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Collection: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data)
Charter145
Date: 99999999
Abstract 153. Johann Nikolaus, Woewod, gibt dem Jgumen German von Moldowiza eine Schrift: daß es ihm frei stehe, das Gut dieses Klosters im Zinut Kowur's, Namens: Schäläestie mit der Hälfte des Dorfes Balacana zu besitzen und zu beherrschen, den Zehent von Allem, also auch von den Fischlachen, zu nehmen. V. J. 7222/1714, Juli 25. —

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Charter50
Date: 99999999
Abstract 56. Ich Johann, Anna's Sohn, Roman Jlischesku's Enkel, bekenne selbst und durch diesen meinen Brief, daß ich verkauft habe mein wahrhaftes Vater- und Großvatergut, die Hälfte von einem Viertel des Dorfes Korläzel mit fünf Häusern und einer zu diesen fünf Häusern dienstbaren Mühle, und habe sie dem Kloster Moldo wiza verkauft, von diesem heil. Kloster einhundert dreiundachtzig Guldw baar genommen, und all' dies ersterwähnte Geld vor Chari ton, dem Jgumen von Moldowiza, dem ganzen Klostervereine und guten Leuten, als: Stefan aus Korläzel, Toador des Pfaffen Sohn von dort, Stefan von dort, Jon Bukureskul, Jon, Sohn der Da- widin, Toma von dort, Jeremia von dort, Spiridon von dort, — 87 — Jroftei von dort, Jon Toma'ssohn, German, Sohn Bukureskul's, Toader, Stefan's Eidam, Berhjet, Sohn Toaders, Matia von Dra- gojestie und vielen guten Leuten erhalten. Auch hat Johann diesem Briefe sein Petschaft beigedrücket. Geschrieben zu Korläzel, im J. 7085/1577, Hornung am 26. Johann hat's geschrieben. (P. P.) Sr.

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Charter197
Date: 99999999
Abstract 210. Matiä Gika, Woewoda, bestätiget und erneuert dem heil. Kloster Moldowiza: daß Alles, was das Kloster nach den Urkunden und Schriften, die es von den selig ruhenden Landesherrn hat, die vordem gewesen, besizt und hat, auch fürderhin gelte und beachtet werde, und zwar: Die Dörfer des Klosters sollen von allen Geldstrafen und Mord bußen seitens der Pärkälaben und Schulzen geschirmt sein; die Viehstücke des Klosters und der Zigeuner von den Ein hebern wegen Steuern nicht weggenommen werden; in den Waldstätten des Klosters und in den Fischbächen, die vordem geschirmt waren, soll es den Wamern und Kämpul-lungern ohne Willen des Jgnmens und ohne Uebereinkunft mit ihm nicht frei stehen, einzutreten, weder um Marder noch um Fische zu fangen; für drei Fuhren Fische, die das Kloster aus seinen Lachen oder aus der Donau beiführet, habe es nirgends einen Zoll zu ent richten. Auch wird in dieser Urkunde angegeben, daß durch eine Ur kunde Sr. Hoheit die Mordbuße und die Geldstrafe im ganzen Lande aufgehoben wurde. V. J. 7263/1755, Juli 25. -

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Charter42
Date: 99999999
Abstract 48. Urkunde des ganzen Vereins des heil. Klosters Moldowiza, des Inhaltes: Jhr Vater Abraham, Jgumen des heil. Klosters, habe sich sehr bemüht und angestrengt seit in den Tagen seiner Jgu- menie die neue heil. Kirche, so wie das ganze Kloster begonnen und beendet worden; ebenso auch vieles andere, als: silberne Kirchen gefäße, kostbare Kirchenkleider, viele Kelche und Kandeln, klein und groß, silbern und versilbert, so wie viele Gefäße von reinem Zinn beigeschafft. Ob nun zwar diese Mühe und Obsorge ihm Gott nur allein vergelten könne, haben sie jedoch in Anbetracht dessen insge samt beschioßen, ihm jährlich, so lange diese heil. Kirche bestehen wird, am Sonntage der Einbalsamerinen ein Gedenknis zu halten; gegen jene aber, die es versuchen sollten, diesen ihren Beschluß zu zernichten, wurde ein großer und schrecklicher Fluch ausgesprochen. V. J. 7061/1553, April 18. —

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Charter102
Date: 99999999
Abstract 109. Priestermönch Gregor, Jgumen de« Klosters Räschka, gibt dem Klostervereine in Moldowiza eine Urkunde: wienach man vor Sr. Heiligkeit dem Hr. Efrem, Bischof von Rädäuz, wegen einer Sägemühle übereingekommen: daß im Winter die Reschkaner — 102 — darin arbeiten, im Sommer aber die Moldowizer mit ihren Mühlen; daß ferner die Reschkaner das Waßer nicht auslaßen, so daß es die Mühlen der Moldowizer überschwemme. V. J. 7121/1613, April 9. Sr.

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Charter67
Date: 99999999
Abstract 74. Aron, Woewod, gibt, begnädigt und bestätiget seinem heil. Kloster Moldowiza ein Dorf, Namens: Wäkulestie im Zinut Här- läul, welches Dorf von dem Vater Sr, Hoheit, dem verstorbenen Woewoden Alexander, dem heil. Kloster geschenkt worden ist, auf - 94 — daß, da sie von damals bis jezt der Landesherrschaft nie einen Rauchschoß entrichtet, auch von nun hinfort diesen jährlich dem heil, Kloster zu bezahlen haben. V. J. 7100/1592. Jän. 10. -

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Charter48
Date: 99999999
Abstract 54. Bogdan, Woewoda, gibt und begnädiget das heil. Kloster Moldowiza mit einem Zigeuner, Namens: Michael, welchen Zigeu ner Theosil Bälosch, der gr. Kanzler gewesen, dem Kloster geschenkt hat. Bälosch aber hat ihn vom Peter, der Pärkälab gewesen, ge kauft, daher er dem Kloster gehören soll, ewiglich. V. J. 7077/1569, Aug. 7. Sr.

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Charter127
Date: 99999999
Abstract 134. Vor Georg Gika, dem Woewoden, haben sich sämtliche Kloster-Jgumnen beklaget: wienach ihre Klöster von andern Landes herr'n, die vordem gewesen, Sklaven (Zigeuner) als Schenknis ge habt haben, welche sie jedoch wegen der Plackereien der Hetmans- diener und Zigeuner-Richter nicht erhalten konnten. Da diese näm lich ihre Zigeuner für den landesherrlichen Tisch jährlich mit Geldern bestrafen und überdies auch mit Pfeifenröhren prügeln, so haben sich die Zigeuner zerstreut und in fremde Länder geflüchtet. Se. Hoheit hat sich sonach erbarmet und sämtlichen Kloster-Zigeunern alle Ab gaben erlaßen, gleichwie andere Klöster auch das heil. Kloster Mol dowiza begnädiget und demselben seine wahrhaften Sklaven-Zigeuner bestätiget, namentlich: Michael, Koshan, Simon, Georgi, Drägan, Saba, Jonaschko, Stefan, den andern Saba, Drägan, Soltan, Paschko, Garasim, Adam, Trifan, Konstantin, Marko. Demeter, Kon stantin Jgorce, Nikolai — alle mit Weib und Kindern, so daß diese Zigeuner nichts an die Landesherrschaft leisten, sondern nur den Kälugärn zu dienen, diese sie auch zu richten und nach ihren Thaten auch zu bestrafen haben. V. J. 7166/1658. Sr. Stefan.

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Charter104
Date: 99999999
Abstract 111. Stefan, Woewoda Der Jgumen und der ganze Verein des Klosters Moldowiza klagen, daß die Leibeigenen von Baja zu allen gewöhnlichen Leistungen verhalten werden, da doch dieselben aus den Tagen des alten Stefan, des Woewoden, schutzhaft seien. Der Woewoda bestehlt daher dem Scholtus und den Purgar'n von Baja, sie in nichts anderm zu belästigen, da sie nur die kaiserliche Kopf-Steuer zu zahlen haben. V. J. 7123/1615, Juli 2. Sr. Alexander Mogila.

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Charter264
Date: 99999999
Abstract 280. Basil Negurä aus dem Klosterdorfe Frumoß gibt den Vätern des Klosters Moldowiza eine Schrift, wienach er mit seinem — 182 - Viehe in der Heuwiese des Klosters großen Schaden angerichtet, und ohne Befragen der Väter durch Mithirten seine Schafe auf die Ge birge des Klosters getrieben habe, wo dann einige Falcen Gras ver treten wurden. Da nun durch eine Schrift des Staatsrathes ver ordnet ist, daß er dem Kloster allen Schaden ersetze, so hat er zu sammen mit den Mithirten soviel Schafkäse, als für die Bergweide gebürt, gegeben. Das Geld aber für das nur durch sein Vieh vertretene Gras haben ihm die Väter, da er vor ihnen bittend nie dersiel, erlaßen, jedoch mit der Bedingnis, daß, wenn er in Hinkunft auf dem Gute des Klosters noch Schaden anrichte, oder sich im Hörigkeitsdienste nicht willfährig zeige, er scharf abgestraft und ohne allen Rechtsstreit gänzlich aus dem Gute des Klosters entfernt werde. V. J. 7280/1772, Sept. 2. —

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Charter110
Date: 99999999
Abstract 117. Kaspar, Woewod, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza ein Dorf, Namens: Onzeni, welches Dorf eine Schenknis des Woewoden Peter und des Woewoden Stefan Toinsche ist. V. J. 7127/1619, Juli 26. Sr. Stefan Tonische.

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Charter196
Date: 99999999
Abstract 209. Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewod, beurkundet dem Jgumen Joaniki und dem ganzen Vereine des Klosters Moldo wiza, daß es ihnen frei stehe, vom Dorfe Wama, einem wahrhaften Klostergute, das Zehntel von allem Vieh und zwar von jenen, die es auf diesem Gute weiden, abzunehmen. Ebenso auch von Brodfrüch ten, Heuwiesen, Schanken, Branntwein und von allem Andern. V. J. 7261/1753, Jäner 19. - — 140 — Mati« Gika.

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Charter247
Date: 99999999
Abstract 263. Gregor Johann Kalimach, Woewod, an Stefan Sturs'a, gr. Ban, und Konstantin Baschota, Beckenhälter. — Se. Heiligkeit Anton, Jgumen des heil. Klosters Moldowiza, habe sich beschwert: wienach die Markzeichen der Dorfshälfte Jsworeste's, eines Gutes des genannten Klosters, nicht alle aufgefunden werden können, indem eine Vergangenheit von zweihundert achtzig Jahren inmitten liege. Er habe daher Se. Hoheit gebethen, damit das Gut von Gemärk zu Gemärk abgemeßen, in zwei Theile abgetheilt, und die untere Hälfte dem Kloster, die obere aber dem Peter Keschko gegeben werde. Se. Hoheit beordnet demnach die zwei obgenannten Bojaren zur Abmar- markung mit dem Befehle, so vorzugehen, wie oben angedeutet worden ist. V. J. 7276/1768, Juli 11. —

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Charter194
Date: 99999999
Abstract 207. Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza eine Urkunde: daß die Geldstrafer, Mord rächer, Pärkälaben und Schulzen in die Dörfer des Klosters nicht ein treten, um abzustrafen, sondern nur der Jgumen soll da untersuchen, richten und strafen, ausgenommen bei Todschlag eines Menschen und bei Diebstahl, die nach den alten Schriften, die das Kloster hat, bei dem landesherrlichen Staatsrate zu urtheilen sind. V. J. 7261/1753, Jäner 14. —

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Charter252
Date: 99999999
Abstract 268. Verschreibung des Stefan Bode zugleich mit seiner Haus frau Johanna und all' seinen Söhnen, gegeben in die Hände Sr. Heiligkeit, des Hr. Anton, Jgumen's des heil. Klosters Molvowiza: wienach sie aus ihrem guten Willen ihr wahrhaftes Gut, sechs Tag werk junge Weingärten, die sie durch eigene Mühe hergestellt haben, und die ringsumher umzäunt sind, samt dem Presshause dem ge nannten Kloster verkauft haben. Die Hälfte Weingärten, getrennt von jenen sechs Tagwerk, hat Bode dem Kloster als Schenkins ge geben, auf daß ihn die Väter Kälugär in die große Gedenknis schrei ben und seiner gedenken. Für jene sechs Tagwerk aber hat er vom Jgumen achtunddreißig Löwengulden für das Tagwerk genommen und dann an Kupfer abermals achtunddreißig Löwengnlden, und der Jgu men hat ihm alles Geld vollständig gezahlt. Auch hat Bode dem Jgumen jene alte Verschreibung von allen Enkeln des Zacharia Gänskä eingehändiget, worin auch das Gemärke dieses Weingartens angegeben wird. Wie in der Schrift des Stefan Bode, so wird gleichlautend auch da das ganze Gemärke dieses Weingartens angegeben. V. J. 7276/1768, October 20. - Der Staatsrath.

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Charter49
Date: 99999999
Abstract 55. Bogdan, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza und dessen Wätäman im Dorf Wäkulestie die Macht und Gewalt einen Wald, Namens: Lodoshina, einen Fischteich, Namens: Cebä- laul und auch andere Moorlachen unterhalb des Dorfes Siriceni zu wehren; und wen immer sie fänden im Teiche, Fische fangend, oder im Walde, ohne ihr Wißen Holz hauend, dem sollen sie Wagen, Ochsen, Hacken, Kleider und alles, was er haben mag, ab nehmen und ihn nackt laßen. V. I. 7078/1570, Mai 20. — Peter.

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Charter45
Date: 99999999
Abstract 51. Alexander, Woewoda, hat es für gut befunden, und hat gegeben und begnädiget sein heil. Kloster Moldowiza, wo die Kirche Maria Verkündigung nnd der Bether Sr. Hoheit, Jgumen Efrem, ist, mit einigen Dörfern, Namens: Mitestie mit der Mühle am Siret und Säräcinestie, indem diese Dörfer Se. Hoheit selbst von Turkul, dem Sulzer, um eintausend zweihundert tatarische Gulden erkauft hat, auf daß sie von Sr, Hoheit seien mit allen Einkünften. V. J. 7063/1555, Mai 26. Sr.

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Charter87
Date: 99999999
Abstract 94. Simon Mogila, Woewoda: Die Kälugär des heil. Klo sters Moldowiza haben gegen die Kälugär des heil. Klosters Pobrata und gegen andere, die Bäche jenseits des Prut haben, geklagt, daß sie Fische durch Verpflöcklungen einschließen und sie so in andere Seen nicht eingehen und eintreten laßen. Der Woewoda schreibt daher an die Eltesten des Zinut's Koworul, daß sie die Verzäu- nungen wegräumen. V. J. 7115/1607, Jäner 6. Sr.

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Charter254
Date: 99999999
Abstract 270. Die Bojaren des Staatsrathes der Moldau geben Sr. Heiligkeit, dem Jgumen von Molvowiza, eine Schrift: daß ihm frei stehe, einen seiner Leute nach Wäkulestie, einem Gute des heil. Klo — 177 - sters Moldowiza, zu schicken, um alle Einkünfte von jeglichem Grunde von Aeckern und Heuwiesen einzusammeln und ein Zehntel von Allem als Zehent zu nehmen nach Herkommen. Auch sollen die Lente in Wäkulestie jährlich zwölf Tage fronen nach den Hörigkeitssätzen. V. J. 7278/1770, Juli 29. —

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Charter170
Date: 99999999
Abstract 180. Gedruckte Urkunde von Konstantin Nikolaus, Woewoda, wienach er in die Fußstapfen seines Vaters, des verstorbenen Nikolaus Alexander, Woewoden (seligen Andenkens), getreten und die Klöster, Erzpriester, alle Priester und Diakonen von allen Steuern be freit habe. V. J. 7250/1742, — OI^XXXI. Johann Konstantin Nikolaus, Woewoda, von Gottes Gnaden Herr des moldauischen Landes. Thun zu wißen Allen, denen es zu wißen zukommt. Sobald meine Herrschaft auf den Herrscherstuhl gekommen, haben wir — Willens, Allen eine allgemeine Bestimmung zu geben, nebst andern auch dies ernstlichst befohlen: Jedem Gutsherrn habe es zuzustehen, sein Gut zu beherrschen. Nun sind aber vor meine Herrschaft sämtliche Jgumnen aus allen heil. Klöstern des Landes erschienen und haben — 127 - eine große Klage vorgebracht, sagend: daß die Dörfer, welche die Klöster besitzen, samt den beuten mit alt' deren Dienst zumeist von den Bojaren gewidmet worden seien. Hievon haben jedoch die Klöster gar keinen Nutzen gehabt, ja auch jene, die nicht gewidmet waren, so wie die auf solchen Gütern Seßhaften haben wenig Nutzen gewähret; denn da es keine Richtschnur gebe, und auch der Jgumen nicht will kürlich befehlen wolle, wieviel sich gebüre, so haben die Leute nur nach Willkür, nicht aber nach dem, was Recht ist, gearbeitet. Des halb bathen nun die Jgumnen um Gerechtigkeit, wobei auch Jhre Heiligkeiten, die Bischöfe des Landes, und alle Hr. Bojaren gegen wärtig waren. Diese haben auch bezeuget, daß den Klöstern diese Unbill widerfahren sei, und es gerecht wäre, daß sie ihre Güter dem erlaßenen Befehle gemäß beherrschen. Hiebei haben auch alle Jgumnen einstimmig um einen Beschluß meiner Herrschaft gebeten: den Leuten, die auf den Klostergütern wohnen und keine Hörigen sind, eine Richtschnur vorzuzeichnen, wie viele Tage sie jährlich zu fronen haben, damit diese wißen, was jährlich ihr Dienst sei, und sie auch von den Jgumnen mit mehr nicht belästiget werden. Meine Herrschaft hat hiernach erwogen und mit allgemeinem Rathe verordnet: daß jeder Hauswirth, der auf einem Klostergute sitze, er sei nun landes herrlich oder eines Bojaren, bedienstet oder wess immer Standes, jährlich dem Kloster zwölf Tage zu dienen habe, mag dies nun in Scharwerk, oder falls dies etwa dienlich mit der Haue, mit Ochsen fuhren sein, oder mit welch' immer Art Arbeit er vom Jgumen be auftragt werde, so sollen ihm stets alle diese zwölf Tage gerechnet werden. Auch hat jedermann den Grundzeheut zu geben nach Her kommen, Der Jgumen aber hat die Schulzen, und zwar wen immer nach seinem Gutbedünken, in den Dörfern einzusetzen. Jene aber, die sich mit Stänkereien widerspenstig zeigen und dem Kloster nach den obangegebenen Bestimmungen nicht arbeiten wollen, solche soll der Jgumen an die Arbeit stellen, auf daß sie ihren Dienst vollziehen. Nach gethaner Arbeit hat der Dorfschulz jedem eigenhändig einen Zettel mit der Bestätigung zu geben, daß er seinen Dienst vollständig abgearbeitet habe. Der Schulz selbst aber hat dem Jgu men hierüber Rechnung zu legen. Nach dieser Richtschnur sollen sich die Klöster Rücksichts der Leute benehmen, die nicht hörig sind; über die Hörigen hingegen mögen sie herrschen nach Herkommen. - 128 - Falls es sich treffe, daß Leute aus Bojarendörfern in Dörfer der Klöster kommen, sollen sie die Jgumnen keinesfalls aufnehmen und auch den Bojaren freistehen, solche aus den Klöster-Dörfern wegzunehmen und heimzubringen. Dagegen sollen Fremdlinge, so viele deren ankommen, auf den Klöstergütern frei sein, niemals in Leibeigenschaft verfallen und wegen Leibeigenschaft auch keine Sorge haben. Dies thun wir kund. V. J. 7250/1742, am 12. Jäner. (R. P.) R.

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Charter111
Date: 99999999
Abstract 118. Stefan Tomsche, Woewod, schreibt an die Schohusen und die Pärgar der Stadt Baja, und besiehlt ihnen, daß sie ja die vier Leibeigenen des Klosters Moldowiza, die dort in Baja sind, in Frieden laßen. Man soll von ihnen weder Sold noch Fronfrach- tung, weder Viehtreiber noch Pferde für Vorspann und Eilbothen, noch eine Art Fronleistung fordern, sondern nur bei den klöster lichen Mühlen haben sie zu arbeiten. V. J. 7130/1622, Jäner 8. Sr. Miron Barnowski.

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Charter2
Date: 99999999
Abstract 2. Stefan, (?) Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza eine Lache obern Nistru, Namens Leonta, von der Mün dung bis zum Ursprunge, wo die Kirche ist, mit allen Bienen gärten und allen Bächen, den kleinen Lachen, so viele als Waßer haben, und allen Wieswachs, so viel die Länge der erwähnten Lache von oben bis zu ihrer Mündung begreift; dann die Mulde mit allem Obigen und den Steig mit der Furt übern Nistru. Auch soll man von Wägen, die Fische zuführen, keinen Zoll und von allen Stöcken dieser Bienengärten keinen Zehent nehmen. Aber das Gemärke soll sein dort, wo es der Bojar Wälc'a vor langer Zeit abge- rainet hat. B. J. 6917/1409, Horn. 24. Sr. — 56 —

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Charter246
Date: 99999999
Abstract 262. Zeugnis der Leute von Bärlinzä, gegeben in die Hände Sr. Heiligkeit, des Vaters Anton, Jgumen's des Klosters Moldowiza: wienach das Gemärke Oprescheni's bis zum großen Teiche unterhalb der Dorfsstätte gehe. Vom großen Teiche aber hinab sei die Mar kung des Stärcä'schen Gutes, Bärlinzä. V. J. 7276/1768, Juni 19. —

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Charter270
Date: 99999999
Abstract 286. Schreiben des Staatsrates an Georg Lasul, Schultes in Kämpul-lung: wienach sich Se. Heiligkeit Vater Benedikt, Jgu- men von Moldowiza, zum Hr. Schultes von Kämpul-lung begeben, und ihm den Befehl des Staatsrathes vorgewiesen. Dieser habe nun zwar zuerst anbefohlen, jene Ruhestörer aus Wama abzuschaffen, wobei er auch dem Jgumen eine Schrift einhändigte, daß er die Ein künfte an das Kloster von den Kämpul-lungern gänzlich einbringen werde; doch sind zulezt weder jene Aufwiegler aus dem Dorfe aufgehoben, noch dem Kloster der Schaden ersezt worden. Der Staats rath stellt dies dem Lasul auf's schärfste aus, mit dem Auftrage, daß er nach dem Befehle des Staatsrathes Alles ersetzen laße. V. J. 7281/1773. Dec. 3. —

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Charter262
Date: 99999999
Abstract 278. Verschreibung der Leute aus Wamä, einem Gute des Klosters Moldowizä, gegeben in die Hände des Hr, Georg, Mund- schänks, Schlütes von Kämpul-lung, des Jnhaltes: wienach es der selbe auf sich genommen, und auch sie sich verpflichtet haben, dem Kloster Moldowizä jährlich zwölf Tage zu arbeiten, den Zehent von Allem zu geben, und ihnen nicht zustehe, Getränke — auch nicht im mindesten — zu verkaufen. V. J. 7280/1772, August 10. — OOI.XXIX. Auf Befehl des geehrten Staatsrathes wurden wir infolge Klage, die Vater Benedikt, Egumen des Klosters Mol dowizä, beim Staatsrathe gegen die auch anwesenden Leute des Dorfes Wama, eines klösterlichen Gutes bei Kämpul-lung, überge ben, abgeordnet. Und es ward uns vom Staatsrathe befohlen, in das Dorf Wama zu gehen und alle Beschwernisse, die der Egumen gegen sie vorgebracht, zu untersuchen, (nämlich): wie sie nicht ,2* - 180 - nach den Hörigkeitssätzen des Staatsrathes ihre Dienstschuldigkeit, zwölf Tage jährlich abgearbeitet, und nicht den Zehent von Allem gegeben, — oder zwei Löwengulden je vom Hause und den Zehent von Allem entrichten. Ferner — wienach sie Schanken in ihrem Ge biete in dem klösterlichen Dorfe ohne Befragen des Egumens haben, und während des Sommers Schafhürden halten, wodurch das ganze Gras vertreten wird. Da wir uns aber dorthin nach Wama nicht begeben konnten, so haben wir die Leute aus Wama auf einen be stimmten Tag vorgeladen, und auch dem Egumen Benedikt geschrie ben, in die Stadt Sucewä herzukommen, um dem Auftrage gemäß alle Beschwerden, die er immer hätte, zu untersuchen. Da nun so wohl die Leute aus Wama als auch der Egumen aus Moldowizä hieher nach Sucewä gekommen, haben wir erhoben, ob sie die Schul digkeiten nach den Hörigkeitssätzen des Staatsrathes abgearbeitet haben, wobei der Egumen diese Sätze des Staatsrathes in der Hand gehalten, die verordnen, daß alle auf den Gütern des Klosters Mol dowizä seßhaften Bewohner entweder zwölf Tage jährlich zu arbeiten und den Zehent von Allem zu geben, — oder je vom Hause zwei Löwengulden und den Zehent von Allem zu geben haben. Auf die Frage, ob sie dem Kloster nach dieser Verordnung gearbeitet, haben sie erwidert, daß sie nicht gearbeitet haben, und nicht jährlich zwölf Tage arbeiten, sondern zwei Löwengulden je vom Hause und den Zehent geben werden. Da es aber in den Hörigkeitssätzen dem Willen des Gutsherrn überlaßen ist, ob er das Geld nehmen wolle, oder, wo nicht, daß man arbeite, so hat der Egumen von Moldowizä erklärt: das Kloster brauche nicht Geld, wohl aber, da jenes Dorf dem Kloster nahe liege, und es beim Kloster Arbeit gebe, an den festgesezten Tagen Arbeit — nicht aber Geld. Demnach haben auch wir er achtet, daß sie dem Kloster arbeiten, und nicht Geld entrichten. Da jedoch die Kämpul-lunger keine Unterwürsigkeit zeigten und Miene machten, nicht zu arbeiten, sondern Geld zu geben, so haben wir sie nach dem Auftrage mit Schlägen zum Gehorsam bringen wollen, da sie dann doch endlich den Schultes von Kämpul-lung, der auch da war, als Bürgen gestellt, daß sie alle angeordneten zwölf Tage jährlich in Arbeit des Klosters zubringen werden. Der Schulltes gab auch eine Verschreibung in des Jgumens Hände, daß sie nach der in seine Hände gegebenen Urkunde sich in die angeordneten Tage gehorsam fügen und von Allem, was sie auf dem Gute des Klosters — 181 —

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Charter31
Date: 99999999
Abstract 35. Urkunde Bogdans des Woewoden: wienach vor ihm Toader Korlat gekommen, und aus seinem guten Willen von seinem auf rechten Gute, dem Dorfe Berkischestie Sr. Heiligkeit, dem Hr. Pa- chomi, Bischof von Rädäuz, eine Grundstätte von zwei Häusern mit einem Gütchen von Aeckern und Heuwiesen auf dem Felde um hun dert tatarische Gulden verkauft hat. All diese Gründe hat jedoch Bischof Pachomi dem Kloster Moldowiza geschenkt. Se. Hoheit bestätiget daher dem Kloster diese Schenknis und die Herrschaft auf diese Gründe in Berkischestie; aber das Gemärke jener zwei Haus stätten in Berkischestie soll ganz so sein, wie das Gemärke der andern Häuser, die in jenem Dorfe sind. V. J. 7023/1515, Horn. 18. Sr.

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Charter174
Date: 99999999
Abstract 185. Nikolaus, Woewoda, gibt dem Jgumen German von Moldowiza eine Schrift: daß es ihm freistehe, Leute auszusenden, um die Zigeuner, die sich zerstreut haben, zurückzubringen. V. J. 7252/1744, Juni 21. -

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Charter106
Date: 99999999
Abstract 113. Alexander Mogila, Woewoda, trägt den Mordrächern des Zinuts Sucawa auf, daß sie von allen Dörfern des Klosters Moldowiza keine Mordbuße nehmen. V. J. 7124/1616, Juli 11. Sr. — 103 — Radul.

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Charter240
Date: 99999999
Abstract 256. Gregor Johann Kalimach, Woewoda, besiehlt über Klage des Jgumen's von Moldowiza dem Joan Stratilat, gr. Truchseßen, und Manolaki, gew. gr. Truchseßen: Jsprawniken in Sucawä, den Länä vorzurufen und zur Verantwortung zu ziehen, warum der Zigeuner von Moldowiza bei ihm und der des Länä in dem Kloster geblieben sei. Und wenn der Jgumen darthut, daß sich seine Aussage der Wahrheit gemäß verhalte, so soll der Kloster zigeuner von Länä, und der des Länä vom Kloster rückgestellt werden. V. J. 7275/1767, Juli 5. —

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Charter151
Date: 99999999
Abstract 160. Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewod, schreibt an Konstantin Kanons, Schwertträger, und Konstantin Stamati, Mundschänken, daß sie infolge Klage Georgs, des Jgumens von Moldowizä, abgehen und Säräceni und Mitestie abrainen. V. J. 72— Juli 28. —

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Charter144
Date: 99999999
Abstract 152. Nikolaus Alerander, Woewoda, erneuert dem Jgumen Johann und dem ganzen Vereine des Klosters Moldowiza die Macht und Gewalt, den gesamten Gruud der Waldstätten des Klosters so zu besitzen und zu verwehren, wie es in den Handvesten beschrieben ist. Jene aber, die ohne Wißen der Kälugär dahin eintreten, sollen dieselben fahen, sie ganz ausziehen und mutternackt laßen. Gleich falls sollen die Schultesen von Kämpul-lung wegen einiger auf dem Gute des Klosters seßhaften Leute, die unter dem Vorwande, daß — 115 — sie keine Hörigen des Klosters, von keinem Dienste hören wollen, die Erhebung vornehmen. Die nun aufrechte Hörige des Klosters, sollen seßhaft bleiben; Hörige anderer Bojaren aber, oder Leute aus Kämpul-lung, damit sie sich zu ihrem Herrn begeben, aus dem Klo stergute hinaustreiben. — Ebenso haben die Hörigen jährlich je einen Stog Heu zu machen und auch zu arbeiten, gleich andern Hörigen. V. J. 7222/1714, Jäner 10. —

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