Fond: Urkunden St. Michael (1001-1801)
Search inDE-BAH > UrkStMi >>
Charter: A VIII 14
Date: 1542-04-19
Abstract: Bischof Valentin von Hildesheim bezeugt, dass er Abt Hermann und dem Michaeliskloster in Hildesheim die 550 rheinischen Gulden, die er ihnen laut zweier Urkunden schuldet und zum Ägidiustag 1541 bzw. Ostern 1542 hätte zurückzahlen sollen, wegen der Beschwerung des Stiftes Hildesheim noch weiter schuldig bleiben muss. Der Abt und das Kloster gewähren ihm und seinen Bürgen einen Aufschub bis zur nächsten bewilligten Steuer und Landschatzung, aus der dann Kapital und Zinsen sicher bezahlt werden sollen. Bürgen sind Abt Ulrich des Godehardklosters, Domdekan Ludolf von Veltheim, Dekan Konrad Kock vom Heilig-Kreuzstift, Dekan Burkhard von Oberg von St. Andreas und die Domherren Andreas von Lochau und Brun von Teutleben.
Charter: A VIII 15
Date: 1551-09-29
Abstract: Abt Johann und das Michaeliskloster in Hildesheim belehnen Till Brandis, Bürgermeister der Stadt Hildesheim, mit vier neuen hildesheimischen Schillingen am Fronzins in der Stadt, und versprechen ihm dafür eine Garantie.
Charter: A VIII 16/2
Date: 1555-01-13
Abstract: Abt Johann des Michaelisklosters in Hildesheim erneuert die Belehnung des Hildesheimer Bürgers Hermann Timmermann mit einer vogteifreien halben Hufe Land vor Klein Förste und verspricht ihm dafür eine Garantie.
Charter: A VIII 16/1
Date: 1555-04-17
Abstract: Abt Johann, Prior Wilhelm, Senior Johann und das Michaeliskloster in Hildesheim nehmen von den Testamentsvollstreckern des verstorbenen Domvikars in Hildesheim Johann Alten, den Domvikaren Magister Johann Alten und Volbert Rauschenberg sowie dem Domkämmerer Peter Brun, 200 rheinische Gulden auf, die sie ihnen mit zehn Gulden jährlich verzinsen wollen. Sie können die Rente jährlich in der Woche nach Ostern ablösen nach vorheriger Kündigung zwischen Weihnachten und Lichtmess.
Charter: A VIII 17/1
Date: 1559-03-27
Abstract: Abt Johann, Prior Wilhelm, der Senior Johann Lübke und das Michaeliskloster in Hildesheim nehmen von Hans Heihe in Barfelde im Gericht Winzenburg 200 rheinische Gulden auf, wofür sie ihm, seiner Frau Katharina und ihren Nachkommen den Meierhof mit drei Hufen Land in Barfelde, den früher Cord Thöne besaß und jetzt selbiger Hans Heihe bewirtschaftet, zur Nutzung überlassen. Scheffelschatz und sonstige Abgaben an die Herzöge von Braunschweig gehen zu Lasten von Hans Heihe. Beide Seiten haben ein Rückkaufsrecht zu Ostern nach vorheriger Kündigung zu Weihnachten; nach erfolgter Rückzahlung des Kapitals soll Hans Heihe wie bisher jährlich zu Michaelis acht Malter Roggen und acht Malter Hafer als Zins von dem Meierhof geben.
Charter: A VIII 17/2
Date: 1559-04-18
Abstract: Abt Johann, Prior Wilhelm, Senior Johann und das Michaeliskloster in Hildesheim geben dem Bürger der Neustadt Hildesheim Henning Drews und seiner Frau Anna für 20 Taler eine Expektanz auf das Haus des Klosters an der Ecke der Wohldstraße nach dem Tod des derzeitigen Inhabers, des Hannoverschen Bürgers Hans Knese. Sie sollen das Haus auf eigene Kosten instand halten und jährlich ein kleines Pfund Hildesheimisch an Zins zahlen, je zehn Schilling zu Michaelis und zu Ostern. Nach ihrem Tod fällt das Haus frei an das Kloster zurück.
Charter: A VIII 18/1
Date: 1561-04-08
Abstract: Abt Johann, Prior Wilhelm und das Michaeliskloster in Hildesheim überlassen gegen 150 Gulden, den Gulden zu 40 Mathier gerechnet, auf zwölf Jahre ihre Hufe Land in Gadenstedt an Hans Thies ebendort. Nach Ablauf der zwölf Jahre können sie den Vertrag kündigen, wenn sie das Land aber erneut austun wollen, sollen Hans Thies und seine Erben ein Näherrecht daran haben.
Charter: A VIII 18/2
Date: 1566-02-15
Abstract: Abt Johann, Prior Wilhelm und das Michaeliskloster in Hildesheim verlängern den Vertrag, durch den ihr Vorfahr Abt Johann im Jahr 1552 ihren Hof mit 16 Hufen Land in Drispenstedt gegen Zahlung von 125 rheinischen Gulden für 16 Jahre an Jost Wildefür, Sohn des verstorbenen Bürgermeisters Hans Wildefür, verpachtet hatte, um zusätzliche 14 Jahre.
Charter: A VIII 20
Date: 1567-04-01
Abstract: Abt Johannes, Prior Wilhelm und das Michaeliskloster in Hildesheim nehmen von Meister Thomas von Busche d. Ä. 100 rheinische Gulden auf, wofür sie ihm eine jährliche Rente von fünf Gulden zu Ostern versprechen. Das Geld haben sie für Baumaßnahmen am neuen Refektorium verwendet. Beide Seiten können den Vertrag jährlich zu Weihnachten kündigen, die Rückzahlung erfolgt dann zum nächstfolgenden Ostern.
Charter: A VIII 19
Date: 1567-04-01
Abstract: Abt Johannes, Prior Wilhelm und das Michaeliskloster in Hildesheim nehmen von den Testamentsvollstreckern Johanns von Alten d. Ä., dem Domvikar Thomas Geilhoff und dem Domkämmerer und -schenken Peter Brun, 200 rheinische Gulden auf, wofür sie ihnen eine jährliche Rente von zehn Gulden, je zur Hälfte zu Michaelis und zu Ostern, versprechen. Das Geld haben sie für Baumaßnahmen am neuen Refektorium und der Kapelle verwendet. Beide Seiten können den Vertrag jährlich zu Weihnachten kündigen, die Rückzahlung erfolgt dann zum nächstfolgenden Ostern.
Charter: A VIII 21
Date: 1568-07-20
Abstract: Abt Johann und das Michaeliskloster in Hildesheim belehnen Joachim Brandis, Bürger in Hildesheim, mit vier neuen hildesheimischen Schillingen am Fronzins in der Stadt, und versprechen ihm dafür eine Garantie.
Charter: A VIII 22/1
Date: 1572-04-07
Abstract: Abt Johannes, Prior Johannes und das Michaeliskloster in Hildesheim nehmen von dem Hildesheimer Bürger Hans Schmidt 120 Gulden zu je 20 Mariengroschen auf, wofür sie ihm eine jährliche Rente von fünf Gulden, halb zu Ostern und halb zu Michaelis, versprechen. Nach neun Jahren können beide Seiten den Vertrag jeweils ein Vierteljahr zuvor auf Ostern oder Michaelis kündigen.
Charter: A VIII 22/2
Date: 1573-03-23
Abstract: Abt Johannes, Prior Johannes und das Michaeliskloster in Hildesheim nehmen von Kramer Krubben 160 Gulden zu je 20 Mariengroschen auf, wofür sie ihm eine jährliche Rente von acht Gulden zu Ostern versprechen. Beide Seiten können den Vertrag jährlich zu Weihnachten kündigen, die Rückzahlung erfolgt dann zum nächstfolgenden Ostern.
Charter: A VIII 23/1
Date: 1574-04-12
Abstract: Abt Johannes, Prior Johannes und das Michaeliskloster in Hildesheim nehmen von Jobst Krubben in Wesseln 200 Gulden zu je 20 Mariengroschen auf, wofür sie ihm eine jährliche Rente von zehn Gulden zu Ostern versprechen. Beide Seiten können den Vertrag jährlich zu Weihnachten kündigen, die Rückzahlung erfolgt dann zum nächstfolgenden Ostern.
Charter: A VIII 23/2
Date: 1577-04-08
Abstract: Abt Johannes, Prior Johannes und das Michaeliskloster in Hildesheim nehmen von Dechant, Senior und Kapitel des Heilig-Kreuzstifts in Hildesheim 200 Gulden auf, wofür sie ihnen eine jährliche Rente von zehn Gulden zwischen Michaelis und Martini versprechen. Beide Seiten können den Vertrag jährlich zu Weihnachten kündigen, die Rückzahlung erfolgt dann zum nächstfolgenden Ostern.
Charter: A VIII 24
Date: 1577-04-08
Abstract: Abt Hermann und das Godehardkloster, die Dechanten und Seniore der Stifte Mauritiusberg und Heilig-Kreuz, Propst Viktor und das Bartholomäusstift in der Sülze, Dechant und Senior der Andreaskirche sowie der Senior von St. Johannes nehmen von Abt Johann, Prior Johann und dem Michaelisstift in Hildesheim 300 Rheinische Gulden auf, die sie zur Abzahlung der 1000 Gulden benutzen, welche sie mit dem Domstift zusammen Hildebrand von Saldern geschuldet hatten. Das Kapital wollen sie dem Michaelisstift jährlich zwischen Michaelis und Martini mit 15 Gulden verzinsen, beide Seiten haben ein jährliches Kündigungsrecht zu Weihnachten bei Rückzahlung zum folgenden Ostern. Zur Sicherheit für Kapital und Zinsen setzen sie den Gläubigern alle ihre Güter, Zehnten und Renten.
Charter: A VIII 25/1
Date: 1581-09-29
Abstract: Abt Johannes, Prior Joachim und das Michaeliskloster in Hildesheim nehmen von Abt Heinrich, Prior und Kapitel des Klosters Clus bei Gandersheim 1200 Reichstaler auf, wofür sie ihnen eine jährliche Rente von 60 Talern zu den vier Terminen Weihnachten, Ostern, Johannes Baptista und Michaelis versprechen. Sie verpfänden für Kapital und Zinsen all ihre beweglichen und unbeweglichen Güter. Das Michaeliskloster kann den Vertrag jährlich zu Johannes Baptista kündigen, die Rückzahlung erfolgt dann zum nächstfolgenden Michaelis.
Charter: A VIII 25/2
Date: 1592-03-27
Abstract: lInhalt: Abt Johannes, Prior Kaspar und das Michaeliskloster in Hildesheim nehmen von Bartold Müller, Bürger in Pattensen, 600 Reichstaler auf, wofür sie ihm die jährlichen Kornzinse von den drei Hufen vor Pattensen erlassen, die er von ihnen zu Meierrecht hat, nämlich zwölf Malter Roggen, fünf Malter Gerste und zwölf Malter Hafer. Beide Seiten können den Vertrag jährlich zu Weihnachten kündigen, die Rückzahlung erfolgt dann zum nächstfolgenden Ostern.
Charter: A VIII 26/1
Date: 1598-03-20
Abstract: Abt Johann des Michaelisklosters in Hildesheim belehnt Dr. Johann Brandis, Bürger in Hildesheim, anstelle Barwart Brandis mit vier neuen hildesheimischen Schillingen am Fronzins in der Stadt, und verspricht ihm dafür eine Garantie.
Charter: A VIII 26/2
Date: 1602-01-17
Abstract: Abt Johann des Michaelisklosters in Hildesheim belehnt Bertram Brandis für seine Brüder Dr. Zacharias und Klaus, Söhne des verstorbenen Bertram Brandis, sowie seine Vettern Bertram und Kurd, Söhne des verstorbenen Hans Brandis, alle Bürger in Hildesheim, mit vier neuen hildesheimischen Schillingen am Fronzins in der Stadt, und verspricht ihm dafür eine Garantie.
Charter: A VIII 27/1
Date: 1605-07-18
Abstract: Abt Johann des Michaelisklosters in Hildesheim belehnt Dr. Johann Brandis, Bürger in Hildesheim, anstatt Barwert Brandis mit vier neuen hildesheimischen Schillingen am Fronzins in der Stadt, und verspricht ihm dafür eine Garantie.
Charter: A VIII 27/2
Date: 1605-12-12
Abstract: Abt Johann des Michaelisklosters in Hildesheim belehnt Bertram Brandis für seine Brüder Dr. Johann, Dr. Zacharias und Klaus, Söhne des verstorbenen Bertram Brandis, sowie seine Vettern Bertram und Kurd, Söhne des verstorbenen Hans Brandis, alle Bürger in Hildesheim, mit vier neuen hildesheimischen Schillingen am Fronzins in der Stadt, und verspricht ihm dafür eine Garantie.
Charter: A VIII 28/1
Date: 1611-04-26
Abstract: Abt Johann des Michaelisklosters in Hildesheim belehnt Dr. Johann Brandis, Bürger in Hildesheim, für seinen Bruder Joachim, ebenfalls Bürger in Hildesheim, sowie Dr. Christoffer und Tile, Söhne der verstorbenen Bertram und Hans Brandis, mit vier neuen hildesheimischen Schillingen am Fronzins in der Stadt, und verspricht ihm dafür eine Garantie.
Charter: A VIII 28/2
Date: 1617-08-27
Abstract: Abt Johann des Michaelisklosters in Hildesheim belehnt Dr. Johann Brandis, Bürger in Hildesheim, für seinen Bruder Joachim, Bürgermeister in Hildesheim, sowie Dr. Christoffer und Tile, Söhne der verstorbenen Bertram und Hans Brandis, mit vier neuen hildesheimischen Schillingen am Fronzins in der Stadt, und verspricht ihm dafür eine Garantie.
Charter: A VIII 29/1
Date: 1619-12-26
Abstract: Abt Johann, Prior Petrus, der Senior und das Michaeliskloster in Hildesheim leihen von Bartold Busch, bischöflichem Kanzleiverwandten, 200 Reichstaler, die sie zur Bezahlung der Landsteuer an den Erzbischof von Köln als Administrator des Stifts Hildesheim angewandt haben. Sie wollen Busch die Summe mit 5% verzinsen, als Pfand setzen sie ihm all ihren Besitz und speziell den Meierhof in Himmelsthür, den Hans Marheineke bebaut. Beide Seiten haben ein jährliches Kündigungsrecht zu Michaelis mit Rückzahlung des Darlehens zum folgenden Weihnachten.
Charter: A VIII 29/2
Date: 1626-02-02
Abstract: Abt Johann, Prior Petrus, der Senior und das Michaeliskloster in Hildesheim leihen von Nikolaus Eberhard von Schnetlage, Domherrn in Hildesheim, 400 Reichstaler, welche sie ihm jährlich auf Mariä Lichtmess mit 20 Reichstalern verzinsen wollen. Beide Seiten haben ein jährliches Kündigungsrecht zu Martini mit vierteljähriger Ankündigung, zur Sicherung von Kapital und Zins verpfänden sie all ihre Güter.
Charter: A VIII 30
Date: 1630-03-30
Abstract: Abt Johann, Prior Matthias und das Michaeliskloster in Hildesheim verschreiben Anna Drakenberg aus Laßbruch bei Rinteln eine Rente von 42 Reichstalern auf ein Kapital von 700 Reichstalern, welche sie in den Jahren 1622, 1625 und 1630 von ihr geliehen hatten, auszuzahlen jährlich auf Purificatio Mariä. Sie verpfänden dafür ihren freien Meierhof in Ahrbergen, den derzeit Harmen Ölffen bebaut. Beide Seiten haben ein jährliches Kündigungsrecht zu Weihnachten mit Rückzahlung zum folgenden Ostern.
Charter: A VIII 31
Date: 1632-09-04
Abstract: Abt Johann, Prior Matthias, der Senior und das Michaeliskloster in Hildesheim überlassen Arndt Nobben, Bürger in Hildesheim, acht Morgen Land im Lahemühler Feld beim Steuerwalder Fußweg unterhalb der Hohgärten und der hannoverschen Heerstraße, zur Verzinsung der 250 Reichstaler, die sie von ihm teils in Form von Lebensmitteln, Kleidung und Stoff, teils auch bar zur Aufbringung der 2000 Reichstaler Kriegssteuer, die das Stift Hildesheim dem König von Schweden zahlen musste, erhalten haben. Beide Teile können den Vertrag alle vier Jahre mit einer halbjährigen Frist kündigen.
Charter: A VIII 32/1
Date: 1636-04-08
Abstract: Kaiser Ferdinand II. nimmt auf Bitte von Heinrich Spichernagel, Abt von St. Pantaleon in Köln und Präsident der Bursfelder Kongregation, alle Klöster dieser Kongregation, namentlich aber die Klöster Corvey, Marienmünster, Minden und St. Michaelis in Hildesheim in seinen und des Reichs Schutz.
Charter: A VIII 32/2
Date: 1642-12-11
Abstract: Domina Katherina Ruters des Klosters Neukloster (bei Buxtehude) gratuliert dem Abt des Michaelisklosters in Hildesheim zur Wiedererlangung der Klostergebäude und bittet, man möge ihnen den Klosterprior, der als Geistlicher zu ihnen abgeordnet war, auch weiterhin belassen.
Charter: A VIII 33
Date: 1652-05-14
Abstract: Abt Johann, Prior Wilhelm, der Senior und das Michaeliskloster in Hildesheim belehnen Carsten Christof von Wobersnow, Erbsassen in Nettlingen, stifthildesheimischen Hofrichter, Kämmerer und Schatzrat, Drost zum Wohldenberg, mit Gütern, die zuvor die von Saldern zu Lehen trugen, nämlich vier Hufen Land und vier Kothöfe am Markt, einem Hof am Thie, dem halben Wipperhof, der jetzt zu einem Teich gemacht ist, drei Hufen Land und zwei Kothöfen beim Sattelhof, einem Kothof in der Kornstraße, dem Schreiberhof, einer Wiese und einer Teichstätte im Hagen, ferner mit anderthalb Höfen und sechs Morgen Land in Helmersen und im Elveder Feld, jedoch ohne den Sattelhof, der durch Vertrag vom 9. Juli 1569 eigentümlich an die von Saldern verkauft worden war.
You are copying a text frominto your own collection. Please be aware that reusing it might infringe intellectual property rights, so please check individual licences and cite the source of your information when you publish your data