Fond: Urkunden St. Michael (1001-1801)
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Charter: A VII 15
Date: 1001 ohne Tagesdatum (vor April 2) (auskultierte Kopie ohne Datum)
Abstract: Papst Silvester II. gewährt dem Kloster St. Michael in Hildesheim auf Bitten des persönlich anwesenden Bischofs Bernward und Kaiser Ottos III. umfangreiche Ablässe an den Festtagen St. Michael, St. Laurentius, St. Tiburtius, Assumptio Marie, Maria Magdalena, St. Mauritius, St. Vincentius, den Weihetagen der Krypta und der Altäre, sowie den Tagen St. Cäcilie, St. Clemens, St. Felicitas und St. Katharina.
Charter: A VII 13
Date: undatiert
Abstract: Der Hildesheimer Bischof Hezilo überträgt auf Bitten des Abtes Meinward durch seinen Notar Gevehard dem Michaeliskloster zu Händen seines Notars Burkhard 40 Joch Land, 10 beim Kloster zwischen dem Weinberg und dem Hain, 30 am jenseitigen Ufer des Flusses Innerste, wofür ihm Abt Meinward als Gegenleistung 65 Joch und zwei Hausstellen überlässt, eine davon mit 30 Joch im Dorf Drothe, die andere mit 35 Joch im Dorf Warzen (Wardusheim).
Charter: A VII 15/2
Date: 1140-11-22
Abstract: Bischof Bernhard von Hildesheim genehmigt unter Zustimmung des Abtes Dietrich des Michaelisklosters auf Vermittlung des Vogts Walter in Hasekenhusen (Winzenburg) den dortigen Einwohnern, dass sie sich eine neue Kapelle als Zuflucht bei feindlichen Überfällen gebaut haben. Der Kirche in Everode (Eveniggerod), der sie bisher eingepfarrt waren, wollen sie die bisherigen Abgaben sowie zusätzlich sechs Schillinge am Cäcilientag geben, wofür der Geistliche in Everode alle gottesdienstlichen Handlungen in Hasekenhusen durchführen wird.
Charter: A VII 16
Date: 1162
Abstract: Bischof Herimann von Hildesheim überträgt dem Michaeliskloster zu Händen seines Abtes Burkhard und des Vogtes Ludolf fünf Hufen in Ingeln (Igginleve) auf Bitten des Ministerialen Friedrich, der dieses Gut vom Domstift zu Lehen hatte. Es soll immer zum besonderen Nutzen der Brüder dienen.
Charter: A VII 19
Date: ohne Datum (1171-1190)
Abstract: Abschrift zweier Urkunden: 1) Bischof Adelog von Hildesheim überträgt Abt Dietrich und dem Michaeliskloster viereinhalb Hufen mit zwei Hofstellen in Oldendorf, welche die Domministerialen Bertold und Ulrich zu Lehen hatten und dem Kloster für 70 Mark verkauft haben. 2) Bischof Adelog von Hildesheim überträgt Abt Dietrich und dem Michaeliskloster vier Hufen in Ingeln, welche die Domministerialen Friedrich und Konrad zu Lehen hatten. Konrad hat seinen Anteil dem Kloster für zwölfeinhalb Mark verkauft, Friedrich für sich und seine Frau ein lebenslanges Nutzungsrecht ausbedungen.
Charter: A VII 18
Date: ohne Datum (1190-1194)
Abstract: Bischof Berno von Hildesheim überlässt dem Michaeliskloster mit Zustimmung des Domkapitels seinen Anteil an den milden Gaben, um dessen Abt Dietrich (II.) die Unkosten und Beschwerden zu ersetzen, die ihm in Rom bei den Bemühungen um die Heiligsprechung des Bischofs Bernward entstanden waren.
Charter: A VII 20
Date: 1197
Abstract: Abt Dietrich II. des Michaelisklosters bezeugt, dass der Ministeriale seines Klosters Burkhard von Essem von Frau Hedwig von Rodent, Domministerialin, und ihren Söhnen Gerung, Siegfried und Ekbert 22 Joch Land und eine Hofstelle in Essem gekauft und dem Kloster zu Lehen aufgetragen hat. Falls er und seine Frau ohne legitime Erben sterben, so soll das Gut zu gleichen Teilen an die Tochter von Burkhards erster Frau Reinswith und den Sohn von Mechthild kommen; falls diese ebenfalls ohne legitime Erben sterben, so fällt es dem Kloster heim.
Charter: A VII 17
Date: ohne Datum (1197, vgl. Urk. A VII 20, v. a. Zeugenreihe)
Abstract: Abt Dietrich II. des Michaelisklosters bezeugt, dass der Ministeriale seines Klosters Burkhard von Essem von Gerburg, Witwe von Benzo, Domministerialin, und ihren Söhnen Eilbert, Arnold, Siegfried und Johannes 42 Joch Land und zwei Hofstellen in Essem gekauft und dem Kloster zu Lehen aufgetragen hat. Falls er und seine Frau ohne legitime Erben sterben, so soll das Gut zu gleichen Teilen an die Tochter von Burkhards erster Frau Reinswith und den Sohn von Mechthild kommen; falls diese ebenfalls ohne legitime Erben sterben, so fällt es dem Kloster heim.
Charter: A VII 21/2
Date: 1200-05-20
Abstract: Papst Innozenz III. überträgt das Privileg, an Festtagen Mitra und Ring zu tragen, welches Papst Coelestin III. Abt Dietrich II. des Michaelisklosters verliehen hatte, auch auf dessen Nachfolger.
Charter: A VII 21/1
Date: 1204
Abstract: Bischof Hartbert von Hildesheim ratifiziert die Regelungen, die der nach 24jähriger Amtszeit von der Epilepsie getroffene Abt Dietrich II. des Michaelisklosters anlässlich seiner Abdankung getroffen hat. U. a. behält er sich gewisse Güter auf Lebenszeit vor, das Recht, sich ein eigenes Haus zu bauen und einen der Konventualen sich zum Gefährten und Pfleger zu wählen.
Charter: A VII 22
Date: 1205
Abstract: Bischof Hartbert von Hildesheim bestätigt das Testament des ehemaligen Abtes des Michaelisklosters Dietrich II. mit zahlreichen Einzelverfügungen.
Charter: A VII 23/1
Date: 1232-08-13
Abstract: Bischof Konrad II. bezeugt, dass Abt Dietmar und das Michaeliskloster von Hildebrand von Drispenstedt einen Hof mit vier Hufen in Essem mit dem Zehnten für 130 Pfund Hildesheimisch gekauft und Hildebrand von Drispenstedt diese Güter vor ihm mit Zustimmung seiner Frau Eilrad dem Kloster aufgelassen hat.
Charter: A VII 23/2
Date: 1240
Abstract: Abt Dietmar und das Michaeliskloster übergeben Alsith und seiner Frau Weichmut für 60 Pfund auf Lebenszeit die Lehngüter in Essem, welche ihnen Hildebrand von Drispenstedt für 70 Pfund verpfändet hatte. Wenn Hildebrand die Güter auslöst, so erhalten Alsith und Weichmut andere Güter in Tossem. Von den Einkünften der Güter soll ein Pfund zur Begehung ihres Jahresgedächtnisses dienen, außerdem werden sie in die Gebetsgemeinschaft des Klosters aufgenommen.
Charter: A VII 24/1
Date: 1246-12-05
Abstract: Papst Innozenz IV. gestattet Erzbischof (Siegfried III.) von Mainz, seinem Freund dem Abt des Michaelisklosters in Hildesheim den Gebrauch von Ring, Handschuhen, Sandalen, Dalmatika und Tunika zu erlauben, sowie das Recht, Altardecken, sowohl Diakons- wie auch Priestergewänder sowie nach Art der Päpste das Kirchenvolk beim Verlassen der Kirche nach den Gottesdiensten zu segnen.
Charter: A VII 24/2
Date: 1253-01-10
Abstract: Bischof Heinrich von Hildesheim bezeugt, dass die Brüder Nantwig von Wülfingen und Gerhard von Gandersheim sowie ihre Schwester Jutta und Nantwigs Ehefrau Adelheid drei vogteifreie Hufen in Essem, welche Abt Gottschalk und das Michaeliskloster in Hildesheim für 90 Pfund hildesheimisch von ihnen gekauft hatten, vor ihm aufgelassen haben. Als Lehnsherr überträgt er die Güter daraufhin den Käufern und bedingt sich eine Gebetsgemeinschaft aus.
Charter: A VII 25
Date: 1255-04-10
Abstract: Bischof Heinrich von Hildesheim bezeugt, dass Abt Gottschalk und das Michaeliskloster in Hildesheim sich die Vogtei über all ihre Güter erworben haben, die vom Bischof an die Grafen von Wohldenberg und von diesen an Lippold vom Altenmarkt verlehnt war. Das Kloster gab den Grafen von Wohldenberg für jede Hufe drei Pfund, von denen die Grafen jeweils zwei an Lippold vom Altenmarkt weitergaben. Der Bischof erhielt für die Abtretung seiner Rechte die Hälfte des Zehnten in Betheln, welche dem Kloster für 55 Pfund von den Gläubigern des verstorbenen Bischofs Konrad verpfändet worden war. Die erworbenen Hufen samt den Litonen und all ihrem Besitz befanden sich in den Dörfern Hoheneggelsen, Nettlingen, Söhlde, Himstedt, Hüddessum, Eddessum, Bledeln, Sorsum, Össelse, Helperde, Heisede, Gödringen, Drothe, Ahrbergen, Himmelsthür, Wrisbergholzen, Segeste, Grafelde, Everode, Eissem, Wallenstedt, Heinum, Dötzum, Betheln, Barfelde, Stemmen, Levingen, Ösede, Mehle, Swalenhusen, Völksen und Nettelrede.
Charter: A VII 26/1
Date: 1268-11-15
Abstract: Abt Dietrich und das Godehardikloster in Hildesheim bezeugen den Tausch von dreieinhalb Hufen aus ihrem Besitz in Mahlum, welche Ludolf von Lutter von ihnen zu Lehen trug, gegen drei Hufen in Rode im Besitz des Michaelisklosters, welche Ritter Konrad von Rode von Abt Ernst und dem Michaeliskloster zu Lehen trug.
Charter: A VII 26/2
Date: 1274-05-18
Abstract: Papst Gregor X. bestätigt dem Michaeliskloster in Hildesheim alle Freiheiten, Immunitäten und Exemtionen, die ihm von seinen Vorgängern sowie weltlichen Fürsten verliehen worden sind.
Charter: A VII 27/1
Date: 1295-10-26
Abstract: Herzog Albert von Braunschweig bezeugt auf Bitten des Abtes Ernst des Michaelisklosters in Hildesheim, dass jener die Vogtei über vier Hufen des Klosters in Hallendorf gekauft hat. Die Vogtei wurde von den Brüdern Burkhard, Ekbert und Hermann von Wolfenbüttel ihrem Lehnsherrn, dem Grafen Meinhard von Schladen und von diesem seinem Lehnsherrn, dem Bischof von Hildesheim, aufgelassen.
Charter: A VII 27/2
Date: 1296-07-04
Abstract: Bischof Siegfried von Hildesheim bestätigt die von sechs italienischen Erz- und Bischöfen dem Michaeliskloster verliehenen Ablässe von je 40 Tagen und fügt einen weiteren 40tägigen Ablass hinzu.
Charter: A VII 28
Date: 1303-03-25
Abstract: Herzog Albert von Braunschweig verkauft dem Michaeliskloster in Hildesheim für 100 Mark Silber die Vogtei über 18 1/2 Hufen Klosterland in Groß Lafferde. Er verzichtet ausdrücklich auf alle Rechte und Ansprüche gegenüber den Bauern und Kolonen, die diese Länderei bearbeiten, und verspricht dem Kloster eine Garantiestellung.
Charter: A VII 29
Date: 1312-06-08
Abstract: Abt Heinrich, Prior Johannes und das Michaeliskloster in Hildesheim quittieren den Müllern in der Stadt Hildesheim den Empfang von vier Pfund Wachs, welche sie seit undenklichen Zeiten zum ewigen Licht beisteuern, das in ihrer Kirche bei Seelenmessen und Vigilien brennt.
Charter: A VII 30/1
Date: 1312-07-10
Abstract: Ritter Hermann von Stemmen lässt vor Zeugen dem Vogt der Stadt Hildesheim Albert, den Ratsherren Bernhard und seinem Sohn Wilbrand von Heyersum sowie dem Bürger Heinrich Herrnessekens eine Jahresrente von einer Mark am Haus des Bürgers Konrad von Ahrbergen auf dem Alten Markt auf und überträgt sie dem Michaeliskloster, das dafür die Jahresgedächtnisse von ihm, seiner Frau, seinem Vater und seiner Mutter begehen soll.
Charter: A VII 30/2
Date: 1327-03-24
Abstract: Ritter Konrad von Saldern verkauft mit Zustimmung seiner Söhne, des Ritters Johannes und des Knappen Konrad, dem Michaeliskloster in Hildesheim seine Echtwort zwischen Groß- und Klein-Steinwedel. Er verspricht den Käufern eine Garantie und dass er sie im Besitz der Echtwort, die sie dort schon innehatten, nicht behindern wird.
Charter: A VII 31/1
Date: 1333-11-18
Abstract: Die Ritter Lippold und Basilius sowie die Knappen Beyer und Johannes, Brüder von Rössing, gestatten ihrer Stiefmutter Kunigunde aus dem Geschlecht derer von Saldern, ihr Haus in der Neuen Straße in Hildesheim den Klöstern St. Michaelis und St. Mariae Magdalenae zu schenken.
Charter: A VII 31/2
Date: 1342-05-25
Abstract: Albert, Siegfried und Beseko, Söhne des verstorbenen Ritters Lippold von Rössing, sowie Lippold, Sohn von Beyer, Brüder von Rössing, gestatten Kunigunde aus dem Geschlecht derer von Saldern, welche die Stiefmutter ihrer Väter war, ihr Haus in der Neuen Straße in Hildesheim den Klöstern St. Michaelis und St. Mariae Magdalenae zu schenken.
Charter: A VII 31
Date: 1342-05-25
Abstract: Die Brüder Burkhard, Lippold und Gebhard, Söhne des Burkhard von dem Hagen, gestatten Kunigunde, Ehefrau des verstorbenen Lippold von Rössing, ihr Haus in der Neuen Straße in Hildesheim den Klöstern St. Michaelis und St. Mariae Magdalenae zu schenken.
Charter: A VII 32/1
Date: 1363-02-22
Abstract: Die Edelherren Gottschalk und Johann von Plesse versprechen dem Ex-Abt des Michaelisklosters Konrad von Steinberg, dass sie seine Güter und Hörigen in Renshausen die nächsten drei Jahre über wie ihr eigenes Gut schützen wollen, ebenso den Knecht, den er zur Abholung der Erträge dorthin schickt. Als Gegenleistung erhalten sie zwei Mark jährlich aus dem Zins und den kleinen Zehnten. Nach drei Jahren oder wenn sie in der Zwischenzeit sterben sollten fallen die Güter frei an Konrad zurück. Sollte er sterben, so gehen die Güter an das Michaeliskloster über. Ritter Heinrich, Knappe Dietmar auf der Burg Lindau, beide von Hardenberg, sowie Ritter Bertold und Knappe Johann von Adelebsen verpflichten sich als Bürgen zum Einlager in Göttingen.
Charter: A VII 32/2
Date: 1406-02-22
Abstract: Die Brüder Ernst und Hermann Wrisberg erhalten von Abt Albert und dem Michaeliskloster in Hildesheim einen Hof mit vier Hufen in Dietrichsholzen (Wrisbergholzen) gegen einen jährlichen Zins von drei Mark Hildesheimisch. Sie wollen die Güter nicht weiter verpachten oder beschweren, nach ihrem Tode fallen sie an das Michaeliskloster zurück. Der Ritter Heinrich von Steinberg und der Knappe Hans von Ütze verbürgen sich für die Einhaltung dieses Vertrages.
Charter: A VII 33/1
Date: 1412-10-18
Abstract: Abt Albert und das Michaeliskloster in Hildesheim bezeugen, dass ihr Prior Cord Hofmeister ihnen zehn Mark Hildesheimisch zur Auslösung des halben Zehnten in Handorf (Heddendorpe) von den in Braunschweig wohnenden von Evensen geliehen hat. Dafür soll er auf Lebenszeit und nach seinem Tod der derzeitige Küster Heinrich von Hameln ebenfalls auf Lebenszeit jährlich eine Mark Zins aus dem genannten Zehnten erhalten, nach ihrer beider Tod fällt der Zins wieder dem Kloster zu.
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