Fond: Urkunden (1267-1881)
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Charter: 1729 IV 26
Date: 1729 April 26
Abstract: Papst Benedikt (XIII.) gewährt den Gläubigen, die am Feste des hl. Laurentius die Pfarrkirche von St. Lorenzen am Steinfelde besuchen, unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß. Dies gilt für sieben Jahre.
Charter: 1729 V 16
Date: 1729 Mai 16
Abstract: Papst Benedikt (XIII.) privilegiert den Hochaltar der Neuklosterkirche für Allerseelen mit Oktav und einem vom Ordinarius zu bestimmenden Wochentag.
Charter: 1729 VI 26
Date: 1729 Juni 26
Abstract: Placidus, Abt von Rein, bestätigt nach vorher eingeholter kaiserlicher Genehmigung den am 3. Mai zum Abt des Reiner Tochterklosters Neukloster gewählten bisherigen Prior dieses Konvents P. Benedikt Hell. Bei dem Wahlakt assistierten ihm die beiden Cistercienseräbte Chrysostomus von Lilienfeld und Klemens von Heiligenkreuz. Die Wahl war durch den Tod des bisherigen Abtes Raymundus notwendig geworden.
Charter: 1729 VIII 07
Date: 1729 Juli 7
Abstract: Papst Benedikt (XIII.) privilegiert die Loretokapelle der Neuklosterkirche für das Fest Mariae Geburt mit einem vollkommenen Ablaß unter den gewöhnlichen Bedingungen, und für die übrigen sechs Marienfeste mit sieben Jahren und ebensovielen Quadragenen. Dies gilt für sieben Jahre.
Charter: 1733 VIII 29
Date: 1733 August 29
Abstract: Abt Chrysostomus von Lilienfeld visitiert das Neukloster mit seinem Abt Benedikt und 25 Professen, von denen 21 Priester sind, sieben davon expositi, weiters ein Frater junior und drei Conversen. Er wünscht unter anderem, daß auch Priester, die auswärts Messe zu lesen haben, das Kloster nicht ohne Begleitung verlassen sollen, was zur Erbauung des Volkes dienen wird. Während der Zeit des Stillschweigens hat das Üben mit Musikinstrumenten zu unterbleiben. Alle sollen mit einer nützlichen Arbeit beschäftigt sein. Sehr gewünscht wird, daß die dazu Befähigten studieren sollen, daheim oder anderswo. Wenigstens zweimal in der Woche sind Konferenzen de rebus moralibus zu halten. Was das Fasten betrifft, nimmt der Visitator zur Kenntnis, daß der Konvent vom Generalabt von der im Orden üblichen Abstinenz von Fleischspeisen an einem Mittwoch dispensiert worden ist, und zwar wegen Mangels an Fastenspeisen, vor allem an Fischen und wegen des wenig gesunden Klimas. Wenn man schon Fleisch zu Mittag genossen hat, soll jedoch an diesem Tag abends nur eine kleine Fastenspeise eingenommen werden.
Charter: 1735 XI 10
Date: 1735 November 10
Abstract: Papst Clemens (XII.) privilegiert den Hochaltar der Neuklosterkirche für Allerseelen samt Oktav und für jeden Montag in der Woche. Dies gilt für sieben Jahre.
Charter: 1735 XI 12
Date: 1735 November 12
Abstract: Papst Clemens (XII.) gewährt den Gläubigen, die die Filialkirche St. Valentin am Fest des hl. Valentin besuchen, unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß. Dies gilt für sieben Jahre.
Charter: 1735 XI 12
Date: 1735 November 12
Abstract: Papst Clemens (XII.) gewährt den Gläubigen, die am Feste des hl. Laurentius die Pfarrkirche von St. Lorenzen am Steinfelde besuchen, unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß. Dies gilt für sieben Jahre.
Charter: 1735 XI 12
Date: 1735 November 12
Abstract: Papst Clemens (XII.) gewährt allen Gläubigen, die die Barbarakapelle des Cistercienserklosters in der Stadt Wien (!) am Feste der hl. Barbara besuchen, unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß auf sieben Jahre.
Charter: 1735 XI 12
Date: 1735 November 12
Abstract: Papst Clemens (XII.) gewährt den Gläubigen, die am Feste der Geburt des hl. Johannes des Täufers die Kirche von St. Johann am Steinfeld besuchen, unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß. Dies gilt für sieben Jahre.
Charter: 1735 XI 15
Date: 1735 November 15
Abstract: Papst Clemens (XII.) gewährt den Gläubigen, die am Feste Mariä Geburt die Kirche St. Marien in Kirchbichl besuchen, unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß. Dies gilt für sieben Jahre.
Charter: 1735 XI 15
Date: 1735 November 15
Abstract: Papst Clemens (XII.) gewährt den Gläubigen, die am Feste des hl. Sebastian die Filialkirche St. Sebastian zu Würflach besuchen, unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß. Dies gilt für sieben Jahre.
Charter: 1735 XI 15
Date: 1735 November 15
Abstract: Papst Clemens (XII.) privilegiert die Loretokapelle der Neuklosterkirche für das Fest Mariae Geburt mit einem vollkommenen Ablaß unter den gewöhnlichen Bedingungen, und für die übrigen sechs Marienfeste mit sieben Jahren und ebensovielen Quadragenen. Dies gilt für sieben Jahre.
Charter: 1737 XII 03
Date: 1737 Dezember 3
Abstract: Abt Chrysostomus von Lilienfeld visitiert das Neukloster mit 27 Religiosen. Davon sind 24 Priester, sechs von ihnen auf Pfarreien und Grangien, einer ist im Kloster Rein, und drei Conversen. Abt ist Benedikt Hell, dessen Wirken gelobt wird. Der Visitator legt allgemeine Erwägungen über die Ordensgelübde und die reguläre Disziplin dar. Besonders gefordert wird, daß niemand ohne Erlaubnis das Kloster verläßt und jeder sich nach seiner Rückkehr sofort beim Oberen meldet, was auch für die Offizialen gilt, auch wenn der Abt nicht anwesend ist. Zur Armut sagt der Visitator: In domo igitur Evangelicorum pauperum more pauperum vivere libenter acquiescant.
Charter: 1738 III 26
Date: 1738 März 26
Abstract: Papst Clemens (XII.) privilegiert den Altar der St. Anna-Konfraternität in der St. Anna-Kirche zu Würflach für Allerseelen samt Oktav und für jeden Dienstag in der Woche, für die verstorbenen Mitglieder. Dies gilt für sieben Jahre.
Charter: 1738 III 26
Date: 1738 März 26
Abstract: Papst Clemens (XII.) gewährt den Mitgliedern der an der Filialkirche zu Würflach errichteten Konfraternität sub invocatione beatae Annae je einen vollkommenen Ablaß für den Tag ihres Eintritts in die Bruderschaft; für ihre Sterbestunde und für das Fest der hl. Anna; weiters einen Ablaß von sieben Jahren und ebensovielen Quadragenen für den Besuch der Kirche am Feste Mariä Lichtmeß, der hl. Josef, Martin und Johannes Evangelist; für die Übung guter Werke der geistlichen und leiblichen Barmherzigkeit jedesmal 60 Tage Ablaß.
Charter: 1738 III 26
Date: 1738 März 26
Abstract: Papst Clemens (XII.) privilegiert den Altar der Bruderschaft sub invocatione duodecim apostolorum in der Pfarrkirche St. Lorenzen am Steinfelde für Allerseelen samt Oktav und für jeden Montag in der Woche für die verstorbenen Mitglieder der Bruderschaft, gültig für sieben Jahre.
Charter: 1738 III 26
Date: 1738 März 26
Abstract: Papst Clemens (XII.) gewährt den Mitgliedern der Zwölf-Apostel Bruderschaft an der Pfarrkirche St. Lorenzen am Steinfelde je einen vollkommenen Ablaß am Tage ihres Eintritts in die Bruderschaft, für ihre Sterbestunde und jährlich am Feste des hl. Apostels Andreas; weiters einen Ablaß von sieben Jahren und ebensovielen Quadragenen für die Feste der hl. Apostel Matthias, Jakobus, Thomas und des hl. Erzmartyrers 8tephanus; 60 Tage Ablaß für jedes Gute Werk geistlicher und leiblicher Barmherzigkeit.
Charter: 1738 VIII 02
Date: 1738 August 2
Abstract: Papst Clemens (XII.) privilegiert den Altar der Barbarabruderschaft in der Pfarrkirche 8t. Valentin für die verstorbenen Mitglieder der Konfraternität zu Allerseelen samt Oktav und jeden Mittwoch. Dies gilt für sieben Jahre.
Charter: 1738 VIII 02
Date: 1738 August 2
Abstract: Papst Clemens (XII.) privilegiert den Altar der Barbarabruderschaft in der Barbarakapelle des Neuklosters in Wiener Neustadt für Allerseelen, die Oktav und jeden Mittwoch.
Charter: 1742 VI 01
Date: 1742 Juni 1
Abstract: Die Verordneten des Erzherzogtums Österreich unter der Enns erklären: Nachdem Ihre Königl. Majestät und Landesfürstin mit Dekret vom 17. April 1742 den 3 obern Ständen das 3. Drittel der Landsteuer per 600 fl zur Bestreitung unaufschiebbarer Militärauslagen überlassen hat und auch die darauf liegenden onera, vor allem die Bezahlung der hiesigen und der Raab 'erischen Garnison vom königl. Ärar übernommen wurden, haben die 3 obern Stände in ihrer Versammlung am 28. (Mai) beschlossen, zu schleunigster Aufbringung der Mittel dieses 3. Steuerdrittel an Particulares zu verkaufen. Demnach wird dem hochw. Herrn Benedikt, Abt des Neuklosters, der schon früher das 1. Drittel gekauft, auch das 3. Drittel der Landsteuer verkauft und zwar wegen des genannten Klosters 17 fl 5 ß 6 d, wegen Tachenstein 6 fl 3 ß 6 d, wegen Strelz oder Strelzhof 17 fl 4 d, wegen Vogt-Hafer der Herrschaft Seebenstein 2 fl 2 ß 7 d, in summa ein von jedem Drittel a 5% gerechnetes Kapital von 807 fl 2 ß. Vom Käufer darf in Hinkunft dieses 3. Steuerdrittel nicht mehr eingefordert werden.
Charter: 1743 I 09
Date: 1743 Januar 9
Abstract: Papst Benedikt (XIV.) privilegiert die Dreifaltigkeitskirche des Neuklosters in Wiener Neustadt für Allerseelen, die Oktav und einen Wochentag.
Charter: 1743 I 10
Date: 1743 Januar 10
Abstract: Papst Benedikt (XIV.) privilegiert die Kirche des hl. Apostels Thomas in Rottengrueb mit einem vollkommenen Ablaß für alle Gläubigen, die am Feste des Heiligen die Kirche besuchen. Gültig für sieben Jahre.
Charter: 1743 VI 06
Date: 1743 Juni 6
Abstract: Maria Theresia, Königin von Ungarn und Böhmen, Erzherzogin von Österreich etc. bestätigt auf Bitten des Abtes Benedikt des Neuklosters als derzeit regierende Erblandfürstin die von ihren Vorfahren dem Stifte verliehenen Privilegien, wie es auch ihr Vater, Kaiser Karl (VI.), mit Datum 20. März 1713 getan hatte.1 Insbesondere wird die auf dem jetzigen stiftlichen Haus in Wien - früher das Ennsbaumerische - mit kaiserlichem Konsens vom 26. September 1708 übertragene Quartierfreiheit2 und das Schankrecht erneuert und bestätigt.
Charter: 1746 V 24
Date: 1746 Mai 24
Abstract: Marianus, Abt von Rein, konfirmiert nach eingeholter kaiserlicher Bestätigung den am 24. März zum neuen Abt seines Tochterklosters Neukloster gewählten P. Josephus Stübicher, zur Zeit Pfarrer zu Muetmansdorf. Die Neuwahl war wegen des Hinscheidens des Abtes Benedikt notwendig geworden. Als Skrutatoren fungierten dabei der Prior von Rein und äbtliche Sekretär P. Amandus und der Verwalter u. Präfekt in Strelzhof, P. Robertus.
Charter: 1749 XI 18
Date: 1749 November 18
Abstract: Papst Benedikt (XIV.) gewährt den Gläubigen, die die Filialkirche St. Valentin am Fest des hl. Valentin besuchen, unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß. Dies gilt für sieben Jahre.
Charter: 1752 I 07
Date: 1752 Januar 7
Abstract: Papst Benedikt (XIV.) privilegiert die Loretokapelle der Neuklosterkirche für das Fest Mariae Geburt mit einem vollkommenen Ablaß unter den gewöhnlichen Bedingungen, und für die übrigen sechs Marienfeste mit sieben Jahren und ebensovielen Quadragenen. Dies gilt für sieben Jahre.
Charter: 1752 I 07
Date: 1752 Januar 7
Abstract: Papst Benedikt (XIV.) gewährt den Gläubigen, die am Feste Mariae Geburt die Pfarrkirche St. Marien in Kirchbichl besuchen, unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß. Dies gilt für sieben Jahre.
Charter: 1752 I 26
Date: 1752 Januar 26
Abstract: Papst Benedikt (XIV.) gewährt den Gläubigen, die am Feste des hl. Sebastian die Filialkirche St. Sebastian zu Würflach besuchen, unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß. Dies gilt für sieben Jahre.
Charter: 1752 I 26
Date: 1752 Januar 26
Abstract: Papst Benedikt (XIV.) gewährt den Gläubigen, die am Feste des hl. Laurentius die Pfarrkirche von St. Lorenzen am Steinfelde besuchen, unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß. Dies gilt für sieben Jahre.
Charter: 1752 I 26
Date: 1752 Januar 26
Abstract: Papst Benedikt (XIV.) privilegiert den Altar der Sebastianibruderschaft in der Pfarrkirche St. Peter und Paul in Muthmannsdorf für Allerseelen samt Oktav und für einen Tag in der Woche, den der Ordinarius zu bestimmen hat. Dies gilt für sieben Jahre.
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