwande, daß er ihnen gehöre, an sich ziehen. Jn der Urkunde vom Jahre 7247/1741, Hornung 28., im ersten Absatze steht jedoch geschrieben: daß drei Theile des Dorfes Räciuleni des Klosters Moldowiza seien, die auch durch die Handveste des Woe woden Johann gegeben, abgemarkt und rainbezeichnet wurden; weiters schreibt der zweite Absatz, daß die Hälfte von dem noch erübrigenden - 125 - vierten Theil beweishältig dem Hofrichter Ureke gehöre; der dritte Absatz, daß die vom vierten Theile Räciuleni's der Paraska, Mich- leskul's Tochter, gehörige Hälfte dem Deleu verkauft worden sei. Da nun das Kloster Moldowiza drei Theile von Räciuleni hat, so wurden diese drei Theile nicht besonders abgerainet, sondern, da sie auch andere Schenknisse von den Landesherrn haben, ward von ganz Räciuleni mit jenen Schenknissen umher nur eine Markung ge bildet. Und die Markung Moldowiza's kommt mit jener von Dum- bräwiza zusammen. Es ward sonach erachtet, daß jener achte Theil Deleu's in Moldowiza's drei Markungstheilen Räciuleni's inbegriffen sei. Diesen Rechtsspruch hat Scherban Kantakusino, HS«, gr, Truchseß, Adam, gew. gr. Sulzer, ausgestellt und auch gefertiget. Auf eben diesem Rechtsspruche ist auch besonders das Gemärke Dumbräwiza's mit demselben achten Theile Räciuleni's ganz von Zeichen zu Zeichen beschrieben und unterhalb der Unterschrift abermals beglaubiget, daß das Kloster Moldowiza drei Theile des Dorfes Räciuleni habe nnd daß in diesen drei Theilen auch jener achte Theil Racinleni's des Delen hineingebracht sei. Leztlich hat jedoch Deleu diesen seinen Antheil dem Kloster Säkul als Schenknis gegeben und so sind in jenen zwei Markungen Dumbräwiza's und Räciuleni's keine andern Räseschen außer die zwei Klöster Moldowiza und Säkul verblieben. V. J. 7247/1739, Horn. 28, —

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Charter99
Date: 99999999
Abstract 106. Schreiben Sr. Heiligkeit Hr. Efrem's, Bischofs von Radauz, an alle Bojaren und an alle landesherrlichen Dienstlente, die um den See Kowur's und Oreach nachbarlich sind, und an alle Bauern, daß sie die Kälugär nicht hintergehen, Fischen nicht nach suchen und nicht drohen; denn wer sich noch ferner an den See wagen sollte, oder die Freiung Sr. Heiligkeit zu Schäläestie ver- laßen hätte, den sollen sie vor Sr. Hoheit, dem Woewoden, zur Verantwortung ziehen. V. J. 7120/1612, Jäner 9. — Stefan.

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Charter13
Date: 99999999
Abstract 14. Alexander, Woewoda, bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza die Schenknis des getreuen Bojarn Johann Päntec, der vor ihm ge kommen und aus seinem guten Willen dem Kloster eine Ansiedlung an der Moldawa, sein gerechtes Vatergnt, gegeben hat. V. J. 6957/1449, Mai 26. Sr.

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Charter139
Date: 99999999
Abstract 147. Die Pelzmacherin, Eheweib des Pelzmachers, gibt eine Verschreibung in die Hände des Jgumens und des ganzen Vereins des Klosters Moldowiza: wienach ihr Gatte, der Pelzmacher, bei Aufgabe seiner Seele sie angewiesen habe, dem Kloster etliche Ver- schreibuugen auf einige Grundstücke, die er von den Klosterhörigen erkauft hatte, zu übergeben; indem diese Gründe, wie er ihr mit sterbender Zunge bedeutete, dem Kloster gehören. Also ist die Pelz macherin in's Kloster gekommen und hat alle jene Schriften über^ geben, so wie zur beßeren Beglaubigung auch dieses Schreiben. V. H. 7215/1707, März 25. — Michael Rakowiz.

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Charter175
Date: 99999999
Abstract 186. Der ganze Verein des Klosters Moldowiza hat mit allen Vätern, die beim Kirchenfeste am Tage Maria Verkündigung in Moldowiza anwesend waren, wegen eines Zigeuners, Namens: Mäsul, eine Schrift ausgestellet des Jnhaltes: daß die Slatiner Kälugär diesen Zigeuner unter der Angabe vorenthalten, weil er in Slatina geboren und dort auch auferzogen worden sei. Zwar sei sein Vater aus Moldowiza gewesen, seine Mutler jedoch, schon schwanger von dorther nach Slatina gekommen, habe ihn da geboren und in schweren Zeiten auch da auferzogen. Außer diesem Mäsul ist aber noch ein anderer Zigeuner, Namens Plämädial, dessen Vater aus Slatina, die Mutter aber aus Moldowiza war, auch in schweren Zeiten auf erzogen und in Slatina ansäßig. 9 — 130 — Da nun die Moldowizer Kälugär den Zigeuner Mäsul weg nehmen wollten, schlichtete der Vater Jgumen den Streit, sagend: daß man «Hinsichts dieses Mäsul eine Theilung vornehmen sollte. Jn Erinnerung des alten Brauches der Klöster aber, die unter ein ander Zigeuner nicht theilen, fondern nach Brauch nur Dirne für Dirne geben und eine Theilung nur dann vornehmen, wenn sich diesfalls Streit mit einem Bojaren erhöbe, ward nun, um diesen Klo sterbrauch zu wahren, beiderseits festgesezt, Mäsul habe dem Kloster Moldowiza, Plämädiul aber den Slatinern zu verbleiben. Und so haben sich alle auf diese Schrift gefertiget. V. J. 7253/1745, März 25. —

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Charter206
Date: 99999999
Abstract 221. Karl Gika, Woewod. Ueber die Klage Gregor Häsh- däu's, Masilen: „daß ihm Unrecht gethan werde, indem in die Mar kung seines ganzen Dorfes, Namens: Jordänestie, im Zinut Sucewa, am Waßer Siret, das unten mit Karapciu oben mit Ropce rainet, von beiden Theilen Eingriffe geschehen", — besiehlt Se. Hoheit dem Dinul Kantakosino, gew. gr. Ban; dem Laskaraki, gew. gr. Mar- staller; — Jsprawniken des Zinuts Sucewa; Konstantin Kanono, gew. gr. Truchseßen; und Konstantin Stamati, sich auf den strittigen Grund zu begeben, die Sache in Augenschein zu nehmen, gründlich zu untersuchen, und sich auf alle Weise zn bemühen, die Wahrheit heraus zu sinden. Auch haben sie Häshdäu's Gut von beiden Theilen deutlich abzuscheiden, und auch nach den Zeichen einen von allen gefertigten Markbrief auszustellen. V. J. 7265/1757, Juli 9. —

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Charter160
Date: 99999999
Abstract 170. Gregor Gika, Woewoda, gibt dem Theofan, Jgumen von Moldowiza, oder wen immer er schicken mag, die Macht, die auf rechten Knechte, die Zigeuner des Klosters, welche sich zerstreuten, aufzusuchen, sie, wo man sie immer fände, mit allem zu ergreifen, in das Kloster zurückzubringen und dort ansäßig zu halten. V. J. 7244/1736, Jäner 15. —

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Charter54
Date: 99999999
Abstract 60. Johann, Woewod, gibt und erneuert dem heil. Kloster Moldowiza: daß, so lange er leben wird, das klösterliche Dorf Wä- kulestie seiner Herrschaft keinen Rauchschoß zu entrichten, sondern ihn jährlich dem heil. Kloster abzugeben habe, wienach sie auch Ur kunden haben vom Woewoden Peter und andern Landesherrn, V. J. 7088/1580, Jäner 29. —

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Charter10
Date: 99999999
Abstract 11. Stefan, Woewoda, beurkundet: wienach er gegeben hat, und abermals gibt dem heil. Kloster Moldowiza die Hälfte des Sees von Kowur und die Hälfte jenes Sees bei Kowur, der in den Jlp fällt, mit allen Einkünften und den Zoll von allen Seiten Kownr's. Wo immer man da Fische fängt, sollen die Kälugär die Hälfte der Einkünfte nehmen, und auch den Zoll anf dem Festlande. Wer es aber wagen sollte, von jenem Einkommen der Kälugär ohne ihren Willen auch nur einen Groschen zu nehmen, ein solcher soll verflucht sein, und wird auch von Sr. Hoheit schwer bestraft werden. V. J. 6953/1445, Horn. 20. Sr.

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Charter216
Date: 99999999
Abstract 231. Johann Kalimach, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza eine Urkunde: daß es monatlich aus der landesherr« lichen Zollstätte zwei Oka Baumöhl und acht Drachmen Weihrauch nehme. V. J. 7268/1760. Jäner 12.

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Charter88
Date: 99999999
Abstract 95. Simon Mogila, Woewoda, besiehlt den Eltesten von Kowur infolge Beschwerde des Jgumens und des ganzen Vereines des Klosters Moldowiza: daß sie keine Geldstrafen auch weder Eltesten- Geld noch Mordbuße von dort abnehmen, sondern dies Alles die Kälugär nach der Schenknis und Begnädigung, die sie von andern Landesherrn haben, erheben. V. J. 7115/1607, Jäner 7. Sr. Konstantin Mogila.

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