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FondUrkunden (1267-1881)
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Charter: 1597 VII 29
Date: 1597 Juli 29
AbstractAbt Udalrich von Zwettl an den Abt und die Religiosen des Neuklosters: durch schwerwiegende Umstände - Gefahren der Straße, umherschweifende Soldaten - gehindert, persönlich zur Visitation zu kommen, schickt er die Charta visitationis, in der er alles das darlegen will, was sie zur Erhaltung und Förderung ihres Klosters und des Ordens beachten müssen. Man möge sie bereitwillig aufnehmen und beobachten, bis er selbst zur Visitation kommen kann. Eh.

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Charter: 1599 X 04
Date: 1599 Oktober 4
AbstractEdmundus a Crace, Abt von Cîteaux, teilt dem Abt von Rein mit, daß die Religiosen des Neuklosters ihn gebeten haben, den von ihnen am 8. Juli d. J. zum Abt postulierten Fr. Mathias Gülger zu bestätigen, da zwischen ihrem Vaterabt, dem Abt von Rein, und dem Abt von Zwettl als dem Generalvikar wegen der Zuständigkeit ein Streit besteht. Damit dem Neukloster durch ein Verschieben der Entscheidung bis zum Generalkapitel kein Schaden erwächst, bevollmächtigt er den Abt von Rein, den Gewählten zum Abt des Neuklosters einzusetzen.

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Charter: 1608 I 06
Date: 1608 Januar 6
AbstractFlorianus Avancinus, Rektor des erzherzoglichen Kollegs der Jesuiten zu Graz, erklärt für sich und das ganze Kolleg: Mit Zustimmung Erzherzog Ferdinands übergibt er den Kreuzhof in Wiener Neustadt, bestehend aus zwei in der Kesslergasse nebeneinander liegenden Häusern, von denen bisher eines die Kreuzherren innegehabt, das andere die Herren von Thonrädl aus Gnaden bewohnten; weiters zwei Krautgärten vor der Stadt, zwei Wiesen gegen Lichtenwerth, beide ungefähr 18 Tagwerk groß, ein Weingärtl unter der Kirchbühler Kapelle bei Höflein mit 20 Eimer Wein Ertrag, ein Fischwasser bei der Stadt, nicht weit von der Schwarzmühle, das an einen Adeligen verkauft wurde, der dafür jährlich 5 fl Zins zahlt, weiters zwei ziemlich große Auwälder, zwei Meilen von der Neustadt gelegen; etliche Untertanen, die jährlich außer anderen Akzidentien 24 fl 5ß 10d Einkommen bringen; ein geringes Bergrecht und Zehent, auch in Wein einzunehmen; aus dem Vicedomamt in Wien 144 fl Rh, die jährlich gegeben werden, wie auch alle Urbarien, Einkommen, Privilegien, Urkunden und Freiheiten des Kreuzhofes, wie sie mit Bewilligung Papst Klemens VIII. von Erzherzog Ferdinand an das Kolleg gekommen waren, und zwar ohne weiteres Entgelt für das Kolleg oder das diesem angehörige Stift Millstatt, dem Herrn Balthasar, Abt des Neuklosters und dessen Konvent. Dagegen verpflichten sich Abt und Konvent, täglich in der Georgskapelle der Wiener Neustädter Burg den Gottesdienst zu halten. Zeugen: Johann Hochmann, Offizial des Bistums Neustadt; Mathias Gaißler, Chormeister der Haupt- und Pfarrkiche daselbst; Johann Stigler, gewesener Senior und Kreuzherr allhier, jetzt Pfarrer in Ebenfurth; Symon Frischeisen, Diener des Erzherzogs Maximilian und in der Burg zu Neustadt, Zimmerwärter und Kustos der Schloßkapelle daselbst; Wilhelm Kaiser des Inneren Rats und Wolfgang Stadlinger, beide Bürger in der Neustadt. Es werden 2 gleichlautende Exemplare ausgefertigt.

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Charter: 1608 III 09
Date: 1608 März 9
AbstractJoannes Martinus, abbas Clariloci (Clairlieu, Diözese Toul) visitierte als bevollmächtigter Kommissar des Generalkapitels mit Unterstützung des Abtes von Neuberg das Neukloster. Er fand 5 Religiosen vor, den Abt mit einbegriffen, die bemüht sind, ihre Pflichten zu erfüllen, und er ermahnte sie, die Vorschriften des letzten Generalkapitels, die er ihnen zurücklassen werde, einzuhalten.

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Charter: 1609 V 18
Date: 1609 Mai 18
AbstractNicolaus Boucherat, Abt von Cîteaux, und die übrigen Definitoren des in Cîteaux tagenden Generalkapitels geben bekannt: Das Generalkapitel hat den Abt von Rein, Matthias, der für diese Aufgabe besonders geeignet ist, zum Visitator der Klöster des Ordens in der Steiermark, in Kärnten, Krain und in den beiden Österreich bestimmt. Er hat sie zu visitieren und zu reformieren. Äbte, die in ihren Klöstern eigene Studien haben, sind dennoch, auch unter Androhung von Zensuren, zu verhalten, einige zum Studium in die Seminare zu schicken, und zwar mit ausreichender Sustentation. In Frauenklöstern sind ungeeignete Beichtväter zu entfernen.

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Charter: 1613 II 07
Date: 1613 Februar 7
AbstractHanns Christoff Teufel, Freiherr zu Gundersdorff, Herr auf Pitten (Pütten) und Frohstorf (Fröschdorf), erklärt, daß er von dem Herrn Gottfriedt von Puchhaimb, Freiherrn auf Rabbs und Khrumbach, zu Goggitsch, Truchseß in Österreich, als Lehensherr vom Hause Rabbs genannte Güter zu Winzendorf zu Lehen genommen habe, die ihm bereits vom verstorbenen Herrn Werner von Puchhaimb mit Lehensbrief vom 4. April 1596 verliehen worden waren. Auch der verstorbene Herr Georg Ehrenreich von Puchhaimb hatte sie ihm bewilligt, was aber durch dessen frühen Tod verhindert worden war.

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Charter: 1614 II 17
Date: 1614 Februar 17
AbstractPapst Paul V. gewährt unter den gewöhnlichen Bedingungen denen, die am Feste Mariae Geburt die Marienkirche zu Kirchbühel (de Kirchenpizler (!), nuncupat oppidi Ciuitatis nouae simil nuncupat Salisburgensis Diocesis) besuchen, für die Dauer von sieben Jahren einen vollkommenen Ablaß.

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Charter: 1614 IX 16
Date: 1614 September 16
AbstractJohann Jacob, Bischof von Gurk, schließt mit dem Abt von Rein, Matthias, ein Tauschgeschäft ab: Er übergibt dem Abt die bisher dem Bistum Gurk gehörige Pfarre St. Lorentzen am Stainfeldt mit den Filialkirchen St. Valenthin, St. Johann und Würflach (Wierflach) und erhält dafür etliche Untertanen und Dienste im Amte Feistritz bey Eybeswaldt, die bisher zu Rein gehört haben. Der Bischof wird dazu bestimmt durch den geringen finanziellen Ertrag - nicht mehr als 40 fl im Jahr - und die große Entfernung - mehr als 40 Meilen, die Administration und Seelsorge erschweren. Dazu kommt noch, daß die Pfarre von weltlichen Nachbarn, vor allem von der Herrschaft Stixenstain, mancherlei Abbruch erleidet. Der Abt von Rein übergibt dagegen: Peter Eßl, dient von eineinhalb Huben 1 fl l ß Kellerzins; Ambros Ötl, von zwei Huben 2 fl; Mert Ajalle, von einer Hube 6 ß; Georg Schmeltzer, von einer Hube 6 ß; Caspar Schmeltzer, von einer Hube 6 ß; Pangratz Grätzl, von einem Erbgut 5 ß Kellerzins; Jacob Georg zu St.Agneten, von einer Hube 1 fl 1 ß; Petter Schmidt, von einer Hube 1 fl 1 ß. Weiters: die Fischerei in der Feistritz, vom Radlberg (Raidlperg) bis zur Mühle, wo die Feistritz in die Saggau mündet. Dafür reicht Ambros Ötl 1 fl oder einen Fuchsbalg. Weiters: 4 stärtin Most Bergrecht, den Burgfried, wie auch das raißgejaid entsprechend den Rechten und Freiheiten von Rein.

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Charter: 1614 IX 16
Date: 1614 September 16
AbstractErzherzog Ferdinand von Innerösterreich gibt dem Tauschvertrag - n.205 - des Bischofs Hans Jacob von Gurk mit Abt Mathias von Rein seine landesfürstliche Zustimmung. Die Pfarre St.Lorenzen am Stainfeldt wird von Rein an das Neukloster weitergegeben.

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Charter: 1616 IV 14
Date: 1616 April 14
AbstractAbt Nicolaus Boucherat von Cîteaux visitiert unter Assistenz des Abtes Caspar von Baumgartenberg das Neukloster. Er findet dort sechs Religiosen vor, den Abt miteingeschlossen. Zwei von ihnen stammen aus anderen Klöstern des Ordens, einer ist Novize, zwei sind nicht anwesend und leben im Kloster Rein. Der Visitator mahnt vor allem zu mehr Strenge im Umgang mit Weltleuten. Der Abt trage Sorge, daß ein Beichtvater im Kloster ist, damit kein Grund zum Hinausgehen vorhanden ist. Die Verpflichtung zum schriftlichen Ausweis über benützte Dinge, die jährlich in der Fastenzeit dem Abt vorzulegen ist, gilt auch für die auswärts lebenden Professen. Das Konventsiegel und die Urkunden des Klosters sind sorgfältig aufzubewahren und mit zwei oder drei Schlüsseln zu versperren, von denen der Abt einen, der Prior und ein vom Konvent gewählter Senior den anderen Schlüssel haben.

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Charter: 1616 V 06
Date: 1616 Mai 6
AbstractMatthias, Abt von Rein, Generalvikar und Visitator, bestätigt den am 25. April d. J. unter seinem Vorsitz gewählten neuen Abt des Neuklosters, Balthasar Fabricius, bisher Prior des Klosters Neuberg. Die Neuwahl war durch seine, des Matthias, Postulation zum Abt von Rein und die Resignation auf das Neukloster notwendig geworden.

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Charter: 1617 I 01
Date: 1617 Januar 1
AbstractBalthasar, Abt des Neuklosters, schließt mit Abt Matthias von Rein einen Vergleich über die ehedem dem Neukloster gehörende Herrschaft Rohr, die 1572 von Kaiser Maximilian II. um 21.000 fl verpfändet worden war, welche Summe dem Kloster mit jährlich 1050 fl vom Vicedomamt in Wien verzinst wurde.1 1610 gelang es dem Abt von Rein, Matthias, diese Herrschaft von dem damaligen Inhaber, dem Freiherrn Paul von Krauseneckh, zurückzukaufen. Er zahlte dafür außer der Pfandsumme von 21.000 fl weitere 2000 fl Baugeld, 3500 fl für den dazugekauften Meierhof und Auhof, für Gründe und Vieh, und 4086 fl ausständige Landsteuer, zusammen also 30.586 fl. Inzwischen hat der genannte Abt von Rein mit Zustimmung Erzherzog Ferdinands vom Bischof Jakob von Gurk gegen einige dem Stifte gehörigen Güter in Eybeswaldt die Pfarre St.Lorenntzen am Stainfeldt eingetauscht. Rein soll weiterhin im Besitz von Rohr bleiben. Das Neukloster erhält die Pfarre St. Lorenzen samt deren Filialen und außerdem weiterhin die 1050 fl jährlicher Zinsen aus dem Vicedomamt. Dieser Vertrag kann halbjährig vom Neukloster aufgekündigt werden, doch hat es dann an Rein die für Rohr ausgelegte Summe von 30. 586 fl samt den Investitionen seit 1608 zu refundieren und auch die Pfarre St. Lorenzen samt Filialen zurückzugeben.

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Charter: 1618
Date: 1618
AbstractMatthias, Abt zu Rein, Generalvikar der Cistercienser in den österreichischen Provinzen, und der erwählte Abt Ignatius sowie der Prior und der Konvent des Neuklosters erklären sich bereit, in der im Auftrag Erzherzog Maximilians des Deutschmeisters restaurierten Schloßkirche in der Wiener Neustädter Burg den Gottendienst mit genannten Verpflichtungen zu übernehmen. Der Erzherzog hat dafür dem Neukloster jährlich 600 fl Rh. und für einen Schulmeister und einen Organisten, die der Abt anstellen wird, je 50 fl jährlich aus seinem Rentamt zugesagt.

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Charter: 1618 IX 29
Date: 1618 September 29
AbstractErzherzog Maximilian der Deutschmeister stiftet einen täglichen Gottesdienst in der Kapelle der Wiener Neustädter Burg, zu dessen Übernahme sich das Neukloster unter den genannten Bedingungen - s. Reg. n.209 - bereit erklärt hat.

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Charter: 1622 VIII 20
Date: 1622 August 20
AbstractMatthias, Abt von Rein, bestätigt die Wahl seines Professen Johannes Jacobus Pettarth zum neuen Abt des Neuklosters. Diese Wahl war durch die Postulation des bisherigen Abtes Ignatius Krafft zum Abt von Lilienfeld am 29. Juni d. J. notwendig geworden. Die Wahl fand am 10. August unter dem dazu bevollmächtigten Abt von Heiligenkreuz Christophorus statt.

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Charter: 1622 IX 05
Date: 1622 September 5
AbstractAbt Matthias von Rein urkundet über die Abtwahl in Lilienfeld nach dem am 5. Mai 1622 erfolgten Ableben des Abtes Simon Rupert, bei der am 29. Juni der bisherige Abt des Neuklosters Ignatius Krafft zum Abt von Lilienfeld postuliert wurde, den der Aussteller hiemit konfirmiert.

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Charter: 1625
Date: 1625
AbstractHans Georg von Khuenburg stellt den in der kaiserlichen Genehmigung zum Kauf der Kreuzhöfe in der Neustadt - n. 213 - von ihm verlangten Revers aus. Für den Fall der Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen wird bestimmt, daß die Kreuzhöfe nur gegen Erstattung der aufgewendeten Baukosten, aber ohne den Kaufpreis von 3000 fl oder die Gottesdienstverpflichtung zurückgeben zu müssen, an das Neukloster zurückfallen sollen.

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Charter: 1625 II 03
Date: 1625 (Februar 3)<sup>a</sup>
AbstractKaiser Ferdinand (II.) gewährt auf Bitten des Abtes des Neuklosters Johann Jacob den landesfürstlichen Konsens zum Verkauf der sogenannten Kreuzhöfe in der Neustadt um 3000 fl Rh. an den Freiherrn Johann Georg von Khuenburg. Die zwei bereits ganz abgekommenen Häuser samt dem dazwischen liegenden Garten waren 1608 von den Jesuiten in Graz unter gewissen Bedingungen übernommen worden1. Sie grenzen mit der einen breiten Seite gegen die Pauliner, mit der anderen gegen die Gasse, mit dem oberen Teil gegen den Freiherrn von Urschenpöckh und mit dem unteren Teil an ein Haus Zum weissen Rössel genannt. Der Bittsteller verweist darauf, daß sich der Kaufwerber zur Errichtung und Ausstattung eines Altares in der Klosterkirche und zur Aufwendung von 10.000 fl für eine Gottesdienststiftung verpflichtet habe. Der landesfürstliche Konsens wird unter der Bedingung erteilt, daß die 3000 fl des Kauferlöses sicher angelegt werden, um die von den Jesuiten übernommene Verpflichtung zu einem täglichen Gottesdienst in der Burgkapelle zu Neustadt gebührend erfüllen zu können. Weiters hat der Käufer dem Klosterrat gegenüber einen Revers auszustellen, daß weder er noch seine Erben die Kreuzhöfe jemals einem Nichtkatholiken verkaufen oder verpfänden werden. Sollte er aber selbst vom katholischen Glauben abstehen, fallen die Häuser an den Klosterrat. Dieser Konsensbrief wird mit dem kaiserlichen Siegel bekräftigt.

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Charter: 1630 VII 27
Date: 1630 Juli 27
AbstractAbt lgnatius von Lilienfeld, bevollmächtigter Kommissar des Generalabtes Petrus von Cîteaux, visitiert das Neukloster und stellt fest, daß der Konvent samt dem Abt aus 13 Religiosen besteht, von denen sieben Priester sind, zwei Jungprofessen, zwei Novizen und zwei Konversbrüder. Dem Visitator liegt die Charta der am 14. April 1616 vom verstorbenen Generalabt Nikolaus vorgenommenen Visitation vor. Er mahnt zur vollkommeneren Beobachtung der Gelübde und der Ordensregel, vor allem der Armut, und zur größeren Achtsamkeit im Umgang mit Weltleuten. Frauen haben keinen Zutritt in die Klausur. Der Visitator geht auch auf die besondere Lage der auf Pfarreien exponierten Regularen ein.

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Charter: 1631 V 28
Date: 1631 Mai 28
AbstractPapst Urban (VIII.) gewährt denen, die an den Festtagen Mariae Geburt und Maria Magdalena die Kirche zu Kirchbichl besuchen, auf sieben Jahre unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß.

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Charter: 1632 XII 10
Date: 1632 Dezember 10
AbstractPetrus Wilhelmus, Abt des Klosters Rittershausen in der Diözese Halberstadt, Ord. Cist., Generalvikar für Sachsen etc., ernennt den Konventualen des Cistercienserklosters Lucell (Elsaß) Robertus Notzius zum Abt des Cistercienserklosters Michaelstein (Lapidis S. Michaelis) in der gleichen Diözese. Er übergibt dem Neuernannten, dessen Verdienste um den Orden besonders erwähnt werden, dieses Kloster, das durch die besondere Gunst des Kaisers dem Orden restituiert worden ist.

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Charter: 1633 XII 08
Date: 1633 Dezember 8
AbstractOriginal Kaufnotl um das Gütl Tachenstein hinter der Neustadt, geschlossen zwischen Johann Jacob, Abt des Neuklosters, einerseits und Herrn Wolff Adam Pertholdt zum Saxengang andererseits. Festgelegt werden die gegenseitigen Verpflichtungen und die näheren Zahlungsmodalitäten der Kaufsumme von 8000 fl Rh. Samt 185 fl Leihkauf.

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Charter: 1633 XII 08
Date: 1633 Dezember 8
AbstractWolff Adam Pertholdt zum Saxengang verkauft die Feste Tachenstein (Thächenstain) Herrn Johan Jacob, Abt im Neukloster, um 8000 fl Rh. jeden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer gerechnet, welche Summe er samt dem Leukauf von 185 fl auch erhalten hat. Das Gut hatte früher dem Vater des Verkäufers, dem Freiherrn Maximilian Perthold zum Saxengang und Gerastorf gehört, der es vom verstorbenen Herrn Matthias Strufînger erworben hatte. Er selbst hat es nach einem mit seinen Brüdern getroffenen Akkord geerbt. Zum Besitz gehören die Feste Tächenstain samt dem Meierhof, Stallung, Presse, Wildbann und Fischweide samt drei Einsetz; die Viehweide soweit der mit Rein und Stein umfangene Tachensteiner Burgfriede reicht; ungefähr 200 Joch Holz; ein Krautgarten; das Weingärtl unter dem Schloß, der Saz genannt, samt dem Garten; der Edlhoff zu Meyerstorff samt dem Garten; die Mühle zu Derfleß mit zwei Gängen und einer Stampf, samt der Wiese und Garten dabei; 67 Joch Äcker, darunter 26 Joch bebaut; 39 1/2 Tagwerk Wiesmahd; 35 Tagwerk Weingärten; ein Traidzehent zu Wüllendorf, der ungefähr zwei Muth trägt; der Weinzehent daselbst, jährlich bei 20 Eimer; der Traidzehent zu Meyerstorff; zu Wüllendorff 16 Zehenthühner und zu Muettmanstorff 16 Zehentkäse; vier behauste Untertanen in Meyerstorff, einer zu Stollhoff, samt etlichen Hausdiensten, Wiesen, Äckern, Hölzern, Weingärten und Gartendiensten zu Muetmanstorff und Meyerstorff; zu Netting (Nöthing) vier behauste Untertanen, samt dem Hofgarten daselbst. Alle diese Güter sind freies Eigen des Verkäufers. Zeugen: Hanns Georg von Khuenburg, Freiherr zu Khottinprun, n. o. Regimentsrat, und Johann Lienhart von Khlaris auf Sparberspach, kaiserl. Rat.

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Charter: 1634 VI 06
Date: 1634 Juni 6
AbstractDie Pfarrmänner des Gotteshauses St.Thomas zu Rottengrueb, Strelzische Untertanen des Domstiftes Seckau zu Willendorff, Adam Plengl, Zechmeister, Mathias Gurnhouer, Dorfrichter, Hanns Wünckhler, Antoni Thirdtl und Pongrätz Lafferl, diese drei samt dem Zechmeister Gerichtsgeschworene, erklären, daß sie im Namen der ganzen Pfarrgemeinde zwei Tagwerk Weingarten in kurzen ördtern ob Wünzendorff in der Bergfreiheit der Herrschaft Pitten (Püdtn), von dem man an die Herrschaft Stickhlperg jährlich 2 d dient, dem edlen Herrn Gottfrid Regalln von Krönichsfeldt und Freyenstain um 40 fl Rheinisch verkauft haben. Bedingung ist aber, daß diese beiden Tagwerk Weingärten vom Käufer nur an seine Ehefrau Eva Margretha, geborne Berchtoldin, ihrer beider Kinder und Enkel, nicht aber über drei Linien hinaus weitergegeben werden. Nach deren Absterben kommen die beiden Tagwerk Weingärten gegen Zahlung von 40fl wieder an das Gotteshaus St.Thomas zurück. Zugleich sollen auch die anrainenden zwei Tagwerk Weingärten, die schon bisher den Käufern gehört haben, ebenfalls käuflich für St.Thomas erworben werden. Von diesem Kontrakt werden zwei Exemplare ausgefertigt. Dies geschieht mit Wissen des fürstl. salzburgischen Dekans und in Beisein des Pfarrers von St.Gilgen und des seckauischen Amtmannes am Strelzhoff, Antonin Moser.

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Charter: 1636 XII 04
Date: 1636 Dezember 4
AbstractKaiser Ferdinand (II.) erhebt den Conrad Zelffe und dessen eheliche Leibeserben männlichen und weiblichen Geschlechts in den erblichen Adelsstand und verleiht ihm das nachfolgend beschriebene Wappen. Der A. begründet diese Auszeichnung mit den Verdiensten, die sich Conrad Zelffe bei der erst jüngst erfolgten Friedenstraktation mit dem Churfürsten von Sachsen erworben habe, wie auch mit den treuen Diensten, die dieser dem Sohne des Kaisers, König Ferdinand (III.) als Kanzlist bei dessen Feldzügen geleistet hatte.

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Charter: 1637 VII 29
Date: 1637 Juli 29
AbstractJohann Georg von Khuenburg setzt folgende Bedingungen für seine in der Kirche des Neuklosters in der Neustadt errichtete Stiftung nachträglich fest: 1.) Das Stiftungskapital von 10.000 fl hat er auf sein Gut Kottingbrunn gelegt. Sollte dieses Gut aber jemals alieniert werden, hat der Erwerber diese Summe bar zu erlegen und Abt und Konvent für eine sichere Anlage des Geldes zu sorgen. 2.) Weiters überweist der Fundator 3000 fl, und zwar je 1000 fl für die Errichtung eines eigenen Altares in der Kirche des Neuklosters, zur Anschaffung von zwei Ornaten und zur Anfertigung von sechs silbernen Leuchtern. Diese Summe ist ebenfalls auf das Gut Kottingbrunn gelegt und ist im Falle einer Veräußerung bar auszubezahlen. Diese Stiftung wurde bereits vor 15 Jahren von ihm mündlich vor zwei Zeugen errichtet und in den Kaufbrief1 über die Kreuzhöfe in Neustadt inseriert. 3.) Der Abt und der Konvent verpflichten sich zu dem übernommenen Seelgerät. Alle Angehörigen der beiden Familien sollen in der Neuklosterkirche neben dem gestifteten Altar ihre Begräbnisstätte haben.

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Charter: 1637 VII 29
Date: 1637 Juli 29
AbstractAbt Johann Jakob und der Konvent des Neuklosters verpflichten sich, die mit der von Johann Georg von Kuenburg, Freiherr auf Kottingbrunn, nach dem Ableben seiner einzigen Tochter, Frau Eva von Brandtis 1 geborene Freiin von Kuenburg, gemachten Stiftung von 10.000 fl verbundenen Verpflichtungen zu erfüllen.$$Eh. Unterschriften: Johan Jacob abbtn zu Neukloster; F. Godefridus Mager, professus Caesar, monasterii SS. Trin., pro tempore Prior; Fr. Gregorius, sacerdos et senior; Fr. Paulus, sacerdos; Fr. Matthaeus, sacerdos; F.Joannes, sacerdos; Fr. Wilhelmus, sacerdos; Fr. Edmundus, diaconus; Fr. Albericus, professus; et totus conventus ibidem.

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Charter: 1640 III 29
Date: 1640 März 29
AbstractMichael, Abt von Heiligenkreuz und Generalvikar, visitierte mit Unterstützung des Abtes Balthasar von Neuberg das Neukloster. Der Konvent dieses Klosters besteht samt dem Abt aus 14 Professen, von denen 12 Priester sind - zwei waren nicht anwesend. Weiters sind daselbst ein Profeß aus dem Kloster Kaisheim, ein Frater junior und zwei Konversbrüder. Der Visitator hält sich an die charta visitationis der zuletzt von Abt lgnatius von Lilienfeld am 27. Juli 1630 vorgenommenen Visitation und geht dabei auf alle Bereiche des klösterlichen Lebens ein, vor allem auch auf das Verhältnis des Konvents zur Bevölkerung der Stadt.

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Charter: 1640 V 24
Date: 1640 Mai 24
AbstractMichael, Abt von Heiligenkreuz, Ordensvisitator und Generalvikar, Subdelegat des Abtes Claudius von Morimond, erklärt: Das Cistercienserkloster der hl. Dreifaltigkeit in Neustadt ist durch den Rücktritt seines Abtes Johannes Jacobus, der wegen dauernder Krankheit in seine Hände resigniert hat, verwaist. Er hat die Neuwahl für den 24. April festgesetzt, die er unter Assistenz des Herrn Petrus, Abtes von Eussertal, Ord. Cist., und des Herrn P. Adrianus Bartlcovier, Ord. S. Pauli Eremitae und Vikars des Neustädter Konvents, geleitet hat. Er beauftragte zunächst den P. Subprior, den Cellerar Matthäus und den Kantor Robert, ihm geeignete Kandidaten namentlich bekanntzugeben, die von den 10 Wählern zum Abt gewählt werden könnten. Das Ergebnis der anschließenden Wahl war die einstimmige, quasi per divinam inspirationem, Postulation des Professen und Priors von Heiligenkreuz, Bernardus Breil, zum Abt des Neuklosters. Um die kaiserliche Bestätigung einholen zu können, wurde die Installation des neuen Abtes für den 24. Mai festgesetzt, an welchem Tag der Visitator dem neuen Abt die volle Amtsgewalt sigillo et clavibus übertragen hat.

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Charter: 1640 VII 19
Date: 1640 Juli 19
AbstractBlasius, Abt von Rein, bestätigt den zum Abt seines Tochterklosters zur hl. Dreifaltigkeit in Neustadt postulierten Bernard Breil in seiner Eigenschaft als Pater immediatus. Das Kloster in Neustadt war durch die Resignation seines Abtes Johann Jakob verwaist gewesen. Die Kapitularen hatten am 24. April unter dem Vorsitz des Ordensvisitators, des Abtes Michael von Heiligenkreuz, Bernard Breil zum Abt postuliert.

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Charter: 1641 III 20
Date: 1641 März 20
AbstractAbt Bernhard und der Konvent des Neuklosters beurkunden, daß Maria Questenberg, Freiin, geborene Underholzer von und zu Krannichberg, in Ausführung des Punktes 7 des von ihrem verstorbenen Vater, Johann Underholzer von und zu Krannichberg auf Lichtenfels und Rastenberg, kaiserl. Hofkammerrats, aufgerichteten Testaments 1000 fl Rh. zu einer Stiftung zum Trost der Armen Seelen, für ihn und seine verstorbene Gemahlin Elisabeth Maschwanderin von Schwanau und das ganze adelige Geschlecht gegeben hat. Damit diese Auszahlung ja sicher geschehen könne, gibt Frau Maria von Questenberg noch 200 fl dazu, aber mit der Bedingung, daß dieses Geld sicher angelegt wird. Daß sie die 1200 fl erhalten und die damit verbundene Verpflichtung übernehmen, wird mit diesem Stiftungsbrief bestätigt.$$Unterschriften unter der Plica: Fr. Michael, abbas in S.Cruce, per Austriacas provincias Ord. Cist. visitator generalis; Fr. Bernhardt, Abbt zu der hl.Dreyfaltigkheit in der Neustatt; F. Nicolaus, prior; Fr. Matthias; Fr. Joannes; Fr. Georgius, subprior; Fr. Edmundus et totius conventus ibidem; Frau Maria Questenberg, geborne Underholtzerin von Khranichberg; Gerhard von Questenberg.

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