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Collection: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data)
Charter115
Date: 99999999
Abstract 122. Miron Barnowski Mogila, Woewoda» begnädiget, gibt und bekräftiget dem heil. Kloster Moldowiza das Dorf Wäkulestie, und die Leute dieses Dorfes haben der Landesherrschaft keinen Rauch schoß zu entrichten. V. J. 7136/1628, 1. April (?) — Moise Mogila.

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Charter259
Date: 99999999
Abstract 275. Die Wamer geben eine Verschreibung in die Hände Sr. Heiligkeit Hr. Benedikt's, Jgumens von Moldowizä: wienach einige Häuser hätten zerstört werden sollen. Da sie jedoch vor Sr. Heilig keit bittend niedergefallen, habe ihnen Se. Heiligkeit verziehen. Sie verpflichten sich demnach, daß sie von nun an in Hinkunft nicht mehr widerspänstig sein werden bei dem Fluch der reinsten Mutter. V. J. 7280/1772, Jäner 12. — — 179 -

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Charter182
Date: 99999999
Abstract 194. Zeugnis der unten Angeführten wegen den Gemärken des Gutes Fälticeni, gegeben in die Hände des Vaters Georg, Jgumens von Moldowizä: Toader Butnäreskul bezeuget, daß er aus den Tagen Dukas, des alten Woewoden, den Absteighof in Fälticeni auf der Anhöhe kenne. Infolge Unruhen sei dieser Hof jedoch wüste geworden und, obgleich ihn das Kloster stets beherrscht, bis in die Tage des Woewoden Kantimir öde geblieben. Nach Herstellung des Friedens aber habe Nikolaus, Jgumen von Moldowiza, diesen Hof auf dem alten Platze wieder hergestellt, wie er auch bis izt noch in Fälticeni bestehe. Daniel, der Kälugär, bezeuget, daß er noch aus den Tagen des Woewoden Kantimir wiße, daß das Kloster jenen Grund stets be herrscht habe. — Simon Laßa bezeuget, wienach es fünf und vierzig Jahre seien, seit das Kloster jenen Grund stets beherrsche. Nikolaus, Efrem und Gerasim Zibulka bekennen, daß sie von ihren Aeltern vernommen und diese ihnen erzählt haben, wienach sie bei Erbauung jenes Hofes gefronet haben und wie diesen Hof und auch jenen Grund stets das heil. Kloster Moldowiza be herrscht habe. Priestermönch Joaniki, Vorigumen des Klosters Moldowiza, ward in diesem Kloster eingekleidet, seit welcher Zeit an fünfzig Jahre sind, zehn Jahre war er Jgumen, und immer habe das Kloster jenen Grund beherrscht, und niemand von den Räseschen sich erhoben, zu sagen: daß ihn das Kloster mit Unrecht beherrsche. Also haben alle mit ihren Seelen bezeuget. V. J. 7256/1748, Dec. 29. —

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Charter200
Date: 99999999
Abstract 213. Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewoda, an Bastl Baschota, gew. gr. Beckenhälter, und Konstantin Länä, Beckenhälter, infolge Klage Sr. Ehrwürden, Georg's, Jgumen's des Klosters Moldowiza, haben sie sich mit Stefan Popeskul, Thorwarden, in das Dorf Wama, einem Gute des Klosters Moldowiza, in das untere Gemärke, das mit Stulbikani und Bukurestie, Gütern des Klosters Woronez, rainet, zu begeben, den strittigen Grund, den die Kcilugär von Woronez dem Kloster Moldowiza genommen, zu untersuchen, das Gemärke nach den alten Zeichen herzustellen, und in die Hände des Jgumens von Moldowiza auch einen Markbrief auszustellen. Auch sollen sie zwischen den Jgumnen von Moldowiza und Woronez wegen den zwei Gütern, — Berkischestie und Säräceni am Seret, — die Erhebung Pflegen, wie auch wegen einem Gebirge, Namens: To- oeresk, und, wie der Beweis ausfällt, ihnen den Rechtsspruch geben. V. J. 7264/1756, Juni 25. —

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Charter24
Date: 99999999
Abstract 25. Stefan, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza die Herrschaft über folgende Zigeuner, als: Haraman, Vera, Bad und Koman mit all' ihren Söhnen und all' ihrem Ge schlechte, auf daß sie mit allen Einkünften dem Kloster zugehören. Gleichzeitig wird dem klösterlichen Dorfe Borginestie die Freiheit ertheilt, daß in dasselbe keine Geldstrafer, Rußschoßnehmer oder Fuhrenansager eintreten. Das Dorf habe überdies bei landes herrlichen Mühlen nicht zu fronen, landesherrlichen Wein nicht zu zuführen, Bienen- und Schweinszehent nicht zu geben, auch weder Räuberspuren zu verfolgen, noch bei der Burg Sucawa zu fronen. Nur haben, wenn es erforderlich, die Dörflinge mit Sr. Hoheit zum Kriegsheere zu stoßen, und ander's nichts zu leisten; denn all' der übrige Dienst, sowie das ganze Einkommen von diesem Dorfe Borginestie, hat allein dem Kloster Moldowiza zuzukommen. V. J. 6966/1458, Aug. 31. Sr.

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Charter116
Date: 99999999
Abstract 123. Moise Mogila, Woiwoda, besiehlt den Scholtusen und Bürgern (Pärgari) der Stadt Härlä und den Wätashen, daß sie die Weingärten des heil. Klosters Moldowiza ganz in Frieden laßen und vom Press'hause keine Art Giebigkeiten abnehmen. V. J. 7139/1631, April 19. Sr. - 106 —

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Charter260
Date: 99999999
Abstract 276. Se. Heiligkeit Gabriel, Metropolit der Moldau, beauf tragt Se. Ehrwürden Hr. Kalistrat, Archimandriten und Jgumen des Klosters Homor und die Jgumnen zum heil. Eliä und von Jlischestie infolge Klage Sr. Ehrwürden Hr. Benedikts, Jgumens von Mol dowiza, wegen eines Gutes Moldowiza's, Namens: Berkischestie, in das einestheils vom Kloster Woronez mit seinem Gute Kapul-Ko- drului, anderntheils vom Gute des Klosters Slatina, nämlich: von Todorestie aus — Eingriffe geschehen, daß sie sich mit Allen zu den strittigen Gründen begeben, in Furcht Gottes untersuchen, abmarken und auch ein von ihnen unterfertigtes Zeugnis dem Theile, dem es zukommt, ausstellen, damit, wenn sich die Streitsache nicht endige, auch Se. Hochheiligkeit untersuche. V. J. 7280/1772, Juni 5. —

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Charter46
Date: 99999999
Abstract 52. Alexander, Woewoda, Sohn des Woewoden Bogdan, Enkel des Woewoden Stefan des alten, schreibt: wienach Efrem, Jgumen, mit all' dem Vereine des heil. Klosters Moldowiza gekommen, und sich mit großer Klage und einem Zeugnisse der Rainnachbarn von ringsum beschweret habe: wienach sie auf die Hälfte des Dorfes Rä- ciuleni, das ein Erkauf seines Vaters, des Woewoden Bogdan, und ein Tausch für das von der Dashbigin dem heil. Kloster geschenkte Dorf Baicana ist, eine Urkunde gehabt, die wie Se. Hoheit selbst wiße, in den Tagen des Woewoden Stefan, Heuschrecke, durch Sturs'a, gew. Kämmerer, dem heil. Kloster weggenommen wurde. Deshalb habe nun Se. Hoheit mit dieser Handveste gegeben, und seinem heil. Kloster bekräftiget diesen obbeschriebenen Antheil Räciuleni, der zuerst vom Vater Sr. Hoheit, dem Woewoden Bogdan, gegeben worden, auf daß er dem genannten Kloster eine Handveste sei mit allen Ein künften. Und die Markung des oberwähnten Antheils soll von allen Seiten nach dem alten Gemärke sein. V. J. 7066/1558, März 30. Sr. — 86 — Bogdan.

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Charter272
Date: 99999999
Abstract 288. Se. Hochheiligkeit Hr. Gabriel, Metropolit der Moldau, an Se. Ehrwürden Hr. Benedikt, Jgumen des heil. Klosters Mol dowiza: wienach Hr. Georg Balsch, Mundschänk, wegen eines Gutes des Klosters Moldowiza, Namens: Sälägeni, das neben Dumbrä- wäni liegt, vorgebracht, daß er dieses Gut in seine Herrschaft ein tauschen und dem Kloster hiefür ein anderes Gut neben den klöster lichen Gütern geben möchte. Sollte er nun dem Jgumen und dem Klostervereine wegen diesemsverlangten TauscheMe Hand biethen, und das Gut, welches er geben will, dem Kloster zu Nutzen sein, so be willige Se. Hochheiligkeit die Eingehung dieses Tausches. V. J. 7282/1774, Mai 24. —

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Charter176
Date: 99999999
Abstract 187. Ausweis über die Zigeuner-Theilung, welche das Kloster Moldowiza mit Pesocesti und mit Konstantin Länä, Beckenhälter, also gehabt: Antheil des Klosters Moldowiza: Von Tanasi's Söhnen: Lupul, Stefan, Galan; Paraska mit drei Kindern Jrina, eine große Dirne; Jftima, abermals verheurathet. Antheil Pesöcki's und Konstantin Länä's: Der alte Tanasi mit seiner Zigeunerin Stana; Nikifor, Tanasi's Sohn; Takul desgl.; Joniz desgl.; Uräta; Nastasia, verheurathet in Woronez an Zigeuner Eftimi mit drei Kindern. Diese Theilung geschah auf landesherrlichen Befehl und ist ge fertiget von Basil Baschota, Kämmerer, und den übrigen. V. I, 7253/1745, Mai 3. — 18«. Ausweis über die Theilung, die Jon, des Woewoden Sohn, nnd das Kloster Moldowiza vorgenommen. Antheil Sr. Hoheit, des Woewodensohnes: Andrä's Söhne und Töchter. — Kijan und die Neffen des Toader. Antheil des Klosters: Toader und Kijan mit ihren Söhnen. Und zur Beglaubigung ist die Schrift unterfertiget und es sind auch die Petschafte beigedrückt. V. J. 7253/1745, Mai 8. — — 131 -

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Charter156
Date: 99999999
Abstract 166. Konstantin Nikolaus, Woewoda, gibt dem Theofan, Archi- mandriten und Jgumen des heil, Klosters Moldowiza, eine Schrift: daß er befugt sei, die Kälugär, alle Hörigen und Zigeuner des Klo sters gegen den Sachwalt von Sucawa, vor Geldstrafern, Mord rächern und Bischofsdienern zu schirmen. Auch sei es niemanden gestattet, unter die Leute des Klosters einzutreten, um sie aus irgend einer Ursache zu richten oder zu strafen, außer bei Diebstahl und Todschlag, die nur im Staatsrathe gerichtet werden. — Sonst jedoch habe der Jgumen Sorge zu tragen, daß jeder nach seiner Schuld gerichtet und bestraft werde. V. J. 7243/1735, Jäner 13. —

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Charter237
Date: 99999999
Abstract 253. Zeugnis von allen Leuten aus Wamä, gegeben in die Hände Antons, Jgumens von Moldowizä, die gründlichst bewahr- heiten, wienach das Gut Unter-Sworistie ein aufrechtes Gut Mol- dowiza's sei, das Geschlecht Keschko sich in Unter-Sworestie nicht eingemischt habe, Keschko's Vater in Ober-Jsworestie ansäßig ge wesen, und Peter Keschko ein Haus offenbar auf klösterlichem Grunde erbauet habe. Ein sehr glaubwürdiges Zeugnis. V. J. 7274/1766, Dec. 26. - Gregor Johann Kalimach.

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Charter222
Date: 99999999
Abstract 237. Gregor Häshdäu, Masil, widmet, von niemanden ge- nöthigt oder gezwungen, sondern aus seinem guten Willen, aus tiefem Gemüthe und in Beachtung, daß er unverheirathet geblieben, ihn der barmherzige Gott an seine sündige Seele erinnert, er auch . sich alle seine Uebelthaten zu Gemüthe geführt; zur Erlangung der Vergebung seiner Sünden mittelst Urkunde sich dem heil. Kloster Putna, auf daß er da Kälugär werde. Er schenkt diesem Kloster ein ganzes Dorf, Namens: Jordänestie, welches er unmittelbar von seinen Aeltern ererbte, und das im Zinut Sucewa, am Waßer Siret, liegt. Auch alle Schriften, die er auf dieses Dorf gehabt, hat er — 163 — in die Hände Sr. Heiligkeit, des Jgumens und dem ganzen Vereine des heil. Klosters Putna übergeben, und dem Kloster die Herrschaft auf dieses Dorf bekräftiget. Gegen jene aber, die aus seinem Ge schlechte oder von anderen es versuchen sollten, diese seine Schenknis zu zerstören, schreibt er einen großen und schrecklichen Fluch. V. J. 7269/1761, Aug. 16. -

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Charter117
Date: 99999999
Abstract 124. Moise Mogila, Woewod, begnädiget, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza das Dorf Wäkulestie im Zinut Härläul vermöge Schenknis und Begnädigung, die es von Alexander, dem Woewoden, und andern Landesherrn gehabt. Deshalb hat auch in den Tagen Sr. Hoheit das Dorf Wäkulestie keinen Rauchschoß an die Landesherrschaft, so wie auch kein Frongeld noch andere Ab gaben, so viele auf andern sind, zu zahlen, sondern, so wie den Rauchschoß, so haben sie auch das Frongeld dem Kloster jährlich zu entrichten. Gegen jene aber, welche diese Schenknis zernichten, schreibt er einen Fluch. V. J. 7139/1631, Sept. 25. —

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Charter20
Date: 99999999
Abstract 21. Peter, Woewoda, bestätiget dem Kloster Moldowiza die Herrschaft über die demselben wahrhaft zugehörigen Sklaven — 65 - (Zigeuner) als: Bära, Badiul und Koman samt ihren Söhnen, so wie über Kara-man, Berin's Bruder samt seinen Söhnen, welche Zi geuner die Aeltern Sr. Hoheit dem Kloster gegeben haben, auf daß sie dasselbe beherrsche ewiglich. Gleichfalls hat Se. Hoheit das Kloster mit der Steuerfreiheit des Dorfes Slobosia (Freistatt) begnädiget, so daß auf diesem Dorfe des Klosters weder Geldstrafer noch Rußschoßnehmer etwas zu schaffen haben, das Dorf weder Fronfuhren zu stellen, noch Kopf steuer oder Herberge zu geben, noch bei den landesherrlichen Mühlen zu fronen, auch mit nichts andern der Landesherrschaft weder zu dienen noch etwas zu geben habe, vielmehr alle Einkünfte des Dorfes dem Kloster Moldowiza allein zukommen. Außerdem hat dieses Dorf in seiner Markung keine Rauberspur zu zahlen, und auch die Leute von Säßicora bei der Burg nicht zu arbeiten. All' dieses wird vom Woden bestätiget. V. J. 6962/1454, Aug. 22. Sr.

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Charter158
Date: 99999999
Abstract 168. Konstantin Nikolaus, Woewod, an Scherban Kantakosino, gew. gr. Beckenhälter, Schultes von Kämpul-lung. Tofan, Jgumen von Moldowiza, habe sich gegen einige neben dem klösterlichen Gute Js-worestie's ansäßigen Leute beschwert, daß sie schon durch zwei Jahre auf Aeckern und Wiesen des Klosters viel Schaden angerichtet haben. Der Beckenhälter soll demnach diese Leute vorrufen, die Sache untersuchen und, wenn es sich so herausstellet, dem Kloster und denen, die anf dem Kloster-Grunde leben, allen Schaden ersetzen laßen. V. J. 7243/1735, Oct. 3. — Gregor G i k a,

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Charter36
Date: 99999999
Abstract 41M. Von Gottes Gnaden wir Peter, Woewoda, Hospodar des moldauischen Landes, thun kund mit diesem unsern Brief Allen, welche solchen sehen oder dessen Vorlesung anhören: wienach unsere Herrschaft mildreichst gemacht haben zum Seelenheil' uns'rer Aeltern, zu unserm Seelenheil und für unsere Gesundheit; und haben unser heil. Kloster Moldowiza, wo die Kirche der Verkündigung der reinsten Jungfrau'n ist, mit der Markung rings um dasselbe begnädiget, — 80 - anfangend aus der Mündung des Baches Frumoß, aufwärts den Bach bis zum Ursprunge; und vom Ursprunge hinüber den großen Berg zum Ursprunge der Dragoscha und zu dem der kleinen Putna, und auf dem Wirbel des großen Berges zur Oglinda; und von dort auf dem Berggrat fort bis in den Wirbel des Berges Rac-Za; von dort immer fort auf dem Berggrat zur Hürde Salasch, dann zur Salasch mare, zum Buchenstauderich und zum hohen Heuschlag; von dort hinab den Berggrat gegen die Moldawa, auf den Wirbel Feredeu's und von dort hinab den trockenen Berggrat; dann weiter auf dem Wirbel des großen Berges zur Ochsen Mägura, auf den Ursprung der Deja und zulezt abwärts den Bach bis auf die Deja-Mündung und zu jener des Frumoß, wo zuerst begonnen wurde. Dies soll demnach von uns eine Handveste sein für ewige Zeiten unverbrüchlich; und es soll diese Markung dem heil. Kloster zugehören mit allen Einkünften, Und hierauf ist die Beglaubigung (Versicherung) unserer Herrschaft: wir Peter, Woewoda, und die Versicherung unserer Herrschaft aller liebsten Sohnes, Bogdan; die Versicherung unserer Bojaren: d. V.d. Hr. Huru, Hofrichters; d. V. d. Hr. Tutruschan; d. V. d. Hr. Skripek; d. V. d. Hr. Wlad und d. Hr. Toder, Parkalaben in Hotin; d. V. d. Hr. Dancul und d. Hr. Licul, Parkalaben von Nemz; d. V. d. Hr. Sbiara und d. Hr. Kracun, Parkalaben von Neuenburg; d. V. d. Hr. Michul, Sucawaer Thorwardens; d. V. d. Hr. Dragschan, Schwertträgers; d. V. d. Hr. Glawan, Schatzmei sters; d. V. d. Hr. Albot, Kämmerers; d. V. d. Hr. Popeskul, Mundschänks; d. V. d. Hr. Kolun, Truchseßen; d. V. d. Hr. DrazWn, Marstallers; und die Versicherung all' unser moldauischen großen und kleinen Bojaren. Und nach unserm Ableben, wen es treffen wird, Herrscher zu sein unseres Landes Moldau von unser'n Kindern oder Blutsverwanten, oder wen sonst Gott zum Herrscher unser's Landes auserwählen wird, der soll unsere Schenknis nicht um werfen , sondern solche unserm heil. Kloster Moldowiza befestigen und bekräftigen. Und wer sich unterstände, unsere Schenknis zu zernichten, der soll von Gott, dem Herrn, dem Schöpfer Himmels und der Erde, von dessen reinster Mutter, von den zwölf heil. Aposteln, von den drei hundert achtzehn heil. Vätern in Nikäa und von allen Heiligen, die von Ewigkeit her Gott gefallen, verflucht sein! Amen. Und zu mehrerer Beglaubigung und Bekräftigung all' des Obgeschriebenen - 81 — haben wir unser'm getreuen Thodor, Kanzler, befohlen zu schreiben, und unser Petschaft beizuhängen diesem unsern Briefe. Geschrieben hat's Georg in Herleu, im J. 7042/1534. (H. P-) Sr. Stefan Heuschrecke.

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Charter98
Date: 99999999
Abstract 105. Konstantin Mogila, Woewoda, besiehlt den Steuerein hebern im Zinut Koworul, daß sie das Dorf Schäläestie in Frie den laßen, und es nicht im mindesten belästigen. V. J. 71M611, Jäner 14. Sr.

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Charter239
Date: 99999999
Abstract 255. Gregor Johann Kalimach, Woewoda, besiehlt Sr. Heilig keit Hr. Dosiftei, Bischof von Rädäuz, Hr. Georg Kantakosino, Schwertträger, Hr. Toader Silion, Beckenhälter, Johann Baschotä, Sulzer, und Stefan Tabärä, Thorwarden, sich infolge Klage des ehrwürdigen Anton, Jgumens des heil. Klosters Moldowiza, wegen der strittigen Gränze der Güter dieses Klosters, Namens: Opri- scheni, Proworotia und Sworästie, in welche die Rainnachbarn ein dringen, mit allen dorthin zu begeben, diese Güter gegen die Mse schen abzumarken, das Gemärke mit Steinen zu bezeichnen, und einen Markbrief auszustellen. Die Einkünfte jedoch, die die Räseschen von — 170 - den Gütern des Klosters genommen, sollen dem Kloster vermöge eines Spruchs des Jsprawnik des Zinut's ersezt werden, auf daß es nicht im Schaden bleibe. V. J, 7275/1767, Juni 8. -

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Charter148
Date: 99999999
Abstract 157. Michael Rakowiz, Woewoda, verordnet an Sandul Sturs'a, gr. Ban: — Athanasi, Jgumen von Moldowiziä, habe gegen einige Leute von Kämpul-lung geklagt: daß sie sich auf dem Gute des Klosters Häuser erbaut und unter dem Vorwande, daß sie einige Gründe von den Wämern, Hörigen des Klägers, gekauft, dem Klo ster keine Einkünfte geben wollen. Da sich nun der Jgumen schon zu wiederholten Malen deshalb beschwert hat, daß ihm die Wämer bei den Arbeiten des Klosters keine Folge leisten und die Schriften Sr. Hoheit, die er wegen ihnen geschrieben, auch nicht begreifen wollen; so soll der gr. Ban die Kämpul-lunger vorrufen, die Widerspänstigen verzeichnen und das Verzeichnis Sr. Hoheit einsenden, die Kloster- Hörigen aus Wämä aber, die dem Jgumen den Gehorsam weigern, schlagen, damit auch andere Acht haben. V. J. 7229/1721, Jäner 15. —

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Charter136
Date: 99999999
Abstract 144. Jch, Jon Jordake, mache mit dieser meiner Schrift zu Handen des Vaters Joaniki, Jgumens, und des ganzen Verein's des heil. Klosters Moldowiza, zu wißen: wienach ein Dorf, Na mens Bälzaz im Zinut Kärligätura dem Hr. Nene verkauft wurde. Bei seinem Tode hat mir nun Hr. Nene gesagt, daß ich das Dorf Bälzaz an das Kloster Moldowiza geben möge, und er hat dies auch so in seinem lezten Willen geschrieben. — Deshalb hat nun das Gebeth der Jgumen zu mir geschickt, daß ich die Urkunden des obangedeuteten Dorfes abgebe. Da ich aber keine Schriften zu Handen hatte, so habe ich diese Schrift Sr. Heiligkeit ausgestellet, auf daß er das Gut besitze, bis wir ihm auch die Urkunden geben. Und zur beßer'n Beglaubigung habe ich mich unterfertiget, auf daß man es glauben möge. V. J. 7197/1689, Juli 20. — Konstantin Duka.

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Charter263
Date: 99999999
Abstract zu ihrem Lebensunterhalte haben, den Zehent geben werden. Da wir nun gleichfalls wegen des Ausschankes nachgeforschet, ob sie im klösterlichen Dorfe ohne des Egumens Willen Wein verkauft, stellten sie in seiner Gegenwart auch nicht in Abrede, daß sie im heurigen Winter sechszehn Faß Wein verkauft haben. Ohne den Egumen zu befragen, brachten sie den Wein von unten herauf, und begannen ihn in ihren Häusern zu verkaufen. Dies haben sie nicht verhehlet. Als der Egumen den Verkauf gesehen und sich nicht zu helfen ge wußt, sei er in seiner Noch zum Hr. Truchseßen Basil Balsch, welcher Herr damals Schultes war, gegangen, und habe da mit ihnen, je nachdem sie Wein verkauft, einen Vergleich geschloßen, daß sie je vom Faße Wein einen Löwengulden bezahlen. Einige haben nun bezahlt, andere nicht. In dieser Uebereinkunft sei auch festgesezt worden, daß sie ohne des Egumens Vorwißen in Hinkunft nicht mehr verkaufen werden. Wegen der Berge aber, hinsichts deren der Egumen sich beklaget, daß sie ohne Anfrage bei ihm in das Weichbild, um Schafhürden aufzustellen, gehen, und das Gras vertreten, haben wir gleichfalls erhoben und befunden, daß Gregor Bädale und Joniz Saßul, Hürden auf dem klösterlichen Berge Mägura errichtet und weder den Egumen befraget, noch die im klösterlichen Weichbilde bestehende Giebigkeit entrichtet haben. Da sie anwesend waren, haben sie nicht geläugnet, daß sie Niemanden befragt, sondern haben angegeben, daß sie im Vorjahre eine Hürde gehabt, und auch izt eine aufgestellt haben. Und dem Befehle gemäß haben wir diese und zwar jeden mit fünfzig Stockstreichen auf die Fußsohlen abgestraft, und ange ordnet, daß sie die Berggiebigkeit nämlich achtzehn Wadra Schafkäse entrichten, indem andere noch mehr gegeben, besonders da sie mit ihren Schafen auch andere Heuwiesen des Klosters vertreten haben. Nach diesem Allen, wie wir es in Wahrheit befunden, haben wir unsern Rechtsspruch in des Egumens Hände gegeben. Auch haben sie den Rückstand aus der früheren Zeit dem Egumen nach der Bürg schaft des Schultes von Kämpul-lung vollständig abzutragen, 10. August 1772. Jonaki Kantakusino, Truchseß. Georg Kanano, Beckenhälter. R.

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Charter232
Date: 99999999
Abstract 248. Rechtsspruch der groß. Bojaren, gegeben dem Jgumen Joaniki des Klosters Moldowiza, des Jnhaltes: daß auf erlauchten Befehl des höchsten Herrn Gregor Alexander Gika's, Woewoden, der erwähnte Jgumen mit Karp, Obersten der Leibwächter, wegen der Hälfte des Sees Kowur's und wegen der Hälfte eines Baches, der aus jenem See kommt, gerechtet habe. Und vermöge Schenkungs urkunde des Woewoden Peter und des Rechtsspruches und der Be stätigung des Woewoden Radul hat der Jgumen den Obersten der Leibwächter überwiesen. Die groß. Bojaren bestätigen demnach den Kälugärn die Herr schaft auf dem ganzen See Kowur, daß sie ihn beherrschen, als ein wahrhaftes Vatergut und eine Schenknis ans Kloster, ewiglich. V. J. 7274/1766, Jäner 12. —

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Charter155
Date: 99999999
Abstract 164. Gregor Gika, Woewod, schreibt an Salamon Botes, gew. gr. Zeltwart: wienach sich der Jgumen von Moldowizä gegen die Wämer, des Klosters wahrhafte Hörige, beschwert habe, daß sie ihre DienstschuldigZeit nicht leisten wollen. Er besiehlt demnach dem genannten gew. Zeltwart, hierüber die Untersuchung zu pflegen und, damit keine Klage weiter vorkomme, den Leibeigenen einzuprägen, ihren Hörigkeitsdienst nach Herkommen zu leisten. V. J. 7240/1732, Jäner 8. — Konstantin Nikolaus. OVV . Wir Konstantin Nikolaus, Woewoda, von Gottes Gna den Hospodar des moldauischen Landes, meine Herrschaft, schreiben an unsere Bojaren, die Schultesen zu Kämpul-lung. Thun euch zu wißen, daß hier meiner Herrschaft unser Bether Tofan, Archiman- drit und Egumen des heil. Klosters Moldowiza, uns eine Beschwerde gegen einige Kämpul-lunger gegeben, die sich an den Bächen auf dem Gute des heil. Klosters, der Berge wegen, da wo Heuwiesen und andere Ertragsarten sind, Häuser erbaut und sich dort arglistig ernähren, sie auch, wie es doch sonst bei Gütern Herkommens, dem heil. Kloster gar keine Einkünfte geben wollen. Einige möchten sogar noch Streit anheben, sagend: daß sie einige Gründe von den Wämern, den klösterlichen Hörigen, gekaufet haben. Nebstdem hat der Egumen gegen die Wämer vorgebracht, daß sie bei Arbeiten dem heil. Kloster nicht gehorsamen, wie es doch sonst der Brauch ist. Gleichfalls hat der Egumen geklagt, sagend: daß dort im Dorfe Wäma herkömmlich nur ein Schank des Klosters bestehen soll, aber izt dort im Dorfe in allen Häusern Schänken gehalten werden. Das Kloster aber habe gar kein Einkommen und er weinte ob der Unbill. Siehe! des halb schreiben wir euch, daß ihr darauf sehet und die Kämpul-lun ger, die sich auf klösterlichem Gute wegen den Thälern Häuser er baut, und jene Wämer vorrufet und mit Gerechtigkeit darauf merket, daß, wenn es so wie der Egumen geklagt, ihr den Kämpul-lungern begreiflich machet, daß sie dem Gute die Einkünfte dem Herkommen gemäß abgeben. Diejenigen aber, die da vorwenden, daß sie die - 121 — Gründe von den Wämern erkauft, sollt ihr zur Rechenschaft ziehen, mit welchem Rechte sie klösterlichen Grund von den Wämern, erkauft haben, da diese, als Hörige des Klosters nicht befugt sind, Kloster gründe zu verkaufen- Und wie ihr es für Recht sindet, so sollt ihr absprechen und auch uns es kund geben. Und wegen den Wämern, den Hörigen des Klosters, die dem Egumen nicht wie sonst nach Herkom men gehorsam sind, sollet ihr befehlen, dem Egumen zu gehorsamen ; die aber hinsichts der Arbeiten des Klosters nicht Folge leisten, sollt ihr züchtigen. Auch auf die Schänken sollt ihr das Augenmerk richten und, wenn es seit der Zeit, da dieses Dorf mit den Hörigen dem Kloster gehört, die Gewohnheit gewesen wäre, daß nur der Egumen den Schank gehalten, so soll es nach dem Herkommen bleiben und andere auf klösterlichem Grunde ohne den Willen des Egumens keinen Schank haben. Wegen dem Allen sollt ihr auf das gerechteste richten und es ausgleichen. Wegen jener Angelegenheit aber, die ihr dort nicht beilegen könnt, und die zum Staatsrathe kommt, sollt ihr mit Be stimmung eines Tages ein Zeugnis ausstellen, daß wir bei ihrer Herkunft davon Wißenschaft haben. Zu Jassi 7243/1735, Jäner, am 10. Der dritte Kanzler hat es durchlesen. (R. S.) R.

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Charter212
Date: 99999999
Abstract (ÜOXXVIIM. Wir Johann Theodor, Woewod, von Gottes Gna den Hospodar des moldauischen Landes, thun kund durch diesen Brief meiner Herrschaft Allen, denen es zu wißen ziemet: wienach vor — 159 — meine Herrschaft unsere Bether, die Väter Kälugär aus dem heil. Kloster Moldowiza gekommen und haben uns vor unseren Bojaren Basil Baschot, gr. Beckenhälter, Stefan Popäskul, Thorwarden, und Konstantin Länä, Beckenhälter, über ein im Sucewaer Zenut, am Fluße Moldowa, unterhalb Kämpul-lung liegendes und unten mit Stiulbikani und Bukurestie, Gütern des Klosters Woronez, angrän- zendes Gut, Wama, einen im J. 7264/1756, am 16. Juni aus gestellten Markbrief vorgewiesen. Aus diesem Zeugnisse erhellt, daß die Kälugär des Klosters Woronez in einen Grundtheil des moldo- wizischen Gutes Wamä, um es in ihre Herrschaft zu nehmen, ein gedrungen, und daß in der Streitigkeit, welche die moldowizer Kä lugär mit jenen von Woronez vor Sr. Hochheiligkeit, dem Metropo liten Hr. Hr. Jakob und vor dem Hr. Kanzler, Johann Bogdan, gehabt, angeordnet worden: daß die obbenannten Bojeren als Ab marker abgehen, um auf Grund der für Woronez vom Woden Stefan dem guten, Stifter des Klosters Woronez, ausgestellten und auch vom Moldowizer Jgumen als echt anerkannten Urkunde, worin alte Gränzmale und Rainzeichen des Gutes Woronez aufgezeichnet sind, die Abmarkung vorzunehmen; falls jedoch diese Schrift vom Stefan Wodä nicht vorkäme, sollen sie nach der Urkunde von Mol dowiza, d. i. nach der des Woden Alexander, Stifters des Klosters Moldowiza, welche auch die Markzeichen beschreibt, und wie sie von den Greisen der Umgegend vergewißert werden, die Abmarkungs- zeichen bestimmen. Als sich nun die obgenannten Abmarker in Be gleitung der Egumnen und der Kälugär beider Klöster dorthin be geben, auch andere alte Leute der Umgegend da versammelt haben, wurde der Woronezer Egumen aufgefordert, den Brief des Woden Stefan für das Kloster Woronez vorzuweisen. Er erwiderte, daß diese Urkunde verloren gegangen und nicht mehr vorhanden sei, su. s. w.^. Da nun meine Herrschaft diesen Markbrief von jenen obgenannten Bojern (Abmarkern) gesehen, und sich überzeugt hat, daß diese Abmarkung gut, vollkommen gerecht und auf vollständige Be weise begründet sei, so haben auch meine Herrschaft dem heil. Klo ster Moldowizä die Herrschaft auf das Gut Wama und den Berg Toderesk mit dieser Schrift meiner Herrschaft bekräftiget, auf daß dies dem heil. Kloster Moldowizä ein Gut und eine Bestätigungs urkunde sei, unverbrüchlich für immer, in Ewigkeit. Meine Herr schaft bitten überdies die andern erlauchten Herrn, welche Gott als — 160 — unsere Nachfolger mit der Herrschaft dieses Landes, entweder aus unseren Söhnen oder aus einem andern fremden Geschlechte, begnä digen wird, daß sie besonders die Herrschaft des heil. Klosters zu ihrem eigenen Gedenknis bekräftigen. Wir Johann, Woewod, Jm Jahre 7267/1759, am 27. Juni. (P. P.) Stefan Russet, gr. Kanzler. hat es durchlesen. Emanuel Bogdan, dritter Kanzler, hat es durchlesen. R.

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Charter142
Date: 99999999
Abstract 150. Etoati Stroic, gr. Kanzler, gibt den Kälugärn des heil. Klosters Moldowiza eine Schrift: daß es ihnen frei stehe, sich Gre gor!, einen Sklaven, Zigeuner des Klosters, der sich bei seinen Zi geunern aufhält, zu nehmen. Hiebei haben jedoch die Kälugär für seine Zigeunerin, die Gregori hat, eine andere Zigeunerin zu geben. V. J. — April 26. Sr. Nikolaus Alexander.

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Charter134
Date: 99999999
Abstract 141. Anton Rosset, Woewod, gibt und begnädiget das heil. Kloster Moldowiza mit acht Leibeigenen, indem er sie von allen Steuern befreit; nur von Schafen, Schweinen, Bienenstöcken sollen sie den Zehent und das Berggeld entrichten. V. J. 7184/1676, Jäner 12. Sr. Duka. <ÜXI.II. Wir Duka, Woewoda, von Gottes Gnaden Hospodar des moldauischen Landes und des Landes Ukraine, haben unserm Bether Lasar, Egumen des heil. Klosters Moldowiza, und dem ganzen Vereine von dort, eine Urkunde meiner Herrschaft ausge- stellet, auf daß sie durch diese Urkunde meiner Herrschaft bekräftiget und bemächtiget seien, ihr gerechtes Vater- und Ahngut zu besitzen und zu beschirmen, nämlich: einige Rodungen, die sie bei dem Dorfe Wama, wo das Dorf des heil. Klosters liegt, haben. Diese Güter sind ihnen von dem verstorbenen Woda Alexander vermöge Handveste geschenkt worden. Die klösterlichen Hörigen aber von dort (von Wama) haben jene Rodungen auf dem Gute des Klosters gemacht, um darauf ihren Lebensunterhalt zu gewinnen. Jezt haben sich jedoch die Hörigen des Klosters erhoben und haben diese Rodungen den Kämpulungern verkauft, die sich auf dem klösterlichen Gute Häuser erbaut, um — — — — daß sie (die Kälugär) das Gut nach der Urkunde, die sie besitzen, inne haben und behalten, und daß man auf dem klösterlichen Gute auch die Häuser der Kämpulunger niederreiße. Die Kämpulunger hingegen, in die Hände derer sie dort das Geld gegeben, von dort sollen sie es wieder abnehmen, die Güter des Klosters aber ungestört laßen; denn jene Rodungen haben die Wamer nicht gemacht, daß sie sie verkaufen, sondern gemacht, um davon Lebensunterhalt zu gewinnen; denn sie zu verkaufen ist ihnen nicht gestattet. Und Niemand unterstehe sich der Schrift — 112 — meiner Herrschaft entgegen zu stehen. Der Herrscher selbst hat's befohlen. In Jass' v. J. 7191/1683, Jäner am 9. Miron, gr. Kanzler. R.

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Charter209
Date: 99999999
Abstract 224. Karl Gika, Woewoda, besiehlt über die Klage des Jgu- mens und des ganzen Vereins des heil. Kloster Moldowiza gegen Andra Hainroschie — dem Leon, gew. gr. Truchseßen, Perkalaben von Galaz: den Hainroschie vorzuführen, ihn mit den Kälugärn gründlich zur Verantwortung zu ziehen, damit er die Schriften und Beweise vorbringe, kraft welchen er einen dem Kloster Moldowiza gehörigen Bach und ein Grundstück Homor's beherrsche. V. I. 7265/1757, Juli 30. — Johann Theodor,

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Charter96
Date: 99999999
Abstract 103. Konstantin Mogila, Woewod, schreibt an die Abwäger des Zinuts Kowor: daß von der großen Schänke in Schäläestie, einem Gute des Klosters Moldowiza, kein Maß- und Gewichtsgeld einzuheben sei. V. J. 7118/1610, Apr. 24. Sr. - 101 —

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Charter32
Date: 99999999
Abstract 36. Bogdan, Woewoda, bestätigt: wienach Jon der Schreiber, Diener Sr. Hoheit, gekommen und aus seinem guten Willen seiner Nichte Anna, Enkelin Daniels des ErzPriesters von Herzeg, zwei Dörfer am Siret verkauft habe, Namens: Mitestie mit der Mühle am Siret und Sorocinowez unterm Walde, um dreihundert tatarische Gulden. Anna aber hat diese zwei Dörfer Mitestie mit der Mühle am Siret und Sorocinowez unterm Walde ihrem Neffen dem getreuen Bo jaren Sr. Hoheit Jeremiä, dem Schatzmeister, geschenkt. V. J. 7024/1516, Dec. 10. Sr. Stefan. XXXVII. Von Gottes Gnaden wir Stefan, Woewoda, Hos- podar des moldanischen Landes, thun kund durch diesen unsern Brief Allen, die solchen sehen oder lesen hören: wienach vor uns und unsere moldauischen Bojaren gekommen unser Diener, Toader Korlat, Korlat's Sohn, aus seinem guten Willen, von niemanden genöthigt — 76 — oder gezwungen, und verkaufte sein wahres Vatergut vermöge seiner wahrhaften Handveste des Ahn's unserer Herrschaft, Stefan des Woewoden, eine Mühlstatt auf einer Topliza, wo Blasi's Steig ge wesen; diese verkaufte er unserm getreuen Hr. Jwan Mozok, Sulzer, für achtzig tatarische Gulden, und unser getreuer Hr. Iwan Mozok hat all' dies Geld (achtzig tatarische Gulden) in die Hände unseres Dieners, Toader Korlat, Korlat's Sohne vor uns und unsern Bo jaren gezahlt. Da wir nun ihren guten Willen, ihre Ubereinkunst und völlige Bezahlung gesehen, haben wir unserm getreuen Hr. Jwan Mozok, Sulzer, diese Mühlstatt an einer Topliz, wo Blasi's Steig gewesen, auch von uns gegeben und bestätiget, damit es auch von uns eine Handveste mit allen Einkünften sei ihm, seinen Kindern, Enkeln, Urenkeln, Ururenkeln und seiner ganzen Sippschaft, dem der ihm als der nächste auserkoren wird, unverbrüchlich für immer, in Ewigkeit. Und das Gemärke dieser Mühlstatt an einer Topliza, wo Blasi's Steig gewesen, soll von allen Seiten nach dem alten Gemärke sein, wo es von Ewigkeit her bestanden. Und hierauf ist die Beglaubigung unserer Herrschaft des Obgenannten, wir Stefan, Woewoda, und die Beglaubigung unserer Herrschaft geliebtesten Bru ders, Peters; und die Beglaubigung unserer Bojaren: d. B. d. Hr. Jsak; d. B. d. Hr. Peter, Hofrichters; d. B. d. Hr. Schan der; d. B. d. Hr. Negril; d. B. d. Hr. Kosma; d. B. d. Hr. Waßko; d. B. d. Hr. Hrinkowic und d. Hr. Talaba, Parkalaben von Hotin; d. B. d. Hr. Koste und d. Hr. Kondro. von Nemz; d. B. d. Hr, Petric und d. Hr. Toader von Neuenburg; d. B. d. Hr. Luka Arbure, Thorwarden in Sucawa; d. B. d. Hr. Chran, Schwert- - trägers; d. B. d. Hr. Jeremiä, Schatzmeisters ; d. B. d, Hr. Scharpe, Kämmerers; d. B. d. Hr. Sakujan, Mundschänks; d. B. d. Hr. Stärca, Truchseßen; d. B. d. Hr. Kazelan, Marstallers und die Beglaubigung all' unsrer moldauischen großen und kleinen Bojaren. Und nach unserem Leben wer Hospodar unseres Landes sein wird von unsern Kindern oder unserm Geschlechtsstamme, oder wen immer Gott auserwählen wird, Hospodar zu sein unseres moldauischen Lan des, der soll ihm unsere Schenknis und Bekräftigung nicht umstoßen, sondern sie bestärken und bekräftigen; denn wir haben sie ihm (dem Mozok) gegeben und bekräftiget, weil er uns mit aufrichtigem und getreuem Dienste gedienet und mit seinem aufrechten Gelde gekauft — 77 — hat. Und zu mehrerer Bestärkung und Bekräftigung all' des Obbe- schriebenen haben wir unserm getreuen Bojarn, Hr. Totruschan, dem Kanzler, befohlen, zu schreiben und unser Petschaft beizuhängen diesem unsern Briefe. Geschrieben hat's Oanze zu Herlowa, im J, 7026/1518, im Monate — Sr. (H- P-)

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Charter168
Date: 99999999
Abstract 178. Gregor Gika, Woewoda, an den Bojaren Andrä Balsch, Schultes in Kämpul-lung: Der Jgumen von Moldowiza habe sich beschwert, daß Hörige des Klosters in Kämpul-lung Panzirer ge worden und das Kloster somit von ihnen keinen Nutzen habe. Bei Erweisung, daß sie Hörige, soll der Schultes sie von der Panzirei ausstoßen, in die Hände der Kälugär geben, diese aber sie nach Heimbringung auf ihre Wohnstätten seßhaft machen, auf daß sie ihnen den Hörigkeitsdienst nach Herkommen leisten. V. J. 7248/1740, Jäner 11. —

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