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FondUrkunden (1267-1881)
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Charter: 1498 VIII 14
Date: 1498 August 14
AbstractYpolit Stainer, Bürgermeister und Rat in Wiener Neustadt, erklärt, daß der ehrbare Christoff Zebinger in sein offenes Ratsgericht gekommen, um für sich, seine Frau und Kinder, wie für einen Knaben, den leiblichen Sohn des verstorbenen Mitbürgers und Baders Jörg Stirling und dessen Frau Appolonia durch seinen Anwalt eine Klage vorzubringen. Er trat als Gläubiger gegen den Abt Martin des Neuklosters als Vertreter seines Konventbruders, eines leiblichen Bruders des obgenannten Jörg Stirling, auf. Der Kläger brachte folgendes vor: Appolonia Stirling hatte zu ihren Lebzeiten ein von ihrer Mutter ererbtes Haus in Lichtenwörth (Liechtenwerd) an die Frau des Zebinger verkauft, alle fahrende Habe wie das Vieh und den gesamten Hausrat aber zurückbehalten. Dieselbe Appolonia hatte auch ein weiteres Haus, gelegen in der Neustadt, der Zebingerin um eine beträchtliche Summe verkauft. Da nun die Zebingerin damals noch nicht mündig war, habe er vom Bürgermeister die Beschlagnahme dieser Güter verlangt, der diese in von zwei Bürgern versiegelte Räume bringen ließ. Dennoch waren diese Räume geöffnet worden, ohne amtlichen Auftrag und Wissen der Erben. Der Kläger hatte vom Bürgermeister verlangt, daß die Güter zurückgebracht oder ihm und den Erben 5 Fässer Wein und ein Weingarten aus dem Besitz der Appolonia gegeben werden, denn er und den er vertritt, halten sich für erbberechtigt, da sonstige nähere Verwandtschaft nicht vorhanden und die Frau ohne Leibeserben verstorben war. Auch die Gegenpartei habe dies dadurch anerkannt, daß sie ihm und den Miterben 20 Gulden Rheinisch und etliche Habe angeboten hat, doch wolle er sich seinen Rechtsanspruch durch eine richterliche Entscheidung bestätigen lassen. Dagegen ließ Abt Martin anstatt seines Konventbruders Petter Stirling durch seinen Anwalt entgegnen: Das Angebot von 20 fl bedeutet keine Anerkennung des Rechtsanspruchs der Gegenpartei, es wäre nur des Hauptmanns und des Rats wegen geschehen, die bei dem Handel dabei gewesen. Der rechte Erbe, der natürliche Bruder des Jörg Stirling, Peter, wolle auf diesen Vorschlag erst eingehen, wenn sein Erbrecht anerkannt wird. Nach geltendem Stadtrecht gehört alle fahrende Habe dem Manne, wenn seine Frau vor ihm stirbt und umgekehrt. Da nun sein Bruder, der Bader, seine Frau Appolonia überlebt habe, jetzt aber selbst verstorben sei, so glaubt er, daß ihm, der laut Neustädter Stadtbuch der leibliche Bruder des Verstorbenen ist, die Hinterlassenschaft, die man jetzt unbilligerweise beschlagnahmt hat, zukommt. Der hierauf ergangene Rechtsspruch hatte die Klage abgewiesen und dem Bruder des Jörg Stirling, Peter Stirling, das Erbe zugesprochen. Gegen dieses Urteil legte der Kläger Berufung beim königlichen Statthalter in Wien ein. Der anderen Partei wurde auf Verlangen dieses Urteil schriftlich mit Datum vom Eritag nach St. Peter und Paul (2. Juli) 1498 zugestellt. Am Sonntag nach St. Jakob (29.Juli) überbrachte Christoff Zebinger die Entscheidung der Regierung in Wien. Sie wurde in Gegenwart der beiden Parteien geöffnet und verlesen - Insert n. 146. Der Klag er wurde abgewiesen, die betreffenden Güter sind dem Abte des Neuklosters für dessen Konventbruder zu übergeben. Über diesen Tatbestand urkundet der Bürgermeister und siegelt mit dem Siegel der Stadt.

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Charter: 1501 VIII 02
Date: 1501 August 2
AbstractCaspar von Khyenburg, Verweser in Steyr, vergibt das Gut Ror samt allem Zubehör als Pfand dem Sigmundt Inderholtzer, dem der Abt Merten des Neuklosters 80 ungarische Dukaten schuldig ist.

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Charter: 1502 VI 16
Date: 1502 Juni 16
AbstractSigmund Suntzinger von Suntzing, gesessen zu Liechtenwerd, verkauft dem Paul Swager und dessen Erben seine zwei Holden zu Untereggendorf (Nyder Egkhendorff). $$Siegler: Hanns Achacher, gesessen zu Liechtenwerd, Wolfgang Roll, Bürger zu Neustadt, und Balthazar Meyll, auch zu Liechtenwerd gesessen.

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Charter: 1502 XI 26
Date: 1502 November 26
AbstractCaspar von Khyenburg, Verweser in Steyr als Schiedsrichter, und Wolfgang, Abt zu Rein, Georg von Weisseneckh, Fridrich von Fladnitz und Sigmundt Eybißwalder als gebetene Spruchleute erklären, daß vor ihnen der Edle Sigmundt Inderholtzer als Kläger einerseits, Bruder Johannes, Oberkellner und Verweser des Neuklosters, stellvertretend und als Gewalträger für den Abt Mert und den ganzen Konvent daselbst, andererseits erschienen sind. Streitgegenstand ist ein auf 80 ungarische Gulden lautender Schuldbrief, der am 24. März 1479 zu Graz vom verstorbenen Abt des Neuklosters Georg dem Ambrosius Futterwas ausgestellt wurde. Inderholtzer hat diesen Schuldbrief von seiner Mutter, einer Tochter des Hanns Snegall, geerbt, die ihn selbst von ihrem früheren Mann Ambros Fuetterwaß hatte. Differenzen bestehen auch wegen einer Wiese und eines ingriff und nam halb, so der genannte abt und die seinen demselben Inderholtzer vorhalten. Um noch mehr Kosten und Schaden zu verhüten, wenden sich die beiden Parteien an die obgenannten Männer, deren Schiedsspruch sie sich unterwerfen wollen. Diese entscheiden hiemit wie folgt: 1) haben Abt Mert und sein Konvent dem Sigmund Inderholtzer die 80 ungarischen Gulden oder soviel in landläufiger Währung zu geben uzw. die Hälfte am nächsten Martinstag die andere Hälfte ein Jahr später. Darüber soll ein landläufiger Schuldbrief ausgstellt und dem Inderholtzer übergeben werden, der wieder den alten Geldbrief herausgibt. Wegen der Wiese soll bis zum nächsten S. Jörgentag ein Augenschein an Ort und Stelle gehalten werden, zu dem auch der Verweser gebeten wird und die beiden Parteien ihre Beweisstücke mitbringen sollen.Der Verweser wird dann entscheiden, wem die Wiese gehören soll. Wegen des ingriff unnd nams halb sollen Abt und Konvent dem Inderholtzer nichts schuldig sein. Dieser soll aber alle gerichts zeug brief, die er in dieser und der Sache wegen der Wiese hat, innerhalb eines Monats dem Abt und Konvent übergeben. Damit soll für beide Parteien die Sache endgültig erledigt sein. Wenn eine Partei diesen Spruch in einem oder mehreren Artikeln nicht einhalten sollte, verliert sie ihre Ansprüche, die dem anderen Teil eingeantwortet werden. Auf Bitten der beiden Parteien wird dieser Spruch als offener Spruchbrief, gesiegelt mit ihren Petschaften, einer jeden übergeben.

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Charter: 1503 XI 11
Date: 1503 November 11
AbstractThoman Örtl, gesessen zu Nider Aspanng und Barbara seine Hausfrau verkaufen mit Wissen und Willen des Grundherrn ihren Hof, genannt Samhof, der unter dem Schloß Aspang gelegen ist, dem Niklas Wickl und dessen Hausfrau Magdalena um 100 lb d und einem ungarischen Gulden zu Leihkauf. Von diesem Samhof dient man jährlich dem Grundherrn Abt Johann des Neuklosters und seinem Konvent 1 lb d Grundzins, halb zu St. Michael, halb zu St. Georg, und 8 d. Weiters dient man von einer Überlände, gelegen nächst dem Kirchgraben, dem Herrn Hans von Kunigsperg ein halbes lb d und von einem anderen Überländgrund, gelegen unter dem Rainhof, 12 d dem Jörg von Rottal, Freiherrn zu Talberg. Zeugen: Sygmund Reichburger, Rat zu Aspang und Steffan Örtl, Bruder des Thoman Örtl, und der Zechmeister der Kirche zu Nieder Aspang, Hans Glatzawer.

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Charter: 1505 II 27
Date: 1505 Februar 27
AbstractFridrich von Hollnegkh bestätigt, daß er mit Herrn Merten, Abt des Neuklosters, folgendes Tauschgeschäft abgeschlossen habe: Er hat gegeben eine Hube zu Kuenperg, darauf Andre Pruner sitzt und dafür 10 ß 2 d jährlich dient und noch weitere 10 d für ein anderes Holz. Dazu seine Hofstatt daselbst, darauf jetzt der Purgl sitzt und jährlich 28 d dient und noch weitere 18 d von einem Holz. Der A. erhielt dagegen vom Abte ebenfalls zwei Huben, die nach Erhart Paynsod benannte und die, welche Michel Purdl innehat. Zeuge: sein Bruder Steffan Hollnegkh.

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Charter: 1505 V 23
Date: 1505 Mai 23
AbstractHanns Wildthofer, Bürger zu Neustadt, verpfändet dem Abt und Konvent des Neuklosters für eine geliehene Summe Gelds alle seine Holden, die er in Marz (Märtz) hat, samt dem Bergrecht nach einem Urbar, das er dem Abt übergeben hat. Sollte er oder seine Erben diese Holden einmal verkaufen wollen, soll dieser Kauf nach vorheriger Schätzung dem Abt und Konvent vergönnt werden und keinem anderen. $$Siegler: Der A. und die Bürger von Neustadt Wolffgang Roll und Erasmus Schreyner, Goldschmied.

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Charter: 1506 II 02
Date: 1506 Februar 2
AbstractHanns Wildhoffer, Bürger zu der Neustadt, verkauft dem Abt Hans des Neuklosters und dem Konvent seine Leute und Holden zu Marz (Märtz) samt ihren Diensten und den Bergrechten, und zwar: Jörg Schneider, der von einem ganzen Lehen 5 ß d, halb zu St. Jörgentag, halb zu St. Michelstag dient; Christann Naetl, dient von einem Ganzlehen 5ß d; Khrautmüllner, dient von der Mühle 5ß d zu St. Michelstag; Kanngel Fürsatz dient von einem Mühlschlag 60 d zu St. Michelstag; dies macht in summa 10 lb 7 ß 27 d; dazu ein Bergrecht im Pulgkart und eines bei dem Weg und eines im Parmskreit. $$Siegler: Herr Christoff von Puechaim, Erbtruchseß zu Österreich; Ritter Melchior von Masmünster, kaiserlicher Rat und Hauptmann zu der Neustadt.

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Charter: 1506 VI 06
Date: 1506 Juni 6
AbstractAbt Wolfgang von Rein bestellt unter Assistenz der Äbte Michael von Heiligenkreuz und Wolfgang von Neuberg, nachdem die drei vorhandenen Professen ihnen die Wahl überlassen hatten, den Professen von Rein und cellerarius maior des Neuklosters Johannes zum Abt des ihm unterstellten Cistercienserklosters in Wiener Neustadt, Salzburger Diözese (!), das durch die krankheitshalber erfolgte Resignation des Abtes Martin verwaist war.

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Charter: 1506 VI 10
Date: 1506 Juni 10
AbstractPapst Julius (II.) beauftragt den Abt des Neuklosters in Wiener Neustadt und den Offizial dieser Stadt, in einer vor ihn gebrachten Streitsache eine Untersuchung anzustellen. Propst, Dechant und Kapitel an der Kirche von Neustadt, vom Orden des hl.Augustinus, haben Klage erhoben gegen die beiden St.Georgsritter Johannes Geisrnan und Wolfgangus Hamerpach, wie gegen einige Kleriker und Bürger der Stadt und der Diözese Neustadt, daß sie ihnen verschiedene Zehente und Einkünfte der St. Ulrichskirche, die zur Mensa ihres Kapitels gehören, wie auch andere rechtmäßig ihrer Kirche gehörige Güter beeinträchtigen.

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Charter: 1507 II 26
Date: 1507 Februar 26
AbstractSigmund von Liechtenstain, Ritter, Röm. königl. Maj. Rat und Oberster Stallmeister, Pfleger auf Starhemberg, erklärt: Frau Rosina, geb. von Fuchsperg, seine verstorbene Gemahlin, hatte ihr väterliches Erbe, einen Weingarten zu Ödenburg, genannt Rattner, um ihres Seelenheils willen dem Neukloster, da sy dann begraben ligt, gestiftet Nach ihrem Abgang war über diesen Weingarten zwischen seinen und ihren nächsten Erben einige Zwistigkeit entstanden, die aber gütlich beigelegt wurde. Ihm war unter anderem dieser Weingarten freiledig zugefallen und er gibt nun seine Zustimmung zum Letzten Willen seiner Gemahlin und überantwortet genannten Weingarten dem Stift. Zeuge: Burckhart von Waltzperg.

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Charter: 1507 IX 18
Date: 1507 September 18
AbstractAntonius de Ponte, Erzbischof von Siponto und Generalauditor der päpstlichen Kurie, vidimiert ein von Abt Johannes des Neuklosters an Papst Julius (II.) gerichtetes und von dem Kardinal tit. Sti Petri ad Vincula, Galeotti gezeichnetes Bittgesuch um die Vollmacht, von reservierten Zensuren absolvieren zu können, wie um einige weitere Vergünstigungen. Zeugen: Sebastian von Zynsperg, Kanonikus von Bamberg, und Sigismund Scheufler, Kleriker von Freising.

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Charter: 1508 III 13
Date: 1508 März 13
AbstractReinprecht von Reichenburg, Landeshauptmann in Steir, bietet dem Abte Mertten in der Neustadt an, das wegen einer Geldschuld an Sigmund Inderholtzer verpfändete Gut Ror innerhalb von acht Wochen auszulösen.

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Charter: 1509 VI 30
Date: 1509 Juni 30
AbstractFrater Jacobus, Abt von Cîteaux, beauftragt in Ausübung der vollen Gewalt des Cistercienserordens und Generalkapitels die beiden Äbte des Neuklosters in Neustadt und von Lilienfeld, in dem Streit zwischen den Äbten von Wilhering und Baumgartenberg zu intervenieren. Wie dem Generalabt berichtet wurde, haben die beiden streitenden Parteien ihre Sache vor dem weltlichen Richter gebracht, und dies, obwohl es nach den Bestimmungen des Ordens verboten ist, eine Person oder Sache des Ordens vor ein anderes als ein Gericht des Ordens zu bringen. Die beiden haben damit auch ihre Klöster in große Unkosten gestürzt. Die Beauftragten sollen den streitenden Parteien unter Androhung von Strafen und Zensuren des Ordens verbieten, daß sie sich weiterhin vor weltlichen Richtern gegenseitig beschuldigen. Sie sollen sie vorladen und eine Versöhnung herbeizuführen versuchen oder wenigstens, den Rechtsanspruch des einen, auch gegen den Widerstand des anderen, durchzusetzen. Widerspenstige sind zum nächsten Generalkapitel vorzuladen.

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Charter: 1509 VII 06
Date: 1509 Juli 6
AbstractJacobus, Abt von Cîteaux, beauftragt die Abte des Neuklosters und von Rein, die Wahl des Professen von Viktring, Arnoldus, zum Abt des Klosters Landstrass auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen und gegebenenfalls zu bestätigen.

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Charter: 1510 IV 08
Date: 1510 April 8
AbstractFriedrich in der Etschling in der Phasolzperger Pfarre und seine Frau Cristina verkaufen dem Jacob Karnner, Sohn des Linnhart Karnner in der Strassgannger Pfarre, ihren halben Weingarten, im Wolffgraben gelegen, der mit dem obern Ende an den Weingarten des Cristann Arslapl grenzt, mit dem unteren an des Tiebinger Holz. Von diesem Weingarten dient man jährlich dem Herrn Georg von Rottal, Freiherrn von Talperg 15 d und einen Berghelbing. Der Verkauf geschah mit Erlaubnis des Bergherrn, der auch seine Petschaft an den Brief gehängt hat.

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Charter: 1510 V 29
Date: 1510 Mai 29
AbstractJacobus, Abt von Cîteaux, bestätigt die Bestellung des Johannes zum Abt des Neuklosters.

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Charter: 1511 I 07
Date: 1511 Januar 7
AbstractHanns Zenng, vormals Schneider, Bürger zu der Neustadt, und Katharina, seine eheliche Hausfrau, übergeben dem Herrn Johann, Abt des Neuklosters, und dem Konvent daselbst ihr zeitlich Gut, wofür diese ihnen für ihrer beider leiblebtag eine Pfründe zusichern. Die Eheleute übergeben ihr Haus in der Neustadt, in der innern Hungergassen, zwischen Thoman Phlannz und Wolfganng Schadengruebers, des Krämers, Häusern gelegen; weiters einen Weingarten, gelegen bei Mattersburg (Mertersdorf) in der obern Zeringen, raint ainhalben an des Wulfing zu Mertersdorff und anderhalben an des Jorg Vogler Weingarten; weiters 4 Fässer Wein, ungefähr bei 40 Eimer; zwei Pferde und einen Wagen; zwei Kühe und ein Kalb; 5 Joch angesetz weitz und ein Joch Korn; eine kleine Wiese, wie alles übrige Gut, das sie jetzt besitzen oder noch erwerben werden. Zeugen: die beiden Bürger in der Neustadt, Caspar Holtzer und Cristoff Spytzwegkh, Stadt-Schreiber.

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Charter: 1511 VII 01
Date: 1511 Juli 1
AbstractJacobus, Abt von Cîteaux, beauftragt den Abt des Neuklosters, die Äbte der Provinz zu zwingen, die Auslagen, die den Äbten von Rein und Heiligenkreuz bei der Vertretung von Ordensinteressen erwachsen waren, zu ersetzen.

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Charter: 1511 VII 04
Date: 1511 Juli 4
AbstractJacobus, Abt von Cîteaux, gestattet dem Abt und dem Konvent des Neuklosters die solemne Begehung des Festes des ammici Dei Leopoldi gloriossissimi, Herzogs (!) von Österreich, wegen der dort vorhandenen Reliquien.

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Charter: 1511 VIII 27
Date: 1511 August 27
AbstractAbt Johann und der Konvent des Neuklosters räumen Gothard Zirnstainer und seiner Ehefrau Magdalena als Gegenleistung für die dem Kloster überlassenen Güter - s. Reg. n. 165 - in ihrem Konvent eine Pfründe mit folgenden Ansprüchen ein: Die beiden Eheleute sollen des Konvents Speise erhalten, und zwar täglich zwei Achtel Wein und 6 Laib Brot, wie es der Konvent hat, und wenn dieser Fleisch ißt, sollen sie ebenfalls 3 Stücke Fleisch erhalten, Kraut und Gemüse, ein pratens und ein gresten oder ein anderes Gemüse und abends desgleichen oder ein pratens. Am Freitag, Samstag und an den gebotenen Fasttagen sollen sie die Konventspeise erhalten, an den nichtgebotenen Fasttagen, die der Konvent aber nach Ordenssatzung hält, wird man ihnen die Speise geben, die der Konvent an Mittwoch oder Samstag abends bekommt, wenn er nicht fastet. Sie bekommen eine Herberge, Stube und Kammer und das notwendige Brennholz. Wenn ein Teil mit Tod abgeht, soll der andere die halbe Pfründe erhalten. Beide sollen gehorsam sein, doch an allen iren schadn. Sie erhalten auch Anteil an den guten Werken, die im Orden vollbracht werden.Abt und Konvent setzen ihr Siegel bei.

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Charter: 1511 VIII 27
Date: 1511 August 27
AbstractGothart Zirnstainer, Bürger zu Neustadt, und Magdalena, seine eheliche Hausfrau, übergeben dem Abte Johann des Neuklosters und dem Konvent daselbst für eine lebenslange Pfründe in deren Kloster folgende Güter: einen Weingarten zu Klain Höfflein, des fünff viertell ist; und einen Weingarten zu Mattersburg (Mertersdorff) Im Stuckhlfurt. Beide Weingärten sind in diesem Jahr an die stat pawrn vergeben. Weiters geben sie 140 Ib d, von denen 100 bereits ausbezahlt sind, die restlichen 40 Ib innerhalb zweier Jahre vom Datum dieses Briefs an gegeben werden. Weiters noch vier Krautgärten und alles Zeug, so gehördt ze ab und auffziechn des Weines. Alles übrige Gut, das die beiden Eheleute jetzt haben oder noch erwerben werden, soll nach ihrem Tode dem Gotteshaus zufallen. $$Siegler: Wolfgang Roll und der Stadtschreiber Cristoff Spitzbeck.

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Charter: 1513 X 28
Date: 1513 Oktober 28
AbstractHanns Schwegersy, Sohn des verstorbenen Paul Schwegersy, verkauft dem Abt Johann des Neuklosters und dem Konvent seine hernach aufgezählten Holden zu Nider- und Oberegkendorf: Christan Hunger, dient von einem Hof 40 d, Steffan Hunger, 1lb 3 d, Mathes Schneider, 5 ß 18 d; Cristoff, 72 d; Augustin Praitschopf, 6 ß d. Zeugen: Wolfganng Roll, seßhaft zu Neustadt und Mitglied des Rats daselbst, und Cristoff Spitzwegkh, seßhaft und derzeit Stadtschreiber zu der Neustadt.

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Charter: 1514 V 01
Date: 1514 Mai 1
AbstractHanns Swegersy, Sohn des verstorbenen Paul Swegersy, und Katherina, seine Hausfrau, verkaufen dem Abt Johann und dem Konvent des Neuklosters ihren Hof zu Obern Ehkendorf samt allem Zubehor; weiters 3 Joch Äcker, gelegen bei dem Steg ob Egkendorf, und 3 Joch Äcker, gelegen unnder dem dorf; 32 Joch Äcker, gelegen auf der Leytta; eine große Au und ein Werder, gelegen bei dem Stuthof; eine große Wiese beim Hof und die Fischweid auf der Visschach, soweit die Wiese lang ist auf beiden gestetten; eine kleine Wiese, genannt das Erb; ein Baumgarten hinter dem Hof; ein Acker und ein Werder, genannt der Adam; ein schechl Holz unter der Leytha, an dem Stuthof und der Weiher dabei, der um das schechl Holz fließt; 3 Joch Äcker bei dem Hammer auf dem Stainfeld gelegen; weitere 82 Joch Äcker im Mattersburger (Merttersdorfer) veld, genannt im Chor. Der Hof und die Güter sind Lehen Kaiser Maximilians und frei von allen Diensten und Geldschulden. Zeugen: Wolfganng Roll, seßhaft zu der Neustadt, und Christoff Spitzwegkh, Stadtschreiber daselbst.

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Charter: 1515 I 23
Date: 1515 Januar 23
AbstractMagreth Haiderin, gesessen zu der Neustadt, vermacht dem Abte Johann des Neuklosters und dem Konvent daselbst ihr Hab und Gut gegen eine Pfründe im Kloster auf Lebenszeit. Die A. hat bereits 100 lb d gegeben und gibt auch ihr Haus, das mich gestet 40 lb d; weiters ein gerichts Bett, zwei Kühe und das übrige Gut, das sie hat oder noch erwerben wird. Zeugen: die Bürger in der Neustadt Wolffganng Roll und Cristoff Spitzwegkh, derzeit Stadtschreiber.

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Charter: 1515 IV 21
Date: 1515 April 21
AbstractOswald, Abt von Neuberg Ord. Cist., erklärt: Da das Kloster Rein durch den Tod seines Abtes Wolfgang verwaist war, hat er mit Erlaubnis des Vaterabtes von Rein, des Abtes Johannes von Ebrach, am 21. April 1515 unter Assistenz des Abtes Johannes des Klosters der hl. Dreifaltigkeit in Neustadt die Neuwahl in Rein abgehalten. Der Konvent stellte als Wahlmänner auf: den Viceprior Gregor, den Subprior Sebastian, den Vicecellerar Erasmus, Johannes Carl, Andreas den einen und Andreas den anderen, Johannes Vasoris, Sebastian Huber, Leonhard, Jacobus secundus, Michael — alle 14 Mönche, 12 davon Priester, 2 Diakone. Diese wählten den Professen von Rein und damaligen Abt des Neuklosters Johannes zum Abt von Rein, der die Wahl annahm und auf sein bisheriges Amt resignierte.

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Charter: 1516 IV 10
Date: 1516 April 10
AbstractJacobus, Abt von Cîteaux, bestätigt die Wahl des bisherigen Abtes des Neuklosters Johannes zum Abt von Rein.

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Charter: 1517 X 22
Date: 1517 Oktober 22
AbstractKaiser Maximilian (I.) erklärt: Sein Vater, Kaiser Friedrich III., hatte in seiner Stadt Neustadt ein Kloster zur hl. Dreifaltigkeit, Sanct Bernhards Ordens, gestiftet, wo seine Gemahlin, unsere liebe fraw mueter, eine geborene Kunigin von Portigal leibhafftigklichn begraben ligt. Obwohl der Stifter seine Gründung mit Renten und Gülten versehen hat, wurde ihm doch berichtet, daß die Brüder an vischwaid etwas mangel leiden. Damit nun diese den Satzungen ihrer Regel wie der Stiftung seines Vaters entsprechen können, stiftet er zum Gedenken an seine Frau Blanngka Maria von Mailand und für das Seelenheil aller seiner Vorfahren und Nachkommen dem Abt Michel und dem Convent des Neuklosters jährlich von seinem vitzhamb ambt in Österreich aus den Teichen, die er diesseits der Donau besitzt, für 52 fl Rh Fische oder ebensoviel Geld. Der Kaiser befiehlt dem gegenwärtigen Vitztum in Österreich unter der Enns, Laurenz Saurer, dies durchzuführen, und zwar so, daß man ihnen wöchentlich für 1 fl Fische oder soviel Geld reichen soll.

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Charter: 1518 V 30
Date: 30. Mai 1518
AbstractNoch kein Regest vorhanden.

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Charter: 1520 XII 11
Date: 1520 Dezember 11
AbstractJörg Samolt, gesessen zu Muetmannsdorf, verkauft seinen drithalbtail Weingarten an den Edlen Steffan Druckhsatz von Thachenstain und Elizabet, dessen Hausfrau, um eine Summe Gelds. Der Weingarten liegt im obern Vischling und grenzt einerseits an den Weingarten des Stadtschreibers in der Neustadt, andererseits an Clemennt Vaupucher. Von diesem Weingarten dient man jährlich an den Herrn Michael, Abt des Neuklosters an Bergrecht einen und einen hatben Eimer Most, ebenso den Zehent. Auf Bitten des A. siegelt Abt Michael als Grundherr.

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Charter: 1522 XII 12
Date: 1522 November 12
AbstractFerdinand (I.), Infant von Spanien und Erzherzog von Österreich etc. gebietet allen Mautnern und Zöllnern, das dem Abt und Konvent des Neuklosters zustehende Salz aus Aussee maut- und zollfrei passieren zu lassen.

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