Collection: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data)
Charter: 168
Date: 99999999
Abstract: 178. Gregor Gika, Woewoda, an den Bojaren Andrä Balsch, Schultes in
Kämpul-lung: Der Jgumen von Moldowiza habe sich beschwert, daß Hörige des Klosters in
Kämpul-lung Panzirer ge worden und das Kloster somit von ihnen keinen Nutzen habe. Bei
Erweisung, daß sie Hörige, soll der Schultes sie von der Panzirei ausstoßen, in die Hände
der Kälugär geben, diese aber sie nach Heimbringung auf ihre Wohnstätten seßhaft machen,
auf daß sie ihnen den Hörigkeitsdienst nach Herkommen leisten. V. J. 7248/1740, Jäner 11.
—
Charter: 18
Date: 99999999
Abstract: 19. Alexander, Woewoda, begnädigt das heil. Kloster Mol dowiza, und bestätiget,
daß drei große Lastwägen dieses Klosters im ganzen Lande fahren können, nnd woher immer
sie Fische oder Salz beiführen, sie nirgends einen Zoll zu zahlen haben. Auch von dem
Honige aus ihren Bienenstätten haben sie keinen Zoll zu entrich ten u. s. w. V. J.
6961/1453, Jäner 1. Sr.
Charter: 187
Date: 99999999
Abstract: 200. Konstantin Michael Gehan Rakowiz, Woewoda, trägt dem Konstantin
Kantakosino, Mundschänken, über die Klage Joaniki's, Jgumens des Klosters Moldowiza, wegen
eines Gutes, Namens: Sworistie, in das Peter Keschko Eingriffe macht, auf, daß er dahin
abgehe, die Erhebung pflege, abmarke, als Rainzeichen Steinblöcke setze und einen
Markbrief ausstelle, damit er auch von Sr. Hoheit bestätiget werde. V. J. 7259/1751, Juli
25. —
Charter: 3
Date: 99999999
Abstract: IHM. Von Gottes Gnaden wir Alexander, Woewoda, Hos- podar des moldauischen
Landes, thun kund durch diesen unsern Brief Allen, die solchen sehen, oder ihn hören:
wienach wir für unsere Seele gemacht haben, für die Seelen uns'rer Vorältern und für
unsere Gesundheit und haben gegeben dem Kloster der Verkündigung der reinsten
Gottesgebärerin, welches an der Moldowizä liegt, die Maut an der Moldowiza, eine Handveste
mit allen Einkünften für immer in Ewigkeit. Und hierauf ist die Beglaubigung unserer Herr
schaft des obgenannten Alexander, Woewoden, und d. B. d, Hr. Stanislaw Rotompan; d. B. d.
Hr. Michailaschew; d. B. d. Hr. Shursh; d. B. d. Hr. Shumetatew; d. B. d. Hr. Negrin; d.
B. d. Hr. Oan, Hofrichters von Socawa; d. B. d. Hr. Grin- kow; d. B. d. Hr. Sohnes des
Bärlic; d. B. d. Hr. Wlad, des Seraters; d. B. d. Hr. Spenin; d. B. d. Hr. Wlad,
Hofrichters; d. B. d. Hr. Schandrischorow; d. B. d. Hr. Jazkow; d. B. d. Hr. Stan
Preuteski; d. B. d. Hr. Domonkusch, Truchseßen; d. B. d. Hr. Masch, Mundschänks; d. B. d.
Hr. Stan, Käm merers und Schatzmeisters; d. B. d. Hr. Jugschin und die Be glaubigung all
nnsrer großen nnd kleinen Bojaren. Und nach unser'm Leben, wer in unserem Lande Hospodar
sein wird, entweder von unseren Kindern, unseren Brüdern oder unserem Geschlechtsstamme,
oder wer immer nach ihnen, der soll unsere Schenkung nicht um stoßen. Wer sie aber
umstoße, der soll verflucht sein von Gott, dem Herrn, von seiner reinsten Mutter, von den
heiligen und oberen zwölf Aposteln, den dreihundert achtzehn heil. Vätern von NMa und
allen Heiligen. Ein solcher- soll gleich sein dem Jnda Jskariot, dem verfluchten Arias und
den Juden, die zu Christus, unser'm Er löser, geschrieen: sein Blut über uns und unsere
Kinder! Und zur Bekräftigung Dieses haben wir unserm getreuen Bratie, Kanzler, be fohlen,
zu schreiben und unser Petschaft beizuhängen. Zu Socaw, im J. 6917/l409, Nov. am 18. Sr.
(H. P.) 4M, Von Gottes Gnaden wir Alexander, Woewoda, Hospodar des moldauischen Landes,
machen bekannt mit diesem unsern Briefe Allen, welche solchen sehen, oder ihn vorlesen
anhören: was maßen wir wegen dem Seelenheile uns'rer Vorältern und für unsere Gesundheit
gemacht haben, und haben unserm neu erbauten Kloster an der — 57 - Moldowiza, allwo die
Kirche der Verkündigung der reinsten Gottesge- bärerin ist, gegeben die Gebirge,
namentlich den großen und kleinen Suhard. Und das Gemärke dieser Gebirge fängt an ans dem
Wirbel Shirepä, der oberhalb dem kalten Bronnen ist, zur klei nen Koschna; auf dieser
abwärts zum Ahornwäldchen; und von dort hinab zur großen Koschna; und von dort anf der
großen Koschna zum Fuße des großen Suhard; und von dort gerade auf wärts in den Wirbel des
Suhard; und von dort stets fort auf dem Wirbel des Suhard bis in den Ursprung der Rußaja;
und von dort auf dem Bache abwärts bis zum Waßer Bistriza; und von dort auf der Bistriza
abwärts in die Mündung des Baches des kalten Bronnens; und von dort auf dem Bache des
kalten Bronnens in den Wirbel Shirepä, wo wir zuerst angefangen haben. Also ist die
Markung, auf daß all dies dem genannten Kloster eine Hand- veste sei mit allen Einkünften.
Und hierauf ist unserer Herrschaft Versicherung des obbenannten Woewoden Alexander; d. V.
d, Hr. Stanislaw Rotompan; d, V. d. Hr. Michailesch; d. V. d. Hr. Shursh; d. V. d. Hr.
Shumetatew; d. V. d. Hr. Negril; d. V. d. Hr. Jon, Hofrichters von Socawa; d. V. d. Hr.
Grinkow; d. V. d. Hr. Bärlic; d. V. d. Hr, Wlad, des Sereters; d, V. d. Hr. Spe- nin; d.
V, d. Hr. Wlad, Hofrichters; d. V. d. Hr. Schandrischor; d. V. d. Hr. Jazkow; d. V. d. Hr.
Preuteski; d. V. d. Hr. Do- monkuß, Truchseßen; d. V. d. Masch, Mundschänks; d. V. d. Hr.
Stan, Kämmerers, und die Versicherung all unserer großen und kleinen Bojaren. Und nach
unserm Ableben, wer Hospodar unseres Landes Moldau sein wird, von unseren Kindern,
Brüdern, oder wer er immer sei, der soll ihnen unsere Schenknis nicht verderben, sondern
solche bekräftigen; wer ober solche verderbete, der soll von Gott, dem Herrn, von seiner
reinsten Mutter und allen Heiligen verflucht sein. Und zu mehrerer Bekräftigung all des
Obgeschriebenen haben wir unserm getreuen Bratie, Kanzler, befohlen, dies zu schrei ben
und unser Petschaft beizuhängen diesem unsern Briefe. Geschrieben zu Sucawa i. J.
6918/1410, im Monat Hornung den 15. Sr. (H. P-)
Charter: 62
Date: 99999999
Abstract: 68. Vor Se. Hochheiligkeit Hr. Theofan, Metropoliten von Sucawa, Hr, Georg,
Bischof von Radauz, Hr. Agathon, Bischof von Roman und Hr. Stroic, gr. Kanzler, haben sich
die Kälugär von Moldowizä mit Michäileskul, dem Urkundner, verglichen, auf daß
Michaileskul den Antheil Alexi's vom Dorfe Räciuleni, den er von dessen Söhnen gekauft,
dort behalte, wo ihn auch Alexi beseßen hat. Hiernach sollen weder der Urkunder, noch
seine Söhne, die Kälugär mehr verklagen für immer in Ewigkeit, noch anch die Kälugär mehr
weder über Michäileskul, den Urkundner, noch über seine Söhne, Klage — 92 - führen. Für
den Fall aber, als ein Theil gegen den andern Hader erhübe, wurde er mit einem
schrecklichen Fluche gebannet. Diese Schrift ist serbisch, versehen mit den Petschaften
der ob- genannten hochheiligen Erzhirten. V. J. 7094/1586, Janer 10. Sr. LXIX. Peter,
Woewoda, von Gottes Gnaden Hospodar des moldauischen Landes: wienach vor uns und unsern
moldauischen Bojaren unser Diener Stefan, der Kirchensänger, gekommen aus seinem guten
Willen, von niemanden genöthiget oder gezwungen, und verkaufte sein wahrhaftes Gut und den
Erkauf vermöge Kaufsur kunde, die er von den Vorfahren unsrer Herrschaft hatte, ein
Viertel vom Dorfe Korläzäl, das er vom Gregor Popesch erkauft hatte. Dieses verkaufte er
unsern Bethern, den Kälugärn des Klosters Moldowiza für siebenunddreißig einen halben
Silberthaler, neun ungarische Goldgulden und einhundert achtzig tatarische Gulden. Und sie
haben ihm vor uns vollständig bezahlt. Gleichfalls kam vor uns und unsere moldauischen
Bojaren unser Diener Turkul und sein Eheweib Tudoska, Nastast's Tochter, Anna's (der
Tochter des Roman Jlescheskul's) Enkelin und verkaufte ihr wahres Vatergut, die Hälfte von
einem Viertel des obbeschriebenen Dorfes Korläzäl. Dieses verkaufte sie unsern ovbenannten
Bethern für zweihundert fünfzig tatarische Gulden. Hernach kam gleichfalls vor uns und
unsere Bojaren Johann Roschka aus seinem guten Willen, von niemanden gezwungen, und
verkaufte auch die Hälfte von einem Viertel des obbeschriebenen Dorfes Korläzäl ebenfalls
unsern obbenannten Bethern, den Kälugärn von Moldowiza. Und sie haben ihm alles
vollständig bezahlt, aber« mals zweihundert fünfzig tatarische Gulden. Deshalb soll es
ihnen auch von uns eine Handveste sein mit allen Einkünften. Und niemand soll sich drein
mischen vor diesem unsern Briefe. Der Herr hat's gesagt. Geschrieben zu Jass' im Jahre
7095/1587, im Mai, am 22. (P. P.) Sieger. Stroic, gr. Kanzler, hat ihnen die Urkunde
gemacht. Stefan, Kanzler. Demeter. Sr. — 93 —
Charter: 37
Date: 99999999
Abstract: 42. Stefan, Woewoda, bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza die Schenkung einer
Mühle, gegeben vom Bojar'n Totruschan, Kanz ler, und die Herrschaft über diese Mühle, V.
J. 7047/1539, Mai 24. Sr. Peter.
Charter: 93
Date: 99999999
Abstract: 100. Konstantin Mogila, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster
Moldowiza die Herrschaft über dessen wahrhaftes Ahn- und Vatergut vermöge Kaufsurkunde,
die das Kloster von Peter, dem Woewoden, über die Hälfte von einem Viertel des Dorfes
Korläzeni an der Moldowa im Zinut Sucawa hat. Diesen Dorfstheil hatte das Kloster von
Turkul und seinem Eheweibe Tudoska, Nasta's Tochter, Enkelin Anna's, der Tochter des Roman
. . . aufrecht um zweihundert fünfzig tatarische Gulden gekauft. Gleichzeitig gibt und
bestätiget Se. Hoheit dem Kloster in demselben Dorfe Korläzeni die Hälfte des vierten
Theiles, den es von Jwaschko Roschka aufrecht um zweihundert fünfzig tatarische Gulden
gekauft hat, auf daß diese obbeschriebenen Theile, die vom ganzen Dorfe Korläzel den
vierten Theil ausmachen, auch von Sr. Hoheit dem genannten Kloster ge geben seien von
Ewigkeit zu Ewigkeit. Und das Gemärke vom — 100 — ganzen Orte soll jener vierte Tbeil
sein, von den übrigen Theilen aber von allen Seiten, wie es von Alters her gewesen. — Das
Ge- märke Berkischestie soll sein, wie es Genge, der Schwertträger, ab- gegränzet hat,
aufwärts bis zum Blast Steig, abwärts aber bis zur Birkenlache. Se. Hoheit bestätiget
ferner dem Kloster die Herrschaft über seine wahrhaften Zigeuner und zwar: Boka samt Weib
und Kin dern, Michael samt Weib und Kindern, Häugasch samt Weib und Kindern, Koshan samt
Weib und Kindern, Jon samt Weib und Kin dern, Paschko samt Weib und Kindern, Beda samt
Weib und Kin dern, Drägan samt Weib und Kindern, Nikolai mit Weib und Kin dern, — mit Weib
und Kindern, Säruz mit Weib und Kindern, Simon mit Weib und Kindern, Konstantin mit Weib
und Kindern, den andern Simon mit Weib und Kindern, Lupul (Wolf) mit Weib und Kindern,
Paschko mit Weib und Kindern, Basili mit Weib und Kindern, Soltan mit Weib und Kindern,
Stefan mit Weib und Kindern, Foksche mit Weib und Kindern, Andreik mit Weib und Kindern,
Gregor Uembuestru (Jnzeltergang) mit Weib und Kindern. Also hat Se. Hoheit dem Kloster die
Herrschaft auf diese Zigeuner bestätiget, auf daß es sie beherrsche ewiglich. V. J.
7117/1609, Mai 10. Sr.
Charter: 193
Date: 99999999
Abstract: 206. Konstantin Michael Gehan Rakowiz, Woewoda, gibt dem Jgumen des Klosters
Moldowiza und dem von ihm bestellten Daniel, Dorfs-Maier in Räciuleni, eine Schrift: daß
sie mit großer Kraft bemächtiget seien, das Gut Räciuleni, so wie es die Bojaren abge-
gränzt haben und wie es in deren Markbriefe beschrieben ist, gegen die Bajer-Bürger zu
beherrschen und auf keine Art zu dulden, daß die Zeichen, die die Abmarker gestellt haben,
von irgend jemand im geringsten beeinträchtiget und übertreten werden. Se. Hoheit besiehlt
ferner dem Bojaren, der immer das Haupt des Zinut's Sucawa sein mag, ernstlichst die
Dawiderhandelnden einzuführen, sie im Falle eines Verschuldens mit schwerer Züchtigung zu
bestrafen und von denselben dem Kloster auch den Schaden ersetzen zu laßen. V. J.
7261/1753, Jäner 14. —
Charter: 82
Date: 99999999
Abstract: 89. Stefan, Woewoda, gibt und erneuert dem heil. Kloster Moldowiza die
Herrschaft über zwei Mühlen in Baja, eine inmitten, die andere am Rande der Stadt, mit der
Bierbrauerei, der Malze und vier Häuser Leibeigener, die er von Kleinschuldigkeiten und
der gleichen befreit. V. J. 7108/1600, Jäner 30. —
Charter: 6
Date: 99999999
Abstract: 7M. Von Gottes Gnaden wir Alexander, Woewoda, Hospo- dar des moldauischen
Landes, thun kund mit diesem unsern Briefe — 60 - Allen, die solchen sehen oder lesen
hören: was maßen vor unsere Herrschaft der getreue Bojar, der Sohn des Bärlic, gekommen
und hat aus seinem freien Willen und mit gutem Vorbedacht aus seinem redlichen und
getreuen Verdienste, den ihnen sein Vater Bärl durch seine redliche und getreue
Dienstleistung von den früher ge wesenen Landesherr'n erworben hat, abgesondert und dem
Kloster der Verkündigung der reinsten Gottesgebärerin, genannt Moldowiza, gegeben zwei
Dörfer, Namens Proworotie und Oproschinzi, auf daß diese Dörfer dem erwähnten Kloster eine
Handveste seien mit allen Einkünften, unabänderlich für immer, in Ewigkeit. Und das Ge-
märke dieser Dörfer mit all ihren Markungen soll sein, wie solches seit jeher genoßen
worden. Und hierauf ist die Beglaubigung (Ver sicherung) des obgenannten wir Alexander
Woewoda und die Ver sicherung des allerliebsten Sohnes unserer Herrschaft, Eliä des
Woewoden, und die Versicherung all unserer moldauischen Bojaren. Und wer diese Schenknis
und Bekräftigung verderben sollte, der soll verflucht sein von Gott, dem Herrn, dessen
reinster Gottesmutter, von allen Heiligen, die Gottes Geboten nachgelebet, izt und in der
künftigen Ewigkeit, und soll gleich sein dem Juda Jskariot und dem verfluchten Anas. Und
zur beßeren Beglaubigung und Bekräftigung all des Obbeschriebenen haben wir unserm
getreuen Diener Hr. Jsaiä befohlen, zu schreiben und unser Petschaft beizuhängen diesem
unsern Briefe. Jn dem untern Markt, i. J, 6926/1418, im Monate März, den 17. Sr. (H. P-)
Stefan.
Charter: 211
Date: 99999999
Abstract: 226. Johann Theodor, Woewoda, an Konstantin Kanono, gew. gr. Truchseßen,
Jsprawnik des Zinut's Sucewa. Der Jgumen und der ganze Verein des Klosters Moldowiza habe
wegen des Gutes Sworästie geklaget, daß Peter Keschko gegen alles Recht daselbst Eingriffe
mache, und das Kloster noch andere Güter Mitestie und Säräceni habe, die auch von den
Rainnachbarn be einträchtiget werden. Se. Hoheit besiehlt demnach dem genannten Bojarn,
daß er sich auf jene Güter begebe, die Untersuchung vor nehme, abraine, bei allen Gütern
Marksteine seze, und einen Rain brief ausstelle, damit diese Abrainung auch Se. Hoheit
bestätige. Sollte aber Kanono nach dem landesherrlichen Befehl nicht abgehen können, so
soll er Masilen, verläßliche Leute, dorthin abordnen, die nach Obigem vorzugehen hätten.
V. J. 7267/1759, Juni 25. —
Charter: 97
Date: 99999999
Abstract: 104. Konstantin Mogila, Woewoda, gibt Sr, Heiligkeit Efrem, Bischof von Rädäuz,
und dessen Wätäman des Dorfes Schäläestie im Zinut Koworul die Macht und Gewalt, jene
Leute zu besitzen und aufzuhalten, welche aus diesem Dorfe entfliehen wollen. V. I.
7118/1610, Aug. 25. —
Charter: 133
Date: 99999999
Abstract: 140. Stefan Peter, Woewoda, schreibt an die Schulzen von Botäscheni: daß sie
abgehen und das Dorf Onzeni, ein Gut des Klosters Moldowizä, abrainen und mit Markzeichen
versehen. V. J. 7181/1673, Juli 18. — Anton Rosset.
Charter: 4
Date: 99999999
Abstract: 5M. Von Gottes Gnaden wir Alexander, Woewoda, Hospo. dar des moldauischen
Landes, machen mit diesem unsern Schreiben — 58 - bekannt Allen, die solches sehen oder
dessen Borlesung anhören: was maßen wir für unser Seelenheil gemacht haben, für unsere
Vorältern und für unsere Gesundheit; und haben dem Kloster der Verkündigung der reinsten
Gottesgebärerin, welches an der Moldo- wiza liegt, gegeben Mauten, eine Urkunde samt allen
Einkünften von Ewigkeit zu Ewigkeit unverbrüchlich. Und das Gemärke dieses Dorfes beginnt
an der Furt der Moldowa unterhalb des Dorfes Kamvul- lung mit der Wiesmahd, gerade an der
Mündung des Baches Shäresa; dann bachaufwärts bis zum Ursprunge; von dort zur Moschul's
Mägura; dann fort zur Räskoala und zur Aspen Mägura; von dort zum Salzbründel; und
weiterhin bergaufwärts zum Eschen berg gerade auf die Sucha; sofort auf diesem Waßer
abwärts, bis wo es in die Moldowa fällt. Von dort über die Moldowa in dem Bach der Schanze
und diesen Bach aufwärts zum Wirbel des Deal mare und immer fort auf der Waßerscheide des
Deal mare mit allen seinen Quellen, die in die Moldowa und Moldowiza abfallen, bis zum
Ursprunge des Frumoß, und wo er in die Moldowiza fällt; von da über die Moldowizä in die
Mündung des Baches Dea; und weiterhin auf den Wirbel des Grenzabhanges; und von dort zum
Ahornberge, wo er unterhalb des Dorfes Kampul-lung in die Furt der Moldowa abfällt, wo
zuerst begonnen wurde. Also ist die ganze Markung, auf daß das obbeschriebene Dorf auch
von uns eine Handveste sei. Und hierauf ist die Beglaubigung oder Versicherung unsrer
oberwähnten Herrschaft, des Woewoden Alexan der; die V, d. Hr. Stanislaw Rotompan; d. V.
d. Hr. Michae- laschew; d, V. d. Hr. Shursh; d. V. d. Hr. Jon Shumetate; d. V. d. Hr.
Negrin; d. V. d. Hr. Oan, Hofrichters von Socawa; d. V. d. Hr. Grinkow; d. V. d. Hr.
Sohnes dcs Berlic; d. V. d. Hr. Wlad, des Sereter's; d. V. d. Hr. Spenin; d. V. d. Hr.
Wlad, Hofrichters; d. V. d. Hr. Schandrischorow; d. V. d. Hr, Jazkow; d. V. d. Hr. Stan,
Preuteski; d. V. d. Hr. Domonknsch, Truchseßen; d. V. d. Hr. Masch, Mundschänken; d. V. d.
Hr. Stau, Kämmerers; d. V. d. Hr. Welca, Schatzmeisters: d. V. d. Hr. Tabuca; d. V. d. Hr.
Obrisch; und die Versicherung all' unsrer großen und kleinen Bojaren der Moldau. Und nach
unserm Ab leben, wer Herrscher unseres Landes Moldau sein wird, entweder von unseren
Kindern oder Blutsverwanten, oder wen auch sonst Gott erwählen wird, Herrscher zu sein,
der soll unsere Schenkung nicht - 59 — verwerfen, sondern sie befestigen und bekräftigen.
Wer sich aber unterstünde, diese Schenkung zu verderben, oder wer einem solchen dazu
verhälfe, der soll verflucht sein von unserm Gotte Jesus Christus, von dessen reinster
Mutter, von Gottes vier heil. Evange listen, von den ersteren zwölf Christi Aposteln und
den übrigen, von den dreihundert achtzehn heil. Kirchenvätern von Nikäa und allen
weltlichen Kirchenversammlungen; er soll gleich sein dem Juda Jskariot und dem verfluchten
Anas, und soll mit denjenigen seinen Theil haben, die zu Jesus Christus, unserm Erlöser,
geschrieen: Sein Blut über uns! — Ein solcher soll gebannt und verflucht sein von allen
Heiligen, da wir von jeher geglaubt und in der That darnach gelebt haben. Und zu mehrerer
Bekräftigung all des Obgeschriebenen haben wir unserem getreuen Diener Bratie befohlen,
unser Petschaft beizuhängen. Jn Socaw hat's Eliä, der Schreiber, geschrieben i. I.
6919/1411, im Monate April, den 14. Sr. (H. P-)
Charter: 224
Date: 99999999
Abstract: 239. Gregor Johann Theodor, Woewod, an Georg, gew. gr. Zeltwart, Jsprawnik von
Sucawä: Der Jgumen vom Kloster Moldowizä habe gegen den Becken- hälter Joniz Baschota
geklagt, daß er es sich seit beiläusig sechs Jahren zur Gewohnheit gemacht habe, seine
Stutterei ohne Hirten zu laßen, wodurch dem Kloster Getreide und Heu weggefreßen, und
großer Schaden zugefügt worden. Der Jsprawnik soll daher den Baschota vor Gericht bringen,
in Furcht Gottes mit ihm die Unter suchung vornehmen und, wenn es sich erweise, daß er dem
Kloster Schaden zugefügt habe, denselben von ihm vollständig ersetzen laßen. Ueberdies sei
dem Baschota auch einzubinden, bei dem Gestütte einen Hirten zu halten. Sollte jedoch der
Jsprawnik diesem Auftrage nicht nachkommen, und der Jgumen abermals zu klagen haben, so
wird ein landesherrlicher Dienstmann von ihm selbst allen Schaden für das Kloster
einbringen. V. J. 7270/1762, Jäner 8. — N* - 164 - 240/A. Jch Endesunterfertigter mache
durch mein gegenwärtiges Schreiben zu wißen, daß ich zufällig bei der Safta, Häshdäu's
Tochter, einen Theilungsbrief des Georg Häshdäu, gefunden, womit er seine Güter unter
seine Kinder, als: Basil Häshdäu, — Maria, verehelichte Bainski, — Ruxanda, verehelicht an
Zachariä, und Safta getheilet hat, in welchem Briefe er schreibet, daß er Jordanestie
seiner Tochter Maria, — dem Sohne Basil Nihoreni, — der Tochter Ruxanda Peschkeuz mit dem
halben Dorfe Tulbureni, — der Safta aber den Theil von Medresche gegeben habe. Die den
Genannten zufallen den Theile jedoch von Schini, Buneni und Schendreni sollen sie unter
einander geschwisterlich theilen. Dieser Theilungsbrief ist mir zu Moskowiter Zeiten, da
wir von denselben ausgeplündert wurden, entnommen worden. Derohalben gleichwie ich
gewißenhaft weiß, und mich erinnere, den Theilungsbrief wegen der obgenannten Güter ge
schrieben gesehen zu haben, also habe ich auch gegenwärtigen Zeu genbrief in die Hände
Gregors, Sohns des Basil Häshdäu, Enkels Georgs Häshdäu, gegeben. Den 28. Sept. 7270/1762.
Sandul Häshdäu. Gregor Häshdäu. Ich Konstantin, Beckenhälter, habe es auf Geheiß Sandul's
geschrieben und bin Zeuge, Der Sandul Häshdäu hat das nämliche vor uns vorgebracht, was
der obbemeldete Zeugenbrief enthält. Stursa, gr. Kanzler; — Andre Russet, Kanzler; —
Emanuel Kostaki, Hofrichter; — Bartholome, Archimandrit zu Putna, bezeugen. Pachomi,
Jgumen von Putna; — Anton, LKKIssiaroK von Putna; — Basil Buhuiesku, gew. gr. Thorwarden,
bezeugen. Lupul Hadrimbu, Thorwarden. Stefan Stirc'a. R.
Charter: 27
Date: 99999999
Abstract: 30. Der Bojar Jgnaz Jog, gr. Schatzmeister, und Johanna, Tochter des Woewoden
Stefan, haben dem heil. Kloster Moldowiza drei roth damastene, goldgeblümte Thürvorhänge,
ein Kelchtuch, ein paar Armstützel desselben Stoffes, ein silbernes Rauchfaß, ein Pferd
und fünfundzwanzig Ungar-Gulden (A) gegeben zu ihrem Gedenk- nis für immer in Ewigkeit. Am
Tage des heil. Blutzeugen De meter soll Mittwoch Abends ein Seelenamt, Donnerstags aber
das heil. Hochamt sein für seine Seele und die Seelen seiner Gemahlin Anastasia und seiner
Kinder: Michael, Draga und Sosia. v. J.? —
Charter: 180
Date: 99999999
Abstract: 192. Druckschrift« von Konstantin (?) Nikolaus, dem Woe woden, des Jnhaltes:
daß man die Freistätte beim Dorfe Wäkulestie im Zinut Dorohoi sammle, wobei gleichzeitig
Gnade und Ruhe bis zum Mai zugesichert wird. V. J. 7254/1746, Dec. 11. - - 133 — Gregor
Gikci,
Charter: 73
Date: 99999999
Abstract: 80. Stefan, Woewoda, gibt dem Jgumen von Moldowiza die Bestätigung und die
Herrschaft über zwei Mühlen in der Stadt Baja, eine inmitten, die andere am Rande der
Stadt, mit der Bierbrauerei, der Malze und vier Häusern mit Leibeigenen, auf daß sie das
Klo ster beherrsche ewiglich, da all' dies eine Schenknis und Begnädigung vom Woewoden
Alezander dem I, ist, eine Bestätigung vom Woe woden Johann und andern Landesherrn. V. J.
7103/1595, Mai 18. Sr.
Charter: 79
Date: 99999999
Abstract: 86. Jeremiä, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza eine Urkunde: wienach
die Diener Sr. Hoheit, Gregor Gälzul, und seine Neffen mit den Kälugärn des Klosters
Moldowiza wegen eines See's bei Koworul vor Sr. Hoheit gerechtet, und die Kälugär sie mit
einer Schenkungs-Urkunde des alten Peter, Woewoden, über wiesen haben. Deshalb hat auch
Se. Hoheit dem Kloster diesen Urtheils- und Beherrschungsbrief gegeben. V. J. 7105/1597,
Mai 31. Sr.
Charter: 14
Date: 99999999
Abstract: 15. Alexander, Woewoda, gibt seinem heil. Kloster Moldowiza die Hälfte des Sees
Kowur, entlang der Donau, die Hälfte des Flußes Jalpuch, der in den Kowur fällt, die
Hälfte der kleinen Seen, die aus dem Kowur sind, die Hälfte Zoll von Fischen am Waßer und
auf dem trocknen Lande von allen Seiten und die Hälfte von Allem, so viel dort von
Rechtshadereien und Strafen eingehet. V. J. 6957/1449, Aug. 26. Sr.
Charter: 121
Date: 99999999
Abstract: 128. Basil, Woewoda, gibt dem Jgumen von Moldowiza, oder wen immer er sonst
absenden mag, die Macht und Gewalt, vermöge Urkunde Sr. Hoheit: seine Leibeigenen aus
Mitestie, dem Dorfe des heil. Klosters, zu sammeln, wo er sie immer fände, beim Kragen zu
nehmen und sie mit all' ihren Viehstücken ins Dorf Mitestie zu rückzubringen. V. J.
7142/1634, Mai 20. — - 107 —
Charter: 150
Date: 99999999
Abstract: 159. Sandul Krupinski, gew. Beckenhälter, gibt dem Vater Jgumen und allen
Kälugärn von Moldowiza eine Schrift des Jn haltes: Es habe sich begeben, daß sein Zigeuner
Jon eine Zigeu nerin des Klosters Moldowiza zum Weibe genommen, nämlich die Zigeunerin
Maria. Da nun die Kälugär diese Zigeunerin rück- nehmen wollten, so habe er sich mit ihnen
besprochen und dem Jgu men diese Schrift gegeben, daß er (der Beckenhälter) diese Zigeu
nerin mit ihrem Theil, wenn dies Söhne sind, eigenthümlich besitze. - 119 - Jn der Folge,
und zwar wann es beliebig, soll mit den Kälugärn Abrechnung gehalten werden, und wienach
es festgesezt, wird er da mals dieses Schreiben zurücknehmen, jedoch auch den Kälngärn
eine Schrift ausstellen. V. J. 7231/1723, Nov. 26. —
Charter: 149
Date: 99999999
Abstract: 158. Michael Rakowiz, Woewoda, gibt dem Athanasi, Jgumen von Moldowiza, eine
Schrift: daß er befugt und ermächtiget sei, das Vieh des Klosters und das der Zigeuner zu
wahren, damit es niemand wegen Geldgebüren der Bauern wegnehme. V. J. 7229/1721, April 20.
—
Charter: 238
Date: 99999999
Abstract: 254. Gregor Johann Kalimach, Woewod, besiehlt dem Kon stantin Kanono, gew. gr.
Schänk, Manolaki, gew. gr. Truchseßen: Jsprawnik des Zenut's Sucewa, über die Klage des
Jgumens Anton von Moldowizä, daß sie sich, da in das Gemärke der zwei klösterlichen Güter
Serasinestie und Mitestie von den Mseschen Ein griffe geschehen, dorthin begeben und beide
Güter abmarken. V. J. 7275/1767, Juni 4, -
Charter: 165
Date: 99999999
Abstract: 175. Gregor Gika, Woewoda, gibt dem Jgumen Theofan und dein ganzen Vereine des
Klosters Moldowiza die Bewilligung: die Wald stätten des Klosters gegen alle Eindringlinge
auf Waldstätten zu wehren und zu schirmen. Niemand soll ohne Willen und ohne Verabre dung
mit dem Jgumen auf den Gründen des Klosters weder in den Waldungen noch in den Thälern
abholzen. Wen sie aber ohne Vorwißen des Jgumens beim Jagen oder Fischen antreffen, dem
mögen sie Alles, was sie an ihm sinden, Beute, Zeug und Kleider wegnehmen und auch noch
züchtigen nach alter Gewohnheit von jeher. Die sich aber widersetzen, soll man zu Sr.
Hoheit führen, wo sie große Strafe und Züchtigung erwartet. V. J. 7247/1739, Jäner 12. —
Charter: 235
Date: 99999999
Abstract: 251. Verschreibung von einigen Leuten aus Moldowizä, als: Johann Warnaw, Simon
Butnäreskul, Eftimi Eoban, Lupul But- näreskul, Gregor Sondra, — Jokob, Sohn des Käruz, —
Mathiä, Sohn des Bätek, gegeben in die Hand Sr. Heiligkeit, des Vaters Anton, Jgumen's,
und des ganzen Vereins des Klosters Moldowiza, des Jnhaltes: Se. Heiligkeit habe eine
landesherrliche Schrift ge bracht, auf daß man jene, welche neben dem Kloster seßhaft
sind, aufhebe, und sie anderswo, — auf einen anderen Ort, wo auch andere Leute seßig sind,
— übersiedle. Da nun der Schultes von Kämpul-lung die neben dem Kloster Seßhaften
versetzen wollte; so haben sie ihn gebethen, sie noch drei Wochen zu dulden, wornach sie
unfehlbar aus der Nachbarschaft des Klosters wegziehen werden. Es habe ferner jedermann
dem Kloster je einen Stog Heu und ein Scharwerk beim Mähen zu machen, das Heu
aufzuschobern, und zur Zeit der Waßerweihe einen Schlitten Heu zuzuführen, auch je eine
Fronfracht, woher es befohlen wird, zu leisten, nämlich je drei Mierzen Getreide von
jedem, der einen Wagen und ein paar Ochsen hat, je sechs Viertel aber von jedermann, der
nicht Wagen und Ochsen hat. Auch sollen die Schanken ohne Wißen und Willen des Jgumen's
was immer für eine Art Getränke nicht verkaufen dürfen u. s. w. Diese Verschreibung wurde
ausgefertiget im J. 7274/1766, Septemb. 4. —
Charter: 51
Date: 99999999
Abstract: 57. Peter, Woewoda. — Chariton, Jgumen mit allen im heil. Kloster Moldowiza
wohnenden Brüdern sind vor Sr. Hoheit mit großen Zeugnissen und vielen Bojaren vom Hofe
Sr. Hoheit gekommen, und haben sich mit großer Beschwerde also beklaget: die Dörfer
Mitestie und Säräcinestie am Siret mit der Mühle am Siret habe Alexander, Woewoda, von
Maria, Tochter Turkul's des Sul zers, Gemahlin Jeremiä, des Schatzmeisters (nach der
Einkleidung Evlogi) um eintausend zweihundert tatarische Gulden gekauft, und sie mittelst
Handveste dem heil. Kloster als Schenknis gegeben. Diese Handveste habe nun Jeremiä, der
Hatmann gewesen, dem heil. Kloster damals genommen, als er den Kälugärn in den Tagen des
Woewoden Johann, ohne ihnen hiefür etwas zu geben, diese zwei Dörfer weggenommen hatte.
Und sie haben Sr. Hoheit auch den Schenkungsbrief, den ihnen Woewoda Alexander gegeben,
vorgewiesen. Da nun Se. Hoheit ihre große Klage und so viele wichtige Zeugnisse, mit denen
sie sich vor Sr. Hoheit beklaget, und zugleich mit den Bo jaren des Hofes Sr. Hoheit
bezeuget, gesehen, so haben Se. Hoheit mit seinen Bojaren die Sache untersucht, und haben
mit ihren Seelen befunden, daß diese Dörfer ein gerechtes Ahn- und Vater gut des Klosters
seien. Deshalb hat auch Se. Hoheit dem heil. Kloster Moldowiza die obgenannten zwei
Dörfer, Namens: Mitestie und Säräcinestie mit der Mühle am Siret gegeben und bestätiget,
damit sie auch von Sr. Hoheit dem heil. Kloster eine Handveste seien mit allen Einkünften
unveränderlich für immer, in Ewigkeit. Aber das Gemärke dieser Dörfer Mitestie und
Saräcinestie soll von allen Seiten nach dem alten Gemärke sein, wie es von Ewig keit her
gewesen. V. J. 7085/1577, Nov. 8. Sr. - 88 —
Charter: 15
Date: 99999999
Abstract: 16. Alexander, Woewoda, bestätiget dem Bojarn Johann Armenciocul Tarkan —:
wienach er ihn begnädiget, daß er von seinem Hause in Sucawä nichts zu leisten, und von,
dem was immer er im moldauischen Lande erkaufe, auch keinen Zoll zu bezahlen habe. V. J.
6957/1449, Aug. 27. Sr. Bogdan.
Charter: 143
Date: 99999999
Abstract: 151. Nikolaus Alexander, Woewoda, besiehlt den Bojaren und Dienern des Zenut's
Sucawa: wegen Kopfsteuern der Bauern weder Vieh des Klosters noch Fuhrwerk der Zigeuner
wegzunehmen. V. J. 7221/1713, Juli 12. —
Charter: 269
Date: 99999999
Abstract: 285. Se. Heiligkeit Vater Paisi, Eltest des Klosters Drago- mirna, ersucht Se.
Heiligkeit den Vater Benedikt, Jgumen des — 184 — Klosters Moldowiza, brieflich, daß er
eine Zigeunerin Moldowiza's, Namens: Joanna, Tochter des Zigeuners Joann, dem Zigeuner
Andrä, Sohn des Zigeuners Emanuel von Dragomirna, gebe, woge gen er nach dem Klosterbrauch
für diese Zigeunerin schuldbar bleibe. Der Brief aber soll als Verschreibung gelten.
Charter: 1
Date: 99999999
Abstract: 1. Alexander, Woewoda, schenkt dem heil. Kloster Moldowiza zwei Mühlen in Baja,
eine inmitten, die andere am Rande der Stadt, auch die Hälfte einer anderen Mühle zur
Malzung, so wie vier Häuser Tataren, gleichfalls in Baja. Und niemand soll sich hierin
einmengen, niemand diese Tataren mit irgend einem landes herrlichen Dienste belästigen.
Nach dem Leben Sr. Hoheit aber, wer Herr des moldauischen Landes sein wird, der soll diese
der reinsten Gottesgebärerin gegebene Schenknis und Bestätigung nicht zernichten; denn der
Landesherr, welcher diese Schenknis umstöße, der soll von Gott, dem Herrn, verflucht sein
und seiner reinsten Mutter, von den zwölf oberen Aposteln, den dreihundert achtzehn heil.
Vätern und allen Heiligen. Er soll verflucht und gleich sein Juda, dem Verräther, und dem
verfluchten Anas. Ueber ihn soll sein jenes Geschrei der Juden, die da über Christus
gerufen: Sein Blut über uns und unsere Kinderl Amen. V. J. 6910/1402, Oct. 31. Sr.
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