Collection: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data)
Charter: 19
Date: 99999999
Abstract: 30. Alexander, Woewoda, bestimmt als Gabe dem heil. Kloster Moldowiza jährlich
zwölf Faß Wein, bestätiget die Schenknisse der früheren Landesherrn, und gibt dem Kloster
die Siedlung an der Moldawa, oberhalb Baja, mit allen Einkünften, Gemärken und Quellen. Er
bekräftiget dem Kloster überdies die volle Herrschaft über diese und über die Schenknis
des Boern Konstantin Orisch, nämlich: über einen Bienengarten auf landesherrlicher
Waldstätte in der Bochotin, und bestätiget die Herrschaft des Klosters auf diese Sied'
lung und diesen Bienengarten. Ueber jene aber, welche es wagen sollten, diese Schenknis
umzustoßen, schreibt er einen großen und schrecklichen Fluch. V. J. 6961/1453, Jäner —.
Sr. Peter.
Charter: 145
Date: 99999999
Abstract: 153. Johann Nikolaus, Woewod, gibt dem Jgumen German von Moldowiza eine
Schrift: daß es ihm frei stehe, das Gut dieses Klosters im Zinut Kowur's, Namens:
Schäläestie mit der Hälfte des Dorfes Balacana zu besitzen und zu beherrschen, den Zehent
von Allem, also auch von den Fischlachen, zu nehmen. V. J. 7222/1714, Juli 25. —
Charter: 132
Date: 99999999
Abstract: 139. Duka, Woewoda, schreibt an die Bojaren Stefan Boul, gew. gr. Hofrichter
und Georgiz, Pärkälaben von Sucawä, daß sich der Jgumen und der ganze Verein von Moldowiza
beklagten, daß Prekup von Baja sich auf dem Bache des Klosters eine Mühle er richtet habe,
(auf welchem auch das Kloster eine Mühle hatte) und sich ohne allen Anspruch auf
klösterlichem Grunde ernähre. Sie sollen daher diesen Prekup vorrufen und die Sache
erheben. Jm Falle des Beweises nun, daß jener Bach Eigenthum des Klosters sei, und Prekup
sich daselbst eine Mühle errichtete, soll er sie vom Bache der Kälugär weg versetzen, oder
diese ihm die Kosten ersetzen und dafür die Mühle ans Kloster bringen. V. J. 7178/1670,
Jäner 14. — — III — Stefan Peter.
Charter: 140
Date: 99999999
Abstract: 148. Michael Rakowiz, Woewod, an die Schultesen von Käm pul-lung. Der Jgumen
des Klosters Moldowizä habe sich also be klaget: Die Pelzmacherin habe sich ins Kloster
als Kälugärin einkleiden laßen und dem Kloster die Verschreibungen auf einige von ihrem
Manne von den Hörigen des Klosters erkauften Güter gegeben. Jezt aber suchen die Enkel und
Schwiegersöhne der Pelzmacherin diese Gutstheile an sich zu ziehen. Die Schultesen sollen
demnach die Pelz macherin vorrufen, und, wenn sie bekennt, daß sie jene Schrift als
Schenknis für ihre und ihres Gatten Seele und mit Wohlbedacht gegeben habe, auch sich
erweiset, daß jene Güter in der Markung des Klosters liegen; so sollen der Jgumen und der
Verein des Klosters diese Güter beherrschen, die Enkel und Schwiegersöhne des Pelz machers
aber hiemit nichts zu schaffen haben. V. J. 7216/1708, Jäner 16. — 8 — 114 —
Charter: 273
Date: 99999999
Abstract: 289. Jch Georg Balsch, gew. gr. Mundschänk, mache durch diese meine Schrift zu
wißen: Da das heil. Kloster Moldowiza ein Gut, Namens: Säläsheni, im Zinut Sucawa,
zwischen den Flüßen Sucawa und Siret, hat, das unten mit dem Gute Dumbräweni rainet, und,
da ich solches, weil es an meine Güter anstoßt, brauche, so habe ich Se. Heiligkeit Hr.
Benedikt, Jgumen des heil. Klosters Moldowiza, gebeten, mir dieses klösterliche Gut zu
vertauschen, wofür ich dem Kloster ein anderes Gut, namentlich: Jordänestie, ein ganzes
Dorf am Siret, in der Umgegend Berhomet, überließe, welches Dorf Dumbräveni ich vom
Kloster Putna durch einen mit demselben geschloßenen Tausche erhalten habe. Vater Benedikt
und der Verein des Klosters Moldowiza hat dies erwogen und befunden, daß dieses Gut
Jordänestie dem Kloster offenbar nutzbarer ware, indem es dem klösterlichen Gute
Oprischeni ganz nahe liege, und die Väter es be quemer besorgen könnten. Deshalb haben nun
Se. Heiligkeit Vater Benedikt und der Verein des heil. Klosters in den Tausch gewilliget.
Ich habe also das Gut Jordänestie mit allen darüber bei mir be sindlichen Schriften in die
Hände Sr. Heiligkeit Benedikt's, des Jgumens, und des ganzen Vereins des heil. Klosters
Moldowiza, übergeben, auf daß es das heil. Kloster als sein aufrechtes Gut von nun an
beherrsche, im guten Frieden, ewiglich. Dieser Tausch ist mit Wißen und Segnung Sr.
Hochheiligkeit Hr. Hr. Gabriels, Me tropoliten der Moldau, geschehen. Auch sind zur
Bekräftigung des zwischen mir und dem heil. Kloster geschehenen Austausches beider seits
beglaubigte Schriften übergeben worden, wobei ich diese meine dem Kloster übergebene
Schrift mit meinem Petschaft und meiner Unterschrift bestätige. Den 5. Juli 1774. Georg
Balsch, Mundschänk. Anania, Metropolit Sebasti's. Kalistrat, Archimandrit und Jegu- men
von Homor. Anton, Vorjegumen von Putna. Meftodi, Jegumen von Solka. Makari, Sachwalt
Sucawa's. Makari, Jegumen zum heil. Eliä. Sofroni, Jegumen von Slatina. Daniel, Jegumen
von Jlischesti. Kalistrat Stamati, Mönch. Jenakaki Milo, Schwertträger. Konstantin Vernav,
Ban. Joniz Waschow, Mundschänk. Gregor Adam, Schließler. Basil Adam, dritter Kämmerer.
Eliä Kirste, Zeltwart. Juon Gergeli, Kämmerer. R. — 186 — OOXd Den ehrwürdigen Egumnen der
heil. Klöster, Hr. Meftodi von Solka und Hr. Makari zum heil. Eliä. Da das Klo ster
Moldowiza ein Gut Namens: Berkeschästie hat, welches eines Theils mit dem Gute
Kapul-Kodrulni von Wvronez und andern Theils mit Toderestie von Slatina rainet, so hat uns
deshalb der Egumen Benedikt geklagt: wienach ihm von den Gütern der genannten Klö ster
Grundeingriffe geschehen, und hat gedethen, daß dieses Gut ge sondert und abgemarkt werde.
Sieh'! — deshalb schreiben wir Euer Ehrwürden und verordnen euch, daß ihr euch auf das
genannte Gut Berkeschästie begebet und diese Strittigkeit in Gegenwart des Egu- mens von
Moldowiza zugleich mit den andern Egumnen, nämlich: dem Slatiner und Woronezer mit den
Schriften und Beweismitteln, die sie beibringen, gründlich untersuchet. Und wie ihr es aus
den Urkunden und glaubwürdigen Zeugnissen alter Leute für recht und gerecht sinden werdet,
so sollt ihr abrainen, sondernd das Gemärke Berkeschästi's gegen jene zwei Klöster. Die
Untersuchung und Ab markung habt ihr jedoch in Furcht Gottes mit guter Gerechtigkeit
vorzunehmen, auf daß diese Strittigkeit abgethan werde, auch einen von Euer Ehrwürden
gefertigten Markbrief dem Streittheile, dem er gebühret, einzuhändigen, damit, wenn ein
Theil sich nicht be ruhigte, es auch von uns untersucht werden kann. Dies. 1774, Juli 29.
Gabriel, Metropolit. R. (ÜOXOI. Thun zu wißen durch diesen Markbrief, daß uns vermöge
Befehl Sr. Heiligkeit des Vaters Hr. Hr. Gabriel, Metro politen der Moldau, angeordnet und
mit geehrtem Schreiben Sr. Hochheiligkeit befohlen worden: uns auf ein Gut des heil,
Klosters Moldowiza, Namens: Berkeschestie, zu begeben, welches Gut im Zinut Sucawa am
Waßer Moldowa liegt, und welches oberhalb mit dem Gute des Klosters Woronez, Namens:
Bukurestie, unten aber mit dem Gute des Klosters Slatina, Namens: Toderestie, rainet.
Demnach haben wir uns auf Befehl Sr. Hochheiligkeit, des Vaters Metropoliten, auf das
genannte Gut begeben, wobei auch der Vater Hr. Benedikt, Jgumen von Moldowiza, zugleich
mit andern Vätern — auch aus dem Kloster, — namentlich: dem Priesterdrakon Neosit, Mönchen
Pachomi, Mönchen Daniel und alten Leuten aus dem Dorfe Berkeschestie, nämlich: Efrem
Kichae, Jon dem Schulzen, - 187 — Michael, Georg und Gregor Wärwärioiul, dem Kirchendiener
Zachariä, dem Kirchensänger Matiä, Filimon Buga, Nikit und Nikolaus Koschcug, gegenwärtig
waren. Auch haben wir die Väter aus dem Kloster Woronez vorgerufen, namentlich: den
Priestermönch Nifont, Sachwalter, den Mönch Teodosi und Greise aus dem Dorfe Buku- restie
u. z. Demeter Schandru, Schulzen, Demeter und Lupul Kosch cug, Toader Olariul und Nikolaus
Coful. Ferner haben wir be rufen: den Vater Hr. Sofroni, Jgumen von Slatina, wobei auch
andere Väter des Klosters gegenwärtig waren: namentlich: Vor- igumen Partheni,
Priestermönch Serasim und alte Leute, Namens: Jon und Toader Gäinä. Nebstdem haben sich
zwei Mastlen einge funden, als: Konstantin nnd Joniz Bräeskul. Nachdem wir nun die
Urkunden des Klosters Moldowiza begehret, haben sie eine Ur kunde vom Jahre 6981/1473,
Sept. am 13., vom Stefan dem guten, auf des Dorf Berkeschestie vorgewiesen, welche Urkunde
von diesem Gute Berkeschestie das Gemärke und die Zeichen ringsumher nach weiset. Auch der
Woronezer hat eine Urkunde vom Jahre 7023/1515 vom Woewoden Bogdan beigebracht, welche
Urkunde jedoch nach den Zeichen, welche sie angibt, in das Gut Moldowizäs eingreifet.
Andere Bestätigungsschriften haben sie aber nicht vorgezeiget, außer, daß noch Moldowiza
eine Handveste von einem Woewoden Peter vom Jahre 7041/1533, April am 11., und eine
Handveste von einem andern Woewoden Peter, v. J. 7054/1546, Mai am 27., beibrachte, welche
Handvesten jene alte des Woewoden Stefan bestätigen. Wir sind demnach mit der Abmarkung
nach den Zeichen, welche die Hand veste des Woewoden Stefan aus dem Kloster Moldowiza
angibt, vorgegangen, nämlich: anfangend von (u. s. w.) — — bis in die Mündung des
Wolfsbaches, wo in eine Erle ein Auerkopf eingehauen worden; und von der Erle etwas
abwärts auf einen Spitzbühel gerade in der Mündung des Wolfsbaches haben wir längs dem
großen Weg, der nach Kämpul-lung geht, einen Stein gesezt; dann vom Stein gerade über den
Weg hinab in die Fläche auf die Moldowa auf einer Dälmä haben wir abermals einen Stein
gesezt. Auf dieser Dälmä unterhalb diesem Stein ist eine Ausgoße, in Art eines alten
Weges, und neben der Ausgoße etwas unterhalb eine Grube, wie ein Keller. Von dieser Grube
über jene Ausgoße, in Art eines Weges, mehr aufwärts bis zum Steine sind zehn Schritte;
und von jenem Steine von der Dälmä abwärts über einen — 188 — Weg, der gleichfalls nach
Kämpul-lung geht, weiter dann über die Fläche gerade zur Moldowa in das Gestrippe der Aue
und auf einen Hübel zwischen zwei Ausgoßen haben wir abermals einen Stein ge stellt. Von
dort fort — gerade über das Waßer Moldowa — jenseits — und von der Moldowa gerade über die
Fläche und über einen kleinen alten Nebenarm neben Eftimi Mathes Hause. Unterhalb dieses
Hauses gerade durch Eftimis und Toader Mathes Hauswiese. Und oberhalb dieser Wiese auf der
Anhöhe haben wir einen Stein gesezt. Von dort gerade über die Fläche und über einen alten
Arm gerade in die Mündung des Bälkoe, bis wohin es neben dem Gemärke von Bukurestie des
Klosters Woronez gegangen. Hier stoßt das Gemärke mit der Markung des Klosters Slatina
zusammen, wo zwei Eck steine gesezt wurden. Von da ging man, um Berkeschestie der Mol-
dowizer von Toderestie der Slatiner abzurainen, den Bälkoe hinab, bis wo er in eine alte
Topliza fällt, und die Topliza abwärts bis gerade in die Mitte einer Wiese von Toderestie
— und von dieser To^ pliza, gerade mitten in der Toderester Wiese — haben wir neben den
Weg einen Stein gesezt; dann gerade über den Weg oberhalb den Zipf eines Maisfeldes, wo
bei diesem Steine das untere Eck des Gutes Berkeschestie ist. Von dort sodann gerade über
eine Topliza und eine Fläche gerade über das Waßer Moldowa und einen Waßer- arm und auf
der Ebene über den großen Weg, der von Bai nach Kämpul-lung führt, und gerade zur Mündung
des Rothenbaches, wo wir auf einer Spitzhöhe in der Mitte der Mündung des rothen Baches
einen Markstein gesezt haben, dann von dort gerade auf wärts und auf dem Podisch bis zum
Birkenmoor, wo wir nach den Zeichen der alten Handveste zu gehen angefangen haben, und
dort haben wir auch einen Stein gesezt, auf daß keine Markstreitigkeit mehr statthabe. Von
dort gerade auf den Podisch durch das Birken gehölz bis zur bösen Furt, die im Bache Gogä
ist, wo wir die Ab markung von ringsumher geschloßen haben. Nachdem sie hierauf alle
Theile angenommen, haben wir sie auch mit unsrer Unterschrift beglaubiget. Jm Jahre von
Adam 7282, nach Christi l?74, im Monate August am 8. Meftodi, Egnmen von Solka. Mcikari,
Eguinen zum heil. Eliä. R. — 189 —
Charter: 161
Date: 99999999
Abstract: 171. Gregor Gika, Woewoda, gibt und begnädiget das heil. Kloster Moldowiza, da
es vor Alters gebaut ist, daß es aus der — 123 — landesherrlichen Zollstätte je zwei Oka
Baumöhl und je acht Drach men Weihrauch nehme in jedem Monate. V. J. 7244/1736, Jäner 20.
—
Charter: 71
Date: 99999999
Abstract: 78. Stefan, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Mol dowiza in der
Stadt Baja die Herrschaft über zwei Mühlen, eine inmitten, die andere am Rande der Stadt,
mit der Bierbrauerei, — 95 — einer Malze und vier Häuser mit Leibeigenen. Dies Alles ist
eine Schenknis, Begnädigung und Bestätigung von Peter, dem Woewo- den, und Johann, dem
Woewoden. V. J. 7103/1595, Mai 17. —
Charter: 220
Date: 99999999
Abstract: 235. Johann Theodor, Woewod, an den Bojarn Nikolaus Petraschko, gew. gr.
Küchenmeister, Schultes von Kämpul-lung. Ueber die Klage Sr. Heiligkeit Hr. Georg's,
Jgumens von Moldowizä, wegen Schirmung der Waldstätten und der Fischbäche des Klosters
gegen die Leute, die in Wamä, einem Gute des Klosters, leben und gegen die Kämpul-lunger,
soll der Schultes den Kämpul-lungern be greiflich machen, daß sich niemand ohne Vorwißen
des Jgumens und ohne Uebereinkunft mit ihm unterstehe, in der Waldstätte des Klosters
weder zu sischen, noch mit einer Vorkehrung aufzurichten, um Pelzthiere zu fangen. Wenn
sich daher die Kämpul-lunger mit dem Jgumen nicht vertragen wollen, so habe es diesem frei
zu stehen, wen immer er in der Waldung des Klosters sindet, aufzugreifen. Jene aber, die
ihm der Jgumen andeute, daß sie sich den Befehlen nicht unterwerfen, soll er auch
abstrafen. V. J. 7269/1761, Jäner 11. —
Charter: 63
Date: 99999999
Abstract: 70. Peter, Woewod, gibt und begnädiget sein heil, Kloster Moldowiza mit einem
Dorfe, Namens: Onzeni, welches Dorf Sr. Hoheit angehörig, aufrecht landesherrlich war, und
zur Botäschener Umgegend gehört. V. J. 7096/1588, Sept. 25. —
Charter: 241
Date: 99999999
Abstract: 257. Zeugnis der in Unter-Js-woristie, einem Gute des heil. Klosters Moldowiza,
ansäßigen Leute, gegeben in die Hände Antons. Jgumens dieses Klosters: wienach, seit sie
sich auf diesem Gute, einige seit zwanzig, andere seit fünfzehn, wieder andere seit zehn
Jahren niedergelaßen haben, sie es aus dem Munde anderer Greise gehört haben, daß jene
Dorfshälfte Jsworestie untern Theils das aufrechte Gut des Klosters Moldowizä sei, und
seit sie auf jenem Gute leben, das Kloster sie immer ausgezehentet und auch von den
Häusern die Giebigkeiten genommen habe. Peter Keschko, der Zelt wart, habe sich jedoch in
dies nicht eingemischt, sondern nur die Kälugär. V. J. 7275/1767, Dec, 8. -
Charter: 64
Date: 99999999
Abstract: 71. Peter, Woewoda, gibt und begnädiget seine Bether, die Kälugär des heil.
Klosters Moldowiza, mit einem Dorfe, Namens: Onzeni, welches Dorf wahrhaft landesherrlich
war, und der Botä schener Umgegend zugeschrieben ist. Jn der Handveste ist auch das
Gemärke des Dorfes beschrieben. Da aber die Worte bereits ver löscht sind, so habe ich sie
nicht lesen können. Gegen jene aber, die es wagen sollten, diese Schenkins zu zernichten,
schreibt er einen schrecklichen Fluch. V. J. 7097/1589, Decemb. 20. Sr.
Charter: 162
Date: 99999999
Abstract: 172. Schreiben Gregor Gika's, des Woewoden, an Scherban Kantakosino, gr.
Truchseßen, wegen der Hälfte des Dorfes Korläzel. Ueber die Beschwerde Tofan's,
Archimandriten und Jgumens von Moldowizä, soll der gr. Truchseß die Untersuchung pflegen,
warnm Hr. Georg Kantakusino, Schwertträger, in die Gründe Korläzels eindringe. Gleichfalls
soll er auf die Wämer, Hörige des Klosters, Acht nehmen, daß sie nach, ihren Verträgen den
Zehent vollständig ab tragen und, damit das Kloster nicht in Schaden bleibe, auch die
Schänken ihre Giebigkeit entrichten. V. 7246/1738, Jäner 11. —
Charter: 194
Date: 99999999
Abstract: 207. Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewoda, gibt dem heil. Kloster
Moldowiza eine Urkunde: daß die Geldstrafer, Mord rächer, Pärkälaben und Schulzen in die
Dörfer des Klosters nicht ein treten, um abzustrafen, sondern nur der Jgumen soll da
untersuchen, richten und strafen, ausgenommen bei Todschlag eines Menschen und bei
Diebstahl, die nach den alten Schriften, die das Kloster hat, bei dem landesherrlichen
Staatsrate zu urtheilen sind. V. J. 7261/1753, Jäner 14. —
Charter: 12
Date: 99999999
Abstract: 13. Peter, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza eine Urkunde: wienach vor
ihm gekommen seien Kämärsan und sein Eheweib Stana, und haben aus gutem Willen gegeben dem
heil. Kloster eine Schenkins, ihr Haus in der Gaße, die gerade zur Burg geht. So lange sie
jedoch leben, sollen sie in ihrem Hause bleiben, dem Kloster aber jährlich einige Stein
Wachs geben. Nach ihrem Leben aber soll das Haus dem Kloster gehören. Deshalb bestätiget
auch Se. Hoheit dem Kloster die Herrschaft auf dieses Haus ewiglich, und begnädiget es,
daß davon keine Art Giebigkeiten geleistet werde; sondern dasselbe hievon ganz frei
bleibe. V. J. 6956/1448. — Alexander.
Charter: 255
Date: 99999999
Abstract: 271. Verwilligungsbrief der Bojaren des Staatsrathes der Moldau, gegeben Sr.
Heiligkeit,dem Vater Jgumen von Moldowiza, des Inhaltes: daß der Mann, welchen der Jgumen
auf sein Gut Sworistie und die andern Güter dieses Klosters schicken wird, alle Einkünfte
vom ganzen Grunde sammeln möge; von Aeckern, Heu- wiesen und anderen; daß er den Zehent
nehme, und die Leute, die auf jenen Gütern ansäßig sind, nach den Hörigkeitssätzen dem
Kloster jährlich je zwölf Tage zu fronen haben. V. J. 7278/1770, Juli 29. —
Charter: 263
Date: 99999999
Abstract: zu ihrem Lebensunterhalte haben, den Zehent geben werden. Da wir nun
gleichfalls wegen des Ausschankes nachgeforschet, ob sie im klösterlichen Dorfe ohne des
Egumens Willen Wein verkauft, stellten sie in seiner Gegenwart auch nicht in Abrede, daß
sie im heurigen Winter sechszehn Faß Wein verkauft haben. Ohne den Egumen zu befragen,
brachten sie den Wein von unten herauf, und begannen ihn in ihren Häusern zu verkaufen.
Dies haben sie nicht verhehlet. Als der Egumen den Verkauf gesehen und sich nicht zu
helfen ge wußt, sei er in seiner Noch zum Hr. Truchseßen Basil Balsch, welcher Herr damals
Schultes war, gegangen, und habe da mit ihnen, je nachdem sie Wein verkauft, einen
Vergleich geschloßen, daß sie je vom Faße Wein einen Löwengulden bezahlen. Einige haben
nun bezahlt, andere nicht. In dieser Uebereinkunft sei auch festgesezt worden, daß sie
ohne des Egumens Vorwißen in Hinkunft nicht mehr verkaufen werden. Wegen der Berge aber,
hinsichts deren der Egumen sich beklaget, daß sie ohne Anfrage bei ihm in das Weichbild,
um Schafhürden aufzustellen, gehen, und das Gras vertreten, haben wir gleichfalls erhoben
und befunden, daß Gregor Bädale und Joniz Saßul, Hürden auf dem klösterlichen Berge Mägura
errichtet und weder den Egumen befraget, noch die im klösterlichen Weichbilde bestehende
Giebigkeit entrichtet haben. Da sie anwesend waren, haben sie nicht geläugnet, daß sie
Niemanden befragt, sondern haben angegeben, daß sie im Vorjahre eine Hürde gehabt, und
auch izt eine aufgestellt haben. Und dem Befehle gemäß haben wir diese und zwar jeden mit
fünfzig Stockstreichen auf die Fußsohlen abgestraft, und ange ordnet, daß sie die
Berggiebigkeit nämlich achtzehn Wadra Schafkäse entrichten, indem andere noch mehr
gegeben, besonders da sie mit ihren Schafen auch andere Heuwiesen des Klosters vertreten
haben. Nach diesem Allen, wie wir es in Wahrheit befunden, haben wir unsern Rechtsspruch
in des Egumens Hände gegeben. Auch haben sie den Rückstand aus der früheren Zeit dem
Egumen nach der Bürg schaft des Schultes von Kämpul-lung vollständig abzutragen, 10.
August 1772. Jonaki Kantakusino, Truchseß. Georg Kanano, Beckenhälter. R.
Charter: 217
Date: 99999999
Abstract: 232. Johann Theodor, Woewoda, an Jnsprawnik in Sucawa. Jnfolge Klage Sr.
Heiligkeit, des Jgumen Georg, und des ganzen Vereins des heil. Klosters Moldowiza gegen
die in Fälti- ceni, einem Gute des genannten Klosters, seßhaften Leute, soll der Jsprawnik
die Erhebung pflegen: seit wie viel Jahren jene Leute den Löwengulden vom Hause und den
Zehent von Allem nicht ab gegeben, so wie auch seit wann jene, die in dem genannten Dorfe
Getränke verkaufen, diesen Verkauf ausüben, und der Ausschank des Klosters geschloßen
stehe. Und für wieviele Jahre bewiesen wird, daß sie diese Gutseinkünfte dem Kloster
vorenthalten haben, für so viele sollen sie entschädigen, damit keine Klage mehr statt
habe. Ebenso auch jene, welche Getränke ausgeschänkt haben, soll man packen, und dem
Kloster den Schaden von ihnen ersetzen laßen, auch sie verhindern, daß sie ohne den Willen
des Jgumens kein Getränk mehr verkaufen, da nur der Ausschank des Klosters dies thun möge.
Also soll das Kloster mit aller Gerechtigkeit beruhiget werden. V. J. 7268/1760, Mai 16. —
Charter: 86
Date: 99999999
Abstract: 93. Simon Mogila, Woewoda, beauftragt alle Steuerein heber, die im Zinut Sucawa
im Dienste umhergehen, wegen der Befreiung des Dorfes Räciuleni, in Allem gleich, wie sein
Bruder Jeremiä Woewoda. V. J. 7114/1606, Juli 26. —
Charter: 212
Date: 99999999
Abstract: (ÜOXXVIIM. Wir Johann Theodor, Woewod, von Gottes Gna den Hospodar des
moldauischen Landes, thun kund durch diesen Brief meiner Herrschaft Allen, denen es zu
wißen ziemet: wienach vor — 159 — meine Herrschaft unsere Bether, die Väter Kälugär aus
dem heil. Kloster Moldowiza gekommen und haben uns vor unseren Bojaren Basil Baschot, gr.
Beckenhälter, Stefan Popäskul, Thorwarden, und Konstantin Länä, Beckenhälter, über ein im
Sucewaer Zenut, am Fluße Moldowa, unterhalb Kämpul-lung liegendes und unten mit
Stiulbikani und Bukurestie, Gütern des Klosters Woronez, angrän- zendes Gut, Wama, einen
im J. 7264/1756, am 16. Juni aus gestellten Markbrief vorgewiesen. Aus diesem Zeugnisse
erhellt, daß die Kälugär des Klosters Woronez in einen Grundtheil des moldo- wizischen
Gutes Wamä, um es in ihre Herrschaft zu nehmen, ein gedrungen, und daß in der
Streitigkeit, welche die moldowizer Kä lugär mit jenen von Woronez vor Sr. Hochheiligkeit,
dem Metropo liten Hr. Hr. Jakob und vor dem Hr. Kanzler, Johann Bogdan, gehabt, angeordnet
worden: daß die obbenannten Bojeren als Ab marker abgehen, um auf Grund der für Woronez
vom Woden Stefan dem guten, Stifter des Klosters Woronez, ausgestellten und auch vom
Moldowizer Jgumen als echt anerkannten Urkunde, worin alte Gränzmale und Rainzeichen des
Gutes Woronez aufgezeichnet sind, die Abmarkung vorzunehmen; falls jedoch diese Schrift
vom Stefan Wodä nicht vorkäme, sollen sie nach der Urkunde von Mol dowiza, d. i. nach der
des Woden Alexander, Stifters des Klosters Moldowiza, welche auch die Markzeichen
beschreibt, und wie sie von den Greisen der Umgegend vergewißert werden, die Abmarkungs-
zeichen bestimmen. Als sich nun die obgenannten Abmarker in Be gleitung der Egumnen und
der Kälugär beider Klöster dorthin be geben, auch andere alte Leute der Umgegend da
versammelt haben, wurde der Woronezer Egumen aufgefordert, den Brief des Woden Stefan für
das Kloster Woronez vorzuweisen. Er erwiderte, daß diese Urkunde verloren gegangen und
nicht mehr vorhanden sei, su. s. w.^. Da nun meine Herrschaft diesen Markbrief von jenen
obgenannten Bojern (Abmarkern) gesehen, und sich überzeugt hat, daß diese Abmarkung gut,
vollkommen gerecht und auf vollständige Be weise begründet sei, so haben auch meine
Herrschaft dem heil. Klo ster Moldowizä die Herrschaft auf das Gut Wama und den Berg
Toderesk mit dieser Schrift meiner Herrschaft bekräftiget, auf daß dies dem heil. Kloster
Moldowizä ein Gut und eine Bestätigungs urkunde sei, unverbrüchlich für immer, in
Ewigkeit. Meine Herr schaft bitten überdies die andern erlauchten Herrn, welche Gott als —
160 — unsere Nachfolger mit der Herrschaft dieses Landes, entweder aus unseren Söhnen oder
aus einem andern fremden Geschlechte, begnä digen wird, daß sie besonders die Herrschaft
des heil. Klosters zu ihrem eigenen Gedenknis bekräftigen. Wir Johann, Woewod, Jm Jahre
7267/1759, am 27. Juni. (P. P.) Stefan Russet, gr. Kanzler. hat es durchlesen. Emanuel
Bogdan, dritter Kanzler, hat es durchlesen. R.
Charter: 129
Date: 99999999
Abstract: 136. Kälugär Theosil Bälosch, der gr. Kanzler gewesen, schenkt (damit er in die
große Gedenknis geschrieben werde) dem heil. Klo ster Moldowiza einen Zigeuner, Namens:
Michael, den er von seinem Neffen Peter gekauft hatte, aufrecht um tausend Aspern baares
Geld. V. J. 7170/1662, März 10. Sr. Elia Alezander.
Charter: 240
Date: 99999999
Abstract: 256. Gregor Johann Kalimach, Woewoda, besiehlt über Klage des Jgumen's von
Moldowiza dem Joan Stratilat, gr. Truchseßen, und Manolaki, gew. gr. Truchseßen:
Jsprawniken in Sucawä, den Länä vorzurufen und zur Verantwortung zu ziehen, warum der
Zigeuner von Moldowiza bei ihm und der des Länä in dem Kloster geblieben sei. Und wenn der
Jgumen darthut, daß sich seine Aussage der Wahrheit gemäß verhalte, so soll der Kloster
zigeuner von Länä, und der des Länä vom Kloster rückgestellt werden. V. J. 7275/1767, Juli
5. —
Charter: 256
Date: 99999999
Abstract: 272. Ein Ausmeßungsbrief vom ganzen Dorfe Jsworestie, der weder gefertigt ist,
noch den ausmeßenden Bojarn andeutet. V. J. 7278/1770. —
Charter: 150
Date: 99999999
Abstract: 159. Sandul Krupinski, gew. Beckenhälter, gibt dem Vater Jgumen und allen
Kälugärn von Moldowiza eine Schrift des Jn haltes: Es habe sich begeben, daß sein Zigeuner
Jon eine Zigeu nerin des Klosters Moldowiza zum Weibe genommen, nämlich die Zigeunerin
Maria. Da nun die Kälugär diese Zigeunerin rück- nehmen wollten, so habe er sich mit ihnen
besprochen und dem Jgu men diese Schrift gegeben, daß er (der Beckenhälter) diese Zigeu
nerin mit ihrem Theil, wenn dies Söhne sind, eigenthümlich besitze. - 119 - Jn der Folge,
und zwar wann es beliebig, soll mit den Kälugärn Abrechnung gehalten werden, und wienach
es festgesezt, wird er da mals dieses Schreiben zurücknehmen, jedoch auch den Kälngärn
eine Schrift ausstellen. V. J. 7231/1723, Nov. 26. —
Charter: 154
Date: 99999999
Abstract: 163. Der Priestermönch Anastasi, Jgumen des Klosters Agapia, gibt in die
geehrten Hände Sr. Heiligkeit Athanasi's, vorigen Bischofs von Roman, nunmehrigen
Obsorgers über das Kloster Moldowiza, eine Schrift, worin gründlich beschrieben ist, wie
man wegen der Zigeuner Kosma samt seinem Bruder Toader, Söhnen des Simon Herza, gerechtet
habe und übereingekommen sei, und wie hiernach — 120 — auch die beiden Klöster Moldowiza
und Agapia diese Zigeuner unter sich vertheilt haben. V. J. 7239/1731, März 10. -
Charter: 42
Date: 99999999
Abstract: 48. Urkunde des ganzen Vereins des heil. Klosters Moldowiza, des Inhaltes: Jhr
Vater Abraham, Jgumen des heil. Klosters, habe sich sehr bemüht und angestrengt seit in
den Tagen seiner Jgu- menie die neue heil. Kirche, so wie das ganze Kloster begonnen und
beendet worden; ebenso auch vieles andere, als: silberne Kirchen gefäße, kostbare
Kirchenkleider, viele Kelche und Kandeln, klein und groß, silbern und versilbert, so wie
viele Gefäße von reinem Zinn beigeschafft. Ob nun zwar diese Mühe und Obsorge ihm Gott nur
allein vergelten könne, haben sie jedoch in Anbetracht dessen insge samt beschioßen, ihm
jährlich, so lange diese heil. Kirche bestehen wird, am Sonntage der Einbalsamerinen ein
Gedenknis zu halten; gegen jene aber, die es versuchen sollten, diesen ihren Beschluß zu
zernichten, wurde ein großer und schrecklicher Fluch ausgesprochen. V. J. 7061/1553, April
18. —
Charter: 110
Date: 99999999
Abstract: 117. Kaspar, Woewod, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza ein Dorf,
Namens: Onzeni, welches Dorf eine Schenknis des Woewoden Peter und des Woewoden Stefan
Toinsche ist. V. J. 7127/1619, Juli 26. Sr. Stefan Tonische.
Charter: 165
Date: 99999999
Abstract: 175. Gregor Gika, Woewoda, gibt dem Jgumen Theofan und dein ganzen Vereine des
Klosters Moldowiza die Bewilligung: die Wald stätten des Klosters gegen alle Eindringlinge
auf Waldstätten zu wehren und zu schirmen. Niemand soll ohne Willen und ohne Verabre dung
mit dem Jgumen auf den Gründen des Klosters weder in den Waldungen noch in den Thälern
abholzen. Wen sie aber ohne Vorwißen des Jgumens beim Jagen oder Fischen antreffen, dem
mögen sie Alles, was sie an ihm sinden, Beute, Zeug und Kleider wegnehmen und auch noch
züchtigen nach alter Gewohnheit von jeher. Die sich aber widersetzen, soll man zu Sr.
Hoheit führen, wo sie große Strafe und Züchtigung erwartet. V. J. 7247/1739, Jäner 12. —
Charter: 91
Date: 99999999
Abstract: 98. Jeremiä? Mogila, Woewoda, gibt dem Jgumen, dem ganzen Vereine des heil.
Klosters Moldowiza und den Wätamanen des Dorfes Schäläestie eine Schrift: daß es ihnen
frei stehe, fremde Leute dorthin zu berufen, um dort eine Freistätte zu machen, wo sodann
solche Leute drei Jahre der Landesherrschaft keine Art Ab gaben zu entrichten haben. V. J.
7116/1608, Juli 2. Sr. Konstantin Mogila.
Charter: 210
Date: 99999999
Abstract: 225. Markbrief von Stefan Stärc'a, Toader Kalmozki, Paul Morzun, Hauptmanne,
gegeben in die Hände Gregor Häshdäu's. Auf erlauchten Befehl Sr. Hoheit, des Woewoden,
hatten Dinul Kantakosino, gew. gr. Ban, Laskaraki, gew. gr. Marstaller, Kon stantin
Kanono, Truchseß, und Konstantin Stamati, zweiter Mund- schänk, nach einem Gute, Namens:
Jordänestie, das dem Gregor Häshdäu gehört, im Zinut Sucewa, am Waßer Siret liegt, und
oben mit Ropce unten aber mit Karapciul rainet, abgehen sollen. Da aber diese Herrn wegen
anderer Befehle Sr. Hoheit nicht ab kommen konnten, so haben sie mit dem Auftrage Sr.
Hoheit die obgenannten Masilen abgeordnet. Da diese auf den bezeichneten obbeschriebenen
Grund gekommen, haben sie zufolge landesherrlichen Briefs, der die genaue Abscheidung des
Häshdäu'schen Gutes also vorschreibt: „daß sie das ganze Dorf, so wie auch das andere Ge-
märke unter- und oberhalb Jordänestie deutlich herausbringen"; sowohl das Gemärke unten
bei Karapciul, das mit Jordänestie rainet, als auch Ropce oberhalb Jordänestie abgemarket.
Dennoch ward durch Abmeßung Ropce mit achtzig Odgoanen (der Odgon zu zwanzig Klafter und
die Klafter zu acht landesherrliche Spannen) befunden. Auch Jordänestie ward abgemeßen,
und sechzig eben solche obbe- schriebene Odgoanen vorgefunden. Sie haben dann am Ursprunge
des Turabaches gegen Westen einen Stein gesezt, der gerade gegen den Siret schaut. Ober
dem Hause des Halak wurde abermals ein — 158 - Steinblock gesezt, der gerade zu einem
andern Steine, diesseits des Sirets, schaut. Weiter ward gegen Osten an einem gebahnten
Wege ein Stein gesezt, der auf die Knppe der Höhe schaut, wo das Ge- märke mit einem
andern gegen Kucur zusammenkommt. Das Ge- märke läuft dann auf der Schneide der Anhöhe
abwärts, bis es in den Ursprung Hatni trifft; dann geht es mit dem Hatniul, der mit
Karapciul rainet, und neben dem Hatni wurde ein Stein gesezt, der auch mit Karapciul
market, und gerade in die Mündung des Baches Hatniul einschneidet. Jenseits des Siret in
der Dorfsstätte ward abermals ein Stein gesezt, der gegen Abend auf einen andern Stein am
Berghange einschneidet. Dann läuft das Gemärke gerade auf der Schneide der Höhe und auf
der Schneide aufwärts, wie auch das andere Gemärke stets aufwärts geht bis zu Tura's
Ursprunge. Und so ward die Markung ringsher geschloßen. Also waren sie auf erlauchten
Befehl an dem bezeichneten Ort, und wie sie es für gerecht erachtet, so haben sie auch
abgemarkt, Zeichen gemacht, und diesen Markbrief dem Gregor Häshdäu, daß er ihm zur Beglau
bigung diene, eingehändiget. V. J. 7266/1758, Nov. 23. -
Charter: 259
Date: 99999999
Abstract: 275. Die Wamer geben eine Verschreibung in die Hände Sr. Heiligkeit Hr.
Benedikt's, Jgumens von Moldowizä: wienach einige Häuser hätten zerstört werden sollen. Da
sie jedoch vor Sr. Heilig keit bittend niedergefallen, habe ihnen Se. Heiligkeit
verziehen. Sie verpflichten sich demnach, daß sie von nun an in Hinkunft nicht mehr
widerspänstig sein werden bei dem Fluch der reinsten Mutter. V. J. 7280/1772, Jäner 12. —
— 179 -
Charter: 81
Date: 99999999
Abstract: 88. Jeremiä Mogila, Woewoda, gibt dem Kloster Moldowiza eine Urkunde: wienach
Cakär dem heil. Kloster zehn große Bussel für sein Seelenheil und für das Seelenheil
seiner Aeltern Apostol und Chrisa und seiner Brüder Andrä und Johann gegeben habe, auf daß
die Väter Kälugär sie in die große und kleine Gedenknis — 97 — schreiben, und ihrer nach
Vorschrift der Kirche nebst ander'n Stif tern gedenken. V. J. 7108/1600, Jäner 15. -
Stefan.
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