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FondUrkunden
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Charter: A-VII-8
Date: 09.01.1489
AbstractGebetsverbrüderung zwischen dem Predigerorden in Landshut und dem Kloster St. Nicola. Aussteller: Predigerkonvent in Landshut

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Charter: A-VII-9
Date: 07.06.1489
AbstractAbt Andreas und der Benediktinerkonvent von Andechs nehmen den Predigerkonvent von Landshut gemäß dessen Bitte in ihre Bruderschaft auf, wobei festgelegt wird, dass jeweils beim Tod eines Konventualen das verbrüderte Kloster von einem beliebigen messelesenden Konventualen eine Messe, von einem Kleriker das Totenamt, von den Novizen und Laien 100 Pater noster beten lässt sowie dass der gesamte Konvent eine Vigil mit drei Lektionen und eine Messe mit vier Kandelabern als Beleuchtung singen soll. Aussteller: Andreas, Abt von Andechs; Gregor, Prior von Andechs; Andechs (Konvent) Empfänger: Michael, Prior des Predigerkonvents in Landshut

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Charter: J 156
Date: 09.11.1489
AbstractBernhard Strobel aus Aindling (Aynlingen) und seine Ehefrau Apollonia (Appolonia) bekunden, dass sie an Doktor Gabriel Baumgartner (Pomgarttner) und Doktor Johannes Megersheimer (Megershaymer) als den Kämmerern der Kammer der Hohen Schule und Universität zu Ingolstadt (Ynngelstatt) ihr Haus mit allem Zubehör (haus stadel und gunst), das im Markt Aindling liegt, das an ein Anwesen des Hans Stefan (Hanns Steffan), Marktschneider, angrenzt, und im oberen Bereich an eine Straße angrenzt, zu Freiem Eigen für einen Gulden (ain Summa guldin) verkauft haben. Die Aussteller verzichten auf allen Anspruch an den verkauften Gütern. Für die genannten Güter wollen die Aussteller den Käufern in Rechtsstreitigkeiten beistehen. Sollten die Aussteller dies nicht tun, so wollen sie den Käufern gegenüber schadensersatzpflichtig sein. Sollte es anderweitig Urkunden über die verkauften Güter geben, so sollen diese ungültig (ganttz tod unkrafftlos und vernicht) sein. Aussteller: Bernhard und Apollonia Strobel Empfänger: Die Kammer der Universität Ingolstadt

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Charter: A-II-5
Date: 01.12.1489
AbstractLeonhart und Elena Horndln verkaufen ein auf ihrem Vermögen (½ Tagwerk Wismat unter der Feste an der Wismat von Weichsser und Kolbe; 1 Tagwerk Wismat auf dem Griespach einhalb an der Wismat von Kuntz Kalschmid, anderthalb an der des Heiligen Geists gelegen; 1 Acker auf dem Griespach neben dem von Thomas Schmid und Paul Yngel; 1 Haus mit allem Zubehör in der Stadt Aichach zwischen den Häusern von Ulrich Horndln und Thomas Michel) liegendes Ewiggeld von jährlich 5 rheinischen Gulden, zahlbar an St. Gallus, für 100 rheinische Gulden an die Doktoren und Kämmerer der Universität Ingolstadt, Gabrichel Baumgartner und Johann Inegerßliemer, wobei sie und ihre Erben das Ewiggeld jeweils an der Oktav von St. Gallus für 100 Gulden wieder ablösen können. Aussteller: Horndln, Leonhart, Bürger zu Aichach; Horndln, Elena, Frau des Leonhart Horndln, aus Aichach Empfänger: Universität Ingolstadt (Baumgartner, Gabrichel, Doktor und Kämmerer der Universität Ingolstadt; Inegerßliemer, Johann, Doktor und Kämmerer der Universität Ingolstadt)

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Charter: J 157
Date: 08.06.1490
AbstractGeorg (Jorg) Müllner, derzeit wohnhaft in Cratzhausen [etwa Kratzmühle, Gde. Kinding, Lkr. Eichstätt?], bekundet, dass er, weil er mit Krankheit und Alter beladen ist, seine Ehefrau Barbara ermächtigt hat (macht und gwalt ubergeben und bevolhen), für ihn in allen Rechtsangelenheiten zu handeln (all mein hanndell). Barbara soll für ihn Forderungen stellen, Schuld begleichen und sich gerichtlich verteidigen können (mein schuldt zu vordern einzupringen oder an meiner stat antwurt zugeben). Was Barbara in Georgs Vertretung tätigt, soll unwiderruflich gelten (onwidersprechlich zu halten), so, als wäre Georg persönlich anwesend gewesen. Ferner soll Barbara auch das Recht des Quittierens und des Eidleistens (gnugsamlich quittirn zymlich ayd zu schweren) innehaben. Die Bestimmungen beinhalten auch von Barbara eingebrachte Anwälte (sy oder ir nachgesetzt anwälldt). Aussteller: Georg Müllner

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Charter: A-II-6
Date: 17.12.1490
AbstractDer Ingolstädter Fischer Cuntz Heubler erklärt, dass sein Ahnherr Hanns Pfatzner eine auf sein Haus auf der Schutter in Ingolstadt, zwischen den Anwesen von Linhart Götz und Hanns Hewbler, liegende, jährlich an St. Georg zahlbare Gilt über 1 Gulden für die Heilig-Geist-Messe im Collegium verkauft, die dazugehörige Urkunde jedoch nicht mehr ausgestellt hätte, und verpflichtet sich nun seinerseits, diesen Betrag jährlich an den entsprechenden Kaplan auszuzahlen, wobei er sich jedoch das Wiederkaufsrecht vorbehält. Aussteller: Heubler, Cuntz, Fischer, Bürger zu Ingolstadt Empfänger: Universität („Collegium“) Ingolstadt

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Date: 13.03.1491
AbstractJorg Lotterlein verkauft an den Zechpropst der Frühmesse in Demling für 26 Pfund und 60 Pfennige eine auf seinem Erb- und Bewirtschaftungsrecht für den zum Kloster Schamhaupten gehörenden Hof in Demling liegende Herrengilt über jährlich 14 Tage vor und nach St. Martin zahlbare 3 Viertel Korn (Ingolstädter Maß) und 60 Pfennig (Ingolstädter Währung), wobei die 3 Viertel Korn mit 21 Pfund Pfennigen, die 60 Pfennige mit 42 Schilling wieder abgelöst werden können. Aussteller: Lotterlein, Jorg, aus Demling Empfänger: Demling (Zechpropst der Frühmesse)

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Charter: A-VI-21
Date: 15.10.1491
AbstractHanns und Margreth Craber verkaufen Kunts und Anna Grabmann ihren Hof in Aurenpuch mit aller Zugehör. Aussteller: Craber, Hanns, aus Meffing; Craber, Margreth, Ehefrau des Hanns Craber Empfänger: Grabmann, Kunts, Bürger zu Beilngries, und seine Frau Anna

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Charter: A-II-7
Date: 09.05.1492
AbstractJörg Würffel verkauft mit seinem gesamten Besitz als Sicherheit und seinem Bruder Hanns Würffel als Bürgen Haus und Hof in Ingolstadt, die vor der Burse und zwischen den Anwesen von Wolfgang Fuchs und Conrat Newmair liegen und wovon jährlich an das Kind der Füchsin 1 Pfund Pfennig geht, gegen eine ungenannte Summe an die Universität Ingolstadt bzw. ihre Kämmerer (Wolfgang Peysser, Doktor der Arznei, und Meister Johann von Erbendorf, Collegiat). Aussteller: Würffel Jörg, Bürger zu Ingolstadt Empfänger: Universität Ingolstadt (Peysser, Wolfgang, Doktor der Arznei, Kämmerer der Universität Ingolstadt; Erbendorf, Meister Johann von, Collegiat, Kämmerer der Universität Ingolstadt)

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Charter: J 162
Date: 27.08.1492
AbstractHans (Hanns) Hackh aus Bach im Landgericht Aichach (zu Aicher lanndtgericht) [wohl Gde. Todtenweis, Lkr. Aichach-Friedberg] und seine Ehefrau Anna bekunden, dass sie an die hochgelehrten Wolfgang (Wolffganng) Peysser [Peisser], Doktor, und Meister Hans (Hanns) Erlendorfer (Erlendorffer), beide Kämmerer der hohen Schule zu Ingolstadt, einen ewigen und jährlichen Zins über einen rheinischen Gulden in Landeswährung aus dem Lehen (ausser und ab unnserm lehen), das die Aussteller derzeit bewirtschaften und das sie zu Erbrecht besitzen, der jährlich an Michaeli [September 29] gezahlt wird, verkauft haben. Sollten die Aussteller diesen Zins nicht zahlen und die Käufer dadurch Schaden nehmen, etwa durch Zehrungsbriefe oder Botenlehen/Botenlohn (zerung brieffen bottenlen), auch dem entgangenen (verfalln) Zins, sollen die Aussteller verpflichtet sein ihn diese zu begleichen. Als Kaufpreis wurden den Ausstellern 20 rheinische Gulden bezahlt. Außerdem haben die Käufer im Falle, dass der Zins nicht gezahlt werden kann, ein entsprechendes Pfändungsrecht auf den Gütern der Schuldner bis ihnen alle Schuld beglichen ist. Die Aussteller haben ein Wiederkaufsrecht zu 20 rheinischen Gulden. Aussteller: Hans und Anna Hackh Empfänger: Die Kammer der Hohen Schule zu Ingolstadt

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Charter: A-VI-22
Date: 30.09.1492
AbstractHanns Mür verkauft Lienhartt Mür sein Gut in Hattenhausen mit aller Zugehör für eine ungenannte Geldsumme, die er bereits erhalten hat. Aussteller: Mür, Hanns, von Hattenhausen Empfänger: Mür, Lienhartt, Bruder von Hanns Mür

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Charter: A-VI-23
Date: 09.10.1492
AbstractCuncz und Katherina Wintermair verkaufen Hanns Federlin und Asm Planck in ihrer Eigenschaft als Pfleger des Reichen Almosens zu Ingolstadt für 16 Rheinische Gulden eine jährliche ewige Gilt von 5 Schillingen und 18 Pfennigen, zahlbar an St. Michael (+/– 8 Tage), aus einem Acker von ca. 60 Pifang, gelegen im Netstall neben Adelman Riemers Acker, und setzen diesen Acker als Sicherheit ein und behalten sich einen 1 Monat vor St. Michael anzukündigenden Rückkauf vor. Aussteller: Wintermair, Cuncz, Bürger zu Ingolstadt; Wintermair, Katherina, Ehefrau des Cuncz Wintermair Empfänger: Federlin, Hanns, Bürgermeisert und Planck, Asm, Bürger, beide Pfleger des Reichen Almosen zu Ingolstadt

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Charter: J 163
Date: 21.10.1492
AbstractLeonhard (Lienhart) Sluet aus Gerolfing [Stadt Ingolstadt] und seine Ehefrau bekunden, dass sie eine jährliche Gattergült über ein Scheffel (Schaff) Weizen (Korn), die jedes Jahr an Michaelis [September 29] gegeben wird, an die hochgelehrten Herren, Doktor Wolfgang Peysser und Meister Hans (Hanns) Erendorff, Kollegiaten und Kämmerer der Universität Ingolstadt, für insgesamt 38 rheinische Gulden verkauft haben. Sollten die Aussteller die Gült aus ihrem Hof einmal nicht reichen, so haben die Gläubiger auf all ihrem Gütern ein entsprechendes Pfändungsrecht, wie es für Herren- und Gattergült üblich ist. Der Aussteller bekundet, dass zu besserer Sicherheit seinen Verwandten und Nachbarn (unnsern guten frunde und nachpawrn) Christian (Christan) Hecker aus Gerolfing den genannten Herren und Kämmerern einen zwölf Bifang großen Acker, der in der Laube (in der lawben) [?] liegt und an Äcker von Hans Bauer (pawr) und Heinz (Haintz) Gerstner angrenzt, sowie einen Acker über 30 Bifang, der an der Straße in Richtung Neuburg [an der Donau] und an der langen Brücke (bey der lanngenbrugkn) liegt, welche ihm als Freieigen gehören, als Pfand eingesetzt hat. Im Falle, dass die Aussteller die Gült nicht reichen können, soll die Universität ein Pfändungsrecht [auch] an den Äckern des Christian Hecker haben. Christian Hecker erklärt, dass er ohne Zustimmung und Wissen der Universität seine verpfändeten Äcker nicht anderweitig verpfänden oder verkaufen (anderswohin nynder verkumbern) will. Es besteht ein Wiederkaufsrecht zum Preis von 38 rheinischen Gulden. Aussteller: Leonhard Sluet Empfänger: Die Kammer der Universität Ingolstadt

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Charter: J 164
Date: 11.11.1492
AbstractHans (Hanns) Slueht aus Gerolfing [Stadt Ingolstadt] bekundet, dass er eine jährlich Gattergült über ein Scheffel (schaf) Weizen (korn), die jedes Jahr an Michaelis [September 29] zu reichen ist, an seine hochgelehrten Herren Doktor Wolfgang Peysser [Peisser] und Meister Hans (Hanns) von Erbendorf, Kollegiate und Kämmerer der Universität Ingolstadt, für 40 rheinische Gulden verkauft haben. Die Gült wird aus einem Hof gereicht, den der Aussteller von der Universität zu Erbrecht besitzt. Sollte der Aussteller die Gült eines Jahres nicht reichen, so haben die Gläubiger ein entsprechendes Pfändungsrecht an seinem Erbrecht und all seinem Hab und Gut, wie es für Herren- und Gattergült üblich ist. Zu besserer Sicherheit hat der Vetter des Ausstellers, der ebenfalls Hans (Hanns) Slueht [Slüt] heißt und in Möring [Großmehring, Lkr. Eichstätt] wohnt, einen 24 Bifang großen Acker in Möring als Pfand eingesetzt, der in dem oberen Feld am Erlacher Weg [?], der nach Rain (zu rain) [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries?] führt, und neben einem Anwesen eines gewissen Criständerlein [?] liegt und den er zu Freiem Eigen besitzt. Sollte der Aussteller die Gült nicht reichen, so haben die Gläubiger auch auf den verpfändeten Acker des Vetters Anspruch. Der Vetter erklärt, dass er diesen Acker ohne Zustimmung und Wissen nicht anderweitig verpfänden oder verkaufen (verkumern) will. Es besteht ein Wiederkaufsrecht für die Aussteller zum Kaufpreis von 40 rheinischen Gulden. Aussteller: Hans Slueht [Slüt] Empfänger: Die Kammer der Universität Ingolstadt

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Charter: A-VI-24
Date: 17.11.1492
AbstractLeonardt Mürr verkauft Leonardt Dirfhiren sein Gut in Hattenhausen und 12 Pfennig jährlich aus einem Acker, genannt der „chamer acker der herschafft gen hachsnacker“. Aussteller: Mürr, Leonardt, Sohn des Chuntz Mürr, zu Hattenhausen Empfänger: Dirfhiren, Leonardt, Schwager des Leonardt Mürr, zu Hattenhausen

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Charter: J 168
Date: 01.05.1493
AbstractUlrich Albersdorfer (Alberstorffer) und Kaspar (Caspar) Morhart, Rentmeister Herzog Georgs [des Reichen] von Nieder- und Oberbayern im Oberland, bekunden, dass wegen eines Streits (irrung unnd zwitrecht) zwischen Rektor, Kämmerern und Räten der Universität Ingolstadt einerseits und Stefan Reisner, sowie seinen Söhnen Georg (Jorig) und Wolfgang (Wolfganng) Reisner andererseits, der einen Hof zu Aindling (Ainling) [Lkr. Aichach-Friedberg] zum Gegenstand hatte, der der Universität gehört und den Stefan Reisner einst innehatte, und den nun Stefan Reisner ohne Ursache (ungeursachet) beschädigt (mit pranndt und annderm mergklichen schaden) hat. Es wird bekundet, dass die Streitparteien durch Anwälte und Bevollmächtigte vor dem herzoglichen Gericht erschienen sind: Die Universität ist vertreten durch ihren Kämmerer Doktor Wolfgang Beisser [Peisser], die Reisner sind vertreten durch Hans (Hanns) Reisner aus Taitenweis [Todtenweis, Lkr. Aichach-Friedberg], Symon [Simon] Reisner aus Almering [Allmering, Lkr. Aichach-Friedberg], Leonhard (Linhart) Kellner aus Aindling (Ainling) und Sixtus Lindenmair (Linndenmair) aus Taitnweis [Todtenweis], Söhne, angeheiratete Verwandte (aidem), Brüder und Schwager der Streitpartei. Ulrich Albersdorfer bekundet, dass sowohl Peisser als auch Reisner, Kellner und Lindenmair vor ihm geschworen haben, dass sie das gefällte Urteil akzeptieren werden. Daraufhin wurde der Streit entschieden wie nachfolgt: Erstens soll die ungerechtfertigte Fehde und Feindschaft (vehd unnd veintschafft) von Stefan, Georg und Wolfgang Reisner gegenüber der Universität und deren Leibeigenen (Armenleuten) beigelegt sein. Auch alle anderen Rechtsstreitigkeiten und eventuell ausstehenden Forderungen, die den genannten Hof in Aindling betreffen, sollen mit dem vorliegenden Schied (entschid) ausgeräumt und beigelegt sein. Sollte sich eine der Streitparteien hieran nicht halten, so droht schwere herzogliche Strafe. Da nun durch die Reisner ein gewisser Seitz Schneider (Sneider), ein [Chor-]knabe des Münsters (von Münster ain knab) der einst Lorenz hieß, in einem Stadel verbrannt ist, wurde auf Klage (clag und anruffen) dessen Vaters Schneider und mit Zustimmung der Reisner entschieden, dass dem Pfarrer von Todtenweis (Taittenweis) zwei rheinische Gulden gegeben werden, damit dieser in der Pfarrkirche in Aindling für den verstorbenen Knaben in den nächsten vier Wochen Vigilien und zehn gesprochene Messen feiern und den Knaben beerdigen (zu der erden bestetten unnd begeen lassen) kann. Außerdem sollen sie dem Vater des verstorbenen Knaben sechs rheinische Gulden bezahlen, drei am nächsten Festtag des heiligen Veit [Juni 15], drei am nächsten Festtag des heiligen Gallus [Oktober 16]. Die beiden Reisner, Kellner und Lindenmair beeiden ihre Bürgschaft für die drei Reisner. Es wird bekundet, dass sowohl die Universität, als auch die Bürgen und die Reisner jeweils einen gleichlautenden Brief bekommen haben. Aussteller: Ulrich Albersdorfer und Kaspar Morhart Empfänger: Universität Ingolstadt

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Charter: A-VI-25
Date: 01.08.1493
AbstractErhart Schawer verkauft Anna Mulhover für eine ungenannte Summe einen jährliche ewige Gilt, die er von dem verstorbenen Fridrich Mulhover erhalten hatte, welcher sie laut Willbrief vom 17. Juni1469 von Steffan Zähälbl gekauft hatte, und übergibt ihr auch den Haupt- und den Willbrief zu den beiden vorangegangenen Vorgängen. Aussteller: Schawer, Erhart, Sohn des verstorbenen Peter Schawer, Bürger zu Eichstätt Empfänger: Mulhover, Anna, Base des Erhart Schawer, Witwe, Bürgerin zu Ingolstadt

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Charter: A-VI-26
Date: 12.11.1493
AbstractJacob und Katherina Kolb verkaufen Jorg Spitalmayr für 20 Rheinische Gulden, die sie bereits erhalten haben, ½ Tagwerk zweimadige Wiesmat, gelegen zwischen ihren weiteren halben Tagwerken Wiesmat. Aussteller: Kolb, Jacob, zu Meyling, Bürger zu Ingolstadt; Kolb, Katherina, Ehefrau des Jacob Kolb Empfänger: Spitalmayr, Jorg

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Charter: J 169
Date: 05.12.1493
AbstractEs wird bekundet, dass es zu einem Streit (spenn) zwischen den hochgelehrten Herren, Doktor Wolfgang (Wolfganng) Peisser (Peysser) und Meister Hans (Hanns) Erndorf als Kämmerer (Camrer) und als Vertreter des Rektors und der Räte der Universität Ingolstadt einerseits, und ihren Hintersassen und Leibeigenen (Armenleut) zu Ainling [Aindling, Lkr. Aichach-Friedberg], nämlich Jakob (Jacob) Strauss (Straus), Öllerbauer (öller pawr), sowie Willibald (Wilbolt) Mair, Leonhard (Linhart) Pöglin, Konrad (Conradt) Leitner (Leytner), Hans (Hanns) Marktschneider (Marcktschneider), Konrad (Conntz) Mertel, Scheflerin [?], Hans (Hanns) Ziegler, Bernhard (Bernhart) Strobel, dem jungen Hans (Hanns) Dürrn, dem alten Hans (Hanns) Dürrn, Leonhard (Linhart) Schneider (Schneyder), Heinz (Haintz) Zäherlein und Hans (Hanns) Mertel (Mertell) andererseits, einen von den Leibeigenen erlittenen Schaden betreffend gekommen war. Zu dem Schaden war es durch einen von Angehörigen der Familie Reisner (Reyssner) verursachten Brand (pronnst) gekommen. Die Leibeigenen wollen, dass ihnen die dadurch entstandenen Schulden der Universität gegenüber ersetzt werden. Es wird bekundet, dass die Streitparteien vor Ulrich Albersdorfer (Alberstoffer) und Kaspar (Caspar) Morhart, beide Rentmeister im Oberland, erschienen sind und ihre Angelegenheiten, so die seit der vergangenen Osterwoche ausstehende Schuld, vorgetragen haben. Die Kämmerer der Universität und ihr Anwalt Kaspar (Caspar) Fischer (Vischer), Kastner der Universität, sowie die Leibeigenen aus Aindling haben geschworen, das Urteil ohne Widerspruch (on verrer waigerung) akzeptieren zu wollen. Es wurde entschieden: hinsichtlich der Klage (anzug) des Jacob Strauss sollen diesem die Kämmerer, der Rektor und die Räte der Universität nicht mehr schuldig sein sollen als seine Klage beinhaltet. Obwohl die mit dem Kastner der Universität bereits verrechneten 7 1/2 rheinischen Gulden berücksichtigt sind, schuldet Jakob Strauß der Universität als Abgabe (anfall) immer noch 16 rheinischen Gulden und 16 Pfennigen, sechs Säcke und ein Vierling Roggen, drei Vierling Weizen (keren), einen Metzen und einen halben Vierling Gerste, 5 1/2 Säcke, zwei Metzen und ein Vierling Hafer, alles Aindlinger Maßes. Diese Schulden soll er im Zeitraum von acht Jahren, jedes Jahr zu jeweils zwei rheinischen Gulden und zwei Pfennigen, abbezahlen, im neunten Jahr soll er drei Säcke, im zehnten Jahr ebenfalls drei Säcke und ein Vierling Roggen, im elften Jahr drei Säcke Hafer und im zwölften Jahr soll er 2 1/2 Säcke, zwei Metzen und ein Vierling Hafer, drei Vierling Weizen und einen Metzen, sowie ein halbes Vierling Gerste abgeben. Die erste Rate ist am nächsten Festtag Maria Lichtmess [Februar 2] zu zahlen. Danach sollen die Raten jedes Jahr am Festtag Simon und Judas [Oktober 28] gezahlt werden. Die gewöhnlich Gült muss Jakob Strauß natürlich dennoch zusätzlich abführen. Ferner wird in der Sache des Öllerbauer (Oller pawr) entschieden, dass dieser der Universität 23 rheinische Gulden, fünf Schilling und zehn Pfennig, sowie 11 1/2 Säcke Roggen, fünf Säcke und 2 1/2 Metzen Hafer, einen Sack Dinkel (vesen), zwei Vierling Weizen (kern) und drei Vierling Gerste schuldig ist. Von seiner Schuld werden ihm jedoch drei Säcke und 3 1/2 Metzen Roggen, drei Säcke und 2 1/2 Metzen Hafer, zwei Vierling Weizen und drei Vierling Gerste erlassen. Die übrige Schuld von 23 rheinischen Gulden, fünf Schilling und zehn Pfennige, sowie acht Säcke Roggen, zwei Säcke Hafer soll er innerhalb der nächsten zwölf Jahre bezahlen, nämlich jedes Jahr zwei rheinische Gulden und einen Sack Getreide, so lange bis seine Schuld beglichen ist. Ferner wird in der Sache des alten Willibald (Wilbalt) Mair entschieden, dass dieser der Universität zehn rheinische Gulden, drei Säcke und drei Vierling Roggen, 1 1/2 Säcke, zwei Metzen und ein Vierling Hafer, einen Metzen und einen halben Vierling Gerste sowie drei Vierling Weizen Aindlinger Maßes schuldet. Die Getreideschuld wird ihm zur Gänze erlassen, so dass er der Universität noch zehn rheinische Gulden schuldet, die er in den nächsten zehn Jahren, je einen Gulden, bezahlen soll. Die berechnete Schuld des Konrad (Conrat) Leitner (Leytner) beträgt zwölf rheinische Gulden und 47 Pfennige, sowie zwei Säcke und ein Vierling Roggen, zwei Säcke, einen halben Metzen und einen Vierling Hafer, einen Metzen und einen halben Vierling Gerste sowie drei Vierling Weizen. Die Getreideschuld wird ihm erlassen, so dass er in den nächsten zwölf Jahren jedes Jahr mit einem rheinischen Gulden und vier Pfennigen seine Restschuld begleichen soll. Ferner wird in der Sache des Hans (Hanns) Marktschneider entschieden, dass sich dessen Schuld auf 14 rheinische Gulden, drei Schilling und elf Pfennige, sowie auf zwei Säcke und ein Vierling Roggen, 1 1/2 Säcke, zwei Metzen und ein Vierling Hafer, eine Metze und ein halbes Vierling Gerste und drei Vierling Weizen beläuft. Von dieser Schuld wird ihm die Getreideschuld erlassen, so dass er die Restschuld in den nächsten sieben Jahren zu jeweils zwei rheinischen Gulden und 14 1/2 Pfennigen bezahlen soll. Ferner wird die Schuld des Konrad (Conntz) Mertl auf zwölf rheinische Gulden und sechs Pfennige, sowie zwei Säcke und ein Vierling Roggen, einen Sack und 1 1/2 Metzen Hafer, eine Metze und einen halben Vierling Gerste, drei Vierling Weizen festgesetzt. Die Getreideschuld und der Betrag von zwei rheinischen Gulden und sechs Pfennigen wird ihm erlassen, so dass er die Restschuld von zehn rheinischen Gulden in den nächsten zehn Jahren zu je einem Gulden begleichen soll. Ferner schuldet die Schäflerin elf rheinische Gulden, fünf Schilling und 24 Pfennige, sowie zwei Säcke und ein Vierling Roggen, 1 1/2 Säcke, zwei Metzen und ein Vierling Hafer, eine Metze und ein halbes Vierling Gerste und drei Vierling Weizen. Die Getreideschuld und der Betrag von drei rheinischen Gulden, fünf Schilling und 24 Pfennigen wird ihr erlassen, so dass sie die Restschuld von acht rheinischen Gulden in den nächsten acht Jahren zu je einem Gulden begleichen soll. Ferner soll die Schuld des Hans (Hanns) Ziegler über 65 rheinische Gulden, nach verstrichener Frist und nach Verrechnung von 7 1/2 rheinischen Gulden, künftig nur mehr auf 22 rheinische Gulden, fünf Schilling und 17 Pfennige, sowie auf zwei Säcke und ein Vierling Roggen, zwei Säcke und drei Vierling Hafer, eine Metze und ein halbes Vierling Gerste, drei Vierling Weizen lauten. Davon wird ihm die Getreideschuld erlassen, so dass er in den nächsten neun Jahren jedes Jahr 2 1/2 rheinische Gulden und sieben Pfennige bezahlen soll. Ferner wird die Schuld des Bernhard (Bernhart) Strobel auf 18 rheinische Gulden und sechs Pfennige, sowie auf zwei Säcke und ein Vierling Roggen, drei Säcke, 1 1/2 Metzen und ein Vierling Hafer, eine Metze und ein halbes Vierling Gerste festgesetzt. Die Getreideschuld wird ihm erlassen, die Geldschuld jedoch soll er in den nächsten neun Jahren zu jeweils zwei rheinischen Gulden bezahlen. Ferner wird die Schuld des jungen Hans (Hanns) Dürrn auf 12 1/2 rheinische Gulden und 48 Pfennige, sowie auf zwei Säcke und ein Vierling Roggen, zwei Säcke, eine halbe Metze und 1 1/2 Vierling Hafer, eine Metze und ein halbes Vierling Gerste, drei Vierling Weizen festgesetzt. Wegen seiner Forderung soll ihm nichts erlassen werden, sondern er soll in den nächsten sieben Jahren jedes Jahr 1 1/2 rheinische Gulden, im achten Jahr zwei Gulden und 48 Pfennige, im neunten Jahr die Roggenschuld, im zehnten Jahr die Schuld an Hafer, Gerste und Weizen bezahlen. Ferner wird die Schuld des alten Hans (allt Hanns) Dürrn auf 17 rheinische Gulden und 30 Pfennige, sowie zwei Säcke und ein Vierling Roggen, einen Sack, eine Metze und ein Vierling Hafer, eine Metze und ein halbes Vierling Gerste, drei Vierling Weizen festgesetzt. Auch er soll eine Schuld erlassen bekommen. In den nächsten acht Jahren soll er je zwei rheinische Gulden, im neunten Jahr einen rheinischen Gulden und 30 Pfennige sowie die Schuld an Hafer, Gerste und Weizen, im zehnten Jahr schließlich die Schuld an Roggen bezahlen. Ferner wird die Schuld des Leonhard (Linhart) Schneider auf acht rheinische Gulden und sechs Schilling Pfennige, sowie auf zwei Säcke und ein Vierling Roggen, zwei Säcke und drei Vierling Hafer, eine Metze und ein halbes Vierling Gerste, drei Vierling Weizen festgesetzt. Auch ihm wird nichts erlassen. Er soll stattdessen in den nächsten vier Jahren jedes Jahr zwei rheinische Gulden und 45 Pfennige, im fünften Jahr seine Roggenschuld, im sechsten Jahr seine Hafer-, Gersten- und Weizenschuld begleichen. Ferner wird die Schuld des Heinz (Haintz) Zäherlein (Zäherlin) auf 13 rheinische Gulden und drei Schilling Pfennige, sowie auf zwei Säcke, eine Metzen und ein Vierling Roggen, zwei Säcke, eine Metze und ein Vierling Hafer, eine Metze und ein halbes Vierling Gerste und drei Vierling Weizen festgesetzt. Ihm wird kein Schulderlass gewährt. In den nächsten vier Jahren soll er jedes Jahr dreiGulden, im fünften Jahr einen Gulden und drei Schilling Pfennige sowie alle Getreideschuld begleichen. Ferner wird die Schuld des Hans (Hanns) Mertl auf 23 rheinische Gulden und 23 Pfennige, sowie auf zwei Säcke und ein Vierling Roggen, zwei Säcke und drei Vierling Hafer, eine Metze und einen halben Vierling Gerste und drei Vierling Weizen festgesetzt. In den nächsten zehn Jahren soll er in den ersten acht Jahren jährlich 2 1/2 Gulden und 81 1/2 Pfennige, im neunten Jahr die Schuld an Roggen und im zehnten Jahr die Schuld an Hafer, Gerste und Weizen begleichen. Alle Leibeigenen sollen ihre erste Rate am kommenden Festtag Maria Lichtmess [Februar 2] bezahlen und die darauf nächstfolgende am Festtag der heiligen Simon und Judas [Oktober 28]. Danach sollen die Raten an den Abgabetagen der gewöhnlichen jährlichen Gült abgeführt werden. Obwohl die Reisner die Leibeigenen widerrechtlich beschädigt haben, erwächst den Leibeigenen daraus kein Recht auf Schuldenerlass gegenüber ihren Herren. Es wird festgehalten, dass einer jeden genannten Person eine Abgabe (anfal) von 7 1/2 rheinischen Gulden angerechnet wurde, falls diese Abgabe bereits geleistet worden war, dass aber dennoch die übrige Schuld pünktlich bezahlt werden soll. Ulrich Albersdorfer und Kaspar Morhart bekunden, dass sie der Universität und den Leibeigenen jeweils einen gleichlautenden Brief ausgefertigt haben. Aussteller: Ulrich Albersdorfer, Kaspar Morhart Empfänger: Universität Ingolstadt

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Charter: A-II-8
Date: 24.09.1494
AbstractRitter Rudolff von Haslang, Pfleger zu Aichach, und Caspar Marhart, Rentmeister im Oberland, entscheiden einen am Hofgericht in Neuburg anhängigen Rechtsstreit des herzoglichen Kastners von Aichach, Hanns Inckhover, sowie Hanns Hinderskirchner aus Schönleiten auf der einen Seite, der Universität Ingolstadt, die den Zehnt beansprucht, der früher zu Hausen gehört hat, auf der anderen Seite über den Zehnt von „Berchtersdorf“, wobei sie feststellen, dass die Universität Ingolstadt den Zehnt von 3 Juchart des Hofs von Paul Grundwald in „Berchtersdorf“ (1 Juchart Grund neben einem heiligen Acker von St. Paul in Hausen und einem Acker von St. Ulrich in Weichenberg („Weyhenberg“), 2 Juchart an einer Furche vor dem Herrenloch neben einem heiligen Acker von St. Paul in Hausen), von 3 Juchart des Guts von Hanns Weigl (1 um 6 Bifang verkleinerte Juchart, der sogenannte „Stockacker“, neben den Gründen von Paul Grundwald, Hanns Zuschl und und Margrethen Peurl, 6 Bifang neben den Gründen von Paul Grunwald und Hans Gretler, ½ Juchart am Rindersaum neben den Gründen von Paul Grundwald und Paul Widman, ¼ Juchart an der Hauser Gasse neben den Gründen von Paul Grunwald und Paul Widman, ¼ Juchart am Weichenberg („Weyhenberg“) und der Landstraße nach Augsburg, ¾ Juchart an der Landstraße nach Augsburg neben den Gründen von Ulin Walther aus Hausen und Paul Widman, ¼ Juchart im Feld von Gorig Händl bei den Gründen von Gorig Händl und Paul Widman) und von 3 Juchart aus Paul Widmans Gut (3/4 Juchart neben der Landstraße nach Augsburg und den Gründen von Hanns Weigl und Gorig Weigl, seinem Sohn aus Petersdorf, ¼ im Feld von Gorig Händl in „Berchtersdorf“ neben dem Grund von Hanns Weigl und Händls Äckern, 8 Bifang an der Hauser Gasse neben den Gründen von Wolfganng Grunwald und Paul Grunwald, 10 Bifang neben den Gründen von Paul Grundwald, Gorig Händl und des Schneiders Hanns Eberlin aus „Berchtersdorf“, 10 Bifang am Rindersaum neben den Gründen von Paul Grunwald und Hanns Weigl, 1 Juchart 16 Bifang neben Gorig Weigl, Paul Grunwald und Hanns Zuschl, 5 Bifang neben den genannten 16 Bifang sowie den Gründen von Hanns Zuschl und Gorig („Jorig“) Händl) , die zum Hauser Zehnt gehören, einziehen darf, der herzogliche Kämmerer sowie Hanns Hinderskirchner aber Anspruch auf den restlichen Zehnt haben, wobei der Zehnt, der seit Prozessbeginn in einem Stadel gesammelt wurde, nun zu gleichen Teilen zwischen den Streitparteien aufgeteilt werden soll. Aussteller: Haslang, Rudolff Ritter von, Pfleger zu Aichach; Marhart, Caspar, Rentmeister im Oberland Empfänger: Universität Ingolstadt (Peisser, Dr. Wolfganng, Kämmerer der Universität Ingolstadt; Parlmair, Licentiat Christoff, Kämmerer der Universität Ingolstadt); Inckhover, Hanns, herzoglicher Kastner in Aichach; Hinderskirchner, Hanns, aus Schönleiten

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Charter: J 172
Date: 26.09.1494
AbstractRuprecht (Rupertus) [II. von Pfalz-Simmern], Bischof von Regensburg und Herzog von Bayern, bekundet, dass einst Nikolaus [Cusanus], Priester der römischen Kirche San Pietro in Vincoli und Kardinallegat des apostolischen Stuhls für Deutschland zugestanden hat, dass alle Gläubigen, die die Kirche (ecclesiam beate marie virginis) [Mariä Himmelfahrt] in Neuses (Newsäss) [Gde. Altmannstein, Lkr. Eichstätt] in der Diözese Regensburg an den Festtagen Weihnachten [Dezember 25], Beschneidung des Herrn [Januar 1], Erscheinung des Herrn [Januar 6], Ostern, Christi Himmelfahrt, Fronleichnam sowie an Pfingsten (Penthecostes), an Mariä Geburt [September 8], Mariä Lichtmess (Purificacionis) [Februar 2], Mariä Verkündigung [März 25], Mariä Himmelfahrt [August 15] und an dem Festtag der Geburt Johannes des Täufers [Juni 24] und dem Festtag der Apostel Petrus und Paulus [Juni 29] sowie am Fest der Kirchweihe und des Kirchenpatronats alljährlich (annuatim) andächtig aufsuchen (devote visitaverint) und zur Wiederherstellung, Erhaltung und Instandhaltung (reparacionem conservacionem et manutencionem) der Kirchengebäude oder für die Ausstattung der Kirche mit Kelchen, Büchern oder anderen kirchlichen Ornamenten (Calicum librorum et aliorum ornamentorum ecclesiasticorum) der genannten Kirche etwas darbieten (porrexerint), einen Ablass über 100 Tage erhalten sollen, so wie es in einer Urkunde (in litteris patentibus) enthalten ist, die hierüber ausgefertigt und mit dem Siegel des Kardinallegaten besiegelt ist. Bischof Ruprecht bekundet ferner, dass er allen Gläubigen, die die oben genannte Kirche an den genannten Festtagen aufsuchen, einen zusätzlichen Ablass von 40 Tagen (quadraginta dies de iniunctis eis penitencys) gewährt. Aussteller: Ruprecht, Bischof von Regensburg Empfänger: wohl Augustiner-Chorherrenstift Schamhaupten

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Charter: A-II-9
Date: 16.11.1494
AbstractUlrich und Thorathea Mader sowie Conrad Mader verkaufen ein auf ihrem unter dem Berg bei Jorg Hinnels Hof gelegenen Garten in der Schattngasse in Neuburg an der Donau liegendes ewiges Herrengeld von jährlich 1 rheinischen Gulden, zahlbar an St. Martin, für 20 rheinische Gulden an die Universität Ingolstadt, wobei sie und ihre Erben aber das Herrengeld mit einer Vorlaufsfrist von 3 Monaten für 20 rheinische Gulden wieder ablösen können. Aussteller: Mader, Ulrich und Thorathea, Bürger zu Neuburg; Conrad Mader von Brugkh Empfänger: Rektor, Kämmerer und Rat der Universität Ingolstadt

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Charter: A-Vi-27
Date: 18.05.1495
AbstractWilhalm Heylingmair verkauft Dr. Johannes Magershainer eine Gilt von ¼ Korn jährlich an St. Michael für 10 Rheinische Gulden, setzt sein Gut in Demling als Pfand dafür ein und behält sich den Rückkauf der Gilt für St. Michael (+/– 14 Tage) jeden Jahres vor. Aussteller: Heylingmair, Wilhalm, zu Temling Empfänger: Magershainer, Johannes, Doktor der Medizin, aus Ingolstadt

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Charter: A-VI-28
Date: 20.05.1495
AbstractLeonhardt und Kungundt Durfhirnn verkaufen ihr Gut in Hattenhausen mit aller Zugehör, ausgenommen einen Acker, genannt der „kamer agker“, an Leonhardt Murr und geben ihm die Verpflichtung zur Zahlung eines jährlichen Zinses von 5 Pfennigen an die Kirche von Hattenhausen aus einem Acker, genannt der „gaißruck“, weiter. Aussteller: Durfhirnn, Leonhardt, zu Hattenhausen; Durfhirnn, Kungundt, Ehefrau des Leonhardt Durfhirnn Empfänger: Murr, Leonhardt, Schwager bzw. Bruder von Kungundt und Leonhardt Durfhirnn

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Charter: A-VI-29
Date: 30.11.1495
AbstractLinhartt Murr verkauft St. Maria in Neusäß sein Gut in Hattenhausen mit aller Zugehör, ausgenommen Zinszahlungen für zwei Äcker (12 Münchner Pfennige jährlich an die Vogtei Hexenagger aus dem „kameracker“ und 5 Münchner Pfennige jährlich an St. Andreas in Hattenhausen aus dem „Gaißruck“), für eine ewige Messe und für eine Summe Geldes, die er bereits erhalten hat, und übergibt das Gut an die Augustinerchorherren von Schamhaupten anstelle von St. Maria in Neusäß. Aussteller: Murr, Linhartt, zu Rietenburgk Empfänger: St. Maria in Neusäß

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Charter: A-II-10
Date: 30.01.1496
AbstractSymon Metz verkauft wegen einer persönlichen Notlage zusätzlich zu der schon existierenden Gilt von 4 ½ („funffthalben“) Schaff Getreide den Kämmerern der Universität Ingolstadt, Dr. Wolfganng Peysser und Lic. Johannsen Blumel, für 40 rheinische Gulden eine weitere auf seinem Hof mit allem Zubehör liegende Herrengilt von 2 rheinischen Gulden, die jährlich 14 Tage vor und nach St. Michael beim Ingolstädter Kasten der Universität zu bezahlen ist, wobei Symon Metz und seine Erben das Recht zugestanden bekommen, jährlich zur Giltzeit die Herrengilt für 40 rheinische Gulden wieder ablösen zu können, was sie jedoch an St. Jacob davor ankündigen müssen. Aussteller: Metz, Symon, zu Tetting Empfänger: Universität Ingolstadt (Peysser, Dr. Wolfganng, Kämmerer der Universität Ingolstadt; Blumel, Lic. Johannsen, Kämmerer der Universität Ingolstadt)

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Charter: J 173
Date: 01.02.1496
AbstractLeonhard (Lienhart) Sluet [Schlüt, Schlüter] aus Gerolfing [Stadt Ingolstadt] bekundet, dass er zusammen mit seiner Ehefrau Kunigunde an Doktor Wolfgang Peysser [Peisser] und an Lizentiat Johannes Plümel, beide derzeit Kämmerer der Universität zu Ingolstadt, eine jährliche Gült über ein Scheffel (Schaff) Weizen, das aus ihrem Erbrecht an dem von ihnen bewirtschafteten Hof zu Gerolfing, der der Universität gehört, für insgesamt 40 rheinische Gulden Ingolstädter Stadtwährung verkauft hat. Die Eheleute erklären, dass sie künftig jedes Jahr das Scheffel Weizen am Festtag des heiligen Michael [September 29] oder im Zeitraum von 14 Tagen davor oder danach an den Kasten zu Ingolstadt abführen wollen. Sollten die Aussteller die Gült eines Jahres nicht abführen, so haben die Gläubiger ein entsprechendes Pfändungsrecht, bis ihnen Gült und alle entstandenen Kosten und Schäden ersetzt sind, selbst wenn dies die Morgengabe von Kunigunde berühren sollte (der ich obgenannte Kunigund und ein yegliche fraw umb Morgengab und ander vermachung gefreytt sein mochte). Sollte es hinsichtlich der verkauften Gült zu Rechtstreitigkeiten kommen, so wollen die Verkäufer den Käufern hierbei beistehen. Es besteht ein Wiederkaufsrecht zum Festtag des heiligen Michael oder im Zeitraum von 14 Tagen davor oder danach für 40 rheinische Gulden Ingolstädter Währung. Aussteller: Leonhard und Kunigunde Schlüt Empfänger: Die Kammer der Universität Ingolstadt

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Charter: J 174
Date: 25.05.1496
AbstractHans (Hanns) Mair, Konrad (Conrat) Limbeck, Hans (Hanns) Rebhähnlein (Rebhänlin), Sebastian Mair, Peter Hirsch (Hirs), Konrad (Conrat) Fleischmann (Fleischman), Hans (Hanns) Hager und Barbara Schneider (Sneiderin), alle aus Unterhaunstadt (Niderhawnstat) [Stadt Ingolstadt], bekunden, dass ihnen die hochgelehrten Herren, Doktor Wolfgang (Wolffgann) Peisser und Meister Hans (Hanns) Engel (Enngel), als Kämmerer der Universität Ingolstadt einen Hofstattflecken, der außerhalb des Dorfes [Unterhaunstadt] zwischen einem den Hofstattflecken etwas umgebenden Weiher und dem Ort wo einst ein Burgstall gestanden hatte liegt, zu gleichen Teilen zusätzlich zu ihren Hofstätten verliehen (zugeaignet unnd verlyhen) haben. Von diesem neu verliehenen Hofstattflecken soll insgesamt ein jährlicher Zins von einem Pfund Pfennige gezahlt werden, von jedem Lehnsnehmer jeweils 30 Pfennige. Der Hofstattflecken wird von den Lehnsnehmern zu Eigengut besessen und darf nicht weiter veräußert (verkumbern oder verlassen) werden. Der ewige Zins ist jedes Jahr am Festtag des heiligen Martin [November 11] oder im Zeitraum von acht Tagen davor oder danach zu reichen. Aussteller: Hans Mair, Konrad Limbeck, Hans Rebhähnlein, Sebastian Mair, Peter Hirs, Konrad Fleischmann, Hans Hager, Barbara Schneider Empfänger: Die Kammer der Universität Ingolstadt

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Charter: J 175
Date: 29.06.1496
AbstractStefan (Steffan) Bantz (Banntz) und seine Ehefrau Elisabeth (Elsbeth) bekunden, dass die hochgelehrten Herren, der Rektor, die Kämmerer und Räte der Universität Ingolstadt, ihre [Lehens-]Herrn ihren Hof in Unterhaunstadt (Niderhawnstat), den die Aussteller schon seit Langem bewirtschaften und immer noch innehaben, ihnen zu Leibrecht (Leibgerechtigkeit) verkauft haben, worüber eine Urkunde desselben Datums ausgefertigt wurde. Die Aussteller erklären, dass sie gelobt und versprochen haben, für ihre Lebenszeit Bauern (pawleut) der Universität sein und den ihnen anvertrauten Hof in gutem Zustand halten wollen. Als jährliche Gült (bedingter gult) wollen die Aussteller an den Kasten der Universität in Ingolstadt vier Scheffel (Schaff) Roggen, vier Scheffel Hafer, ein Scheffel Weizen (waitzen) und ein Scheffel Gerste, jeweils Ingolstädter Maßes abführen. Als Weisgült wollen sie ihren Herren zwei Gulden und 25 Pfennige reichen und für Scharwerksdienste zur Verfügung stehen. Sollten die Aussteller sich nicht an diese Vereinbarungen halten, haben ihre Herren ein entsprechendes Pfändungsrecht. Nach dem Tod der Aussteller soll der Hof wieder frei sein und an die Universität zurückfallen (haimgefallen sein). Ihre Erben sollen keinen Anspruch auf den Hof haben, allein hinsichtlich des Feldbaus (veldpaws) soll im Jahr des Todes der Eltern so verfahren werden, wie es auch sonst in Todesfällen mit solchen Gütern in dieser Gegend gehandhabt wird. Aussteller: Stefan und Elisabeth Bantz Empfänger: Die Kammer der Universität Ingolstadt

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Charter: A-II-11
Date: 29.10.1496
AbstractHanns Walgershover überlässt nach vorangegangenem Streit mit dem verstorbenen Universitätskastner in Aichach, Conrat Hueff, der Universität Ingolstadt für die in Aichach benachbart stehenden Kastengebäude Walgershovers und der Universität das halbe Reihenrecht zusammen mit dem Traufrecht. Aussteller: Walgershover, Hanns, Mesner zu Aichach Empfänger: Universität Ingolstadt (Peysser, Wolffganng, Doktor, Kämmerer der Universität Ingolstadt; Enngel, Johannes, Meister der sieben freien Künste, Kämmerer der Universität Ingolstadt)

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Charter: J 177
Date: 24.08.1497
AbstractGeorg (Jörg) Sandtmair aus Winkelhausen (Winckelhausen) [Gde. Langenmosen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] und seine Ehefrau Anna bekunden, dass sie eine jährliche Gattergült über einen Sack Weizen und einen Sack Hafer, jeweils Schrobenhauser Maßes, die aus den folgenden Gütern zu reichen ist, verkauft haben: Erstens aus einem Anger, der Mühlanger genannt wird und der fünf Tagwerk (taberch) und ein Mäder (ainmädig) groß ist und der in Grabmühle [Gde. Langenmosen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] liegt und dort an die Ach [Gde. Langenmosen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] und an eine Mähwiese des Leonhard (Lenhard) Eigle angrenzt; Ferner aus einem Acker der auf der Schelmgreppen [?] liegt, der 16 Bifang groß ist und der an beiden Seiten an einen Acker des Bernhard Rumel angrenzt. Diese ersten beiden Stücke werden zu Freieigen besessen. Ferner aus einem Acker, der 20 Bifang groß ist und im gemeinen Feld liegt, der zu Rain [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries?] an einen Acker des Wilhelm Schneider und an seiner anderen Seite an den Birkweg (pirgkweg) angrenzt und aus dem eine halbe Metze Weizen an die Kirche Unser Lieben Frauen [Dom] zu Augsburg abgeführt wird. Die Aussteller bekunden, dass sie die genannte Gült an Margaretha Beck (Peckin), Bürgerin zu Schrobenhausen, für 22 rheinische Gulden Landeswährung verkauft haben. Die Aussteller versprechen, der Margaretha Beck den Sack Weizen und den Sack Hafer als Gattergült jährlich am Festtag Maria Lichtmess [Februar 2] oder im Zeitraum von 14 Tagen davor oder danach reichen zu wollen. Im Hinderungsfall hat Margaretha Beck ein entsprechendes Pfändungsrecht. Es besteht für die Aussteller ein Wiederkaufsrecht jedes Jahr am Festtag Maria Lichtmess oder im Zeitraum von 14 Tagen davor oder danach. Aussteller: Georg und Anna Sandtmair Empfänger: Margaretha Beck, Bürgerin zu Schrobenhausen

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