Fond: Bludenz, Stadtarchiv
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Charter: 10151
Date: 12. November 1520
Abstract: Lorenz Gassner zu Bludenz und seine Ehefrau Greta Mollin verkaufen mit Hand des Simon Thoman, Untervogt zu Bludenz, der Stadt Bludenz für 20 Pfund Pfennig Konstanzer Münze Feldkircher Währung einen jährlichen Martinszins von einem Pfund Pfennig, den sie laut Zinsbrief vom Dienstag nach Hl. Kreuztag im Mai 1518 erkauft haben von Peter Schwald, sesshaft zu Vandans, und seiner Ehefrau Katharina, beide Bürger von Bludenz, von ihrem eigenen Gut zu Vandans, nächst inner- und oberhalb der Kirche gelegen, stößt aufwärts an Christian Fleischs und der Verkäufer Bruder Jakobs Güter, einwärts an Peter Schoders und Jos Adams Güter.
Charter: 10152
Date: 22. April 1521
Abstract: Kaiser Karl V. bestätigt auch für seinen Bruder Erzherzog Ferdinand anlässlich der Erbhuldigung der nach dem Tod ihres Ahnherrn Maximilian I. an sie gefallenen Erbländer desselben den Untertanen der Herrschaft Bludenz und im Montafon auf ihr demütiges Bitten, in Ansehung ihrer bisher dem Erzhause Österreich geleisteten treuen Dienste sowie des bei der Erbhuldigung erzeigten Gehorsams alles denselben vom Erzherzog Sigmund erteilten und nachmals von Kaiser Maximilian I. neuerlich bestätigten Gnaden, Freiheiten und alten Gewohnheiten.
Charter: 10153
Date: 3. März 1522
Abstract: Sebastian Nusch, sesshaft im Montafon in St. Gallen Kirchspiel, und seine Ehefrau Gertrud verkaufen mit Hand des Simon Thoman, Untervogt zu Bludenz, für 50 Pfund Pfennig Konstanzer Münze Feldkircher Währung, den Rückkauf vorbehalten, dem Hans Nann, sesshaft zu St. Gallenkirch und seiner Ehefrau Dorothea Schaplerin einen Martinszins von zweieinhalb Pfund Pfennig von ihren eigenen zwei Gadenstätten zu St. Gallenkirch, außerhalb der Kirche beieinander, die eine unter dem Rain, die andere ob demselben gelegen, genannt Zuthusell, samt dem Stadel, stoßen beide auswärts an das Tobel, an Zacharias Nann, aufwärts an Tschannle Jöris Gut, einwärts an Hans Gaschierer und Tschannle Selfen Güter, abwärts an die Ill, ledig und los, ausgenommen 30 Schilling Pfennig Jahrzeit nach St. Gallenkirch, 2 Pfund Pfennig Zins an Lienhard Huser, Stadtschreiber zu Bludenz, und 1 Pfund Pfennig Zins an Greta Schaplerin jährlich zu entrichten.
Charter: 10154
Date: 20. November 1522
Abstract: Untervogt, Baumeister, Rat und Gemeinde der Stadt Bludenz schließen mit den Herren und Gewerken der St. Barbaragesellschaft, die ein Bergwerk im Montafon bauen, mit Namen Marx und Lukas von Kirchen, Gebrüder, Clement Baur zu Linz und Kaspar Ebertz, Bürgermeister zu Isny, im Beisein ihres Schmelzers und Verwesers des Meisters Hans Thügers(?) eine Vereinbarung mit folgenden Bestimmungen:Gewerken der St. Barbaragesellschaft, die ein Bergwerk im Montafon bauen, mit Namen Marx und Lukas von Kirchen, Gebrüder, Clement Baur zu Linz und Kaspar Ebertz, Bürgermeister zu Isny, im Beisein ihres Schmelzers und Verwesers des Meisters Hans Thügers(?) eine Vereinbarung mit folgenden Bestimmungen:Gewerken der St. Barbaragesellschaft, die ein Bergwerk im Montafon bauen, mit Namen Marx und Lukas von Kirchen, Gebrüder, Clement Baur zu Linz und Kaspar Ebertz, Bürgermeister zu Isny, im Beisein ihres Schmelzers und Verwesers des Meisters Hans Thügers(?) eine Vereinbarung mit folgenden Bestimmungen:1. Die Bludenzer überlassen der St. Barbaragesellschaft und allen ihren Erben und Nachkommen den Platz und die Allmein zu St. Peter unter dem Rain am Mühlebach gelegen, wo sie einen Schmelzhüttenrost, eine Kohlhüttenbehausung und andere Bauten aufgeführt hat, ferner die Kohlstätte in St. Peters Au gelegen, soweit der Platz in Zielen und Marken angezeigt und bezeichnet wurde, so dass ohne der Gemeinde zu Bludenz Wissen und Erlaubnis die Gemeinde von der Allmein keinen Boden mehr einfangen und auf keinem anderen Grund und Boden mehr bauen darf.2. Den für das Bauholz in der Au bestehenden Bann hat die Gesellschaft, so wie die Bludenzer, zu respektieren.3. Die Bludenzer haben, falls es nötig erscheint, für die Au und die Schmelzhütten zu wuhren, wofür die Gesellschaft nach Gestalt der Sache jedes Jahr, es sei viel oder wenig gewuhrt worden, ein billiges Entgeld zu leisten hat. Falls diesbezüglich keine Einigung erzielt würde, so hat der Obervogt von Bludenz mit von ihm selbst bei gezogenen ehrbaren Leuten nach Besichtigung der Wuhre eine Entscheidung zu treffen, an welche sich beide Teile ohne weiteres Appelieren zu halten haben.4. Sollte die Gesellschaft über kurz oder lang den Betrieb der Schmelzhütte aufgeben und wegziehen, so ist der Vertrag erloschen und gehen Platz, Hüttschlag und Kohlstätte wieder in das freie Eigentum der Bludenzer über, doch ist es in diesem Falle der Gesellschaft gestattet, das Holzwerk wegzunehmen und zu verkaufen.5. Würde die Gesellschaft die Schmelzhütte zeitweilig nicht mehr betreiben, die Gebäulichkeiten jedoch, in der Absicht später den Betrieb wieder aufzunehmen, weiter behalten, so ist dieselbe doch verpflichtet, während dieser Zeit das bestimmte Wuhrgeld zu entrichten.6. Die Gesellschaft darf den bezeichneten Grund und Boden, welchen ihr die Stadt nicht als Eigentum übergab, sondern unter den angeführten Bedingungen nur verliehen hat, an niemanden verkaufen oder verleihen, sondern muss der Stadt das Eigentumsrecht stets gewahrt bleiben.7. Für die letzten zwei Jahre hat die Gesellschaft den Bludenzern 40 Gulden als Wuhrgeld zu geben, die auch bar entrichtet wurden.8. Streitigkeiten, welche nicht die Wahrung der Allmein oder das Bannholz betreffen, müssen zuerst vor den Obervogt zu Bludenz und in zweiter Linie, falls keine Vereinbarung zustande käme, vor den Landesfürsten oder das Regiment zu Innsbruck gebracht werden.
Charter: 10155
Date: 22. Juni 1523
Abstract: Baumeister, Rat und Gemeinde zu Bludenz kaufen von den ehrsamen Geschwornen und der ganzen Gemeinde zur Stuben, im Kirchspiel Klösterle gelegen, ihre eigene Alpe in der Herrschaft Sonnenberg in Klostner Kirchspiel gelegen, genannt Alben, stößt aufwärts gegen die Alpe Maroi der meisten Höhe nach und was herwärts haldet gegen der Stuben, zu innerst dem Arlberg zu an St. Christoffels Gerechtigkeit, an dem Markstein zu Alben, abwärts von diesem Markstein dem Grat nach bis zum Markstein auf dem höchsten Egg, von da hinaus bis in den Bach, Krumbach genannt, diesem Bach nach bis zum Markstein unter dem Ochsenleger, von da grad hinaus in den dritten Markstein, ungefähr ob dem Schaftroggen, weiter grad hinaus zur vierten Marke auf einem hohen Egg, dann grad aus an die äussere Alben, welche die Käufer von Hans Matt und Lenz Frei gekauft haben, ferner auswärts auch an die äussere Alben mit allen Gerechtigkeiten und Zugehören. Ausser dem Kaufschilling von 85 Pfund Pfennig, den die Käufer richtig bezahlt haben, müssen dieselben noch folgende Zinsen jährlich entrichten: 2 Pfund Pfennig an Lienhart Huser, Bürger zu Bludenz, zweieinhalb Pfund Pfennig an Metzger in Lindau.
Charter: 10156
Date: 26. April 1527
Abstract: Vertrag zwischen der Gemeinde Tschagguns und Hans Schöner im Namen seines Schwagers Hans Herwarts in Augsburg betreffend des dortigen Bergwerks.
Charter: 10157
Date: 10. Mai 1529
Abstract: Hanns Stachler, Bürger zu Bludenz, und Anna, seine Ehefrau, verkaufen mit Hand Hans Rudolfs, Untervogt zu Bludenz, ihrem Schwäher und Vater Hans Ruttenstock, genannt Kursner, und Elsa Vicenzin, seiner Ehefrau, für 20 Pfund Pfennig Konstanzer Münze Feldkircher Währung, den Rückkauf vorbehalten, einen Martinszins von 1 Pfund Pfennig ab ihrem eigenen Haus, Hofstatt und Stadel zu Bludenz in der Stadt gelegen, stößt aufwärts an die Burghalde, einwärts an das Gässlin, welches zwischen der Verkäufer und des Heinrich Konzetten seligen Erben Haus hingeht, abwärts an die Straße, auswärts an den Kirchenweg, ledig und los, ausgenommen 1 Schilling Pfennig einem Frühmesser in Bludenz zu entrichtenden jährlichen Zinses.
Charter: 10158
Date: 10. Mai 1529
Abstract: Christian Drechsel von Nüziders, Bürger zu Bludenz, und seine Ehefrau Greta verkaufen ein Gut, in Trasaua gelegen, um 20 Pfund Pfennig.
Charter: 10159
Date: 19. Mai 1530
Abstract: Vor Wolf Dietrich von Ems, Vogt zu Bludenz und Sonnenberg, führen Baumeister und Rat zu Bludenz Klage gegen die geschwornen Dorfvögte und etliche von der Gemeinde des Kirchspiels und Dorfes zu Nüziders. Die Kläger bringen vor, dass unter dem hängenden Stein zu St. Thoman von altersher die Landstraße durch die Plätze und über das Ried gegangen; im Nüziger Feld sei ein Gatter, zum Riedgatter genannt, gewesen, durch welches die Straße über das Feld bis zum Siechenhaus geführt habe, wo sich ein zweites Feldgatter befunden habe. Diese Straße sei von jeher, sommers und winters, von jedermann mit Wagen, Saum- und Reitpferden, ohne dass sie die Nüziderser gehindert hätten, benützt worden, während man mit dem Vieh und anderem Trieb zur Sommerszeit unter den Weingärten hereingefahren sei. Seit einiger Zeit nun hätten die Nüziderser unter den Weingärten eine Straße gemacht und jeden Verkehr auf dem Feldweg verhindert, und zwar zu einer Zeit, wo die Felder offen sein sollten. Dagegen erklären die Geklagten: Die erwähnten Gatter seien allerdings unten und oben an ihren Feldern gewesen, denn die Bludenzer hätten vor Zeiten Güter in ihrem Felde und unterhalb desselben gehabt und seien deshalb im Sommer über das Feld durch die Gatter gefahren, sonst aber sei der Weg nicht gebraucht worden und hätte auch niemand eine Gerechtigkeit hiezu, indem sie eine gute, harte Landstraße oben herein hätten, die man zu allen Zeiten befahren könne. Obgenannter Richter erteilt im Verein mit den von ihm gesetzten Beisitzern, Augustin Strolz, Ammann zu Sonnenberg, Hans Löwe, alter Ammann daselbst, Felix Barbisch von Montafon und Jörg Huser, Stadtschreiber zu Bludenz, folgenden Bescheid, der auch von den Parteien willig angenommen wurde: 1. Die von Nüziders haben bei St. Thoman eine Brücke über die Klatz und ferner den Weg über das Ried herzustellen, damit man diesen Weg über das Ried zu jeder Zeit und die Riedgasse herauf in das Dorf Nüziders zur Sommerszeit bei geschlossenem Felde und endlich die Gasse gegen Bludenz zu jeder Zeit mit Wagen, Rossen etc. benützen könne.2. Sollen die Nüziderser die zwei Gatter immer erhalten, damit die Bludenzer, falls sie über kurz oder lang wieder Güter im Nüziger Felde oder unter dem hangenden Stein erwerben sollten, mit Heu, Früchten etc. über den Feldweg fahren könnten; sonst soll aber niemand berechtigt sein, zur Sommerszeit, wenn das Feld geschlossen ist, über den Weg zu fahren. Die Nüziderser können die Gatter schließen und haben die Bludenzer, wenn sie Heu etc. einführen wollen, dies anzuzeigen, worauf die Gemeindegeschworenen den Weg für so lange, als derselbe gebraucht wird, zu öffnen haben.3. Sollen die Nüziderser, sobald die Felder aufgetan werden und auch offen sein sollen, die Gatter für jedermann, Fremde und Einheimische offen halten, desgleichen die Felder, unter dem Ried und dem hangenden Stein sowie den Fußweg unten durch die Felder, diesen, damit man auf ihm durch das Tobel reiten möge. Die Brücke, die Wege und Straßen über das Ried sowie die Straße unter den Weingärten herein und die Gasse gegen Bludenz müssen durch die Nüziderser unterhalten werden. Die aufgelaufenen Kosten sollen die Parteien zu gleichen Teilen tragen.
Charter: 10160
Date: 19. Juli 1530
Abstract: Ferdinand, Erzherzog zu Österreich, erneuert, konfirmiert und bestätigt auf Bitten von Vogt, Rat, Bürger und Gemeinde zu Bludenz und der Untertanen im Montafon allen seinen Untertanen daselbst, es seien Edelleute, Bürger, Hofjünger, Freie, Walliser, Silberer, Gotteshausleute oder andere und deren Nachkommen, alle Gnaden, Freiheiten, Privilegien und alte gute Gewohnheiten, welche ihnen durch seinen Vetter weiland Erzherzog Sigmund zu Österreich erteilt und nachmals durch Kaiser Maximilian bestätigt worden sind, und befiehlt seinen untergebenen Hauptleuten, Vögten, Richtern etc. in der Herrschaft Bludenz und im Montafon, die Genannten in ihren Freiheiten zu schirmen.
Charter: 10161
Date: 11. November 1533
Abstract: Cristan Bregenzer, genannt Malteser, sesshaft in St. Gallen Kirchspiel, verkauft mit Hand des Oswald Garnutsch, Untervogt zu Bludenz, dem Jakob Kessler, auch sesshaft in St. Gallen Kirchspiel, und seiner Ehefrau Elsa für 40 Pfund Pfennig Konstanzer Münze Feldkircher Währung einen Martinszins von 2 Pfund Pfennig, das Ablösungsrecht des Pfandes vorbehalten, ab seinem eigenen Stück Gut, in St. Gallen Kirchspiel in Gargellen auf der Rüti gelegen, samt den zwei darauf gelegenen Städeln, stößt aufwärts an den weißen Schroffen, einwärts an den Wald und das Maisäß, abwärts an der Käufer, auswärts an Martin Grassen Gut und das Maisäß.
Charter: 10162
Date: 1. Juni 1536
Abstract: König Ferdinand tut kund, dass Baumeister, Rat und Gemeinde zu Bludenz, die Hofjünger im Montafon, Ammann, Gericht und ganze Gemeinde der Herrschaft Sonnenberg durch ihre Botschaft zu erkennen gegeben haben, wie nach ihrem alten Gebrauch und Herkommen Kinder, deren Vater oder Mutter früher gestorben, beim Tod von Geschwistern ihrer Eltern, im Falle dass noch andere Geschwister derselben lebten, von der Erbschaft ausgeschlossen seien, während solche Kinder nach dem kaiserlichen Rechte bezüglich der Erbschaft den Tod der Eltern nicht entgelten müssten, weshalb sie bitten, dass auch bei ihnen in gedachtem Erbfalle nach kaiserlichem Rechte gerichtet werde. In Ansehung dieser Bitte bestimmt demnach die landesfürstliche Regierung, dass künftig in den genannten Herrschaften Kinder beim Tode von Brüdern oder Schwestern ihrer verstorbenen Eltern bezüglich der Erbschaft an Stelle der Letzteren stehen und als Stamm mit den noch lebenden Geschwistern derselben erben sollten, unvergriffen jedoch aller sonstigen in den gedachten Herrschaften geltenden Erbrechtsbestimmungen sowie vorbehaltlich der kaiserlichen Machtvollkommenheit, das genannte kaiserliche Erbrecht auch in anderen Herrschaften, wo dasselbe noch nicht besteht, zur Geltung zu bringen.
Charter: 10163
Date: 5. November 1536
Abstract: Peter Nuderscher, genannt Assmann, sesshaft zu Braz, und seine Ehefrau Klara verkaufen mit Hand des Sigmund Matt, Altammann zu Sonnenberg, dem Hans Löwe, Ammann zu Sonnenberg, sesshaft zu Braz, und seiner Ehefrau Magdalena für 40 Pfund Pfennig Konstanzer Münze Feldkircher Währung einen Martinszins von 2 Pfund Pfennig, das Ablösungsrecht des Pfandes vorbehalten, ab ihrem eigenen Haus, Hofstatt, Stadel und Gut, alles aneinander zu Braz in Gatscherpf gelegen, stößt aufwärts an die Allmein, abwärts an die Gassen, auswärts an Michel Schedlers, einwärts an Wolf Nuderschers, des Verkäufers Bruders Gut, alles ledig und los, ausgenommen 2 Pfund 12 Schilling Pfennig einem Frühmesser zu Nüziders zu entrichtenden jährlichen Zinses.
Charter: 10165
Date: Mai 1539
Abstract: Vergleich zwischen Kaspar Schlichtig von Ludesch und den Muttersbergern wegen der Alpe Els.
Charter: 10164
Date: 6. Mai 1539
Abstract: Simon Wider, sesshaft im Montafon zu Schruns in St. Bartholomäus Kirchspiel, und seine Ehefrau Anna Bitschin verkaufen mit Hand des Michael Gebler, Untervogt zu Bludenz, den Geschwistern Jakob, Thöni, Ulrich und Greta, Thoni Gütterlins seligen, Bürgers zu Feldkirch, ehelichen Kindern, im Beisein und mit Wissen ihres gesetzten Vogtes Bartholome Löwen, für 60 Pfund Pfennig Konstanzer Münze Feldkircher Währung einen Martinszins von 3 Pfund Pfennig, das Ablösungsrecht des Pfandes vorbehalten, ab ihrem eigenen Haus, Hofstatt, Stadel, Baumgarten, Gütern, Aue und Weide, innerhalb Schruns, alles beieinander gelegen, stößt aufwärts an Thyas Selfens Gut, einwärts an Balthasar Butzerins und Hensli Sudrells, mehr einwärts an Balthasar Butzerins und Hans Burgers Güter, abwärts an die Ill, ferner ab andern Gütern, Auen und Weiden, daselbst gelegen, stoßen auswärts an Haus Klasen und Hans Barbischen Au und Güter, mitsamt Wasser und Wasserleitung, alles ledig und los, ausgenommen dass jährlich davon abgehen 1 Pfund Pfennig der Vöglerin zu Feldkirch, 10 Schilling Pfennig der alten Frickin zu Bludenz und 6 Pfennig einem Pfarrer zu Unser Frauen Kirchen.
Charter: 10166
Date: 17. November 1539
Abstract: Clas Ludwig, sesshaft zu Vadusis in Unser Frauen Kirchspiel, und seine Kinder Jakob, Anna und Zabilla verkaufen mit Hand des Michael Gebler, Untervogt zu Bludenz, dem Wolf von Aruns, sesshaft zu Aruns im Bludenzer Kirchspiel, und seiner Ehefrau Gretha Bigi für 28 Pfund Pfennig Konstanzer Münze Feldkircher Währung, das Recht der Wiedereinlösung des Pfandes vorbehalten, einen Martinszins von 1 Pfund 8 Schilling ab ihrem eigenen Berg auf Töng, in Unser Frauen Kirchspiel gelegen, mitsamt 3 Bargen und Tiegen darauf, stößt einwärts an Hans Stuwen, aufwärts an Ulrich Gralden Gut, ganz ledig und los.
Charter: 10167
Date: 1540
Abstract: Hans Jos Widerin im Silbertal verkauft an Johann N., dessen Ehefrau Anli Rulandi sowie an die Geschwister Katharina und Agatha Rulandi im Silbertal eine Gadenstatt daselbst im Stutz gelegen um 40 Pfund Pfennig.
Charter: 10168
Date: 13. März 1542
Abstract: König Ferdinand I. bewilligt auf Bitten von Baumeister, Rat und Gemeinde zu Bludenz, dass die Bürger dieser Stadt zur Verbesserung ihrer Güter, Baumgärten, Äcker und Wiesen vor der Stadt auf dem unteren Feld ob dem Riedgraben bis an die Gasse und das Frauenkloster St. Peter und herab bis an die Landstraße sowie der zur Herrschaft Bludenz gehörigen Wiesen, Äcker und Baumgarten, gedachter römischer Majestät auf dem unteren Felde gelegen, einen Wasserstrom aus der Alfenz aufzufangen und auf das untere Feld durch die königlichen Wiesen und Äcker, nämlich durch den Einfang der Wiesen bei dem Frauenkloster und etliche daran gelegene Äcker, durch vier Hauptgräben zu führen. Behufs Ausführung dieses Werkes und Deckung der dadurch erwachsenden Kosten werden folgende Bestimmungen vereinbart:1. Der Wasserstrom wird bei dem Hof und Gut des Heinrich Mutter aufgefangen, über die am Frauenkloster vorbei gegen Braz und den Arlberg führende Landstraße und die obgenannten königlichen Güter geführt; dabei sind die Gutsinhaber auf dem unteren Felde verpflichtet, für den zur Anlegung der vier Hauptgräben auf den königlichen Gütern in Anspruch genommenen Boden zu Handen des Vogtes zu Bludenz und Sonnenberg, Merk Sittich von Ems, eine Entschädigung zu entrichten.2. Die übrigen Gutsinhaber erhalten keine Entschädigung für den zur Führung der vier Hauptgräben erforderlichen Boden.3. Die durch die Anlage der Wasserleitung erwachsenden Kosten werden vom Vogt zu Bludenz und Sonnenberg oder dessen Stellvertreter auf die Mittmel der Äcker und Wiesen im unteren Feld aufgeteilt; und haben die Inhaber solcher Güter den ihnen zuerkannten Anteil dem verordneten Baumeister der Wasserleitung zu bezahlen, von welcher Verpflichtung auch die königliche Majestät nicht ausgenommen sein will. In gleicher Weise sollen die Kosten der neuen Landstraße, deren Bau infolge Anlegung der Wasserleitung über die alte Landstraße oberhalb der Letzteren notwendig wurde, von den Gutsbesitzern auf dem untern Felde gedeckt werden.4. Künftighin an der Wasserleitung oder der neuen Straße notwendig werdende Reparaturen sollen nach Rat und Gutdünken des Vogtes zu Bludenz oder seines Stellvertreters unter Beiziehung von Baumeister und Rat der Stadt und anderer verständiger Werkmeister ebenfalls auf Kosten mehrgenannter Gutsinhaber ausgeführt werden.5. Es sollen mit Vorwissen des Vogtes jährlich zwei oder drei Personen verordnet werden zur gleichmäßigen nach Mittmel vorzunehmenden Austeilung des Wassers.6. Falls die Wasserleitung nicht mehr zur Bewässerung benützt und infolgedessen eingehen würde, sind die Gutsinhaber auf dem unteren Feld der Verpflichtung, die neue Landstraße zu erhalten, enthoben.7. Diese Begünstigung genießen die Genannten auch dann, wenn über kurz oder lang bekannt werden sollte, dass Baumeister, Rat und Gemeinde von Bludenz oder jemand anderer von altersher verpflichtet gewesen wäre, die alte Straße zu erhalten, indem diese Verpflichtung sich dann auch auf die neue erstrecken müsste.
Charter: 10169
Date: 11. November 1542
Abstract: Lienhard Bertsch in Vandans und Stina Schulerin seine Ehefrau bekennen, dass sie dem Hans Durig in Latschau ein Kapital von 50 Pfund Pfennig schuldig geworden sind, zu dessen Sicherstellung sie ihren Hof, an dem Allmustrig gelegen, verschreiben.
Charter: 10170
Date: 23. Januar 1543
Abstract: Cristan Martin, sesshaft in St. Gallen Kirchspiel in Gaschurn, und seine Ehefrau Greta Köchin verkaufen mit Hand des Michael Gebler, Untervogt in Bludenz, dem Valentin Mark, sesshaft zu Schruns, und seiner Ehefrau Barbara für 20 Pfund Pfennig Konstanzer Münze Feldkircher Währung, das Ablösungsrecht des Pfandes vorbehalten, einen Martinszins von 1 Pfund Pfennig von ihrem eigenen Haus, Hof, Speicher, Hofstatt und Gut, alles beieinander in Gaschurn Dafant gelegen, mitsamt halbem Stadel, Wasser und Wasserleitung, wie es dazu gehört, stößt abwärts an Jacob Löntschen Weibs Gut, auswärts an die Spona und Allmein, aufwärts an Meng Lorenzinen, oben einwärts an Zischg Barbischen, mehr einwärts an Anna Martine und an Kornell Stechelis Gut; ferner ab ihren eigenen drei Kuhweiden in dem Maisäß Plandalack, samt den dazu gehörigen Gerechtigkeiten in Stall und Tiegen, endlich ab dem eigenen im genannten Maisäß gelegenen Stück Gut, stößt auf- und auswärts an Jakob Martinen, einwärts an Lorenz Ganalen Gut, abwärts an den Gaschurner Bach und an Clas Mengarden Gut; alles ledig und los, ausgenommen, dass ab Haus, Hof und Gut 1 Pfund Pfennig Zins an Oschwald Garnutsch und 4 Schilling Pfennig der ewigen Messe zu St. Gallenkirch jährlich zu entrichten sind.
Charter: 10171
Date: 12. November 1543
Abstract: Jörg Müller, sesshaft im Montafon in St. Gallen Kirchspiel in Gaschurn, und seien Ehefrau Katharina verkaufen mit Hand des Michael Gebler, Untervogt zu Bludenz, den ehrbaren Leuten Hans, Lienhart, Kaspar und Maria, ehelichen Kindern des Caspar Schlegel, sesshaft in Gaschurn, für 10 Pfund Pfennig Konstanzer Münze Feldkircher Währung, das Ablösungsrecht des Pfandes vorbehalten, einen Martinszins von 10 Schilling Pfennig von ihren eigenen zwei Stücken und Gütern in Gaschurn auf Gundlätsch gelegen; stößt das eine Stück abwärts an Hanns Schedlers, aufwärts an Tschann Tomaischen, einwärts und auswärts an der Verkäufer Gut, das andere, auch daselbst gelegen, abwärts in das Tobel an Michael Clawotten Kinder, aufwärts und einwärts an Michael Clawotten, auswärts an der Verkäufer Gut, alles ledig und los, ausgenommen 18 Pfennig dem Cristan Flischellen jährlich zu entrichtenden Zins.
Charter: 10172
Date: April 1545
Abstract: Jakob Morlin zu St. Gallenkirch und Greta Dönzin, seine Ehefrau, verkaufen Thomas Descher und seiner Ehefrau Barbara Markin zu St. Gallenkirch ihr Gut zu Galgenuel um 30 Pfund Pfennig.
Charter: 10173
Date: 5. Dezember 1545
Abstract: Ulrich Gütterlin, Bürger zu Bludenz, und seine Ehefrau Lisabeth verkaufen mit Hand des Michael Gebler, Untervogt zu Bludenz, Konrad Zürcher, Bürger und des Rates zu Bludenz, Hans Schaden, sesshaft zu Vandans, und Hans Manogg, sesshaft zu Nüziders, als gesetzten Siechenpflegern des Sondersiechenhauses, im Töbelin zwischen Bludenz und Nüziders auf der ungeteilten Allmein im Nüziderser Kirchspiel gelegen, anstatt und im Namen genannten Siechenhauses für 8 Pfund Pfennig Konstanzer Münze Bludenzer Währung einen jährlichen Zins von 8 Schilling Pfennig in Raten von je 2 Schilling an den vier Freitagen in der Fronfasten zu Bludenz in der Stadt zu entrichten, ab ihrer eigenen Hofstatt zu Bludenz in der Stadt, ennen an der Kirchhalden gelegen, stößt einwärts an Martin Müllers und seines Sohnes Hans Hofstatt, abwärts an die Reichstraße, aus- und aufwärts an Lukas Felix Haus und Hofstatt, mit allen Gerechtigkeiten, wie die Verkäufer die Hofstatt von Herrn Polay Alber erkauft haben.
Charter: 10174
Date: 7. Dezember 1545
Abstract: Ulrich Gütterlin, Bürger zu Bludenz, und seine Ehefrau Lisabeth verkaufen mit Hand des Michael Gebler, Untervogt zu Bludenz, dem Herrn Polay Alber, Priester, Chorherrn zu Chur und Kaplan der Watters-Pfründe zu Bludenz, für 24 Pfund Pfennig Konstanzer Münze Bludenzer Währung einen Martinszins von 1 Pfund 4 Schilling Pfennig, das Ablösungsrecht des Pfandes vorbehalten, ab ihrer eigenen Hofstatt zu Bludenz, ennen an der Kirchhalden gelegen, stößt einwärts an Martin Müllers und seines Sohnes Hans Hofstatt, mitsamt aller der Verkäufer Gerechtigkeiten in derselben Mur, abwärts an die Reichsstraße, auswärts und aufwärts an Lukas Felix Haus und Hofstatt, alles ledig und los, ausgenommen 8 Schilling Pfennig jährlich dem Sondersiechenhaus im Töbelin zu entrichten.
Charter: 10175
Date: 14. September 1547
Abstract: Wolf Burger zu Bartholomäberg und Greta Bertschin, seine Ehefrau, verkaufen Mathöw Pattell daselbst sechs Pfund Pfennig Konstanzer Münze Bludenzer Währung als jährliches Zins- und Pfenniggeld.
Charter: 10176
Date: 14. November 1547
Abstract: Bartholomäus Schallner aus Tschagguns verkauft ein Stück Gut an Barfla Schweikartin um 20 Pfund Pfennig.
Charter: 10177
Date: 5. Dezember 1547
Abstract: Beglaubigung des Separationsbriefes von Bürs aus dem Jahr 1334 durch Stadtammann und Rat der Stadt Feldkirch
Charter: 10178
Date: 15. Dezember 1547
Abstract: Vidimus der von Erzherzog Friedrich 1442 verliehenen Befreiung der Stadt Bludenz von fremden Gerichten durch Merk Sittich von Ems
Charter: 10179
Date: 14. September 1548
Abstract: N. N. und seine Ehefrau Magdalena Werlin verkaufen ein Stück Gut im oberen Hasensprung an das Sondersiechenhaus im Töbele um 120 Pfund Pfennig.
Charter: 10180
Date: 12. November 1548
Abstract: Peter Mengein, Anna Ganalin, seine Ehefrau, Christan Ganal, beide sesshaft in Montafon in St. Bartholomäs Berg, und Nesa Gallerin, des Letzteren Ehefrau, verkaufen mit Hand des Konrad Zürcher, Untervogt zu Bludenz, Jos Gassner dem Älteren, Bürger zu Bludenz, für 20 Pfund Pfennig Konstanzer Münze Bludenzer Währung, die Wiedereinlösung des Pfandes vorbehalten, 1 Pfund Pfennig Martinszins ab ihrem eigenen zehnten Teil in und an der Alpe Garnera und im Maisäß Ganeu, alles bei- und aneinander in Montafon in St. Gallen Kirchspiel in Gaschurn gelegen, mitsamt einer Tiegen und Scherm, gleichfalls in der Alpe, ferner ab ihrem eigenen Stück Gut ein Mahd, in gemeldetem Maisäß gelegen, samt der Tiegen und dem halben Teil Stall, welcher darauf steht; und stößt das Stück mahdeinwärts an Jeri Suderell, mahdabwärts ans Tobel, an den Wald, auswärts an Hans Künzlis Gut, aufwärts an die gemeine Weide und in den Mähdern vom Gampen hinein bis ans Joch der Alpe, alles ledig und los.
Charter: 10181
Date: 17. März 1550
Abstract: Peter Täscher, sesshaft in St. Gallen Kirchspiel, verkauft mit Hand des Konrad Zürcher, Untervogt zu Bludenz, dem Konrad Berchtold, sesshaft in St. Bartholomäs Kirchspiel auf Gamplaschg, und seiner Ehefrau Proceda Kesslerin für 20 Pfund Pfennig Konstanzer Münze Bludenzer Währung, das Ablösungsrecht des Pfandes vorbehalten, einen Martinszins von 1 Pfund Pfennig von seinem eigenen Stück Gut in seines Vaters seligen Hof in St. Gallen Kirchspiel, in Galgenuel im Winkel gelegen, unter dem Haus samt einem fünften Teil im Hause und Speicher, stößt aufwärts an des Verkäufers Thoman Täschers seligen Kindes Gut, auswärts inmitten ins Tobel, an Bäschle Thurnas Gut, ab- und einwärts an das Wasser Sugadin, auch mitsamt einem fünften Teil am Obstrecht auf dem Hofe, dem halben Teil des Wassers, welches im Kennel geführt wird, und dem Stall, der auf dem Stück steht, alles ledig und los, ausgenommen 12 Schilling jährlich an Simon Thomaus Erben zu entrichtenden Zinses.
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