Collection: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data)
Charter: 145
Date: 99999999
Abstract: 153. Johann Nikolaus, Woewod, gibt dem Jgumen German von Moldowiza eine
Schrift: daß es ihm frei stehe, das Gut dieses Klosters im Zinut Kowur's, Namens:
Schäläestie mit der Hälfte des Dorfes Balacana zu besitzen und zu beherrschen, den Zehent
von Allem, also auch von den Fischlachen, zu nehmen. V. J. 7222/1714, Juli 25. —
Charter: 50
Date: 99999999
Abstract: 56. Ich Johann, Anna's Sohn, Roman Jlischesku's Enkel, bekenne selbst und durch
diesen meinen Brief, daß ich verkauft habe mein wahrhaftes Vater- und Großvatergut, die
Hälfte von einem Viertel des Dorfes Korläzel mit fünf Häusern und einer zu diesen fünf
Häusern dienstbaren Mühle, und habe sie dem Kloster Moldo wiza verkauft, von diesem heil.
Kloster einhundert dreiundachtzig Guldw baar genommen, und all' dies ersterwähnte Geld vor
Chari ton, dem Jgumen von Moldowiza, dem ganzen Klostervereine und guten Leuten, als:
Stefan aus Korläzel, Toador des Pfaffen Sohn von dort, Stefan von dort, Jon Bukureskul,
Jon, Sohn der Da- widin, Toma von dort, Jeremia von dort, Spiridon von dort, — 87 —
Jroftei von dort, Jon Toma'ssohn, German, Sohn Bukureskul's, Toader, Stefan's Eidam,
Berhjet, Sohn Toaders, Matia von Dra- gojestie und vielen guten Leuten erhalten. Auch hat
Johann diesem Briefe sein Petschaft beigedrücket. Geschrieben zu Korläzel, im J.
7085/1577, Hornung am 26. Johann hat's geschrieben. (P. P.) Sr.
Charter: 197
Date: 99999999
Abstract: 210. Matiä Gika, Woewoda, bestätiget und erneuert dem heil. Kloster Moldowiza:
daß Alles, was das Kloster nach den Urkunden und Schriften, die es von den selig ruhenden
Landesherrn hat, die vordem gewesen, besizt und hat, auch fürderhin gelte und beachtet
werde, und zwar: Die Dörfer des Klosters sollen von allen Geldstrafen und Mord bußen
seitens der Pärkälaben und Schulzen geschirmt sein; die Viehstücke des Klosters und der
Zigeuner von den Ein hebern wegen Steuern nicht weggenommen werden; in den Waldstätten des
Klosters und in den Fischbächen, die vordem geschirmt waren, soll es den Wamern und
Kämpul-lungern ohne Willen des Jgnmens und ohne Uebereinkunft mit ihm nicht frei stehen,
einzutreten, weder um Marder noch um Fische zu fangen; für drei Fuhren Fische, die das
Kloster aus seinen Lachen oder aus der Donau beiführet, habe es nirgends einen Zoll zu ent
richten. Auch wird in dieser Urkunde angegeben, daß durch eine Ur kunde Sr. Hoheit die
Mordbuße und die Geldstrafe im ganzen Lande aufgehoben wurde. V. J. 7263/1755, Juli 25. -
Charter: 42
Date: 99999999
Abstract: 48. Urkunde des ganzen Vereins des heil. Klosters Moldowiza, des Inhaltes: Jhr
Vater Abraham, Jgumen des heil. Klosters, habe sich sehr bemüht und angestrengt seit in
den Tagen seiner Jgu- menie die neue heil. Kirche, so wie das ganze Kloster begonnen und
beendet worden; ebenso auch vieles andere, als: silberne Kirchen gefäße, kostbare
Kirchenkleider, viele Kelche und Kandeln, klein und groß, silbern und versilbert, so wie
viele Gefäße von reinem Zinn beigeschafft. Ob nun zwar diese Mühe und Obsorge ihm Gott nur
allein vergelten könne, haben sie jedoch in Anbetracht dessen insge samt beschioßen, ihm
jährlich, so lange diese heil. Kirche bestehen wird, am Sonntage der Einbalsamerinen ein
Gedenknis zu halten; gegen jene aber, die es versuchen sollten, diesen ihren Beschluß zu
zernichten, wurde ein großer und schrecklicher Fluch ausgesprochen. V. J. 7061/1553, April
18. —
Charter: 102
Date: 99999999
Abstract: 109. Priestermönch Gregor, Jgumen de« Klosters Räschka, gibt dem Klostervereine
in Moldowiza eine Urkunde: wienach man vor Sr. Heiligkeit dem Hr. Efrem, Bischof von
Rädäuz, wegen einer Sägemühle übereingekommen: daß im Winter die Reschkaner — 102 — darin
arbeiten, im Sommer aber die Moldowizer mit ihren Mühlen; daß ferner die Reschkaner das
Waßer nicht auslaßen, so daß es die Mühlen der Moldowizer überschwemme. V. J. 7121/1613,
April 9. Sr.
Charter: 67
Date: 99999999
Abstract: 74. Aron, Woewod, gibt, begnädigt und bestätiget seinem heil. Kloster Moldowiza
ein Dorf, Namens: Wäkulestie im Zinut Här- läul, welches Dorf von dem Vater Sr, Hoheit,
dem verstorbenen Woewoden Alexander, dem heil. Kloster geschenkt worden ist, auf - 94 —
daß, da sie von damals bis jezt der Landesherrschaft nie einen Rauchschoß entrichtet, auch
von nun hinfort diesen jährlich dem heil, Kloster zu bezahlen haben. V. J. 7100/1592. Jän.
10. -
Charter: 48
Date: 99999999
Abstract: 54. Bogdan, Woewoda, gibt und begnädiget das heil. Kloster Moldowiza mit einem
Zigeuner, Namens: Michael, welchen Zigeu ner Theosil Bälosch, der gr. Kanzler gewesen, dem
Kloster geschenkt hat. Bälosch aber hat ihn vom Peter, der Pärkälab gewesen, ge kauft,
daher er dem Kloster gehören soll, ewiglich. V. J. 7077/1569, Aug. 7. Sr.
Charter: 127
Date: 99999999
Abstract: 134. Vor Georg Gika, dem Woewoden, haben sich sämtliche Kloster-Jgumnen
beklaget: wienach ihre Klöster von andern Landes herr'n, die vordem gewesen, Sklaven
(Zigeuner) als Schenknis ge habt haben, welche sie jedoch wegen der Plackereien der
Hetmans- diener und Zigeuner-Richter nicht erhalten konnten. Da diese näm lich ihre
Zigeuner für den landesherrlichen Tisch jährlich mit Geldern bestrafen und überdies auch
mit Pfeifenröhren prügeln, so haben sich die Zigeuner zerstreut und in fremde Länder
geflüchtet. Se. Hoheit hat sich sonach erbarmet und sämtlichen Kloster-Zigeunern alle Ab
gaben erlaßen, gleichwie andere Klöster auch das heil. Kloster Mol dowiza begnädiget und
demselben seine wahrhaften Sklaven-Zigeuner bestätiget, namentlich: Michael, Koshan,
Simon, Georgi, Drägan, Saba, Jonaschko, Stefan, den andern Saba, Drägan, Soltan, Paschko,
Garasim, Adam, Trifan, Konstantin, Marko. Demeter, Kon stantin Jgorce, Nikolai — alle mit
Weib und Kindern, so daß diese Zigeuner nichts an die Landesherrschaft leisten, sondern
nur den Kälugärn zu dienen, diese sie auch zu richten und nach ihren Thaten auch zu
bestrafen haben. V. J. 7166/1658. Sr. Stefan.
Charter: 104
Date: 99999999
Abstract: 111. Stefan, Woewoda Der Jgumen und der ganze Verein des Klosters Moldowiza
klagen, daß die Leibeigenen von Baja zu allen gewöhnlichen Leistungen verhalten werden, da
doch dieselben aus den Tagen des alten Stefan, des Woewoden, schutzhaft seien. Der Woewoda
bestehlt daher dem Scholtus und den Purgar'n von Baja, sie in nichts anderm zu belästigen,
da sie nur die kaiserliche Kopf-Steuer zu zahlen haben. V. J. 7123/1615, Juli 2. Sr.
Alexander Mogila.
Charter: 264
Date: 99999999
Abstract: 280. Basil Negurä aus dem Klosterdorfe Frumoß gibt den Vätern des Klosters
Moldowiza eine Schrift, wienach er mit seinem — 182 - Viehe in der Heuwiese des Klosters
großen Schaden angerichtet, und ohne Befragen der Väter durch Mithirten seine Schafe auf
die Ge birge des Klosters getrieben habe, wo dann einige Falcen Gras ver treten wurden. Da
nun durch eine Schrift des Staatsrathes ver ordnet ist, daß er dem Kloster allen Schaden
ersetze, so hat er zu sammen mit den Mithirten soviel Schafkäse, als für die Bergweide
gebürt, gegeben. Das Geld aber für das nur durch sein Vieh vertretene Gras haben ihm die
Väter, da er vor ihnen bittend nie dersiel, erlaßen, jedoch mit der Bedingnis, daß, wenn
er in Hinkunft auf dem Gute des Klosters noch Schaden anrichte, oder sich im
Hörigkeitsdienste nicht willfährig zeige, er scharf abgestraft und ohne allen Rechtsstreit
gänzlich aus dem Gute des Klosters entfernt werde. V. J. 7280/1772, Sept. 2. —
Charter: 110
Date: 99999999
Abstract: 117. Kaspar, Woewod, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza ein Dorf,
Namens: Onzeni, welches Dorf eine Schenknis des Woewoden Peter und des Woewoden Stefan
Toinsche ist. V. J. 7127/1619, Juli 26. Sr. Stefan Tonische.
Charter: 196
Date: 99999999
Abstract: 209. Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewod, beurkundet dem Jgumen Joaniki
und dem ganzen Vereine des Klosters Moldo wiza, daß es ihnen frei stehe, vom Dorfe Wama,
einem wahrhaften Klostergute, das Zehntel von allem Vieh und zwar von jenen, die es auf
diesem Gute weiden, abzunehmen. Ebenso auch von Brodfrüch ten, Heuwiesen, Schanken,
Branntwein und von allem Andern. V. J. 7261/1753, Jäner 19. - — 140 — Mati« Gika.
Charter: 247
Date: 99999999
Abstract: 263. Gregor Johann Kalimach, Woewod, an Stefan Sturs'a, gr. Ban, und Konstantin
Baschota, Beckenhälter. — Se. Heiligkeit Anton, Jgumen des heil. Klosters Moldowiza, habe
sich beschwert: wienach die Markzeichen der Dorfshälfte Jsworeste's, eines Gutes des
genannten Klosters, nicht alle aufgefunden werden können, indem eine Vergangenheit von
zweihundert achtzig Jahren inmitten liege. Er habe daher Se. Hoheit gebethen, damit das
Gut von Gemärk zu Gemärk abgemeßen, in zwei Theile abgetheilt, und die untere Hälfte dem
Kloster, die obere aber dem Peter Keschko gegeben werde. Se. Hoheit beordnet demnach die
zwei obgenannten Bojaren zur Abmar- markung mit dem Befehle, so vorzugehen, wie oben
angedeutet worden ist. V. J. 7276/1768, Juli 11. —
Charter: 194
Date: 99999999
Abstract: 207. Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewoda, gibt dem heil. Kloster
Moldowiza eine Urkunde: daß die Geldstrafer, Mord rächer, Pärkälaben und Schulzen in die
Dörfer des Klosters nicht ein treten, um abzustrafen, sondern nur der Jgumen soll da
untersuchen, richten und strafen, ausgenommen bei Todschlag eines Menschen und bei
Diebstahl, die nach den alten Schriften, die das Kloster hat, bei dem landesherrlichen
Staatsrate zu urtheilen sind. V. J. 7261/1753, Jäner 14. —
Charter: 252
Date: 99999999
Abstract: 268. Verschreibung des Stefan Bode zugleich mit seiner Haus frau Johanna und
all' seinen Söhnen, gegeben in die Hände Sr. Heiligkeit, des Hr. Anton, Jgumen's des heil.
Klosters Molvowiza: wienach sie aus ihrem guten Willen ihr wahrhaftes Gut, sechs Tag werk
junge Weingärten, die sie durch eigene Mühe hergestellt haben, und die ringsumher umzäunt
sind, samt dem Presshause dem ge nannten Kloster verkauft haben. Die Hälfte Weingärten,
getrennt von jenen sechs Tagwerk, hat Bode dem Kloster als Schenkins ge geben, auf daß ihn
die Väter Kälugär in die große Gedenknis schrei ben und seiner gedenken. Für jene sechs
Tagwerk aber hat er vom Jgumen achtunddreißig Löwengulden für das Tagwerk genommen und
dann an Kupfer abermals achtunddreißig Löwengnlden, und der Jgu men hat ihm alles Geld
vollständig gezahlt. Auch hat Bode dem Jgumen jene alte Verschreibung von allen Enkeln des
Zacharia Gänskä eingehändiget, worin auch das Gemärke dieses Weingartens angegeben wird.
Wie in der Schrift des Stefan Bode, so wird gleichlautend auch da das ganze Gemärke dieses
Weingartens angegeben. V. J. 7276/1768, October 20. - Der Staatsrath.
Charter: 49
Date: 99999999
Abstract: 55. Bogdan, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza und dessen Wätäman im
Dorf Wäkulestie die Macht und Gewalt einen Wald, Namens: Lodoshina, einen Fischteich,
Namens: Cebä- laul und auch andere Moorlachen unterhalb des Dorfes Siriceni zu wehren; und
wen immer sie fänden im Teiche, Fische fangend, oder im Walde, ohne ihr Wißen Holz hauend,
dem sollen sie Wagen, Ochsen, Hacken, Kleider und alles, was er haben mag, ab nehmen und
ihn nackt laßen. V. I. 7078/1570, Mai 20. — Peter.
Charter: 45
Date: 99999999
Abstract: 51. Alexander, Woewoda, hat es für gut befunden, und hat gegeben und begnädiget
sein heil. Kloster Moldowiza, wo die Kirche Maria Verkündigung nnd der Bether Sr. Hoheit,
Jgumen Efrem, ist, mit einigen Dörfern, Namens: Mitestie mit der Mühle am Siret und
Säräcinestie, indem diese Dörfer Se. Hoheit selbst von Turkul, dem Sulzer, um eintausend
zweihundert tatarische Gulden erkauft hat, auf daß sie von Sr, Hoheit seien mit allen
Einkünften. V. J. 7063/1555, Mai 26. Sr.
Charter: 87
Date: 99999999
Abstract: 94. Simon Mogila, Woewoda: Die Kälugär des heil. Klo sters Moldowiza haben
gegen die Kälugär des heil. Klosters Pobrata und gegen andere, die Bäche jenseits des Prut
haben, geklagt, daß sie Fische durch Verpflöcklungen einschließen und sie so in andere
Seen nicht eingehen und eintreten laßen. Der Woewoda schreibt daher an die Eltesten des
Zinut's Koworul, daß sie die Verzäu- nungen wegräumen. V. J. 7115/1607, Jäner 6. Sr.
Charter: 254
Date: 99999999
Abstract: 270. Die Bojaren des Staatsrathes der Moldau geben Sr. Heiligkeit, dem Jgumen
von Molvowiza, eine Schrift: daß ihm frei stehe, einen seiner Leute nach Wäkulestie, einem
Gute des heil. Klo — 177 - sters Moldowiza, zu schicken, um alle Einkünfte von jeglichem
Grunde von Aeckern und Heuwiesen einzusammeln und ein Zehntel von Allem als Zehent zu
nehmen nach Herkommen. Auch sollen die Lente in Wäkulestie jährlich zwölf Tage fronen nach
den Hörigkeitssätzen. V. J. 7278/1770, Juli 29. —
Charter: 170
Date: 99999999
Abstract: 180. Gedruckte Urkunde von Konstantin Nikolaus, Woewoda, wienach er in die
Fußstapfen seines Vaters, des verstorbenen Nikolaus Alexander, Woewoden (seligen
Andenkens), getreten und die Klöster, Erzpriester, alle Priester und Diakonen von allen
Steuern be freit habe. V. J. 7250/1742, — OI^XXXI. Johann Konstantin Nikolaus, Woewoda,
von Gottes Gnaden Herr des moldauischen Landes. Thun zu wißen Allen, denen es zu wißen
zukommt. Sobald meine Herrschaft auf den Herrscherstuhl gekommen, haben wir — Willens,
Allen eine allgemeine Bestimmung zu geben, nebst andern auch dies ernstlichst befohlen:
Jedem Gutsherrn habe es zuzustehen, sein Gut zu beherrschen. Nun sind aber vor meine
Herrschaft sämtliche Jgumnen aus allen heil. Klöstern des Landes erschienen und haben —
127 - eine große Klage vorgebracht, sagend: daß die Dörfer, welche die Klöster besitzen,
samt den beuten mit alt' deren Dienst zumeist von den Bojaren gewidmet worden seien.
Hievon haben jedoch die Klöster gar keinen Nutzen gehabt, ja auch jene, die nicht gewidmet
waren, so wie die auf solchen Gütern Seßhaften haben wenig Nutzen gewähret; denn da es
keine Richtschnur gebe, und auch der Jgumen nicht will kürlich befehlen wolle, wieviel
sich gebüre, so haben die Leute nur nach Willkür, nicht aber nach dem, was Recht ist,
gearbeitet. Des halb bathen nun die Jgumnen um Gerechtigkeit, wobei auch Jhre
Heiligkeiten, die Bischöfe des Landes, und alle Hr. Bojaren gegen wärtig waren. Diese
haben auch bezeuget, daß den Klöstern diese Unbill widerfahren sei, und es gerecht wäre,
daß sie ihre Güter dem erlaßenen Befehle gemäß beherrschen. Hiebei haben auch alle Jgumnen
einstimmig um einen Beschluß meiner Herrschaft gebeten: den Leuten, die auf den
Klostergütern wohnen und keine Hörigen sind, eine Richtschnur vorzuzeichnen, wie viele
Tage sie jährlich zu fronen haben, damit diese wißen, was jährlich ihr Dienst sei, und sie
auch von den Jgumnen mit mehr nicht belästiget werden. Meine Herrschaft hat hiernach
erwogen und mit allgemeinem Rathe verordnet: daß jeder Hauswirth, der auf einem
Klostergute sitze, er sei nun landes herrlich oder eines Bojaren, bedienstet oder wess
immer Standes, jährlich dem Kloster zwölf Tage zu dienen habe, mag dies nun in Scharwerk,
oder falls dies etwa dienlich mit der Haue, mit Ochsen fuhren sein, oder mit welch' immer
Art Arbeit er vom Jgumen be auftragt werde, so sollen ihm stets alle diese zwölf Tage
gerechnet werden. Auch hat jedermann den Grundzeheut zu geben nach Her kommen, Der Jgumen
aber hat die Schulzen, und zwar wen immer nach seinem Gutbedünken, in den Dörfern
einzusetzen. Jene aber, die sich mit Stänkereien widerspenstig zeigen und dem Kloster nach
den obangegebenen Bestimmungen nicht arbeiten wollen, solche soll der Jgumen an die Arbeit
stellen, auf daß sie ihren Dienst vollziehen. Nach gethaner Arbeit hat der Dorfschulz
jedem eigenhändig einen Zettel mit der Bestätigung zu geben, daß er seinen Dienst
vollständig abgearbeitet habe. Der Schulz selbst aber hat dem Jgu men hierüber Rechnung zu
legen. Nach dieser Richtschnur sollen sich die Klöster Rücksichts der Leute benehmen, die
nicht hörig sind; über die Hörigen hingegen mögen sie herrschen nach Herkommen. - 128 -
Falls es sich treffe, daß Leute aus Bojarendörfern in Dörfer der Klöster kommen, sollen
sie die Jgumnen keinesfalls aufnehmen und auch den Bojaren freistehen, solche aus den
Klöster-Dörfern wegzunehmen und heimzubringen. Dagegen sollen Fremdlinge, so viele deren
ankommen, auf den Klöstergütern frei sein, niemals in Leibeigenschaft verfallen und wegen
Leibeigenschaft auch keine Sorge haben. Dies thun wir kund. V. J. 7250/1742, am 12. Jäner.
(R. P.) R.
Charter: 111
Date: 99999999
Abstract: 118. Stefan Tomsche, Woewod, schreibt an die Schohusen und die Pärgar der Stadt
Baja, und besiehlt ihnen, daß sie ja die vier Leibeigenen des Klosters Moldowiza, die dort
in Baja sind, in Frieden laßen. Man soll von ihnen weder Sold noch Fronfrach- tung, weder
Viehtreiber noch Pferde für Vorspann und Eilbothen, noch eine Art Fronleistung fordern,
sondern nur bei den klöster lichen Mühlen haben sie zu arbeiten. V. J. 7130/1622, Jäner 8.
Sr. Miron Barnowski.
Charter: 2
Date: 99999999
Abstract: 2. Stefan, (?) Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza eine
Lache obern Nistru, Namens Leonta, von der Mün dung bis zum Ursprunge, wo die Kirche ist,
mit allen Bienen gärten und allen Bächen, den kleinen Lachen, so viele als Waßer haben,
und allen Wieswachs, so viel die Länge der erwähnten Lache von oben bis zu ihrer Mündung
begreift; dann die Mulde mit allem Obigen und den Steig mit der Furt übern Nistru. Auch
soll man von Wägen, die Fische zuführen, keinen Zoll und von allen Stöcken dieser
Bienengärten keinen Zehent nehmen. Aber das Gemärke soll sein dort, wo es der Bojar Wälc'a
vor langer Zeit abge- rainet hat. B. J. 6917/1409, Horn. 24. Sr. — 56 —
Charter: 246
Date: 99999999
Abstract: 262. Zeugnis der Leute von Bärlinzä, gegeben in die Hände Sr. Heiligkeit, des
Vaters Anton, Jgumen's des Klosters Moldowiza: wienach das Gemärke Oprescheni's bis zum
großen Teiche unterhalb der Dorfsstätte gehe. Vom großen Teiche aber hinab sei die Mar
kung des Stärcä'schen Gutes, Bärlinzä. V. J. 7276/1768, Juni 19. —
Charter: 270
Date: 99999999
Abstract: 286. Schreiben des Staatsrates an Georg Lasul, Schultes in Kämpul-lung: wienach
sich Se. Heiligkeit Vater Benedikt, Jgu- men von Moldowiza, zum Hr. Schultes von
Kämpul-lung begeben, und ihm den Befehl des Staatsrathes vorgewiesen. Dieser habe nun zwar
zuerst anbefohlen, jene Ruhestörer aus Wama abzuschaffen, wobei er auch dem Jgumen eine
Schrift einhändigte, daß er die Ein künfte an das Kloster von den Kämpul-lungern gänzlich
einbringen werde; doch sind zulezt weder jene Aufwiegler aus dem Dorfe aufgehoben, noch
dem Kloster der Schaden ersezt worden. Der Staats rath stellt dies dem Lasul auf's
schärfste aus, mit dem Auftrage, daß er nach dem Befehle des Staatsrathes Alles ersetzen
laße. V. J. 7281/1773. Dec. 3. —
Charter: 262
Date: 99999999
Abstract: 278. Verschreibung der Leute aus Wamä, einem Gute des Klosters Moldowizä,
gegeben in die Hände des Hr, Georg, Mund- schänks, Schlütes von Kämpul-lung, des Jnhaltes:
wienach es der selbe auf sich genommen, und auch sie sich verpflichtet haben, dem Kloster
Moldowizä jährlich zwölf Tage zu arbeiten, den Zehent von Allem zu geben, und ihnen nicht
zustehe, Getränke — auch nicht im mindesten — zu verkaufen. V. J. 7280/1772, August 10. —
OOI.XXIX. Auf Befehl des geehrten Staatsrathes wurden wir infolge Klage, die Vater
Benedikt, Egumen des Klosters Mol dowizä, beim Staatsrathe gegen die auch anwesenden Leute
des Dorfes Wama, eines klösterlichen Gutes bei Kämpul-lung, überge ben, abgeordnet. Und es
ward uns vom Staatsrathe befohlen, in das Dorf Wama zu gehen und alle Beschwernisse, die
der Egumen gegen sie vorgebracht, zu untersuchen, (nämlich): wie sie nicht ,2* - 180 -
nach den Hörigkeitssätzen des Staatsrathes ihre Dienstschuldigkeit, zwölf Tage jährlich
abgearbeitet, und nicht den Zehent von Allem gegeben, — oder zwei Löwengulden je vom Hause
und den Zehent von Allem entrichten. Ferner — wienach sie Schanken in ihrem Ge biete in
dem klösterlichen Dorfe ohne Befragen des Egumens haben, und während des Sommers
Schafhürden halten, wodurch das ganze Gras vertreten wird. Da wir uns aber dorthin nach
Wama nicht begeben konnten, so haben wir die Leute aus Wama auf einen be stimmten Tag
vorgeladen, und auch dem Egumen Benedikt geschrie ben, in die Stadt Sucewä herzukommen, um
dem Auftrage gemäß alle Beschwerden, die er immer hätte, zu untersuchen. Da nun so wohl
die Leute aus Wama als auch der Egumen aus Moldowizä hieher nach Sucewä gekommen, haben
wir erhoben, ob sie die Schul digkeiten nach den Hörigkeitssätzen des Staatsrathes
abgearbeitet haben, wobei der Egumen diese Sätze des Staatsrathes in der Hand gehalten,
die verordnen, daß alle auf den Gütern des Klosters Mol dowizä seßhaften Bewohner entweder
zwölf Tage jährlich zu arbeiten und den Zehent von Allem zu geben, — oder je vom Hause
zwei Löwengulden und den Zehent von Allem zu geben haben. Auf die Frage, ob sie dem
Kloster nach dieser Verordnung gearbeitet, haben sie erwidert, daß sie nicht gearbeitet
haben, und nicht jährlich zwölf Tage arbeiten, sondern zwei Löwengulden je vom Hause und
den Zehent geben werden. Da es aber in den Hörigkeitssätzen dem Willen des Gutsherrn
überlaßen ist, ob er das Geld nehmen wolle, oder, wo nicht, daß man arbeite, so hat der
Egumen von Moldowizä erklärt: das Kloster brauche nicht Geld, wohl aber, da jenes Dorf dem
Kloster nahe liege, und es beim Kloster Arbeit gebe, an den festgesezten Tagen Arbeit —
nicht aber Geld. Demnach haben auch wir er achtet, daß sie dem Kloster arbeiten, und nicht
Geld entrichten. Da jedoch die Kämpul-lunger keine Unterwürsigkeit zeigten und Miene
machten, nicht zu arbeiten, sondern Geld zu geben, so haben wir sie nach dem Auftrage mit
Schlägen zum Gehorsam bringen wollen, da sie dann doch endlich den Schultes von
Kämpul-lung, der auch da war, als Bürgen gestellt, daß sie alle angeordneten zwölf Tage
jährlich in Arbeit des Klosters zubringen werden. Der Schulltes gab auch eine
Verschreibung in des Jgumens Hände, daß sie nach der in seine Hände gegebenen Urkunde sich
in die angeordneten Tage gehorsam fügen und von Allem, was sie auf dem Gute des Klosters —
181 —
Charter: 31
Date: 99999999
Abstract: 35. Urkunde Bogdans des Woewoden: wienach vor ihm Toader Korlat gekommen, und
aus seinem guten Willen von seinem auf rechten Gute, dem Dorfe Berkischestie Sr.
Heiligkeit, dem Hr. Pa- chomi, Bischof von Rädäuz, eine Grundstätte von zwei Häusern mit
einem Gütchen von Aeckern und Heuwiesen auf dem Felde um hun dert tatarische Gulden
verkauft hat. All diese Gründe hat jedoch Bischof Pachomi dem Kloster Moldowiza geschenkt.
Se. Hoheit bestätiget daher dem Kloster diese Schenknis und die Herrschaft auf diese
Gründe in Berkischestie; aber das Gemärke jener zwei Haus stätten in Berkischestie soll
ganz so sein, wie das Gemärke der andern Häuser, die in jenem Dorfe sind. V. J. 7023/1515,
Horn. 18. Sr.
Charter: 174
Date: 99999999
Abstract: 185. Nikolaus, Woewoda, gibt dem Jgumen German von Moldowiza eine Schrift: daß
es ihm freistehe, Leute auszusenden, um die Zigeuner, die sich zerstreut haben,
zurückzubringen. V. J. 7252/1744, Juni 21. -
Charter: 106
Date: 99999999
Abstract: 113. Alexander Mogila, Woewoda, trägt den Mordrächern des Zinuts Sucawa auf,
daß sie von allen Dörfern des Klosters Moldowiza keine Mordbuße nehmen. V. J. 7124/1616,
Juli 11. Sr. — 103 — Radul.
Charter: 240
Date: 99999999
Abstract: 256. Gregor Johann Kalimach, Woewoda, besiehlt über Klage des Jgumen's von
Moldowiza dem Joan Stratilat, gr. Truchseßen, und Manolaki, gew. gr. Truchseßen:
Jsprawniken in Sucawä, den Länä vorzurufen und zur Verantwortung zu ziehen, warum der
Zigeuner von Moldowiza bei ihm und der des Länä in dem Kloster geblieben sei. Und wenn der
Jgumen darthut, daß sich seine Aussage der Wahrheit gemäß verhalte, so soll der Kloster
zigeuner von Länä, und der des Länä vom Kloster rückgestellt werden. V. J. 7275/1767, Juli
5. —
Charter: 151
Date: 99999999
Abstract: 160. Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewod, schreibt an Konstantin Kanons,
Schwertträger, und Konstantin Stamati, Mundschänken, daß sie infolge Klage Georgs, des
Jgumens von Moldowizä, abgehen und Säräceni und Mitestie abrainen. V. J. 72— Juli 28. —
Charter: 144
Date: 99999999
Abstract: 152. Nikolaus Alerander, Woewoda, erneuert dem Jgumen Johann und dem ganzen
Vereine des Klosters Moldowiza die Macht und Gewalt, den gesamten Gruud der Waldstätten
des Klosters so zu besitzen und zu verwehren, wie es in den Handvesten beschrieben ist.
Jene aber, die ohne Wißen der Kälugär dahin eintreten, sollen dieselben fahen, sie ganz
ausziehen und mutternackt laßen. Gleich falls sollen die Schultesen von Kämpul-lung wegen
einiger auf dem Gute des Klosters seßhaften Leute, die unter dem Vorwande, daß — 115 — sie
keine Hörigen des Klosters, von keinem Dienste hören wollen, die Erhebung vornehmen. Die
nun aufrechte Hörige des Klosters, sollen seßhaft bleiben; Hörige anderer Bojaren aber,
oder Leute aus Kämpul-lung, damit sie sich zu ihrem Herrn begeben, aus dem Klo stergute
hinaustreiben. — Ebenso haben die Hörigen jährlich je einen Stog Heu zu machen und auch zu
arbeiten, gleich andern Hörigen. V. J. 7222/1714, Jäner 10. —
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