useridguestuseridguestuseridguestERRORuseridguestuseridguestuseridguestuseridguestuseridguest
Collection: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data)
Charter19
Date: 99999999
Abstract 30. Alexander, Woewoda, bestimmt als Gabe dem heil. Kloster Moldowiza jährlich zwölf Faß Wein, bestätiget die Schenknisse der früheren Landesherrn, und gibt dem Kloster die Siedlung an der Moldawa, oberhalb Baja, mit allen Einkünften, Gemärken und Quellen. Er bekräftiget dem Kloster überdies die volle Herrschaft über diese und über die Schenknis des Boern Konstantin Orisch, nämlich: über einen Bienengarten auf landesherrlicher Waldstätte in der Bochotin, und bestätiget die Herrschaft des Klosters auf diese Sied' lung und diesen Bienengarten. Ueber jene aber, welche es wagen sollten, diese Schenknis umzustoßen, schreibt er einen großen und schrecklichen Fluch. V. J. 6961/1453, Jäner —. Sr. Peter.

Images1
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter145
Date: 99999999
Abstract 153. Johann Nikolaus, Woewod, gibt dem Jgumen German von Moldowiza eine Schrift: daß es ihm frei stehe, das Gut dieses Klosters im Zinut Kowur's, Namens: Schäläestie mit der Hälfte des Dorfes Balacana zu besitzen und zu beherrschen, den Zehent von Allem, also auch von den Fischlachen, zu nehmen. V. J. 7222/1714, Juli 25. —

Images1
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter132
Date: 99999999
Abstract 139. Duka, Woewoda, schreibt an die Bojaren Stefan Boul, gew. gr. Hofrichter und Georgiz, Pärkälaben von Sucawä, daß sich der Jgumen und der ganze Verein von Moldowiza beklagten, daß Prekup von Baja sich auf dem Bache des Klosters eine Mühle er richtet habe, (auf welchem auch das Kloster eine Mühle hatte) und sich ohne allen Anspruch auf klösterlichem Grunde ernähre. Sie sollen daher diesen Prekup vorrufen und die Sache erheben. Jm Falle des Beweises nun, daß jener Bach Eigenthum des Klosters sei, und Prekup sich daselbst eine Mühle errichtete, soll er sie vom Bache der Kälugär weg versetzen, oder diese ihm die Kosten ersetzen und dafür die Mühle ans Kloster bringen. V. J. 7178/1670, Jäner 14. — — III — Stefan Peter.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter140
Date: 99999999
Abstract 148. Michael Rakowiz, Woewod, an die Schultesen von Käm pul-lung. Der Jgumen des Klosters Moldowizä habe sich also be klaget: Die Pelzmacherin habe sich ins Kloster als Kälugärin einkleiden laßen und dem Kloster die Verschreibungen auf einige von ihrem Manne von den Hörigen des Klosters erkauften Güter gegeben. Jezt aber suchen die Enkel und Schwiegersöhne der Pelzmacherin diese Gutstheile an sich zu ziehen. Die Schultesen sollen demnach die Pelz macherin vorrufen, und, wenn sie bekennt, daß sie jene Schrift als Schenknis für ihre und ihres Gatten Seele und mit Wohlbedacht gegeben habe, auch sich erweiset, daß jene Güter in der Markung des Klosters liegen; so sollen der Jgumen und der Verein des Klosters diese Güter beherrschen, die Enkel und Schwiegersöhne des Pelz machers aber hiemit nichts zu schaffen haben. V. J. 7216/1708, Jäner 16. — 8 — 114 —

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter273
Date: 99999999
Abstract 289. Jch Georg Balsch, gew. gr. Mundschänk, mache durch diese meine Schrift zu wißen: Da das heil. Kloster Moldowiza ein Gut, Namens: Säläsheni, im Zinut Sucawa, zwischen den Flüßen Sucawa und Siret, hat, das unten mit dem Gute Dumbräweni rainet, und, da ich solches, weil es an meine Güter anstoßt, brauche, so habe ich Se. Heiligkeit Hr. Benedikt, Jgumen des heil. Klosters Moldowiza, gebeten, mir dieses klösterliche Gut zu vertauschen, wofür ich dem Kloster ein anderes Gut, namentlich: Jordänestie, ein ganzes Dorf am Siret, in der Umgegend Berhomet, überließe, welches Dorf Dumbräveni ich vom Kloster Putna durch einen mit demselben geschloßenen Tausche erhalten habe. Vater Benedikt und der Verein des Klosters Moldowiza hat dies erwogen und befunden, daß dieses Gut Jordänestie dem Kloster offenbar nutzbarer ware, indem es dem klösterlichen Gute Oprischeni ganz nahe liege, und die Väter es be quemer besorgen könnten. Deshalb haben nun Se. Heiligkeit Vater Benedikt und der Verein des heil. Klosters in den Tausch gewilliget. Ich habe also das Gut Jordänestie mit allen darüber bei mir be sindlichen Schriften in die Hände Sr. Heiligkeit Benedikt's, des Jgumens, und des ganzen Vereins des heil. Klosters Moldowiza, übergeben, auf daß es das heil. Kloster als sein aufrechtes Gut von nun an beherrsche, im guten Frieden, ewiglich. Dieser Tausch ist mit Wißen und Segnung Sr. Hochheiligkeit Hr. Hr. Gabriels, Me tropoliten der Moldau, geschehen. Auch sind zur Bekräftigung des zwischen mir und dem heil. Kloster geschehenen Austausches beider seits beglaubigte Schriften übergeben worden, wobei ich diese meine dem Kloster übergebene Schrift mit meinem Petschaft und meiner Unterschrift bestätige. Den 5. Juli 1774. Georg Balsch, Mundschänk. Anania, Metropolit Sebasti's. Kalistrat, Archimandrit und Jegu- men von Homor. Anton, Vorjegumen von Putna. Meftodi, Jegumen von Solka. Makari, Sachwalt Sucawa's. Makari, Jegumen zum heil. Eliä. Sofroni, Jegumen von Slatina. Daniel, Jegumen von Jlischesti. Kalistrat Stamati, Mönch. Jenakaki Milo, Schwertträger. Konstantin Vernav, Ban. Joniz Waschow, Mundschänk. Gregor Adam, Schließler. Basil Adam, dritter Kämmerer. Eliä Kirste, Zeltwart. Juon Gergeli, Kämmerer. R. — 186 — OOXd Den ehrwürdigen Egumnen der heil. Klöster, Hr. Meftodi von Solka und Hr. Makari zum heil. Eliä. Da das Klo ster Moldowiza ein Gut Namens: Berkeschästie hat, welches eines Theils mit dem Gute Kapul-Kodrulni von Wvronez und andern Theils mit Toderestie von Slatina rainet, so hat uns deshalb der Egumen Benedikt geklagt: wienach ihm von den Gütern der genannten Klö ster Grundeingriffe geschehen, und hat gedethen, daß dieses Gut ge sondert und abgemarkt werde. Sieh'! — deshalb schreiben wir Euer Ehrwürden und verordnen euch, daß ihr euch auf das genannte Gut Berkeschästie begebet und diese Strittigkeit in Gegenwart des Egu- mens von Moldowiza zugleich mit den andern Egumnen, nämlich: dem Slatiner und Woronezer mit den Schriften und Beweismitteln, die sie beibringen, gründlich untersuchet. Und wie ihr es aus den Urkunden und glaubwürdigen Zeugnissen alter Leute für recht und gerecht sinden werdet, so sollt ihr abrainen, sondernd das Gemärke Berkeschästi's gegen jene zwei Klöster. Die Untersuchung und Ab markung habt ihr jedoch in Furcht Gottes mit guter Gerechtigkeit vorzunehmen, auf daß diese Strittigkeit abgethan werde, auch einen von Euer Ehrwürden gefertigten Markbrief dem Streittheile, dem er gebühret, einzuhändigen, damit, wenn ein Theil sich nicht be ruhigte, es auch von uns untersucht werden kann. Dies. 1774, Juli 29. Gabriel, Metropolit. R. (ÜOXOI. Thun zu wißen durch diesen Markbrief, daß uns vermöge Befehl Sr. Heiligkeit des Vaters Hr. Hr. Gabriel, Metro politen der Moldau, angeordnet und mit geehrtem Schreiben Sr. Hochheiligkeit befohlen worden: uns auf ein Gut des heil, Klosters Moldowiza, Namens: Berkeschestie, zu begeben, welches Gut im Zinut Sucawa am Waßer Moldowa liegt, und welches oberhalb mit dem Gute des Klosters Woronez, Namens: Bukurestie, unten aber mit dem Gute des Klosters Slatina, Namens: Toderestie, rainet. Demnach haben wir uns auf Befehl Sr. Hochheiligkeit, des Vaters Metropoliten, auf das genannte Gut begeben, wobei auch der Vater Hr. Benedikt, Jgumen von Moldowiza, zugleich mit andern Vätern — auch aus dem Kloster, — namentlich: dem Priesterdrakon Neosit, Mönchen Pachomi, Mönchen Daniel und alten Leuten aus dem Dorfe Berkeschestie, nämlich: Efrem Kichae, Jon dem Schulzen, - 187 — Michael, Georg und Gregor Wärwärioiul, dem Kirchendiener Zachariä, dem Kirchensänger Matiä, Filimon Buga, Nikit und Nikolaus Koschcug, gegenwärtig waren. Auch haben wir die Väter aus dem Kloster Woronez vorgerufen, namentlich: den Priestermönch Nifont, Sachwalter, den Mönch Teodosi und Greise aus dem Dorfe Buku- restie u. z. Demeter Schandru, Schulzen, Demeter und Lupul Kosch cug, Toader Olariul und Nikolaus Coful. Ferner haben wir be rufen: den Vater Hr. Sofroni, Jgumen von Slatina, wobei auch andere Väter des Klosters gegenwärtig waren: namentlich: Vor- igumen Partheni, Priestermönch Serasim und alte Leute, Namens: Jon und Toader Gäinä. Nebstdem haben sich zwei Mastlen einge funden, als: Konstantin nnd Joniz Bräeskul. Nachdem wir nun die Urkunden des Klosters Moldowiza begehret, haben sie eine Ur kunde vom Jahre 6981/1473, Sept. am 13., vom Stefan dem guten, auf des Dorf Berkeschestie vorgewiesen, welche Urkunde von diesem Gute Berkeschestie das Gemärke und die Zeichen ringsumher nach weiset. Auch der Woronezer hat eine Urkunde vom Jahre 7023/1515 vom Woewoden Bogdan beigebracht, welche Urkunde jedoch nach den Zeichen, welche sie angibt, in das Gut Moldowizäs eingreifet. Andere Bestätigungsschriften haben sie aber nicht vorgezeiget, außer, daß noch Moldowiza eine Handveste von einem Woewoden Peter vom Jahre 7041/1533, April am 11., und eine Handveste von einem andern Woewoden Peter, v. J. 7054/1546, Mai am 27., beibrachte, welche Handvesten jene alte des Woewoden Stefan bestätigen. Wir sind demnach mit der Abmarkung nach den Zeichen, welche die Hand veste des Woewoden Stefan aus dem Kloster Moldowiza angibt, vorgegangen, nämlich: anfangend von (u. s. w.) — — bis in die Mündung des Wolfsbaches, wo in eine Erle ein Auerkopf eingehauen worden; und von der Erle etwas abwärts auf einen Spitzbühel gerade in der Mündung des Wolfsbaches haben wir längs dem großen Weg, der nach Kämpul-lung geht, einen Stein gesezt; dann vom Stein gerade über den Weg hinab in die Fläche auf die Moldowa auf einer Dälmä haben wir abermals einen Stein gesezt. Auf dieser Dälmä unterhalb diesem Stein ist eine Ausgoße, in Art eines alten Weges, und neben der Ausgoße etwas unterhalb eine Grube, wie ein Keller. Von dieser Grube über jene Ausgoße, in Art eines Weges, mehr aufwärts bis zum Steine sind zehn Schritte; und von jenem Steine von der Dälmä abwärts über einen — 188 — Weg, der gleichfalls nach Kämpul-lung geht, weiter dann über die Fläche gerade zur Moldowa in das Gestrippe der Aue und auf einen Hübel zwischen zwei Ausgoßen haben wir abermals einen Stein ge stellt. Von dort fort — gerade über das Waßer Moldowa — jenseits — und von der Moldowa gerade über die Fläche und über einen kleinen alten Nebenarm neben Eftimi Mathes Hause. Unterhalb dieses Hauses gerade durch Eftimis und Toader Mathes Hauswiese. Und oberhalb dieser Wiese auf der Anhöhe haben wir einen Stein gesezt. Von dort gerade über die Fläche und über einen alten Arm gerade in die Mündung des Bälkoe, bis wohin es neben dem Gemärke von Bukurestie des Klosters Woronez gegangen. Hier stoßt das Gemärke mit der Markung des Klosters Slatina zusammen, wo zwei Eck steine gesezt wurden. Von da ging man, um Berkeschestie der Mol- dowizer von Toderestie der Slatiner abzurainen, den Bälkoe hinab, bis wo er in eine alte Topliza fällt, und die Topliza abwärts bis gerade in die Mitte einer Wiese von Toderestie — und von dieser To^ pliza, gerade mitten in der Toderester Wiese — haben wir neben den Weg einen Stein gesezt; dann gerade über den Weg oberhalb den Zipf eines Maisfeldes, wo bei diesem Steine das untere Eck des Gutes Berkeschestie ist. Von dort sodann gerade über eine Topliza und eine Fläche gerade über das Waßer Moldowa und einen Waßer- arm und auf der Ebene über den großen Weg, der von Bai nach Kämpul-lung führt, und gerade zur Mündung des Rothenbaches, wo wir auf einer Spitzhöhe in der Mitte der Mündung des rothen Baches einen Markstein gesezt haben, dann von dort gerade auf wärts und auf dem Podisch bis zum Birkenmoor, wo wir nach den Zeichen der alten Handveste zu gehen angefangen haben, und dort haben wir auch einen Stein gesezt, auf daß keine Markstreitigkeit mehr statthabe. Von dort gerade auf den Podisch durch das Birken gehölz bis zur bösen Furt, die im Bache Gogä ist, wo wir die Ab markung von ringsumher geschloßen haben. Nachdem sie hierauf alle Theile angenommen, haben wir sie auch mit unsrer Unterschrift beglaubiget. Jm Jahre von Adam 7282, nach Christi l?74, im Monate August am 8. Meftodi, Egnmen von Solka. Mcikari, Eguinen zum heil. Eliä. R. — 189 —

Images5
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter161
Date: 99999999
Abstract 171. Gregor Gika, Woewoda, gibt und begnädiget das heil. Kloster Moldowiza, da es vor Alters gebaut ist, daß es aus der — 123 — landesherrlichen Zollstätte je zwei Oka Baumöhl und je acht Drach men Weihrauch nehme in jedem Monate. V. J. 7244/1736, Jäner 20. —

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter71
Date: 99999999
Abstract 78. Stefan, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Mol dowiza in der Stadt Baja die Herrschaft über zwei Mühlen, eine inmitten, die andere am Rande der Stadt, mit der Bierbrauerei, — 95 — einer Malze und vier Häuser mit Leibeigenen. Dies Alles ist eine Schenknis, Begnädigung und Bestätigung von Peter, dem Woewo- den, und Johann, dem Woewoden. V. J. 7103/1595, Mai 17. —

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter220
Date: 99999999
Abstract 235. Johann Theodor, Woewod, an den Bojarn Nikolaus Petraschko, gew. gr. Küchenmeister, Schultes von Kämpul-lung. Ueber die Klage Sr. Heiligkeit Hr. Georg's, Jgumens von Moldowizä, wegen Schirmung der Waldstätten und der Fischbäche des Klosters gegen die Leute, die in Wamä, einem Gute des Klosters, leben und gegen die Kämpul-lunger, soll der Schultes den Kämpul-lungern be greiflich machen, daß sich niemand ohne Vorwißen des Jgumens und ohne Uebereinkunft mit ihm unterstehe, in der Waldstätte des Klosters weder zu sischen, noch mit einer Vorkehrung aufzurichten, um Pelzthiere zu fangen. Wenn sich daher die Kämpul-lunger mit dem Jgumen nicht vertragen wollen, so habe es diesem frei zu stehen, wen immer er in der Waldung des Klosters sindet, aufzugreifen. Jene aber, die ihm der Jgumen andeute, daß sie sich den Befehlen nicht unterwerfen, soll er auch abstrafen. V. J. 7269/1761, Jäner 11. —

Images1
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter63
Date: 99999999
Abstract 70. Peter, Woewod, gibt und begnädiget sein heil, Kloster Moldowiza mit einem Dorfe, Namens: Onzeni, welches Dorf Sr. Hoheit angehörig, aufrecht landesherrlich war, und zur Botäschener Umgegend gehört. V. J. 7096/1588, Sept. 25. —

Images1
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter241
Date: 99999999
Abstract 257. Zeugnis der in Unter-Js-woristie, einem Gute des heil. Klosters Moldowiza, ansäßigen Leute, gegeben in die Hände Antons. Jgumens dieses Klosters: wienach, seit sie sich auf diesem Gute, einige seit zwanzig, andere seit fünfzehn, wieder andere seit zehn Jahren niedergelaßen haben, sie es aus dem Munde anderer Greise gehört haben, daß jene Dorfshälfte Jsworestie untern Theils das aufrechte Gut des Klosters Moldowizä sei, und seit sie auf jenem Gute leben, das Kloster sie immer ausgezehentet und auch von den Häusern die Giebigkeiten genommen habe. Peter Keschko, der Zelt wart, habe sich jedoch in dies nicht eingemischt, sondern nur die Kälugär. V. J. 7275/1767, Dec, 8. -

Images1
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter64
Date: 99999999
Abstract 71. Peter, Woewoda, gibt und begnädiget seine Bether, die Kälugär des heil. Klosters Moldowiza, mit einem Dorfe, Namens: Onzeni, welches Dorf wahrhaft landesherrlich war, und der Botä schener Umgegend zugeschrieben ist. Jn der Handveste ist auch das Gemärke des Dorfes beschrieben. Da aber die Worte bereits ver löscht sind, so habe ich sie nicht lesen können. Gegen jene aber, die es wagen sollten, diese Schenkins zu zernichten, schreibt er einen schrecklichen Fluch. V. J. 7097/1589, Decemb. 20. Sr.

Images1
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter162
Date: 99999999
Abstract 172. Schreiben Gregor Gika's, des Woewoden, an Scherban Kantakosino, gr. Truchseßen, wegen der Hälfte des Dorfes Korläzel. Ueber die Beschwerde Tofan's, Archimandriten und Jgumens von Moldowizä, soll der gr. Truchseß die Untersuchung pflegen, warnm Hr. Georg Kantakusino, Schwertträger, in die Gründe Korläzels eindringe. Gleichfalls soll er auf die Wämer, Hörige des Klosters, Acht nehmen, daß sie nach, ihren Verträgen den Zehent vollständig ab tragen und, damit das Kloster nicht in Schaden bleibe, auch die Schänken ihre Giebigkeit entrichten. V. 7246/1738, Jäner 11. —

Images1
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter194
Date: 99999999
Abstract 207. Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza eine Urkunde: daß die Geldstrafer, Mord rächer, Pärkälaben und Schulzen in die Dörfer des Klosters nicht ein treten, um abzustrafen, sondern nur der Jgumen soll da untersuchen, richten und strafen, ausgenommen bei Todschlag eines Menschen und bei Diebstahl, die nach den alten Schriften, die das Kloster hat, bei dem landesherrlichen Staatsrate zu urtheilen sind. V. J. 7261/1753, Jäner 14. —

Images1
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter12
Date: 99999999
Abstract 13. Peter, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza eine Urkunde: wienach vor ihm gekommen seien Kämärsan und sein Eheweib Stana, und haben aus gutem Willen gegeben dem heil. Kloster eine Schenkins, ihr Haus in der Gaße, die gerade zur Burg geht. So lange sie jedoch leben, sollen sie in ihrem Hause bleiben, dem Kloster aber jährlich einige Stein Wachs geben. Nach ihrem Leben aber soll das Haus dem Kloster gehören. Deshalb bestätiget auch Se. Hoheit dem Kloster die Herrschaft auf dieses Haus ewiglich, und begnädiget es, daß davon keine Art Giebigkeiten geleistet werde; sondern dasselbe hievon ganz frei bleibe. V. J. 6956/1448. — Alexander.

Images1
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter255
Date: 99999999
Abstract 271. Verwilligungsbrief der Bojaren des Staatsrathes der Moldau, gegeben Sr. Heiligkeit,dem Vater Jgumen von Moldowiza, des Inhaltes: daß der Mann, welchen der Jgumen auf sein Gut Sworistie und die andern Güter dieses Klosters schicken wird, alle Einkünfte vom ganzen Grunde sammeln möge; von Aeckern, Heu- wiesen und anderen; daß er den Zehent nehme, und die Leute, die auf jenen Gütern ansäßig sind, nach den Hörigkeitssätzen dem Kloster jährlich je zwölf Tage zu fronen haben. V. J. 7278/1770, Juli 29. —

Images1
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter263
Date: 99999999
Abstract zu ihrem Lebensunterhalte haben, den Zehent geben werden. Da wir nun gleichfalls wegen des Ausschankes nachgeforschet, ob sie im klösterlichen Dorfe ohne des Egumens Willen Wein verkauft, stellten sie in seiner Gegenwart auch nicht in Abrede, daß sie im heurigen Winter sechszehn Faß Wein verkauft haben. Ohne den Egumen zu befragen, brachten sie den Wein von unten herauf, und begannen ihn in ihren Häusern zu verkaufen. Dies haben sie nicht verhehlet. Als der Egumen den Verkauf gesehen und sich nicht zu helfen ge wußt, sei er in seiner Noch zum Hr. Truchseßen Basil Balsch, welcher Herr damals Schultes war, gegangen, und habe da mit ihnen, je nachdem sie Wein verkauft, einen Vergleich geschloßen, daß sie je vom Faße Wein einen Löwengulden bezahlen. Einige haben nun bezahlt, andere nicht. In dieser Uebereinkunft sei auch festgesezt worden, daß sie ohne des Egumens Vorwißen in Hinkunft nicht mehr verkaufen werden. Wegen der Berge aber, hinsichts deren der Egumen sich beklaget, daß sie ohne Anfrage bei ihm in das Weichbild, um Schafhürden aufzustellen, gehen, und das Gras vertreten, haben wir gleichfalls erhoben und befunden, daß Gregor Bädale und Joniz Saßul, Hürden auf dem klösterlichen Berge Mägura errichtet und weder den Egumen befraget, noch die im klösterlichen Weichbilde bestehende Giebigkeit entrichtet haben. Da sie anwesend waren, haben sie nicht geläugnet, daß sie Niemanden befragt, sondern haben angegeben, daß sie im Vorjahre eine Hürde gehabt, und auch izt eine aufgestellt haben. Und dem Befehle gemäß haben wir diese und zwar jeden mit fünfzig Stockstreichen auf die Fußsohlen abgestraft, und ange ordnet, daß sie die Berggiebigkeit nämlich achtzehn Wadra Schafkäse entrichten, indem andere noch mehr gegeben, besonders da sie mit ihren Schafen auch andere Heuwiesen des Klosters vertreten haben. Nach diesem Allen, wie wir es in Wahrheit befunden, haben wir unsern Rechtsspruch in des Egumens Hände gegeben. Auch haben sie den Rückstand aus der früheren Zeit dem Egumen nach der Bürg schaft des Schultes von Kämpul-lung vollständig abzutragen, 10. August 1772. Jonaki Kantakusino, Truchseß. Georg Kanano, Beckenhälter. R.

Images1
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter217
Date: 99999999
Abstract 232. Johann Theodor, Woewoda, an Jnsprawnik in Sucawa. Jnfolge Klage Sr. Heiligkeit, des Jgumen Georg, und des ganzen Vereins des heil. Klosters Moldowiza gegen die in Fälti- ceni, einem Gute des genannten Klosters, seßhaften Leute, soll der Jsprawnik die Erhebung pflegen: seit wie viel Jahren jene Leute den Löwengulden vom Hause und den Zehent von Allem nicht ab gegeben, so wie auch seit wann jene, die in dem genannten Dorfe Getränke verkaufen, diesen Verkauf ausüben, und der Ausschank des Klosters geschloßen stehe. Und für wieviele Jahre bewiesen wird, daß sie diese Gutseinkünfte dem Kloster vorenthalten haben, für so viele sollen sie entschädigen, damit keine Klage mehr statt habe. Ebenso auch jene, welche Getränke ausgeschänkt haben, soll man packen, und dem Kloster den Schaden von ihnen ersetzen laßen, auch sie verhindern, daß sie ohne den Willen des Jgumens kein Getränk mehr verkaufen, da nur der Ausschank des Klosters dies thun möge. Also soll das Kloster mit aller Gerechtigkeit beruhiget werden. V. J. 7268/1760, Mai 16. —

Images1
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter86
Date: 99999999
Abstract 93. Simon Mogila, Woewoda, beauftragt alle Steuerein heber, die im Zinut Sucawa im Dienste umhergehen, wegen der Befreiung des Dorfes Räciuleni, in Allem gleich, wie sein Bruder Jeremiä Woewoda. V. J. 7114/1606, Juli 26. —

Images1
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter212
Date: 99999999
Abstract (ÜOXXVIIM. Wir Johann Theodor, Woewod, von Gottes Gna den Hospodar des moldauischen Landes, thun kund durch diesen Brief meiner Herrschaft Allen, denen es zu wißen ziemet: wienach vor — 159 — meine Herrschaft unsere Bether, die Väter Kälugär aus dem heil. Kloster Moldowiza gekommen und haben uns vor unseren Bojaren Basil Baschot, gr. Beckenhälter, Stefan Popäskul, Thorwarden, und Konstantin Länä, Beckenhälter, über ein im Sucewaer Zenut, am Fluße Moldowa, unterhalb Kämpul-lung liegendes und unten mit Stiulbikani und Bukurestie, Gütern des Klosters Woronez, angrän- zendes Gut, Wama, einen im J. 7264/1756, am 16. Juni aus gestellten Markbrief vorgewiesen. Aus diesem Zeugnisse erhellt, daß die Kälugär des Klosters Woronez in einen Grundtheil des moldo- wizischen Gutes Wamä, um es in ihre Herrschaft zu nehmen, ein gedrungen, und daß in der Streitigkeit, welche die moldowizer Kä lugär mit jenen von Woronez vor Sr. Hochheiligkeit, dem Metropo liten Hr. Hr. Jakob und vor dem Hr. Kanzler, Johann Bogdan, gehabt, angeordnet worden: daß die obbenannten Bojeren als Ab marker abgehen, um auf Grund der für Woronez vom Woden Stefan dem guten, Stifter des Klosters Woronez, ausgestellten und auch vom Moldowizer Jgumen als echt anerkannten Urkunde, worin alte Gränzmale und Rainzeichen des Gutes Woronez aufgezeichnet sind, die Abmarkung vorzunehmen; falls jedoch diese Schrift vom Stefan Wodä nicht vorkäme, sollen sie nach der Urkunde von Mol dowiza, d. i. nach der des Woden Alexander, Stifters des Klosters Moldowiza, welche auch die Markzeichen beschreibt, und wie sie von den Greisen der Umgegend vergewißert werden, die Abmarkungs- zeichen bestimmen. Als sich nun die obgenannten Abmarker in Be gleitung der Egumnen und der Kälugär beider Klöster dorthin be geben, auch andere alte Leute der Umgegend da versammelt haben, wurde der Woronezer Egumen aufgefordert, den Brief des Woden Stefan für das Kloster Woronez vorzuweisen. Er erwiderte, daß diese Urkunde verloren gegangen und nicht mehr vorhanden sei, su. s. w.^. Da nun meine Herrschaft diesen Markbrief von jenen obgenannten Bojern (Abmarkern) gesehen, und sich überzeugt hat, daß diese Abmarkung gut, vollkommen gerecht und auf vollständige Be weise begründet sei, so haben auch meine Herrschaft dem heil. Klo ster Moldowizä die Herrschaft auf das Gut Wama und den Berg Toderesk mit dieser Schrift meiner Herrschaft bekräftiget, auf daß dies dem heil. Kloster Moldowizä ein Gut und eine Bestätigungs urkunde sei, unverbrüchlich für immer, in Ewigkeit. Meine Herr schaft bitten überdies die andern erlauchten Herrn, welche Gott als — 160 — unsere Nachfolger mit der Herrschaft dieses Landes, entweder aus unseren Söhnen oder aus einem andern fremden Geschlechte, begnä digen wird, daß sie besonders die Herrschaft des heil. Klosters zu ihrem eigenen Gedenknis bekräftigen. Wir Johann, Woewod, Jm Jahre 7267/1759, am 27. Juni. (P. P.) Stefan Russet, gr. Kanzler. hat es durchlesen. Emanuel Bogdan, dritter Kanzler, hat es durchlesen. R.

Images3
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter129
Date: 99999999
Abstract 136. Kälugär Theosil Bälosch, der gr. Kanzler gewesen, schenkt (damit er in die große Gedenknis geschrieben werde) dem heil. Klo ster Moldowiza einen Zigeuner, Namens: Michael, den er von seinem Neffen Peter gekauft hatte, aufrecht um tausend Aspern baares Geld. V. J. 7170/1662, März 10. Sr. Elia Alezander.

Images1
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter240
Date: 99999999
Abstract 256. Gregor Johann Kalimach, Woewoda, besiehlt über Klage des Jgumen's von Moldowiza dem Joan Stratilat, gr. Truchseßen, und Manolaki, gew. gr. Truchseßen: Jsprawniken in Sucawä, den Länä vorzurufen und zur Verantwortung zu ziehen, warum der Zigeuner von Moldowiza bei ihm und der des Länä in dem Kloster geblieben sei. Und wenn der Jgumen darthut, daß sich seine Aussage der Wahrheit gemäß verhalte, so soll der Kloster zigeuner von Länä, und der des Länä vom Kloster rückgestellt werden. V. J. 7275/1767, Juli 5. —

Images1
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter256
Date: 99999999
Abstract 272. Ein Ausmeßungsbrief vom ganzen Dorfe Jsworestie, der weder gefertigt ist, noch den ausmeßenden Bojarn andeutet. V. J. 7278/1770. —

Images1
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter150
Date: 99999999
Abstract 159. Sandul Krupinski, gew. Beckenhälter, gibt dem Vater Jgumen und allen Kälugärn von Moldowiza eine Schrift des Jn haltes: Es habe sich begeben, daß sein Zigeuner Jon eine Zigeu nerin des Klosters Moldowiza zum Weibe genommen, nämlich die Zigeunerin Maria. Da nun die Kälugär diese Zigeunerin rück- nehmen wollten, so habe er sich mit ihnen besprochen und dem Jgu men diese Schrift gegeben, daß er (der Beckenhälter) diese Zigeu nerin mit ihrem Theil, wenn dies Söhne sind, eigenthümlich besitze. - 119 - Jn der Folge, und zwar wann es beliebig, soll mit den Kälugärn Abrechnung gehalten werden, und wienach es festgesezt, wird er da mals dieses Schreiben zurücknehmen, jedoch auch den Kälngärn eine Schrift ausstellen. V. J. 7231/1723, Nov. 26. —

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter154
Date: 99999999
Abstract 163. Der Priestermönch Anastasi, Jgumen des Klosters Agapia, gibt in die geehrten Hände Sr. Heiligkeit Athanasi's, vorigen Bischofs von Roman, nunmehrigen Obsorgers über das Kloster Moldowiza, eine Schrift, worin gründlich beschrieben ist, wie man wegen der Zigeuner Kosma samt seinem Bruder Toader, Söhnen des Simon Herza, gerechtet habe und übereingekommen sei, und wie hiernach — 120 — auch die beiden Klöster Moldowiza und Agapia diese Zigeuner unter sich vertheilt haben. V. J. 7239/1731, März 10. -

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter42
Date: 99999999
Abstract 48. Urkunde des ganzen Vereins des heil. Klosters Moldowiza, des Inhaltes: Jhr Vater Abraham, Jgumen des heil. Klosters, habe sich sehr bemüht und angestrengt seit in den Tagen seiner Jgu- menie die neue heil. Kirche, so wie das ganze Kloster begonnen und beendet worden; ebenso auch vieles andere, als: silberne Kirchen gefäße, kostbare Kirchenkleider, viele Kelche und Kandeln, klein und groß, silbern und versilbert, so wie viele Gefäße von reinem Zinn beigeschafft. Ob nun zwar diese Mühe und Obsorge ihm Gott nur allein vergelten könne, haben sie jedoch in Anbetracht dessen insge samt beschioßen, ihm jährlich, so lange diese heil. Kirche bestehen wird, am Sonntage der Einbalsamerinen ein Gedenknis zu halten; gegen jene aber, die es versuchen sollten, diesen ihren Beschluß zu zernichten, wurde ein großer und schrecklicher Fluch ausgesprochen. V. J. 7061/1553, April 18. —

Images1
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter110
Date: 99999999
Abstract 117. Kaspar, Woewod, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza ein Dorf, Namens: Onzeni, welches Dorf eine Schenknis des Woewoden Peter und des Woewoden Stefan Toinsche ist. V. J. 7127/1619, Juli 26. Sr. Stefan Tonische.

Images1
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter165
Date: 99999999
Abstract 175. Gregor Gika, Woewoda, gibt dem Jgumen Theofan und dein ganzen Vereine des Klosters Moldowiza die Bewilligung: die Wald stätten des Klosters gegen alle Eindringlinge auf Waldstätten zu wehren und zu schirmen. Niemand soll ohne Willen und ohne Verabre dung mit dem Jgumen auf den Gründen des Klosters weder in den Waldungen noch in den Thälern abholzen. Wen sie aber ohne Vorwißen des Jgumens beim Jagen oder Fischen antreffen, dem mögen sie Alles, was sie an ihm sinden, Beute, Zeug und Kleider wegnehmen und auch noch züchtigen nach alter Gewohnheit von jeher. Die sich aber widersetzen, soll man zu Sr. Hoheit führen, wo sie große Strafe und Züchtigung erwartet. V. J. 7247/1739, Jäner 12. —

Images1
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter91
Date: 99999999
Abstract 98. Jeremiä? Mogila, Woewoda, gibt dem Jgumen, dem ganzen Vereine des heil. Klosters Moldowiza und den Wätamanen des Dorfes Schäläestie eine Schrift: daß es ihnen frei stehe, fremde Leute dorthin zu berufen, um dort eine Freistätte zu machen, wo sodann solche Leute drei Jahre der Landesherrschaft keine Art Ab gaben zu entrichten haben. V. J. 7116/1608, Juli 2. Sr. Konstantin Mogila.

Images1
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter210
Date: 99999999
Abstract 225. Markbrief von Stefan Stärc'a, Toader Kalmozki, Paul Morzun, Hauptmanne, gegeben in die Hände Gregor Häshdäu's. Auf erlauchten Befehl Sr. Hoheit, des Woewoden, hatten Dinul Kantakosino, gew. gr. Ban, Laskaraki, gew. gr. Marstaller, Kon stantin Kanono, Truchseß, und Konstantin Stamati, zweiter Mund- schänk, nach einem Gute, Namens: Jordänestie, das dem Gregor Häshdäu gehört, im Zinut Sucewa, am Waßer Siret liegt, und oben mit Ropce unten aber mit Karapciul rainet, abgehen sollen. Da aber diese Herrn wegen anderer Befehle Sr. Hoheit nicht ab kommen konnten, so haben sie mit dem Auftrage Sr. Hoheit die obgenannten Masilen abgeordnet. Da diese auf den bezeichneten obbeschriebenen Grund gekommen, haben sie zufolge landesherrlichen Briefs, der die genaue Abscheidung des Häshdäu'schen Gutes also vorschreibt: „daß sie das ganze Dorf, so wie auch das andere Ge- märke unter- und oberhalb Jordänestie deutlich herausbringen"; sowohl das Gemärke unten bei Karapciul, das mit Jordänestie rainet, als auch Ropce oberhalb Jordänestie abgemarket. Dennoch ward durch Abmeßung Ropce mit achtzig Odgoanen (der Odgon zu zwanzig Klafter und die Klafter zu acht landesherrliche Spannen) befunden. Auch Jordänestie ward abgemeßen, und sechzig eben solche obbe- schriebene Odgoanen vorgefunden. Sie haben dann am Ursprunge des Turabaches gegen Westen einen Stein gesezt, der gerade gegen den Siret schaut. Ober dem Hause des Halak wurde abermals ein — 158 - Steinblock gesezt, der gerade zu einem andern Steine, diesseits des Sirets, schaut. Weiter ward gegen Osten an einem gebahnten Wege ein Stein gesezt, der auf die Knppe der Höhe schaut, wo das Ge- märke mit einem andern gegen Kucur zusammenkommt. Das Ge- märke läuft dann auf der Schneide der Anhöhe abwärts, bis es in den Ursprung Hatni trifft; dann geht es mit dem Hatniul, der mit Karapciul rainet, und neben dem Hatni wurde ein Stein gesezt, der auch mit Karapciul market, und gerade in die Mündung des Baches Hatniul einschneidet. Jenseits des Siret in der Dorfsstätte ward abermals ein Stein gesezt, der gegen Abend auf einen andern Stein am Berghange einschneidet. Dann läuft das Gemärke gerade auf der Schneide der Höhe und auf der Schneide aufwärts, wie auch das andere Gemärke stets aufwärts geht bis zu Tura's Ursprunge. Und so ward die Markung ringsher geschloßen. Also waren sie auf erlauchten Befehl an dem bezeichneten Ort, und wie sie es für gerecht erachtet, so haben sie auch abgemarkt, Zeichen gemacht, und diesen Markbrief dem Gregor Häshdäu, daß er ihm zur Beglau bigung diene, eingehändiget. V. J. 7266/1758, Nov. 23. -

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter259
Date: 99999999
Abstract 275. Die Wamer geben eine Verschreibung in die Hände Sr. Heiligkeit Hr. Benedikt's, Jgumens von Moldowizä: wienach einige Häuser hätten zerstört werden sollen. Da sie jedoch vor Sr. Heilig keit bittend niedergefallen, habe ihnen Se. Heiligkeit verziehen. Sie verpflichten sich demnach, daß sie von nun an in Hinkunft nicht mehr widerspänstig sein werden bei dem Fluch der reinsten Mutter. V. J. 7280/1772, Jäner 12. — — 179 -

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter81
Date: 99999999
Abstract 88. Jeremiä Mogila, Woewoda, gibt dem Kloster Moldowiza eine Urkunde: wienach Cakär dem heil. Kloster zehn große Bussel für sein Seelenheil und für das Seelenheil seiner Aeltern Apostol und Chrisa und seiner Brüder Andrä und Johann gegeben habe, auf daß die Väter Kälugär sie in die große und kleine Gedenknis — 97 — schreiben, und ihrer nach Vorschrift der Kirche nebst ander'n Stif tern gedenken. V. J. 7108/1600, Jäner 15. - Stefan.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
< previousCharters9999 - 9999next >