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Collection: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data)
Charter168
Date: 99999999
Abstract 178. Gregor Gika, Woewoda, an den Bojaren Andrä Balsch, Schultes in Kämpul-lung: Der Jgumen von Moldowiza habe sich beschwert, daß Hörige des Klosters in Kämpul-lung Panzirer ge worden und das Kloster somit von ihnen keinen Nutzen habe. Bei Erweisung, daß sie Hörige, soll der Schultes sie von der Panzirei ausstoßen, in die Hände der Kälugär geben, diese aber sie nach Heimbringung auf ihre Wohnstätten seßhaft machen, auf daß sie ihnen den Hörigkeitsdienst nach Herkommen leisten. V. J. 7248/1740, Jäner 11. —

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Charter18
Date: 99999999
Abstract 19. Alexander, Woewoda, begnädigt das heil. Kloster Mol dowiza, und bestätiget, daß drei große Lastwägen dieses Klosters im ganzen Lande fahren können, nnd woher immer sie Fische oder Salz beiführen, sie nirgends einen Zoll zu zahlen haben. Auch von dem Honige aus ihren Bienenstätten haben sie keinen Zoll zu entrich ten u. s. w. V. J. 6961/1453, Jäner 1. Sr.

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Charter187
Date: 99999999
Abstract 200. Konstantin Michael Gehan Rakowiz, Woewoda, trägt dem Konstantin Kantakosino, Mundschänken, über die Klage Joaniki's, Jgumens des Klosters Moldowiza, wegen eines Gutes, Namens: Sworistie, in das Peter Keschko Eingriffe macht, auf, daß er dahin abgehe, die Erhebung pflege, abmarke, als Rainzeichen Steinblöcke setze und einen Markbrief ausstelle, damit er auch von Sr. Hoheit bestätiget werde. V. J. 7259/1751, Juli 25. —

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Charter3
Date: 99999999
Abstract IHM. Von Gottes Gnaden wir Alexander, Woewoda, Hos- podar des moldauischen Landes, thun kund durch diesen unsern Brief Allen, die solchen sehen, oder ihn hören: wienach wir für unsere Seele gemacht haben, für die Seelen uns'rer Vorältern und für unsere Gesundheit und haben gegeben dem Kloster der Verkündigung der reinsten Gottesgebärerin, welches an der Moldowizä liegt, die Maut an der Moldowiza, eine Handveste mit allen Einkünften für immer in Ewigkeit. Und hierauf ist die Beglaubigung unserer Herr schaft des obgenannten Alexander, Woewoden, und d. B. d, Hr. Stanislaw Rotompan; d. B. d. Hr. Michailaschew; d. B. d. Hr. Shursh; d. B. d. Hr. Shumetatew; d. B. d. Hr. Negrin; d. B. d. Hr. Oan, Hofrichters von Socawa; d. B. d. Hr. Grin- kow; d. B. d. Hr. Sohnes des Bärlic; d. B. d. Hr. Wlad, des Seraters; d. B. d. Hr. Spenin; d. B. d. Hr. Wlad, Hofrichters; d. B. d. Hr. Schandrischorow; d. B. d. Hr. Jazkow; d. B. d. Hr. Stan Preuteski; d. B. d. Hr. Domonkusch, Truchseßen; d. B. d. Hr. Masch, Mundschänks; d. B. d. Hr. Stan, Käm merers und Schatzmeisters; d. B. d. Hr. Jugschin und die Be glaubigung all nnsrer großen nnd kleinen Bojaren. Und nach unser'm Leben, wer in unserem Lande Hospodar sein wird, entweder von unseren Kindern, unseren Brüdern oder unserem Geschlechtsstamme, oder wer immer nach ihnen, der soll unsere Schenkung nicht um stoßen. Wer sie aber umstoße, der soll verflucht sein von Gott, dem Herrn, von seiner reinsten Mutter, von den heiligen und oberen zwölf Aposteln, den dreihundert achtzehn heil. Vätern von NMa und allen Heiligen. Ein solcher- soll gleich sein dem Jnda Jskariot, dem verfluchten Arias und den Juden, die zu Christus, unser'm Er löser, geschrieen: sein Blut über uns und unsere Kinder! Und zur Bekräftigung Dieses haben wir unserm getreuen Bratie, Kanzler, be fohlen, zu schreiben und unser Petschaft beizuhängen. Zu Socaw, im J. 6917/l409, Nov. am 18. Sr. (H. P.) 4M, Von Gottes Gnaden wir Alexander, Woewoda, Hospodar des moldauischen Landes, machen bekannt mit diesem unsern Briefe Allen, welche solchen sehen, oder ihn vorlesen anhören: was maßen wir wegen dem Seelenheile uns'rer Vorältern und für unsere Gesundheit gemacht haben, und haben unserm neu erbauten Kloster an der — 57 - Moldowiza, allwo die Kirche der Verkündigung der reinsten Gottesge- bärerin ist, gegeben die Gebirge, namentlich den großen und kleinen Suhard. Und das Gemärke dieser Gebirge fängt an ans dem Wirbel Shirepä, der oberhalb dem kalten Bronnen ist, zur klei nen Koschna; auf dieser abwärts zum Ahornwäldchen; und von dort hinab zur großen Koschna; und von dort anf der großen Koschna zum Fuße des großen Suhard; und von dort gerade auf wärts in den Wirbel des Suhard; und von dort stets fort auf dem Wirbel des Suhard bis in den Ursprung der Rußaja; und von dort auf dem Bache abwärts bis zum Waßer Bistriza; und von dort auf der Bistriza abwärts in die Mündung des Baches des kalten Bronnens; und von dort auf dem Bache des kalten Bronnens in den Wirbel Shirepä, wo wir zuerst angefangen haben. Also ist die Markung, auf daß all dies dem genannten Kloster eine Hand- veste sei mit allen Einkünften. Und hierauf ist unserer Herrschaft Versicherung des obbenannten Woewoden Alexander; d. V. d, Hr. Stanislaw Rotompan; d, V. d. Hr. Michailesch; d. V. d. Hr. Shursh; d. V. d. Hr. Shumetatew; d. V. d. Hr. Negril; d. V. d. Hr. Jon, Hofrichters von Socawa; d. V. d. Hr. Grinkow; d. V. d. Hr. Bärlic; d. V. d. Hr, Wlad, des Sereters; d, V. d. Hr. Spe- nin; d. V, d. Hr. Wlad, Hofrichters; d. V. d. Hr. Schandrischor; d. V. d. Hr. Jazkow; d. V. d. Hr. Preuteski; d. V. d. Hr. Do- monkuß, Truchseßen; d. V. d. Masch, Mundschänks; d. V. d. Hr. Stan, Kämmerers, und die Versicherung all unserer großen und kleinen Bojaren. Und nach unserm Ableben, wer Hospodar unseres Landes Moldau sein wird, von unseren Kindern, Brüdern, oder wer er immer sei, der soll ihnen unsere Schenknis nicht verderben, sondern solche bekräftigen; wer ober solche verderbete, der soll von Gott, dem Herrn, von seiner reinsten Mutter und allen Heiligen verflucht sein. Und zu mehrerer Bekräftigung all des Obgeschriebenen haben wir unserm getreuen Bratie, Kanzler, befohlen, dies zu schrei ben und unser Petschaft beizuhängen diesem unsern Briefe. Geschrieben zu Sucawa i. J. 6918/1410, im Monat Hornung den 15. Sr. (H. P-)

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Charter62
Date: 99999999
Abstract 68. Vor Se. Hochheiligkeit Hr. Theofan, Metropoliten von Sucawa, Hr, Georg, Bischof von Radauz, Hr. Agathon, Bischof von Roman und Hr. Stroic, gr. Kanzler, haben sich die Kälugär von Moldowizä mit Michäileskul, dem Urkundner, verglichen, auf daß Michaileskul den Antheil Alexi's vom Dorfe Räciuleni, den er von dessen Söhnen gekauft, dort behalte, wo ihn auch Alexi beseßen hat. Hiernach sollen weder der Urkunder, noch seine Söhne, die Kälugär mehr verklagen für immer in Ewigkeit, noch anch die Kälugär mehr weder über Michäileskul, den Urkundner, noch über seine Söhne, Klage — 92 - führen. Für den Fall aber, als ein Theil gegen den andern Hader erhübe, wurde er mit einem schrecklichen Fluche gebannet. Diese Schrift ist serbisch, versehen mit den Petschaften der ob- genannten hochheiligen Erzhirten. V. J. 7094/1586, Janer 10. Sr. LXIX. Peter, Woewoda, von Gottes Gnaden Hospodar des moldauischen Landes: wienach vor uns und unsern moldauischen Bojaren unser Diener Stefan, der Kirchensänger, gekommen aus seinem guten Willen, von niemanden genöthiget oder gezwungen, und verkaufte sein wahrhaftes Gut und den Erkauf vermöge Kaufsur kunde, die er von den Vorfahren unsrer Herrschaft hatte, ein Viertel vom Dorfe Korläzäl, das er vom Gregor Popesch erkauft hatte. Dieses verkaufte er unsern Bethern, den Kälugärn des Klosters Moldowiza für siebenunddreißig einen halben Silberthaler, neun ungarische Goldgulden und einhundert achtzig tatarische Gulden. Und sie haben ihm vor uns vollständig bezahlt. Gleichfalls kam vor uns und unsere moldauischen Bojaren unser Diener Turkul und sein Eheweib Tudoska, Nastast's Tochter, Anna's (der Tochter des Roman Jlescheskul's) Enkelin und verkaufte ihr wahres Vatergut, die Hälfte von einem Viertel des obbeschriebenen Dorfes Korläzäl. Dieses verkaufte sie unsern ovbenannten Bethern für zweihundert fünfzig tatarische Gulden. Hernach kam gleichfalls vor uns und unsere Bojaren Johann Roschka aus seinem guten Willen, von niemanden gezwungen, und verkaufte auch die Hälfte von einem Viertel des obbeschriebenen Dorfes Korläzäl ebenfalls unsern obbenannten Bethern, den Kälugärn von Moldowiza. Und sie haben ihm alles vollständig bezahlt, aber« mals zweihundert fünfzig tatarische Gulden. Deshalb soll es ihnen auch von uns eine Handveste sein mit allen Einkünften. Und niemand soll sich drein mischen vor diesem unsern Briefe. Der Herr hat's gesagt. Geschrieben zu Jass' im Jahre 7095/1587, im Mai, am 22. (P. P.) Sieger. Stroic, gr. Kanzler, hat ihnen die Urkunde gemacht. Stefan, Kanzler. Demeter. Sr. — 93 —

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Charter37
Date: 99999999
Abstract 42. Stefan, Woewoda, bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza die Schenkung einer Mühle, gegeben vom Bojar'n Totruschan, Kanz ler, und die Herrschaft über diese Mühle, V. J. 7047/1539, Mai 24. Sr. Peter.

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Charter93
Date: 99999999
Abstract 100. Konstantin Mogila, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza die Herrschaft über dessen wahrhaftes Ahn- und Vatergut vermöge Kaufsurkunde, die das Kloster von Peter, dem Woewoden, über die Hälfte von einem Viertel des Dorfes Korläzeni an der Moldowa im Zinut Sucawa hat. Diesen Dorfstheil hatte das Kloster von Turkul und seinem Eheweibe Tudoska, Nasta's Tochter, Enkelin Anna's, der Tochter des Roman . . . aufrecht um zweihundert fünfzig tatarische Gulden gekauft. Gleichzeitig gibt und bestätiget Se. Hoheit dem Kloster in demselben Dorfe Korläzeni die Hälfte des vierten Theiles, den es von Jwaschko Roschka aufrecht um zweihundert fünfzig tatarische Gulden gekauft hat, auf daß diese obbeschriebenen Theile, die vom ganzen Dorfe Korläzel den vierten Theil ausmachen, auch von Sr. Hoheit dem genannten Kloster ge geben seien von Ewigkeit zu Ewigkeit. Und das Gemärke vom — 100 — ganzen Orte soll jener vierte Tbeil sein, von den übrigen Theilen aber von allen Seiten, wie es von Alters her gewesen. — Das Ge- märke Berkischestie soll sein, wie es Genge, der Schwertträger, ab- gegränzet hat, aufwärts bis zum Blast Steig, abwärts aber bis zur Birkenlache. Se. Hoheit bestätiget ferner dem Kloster die Herrschaft über seine wahrhaften Zigeuner und zwar: Boka samt Weib und Kin dern, Michael samt Weib und Kindern, Häugasch samt Weib und Kindern, Koshan samt Weib und Kindern, Jon samt Weib und Kin dern, Paschko samt Weib und Kindern, Beda samt Weib und Kin dern, Drägan samt Weib und Kindern, Nikolai mit Weib und Kin dern, — mit Weib und Kindern, Säruz mit Weib und Kindern, Simon mit Weib und Kindern, Konstantin mit Weib und Kindern, den andern Simon mit Weib und Kindern, Lupul (Wolf) mit Weib und Kindern, Paschko mit Weib und Kindern, Basili mit Weib und Kindern, Soltan mit Weib und Kindern, Stefan mit Weib und Kindern, Foksche mit Weib und Kindern, Andreik mit Weib und Kindern, Gregor Uembuestru (Jnzeltergang) mit Weib und Kindern. Also hat Se. Hoheit dem Kloster die Herrschaft auf diese Zigeuner bestätiget, auf daß es sie beherrsche ewiglich. V. J. 7117/1609, Mai 10. Sr.

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Charter193
Date: 99999999
Abstract 206. Konstantin Michael Gehan Rakowiz, Woewoda, gibt dem Jgumen des Klosters Moldowiza und dem von ihm bestellten Daniel, Dorfs-Maier in Räciuleni, eine Schrift: daß sie mit großer Kraft bemächtiget seien, das Gut Räciuleni, so wie es die Bojaren abge- gränzt haben und wie es in deren Markbriefe beschrieben ist, gegen die Bajer-Bürger zu beherrschen und auf keine Art zu dulden, daß die Zeichen, die die Abmarker gestellt haben, von irgend jemand im geringsten beeinträchtiget und übertreten werden. Se. Hoheit besiehlt ferner dem Bojaren, der immer das Haupt des Zinut's Sucawa sein mag, ernstlichst die Dawiderhandelnden einzuführen, sie im Falle eines Verschuldens mit schwerer Züchtigung zu bestrafen und von denselben dem Kloster auch den Schaden ersetzen zu laßen. V. J. 7261/1753, Jäner 14. —

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Charter82
Date: 99999999
Abstract 89. Stefan, Woewoda, gibt und erneuert dem heil. Kloster Moldowiza die Herrschaft über zwei Mühlen in Baja, eine inmitten, die andere am Rande der Stadt, mit der Bierbrauerei, der Malze und vier Häuser Leibeigener, die er von Kleinschuldigkeiten und der gleichen befreit. V. J. 7108/1600, Jäner 30. —

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Charter6
Date: 99999999
Abstract 7M. Von Gottes Gnaden wir Alexander, Woewoda, Hospo- dar des moldauischen Landes, thun kund mit diesem unsern Briefe — 60 - Allen, die solchen sehen oder lesen hören: was maßen vor unsere Herrschaft der getreue Bojar, der Sohn des Bärlic, gekommen und hat aus seinem freien Willen und mit gutem Vorbedacht aus seinem redlichen und getreuen Verdienste, den ihnen sein Vater Bärl durch seine redliche und getreue Dienstleistung von den früher ge wesenen Landesherr'n erworben hat, abgesondert und dem Kloster der Verkündigung der reinsten Gottesgebärerin, genannt Moldowiza, gegeben zwei Dörfer, Namens Proworotie und Oproschinzi, auf daß diese Dörfer dem erwähnten Kloster eine Handveste seien mit allen Einkünften, unabänderlich für immer, in Ewigkeit. Und das Ge- märke dieser Dörfer mit all ihren Markungen soll sein, wie solches seit jeher genoßen worden. Und hierauf ist die Beglaubigung (Ver sicherung) des obgenannten wir Alexander Woewoda und die Ver sicherung des allerliebsten Sohnes unserer Herrschaft, Eliä des Woewoden, und die Versicherung all unserer moldauischen Bojaren. Und wer diese Schenknis und Bekräftigung verderben sollte, der soll verflucht sein von Gott, dem Herrn, dessen reinster Gottesmutter, von allen Heiligen, die Gottes Geboten nachgelebet, izt und in der künftigen Ewigkeit, und soll gleich sein dem Juda Jskariot und dem verfluchten Anas. Und zur beßeren Beglaubigung und Bekräftigung all des Obbeschriebenen haben wir unserm getreuen Diener Hr. Jsaiä befohlen, zu schreiben und unser Petschaft beizuhängen diesem unsern Briefe. Jn dem untern Markt, i. J, 6926/1418, im Monate März, den 17. Sr. (H. P-) Stefan.

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Charter211
Date: 99999999
Abstract 226. Johann Theodor, Woewoda, an Konstantin Kanono, gew. gr. Truchseßen, Jsprawnik des Zinut's Sucewa. Der Jgumen und der ganze Verein des Klosters Moldowiza habe wegen des Gutes Sworästie geklaget, daß Peter Keschko gegen alles Recht daselbst Eingriffe mache, und das Kloster noch andere Güter Mitestie und Säräceni habe, die auch von den Rainnachbarn be einträchtiget werden. Se. Hoheit besiehlt demnach dem genannten Bojarn, daß er sich auf jene Güter begebe, die Untersuchung vor nehme, abraine, bei allen Gütern Marksteine seze, und einen Rain brief ausstelle, damit diese Abrainung auch Se. Hoheit bestätige. Sollte aber Kanono nach dem landesherrlichen Befehl nicht abgehen können, so soll er Masilen, verläßliche Leute, dorthin abordnen, die nach Obigem vorzugehen hätten. V. J. 7267/1759, Juni 25. —

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Charter97
Date: 99999999
Abstract 104. Konstantin Mogila, Woewoda, gibt Sr, Heiligkeit Efrem, Bischof von Rädäuz, und dessen Wätäman des Dorfes Schäläestie im Zinut Koworul die Macht und Gewalt, jene Leute zu besitzen und aufzuhalten, welche aus diesem Dorfe entfliehen wollen. V. I. 7118/1610, Aug. 25. —

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Charter133
Date: 99999999
Abstract 140. Stefan Peter, Woewoda, schreibt an die Schulzen von Botäscheni: daß sie abgehen und das Dorf Onzeni, ein Gut des Klosters Moldowizä, abrainen und mit Markzeichen versehen. V. J. 7181/1673, Juli 18. — Anton Rosset.

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Charter4
Date: 99999999
Abstract 5M. Von Gottes Gnaden wir Alexander, Woewoda, Hospo. dar des moldauischen Landes, machen mit diesem unsern Schreiben — 58 - bekannt Allen, die solches sehen oder dessen Borlesung anhören: was maßen wir für unser Seelenheil gemacht haben, für unsere Vorältern und für unsere Gesundheit; und haben dem Kloster der Verkündigung der reinsten Gottesgebärerin, welches an der Moldo- wiza liegt, gegeben Mauten, eine Urkunde samt allen Einkünften von Ewigkeit zu Ewigkeit unverbrüchlich. Und das Gemärke dieses Dorfes beginnt an der Furt der Moldowa unterhalb des Dorfes Kamvul- lung mit der Wiesmahd, gerade an der Mündung des Baches Shäresa; dann bachaufwärts bis zum Ursprunge; von dort zur Moschul's Mägura; dann fort zur Räskoala und zur Aspen Mägura; von dort zum Salzbründel; und weiterhin bergaufwärts zum Eschen berg gerade auf die Sucha; sofort auf diesem Waßer abwärts, bis wo es in die Moldowa fällt. Von dort über die Moldowa in dem Bach der Schanze und diesen Bach aufwärts zum Wirbel des Deal mare und immer fort auf der Waßerscheide des Deal mare mit allen seinen Quellen, die in die Moldowa und Moldowiza abfallen, bis zum Ursprunge des Frumoß, und wo er in die Moldowiza fällt; von da über die Moldowizä in die Mündung des Baches Dea; und weiterhin auf den Wirbel des Grenzabhanges; und von dort zum Ahornberge, wo er unterhalb des Dorfes Kampul-lung in die Furt der Moldowa abfällt, wo zuerst begonnen wurde. Also ist die ganze Markung, auf daß das obbeschriebene Dorf auch von uns eine Handveste sei. Und hierauf ist die Beglaubigung oder Versicherung unsrer oberwähnten Herrschaft, des Woewoden Alexan der; die V, d. Hr. Stanislaw Rotompan; d. V. d. Hr. Michae- laschew; d, V. d. Hr. Shursh; d. V. d. Hr. Jon Shumetate; d. V. d. Hr. Negrin; d. V. d. Hr. Oan, Hofrichters von Socawa; d. V. d. Hr. Grinkow; d. V. d. Hr. Sohnes dcs Berlic; d. V. d. Hr. Wlad, des Sereter's; d. V. d. Hr. Spenin; d. V. d. Hr. Wlad, Hofrichters; d. V. d. Hr. Schandrischorow; d. V. d. Hr, Jazkow; d. V. d. Hr. Stan, Preuteski; d. V. d. Hr. Domonknsch, Truchseßen; d. V. d. Hr. Masch, Mundschänken; d. V. d. Hr. Stau, Kämmerers; d. V. d. Hr. Welca, Schatzmeisters: d. V. d. Hr. Tabuca; d. V. d. Hr. Obrisch; und die Versicherung all' unsrer großen und kleinen Bojaren der Moldau. Und nach unserm Ab leben, wer Herrscher unseres Landes Moldau sein wird, entweder von unseren Kindern oder Blutsverwanten, oder wen auch sonst Gott erwählen wird, Herrscher zu sein, der soll unsere Schenkung nicht - 59 — verwerfen, sondern sie befestigen und bekräftigen. Wer sich aber unterstünde, diese Schenkung zu verderben, oder wer einem solchen dazu verhälfe, der soll verflucht sein von unserm Gotte Jesus Christus, von dessen reinster Mutter, von Gottes vier heil. Evange listen, von den ersteren zwölf Christi Aposteln und den übrigen, von den dreihundert achtzehn heil. Kirchenvätern von Nikäa und allen weltlichen Kirchenversammlungen; er soll gleich sein dem Juda Jskariot und dem verfluchten Anas, und soll mit denjenigen seinen Theil haben, die zu Jesus Christus, unserm Erlöser, geschrieen: Sein Blut über uns! — Ein solcher soll gebannt und verflucht sein von allen Heiligen, da wir von jeher geglaubt und in der That darnach gelebt haben. Und zu mehrerer Bekräftigung all des Obgeschriebenen haben wir unserem getreuen Diener Bratie befohlen, unser Petschaft beizuhängen. Jn Socaw hat's Eliä, der Schreiber, geschrieben i. I. 6919/1411, im Monate April, den 14. Sr. (H. P-)

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Charter224
Date: 99999999
Abstract 239. Gregor Johann Theodor, Woewod, an Georg, gew. gr. Zeltwart, Jsprawnik von Sucawä: Der Jgumen vom Kloster Moldowizä habe gegen den Becken- hälter Joniz Baschota geklagt, daß er es sich seit beiläusig sechs Jahren zur Gewohnheit gemacht habe, seine Stutterei ohne Hirten zu laßen, wodurch dem Kloster Getreide und Heu weggefreßen, und großer Schaden zugefügt worden. Der Jsprawnik soll daher den Baschota vor Gericht bringen, in Furcht Gottes mit ihm die Unter suchung vornehmen und, wenn es sich erweise, daß er dem Kloster Schaden zugefügt habe, denselben von ihm vollständig ersetzen laßen. Ueberdies sei dem Baschota auch einzubinden, bei dem Gestütte einen Hirten zu halten. Sollte jedoch der Jsprawnik diesem Auftrage nicht nachkommen, und der Jgumen abermals zu klagen haben, so wird ein landesherrlicher Dienstmann von ihm selbst allen Schaden für das Kloster einbringen. V. J. 7270/1762, Jäner 8. — N* - 164 - 240/A. Jch Endesunterfertigter mache durch mein gegenwärtiges Schreiben zu wißen, daß ich zufällig bei der Safta, Häshdäu's Tochter, einen Theilungsbrief des Georg Häshdäu, gefunden, womit er seine Güter unter seine Kinder, als: Basil Häshdäu, — Maria, verehelichte Bainski, — Ruxanda, verehelicht an Zachariä, und Safta getheilet hat, in welchem Briefe er schreibet, daß er Jordanestie seiner Tochter Maria, — dem Sohne Basil Nihoreni, — der Tochter Ruxanda Peschkeuz mit dem halben Dorfe Tulbureni, — der Safta aber den Theil von Medresche gegeben habe. Die den Genannten zufallen den Theile jedoch von Schini, Buneni und Schendreni sollen sie unter einander geschwisterlich theilen. Dieser Theilungsbrief ist mir zu Moskowiter Zeiten, da wir von denselben ausgeplündert wurden, entnommen worden. Derohalben gleichwie ich gewißenhaft weiß, und mich erinnere, den Theilungsbrief wegen der obgenannten Güter ge schrieben gesehen zu haben, also habe ich auch gegenwärtigen Zeu genbrief in die Hände Gregors, Sohns des Basil Häshdäu, Enkels Georgs Häshdäu, gegeben. Den 28. Sept. 7270/1762. Sandul Häshdäu. Gregor Häshdäu. Ich Konstantin, Beckenhälter, habe es auf Geheiß Sandul's geschrieben und bin Zeuge, Der Sandul Häshdäu hat das nämliche vor uns vorgebracht, was der obbemeldete Zeugenbrief enthält. Stursa, gr. Kanzler; — Andre Russet, Kanzler; — Emanuel Kostaki, Hofrichter; — Bartholome, Archimandrit zu Putna, bezeugen. Pachomi, Jgumen von Putna; — Anton, LKKIssiaroK von Putna; — Basil Buhuiesku, gew. gr. Thorwarden, bezeugen. Lupul Hadrimbu, Thorwarden. Stefan Stirc'a. R.

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Charter27
Date: 99999999
Abstract 30. Der Bojar Jgnaz Jog, gr. Schatzmeister, und Johanna, Tochter des Woewoden Stefan, haben dem heil. Kloster Moldowiza drei roth damastene, goldgeblümte Thürvorhänge, ein Kelchtuch, ein paar Armstützel desselben Stoffes, ein silbernes Rauchfaß, ein Pferd und fünfundzwanzig Ungar-Gulden (A) gegeben zu ihrem Gedenk- nis für immer in Ewigkeit. Am Tage des heil. Blutzeugen De meter soll Mittwoch Abends ein Seelenamt, Donnerstags aber das heil. Hochamt sein für seine Seele und die Seelen seiner Gemahlin Anastasia und seiner Kinder: Michael, Draga und Sosia. v. J.? —

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Charter180
Date: 99999999
Abstract 192. Druckschrift« von Konstantin (?) Nikolaus, dem Woe woden, des Jnhaltes: daß man die Freistätte beim Dorfe Wäkulestie im Zinut Dorohoi sammle, wobei gleichzeitig Gnade und Ruhe bis zum Mai zugesichert wird. V. J. 7254/1746, Dec. 11. - - 133 — Gregor Gikci,

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Charter73
Date: 99999999
Abstract 80. Stefan, Woewoda, gibt dem Jgumen von Moldowiza die Bestätigung und die Herrschaft über zwei Mühlen in der Stadt Baja, eine inmitten, die andere am Rande der Stadt, mit der Bierbrauerei, der Malze und vier Häusern mit Leibeigenen, auf daß sie das Klo ster beherrsche ewiglich, da all' dies eine Schenknis und Begnädigung vom Woewoden Alezander dem I, ist, eine Bestätigung vom Woe woden Johann und andern Landesherrn. V. J. 7103/1595, Mai 18. Sr.

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Charter79
Date: 99999999
Abstract 86. Jeremiä, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza eine Urkunde: wienach die Diener Sr. Hoheit, Gregor Gälzul, und seine Neffen mit den Kälugärn des Klosters Moldowiza wegen eines See's bei Koworul vor Sr. Hoheit gerechtet, und die Kälugär sie mit einer Schenkungs-Urkunde des alten Peter, Woewoden, über wiesen haben. Deshalb hat auch Se. Hoheit dem Kloster diesen Urtheils- und Beherrschungsbrief gegeben. V. J. 7105/1597, Mai 31. Sr.

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Charter14
Date: 99999999
Abstract 15. Alexander, Woewoda, gibt seinem heil. Kloster Moldowiza die Hälfte des Sees Kowur, entlang der Donau, die Hälfte des Flußes Jalpuch, der in den Kowur fällt, die Hälfte der kleinen Seen, die aus dem Kowur sind, die Hälfte Zoll von Fischen am Waßer und auf dem trocknen Lande von allen Seiten und die Hälfte von Allem, so viel dort von Rechtshadereien und Strafen eingehet. V. J. 6957/1449, Aug. 26. Sr.

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Charter121
Date: 99999999
Abstract 128. Basil, Woewoda, gibt dem Jgumen von Moldowiza, oder wen immer er sonst absenden mag, die Macht und Gewalt, vermöge Urkunde Sr. Hoheit: seine Leibeigenen aus Mitestie, dem Dorfe des heil. Klosters, zu sammeln, wo er sie immer fände, beim Kragen zu nehmen und sie mit all' ihren Viehstücken ins Dorf Mitestie zu rückzubringen. V. J. 7142/1634, Mai 20. — - 107 —

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Charter150
Date: 99999999
Abstract 159. Sandul Krupinski, gew. Beckenhälter, gibt dem Vater Jgumen und allen Kälugärn von Moldowiza eine Schrift des Jn haltes: Es habe sich begeben, daß sein Zigeuner Jon eine Zigeu nerin des Klosters Moldowiza zum Weibe genommen, nämlich die Zigeunerin Maria. Da nun die Kälugär diese Zigeunerin rück- nehmen wollten, so habe er sich mit ihnen besprochen und dem Jgu men diese Schrift gegeben, daß er (der Beckenhälter) diese Zigeu nerin mit ihrem Theil, wenn dies Söhne sind, eigenthümlich besitze. - 119 - Jn der Folge, und zwar wann es beliebig, soll mit den Kälugärn Abrechnung gehalten werden, und wienach es festgesezt, wird er da mals dieses Schreiben zurücknehmen, jedoch auch den Kälngärn eine Schrift ausstellen. V. J. 7231/1723, Nov. 26. —

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Charter149
Date: 99999999
Abstract 158. Michael Rakowiz, Woewoda, gibt dem Athanasi, Jgumen von Moldowiza, eine Schrift: daß er befugt und ermächtiget sei, das Vieh des Klosters und das der Zigeuner zu wahren, damit es niemand wegen Geldgebüren der Bauern wegnehme. V. J. 7229/1721, April 20. —

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Charter238
Date: 99999999
Abstract 254. Gregor Johann Kalimach, Woewod, besiehlt dem Kon stantin Kanono, gew. gr. Schänk, Manolaki, gew. gr. Truchseßen: Jsprawnik des Zenut's Sucewa, über die Klage des Jgumens Anton von Moldowizä, daß sie sich, da in das Gemärke der zwei klösterlichen Güter Serasinestie und Mitestie von den Mseschen Ein griffe geschehen, dorthin begeben und beide Güter abmarken. V. J. 7275/1767, Juni 4, -

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Charter165
Date: 99999999
Abstract 175. Gregor Gika, Woewoda, gibt dem Jgumen Theofan und dein ganzen Vereine des Klosters Moldowiza die Bewilligung: die Wald stätten des Klosters gegen alle Eindringlinge auf Waldstätten zu wehren und zu schirmen. Niemand soll ohne Willen und ohne Verabre dung mit dem Jgumen auf den Gründen des Klosters weder in den Waldungen noch in den Thälern abholzen. Wen sie aber ohne Vorwißen des Jgumens beim Jagen oder Fischen antreffen, dem mögen sie Alles, was sie an ihm sinden, Beute, Zeug und Kleider wegnehmen und auch noch züchtigen nach alter Gewohnheit von jeher. Die sich aber widersetzen, soll man zu Sr. Hoheit führen, wo sie große Strafe und Züchtigung erwartet. V. J. 7247/1739, Jäner 12. —

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Charter235
Date: 99999999
Abstract 251. Verschreibung von einigen Leuten aus Moldowizä, als: Johann Warnaw, Simon Butnäreskul, Eftimi Eoban, Lupul But- näreskul, Gregor Sondra, — Jokob, Sohn des Käruz, — Mathiä, Sohn des Bätek, gegeben in die Hand Sr. Heiligkeit, des Vaters Anton, Jgumen's, und des ganzen Vereins des Klosters Moldowiza, des Jnhaltes: Se. Heiligkeit habe eine landesherrliche Schrift ge bracht, auf daß man jene, welche neben dem Kloster seßhaft sind, aufhebe, und sie anderswo, — auf einen anderen Ort, wo auch andere Leute seßig sind, — übersiedle. Da nun der Schultes von Kämpul-lung die neben dem Kloster Seßhaften versetzen wollte; so haben sie ihn gebethen, sie noch drei Wochen zu dulden, wornach sie unfehlbar aus der Nachbarschaft des Klosters wegziehen werden. Es habe ferner jedermann dem Kloster je einen Stog Heu und ein Scharwerk beim Mähen zu machen, das Heu aufzuschobern, und zur Zeit der Waßerweihe einen Schlitten Heu zuzuführen, auch je eine Fronfracht, woher es befohlen wird, zu leisten, nämlich je drei Mierzen Getreide von jedem, der einen Wagen und ein paar Ochsen hat, je sechs Viertel aber von jedermann, der nicht Wagen und Ochsen hat. Auch sollen die Schanken ohne Wißen und Willen des Jgumen's was immer für eine Art Getränke nicht verkaufen dürfen u. s. w. Diese Verschreibung wurde ausgefertiget im J. 7274/1766, Septemb. 4. —

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Charter51
Date: 99999999
Abstract 57. Peter, Woewoda. — Chariton, Jgumen mit allen im heil. Kloster Moldowiza wohnenden Brüdern sind vor Sr. Hoheit mit großen Zeugnissen und vielen Bojaren vom Hofe Sr. Hoheit gekommen, und haben sich mit großer Beschwerde also beklaget: die Dörfer Mitestie und Säräcinestie am Siret mit der Mühle am Siret habe Alexander, Woewoda, von Maria, Tochter Turkul's des Sul zers, Gemahlin Jeremiä, des Schatzmeisters (nach der Einkleidung Evlogi) um eintausend zweihundert tatarische Gulden gekauft, und sie mittelst Handveste dem heil. Kloster als Schenknis gegeben. Diese Handveste habe nun Jeremiä, der Hatmann gewesen, dem heil. Kloster damals genommen, als er den Kälugärn in den Tagen des Woewoden Johann, ohne ihnen hiefür etwas zu geben, diese zwei Dörfer weggenommen hatte. Und sie haben Sr. Hoheit auch den Schenkungsbrief, den ihnen Woewoda Alexander gegeben, vorgewiesen. Da nun Se. Hoheit ihre große Klage und so viele wichtige Zeugnisse, mit denen sie sich vor Sr. Hoheit beklaget, und zugleich mit den Bo jaren des Hofes Sr. Hoheit bezeuget, gesehen, so haben Se. Hoheit mit seinen Bojaren die Sache untersucht, und haben mit ihren Seelen befunden, daß diese Dörfer ein gerechtes Ahn- und Vater gut des Klosters seien. Deshalb hat auch Se. Hoheit dem heil. Kloster Moldowiza die obgenannten zwei Dörfer, Namens: Mitestie und Säräcinestie mit der Mühle am Siret gegeben und bestätiget, damit sie auch von Sr. Hoheit dem heil. Kloster eine Handveste seien mit allen Einkünften unveränderlich für immer, in Ewigkeit. Aber das Gemärke dieser Dörfer Mitestie und Saräcinestie soll von allen Seiten nach dem alten Gemärke sein, wie es von Ewig keit her gewesen. V. J. 7085/1577, Nov. 8. Sr. - 88 —

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Charter15
Date: 99999999
Abstract 16. Alexander, Woewoda, bestätiget dem Bojarn Johann Armenciocul Tarkan —: wienach er ihn begnädiget, daß er von seinem Hause in Sucawä nichts zu leisten, und von, dem was immer er im moldauischen Lande erkaufe, auch keinen Zoll zu bezahlen habe. V. J. 6957/1449, Aug. 27. Sr. Bogdan.

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Charter143
Date: 99999999
Abstract 151. Nikolaus Alexander, Woewoda, besiehlt den Bojaren und Dienern des Zenut's Sucawa: wegen Kopfsteuern der Bauern weder Vieh des Klosters noch Fuhrwerk der Zigeuner wegzunehmen. V. J. 7221/1713, Juli 12. —

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Charter269
Date: 99999999
Abstract 285. Se. Heiligkeit Vater Paisi, Eltest des Klosters Drago- mirna, ersucht Se. Heiligkeit den Vater Benedikt, Jgumen des — 184 — Klosters Moldowiza, brieflich, daß er eine Zigeunerin Moldowiza's, Namens: Joanna, Tochter des Zigeuners Joann, dem Zigeuner Andrä, Sohn des Zigeuners Emanuel von Dragomirna, gebe, woge gen er nach dem Klosterbrauch für diese Zigeunerin schuldbar bleibe. Der Brief aber soll als Verschreibung gelten.

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Charter1
Date: 99999999
Abstract 1. Alexander, Woewoda, schenkt dem heil. Kloster Moldowiza zwei Mühlen in Baja, eine inmitten, die andere am Rande der Stadt, auch die Hälfte einer anderen Mühle zur Malzung, so wie vier Häuser Tataren, gleichfalls in Baja. Und niemand soll sich hierin einmengen, niemand diese Tataren mit irgend einem landes herrlichen Dienste belästigen. Nach dem Leben Sr. Hoheit aber, wer Herr des moldauischen Landes sein wird, der soll diese der reinsten Gottesgebärerin gegebene Schenknis und Bestätigung nicht zernichten; denn der Landesherr, welcher diese Schenknis umstöße, der soll von Gott, dem Herrn, verflucht sein und seiner reinsten Mutter, von den zwölf oberen Aposteln, den dreihundert achtzehn heil. Vätern und allen Heiligen. Er soll verflucht und gleich sein Juda, dem Verräther, und dem verfluchten Anas. Ueber ihn soll sein jenes Geschrei der Juden, die da über Christus gerufen: Sein Blut über uns und unsere Kinderl Amen. V. J. 6910/1402, Oct. 31. Sr.

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