Collection: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data)
Charter: 85
Date: 99999999
Abstract: 92. Jeremiä Mogila, Woewoda, thut allen Steuereinhebern, die im Zinut Sucawa
dienstlich umhergehen, kund, daß er einen landesherrlichen Freibrief auf vier Jahre
ausgefertiget: wornach man in dem dem Kloster Moldowiza gehörigen Dorfe Räciuleni keine
Art Steuern zu zahlen habe. Auch die Leute, die aus dem Lande Sr. Hoheit in dieses Dorf
kommen, sollen nicht, wie die im übrigen Lande, zur Steuer vorgeschrieben werden, sondern
die Steuereinheber 7 - 98 — sie in Ruhe laßen, damit sich das Dorf für das heil. Kloster
und die Kirche dort sammle. V. J. 7114/1606, Mai 15. Sr. Simon Mogila.
Charter: 167
Date: 99999999
Abstract: 177. Ausweis über eine Zigeuner-Vertheilung, welche die Klö ster Moldowiza uud
Solka im Beisein beider Jgumnen und ihrer Zigeuner auf landesherrlichen Befehl vorgenommen
haben, u, z. Theil des Klosters Moldowiza: Toader mit seinen Kindern. — Tudoska, eine
große Dirne. Dokia mit einem Kinde. — Gasiza, Schwester der Dokia. Theil des Klosters
Solka: Andronik mit seiner Zigeunerin Maria, die dem Kloster Mol dowiza gehörte; statt ihr
blieb Frosina, Andronik's Schwester, die Bolanic gehalten. Lupul mit der Zigeunerin Marie,
Konstantin's Tochter, welche dem Kloster Moldowiza gehöret; statt ihr blieb Anna, Tochter
Jon s Mieräuz, aus Solka, die Jon Peter's Sohn gehalten. Anna, Andronik's Schwester, aus
Solka. - 126 — Das Verzeichnis ist gefertiget von Scherban Kantakusino, gr. Truchseßen,
und von Jsaia, Jgumen von Solka. V. J. 7247/1739, Mai 1. —
Charter: 208
Date: 99999999
Abstract: 223. Karl Gregor Gika, Woewoda, an Leon, gew. gr. Truch seßen, Jsprawnik in
Sucewa: Se. Heiligkeit, Jgumen Georg und der ganze Verein des Klosters Moldowiza, haben
gegen die in Fäl- ticeni, einem Gute des Klosters, seßhaften Leute eine schwere Klage
vorgebracht. Der Jsprawnik soll daher die Sache untersuchen, und, wenn es sich
herausstelle, daß diese Leute dem Kloster die Einkünfte von diesem Gute nicht geben und
abstatten wollten, sie zur gänzlichen Abtragung verhalten, damit das Kloster nicht weiter
zu klagen habe. Darüber aber, daß sie ohne Wißen und Willen des Jgumen's Getränke
verkaufen, soll man sie ebenfalls packen, auf — 157 — daß sie dem Kloster allen Schaden
ersetzen. Auch soll ihnen der Getränkeverkanf eingestellt werden, solcher nur im Schanke
des Klosters statt haben, und das Kloster in Frieden bleiben. V. J. 7266/1758, Juli 28. —
Charter: 205
Date: 99999999
Abstract: 220. Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewoda, gibt dem heil. Kloster
Moldowiza eine Schrift: daß es von hundert Bienen stöcken keinen Zehent, von hundert
Schafen kein Berggeld, von zehn Viehstücken keinen Kuhzins, von dreihundert Wadra Wein
kein Faßgeld — 156 — und von vier Leibeigenen (fremden Leuten) keine Art Steuer zu
entrichten habe. V. J. 7265/1757, Jäner 15. — Karl Gika.
Charter: 179
Date: 99999999
Abstract: 191. Johann Nikolaus, Woewoda, besiehlt dem Demeter Sbera, gr. Hauptmanne von
Dorohoi, Johann Wärnaw, gew. gr. Haupt manne: daß sie sich infolge Klage der Kälugär des
heil. Klosters Moldowiza nach Wäkulestie begeben und das Gut dieses Klosters abmarken. V.
J. 7254/1746, Juni 8. —
Charter: 261
Date: 99999999
Abstract: 277. Georg, Mundschänk und Schultes aus Kämpul-lung, gibt in die Hände Hr.
Benedikts, Jgumen's von Moldowiza, eine Ver- schreibung: wienach er für die Wämer
Bürgschaft leiste, daß sie dem Kloster jährlich zwölf Tage arbeiten, den Zehent von Allem
geben, und keinen Ausschank von Getränken ohne Vorwißen des Jgumens halten werden. V. J.
7280/1772, August 10. —
Charter: 28
Date: 99999999
Abstract: 31. Stefan, Woewoda, kauft von Michael Ponic, dessen Schwe ster Maria und ihrem
ganzen Geschlechte, davon alle namentlich an gegeben sind, die Hälfte des Dorfes
Dworistie, den untern Winkel am Siret samt den Mühlen auf dem Siret um acht hundert tata
rische Gulden. Und hierauf hat Stefan, Woewod, gegeben und be kräftiget seinem heil.
Kloster Moldowiza diese Hälfte des Dorfes Dworistie mit den Mühlen auf dem Siret, damit
diese Dorfshälfte, der untere Winkel mit den Mühlen, dem heil. Kloster Moldowiza eine
Handveste sei mit allen Einkünften unveränderlich für immer, in Ewigkeit. Aber die Markung
dieser Dorfshälfte soll sein, wo sie Täutul, der Kanzler, abgerainet hat, und zwar
anfangend oben — 71 - am Ufer des Siret; von dort gerade zur Furt Sworistie's, wo der Weg
von Dobränäuz übergeht; dann gerade zum Rande des Wal des zu zwo Erlen; von dort gerade
zur Quelle auf dem Berghange; sonach gerade zum Ursprunge einer andern Quelle; oberhalb
der Quelle zu einigem Gehölze; von da gerade zu einem Rainbühel übern Weg; so fort gerade
zu einem Rainbühel im Thale; von dort gerade zur Waldung zu einer Eiche; weiter die
Waldung hinab bis zur Markung Schärbänestie's; vom Rande der Waldung aber in ein Moor, das
in der Mitte zweier Bäche ist; von dort gerade mitten durch die Weidenruthen über den Weg
zu einem ausgegrabenen Rain bühel; so fort gerade zu einem andern Hügel an der Ecke
einiger Dornsträuche; dann weiter zu einem dritten Rainbühel aufwärts; hernach zum vierten
Bühel mitten durch die Huthweide; von da gerade an die Mündung einer Lache, wo sie in die
Topliz fällt, zu einem andern Bühel. Von dort aber soll das Gemärke sein, wie es der Bojar
Dum, der Schlüßler, abgemarkt hat; von der Mün dung der Lache gerade zum Ufer des Siret
zum Moor; sodann übern Siret zum andern Ufer zu einer Linde; weiter gerade zu einer Esche
inmitten der Au; durch die Wiese zum bösen Weg; und zur oberen Wiese, welche etwas
oberhalb der Wiese des Jon Giumätate ist; und am Umfange der oberen Wiese die Au aufwärts
zu einer großen Eiche; von da gerade zur Bärngrube; dann die Au hinauf über den Weg zu
einigen Apfoltern und dort ist ein ausgegrabener Rainbühel; von dort gerade zu drei Ulmen;
und weiter gerade zum Ufer des Siret, oberhalb der Mühle, zu einer Salweide, gegenüber
einer andern Salweide^ die am jenseitigen Ufer des Siret steht. Also ist die ganze
Markung. Der Jgumen aber, der im Kloster Moldowiza sein wird, mit allen dortigen Kälugärn,
soll dies als Herkommen beachten, daß sie für Se. Hoheit den Gottesdienst halten, und zwar
so lange er am Leben ist, durchs ganze Jahr wöchentlich einen Tag, nämlich: Mon tag abends
Gebeth und Dienstags früh die Messe; auch soll den Vä tern ein Becher Getränk verabreicht
werden. Nach dem Leben Sr. Hoheit aber sollen sie Montag abends ein Seelenamt und
Dienstags früh eine Messe feiern. Ebenso sollen sie jährlich an einem Tage Sr. Hoheit das
Gedenknis halten. Und Se. Hoheit bekräftiget dem Kloster die Herrschaft auf jene
Dorfshälfte Dworistie's. Der Jgu men und die Kälugär jedoch, die in dem Kloster sind und
sein werden, — 72 — und das Obbeschriebene nicht erfüllen, oder, wer es versuchen sollte,
dieses zu zerstören, der soll es verantworten vor unserm Herrn, Jesus Christus, und es
soll die Gottesgebärerin seine Anklägerin sein. Geschrieben im J. 6996/1488, März 12. Sr.
XXXII. Von Gottes Gnaden wir Stefan, Woewoda, Hos- podar des moldauischen Landes, thun
kund durch diesen unsern Brief Allen, die solchen sehen oder lesen hören: wienach es
unsere Herr schaft, nach unserm guten Willen, mit reinem und erleuchtetem Her zen, für gut
befunden, und haben für die Seelen unserer selig ruhenden Vorältern, unserer Großältern
und Aeltern, und für unsere Gesundheit und Seligkeit gemacht, gegeben und bekräftiget die
Schenk- nis unserer Vorältern, und wir haben gegeben unserem heil. Kloster an der
Moldowiza, wo die Kirche der Verkündigung der heiligsten Herrscherin, unsrer
Gottesgebärerin und allzeit Jungfrau Maria ist, ein Dorf in unserem moldauischen Lande,
Namens: Dorf Waku- linzä, und wo der Säran unter'm Walde säßig war, dann ein Dorf Saßü an
der Kostina, das Dorf an der Moldowa, an der Mün dung der Moldowiza und die Maut an der
Moldowiza. All' dies Obbeschriebene soll diesem unserem heil. Kloster von uns eire Hand-
veste sein mit allen Einkünften unverbrüchlich für immer in Ewig keit. Und das Gemärke der
obbenannten Dörfer soll das nach dem alten Gemärke sein, wo es von Ewigkeit her bestanden.
Hierauf ist die Beglaubigung unserer obangeführten Herrschaft, wir Stefan, Woewoda, und
die Beglaubigung unserer Herrschaft allerliebsten Sohnes Bog dan, des Woewoden; die
Beglaubigung uns'rer Boiern: d. B d. Hr. Dum; d. B. d. Hr. Boldor, Hofrichters; d. B. d.
Hr. Steful; d. B. d. Hr. Dum's Brudur; d. B. d. Hr. Toader und d. Hr. Negril, Parkalaben
von Hotin; d. B. d. Hr. Jeremiä und d. Hr. Dra gosch, Parkalaben in Nemz; d. B. d. Hr.
Schander vouNeuenburg; d. B. d. Hr. Luka Arbure, Thorwardens von Sucawa; d. B. d. Hr.
Klänäu, Schwertträgers; d. B. d, Hr. Jsak, Schatzmeisters; d. B. d. Hr. Dumesch,
Kämmerers; d. B. d. Hr. Mohila, Mund- schänks; d. B. d. Hr. Fruntesch, Truchseßen; d. B.
d. Hr. Petrik, Marstallers und die Beglaubigung all' unserer moldauischen großen und
kleinen Boiern. Und wer nach unserm Leben Hospodar unseres moldauischen Landes sein wird
von unseren Kindern oder unserm Geschlechtsstamme, oder wen immer Gott auserwählen wird,
Herrscher — 73 — zu sein unseres moldauischen Landes, der soll unserm heil. Kloster unsere
Schenknis und Bekräftigung nicht umstoßen, sondern soll sie demselben bestätigen und
bekräftigen. Und wer es wagen sollte, diese unsere Schen kung und Bestätigung umzustoßen,
der soll verflucht sein von Gott, dem Herrn, und unserem Erlöser Jesus Christus, von
seiner reinsten Gottes-Mutter, von den heil. vier Evangelisten, von den heil. zwölf
Oberaposteln, von den dreihundert achtzehn heil. Vätern von Nikäa und von allen Heiligen;
und er soll seinen Theil haben mit Juda und dem verfluchten Anas. Und zu mehrerer
Bestärkung und Be kräftigung all' des Obbeschriebenen haben wir unserem getreuen Teutul,
Kanzler, befohlen, dies zu schreiben und unser Petschaft beizuhängen diesem unsern Briefe.
Geschrieben hat's ashewic in Herlowa, im I. 7007/1499, IS. Nov. Sr.
Charter: 159
Date: 99999999
Abstract: 169. Gregor Gika, Woewoda, gibt dem Theofan, Archimandriten und Jgumen des
heil. Klosters Moldowiza, eine Urkunde: daß es ihm zu- und frei stehe, die Kälugär und
alle Leibeignen des Klosters gegen den Sachwalt von Sucawa, gegen die Geldstrafer, Mord
rächer, bischöflichen Diener und alle Andern zu schirmen. Auch soll es niemanden erlaubt
sein, sich unter die Leute des Klosters aus irgend einer Ursache zu begeben und weder sie
zu richten noch sie abzustrafen, ausgenommen bei Todschlag und Diebstahl, wo nur dem
Staatsrath zu richten zukommt. Nur der Jgumen allein soll sie richten und die Schuldigen
strafen nach ihrer Schuld. V. J. 7244/1736, Jäner 12. —
Charter: 7
Date: 99999999
Abstract: 8. Stefan, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza mittels Urkunde zwei
Sklaven, Zigeuner, namentlich: Koman und —, auf daß sie vollständig übergeben — eine
Handveste seien mit allen Ein künften. Und niemand von den Leuten Sr. Hoheit soll mit
diesen Zigeunern, auch weder mit ihren Söhnen noch mit ihrem ganzen Geschlechte, soviel«
von ihnen abstammen, was zu schaffen haben, sondern sie sollen auf ewig dem genannten
Kloster zugehören. V. I. 6942/1434, Juli 12. Sr. — 61 — Elia.
Charter: 113
Date: 99999999
Abstract: 120. Miron Barnowski Mogila, Woewoda, gibt und erneuert den Kälugärn des heil.
Klosters Moldowiza die Macht und Gewalt, die Bäche zu besitzen und zu wehren, die im
Gebirge Suhard in der Markung des Klosters sind, vom Ursprunge der Rußa bis wo sie in das
Waßer Bistrizä fällt, aber von dort abwärts an der Bistrizä bis wo die Diaka in die
Bistrizä fließt, und von dort bis wo der Bach des kalten Bronnens einmündet, und von dort
hinauf bis zum Bronnen (selbst), und von dort über den Berg zur Koschna; wie sie
landesherrliche Schriften auch von andern Herrschern haben, die vordem gewesen sind. V. J.
7134/1626, Juni 2. —
Charter: 147
Date: 99999999
Abstract: 155. Michael Rakowiz, Woewoda, besiehlt durch einen Brief Sr. Heiligkeit, Hr.
Kalistr, Bischof von Rädäuz, den Bojaren: Konstantin Sbera, gew. gr. Zeltwart, und Basil
Ciudin, Schulte- sen von Kämpul-lung, daß sie auf die von den Kämpul-lungern
beeinträchtigte Markung eines Klostergutes von Moldowiza abgehen und das Gemärke von
Zeichen zu Zeichen genau in Augenschein nehmen. Auch sollen sie, da von den Klostergründen
niemanden — weder zu verkaufen noch zu kaufen — erlaubt ist, alle Häuser der Kämpul-lun-
ger zerstören, so viel sie in der Markung des Klosters vorsinden, die Kämpul-lunger selbst
von dem Grunde des Klosters abschaffen und dessen Markzeichen bekräftigen, auf daß sie
auch Se. Hoheit dem Kloster mit einer Handveste erneuere, und so in dessen Gemärke nicht
mehr eingedrungen werde. Allen sei übrigens auch diese Bestimmung kund gethan, daß den
Klöstern frei stehe, alle ihre Güter von den Käufern, Eintauschern 8' - 116 — oder von
jenen, die solche von nun an kaufen werden, auch dann zurückzunehmen, wenn sie auch die
Kälugär selbst verkauft oder vertauscht hätten. Auch sollen derlei Käufer ihres Geldes ver
lustig sein. Also hat Se. Hoheit festgesetzet, V. J. 7226/1718, April 26. OI.VI. Wir
Michael Rakowiz, Woewoda, von Gottes Gnaden Hospodar des moldauischen Landes, thun kund
mit diesem Briefe meiner Herrschaft Allen, denen es zu wißen ziemet: wienach vor uns und
unsere moldauischen großen und kleinen Bojaren gekommen unsere Bether, die Kälugär des
heil. Klosters Moldowizä, und haben große Beschwerden gegen die Leute von Kämpul-lung
vorgebracht, sagend: daß sie in die Markung des heil. Klosters eingedrungen und darauf
Häuser und andere Unterkünfte erbaut, vorwendend, daß sie es mit Geld erkauft und nun als
ihr Gut hätten. Da nun meine Herr schaft ihre Beschwerde vernommen und die Kälugär
Urkunden von den alten Landesherrn vorgewiesen, worin die Markzeichen beschrieben und mit
einem Fluche gebannt sind, haben wir einen Brief meiner Herrschaft an den Vater und unsere
Bether, Hr. Kalistru, Bischof von Radauz, und an unsere Bojaren, den Hr. Konstantin
Sbiera, gew. gr. Zeltwart, und Basil Ciudin, gew. Kämmerer, Schultesen zu Kämpul-lung,
geschrieben, daß sie dort hin gehen und jenes Ge- märke, wie es die Handvesten des
Klosters von Markzeichen zu Zeichen weisen, in Augenschein nehmen; und soviele von den
Kämpul-lungern erbaute Häuser sie auf der Markung des heil. Klosters vorfänden, die sollen
sie alle zerstören; denn ich habe erachtet, daß es niemanden gestattet sei, von der
Markung der heil. Klöster weder zu kaufen noch zu verkaufen. Falls aber auch jemand
gekauft hätte, so mag er den Schaden tragen, weil er arg gegen die Richtschnur der heil.
Gesetze gekauft und den Gewinn davon hatte, daß er bis izt daraus Ernährung gezogen. —
Also nach dem Befehle meiner Herrschaft sind die Herren zugleich mit Sr. Heiligkeit, dem
Vater Hr. Kalistru, Bischof, dahin gegangen und von Zeichen zu Zeichen, wo die Hand- veste
des verstorbenen Woden Alexander hindeutet, forschend, haben sie einige Häuser und Hürden
der Kämpul-lunger offenbar auf der Markung des heil. Klosters Moldowiza und inmitten der
Heuwiese — 117 — errichtet gefunden. Auf die Frage an die Kämpul-lunger, ob sie auf jene
Gründe eine landesherrliche Urschrift oder irgend eine Ver- schreibung von allfälligen
erbeigenthümlichen Gutsbesitzern hätten, haben sie den Herrn nichts vorweisen können,
außer, daß sie als Rechtfertigung vorgebracht, daß sie dieselben von den Hörigen des heil.
Klosters erkauft hätten. Da sie sich also auf diese Art verge- wißert, daß die
Kämpul-lunger mit Arglist in die Güter des heil. Klosters Moldowizä eingedrungen und sich
auf den klösterlichen Mar kungen erbbegütert gemacht, haben wir Befehl gegeben, ihnen die
Häuser wegzubrennen und sie aus jenem Gemärke gänzlich auszutreiben. Auch soll von nun an
ohne Willen der Kälugär niemand in das Gut des heil, Klosters eindringen. Deshalb haben
wir auch von meiner Herrschaft den Kälugärn jene Markzeichen, wie sie in den alten
Urschriften ihrer Stifter vorkommen, erneuert und bekräftiget. Anfangend das Gemärke jenes
Dorfes des heil. Klosters Moldowizä, das Wama heißt, erstlich: von der Furt über die
Moldawa, unter halb des Dorfes Kämpul-lung mit der Wiesmahd gerade an der Mündung der
SiHnesa und dann Bachaufwärts bis zum Ur sprunge; von dort zur Moschuls Mägura, und von
dort zur Räskoala und zur Aspen-Mägura, und von dort zum Salzbründel, und weiterhin zum
Eschenberg, gerade auf den Bach Saka, und hinab auf den Bach bis wo er in die Moldawa
fällt. Von dort über die Moldawa zum Bach der Schanze, und diesen Bach auf wärts zum
Wirbel des Deal mare mit allen Quellen, die in die Moldawa und Moldowiza abfließen, und
von dort immer auf der Schneide des Deal mare zum Ursprunge des Frumoßul und wo er in die
Moldowiza fällt, und von dort über die Moldowiza in die Mündung des Baches Dea, und von
dort auf den Wirbel des Gränzabhanges, und von dort an den Ahornberg, wo er in die Moldawa
bei der Furt unterhalb des Dorfes Kämpul-lung abfallet, von wo zuerst begonnen worden.
Deshalb soll dies dem heil. Klo ster Moldowizä auch von meiner Herrschaft ein gerechtes
Vater- und Ahn-Gut und eine Bestätigungsurkunde mit allen Gemärken und allen Einkünften
sein, unabänderlich in Ewigkeit. Wer es aber versuchen sollte, in jenes Gemärke, das oben
beschrieben, einzudrin gen, auf dem soll der Fluch lasten, der in der Urkunde Sr. Herr
schaft des alten uud guten Alexander, Woewoden, geschrieben steht, und soll keine
Vergebung sinden. Dies hab' ich gegeben nnd — 118 - bekräftiget, auf daß es unabänderlich
bestehe. Und niemand Andrer hat sich darein zu mischen vor diesem Briefe unsrer
Herrschaft. Jn Jass' im J. 7227/1719, im Mon. April, am 15. im vier ten Jahre der dritten
Beherrschung. Wir Michael Rakowiz, Woewoda. (P. P-) Axenti, der Urkundner. R.
Charter: 107
Date: 99999999
Abstract: 114. Vor Radul, dem Woewoden, haben die Kälugär des heil. Klosters Moldowiza
mit Gregor Cuwlik, Johann Mesechenesk und Michalce, gew. Thürsteher, wegen einem See,
Namens: Kowor, ge rechtet. Da nun die Kälugär die Schenkungsurkunde des alten Peter, des
Woewoden, und die Schrift mit der Bestätigung der Gerichtskosten des Woewoden Jeremiä
vorgewiesen, wienach sie mit diesen Leuten gerechtet und sie überwiesen haben; so hat auch
Se. Hoheit dieselben abgewiesen, dem Kloster aber die Herrschaft auf jenem See Kowur's mit
allen Einkünften bestätiget. Die Kälugär aber haben abermals zwölf Gulden Kosten in die
Schatzkammer gezahlt. V. J. 7125/1617, Jäner 15. Sr.
Charter: 154
Date: 99999999
Abstract: 163. Der Priestermönch Anastasi, Jgumen des Klosters Agapia, gibt in die
geehrten Hände Sr. Heiligkeit Athanasi's, vorigen Bischofs von Roman, nunmehrigen
Obsorgers über das Kloster Moldowiza, eine Schrift, worin gründlich beschrieben ist, wie
man wegen der Zigeuner Kosma samt seinem Bruder Toader, Söhnen des Simon Herza, gerechtet
habe und übereingekommen sei, und wie hiernach — 120 — auch die beiden Klöster Moldowiza
und Agapia diese Zigeuner unter sich vertheilt haben. V. J. 7239/1731, März 10. -
Charter: 268
Date: 99999999
Abstract: 284. Zigeuner Andrä, Sohn des Emanuel, Zigeuners aus Drugomirna, stellt dem
Jgumen Benedikt und dem ganzen Vereine des heil. Klosters Moldowiza eine Schrift aus, daß
er von Sr. Heiligkeit einen Klosterzigeuner, Namens: Gabriel, Sohn des Ale- rander
Brandabur, auf vier Jahre übernommen, um ihn die ganze Schmiederei, so wie er sie selbst
kenne, zu lehren. Nach vier Jahren habe er ihn unterrichtet dem Kloster Moldowiza
rückzustelleu, und ihm zugleich das ganze Schmiedewerkzeug und zwei Kälber zu geben. Wenn
er aber den Zigeuner im Handwerk nicht vollständig unter richtete, habe er dem Kloster für
je ein Jahr fünfzig Löwengulden zu zahlen. V. J. 7281/1773, Aug. 29. —
Charter: 94
Date: 99999999
Abstract: 101. Konstantin Mogila, Woewoda, gibt den heil. Klöstern Moldowiza und Homor,
oder wen immer sie senden sollten, die Macht und Gewalt, die Seen der genannten Klöster zu
besitzen und zu schirmen, namentlich: Oträw und Kowur mit allen kleineren Seen, mit allen
Lachen und Bächen. V. J. 7117/1609, Juli 9. Sr.
Charter: 183
Date: 99999999
Abstract: 195. Markbrief der Bojaren: Basil Baschotä, Beckeuhälter, und Konstantin
Ciudin, Beckenhälter. Ueber die Klage Sr. Heilig keit des Jgumens von Moldowiza: daß die
Markung Räciuleni's — 134 — deshalb beaugenscheinigt werde, weil die Bäjer mit ihrem
Gemärke dort eingedrungen, haben sich auf Befehl Sr. Hoheit, des Woewoden, obige zwei
Bojaren dorthin begeben, die Schriften des genannten Klosters durchgangen und so die
Handveste Bogdan, des Woewo den, v. J. 7222/1514, so wie die Schrift des Woewoden
Alexander v. J. 7066/1558, Mai 30. Tag eingesehen. Aus diesen Urkunden habe sich nun
herausgestellt, daß sieben Theile vom Dorfe Räciuleni das Kloster Moldowiza habe, der
achte Theil jedoch dem Geschlechte des Hofrichters Ureke gehöre, welcher diesen Antheil
auch ringsumher bezeichnet und mit Marksteinen besezt hat. Die abrainenden Bojaren haben
nun diesen achten Theil Ureke's mitten durch die Markung abgemeßen und neunzehn Odgoanen —
den Odgoan zu zwölf Klafter — und die Klafter zu acht landesherrliche Spannen — befunden.
Auch die sieben Theile des Klosters, wurden sodann berechnet, auf jeden Theil neunzehn
Odgoanen, was zusammen hundert dreiunddreißig Odgoanen ausmacht. Und das Gemärke kam
darnach unterhalb der Räcinlener Kirche aus der Schanze hervor, die auf die Moldowa gehet;
und es ward gerade mitten durch die Markung quer nach oben hin gemeßen, wo dann der Rand
der Markung oben bei der Furt, die Rädeschener Furt genannt, heraus gekommen. Statt des
Marksteines aber war dort eine Grube ge macht. Also haben diese zwei Bojaren abgegränzt.
V. J. 7257/1749, Mai 20. -
Charter: 57
Date: 99999999
Abstract: 63. Rechtsspruch von Johann dem Woewoden. — Vor Sr. Hoheit habe die Stursin,
ihr Sohn Jonaschko, Leibwächter, und Adam, Schatzmeister, Alexis Eidam, mit dem Jgumen und
dem ganzen Vereine des heil. Klosters Moldowiza gerechtet wegen des Dorfes Räciuleni, so
viel davon die Kälugär als ihren Antheil mit der Mühle auf dem Schoimus beherrschen,
welchen Antheil ihnen der Oheim Sr. Hoheit, Woewoda Bogdan, gegen das Dorf Bäicana bei
Kotnar vertauscht hat. Bäicana aber hatte die Dashbogin den Kälugärn als Schenknis
gegeben. Se. Hoheit hat ihnen befohlen, die Schriften beizubringen, damit man wiße,
vermöge welchen Grundes sie diese Antheile Räciuleni's beherrschen. Da haben denn die
Kälugär jene Urschriften hergebracht, die sie vom Woewoden Alexander erhalten haben. Doch
wegen der Tauschurkunde, die sie vom Oheim Sr. Hoheit, dem Woewoden Bogdan, gehabt, haben
sie sich dahin ge rechtfertiget, daß sie der in den Tagen des Woewoden Stefan, Heu
schrecke, gew. Kammerer Sturs'a, weggenommen habe, wie dies Se. Hoheit selbst in seiner
Handveste bezeuget. Da nun Se. Hoheit die gründliche Rechtfertigung der Kälugär, die
Bestätigung und das Zeugnis nach den landesherrlichen Gesetzen gesehen, so hat er sich mit
den Boeren berathen und seinen getreuen Boern Gedeon, gr. Wätaven des Zinut's Sucewa,
auserwählt, und ihn dort ins Dorf Räciuleni geschickt, damit er dort mit den Rainnachbarn
von jenem Dorf umher vom obern und untern Theile mit den Scholtusen, Bürgern und allen
Greisen der Stadt Baja, die Untersuchung vornehme. Und es haben alle insgesamt mit ihren
Seelen befunden, daß es ein wahrhaftes Gut des heil. Klosters Moldowiza sei, und dieses es
nach den alten, vom Ahne Sr. Hoheit, dem alten Stefan, dem Woewo den, bezeichneten Geraine
beherrsche. Und das erste Markzeichen ist: ein Rainbühel vom Thale der Kirche gerade auf
den Bach bis zum Schoimus, und von dort über den Schoimus zu einem andern Bühel und von da
bis in's Waßer Moldowa; anderwärts aber von allen Seiten rings um das Dorf von oben und
unten, wie es von jeher gewesen. Da nun Se. Hoheit mit den moldauischen Bo jaren gesehen,
daß wie die Kälugär gesagt, so auch befunden wurde, und auch jene großen Zeugen, die Se.
Hoheit geschickt: Boer Gedeon, die SchulthWe aus Baja und die Rainnachbarn von ringsum den
Räciulenern mit ihren Seelen Zeugnis gegeben; so hat auch Se. Hoheit gemacht und erneuert,
damit von Sr. Hoheit jene Theile — 90 - Räciuleni's mit der Mühle und allen Einkünften dem
heil. Kloster gehören, eben so wie sie auch von andern Landesherrn Bestätigung haben.
Solchergestalt haben sich die Kälugär vor dem ganzen Rathe gerechtfertiget und in den
Schatz Sr. Hoheit zwölf Gulden Gerichts kosten bezahlt. Aber Toader Ponic, sein Sohn
Jonaschko und alle die Obbeschriebenen wurden ganz nach unserm Gesetze überwiesen. Demnach
haben sie von nun an nicht mehr mit dem heil. Kloster zu rechten, niemals in Ewigkeit über
diesen unsern Brief. Wer es aber versuchen sollte, diese Entscheidung zu übertreten, der
soll an den Bitten der heiligen Väter keinen Theil haben! Amen. V. J. 7090/1582, Sept. 14.
Sr. Peter.
Charter: 70
Date: 99999999
Abstract: 77. Peter, Woewoda, begnädiget, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza
ein Dorf, Wäkulestie, im Zinut Härläul, auf Grund der Schenknis und Begnädigung, die sie
vom Woewoden Alexander und andern Landesherrn haben: dem zufolge sollen auch in den Tagen
Sr. Hoheit die Leute von Wäkulestie der Landesherr schaft keinen Rauchschoß zu zahlen,
sondern diesem Kloster abzugeben haben. Gegen jene aber, die diese Schenknis zerstören
sollten, schreibt er einen Fluch. V. J. 7101/1593, Sept. 1. — Stefan.
Charter: 83
Date: 99999999
Abstract: 90. Stefan, Woewoda, beauftragt die Groß-Wätashen im Zinut Sucawa infolge Klage
der Kälugär des Klosters Moldowiza gegen Basil in Oncestie, der aus ihrem Dorfe Fälticeni
ein Haus weg genommen und in's Dorf Oncestie geführet hat, daß sie ihm be fehlen, ihr Haus
wieder in ihr Dorf Fälticeni rückzubringen, von wo er es genommen. Würde er jedoch diesem
nicht gutwillig nach kommen, so sollen sie ihnen einen Fristtag bestimmen, damit sie sich
zu Sr. Hoheit vor Gericht begeben. V. J. 7108/1600. Jäner 31. Sr. Jeremiä Mogila,
Charter: 12
Date: 99999999
Abstract: 13. Peter, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza eine Urkunde: wienach vor
ihm gekommen seien Kämärsan und sein Eheweib Stana, und haben aus gutem Willen gegeben dem
heil. Kloster eine Schenkins, ihr Haus in der Gaße, die gerade zur Burg geht. So lange sie
jedoch leben, sollen sie in ihrem Hause bleiben, dem Kloster aber jährlich einige Stein
Wachs geben. Nach ihrem Leben aber soll das Haus dem Kloster gehören. Deshalb bestätiget
auch Se. Hoheit dem Kloster die Herrschaft auf dieses Haus ewiglich, und begnädiget es,
daß davon keine Art Giebigkeiten geleistet werde; sondern dasselbe hievon ganz frei
bleibe. V. J. 6956/1448. — Alexander.
Charter: 166
Date: 99999999
Abstract: 176. Auf Befehl Sr. Hoheit, des Woewoden, erhält Nikodem, Jgumen und die
Kälugär von Säkul, einen Rechtsspruch wegen eines Viertels des Dorfes Räciuleni, das mit
Dumbräwiza, einem Dorfe des Klosters Säkul, gränzet. Diesen Antheil wollten Davide! und
Deleu unter dem Vorwande, daß er ihnen gehöre, an sich ziehen. Jn der Urkunde vom Jahre
7247/1741, Hornung 28., im ersten Absatze steht jedoch geschrieben: daß drei Theile des
Dorfes Räciuleni des Klosters Moldowiza seien, die auch durch die Handveste des Woe woden
Johann gegeben, abgemarkt und rainbezeichnet wurden; weiters schreibt der zweite Absatz,
daß die Hälfte von dem noch erübrigenden - 125 - vierten Theil beweishältig dem Hofrichter
Ureke gehöre; der dritte Absatz, daß die vom vierten Theile Räciuleni's der Paraska, Mich-
leskul's Tochter, gehörige Hälfte dem Deleu verkauft worden sei. Da nun das Kloster
Moldowiza drei Theile von Räciuleni hat, so wurden diese drei Theile nicht besonders
abgerainet, sondern, da sie auch andere Schenknisse von den Landesherrn haben, ward von
ganz Räciuleni mit jenen Schenknissen umher nur eine Markung ge bildet. Und die Markung
Moldowiza's kommt mit jener von Dum- bräwiza zusammen. Es ward sonach erachtet, daß jener
achte Theil Deleu's in Moldowiza's drei Markungstheilen Räciuleni's inbegriffen sei.
Diesen Rechtsspruch hat Scherban Kantakusino, HS«, gr, Truchseß, Adam, gew. gr. Sulzer,
ausgestellt und auch gefertiget. Auf eben diesem Rechtsspruche ist auch besonders das
Gemärke Dumbräwiza's mit demselben achten Theile Räciuleni's ganz von Zeichen zu Zeichen
beschrieben und unterhalb der Unterschrift abermals beglaubiget, daß das Kloster Moldowiza
drei Theile des Dorfes Räciuleni habe nnd daß in diesen drei Theilen auch jener achte
Theil Racinleni's des Delen hineingebracht sei. Leztlich hat jedoch Deleu diesen seinen
Antheil dem Kloster Säkul als Schenknis gegeben und so sind in jenen zwei Markungen
Dumbräwiza's und Räciuleni's keine andern Räseschen außer die zwei Klöster Moldowiza und
Säkul verblieben. V. J. 7247/1739, Horn. 28, —
Charter: 99
Date: 99999999
Abstract: 106. Schreiben Sr. Heiligkeit Hr. Efrem's, Bischofs von Radauz, an alle Bojaren
und an alle landesherrlichen Dienstlente, die um den See Kowur's und Oreach nachbarlich
sind, und an alle Bauern, daß sie die Kälugär nicht hintergehen, Fischen nicht nach suchen
und nicht drohen; denn wer sich noch ferner an den See wagen sollte, oder die Freiung Sr.
Heiligkeit zu Schäläestie ver- laßen hätte, den sollen sie vor Sr. Hoheit, dem Woewoden,
zur Verantwortung ziehen. V. J. 7120/1612, Jäner 9. — Stefan.
Charter: 13
Date: 99999999
Abstract: 14. Alexander, Woewoda, bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza die Schenknis
des getreuen Bojarn Johann Päntec, der vor ihm ge kommen und aus seinem guten Willen dem
Kloster eine Ansiedlung an der Moldawa, sein gerechtes Vatergnt, gegeben hat. V. J.
6957/1449, Mai 26. Sr.
Charter: 139
Date: 99999999
Abstract: 147. Die Pelzmacherin, Eheweib des Pelzmachers, gibt eine Verschreibung in die
Hände des Jgumens und des ganzen Vereins des Klosters Moldowiza: wienach ihr Gatte, der
Pelzmacher, bei Aufgabe seiner Seele sie angewiesen habe, dem Kloster etliche Ver-
schreibuugen auf einige Grundstücke, die er von den Klosterhörigen erkauft hatte, zu
übergeben; indem diese Gründe, wie er ihr mit sterbender Zunge bedeutete, dem Kloster
gehören. Also ist die Pelz macherin in's Kloster gekommen und hat alle jene Schriften
über^ geben, so wie zur beßeren Beglaubigung auch dieses Schreiben. V. H. 7215/1707, März
25. — Michael Rakowiz.
Charter: 175
Date: 99999999
Abstract: 186. Der ganze Verein des Klosters Moldowiza hat mit allen Vätern, die beim
Kirchenfeste am Tage Maria Verkündigung in Moldowiza anwesend waren, wegen eines
Zigeuners, Namens: Mäsul, eine Schrift ausgestellet des Jnhaltes: daß die Slatiner Kälugär
diesen Zigeuner unter der Angabe vorenthalten, weil er in Slatina geboren und dort auch
auferzogen worden sei. Zwar sei sein Vater aus Moldowiza gewesen, seine Mutler jedoch,
schon schwanger von dorther nach Slatina gekommen, habe ihn da geboren und in schweren
Zeiten auch da auferzogen. Außer diesem Mäsul ist aber noch ein anderer Zigeuner, Namens
Plämädial, dessen Vater aus Slatina, die Mutter aber aus Moldowiza war, auch in schweren
Zeiten auf erzogen und in Slatina ansäßig. 9 — 130 — Da nun die Moldowizer Kälugär den
Zigeuner Mäsul weg nehmen wollten, schlichtete der Vater Jgumen den Streit, sagend: daß
man «Hinsichts dieses Mäsul eine Theilung vornehmen sollte. Jn Erinnerung des alten
Brauches der Klöster aber, die unter ein ander Zigeuner nicht theilen, fondern nach Brauch
nur Dirne für Dirne geben und eine Theilung nur dann vornehmen, wenn sich diesfalls Streit
mit einem Bojaren erhöbe, ward nun, um diesen Klo sterbrauch zu wahren, beiderseits
festgesezt, Mäsul habe dem Kloster Moldowiza, Plämädiul aber den Slatinern zu verbleiben.
Und so haben sich alle auf diese Schrift gefertiget. V. J. 7253/1745, März 25. —
Charter: 206
Date: 99999999
Abstract: 221. Karl Gika, Woewod. Ueber die Klage Gregor Häsh- däu's, Masilen: „daß ihm
Unrecht gethan werde, indem in die Mar kung seines ganzen Dorfes, Namens: Jordänestie, im
Zinut Sucewa, am Waßer Siret, das unten mit Karapciu oben mit Ropce rainet, von beiden
Theilen Eingriffe geschehen", — besiehlt Se. Hoheit dem Dinul Kantakosino, gew. gr. Ban;
dem Laskaraki, gew. gr. Mar- staller; — Jsprawniken des Zinuts Sucewa; Konstantin Kanono,
gew. gr. Truchseßen; und Konstantin Stamati, sich auf den strittigen Grund zu begeben, die
Sache in Augenschein zu nehmen, gründlich zu untersuchen, und sich auf alle Weise zn
bemühen, die Wahrheit heraus zu sinden. Auch haben sie Häshdäu's Gut von beiden Theilen
deutlich abzuscheiden, und auch nach den Zeichen einen von allen gefertigten Markbrief
auszustellen. V. J. 7265/1757, Juli 9. —
Charter: 160
Date: 99999999
Abstract: 170. Gregor Gika, Woewoda, gibt dem Theofan, Jgumen von Moldowiza, oder wen
immer er schicken mag, die Macht, die auf rechten Knechte, die Zigeuner des Klosters,
welche sich zerstreuten, aufzusuchen, sie, wo man sie immer fände, mit allem zu ergreifen,
in das Kloster zurückzubringen und dort ansäßig zu halten. V. J. 7244/1736, Jäner 15. —
Charter: 54
Date: 99999999
Abstract: 60. Johann, Woewod, gibt und erneuert dem heil. Kloster Moldowiza: daß, so
lange er leben wird, das klösterliche Dorf Wä- kulestie seiner Herrschaft keinen
Rauchschoß zu entrichten, sondern ihn jährlich dem heil. Kloster abzugeben habe, wienach
sie auch Ur kunden haben vom Woewoden Peter und andern Landesherrn, V. J. 7088/1580, Jäner
29. —
Charter: 10
Date: 99999999
Abstract: 11. Stefan, Woewoda, beurkundet: wienach er gegeben hat, und abermals gibt dem
heil. Kloster Moldowiza die Hälfte des Sees von Kowur und die Hälfte jenes Sees bei Kowur,
der in den Jlp fällt, mit allen Einkünften und den Zoll von allen Seiten Kownr's. Wo immer
man da Fische fängt, sollen die Kälugär die Hälfte der Einkünfte nehmen, und auch den Zoll
anf dem Festlande. Wer es aber wagen sollte, von jenem Einkommen der Kälugär ohne ihren
Willen auch nur einen Groschen zu nehmen, ein solcher soll verflucht sein, und wird auch
von Sr. Hoheit schwer bestraft werden. V. J. 6953/1445, Horn. 20. Sr.
Charter: 216
Date: 99999999
Abstract: 231. Johann Kalimach, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza eine Urkunde:
daß es monatlich aus der landesherr« lichen Zollstätte zwei Oka Baumöhl und acht Drachmen
Weihrauch nehme. V. J. 7268/1760. Jäner 12.
Charter: 88
Date: 99999999
Abstract: 95. Simon Mogila, Woewoda, besiehlt den Eltesten von Kowur infolge Beschwerde
des Jgumens und des ganzen Vereines des Klosters Moldowiza: daß sie keine Geldstrafen auch
weder Eltesten- Geld noch Mordbuße von dort abnehmen, sondern dies Alles die Kälugär nach
der Schenknis und Begnädigung, die sie von andern Landesherrn haben, erheben. V. J.
7115/1607, Jäner 7. Sr. Konstantin Mogila.
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