Collection: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data)
Charter: 233
Date: 99999999
Abstract: 249. Die Leute von Fälticeni geben eine Schrift in die Hände des Jgumens von
Moldowiza: daß sie sich nach dem von Sr. Ho heit, dem Woewoden, veröffentlichten
Hörigkeitssätzen mit dem Jgumen verglichen haben, hiernach dem Kloster jährlich von einer
Falce je einen Stog Heu zu machen, bei der Abmahd vom Auf- bis zum Unter gang der Sonne
einen Scharwerktag zu leisten, und einen solchen auch mit den Pflügen abzuarbeiten haben.
Auch soll jeder Haus- wirth des Klosters von Fälticeni oder von Bläsestie her je fünf
Mierzen Fronfracht zuführen, einen Tag bei der Mühle zu dämmen haben, und den Schänken,
was immer für eine Art Getränke zu verkaufen, nicht erlaubt sein, sondern nur allein dem
Kloster. V. J. 7274/1766, Juni 25, —
Charter: 40
Date: 99999999
Abstract: 45. Peter, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza die Hälfte
des landesherrlichen See's an der Donau, Namens: Kowor und die Hälfte aller Einkünfte von
denen, die dort Fische fangen; dann alle Lachen und Bäche auch mit jenem großen s — 82 -
Bache, der von Kochlu herkommt und in den Jalpuch mündet; und welch' immer Theil man mit
Fischnetzen herausnimmt oder an Zoll wegen Streitigkeiten oder durch Strafen erhält, der
soll als Ein kommen ganz dem Kloster gehören. V. J. Sr.
Charter: 123
Date: 99999999
Abstract: 130. Basil, Woewoda, gibt dem Pfaffen Gabriel, Jgumen und dem ganzen Vereine
des heil. Klosters Moldowiza einen Rechts spruch: wienach die Kälugär dieses Klosters
angesichts vor Sr. Ho heit mit dem Pfaffen Konstantin von Botäscheni wegen eines Teiches
des Dorfes Onzeni gerechtet und ihn überwiesen haben, Und Se. Ho heit hat dem Kloster die
Herrschaft über das Dorf Onzeni mit dem Fischteich und allen Einkünften bestätiget. V. J.
7146/1638, Juli 16. Sr.
Charter: 219
Date: 99999999
Abstract: 234. Johann Theodor, Woewod, stellt Georgen, Jgumen des Klosters Moldowiza,
anheim: wenn sich wer immer fände, der für das Gut Onzeni dem Kloster mehr anböthe, diesen
anzunehmen, jene aber, die weniger biethen, wegzuweisen. V. J. 7268/1760, Mai 17. —
Charter: 56
Date: 99999999
Abstract: 62. Johann, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza in der
Stadt Baja zwei Mühlen, eine inmitten, die andere am Rande der Stadt, mit einer
Bierbrauerei, einer Malze, Malz zu machen, und vier tatarische Häuser; all' dies eine
Schenknis des Woewoden Alexander des I. — Se. Hoheit bestätiget dem Kloster die Herrschaft
über dies Alles. V. J. 7089/1581, Nov. 11. Sr. - 89 —
Charter: 72
Date: 99999999
Abstract: 79. Stefan, Woewoda, gibt dem Jgumen und allen Brüdern des Klosters Moldowiza
eine Schrift, daß sie befugt und bemächtiget seien, die Waldstätten, soviel dem Kloster
gehören, zu beherrschen und zu beschirmen. V. J. 7103/1595, Mai 18. —
Charter: 25
Date: 99999999
Abstract: 26. Stefan, Woewoda, gestattet den Kälugärn des heil. Klo sters Moldowiza, von
allen Schänken in Baja zum Dienste in der Kirche Wachs abzunehmen. Jedermann aber, der
ohne Wißen der Kälugär eine Schänke errichtete, und Getränke verkaufte, dem sollen die
Kälugär die Getränke wegnehmen, und überdies zwanzig Guldin. Auch hat jeder, der es wagen
sollte, diese Schenkung zu übertreten, schwere Vergeltung und Strafe zu gewärtigen. V. J.
6966/1458, Aug. 31. Sr. XXVII. Von Gottes Gnaden wir Stefan, Woewoda, Hos- podar des
moldauischen Landes, thun kund durch diesen unser'n Brief Allen, die solchen sehen oder
lesen hören: wienach vor uns und all' unsere moldauischen großen und kleinen Bojaren
gekommen unser Diener, Hr. Matiä, Sohn des Juri Manewic, mit seiner Verwanten, Anna,
Tochter des Luka Manewic, aus ihren guten Willen, von niemand — 67 — genöthiget oder
gezwungen, und verkauften ihr wahrhaftes Vatergut, vermöge ihrer wahrhaften und
angestammten Handveste, ein Dorf am großen Schomus, Namens Oncesti, beide Antheile. Dieses
Dorf verkauften sie unsern Dienern, dem Luka und seinen Brüdern Oance und Tudoran, um 400
tatarische Gulden; und nachdem unser Diener Luka und seine Brüder Oance und Tudoran dieses
festgesezt hatten, bezahlten sie vor uns und unsern Bojaren all das obige Geld 400
tatarische Gulden vollzählig in die Hände unser's Dieners Matiä, Sohnes des Juri Manewic
und seiner Verwanten, Anna, Tochter des Luka Manewic. Da wir nun ihren guten Willen,
Vertrag und die völlige Bezahlung gesehen, so haben auch wir unserm Diener, Luka und
seinen Brüdern Oance und Tudoran von uns das oberwähnte Dorf Oncestie, beide Antheile am
großen Schomus, gegeben und be kräftiget, damit es auch von uns eine Handveste sei mit
allen Ein künften ihnen, sowie ihren Kindern, Enkeln, Urenkeln, Ururenkeln und ihrem
ganzen Geschlechte, wer ihnen als der nächste auserkoren wird, unverbrüchlich für immer,
in Ewigkeit. Und das Gemärke dieses obbeschriebenen Dorfes soll nach dem alten Gemärke
sein, wo es von Ewigkeit her bestanden. Und hierauf ist die Beglaubigung unserer
Herrschaft des Obgenannten, wir Stefan, des Woewoden, und die Beglaubigung der
vielgeliebten Söhne unserer Herrschaft, Alexander's und Bogdan Wlad's; die Beglaubigung
unserer Bojaren: d. B. d. Hr. Sbiara; d. B. d. Hr. Njeg; d. B. d. Hr. Dum; d. B. d. Hr.
Gangur; d. B. d. Hr. Dragosch, Hofrichters; d. B. d. Hr. Härman; d. B. d. Hr. Dashbog; d.
B. d. Hr. Jazek Hudic; d. B. d. Hr. Steful in Hotin; d. B. d. Hr. Mikot und Hr. Rje-
sisch, Pärk-al-aben in Nemz; d. B. d. Hr. Cortorowski; d. B, d. Hr. Grosa, Pärk-al-aben in
Orhei; d. B. d. Hr. Jon Sckar; d. B. d. Hr. Klänäo, Schwertträgers; d. B. d. Hr. Boldor,
Schatz meisters; d. B. d. Hr. Andreik, Mundschänk's; d. B. d. Hr. Matäa, Truchseßen; d. B.
d. Hr. Jeremiä, Kämmerer's; d. B. d. Hr. Schan der, Marstaller's, und die Beglaubigung
all' unserer moldauischen großen und kleinen Bojaren. Und nach unserm Leben, wer Hos-
podar unseres Landes sein wird von unsern Kindern oder unserm Geschlechte, oder wen immer
Gott auserwählen wird, Hospodar zu sein unseres moldauischen Landes, der soll doch unsere
Schenknis und Bekräftigung nicht umstoßen, sondern sie ihnen bestärken und bekräftigen;
denn wir haben ihnen — — — das sie für ihr ge — 68 - rechtes Geld erkauft haben, für ihren
getreuen Dienst gegeben und bekräftiget. Und zu mehrerer Bestärkung und Bekräftigung des
Ob- beschriebenen haben wir unserm getreuen Hr. Täutul, dem Kanzler, befohlen, zu
schreiben und unser Petschaft beizuhängen diesem unsern Briefe. Geschrieben hat's Jon zu
Sucawa. im J. 6975/1467 im Monate Octob. am 9. Tage. Sr. (H. P-)
Charter: 152
Date: 99999999
Abstract: 161. Klagschrift der Kälugär des Klosters Moldowiza des Jnhaltes: daß das
Kloster einige Seen im Zinut Kowur's habe, Namens: Kowor und Orjaw; den Oraw aber haben
die Türken weggenommen. Auch sei daselbst ein Bach, in dem die Fische in den See Kowor's
kommen, an welchem Bache jedoch ein gewisser Hainroschia Hand gelegt, sich ein Flechtwerk
gemacht und die Fische unter dem Vorwande aufhalte, daß er selbst diesen Rinnsal gemacht
hätte. Ueber ihre Bitte um Gerechtigkeit schreibt demnach Se. Ho heit auf den Rücken der
Klage an den Jsprawnik von Kowur, daß er jenen Mann vorrufe und den Kälugärn Gerechtigkeit
schaffe.
Charter: 89
Date: 99999999
Abstract: 96. Konstantin Mowila, Woewoda, gibt und begnädiget das heil. Kloster Moldowiza
mit den Geldstrafen und Mordbußen, daß sie der Jgumen von allen Dörfern des Klosters
nehme, damit sich die Kälugär Kleider und Beschuhung machen. V. J. 7116/1608, Jäner 7. Sr.
Charter: 75
Date: 99999999
Abstract: 82. Georg Cachtir gibt dem Kloster Moldowiza ein Buch und einen neuen
Mess'mantel, auf daß man seinen Vater Apostol, seine Mutter Chirisa, sein ganzes
Geschlecht und ihn selbst in die Ge- denknis schreibe, und ihrer täglich gedenke. V. I.
7104/1596, Juli 16. -
Charter: 59
Date: 99999999
Abstract: 65. Peter, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza eine Urkunde: wienach er
vom Bischof Anastasi, der Metropolit gewesen, von Georg, Erzpriester von Radauz und
Agathon, Bischof von Ro man, die Segnung dazu erhalten, und mit dem Priestermönch Michail,
Jgumen von Moldowiza, zu seiner Gedenknis die Verfügung ge troffen habe, damit man ihm
jährlich am Tage des großen Blut zeugen Georgi das Gedenknis halte nach dem Brauch der
Kirche, wie es mit den früheren gottesfürchtigen Landesherrn von den heil. Vätern geordnet
worden, wozu er hundert Galben M) gewidmet habe. Dem gemäß soll nach der Abendandacht ein
Seelenamt ge feiert, die Lichter angezunden und alle Priester und Diakonen, im Priester-
und Diakonen-Gewande gekleidet, den Kirchendienst nach Vorschrift verrichten. Beim
Gastmahl soll nach Vermögen des Klosters zu eßen und zu trinken sein, Bier und einige
Schoppen Wein gereicht werden; am Tage des Gedenknisses aber ein Hochamt gefeiert und der
Leichenweizen sein, wie es der Brauch ist. Wieder — 91 — gebe man dann beim Gastmal
Speisen nach Vermögen des Klosters und zu trinken Bier und zu zwei Becher Wein, damit sich
alle Kä- lugär und Laien erlaben. Der Jgumen aber, der aus Sorglosigkeit es versuchen
sollte, diese Gedenknisanordnung in Vergeßenheit zu bringen, oder zu zernichten, der soll
es vor dem schrecklichen Richter stuhle Christi zu verantworten haben; er soll verflucht
sein und keine Verzeihung erlangen von Christus, dem gerechten Richter, und von Sr.
Hoheit! V. J. 7092/1584, Oct. 4. Sr.
Charter: 213
Date: 99999999
Abstract: 228. Pachomi und der ganze Klosterverein von Slatina stellen dem Jgumen Georgi
und dem Vereine zu Moldowiza eine Schrift aus, wienach beiderseits dieser Tausch
geschehen: Das Kloster Slatina habe dem in Moldowiza einen Zigeuner, Namens: Paul Basian,
gegeben, das Kloster Moldowiza aber dem in Slatina einen andern Zigeuner, Namens:
Zachariä, einen Schmid, samt Zigeunerin und Kind überlaßen. Auch haben sich die Klöster
gegenseitig Schriften ausgestellt, V. I. 7267/1759. —
Charter: 91
Date: 99999999
Abstract: 98. Jeremiä? Mogila, Woewoda, gibt dem Jgumen, dem ganzen Vereine des heil.
Klosters Moldowiza und den Wätamanen des Dorfes Schäläestie eine Schrift: daß es ihnen
frei stehe, fremde Leute dorthin zu berufen, um dort eine Freistätte zu machen, wo sodann
solche Leute drei Jahre der Landesherrschaft keine Art Ab gaben zu entrichten haben. V. J.
7116/1608, Juli 2. Sr. Konstantin Mogila.
Charter: 202
Date: 99999999
Abstract: 215. Konstantin Michael Gehau Rakowiz, Woewoda, an Stefan Popäflul, Thorwarden.
Stefan Popäskul war abgeordnet worden, einen Grund abzumarken, worüber zwischen den
Kälugärn von Wo ronez und denen von Moldowiza Zwistigkeit«. entstanden war. Jn folge Klage
Georgs, Jgumens von Moldowizä: daß Joniz Baschota, Mundschänk, durch eine Ausbreitung
gegen das Scholdänestier Ge märke in das Gut Fälticeni eindringe, soll er nun diesen nach
Fäl- ticeni vorrufen, nach den aus den Schriften hervorgehenden Beweisen — 145 — das
Gemärke richtig stellen, auch, wenn es nöthig wäre, Male setzen und einen Rainbrief
ausstellen. . V. J. 7264/1756, Juli 2. — <ÜOXVI. Thun kund durch diesen Markbrief, daß
wir vermög erlauchten Befehls unsers höchsten Herrn, Sr. Hoheit, Jo Konstantin Michael
Cehan Räkowiz,, Woewoden, durch Sr. Hoheit erlauchten Brief beordnet, und uns befohlen
worden, daß wir uns auf den Weg machen, und ein Gut des heil. Klosters Moldowiza, Namens:
Wama an der Moldowa, im Zinut Sucawa, unterhalb Kämpul-lung, son dern und abgränzen.
Dieses Dorf, das unten mit dem Gute des Klosters Woronez, Namens: Stiulpikani und
Bukurestie gränzt, wird anbestritten, indem die Woronizer Kälugär auf einen Grundtheil
dieses moldowizischen Gutes, Wamä, sich ausbreiten, um ihn unter ihre Herrschaft zu
bringen. Da nun die Egumnen und Kälugär beider Klöster, um Gerechtigkeit bittend, zum
Staatsrathe Sr. Hoheit, des Woe woden gekommen, so hat sie Se. Hoheit, der Wode, mittelst
Beschluß an Se. Heiligkeit, den Vater Metropoliten, Hr. Hr. Jakob, und an Hr. Jon Bogdan.
gr. Kanzler, gewiesen. Diese haben nach den Urkunden und Schriften, welche die Klöster auf
diese Güter haben, die Erhebung gepflogen und ihnen zu Recht erkannt, daß der Egumen von
Woronez eine Handveste vom Woden Stefan dem guten, Stifter des Klosters Woronez,
hervorsuche, welche Schrift das Gemärke und die Markzeichen des Gutes Woronez nachweiset,
und, wie diese Ur kunde schreibt und zeigen wird, so soll es bleiben. Auf Grund dieser
Urkunde sollen wir sonach abmarken, da sie auch der Egumen von Moldowiza anerkennt, Falls
jedoch diese Urkunde von Stefan, Woda, nicht vorkäme, dann sollen wir die Markzeichen
beachten, die die moldowizische Urkunde des Woden Alexander, Stifters des Klosters,
beschreibt, und wo diese Handveste die Markzeichen weiset, daselbst sollen wir auch unter
Vergewißerung durch alter Leute Zeugnisse, welche die Markzeichen wißen, und sie, wo sie
sind, zeigen, das Gut Wama abmarken. Also begaben wir uns infolge erlauchten Be fehles Sr.
Hoheit, des Woden, zu diesem Gute und, da auch die Egumnen mit allen Kälugärn beider
Klöster, dann viele alte und junge Leute der Umgegend aus Kämpulung, Wamä und Stiulpikani
gegenwärtig waren, forderten wir den Egumen von Woronez auf, die Urkunde des Woden Stefan
vorzuweisen. Er erwiderte jedoch, i« — 146 — daß sie nicht da sei, ^sondern verloren
gegangen. Und er zog eine Bestätigungsschrift vom Woden Moise Mowila hervor, angebend, daß
sie nach der Urkunde des Woden Stefan abgefaßt sei, und alle Gränzzeichen und alles
Gemärke des Gutes Woronez nachweise. Auch zog er noch eine andere Bekräftigungsschrift vom
Woden Konstantin Du!a hervor, die ganz wie jene vom Woden Moise Mowila lautet. Die Urkunde
des Woden Moise Mowila ist jedoch bei dem ersten Worte, das angibt, wo das Gemärke des
Gutes Woronez beginne, beschabet. Von dieser beschabten Stelle an lautet sie also: in die
kühle Topliz; von da gerade an den Schärfenberg; von da anstoßend an die salzige Mägura;
von da weiter auf das Ziegengebirg; sodann zum Diecel in den verbrannten Felsen; von da an
den Gränzpflock des Todoresk; dann in den Kirils Bronnen und hinab bis in die Bistriz
stets von Zeichen zu Zeichen. Auf Grund dieser Urkunde nun haben die Ab marker gefordert,
daß ihnen der Egumen die Markzeichen des Grun des nachweise, nämlich: die kühle Topliz,
den Schärfenberg und die andern obangegebenen Malzeichen. Also brach er von der Mündung
der Sucha mare aufwärts gegen die Ebene der Moldawa auf. Nach einer halben Stunde Wegs
wiesen sie (die Woronezer) einen Bach, der von der Anhöhe her abkömmt, und nach
Durchschneidung des Weges in die Moldowa mündet. Bewiesen ward jedoch, daß dies nicht die
Topliz sei. Von da gingen sie weiter die Ebene fort an der Moldawa hinauf, wo sie abermals
eine Stelle ohne Waßer mit dem Vorgeben wiesen, daß hier die Topliz gewesen. Man hat aber
erkannt, daß da keine Topliz gewesen. Von da ging es abermals weiter aufwärts bis längs
der Fichtenfurt, wo sie angaben, daß dort ihre Markung ende, und den Fuß eines Berges
gerade längs der Ebene der Moldawa mit den Worten wiesen, daß dies der Schär fenberg wäre.
Aber die Moldowizer wendeten ein, daß dies, wo sie gewiesen, weder der Schärfenberg noch
die kühle Topliz sei, sondern diese sei weiter rückwärts an der Mündung der Sucha mare, wo
sie die Woronezer Urkunde des Woden Moise weiset, und der Schar fenberg gerade dort an der
Mündung der Sucha mare neben der salzigen Mägura, wie die Urkunden des Woden Alexander und
des Woden Moise beschreiben. Da nun die Abmarker gesehen, wie- nach die salzige Mägura
nicht neben dem Berge ist, den die Wo ronezer Kälugär gewiesen, sondern nahe am großen
Schärfenberg, den die Moldowizer Kälugär angeben, sich besinde, da ferner auch ein — 147 —
Fluchbrief wider die Habgierigen und Falschzeugenden vorlag, trugen die Abgränzer den
Woronezer Kälugärn und ihren Zeugen die An nahme des Fluchbriefes an. Die wollten ihn aber
nicht annehmen. Hierauf forderten die Abmarker die Moldowizer Kälugär und ihre Zeugen auf,
daß sie zwölf Männer fänden, die den Fluchbrief an nehmen, und die kühle Topliz und den
Schärfenberg nachwiesen. Da fanden sich zwanzig Greise aus Wama und Kämpulung und ein
Priester, welche den vom Woronezer Egumen verfaßten Fluchbrief annahmen. Dann sind sie
aufgebrochen und haben uns die kühle Topliz gerade an der Mündung der Such« mare und neben
der Mündung des Sakabaches gewiesen, allwo in der That die kühle Topliz mit einem reichen
Ouellwaßer befunden worden, was auch die Woronezer Kälugär nicht leugnen konnten. Von da
begab man sich über die Mündung des Sakabaches auf die Waßerscheide, der Eschenberg
genannt, gerade zum Schärfenberg, wie die Urkunde des Woden Alexander in Uebereinstimmung
mit der Urschrift des Woden Moise und dem Zeugnisse der Greise von Zeichen zu Zeichen
gleich lautend beschreibet. Da nun der Woronezer Egumen diese Zeichen und Zeugnisse
gesehen, zog er noch eine Handveste vom Woden Stefan dem guten, Stifter des Klosters
Woronez, über das Dorf Stiulpikani hervor, worin geschrieben, daß sich das Gut Stiulpikani
von der kühlen Topliz und der Sucha mare anhebet, und daß der Bach Sucha mare bis an
seinen Ursprung mit allen Waldwiesen und Büheln, soviel daran liegen, mit allen Quellen,
namentlich: Rä'rioana, Ostra und Schwarzwalde, und all' ihren Quellen, die in dieselben
einfallen, und den Wiesflecken, die daran liegen, dem heil. Kloster Woronez geschenket
worden. Vom Sakabache aber ist in jenen Hand- vesten keine Erwähnung, da doch andere bei
der Sucha mare oban- geführte Bäche, wie: Rärioana, Ostra und Schwarzwalde angegeben sind,
und obgleich auch der Sakabach, ein eben so bedeutender Bach, wie jene, ja noch größer,
mit einer großen Waldwiese daran ist. Aus diesen Handvesten ist die Wahrheit noch heller
hervorgegangen, da sich herausstellte, daß darin über die Markung des Woden Ale- rander
und auch über die Handveste des Woden Moise nicht hinaus geschritten wurde. Obgleich die
Urschrift des Woden Moise, da wo sie beschabet, angeben mag, daß sich die Woronezer
Markung von der Moldawa anhebet; so kann es doch auch heißen, daß das Gut Woronez nach der
Handveste für Bukurestie von unten herwärts 10* — 148 — bis zur Sucha, da wo sie in die
Moldawa fällt, reiche. Die Ur schrift des Woden Stefan über Stiulpikani weist jedoch die
Markung von der kühlen Topliz an, schließt dann an die Sucha mare und von da aufwärts.
Hinsichts der Saka jedoch macht sie gar keine Meldung; wie auch Wodä Moise und Wodä Duka
von der Mün dung der Sucha mare und der kühlen Topliz schreiben, aber vom Sakathale und
Sakabache nichts erwähnen. Die Handveste des Woden Alexander hingegen beschreibt die
Markzeichen des Gutes Wämä, anfangend: zuerst aus der Furt über die Moldawa unter halb des
Dorfes Kämpul-lung mit einer Waldwiese gerade an der Mündung Shäresa und bachaufwärts zum
Ursprunge, von da zur Moschul's Mägura; von da zur Räskoale und an den Eschenberg; weiter
zum Salzbründl, wo es die salzige Mägura heißt, die längs dem Schärfenberg lieget; denn
die salzige Mägura ist mit dem Schär fenberg nur ein Gebirg. Also ist erwiesen worden, daß
eine an dere Salzquelle iu den andern Bergen nirgends vorhanden sei, sondern nur auf jenem
Gebirge, welches man die salzige Mägura heißt, und wo zwei salzsaure Bronnen gerade am
Schärfenberg sind. Dann geht die Waßerscheide gerade über den Schärfenberg und fällt auf
den Eschenberg ab — immer als Waßerscheide fort — bis sie in den Sakabach einfallet.
Weiters den Bach des Sakathales — längs der kühlen Topliz — abwärts bis sie in die Moldawa
einmündet, dann über die Moldawa gerade gegenüber der Mündung der Sucha mare, wo es am
Bach der Schanze heißt. Von da geht es auf dem jen seitigen Ufer der Moldawa im
Schanzbache aufwärts bis auf den Wirbel des Deal mare, und von da immer auf der
Waßerscheide des Deal mare mit allen Quellen, die in die Moldawa und Mol- Moldowizä
abfallen zum Ursprung des Frumoß und in dessen Mün dung in die Moldowizä, von da über die
Moldowizä in die Mün dung des Baches Dea, und von da auf den Wirbel des Gränz- hanges, und
von da auf den Ahornberg, wo er in die Moldawa in die Furt unterhalb des Dorfes
Kämpul-lung abfallet, wo auch zuerst begonnen worden. Und also wurde mit solchen Zeichen
das Ge- märke von Wämä geschloßen, weil die Abmarker gesehen, wienach das Sakathal mit
seinem Bache in der Handveste des Woden Ale xander enthalten, jedoch in jener der
Woronezer vom Woden Stefan, vom Woden Moise und Woden Duka davon keine Erwähnung ge
schieht und nichts enthalten ist, indem dieses Thal mit seinem Bache — 149 - gesondert von
der Sucha mare vor ihr und längs derselben gehet, bis lezterer gerade an der Mündung Sucha
mare in die Moldawa fällt, wie viele Leute gewußt und auch die Woronezer Käluzär nicht
geleugnet haben. Vor einiger Zeit jedoch bei einer großen Üeber schwemmung hat sich der
Lauf der Sncha mare geändert, fließt nun, wo der Bach des Sakathales rinnt, und mündet in
die Moldawa, gerade ein wenig oberhalb dessen Mündung, Da die Handveste des Woden
Alerander auf dem Bache des Sakathals hinabreichet, wo dieser in die Moldawa, gerade
gegenüber der Mündung des Schanz baches, abfließet, die Handveste des Woden Stefan nie
über die Mündung der Sucha mare — gerade an die kühle Topliz — hinabgehet, dann das Dorf
Stiulpikani weder an der Mündung der Sucha noch an der Moldawa nachweiset, überdies auch
Zeichen einer Dorfs statt weder an der Mündung der Sucha noch in der Ebene der Moldawa
sich gefunden, auch keine Urkunde von Woronez von der Mündung der Sucha mare aufwärts
etwas gedenket, so haben wir gemuthmaßt, daß die Handschrift des Woden Moise da, wo sie be
schabet, etwa gelautet habe: „von der Mündung der Sucha mare oder der Mündung des
Sakabaches", für welche Worte die Stelle wohl zureichend war. Sollte die Stelle jedoch
lauten: „vom Waßer Moldawa bis in die Sucha", so käme die Marknng unterhalb beson ders von
Stiulpikani ganz an Woronez. Von der Sncha aber auf wärts in die Ebene Moldawa schreibt
weder eine Urkunde, noch sinden sich Beweismittel. Das Kloster Moldowiza wies außer der
Urschrift des Woden Alerander eine Handveste vom Woden Stefan dem guten, dem Stifter
Woronez's, v. J. 6955/1447, 11. Horn., vor, worin er dem Kloster Moldowiza die alte
Markung von Wama bestätiget; dann eine andere wieder die alte Markung bekräftigende
Handveste, abermals von einem Woden Stefan vom 13. November 7007/1499; dann eine andere
Urkunde, vom Woden Michael aus dem J. 7227/1719 15, April beglaubiget, nach der Abmarkung
des Radauzer Bischofs Kalistru, der hiezu zugleich mit Konstantin Sbera, Zeltwart, und
Basil Ciudin, Kämmerer, beordnet war. Als sie nun diese Streitig keit untersucht, haben
sie befunden, daß das Kloster Moldowiza genau die Markung des Woden Alerander halte, und
überdies der Beweis sich herausstelle, daß die Woronezer Kä'lugär umgehen, ohne Fug und
Recht in das Gut Moldowizä's einzudringen. Auch wurde be wiesen, daß es an Moldowiza bis
zur Abmarkung durch den Truchseßen — 150 — Scherban Kantakosino zugehörig war. Bei dieser
Abmarkung aber, sagen die Kälugär von Moldowiza, sei ihnen Unrecht geschehen, da man die
Urkunden und Handvesten nicht gründlich durchschaut habe. Ferner wurde ermittelt, daß,
wenn Woronez den Grund, bis wohin die Woronezer Kälugär gewiesen, d. i. eine Strecke von
drei viertel Stunden Weges genommen hätte, das Gut Wamä längs der Moldawa verkürzt worden
wäre. Gegen die Berge aber geht es bis an das Gut Stulpikani. Die Woronezer haben überdies
den Schärfenberg an zwei Orten, die kühle Topliz an drei Stellen ge wiesen, aber nie und
nirgends ihr Vorbringen — weder mit Urkunden, wie die Handschriften nachweisen, noch mit
Zeugenschaften, was auch selbst der Egumen von Woronez anerkannt hat, — beweisen können.
Er brachte jedoch den Anstand wegen des Sakabaches vor, sagend: daß er in die Sucha mare
falle und von rechtswegen ihnen gehöre; denn des Woden Stefan Handveste schreibe: „Jn die
Sucha mare mit allen Bächen, soviel' in dieselbe münden." Es wurde jedoch be weiskräftig
aufgeklärt, daß der Bach des Sakathalcs zu jener Zeit nicht in die Sucha gefallen, sondern
seinen besonderen Rinnsal hatte, und in die Moldawa abfloß. Also ward auch bestimmt, daß
das Sakathal, wie die Handveste des Woden Alexander und andere so genannte
Bestätigungsurkunden vorschreiben, unter der Herrschaft Moldowizä's zu bleiben habe,
indem, abgesehen von den Zeugen schaften der Greise, die es ebenso von ihren Aeltern und
Großältern vernommen und gehört haben, weder die Urkunden von Woronez noch jene von
Moldowizä über die alten Markzeichen hinausgehen. Auch in dem Berge Toderesk, der oberhalb
neben dem Raräu liegt, haben sich die Kälugär von Woronez ausgebreitet, um ihn in ihre
Herrschaft zu bringen, angebend: daß nach den Urschriften des Woden Moise und des Woden
Duka das Gemärke durch die Gränz- säule des Toderesk gehe. Die Moldowizer Kälugär brachten
jedoch eine Schenkungsschrift dieses Berges an das Kloster Moldowizä von Gregor Udre, gr.
Wätaven von Sucawa, bei, welcher auch mit dem Petschaft des Bischofs Hr. Georg von Rädäuz
bekräftiget war, ferner einen Bestätigungsbrief über diesen Berg Toderesk von 7150/1642,
März 30., vom Woden Basil. Doch die Woronezer Kälugär haben keine andere Schrift
vorgebracht, und es ward aber mals entschieden, daß die Moldowizer Kälugär den Berg
Todoreskul nach ihren Schriften besitzen sollen. Die Woronezer Kälugär haben — 151 — sich
bis zur Gränzsäule des Toderesk, oder, wo sie ihre Herrschaft beweisen mögen, zu halten,
jedoch mit dem Berge Toderesk nichts zu schaffen. Auf die Einwendung der Woronezer, daß
Wodä Stefan vielleicht einen Grundtheil vom Gute Moldowiza's weggenommen und es nach
Woronez geschenkt, worüber sie jedoch weder Schriften noch Zeichen vorgebracht, wurde
entschieden, daß wenn Wode Stefan irgend einen Grundtheil weggenommen, er dann für
Moldowizä keine Urkunde über die alte Markung, wie solche bestanden ausge stellt hätte, ^
und besonders da Woronez ringsum mehr Gut besizt als Moldowiza. Also hat die Wahrheit aus
den Urkunden beider Klöster, wie wir oben gezeigt, hervorgeleuchtet, so wie auch die Leute
auf den Fluchbrief Zeugnis abgelegt, namentlich: Priestermönch Joniki, Voregumen, Johann,
auch Voregumen, Greise bei 65 Jahre alt, Michael, Priester von Wämä, bei 65 Jahr, Gregor
Negur aus Kämpul-lung, der die kalte Topliz gewiesen, von 86 Jahren, Toader Lehac aus
Kämpulung, von 70 Jahren, ferner Pintili Schuhan aus Kämpulung und Lupul Ziribock aus
Frumoß, von 60 Jahren, Basil Saßul von Wamä, von 75 Jahren, Pintili Schistak von eben da,
von 75 Jahren, Gregor Schistak, von eben da, von 60 Jahren, Peter Lasa, von eben da, von
65 Jahren, Gregor Pädale, von 35 Jahren, Arenti Leontiesch, von 45 Jahren, Nistor Kup, von
70 Jahren, Ursul Balmosch, von 45 Jahren, Basil Kälinäskul, von 40 Jahren, Matiä
Tämpeskul, von 50 Jahren, Gregor Bosankul, von 80 Jahren, Nistor Lasa, von 75 Jahren,
Alexander Kiruz, Priestermönch Kalistru, Voregumen, und Mönch Daniel, von 80 Jahren, und
Mönch Samoil, von 70 Jahren, Stefan Koschcioc, von 70 Jahren, Gabriel Lukanul, von 70
Jahren. Alle diese haben wegen den Markzeichen, die oben gezeigt worden, nach eigenem
Wißen und, wie sie es von ihren Aeltern und Vorältern gehört haben, auf den Fluchbrief
Zeugenschaft gegeben,' daß das Kloster Moldowiza immer dort seine Herrschaft ausgeübt, wo
Woronez eingegriffen habe. Da wir nun so viele Beweise aus den Klosterschriften und den
Zeugnissen der Leute gesehen, haben wir einen Markstein gerade an der Mündung der Sucha
mare längs der kalten Topliz einge- sezt, und einen Auer an der salzigen Mägura, einen
andern im Eschenberg eingehauen, und, nachdem wir dies bewahrheitet und als Recht erkannt,
haben wir diese Abmark-Urkunde in die Hände Sr. Heiligkeit des Hr. Georg und des ganzen
Vereins des heil. — 152 - Klosters Moldowizg ausgestellt und mit unserer Unterschrift be
wahrheitet. Jm Jahre 7264/1756, am 16. Juli. Basil Baschot, gew. gr. Beckenhälter, Stefan
Popeskul, Thorwarden. Konstantin Lene, Beckenhälter. R, OOXVII. Thun kund init diesem
Markbriefe, daß wir ver möge erlauchten Befehls unsers höchsten Herrn, Sr. Hoheit, Jo Kon
stantin Michael Cehan Räkowiz, Woewoden, abgeordnet worden, indem uns mittels erlauchten
Briefes Sr. Hoheit befohlen wurde, uns auf ein Gut des heil. Klosters Moldowizg zu
begeben, Namens: Berkeschestie, welches im Sucewer Zinut an der Moldowa lieget, und oben
mit dem Gute des Klosters Woronez, Namens: Bukurestie, unten aber mit dem Gute des
Klosters Slatina, Namens: Toderestie anrainet. Wir haben uns demnach zufolge erlauchten
Befehls Sr. Hoheit des Woden auf das genannte Gut begeben, und auch den Vater Makari,
Egumen von Woronez, vorberufen. Da wir nun die Urkunden des Klosters Moldowizg abverlangt,
so hat man eine Handveste des Woden Stefan des guten vom J, 6981/1473. Sept. 13., auf das
Dorf Berkischestie vorgewiesen, welche Handveste das Ge- märke und die Zeichen dieses
Dorfes Berkischestie angibt, nach weisend: daß es anfange von der Birkenlache (u. s. w.) —
Anch der Egumen von Woronez hat eine Handveste vom Woden Bogdan, vom J. 7033/1525
vorgewiesen, wo die Markzeichen von Bukurestie, das oberhalb Birkischestie liegt,
beschrieben werden. Und die Zeichen werden da abermals angegeben: bis zum Ursprunge des
Runkbaches und in dem Bache Runkul — abwärts durch den Wald — bis in den Bach Berg'len,
und von dort geht das Gemärke gerade auf die Mündung des Baches Berg'len, und über die
Moldowa gerade auf die Mündung des Bälkoa, wo es auch die Urkunde Moldowiza s anzeigt, und
zu den zwei Zipfeln der Güter nämlich: gegen Osten, wo es auf den Ursprung des Runks und
auf die Mündung des Bälkoe hinweiset, an den Zipfel gegen Abend aber über die Mol dowa.
Sonach stimmen die beiderseitigen Urkunden überein, und es liegt kein Anlaß zu
Streitigkeiten vor. Aber vom Ursprunge Run- kuls mehr abwärts, wo einige Feldwiesen unten
vom Bache Runkul gerade an der Seite des Baches Runk sind, kommt er nicht auf die — 153 —
Markung Birkischesties. Aber die Kälugär von Woronez weisen nach, ihre Urkunde schreibe,
daß der Bach mitten durch jene Wiesen gehe. Wir haben jedoch die Urkunde nicht gut
verstehen können, da sie serbisch ist, und haben diese Angelegenheit belaßen, bis man die
Urkunde gut übersetze, daß man sie verstehe. Deshalb wie diese Urkunde schreiben wird, da
sie später als die der Moldowizer aus- gefertiget wurde, so sollen es auch die Kälugär von
Woronez von dort weiter hinab halten. Da sonach die Moldowizer Kälugär an den Wolfsbach
gehen wollten, so haben die Woronezer Kälugär da gegen eingewendet, daß man sich, wie ihre
Urkunde schreibt, zu dem Bache Berg'len begebe. Und wieder haben wir erachtet, daß man
sich daran halte, wo der Bach Berg'len einfließt; und von dort gerade über die Moldowa,
und dort gerade an der Mündung des Baches Berg'len haben wir einen Auer in eine Eiche
eingehauen; und von der Eiche gerade über die Moldowa gerade an die Mün dung des Baches
Bälkoa zu einem Avfolterstock, wo am Ufer einer Topliza ein Markstein gesezt wurde, wo
auch der Blasi-Steig ge wesen; und von diesem Stein gerade zur Mündung des Bälkoa, und
also ward sich mit den Kälugärn von Woronez ausgeglichen. Wegen der Abrainung des unteren
Gemärkes, wo es mit Slatina's Gute Toderestie rainet, haben wir den Egumen von Slatina vor
gerufen, daß er die Schriften vorweise. Der Egumen hat aber Gedeon, den Voregumen von
Slatina, geschickt, der bei seiner An kunft uns erklärte, daß von jenem Gute Toderestie
keine Urkunde vorhanden sei, so wie auch nicht von andern Gütern, die ihr Kloster sonst
noch habe. Da wir nun gesehen, daß bei ihnen keine Schriften seien, haben wir uns gerade
unten zum Rande des Gemärkes Ber- kischestie's begeben, gegen Osten gerade an der
Rothenmünde, und sind gegangen gerade über die Moldowa zur alten Topliza, wo in eine Erle
ein Auerkopf geschnitten wurde, und von dort an der Topliza aufwärts, bis wo der Bälkoa in
diese Topliz fällt, und von dort den Bälkoa aufwärts bis in dessen Mündung, wo in einen
Ahorn ein Auerkopf gemacht worden. Also wurde auch unten gegen Slatina das Gemärke
abgerainet. Obgleich nun die Kälugär von Wo ronez angegeben, daß sie jenes Grundstück
längs ihrem Todorestie beherrschten, so haben sie doch keine Schriften vorgewiesen.
Deshalb haben wir nach der Urkunde des Woden Stefan, die Moldowiza besizt, abgemarkt,
weisend von Zeichen zu Zeichen das ganze Gemärke — 154 — ringsumher. Es blieb nur noch der
Streit wegen des Wiesfleckens am Runkul- und Berg'len-Bache, da wir die Woronezer Urkunde
vom Wo den Bogdan nicht übersetzen konnten, und haben es belaßen. Wie es nun aus jener
Urkunde erhellet, so soll es auch bleiben. Und wie wir es gesondert und aus den Urkunden
erkannt haben, so haben wir auch abgemarkt, wie der Brief schreibt. Deshalb haben wir
diesen Markbrief zu Handen Sr. Heiligkeit des Vaters Hr. Georg, Egumen's, und des ganzen
Vereins des heil. Klosters Moldowiza gemacht, und ihn auch beglaubiget unten mit unsrer
Unterschrift, damit er ihnen zur Beglaubigung diene. V. I. 7264/1756, Juli 17. Basil
Baschot, gew. gr. Beckenhälter. Stefan Popeskul, Thorwarden. Konstantin Lene,
Beckenhälter. R.
Charter: 203
Date: 99999999
Abstract: 218. Schenknis des Priestermönchs, Hagi Serasim, Einsied lers vom Berge Raräul,
gegeben in die Hände Sr. Heiligkeit des Hr. Georg, Jgumens, und des ganzen Vereins des
heil. Klosters Moldowiza: wienach er aus seinem guten Willen sich vor dem heil, Kloster
bußfertig zur Erde gebeuget, sich dem Kloster gewidmet, und demselben eine von ihm
gemachte Einsiedelei des Raräu mit Allem gegeben habe. Auch hat er dem heil. Kloster
einige Gründe in jenen Bergen gegeben, wie dies Alles gründlich in seiner Schenknis
nachgewiesen wird. V. I. 7264/1756, Sept. 26. —
Charter: 181
Date: 99999999
Abstract: 193. Markbrief von — — — —— — — — wienach er auf Befehl Michael Sturs'a's,
Mundschänks, und Jspra- wniken des Zinuts Sucewa, abgegangen sei und die strittigen Gründe
der Räciulcner, Räschcer und Bäjer-Markung abgerainet habe. V. J. 7256/1748, August 7. —
Konstantin Nikolaus.
Charter: 74
Date: 99999999
Abstract: 81. Stefan, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza ein Dorf,
Namens Onzeni, welches Dorf Woewoda Peter diesem Kloster geschenkt hat. V. J. 7103/1595,
Juli 12. Sr. Jeremiä Mogila.
Charter: 192
Date: 99999999
Abstract: 205. Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewoda, an die Jsprawniken und
Steuer-Einheber in den Zenuten. Diese sollen die unleugbar Hörigen und andere
Seitenhäusler, die auf den Gütern des Klosters Moldowiza leben, vorrufen, damit dieselben
nach den HörigZeitssätzen mit dem Kloster bestimmen und wißen, was sie jähr lich zu
leisten haben, — Arbeit oder Geld. V. J. 7261/1753, Jäner 13. —
Charter: 71
Date: 99999999
Abstract: 78. Stefan, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Mol dowiza in der
Stadt Baja die Herrschaft über zwei Mühlen, eine inmitten, die andere am Rande der Stadt,
mit der Bierbrauerei, — 95 — einer Malze und vier Häuser mit Leibeigenen. Dies Alles ist
eine Schenknis, Begnädigung und Bestätigung von Peter, dem Woewo- den, und Johann, dem
Woewoden. V. J. 7103/1595, Mai 17. —
Charter: 185
Date: 99999999
Abstract: 197. Konstantin Michael Gehan Rakowiz, Woewoda, schreibt an Dinul Kantakusino,
gew. gr. Mundschänk, Jsprawniken des Zinut's Sucewa: Joaniki, Jgumen, und der ganze Verein
des Klosters Moldowiza habe sich gegen die Bürger von Baja beschwert, daß sich diese auch
nach der vom Basil Baschota, Beckenhälter, und Konstantin Ciudin vorgenommenen Abmarkung
wieder erfrecht haben, in ein — 135 — Grundstück Räciuleni's einzudringen und dasselbe zu
beherrschen. Der genannte Herr soll demnach dahin abgehen, die Sache erheben, von neuem
abmarken und auch einen Markbrief ausstellen. V. J. 7258/1750, Jäner 10. —
Charter: 186
Date: 99999999
Abstract: 198. Konstantin Michael Gehau Rakowiz, Woewodä, schreibt über die Klage Georgs,
Jgumens des Klosters Moldowiza, gegen Toma, den Armenier, an den Schulzen in Botäscheni:
daß er den Armenier vorrufe und zur Rechenschaft ziehe, auf daß er für das Gut Onzeni den
Pachtschilling bezahle. Sollte sich jedoch jemand sinden, der einen beßeren Preis böthe,
so stehe es dem Jgumen frei, einem solchen die Einkünfte des Gutes zu verkaufen. V. J.
7258/1750, Jäner 11. — OXOIX. Wir Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewoda, von Gottes
Gnaden Hospodar des moldauischen Landes. Meine Herrschaft schreiben dem getreuen Bojarn,
unserm Hr. Stefan Hermesiu, gew. gr. Zeltwart: Wir thun zu wißen, daß sich bei meiner
Herrschaft unsere Bether Joniki, Egumen, und der ganze Verein des heil. Klosters Moldowiza
beklagt haben, vorbringend: daß das Kloster ein Gut, Namens: Korläzel, im Zenut Sucewa,
habe, wo Grundeingriffe von andern Räseschen geschehen. Auch habe das Kloster andere
Güter, wegen denen sie um Abmarker gebeten, um diese Güter abzurainen. Sieh'! —deshalb
ordnen, meine Herrschaft dich Herrn zur Abmarkung, daß du dich bei Empfang dieses Schrei
bens meiner Herrschaft aufmachst, auf jene Güter dich begebest und gme Leute von ringsum,
so wie alle Räseschen versammelst und gründlich und mit guter Gerechtigkeit die Schriften,
die sie dir vor zeigen, im Auge hältst. Jm Falle einige alte Briefe über das Ge- märke da
sind, sollst du ihrer Spur folgen, diese aussondern und mit Steinblöcken bezeichnen. Falls
sich aber bei keinem Theile ein Markbrief vorfände, dann untersuche nach der Beglaubigung
alter Leute, die auf diesen Gütern gelebt haben, wie sie mit ihrer Seele die Herrschaft
jener Güter kennen. Und wo diese Greise in Furcht Gottes zeigen werden, daß das Gemärke
gegangen, dort sollt ihr Steinblöcke als Malzeichen setzen und nach den Zeichen ein
Zeugnis ausstellen, auf dem sich auch alle andern, so viel sich bei der Ab markung
versammelt befunden, unterfertigen. Wenn die Abmarkung — 136 - mit Gerechtigkeit
geschehen, so wird auch meine Herrschaft dies mit einer Urkunde dem heil. Kloster
bestätigen. Dies schreiben wir. Juli 25. 7259/1751. (P. P.) Kantakosino, gr. Kanzler. R.
Charter: 23
Date: 99999999
Abstract: 24. Stefan, Woewoda, bestätiget und begnädiget das heil. Kloster Moldowiza, daß
dessen Häuser in Sucawä, wo die Arme- nerin Stana wohnt, keine Art landesherrlichen
Abgaben, weder große noch kleine, auch nicht einen Stein Wachs zu entrichten haben. Auch b
— 66 — haben sie bei den landesherrlichen Mühlen nicht zu fronen, weder irgend eine Art
Steuer zu entrichten, noch einen landesherrlichen Dienst zu thun, da er alle Einkünfte von
diesen zwei Häusern dem genannten Kloster gegeben habe. Auch bestätiget Se. Hoheit
demselben die Herrschaft auf diese zwei Häuser in Sucawa. V. J. 6965/1457, Aug. 12. Sr.
Charter: 171
Date: 99999999
Abstract: 182. Alexander Sturs'a, Kanzler; Konstantin Rasul, Hof richter; Konstantin, gr.
Schwertträger; Theodor Paladi, Schatzmeister; und Aristarch, Schwertträger: Statthalter. —
Se. Heiligkeit Vater German, Jgumen des heil. Klosters Moldowiza, habe das aufrechte Gut
des Klosters zu beherrschen, nämlich: einen Bach, der längs der Stadt Baja fließt, mit den
Mühlstätten vom Anfange des Baches, bis wo er in die Moldawa fällt, dann den Grund des
Absteige hofes, eine Brauerei und vier Gründe höriger Häuser, die in der Stadt Baja sind.
Wegen diesen hatten die Kälugär mit den Städt lern von Baja vor dem Bojarenrathe einen
Rechtsstreit und im Er kenntnisse des Bojarenrathes vor Sr. Hoheit Konstantin, dem Woe-
woden, blieb es dem Kloster, sie zu beherrschen. Deshalb sollen sie sie beherrschen mit
dem ganzen Grunde und allen Einkünften, als ein aufrechtes Klostergut. V. J. 7251/1743,
Aug. 15. —
Charter: 265
Date: 99999999
Abstract: 281. Rechtsspruch der Bojaren des Staatsrathes des Fürsten thums Moldau,
gegeben Sr. Ehrwürden Hr. Benedikt, Jgumen von Moldowizä: wie er mit Toader Lukan aus Wamä
gerechtet, der, von Seite aller Wamer abgeordnet, vorbrachte: daß sie der Jgumen mit Frone
und Zehent bedrücke. Bei der Untersuchung sei jedoch diese Klage des LuZac und der andern
vier Aufrührer, Namens: Gregor Bädalä, Joniz Lnkannl, Toader Mändril und Joniz Kirnz von
den Bojaren als lügenhaft befunden worden, Der Jgumen hat ferner erwiesen, daß die Wamer
in ihren Häusern ohne sein Vorwißen Ge tränkeverkauft haben, — nicht alle, sondern nur
einige zur Klosterfrone gekommen seien, und auch die, welche erschienen, dadurch, daß sie
das Heu grün geschobert, schlechtes Heu gemacht haben. Auch Se. Hochheiligkeit Vater
Gabriel, Metropolit des Landes, hat hiebei das als wahr bestätiget, daß, seit Se.
Hochheiligkeit Metropolit der Moldau ist, in diesem Kloster neun Jgnmnen gewechselt haben,
indem alle wegen der ihnen von den Wämern angethanen Bosheit und Verhöhnung die Jgumenie
verlaßen haben. Der Staatsrath, gab demnach dem genannten Jgumen die Bewilligung, diese
vier obgenannten Leute aufzuheben, auf daß sie als Störer und Aufwiegler — jedoch mit
Wißen des Schultes von Kämpul-lung — aus Wamä abgeschafft wer den, und wegen des von ihnen
verderbten Heues das, was sie ver schuldet, ersetzen. V. I. 7280/1772, Dec. 1. — — 183 —
Charter: 191
Date: 99999999
Abstract: 204. Markbrief vom — Hauptmanne und von Toader Bädeliz, Schulzen. Auf
erlauchten Befehl Sr. Hoheit des Woden haben sie sich hin nach Karapciul begeben, damit
sie ober Karapciul von Jor- dänestie, einem Gute Gregor Häshdäu's, abmarken. Als sie nun
dorthin gekommen, haben sie die Leute wegen dieses Gutes befraget, warum die andern Güter,
welche dort liegen, nämlich: Ropce ober- und Karapciul unterhalb über den Siret gehen,
Jordänestie aber, Häshdäu's Gut, nicht darüber gehe, sondern nur den Siret gegen Osten
erreiche. Diese Leute haben erwidert: sie hätten noch von ihren Aeltern gehört, daß dieses
Gut Jordänestie nur bis an den Siret, nicht aber über denselben gehe. Endlich ist auch
Gregor Häshdäu gekommen, und man hat ihn befragt, ob er Schriften oder Zeugen wegen des
Gutes Jordänestie habe. Und er hat nichts, außer dies als Grund der Streitigkeit
vorgebracht, daß die andern Güter den Siret überschreiten, warum also nicht auch sein
Jordä nestie? — Die Abmarker haben jedoch auf das Zeugnis jener Leute, die auch einen
Fluchbrief angenommen, erachtet, daß Häshdäu wedcr über den Siret gehe, noch daß er sich
in die Einkünfte jenes Grundes — 138 - einmische, bis er nicht Beweise gleichwie jene
andern aufsinde. Auch haben sie dieses Zeugnis gegeben, bis daß Häshdau Beweise sinde, daß
auch er einen Theil über den Siret habe. V, J. 7260/1752, November 3. —
Charter: 137
Date: 99999999
Abstract: 145. Verzeichnis der Rainzeichen von Wäkulestie auf Grund des Zeugnisses alter
Leute von Zeichen zu Zeichen. V. J. 7203/1695. April 13. — Antioch Konstantin.
Charter: 230
Date: 99999999
Abstract: 246. Stefan Stärc'a gibt in die Hände Sr. Heiligkeit des Vaters Anton, Jgumens
des Klosters Moldowiza, eine Schrift: wienach er wegen der Markung Berlinza s mit
Oprischeni, einem Gute des Klosters, Streit gehabt. Da sie sich nun nicht anders
ausgleichen konnten, so haben sie sich auf das Fest des heil. Apo stels Toma einen
Fristtag bestimmt, daß die Väter mit ihren Schriften dorthin kommen, und auch er mit
seinen Schriften, die er auf Berlinzä habe, dahin gehe, und zugleich mit den auf
erlauchten Befehl Sr. Hoheit, des Woewoden, abgeordneten Abmarkern die Güter abrainen.
Also haben sie sich wechselseitig Schriften ausgestellet. V. J. 7273/1765, März 11. —
Charter: 125
Date: 99999999
Abstract: 132M. Jm Namen Gott des Vaters, des Sohnes und des heil. Geistes, der
unzertheilten Dreieinigkeit. Jch Diener meines Gott des Herrn, und meines Erlösers Jesu
Christi, kniebeugend vor der unzertheilten Dreifaltigkeit. Wir Basil, Woewoda, von Gottes
Gnaden Hospodar des mol dauischen Landes. Meine Herrschaft hat wohlthätig, mit unserm
guten Willen, mit reinem und erleuchtetem Herzen, aus unserer ganzen Seele und mit Gottes
Hilfe dem heil. Kloster Moldowiza, wo die Kirche der Verkündigung der reinsten Jungfrau'n
und Gottesgebärerin ist, die Markung nach der vom heil. Kloster vorgewiesenen Urkunde
seines Stifters, Alexanders des alten, rühmlichen Angedenkens, der im J. 6918/1410 Herr
des Landes Moldau war, so erneuert und bekräftiget, - 108 - wie derselbe dazumal das
Gemärke für das heil. Kloster, allwo solches in den Bergen mit den ungarischen Marken
zusammenkommt, gemacht hat, namentlich: vom großen und kleinen Suhard, dann an den Bergen:
Raräul und Thoderesku, Das Gemärke beginnt: von dem Wirbel Shirebä, der oberhalb dem
kalten Bronnen ist, zur kleinen Koschna; auf dieser hinab zum Ahornwäldchen, und von dort
hinab zur großen Koschna; und von dort auf der großen Koschna zum Fuße des großen Suhard,
und von dort gerade aufwärts in den Wirbel des Suhard bis zum Ursprunge des Baches Rußa;
und von dort auf dem Bache hinab zum Waßer Bistrizä; und von dort auf diesem hinab bis zum
kalten Bronnen und in den Wirbel Shereba, von wo begonnen wurde. Also wird hierüber dem ge
nannten Kloster diese unsere Urkunde und erneuerte Bekräftigung samt allen Einkünften
gegeben. Und hierauf ist unserer vorgenannten Herrschaft Versicherung (Beglaubigung) wir
Basil, Woewoda, und unserer Herrschaft allerliebsten Sohnes, Stefan des Woewoden, die
Versicherung unserer Bojaren: d. V. d. Hr. Thodoresku, gr. Hofrichters des untern Landes;
d. V. d. Hr. Toder Petricaik, gr. Hofrichters des oberen Landes; d. V. d. Hr. Gabril,
Hetmans und Sucawer Parkalaben; d. V. d. Hr. Balan und Apostol, Parkalaben von Hotin; d.
V. d. Hr. Petrasku, Parkalaben von Nemz; d. V. d. Parkalaben von Roman; d. V. d. Hr.
Apostol K«t<rrHu, Kämmerers; d. V. d. Hr. Gregor Ureki, gr. Schwertträgers; d. V. d.
Hr. Jordaki, Schatzmeisters; d. V, d. Hr. Toma, Truchseßen; d. V. d. Hr. Lupul Preseskul,
Beckenhälters; d. V. d. Hr. Kosta, Marstallers; und die Versicherung all' unserer großen
und kleinen Bojaren. Und nach unserm Ableben, wer Herrscher sein wird von unseren Kin
dern, oder unseren Sippen, oder wen Gott zum Herrscher unsers Landes Moldau erwählen wird,
der soll unsere Schenknis und Be kräftigung nicht umstürzen, sondern soll selbe geben und
bekräftigen, weil diese wahre Gemarkung von uralten Zeiten her ihr Eigenthum ist. Und zu
mehrerer Beglaubigung und Bekräftigung all' des Obbe- schriebenen haben wir unserm
getreuen und geehrten Bojarn Hr. Gabrilasch, gr. Kanzler, befohlen dies zu schreiben und
unser Pet schaft beizuhängen diesem Briefe. Geschrieben hat's Michae Tentul, gew. Kanzler,
im J. 7150/1642, im Monate März, den 30. Tag. Wir Basil, Woewod. (H. P.) Sr. — 109 —
Charter: 109
Date: 99999999
Abstract: 116. Jo Radul, Woewoda, schenkt und erneuert das Ver zeichnis für die Kirchweih
des heil, Klosters Moldowiza, wo die Kirche der Verkündigung der reinsten Herrscherin,
unserer Gottes- gebärerin und allzeit Jungfrau'n Maria ist. Durch dieses Ver zeichnis hat
er Folgendes gegeben: 1 Faß Wein. 1 Malter Korn. 1 Malter Malz. 1 Faß Honigseim. 30 Guldln
auf Fische. 3 Guldw auf Weihrauch. 10 Thaler auf Wachs. Se. Hoheit hat sich selbst
unterfertiget und das Petschaft beigedrückt. V. J. 7126/1618, März 4. — — 104 — Kaspar,
Charter: 257
Date: 99999999
Abstract: 273. Se. Hochheiligkeit Hr. Hr. Gabriel, Metropolit der Moldau, überträgt
mittelst Schreibens an Se. Ehrwürden Hr. Benedikt, Jgumen von Moldowiza, die Besorgung der
ganzen Erzpriesterei von Käm- pul-lung. V. J. 7279/1771, Jänner 29. -
Charter: 85
Date: 99999999
Abstract: 92. Jeremiä Mogila, Woewoda, thut allen Steuereinhebern, die im Zinut Sucawa
dienstlich umhergehen, kund, daß er einen landesherrlichen Freibrief auf vier Jahre
ausgefertiget: wornach man in dem dem Kloster Moldowiza gehörigen Dorfe Räciuleni keine
Art Steuern zu zahlen habe. Auch die Leute, die aus dem Lande Sr. Hoheit in dieses Dorf
kommen, sollen nicht, wie die im übrigen Lande, zur Steuer vorgeschrieben werden, sondern
die Steuereinheber 7 - 98 — sie in Ruhe laßen, damit sich das Dorf für das heil. Kloster
und die Kirche dort sammle. V. J. 7114/1606, Mai 15. Sr. Simon Mogila.
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