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Collection: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data)
Charter258
Date: 99999999
Abstract 274. Rechtsspruch der Bojaren des Fürstenthums Moldau, gegeben Sr. Ehrwürden Hr. Benedikt, Jgumen des Klosters Mol dowiza , des Jnhaltes: Der Hr. Jgumen habe mit den Wämern Kämpul-lungs gerechtet. Nach der Urkunde Michaels, des Woe- woden, und der Handveste des Woewoden Alexanders des guten, sei das Gut Wama als aufrecht dem Kloster gehörig erwiesen; sonach die Kämpul-lunger auch kein Recht haben, sich mit der Herrschaft nach Willkür auf dieses Gut auszudehnen, wenn sie sich auch von einigen Jnwohnern etliche Wiesen und-Gereuthöarg — ohne Fug und Recht — erkauft haben; denn die Habschaften und Güter der heil. Klöster und Kirchen sollen nach der gesetzlichen Anordnung der gött lichen Pandekten (II. Band XXX. Abschnitt) unverrückt und unver 12 — 178 — ändert bleiben, ewiglich. Diesem nach haben die Bojaren des Staats rates des Fürstenthums Moldau nach Richtschnur der heil, Gesetze festgesezt: daß das Kloster Moldowiza diese Gründe seiner Markung in gutem Frieden beherrsche, und sie nach Herkommen zehente, von den Kämpul-lungern aber weiter keine Verdrießlichkeiten habe. Hier mit ist jedoch auch dem Jgumen nicht gestattet, die Heuwiesen andern Fremdlingen zn verkaufen oder zu verhandeln, sondern die Jnwohner sollen, wenn sie den von Fremdlingen gebothenen Preis geben, den Vorzug haben, und zwar: sollen erstlich die auf dem Klostergute Seßhaften den Vorzug haben, Gras, soviel nach der Anzahl des ihnen gehörigen Viehes erforderlich ist, anzusprechen und zu besitzen, als dann aber die auf anderen Gütern seßhaften Kämpul-lunger und jene, welche ursprünglich diese Rodungen, Gereuthe und Wiesen ge mäht haben, jedoch gegen Erlag des von Fremdlingen gebothenen Preises. Doch weder dem einen »och dem andern ist es gestattet, das Gras zu verhandeln oder zu verkaufen, sondern der Jgumen hat es ihnen nur nach Bedarf ihrer Viehstücke — doch gerecht — zu ver theilen. Wenn jedoch Andere, (Fremdlinge) sich nicht vorfänden, um die Einkünfte des Klostergutes zu kaufen, auf daß um deren Anboth die Jnwohner den Vorzug nehmen könnten, so steht es dem Jgumen sodann zu, den Zehent von Aeckern, Heuwiesen und Allem nach Herkommen nach den Hörigkeitssätzen abzunehmen. Hätte jedoch das Kloster zum Bedarf für die klösterlichen Viehstücke auf den andern Gütern kein Gras zu mähen, alsdann soll vor allem andern das Kloster von diesen Gründen soviel Heu, als das klösterliche Vieh braucht, zurück halten, und mit dem hiernach noch überflüßigen, wie oben bestimmt, vorgegangen werden. Dies ist die von den Bojaren des Fürstenthums Moldau aus gefertigte Anordnung. V. J. 7279/1771, Juli 30. -

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Charter236
Date: 99999999
Abstract 252. Nikifor Zilibok, Mönch am Bache Frumoß, aus Käm- pul^lung, von Sucawa, gibt in die geehrte Hand Sr. Heiligkeit, des Vaters Anton, Jgumens, und des ganzen Vereines des Klosters Moldowiza eine Verschreibung: wienach er sich versprochen, und mit Allem als Schenknis dem heil. Kloster übergeben, auch dem genann ten Kloster einige Rodungen am Bache Frumoß auf dem Kloster gute geschenkt habe, in welchem Gereuthe eine Heuwiese und eine Huthung ist. Dieses Gereuth beginnt vom kalten Bründl und geht bis zum rothen Riß neben Lasä's Rodung. Auch alle seine Vieh stücke habe er dem Kloster gegeben, — das Haus aber dem Stefan — 169 — Kekeriz um drei Löwengulden verkauft, der jedoch mit den Rodungen nichts zu schaffen habe, die allein dem Kloster gehören, — Die Schriften, die er auf diese Rodungen beseßen, habe ihm jedoch Ga briel Kekeriz diebisch entwendet, daher sie nicht zu beachten seien, wie dies auch der Beckenhälter Gabriel Karakasch, Schultes von Kämpul-lung, der bei dieser Schenknis war, bewahrheitet, und sich zur Beglaubigung auch unterfertiget hat. V. J. 7274/1766, Sept. 13. —

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Charter84
Date: 99999999
Abstract 91. Jeremä Mowila, Woewoda, gibt und begnädiget das heil. Kloster Moldowiza mit allen Geldstrafen und Mordbußen, so viel als in allen Dörfern des Klosters sich ergeben, daß sie der Jgumen nehme, und die Kälugär sich Kleidung und Beschuhung machen. V. J. 7114/1606, Jäner 9. Sr.

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Charter204
Date: 99999999
Abstract 219. Konstantin Michael Gehau Rakowiz, Woewoda, gibt dem Priestermönch Georg, Jgumen, und dem ganzen Vereine des heil. Klosters Moldowiza eine Urkunde, des Jnhaltes: wienach sich diese bei Sr. Hoheit beschwert, daß ein Gut des genannten Klosters, Na mens: Räciuleni, von den Bürgern Baja's sehr beeinträchtiget werde; denn obgleich Se. Hoheit Bojaren zur Abmarkung Räciuleni's gegen die Gründe Bäja's abgesendet hat, von diesen Räciuleni auch aus geschieden, abgerainet und jeder Gutsantheil bezeichnet wurde, wie der von ihnen ausgestellte Markbrief ausführlich nachweiset, so habe das Kloster diesfalls doch keine Ruhe. Nach der Abrainung haben die Bajer auch noch Freiheitsbriefe und die Schriften beim Jspra- wnik des Zinul's hinweggenommen, und sich weder an eine Abmarkung — 155 — gekehrt, noch sich, wenn sie etwas zu rechtfertigen hatten, vor Ge richt gestellt. Demnach vermöge Klage des genannten Jgumens und vermöge Beweise aus den Schriften Sr. Hoheit aus der ersten Be herrschung, sowie vermöge anderer landesherrlichen Berichtigungs schriften hat Se. Hoheit dem genannten Jgumen und dem jeweiligen klösterlichen Dorfs-Maier über Räciuleni die Bewilligung ertheilt, daß sie vermöge Schrift Sr. Hoheit die Macht haben, das Gut Räciuleni nach allen Zeichen, wie sie die vordem abgeordneten Uk rainer aufgestellt haben, zu beherrschen, und von keinem Bäjer zu dulden, daß irgend einer die geringste Widerrechtlichkeit hinsichts der Markung, die die Abrainer bezeichnet, ausübe. Wenn sie aber nicht darauf sehen, sich in Acht zu nehmen, sondern sich gegen die Urkunde Sr. Hoheit widerspenstig zeigen, so besiehlt Se. Hoheit ernstlichst, daß man aussende, sie einzuführen und als Widerspenstige abzustrafen. Auch haben solche Alles, was sie verschuldet, dem Klo ster abzuzahlen. Se. Hoheit habe zwar izt dem Joniz Kantakosino, gr, Kerkermeister von der Stadt Baja, ein Grundstück geschenket und dahin auch abrainende Bojaren zur Ausscheidung gesendet; allein Se. Hoheit zeigt in derselben Urkunde, daß er nicht von früheren Landesherrn geschenkte Grundtheile überlaßen habe, die vor Sr. Hoheit den heil. Klöstern als Schenknis und Begnädigung gegeben wurden, sondern nur dem genannten Bojarn einen landesherrlichen, noch niemand gegebenen Grund von Baja geschenkt habe, damit er solchen beherrsche. Die Schenknisse der früheren erlauchten Landes herrn zu ändern läßt jedoch Se. Hoheit nicht zu, daher sie die Ab rainer auch nicht antasten sollen, sondern Se. Hoheit hat nur an geordnet, daß sie den Hr. gr. Kerkermeister von der Markung Rä- ciuleni's, dem Gute des Klosters Moldowiza, absondern. Und das Kloster Moldowiza soll das Gut Räciuleni nach allen Zeichen behalten, wie die Bojaren den Grund früher bei der Abgränzung bezeichnet haben. V. J. 7265/1757, Jäner 12. —

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Charter167
Date: 99999999
Abstract 177. Ausweis über eine Zigeuner-Vertheilung, welche die Klö ster Moldowiza uud Solka im Beisein beider Jgumnen und ihrer Zigeuner auf landesherrlichen Befehl vorgenommen haben, u, z. Theil des Klosters Moldowiza: Toader mit seinen Kindern. — Tudoska, eine große Dirne. Dokia mit einem Kinde. — Gasiza, Schwester der Dokia. Theil des Klosters Solka: Andronik mit seiner Zigeunerin Maria, die dem Kloster Mol dowiza gehörte; statt ihr blieb Frosina, Andronik's Schwester, die Bolanic gehalten. Lupul mit der Zigeunerin Marie, Konstantin's Tochter, welche dem Kloster Moldowiza gehöret; statt ihr blieb Anna, Tochter Jon s Mieräuz, aus Solka, die Jon Peter's Sohn gehalten. Anna, Andronik's Schwester, aus Solka. - 126 — Das Verzeichnis ist gefertiget von Scherban Kantakusino, gr. Truchseßen, und von Jsaia, Jgumen von Solka. V. J. 7247/1739, Mai 1. —

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Charter247
Date: 99999999
Abstract 263. Gregor Johann Kalimach, Woewod, an Stefan Sturs'a, gr. Ban, und Konstantin Baschota, Beckenhälter. — Se. Heiligkeit Anton, Jgumen des heil. Klosters Moldowiza, habe sich beschwert: wienach die Markzeichen der Dorfshälfte Jsworeste's, eines Gutes des genannten Klosters, nicht alle aufgefunden werden können, indem eine Vergangenheit von zweihundert achtzig Jahren inmitten liege. Er habe daher Se. Hoheit gebethen, damit das Gut von Gemärk zu Gemärk abgemeßen, in zwei Theile abgetheilt, und die untere Hälfte dem Kloster, die obere aber dem Peter Keschko gegeben werde. Se. Hoheit beordnet demnach die zwei obgenannten Bojaren zur Abmar- markung mit dem Befehle, so vorzugehen, wie oben angedeutet worden ist. V. J. 7276/1768, Juli 11. —

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Charter58
Date: 99999999
Abstract 64. Vorrechtsbrief und große Handveste von Peter, dem Woe- woden, der alle obbeschriebenen Urkunden und Schriften einbegreift, und dem heil. Kloster Moldowiza seine Antheile des Dorfes Ra- ciuleni mit der Mühle am Bache Schoimus kräftig bestätiget; das Gemärke aber gleich dem in der Urkunde Johann, des Woewoden, bezeichnet. Auch führt er in diesem Vorrechtsbriefe namentlich alle Zigeuner (Sklaven) des Klosters, an, und bestätiget demselben die Herrschaft über diese Zigeuner (Sklaven) kräftiglichst, V. J. 7091/1583, März 29. Sr,

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Charter142
Date: 99999999
Abstract 150. Etoati Stroic, gr. Kanzler, gibt den Kälugärn des heil. Klosters Moldowiza eine Schrift: daß es ihnen frei stehe, sich Gre gor!, einen Sklaven, Zigeuner des Klosters, der sich bei seinen Zi geunern aufhält, zu nehmen. Hiebei haben jedoch die Kälugär für seine Zigeunerin, die Gregori hat, eine andere Zigeunerin zu geben. V. J. — April 26. Sr. Nikolaus Alexander.

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Charter45
Date: 99999999
Abstract 51. Alexander, Woewoda, hat es für gut befunden, und hat gegeben und begnädiget sein heil. Kloster Moldowiza, wo die Kirche Maria Verkündigung nnd der Bether Sr. Hoheit, Jgumen Efrem, ist, mit einigen Dörfern, Namens: Mitestie mit der Mühle am Siret und Säräcinestie, indem diese Dörfer Se. Hoheit selbst von Turkul, dem Sulzer, um eintausend zweihundert tatarische Gulden erkauft hat, auf daß sie von Sr, Hoheit seien mit allen Einkünften. V. J. 7063/1555, Mai 26. Sr.

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Charter243
Date: 99999999
Abstract 259. Antrag der groß. Bojaren des Staatsrathes an Se. Hoheit, den Woewoden: Höchste Herrschaft! Vermög erlauchten Befehls Deiner Hoheit haben wir die Strit tigkeit zwischen Sr. Heiligkeit Anton, Jgumen von Moldowiza, und Peter Keschko, Zeltwart, wegen der Hälfte des Dorfes Jsworästie, untern Theils, das am Siret, im Zinut Sucewa liegt, untersucht. Diese Streitsache hat sich nach vorgenommener Erhebung aus der Urkunde des Woewoden Stefan des alten und vielen Schriften, Zeugnissen, Beweisen (wie in diesem Anrathe die groß. Bojaren sehr gründlich, weitläusig und mit großer Gerechtigkeit zeigen) dahin er wiesen: daß jene Dorfshälfte Jsworästie untern Theils das wahr hafte Gut des heil. Klosters Moldowiza sei. Dagegen habe zwar auch der Zeltwart Keschko nichts zu antworten gewußt, sondern nnr vorgebracht, daß die Handveste des Woewoden Stefan des alten gut und das Kloster im Rechte sei; nur gegen Georg Kantakosino, den Schwertträger, habe er sich beklaget, daß er ihm bei der Abmarkung — 172 — jener klösterlichen Dorfshälfte mit der Abmeßung durch Miteinbe ziehung von Haus und Kirche Unrecht gethan habe. Mit dieser Ab markung sei er also nicht zufrieden. All' dieses haben die groß. Bojaren in dem Antrage Sr. Hoheit dargestellt, worauf Se. Hoheit also entschieden: Wir Gregor Kalimach, Woewod, von Gottes Gnaden Herr des moldauischen Landes: Mit der Verbescheidung Sr. Heiligkeit, des Vaters Metropoliten und der Hr. groß, Bojaren haben sich der Zeltwart Peter Keschko und Konstantin Keschko, sein Neffe, nicht beruhiget, sondern durch eine zweite, meiner Herrschaft überreichte Klage, sich beschweret, daß ihnen Unrecht geschehen sei, und haben den Staatsrath verlanget. Da sie nun im Staatsrathe, vor meiner Herrschaft, und all' unsern Rath geführet und der Antrag vorgelesen worden, haben wir die Keschko's befraget: in was sie sich nicht beruhigen, und in was ihre Bitte bestehe? Hierauf haben sie geantwortet: daß sie nach ihren Schriften das ganze Dorf Sworästie angesprochen haben, und daß jene Dorfshälfte, nämlich der untere Theil, welchen der Jgumen von Moldowiza, vermöge Handveste des Woewoden Stefan des alten begehre, seit zweihundert achtzig Jahren als verjährt verloren sei. Nach gründlicher Untersuchung, die meine Herrschaft über diese Verhandlung vorgenommen, habe ich die Schrift des Woewoden Stefan des alten auf die Hälfte des Dorfes Sworästie untern Theiles, wo auch die Malzeichen angeführt sind, gut befunden, und da auch der Jgumen von Moldowizä durch vorgebrachte Zeugnisse und Beweise dargethan hat, daß die Herrschaft auf jene Dorfshälfte unabweichlich beim Kloster gewesen, so hat meine Herrschaft erachtet, daß das Kloster Recht habe. Nach der Handveste, die das Kloster als Schenkung und Widmung vom Woewoden Stefan hat, bestimmen demnach meine Herrschaft, daß das Kloster Moldowizä, wie es bis izt die Herrschaft auf jene Dorfshälfte von Sworästie untern Theiles gehabt, sie so auch von izt an in Hinkunft in gutem Frieden und ohne allen Streit beherrsche, wogegen auch die Keschko nichts einzu wenden haben, indem sie selbst angaben, daß des Woewoden Stefan Urschrift gut sei; — nur hätte man sie mit der von Georg Katakosino vorgenommenen Abmarkung verkürzet, indem man ihnen Haus und Kirche weggenommen habe. Diesem nach hat meine Herrschaft be- schloßen, daß sich die Keschko einen Bojarn, den sie meinen und — 173 — wollen, erwählen, ebenso auch der Jgumen einen Bojarn, den er will, erkiese, damit sich solche dorthin begeben und jene Dorfshälfte des Klosters, Jsworestie, untern Theiles, in Furcht Gottes nach den Zeichen, welche die Urkunde des alten Stefan, des Woewoden, an gibt, gegen die Keschkoische Dorfshälfte abrainen. Nach der Abmar kung sollen sie auch einen Rainbrief ausstellen, damit ihn auch meine Herrschaft mit einer Schrift bekräftige. Dies schreiben wir. Jm J. 7276/1768, Jäner 23. —

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Charter221
Date: 99999999
Abstract 236. Johann Theodor, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza eine Schrift: daß es monatlich aus der landesherr lichen Zollstätte zwei Oka Baumöhl und acht Drachmen Weihrauch nehme. V. J. 7269/1761, Jäner 12. —

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Charter22
Date: 99999999
Abstract 23. Peter, Woewoda, bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza die Herrschaft und die Abgabenfreiheit des Hauses in Sucawä, das der Armenier Johann dem Kloster als Schenknis gegeben hat. Keine Art Steuern oder Fronschuldigkeit sei dem Landesherrn zu geben, so wie auch kein Dienst zu leisten; sondern alle Einkünfte und alle Dienstleistung soll das Kloster erhalten. V, I. 6962/1454. Oct. 6. Sr. Stefan der alte.

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Charter59
Date: 99999999
Abstract 65. Peter, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza eine Urkunde: wienach er vom Bischof Anastasi, der Metropolit gewesen, von Georg, Erzpriester von Radauz und Agathon, Bischof von Ro man, die Segnung dazu erhalten, und mit dem Priestermönch Michail, Jgumen von Moldowiza, zu seiner Gedenknis die Verfügung ge troffen habe, damit man ihm jährlich am Tage des großen Blut zeugen Georgi das Gedenknis halte nach dem Brauch der Kirche, wie es mit den früheren gottesfürchtigen Landesherrn von den heil. Vätern geordnet worden, wozu er hundert Galben M) gewidmet habe. Dem gemäß soll nach der Abendandacht ein Seelenamt ge feiert, die Lichter angezunden und alle Priester und Diakonen, im Priester- und Diakonen-Gewande gekleidet, den Kirchendienst nach Vorschrift verrichten. Beim Gastmahl soll nach Vermögen des Klosters zu eßen und zu trinken sein, Bier und einige Schoppen Wein gereicht werden; am Tage des Gedenknisses aber ein Hochamt gefeiert und der Leichenweizen sein, wie es der Brauch ist. Wieder — 91 — gebe man dann beim Gastmal Speisen nach Vermögen des Klosters und zu trinken Bier und zu zwei Becher Wein, damit sich alle Kä- lugär und Laien erlaben. Der Jgumen aber, der aus Sorglosigkeit es versuchen sollte, diese Gedenknisanordnung in Vergeßenheit zu bringen, oder zu zernichten, der soll es vor dem schrecklichen Richter stuhle Christi zu verantworten haben; er soll verflucht sein und keine Verzeihung erlangen von Christus, dem gerechten Richter, und von Sr. Hoheit! V. J. 7092/1584, Oct. 4. Sr.

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Charter245
Date: 99999999
Abstract 261. Georg, Vorigumen des Klosters Moldowiza, gibt in die Hände Sr. Heiligkeit Anton's, Jgumen's des Klosters, ein Zeugnis: wienach er, als er noch Jgumen gewesen, viele Rechtshadereien mit den an das Gut Fälticeni anliegenden Räseschen von Bucumeni gehabt habe, indem diese behaupteten, daß der Absteighof und das Dorf auf ihrem Gute liege, auch zu wiederholtemmale Abmarker hergebracht und vor Sr. Hoheit, dem Woewoden, gerechtet haben. Hierüber liege die landesherrliche Urkunde auch izt im Kloster. Und wieder habe dann das Kloster dies Gut beherrschet; weiters, daß — 174 — ihm Joniz Baschota falsch und ohne Fug und Recht mit der Nach rede beschuldigte, daß er die Marksteine versezt hätte. Dann wie er sich mit allen Vätern wiederholt nach Jass' begeben, beim Boi- jarenrath gerechtet habe, und die Bucumener sachfällig geworden. Der diesfällige landesherrliche Rechtsspruch sei heute noch im Kloster vorhanden. Dies Alles ist in dem Zeugnisse ausführlich beschrieben. Geschrieben im J. 7276/1768, Mai 5. —

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Charter94
Date: 99999999
Abstract 101. Konstantin Mogila, Woewoda, gibt den heil. Klöstern Moldowiza und Homor, oder wen immer sie senden sollten, die Macht und Gewalt, die Seen der genannten Klöster zu besitzen und zu schirmen, namentlich: Oträw und Kowur mit allen kleineren Seen, mit allen Lachen und Bächen. V. J. 7117/1609, Juli 9. Sr.

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Charter205
Date: 99999999
Abstract 220. Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza eine Schrift: daß es von hundert Bienen stöcken keinen Zehent, von hundert Schafen kein Berggeld, von zehn Viehstücken keinen Kuhzins, von dreihundert Wadra Wein kein Faßgeld — 156 — und von vier Leibeigenen (fremden Leuten) keine Art Steuer zu entrichten habe. V. J. 7265/1757, Jäner 15. — Karl Gika.

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Charter79
Date: 99999999
Abstract 86. Jeremiä, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza eine Urkunde: wienach die Diener Sr. Hoheit, Gregor Gälzul, und seine Neffen mit den Kälugärn des Klosters Moldowiza wegen eines See's bei Koworul vor Sr. Hoheit gerechtet, und die Kälugär sie mit einer Schenkungs-Urkunde des alten Peter, Woewoden, über wiesen haben. Deshalb hat auch Se. Hoheit dem Kloster diesen Urtheils- und Beherrschungsbrief gegeben. V. J. 7105/1597, Mai 31. Sr.

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Charter69
Date: 99999999
Abstract 76. Aron, Woewoda, gibt und bestätiget dem Kloster Mol- dowiza in der Stadt Baja zwei Mühlen, eine inmitten, die andere am Rande der Stadt, mit einer Bierbrauerei, einer Malze und vier Häuser mit Leibeigenen. Von diesen Leibeigenen soll man für andre Leute keine Eilpferde, Fronzufuhren, Sold oder Ochsen nehmen. Auch haben sie andre Kleinschuldigkeiten, wie sie auf den Städtlern sind, nicht zu leisten, sondern nur die kaiserliche Kopfsteuer. Und dem Kloster wird die Herrschaft bestätiget über alles Obbeschriebene. V. J. 7101/1593, Jäner 8. Sr. Peter.

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Charter31
Date: 99999999
Abstract 35. Urkunde Bogdans des Woewoden: wienach vor ihm Toader Korlat gekommen, und aus seinem guten Willen von seinem auf rechten Gute, dem Dorfe Berkischestie Sr. Heiligkeit, dem Hr. Pa- chomi, Bischof von Rädäuz, eine Grundstätte von zwei Häusern mit einem Gütchen von Aeckern und Heuwiesen auf dem Felde um hun dert tatarische Gulden verkauft hat. All diese Gründe hat jedoch Bischof Pachomi dem Kloster Moldowiza geschenkt. Se. Hoheit bestätiget daher dem Kloster diese Schenknis und die Herrschaft auf diese Gründe in Berkischestie; aber das Gemärke jener zwei Haus stätten in Berkischestie soll ganz so sein, wie das Gemärke der andern Häuser, die in jenem Dorfe sind. V. J. 7023/1515, Horn. 18. Sr.

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Charter206
Date: 99999999
Abstract 221. Karl Gika, Woewod. Ueber die Klage Gregor Häsh- däu's, Masilen: „daß ihm Unrecht gethan werde, indem in die Mar kung seines ganzen Dorfes, Namens: Jordänestie, im Zinut Sucewa, am Waßer Siret, das unten mit Karapciu oben mit Ropce rainet, von beiden Theilen Eingriffe geschehen", — besiehlt Se. Hoheit dem Dinul Kantakosino, gew. gr. Ban; dem Laskaraki, gew. gr. Mar- staller; — Jsprawniken des Zinuts Sucewa; Konstantin Kanono, gew. gr. Truchseßen; und Konstantin Stamati, sich auf den strittigen Grund zu begeben, die Sache in Augenschein zu nehmen, gründlich zu untersuchen, und sich auf alle Weise zn bemühen, die Wahrheit heraus zu sinden. Auch haben sie Häshdäu's Gut von beiden Theilen deutlich abzuscheiden, und auch nach den Zeichen einen von allen gefertigten Markbrief auszustellen. V. J. 7265/1757, Juli 9. —

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Charter231
Date: 99999999
Abstract 247. Jon Natarasch aus Woräntärestie gibt ein Zeugnis in die Hände Sr. Heiligkeit, des Vaters Anton, Jgumens von Moldo wiza: wienach, da er früher mehr als vierzig Jahre im Dorfe Sworestie gelebt hat, stets das Kloster unter Jsworestie beherrscht, und er und die Leute auf jenem Gute gefronet haben. Da wo izt die Schänke und das Haus des Zeltwarts Peter Keschko stehe, habe er geackert und den Zehent den Vätern des Klosters gegeben. Das Geschlecht Keschko aber habe in Ober-Sworästie gelebt, und sich in nichts gemischet. Wie er von Greisen gehört, sei dort, wo izt Keschko's Kirche, etwas weiter unten, da wo auch izt noch der Friedhof ist, der klösterliche Absteighof und ein Kirchlein gestanden. Keschko's Vater habe oberhalb der Mündung Sworistie's gelebt, - 167 — und den obern Antheil beseßen; aber in den untern Antheil habe er sich gar nicht gemischt. V. J. 7274/1766, Jäner 2. —

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Charter168
Date: 99999999
Abstract 178. Gregor Gika, Woewoda, an den Bojaren Andrä Balsch, Schultes in Kämpul-lung: Der Jgumen von Moldowiza habe sich beschwert, daß Hörige des Klosters in Kämpul-lung Panzirer ge worden und das Kloster somit von ihnen keinen Nutzen habe. Bei Erweisung, daß sie Hörige, soll der Schultes sie von der Panzirei ausstoßen, in die Hände der Kälugär geben, diese aber sie nach Heimbringung auf ihre Wohnstätten seßhaft machen, auf daß sie ihnen den Hörigkeitsdienst nach Herkommen leisten. V. J. 7248/1740, Jäner 11. —

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Charter224
Date: 99999999
Abstract 239. Gregor Johann Theodor, Woewod, an Georg, gew. gr. Zeltwart, Jsprawnik von Sucawä: Der Jgumen vom Kloster Moldowizä habe gegen den Becken- hälter Joniz Baschota geklagt, daß er es sich seit beiläusig sechs Jahren zur Gewohnheit gemacht habe, seine Stutterei ohne Hirten zu laßen, wodurch dem Kloster Getreide und Heu weggefreßen, und großer Schaden zugefügt worden. Der Jsprawnik soll daher den Baschota vor Gericht bringen, in Furcht Gottes mit ihm die Unter suchung vornehmen und, wenn es sich erweise, daß er dem Kloster Schaden zugefügt habe, denselben von ihm vollständig ersetzen laßen. Ueberdies sei dem Baschota auch einzubinden, bei dem Gestütte einen Hirten zu halten. Sollte jedoch der Jsprawnik diesem Auftrage nicht nachkommen, und der Jgumen abermals zu klagen haben, so wird ein landesherrlicher Dienstmann von ihm selbst allen Schaden für das Kloster einbringen. V. J. 7270/1762, Jäner 8. — N* - 164 - 240/A. Jch Endesunterfertigter mache durch mein gegenwärtiges Schreiben zu wißen, daß ich zufällig bei der Safta, Häshdäu's Tochter, einen Theilungsbrief des Georg Häshdäu, gefunden, womit er seine Güter unter seine Kinder, als: Basil Häshdäu, — Maria, verehelichte Bainski, — Ruxanda, verehelicht an Zachariä, und Safta getheilet hat, in welchem Briefe er schreibet, daß er Jordanestie seiner Tochter Maria, — dem Sohne Basil Nihoreni, — der Tochter Ruxanda Peschkeuz mit dem halben Dorfe Tulbureni, — der Safta aber den Theil von Medresche gegeben habe. Die den Genannten zufallen den Theile jedoch von Schini, Buneni und Schendreni sollen sie unter einander geschwisterlich theilen. Dieser Theilungsbrief ist mir zu Moskowiter Zeiten, da wir von denselben ausgeplündert wurden, entnommen worden. Derohalben gleichwie ich gewißenhaft weiß, und mich erinnere, den Theilungsbrief wegen der obgenannten Güter ge schrieben gesehen zu haben, also habe ich auch gegenwärtigen Zeu genbrief in die Hände Gregors, Sohns des Basil Häshdäu, Enkels Georgs Häshdäu, gegeben. Den 28. Sept. 7270/1762. Sandul Häshdäu. Gregor Häshdäu. Ich Konstantin, Beckenhälter, habe es auf Geheiß Sandul's geschrieben und bin Zeuge, Der Sandul Häshdäu hat das nämliche vor uns vorgebracht, was der obbemeldete Zeugenbrief enthält. Stursa, gr. Kanzler; — Andre Russet, Kanzler; — Emanuel Kostaki, Hofrichter; — Bartholome, Archimandrit zu Putna, bezeugen. Pachomi, Jgumen von Putna; — Anton, LKKIssiaroK von Putna; — Basil Buhuiesku, gew. gr. Thorwarden, bezeugen. Lupul Hadrimbu, Thorwarden. Stefan Stirc'a. R.

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Charter128
Date: 99999999
Abstract 135. Stefan, Woewoda, gibt und begnädiget das heil. Kloster Moldowiza mit acht Leibeigenen, die er von allen Abgaben befreit, nur von Schafen, Schweinen, Bienenstöcken sollen sie das Berggeld und den Zehent bezahlen. V. J. 7168/1660, Jäner 9. Sr. - 110 —

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Charter24
Date: 99999999
Abstract 25. Stefan, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza die Herrschaft über folgende Zigeuner, als: Haraman, Vera, Bad und Koman mit all' ihren Söhnen und all' ihrem Ge schlechte, auf daß sie mit allen Einkünften dem Kloster zugehören. Gleichzeitig wird dem klösterlichen Dorfe Borginestie die Freiheit ertheilt, daß in dasselbe keine Geldstrafer, Rußschoßnehmer oder Fuhrenansager eintreten. Das Dorf habe überdies bei landes herrlichen Mühlen nicht zu fronen, landesherrlichen Wein nicht zu zuführen, Bienen- und Schweinszehent nicht zu geben, auch weder Räuberspuren zu verfolgen, noch bei der Burg Sucawa zu fronen. Nur haben, wenn es erforderlich, die Dörflinge mit Sr. Hoheit zum Kriegsheere zu stoßen, und ander's nichts zu leisten; denn all' der übrige Dienst, sowie das ganze Einkommen von diesem Dorfe Borginestie, hat allein dem Kloster Moldowiza zuzukommen. V. J. 6966/1458, Aug. 31. Sr.

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Charter36
Date: 99999999
Abstract 41M. Von Gottes Gnaden wir Peter, Woewoda, Hospodar des moldauischen Landes, thun kund mit diesem unsern Brief Allen, welche solchen sehen oder dessen Vorlesung anhören: wienach unsere Herrschaft mildreichst gemacht haben zum Seelenheil' uns'rer Aeltern, zu unserm Seelenheil und für unsere Gesundheit; und haben unser heil. Kloster Moldowiza, wo die Kirche der Verkündigung der reinsten Jungfrau'n ist, mit der Markung rings um dasselbe begnädiget, — 80 - anfangend aus der Mündung des Baches Frumoß, aufwärts den Bach bis zum Ursprunge; und vom Ursprunge hinüber den großen Berg zum Ursprunge der Dragoscha und zu dem der kleinen Putna, und auf dem Wirbel des großen Berges zur Oglinda; und von dort auf dem Berggrat fort bis in den Wirbel des Berges Rac-Za; von dort immer fort auf dem Berggrat zur Hürde Salasch, dann zur Salasch mare, zum Buchenstauderich und zum hohen Heuschlag; von dort hinab den Berggrat gegen die Moldawa, auf den Wirbel Feredeu's und von dort hinab den trockenen Berggrat; dann weiter auf dem Wirbel des großen Berges zur Ochsen Mägura, auf den Ursprung der Deja und zulezt abwärts den Bach bis auf die Deja-Mündung und zu jener des Frumoß, wo zuerst begonnen wurde. Dies soll demnach von uns eine Handveste sein für ewige Zeiten unverbrüchlich; und es soll diese Markung dem heil. Kloster zugehören mit allen Einkünften, Und hierauf ist die Beglaubigung (Versicherung) unserer Herrschaft: wir Peter, Woewoda, und die Versicherung unserer Herrschaft aller liebsten Sohnes, Bogdan; die Versicherung unserer Bojaren: d. V.d. Hr. Huru, Hofrichters; d. V. d. Hr. Tutruschan; d. V. d. Hr. Skripek; d. V. d. Hr. Wlad und d. Hr. Toder, Parkalaben in Hotin; d. V. d. Hr. Dancul und d. Hr. Licul, Parkalaben von Nemz; d. V. d. Hr. Sbiara und d. Hr. Kracun, Parkalaben von Neuenburg; d. V. d. Hr. Michul, Sucawaer Thorwardens; d. V. d. Hr. Dragschan, Schwertträgers; d. V. d. Hr. Glawan, Schatzmei sters; d. V. d. Hr. Albot, Kämmerers; d. V. d. Hr. Popeskul, Mundschänks; d. V. d. Hr. Kolun, Truchseßen; d. V. d. Hr. DrazWn, Marstallers; und die Versicherung all' unser moldauischen großen und kleinen Bojaren. Und nach unserm Ableben, wen es treffen wird, Herrscher zu sein unseres Landes Moldau von unser'n Kindern oder Blutsverwanten, oder wen sonst Gott zum Herrscher unser's Landes auserwählen wird, der soll unsere Schenknis nicht um werfen , sondern solche unserm heil. Kloster Moldowiza befestigen und bekräftigen. Und wer sich unterstände, unsere Schenknis zu zernichten, der soll von Gott, dem Herrn, dem Schöpfer Himmels und der Erde, von dessen reinster Mutter, von den zwölf heil. Aposteln, von den drei hundert achtzehn heil. Vätern in Nikäa und von allen Heiligen, die von Ewigkeit her Gott gefallen, verflucht sein! Amen. Und zu mehrerer Beglaubigung und Bekräftigung all' des Obgeschriebenen - 81 — haben wir unser'm getreuen Thodor, Kanzler, befohlen zu schreiben, und unser Petschaft beizuhängen diesem unsern Briefe. Geschrieben hat's Georg in Herleu, im J. 7042/1534. (H. P-) Sr. Stefan Heuschrecke.

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Charter218
Date: 99999999
Abstract 233. Johann Theodor, Woewoda, gibt Sr. Ehrwürden Georg, dem Jgumen, und dem ganzen Vereine des heil. Klosters Moldo wiza, die Bewilligung, die Waldstätten des Klosters, die Bäche mit Fischen, gegen die in Wamä, einem Gute des Klosters, lebenden Leute, gegen die Kämpulunger und andere zu schirmen. Und niemanden soll es erlaubt sein, mit irgend einer Vorkehrung aufzurichten, oder Fische zu fangen. Jn die Erträgnisse des klösterlichen Gutes haben sich die Wämer und Kämpulunger oder andere nicht zu mischen, und nichts abzunehmen, weder von jenen, die von anderswoher Wildpret bringen, noch von jenen, welche auf dem Gute Wamä Wagenschmiere machen, sondern alle diese Einkünfte sollen dem Kloster gehören. V. J. 7268/1760, Mai 16. — Ii — 162 -

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Charter196
Date: 99999999
Abstract 209. Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewod, beurkundet dem Jgumen Joaniki und dem ganzen Vereine des Klosters Moldo wiza, daß es ihnen frei stehe, vom Dorfe Wama, einem wahrhaften Klostergute, das Zehntel von allem Vieh und zwar von jenen, die es auf diesem Gute weiden, abzunehmen. Ebenso auch von Brodfrüch ten, Heuwiesen, Schanken, Branntwein und von allem Andern. V. J. 7261/1753, Jäner 19. - — 140 — Mati« Gika.

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Charter35
Date: 99999999
Abstract XI..M. Von Gottes Gnaden wir Peter, Woewoda, Hospodar des moldauischen Landes, thun kund durch diesen unsern Brief Allen, die solchen sehen oder lesen hören: wienach vor uns und all' unsere moldauischen Bojaren gekommen unser Diener Korlat aus seinem guten Willen, von niemanden genöthiget oder gezwungen, und, verkaufte sein wahrhaftes Vatergut vermöge seiner wahrhaften Handveste und vermöge der Bestätigungsurkunden, die er vom Vater unserer Herrschaft, dem Woewoden Stefan, hatte, ein Dorf, Namens: Berkischestie an der Moldawa mit einer Kirche, einer Topliza und einer Mühle an der Topliza; dieses verkaufte er unsrer Herrschaft selbst um vierhundert achtzig tatarische Gulden. Und unsere Herrschaft hat all dies Obbeschrie- bene Geld vierhundert achtzig tatarische Gulden in die Hände unserS Dieners Korlat vor all' unseren moldauischen Bojaren bezahlt. Und hierauf hat es unsere Herrschaft für gut befunden mit all'unserm guten Wohlwollen, reinen und erlauchten Herzen, all' unserm guten Willen und Gottes Hilfe und unsere Herrschaft haben für die Seelen unsrer Großältern, unserer Aeltern, für unsere Gesundheit und das Heil unserer Seele und unseres Leibes gemacht, und haben gegeben das vorgenannte Dorf, Namens: Berkischestie an der Moldawa mit der Kirche, einer Topliza und der Mühle an der Topliza unserm heil. Klo ster Moldowiza, wo die Kirche der Verkündigung der reinsten Jung- fraun unsrer Gottesgebärerin Maria, und wo unser Bether Hr. Priestermönch Stefan Jgumen ist, damit es unserm heil. Kloster Moldowiza von uns eine Handveste sei mit allen Einkünften unab änderlich und unverbrüchlich für immer, in Ewigkeit. Und das Ge- märke dieses vorbenannten Dorfes, Namens: Berkischestie an der Moldawa mit der Kirche, einer Topliza und der Mühle an der Topliza, soll von allen Seiten nach all' seinem alten Gemärke sein, wie es von Ewigkeit bestanden. Und hierauf ist die Beglaubigung unserer Herrschaft des obgenannten, wir Peter, Woewoda, und die Beglaubigung des vielgeliebten Sohnes unserer Herrschaft, Bogdan's, und die Beglaubigung unsrer Bojaren: d. B. d. Hr. Huru, Hof richters; d. B. d. Hr. Totruschan; d. B. d. Hr. Skriepek; d. B. d. — 79 — Hr. Wlad und d. Hr. Toader, Parkalaben von Hotin; d. B. d. Hr. Dancul und d. Hr. Licul, Parkalaben von Nemz; d. B. d. Hr. Sbijara und d. Hr. Kracun, Parkalaben von Neuenburg; d. B. d. Hr. Michul, Thorwardens von Sucawa; d. B. d. Hr. Dragschan, Schwertträgers; d. B. d. Hr. Glawan, Schatzmeisters; d. B. d. Hr. Albot, Kämmerers; d. B. d. Hr. Popeskul, Mundschänks; d. B. d. Hr. Kolun, Truchseßen; d. B. d. Hr. Drarin, Marstallers und die Beglaubigung all' unserer moldauischen großen und kleinen Bojaren. Und nach unser'm Ableben wer Hospodar unsers Landes sein wird, von unsern Kindern, oder unserm Geschlechte, oder wen immer Gott auserwählen wird, Hospodar zu sein unsers moldauischen Landes, der soll doch unsere Schenknis und Bekräftigung nicht umstoßen, sondern sie unserm heil. Kloster Moldowiza vielmehr bestärken und bekräftigen. Und wer es wagen sollte, diese unsere Schenknis und Bestätigung umzustoßen, ein solcher soll verflucht sein von Gott, dem Herrn, dem Schöpfer Himmels und der Erde, von der reinsten Jungfrau, der Gottesgebärerin Maria, von den heil, vier Evange listen, von Christus heil. zwölf Oberaposteln Peter und Paul und den übrigen, von den dreihundert achtzehn Gottragenden Vätern von Nikäa und von allen Heiligen, welche Gott von Ewigkeit her wohlgefällig gelebet, und soll seinen Theil haben mit dem verfluchten Arias und Juda Jskariot, dem Verräther Christi und den übrigen Juden, die zu Gott Christus geschrien: Sein Blut über uns und unsere Kinder! wie es ist und sein wird in Ewigkeit. Amen. Und zu mehrerer Bestärkung und Bekräftigung all' des Obbeschriebenen haben wir unserm getreuen Hr. Toader, Kanzler, befohlen zu schrei ben, und unser Petschaft beizuhängen diesem unsern Briefe. Geschrieben hat's Gregor Boges in Jassi, im J. 7041/1533, im Monate April, am 11. Tage. Sr. (H. P.)

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Charter55
Date: 99999999
Abstract 61. Johann, Woewoda, gibt dem Jgumen und allen Brüdern in Christus, die im Kloster Moldowiza leben, mittelst Urkunde die Macht und Gewalt, den Grund und die Waldstätten, soviel dem Kloster gehören, zu schirmen. V. J. 7088/1580, Aug. 6. -

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Charter125
Date: 99999999
Abstract 132M. Jm Namen Gott des Vaters, des Sohnes und des heil. Geistes, der unzertheilten Dreieinigkeit. Jch Diener meines Gott des Herrn, und meines Erlösers Jesu Christi, kniebeugend vor der unzertheilten Dreifaltigkeit. Wir Basil, Woewoda, von Gottes Gnaden Hospodar des mol dauischen Landes. Meine Herrschaft hat wohlthätig, mit unserm guten Willen, mit reinem und erleuchtetem Herzen, aus unserer ganzen Seele und mit Gottes Hilfe dem heil. Kloster Moldowiza, wo die Kirche der Verkündigung der reinsten Jungfrau'n und Gottesgebärerin ist, die Markung nach der vom heil. Kloster vorgewiesenen Urkunde seines Stifters, Alexanders des alten, rühmlichen Angedenkens, der im J. 6918/1410 Herr des Landes Moldau war, so erneuert und bekräftiget, - 108 - wie derselbe dazumal das Gemärke für das heil. Kloster, allwo solches in den Bergen mit den ungarischen Marken zusammenkommt, gemacht hat, namentlich: vom großen und kleinen Suhard, dann an den Bergen: Raräul und Thoderesku, Das Gemärke beginnt: von dem Wirbel Shirebä, der oberhalb dem kalten Bronnen ist, zur kleinen Koschna; auf dieser hinab zum Ahornwäldchen, und von dort hinab zur großen Koschna; und von dort auf der großen Koschna zum Fuße des großen Suhard, und von dort gerade aufwärts in den Wirbel des Suhard bis zum Ursprunge des Baches Rußa; und von dort auf dem Bache hinab zum Waßer Bistrizä; und von dort auf diesem hinab bis zum kalten Bronnen und in den Wirbel Shereba, von wo begonnen wurde. Also wird hierüber dem ge nannten Kloster diese unsere Urkunde und erneuerte Bekräftigung samt allen Einkünften gegeben. Und hierauf ist unserer vorgenannten Herrschaft Versicherung (Beglaubigung) wir Basil, Woewoda, und unserer Herrschaft allerliebsten Sohnes, Stefan des Woewoden, die Versicherung unserer Bojaren: d. V. d. Hr. Thodoresku, gr. Hofrichters des untern Landes; d. V. d. Hr. Toder Petricaik, gr. Hofrichters des oberen Landes; d. V. d. Hr. Gabril, Hetmans und Sucawer Parkalaben; d. V. d. Hr. Balan und Apostol, Parkalaben von Hotin; d. V. d. Hr. Petrasku, Parkalaben von Nemz; d. V. d. Parkalaben von Roman; d. V. d. Hr. Apostol K«t<rrHu, Kämmerers; d. V. d. Hr. Gregor Ureki, gr. Schwertträgers; d. V. d. Hr. Jordaki, Schatzmeisters; d. V, d. Hr. Toma, Truchseßen; d. V. d. Hr. Lupul Preseskul, Beckenhälters; d. V. d. Hr. Kosta, Marstallers; und die Versicherung all' unserer großen und kleinen Bojaren. Und nach unserm Ableben, wer Herrscher sein wird von unseren Kin dern, oder unseren Sippen, oder wen Gott zum Herrscher unsers Landes Moldau erwählen wird, der soll unsere Schenknis und Be kräftigung nicht umstürzen, sondern soll selbe geben und bekräftigen, weil diese wahre Gemarkung von uralten Zeiten her ihr Eigenthum ist. Und zu mehrerer Beglaubigung und Bekräftigung all' des Obbe- schriebenen haben wir unserm getreuen und geehrten Bojarn Hr. Gabrilasch, gr. Kanzler, befohlen dies zu schreiben und unser Pet schaft beizuhängen diesem Briefe. Geschrieben hat's Michae Tentul, gew. Kanzler, im J. 7150/1642, im Monate März, den 30. Tag. Wir Basil, Woewod. (H. P.) Sr. — 109 —

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