Fond: Urkunden St. Michael (1001-1801)
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Charter: A VIII 33
Date: 1652-05-14
Abstract: Abt Johann, Prior Wilhelm, der Senior und das Michaeliskloster in Hildesheim belehnen Carsten Christof von Wobersnow, Erbsassen in Nettlingen, stifthildesheimischen Hofrichter, Kämmerer und Schatzrat, Drost zum Wohldenberg, mit Gütern, die zuvor die von Saldern zu Lehen trugen, nämlich vier Hufen Land und vier Kothöfe am Markt, einem Hof am Thie, dem halben Wipperhof, der jetzt zu einem Teich gemacht ist, drei Hufen Land und zwei Kothöfen beim Sattelhof, einem Kothof in der Kornstraße, dem Schreiberhof, einer Wiese und einer Teichstätte im Hagen, ferner mit anderthalb Höfen und sechs Morgen Land in Helmersen und im Elveder Feld, jedoch ohne den Sattelhof, der durch Vertrag vom 9. Juli 1569 eigentümlich an die von Saldern verkauft worden war.
Charter: A VIII 34
Date: 1654-11-18
Abstract: Das Michaeliskloster in Hildesheim hatte bei Erzbischof Maximilian Heinrich von Köln als Administrator des Bistums Hildesheim auf Rückerstattung der ihm während der Besetzung weiter Teile des Bistums durch die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg 1521-1643 entfremdeten Rechte und Besitzungen geklagt, im einzelnen: 1. das gesamte Dorf Ohrum mit der Gerichtshoheit; 2. vier Hufen Land in Schwicheldt; 3. die Schäferei in Everode mit einigen Kothöfen und dem Kirchenpatronat in Hasekenhausen (Winzenburg); 4. Vogteirechte und Freiheit der Güter in Bierbergen, Lafferde, Upstede, Hotteln und im Amt Ruthe. Nach einer vom Erzbischof angeordneten Untersuchung wurde am 28. April 1652 ein Vergleich geschlossen, der nun durch diese Urkunde bestätigt wird: 1. Das Michaeliskloster verzichtet auf die Gerichtshoheit in Ohrum, auf die vier Hufen in Schwicheldt, auf die Schäferei in Everode, auf zwölf Morgen in Hasekenhausen, auf denen während der braunschweigischen Besetzung das neue Amtshaus erbaut wurde, und auf die Vogteirechte in den Ämtern Peine und Ruthe. 2. Dagegen erhält das Michaeliskloster sämtlichen Besitz, den Kirchenpatronat und den Krug mit Bierausschank in Ohrum, den Kirchenpatronat in Hasekenhausen und zwölf andere Morgen Land in Everode, sowie die Dienstfreiheit für zwei Meierhöfe in Groß Lafferde. Auf Bitten des Klosters wird diese Befreiung auf zwei Meierhöfe in Ahrbergen übertragen, was aber der Landesherr jederzeit wieder rückgängig machen kann.
Charter: A VIII 35/1
Date: 1656-10-05
Abstract: Der Rat der Stadt Hildesheim hatte einige Gelder zur Verbesserung der Bezahlung der Prediger an der Michaeliskirche bestimmt, darunter 400 Reichstaler, die von Rittmeister Heinrich Öhnsen stammten und beim städtischen Wechselamt belegt waren. Da sich das Michaeliskloster nun bereit erklärt hat, diese Summe beim Wechselamt stehen zu lassen, verschreibt der Stadtrat ihm dafür eine jährliche Rente von 20 Reichstalern. Beide Seiten haben ein jährliches Kündigungsrecht zu Ostern, bei Rückzahlung zum folgenden Michaelis.
Charter: A VIII 35/2
Date: 1662-10-31
Abstract: Abt Johann, Prior Wilhelm Schmidtmann, Subprior und Senior Nikolaus Anthonii sowie das Michaeliskloster in Hildesheim geben Dr. Johann Dauber, hildesheimischen Kanzler und Kammerrat und seiner Frau für geleistete und zu leistende Dienste ihren Garten vor dem Hagentor auf der Spitzen Wort beim Eckgarten, den früher Johannes Fricke inne hatte, als Erbzinsgut gegen einen jährlichen Zins von fünf Mariengulden. Will Dr. Dauber den Garten verkaufen, so hat das Kloster ein Vorkaufsrecht, für den Besitz verspricht es ihm eine Garantie.
Charter: A VIII 36
Date: 1666-06-06
Abstract: Abt Johann, Prior Wilhelm, Subprior und Senior Nikolaus sowie das Michaeliskloster in Hildesheim vertauschen mit Johann Heinemann, Zimmermannsmeister und Einwohner in Himmelsthür, sein von seiner Frau Margarethe Marheinecke herrührendes Scheffelstück oberhalb des Dufenborns zwischen den Ländereien des Klosters und der von Werder, welches der Domprobstei und vor das Meierding Himmelsthür gehört, gegen einen Vorling ihres Landes, welcher in zwei Stücken im Clusfeld vor Himmelsthür zwischen den Ländereien von Andreas Marheinecke und Hans Roman mit einem Rand an der Heerstraße liegt, und zu dem früher von Andreas Marheinecke bebauten kleinen Meierhof gehört. Die Kommissare der Domprobstei ratifizieren den Vertrag.
Charter: A VIII 37
Date: 1666-10-02
Abstract: Abt Johann, Prior Benedikt, der Senior und das Michaeliskloster in Hildesheim nehmen vom Jesuitenkolleg in Hildesheim 500 Reichstaler auf, mit denen sie Hauptmann Leopold Fischer, der auf ihrem Abthof in Hoheneggelsen wohnt, die Summe zurückgezahlt haben, die er ihnen nach dem kürzlichen Exil ihres Konvents geliehen hatte. Sie wollen den Gläubigern das Kapital mit 5% verzinsen, beide Seiten können den Vertrag mit vierteljähriger Frist kündigen. Zur Sicherheit verpfänden sie den Gläubigern ihren Abthof in Hoheneggelsen mit fünf Hufen Land, welche jährlich ein Fuder Roggen und ein Fuder Hafer zinsen.
Charter: B I 1/1
Date: 1670-04-02
Abstract: Abt Nikolaus des Michaelisklosters in Hildesheim belehnt nach dem Tod von Abt Johann Hans Güldemann in Nettlingen erneut, auch für seinen Bruder Andreas und ihre Vettern, mit einem halben Kothof bei den Gronstedts in Nettlingen und einem Morgen Land auf dem Nordenkamp zwischen den Ländereien von Curd Liekefett und Hans Krückmann.
Charter: A VII 14
Date: 1671-05-05 (Original I); 1675-12-30(Original II); 1676-08-07 (Marginalie)
Abstract: [Original I]: Abt Nikolaus, Prior Benedikt, Subprior Nikolaus und das Stift St. Michael in Hildesheim überlassen dem Postmeister Ernst Buchsfeld und seiner Frau Agnes Schenkhart drei Hausstellen ohne den Grund, auf dem sie stehen, vor dem Kloster, welche zuvor der verstorbene Hans Koch und die Witwe von Hans Kramer leibgedingsweise besessen hatten, gegen einen jährlichen Zins von zwölf Reichstalern. Sie haben das Recht, über das Gut frei zu verfügen, allerdings mit der Einschränkung, dass es an keine fremden geistlichen Personen oder Institutionen fallen und das Michaeliskloster immer ein Vorkaufsrecht haben soll. [Original II]: Abt Nikolaus, Prior Benedikt, Senior Johannes und das Stift St. Michael in Hildesheim überlassen dem Postmeister Ernst Buchsfeld und seiner Frau Agnes Schenkhart ein Haus mit Hof und Hinterhaus im Wohle, worin früher Magister Ernst Nohren gewohnt hatte, die wüste Hausstelle daneben, die Dietrich Krübben als Leibgeding hatte, sowie einen Teil des Gartens der Witwe von Konrad Pfingsten gegen einen jährlichen Zins von acht Reichstalern. Sie sollen über die Gebäude volle Verfügungsgewalt haben, allerdings besitzt das Michaeliskloster ein Vorkaufsrecht. Der Vertrag vom 5. Mai 1671 wird hierdurch ausdrücklich bestätigt und diesem Pergament als Transfix angehängt. [Marginalie]: Da man versäumt hatte, den Vertrag vom 30. Dezember 1675 zu übergeben, und Abt Nikolaus mittlerweile verstorben ist, bestätigen Abt Benedikt, Prior Johannes Scherer und das Stift St. Michael in Hildesheim das Abkommen noch einmal ausdrücklich, bevor sie den Käufern die Urkunde aushändigen.
Charter: B I 1/2
Date: 1675-03-21 / 1675-09-30
Abstract: Das Michaeliskloster in Hildesheim trifft mit seinen Erbuntertanen im Dorf Renshausen nach langjährigen Misshelligkeiten und vielen Streitigkeiten einen Vergleich, der die beiderseitigen Rechte und Pflichten genau festschreibt. In diesen Vertrag sind die Bestimmungen früherer Verträge vom 22. April 1574 sowie vom 22. September 1655 mit eingeflossen.
Charter: B I 10
Date: 1699-01-17
Abstract: Abt Jakob des Michaelisklosters in Hildesheim verschreibt dem kurkölnischen und stifthildesheimschen Geheimrat und Kanzler Karl Paul Zimmermann auf seine, seiner Frau und ihrer genannten Kinder sowie deren Kinder Lebenszeit ein Leibgeding an den zwei Häusern des Klosters vor dem Kloster gegenüber dem Brunnen am Eingang zur Wohldstraße. Die Einzelheiten der Nutzung werden festgelegt, insbesondere soll Zimmermann die Kinder des verstorbenen Kanzleipedellen Jakob Damm, die den Erben des verstorbenen Schatzeinnehmers Georg Köhnen ihr Nutzungsrecht abgekauft haben, für ihre restliche Nutzungszeit entschädigen. Für die Übertragung zahlt Zimmermann sofort 50 Reichstaler und künftig sechs Mariengulden Zins pro Jahr, halb zu Ostern und halb zu Michaelis. Nach Ablauf der vereinbarten Frist fällt das Leibgedingshaus mit allem erd- und nagelfesten Inventar frei an das Stift zurück, die Nachfahren des Zimmermann sollen allerdings ein Näherrecht daran haben.
Charter: B I 11
Date: 1700-07-25
Abstract: Abt Jakob, Prior Bonifatius und das Michaeliskloster in Hildesheim übertragen Karl Paul Zimmermann, kurkölnischen und stifthildesheimschen Geheimrat und Kanzler, und seinen Angehörigen ihre zwei Hausstellen vor dem Kloster, die sie ihnen durch Vertrag vom 17. Januar 1699 als Leibgeding überlassen hatten, nunmehr erbeigentümlich, allerdings ohne das Grundstück, das dem Kloster verbleibt. Als Erbgrundzins sollen sie jährlich vier Reichstaler, halb zu Ostern und halb zu Michaelis, davon zahlen.
Charter: B I 2/1
Date: 1706-10-18
Abstract: Abt Benedikt des Michaelisklosters in Hildesheim belehnt nach dem Tod seines Vorgängers Abt Jakob Erich Hans Gronstedt in Nettlingen erneut mit einem halben zehntfreien Hof beim Thietor ebenda und einem Morgen Wald im Nohren, und verspricht ihm eine Garantie.
Charter: B I 2/3
Date: 1747-07-29
Abstract: Abt Ludwig des Michaelisklosters in Hildesheim erneuert nach dem Tod seines Vorgängers Abt Benedikt die Belehnung des auf dem Moritzberg wohnenden Meisters Johann Timmermann und seiner beiden Söhne Ernst Heinrich und Engelbrecht Werner unter Ausschluss der anderen Verwandten, die ihnen im Rechtsstreit gegen die Heisterberg nicht zu Hilfe gekommen sind, mit einer halben zehntfreien Hufe Land vor Klein Förste. Er verspricht ihnen eine Garantie.
Charter: B I 3
Date: 1754-03-27
Abstract: Abt Ludwig des Michaelisklosters in Hildesheim belehnt nach dem Tod von Andreas Ohlendorff dessen Sohn Hans Heinrich Ohlendorff in Nettlingen erneut, auch für seinen Sohn Andreas Heinrich Ohlendorff, mit einem halben Kothof bei den Gronstedts in Nettlingen und einem Morgen Land auf dem Nordenkamp zwischen den Ländereien von Curd Liekefett, Cord Staude und Bartold Armgards. Dieses Gut hatte zuvor Hans Güldemann vom Kloster zu Lehen getragen, aber mit ihrer Zustimmung für 100 Reichstaler an Franz Ohlendorff, den Vater von Andreas Ohlendorff, verkauft.
Charter: B I 2/4
Date: 1760-09-07
Abstract: Titularbischof Ludwig von Anemur, Suffragan von Hildesheim und Abt des Michaelisklosters, bezeugt, dass er am 7. September 1760 den Johannes-Baptista-Altar und die darin eingeschlossenen Reliquien geweiht und den ihn besuchenden Christen einen Ablass gewährt hat, und zwar ein Jahr am Tag der Weihe selbst, jeweils 40 Tage an den folgenden Jahrestagen.
Charter: B I 5/1
Date: 1762-05-05
Abstract: Ludwig, Weihbischof von Hildesheim und Abt des Michaelisklosters, belehnt nach dem Tod von Friedrich Edmund von Bennigsen, kurkölnischen Kammerherrn und Drosten zu Gronau, wiederum dessen Sohn Edmund Ignatz Maximilian von Bennigsen, stifthildesheimschen Drosten zu Gronau und Herrn von Dötzum, auch für seinen Onkel Jobst Christoph von Bennigsen, Kapitelherrn am Dom in Hildesheim, mit Gütern, die durch den Tod Franz Johann Rudolf von Wobersnows als Letztem seines Geschlechts dem Michaeliskloster heimgefallen sind, nämlich vier Hufen Land und vier Kothöfe am Markt, einem Hof am Thie, dem halben Wipperhof, der jetzt zu einem Teich gemacht ist, drei Hufen Land und zwei Kothöfen beim Sattelhof, einem Kothof in der Kornstraße, dem Schreiberhof, einer Wiese und einer Teichstätte im Hagen, ferner mit anderthalb Höfen und sechs Morgen Land in Helmersen und im Elveder Feld, jedoch ohne den Sattelhof, der durch Vertrag vom 9. Juli 1596 eigentümlich an die von Saldern verkauft worden war. Die Witwe des von Wobersnow, eine geborene Freiin von Schüngel, hat an dem Lehngut ein Leibgedingsrecht.
Charter: B I 5/2
Date: 1762-07-31
Abstract: Ludwig, Weihbischof von Hildesheim und Abt des Michaelisklosters, erneuert nach dem Tod des Johann Timmermann die Belehnung seines auf dem Moritzberg wohnenden Sohnes Engelbert Timmermann unter Ausschluss der anderen Verwandten, die Johann Timmermann im Rechtsstreit gegen die Heisterberg nicht zu Hilfe gekommen sind, mit einer halben zehntfreien Hufe Land vor Klein Förste. Er verspricht ihm eine Garantie.
Charter: B I 6/1
Date: 1768-11-05
Abstract: Ludwig, Weihbischof von Hildesheim und Abt des Michaelisklosters, belehnt nach dem Tod von Hans Gottfried Fricke in Klein Steinwedel Jürgen Henning Fricke, auch für seinen Sohn Cord Jürgen, seinen Bruder Jürgen Heinrich Wilhelm und seine Vettern Hans, Henning und Karsten, mit dem Sundernhof in Groß Steinwedel mit zwei Wiesen sowie dieser Länderei: acht Stücke von acht Morgen am Almeshoop, acht Stücke von sieben Morgen über der Zitterriede nach der Stockbörde, zwei Stück von zwei Morgen auf dem Nattenkamp, sechs Stück von zwei Morgen beim Wege, zwei an Hans Frickes Hof grenzende Morgen, sowie ein Acker von drei Morgen vor Klein Steinwedel, der an Hein Bettmanns Hof grenzt. Er verspricht ihnen eine Garantie.
Charter: B I 6/2
Date: 1768-11-09
Abstract: Ludwig, Weihbischof von Hildesheim und Abt des Michaelisklosters, belehnt nach dem Tod von Bernd Vornekahl in Nettlingen Andreas Heinrich Vornekahl, auch für seine Brüder Hans, Heinrich und Cord, alle Söhne von Andreas, und seine Vettern Cord, Sohn von Henni, Hans Heinrich Caspar und Johann Bernd, Söhne von Bernd, Henni, Hans Heinrich und Hans Jakob, Söhne von Cord, Henni Matthias, Sohn von Henni, Henni Matthias und Bartold, Söhne von Hans, sowie Bartold und Curd Hans, Söhne von Thies, alle Vornekahl genannt, mit einer Hufe Land und einem halben Hof mit Holzberechtigung, einer halben Hufe von 16 Morgen, dem halben Tassenhof mit einer Holzberechtigung, einer halben Hufe, einem halben Hof und einer Holzberechtigung in und vor Nettlingen.
Charter: B I 7
Date: 1771-12-31
Abstract: Abt Gabriel des Michaelisklosters erneuert nach dem Tod seines Vorgängers Ludwig und des Engelbert Timmermann die Belehnung seines auf dem Moritzberg wohnenden Sohnes Friedrich Timmermann, auch für seinen Bruder Johann, unter Ausschluss der anderen Verwandten, die Johann Timmermann im Rechtsstreit gegen die Heisterberg nicht zu Hilfe gekommen sind, mit einer halben zehntfreien Hufe Land vor Klein Förste. Er verspricht ihm eine Garantie.
Charter: B I 8
Date: 1776-08-21
Abstract: Abt Gabriel des Michaelisklosters in Hildesheim belehnt nach dem Tod von Jürgen Klusmann in Otze im Amt Burgdorf wiederum dessen Sohn Tiele, auch für seine Brüder Heinecke, Hans Heinrich, Henning und Christoffer, mit einem sattelfreien Hof mit 21 Morgen Land und drei Wiesen in Otze, welche zuvor die Lüskens und davor Henni Müller zu Lehen trugen. Statt eines Schocks geschnitzter Schüsseln sollen sie jährlich auf Michaelis zwei Gulden zinsen, er verspricht ihnen für die Belehnung eine Garantie.
Charter: B I 9/1
Date: 1800-11-06
Abstract: Abt Wilhelm des Michaelisklosters erneuert nach dem Tod seines Vorgängers Gabriel die Belehnung des auf dem Moritzberg wohnenden Friedrich Timmermann, auch für seinen Bruder Johann, unter Ausschluss der anderen Verwandten, die Johann Timmermann im Rechtsstreit gegen die Heisterberg nicht zu Hilfe gekommen sind, mit einer halben zehntfreien Hufe Land vor Klein Förste. Er verspricht ihm eine Garantie.
Charter: B I 9/2
Date: 1801-06-02
Abstract: Papst Pius VII. gewährt allen reuigen, geständigen und durch das Abendmahl gefestigten Gläubigen, die an der Oktave von Mariae Assumptio falls dies ein Sonntag ist, sonst am ersten der Oktave folgenden Sonntag die Kirche des Klosters Sankt Michael in Hildesheim besuchen und dort für die Einheit der christlichen Fürsten, die Ausrottung der vom wahren Glauben Abgefallenen und die Verherrlichung der heiligen Mutter Kirche beten, einen vollständigen Sündenablass.
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