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FondUrkunden (1267-1881)
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Charter: 1435 IV 29
Date: 1435 April 29
AbstractJorig von Puchaim bestätigt auf Bitten seines Knechtes Fridreich Grym dessen Testament, in dem dieser seiner Frau Dorothe, einer Tochter des verstorbenen Vlreich Missendorffer, seinen Hof in Lichtenwörth (Liechtenberd), zunächst dem Tor, mit allem Zubehör vermacht. Ausgenommen ist jedoch die Hofstatt, auf der weiland Hanns Storer gesessen war. Der Hof ist Lehen des Ausstellers, von ihm dient man jährlich 60 Wiener Pfennige. Er gibt seine Zustimmung in Hinblick auf die treuen Dienste, die dieser ihm geleistet hatte, doch unvergriffenlich und angeuerd seiner lehenschaft.

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Charter: 1438 I 27
Date: 1438 Januar 27
AbstractAndre Krabastorffer, Verweser in Graz, entscheidet in der Klage der Wendala, Gemahlin des Christoff von Wolfsaw, vertreten durch Wilhalm, Schaffer von Ror, wegen Nichteinhaltung des ihr laut Heiratsbrief Zustehendem, daß sie über das Gut Rohr und die nachgenannten Güter und Pfänder bis zur Erfüllung der Schuld frei verfügen kann.

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Charter: 1438 III 11
Date: 1438 März 11
AbstractPapst Eugen (IV.) beauftragt den Abt von Sittich und den Propst von Oberndorf, Diözese Aquileja, und den Archidiakon des Hennegaus (Hannonie in ecclesia Leodiensi), dem ihm als würdigen und verdienstvollen Priester der Diözese Aquileja empfohlenen Martinus de Reifnitz die Kirche des hl. Petrus in Laibach samt den Einkünften, die 64 Mark Silber nicht übersteigen, zu übergeben. Diese war durch den Tod Rektors Ernestus Masselberger, der extra Romanam curiam verstorben ist, vakant geworden. Nach den Bestimmungen des Lateran-Konzils fällt die Vergabe an den Apostolischen Stuhl, das Patronatsrecht steht Laien zu. Martinus erhebt auch Anspruch auf die Kapellen ohne Seelsorge des hl. Maximilian in Cilli mit einem Einkommen von 10 Mark und der hl. Margarethe in Bodicz (slow. Vodice) mit 18 Mark, beides weltliche Patronate, weiters auf St. Pangratius in Windisgretz mit 50 Mark. Um Streit mit den Pfarren der Diözese Aquileja zu vermeiden, hat Martinus, wenn er durch dieses Dekret in den ruhigen Besitz der Kirche St. Peter in Laibach gekommen, auf St. Margaretha und St. Pangratius zu verzichten.

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Charter: 1438 V 05
Date: 1438 Mai 5
AbstractAndre Krabastorffer, Verweser in Graz, erklärt, daß vor sein Gericht Wilhalm, Schaffer von Ror, für Wandala, Gemahlin des Christoff Wolfsawer, gekommen ist, um den erlittenen Schaden, den er mit 6000 lb d angibt, feststellen zu lassen.

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Charter: 1438 VI 16
Date: 1438 Juni 16
AbstractAndre Krabastorffer, Verweser zu Graz, erklärt, daß Herr Christoff von Wolfsaw vor Gericht melden ließ, daß niemand eine nachweisbare Geld- oder sonstige Forderung gegen ihn erhoben habe. Das Gericht stellt daher fest, daß Christoff von Wolfsaw niemandem etwas schuldig ist. Nachher vorgebrachte Ansprüche werden nicht mehr anerkannt.

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Charter: 1438 VI 16
Date: 1438 Juni 16
AbstractAndre Krabastorffer, Verweser zu Graz, erklärt, daß Wandela, Frau des Christoff von Wolfsaw, zum vierten Mal melden ließ, daß sich niemand mit einer nachweisbaren Geld- oder sonstigen Forderung gemeldet habe. Das Gericht stellt deshalb fest, daß Frau Wandela niemandem etwas schuldig ist. Später vorgebrachte Ansprüche haben keine Rechtskraft mehr.

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Charter: 1439 I 28
Date: 1439 Januar 28
AbstractFriedrich (V.), Herzog von Österreich etc., bittet Papst Eugen (IV.), die durch den Tod des bisherigen Rektors Ernestus vakant gewordene Pfarrkirche des hl. Petrus zu Laibach, deren Patronat ihm zusteht, dem Priester der Diözese Aquileja Martinus de Reifnitz verleihen zu wollen. Er, der Herzog, hatte bereits seine Zustimmung gegeben, daß dem Verweser (dux) des Patriarchenstuhls Aquileja, Herrn Lodovicus, der Priester der Passauer Diözese Nicolaus Sakch für die Kirche St. Peter in Laibach präsentiert wird, der dann mit dem Priester der Diözese Aquileja und Doktor des kanonischen Rechts Petrus Kottrer, Rektor der Pfarrkirche in Ganaritz tauschen sollte. Nun wurde er vor kurzem davon unterrichtet, daß der obgenannte Nicolaus Sakch propter defectum etatis zur Übernahme eines Seelsorgebenefiziums nicht geeignet ist und deshalb auch ein Tausch rechtsungültig wäre. Um Schäden für die Seelsorge und die Kirche durch Streitigkeiten zu vermeiden, wendet sich der Herzog als Patron der Kirche an den Papst, den obgenannten Priester Martinus de Reifnitz zu bestätigen.

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Charter: 1440 II 17
Date: 1440 Februar 17
AbstractFriedrich (V.), Herzog zu Österreich etc., verleiht der Frau Margreth seines Getreuen Pernhardt des Prawn und Tochter des verstorbenen Caspar des Teindorffer, auf ihre Bitte hin den großen und kleinen Zehent auf zwei ganze Lehen zu Prodersdorff, auf dreizehn viertailen zu Mitterndorff und auf elf Viertailen zu Walthersdorff, alles landesfürstliche Lehen, die von weilant Stephan dem Fronawer im Erbweg an ihren Vater gekommen waren, der aber keine Söhne hinterlassen hat. Der Herzog gibt ihr den obgenannten Prawn, ihren Ehemann, zum Lehensträger, der an ihrer statt den nach Lehensrecht schuldigen Gehorsam und Dienst zu leisten hat.

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Charter: 1440 VI 22
Date: 1440 Juni 22
AbstractHerman Grumpekch, Richter zu Schottwien (Schadwienn), und seine Frau Barbara verkaufen ihren Weingarten, genannt der Rosenwerger, dem Edlen Jacob Partzenfurter und dessen Erben mit hannden Wolfgangs, des Abtes Paul von Neuberg Bergmeisters in Fischau (Visschach) und des Herrn Erhart, Chormeisters der Pfarrkirche zu Neustadt und Kaplans des St. Erasmusaltares im Spital daselbst. $$Siegler: Abt Paul von Neuberg wegen der beiden seinem Gotteshaus dienstbaren Teile des Rosenwerger und Kaplan Erhard für Leopolt Seuelder, Rat und Bürger in Neustadt.

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Charter: 1442
Date: (Mai 1442)
AbstractJohannes, Abt von Cîteaux, gewährt König Friedrich (IV.), der, wie ihm vom Abt von Rein mitgeteilt wurde, in Wiener Neustadt ein Cistercienserkloster zu errichten gedenkt, eine Ausnahme von dem Gesetz des Ordens, Klöster nur außerhalb von Städten zu errichten. Der Stifter hat für die Neugründung ausreichend zu sorgen. Näheres darüber kann dem König der Abt von Rein mitteilen.

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Charter: 1443 I 19
Date: 1443 Januar 19
AbstractAbt Johannes von Cîteaux beauftragt seinen Mitabt in Rein, die von König Friedrich (IV.) beabsichtigte Neugründung in Wiener Neustadt durchzuführen. Das neue Kloster wird Rein und dessen Abt unterstellt sein und den Namen Locus sancti Bernardi in Austria führen. Der Abt soll dafür geeignete Religiösen auswählen.

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Charter: 1443 I 19
Date: 1443 Januar 19
AbstractJohannes, Abt von Cîteaux, gibt König Friedrich (IV.) die Zustimmung des Ordens zur geplanten Klostergründung, die nach einer Mitteilung des Abtes von Rein neben der königlichen Burg zu Wiener Neustadt errichtet und so ausgestattet werden wird, daß 20 bis 30 und auch mehr Religiösen dort leben können.

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Charter: 1444 I 01
Date: 1. Jänner 1444
AbstractBartholomeus, Generalmagister des Predigerordens, erklärt sich bereit, dem in mehreren Briefen geäußerten Wunsche König Friedrichs (IV.) nach Abtretung des Konvents seines Ordens in Wiener Neustadt nachzukommen, vorausgesetzt, daß für die betroffenen Brüder und Schwestern vorgesorgt wird. Er gibt in einem Schreiben an den Prior und die Brüder dieses Konvents in Wiener Neustadt dazu den Auf trag. Der König möge sich seinem Orden gnädig erweisen, so bei der Bestellung eines Vikars für das Schwesternkloster in Graz und der Übernahme eines kirchlichen Benefiziums durch den Prior Martinus in Wiener Neustadt.

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Charter: 1444 I 01
Date: 1. Jänner 1444
AbstractBartholomeus Texerius, Generalmagister des Predigerordens, teilt dem Prior Martinus Swab und den Brüdern des Konvents seines Ordens in Wiener Neustadt mit, daß ihn König Friedrich (IV.) brieflich und durch Boten von seiner Absicht unterrichtet hat, in dieser Stadt ein neues Kloster zu errichten. Dazu sollen die Predigerbrüder ihr nahe der königlichen Burg gelegenes Kloster, das ohnehin einer Restaurierungbedarf, deren Kosten die Möglichkeiten des Ordens übersteigen, dem König abtreten und in das in der Stadt befindliche Frauenkloster des Ordens zu St. Peter übersiedeln, die dortigen Schwestern aber in andere Klöster ihres Ordens gehen. Die Brüder können ihre bisherigen Einkünfte neben dem Besitz des Petersklosters behalten. Der Generalmagister will dem Wunsch des Königs entsprechen und fordert die Brüder des Konvents auf, ihr Kloster zu räumen und nach St. Peter zu übersiedeln. Den Schwestern dieses Klosters gestattet er, sich in andere Frauenklöster des Ordens zu begeben, deren Priorinnen und Schwestern er streng aufträgt, sie liebevoll aufzunehmen.

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Charter: 1444 II 03
Date: 1444 Februar 3
AbstractKönig Friedrich (IV.) teilt seinem Onkel, dem Patriarchen Alexander von Aquileja, mit, daß sein Kaplan Martinus de Reyfnitzauf die Pfarrkirche St. Peter zu Laibach, deren Patronat ihm als Herzog von Krain zustellt, zu resignieren gedenkt. Er erwartet von seinem Onkel, daß er die Resignation annimmt und des Königs Kaplan Stephanus an Martinus' Stelle kanonisch einsetzt.

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Charter: 1444 II 23
Date: 1444 Februar 23
AbstractAlexander, Kardinalpriester tit. sancti Laurentii in Damaso und Patriarch von Aquileja, bestellt den Priester seiner Diözese Stephanus Aloch de Stain zum Pfarrer der Kirche St. Peter in Laibach, die durch die Resignation des bisherigen Pfarrers Martinus de Reiffnicz vakant ist. Die Verzichtserklärung erfolgte durch die beiden Prokuratoren des Pfarrers, Jodocus de Novo Foro (Neumarkt) und Seifridus de Heilpruna, und wurde durch den Notar und Kanzler König Friedrichs (IV.), Martinus Mospeck, vertraglich festgehalten. Er befiehlt seinem Vikar, Bischof Martin von Pedena (Pettinensis), und dem Klerus, den Neuernannten im Besitz der Peterskirche nicht zu beeinträchtigen. Dieser hat aber auf die Kirche Maria Rojach im Lavanttal (beate Marie virg. Lauantensis) zu verzichten.

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Charter: 1444 III 12
Date: 1444 März 12
AbstractAlexander, Patriarch von Aquileja und Kardinalpriester, verleiht neuerlich in seiner Autorität als Legat der Synode von Basel dem Pfarrer zu Laibach Stephanus Aloch die Pfarre St. Peter in dieser Stadt, die durch die freiwillige Resignation des Martinus de Reifnitz vakant und von König Friedrich (IV.) dem Stephanus Aloch verliehen worden war. Da dieser Zweifel hegt, ob diese Verleihung Bestand habe und die Pfarre nicht auch weiterhin als vakant anzusehen sei, erneuert er die Verleihung und beauftragt zugleich seinen Archidiakon in Krain, Bischof Martin von Petena, dafür zu sorgen, daß dieser nun ungestört im Besitz der Pfarre verbleibe.

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Charter: 1444 III 15
Date: 1444 März 15
AbstractStephanus Aloch, Pfarrer in Laibach, erklärt, daß ihn der Patriarch von Aquileja auf Vorschlag König Friedrichs (IV.) auf diese Pfarre investiert hat. Er stimmt zu, daß der Patriarch auf Begehren des Königs von den Renten und Einkünften dieser Pfarre jahrlich 300 Ib d in 2 Jahresraten an das Cistercienserkloster gibt, das in Wiener Neu-Stadt an Stelle des jetzigen Konvents der Predigerbrüder errichtet wird. Zeugen: Leonhart Pökchl, Pfarrer zu Graz und Walram Chlonspacher, Pfarrer zu Baden.

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Charter: 1444 III 25
Date: 1444 März 25
AbstractHeinricus Rauch, Kleriker der Diözese Konstanz und öffentlicher Notar, vidimiert dem Stephanus Aloch de Stain, Kaplan der Diözese Aquileja und ständigen Tischgenossen des Königs Friedrich (IV.), die vom Patriarchen Alexander am 23. Februar 1444 zu Wien ausgestellte Konfirmationsurkunde - n. 7 vollständig inseriert -, in der er zum Pfarrer der Kirche St. Peter in Laibach bestellt wurde. Stephanus Aloch präsentiert die Bestellungsurkunde dem Vikar des Patriarchen, Bischof von Pedena (Pettinensis), und verlangt die Übergabe der Pfarre. Zeugen: Johannes Slakonia, Vikar und Kaplan; Michael Sawr, Promissarius; Leonhard, Altarista des Marienaltars; die Kooperatoren Johannes Gluck von Stain und Paulus Gurnick.

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Charter: 1444
Date: 1444 April
AbstractKönig Friedrich (IV.) stiftet für den Orden des hl. Bernhard, den man von Czitel nennt, in seiner Stadt Newenstat beim ungarischen Tor an der Stadtmauer ein Kloster zu Ehren der heiligen Dreifaltigkeit und der Jungfrau Maria. Er erwartet, daß die Klosterleute für ihn und seiner Vorfahren Seelenheil beten werden. Der Stifter übergibt dem Kloster folgende Rechte und Güter: Die Feste Rohr mit allem Zubehör; das Marchfutter, das seit jeher an des Königs Kasten nach Graz zu liefern war; Befreiung von richterlichen und Vogtrechten; 300 Ib d, die jährlich vom Pfarrer oder Vikar der Pfarrkirche St. Peter in Laibach an das Kloster gegeben werden; weiters einen Meierhof vor dem Ungartor in der Vorstadt von Wiener Neustadt mit allem, was laut Kaufbrief dazugehört. Die Klosterleute erhalten das Bürgerrecht in der Stadt, dürfen ihren Wein, den sie aus dem Weinbau, nach Bergrecht oder als Zehent haben, frei in die Stadt bringen und dort ausschenken. Sie sollen nicht durch Wachen, Torhüten oder Grubenbauen belastet werden. Die Klosterleute und ihr Besitz werden von allen Steuern, Mauten und Zöllen befreit und sind allein der Gewalt und dem Gericht des Königs unterworfen. Für den Fall des Todes ihres Abtes sichert der Stifter ihnen freie Abtwahl zu. Der jeweilige Abt soll stets Rat des Königs sein und den üblichen Eid ablegen. Er erhält auch das Privileg, seine Briefe und Handfesten mit rotem Wachs siegeln zu dürfen.

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Charter: 1444 IV 15
Date: 1444 April 15
AbstractFriedrich (IV., Truchseß von Emmerberg) Erzbischof von Salzburg und Legat des hl. Stuhles, teilt Silvester, Bischof von Chiemsee, mit, daß König Friedrich (IV.) in Wiener Neustadt nahe seiner Burg ein Cistercienserkloster an Stelle eines unvollendet gebliebenen Klosters von Predigerbrüdern gründen will. Der König, der bereits die Zustimmung der Ordensoberen hat, erwartet nun von ihm die Einwilligung als Metropolit und Diözesanbischof. Weiters wünscht der König, daß mit Erlaubnis des Erzbischofs Bischof Silvester den zum Abt des neuen Klosters bestellten Professen des Klosters Rein, Hainricus Stremberger1, in sein Amt einführe. Der Erzbischof entspricht gerne dem Wunsche des Königs und beauftragt hiemit Bischof Silvester, genau zu prüfen, ob das neue Kloster ausreichend Unterhalt besitzt. Er soll es unter den Schutz des Erzbischofs nehmen, die für diesen Tag üblichen Ablässe gewähren und den neuen Abt benedizieren.

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Charter: 1444 IV 20
Date: 1444 April 20
AbstractAlexander, Kardinalpriester tit. s. Laurentii in Damaso, Patriarch von Aquileja und Legat der Generalsynode von Basel, inkorporiert auf Bitten König Friedrichs (IV.) die in seiner Diözese liegende Pfarrkirche St. Peter in Laibach dem vom König in Wiener Neustadt am Ungartor neu errichteten Cistercienserkloster. Der Stifter will damit das Kloster unterstützen, in dem die Ordensdisziplin blüht und die Zahl der Mönche mehr als erwartet zunimmt, aber auch die Lasten größer werden. Der Pfarrer dieser Kirche Stephanus Aloch de Stain hat bereits zugestimmt, wie aus seiner von den Pfarrern Leonhard Pökchl in Graz und Walram in Baden gesiegelten Erklärung hervorgeht.1 Der Patriarch entspricht dem Wunsche des Königs. Die Rechte des Landesfürsten auf die Pfarre bleiben gewahrt. Der Pfarrer Stephanus Aloch de Stain ist gehalten, von den Einkünften der Kirche, die 100 Mark Silber im Jahr nicht übersteigen, jährlich 300 Ib d an das Cistercienserkloster zu geben. Er ist verpflichtet, Kirche und Gebäude in gutem Zustand zu erhalten, geeignete Säkularpriester einzusetzen und Gottesdienst und Seelsorge nicht zu vernachlässigen. Der Abt ist dagegen gehalten, die Rechte des Bischofs einzulösen und die üblichen Lasten für die Pfarrkirche und die dazugehörigen Kapellen zu tragen.

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Charter: 1444 VI 08
Date: 1444 Juni 8
AbstractDie Generalsynode von Basel gewährt auf Bitten des Königs Friedrich (IV.) den Äbten des vom König gegründeten Cistercienserklosters in Wiener Neustadt das Privileg, im Kloster und in den abhängigen Prioraten und Pfarrkirchen die Mitra, den Ring und die übrigen Pontifikalien benützen zu dürfen. Den feierlichen Segen nach der Messe und nach Vesper und Matutin sollen sie in Gegenwart eines Bischofs oder Legaten des Apostolischen Stuhles nur mit dessen Erlaubnis erteilen. Weiters können sie Korporalien und liturgische Gewänder für den Gebrauch in ihrem Kloster benedizieren.

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Charter: 1444 VI 08
Date: 1444 Juni 8
AbstractDie Generalsynode von Basel gewährt allen Gläubigen, die an bestimmten Festtagen die Kirche des von König Friedrich (IV.) neu errichteten Cistercienserklosters in Wiener Neustadt besuchen, unter den gewöhnlichen Bedingungen einen Ablaß von drei Jahren und ebensoviel Quadragenen.

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Charter: 1444 VI 08
Date: 1444 Juni 8
AbstractDie Generalsynode von Basel bestätigt die Stiftung eines Cistercienserklosters in Wiener Neustadt, die König Friedrich (IV.) zu Ehren der hl. Dreifaltigkeit und der hl. Jungfrau und Gottesmutter Maria gemacht hat und zu der der Erzbischof von Salzburg als Ordinarius bereits seine Zustimmung gegeben hat

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Charter: 1444 VIII 07
Date: 1444 August 7
AbstractKönig Friedrich (IV.) bestätigt, daß er in dem Kloster nächst dem Ungartor in der Neustadt, das bisher zu den Predigern geheißen hat, eine neue Stiftung zu Ehren der hl. Dreifaltigkeit errichtet und mit Brüdern des Cistercienserordens besetzt hat. Die Predigerbrüder übersiedeln mit Erlaubnis ihrer Oberen in das Frauenkloster ihres Ordens, das hier beim Wienertor an der Ringmauer gelegen ist und Sand Peter an der sperr genannt wird. Dem Prior und dem Konvent der Predigerbrüder wird zugesichert, ihren bisherigen Besitz auch weiterhin behalten zu dürfen.

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Charter: 1444 X 10
Date: 1444 Oktober 10
AbstractDie Generalsynode von Basel gewährt Abt und Konvent des Dreifaltigkeitsklosters des Cistercienserordens in Wiener Neustadt auf Fürsprache ihres Stifters Friedrich (IV.) das Privileg, daß die Professen dieses Klosters alle hl. Weihen von jedem in Gemeinschaft mit dem Apostolischen Stuhle stehenden Bischof empfangen dürfen, wenn diese vom Abt dieses Klosters dazu legitime präsentiert werden und kein kanonisches Hindernis vorliegt. Die Erlaubnis des Ortsordinarius ist nicht erforderlich.

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Charter: 1444 X 10
Date: 1444 Oktober 10
AbstractDie Generalsynode von Basel gewährt auf Bitten des Königs Friedrich (IV.) dem vom König in Wiener Neustadt gegründeten Kollegiatstift die Vergünstigung, daß der jeweilige Abt des Cistercienserklosters in dieser Stadt die für den Gottesdienst notwendigen Paramente benedizieren darf.

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Charter: 1444 X 10
Date: 1444 Oktober 10
AbstractDie Generalsynode von Basel beauftragt den Abt des Klosters St. Lambrecht, die von König Friedrich (IV.) erbetene Inkorporierung der Pfarrkirche in Laibach in das Cistercienserkloster in Wiener Neustadt zu prüfen und in der Autorität der Synode zu entscheiden. Der König hat das von ihm gegründete Kloster, in dem bereits eine große Zahl von Brüdern lebt, unter anderem mit der Pfarrkirche von Laibach ausgestattet, deren Patronats- und Präsentationsrecht ihm als Herzog von Krain zustehen. Auf seine Bitte hin hat der Patriarch vonAquileja Alexander die Pfarrkirche dem Kloster inkoporiert, unter ausdrücklicher Zustimmung des damaligen Kirchenrektors und unter der Bedingung, daß das Kloster die bischöflichen Rechte ablöst und andere, im Brief des Patriarchen aufgezählte Lasten für die Kirche übernimmt. Abt und Konvent haben die Kirche bereits in Besitz genommen. Der König erbittet von der Synode, zur zusätzlichen Sicherung die Inkorporation zu approbieren oder neu vorzunehmen (vel saltem de novo fieri). Weiters möge das Kloster von der Leistung der bischöflichen Auflagen befreit und diese dem Vikar zugewiesen werden. Auch das landesfürstliche Patronats- und Präsentationsrecht auf diese Pfarre soll bestätigt werden. Die Synode, obwohl dem Ansuchen geneigt, besitzt darüber keine sichere Kenntnis und beauftragt den Abt von St. Lambrecht, nach sorgfältiger Prüfung die Pfarrkirche von Laibach von neuem dem Kloster in Wiener Neustadt zu inkorporieren. Er soll auch dafür sorgen, daß der Vikar einen ausreichenden Anteil erhält, der es ihm erlaubt, in Würde zu leben und die ihm auferlegten Leistungen für den Bischof und seine Kirche zu erbringen. Das Patronats- und Präsentationsrecht des Königs ist zu bestätigen.

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Charter: 1444 X 10
Date: 1444 Oktober 10
AbstractDie Generalsynode von Basel gewährt auf Bitten des Königs Friedrich (IV.) dem Konvent des vom König erst jüngst in Wiener Neustadt gegründeten Cistercienserklosters das Privileg, daß auch die einzelnen Professen Erbschaften annehmen und Güter wie auch Rechte zum Nutzen des Klosters erwerben dürfen.

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Charter: 1444 X 10
Date: 1444 Oktober 10
AbstractDie Generalsynode von Basel gewährt auf Bitten des Königs Friedrich (IV.) den jeweiligen Prioren des vom König in Wiener Neustadt gegründeten Cistercienserklosters das Privileg, in Abwesenheit des Abtes während der hl. Messe und anderer feierlicher Gottesdienste in der Klosterkirche den Hirtenstab gebrauchen zu dürfen.

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