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FondUrkunden (1267-1881)
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Charter: 1698 III 03
Date: 1698 März 3
AbstractDie Verordneten des Erzherzogtums Österreich unter der Enns erklären: Der Kaiser (Leopold I.) hat auf dem niederösterreichischen Landtag von 1657 den drei oberen Ständen den Taz oder doppelt Zapfenmaß zu freiem Eigentum überlassen. Auf Anordnung der Stände wurde deshalb Herrn Alexander, Abt des Neuklosters dieser Taz auf die dem Kloster inkorporierte Pfarre St.Valentin um eine gewisse Summe Gelds verkauft. Der Käufer kann daher diesen Taz auf Wein, Bier und allen anderen Getränken entsprechend der landesfürstlichen Tazordnung vom 23. Jänner 1659 einheben und darüber verfügen.

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Charter: 1698 XII 12
Date: 1698 Dezember 12
AbstractPapst Innozenz (XII.) gewährt den Gläubigen, die am Feste der Geburt des hl. Johannes des Täufers die Kirche von St. Johann am Steinfeld besuchen, unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß. Dies gilt für sieben Jahre.

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Charter: 1702 I 02
Date: 1702 Januar 2
AbstractFranciscus Antonius, Graf von Buchhaimb, Bischof von Wiener Neustadt, legt die folgenden, die bischöfliche Jurisdiktion betreffenden Punkte zur ständigen Beobachtung vor. Es soll damit Unstimmigkeiten vorgebeugt werden, die dadurch entstanden waren, daß von den Äbten des Neuklosters einiges bestritten worden war. 1. Die jurisdictio ordinaria des Bischofs von Neustadt bleibt völlig gewahrt. 2. Da die Appropation zum Beichthören von Weltleuten dem Ordinarius zusteht, wird der Abt, wenn er einige seiner Religiosen zum Beichthören von Weltleuten, in der Klosterkirche oder außerhalb, bestimmen will, diese entweder selbst oder in seinem Auftrag von unterrichteten Männern seines Ordens examinieren. Wenn er diese zum Absolvieren von dem Ordinarius reservierten Fällen für geeignet findet, super quo tamen suam conscientiam oneratam noverit, soll er dies in der in der Diözese Passau üblichen Form schriftlich bestätigen. Der Ordinarius wird dann diese ohne weiteres Examen approbieren. 3. Die hl. Öle erhält der Abt für sein Kloster vom Chormeister. 4. Der Abt oder an seiner Stelle der Prior oder der Subprior werden Direktorien, Jubiläen und alle die Seelsorge betreffenden bischöflichen Anordnungen und Dekrete entgegennehmen und auch deren Publizierung schriftlich bestätigen. 5. Der Abt wird in seiner Klosterkirche keine Konfraternität für Weltleute errichten und keine neuen Ablässe verkünden ohne Wissen und Zustimmung des Herrn Ordinarius. 6. Bei Dispensen in Eherechtssachen wie in allem, was vor das forum externum gebracht wurde, wie überhaupt in allem, was zum bischöflichen Amt oder zum Pfarramt gehört, werden sich weder der Abt noch seine zur Seelsorge bestimmten Religiosen einmischen, sondern alles, was zum forum fori gehört, sogleich an das Neustädter Offizium schicken.

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Charter: 1705 VI 13
Date: 1705 Juni 13
AbstractPapst Clemens (XI.) gewährt den Gläubigen, die an Samstagen der Marianischen Litanei in der Kirche des Neuklosters beiwohnen, einen Ablaß von hundert Tagen. Dies gilt für sieben Jahre.

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Charter: 1708 IX 26
Date: 1708 September 26
AbstractKaiser Joseph (I.) gestattet die Übertragung der auf dem Wiener Haus im Schiltergässl liegenden Quartierfreiheit und des Schankrechts auf das sogenannte Ensbaumerische Haus, unweit deren Siebenbüchern. Darum hat auch der königlich böhm. Kanzler Johann Wenzel Graf Wratislaw von Mizrowiz gebeten, der das dem Stifte Neukloster gehörige Haus im Schiltergässl zur Unterbringung des Archivs der böhmischen Hofkanzlei erwerben will. Das Stift ist zum Verkauf bereit, wenn sowohl das Schankrecht wie auch die seit 1659, Jänner 15 bestehende Quartierfreiheit auf das zu kaufen beabsichtigte Ensbaumerische Haus übertragen wird.

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Charter: 1708 IX 26
Date: 1708 September 26
AbstractKaiser Joseph (I.) bestätigt auf Bitten des Abtes Robert und des Konvents des Neuklosters die Stiftbriefe und Begnadungen des Klosters, wie es auch nach einer beglaubigten Abschrift sein Vater, Kaiser Leopold, unter dem Datum: Wien, 11. Mai 1660 getan hatte.1 Er bestätigt diese Privilegien, soweit diese noch tatsächlich in Gebrauch sind und nimmt auch die mittlerweile hinzugekommenen Stück und Güter unter seinem Schutz.

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Charter: 1713 II 13
Date: 1713 Februar 13
AbstractPapst Clemens (XI.) gewährt den Gläubigen, die am Feste des hl. Laurentius die Pfarrkirche von St. Lorenzen am Steinfelde besuchen, unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß. Dies gilt für sieben Jahre.

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Charter: 1713 III 21
Date: 1713 März 21
AbstractKaiser Karl (VI.) bestätigt auf Bitten des Abtes Robert des Neuklosters die Klosterprivilegien samt der Quartierbefreiung und dem Schankrecht des Wiener Hauses. Dies hatte laut einer glaubwürdigen Abschrift bereits sein Bruder, Kaiser Joseph (I.) am 26. September 1708 getan1 mitsamt der Übertragung der Quartierbefreiung und des Schankrechts von der bisherigen Wiener Behausung des Stiftes, die an die königl. Böhmische Hofkanzlei verkauft wurde, auf das jetzige, sogenannte Ennsbaumische Haus in Wien.

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Charter: 1719 III 04
Date: 1719 März 4
AbstractAbt Placidus von Rein visitiert das Neukloster mit seinem Abt Robert und 25 Professen, davon 23 Priester und 2 Conversen. Der Visitator verlangt den Beginn des Frühchores um 1/2 4 Uhr und eine halbstündige Betrachtung. Alle, auch die Pfarrer und Kapläne haben jedes Jahr achttägige geistliche Exerzitien zu machen. Zur Einhaltung der Klausur ist an die Pforte ein ehrenhafter Mann zu setzen, wenn kein Religiose verfügbar ist. Hausbesuche bei Weltleuten sind nicht gestattet. Von der Tischlesung soll nur an Festtagen dispensiert werden und bei Tisch sollen die Brüder einander bedienen. Weltliche Gäste sollen selten oder nie zugelassen werden. Die Speisen müssen genießbar zubereitet sein und an Festtagen können auch Pitanzen hinzugegeben werden. Der Abt möge auch einen Raum für die Rekreation nach dem Essen einrichten, wo auch musiziert werden kann. Die Oberen haben auf die Einhaltung der Vita communis zu achten. Der unerlaubte Besitz von 3fl gilt als materia gravis pro casu reservato. Der Abt soll aber geben, was zu geben ist. Weitere Anweisungen des Visitators werden gegeben über die Klosterbeichtväter, Schuldkapitel und Beschäftigung der Brüder. Gerade in Hinblick auf die Arbeit im Weinberg des Herrn sind spekulative und theologische Studien für die jungen Professen notwendig: selectio juventutis est Optimum semen posteritatis.

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Charter: 1720 III 12
Date: 1720 März 12
AbstractPapst Clemens (XI.) gewährt den Gläubigen, die am Feste des heiligen Sebastian die Filialkirche St. Sebastian zu Würflach besuchen, unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß. Dies gilt für sieben Jahre.

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Charter: 1720 III 12
Date: 1720 März 12
AbstractPapst Clemens (XI.) gewährt den Gläubigen, die an Samstagen der Marianischen Litanei in der Kirche des Neuklosters beiwohnen, einen Ablaß von hundert Tagen. Dies gilt für sieben Jahre.

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Charter: 1720 III 12
Date: 1720 März 12
AbstractPapst Clemens (XI.) gewährt den Gläubigen, die am Feste des hl. Laurentius die Pfarrkirche von St. Lorenzen am Steinfelde besuchen, unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß. Dies gilt für sieben Jahre.

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Charter: 1720 III 13
Date: 1720 März 13
AbstractPapst Clemens (XI.) privilegiert den Hochaltar der Neuklosterkirche für Allerseelen samt Oktav und für jeden Montag in der Woche. Dies gilt für sieben Jahre.

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Charter: 1720 III 23
Date: 1720 März 23
AbstractPapst Clemens (XI.) privilegiert die Loretokapelle der Neuklosterkirche für das Fest Mariae Geburt mit einem vollkommenen Ablaß unter den gewöhnlichen Bedingungen und für die übrigen sechs Marienfeste mit sieben Jahren und ebensovielen Quadragenen. Dies gilt für sieben Jahre.

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Charter: 1720 III 23
Date: 1720 März 23
AbstractPapst Clemens (XI.) gewährt den Besuchern der Marienkirche in Kirchbichl zum Feste Mariae Geburt unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß, für die übrigen sechs Marienfeste sieben Jahre und ebensoviele Quadragenen. Dies gilt für sieben Jahre.

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Charter: 1720 V 19
Date: 1720 Mai 19
AbstractChristianus, Abt des Cistercienserklosters in Schlierbach, Prior P. Konstantius und der gesamte Konvent schließen mit dem Abt Robertus, dem Prior Augustinus und dem Konvent des Neuklosters eine geistliche Konföderation, mit der Verpflichtung, für jeden verstorbenen Mitbruder ein feierliches Requiem zu halten und in den Privatmessen ein Memento einzulegen.

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Charter: 1720 XI 14
Date: 1720 November 14
AbstractPapst Clemens (XI.) gewährt den Gläubigen, die am Festtag der hl. Barbara die ihr geweihte Kapelle in der Kirche des Neuklosters besuchen, unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß. Dies gilt für sieben Jahre.

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Charter: 1720 XI 23
Date: 1720 November 23
AbstractPapst Clemens (XI.) gewährt den Gläubigen, die die Filialkirche St. Valentin am Fest des hl. Valentin besuchen, unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß. Dies gilt für sieben Jahre.

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Charter: 1720 XI 23
Date: 1720 November 23
AbstractPapst Clemens (XI.) gewährt den Gläubigen, die am Feste der Geburt des hl. Johannes des Täufers die Kirche von St. Johann am Steinfeld besuchen, unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß. Dies gilt für sieben Jahre.

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Charter: 1721 IX 18
Date: 1721 September 18
AbstractDer Konvent der Eremiten vom Orden des hl. Paulus des Einsiedlers in Neustadt bestätigt ein altes Abkommen über Begräbnisse, das mit den Cisterciensern in dieser Stadt geschlossen worden war und schließt zugleich eine geistliche Konföderation mit ihnen mit der Verpflichtung, für jeden verstorbenen Mitbruder ein feierliches Requiem zu halten und in den Privatmessen ein Memento für ihn einzulegen.$$Eh. Unterschriften: Johannes Bittorffer, FF. Eremit. Ordinis Sti. Pauli primi Eremitiae, Prior provincialis, SS. Theol. Doctor; P. Josephus Grebner, soc. et secret. provincialis; P. Michael Heutaller, Prior; P. Edmundus Fruewierth, subprior nomine totius conventus.

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Charter: 1724 XI 06
Date: 1724 November 6
AbstractFrantz Pachner, Mitglied des Äußeren Rats in der freien Stadt Neustadt, Kauf- und Handelsmann, stellt dem Vorweiser dieses Schreibens, Georg Manhardt, gebürtig aus Ödenburg in Ungarn, ein Dienstzeugnis aus. Er kann ihn jedermann empfehlen.

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Charter: 1725 X 26
Date: 1725 Oktober 26
AbstractJohann Öhrlein von Rittersheimb, Bürgermeister, und der Rat zu Neustadt stellen dem Fleischhauer Caspar Balth, einem geschworenen Bürger ihrer Stadt, einen Passierschein aus.

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Charter: 1726 I 01
Date: 1726 Januar 1
AbstractIldephonsus, Abt des Benediktinerklosters Kleinmariazell in Niederösterreich, Prior P. Romanus und der übrige Konvent schließen mit dem Abt des Cistercienserklosters zur Hl. Dreifaltigkeit in Neustadt, Robertus, dem Prior P. Antonius und dem Konvent dieses Klosters eine geistliche Konföderation, mit der Verpflichtung, für jeden verstorbenen Mitbruder ein Requiem zu halten und in den Privatmessen ein Memento einzulegen.

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Charter: 1728 XI 18
Date: 1728 November 18
AbstractPlacidus, Abt von Rein, installiert und konfirmiert den neugewählten Abt seines Tochterklosters Neukloster P. Raymundus Jungwierth. Der bisherige Präfekt des Wiener Hauses war bei der Neuwahl am 26. Oktober - sie war wegen der Resignation des Abtes Robert notwendig geworden - mit Stimmenmehrheit gewählt worden. Dem Wahlakt präsidierte Abt Placidus als Vaterabt, unter der Assistenz der beiden Cistercienseräbte Chrysostomus von Lilienfeld und Godfrid von Neuberg.

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Charter: 1729 IV 26
Date: 1729 April 26
AbstractPapst Benedikt (XIII.) gewährt den Gläubigen, die am Feste der Geburt des hl. Johannes des Täufers die Kirche von St. Johann am Steinfeld besuchen, unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß. Dies gilt für sieben Jahre.

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Charter: 1729 IV 26
Date: 1729 April 26
AbstractPapst Benedikt (XIII.) gewährt den Gläubigen, die die Pfarrkirche St. Peter und Paul in Muthmannsdorf am Feste der Apostelfürsten besuchen, unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß. Dies gilt für sieben Jahre.

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Charter: 1729 IV 26
Date: 1729 April 26
AbstractPapst Benedikt (XIII.) gewährt den Gläubigen, die am Feste Mariae Geburt die Pfarrkirche St. Marien in Kirchbichl besuchen, unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß. Dies gilt für sieben Jahre.

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Charter: 1729 IV 26
Date: 1729 April 26
AbstractPapst Benedikt (XIII.) gewährt den Gläubigen, die die Filialkirche St. Valentin am Fest des hl. Valentin besuchen, unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß. Dies gilt für sieben Jahre.

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Charter: 1729 IV 26
Date: 1729 April 26
AbstractPapst Benedikt (XIII.) gewährt den Gläubigen, die am Festtag der hl. Barbara die ihr geweihte Kapelle in der Kirche des Neuklosters besuchen, unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß. Dies gilt für sieben Jahre.

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Charter: 1729 IV 26
Date: 1729 April 26
AbstractPapst Benedikt (XIII.) gewährt den Gläubigen, die am Feste des hl. Sebastian die Filialkirche St. Sebastian zu Würflach besuchen, unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß. Dies gilt für sieben Jahre.

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Charter: 1729 IV 26
Date: 1729 April 26
AbstractPapst Benedikt (XIII.) gewährt den Gläubigen, die am Feste des hl. Laurentius die Pfarrkirche von St. Lorenzen am Steinfelde besuchen, unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß. Dies gilt für sieben Jahre.

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