Collection: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data)
Charter: 115
Date: 99999999
Abstract: 122. Miron Barnowski Mogila, Woewoda» begnädiget, gibt und bekräftiget dem
heil. Kloster Moldowiza das Dorf Wäkulestie, und die Leute dieses Dorfes haben der
Landesherrschaft keinen Rauch schoß zu entrichten. V. J. 7136/1628, 1. April (?) — Moise
Mogila.
Charter: 259
Date: 99999999
Abstract: 275. Die Wamer geben eine Verschreibung in die Hände Sr. Heiligkeit Hr.
Benedikt's, Jgumens von Moldowizä: wienach einige Häuser hätten zerstört werden sollen. Da
sie jedoch vor Sr. Heilig keit bittend niedergefallen, habe ihnen Se. Heiligkeit
verziehen. Sie verpflichten sich demnach, daß sie von nun an in Hinkunft nicht mehr
widerspänstig sein werden bei dem Fluch der reinsten Mutter. V. J. 7280/1772, Jäner 12. —
— 179 -
Charter: 182
Date: 99999999
Abstract: 194. Zeugnis der unten Angeführten wegen den Gemärken des Gutes Fälticeni,
gegeben in die Hände des Vaters Georg, Jgumens von Moldowizä: Toader Butnäreskul bezeuget,
daß er aus den Tagen Dukas, des alten Woewoden, den Absteighof in Fälticeni auf der Anhöhe
kenne. Infolge Unruhen sei dieser Hof jedoch wüste geworden und, obgleich ihn das Kloster
stets beherrscht, bis in die Tage des Woewoden Kantimir öde geblieben. Nach Herstellung
des Friedens aber habe Nikolaus, Jgumen von Moldowiza, diesen Hof auf dem alten Platze
wieder hergestellt, wie er auch bis izt noch in Fälticeni bestehe. Daniel, der Kälugär,
bezeuget, daß er noch aus den Tagen des Woewoden Kantimir wiße, daß das Kloster jenen
Grund stets be herrscht habe. — Simon Laßa bezeuget, wienach es fünf und vierzig Jahre
seien, seit das Kloster jenen Grund stets beherrsche. Nikolaus, Efrem und Gerasim Zibulka
bekennen, daß sie von ihren Aeltern vernommen und diese ihnen erzählt haben, wienach sie
bei Erbauung jenes Hofes gefronet haben und wie diesen Hof und auch jenen Grund stets das
heil. Kloster Moldowiza be herrscht habe. Priestermönch Joaniki, Vorigumen des Klosters
Moldowiza, ward in diesem Kloster eingekleidet, seit welcher Zeit an fünfzig Jahre sind,
zehn Jahre war er Jgumen, und immer habe das Kloster jenen Grund beherrscht, und niemand
von den Räseschen sich erhoben, zu sagen: daß ihn das Kloster mit Unrecht beherrsche. Also
haben alle mit ihren Seelen bezeuget. V. J. 7256/1748, Dec. 29. —
Charter: 200
Date: 99999999
Abstract: 213. Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewoda, an Bastl Baschota, gew. gr.
Beckenhälter, und Konstantin Länä, Beckenhälter, infolge Klage Sr. Ehrwürden, Georg's,
Jgumen's des Klosters Moldowiza, haben sie sich mit Stefan Popeskul, Thorwarden, in das
Dorf Wama, einem Gute des Klosters Moldowiza, in das untere Gemärke, das mit Stulbikani
und Bukurestie, Gütern des Klosters Woronez, rainet, zu begeben, den strittigen Grund, den
die Kcilugär von Woronez dem Kloster Moldowiza genommen, zu untersuchen, das Gemärke nach
den alten Zeichen herzustellen, und in die Hände des Jgumens von Moldowiza auch einen
Markbrief auszustellen. Auch sollen sie zwischen den Jgumnen von Moldowiza und Woronez
wegen den zwei Gütern, — Berkischestie und Säräceni am Seret, — die Erhebung Pflegen, wie
auch wegen einem Gebirge, Namens: To- oeresk, und, wie der Beweis ausfällt, ihnen den
Rechtsspruch geben. V. J. 7264/1756, Juni 25. —
Charter: 24
Date: 99999999
Abstract: 25. Stefan, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza die
Herrschaft über folgende Zigeuner, als: Haraman, Vera, Bad und Koman mit all' ihren Söhnen
und all' ihrem Ge schlechte, auf daß sie mit allen Einkünften dem Kloster zugehören.
Gleichzeitig wird dem klösterlichen Dorfe Borginestie die Freiheit ertheilt, daß in
dasselbe keine Geldstrafer, Rußschoßnehmer oder Fuhrenansager eintreten. Das Dorf habe
überdies bei landes herrlichen Mühlen nicht zu fronen, landesherrlichen Wein nicht zu
zuführen, Bienen- und Schweinszehent nicht zu geben, auch weder Räuberspuren zu verfolgen,
noch bei der Burg Sucawa zu fronen. Nur haben, wenn es erforderlich, die Dörflinge mit Sr.
Hoheit zum Kriegsheere zu stoßen, und ander's nichts zu leisten; denn all' der übrige
Dienst, sowie das ganze Einkommen von diesem Dorfe Borginestie, hat allein dem Kloster
Moldowiza zuzukommen. V. J. 6966/1458, Aug. 31. Sr.
Charter: 116
Date: 99999999
Abstract: 123. Moise Mogila, Woiwoda, besiehlt den Scholtusen und Bürgern (Pärgari) der
Stadt Härlä und den Wätashen, daß sie die Weingärten des heil. Klosters Moldowiza ganz in
Frieden laßen und vom Press'hause keine Art Giebigkeiten abnehmen. V. J. 7139/1631, April
19. Sr. - 106 —
Charter: 260
Date: 99999999
Abstract: 276. Se. Heiligkeit Gabriel, Metropolit der Moldau, beauf tragt Se. Ehrwürden
Hr. Kalistrat, Archimandriten und Jgumen des Klosters Homor und die Jgumnen zum heil. Eliä
und von Jlischestie infolge Klage Sr. Ehrwürden Hr. Benedikts, Jgumens von Mol dowiza,
wegen eines Gutes Moldowiza's, Namens: Berkischestie, in das einestheils vom Kloster
Woronez mit seinem Gute Kapul-Ko- drului, anderntheils vom Gute des Klosters Slatina,
nämlich: von Todorestie aus — Eingriffe geschehen, daß sie sich mit Allen zu den
strittigen Gründen begeben, in Furcht Gottes untersuchen, abmarken und auch ein von ihnen
unterfertigtes Zeugnis dem Theile, dem es zukommt, ausstellen, damit, wenn sich die
Streitsache nicht endige, auch Se. Hochheiligkeit untersuche. V. J. 7280/1772, Juni 5. —
Charter: 46
Date: 99999999
Abstract: 52. Alexander, Woewoda, Sohn des Woewoden Bogdan, Enkel des Woewoden Stefan des
alten, schreibt: wienach Efrem, Jgumen, mit all' dem Vereine des heil. Klosters Moldowiza
gekommen, und sich mit großer Klage und einem Zeugnisse der Rainnachbarn von ringsum
beschweret habe: wienach sie auf die Hälfte des Dorfes Rä- ciuleni, das ein Erkauf seines
Vaters, des Woewoden Bogdan, und ein Tausch für das von der Dashbigin dem heil. Kloster
geschenkte Dorf Baicana ist, eine Urkunde gehabt, die wie Se. Hoheit selbst wiße, in den
Tagen des Woewoden Stefan, Heuschrecke, durch Sturs'a, gew. Kämmerer, dem heil. Kloster
weggenommen wurde. Deshalb habe nun Se. Hoheit mit dieser Handveste gegeben, und seinem
heil. Kloster bekräftiget diesen obbeschriebenen Antheil Räciuleni, der zuerst vom Vater
Sr. Hoheit, dem Woewoden Bogdan, gegeben worden, auf daß er dem genannten Kloster eine
Handveste sei mit allen Ein künften. Und die Markung des oberwähnten Antheils soll von
allen Seiten nach dem alten Gemärke sein. V. J. 7066/1558, März 30. Sr. — 86 — Bogdan.
Charter: 272
Date: 99999999
Abstract: 288. Se. Hochheiligkeit Hr. Gabriel, Metropolit der Moldau, an Se. Ehrwürden
Hr. Benedikt, Jgumen des heil. Klosters Mol dowiza: wienach Hr. Georg Balsch, Mundschänk,
wegen eines Gutes des Klosters Moldowiza, Namens: Sälägeni, das neben Dumbrä- wäni liegt,
vorgebracht, daß er dieses Gut in seine Herrschaft ein tauschen und dem Kloster hiefür ein
anderes Gut neben den klöster lichen Gütern geben möchte. Sollte er nun dem Jgumen und dem
Klostervereine wegen diesemsverlangten TauscheMe Hand biethen, und das Gut, welches er
geben will, dem Kloster zu Nutzen sein, so be willige Se. Hochheiligkeit die Eingehung
dieses Tausches. V. J. 7282/1774, Mai 24. —
Charter: 176
Date: 99999999
Abstract: 187. Ausweis über die Zigeuner-Theilung, welche das Kloster Moldowiza mit
Pesocesti und mit Konstantin Länä, Beckenhälter, also gehabt: Antheil des Klosters
Moldowiza: Von Tanasi's Söhnen: Lupul, Stefan, Galan; Paraska mit drei Kindern Jrina, eine
große Dirne; Jftima, abermals verheurathet. Antheil Pesöcki's und Konstantin Länä's: Der
alte Tanasi mit seiner Zigeunerin Stana; Nikifor, Tanasi's Sohn; Takul desgl.; Joniz
desgl.; Uräta; Nastasia, verheurathet in Woronez an Zigeuner Eftimi mit drei Kindern.
Diese Theilung geschah auf landesherrlichen Befehl und ist ge fertiget von Basil Baschota,
Kämmerer, und den übrigen. V. I, 7253/1745, Mai 3. — 18«. Ausweis über die Theilung, die
Jon, des Woewoden Sohn, nnd das Kloster Moldowiza vorgenommen. Antheil Sr. Hoheit, des
Woewodensohnes: Andrä's Söhne und Töchter. — Kijan und die Neffen des Toader. Antheil des
Klosters: Toader und Kijan mit ihren Söhnen. Und zur Beglaubigung ist die Schrift
unterfertiget und es sind auch die Petschafte beigedrückt. V. J. 7253/1745, Mai 8. — — 131
-
Charter: 156
Date: 99999999
Abstract: 166. Konstantin Nikolaus, Woewoda, gibt dem Theofan, Archi- mandriten und
Jgumen des heil, Klosters Moldowiza, eine Schrift: daß er befugt sei, die Kälugär, alle
Hörigen und Zigeuner des Klo sters gegen den Sachwalt von Sucawa, vor Geldstrafern, Mord
rächern und Bischofsdienern zu schirmen. Auch sei es niemanden gestattet, unter die Leute
des Klosters einzutreten, um sie aus irgend einer Ursache zu richten oder zu strafen,
außer bei Diebstahl und Todschlag, die nur im Staatsrathe gerichtet werden. — Sonst jedoch
habe der Jgumen Sorge zu tragen, daß jeder nach seiner Schuld gerichtet und bestraft
werde. V. J. 7243/1735, Jäner 13. —
Charter: 237
Date: 99999999
Abstract: 253. Zeugnis von allen Leuten aus Wamä, gegeben in die Hände Antons, Jgumens
von Moldowizä, die gründlichst bewahr- heiten, wienach das Gut Unter-Sworistie ein
aufrechtes Gut Mol- dowiza's sei, das Geschlecht Keschko sich in Unter-Sworestie nicht
eingemischt habe, Keschko's Vater in Ober-Jsworestie ansäßig ge wesen, und Peter Keschko
ein Haus offenbar auf klösterlichem Grunde erbauet habe. Ein sehr glaubwürdiges Zeugnis.
V. J. 7274/1766, Dec. 26. - Gregor Johann Kalimach.
Charter: 222
Date: 99999999
Abstract: 237. Gregor Häshdäu, Masil, widmet, von niemanden ge- nöthigt oder gezwungen,
sondern aus seinem guten Willen, aus tiefem Gemüthe und in Beachtung, daß er
unverheirathet geblieben, ihn der barmherzige Gott an seine sündige Seele erinnert, er
auch . sich alle seine Uebelthaten zu Gemüthe geführt; zur Erlangung der Vergebung seiner
Sünden mittelst Urkunde sich dem heil. Kloster Putna, auf daß er da Kälugär werde. Er
schenkt diesem Kloster ein ganzes Dorf, Namens: Jordänestie, welches er unmittelbar von
seinen Aeltern ererbte, und das im Zinut Sucewa, am Waßer Siret, liegt. Auch alle
Schriften, die er auf dieses Dorf gehabt, hat er — 163 — in die Hände Sr. Heiligkeit, des
Jgumens und dem ganzen Vereine des heil. Klosters Putna übergeben, und dem Kloster die
Herrschaft auf dieses Dorf bekräftiget. Gegen jene aber, die aus seinem Ge schlechte oder
von anderen es versuchen sollten, diese seine Schenknis zu zerstören, schreibt er einen
großen und schrecklichen Fluch. V. J. 7269/1761, Aug. 16. -
Charter: 117
Date: 99999999
Abstract: 124. Moise Mogila, Woewod, begnädiget, gibt und bestätiget dem heil. Kloster
Moldowiza das Dorf Wäkulestie im Zinut Härläul vermöge Schenknis und Begnädigung, die es
von Alexander, dem Woewoden, und andern Landesherrn gehabt. Deshalb hat auch in den Tagen
Sr. Hoheit das Dorf Wäkulestie keinen Rauchschoß an die Landesherrschaft, so wie auch kein
Frongeld noch andere Ab gaben, so viele auf andern sind, zu zahlen, sondern, so wie den
Rauchschoß, so haben sie auch das Frongeld dem Kloster jährlich zu entrichten. Gegen jene
aber, welche diese Schenknis zernichten, schreibt er einen Fluch. V. J. 7139/1631, Sept.
25. —
Charter: 20
Date: 99999999
Abstract: 21. Peter, Woewoda, bestätiget dem Kloster Moldowiza die Herrschaft über die
demselben wahrhaft zugehörigen Sklaven — 65 - (Zigeuner) als: Bära, Badiul und Koman samt
ihren Söhnen, so wie über Kara-man, Berin's Bruder samt seinen Söhnen, welche Zi geuner
die Aeltern Sr. Hoheit dem Kloster gegeben haben, auf daß sie dasselbe beherrsche
ewiglich. Gleichfalls hat Se. Hoheit das Kloster mit der Steuerfreiheit des Dorfes
Slobosia (Freistatt) begnädiget, so daß auf diesem Dorfe des Klosters weder Geldstrafer
noch Rußschoßnehmer etwas zu schaffen haben, das Dorf weder Fronfuhren zu stellen, noch
Kopf steuer oder Herberge zu geben, noch bei den landesherrlichen Mühlen zu fronen, auch
mit nichts andern der Landesherrschaft weder zu dienen noch etwas zu geben habe, vielmehr
alle Einkünfte des Dorfes dem Kloster Moldowiza allein zukommen. Außerdem hat dieses Dorf
in seiner Markung keine Rauberspur zu zahlen, und auch die Leute von Säßicora bei der Burg
nicht zu arbeiten. All' dieses wird vom Woden bestätiget. V. J. 6962/1454, Aug. 22. Sr.
Charter: 158
Date: 99999999
Abstract: 168. Konstantin Nikolaus, Woewod, an Scherban Kantakosino, gew. gr.
Beckenhälter, Schultes von Kämpul-lung. Tofan, Jgumen von Moldowiza, habe sich gegen
einige neben dem klösterlichen Gute Js-worestie's ansäßigen Leute beschwert, daß sie schon
durch zwei Jahre auf Aeckern und Wiesen des Klosters viel Schaden angerichtet haben. Der
Beckenhälter soll demnach diese Leute vorrufen, die Sache untersuchen und, wenn es sich so
herausstellet, dem Kloster und denen, die anf dem Kloster-Grunde leben, allen Schaden
ersetzen laßen. V. J. 7243/1735, Oct. 3. — Gregor G i k a,
Charter: 36
Date: 99999999
Abstract: 41M. Von Gottes Gnaden wir Peter, Woewoda, Hospodar des moldauischen Landes,
thun kund mit diesem unsern Brief Allen, welche solchen sehen oder dessen Vorlesung
anhören: wienach unsere Herrschaft mildreichst gemacht haben zum Seelenheil' uns'rer
Aeltern, zu unserm Seelenheil und für unsere Gesundheit; und haben unser heil. Kloster
Moldowiza, wo die Kirche der Verkündigung der reinsten Jungfrau'n ist, mit der Markung
rings um dasselbe begnädiget, — 80 - anfangend aus der Mündung des Baches Frumoß, aufwärts
den Bach bis zum Ursprunge; und vom Ursprunge hinüber den großen Berg zum Ursprunge der
Dragoscha und zu dem der kleinen Putna, und auf dem Wirbel des großen Berges zur Oglinda;
und von dort auf dem Berggrat fort bis in den Wirbel des Berges Rac-Za; von dort immer
fort auf dem Berggrat zur Hürde Salasch, dann zur Salasch mare, zum Buchenstauderich und
zum hohen Heuschlag; von dort hinab den Berggrat gegen die Moldawa, auf den Wirbel
Feredeu's und von dort hinab den trockenen Berggrat; dann weiter auf dem Wirbel des großen
Berges zur Ochsen Mägura, auf den Ursprung der Deja und zulezt abwärts den Bach bis auf
die Deja-Mündung und zu jener des Frumoß, wo zuerst begonnen wurde. Dies soll demnach von
uns eine Handveste sein für ewige Zeiten unverbrüchlich; und es soll diese Markung dem
heil. Kloster zugehören mit allen Einkünften, Und hierauf ist die Beglaubigung
(Versicherung) unserer Herrschaft: wir Peter, Woewoda, und die Versicherung unserer
Herrschaft aller liebsten Sohnes, Bogdan; die Versicherung unserer Bojaren: d. V.d. Hr.
Huru, Hofrichters; d. V. d. Hr. Tutruschan; d. V. d. Hr. Skripek; d. V. d. Hr. Wlad und d.
Hr. Toder, Parkalaben in Hotin; d. V. d. Hr. Dancul und d. Hr. Licul, Parkalaben von Nemz;
d. V. d. Hr. Sbiara und d. Hr. Kracun, Parkalaben von Neuenburg; d. V. d. Hr. Michul,
Sucawaer Thorwardens; d. V. d. Hr. Dragschan, Schwertträgers; d. V. d. Hr. Glawan,
Schatzmei sters; d. V. d. Hr. Albot, Kämmerers; d. V. d. Hr. Popeskul, Mundschänks; d. V.
d. Hr. Kolun, Truchseßen; d. V. d. Hr. DrazWn, Marstallers; und die Versicherung all'
unser moldauischen großen und kleinen Bojaren. Und nach unserm Ableben, wen es treffen
wird, Herrscher zu sein unseres Landes Moldau von unser'n Kindern oder Blutsverwanten,
oder wen sonst Gott zum Herrscher unser's Landes auserwählen wird, der soll unsere
Schenknis nicht um werfen , sondern solche unserm heil. Kloster Moldowiza befestigen und
bekräftigen. Und wer sich unterstände, unsere Schenknis zu zernichten, der soll von Gott,
dem Herrn, dem Schöpfer Himmels und der Erde, von dessen reinster Mutter, von den zwölf
heil. Aposteln, von den drei hundert achtzehn heil. Vätern in Nikäa und von allen
Heiligen, die von Ewigkeit her Gott gefallen, verflucht sein! Amen. Und zu mehrerer
Beglaubigung und Bekräftigung all' des Obgeschriebenen - 81 — haben wir unser'm getreuen
Thodor, Kanzler, befohlen zu schreiben, und unser Petschaft beizuhängen diesem unsern
Briefe. Geschrieben hat's Georg in Herleu, im J. 7042/1534. (H. P-) Sr. Stefan
Heuschrecke.
Charter: 98
Date: 99999999
Abstract: 105. Konstantin Mogila, Woewoda, besiehlt den Steuerein hebern im Zinut
Koworul, daß sie das Dorf Schäläestie in Frie den laßen, und es nicht im mindesten
belästigen. V. J. 71M611, Jäner 14. Sr.
Charter: 239
Date: 99999999
Abstract: 255. Gregor Johann Kalimach, Woewoda, besiehlt Sr. Heilig keit Hr. Dosiftei,
Bischof von Rädäuz, Hr. Georg Kantakosino, Schwertträger, Hr. Toader Silion, Beckenhälter,
Johann Baschotä, Sulzer, und Stefan Tabärä, Thorwarden, sich infolge Klage des ehrwürdigen
Anton, Jgumens des heil. Klosters Moldowiza, wegen der strittigen Gränze der Güter dieses
Klosters, Namens: Opri- scheni, Proworotia und Sworästie, in welche die Rainnachbarn ein
dringen, mit allen dorthin zu begeben, diese Güter gegen die Mse schen abzumarken, das
Gemärke mit Steinen zu bezeichnen, und einen Markbrief auszustellen. Die Einkünfte jedoch,
die die Räseschen von — 170 - den Gütern des Klosters genommen, sollen dem Kloster vermöge
eines Spruchs des Jsprawnik des Zinut's ersezt werden, auf daß es nicht im Schaden bleibe.
V. J, 7275/1767, Juni 8. -
Charter: 148
Date: 99999999
Abstract: 157. Michael Rakowiz, Woewoda, verordnet an Sandul Sturs'a, gr. Ban: —
Athanasi, Jgumen von Moldowiziä, habe gegen einige Leute von Kämpul-lung geklagt: daß sie
sich auf dem Gute des Klosters Häuser erbaut und unter dem Vorwande, daß sie einige Gründe
von den Wämern, Hörigen des Klägers, gekauft, dem Klo ster keine Einkünfte geben wollen.
Da sich nun der Jgumen schon zu wiederholten Malen deshalb beschwert hat, daß ihm die
Wämer bei den Arbeiten des Klosters keine Folge leisten und die Schriften Sr. Hoheit, die
er wegen ihnen geschrieben, auch nicht begreifen wollen; so soll der gr. Ban die
Kämpul-lunger vorrufen, die Widerspänstigen verzeichnen und das Verzeichnis Sr. Hoheit
einsenden, die Kloster- Hörigen aus Wämä aber, die dem Jgumen den Gehorsam weigern,
schlagen, damit auch andere Acht haben. V. J. 7229/1721, Jäner 15. —
Charter: 136
Date: 99999999
Abstract: 144. Jch, Jon Jordake, mache mit dieser meiner Schrift zu Handen des Vaters
Joaniki, Jgumens, und des ganzen Verein's des heil. Klosters Moldowiza, zu wißen: wienach
ein Dorf, Na mens Bälzaz im Zinut Kärligätura dem Hr. Nene verkauft wurde. Bei seinem Tode
hat mir nun Hr. Nene gesagt, daß ich das Dorf Bälzaz an das Kloster Moldowiza geben möge,
und er hat dies auch so in seinem lezten Willen geschrieben. — Deshalb hat nun das Gebeth
der Jgumen zu mir geschickt, daß ich die Urkunden des obangedeuteten Dorfes abgebe. Da ich
aber keine Schriften zu Handen hatte, so habe ich diese Schrift Sr. Heiligkeit
ausgestellet, auf daß er das Gut besitze, bis wir ihm auch die Urkunden geben. Und zur
beßer'n Beglaubigung habe ich mich unterfertiget, auf daß man es glauben möge. V. J.
7197/1689, Juli 20. — Konstantin Duka.
Charter: 263
Date: 99999999
Abstract: zu ihrem Lebensunterhalte haben, den Zehent geben werden. Da wir nun
gleichfalls wegen des Ausschankes nachgeforschet, ob sie im klösterlichen Dorfe ohne des
Egumens Willen Wein verkauft, stellten sie in seiner Gegenwart auch nicht in Abrede, daß
sie im heurigen Winter sechszehn Faß Wein verkauft haben. Ohne den Egumen zu befragen,
brachten sie den Wein von unten herauf, und begannen ihn in ihren Häusern zu verkaufen.
Dies haben sie nicht verhehlet. Als der Egumen den Verkauf gesehen und sich nicht zu
helfen ge wußt, sei er in seiner Noch zum Hr. Truchseßen Basil Balsch, welcher Herr damals
Schultes war, gegangen, und habe da mit ihnen, je nachdem sie Wein verkauft, einen
Vergleich geschloßen, daß sie je vom Faße Wein einen Löwengulden bezahlen. Einige haben
nun bezahlt, andere nicht. In dieser Uebereinkunft sei auch festgesezt worden, daß sie
ohne des Egumens Vorwißen in Hinkunft nicht mehr verkaufen werden. Wegen der Berge aber,
hinsichts deren der Egumen sich beklaget, daß sie ohne Anfrage bei ihm in das Weichbild,
um Schafhürden aufzustellen, gehen, und das Gras vertreten, haben wir gleichfalls erhoben
und befunden, daß Gregor Bädale und Joniz Saßul, Hürden auf dem klösterlichen Berge Mägura
errichtet und weder den Egumen befraget, noch die im klösterlichen Weichbilde bestehende
Giebigkeit entrichtet haben. Da sie anwesend waren, haben sie nicht geläugnet, daß sie
Niemanden befragt, sondern haben angegeben, daß sie im Vorjahre eine Hürde gehabt, und
auch izt eine aufgestellt haben. Und dem Befehle gemäß haben wir diese und zwar jeden mit
fünfzig Stockstreichen auf die Fußsohlen abgestraft, und ange ordnet, daß sie die
Berggiebigkeit nämlich achtzehn Wadra Schafkäse entrichten, indem andere noch mehr
gegeben, besonders da sie mit ihren Schafen auch andere Heuwiesen des Klosters vertreten
haben. Nach diesem Allen, wie wir es in Wahrheit befunden, haben wir unsern Rechtsspruch
in des Egumens Hände gegeben. Auch haben sie den Rückstand aus der früheren Zeit dem
Egumen nach der Bürg schaft des Schultes von Kämpul-lung vollständig abzutragen, 10.
August 1772. Jonaki Kantakusino, Truchseß. Georg Kanano, Beckenhälter. R.
Charter: 232
Date: 99999999
Abstract: 248. Rechtsspruch der groß. Bojaren, gegeben dem Jgumen Joaniki des Klosters
Moldowiza, des Jnhaltes: daß auf erlauchten Befehl des höchsten Herrn Gregor Alexander
Gika's, Woewoden, der erwähnte Jgumen mit Karp, Obersten der Leibwächter, wegen der Hälfte
des Sees Kowur's und wegen der Hälfte eines Baches, der aus jenem See kommt, gerechtet
habe. Und vermöge Schenkungs urkunde des Woewoden Peter und des Rechtsspruches und der Be
stätigung des Woewoden Radul hat der Jgumen den Obersten der Leibwächter überwiesen. Die
groß. Bojaren bestätigen demnach den Kälugärn die Herr schaft auf dem ganzen See Kowur,
daß sie ihn beherrschen, als ein wahrhaftes Vatergut und eine Schenknis ans Kloster,
ewiglich. V. J. 7274/1766, Jäner 12. —
Charter: 155
Date: 99999999
Abstract: 164. Gregor Gika, Woewod, schreibt an Salamon Botes, gew. gr. Zeltwart: wienach
sich der Jgumen von Moldowizä gegen die Wämer, des Klosters wahrhafte Hörige, beschwert
habe, daß sie ihre DienstschuldigZeit nicht leisten wollen. Er besiehlt demnach dem
genannten gew. Zeltwart, hierüber die Untersuchung zu pflegen und, damit keine Klage
weiter vorkomme, den Leibeigenen einzuprägen, ihren Hörigkeitsdienst nach Herkommen zu
leisten. V. J. 7240/1732, Jäner 8. — Konstantin Nikolaus. OVV . Wir Konstantin Nikolaus,
Woewoda, von Gottes Gna den Hospodar des moldauischen Landes, meine Herrschaft, schreiben
an unsere Bojaren, die Schultesen zu Kämpul-lung. Thun euch zu wißen, daß hier meiner
Herrschaft unser Bether Tofan, Archiman- drit und Egumen des heil. Klosters Moldowiza, uns
eine Beschwerde gegen einige Kämpul-lunger gegeben, die sich an den Bächen auf dem Gute
des heil. Klosters, der Berge wegen, da wo Heuwiesen und andere Ertragsarten sind, Häuser
erbaut und sich dort arglistig ernähren, sie auch, wie es doch sonst bei Gütern
Herkommens, dem heil. Kloster gar keine Einkünfte geben wollen. Einige möchten sogar noch
Streit anheben, sagend: daß sie einige Gründe von den Wämern, den klösterlichen Hörigen,
gekaufet haben. Nebstdem hat der Egumen gegen die Wämer vorgebracht, daß sie bei Arbeiten
dem heil. Kloster nicht gehorsamen, wie es doch sonst der Brauch ist. Gleichfalls hat der
Egumen geklagt, sagend: daß dort im Dorfe Wäma herkömmlich nur ein Schank des Klosters
bestehen soll, aber izt dort im Dorfe in allen Häusern Schänken gehalten werden. Das
Kloster aber habe gar kein Einkommen und er weinte ob der Unbill. Siehe! des halb
schreiben wir euch, daß ihr darauf sehet und die Kämpul-lun ger, die sich auf
klösterlichem Gute wegen den Thälern Häuser er baut, und jene Wämer vorrufet und mit
Gerechtigkeit darauf merket, daß, wenn es so wie der Egumen geklagt, ihr den
Kämpul-lungern begreiflich machet, daß sie dem Gute die Einkünfte dem Herkommen gemäß
abgeben. Diejenigen aber, die da vorwenden, daß sie die - 121 — Gründe von den Wämern
erkauft, sollt ihr zur Rechenschaft ziehen, mit welchem Rechte sie klösterlichen Grund von
den Wämern, erkauft haben, da diese, als Hörige des Klosters nicht befugt sind, Kloster
gründe zu verkaufen- Und wie ihr es für Recht sindet, so sollt ihr absprechen und auch uns
es kund geben. Und wegen den Wämern, den Hörigen des Klosters, die dem Egumen nicht wie
sonst nach Herkom men gehorsam sind, sollet ihr befehlen, dem Egumen zu gehorsamen ; die
aber hinsichts der Arbeiten des Klosters nicht Folge leisten, sollt ihr züchtigen. Auch
auf die Schänken sollt ihr das Augenmerk richten und, wenn es seit der Zeit, da dieses
Dorf mit den Hörigen dem Kloster gehört, die Gewohnheit gewesen wäre, daß nur der Egumen
den Schank gehalten, so soll es nach dem Herkommen bleiben und andere auf klösterlichem
Grunde ohne den Willen des Egumens keinen Schank haben. Wegen dem Allen sollt ihr auf das
gerechteste richten und es ausgleichen. Wegen jener Angelegenheit aber, die ihr dort nicht
beilegen könnt, und die zum Staatsrathe kommt, sollt ihr mit Be stimmung eines Tages ein
Zeugnis ausstellen, daß wir bei ihrer Herkunft davon Wißenschaft haben. Zu Jassi
7243/1735, Jäner, am 10. Der dritte Kanzler hat es durchlesen. (R. S.) R.
Charter: 212
Date: 99999999
Abstract: (ÜOXXVIIM. Wir Johann Theodor, Woewod, von Gottes Gna den Hospodar des
moldauischen Landes, thun kund durch diesen Brief meiner Herrschaft Allen, denen es zu
wißen ziemet: wienach vor — 159 — meine Herrschaft unsere Bether, die Väter Kälugär aus
dem heil. Kloster Moldowiza gekommen und haben uns vor unseren Bojaren Basil Baschot, gr.
Beckenhälter, Stefan Popäskul, Thorwarden, und Konstantin Länä, Beckenhälter, über ein im
Sucewaer Zenut, am Fluße Moldowa, unterhalb Kämpul-lung liegendes und unten mit
Stiulbikani und Bukurestie, Gütern des Klosters Woronez, angrän- zendes Gut, Wama, einen
im J. 7264/1756, am 16. Juni aus gestellten Markbrief vorgewiesen. Aus diesem Zeugnisse
erhellt, daß die Kälugär des Klosters Woronez in einen Grundtheil des moldo- wizischen
Gutes Wamä, um es in ihre Herrschaft zu nehmen, ein gedrungen, und daß in der
Streitigkeit, welche die moldowizer Kä lugär mit jenen von Woronez vor Sr. Hochheiligkeit,
dem Metropo liten Hr. Hr. Jakob und vor dem Hr. Kanzler, Johann Bogdan, gehabt, angeordnet
worden: daß die obbenannten Bojeren als Ab marker abgehen, um auf Grund der für Woronez
vom Woden Stefan dem guten, Stifter des Klosters Woronez, ausgestellten und auch vom
Moldowizer Jgumen als echt anerkannten Urkunde, worin alte Gränzmale und Rainzeichen des
Gutes Woronez aufgezeichnet sind, die Abmarkung vorzunehmen; falls jedoch diese Schrift
vom Stefan Wodä nicht vorkäme, sollen sie nach der Urkunde von Mol dowiza, d. i. nach der
des Woden Alexander, Stifters des Klosters Moldowiza, welche auch die Markzeichen
beschreibt, und wie sie von den Greisen der Umgegend vergewißert werden, die Abmarkungs-
zeichen bestimmen. Als sich nun die obgenannten Abmarker in Be gleitung der Egumnen und
der Kälugär beider Klöster dorthin be geben, auch andere alte Leute der Umgegend da
versammelt haben, wurde der Woronezer Egumen aufgefordert, den Brief des Woden Stefan für
das Kloster Woronez vorzuweisen. Er erwiderte, daß diese Urkunde verloren gegangen und
nicht mehr vorhanden sei, su. s. w.^. Da nun meine Herrschaft diesen Markbrief von jenen
obgenannten Bojern (Abmarkern) gesehen, und sich überzeugt hat, daß diese Abmarkung gut,
vollkommen gerecht und auf vollständige Be weise begründet sei, so haben auch meine
Herrschaft dem heil. Klo ster Moldowizä die Herrschaft auf das Gut Wama und den Berg
Toderesk mit dieser Schrift meiner Herrschaft bekräftiget, auf daß dies dem heil. Kloster
Moldowizä ein Gut und eine Bestätigungs urkunde sei, unverbrüchlich für immer, in
Ewigkeit. Meine Herr schaft bitten überdies die andern erlauchten Herrn, welche Gott als —
160 — unsere Nachfolger mit der Herrschaft dieses Landes, entweder aus unseren Söhnen oder
aus einem andern fremden Geschlechte, begnä digen wird, daß sie besonders die Herrschaft
des heil. Klosters zu ihrem eigenen Gedenknis bekräftigen. Wir Johann, Woewod, Jm Jahre
7267/1759, am 27. Juni. (P. P.) Stefan Russet, gr. Kanzler. hat es durchlesen. Emanuel
Bogdan, dritter Kanzler, hat es durchlesen. R.
Charter: 142
Date: 99999999
Abstract: 150. Etoati Stroic, gr. Kanzler, gibt den Kälugärn des heil. Klosters Moldowiza
eine Schrift: daß es ihnen frei stehe, sich Gre gor!, einen Sklaven, Zigeuner des
Klosters, der sich bei seinen Zi geunern aufhält, zu nehmen. Hiebei haben jedoch die
Kälugär für seine Zigeunerin, die Gregori hat, eine andere Zigeunerin zu geben. V. J. —
April 26. Sr. Nikolaus Alexander.
Charter: 134
Date: 99999999
Abstract: 141. Anton Rosset, Woewod, gibt und begnädiget das heil. Kloster Moldowiza mit
acht Leibeigenen, indem er sie von allen Steuern befreit; nur von Schafen, Schweinen,
Bienenstöcken sollen sie den Zehent und das Berggeld entrichten. V. J. 7184/1676, Jäner
12. Sr. Duka. <ÜXI.II. Wir Duka, Woewoda, von Gottes Gnaden Hospodar des moldauischen
Landes und des Landes Ukraine, haben unserm Bether Lasar, Egumen des heil. Klosters
Moldowiza, und dem ganzen Vereine von dort, eine Urkunde meiner Herrschaft ausge- stellet,
auf daß sie durch diese Urkunde meiner Herrschaft bekräftiget und bemächtiget seien, ihr
gerechtes Vater- und Ahngut zu besitzen und zu beschirmen, nämlich: einige Rodungen, die
sie bei dem Dorfe Wama, wo das Dorf des heil. Klosters liegt, haben. Diese Güter sind
ihnen von dem verstorbenen Woda Alexander vermöge Handveste geschenkt worden. Die
klösterlichen Hörigen aber von dort (von Wama) haben jene Rodungen auf dem Gute des
Klosters gemacht, um darauf ihren Lebensunterhalt zu gewinnen. Jezt haben sich jedoch die
Hörigen des Klosters erhoben und haben diese Rodungen den Kämpulungern verkauft, die sich
auf dem klösterlichen Gute Häuser erbaut, um — — — — daß sie (die Kälugär) das Gut nach
der Urkunde, die sie besitzen, inne haben und behalten, und daß man auf dem klösterlichen
Gute auch die Häuser der Kämpulunger niederreiße. Die Kämpulunger hingegen, in die Hände
derer sie dort das Geld gegeben, von dort sollen sie es wieder abnehmen, die Güter des
Klosters aber ungestört laßen; denn jene Rodungen haben die Wamer nicht gemacht, daß sie
sie verkaufen, sondern gemacht, um davon Lebensunterhalt zu gewinnen; denn sie zu
verkaufen ist ihnen nicht gestattet. Und Niemand unterstehe sich der Schrift — 112 —
meiner Herrschaft entgegen zu stehen. Der Herrscher selbst hat's befohlen. In Jass' v. J.
7191/1683, Jäner am 9. Miron, gr. Kanzler. R.
Charter: 209
Date: 99999999
Abstract: 224. Karl Gika, Woewoda, besiehlt über die Klage des Jgu- mens und des ganzen
Vereins des heil. Kloster Moldowiza gegen Andra Hainroschie — dem Leon, gew. gr.
Truchseßen, Perkalaben von Galaz: den Hainroschie vorzuführen, ihn mit den Kälugärn
gründlich zur Verantwortung zu ziehen, damit er die Schriften und Beweise vorbringe, kraft
welchen er einen dem Kloster Moldowiza gehörigen Bach und ein Grundstück Homor's
beherrsche. V. I. 7265/1757, Juli 30. — Johann Theodor,
Charter: 96
Date: 99999999
Abstract: 103. Konstantin Mogila, Woewod, schreibt an die Abwäger des Zinuts Kowor: daß
von der großen Schänke in Schäläestie, einem Gute des Klosters Moldowiza, kein Maß- und
Gewichtsgeld einzuheben sei. V. J. 7118/1610, Apr. 24. Sr. - 101 —
Charter: 32
Date: 99999999
Abstract: 36. Bogdan, Woewoda, bestätigt: wienach Jon der Schreiber, Diener Sr. Hoheit,
gekommen und aus seinem guten Willen seiner Nichte Anna, Enkelin Daniels des ErzPriesters
von Herzeg, zwei Dörfer am Siret verkauft habe, Namens: Mitestie mit der Mühle am Siret
und Sorocinowez unterm Walde, um dreihundert tatarische Gulden. Anna aber hat diese zwei
Dörfer Mitestie mit der Mühle am Siret und Sorocinowez unterm Walde ihrem Neffen dem
getreuen Bo jaren Sr. Hoheit Jeremiä, dem Schatzmeister, geschenkt. V. J. 7024/1516, Dec.
10. Sr. Stefan. XXXVII. Von Gottes Gnaden wir Stefan, Woewoda, Hos- podar des moldanischen
Landes, thun kund durch diesen unsern Brief Allen, die solchen sehen oder lesen hören:
wienach vor uns und unsere moldauischen Bojaren gekommen unser Diener, Toader Korlat,
Korlat's Sohn, aus seinem guten Willen, von niemanden genöthigt — 76 — oder gezwungen, und
verkaufte sein wahres Vatergut vermöge seiner wahrhaften Handveste des Ahn's unserer
Herrschaft, Stefan des Woewoden, eine Mühlstatt auf einer Topliza, wo Blasi's Steig ge
wesen; diese verkaufte er unserm getreuen Hr. Jwan Mozok, Sulzer, für achtzig tatarische
Gulden, und unser getreuer Hr. Iwan Mozok hat all' dies Geld (achtzig tatarische Gulden)
in die Hände unseres Dieners, Toader Korlat, Korlat's Sohne vor uns und unsern Bo jaren
gezahlt. Da wir nun ihren guten Willen, ihre Ubereinkunst und völlige Bezahlung gesehen,
haben wir unserm getreuen Hr. Jwan Mozok, Sulzer, diese Mühlstatt an einer Topliz, wo
Blasi's Steig gewesen, auch von uns gegeben und bestätiget, damit es auch von uns eine
Handveste mit allen Einkünften sei ihm, seinen Kindern, Enkeln, Urenkeln, Ururenkeln und
seiner ganzen Sippschaft, dem der ihm als der nächste auserkoren wird, unverbrüchlich für
immer, in Ewigkeit. Und das Gemärke dieser Mühlstatt an einer Topliza, wo Blasi's Steig
gewesen, soll von allen Seiten nach dem alten Gemärke sein, wo es von Ewigkeit her
bestanden. Und hierauf ist die Beglaubigung unserer Herrschaft des Obgenannten, wir
Stefan, Woewoda, und die Beglaubigung unserer Herrschaft geliebtesten Bru ders, Peters;
und die Beglaubigung unserer Bojaren: d. B. d. Hr. Jsak; d. B. d. Hr. Peter, Hofrichters;
d. B. d. Hr. Schan der; d. B. d. Hr. Negril; d. B. d. Hr. Kosma; d. B. d. Hr. Waßko; d. B.
d. Hr. Hrinkowic und d. Hr. Talaba, Parkalaben von Hotin; d. B. d. Hr. Koste und d. Hr.
Kondro. von Nemz; d. B. d. Hr, Petric und d. Hr. Toader von Neuenburg; d. B. d. Hr. Luka
Arbure, Thorwarden in Sucawa; d. B. d. Hr. Chran, Schwert- - trägers; d. B. d. Hr.
Jeremiä, Schatzmeisters ; d. B. d, Hr. Scharpe, Kämmerers; d. B. d. Hr. Sakujan,
Mundschänks; d. B. d. Hr. Stärca, Truchseßen; d. B. d. Hr. Kazelan, Marstallers und die
Beglaubigung all' unsrer moldauischen großen und kleinen Bojaren. Und nach unserem Leben
wer Hospodar unseres Landes sein wird von unsern Kindern oder unserm Geschlechtsstamme,
oder wen immer Gott auserwählen wird, Hospodar zu sein unseres moldauischen Lan des, der
soll ihm unsere Schenknis und Bekräftigung nicht umstoßen, sondern sie bestärken und
bekräftigen; denn wir haben sie ihm (dem Mozok) gegeben und bekräftiget, weil er uns mit
aufrichtigem und getreuem Dienste gedienet und mit seinem aufrechten Gelde gekauft — 77 —
hat. Und zu mehrerer Bestärkung und Bekräftigung all' des Obbe- schriebenen haben wir
unserm getreuen Bojarn, Hr. Totruschan, dem Kanzler, befohlen, zu schreiben und unser
Petschaft beizuhängen diesem unsern Briefe. Geschrieben hat's Oanze zu Herlowa, im J,
7026/1518, im Monate — Sr. (H- P-)
Charter: 168
Date: 99999999
Abstract: 178. Gregor Gika, Woewoda, an den Bojaren Andrä Balsch, Schultes in
Kämpul-lung: Der Jgumen von Moldowiza habe sich beschwert, daß Hörige des Klosters in
Kämpul-lung Panzirer ge worden und das Kloster somit von ihnen keinen Nutzen habe. Bei
Erweisung, daß sie Hörige, soll der Schultes sie von der Panzirei ausstoßen, in die Hände
der Kälugär geben, diese aber sie nach Heimbringung auf ihre Wohnstätten seßhaft machen,
auf daß sie ihnen den Hörigkeitsdienst nach Herkommen leisten. V. J. 7248/1740, Jäner 11.
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