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FondUrkunden
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Charter: 81
Date: 1478 Juni 26
AbstractJohann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet nach der Klage der Bürger der Stadt Fulda, darüber, dass sie bisher kein Handwerk ausüben durften, sofern dieses Handwerk in einer städtischen Zunft organisiert ist. Auch wer nicht Mitglied einer Zunft ist, darf fortan unter folgenden Bedingungen ein Handwerk ausüben und in der Stadt Handel treiben. Zum ersten soll jeder fuldische Bürger die Erlaubnis erhalten Gewänder zu schneidern und diese in der Stadt zu verkaufen. Dafür soll er jährlich auf Walpurgis [1.5.] 1 Gulden an den Küchenmeister des Klosters bezahlen. Weiterhin dürfe jeder Bürger die typischen Krämerwaren (Barchent [Zwirn, Garn], Gewürze, Wachs, Harz etc.) verkaufen, wofür er dem Küchenmeister des Klosters jährlich auf Walpurgis 15 Böhmisch bezahlen soll. Weiterhin dürfe jeder den <Hockenschrein> führen und frische Ware (Fische, trocken oder nass, Kuchen, Nüsse) verkaufen, für die er dem Küchenmeister des Klosters jährlich auf Walpurgis 15 Schock Geld zahlen müsse. Diese Ware darf alledings nicht auf dem Markt am Samstag verkauft werden, sonst wird eine Buße von 1 Gulden fällig. Die Ware soll vom Schultheißen begutachtet werden und jeder ob arm oder reich solle das gleiche Geld bezahlen. Zum Vierten erteilt der Abt die Genehmigung, dass jeder Bürger Wild und Kleintierfelle in der Stadt Fulda und innerhalb der Bannmeile verkaufen dürfe, gegen eine jährliche Abgabe von 8 Böhmisch auf Walpurgis. Es wird weiterhin bestätigt, dass jeder Mann, ob in der Zunft organisiert oder nicht, das Recht hat Bier zu brauen. Jedes dritte Bier soll an das Kloster abgeführt werden.

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Charter: 83
Date: 1479 Juni 29
AbstractJohannes <Niff>, erster Vikar im Hospital St. Leonhard in Fulda, bekundet, dass die Bruderschaften von St. Leonhard und St. Jost übereingekommen sind, dass sie fortan eine gemeinsame Bruderschaft bilden werden. Die Spitalmeister sollen nicht aus den Reihen der Bruderschaft kommen, sondern Fremde sein. Jeder Bruder soll jährlich 1 Böhmisch geben, mit denen jeden Mittwoch in St. Leonhard eine Messe gelesen werden soll. Weiterhin soll wie es bisher Gewohnheit war die Offenlegung der Rechnungen des Hospitals nach Fronleichnam geschehen. Aus dem Geld für die gennante Messe soll einem Vikar jährlich 3 Schock Geld bezahlt werden. Ist der Vikar mit dieser Summe nicht zufrieden, sollen die Brüder einen Fremden die Messe lesen lassen. Die Bruderschaft St. Jost hat weiterhin eine Gülte von 15 Gulden eingebracht, die dem Unterhalt der Bruderschaft zugute kommen soll, nicht dem Hospital oder den Vikaren. Es siegeln der Vikar Johannes und die Vormünder Andreas Wyss, Tzwenger Mangolt und Ulrich mit dem Spitalsiegel.

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Charter: 84
Date: 1481 März 4
AbstractHans von Ebersberg (Ebersberck) und Ebersberg von Ebersberg gen. von Weyhers (Wigers) bekunden, dass einst Ludwig von Nordeck zur Rabenau, Statthalter des Deutschordenshauses in Marburg, Hermann von Weyhers in den Deutschen Orden aufgenommen hat. Die Familien derer von Ebersberg und Ebersberg gen. von Weyhers geloben für alle Schäden, die dem Orden durch Hermann entstanden sollten aufzukommen, bis diese abgegolten sind.

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Charter: 85
Date: 1483 April 4
AbstractJohann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, Reinhard Schenk von Stedtlingen, Archidiakon, sowie die Bürgermeister und Vormünder der Kapelle und des Hospitals St. Leonhard in Fulda bekunden allen christlichen Menschen, ob weltliche oder geistliche, dass das Hospital St. Leonhard und seine Insassen große Not leiden. Es wurde daher von den Vormündern ein Bote ausgesandt, der mittels dieses Briefes um Almosen für das Hospital bitten soll. Der Bote soll mit seinem Anliegen gut aufgenommen werden und jeder, der ihm etwas zum Bau der Kapelle oder für die Armen, Kranken und Siechen im Hospital gebe, solle einen 40tägigen Ablass erhalten. Wöchentlich soll den Spendern in vier Messen sonntags, montags, mittwochs und freitags in der Hospitalkapelle gedacht werden. Das Hospital ist auch Herberge für arme, elende Pilger, ob geistliche oder weltliche, die drei Tage im Hospital verweilen dürfen. Zudem werden Menschen, die die Krankheiten der heiligen Valentin1 und Antonius2 befallen hat, aufgenommen. Sollte ein Pilger im Hospital krank werden, dürfe dieser solange dort bleiben, bis er wieder gesund ist, oder bis zu seinem Tod. Jeder Spender soll sich vergegenwärtigen, dass er mit diesem Ablass für dieses gute Werk nach diesem Leben die Freuden des ewigen Lebens verdienen werde.

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Charter: 86
Date: 1484 Februar 22
AbstractHeinz Möller (Moller) genannt Kircher von Hattenhof und seine Frau Else bekunden, dass sie zu einem ewigen Seelgerät für sich, ihre Kinder und ihre Eltern ihren gesamten Besitz in Kerzell (kelnerzelle) den Vormündern und Baumeistern der Pfarrkirche in Hattenhof, Hans Schademann, Heinz Schäfer (Scheffer) und Klaus Schmidt in Rothemann, übergeben haben. Der Besitz umfasst Gewässer, Wiesen, Weiden und Hofraiten. Nach dem Tod des Stifterpaars sollen jährlich durch den Pfarrer und zwei Priester drei Messen und Viglien mit Lichtern und Kerzen gelesen werden. Jeden Sonntag soll durch die Pfarrer eine Speißung mit Trank durchgeführt werden. Da die Güter vom Kloster Fulda lehnsrührig sind hat Johann von Hutten, Kellner des Stifts, seine Zustimmung zu der Seelgerätstiftung erteilt. Aus Dank soll nach dem Tod des Johann von Hutten jeden Sonntag für dessen Seele gebetet werden.

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Charter: 390
Date: 1485 April 10
AbstractJohannes Laubach, Bürger von Fulda, und seine Frau Metze bekunden, dass sie dass sie mit Zustimmung von Johannes´ Mutter Geyl, Ehefrau des Heinrich Stitz, 1 Schock Geld, fallend aus ihrem Haus, ihrer Hofstatt und Hofreite in Fulda, an Reinhard und Katharina Huhn, ebenfalls Bürger in Fulda, für 10 Gulden Frankfurter Währung verkauft haben. Die Summe wurde gänzlich gezahlt und der Käufer quit, ledig und los gesprochen. Die Verkäufer versichern, dass ihr Haus nicht verpfändet, versetzt oder verkauft wurde und dass sie es ohne Wissen des Käufers nicht weiter beschweren werden. Der Zins ist jährlich je zur Hälfte auf Walpurgis [1.5.] und Michaelis [29.9.] fällig und kann jederzeit durch die Verkäufer oder deren Erben für die gezahlte Summe wieder abgekauft werden. Für die Aussteller siegelt Junker Michel Schenk von Stelingen, Schultheiß von Fulda.

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Charter: 87
Date: 1485 Juni 3
AbstractEckhard von Weyhers d. Älteste und Lehensträger des Geschlechts von Weyhers bekundet, dass vor ihm Eckhard Schmied für sich, seine Frau Anna und alle ihre Erben einen Garten an Hans Bien, Bürger zu Hünfeld, seine Frau Grete und alle ihre Erben für 10 Rheinische Gulden Frankfurter Währung verkauft haben. Der Garten liegt <in der naßen breitsbach> neben Lorenz Ditzels Garten nahe Stumpfstat bei Hünfeld. Die Summe wurde gänzlich bezahlt und die Käufer der Schuld quit, ledig und los gesprochen. Die Verkäufer verzichten auf alle Ansprüche, Rechte und Forderungen an dem Garten. Da der Garten von denen von Weyhers lehnsrührig ist, stimmt Eckhard von Weyhers dem Verkauf zu und belehnt die Käufer mit dem Garten zu den selben Rechten und Pflichten wie sie die bisherigen Innhaber gehabt haben.

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Charter: 88
Date: 1486 November 2
AbstractThomas von Weyhers d. Älteste und Lehnsträger des Geschlechts von Weyhers bekundet für sich und seine Vettern von Weyhers und alle ihrer Erben, dass er die Belehnung des Hans <Kultawen>, seiner Frau Else und aller ihrer Erben mit der <Ellerswiese stussende an Nese Kolchusen wysen>, dem halben Teil eines Landstücks am Breitsbach (am nasen Breytzbach rorende an Henne Butheners garthen) und Teile eines Hofs, genannt der Angersbacher Hof, bei Stumpfstat erneuert hat. Sie wurden bereits von Thomas verstorbenem Vetter Eckhard mit den genannten Gütern belehnt.

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Charter: 89
Date: 1487 März 20
AbstractJohann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet dass sich die Meister der Lohgerber bei ihm beklagt hätten, über den Verkauf von Häuten und Fellen durch andere Handwerker. Abt Johann bestimmt daher, dass jeder Handwerker, der nicht Mitglied der Zunft ist und der in der Stadt Fulda oder innerhalb von drei Meilen um die Stadt Häute und Fälle verkauft an das Kloster 2 Gulden und an die Zunft 1 Gulden Buße zahlen soll. Wer in Fulda Häute und Felle verkaufen möchte, solle sich an die Ordnung und Regeln der Zunft halten. Hammel- und Schafshäute dürften allerdings nur durch die Mitglieder der Lohgerberzunft verkauft werden. Bisher haben die Lohgerber in den Rat der Stadt jährlich zwei Meister entsandt. Diesen zwei Männern sollen noch einmal zwei Männer zur Seite gestellt werden. Diese vier sollen die Vorsteher der Zunft sein, die die Qualität der zu verkaufenden Häute und Felle prüfen sollen. Festgelegte Preise sollen für alle Käufer gleich sein, ob arm oder reich. Wer sich nicht an die Zunftordnung halte solle durch Zunft und Schultheiß bestraft werden.

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Charter: 90
Date: 1489 Februar 22
AbstractHans von Schlüchter (Sluchter) gen. Katzenbiss (katzenbyß), seine Frau Amelie (Amely), Dorothee von Schlüchtern, Witwe des Ulrich von Schlüchtern, und ihre Söhne Sittich, Ulrich und Hans von Schlüchtern genannt Katzenbiss bekunden, dass sie wiederkäuflich an die Brüder Philipp und Mangold von Eberstein (Ebersteyn) und alle ihre Erben ihre ganzen Güter aus dem Dorf Niederzell, wie auch die Einkünfte an Geld, Zinsen, Früchten, Hühnern und Diensten, für 150 Rheinische Gulden Frankfurter Währung verkauft haben. Die Summe wurde gänzlich bezahlt und die Käufer der Schuld quit, ledig und los gesprochen. Die Käufer sollen die Güter wie ihre eigenen nutzen und nicht durch die Verkäufer behindert werden. Die Verkäufer können die Güter jederzeit für die gezahlte Summe zurückkaufen, müssen den Wiederkauf jedoch mindestens ein Vierteljahr vorher ankündigen. Nach der Bezahlung der 150 Gulden sollen die Käufer den Verkäufern vierzehn Tage vor Kathedra Petri [22. 2.] oder vierzehn Tage danach in Steinau, Schlüchtern oder an einem anderen für die Käufer geeigneten Ort die Briefe aushändigen, so dass die Güter wieder an die Familie Katzenbiss übergehen. Da die Güter von den Grafen und Herren von Hanau lehnsrührig sind, hat zuvor der Herr von Hanau [namentlich nicht genannt] seine Zustimmung zu dem Verkauf erteilt.

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Charter: 91
Date: 1489 Dezember 13
AbstractDie Vormünder des Hospitals St. Leonhard in Fulda haben einen Boten mit folgendem Brief ausgesandt um für Almosen für das Hospital zu bitten: Es wird bekundet, dass im neuen Hospital St. Leonhard in Fulda, geweiht Maria, den heiligen Peter, Paul, Valentin und Sebastian, arme, elende Leute, ob geistlicher oder weltlicher Herkunft, für drei Tage und Nächte aufgenommen werden. Falls jemand im Hospital krank geworden ist, soll er solange Almosen erhalten, bis er wieder gesund ist oder, falls er nicht wieder gesund wird, bis zu seinem Tod. In dem Hospital sollen wöchtlich vier Messen gehalten werden, Gott und aller deren Seelen zu ehren, die Almosen in das Hospital gestiftet haben, damit sie der Gnade Gottes teilhaftig werden. Jeder, der diesen Brief liest, wird gebeten dem Boten Heinz Horung ein Almosen zu geben, das dieser dann dem Hospital übergeben wird.

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Charter: 92
Date: 1493 August 20
AbstractBonifatius von Borsch (Borsa), Asmus Volcker, Andreas (Enndres) Erbe, Heinz Reute, Gilg Freybot, Jost Horre, Andreas (Enndres) Stolle, Hans Bischoff, Fritz Walkmüller, Heinz Gollmann, Hans Kyme und Georg (Jorge) Fosser, alle Bürger von Fulda, bekunden, dass sie von ihrem Herrn Abt Johann [I. von Henneberg] von Fulda Briefe über zwei Höfe vor Fulda samt allen Zugehörungen erhalten haben. Inserierter Brief gleichen Datums: Abt Johann von Fulda bekundet, dass er zwei Höfe von denen den zu dieser Zeit Heinz Rühl (Rulle) besitzt, und den anderen Dolle Klüher (Kluer), mit Rat und Wissen seines Dekans Johann und des gesamten Konvents, an die oben genannten mit allen Zugehörungen an Äckern, Wiesen, Gärten und dem Rosengarten, der bisher auch dazu gehörte zu je einem zwölftel erblich verpachtet hat. Die Höfe wurde an die Gemeinschaft neu verpachtet, da die bisherigen Pächter sie in einem schlechten Zustand haben verkommen lassen. Die neuen Pächter sollen sie bessern, nutzen und gebrauchen und unter sich über die Aufteilung einen eigenen Vertrag machen. Jeder soll für die Abgaben selbst aufkommen und kann seinen Teil jederzeit mit Wissen des Abts oder seiner Nachfolger verkaufen. Der Abt sagt den Pächtern zu, dass er innerhalb der nächsten 15 Jahre die Höfe nicht zurückfordern wird. Als Abgaben werden jährlich auf Michaelis [29.9.] insgesamt 90 Viertel Korn halb Hafer, halb Gerste, 24 Schock Geld fuldischer Währung à 20 Böhmisch 1 Schock fällig. Darüberhinaus soll jeder Einzelne zudem 1 1/4 Korn halb Hafer halb Gerste sowie 2 Schock Geld geben. Dem Alten Hof in Fulda sind von den zwölf zudem 8 Schock Geld zu zinsen.

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Charter: 93
Date: 1495 April 22
AbstractJohannes Peter von Lauterbach (Lutturbach), Mainzer Bistum, bekundet, dass die Witwe Barbara Tuckey, wohnhaft in Salzschlirf, einen Acker, der an den Weiher oberhalb des Klosters stößt, an <...>1 "Möller an der langen Brücke" für eine nicht näher benannte Summe verkauft hat. Dieser hat dann auf Bitten der Barbara Tuckey jegliche Zinsen daraus an die armen Siechen im Hospital St. Katharina in Fulda zu einem ewigen Seelgerät für Barbara, ihren verstorbenen Mann und ihre Kinder, verkauft.

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Charter: 94
Date: 1495 April 22
AbstractJohannes Peter von Lauterbach (Lutturbach), Mainzer Bistum, bekundet, dass die Witwe Barbara Kuchenn, wohnhaft in Salzschlirf, einen Acker, der an den Weiher oberhalb des Klosters stößt, an <Veylern> Möller an der langen Brücke für eine nicht näher benannte Summe verkauft hat. Dieser hat dann auf Bitten der Barbara Tuckey jegliche Zinsen daraus an die armen Siechen im Hospital St. Katharina in Fulda zu einem ewigen Seelgerät für Barbara, ihren verstorbenen Mann und ihre Kinder, verkauft.

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Charter: 95
Date: 1497 November 14
AbstractElse Schmied (Schmiden) bekundet, dass sie an Michel Ebert (Eberth), seine Frau Gisela und alle ihre Erben zweieinhalb Schock Groschen fuldischer Währung jährlichen Zins für 25 Rheinische Gulden verkauft hat. Die Zinsen sind jährlich je zur Hälfte an Weihnachten und auf Johannis (Johans tagk des Teuffers) [24.6.] fällig und fallen aus Else Schmieds Haus mit allenZugehörungenam Wollwebergraben an. Die 25 Gulden wurden gänzlich bezahlt und die Käufer der Schuld quit, ledig und los gesprochen. Sollten die Verkäuferin oder ihre Erben mit den Zahlungen säumig werden, so sollen die Käufer die Schuld durch ein geistliches oder weltliches Gericht pfänden lassen. Die Zinsen können jederzeit von der Verkäuferin oder ihren Erben wieder für die gezahlten 25 Gulden zurück gekauft werden. Der Wiederkauf muss mindestens vier Wochen vor dem geplanten Kauf angekündigt werden.

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Charter: 96
Date: 1498 Juni 26
AbstractHermann von Gelnhausen, Schultheiß zu Fulda, bekundet, dass Georg (Jorge) von Borsch (Borsa) vor ihm und den Schöffen des Stadtgerichts zu Fulda gewesen ist und verkündet hat, dass er aus Not, da seine Frau ihn verlassen hat (sich von ihm gethan) und er von der Syphilis (krangheyt der frantzosen) befallen ist, einige seiner Erbzinsen nicht mehr bedienen kann. Es handelt sich um 2 Fasnachtshühner auf Hans Beyers Haus in der Judengasse in Fulda, stoßend an Andreas (Enders) Wyss (wissen) Haus einer- und Michel Webers Haus andererseits, weiter 2 Fasnachtshühner aus Michel Webers Haus, 1 Fasnachtshuhn aus einem Garten in der Lohgerbergasse (Lowergasse) sowie 1 Fasnachtshuhn und 20 Böhmisch oder 4 Tornosen aus einem Haus und Garten am Leinwebergraben zwischen den Häusern von Else Hillenbrand (Hellprengen) und Konz Bachmannmann. Georg von Borsch hatte darum gebeten Schultheiß und Schöffen der Stadt Fulda, von denen die Zinsen lehnsrührig sind, die Erbzinsen an Else Mentz, Witwe des Johann Mentz, für 10 Rheinische Gulden Frankfurter Währung zu verkaufen. Schultheiß und Schöffen haben ihre Erlaubnis zu dem Verkauf erteilt, die Auftragung der Zinsen angenommen und Else Mentz, oder wer immer Besitzer dieses Lehnsbriefes ist, mit den Zinsen, nach Erbrecht und Gewohnheit, belehnt.

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Charter: 97
Date: 1500 Dezember 17
AbstractJohann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet, dass er die Streitigkeiten zwischen den Spitalmeistern und Vormündern des Hospitals St. Leonhard in Fulda einer- und Wigand <Reckwill> sowie den Kindern seines Bruders Hans Peter und Volkmar, alle Vasallen des Klosters Fulda in Soisdorf, anderseits wegen des dritten Teils eines Guts, genannt das Gerwigsgut, in Soisdorf, das die Spitalmeister des St. Leonhard Hospitals für dieses beanspruchen, wie folgt geschlichtet hat: Dem Hospital soll ein jährlicher Erbzins von 10 Maß Korn und 10 Maß Hafer Fuldischen Maßes entrichtet werden. Mit diesem Zins soll sich das Hospital zufrieden geben und fortan keine höheren Forderungen mehr stellen. Wigand und Volkmar haben dieses Urteil angenommen. Hans Peter hat durch den Amtmann von Haselstein, Melchior von der Tann, seine Zustimmung zu dem Urteil bestätigt.

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Charter: 391
Date: 1501 Juli 21
AbstractHerting Schenk, Schultheiß, Bürgermeister und Räte der Stadt Fulda bekunden, dass sie nach Beschwerden über die Brote in Fulda eine Verordnung für die Bäcker erlassen haben. Es wird, nach Berücksichtigung des Lebensunterhalts, den ein Bäcker erwirtschaften muss, festgelegt, wieviel Brot und Weck im Verhältnis zum Preis für ein Viertel Weizen zu wiegen haben.

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Charter: 98
Date: 1504 April 21
AbstractDie Vorsteher des Hospitals St. Leonhard in Fulda bekunden, dass sie die von <etlicher fromen andechtigen personen> 32 Goldgulden als Seelgerätstiftung für die armen Pilger und auch zum Nutzen der armen Pfündner (pfrundener), die im Hospital aufgenommen worden sind, erhalten haben. Fortan soll ewglich am Vorabend von Bonifatius [4.6.] jedem Pilger, der in das Hospital gekommen ist, ein Stück Fleisch, oder was zu der Zeit verfügbar ist, mit etwas warmer Brühe, verabreicht werden, soviel, wie man mit diesen 32 Gulden kaufen kann. Auch die Sondersiechen zu St. Nikolaus, wie auch die Siechen in St. Katharina sollen an dieser Armenspeißung teilnehmen. Auf Burkardi [14.10.] und auf die letzte Fasnacht sollen die vier Pfründner zwei Pfund Fleisch, ein halbes Stelzchen Wein und ein Pfennig für Weckbrot bekommen. Zwischen Michaelis [29.9.] und Mittfasten [Woche vor Letare, dem 4. Fastensonntag] sollen die Brüder und Pilger im Hospital jeden Abend zum Essen ein Licht haben. Das Geld wurde von den Vorstehern angenommen, auch in der Hoffnung, dass diese Spende beispielhaft für weitere Spenden <andechtiger> und <barmherziger> Menschen sein soll.

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Charter: 99
Date: 1504 August 30
AbstractHerting Schenck, Schultheiß von Fulda, bekundet, dass Hans Schmidt (Smit), Bürger zu Fulda, wohnhaft beim Milchbrunnen neben Eckhard Schreids (Schreyds) Haus, ihn und die Schöffen des Stadtgerichts Fulda gebeten hat in einem Streit zwischen Hans Schmidt und Reinhard <Stocklin> zu schlichten. Hans Schmidt hat sich darüber beklagt, dass Reinhard Stocklin einen Urgang1 gebaut hat, der Hansens Grundstück passiert. Dieser hat Reinhard bereits gebeten den Urgang zu entfernen. Reinhard entgegnete, dass er den Urgang nur gefunden hat und dieser bereits vor langer Zeit von einem seiner Vorfahren angelegt und bisher ohne Wiederspruch genutzt worden sei. Reinhard beharrt nun darauf, dass ihm die Nutzung des Urgangs nicht aberkannt wird. Die Schöffen geben Reinhard recht, da dieser Urgang schon seit vielen Jahren besteht.

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Charter: 100
Date: 1507 Januar 16
AbstractJohann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet, dass er im Streit zwischen den Vorstehern (vormunder) des Hospitals St. Leonhard in Fulda einer- und Marx Stolle andererseits, der sich bei einem Spitalmeister im selben Hospital für den Rest seines Lebens eingekauft hatte, vermittelt hat. Nachdem Marx 150 Gulden in das Hospital eingebracht hat, wurden mit diesem Geld jährliche Zinsen von 11 Schock auf das Rathaus in Fulda, 2 Schock auf Cuncze Winters Haus und 2 Schock auf Klaus Weisbeckers (Wysbeckern) Haus wiederkäuflich gekauft. Weiterhin wurde eine Wiese für 28 1/2 Gulden gekauft, zu dessen Kauf das Hospital noch 1 1/2 Gulden dazugegeben hat, von der 3 Viertel Frucht halb Korn, halb Hafer von einem Gut des Hans Nüchtern zu Kerzell jährlich fällig sind. Von diesen 15 Schock und 3 Vierteln Fruchtgülte sollte Marx Stolle seinen Lebensunterhalt bestreiten. Die Zinsen und Gefälle sollten ihm von den Vorstehern übergeben werden. Werden die Zinsen oder Fruchtgülten wieder zurückgekauft, geschehe dies zum Schaden des Marx Stolle, das übrige Hauptgeld soll allerdings anderweitig durch die Spitalmeister angelegt werden. Es wurde vereinbart, dass nach Marx´ Tod die Zinsen, Gülten und das Hauptgeld gänzlich dem Hospital zufallen sollten. Unstimmigkeiten entstanden nun, da die Vorsteher mit der Zahlung von 42 1/2 Schock an Marx in Rückstand geraten sind. Die Zinsen sollen sie ihm halb zu Walpurgis [1.5.] und halb auf Michaelis [29.9.] ausbezahlen. Nachdem Marx sein Geld gänzlich erhalten hat, soll er nun das Hospital verlassen mit seinem sämtlichen Hab und Gut, das er in das Hospital mitgenommen hatte. Weiterhin sollen mit diesem Urteil alle Auseinandersetzungen zwischen dem Hospital, den Vormündern und Marx beigelegt und alle Urkunden, die der verstorbene Johannes Niff (Nyffen) dazu ausgestellt hat, ungültig sein. Somit kann keine Partei mehr an die andere weitere Forderung stellen.

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Charter: 101
Date: 1507 Januar 16
AbstractJohann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet, dass er im Streit zwischen den Vorstehern (vormunder) des Hospitals St. Leonhard in Fulda einer- und Marx Stolle andererseits, der sich bei einem Spitalmeister im selben Hospital für den Rest seines Lebens eingekauft hatte, vermittelt hat. Nachdem Marx 150 Gulden in das Hospital eingebracht hat, wurden mit diesem Geld jährliche Zinsen von 11 Schock auf das Rathaus in Fulda, 2 Schock auf Cuncze Winters Haus und 2 Schock auf Klaus Weisbeckers (Wysbeckern) Haus wiederkäuflich gekauft. Weiterhin wurde eine Wiese für 28 1/2 Gulden gekauft, zu dessen Kauf das Hospital noch 1 1/2 Gulden dazugegeben hat, von der 3 Viertel Frucht halb Korn, halb Hafer von einem Gut des Hans Nüchtern zu Kerzell jährlich fällig sind. Von diesen 15 Schock und 3 Vierteln Fruchtgülte sollte Marx Stolle seinen Lebensunterhalt bestreiten. Die Zinsen und Gefälle sollten ihm von den Vorstehern übergeben werden. Werden die Zinsen oder Fruchtgülten wieder zurückgekauft, geschehe dies zum Schaden des Marx Stolle, das übrige Hauptgeld soll allerdings anderweitig durch die Spitalmeister angelegt werden. Es wurde vereinbart, dass nach Marx´ Tod die Zinsen, Gülten und das Hauptgeld gänzlich dem Hospital zufallen sollten. Unstimmigkeiten entstanden nun, da die Vorsteher mit der Zahlung von 42 1/2 Schock an Marx in Rückstand geraten sind. Die Zinsen sollen sie ihm halb zu Walpurgis [1.5.] und halb auf Michaelis [29.9.] ausbezahlen. Nachdem Marx sein Geld gänzlich erhalten hat, soll er nun das Hospital verlassen mit seinem sämtlichen Hab und Gut, das er in das Hospital mitgenommen hatte. Weiterhin sollen mit diesem Urteil alle Auseinandersetzungen zwischen dem Hospital, den Vormündern und Marx beigelegt und alle Urkunden, die der verstorbene Johannes Niff (Nyffen) dazu ausgestellt hat, ungültig sein. Somit kann keine Partei mehr an die andere weitere Forderung stellen.

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Charter: 102
Date: 1507 August 7
AbstractDie Bürgermeister und Ratmänner der Stadt Tallinn (Reval) bekunden, dass sie einen Vergleich geschlossen haben zwischen Johann Rotger, Ratsmann und Vorsteher von St. Nikolaus, und den Nachkommen des verstorbenen Engelbrecht Goßen wegen dem Verkauf von Messgewändern. Johann Rotger solle den Nachkommen des Engelbrecht Goßen, vertreten durch Gerdt van Verden, 200 Mark bezahlen.

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Charter: 103
Date: 1510 Januar 30
AbstractHieronymus von Geisa, Schultheiß von Fulda, bekundet für sich und die Schöffen des Stadtgerichts von Fulda, dass Käthe Gretzmoller, ihr Sohn Till (Delle), dessen Frau Margarethe, und Käthes Eidam Hans Rabe (Rawe) mit seiner Frau Käthe zusammen 5 Schock Groschen fuldischer Währung jährlichen Zins an die Vorsteher des Hospitals St. Leonhard in Fulda, Valentin Molnschenkel, Heinz Krug (Krugk), Johann <Kemelsetzern> und Valentin Weiß (Wissen) für 50 Rheinische Gulden verkauft haben. Die Zinsen sind halb auf Kathedra Petri [22.2.] und halb auf Bartholomei [24.8.] fällig und fallen aus folgenden Güternan: einem Haus am Florentor zwischen dem Garten der Baumbachen und Klaus Schwartzers Haus gelegen, einem Garten jenseits der Krätzmühle, einerseits an Cleßgen Ruppeln Garten und andererseits an Heinz Hegners Garten stoßend, einem Garten in der Lohgerbergasse hinter Klaus Betzens Garten und der Scheune des Johann Stuß. Die Summe wurde von den Käufern gänzlich gezahlt und diese der Schuld quit, ledig und los gesprochen. Sollten die Zinsen nicht zu den vereinbarten Terminen gezahlt werden, dürfen die Käufer die Verkäufer durch ein weltliches oder geistliches Gericht mahnen lassen. Als Unterpfand wurden das Haus und die Gärten eingesetzt. Die Verkäufer oder ihre Nachkommen können jährlich die Zinsen wieder zurückkaufen und sollen dann jeweils zu Kathedra Petri und Bartholomei 25 Gulden an die Käufer zurückbezahlen. Der Wiederkauf muss zwei Monate vorher angezeigt werden.

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Charter: 392
Date: 1510 Februar 4
AbstractJohann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, und sein Koadjutor Hartmann bekunden, dass, nachdem vor kurzem die Rosenkranzbruderschaft in der Pfarrkirche in Fulda von frommen Menschen gegründet wurde, sie die Bruderschaft bewilligen und bestätigen. Die Bruderschaft soll von allen Geistlichen der Abtei als auch von der Stadt anerkannt sein. Wer aufgenommen werden möchte, muss dafür keine Pfründe einbringen, wer dies jedoch will, dem soll sein Eigentum zur freien Verfügung stehen. Alle Brüder und Schwestern sollen wöchentlich drei Rosenkränze beten. Einer soll 50 Ave Maria und 5 Pater Noster enthalten. Jeden Sonntag ist das Salve Regina zu beten und wer das nicht kann, soll stattdessen 7 Ave Maria beten. Es folgen weitere Bestimmungen über das Feiersn weiterer Messen, die Verwendung der Almosen und über das Leben und die Tätigkeiten der Brüder und Schwestern in der Bruderschaft.

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Charter: 104
Date: 1510 März 15
AbstractJohann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, und sein Koadjutor Hartmann bekunden, dass sie in den Streitigkeiten zwischen den Meistern der Wollweber zu Fulda einer- und der Gemeinde andererseits wegen der Streitigkeiten Gewandschneiderei betreffend geschlichtet haben. Durch den Verkauf auswärtiger und, nach Ansicht der Wollwebermeister, minderwertiger Tücher in Fulda entstünde den Wollwebern in Fulda ein großer Schaden, da sie ihre Ware in Fulda kaum verkaufen können. Johann und Hartmann haben einen Vergleich erwirkt, dem beide Parteien zugestimmt haben. Es soll kein Tuch zum Gebrauch des Gewandschneiderns unter 3 Ellen für weniger als 1 Gulden verkauft werden. Wer dagegen verstößt, solle als Strafe an das Kloster 3 Gulden und an die Zunft 1 Gulden bezahlen. Weiterhin sollen die fuldischen Wollweber nicht mit auswärtigen Tüchern handeln.

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Charter: 105
Date: 1510 März 15
AbstractJohann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, und sein Koadjutor Hartmann bekunden, dass sie in den Streitigkeiten zwischen den Meistern der Wollweber zu Fulda einer- und der Gemeinde andererseits wegen der Streitigkeiten Gewandschneiderei betreffend geschlichtet haben. Durch den Verkauf auswärtiger und, nach Ansicht der Wollwebermeister, minderwertiger Tücher in Fulda entstünde den Wollwebern in Fulda ein großer Schaden, da sie ihre Ware in Fulda kaum verkaufen können. Johann und Hartmann haben einen Vergleich erwirkt, dem beide Parteien zugestimmt haben. Es soll kein Tuch zum Gebrauch des Gewandschneiderns unter 3 Ellen für weniger als 1 Gulden verkauft werden. Wer dagegen verstößt, solle als Strafe an das Kloster 3 Gulden und an die Zunft 1 Gulden bezahlen. Weiterhin sollen die fuldischen Wollweber nicht mit auswärtigen Tüchern handeln.

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Charter: 106
Date: 1510 April 19
AbstractPeter Knottel, Bürger zu Fulda, und seine Frau Grethe bekunden, dass sie den Bürgermeistern und dem Rat der Stadt Fulda die Badestube am Stock in Fulda, Kalbsstube gennant, gelegen bei der Ambach neben Johann Saalfelds (Salvelts) Scheune, dazu noch ein zugehöriger Garten neben der Badestube und neben Caspar Otterbeins Haus, übergeben haben. Die Stadt soll die Badestube und den Garten ewiglich und erblich nutzen, bessern, bebauen oder verkaufen dürfen, ganz nach dem Bedarf der Stadt. Alle Rechte und Gewohnheiten, wie sie schon der verstorbene Johannes Blendefisch und sein Vater von der Stadt erhalten und auf Peter und Grethe Knottel übertragen haben, gehen wieder an die Stadt über. Im Gegenzug haben Bürgermeister und Räte dem Ehepaar Knottel zugesagt, dass sie die Badestube so oft sie mögen nutzen können. Weiterhin wurde ihnen zugesagt, dass sie solange sie leben von all ihren Gütern die sie besitzen oder zukünftig noch besitzen jährlich nicht mehr als 40 Böhmisch Bede an die Stadt entrichten müssen. Alle Briefe, die das Ehepaar über die Badestube oder den Garten haben, sollen sie der Stadt aushändigen. Mit der Übergabe verlieren die Briefe ihre Gültigkeit. Das Ehepaar verzichte weiterhin auf jegliche Ansprüche, die sie an dem Garten und der Badestube bisher gehabt haben.

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Charter: 107
Date: 1511 Januar 10
AbstractJohann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, und Hartmann [von Kirchberg], Koadjutor und designierter Abt (Bestettigter) des Klosters Fulda, bekunden, dass sie zwischen den Ratsmännern in Fulda einer- und den Bürgern andererseits ein Urteil gesprochen haben wegen der Streitigkeiten um die Rechnungslegung der vorherigen Ratsmänner. Nach eingehender Prüfung wurde festgestellt, dass die Vorgänger der Ratsmänner recht- und redlich gehandelt hatten. Die amtierenden Ratmänner haben jedoch ohne Genehmigung einen Knecht angestellt, um ihren Vorgängern unredliches Verhalten nachzuweisen. Da die Bürgermeister bereits um ein gnädiges Urteil gebeten haben, wird die Strafe auf 30 Rheinische Gulden beschränkt, die die Rädelsführer Georg Geis (Geisen) und Andreas Salfeld bezahlen müssen. Das Urteil sollen beide Parteien annehmen und nicht mehr anfechten.

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Charter: 108
Date: 1512 Januar 7
AbstractHans Rabe und Kraft Büttner, Armenpfleger (Speenmeister) zu Fulda bekunden, dass sie mit Rat der Bürgermeister und des Rates der Stadt Fulda, für sich und ihre Nachkommen, jährlich und ewiglich auf den Abend vor Mariä Himmelfahrt (lieben frauwen abendt wurtzwehung) [14.8.] folgende Abgaben verkauft haben: in die vordere Klause 6 Stelzen Wein und 12 Pfennig für Weckbrot, in die hintere Klause 3 Stelzen Wein und für 6 Pfennige Weckbrot, in das Hospital vor dem Kohlhäuser Tor [Heilig-Geist-Hospital] 11 1/2 Stelzen Wein und 21 Pfennig für Weckbrot, in das Hospital St. Leonhard 3 1/2 Stelzen Wein und 5 Pfennig für Weckbrot und dem alten Hospital hinter der Burg [St. Katharina] 3 Stelzen Wein und 6 Pfennige für Weckbrot. Dafür haben sie von den Häusern zusammen 30 Rheinische Gulden Frankfurter Währung erhalten. Weiterhin wurde festgehalten, dass die Gaben jederzeit für die gezahlte Summe wieder zurückgekauft werden können.

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Charter: 109
Date: 1513 August 5
AbstractHartmann [Burggraf von Kirchberg], Abt von Fulda, bekundet, dass er, nachdem die Bürgermeister, Räte, Schöffen und Bürger der Stadt Fulda ihm als neuem Stadtherrn gehuldigt haben, den Genannten ihre Rechte und Freiheiten gewährt, wie es bisher Gewohnheit gewesen ist.

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