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FondUrkunden Garsten (1082-1778)
  1. Stiftsgeschichte
  2. Das erstmals anlässlich der Mistelbacher Synode (985/991) urkundlich und als Filialkirche der Mutterpfarre Sierning erwähnte Garsten erreichte bis zur Mitte des 11. Jahrhunderts seine pfarrliche Unabhängigkeit. 1082 siedelte Otakar II. (1082-1122), durch einen Tauschvertrag nunmehr Eigenkirchenherr der Pfarre Garsten, zu deren Pfarrgebiet die Steyrburg mit Steyr gehörte, dort Säkularkleriker an. Über St. Blasien und Göttweig erfasste die cluniazensische Reform das Kollegiatstift Garsten, das als Tochtergründung Göttweigs um 1107 in ein Benediktinerkloster umgewandelt und als abhängiges Priorat zunächst von dort aus geleitet wurde. Mit der Wahl Bertholds, Mönch von St. Blasien, zum Abt (1111) wurde das Kloster wohl selbständig und verbreitete selbst das Gedankengut der cluniazensischen Reform. Die meisten Nachrichten aus dieser Zeit entstammen der Vita Bertholdi, die das Wirken Bertholds - hagiographisch verbrämt - beleuchtet. Der erste Abt von Garsten hinterließ das Kloster 1142 nach 32jähriger Amtszeit als reich dotiertes und politisch abgesichertes Coenobium.

    In der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts erweiterten bedeutende Schenkungen den Einflussbereich des Klosters und zeugen von guten Beziehungen des Abtes Berthold zu den Markgrafen. Unter anderem übergab Markgräfin Sophie, Gemahlin von Leopold II., für das Seelenheil ihres verstorbenen Mannes, das Einzugsgebiet der Gaflenz. König Konrad III. schenkte dem Kloster 1142 400 Mansen in der Riedmark.

    Zwischen 1160 und 1170, laut Traditionscodex in der Amtszeit Abt Siegehards, übergab Otakar III. dem Kloster die Kapelle Haselbach mit ihrem Widem in Niederwinkel und zwei Höfe. Unter den nachfolgenden Äbten werden die Besitzungen des Klosters durch weitere Schenkungen (Weinberge bei Krems, Hofstätte und Mühle bei Ipf) ausgedehnt.

    1179 bestätigte Papst Alexander III. alle bisherigen Schenkungen und Rechte des Klosters, unter anderen das Recht der freien Abtwahl.

    1171 übernahmen die Babenberger unter Heinrich II. Jasomirgott die Vogtei über die Klostergemeinschaft von den steirischen Otakaren. Nach dem Aussterben der letzteren wandte sich Garsten aus politischem Interesse verstärkt den Babenbergern zu. Abt Hadmar (1203-1212) lässt sich am Hof Leopolds VI. in Wien nachweisen. 1208 erreichte Garsten durch eine Urkunde Leopolds VI. die faktische Befreiung von der Vogteigerichtsbarkeit.

    1219 berichten die Garstener Annalen, die seit 1181 geführt werden, von einem Brand, der das Kloster vermutlich weitgehend zerstörte und seine Wirtschaftskraft wohl für einige Zeit belastete. Unter Abt Friedrich I. (1263-1281) wurde der stark verstreute Klosterbesitz in 11 Amtsbezirke, nämlich Garsten, Gaflenz, Molln, Aschach, Windischgarsten, Neustift, Weistrach, Egkerl, Thern, Wilhelmsburg und "Speck" (Streubesitz im Hausruckviertel) eingeteilt.

    In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts hatte das Kloster einerseits mit religiösen Missständen, andererseits mit Häretikern zu kämpfen, die sich in seinem Einflussbereich ausbreiteten. Um 1300 scheint sich das Kloster unter Abt Ulrich III. aber wirtschaftlich und religiös wieder gefestigt zu haben und bekam 1305 die Patronatsrechte über Pfarrkirche, Burgkapelle und Spitalskapelle in Steyr übertragen. Der wirtschaftliche Aufschwung führte auch zu einer Blütezeit der wissenschaftlichen Tätigkeit - 1331 ist die Schenkung von 26 Büchern durch Abt Otto (1317-1333) überliefert.

    Im Verlauf des 14. Jahrhunderts kam es durch Naturkatastrophen und Pest sowie durch innenpolitische Auseinandersetzungen zu einem Niedergang der klösterlichen Lebensweise, welcher durch die Melker Reform ein Ende fand. 1419 kamen die Visitatoren nach Garsten, forderten den herrschenden Abt Florian zum Rücktritt auf und setzten mit Frater Leonhard einen neuen Abt ein.

    Während der Bruderkriege zwischen Friedrich III. und Albrecht VI. wurde das Kloster mehrmals geplündert und erlebte in der nachfolgenden Zeit große wirtschaftliche Belastungen. So sah sich Kaiser Friedrich III. 1489 gezwungen, seinen Landeshauptmann aufzufordern, Garsten in der Ausübung seiner landesgerichtlichen Befugnisse Hilfe zu leisten.

    1494 kam es erneut zu einem Brand, der große Teile der Stiftsgebäude vernichtete.

    In der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts hatte das Stift vor allem mit den Auswirkungen der Reformation und der Bauernkriege aber auch der Türkeneinfälle zu kämpfen. Aufgrund der hohen Türkensteuern war das Kloster gezwungen, Besitz zu veräußern. Immer mehr Konventualen wandten sich offen dem Protestantismus zu und lebten mit ihren Familien im Kloster. Zu einer gegenreformatorischen Wende kam es erst unter Abt Johann I. Spindler (1574-1589), der eine Rückkehr des Konvents zum katholischen Glauben einleitete. Durch den Erfolg der Gegenreformation kam es im 17. Jahrhundert zu intensiver Bautätigkeit; es wurde eine neue Stiftskirche errichtet, die 1693 geweiht wurde. Zu Beginn des 18. Jahrhunderts wurde die Neugestaltung der Klosteranlage angestrebt, die aber bis zur Aufhebung des Klosters unter Joseph II. nicht abgeschlossen wurde. Am 1. Mai 1787 wurde der Konvent, der zu diesem Zeitpunkt 47 Mitglieder umfasste, aufgelöst. Seit 1850 beherbergt das ehemalige Stiftsgebäude eine Männerstrafanstalt.

    Literatur:

    Franz Xaver PRITZ, Geschichte der ehemaligen Benediktinerklöster Garsten und Gleink im Lande ob der Enns und der dazugehörigen Pfarren (Linz 1841).

    Waldemar HUBER, Garsten, in: Germania Benedictina Band III/1: Die benediktinischen Mönchs- und Nonnenklöster in Österreich und Südtirol, hrsg. von Ulrich FAUST und Waltraud KRASSNIG (St. Ottilien 2000) 501-560 (mit ausführlicher Bibliographie).

    Josef LENZENWEGER, Garsten in Beziehung zu seinen Nachbarorten, in: Kirche in Oberösterreich. 200 Jahre Bistum Linz (Katalog zur Oö. Landesaustellung 1985) 73-84.

    Rudolf ARDELT, Beitrag zur Geschichte des Stiftsarchivs Garsten, in: Jb. oö. MV 125/I (Linz 1980) 109-118.

    Ignaz ZIBERMAYR, Das Oberösterreichische Landesarchiv in Linz. Im Bilde der Entwicklung des heimatlichen Schriftwesens und der Landesgeschichte (Linz 31950) 224-225.

    Klaus RUMPLER, Stiftsarchiv Garsten, in: Haus der Geschichte. Die Bestände des Oberösterreichischen Landesarchivs, hrsg. vom Oberösterreichischen Landesarchiv (= MOÖLA Erg.Bd. 10, Linz 1998) 100-101.

  3. Bestandsgeschichte
  4. Die Archivbestände, die zeitlich von 1082 bis 1803 reichen, umfassen neben 319 Schachteln Akten und 80 Handschriften auch 573 Urkunden, die sich auf Güterschenkungen, Stiftungen, Errichtung von Pfarreien, Erweiterung von Rechtsbefugnissen beziehen, aber auch den gesamten Schriftverkehr mit Passau, Rom, mit den Landesfürsten und mit anderen Klöstern beinhalten.

    Zu den ältesten Archivalien zählen die Garstener Annalen (1181ff.) und die Vita Bertholdi aus dem 12. Jahrhundert, von der mehrere Handschriften überliefert sind. Ein Traditionskodex aus dem 12. Jahrhundert ist nach der Aufhebung des Klosters verloren gegangen, ein weiterer, der um 1200 angelegt wurde, ist erhalten.

    1628 ließ Abt Anton Spindler ein Privilegienbuch anfertigen. Eine erste Ordnung und Registrierung der Archivbestände führte der Garstener Prior und Archivar Seraphin Kirchmayr (1595-1660) durch, der sein ausführliches Archivregister (1631) nach Sachgebieten einteilte. Kirchmayr verfasste 1635 auch eine Hausgeschichte, die bis 1599 reicht und später von Abt Leopold Tyll fortgesetzt wurde.

    Die Erschließung der Garstener Urkunden begann in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts mit den "Reliquiae manuscriptorum" des Johann Petrus Ludewig, die mit einigen Erweiterungen 1754 vom Jesuiten Erasmus Fröhlich in Druck gegeben wurden. 1808 unternahm Franz Kurz eine kritischere Sichtung des Urkundenmaterials von 1082-1389; beide Sammlungen vermengen allerdings Traditionsnotizen und Urkunden.

    Nach der Aufhebung des Klosters 1787 kamen die Archivalien zunächst nach Graz (1819) und dann nach Gleink (1850), wo sie mit dem dortigen Bestand zusammengeführt wurden. 1840 wurde der Oberösterreichische Musealverein mit der Anlage eines Diplomatars beauftragt - nach erfolgter Abschrift wurden die nunmehr als wertlos (!) empfundenen Originale zum Teil vernichtet.

    1882 wurde das Archiv vom k.k. Regierungsrat Johann Wussin geordnet - die ursprüngliche Faszikulierung wurde dadurch allerdings zerstört. 1884 publizierte Wussin 39 Urkunden aus dem Zeitraum von 1592 bis 1787, die sich auf die Bau- und Kunstgeschichte des Klosters beziehen.

    1902 übernahm der neue Linzer Diözesanarchivar, Konrad Schiffmann die Verantwortung für das Garstener und das Gleinker Archiv. Er publizierte zwei Besitzverzeichnisse aus dem 12. und 13. Jahrhundert, ein Zins- und ein Einnahmeregister aus dem 13. Jahrhundert und zwei Urbare aus dem ersten Drittel des 15. Jahrhunderts.

    1913 wurden die Bestände an das Oberösterreichische Landesarchiv abgetreten.

    Da sich im Garstener Urkundenbestand auch einige Fälschungen finden, kam es in den älteren Darstellungen der Klostergeschichte des Öfteren zu unterschiedlichen Auffassungen. Die Publikation der Urkunden im Rahmen des Monasterium-Projekts erleichtert nunmehr die Beschäftigung mit den urkundlichen Quellen des Stiftes und kann vielleicht zu einer Neubewertung der Quellenlage führen.

  5. Benützte Editionen/Regestenwerke
  6. Oberösterreichisches Urkundenbuch 2 - 11

    OÖLA Archivverzeichnisse F 3a, Stiftsarchiv Garsten Urkunden

    HHStA Wien, Repertorium XIV/1 und 2

  7. Editionskritik
  8. OÖUB

    In den Statuten des am 19.11.1833 gegründeten oberösterreichischen Musealvereines, der die Sammlung, Verzeichnung, Beschreibung und Erklärung der Denkmäler der oberösterreichischen Geschichte zur Aufgabe hatte, findet sich unter Punkt 2 folgende Aufgabe: "[...] eine Sammlung von Urkunden [anzulegen], welche die Geschichte dieser Provinz im allgemeinen oder einzelner Ortschaften oder denkwürdiger Personen insbesonders betreffen, vorzüglich aber jener, welche geeignet sind, das Andenken von Stiftern und Wohlthätern zu erhalten oder das Leben und die Verfassung längstverschwundener Jahrhunderte anschaulich zu machen". Um diesem Anspruch eines territorial ausgerichteten Urkundenbuchs gerecht zu werden, wurde 1836 eine eigene Sektion des historischen Fachs zur Sammlung und Bearbeitung urkundlicher Geschichtsquellen des Landes ob der Enns eingerichtet, deren erste Aufgabe die Anlage des so genannten "Diplomatariums", einer Sammlung von Abschriften aller das Land ob der Enns betreffenden Urkunden bis 1519, war. Dies sollte bereits hinsichtlich eines zukünftigen "Codex diplomaticus Austriae super Onasum" geschehen. Der dafür zuständige Referent war ab 1837 Jodok Stülz, Chorherr in St. Florian, seine unmittelbaren Mitarbeiter Georg Weishäupl, Ferdinand Wirmsberger und Mansuet Aust. Von 1837 bis 1862 wurde das Diplomatarium erstellt, das die Originale bis 1500 erfasst, die kopiale Überlieferung aber nicht systematisch berücksichtigt.

    Ab 1852 wurde das "Urkundenbuch des Landes ob der Enns" herausgegeben, wobei der erste Band die "Codices traditionum" enthält. Herausgeber war Andreas von Meiller, der für die endgültige Gestaltung verantwortlich war.

    Im Vorwort zum ersten Band des Urkundenbuches werden die Editionsrichtlinien folgendermassen definiert: "Bei dieser Sammlung wurde der Grundsatz festgehalten, dass es sich zuerst und vorzüglich darum handle, einen buchstäblich getreuen Text der Urkunden wiederzugeben. Zufolge desselben wurde jedes Original, welches aufgefunden werden konnte, mit sorgfältiger Genauigkeit abgeschrieben, und dann erst der Sammlung einverleibt, nachdem [...] die Abschrift mit der Urschrift war verglichen worden. [...] Wo kein Original mehr vorhanden war, musste man zu Copialbüchern oder anderen Abschriften seine Zuflucht nehmen. Nur von der genauen Copirung der urkundlichen Unterscheidungszeichen, und der Bezeichnung der Anfänge der Zeilen glaubte man Umgang nehmen zu müssen, da der daraus entfallende Gewinn in der That doch ziemlich gering anzuschlagen ist. Auch falsche oder verdächtige Urkunden, deren Anzahl indessen jedenfalls klein ist, glaubte man nicht ausschliessen zu dürfen. Oft ist nur die Form unecht, während der Inhalt Wahres bezeugt."

    Die Urkunden sind in chronologischer Reihenfolge in Volltext aufgenommen, Datum und Ort sind aufgelöst und sie verfügen über ein kurzes Kopfregest. Außerdem wird die wichtigste Literatur genannt.

    1869 wurde Stülz von Pius Schmieder als Referent abgelöst, dem 1875 Johann Nepomuk Faigl und 1899 Viktor Freiherr von Handel-Mazzetti nachfolgten. 1912 wurde das Unternehmen eingestellt und das gesamte Material des Diplomatars dem Oberösterreichischen Landesarchiv übergeben, das das Urkundenbuch ab 1929 fortführte.

    Im Vorwort von Erich Trinks zum zehnten Band des Urkundenbuchs (1938) geht dieser auf die Problematik des Diplomatars ein, dessen Abschriften teilweise nahezu hundert Jahre alt sind und in der Qualität naturgemäß unterschiedlich. "Eine Neuvergleichung der deutschsprachigen Urkunden, die in etwa 50 Archiven verstreut sind, wäre wegen des Aufwandes an Zeit und Kosten nicht ausführbar gewesen, hätte sich aber auch nicht gelohnt, [...] auch ist die genaue Berücksichtigung der Orthographie, besonders der Interpunktionen und phonetischen Zeichen, so wichtig sie für die sprachwissenschaftliche Forschung wäre, bei Urkundenveröffentlichungen für den allgemeinen Gebrauch nicht angebracht, weil die Fremdartigkeit des Schriftbildes [...] auf den Benützer überaus störend wirkt [...]." Nicht mehr alle Urkunden wurden volltextlich aufgenommen; bei denjenigen, die von den Herausgebern als stark formelhaft eingeschätzt wurden, "wurde [...] unter Hinweglassung aller Formeln der gegenständliche Inhalt der Urkunde mit deren eigenen Worten herausgelöst und in kurzer Form die Verbindung zwischen den einzelnen Teilen hergestellt [...]." Das führt dazu, dass ein Teil der Urkunden in einer Mischform zwischen Edition und Regest dargeboten wird, die sicher nicht allen Fragestellungen gerecht wird.

    1956 lagen mit dem 11. Band die Urkunden bis 1400 vor. Erst 2005 wurde vom Oberösterreichischen Landesarchiv gemeinsam mit der "Gesellschaft für Landeskunde" (früher Oberösterreichischer Musealverein) die Initiative ergriffen, um einerseits dieses Großprojekt über das Jahr 1400 hinaus weiter in die Neuzeit fortzusetzen und andererseits die bereits vorliegenden Bände kritisch zu überarbeiten und zu ergänzen. Die wesentlichen Ziele sind einerseits die Aufnahme aller urkundlichen Quellen im Bereich des heutigen Bundeslandes Oberösterreich bis in die Neuzeit in eine Datenbank und die Erstellung und Veröffentlichung zeitgemäßer Regesten und Transkriptionen, andererseits die Bereitstellung digitaler Abbildungen im Internet. Diese Zielsetzungen decken sich teilweise mit jenen des Projektes Monasterium.Net, weshalb eine intensive und für beide Seiten ertragreiche Kooperation vereinbart wurde.

    Literatur:

    Erich TRINKS, Das Urkundenbuch des Landes ob der Enns, in: JbOöMV 85 (= Festschrift zum hundertjährigen Bestand des oberösterreichischen Musealvereines und des Landesmuseums, Linz 1933) 587-636.

    Repertorien:

    Für den größten Teil der Urkunden bis zum Jahr 1399 wurden die Regesten und Transkriptionen der Bände 2-11 des Oberösterreichischen Urkundenbuchs (OÖUB) herangezogen. In den Fällen, in denen die jeweiligen Urkunden nicht anderweitig - durch Editionen oder Regestenwerke - erschlossen waren, wurde auf die Repertorien des HHStA bzw. des OÖLA zurückgegriffen. Diese archivischen Findbehelfe, die im 19. Jahrhundert handschriftlich bzw. im 20. Jahrhundert angefertigt wurden, dienten der Erschließung und leichteren Zugänglichkeit der Urkunden vor Ort und sind daher eigentlich nicht für eine Publikation vorgesehen. Die kurzen Regesten, die in den Repertorien enthalten sind, folgen dementsprechend auch nicht den allgemeinen Richtlinien, die für heutige Regestenwerke opportun sind. Der Informationsgehalt der Repertorien kann demnach sowohl qualitativ als auch quantitativ sehr unterschiedlich sein und geht im Normalfall über eine oberflächliche inhaltliche Zusammenfassung nicht hinaus - was für den Zweck der Anfertigung völlig ausreichend ist.

    Die Veröffentlichung der Regesten im Rahmen des MOnasteriuM-Projekts dient einer ersten Orientierungshilfe und soll ansonsten nicht erschlossenes Urkundenmaterial zumindest vorläufig und unter Berücksichtigung des Charakters der Repertorien leichter benützbar machen. Längerfristig soll die Bereitstellung der Urkunden im Netz aber zu einer tieferen und heutigen Standards entsprechenden Erschließung ihrer formalen und inhaltlichen Merkmale führen.

Kathrin Kininger