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Collection: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data)
Charter233
Date: 99999999
Abstract 249. Die Leute von Fälticeni geben eine Schrift in die Hände des Jgumens von Moldowiza: daß sie sich nach dem von Sr. Ho heit, dem Woewoden, veröffentlichten Hörigkeitssätzen mit dem Jgumen verglichen haben, hiernach dem Kloster jährlich von einer Falce je einen Stog Heu zu machen, bei der Abmahd vom Auf- bis zum Unter gang der Sonne einen Scharwerktag zu leisten, und einen solchen auch mit den Pflügen abzuarbeiten haben. Auch soll jeder Haus- wirth des Klosters von Fälticeni oder von Bläsestie her je fünf Mierzen Fronfracht zuführen, einen Tag bei der Mühle zu dämmen haben, und den Schänken, was immer für eine Art Getränke zu verkaufen, nicht erlaubt sein, sondern nur allein dem Kloster. V. J. 7274/1766, Juni 25, —

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Charter40
Date: 99999999
Abstract 45. Peter, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza die Hälfte des landesherrlichen See's an der Donau, Namens: Kowor und die Hälfte aller Einkünfte von denen, die dort Fische fangen; dann alle Lachen und Bäche auch mit jenem großen s — 82 - Bache, der von Kochlu herkommt und in den Jalpuch mündet; und welch' immer Theil man mit Fischnetzen herausnimmt oder an Zoll wegen Streitigkeiten oder durch Strafen erhält, der soll als Ein kommen ganz dem Kloster gehören. V. J. Sr.

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Charter123
Date: 99999999
Abstract 130. Basil, Woewoda, gibt dem Pfaffen Gabriel, Jgumen und dem ganzen Vereine des heil. Klosters Moldowiza einen Rechts spruch: wienach die Kälugär dieses Klosters angesichts vor Sr. Ho heit mit dem Pfaffen Konstantin von Botäscheni wegen eines Teiches des Dorfes Onzeni gerechtet und ihn überwiesen haben, Und Se. Ho heit hat dem Kloster die Herrschaft über das Dorf Onzeni mit dem Fischteich und allen Einkünften bestätiget. V. J. 7146/1638, Juli 16. Sr.

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Charter219
Date: 99999999
Abstract 234. Johann Theodor, Woewod, stellt Georgen, Jgumen des Klosters Moldowiza, anheim: wenn sich wer immer fände, der für das Gut Onzeni dem Kloster mehr anböthe, diesen anzunehmen, jene aber, die weniger biethen, wegzuweisen. V. J. 7268/1760, Mai 17. —

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Charter56
Date: 99999999
Abstract 62. Johann, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza in der Stadt Baja zwei Mühlen, eine inmitten, die andere am Rande der Stadt, mit einer Bierbrauerei, einer Malze, Malz zu machen, und vier tatarische Häuser; all' dies eine Schenknis des Woewoden Alexander des I. — Se. Hoheit bestätiget dem Kloster die Herrschaft über dies Alles. V. J. 7089/1581, Nov. 11. Sr. - 89 —

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Charter72
Date: 99999999
Abstract 79. Stefan, Woewoda, gibt dem Jgumen und allen Brüdern des Klosters Moldowiza eine Schrift, daß sie befugt und bemächtiget seien, die Waldstätten, soviel dem Kloster gehören, zu beherrschen und zu beschirmen. V. J. 7103/1595, Mai 18. —

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Charter25
Date: 99999999
Abstract 26. Stefan, Woewoda, gestattet den Kälugärn des heil. Klo sters Moldowiza, von allen Schänken in Baja zum Dienste in der Kirche Wachs abzunehmen. Jedermann aber, der ohne Wißen der Kälugär eine Schänke errichtete, und Getränke verkaufte, dem sollen die Kälugär die Getränke wegnehmen, und überdies zwanzig Guldin. Auch hat jeder, der es wagen sollte, diese Schenkung zu übertreten, schwere Vergeltung und Strafe zu gewärtigen. V. J. 6966/1458, Aug. 31. Sr. XXVII. Von Gottes Gnaden wir Stefan, Woewoda, Hos- podar des moldauischen Landes, thun kund durch diesen unser'n Brief Allen, die solchen sehen oder lesen hören: wienach vor uns und all' unsere moldauischen großen und kleinen Bojaren gekommen unser Diener, Hr. Matiä, Sohn des Juri Manewic, mit seiner Verwanten, Anna, Tochter des Luka Manewic, aus ihren guten Willen, von niemand — 67 — genöthiget oder gezwungen, und verkauften ihr wahrhaftes Vatergut, vermöge ihrer wahrhaften und angestammten Handveste, ein Dorf am großen Schomus, Namens Oncesti, beide Antheile. Dieses Dorf verkauften sie unsern Dienern, dem Luka und seinen Brüdern Oance und Tudoran, um 400 tatarische Gulden; und nachdem unser Diener Luka und seine Brüder Oance und Tudoran dieses festgesezt hatten, bezahlten sie vor uns und unsern Bojaren all das obige Geld 400 tatarische Gulden vollzählig in die Hände unser's Dieners Matiä, Sohnes des Juri Manewic und seiner Verwanten, Anna, Tochter des Luka Manewic. Da wir nun ihren guten Willen, Vertrag und die völlige Bezahlung gesehen, so haben auch wir unserm Diener, Luka und seinen Brüdern Oance und Tudoran von uns das oberwähnte Dorf Oncestie, beide Antheile am großen Schomus, gegeben und be kräftiget, damit es auch von uns eine Handveste sei mit allen Ein künften ihnen, sowie ihren Kindern, Enkeln, Urenkeln, Ururenkeln und ihrem ganzen Geschlechte, wer ihnen als der nächste auserkoren wird, unverbrüchlich für immer, in Ewigkeit. Und das Gemärke dieses obbeschriebenen Dorfes soll nach dem alten Gemärke sein, wo es von Ewigkeit her bestanden. Und hierauf ist die Beglaubigung unserer Herrschaft des Obgenannten, wir Stefan, des Woewoden, und die Beglaubigung der vielgeliebten Söhne unserer Herrschaft, Alexander's und Bogdan Wlad's; die Beglaubigung unserer Bojaren: d. B. d. Hr. Sbiara; d. B. d. Hr. Njeg; d. B. d. Hr. Dum; d. B. d. Hr. Gangur; d. B. d. Hr. Dragosch, Hofrichters; d. B. d. Hr. Härman; d. B. d. Hr. Dashbog; d. B. d. Hr. Jazek Hudic; d. B. d. Hr. Steful in Hotin; d. B. d. Hr. Mikot und Hr. Rje- sisch, Pärk-al-aben in Nemz; d. B. d. Hr. Cortorowski; d. B, d. Hr. Grosa, Pärk-al-aben in Orhei; d. B. d. Hr. Jon Sckar; d. B. d. Hr. Klänäo, Schwertträgers; d. B. d. Hr. Boldor, Schatz meisters; d. B. d. Hr. Andreik, Mundschänk's; d. B. d. Hr. Matäa, Truchseßen; d. B. d. Hr. Jeremiä, Kämmerer's; d. B. d. Hr. Schan der, Marstaller's, und die Beglaubigung all' unserer moldauischen großen und kleinen Bojaren. Und nach unserm Leben, wer Hos- podar unseres Landes sein wird von unsern Kindern oder unserm Geschlechte, oder wen immer Gott auserwählen wird, Hospodar zu sein unseres moldauischen Landes, der soll doch unsere Schenknis und Bekräftigung nicht umstoßen, sondern sie ihnen bestärken und bekräftigen; denn wir haben ihnen — — — das sie für ihr ge — 68 - rechtes Geld erkauft haben, für ihren getreuen Dienst gegeben und bekräftiget. Und zu mehrerer Bestärkung und Bekräftigung des Ob- beschriebenen haben wir unserm getreuen Hr. Täutul, dem Kanzler, befohlen, zu schreiben und unser Petschaft beizuhängen diesem unsern Briefe. Geschrieben hat's Jon zu Sucawa. im J. 6975/1467 im Monate Octob. am 9. Tage. Sr. (H. P-)

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Charter152
Date: 99999999
Abstract 161. Klagschrift der Kälugär des Klosters Moldowiza des Jnhaltes: daß das Kloster einige Seen im Zinut Kowur's habe, Namens: Kowor und Orjaw; den Oraw aber haben die Türken weggenommen. Auch sei daselbst ein Bach, in dem die Fische in den See Kowor's kommen, an welchem Bache jedoch ein gewisser Hainroschia Hand gelegt, sich ein Flechtwerk gemacht und die Fische unter dem Vorwande aufhalte, daß er selbst diesen Rinnsal gemacht hätte. Ueber ihre Bitte um Gerechtigkeit schreibt demnach Se. Ho heit auf den Rücken der Klage an den Jsprawnik von Kowur, daß er jenen Mann vorrufe und den Kälugärn Gerechtigkeit schaffe.

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Charter89
Date: 99999999
Abstract 96. Konstantin Mowila, Woewoda, gibt und begnädiget das heil. Kloster Moldowiza mit den Geldstrafen und Mordbußen, daß sie der Jgumen von allen Dörfern des Klosters nehme, damit sich die Kälugär Kleider und Beschuhung machen. V. J. 7116/1608, Jäner 7. Sr.

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Charter75
Date: 99999999
Abstract 82. Georg Cachtir gibt dem Kloster Moldowiza ein Buch und einen neuen Mess'mantel, auf daß man seinen Vater Apostol, seine Mutter Chirisa, sein ganzes Geschlecht und ihn selbst in die Ge- denknis schreibe, und ihrer täglich gedenke. V. I. 7104/1596, Juli 16. -

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Charter59
Date: 99999999
Abstract 65. Peter, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza eine Urkunde: wienach er vom Bischof Anastasi, der Metropolit gewesen, von Georg, Erzpriester von Radauz und Agathon, Bischof von Ro man, die Segnung dazu erhalten, und mit dem Priestermönch Michail, Jgumen von Moldowiza, zu seiner Gedenknis die Verfügung ge troffen habe, damit man ihm jährlich am Tage des großen Blut zeugen Georgi das Gedenknis halte nach dem Brauch der Kirche, wie es mit den früheren gottesfürchtigen Landesherrn von den heil. Vätern geordnet worden, wozu er hundert Galben M) gewidmet habe. Dem gemäß soll nach der Abendandacht ein Seelenamt ge feiert, die Lichter angezunden und alle Priester und Diakonen, im Priester- und Diakonen-Gewande gekleidet, den Kirchendienst nach Vorschrift verrichten. Beim Gastmahl soll nach Vermögen des Klosters zu eßen und zu trinken sein, Bier und einige Schoppen Wein gereicht werden; am Tage des Gedenknisses aber ein Hochamt gefeiert und der Leichenweizen sein, wie es der Brauch ist. Wieder — 91 — gebe man dann beim Gastmal Speisen nach Vermögen des Klosters und zu trinken Bier und zu zwei Becher Wein, damit sich alle Kä- lugär und Laien erlaben. Der Jgumen aber, der aus Sorglosigkeit es versuchen sollte, diese Gedenknisanordnung in Vergeßenheit zu bringen, oder zu zernichten, der soll es vor dem schrecklichen Richter stuhle Christi zu verantworten haben; er soll verflucht sein und keine Verzeihung erlangen von Christus, dem gerechten Richter, und von Sr. Hoheit! V. J. 7092/1584, Oct. 4. Sr.

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Charter213
Date: 99999999
Abstract 228. Pachomi und der ganze Klosterverein von Slatina stellen dem Jgumen Georgi und dem Vereine zu Moldowiza eine Schrift aus, wienach beiderseits dieser Tausch geschehen: Das Kloster Slatina habe dem in Moldowiza einen Zigeuner, Namens: Paul Basian, gegeben, das Kloster Moldowiza aber dem in Slatina einen andern Zigeuner, Namens: Zachariä, einen Schmid, samt Zigeunerin und Kind überlaßen. Auch haben sich die Klöster gegenseitig Schriften ausgestellt, V. I. 7267/1759. —

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Charter91
Date: 99999999
Abstract 98. Jeremiä? Mogila, Woewoda, gibt dem Jgumen, dem ganzen Vereine des heil. Klosters Moldowiza und den Wätamanen des Dorfes Schäläestie eine Schrift: daß es ihnen frei stehe, fremde Leute dorthin zu berufen, um dort eine Freistätte zu machen, wo sodann solche Leute drei Jahre der Landesherrschaft keine Art Ab gaben zu entrichten haben. V. J. 7116/1608, Juli 2. Sr. Konstantin Mogila.

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Charter202
Date: 99999999
Abstract 215. Konstantin Michael Gehau Rakowiz, Woewoda, an Stefan Popäflul, Thorwarden. Stefan Popäskul war abgeordnet worden, einen Grund abzumarken, worüber zwischen den Kälugärn von Wo ronez und denen von Moldowiza Zwistigkeit«. entstanden war. Jn folge Klage Georgs, Jgumens von Moldowizä: daß Joniz Baschota, Mundschänk, durch eine Ausbreitung gegen das Scholdänestier Ge märke in das Gut Fälticeni eindringe, soll er nun diesen nach Fäl- ticeni vorrufen, nach den aus den Schriften hervorgehenden Beweisen — 145 — das Gemärke richtig stellen, auch, wenn es nöthig wäre, Male setzen und einen Rainbrief ausstellen. . V. J. 7264/1756, Juli 2. — <ÜOXVI. Thun kund durch diesen Markbrief, daß wir vermög erlauchten Befehls unsers höchsten Herrn, Sr. Hoheit, Jo Konstantin Michael Cehan Räkowiz,, Woewoden, durch Sr. Hoheit erlauchten Brief beordnet, und uns befohlen worden, daß wir uns auf den Weg machen, und ein Gut des heil. Klosters Moldowiza, Namens: Wama an der Moldowa, im Zinut Sucawa, unterhalb Kämpul-lung, son dern und abgränzen. Dieses Dorf, das unten mit dem Gute des Klosters Woronez, Namens: Stiulpikani und Bukurestie gränzt, wird anbestritten, indem die Woronizer Kälugär auf einen Grundtheil dieses moldowizischen Gutes, Wamä, sich ausbreiten, um ihn unter ihre Herrschaft zu bringen. Da nun die Egumnen und Kälugär beider Klöster, um Gerechtigkeit bittend, zum Staatsrathe Sr. Hoheit, des Woe woden gekommen, so hat sie Se. Hoheit, der Wode, mittelst Beschluß an Se. Heiligkeit, den Vater Metropoliten, Hr. Hr. Jakob, und an Hr. Jon Bogdan. gr. Kanzler, gewiesen. Diese haben nach den Urkunden und Schriften, welche die Klöster auf diese Güter haben, die Erhebung gepflogen und ihnen zu Recht erkannt, daß der Egumen von Woronez eine Handveste vom Woden Stefan dem guten, Stifter des Klosters Woronez, hervorsuche, welche Schrift das Gemärke und die Markzeichen des Gutes Woronez nachweiset, und, wie diese Ur kunde schreibt und zeigen wird, so soll es bleiben. Auf Grund dieser Urkunde sollen wir sonach abmarken, da sie auch der Egumen von Moldowiza anerkennt, Falls jedoch diese Urkunde von Stefan, Woda, nicht vorkäme, dann sollen wir die Markzeichen beachten, die die moldowizische Urkunde des Woden Alexander, Stifters des Klosters, beschreibt, und wo diese Handveste die Markzeichen weiset, daselbst sollen wir auch unter Vergewißerung durch alter Leute Zeugnisse, welche die Markzeichen wißen, und sie, wo sie sind, zeigen, das Gut Wama abmarken. Also begaben wir uns infolge erlauchten Be fehles Sr. Hoheit, des Woden, zu diesem Gute und, da auch die Egumnen mit allen Kälugärn beider Klöster, dann viele alte und junge Leute der Umgegend aus Kämpulung, Wamä und Stiulpikani gegenwärtig waren, forderten wir den Egumen von Woronez auf, die Urkunde des Woden Stefan vorzuweisen. Er erwiderte jedoch, i« — 146 — daß sie nicht da sei, ^sondern verloren gegangen. Und er zog eine Bestätigungsschrift vom Woden Moise Mowila hervor, angebend, daß sie nach der Urkunde des Woden Stefan abgefaßt sei, und alle Gränzzeichen und alles Gemärke des Gutes Woronez nachweise. Auch zog er noch eine andere Bekräftigungsschrift vom Woden Konstantin Du!a hervor, die ganz wie jene vom Woden Moise Mowila lautet. Die Urkunde des Woden Moise Mowila ist jedoch bei dem ersten Worte, das angibt, wo das Gemärke des Gutes Woronez beginne, beschabet. Von dieser beschabten Stelle an lautet sie also: in die kühle Topliz; von da gerade an den Schärfenberg; von da anstoßend an die salzige Mägura; von da weiter auf das Ziegengebirg; sodann zum Diecel in den verbrannten Felsen; von da an den Gränzpflock des Todoresk; dann in den Kirils Bronnen und hinab bis in die Bistriz stets von Zeichen zu Zeichen. Auf Grund dieser Urkunde nun haben die Ab marker gefordert, daß ihnen der Egumen die Markzeichen des Grun des nachweise, nämlich: die kühle Topliz, den Schärfenberg und die andern obangegebenen Malzeichen. Also brach er von der Mündung der Sucha mare aufwärts gegen die Ebene der Moldawa auf. Nach einer halben Stunde Wegs wiesen sie (die Woronezer) einen Bach, der von der Anhöhe her abkömmt, und nach Durchschneidung des Weges in die Moldowa mündet. Bewiesen ward jedoch, daß dies nicht die Topliz sei. Von da gingen sie weiter die Ebene fort an der Moldawa hinauf, wo sie abermals eine Stelle ohne Waßer mit dem Vorgeben wiesen, daß hier die Topliz gewesen. Man hat aber erkannt, daß da keine Topliz gewesen. Von da ging es abermals weiter aufwärts bis längs der Fichtenfurt, wo sie angaben, daß dort ihre Markung ende, und den Fuß eines Berges gerade längs der Ebene der Moldawa mit den Worten wiesen, daß dies der Schär fenberg wäre. Aber die Moldowizer wendeten ein, daß dies, wo sie gewiesen, weder der Schärfenberg noch die kühle Topliz sei, sondern diese sei weiter rückwärts an der Mündung der Sucha mare, wo sie die Woronezer Urkunde des Woden Moise weiset, und der Schar fenberg gerade dort an der Mündung der Sucha mare neben der salzigen Mägura, wie die Urkunden des Woden Alexander und des Woden Moise beschreiben. Da nun die Abmarker gesehen, wie- nach die salzige Mägura nicht neben dem Berge ist, den die Wo ronezer Kälugär gewiesen, sondern nahe am großen Schärfenberg, den die Moldowizer Kälugär angeben, sich besinde, da ferner auch ein — 147 — Fluchbrief wider die Habgierigen und Falschzeugenden vorlag, trugen die Abgränzer den Woronezer Kälugärn und ihren Zeugen die An nahme des Fluchbriefes an. Die wollten ihn aber nicht annehmen. Hierauf forderten die Abmarker die Moldowizer Kälugär und ihre Zeugen auf, daß sie zwölf Männer fänden, die den Fluchbrief an nehmen, und die kühle Topliz und den Schärfenberg nachwiesen. Da fanden sich zwanzig Greise aus Wama und Kämpulung und ein Priester, welche den vom Woronezer Egumen verfaßten Fluchbrief annahmen. Dann sind sie aufgebrochen und haben uns die kühle Topliz gerade an der Mündung der Such« mare und neben der Mündung des Sakabaches gewiesen, allwo in der That die kühle Topliz mit einem reichen Ouellwaßer befunden worden, was auch die Woronezer Kälugär nicht leugnen konnten. Von da begab man sich über die Mündung des Sakabaches auf die Waßerscheide, der Eschenberg genannt, gerade zum Schärfenberg, wie die Urkunde des Woden Alexander in Uebereinstimmung mit der Urschrift des Woden Moise und dem Zeugnisse der Greise von Zeichen zu Zeichen gleich lautend beschreibet. Da nun der Woronezer Egumen diese Zeichen und Zeugnisse gesehen, zog er noch eine Handveste vom Woden Stefan dem guten, Stifter des Klosters Woronez, über das Dorf Stiulpikani hervor, worin geschrieben, daß sich das Gut Stiulpikani von der kühlen Topliz und der Sucha mare anhebet, und daß der Bach Sucha mare bis an seinen Ursprung mit allen Waldwiesen und Büheln, soviel daran liegen, mit allen Quellen, namentlich: Rä'rioana, Ostra und Schwarzwalde, und all' ihren Quellen, die in dieselben einfallen, und den Wiesflecken, die daran liegen, dem heil. Kloster Woronez geschenket worden. Vom Sakabache aber ist in jenen Hand- vesten keine Erwähnung, da doch andere bei der Sucha mare oban- geführte Bäche, wie: Rärioana, Ostra und Schwarzwalde angegeben sind, und obgleich auch der Sakabach, ein eben so bedeutender Bach, wie jene, ja noch größer, mit einer großen Waldwiese daran ist. Aus diesen Handvesten ist die Wahrheit noch heller hervorgegangen, da sich herausstellte, daß darin über die Markung des Woden Ale- rander und auch über die Handveste des Woden Moise nicht hinaus geschritten wurde. Obgleich die Urschrift des Woden Moise, da wo sie beschabet, angeben mag, daß sich die Woronezer Markung von der Moldawa anhebet; so kann es doch auch heißen, daß das Gut Woronez nach der Handveste für Bukurestie von unten herwärts 10* — 148 — bis zur Sucha, da wo sie in die Moldawa fällt, reiche. Die Ur schrift des Woden Stefan über Stiulpikani weist jedoch die Markung von der kühlen Topliz an, schließt dann an die Sucha mare und von da aufwärts. Hinsichts der Saka jedoch macht sie gar keine Meldung; wie auch Wodä Moise und Wodä Duka von der Mün dung der Sucha mare und der kühlen Topliz schreiben, aber vom Sakathale und Sakabache nichts erwähnen. Die Handveste des Woden Alexander hingegen beschreibt die Markzeichen des Gutes Wämä, anfangend: zuerst aus der Furt über die Moldawa unter halb des Dorfes Kämpul-lung mit einer Waldwiese gerade an der Mündung Shäresa und bachaufwärts zum Ursprunge, von da zur Moschul's Mägura; von da zur Räskoale und an den Eschenberg; weiter zum Salzbründl, wo es die salzige Mägura heißt, die längs dem Schärfenberg lieget; denn die salzige Mägura ist mit dem Schär fenberg nur ein Gebirg. Also ist erwiesen worden, daß eine an dere Salzquelle iu den andern Bergen nirgends vorhanden sei, sondern nur auf jenem Gebirge, welches man die salzige Mägura heißt, und wo zwei salzsaure Bronnen gerade am Schärfenberg sind. Dann geht die Waßerscheide gerade über den Schärfenberg und fällt auf den Eschenberg ab — immer als Waßerscheide fort — bis sie in den Sakabach einfallet. Weiters den Bach des Sakathales — längs der kühlen Topliz — abwärts bis sie in die Moldawa einmündet, dann über die Moldawa gerade gegenüber der Mündung der Sucha mare, wo es am Bach der Schanze heißt. Von da geht es auf dem jen seitigen Ufer der Moldawa im Schanzbache aufwärts bis auf den Wirbel des Deal mare, und von da immer auf der Waßerscheide des Deal mare mit allen Quellen, die in die Moldawa und Mol- Moldowizä abfallen zum Ursprung des Frumoß und in dessen Mün dung in die Moldowizä, von da über die Moldowizä in die Mün dung des Baches Dea, und von da auf den Wirbel des Gränz- hanges, und von da auf den Ahornberg, wo er in die Moldawa in die Furt unterhalb des Dorfes Kämpul-lung abfallet, wo auch zuerst begonnen worden. Und also wurde mit solchen Zeichen das Ge- märke von Wämä geschloßen, weil die Abmarker gesehen, wienach das Sakathal mit seinem Bache in der Handveste des Woden Ale xander enthalten, jedoch in jener der Woronezer vom Woden Stefan, vom Woden Moise und Woden Duka davon keine Erwähnung ge schieht und nichts enthalten ist, indem dieses Thal mit seinem Bache — 149 - gesondert von der Sucha mare vor ihr und längs derselben gehet, bis lezterer gerade an der Mündung Sucha mare in die Moldawa fällt, wie viele Leute gewußt und auch die Woronezer Käluzär nicht geleugnet haben. Vor einiger Zeit jedoch bei einer großen Üeber schwemmung hat sich der Lauf der Sncha mare geändert, fließt nun, wo der Bach des Sakathales rinnt, und mündet in die Moldawa, gerade ein wenig oberhalb dessen Mündung, Da die Handveste des Woden Alerander auf dem Bache des Sakathals hinabreichet, wo dieser in die Moldawa, gerade gegenüber der Mündung des Schanz baches, abfließet, die Handveste des Woden Stefan nie über die Mündung der Sucha mare — gerade an die kühle Topliz — hinabgehet, dann das Dorf Stiulpikani weder an der Mündung der Sucha noch an der Moldawa nachweiset, überdies auch Zeichen einer Dorfs statt weder an der Mündung der Sucha noch in der Ebene der Moldawa sich gefunden, auch keine Urkunde von Woronez von der Mündung der Sucha mare aufwärts etwas gedenket, so haben wir gemuthmaßt, daß die Handschrift des Woden Moise da, wo sie be schabet, etwa gelautet habe: „von der Mündung der Sucha mare oder der Mündung des Sakabaches", für welche Worte die Stelle wohl zureichend war. Sollte die Stelle jedoch lauten: „vom Waßer Moldawa bis in die Sucha", so käme die Marknng unterhalb beson ders von Stiulpikani ganz an Woronez. Von der Sncha aber auf wärts in die Ebene Moldawa schreibt weder eine Urkunde, noch sinden sich Beweismittel. Das Kloster Moldowiza wies außer der Urschrift des Woden Alerander eine Handveste vom Woden Stefan dem guten, dem Stifter Woronez's, v. J. 6955/1447, 11. Horn., vor, worin er dem Kloster Moldowiza die alte Markung von Wama bestätiget; dann eine andere wieder die alte Markung bekräftigende Handveste, abermals von einem Woden Stefan vom 13. November 7007/1499; dann eine andere Urkunde, vom Woden Michael aus dem J. 7227/1719 15, April beglaubiget, nach der Abmarkung des Radauzer Bischofs Kalistru, der hiezu zugleich mit Konstantin Sbera, Zeltwart, und Basil Ciudin, Kämmerer, beordnet war. Als sie nun diese Streitig keit untersucht, haben sie befunden, daß das Kloster Moldowiza genau die Markung des Woden Alerander halte, und überdies der Beweis sich herausstelle, daß die Woronezer Kä'lugär umgehen, ohne Fug und Recht in das Gut Moldowizä's einzudringen. Auch wurde be wiesen, daß es an Moldowiza bis zur Abmarkung durch den Truchseßen — 150 — Scherban Kantakosino zugehörig war. Bei dieser Abmarkung aber, sagen die Kälugär von Moldowiza, sei ihnen Unrecht geschehen, da man die Urkunden und Handvesten nicht gründlich durchschaut habe. Ferner wurde ermittelt, daß, wenn Woronez den Grund, bis wohin die Woronezer Kälugär gewiesen, d. i. eine Strecke von drei viertel Stunden Weges genommen hätte, das Gut Wamä längs der Moldawa verkürzt worden wäre. Gegen die Berge aber geht es bis an das Gut Stulpikani. Die Woronezer haben überdies den Schärfenberg an zwei Orten, die kühle Topliz an drei Stellen ge wiesen, aber nie und nirgends ihr Vorbringen — weder mit Urkunden, wie die Handschriften nachweisen, noch mit Zeugenschaften, was auch selbst der Egumen von Woronez anerkannt hat, — beweisen können. Er brachte jedoch den Anstand wegen des Sakabaches vor, sagend: daß er in die Sucha mare falle und von rechtswegen ihnen gehöre; denn des Woden Stefan Handveste schreibe: „Jn die Sucha mare mit allen Bächen, soviel' in dieselbe münden." Es wurde jedoch be weiskräftig aufgeklärt, daß der Bach des Sakathalcs zu jener Zeit nicht in die Sucha gefallen, sondern seinen besonderen Rinnsal hatte, und in die Moldawa abfloß. Also ward auch bestimmt, daß das Sakathal, wie die Handveste des Woden Alexander und andere so genannte Bestätigungsurkunden vorschreiben, unter der Herrschaft Moldowizä's zu bleiben habe, indem, abgesehen von den Zeugen schaften der Greise, die es ebenso von ihren Aeltern und Großältern vernommen und gehört haben, weder die Urkunden von Woronez noch jene von Moldowizä über die alten Markzeichen hinausgehen. Auch in dem Berge Toderesk, der oberhalb neben dem Raräu liegt, haben sich die Kälugär von Woronez ausgebreitet, um ihn in ihre Herrschaft zu bringen, angebend: daß nach den Urschriften des Woden Moise und des Woden Duka das Gemärke durch die Gränz- säule des Toderesk gehe. Die Moldowizer Kälugär brachten jedoch eine Schenkungsschrift dieses Berges an das Kloster Moldowizä von Gregor Udre, gr. Wätaven von Sucawa, bei, welcher auch mit dem Petschaft des Bischofs Hr. Georg von Rädäuz bekräftiget war, ferner einen Bestätigungsbrief über diesen Berg Toderesk von 7150/1642, März 30., vom Woden Basil. Doch die Woronezer Kälugär haben keine andere Schrift vorgebracht, und es ward aber mals entschieden, daß die Moldowizer Kälugär den Berg Todoreskul nach ihren Schriften besitzen sollen. Die Woronezer Kälugär haben — 151 — sich bis zur Gränzsäule des Toderesk, oder, wo sie ihre Herrschaft beweisen mögen, zu halten, jedoch mit dem Berge Toderesk nichts zu schaffen. Auf die Einwendung der Woronezer, daß Wodä Stefan vielleicht einen Grundtheil vom Gute Moldowiza's weggenommen und es nach Woronez geschenkt, worüber sie jedoch weder Schriften noch Zeichen vorgebracht, wurde entschieden, daß wenn Wode Stefan irgend einen Grundtheil weggenommen, er dann für Moldowizä keine Urkunde über die alte Markung, wie solche bestanden ausge stellt hätte, ^ und besonders da Woronez ringsum mehr Gut besizt als Moldowiza. Also hat die Wahrheit aus den Urkunden beider Klöster, wie wir oben gezeigt, hervorgeleuchtet, so wie auch die Leute auf den Fluchbrief Zeugnis abgelegt, namentlich: Priestermönch Joniki, Voregumen, Johann, auch Voregumen, Greise bei 65 Jahre alt, Michael, Priester von Wämä, bei 65 Jahr, Gregor Negur aus Kämpul-lung, der die kalte Topliz gewiesen, von 86 Jahren, Toader Lehac aus Kämpulung, von 70 Jahren, ferner Pintili Schuhan aus Kämpulung und Lupul Ziribock aus Frumoß, von 60 Jahren, Basil Saßul von Wamä, von 75 Jahren, Pintili Schistak von eben da, von 75 Jahren, Gregor Schistak, von eben da, von 60 Jahren, Peter Lasa, von eben da, von 65 Jahren, Gregor Pädale, von 35 Jahren, Arenti Leontiesch, von 45 Jahren, Nistor Kup, von 70 Jahren, Ursul Balmosch, von 45 Jahren, Basil Kälinäskul, von 40 Jahren, Matiä Tämpeskul, von 50 Jahren, Gregor Bosankul, von 80 Jahren, Nistor Lasa, von 75 Jahren, Alexander Kiruz, Priestermönch Kalistru, Voregumen, und Mönch Daniel, von 80 Jahren, und Mönch Samoil, von 70 Jahren, Stefan Koschcioc, von 70 Jahren, Gabriel Lukanul, von 70 Jahren. Alle diese haben wegen den Markzeichen, die oben gezeigt worden, nach eigenem Wißen und, wie sie es von ihren Aeltern und Vorältern gehört haben, auf den Fluchbrief Zeugenschaft gegeben,' daß das Kloster Moldowiza immer dort seine Herrschaft ausgeübt, wo Woronez eingegriffen habe. Da wir nun so viele Beweise aus den Klosterschriften und den Zeugnissen der Leute gesehen, haben wir einen Markstein gerade an der Mündung der Sucha mare längs der kalten Topliz einge- sezt, und einen Auer an der salzigen Mägura, einen andern im Eschenberg eingehauen, und, nachdem wir dies bewahrheitet und als Recht erkannt, haben wir diese Abmark-Urkunde in die Hände Sr. Heiligkeit des Hr. Georg und des ganzen Vereins des heil. — 152 - Klosters Moldowizg ausgestellt und mit unserer Unterschrift be wahrheitet. Jm Jahre 7264/1756, am 16. Juli. Basil Baschot, gew. gr. Beckenhälter, Stefan Popeskul, Thorwarden. Konstantin Lene, Beckenhälter. R, OOXVII. Thun kund init diesem Markbriefe, daß wir ver möge erlauchten Befehls unsers höchsten Herrn, Sr. Hoheit, Jo Kon stantin Michael Cehan Räkowiz, Woewoden, abgeordnet worden, indem uns mittels erlauchten Briefes Sr. Hoheit befohlen wurde, uns auf ein Gut des heil. Klosters Moldowizg zu begeben, Namens: Berkeschestie, welches im Sucewer Zinut an der Moldowa lieget, und oben mit dem Gute des Klosters Woronez, Namens: Bukurestie, unten aber mit dem Gute des Klosters Slatina, Namens: Toderestie anrainet. Wir haben uns demnach zufolge erlauchten Befehls Sr. Hoheit des Woden auf das genannte Gut begeben, und auch den Vater Makari, Egumen von Woronez, vorberufen. Da wir nun die Urkunden des Klosters Moldowizg abverlangt, so hat man eine Handveste des Woden Stefan des guten vom J, 6981/1473. Sept. 13., auf das Dorf Berkischestie vorgewiesen, welche Handveste das Ge- märke und die Zeichen dieses Dorfes Berkischestie angibt, nach weisend: daß es anfange von der Birkenlache (u. s. w.) — Anch der Egumen von Woronez hat eine Handveste vom Woden Bogdan, vom J. 7033/1525 vorgewiesen, wo die Markzeichen von Bukurestie, das oberhalb Birkischestie liegt, beschrieben werden. Und die Zeichen werden da abermals angegeben: bis zum Ursprunge des Runkbaches und in dem Bache Runkul — abwärts durch den Wald — bis in den Bach Berg'len, und von dort geht das Gemärke gerade auf die Mündung des Baches Berg'len, und über die Moldowa gerade auf die Mündung des Bälkoa, wo es auch die Urkunde Moldowiza s anzeigt, und zu den zwei Zipfeln der Güter nämlich: gegen Osten, wo es auf den Ursprung des Runks und auf die Mündung des Bälkoe hinweiset, an den Zipfel gegen Abend aber über die Mol dowa. Sonach stimmen die beiderseitigen Urkunden überein, und es liegt kein Anlaß zu Streitigkeiten vor. Aber vom Ursprunge Run- kuls mehr abwärts, wo einige Feldwiesen unten vom Bache Runkul gerade an der Seite des Baches Runk sind, kommt er nicht auf die — 153 — Markung Birkischesties. Aber die Kälugär von Woronez weisen nach, ihre Urkunde schreibe, daß der Bach mitten durch jene Wiesen gehe. Wir haben jedoch die Urkunde nicht gut verstehen können, da sie serbisch ist, und haben diese Angelegenheit belaßen, bis man die Urkunde gut übersetze, daß man sie verstehe. Deshalb wie diese Urkunde schreiben wird, da sie später als die der Moldowizer aus- gefertiget wurde, so sollen es auch die Kälugär von Woronez von dort weiter hinab halten. Da sonach die Moldowizer Kälugär an den Wolfsbach gehen wollten, so haben die Woronezer Kälugär da gegen eingewendet, daß man sich, wie ihre Urkunde schreibt, zu dem Bache Berg'len begebe. Und wieder haben wir erachtet, daß man sich daran halte, wo der Bach Berg'len einfließt; und von dort gerade über die Moldowa, und dort gerade an der Mündung des Baches Berg'len haben wir einen Auer in eine Eiche eingehauen; und von der Eiche gerade über die Moldowa gerade an die Mün dung des Baches Bälkoa zu einem Avfolterstock, wo am Ufer einer Topliza ein Markstein gesezt wurde, wo auch der Blasi-Steig ge wesen; und von diesem Stein gerade zur Mündung des Bälkoa, und also ward sich mit den Kälugärn von Woronez ausgeglichen. Wegen der Abrainung des unteren Gemärkes, wo es mit Slatina's Gute Toderestie rainet, haben wir den Egumen von Slatina vor gerufen, daß er die Schriften vorweise. Der Egumen hat aber Gedeon, den Voregumen von Slatina, geschickt, der bei seiner An kunft uns erklärte, daß von jenem Gute Toderestie keine Urkunde vorhanden sei, so wie auch nicht von andern Gütern, die ihr Kloster sonst noch habe. Da wir nun gesehen, daß bei ihnen keine Schriften seien, haben wir uns gerade unten zum Rande des Gemärkes Ber- kischestie's begeben, gegen Osten gerade an der Rothenmünde, und sind gegangen gerade über die Moldowa zur alten Topliza, wo in eine Erle ein Auerkopf geschnitten wurde, und von dort an der Topliza aufwärts, bis wo der Bälkoa in diese Topliz fällt, und von dort den Bälkoa aufwärts bis in dessen Mündung, wo in einen Ahorn ein Auerkopf gemacht worden. Also wurde auch unten gegen Slatina das Gemärke abgerainet. Obgleich nun die Kälugär von Wo ronez angegeben, daß sie jenes Grundstück längs ihrem Todorestie beherrschten, so haben sie doch keine Schriften vorgewiesen. Deshalb haben wir nach der Urkunde des Woden Stefan, die Moldowiza besizt, abgemarkt, weisend von Zeichen zu Zeichen das ganze Gemärke — 154 — ringsumher. Es blieb nur noch der Streit wegen des Wiesfleckens am Runkul- und Berg'len-Bache, da wir die Woronezer Urkunde vom Wo den Bogdan nicht übersetzen konnten, und haben es belaßen. Wie es nun aus jener Urkunde erhellet, so soll es auch bleiben. Und wie wir es gesondert und aus den Urkunden erkannt haben, so haben wir auch abgemarkt, wie der Brief schreibt. Deshalb haben wir diesen Markbrief zu Handen Sr. Heiligkeit des Vaters Hr. Georg, Egumen's, und des ganzen Vereins des heil. Klosters Moldowiza gemacht, und ihn auch beglaubiget unten mit unsrer Unterschrift, damit er ihnen zur Beglaubigung diene. V. I. 7264/1756, Juli 17. Basil Baschot, gew. gr. Beckenhälter. Stefan Popeskul, Thorwarden. Konstantin Lene, Beckenhälter. R.

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Charter203
Date: 99999999
Abstract 218. Schenknis des Priestermönchs, Hagi Serasim, Einsied lers vom Berge Raräul, gegeben in die Hände Sr. Heiligkeit des Hr. Georg, Jgumens, und des ganzen Vereins des heil. Klosters Moldowiza: wienach er aus seinem guten Willen sich vor dem heil, Kloster bußfertig zur Erde gebeuget, sich dem Kloster gewidmet, und demselben eine von ihm gemachte Einsiedelei des Raräu mit Allem gegeben habe. Auch hat er dem heil. Kloster einige Gründe in jenen Bergen gegeben, wie dies Alles gründlich in seiner Schenknis nachgewiesen wird. V. I. 7264/1756, Sept. 26. —

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Charter181
Date: 99999999
Abstract 193. Markbrief von — — — —— — — — wienach er auf Befehl Michael Sturs'a's, Mundschänks, und Jspra- wniken des Zinuts Sucewa, abgegangen sei und die strittigen Gründe der Räciulcner, Räschcer und Bäjer-Markung abgerainet habe. V. J. 7256/1748, August 7. — Konstantin Nikolaus.

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Charter74
Date: 99999999
Abstract 81. Stefan, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza ein Dorf, Namens Onzeni, welches Dorf Woewoda Peter diesem Kloster geschenkt hat. V. J. 7103/1595, Juli 12. Sr. Jeremiä Mogila.

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Charter192
Date: 99999999
Abstract 205. Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewoda, an die Jsprawniken und Steuer-Einheber in den Zenuten. Diese sollen die unleugbar Hörigen und andere Seitenhäusler, die auf den Gütern des Klosters Moldowiza leben, vorrufen, damit dieselben nach den HörigZeitssätzen mit dem Kloster bestimmen und wißen, was sie jähr lich zu leisten haben, — Arbeit oder Geld. V. J. 7261/1753, Jäner 13. —

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Charter71
Date: 99999999
Abstract 78. Stefan, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Mol dowiza in der Stadt Baja die Herrschaft über zwei Mühlen, eine inmitten, die andere am Rande der Stadt, mit der Bierbrauerei, — 95 — einer Malze und vier Häuser mit Leibeigenen. Dies Alles ist eine Schenknis, Begnädigung und Bestätigung von Peter, dem Woewo- den, und Johann, dem Woewoden. V. J. 7103/1595, Mai 17. —

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Charter185
Date: 99999999
Abstract 197. Konstantin Michael Gehan Rakowiz, Woewoda, schreibt an Dinul Kantakusino, gew. gr. Mundschänk, Jsprawniken des Zinut's Sucewa: Joaniki, Jgumen, und der ganze Verein des Klosters Moldowiza habe sich gegen die Bürger von Baja beschwert, daß sich diese auch nach der vom Basil Baschota, Beckenhälter, und Konstantin Ciudin vorgenommenen Abmarkung wieder erfrecht haben, in ein — 135 — Grundstück Räciuleni's einzudringen und dasselbe zu beherrschen. Der genannte Herr soll demnach dahin abgehen, die Sache erheben, von neuem abmarken und auch einen Markbrief ausstellen. V. J. 7258/1750, Jäner 10. —

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Charter186
Date: 99999999
Abstract 198. Konstantin Michael Gehau Rakowiz, Woewodä, schreibt über die Klage Georgs, Jgumens des Klosters Moldowiza, gegen Toma, den Armenier, an den Schulzen in Botäscheni: daß er den Armenier vorrufe und zur Rechenschaft ziehe, auf daß er für das Gut Onzeni den Pachtschilling bezahle. Sollte sich jedoch jemand sinden, der einen beßeren Preis böthe, so stehe es dem Jgumen frei, einem solchen die Einkünfte des Gutes zu verkaufen. V. J. 7258/1750, Jäner 11. — OXOIX. Wir Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewoda, von Gottes Gnaden Hospodar des moldauischen Landes. Meine Herrschaft schreiben dem getreuen Bojarn, unserm Hr. Stefan Hermesiu, gew. gr. Zeltwart: Wir thun zu wißen, daß sich bei meiner Herrschaft unsere Bether Joniki, Egumen, und der ganze Verein des heil. Klosters Moldowiza beklagt haben, vorbringend: daß das Kloster ein Gut, Namens: Korläzel, im Zenut Sucewa, habe, wo Grundeingriffe von andern Räseschen geschehen. Auch habe das Kloster andere Güter, wegen denen sie um Abmarker gebeten, um diese Güter abzurainen. Sieh'! —deshalb ordnen, meine Herrschaft dich Herrn zur Abmarkung, daß du dich bei Empfang dieses Schrei bens meiner Herrschaft aufmachst, auf jene Güter dich begebest und gme Leute von ringsum, so wie alle Räseschen versammelst und gründlich und mit guter Gerechtigkeit die Schriften, die sie dir vor zeigen, im Auge hältst. Jm Falle einige alte Briefe über das Ge- märke da sind, sollst du ihrer Spur folgen, diese aussondern und mit Steinblöcken bezeichnen. Falls sich aber bei keinem Theile ein Markbrief vorfände, dann untersuche nach der Beglaubigung alter Leute, die auf diesen Gütern gelebt haben, wie sie mit ihrer Seele die Herrschaft jener Güter kennen. Und wo diese Greise in Furcht Gottes zeigen werden, daß das Gemärke gegangen, dort sollt ihr Steinblöcke als Malzeichen setzen und nach den Zeichen ein Zeugnis ausstellen, auf dem sich auch alle andern, so viel sich bei der Ab markung versammelt befunden, unterfertigen. Wenn die Abmarkung — 136 - mit Gerechtigkeit geschehen, so wird auch meine Herrschaft dies mit einer Urkunde dem heil. Kloster bestätigen. Dies schreiben wir. Juli 25. 7259/1751. (P. P.) Kantakosino, gr. Kanzler. R.

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Charter23
Date: 99999999
Abstract 24. Stefan, Woewoda, bestätiget und begnädiget das heil. Kloster Moldowiza, daß dessen Häuser in Sucawä, wo die Arme- nerin Stana wohnt, keine Art landesherrlichen Abgaben, weder große noch kleine, auch nicht einen Stein Wachs zu entrichten haben. Auch b — 66 — haben sie bei den landesherrlichen Mühlen nicht zu fronen, weder irgend eine Art Steuer zu entrichten, noch einen landesherrlichen Dienst zu thun, da er alle Einkünfte von diesen zwei Häusern dem genannten Kloster gegeben habe. Auch bestätiget Se. Hoheit demselben die Herrschaft auf diese zwei Häuser in Sucawa. V. J. 6965/1457, Aug. 12. Sr.

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Charter171
Date: 99999999
Abstract 182. Alexander Sturs'a, Kanzler; Konstantin Rasul, Hof richter; Konstantin, gr. Schwertträger; Theodor Paladi, Schatzmeister; und Aristarch, Schwertträger: Statthalter. — Se. Heiligkeit Vater German, Jgumen des heil. Klosters Moldowiza, habe das aufrechte Gut des Klosters zu beherrschen, nämlich: einen Bach, der längs der Stadt Baja fließt, mit den Mühlstätten vom Anfange des Baches, bis wo er in die Moldawa fällt, dann den Grund des Absteige hofes, eine Brauerei und vier Gründe höriger Häuser, die in der Stadt Baja sind. Wegen diesen hatten die Kälugär mit den Städt lern von Baja vor dem Bojarenrathe einen Rechtsstreit und im Er kenntnisse des Bojarenrathes vor Sr. Hoheit Konstantin, dem Woe- woden, blieb es dem Kloster, sie zu beherrschen. Deshalb sollen sie sie beherrschen mit dem ganzen Grunde und allen Einkünften, als ein aufrechtes Klostergut. V. J. 7251/1743, Aug. 15. —

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Charter265
Date: 99999999
Abstract 281. Rechtsspruch der Bojaren des Staatsrathes des Fürsten thums Moldau, gegeben Sr. Ehrwürden Hr. Benedikt, Jgumen von Moldowizä: wie er mit Toader Lukan aus Wamä gerechtet, der, von Seite aller Wamer abgeordnet, vorbrachte: daß sie der Jgumen mit Frone und Zehent bedrücke. Bei der Untersuchung sei jedoch diese Klage des LuZac und der andern vier Aufrührer, Namens: Gregor Bädalä, Joniz Lnkannl, Toader Mändril und Joniz Kirnz von den Bojaren als lügenhaft befunden worden, Der Jgumen hat ferner erwiesen, daß die Wamer in ihren Häusern ohne sein Vorwißen Ge tränkeverkauft haben, — nicht alle, sondern nur einige zur Klosterfrone gekommen seien, und auch die, welche erschienen, dadurch, daß sie das Heu grün geschobert, schlechtes Heu gemacht haben. Auch Se. Hochheiligkeit Vater Gabriel, Metropolit des Landes, hat hiebei das als wahr bestätiget, daß, seit Se. Hochheiligkeit Metropolit der Moldau ist, in diesem Kloster neun Jgnmnen gewechselt haben, indem alle wegen der ihnen von den Wämern angethanen Bosheit und Verhöhnung die Jgumenie verlaßen haben. Der Staatsrath, gab demnach dem genannten Jgumen die Bewilligung, diese vier obgenannten Leute aufzuheben, auf daß sie als Störer und Aufwiegler — jedoch mit Wißen des Schultes von Kämpul-lung — aus Wamä abgeschafft wer den, und wegen des von ihnen verderbten Heues das, was sie ver schuldet, ersetzen. V. I. 7280/1772, Dec. 1. — — 183 —

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Charter191
Date: 99999999
Abstract 204. Markbrief vom — Hauptmanne und von Toader Bädeliz, Schulzen. Auf erlauchten Befehl Sr. Hoheit des Woden haben sie sich hin nach Karapciul begeben, damit sie ober Karapciul von Jor- dänestie, einem Gute Gregor Häshdäu's, abmarken. Als sie nun dorthin gekommen, haben sie die Leute wegen dieses Gutes befraget, warum die andern Güter, welche dort liegen, nämlich: Ropce ober- und Karapciul unterhalb über den Siret gehen, Jordänestie aber, Häshdäu's Gut, nicht darüber gehe, sondern nur den Siret gegen Osten erreiche. Diese Leute haben erwidert: sie hätten noch von ihren Aeltern gehört, daß dieses Gut Jordänestie nur bis an den Siret, nicht aber über denselben gehe. Endlich ist auch Gregor Häshdäu gekommen, und man hat ihn befragt, ob er Schriften oder Zeugen wegen des Gutes Jordänestie habe. Und er hat nichts, außer dies als Grund der Streitigkeit vorgebracht, daß die andern Güter den Siret überschreiten, warum also nicht auch sein Jordä nestie? — Die Abmarker haben jedoch auf das Zeugnis jener Leute, die auch einen Fluchbrief angenommen, erachtet, daß Häshdäu wedcr über den Siret gehe, noch daß er sich in die Einkünfte jenes Grundes — 138 - einmische, bis er nicht Beweise gleichwie jene andern aufsinde. Auch haben sie dieses Zeugnis gegeben, bis daß Häshdau Beweise sinde, daß auch er einen Theil über den Siret habe. V, J. 7260/1752, November 3. —

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Charter137
Date: 99999999
Abstract 145. Verzeichnis der Rainzeichen von Wäkulestie auf Grund des Zeugnisses alter Leute von Zeichen zu Zeichen. V. J. 7203/1695. April 13. — Antioch Konstantin.

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Charter230
Date: 99999999
Abstract 246. Stefan Stärc'a gibt in die Hände Sr. Heiligkeit des Vaters Anton, Jgumens des Klosters Moldowiza, eine Schrift: wienach er wegen der Markung Berlinza s mit Oprischeni, einem Gute des Klosters, Streit gehabt. Da sie sich nun nicht anders ausgleichen konnten, so haben sie sich auf das Fest des heil. Apo stels Toma einen Fristtag bestimmt, daß die Väter mit ihren Schriften dorthin kommen, und auch er mit seinen Schriften, die er auf Berlinzä habe, dahin gehe, und zugleich mit den auf erlauchten Befehl Sr. Hoheit, des Woewoden, abgeordneten Abmarkern die Güter abrainen. Also haben sie sich wechselseitig Schriften ausgestellet. V. J. 7273/1765, März 11. —

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Charter125
Date: 99999999
Abstract 132M. Jm Namen Gott des Vaters, des Sohnes und des heil. Geistes, der unzertheilten Dreieinigkeit. Jch Diener meines Gott des Herrn, und meines Erlösers Jesu Christi, kniebeugend vor der unzertheilten Dreifaltigkeit. Wir Basil, Woewoda, von Gottes Gnaden Hospodar des mol dauischen Landes. Meine Herrschaft hat wohlthätig, mit unserm guten Willen, mit reinem und erleuchtetem Herzen, aus unserer ganzen Seele und mit Gottes Hilfe dem heil. Kloster Moldowiza, wo die Kirche der Verkündigung der reinsten Jungfrau'n und Gottesgebärerin ist, die Markung nach der vom heil. Kloster vorgewiesenen Urkunde seines Stifters, Alexanders des alten, rühmlichen Angedenkens, der im J. 6918/1410 Herr des Landes Moldau war, so erneuert und bekräftiget, - 108 - wie derselbe dazumal das Gemärke für das heil. Kloster, allwo solches in den Bergen mit den ungarischen Marken zusammenkommt, gemacht hat, namentlich: vom großen und kleinen Suhard, dann an den Bergen: Raräul und Thoderesku, Das Gemärke beginnt: von dem Wirbel Shirebä, der oberhalb dem kalten Bronnen ist, zur kleinen Koschna; auf dieser hinab zum Ahornwäldchen, und von dort hinab zur großen Koschna; und von dort auf der großen Koschna zum Fuße des großen Suhard, und von dort gerade aufwärts in den Wirbel des Suhard bis zum Ursprunge des Baches Rußa; und von dort auf dem Bache hinab zum Waßer Bistrizä; und von dort auf diesem hinab bis zum kalten Bronnen und in den Wirbel Shereba, von wo begonnen wurde. Also wird hierüber dem ge nannten Kloster diese unsere Urkunde und erneuerte Bekräftigung samt allen Einkünften gegeben. Und hierauf ist unserer vorgenannten Herrschaft Versicherung (Beglaubigung) wir Basil, Woewoda, und unserer Herrschaft allerliebsten Sohnes, Stefan des Woewoden, die Versicherung unserer Bojaren: d. V. d. Hr. Thodoresku, gr. Hofrichters des untern Landes; d. V. d. Hr. Toder Petricaik, gr. Hofrichters des oberen Landes; d. V. d. Hr. Gabril, Hetmans und Sucawer Parkalaben; d. V. d. Hr. Balan und Apostol, Parkalaben von Hotin; d. V. d. Hr. Petrasku, Parkalaben von Nemz; d. V. d. Parkalaben von Roman; d. V. d. Hr. Apostol K«t<rrHu, Kämmerers; d. V. d. Hr. Gregor Ureki, gr. Schwertträgers; d. V. d. Hr. Jordaki, Schatzmeisters; d. V, d. Hr. Toma, Truchseßen; d. V. d. Hr. Lupul Preseskul, Beckenhälters; d. V. d. Hr. Kosta, Marstallers; und die Versicherung all' unserer großen und kleinen Bojaren. Und nach unserm Ableben, wer Herrscher sein wird von unseren Kin dern, oder unseren Sippen, oder wen Gott zum Herrscher unsers Landes Moldau erwählen wird, der soll unsere Schenknis und Be kräftigung nicht umstürzen, sondern soll selbe geben und bekräftigen, weil diese wahre Gemarkung von uralten Zeiten her ihr Eigenthum ist. Und zu mehrerer Beglaubigung und Bekräftigung all' des Obbe- schriebenen haben wir unserm getreuen und geehrten Bojarn Hr. Gabrilasch, gr. Kanzler, befohlen dies zu schreiben und unser Pet schaft beizuhängen diesem Briefe. Geschrieben hat's Michae Tentul, gew. Kanzler, im J. 7150/1642, im Monate März, den 30. Tag. Wir Basil, Woewod. (H. P.) Sr. — 109 —

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Edit charter (old editor)
Charter109
Date: 99999999
Abstract 116. Jo Radul, Woewoda, schenkt und erneuert das Ver zeichnis für die Kirchweih des heil, Klosters Moldowiza, wo die Kirche der Verkündigung der reinsten Herrscherin, unserer Gottes- gebärerin und allzeit Jungfrau'n Maria ist. Durch dieses Ver zeichnis hat er Folgendes gegeben: 1 Faß Wein. 1 Malter Korn. 1 Malter Malz. 1 Faß Honigseim. 30 Guldln auf Fische. 3 Guldw auf Weihrauch. 10 Thaler auf Wachs. Se. Hoheit hat sich selbst unterfertiget und das Petschaft beigedrückt. V. J. 7126/1618, März 4. — — 104 — Kaspar,

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Edit charter (old editor)
Charter257
Date: 99999999
Abstract 273. Se. Hochheiligkeit Hr. Hr. Gabriel, Metropolit der Moldau, überträgt mittelst Schreibens an Se. Ehrwürden Hr. Benedikt, Jgumen von Moldowiza, die Besorgung der ganzen Erzpriesterei von Käm- pul-lung. V. J. 7279/1771, Jänner 29. -

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Edit charter (old editor)
Charter85
Date: 99999999
Abstract 92. Jeremiä Mogila, Woewoda, thut allen Steuereinhebern, die im Zinut Sucawa dienstlich umhergehen, kund, daß er einen landesherrlichen Freibrief auf vier Jahre ausgefertiget: wornach man in dem dem Kloster Moldowiza gehörigen Dorfe Räciuleni keine Art Steuern zu zahlen habe. Auch die Leute, die aus dem Lande Sr. Hoheit in dieses Dorf kommen, sollen nicht, wie die im übrigen Lande, zur Steuer vorgeschrieben werden, sondern die Steuereinheber 7 - 98 — sie in Ruhe laßen, damit sich das Dorf für das heil. Kloster und die Kirche dort sammle. V. J. 7114/1606, Mai 15. Sr. Simon Mogila.

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