Collection: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data)
Charter: 258
Date: 99999999
Abstract: 274. Rechtsspruch der Bojaren des Fürstenthums Moldau, gegeben Sr. Ehrwürden
Hr. Benedikt, Jgumen des Klosters Mol dowiza , des Jnhaltes: Der Hr. Jgumen habe mit den
Wämern Kämpul-lungs gerechtet. Nach der Urkunde Michaels, des Woe- woden, und der
Handveste des Woewoden Alexanders des guten, sei das Gut Wama als aufrecht dem Kloster
gehörig erwiesen; sonach die Kämpul-lunger auch kein Recht haben, sich mit der Herrschaft
nach Willkür auf dieses Gut auszudehnen, wenn sie sich auch von einigen Jnwohnern etliche
Wiesen und-Gereuthöarg — ohne Fug und Recht — erkauft haben; denn die Habschaften und
Güter der heil. Klöster und Kirchen sollen nach der gesetzlichen Anordnung der gött lichen
Pandekten (II. Band XXX. Abschnitt) unverrückt und unver 12 — 178 — ändert bleiben,
ewiglich. Diesem nach haben die Bojaren des Staats rates des Fürstenthums Moldau nach
Richtschnur der heil, Gesetze festgesezt: daß das Kloster Moldowiza diese Gründe seiner
Markung in gutem Frieden beherrsche, und sie nach Herkommen zehente, von den
Kämpul-lungern aber weiter keine Verdrießlichkeiten habe. Hier mit ist jedoch auch dem
Jgumen nicht gestattet, die Heuwiesen andern Fremdlingen zn verkaufen oder zu verhandeln,
sondern die Jnwohner sollen, wenn sie den von Fremdlingen gebothenen Preis geben, den
Vorzug haben, und zwar: sollen erstlich die auf dem Klostergute Seßhaften den Vorzug
haben, Gras, soviel nach der Anzahl des ihnen gehörigen Viehes erforderlich ist,
anzusprechen und zu besitzen, als dann aber die auf anderen Gütern seßhaften Kämpul-lunger
und jene, welche ursprünglich diese Rodungen, Gereuthe und Wiesen ge mäht haben, jedoch
gegen Erlag des von Fremdlingen gebothenen Preises. Doch weder dem einen »och dem andern
ist es gestattet, das Gras zu verhandeln oder zu verkaufen, sondern der Jgumen hat es
ihnen nur nach Bedarf ihrer Viehstücke — doch gerecht — zu ver theilen. Wenn jedoch
Andere, (Fremdlinge) sich nicht vorfänden, um die Einkünfte des Klostergutes zu kaufen,
auf daß um deren Anboth die Jnwohner den Vorzug nehmen könnten, so steht es dem Jgumen
sodann zu, den Zehent von Aeckern, Heuwiesen und Allem nach Herkommen nach den
Hörigkeitssätzen abzunehmen. Hätte jedoch das Kloster zum Bedarf für die klösterlichen
Viehstücke auf den andern Gütern kein Gras zu mähen, alsdann soll vor allem andern das
Kloster von diesen Gründen soviel Heu, als das klösterliche Vieh braucht, zurück halten,
und mit dem hiernach noch überflüßigen, wie oben bestimmt, vorgegangen werden. Dies ist
die von den Bojaren des Fürstenthums Moldau aus gefertigte Anordnung. V. J. 7279/1771,
Juli 30. -
Charter: 236
Date: 99999999
Abstract: 252. Nikifor Zilibok, Mönch am Bache Frumoß, aus Käm- pul^lung, von Sucawa,
gibt in die geehrte Hand Sr. Heiligkeit, des Vaters Anton, Jgumens, und des ganzen
Vereines des Klosters Moldowiza eine Verschreibung: wienach er sich versprochen, und mit
Allem als Schenknis dem heil. Kloster übergeben, auch dem genann ten Kloster einige
Rodungen am Bache Frumoß auf dem Kloster gute geschenkt habe, in welchem Gereuthe eine
Heuwiese und eine Huthung ist. Dieses Gereuth beginnt vom kalten Bründl und geht bis zum
rothen Riß neben Lasä's Rodung. Auch alle seine Vieh stücke habe er dem Kloster gegeben, —
das Haus aber dem Stefan — 169 — Kekeriz um drei Löwengulden verkauft, der jedoch mit den
Rodungen nichts zu schaffen habe, die allein dem Kloster gehören, — Die Schriften, die er
auf diese Rodungen beseßen, habe ihm jedoch Ga briel Kekeriz diebisch entwendet, daher sie
nicht zu beachten seien, wie dies auch der Beckenhälter Gabriel Karakasch, Schultes von
Kämpul-lung, der bei dieser Schenknis war, bewahrheitet, und sich zur Beglaubigung auch
unterfertiget hat. V. J. 7274/1766, Sept. 13. —
Charter: 84
Date: 99999999
Abstract: 91. Jeremä Mowila, Woewoda, gibt und begnädiget das heil. Kloster Moldowiza mit
allen Geldstrafen und Mordbußen, so viel als in allen Dörfern des Klosters sich ergeben,
daß sie der Jgumen nehme, und die Kälugär sich Kleidung und Beschuhung machen. V. J.
7114/1606, Jäner 9. Sr.
Charter: 204
Date: 99999999
Abstract: 219. Konstantin Michael Gehau Rakowiz, Woewoda, gibt dem Priestermönch Georg,
Jgumen, und dem ganzen Vereine des heil. Klosters Moldowiza eine Urkunde, des Jnhaltes:
wienach sich diese bei Sr. Hoheit beschwert, daß ein Gut des genannten Klosters, Na mens:
Räciuleni, von den Bürgern Baja's sehr beeinträchtiget werde; denn obgleich Se. Hoheit
Bojaren zur Abmarkung Räciuleni's gegen die Gründe Bäja's abgesendet hat, von diesen
Räciuleni auch aus geschieden, abgerainet und jeder Gutsantheil bezeichnet wurde, wie der
von ihnen ausgestellte Markbrief ausführlich nachweiset, so habe das Kloster diesfalls
doch keine Ruhe. Nach der Abrainung haben die Bajer auch noch Freiheitsbriefe und die
Schriften beim Jspra- wnik des Zinul's hinweggenommen, und sich weder an eine Abmarkung —
155 — gekehrt, noch sich, wenn sie etwas zu rechtfertigen hatten, vor Ge richt gestellt.
Demnach vermöge Klage des genannten Jgumens und vermöge Beweise aus den Schriften Sr.
Hoheit aus der ersten Be herrschung, sowie vermöge anderer landesherrlichen Berichtigungs
schriften hat Se. Hoheit dem genannten Jgumen und dem jeweiligen klösterlichen Dorfs-Maier
über Räciuleni die Bewilligung ertheilt, daß sie vermöge Schrift Sr. Hoheit die Macht
haben, das Gut Räciuleni nach allen Zeichen, wie sie die vordem abgeordneten Uk rainer
aufgestellt haben, zu beherrschen, und von keinem Bäjer zu dulden, daß irgend einer die
geringste Widerrechtlichkeit hinsichts der Markung, die die Abrainer bezeichnet, ausübe.
Wenn sie aber nicht darauf sehen, sich in Acht zu nehmen, sondern sich gegen die Urkunde
Sr. Hoheit widerspenstig zeigen, so besiehlt Se. Hoheit ernstlichst, daß man aussende, sie
einzuführen und als Widerspenstige abzustrafen. Auch haben solche Alles, was sie
verschuldet, dem Klo ster abzuzahlen. Se. Hoheit habe zwar izt dem Joniz Kantakosino, gr,
Kerkermeister von der Stadt Baja, ein Grundstück geschenket und dahin auch abrainende
Bojaren zur Ausscheidung gesendet; allein Se. Hoheit zeigt in derselben Urkunde, daß er
nicht von früheren Landesherrn geschenkte Grundtheile überlaßen habe, die vor Sr. Hoheit
den heil. Klöstern als Schenknis und Begnädigung gegeben wurden, sondern nur dem genannten
Bojarn einen landesherrlichen, noch niemand gegebenen Grund von Baja geschenkt habe, damit
er solchen beherrsche. Die Schenknisse der früheren erlauchten Landes herrn zu ändern läßt
jedoch Se. Hoheit nicht zu, daher sie die Ab rainer auch nicht antasten sollen, sondern
Se. Hoheit hat nur an geordnet, daß sie den Hr. gr. Kerkermeister von der Markung Rä-
ciuleni's, dem Gute des Klosters Moldowiza, absondern. Und das Kloster Moldowiza soll das
Gut Räciuleni nach allen Zeichen behalten, wie die Bojaren den Grund früher bei der
Abgränzung bezeichnet haben. V. J. 7265/1757, Jäner 12. —
Charter: 167
Date: 99999999
Abstract: 177. Ausweis über eine Zigeuner-Vertheilung, welche die Klö ster Moldowiza uud
Solka im Beisein beider Jgumnen und ihrer Zigeuner auf landesherrlichen Befehl vorgenommen
haben, u, z. Theil des Klosters Moldowiza: Toader mit seinen Kindern. — Tudoska, eine
große Dirne. Dokia mit einem Kinde. — Gasiza, Schwester der Dokia. Theil des Klosters
Solka: Andronik mit seiner Zigeunerin Maria, die dem Kloster Mol dowiza gehörte; statt ihr
blieb Frosina, Andronik's Schwester, die Bolanic gehalten. Lupul mit der Zigeunerin Marie,
Konstantin's Tochter, welche dem Kloster Moldowiza gehöret; statt ihr blieb Anna, Tochter
Jon s Mieräuz, aus Solka, die Jon Peter's Sohn gehalten. Anna, Andronik's Schwester, aus
Solka. - 126 — Das Verzeichnis ist gefertiget von Scherban Kantakusino, gr. Truchseßen,
und von Jsaia, Jgumen von Solka. V. J. 7247/1739, Mai 1. —
Charter: 247
Date: 99999999
Abstract: 263. Gregor Johann Kalimach, Woewod, an Stefan Sturs'a, gr. Ban, und Konstantin
Baschota, Beckenhälter. — Se. Heiligkeit Anton, Jgumen des heil. Klosters Moldowiza, habe
sich beschwert: wienach die Markzeichen der Dorfshälfte Jsworeste's, eines Gutes des
genannten Klosters, nicht alle aufgefunden werden können, indem eine Vergangenheit von
zweihundert achtzig Jahren inmitten liege. Er habe daher Se. Hoheit gebethen, damit das
Gut von Gemärk zu Gemärk abgemeßen, in zwei Theile abgetheilt, und die untere Hälfte dem
Kloster, die obere aber dem Peter Keschko gegeben werde. Se. Hoheit beordnet demnach die
zwei obgenannten Bojaren zur Abmar- markung mit dem Befehle, so vorzugehen, wie oben
angedeutet worden ist. V. J. 7276/1768, Juli 11. —
Charter: 58
Date: 99999999
Abstract: 64. Vorrechtsbrief und große Handveste von Peter, dem Woe- woden, der alle
obbeschriebenen Urkunden und Schriften einbegreift, und dem heil. Kloster Moldowiza seine
Antheile des Dorfes Ra- ciuleni mit der Mühle am Bache Schoimus kräftig bestätiget; das
Gemärke aber gleich dem in der Urkunde Johann, des Woewoden, bezeichnet. Auch führt er in
diesem Vorrechtsbriefe namentlich alle Zigeuner (Sklaven) des Klosters, an, und bestätiget
demselben die Herrschaft über diese Zigeuner (Sklaven) kräftiglichst, V. J. 7091/1583,
März 29. Sr,
Charter: 142
Date: 99999999
Abstract: 150. Etoati Stroic, gr. Kanzler, gibt den Kälugärn des heil. Klosters Moldowiza
eine Schrift: daß es ihnen frei stehe, sich Gre gor!, einen Sklaven, Zigeuner des
Klosters, der sich bei seinen Zi geunern aufhält, zu nehmen. Hiebei haben jedoch die
Kälugär für seine Zigeunerin, die Gregori hat, eine andere Zigeunerin zu geben. V. J. —
April 26. Sr. Nikolaus Alexander.
Charter: 45
Date: 99999999
Abstract: 51. Alexander, Woewoda, hat es für gut befunden, und hat gegeben und begnädiget
sein heil. Kloster Moldowiza, wo die Kirche Maria Verkündigung nnd der Bether Sr. Hoheit,
Jgumen Efrem, ist, mit einigen Dörfern, Namens: Mitestie mit der Mühle am Siret und
Säräcinestie, indem diese Dörfer Se. Hoheit selbst von Turkul, dem Sulzer, um eintausend
zweihundert tatarische Gulden erkauft hat, auf daß sie von Sr, Hoheit seien mit allen
Einkünften. V. J. 7063/1555, Mai 26. Sr.
Charter: 243
Date: 99999999
Abstract: 259. Antrag der groß. Bojaren des Staatsrathes an Se. Hoheit, den Woewoden:
Höchste Herrschaft! Vermög erlauchten Befehls Deiner Hoheit haben wir die Strit tigkeit
zwischen Sr. Heiligkeit Anton, Jgumen von Moldowiza, und Peter Keschko, Zeltwart, wegen
der Hälfte des Dorfes Jsworästie, untern Theils, das am Siret, im Zinut Sucewa liegt,
untersucht. Diese Streitsache hat sich nach vorgenommener Erhebung aus der Urkunde des
Woewoden Stefan des alten und vielen Schriften, Zeugnissen, Beweisen (wie in diesem
Anrathe die groß. Bojaren sehr gründlich, weitläusig und mit großer Gerechtigkeit zeigen)
dahin er wiesen: daß jene Dorfshälfte Jsworästie untern Theils das wahr hafte Gut des
heil. Klosters Moldowiza sei. Dagegen habe zwar auch der Zeltwart Keschko nichts zu
antworten gewußt, sondern nnr vorgebracht, daß die Handveste des Woewoden Stefan des alten
gut und das Kloster im Rechte sei; nur gegen Georg Kantakosino, den Schwertträger, habe er
sich beklaget, daß er ihm bei der Abmarkung — 172 — jener klösterlichen Dorfshälfte mit
der Abmeßung durch Miteinbe ziehung von Haus und Kirche Unrecht gethan habe. Mit dieser Ab
markung sei er also nicht zufrieden. All' dieses haben die groß. Bojaren in dem Antrage
Sr. Hoheit dargestellt, worauf Se. Hoheit also entschieden: Wir Gregor Kalimach, Woewod,
von Gottes Gnaden Herr des moldauischen Landes: Mit der Verbescheidung Sr. Heiligkeit, des
Vaters Metropoliten und der Hr. groß, Bojaren haben sich der Zeltwart Peter Keschko und
Konstantin Keschko, sein Neffe, nicht beruhiget, sondern durch eine zweite, meiner
Herrschaft überreichte Klage, sich beschweret, daß ihnen Unrecht geschehen sei, und haben
den Staatsrath verlanget. Da sie nun im Staatsrathe, vor meiner Herrschaft, und all'
unsern Rath geführet und der Antrag vorgelesen worden, haben wir die Keschko's befraget:
in was sie sich nicht beruhigen, und in was ihre Bitte bestehe? Hierauf haben sie
geantwortet: daß sie nach ihren Schriften das ganze Dorf Sworästie angesprochen haben, und
daß jene Dorfshälfte, nämlich der untere Theil, welchen der Jgumen von Moldowiza, vermöge
Handveste des Woewoden Stefan des alten begehre, seit zweihundert achtzig Jahren als
verjährt verloren sei. Nach gründlicher Untersuchung, die meine Herrschaft über diese
Verhandlung vorgenommen, habe ich die Schrift des Woewoden Stefan des alten auf die Hälfte
des Dorfes Sworästie untern Theiles, wo auch die Malzeichen angeführt sind, gut befunden,
und da auch der Jgumen von Moldowizä durch vorgebrachte Zeugnisse und Beweise dargethan
hat, daß die Herrschaft auf jene Dorfshälfte unabweichlich beim Kloster gewesen, so hat
meine Herrschaft erachtet, daß das Kloster Recht habe. Nach der Handveste, die das Kloster
als Schenkung und Widmung vom Woewoden Stefan hat, bestimmen demnach meine Herrschaft, daß
das Kloster Moldowizä, wie es bis izt die Herrschaft auf jene Dorfshälfte von Sworästie
untern Theiles gehabt, sie so auch von izt an in Hinkunft in gutem Frieden und ohne allen
Streit beherrsche, wogegen auch die Keschko nichts einzu wenden haben, indem sie selbst
angaben, daß des Woewoden Stefan Urschrift gut sei; — nur hätte man sie mit der von Georg
Katakosino vorgenommenen Abmarkung verkürzet, indem man ihnen Haus und Kirche weggenommen
habe. Diesem nach hat meine Herrschaft be- schloßen, daß sich die Keschko einen Bojarn,
den sie meinen und — 173 — wollen, erwählen, ebenso auch der Jgumen einen Bojarn, den er
will, erkiese, damit sich solche dorthin begeben und jene Dorfshälfte des Klosters,
Jsworestie, untern Theiles, in Furcht Gottes nach den Zeichen, welche die Urkunde des
alten Stefan, des Woewoden, an gibt, gegen die Keschkoische Dorfshälfte abrainen. Nach der
Abmar kung sollen sie auch einen Rainbrief ausstellen, damit ihn auch meine Herrschaft mit
einer Schrift bekräftige. Dies schreiben wir. Jm J. 7276/1768, Jäner 23. —
Charter: 221
Date: 99999999
Abstract: 236. Johann Theodor, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza eine Schrift:
daß es monatlich aus der landesherr lichen Zollstätte zwei Oka Baumöhl und acht Drachmen
Weihrauch nehme. V. J. 7269/1761, Jäner 12. —
Charter: 22
Date: 99999999
Abstract: 23. Peter, Woewoda, bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza die Herrschaft und
die Abgabenfreiheit des Hauses in Sucawä, das der Armenier Johann dem Kloster als
Schenknis gegeben hat. Keine Art Steuern oder Fronschuldigkeit sei dem Landesherrn zu
geben, so wie auch kein Dienst zu leisten; sondern alle Einkünfte und alle Dienstleistung
soll das Kloster erhalten. V, I. 6962/1454. Oct. 6. Sr. Stefan der alte.
Charter: 59
Date: 99999999
Abstract: 65. Peter, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza eine Urkunde: wienach er
vom Bischof Anastasi, der Metropolit gewesen, von Georg, Erzpriester von Radauz und
Agathon, Bischof von Ro man, die Segnung dazu erhalten, und mit dem Priestermönch Michail,
Jgumen von Moldowiza, zu seiner Gedenknis die Verfügung ge troffen habe, damit man ihm
jährlich am Tage des großen Blut zeugen Georgi das Gedenknis halte nach dem Brauch der
Kirche, wie es mit den früheren gottesfürchtigen Landesherrn von den heil. Vätern geordnet
worden, wozu er hundert Galben M) gewidmet habe. Dem gemäß soll nach der Abendandacht ein
Seelenamt ge feiert, die Lichter angezunden und alle Priester und Diakonen, im Priester-
und Diakonen-Gewande gekleidet, den Kirchendienst nach Vorschrift verrichten. Beim
Gastmahl soll nach Vermögen des Klosters zu eßen und zu trinken sein, Bier und einige
Schoppen Wein gereicht werden; am Tage des Gedenknisses aber ein Hochamt gefeiert und der
Leichenweizen sein, wie es der Brauch ist. Wieder — 91 — gebe man dann beim Gastmal
Speisen nach Vermögen des Klosters und zu trinken Bier und zu zwei Becher Wein, damit sich
alle Kä- lugär und Laien erlaben. Der Jgumen aber, der aus Sorglosigkeit es versuchen
sollte, diese Gedenknisanordnung in Vergeßenheit zu bringen, oder zu zernichten, der soll
es vor dem schrecklichen Richter stuhle Christi zu verantworten haben; er soll verflucht
sein und keine Verzeihung erlangen von Christus, dem gerechten Richter, und von Sr.
Hoheit! V. J. 7092/1584, Oct. 4. Sr.
Charter: 245
Date: 99999999
Abstract: 261. Georg, Vorigumen des Klosters Moldowiza, gibt in die Hände Sr. Heiligkeit
Anton's, Jgumen's des Klosters, ein Zeugnis: wienach er, als er noch Jgumen gewesen, viele
Rechtshadereien mit den an das Gut Fälticeni anliegenden Räseschen von Bucumeni gehabt
habe, indem diese behaupteten, daß der Absteighof und das Dorf auf ihrem Gute liege, auch
zu wiederholtemmale Abmarker hergebracht und vor Sr. Hoheit, dem Woewoden, gerechtet
haben. Hierüber liege die landesherrliche Urkunde auch izt im Kloster. Und wieder habe
dann das Kloster dies Gut beherrschet; weiters, daß — 174 — ihm Joniz Baschota falsch und
ohne Fug und Recht mit der Nach rede beschuldigte, daß er die Marksteine versezt hätte.
Dann wie er sich mit allen Vätern wiederholt nach Jass' begeben, beim Boi- jarenrath
gerechtet habe, und die Bucumener sachfällig geworden. Der diesfällige landesherrliche
Rechtsspruch sei heute noch im Kloster vorhanden. Dies Alles ist in dem Zeugnisse
ausführlich beschrieben. Geschrieben im J. 7276/1768, Mai 5. —
Charter: 94
Date: 99999999
Abstract: 101. Konstantin Mogila, Woewoda, gibt den heil. Klöstern Moldowiza und Homor,
oder wen immer sie senden sollten, die Macht und Gewalt, die Seen der genannten Klöster zu
besitzen und zu schirmen, namentlich: Oträw und Kowur mit allen kleineren Seen, mit allen
Lachen und Bächen. V. J. 7117/1609, Juli 9. Sr.
Charter: 205
Date: 99999999
Abstract: 220. Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewoda, gibt dem heil. Kloster
Moldowiza eine Schrift: daß es von hundert Bienen stöcken keinen Zehent, von hundert
Schafen kein Berggeld, von zehn Viehstücken keinen Kuhzins, von dreihundert Wadra Wein
kein Faßgeld — 156 — und von vier Leibeigenen (fremden Leuten) keine Art Steuer zu
entrichten habe. V. J. 7265/1757, Jäner 15. — Karl Gika.
Charter: 79
Date: 99999999
Abstract: 86. Jeremiä, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza eine Urkunde: wienach
die Diener Sr. Hoheit, Gregor Gälzul, und seine Neffen mit den Kälugärn des Klosters
Moldowiza wegen eines See's bei Koworul vor Sr. Hoheit gerechtet, und die Kälugär sie mit
einer Schenkungs-Urkunde des alten Peter, Woewoden, über wiesen haben. Deshalb hat auch
Se. Hoheit dem Kloster diesen Urtheils- und Beherrschungsbrief gegeben. V. J. 7105/1597,
Mai 31. Sr.
Charter: 69
Date: 99999999
Abstract: 76. Aron, Woewoda, gibt und bestätiget dem Kloster Mol- dowiza in der Stadt
Baja zwei Mühlen, eine inmitten, die andere am Rande der Stadt, mit einer Bierbrauerei,
einer Malze und vier Häuser mit Leibeigenen. Von diesen Leibeigenen soll man für andre
Leute keine Eilpferde, Fronzufuhren, Sold oder Ochsen nehmen. Auch haben sie andre
Kleinschuldigkeiten, wie sie auf den Städtlern sind, nicht zu leisten, sondern nur die
kaiserliche Kopfsteuer. Und dem Kloster wird die Herrschaft bestätiget über alles
Obbeschriebene. V. J. 7101/1593, Jäner 8. Sr. Peter.
Charter: 31
Date: 99999999
Abstract: 35. Urkunde Bogdans des Woewoden: wienach vor ihm Toader Korlat gekommen, und
aus seinem guten Willen von seinem auf rechten Gute, dem Dorfe Berkischestie Sr.
Heiligkeit, dem Hr. Pa- chomi, Bischof von Rädäuz, eine Grundstätte von zwei Häusern mit
einem Gütchen von Aeckern und Heuwiesen auf dem Felde um hun dert tatarische Gulden
verkauft hat. All diese Gründe hat jedoch Bischof Pachomi dem Kloster Moldowiza geschenkt.
Se. Hoheit bestätiget daher dem Kloster diese Schenknis und die Herrschaft auf diese
Gründe in Berkischestie; aber das Gemärke jener zwei Haus stätten in Berkischestie soll
ganz so sein, wie das Gemärke der andern Häuser, die in jenem Dorfe sind. V. J. 7023/1515,
Horn. 18. Sr.
Charter: 206
Date: 99999999
Abstract: 221. Karl Gika, Woewod. Ueber die Klage Gregor Häsh- däu's, Masilen: „daß ihm
Unrecht gethan werde, indem in die Mar kung seines ganzen Dorfes, Namens: Jordänestie, im
Zinut Sucewa, am Waßer Siret, das unten mit Karapciu oben mit Ropce rainet, von beiden
Theilen Eingriffe geschehen", — besiehlt Se. Hoheit dem Dinul Kantakosino, gew. gr. Ban;
dem Laskaraki, gew. gr. Mar- staller; — Jsprawniken des Zinuts Sucewa; Konstantin Kanono,
gew. gr. Truchseßen; und Konstantin Stamati, sich auf den strittigen Grund zu begeben, die
Sache in Augenschein zu nehmen, gründlich zu untersuchen, und sich auf alle Weise zn
bemühen, die Wahrheit heraus zu sinden. Auch haben sie Häshdäu's Gut von beiden Theilen
deutlich abzuscheiden, und auch nach den Zeichen einen von allen gefertigten Markbrief
auszustellen. V. J. 7265/1757, Juli 9. —
Charter: 231
Date: 99999999
Abstract: 247. Jon Natarasch aus Woräntärestie gibt ein Zeugnis in die Hände Sr.
Heiligkeit, des Vaters Anton, Jgumens von Moldo wiza: wienach, da er früher mehr als
vierzig Jahre im Dorfe Sworestie gelebt hat, stets das Kloster unter Jsworestie
beherrscht, und er und die Leute auf jenem Gute gefronet haben. Da wo izt die Schänke und
das Haus des Zeltwarts Peter Keschko stehe, habe er geackert und den Zehent den Vätern des
Klosters gegeben. Das Geschlecht Keschko aber habe in Ober-Sworästie gelebt, und sich in
nichts gemischet. Wie er von Greisen gehört, sei dort, wo izt Keschko's Kirche, etwas
weiter unten, da wo auch izt noch der Friedhof ist, der klösterliche Absteighof und ein
Kirchlein gestanden. Keschko's Vater habe oberhalb der Mündung Sworistie's gelebt, - 167 —
und den obern Antheil beseßen; aber in den untern Antheil habe er sich gar nicht gemischt.
V. J. 7274/1766, Jäner 2. —
Charter: 168
Date: 99999999
Abstract: 178. Gregor Gika, Woewoda, an den Bojaren Andrä Balsch, Schultes in
Kämpul-lung: Der Jgumen von Moldowiza habe sich beschwert, daß Hörige des Klosters in
Kämpul-lung Panzirer ge worden und das Kloster somit von ihnen keinen Nutzen habe. Bei
Erweisung, daß sie Hörige, soll der Schultes sie von der Panzirei ausstoßen, in die Hände
der Kälugär geben, diese aber sie nach Heimbringung auf ihre Wohnstätten seßhaft machen,
auf daß sie ihnen den Hörigkeitsdienst nach Herkommen leisten. V. J. 7248/1740, Jäner 11.
—
Charter: 224
Date: 99999999
Abstract: 239. Gregor Johann Theodor, Woewod, an Georg, gew. gr. Zeltwart, Jsprawnik von
Sucawä: Der Jgumen vom Kloster Moldowizä habe gegen den Becken- hälter Joniz Baschota
geklagt, daß er es sich seit beiläusig sechs Jahren zur Gewohnheit gemacht habe, seine
Stutterei ohne Hirten zu laßen, wodurch dem Kloster Getreide und Heu weggefreßen, und
großer Schaden zugefügt worden. Der Jsprawnik soll daher den Baschota vor Gericht bringen,
in Furcht Gottes mit ihm die Unter suchung vornehmen und, wenn es sich erweise, daß er dem
Kloster Schaden zugefügt habe, denselben von ihm vollständig ersetzen laßen. Ueberdies sei
dem Baschota auch einzubinden, bei dem Gestütte einen Hirten zu halten. Sollte jedoch der
Jsprawnik diesem Auftrage nicht nachkommen, und der Jgumen abermals zu klagen haben, so
wird ein landesherrlicher Dienstmann von ihm selbst allen Schaden für das Kloster
einbringen. V. J. 7270/1762, Jäner 8. — N* - 164 - 240/A. Jch Endesunterfertigter mache
durch mein gegenwärtiges Schreiben zu wißen, daß ich zufällig bei der Safta, Häshdäu's
Tochter, einen Theilungsbrief des Georg Häshdäu, gefunden, womit er seine Güter unter
seine Kinder, als: Basil Häshdäu, — Maria, verehelichte Bainski, — Ruxanda, verehelicht an
Zachariä, und Safta getheilet hat, in welchem Briefe er schreibet, daß er Jordanestie
seiner Tochter Maria, — dem Sohne Basil Nihoreni, — der Tochter Ruxanda Peschkeuz mit dem
halben Dorfe Tulbureni, — der Safta aber den Theil von Medresche gegeben habe. Die den
Genannten zufallen den Theile jedoch von Schini, Buneni und Schendreni sollen sie unter
einander geschwisterlich theilen. Dieser Theilungsbrief ist mir zu Moskowiter Zeiten, da
wir von denselben ausgeplündert wurden, entnommen worden. Derohalben gleichwie ich
gewißenhaft weiß, und mich erinnere, den Theilungsbrief wegen der obgenannten Güter ge
schrieben gesehen zu haben, also habe ich auch gegenwärtigen Zeu genbrief in die Hände
Gregors, Sohns des Basil Häshdäu, Enkels Georgs Häshdäu, gegeben. Den 28. Sept. 7270/1762.
Sandul Häshdäu. Gregor Häshdäu. Ich Konstantin, Beckenhälter, habe es auf Geheiß Sandul's
geschrieben und bin Zeuge, Der Sandul Häshdäu hat das nämliche vor uns vorgebracht, was
der obbemeldete Zeugenbrief enthält. Stursa, gr. Kanzler; — Andre Russet, Kanzler; —
Emanuel Kostaki, Hofrichter; — Bartholome, Archimandrit zu Putna, bezeugen. Pachomi,
Jgumen von Putna; — Anton, LKKIssiaroK von Putna; — Basil Buhuiesku, gew. gr. Thorwarden,
bezeugen. Lupul Hadrimbu, Thorwarden. Stefan Stirc'a. R.
Charter: 128
Date: 99999999
Abstract: 135. Stefan, Woewoda, gibt und begnädiget das heil. Kloster Moldowiza mit acht
Leibeigenen, die er von allen Abgaben befreit, nur von Schafen, Schweinen, Bienenstöcken
sollen sie das Berggeld und den Zehent bezahlen. V. J. 7168/1660, Jäner 9. Sr. - 110 —
Charter: 24
Date: 99999999
Abstract: 25. Stefan, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza die
Herrschaft über folgende Zigeuner, als: Haraman, Vera, Bad und Koman mit all' ihren Söhnen
und all' ihrem Ge schlechte, auf daß sie mit allen Einkünften dem Kloster zugehören.
Gleichzeitig wird dem klösterlichen Dorfe Borginestie die Freiheit ertheilt, daß in
dasselbe keine Geldstrafer, Rußschoßnehmer oder Fuhrenansager eintreten. Das Dorf habe
überdies bei landes herrlichen Mühlen nicht zu fronen, landesherrlichen Wein nicht zu
zuführen, Bienen- und Schweinszehent nicht zu geben, auch weder Räuberspuren zu verfolgen,
noch bei der Burg Sucawa zu fronen. Nur haben, wenn es erforderlich, die Dörflinge mit Sr.
Hoheit zum Kriegsheere zu stoßen, und ander's nichts zu leisten; denn all' der übrige
Dienst, sowie das ganze Einkommen von diesem Dorfe Borginestie, hat allein dem Kloster
Moldowiza zuzukommen. V. J. 6966/1458, Aug. 31. Sr.
Charter: 36
Date: 99999999
Abstract: 41M. Von Gottes Gnaden wir Peter, Woewoda, Hospodar des moldauischen Landes,
thun kund mit diesem unsern Brief Allen, welche solchen sehen oder dessen Vorlesung
anhören: wienach unsere Herrschaft mildreichst gemacht haben zum Seelenheil' uns'rer
Aeltern, zu unserm Seelenheil und für unsere Gesundheit; und haben unser heil. Kloster
Moldowiza, wo die Kirche der Verkündigung der reinsten Jungfrau'n ist, mit der Markung
rings um dasselbe begnädiget, — 80 - anfangend aus der Mündung des Baches Frumoß, aufwärts
den Bach bis zum Ursprunge; und vom Ursprunge hinüber den großen Berg zum Ursprunge der
Dragoscha und zu dem der kleinen Putna, und auf dem Wirbel des großen Berges zur Oglinda;
und von dort auf dem Berggrat fort bis in den Wirbel des Berges Rac-Za; von dort immer
fort auf dem Berggrat zur Hürde Salasch, dann zur Salasch mare, zum Buchenstauderich und
zum hohen Heuschlag; von dort hinab den Berggrat gegen die Moldawa, auf den Wirbel
Feredeu's und von dort hinab den trockenen Berggrat; dann weiter auf dem Wirbel des großen
Berges zur Ochsen Mägura, auf den Ursprung der Deja und zulezt abwärts den Bach bis auf
die Deja-Mündung und zu jener des Frumoß, wo zuerst begonnen wurde. Dies soll demnach von
uns eine Handveste sein für ewige Zeiten unverbrüchlich; und es soll diese Markung dem
heil. Kloster zugehören mit allen Einkünften, Und hierauf ist die Beglaubigung
(Versicherung) unserer Herrschaft: wir Peter, Woewoda, und die Versicherung unserer
Herrschaft aller liebsten Sohnes, Bogdan; die Versicherung unserer Bojaren: d. V.d. Hr.
Huru, Hofrichters; d. V. d. Hr. Tutruschan; d. V. d. Hr. Skripek; d. V. d. Hr. Wlad und d.
Hr. Toder, Parkalaben in Hotin; d. V. d. Hr. Dancul und d. Hr. Licul, Parkalaben von Nemz;
d. V. d. Hr. Sbiara und d. Hr. Kracun, Parkalaben von Neuenburg; d. V. d. Hr. Michul,
Sucawaer Thorwardens; d. V. d. Hr. Dragschan, Schwertträgers; d. V. d. Hr. Glawan,
Schatzmei sters; d. V. d. Hr. Albot, Kämmerers; d. V. d. Hr. Popeskul, Mundschänks; d. V.
d. Hr. Kolun, Truchseßen; d. V. d. Hr. DrazWn, Marstallers; und die Versicherung all'
unser moldauischen großen und kleinen Bojaren. Und nach unserm Ableben, wen es treffen
wird, Herrscher zu sein unseres Landes Moldau von unser'n Kindern oder Blutsverwanten,
oder wen sonst Gott zum Herrscher unser's Landes auserwählen wird, der soll unsere
Schenknis nicht um werfen , sondern solche unserm heil. Kloster Moldowiza befestigen und
bekräftigen. Und wer sich unterstände, unsere Schenknis zu zernichten, der soll von Gott,
dem Herrn, dem Schöpfer Himmels und der Erde, von dessen reinster Mutter, von den zwölf
heil. Aposteln, von den drei hundert achtzehn heil. Vätern in Nikäa und von allen
Heiligen, die von Ewigkeit her Gott gefallen, verflucht sein! Amen. Und zu mehrerer
Beglaubigung und Bekräftigung all' des Obgeschriebenen - 81 — haben wir unser'm getreuen
Thodor, Kanzler, befohlen zu schreiben, und unser Petschaft beizuhängen diesem unsern
Briefe. Geschrieben hat's Georg in Herleu, im J. 7042/1534. (H. P-) Sr. Stefan
Heuschrecke.
Charter: 218
Date: 99999999
Abstract: 233. Johann Theodor, Woewoda, gibt Sr. Ehrwürden Georg, dem Jgumen, und dem
ganzen Vereine des heil. Klosters Moldo wiza, die Bewilligung, die Waldstätten des
Klosters, die Bäche mit Fischen, gegen die in Wamä, einem Gute des Klosters, lebenden
Leute, gegen die Kämpulunger und andere zu schirmen. Und niemanden soll es erlaubt sein,
mit irgend einer Vorkehrung aufzurichten, oder Fische zu fangen. Jn die Erträgnisse des
klösterlichen Gutes haben sich die Wämer und Kämpulunger oder andere nicht zu mischen, und
nichts abzunehmen, weder von jenen, die von anderswoher Wildpret bringen, noch von jenen,
welche auf dem Gute Wamä Wagenschmiere machen, sondern alle diese Einkünfte sollen dem
Kloster gehören. V. J. 7268/1760, Mai 16. — Ii — 162 -
Charter: 196
Date: 99999999
Abstract: 209. Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewod, beurkundet dem Jgumen Joaniki
und dem ganzen Vereine des Klosters Moldo wiza, daß es ihnen frei stehe, vom Dorfe Wama,
einem wahrhaften Klostergute, das Zehntel von allem Vieh und zwar von jenen, die es auf
diesem Gute weiden, abzunehmen. Ebenso auch von Brodfrüch ten, Heuwiesen, Schanken,
Branntwein und von allem Andern. V. J. 7261/1753, Jäner 19. - — 140 — Mati« Gika.
Charter: 35
Date: 99999999
Abstract: XI..M. Von Gottes Gnaden wir Peter, Woewoda, Hospodar des moldauischen Landes,
thun kund durch diesen unsern Brief Allen, die solchen sehen oder lesen hören: wienach vor
uns und all' unsere moldauischen Bojaren gekommen unser Diener Korlat aus seinem guten
Willen, von niemanden genöthiget oder gezwungen, und, verkaufte sein wahrhaftes Vatergut
vermöge seiner wahrhaften Handveste und vermöge der Bestätigungsurkunden, die er vom Vater
unserer Herrschaft, dem Woewoden Stefan, hatte, ein Dorf, Namens: Berkischestie an der
Moldawa mit einer Kirche, einer Topliza und einer Mühle an der Topliza; dieses verkaufte
er unsrer Herrschaft selbst um vierhundert achtzig tatarische Gulden. Und unsere
Herrschaft hat all dies Obbeschrie- bene Geld vierhundert achtzig tatarische Gulden in die
Hände unserS Dieners Korlat vor all' unseren moldauischen Bojaren bezahlt. Und hierauf hat
es unsere Herrschaft für gut befunden mit all'unserm guten Wohlwollen, reinen und
erlauchten Herzen, all' unserm guten Willen und Gottes Hilfe und unsere Herrschaft haben
für die Seelen unsrer Großältern, unserer Aeltern, für unsere Gesundheit und das Heil
unserer Seele und unseres Leibes gemacht, und haben gegeben das vorgenannte Dorf, Namens:
Berkischestie an der Moldawa mit der Kirche, einer Topliza und der Mühle an der Topliza
unserm heil. Klo ster Moldowiza, wo die Kirche der Verkündigung der reinsten Jung- fraun
unsrer Gottesgebärerin Maria, und wo unser Bether Hr. Priestermönch Stefan Jgumen ist,
damit es unserm heil. Kloster Moldowiza von uns eine Handveste sei mit allen Einkünften
unab änderlich und unverbrüchlich für immer, in Ewigkeit. Und das Ge- märke dieses
vorbenannten Dorfes, Namens: Berkischestie an der Moldawa mit der Kirche, einer Topliza
und der Mühle an der Topliza, soll von allen Seiten nach all' seinem alten Gemärke sein,
wie es von Ewigkeit bestanden. Und hierauf ist die Beglaubigung unserer Herrschaft des
obgenannten, wir Peter, Woewoda, und die Beglaubigung des vielgeliebten Sohnes unserer
Herrschaft, Bogdan's, und die Beglaubigung unsrer Bojaren: d. B. d. Hr. Huru, Hof
richters; d. B. d. Hr. Totruschan; d. B. d. Hr. Skriepek; d. B. d. — 79 — Hr. Wlad und d.
Hr. Toader, Parkalaben von Hotin; d. B. d. Hr. Dancul und d. Hr. Licul, Parkalaben von
Nemz; d. B. d. Hr. Sbijara und d. Hr. Kracun, Parkalaben von Neuenburg; d. B. d. Hr.
Michul, Thorwardens von Sucawa; d. B. d. Hr. Dragschan, Schwertträgers; d. B. d. Hr.
Glawan, Schatzmeisters; d. B. d. Hr. Albot, Kämmerers; d. B. d. Hr. Popeskul, Mundschänks;
d. B. d. Hr. Kolun, Truchseßen; d. B. d. Hr. Drarin, Marstallers und die Beglaubigung all'
unserer moldauischen großen und kleinen Bojaren. Und nach unser'm Ableben wer Hospodar
unsers Landes sein wird, von unsern Kindern, oder unserm Geschlechte, oder wen immer Gott
auserwählen wird, Hospodar zu sein unsers moldauischen Landes, der soll doch unsere
Schenknis und Bekräftigung nicht umstoßen, sondern sie unserm heil. Kloster Moldowiza
vielmehr bestärken und bekräftigen. Und wer es wagen sollte, diese unsere Schenknis und
Bestätigung umzustoßen, ein solcher soll verflucht sein von Gott, dem Herrn, dem Schöpfer
Himmels und der Erde, von der reinsten Jungfrau, der Gottesgebärerin Maria, von den heil,
vier Evange listen, von Christus heil. zwölf Oberaposteln Peter und Paul und den übrigen,
von den dreihundert achtzehn Gottragenden Vätern von Nikäa und von allen Heiligen, welche
Gott von Ewigkeit her wohlgefällig gelebet, und soll seinen Theil haben mit dem
verfluchten Arias und Juda Jskariot, dem Verräther Christi und den übrigen Juden, die zu
Gott Christus geschrien: Sein Blut über uns und unsere Kinder! wie es ist und sein wird in
Ewigkeit. Amen. Und zu mehrerer Bestärkung und Bekräftigung all' des Obbeschriebenen haben
wir unserm getreuen Hr. Toader, Kanzler, befohlen zu schrei ben, und unser Petschaft
beizuhängen diesem unsern Briefe. Geschrieben hat's Gregor Boges in Jassi, im J.
7041/1533, im Monate April, am 11. Tage. Sr. (H. P.)
Charter: 55
Date: 99999999
Abstract: 61. Johann, Woewoda, gibt dem Jgumen und allen Brüdern in Christus, die im
Kloster Moldowiza leben, mittelst Urkunde die Macht und Gewalt, den Grund und die
Waldstätten, soviel dem Kloster gehören, zu schirmen. V. J. 7088/1580, Aug. 6. -
Charter: 125
Date: 99999999
Abstract: 132M. Jm Namen Gott des Vaters, des Sohnes und des heil. Geistes, der
unzertheilten Dreieinigkeit. Jch Diener meines Gott des Herrn, und meines Erlösers Jesu
Christi, kniebeugend vor der unzertheilten Dreifaltigkeit. Wir Basil, Woewoda, von Gottes
Gnaden Hospodar des mol dauischen Landes. Meine Herrschaft hat wohlthätig, mit unserm
guten Willen, mit reinem und erleuchtetem Herzen, aus unserer ganzen Seele und mit Gottes
Hilfe dem heil. Kloster Moldowiza, wo die Kirche der Verkündigung der reinsten Jungfrau'n
und Gottesgebärerin ist, die Markung nach der vom heil. Kloster vorgewiesenen Urkunde
seines Stifters, Alexanders des alten, rühmlichen Angedenkens, der im J. 6918/1410 Herr
des Landes Moldau war, so erneuert und bekräftiget, - 108 - wie derselbe dazumal das
Gemärke für das heil. Kloster, allwo solches in den Bergen mit den ungarischen Marken
zusammenkommt, gemacht hat, namentlich: vom großen und kleinen Suhard, dann an den Bergen:
Raräul und Thoderesku, Das Gemärke beginnt: von dem Wirbel Shirebä, der oberhalb dem
kalten Bronnen ist, zur kleinen Koschna; auf dieser hinab zum Ahornwäldchen, und von dort
hinab zur großen Koschna; und von dort auf der großen Koschna zum Fuße des großen Suhard,
und von dort gerade aufwärts in den Wirbel des Suhard bis zum Ursprunge des Baches Rußa;
und von dort auf dem Bache hinab zum Waßer Bistrizä; und von dort auf diesem hinab bis zum
kalten Bronnen und in den Wirbel Shereba, von wo begonnen wurde. Also wird hierüber dem ge
nannten Kloster diese unsere Urkunde und erneuerte Bekräftigung samt allen Einkünften
gegeben. Und hierauf ist unserer vorgenannten Herrschaft Versicherung (Beglaubigung) wir
Basil, Woewoda, und unserer Herrschaft allerliebsten Sohnes, Stefan des Woewoden, die
Versicherung unserer Bojaren: d. V. d. Hr. Thodoresku, gr. Hofrichters des untern Landes;
d. V. d. Hr. Toder Petricaik, gr. Hofrichters des oberen Landes; d. V. d. Hr. Gabril,
Hetmans und Sucawer Parkalaben; d. V. d. Hr. Balan und Apostol, Parkalaben von Hotin; d.
V. d. Hr. Petrasku, Parkalaben von Nemz; d. V. d. Parkalaben von Roman; d. V. d. Hr.
Apostol K«t<rrHu, Kämmerers; d. V. d. Hr. Gregor Ureki, gr. Schwertträgers; d. V. d.
Hr. Jordaki, Schatzmeisters; d. V, d. Hr. Toma, Truchseßen; d. V. d. Hr. Lupul Preseskul,
Beckenhälters; d. V. d. Hr. Kosta, Marstallers; und die Versicherung all' unserer großen
und kleinen Bojaren. Und nach unserm Ableben, wer Herrscher sein wird von unseren Kin
dern, oder unseren Sippen, oder wen Gott zum Herrscher unsers Landes Moldau erwählen wird,
der soll unsere Schenknis und Be kräftigung nicht umstürzen, sondern soll selbe geben und
bekräftigen, weil diese wahre Gemarkung von uralten Zeiten her ihr Eigenthum ist. Und zu
mehrerer Beglaubigung und Bekräftigung all' des Obbe- schriebenen haben wir unserm
getreuen und geehrten Bojarn Hr. Gabrilasch, gr. Kanzler, befohlen dies zu schreiben und
unser Pet schaft beizuhängen diesem Briefe. Geschrieben hat's Michae Tentul, gew. Kanzler,
im J. 7150/1642, im Monate März, den 30. Tag. Wir Basil, Woewod. (H. P.) Sr. — 109 —
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