Fond: Urkunden St. Michael (1001-1801)
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Charter: A VII 33/1
Date: 1412-10-18
Abstract: Abt Albert und das Michaeliskloster in Hildesheim bezeugen, dass ihr Prior Cord Hofmeister ihnen zehn Mark Hildesheimisch zur Auslösung des halben Zehnten in Handorf (Heddendorpe) von den in Braunschweig wohnenden von Evensen geliehen hat. Dafür soll er auf Lebenszeit und nach seinem Tod der derzeitige Küster Heinrich von Hameln ebenfalls auf Lebenszeit jährlich eine Mark Zins aus dem genannten Zehnten erhalten, nach ihrer beider Tod fällt der Zins wieder dem Kloster zu.
Charter: A VII 33/2
Date: 1417-07-25
Abstract: Abt Dietrich des Michaelisklosters in Hildesheim bezeugt, dass Streit und Klage, die die Brüder Henning, Hermann, Hans und Bertold Hampe vor dem Richter des Falls, dem Dekan Reinhard des Cyriakusstifts vor Braunschweig, gegen Bernd Hermens wegen vier Hufen Land in der Gemarkung Ingeleben geführt hatten, friedlich beigelegt sind. Obwohl Bernd Hermens als Inhaber des Landes dem Michaeliskloster jahrelang richtig den Zins davon gezahlt hatte, verzichtet er jetzt auf das Gut, das daraufhin den Hampes meiersweise gegeben wird.
Charter: A VII 34/2
Date: 1436-09-06
Abstract: Das Baseler Konzil beauftragt den Offizial der Bremer Kirche, die Klagen des Abtes Dietrich und des Michaelisklosters in Hildesheim gegen Bischof Johannes von Halberstadt, Johannes von Springe und andere Ritter der Diözese Halberstadt, sie hätten die Besitzungen des Klosters in jener Diözese beeinträchtigt, zu untersuchen und zu entscheiden, was deswegen geschehen soll.
Charter: A VII 34/1
Date: 1441-06-16
Abstract: Bischof Heinrich von Münster erteilt allen Pilgern, die das Michaeliskloster in Hildesheim aufsuchen, einen 40-tägigen Ablass, sowie einen weiteren solchen, wenn sie das im Michaeliskloster verkaufte Pilgerzeichen tragen und daheim von ihrer Reise berichten.
Charter: A VII 35/1
Date: 1441-06-16
Abstract: Bischof Magnus von Hildesheim erteilt allen Pilgern, die das Michaeliskloster in Hildesheim aufsuchen, einen 40-tägigen Ablass, sowie einen weiteren solchen, wenn sie das im Michaeliskloster verkaufte Pilgerzeichen tragen und daheim von ihrer Reise berichten.
Charter: A VII 35/2
Date: 1441-06-16
Abstract: Administrator Erich von Osnabrück erteilt allen Pilgern, die das Michaeliskloster in Hildesheim aufsuchen, einen 40-tägigen Ablass, sowie einen weiteren solchen, wenn sie das im Michaeliskloster verkaufte Pilgerzeichen tragen und daheim von ihrer Reise berichten.
Charter: A VII 36/1
Date: 1441-07-21
Abstract: Johannes Titularbischof von Missinum, Generalvikar der Bischöfe Magnus von Hildesheim und Albert von Minden, erteilt allen Pilgern, die das Michaeliskloster in Hildesheim aufsuchen, zu seinen Bedürfnisse beitragen oder das dort verkaufte Pilgerzeichen tragen, einen 40-tägigen Ablass.
Charter: A VII 36/2
Date: 1447-09-27
Abstract: Bischof Magnus von Hildesheim bestätigt und ratifiziert die Ablässe zugunsten der Verehrung der Reliquien der 11.000 Jungfrauen im Michaeliskloster in Hildesheim, welche vom Erzbischof von Köln sowie den Bischöfen von Münster, Minden, Osnabrück und Verden ausgestellt worden sind.
Charter: A VII 37
Date: 1449-09-26
Abstract: Johannes, Titularbischof von Missinum, erteilt allen, die freitags zur neunten Stunde beim Läuten der großen Glocke im Michaeliskloster bestimmte Gebete sprechen, einen 40-tägigen Ablass.
Charter: A VIII 1/1
Date: 1452-04-08
Abstract: Von 25 Mönchen des Michaelisklosters in Hildesheim unterschriebene Petition, dass ihr Kloster der Bursfelder Kongregation angeschlossen werden möge. Sie versprechen, sich der Reform zu unterwerfen, auf Anordnung in jedes andere Kloster zu gehen und künftig niemanden zum Abt zu wählen, der sich nicht der Reform angeschlossen hat.
Charter: A VIII 1/2
Date: 1464-09-27
Abstract: Der Hildesheimer Bürger Heinrich Oldekop reversiert sich gegen Abt Heinrich und das Michaeliskloster wegen der Belehnung mit sieben Schilling und zweimal achtzehn Pfennigen Hildesheimisch aus dem Fronzins. Seine Frau Gese soll an diesem Lehen eine Leibzucht haben.
Charter: A VIII 3/1
Date: 1474-09-29
Abstract: Die Hildesheimer Bürger Hans und Heinrich Oldekop reversieren sich gegen Abt Hermann und das Michaeliskloster in Hildesheim wegen der Neubelehnung mit drei neuen Schillingen am Fronzins der Stadt Hildesheim, die sie bisher vom verstorbenen Abt Heinrich besessen hatten.
Charter: A VIII 3/2
Date: 1474-09-30
Abstract: Die Hildesheimer Bürger die Brüder Lampe und Heinrich Oldekop sowie Cord Oldekop reversieren sich gegen Abt Hermann und das Michaeliskloster wegen der Belehnung mit sieben neuen Hildesheimischen Schillingen aus dem Fronzins der Stadt, welche sie früher von dem verstorbenen Abt Heinrich besessen hatten.
Charter: A VIII 4/1
Date: 1482-03-16
Abstract: Abt Hermann des Michaelisklosters in Hildesheim belehnt Hans Brandes d. Ä. und die Seinen mit vier neuen Schillingen Hildesheimisch am Fronzins in der Stadt Hildesheim.
Charter: A VIII 4/2
Date: 1487-10-31
Abstract: Abt Johannes, Prior Johannes und der Konvent des Michaelisklosters in Hildesheim bezeugen, dass sie von Heinrich Münden, Stiftsherr an St. Crucis, tausend Gulden an dem Bavenstedter Zehnten in der Landwehr vor Hildesheim zugunsten der Armen in ihrem Hospital erhalten haben. Sie sollen zunächst für ihren Aufwand aus den Erträgen des Zehnten je ein halbes Fuder Roggen, Gerste und Hafer für sich behalten, von dem Rest sollen an jedem Samstag unter den Armen 14 Schillinge verteilt werden, oder soviel wie aufkommt. Sollten Lucke Unvorzagt und Gese Remmers, die derzeit in Lafferde wohnen, in das Hospital ziehen, so erhalten sie eine doppelte Portion. Falls die tausend Gulden abgelöst werden, so sollen sie sie wiederum so anlegen, dass diese Stiftung davon gehalten werden kann.
Charter: A VIII 5/1
Date: 1488-01-02
Abstract: Abt Johann des Michaelisklosters in Hildesheim belehnt Hans Brandes d. Ä., Bürger in Hildesheim, mit vier neuen hildesheimischen Schillingen am Fronzins in der Stadt.
Charter: A VIII 5/2
Date: 1499-03-13
Abstract: Der kaiserliche öffentliche Notar Ludolf Müller bezeugt in einem Notariatsinstrument, dass der Vertrag, durch den Abt und Konvent des Michaelisklosters in Hildesheim einen Jahreszins von 40 neuen Braunschweigischen Schillingen aus ihrem Meiergut mit vier Hufen in Ingeleben im Bezirk Jerxheim des Bistums Halberstadt an den Stiftsherrn an St. Leonhard vor Braunschweig Bernd Pepperkorn, dessen Vater und Erben wiederkäuflich für 20 Mark Braunschweigisch verkauft hatten, nachdem er mehr als 73 Jahre bestanden hatte, im Jahre 1493 aufgekündigt worden ist. Nachdem das Kloster Bernd Pepperkorn die 20 Mark sowie weitere siebeneinhalb Mark Braunschweigisch für Bauten und Verbesserungen an dem Gut gegeben hatte, bekennt dieser, dass er das Geld unter seinen Schwestern verteilt habe und sie nunmehr keinerlei Ansprüche mehr an das Kloster zu stellen hätten.
Charter: A VIII 12
Date: 1502-10-04
Abstract: Abt Johannes, Prior Friedrich und der Konvent des Michaelisklosters in Hildesheim leihen von den Vikaren der Andreaskirche in Hildesheim 200 Rheinische Gulden, mit denen sie dem Hildesheimer Bürger Hans Warlemann die 120 Gulden zurückgezahlt haben, die sie bei ihm geliehen hatten. Mit 40 Gulden wurde Timm Bocks Leibgeding von sechs Gulden bei ihnen abgelöst, und die restlichen 40 Gulden haben sie am ehemals von Dötzum'schen Hof verbaut. Sie verkaufen den Vikaren dafür eine jährliche Rente von acht Gulden, halb zu Ostern und halb zu Michaelis, die sie jederzeit mit einer vierteljährigen Frist durch Rückzahlung der 200 Gulden ablösen können.
Charter: A VIII 6/1
Date: 1511-12-21
Abstract: Der päpstliche Notar und Kleriker der Diözese Mainz Johannes Edessem bezeugt in einem Notariatsinstrument, dass die Brüder Olven und Henning Hartmann eine Hufe Land mit einem Hof und einer Echtword im Dorf Hüddessum, die ihnen von Cord Welink und Heinrich Kinderding für 80 Gulden und 70 Lübische Pfund verpfändet war, nach Rückzahlung des Geldes den Besitzern aufgelassen und zurückgegeben haben. Wegen der Teilsumme von 70 Lübischen Pfund, die sich Cord Hartmann unter der falschen Behauptung, er sei Erbe der Brüder Hartmann, erschwindelt hatte, wollen sie die Besitzer des Gutes nicht weiter behelligen, sondern sich an Cord Hartmann selber halten.
Charter: A VIII 6/2
Date: 1512-12-10
Abstract: Abt Johann des Michaelisklosters in Hildesheim belehnt den Bürgermeister Henning Brandis d. Ä. mit vier neuen Schillingen am Fronzins der Stadt Hildesheim.
Charter: A VIII 7/1
Date: 1515-01-05
Abstract: Abt Johannes, Prior Hermann und der Konvent des Michaelisklosters in Hildesheim haben vom Dekan und den Kanonikern der Andreaskirche in Hildesheim 200 Rheinische Gulden geliehen, mit denen sie ihre Schulden beim Bürgermeister der Stadt Braunschweig Gerke Paul bezahlt haben. Sie verkaufen ihnen dafür einen jährlichen Zins von 24 kleinen Pfund Hildesheimisch aus ihren Häusern im Wohle beim Kloster, jeweils halb an Johannis und Weihnachten zu zahlen, den sie durch Rückzahlung der 200 Gulden zu einem der beiden Zinstermine nach vorhergehender dreimonatiger Kündigung ablösen können.
Charter: B I 2/2
Date: 1516-06-10
Abstract: Die Brüder Hans und Erasmus von Saldern bezeugen auch für ihre Vettern Klaus und Ludolf, dass sie dem Kloster Neuwerk in Goslar drei Viertel des Zehnten in Hetelde (wüst bei Gielde) für 128 Gulden wiederkäuflich verkauft haben. Sie lassen das Gut dem Lehnsherrn, dem Bischof von Hildesheim, auf.
Charter: A VIII 7/2
Date: 1521-11-12
Abstract: Abt Hermann des Michaelisklosters in Hildesheim belehnt den Bürgermeister Henning Brandis mit vier neuen Schillingen Hildesheimisch am Fronzins in der Stadt.
Charter: A VIII 8/1
Date: 1523-06-22
Abstract: Abt Hermann, Prior Otto und der Konvent des Michaelisklosters in Hildesheim nehmen von Bertram Soltmann 200 kleine Pfund Hildesheimisch auf und verschreiben ihm dafür einen jährlichen Zins von acht Pfund, jeweils zur Hälfte auszuzahlen an Michaelis und Ostern. Sie können den Zins durch Rückzahlung des Kapitals zu einem der beiden Zinstermine nach vierteljähriger Kündigung rückkaufen.
Charter: A VIII 8/2
Date: 1530-03-01
Abstract: Abt Hermann des Michaelisklosters in Hildesheim belehnt Dr. Hans Brandis, Sohn des verstorbenen Hans Brandis, Bürger in Hildesheim, mit vier neuen Schillingen aus dem Fronzins in Hildesheim, und verspricht ihm dafür eine Garantie.
Charter: A VIII 9/1
Date: 1531-05-28
Abstract: Abt Hermann des Michaelisklosters in Hildesheim belehnt Tilo Brandis, Sohn des verstorbenen Henning Brandis, Bürger in Hildesheim, mit vier neuen Schillingen aus dem Fronzins in Hildesheim, die dem Kloster durch den Tod von Dr. Hans Brandis heimgefallen waren, und verspricht ihm dafür eine Garantie.
Charter: A VIII 9/2
Date: 1531-12-08
Abstract: Abt Hermann des Michaelisklosters in Hildesheim belehnt Bertold von Gadenstedt, des verstorbenen Bertolds Sohn, auch zu behuf seines Vetters Burkhard, mit einem Hof in Rodersen, einer Hufe in Nienstedt und vier Hufen in Cramme, und verspricht ihm dafür eine Garantie.
Charter: A VIII 10
Date: 1536-05-10
Abstract: Kurfürst Albrecht von Brandenburg, Kardinalpriester von St. Petri ad vincula, Erzbischof von Mainz und Magdeburg, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs für Deutschland und Administrator des Stifts Halberstadt bezeugt während der Vakanz des Hildesheimer Bischofsstuhls, dass der Domherr in Hildesheim Brun von Teutleben, Johann Oldekop, der Stiftsherr Johann und Dietrich Schulenberg, Vikar an der Kreuzkirche in Hildesheim, alle gemeinsam Testamentsvollstrecker des verstorbenen Johann Knoke, gewesenen Stiftsherren an der Kreuzkirche, aus dem Nachlass und ihren eigenen Geldern eine Vikarie am Kreuzaltar in der Kapelle St. Lamberti in Hildesheim stiftet wollen. Zur Ausstattung sollen die Zinsen von 400 Rheinischen Gulden dienen, die an verschiedenen Stellen zu 5% angelegt sind, dafür soll der Vikar drei spezifizierte Messen wöchentlich, sonntags, mittwochs und freitags, zu halten verpflichtet sein. Er soll selber Wein, Oblaten, Kerzen und Paramente beschaffen und dem Inhaber der Kapelle in nichts hinderlich sein, ihm vielmehr seine Opfergelder abliefern. Erster Inhaber der Vikarie soll Heinrich Grevinkhausen sein, nach seinem Tod sollen zunächst die von Teutleben, nach deren Aussterben der Vogt des Michaelisklosters in Hildesheim das Präsentationsrecht haben, letzterer allerdings nur pro forma, auf Anweisung des Abtes, dem auch die Bestätigung obliegt. Die zugehörigen Urkunden werden im Kloster deponiert; falls welche der Kapitalien abgelöst werden, so soll der Abt die Gelder wieder neu anlegen.
Charter: A VIII 11
Date: 1540-03-31
Abstract: Abt Hermann, Prior Dietrich und der Konvent des Michaelisklosters in Hildesheim bezeugen, dass sie von Dietmar Heyse, Pfarrer an der Nikolaikirche auf dem Damm, 100 kleine Pfund Hildesheimisch aufgenommen haben, welche sie ihm jährlich mit fünf kleinen Pfund, je zur Hälfte zu Ostern und zu Michaelis, verzinsen wollen. Nach seinem Tod soll die Rente an Metke Peinemann in der Clus in Hildesheim übergehen, nach deren Tod gehört das Geld dem Kloster uneingeschränkt, das davon Dietmar Heyses Jahresmemorie begehen wird.
Charter: A VIII 13
Date: 1541-04-21
Abstract: Bischof Valentin von Hildesheim bezeugt, dass er Abt Hermann und dem Michaeliskloster in Hildesheim 350 rheinische Gulden schuldig geworden ist, die er ihnen zum kommenden Ägidiustag mit 3% Zinsen wiedergeben will. Als Bürgen treten ein Abt Ulrich von St. Godehardi, der Domdekan Ludolf von Veltheim, Cord Koch, Dekan am Heilig-Kreuzstift, Burkhard von Oberg, Dekan an St. Andreas, sowie die Domherren Andreas von Lochau und Brun von Teutleben.
Charter: A VIII 14
Date: 1542-04-19
Abstract: Bischof Valentin von Hildesheim bezeugt, dass er Abt Hermann und dem Michaeliskloster in Hildesheim die 550 rheinischen Gulden, die er ihnen laut zweier Urkunden schuldet und zum Ägidiustag 1541 bzw. Ostern 1542 hätte zurückzahlen sollen, wegen der Beschwerung des Stiftes Hildesheim noch weiter schuldig bleiben muss. Der Abt und das Kloster gewähren ihm und seinen Bürgen einen Aufschub bis zur nächsten bewilligten Steuer und Landschatzung, aus der dann Kapital und Zinsen sicher bezahlt werden sollen. Bürgen sind Abt Ulrich des Godehardklosters, Domdekan Ludolf von Veltheim, Dekan Konrad Kock vom Heilig-Kreuzstift, Dekan Burkhard von Oberg von St. Andreas und die Domherren Andreas von Lochau und Brun von Teutleben.
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