Fond: Heidelberg, Universität
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Date: 1587 Juni 24
Abstract: Nr. 1: Hannß Elsäßer der Junge, Gemeindemann zu Dossenheim, und seine Ehefrau Catharina beurkunden, dass sie dem Landschreiber und Gefällverwalter des Augustinerklosters Heidelberg Johann Zillich eine jährliche Gülte von 1 1/2 Gulden um 30 Gulden verkauft haben. Sie setzen ihr Haus samt Kelterhaus und 1 Stück Weingarten, beides in Dossenheimer Gemarkung, als Unterpfänder ein. Diese sind in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Das Ehepaar besitzt das Recht auf Rückkauf. Geben Sambstags den vier vnnd zwanzigsten Iunii. Im Iar nach Christi Iesu vnnszers herren vnnd seligmachenden hailandts Geburtt Tausendt Funff hunderrtt Achtzig sieben.
Nr. 2: Der Heidelberger Landschreiber Samuel Meyer bestätigt den Empfang der Gülte von Hanß Ernst aus Dossenheim, die mit einer Hauptsumme von 60 Gulden eingerichtet ist. Signatum Heydelberg den 8. Martii Anno 1621.
Date: 1587 Oktober 2
Abstract: Nr. 1: Schultheiß, Bürgermeister, Rat, Gericht und Gemeinde zu Monzingen beurkunden, dass sie dem Schaffner zu Oppenheim im Kloster Mariacron Johann Wiegand Schlöer und seiner Ehefrau Susanna eine jährliche Gülte von 50 Gulden um 1000 Gulden verkauft haben. Sie setzen 24 Morgen Acker in Monzinger Gemarkung als Unterpfand ein. Sollte dieser Grundbesitz im Falle des Zahlungsverzugs nicht mehr zum Ausgleich reichen, können auch die Güter aller Bürger Monzingens, die somit als Bürgen fungieren, belastet werden. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. Der geben ist vff Montag den zweitten Octobris Ihm Ihar, So man zaltt Nach Christi vnsers Erlössers geburtt funfftzehenhundertt achtzigck vnnd Sieben.
Nr. 2: Matthias Knor und Melchior Sutorius, beide Bürger zu Monzingen, bestätigen den Empfang von 1000 Gulden durch Johann Schlöer, Schaffner zu Oppenheim im Kloster Mariacron. Actum den 3 octobris anno etc. 87.
Date: 1588 Februar 10
Abstract: Die Geistliche Güteradministration verkauft mit Zustimmung des Pfalzgrafen Johann Kasimir, Vormund und Administrator Pfalzgraf Friedrichs IV., dem Johann Zilch, Landschreiber zu Heidelberg, als Kollektor der Gefälle des Augustinerklosters eine Gülte von 60 Gulden um 1200 Gulden und behält sich das Rückkaufsrecht vor. So gebenn Zu Heidelbergk vff Sambstags den Zehenden Monats tag februarii Als mann Zalt nach Christi Vnnsers liebenn herrnn geburt Funffzehenhundert Achzig Vnnd Acht.
Date: 1588 Juni 24
Abstract: Hanns Manthell, wohnhaft zu Sandhausen, und seine Ehefrau Margretha verkaufen Johan Zilch, Landschreiber zu Heidelberg, als Kollektor und Verwalter der Gefälle des Augustinerklosters zu Heidelberg eine jährlich zu entrichtende Gülte von 1 1/2 Gulden um 30 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute Haus und Hof als Unterpfand. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig sein, kann der Käufer das Unterpfand einziehen. Die Eheleute gewährleisten, den Bau in gutem Zustand zu erhalten und nicht zu veräußern. Ferner behalten sich die Verkäufer das Rückkaufsrecht vor. Geben vnd gescheen vff Iohannis Baptiste als man zalt noch der geburth Iesu Christi dausenth funffhundorth achzig acht Iar.
Date: 1589 September 1
Abstract: Nr. 1: Georg Schreiber und seine Ehefrau Kunigunda, Erhardt Melber und seine Ehefrau Ursula sowie Sebastian Conradt und seine Ehefrau Helena, alle wohnhaft zu Eichtersheim, beurkunden, dass sie Heinrich Smetius als Verwalter des Spitals der Universität Heidelberg eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkauft haben. Alle setzen, je nach Höhe der von ihnen geliehenen Hauptsumme, Unterpfänder ein. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. Geschehen auff den Tag Egidii Im Iahr als man nach der gnadenreichen geburtt vnnd Menschwerdung vnnsers erlösers vnd seeligmachers Christi Ihesu zalt fünffzehenhundertt achtzig vnnd Neun.
Nr. 2: Am 15. Mai 1657 zahlt Georg Platz 30 Gulden und löst damit das ehemalige Unterpfand Georg Schreibers aus. 70 Gulden bleiben als Hauptsumme für die anderen Beteiligten offen. Heidelberg den 15 May 1657.
Date: 1589 Dezember 11
Abstract: Johann Wilhelm von Botzheim, kurfürstlicher Hofrichter zu Heidelberg, beurkundet, dass sein Nachbar Fortunatus Crellius, Universitätsprofessor, über Wasser in seinem Keller klagt. Crellius geht davon aus, dass die Feuchtigkeit über den Ablauf des Brunnens seines Nachbarn in sein Haus eindringt. Von Botzheim gestattet Crellius und allen künftigen Hausbesitzern deswegen ein eigenes Brunnenrohr zu installieren und auch das Wasser zu nutzen. Actum Heidelberg den 11ten Decembris, Im Iar, alß man Zalt Von Vnsers Hern erlösers Christi geburt, ein tausent funfhundert, achtzig Vnd Neün Iar.
Date: 1589 Dezember 21
Abstract: Melchior Haug und seine Ehefrau Catharina, wohnhaft zu Michelfeld, beurkunden, dass sie sich mit Zustimmung ihres Ortsherren von Franz Junius, Professor der Theologie an der Universität Heidelberg, als Verwalter des Dionysianums 100 Gulden geliehen haben und versprechen diesen Betrag mit einer jährlichen Gülte von 5 Gulden zu vergelten. Sie setzen einige Güter in Michelfelder Gemarkung als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 100 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Actum Michelfeldt, vff Thomae deß Heiligen apostoli, Nach Christi geburt, funfftzehen hundert, achtzig vnd Neun Iahre.
Charter: XII,2 Nr. 955 - 1590, Heppenheim
Date: 1590
Abstract: Nr. 1: Iacob Grauelbach und seine Ehefrau Walpurgis, die Brüder Michel und Nickel Bender mit ihren Ehefrauen Gertraudt und Catharina, alle wohnhaft zu Heppenheim an der Bergstraße, verkaufen Heinrich Smetius, Professor der Medizin an der Universität Heidelberg, als Kollektor der Universitätsgefälle zu Heidelberg eine jährlich zu entrichtende Gülte von 8 Gulden um 160 Gulden. Als Sicherheit stellen die Verkäufer verschiedene Güter als Unterpfänder. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig sein, kann der Käufer die Unterpfänder entsprechend des entstandenen Schadens einziehen. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen beziehungsweise eingefordert werden. Beschehen Heppenheim an der Bergstraßen, Anno et cetera Salutis, Eintausent, Funffhundert vnd Neuntzig.
Nr. 2: Von den 60 Gulden, die Adam Rein schuldig war, hat sein Nachfolger Nickel Haan 30 Gulden bezahlt. Den 30. Octobris 1684.
Nr. 3: Hanß Georg Grimm aus Hambach hat 100 Gulden gezahlt. Den 19. April 1706.
Date: 1590 Juli 25
Abstract: Mathias Schiesser, wohnhaft zu St. Ilgen, und seine Ehefrau Catherina verkaufen Bernhart Martha, ehemaliger kurfürstlicher Hofsattler zu Heidelberg, und seiner Ehefrau Catherina eine jährlich zu entrichtende Gülte von 3 Gulden um 60 Gulden. Als Sicherheit stellen die Verkäufer verschiedene Güter in St. Ilgener Gemarkung als Unterpfänder. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig sein, kann der Käufer die Unterpfänder einziehen. Die Verkäufer verpflichten sich, die Unterpfänder in gutem Zustand zu bewahren. Ferner behalten sich die Verkäufer das Rückkaufsrecht vor. Geben vnd gescheen vff des haylligen Appostels Sant Iacobs dag den 25ten Iulii als man zalt noch Christi vnsers seligmachers geburth Dausent funffhundert vnnd Nehunzig Iare et cetera.
Date: 1590 September 1
Abstract: Conradt Baumhauer, Schultheiß zu Obrigheim, und seine Ehefrau Walpurga beurkunden, dass sie Lambert Pithopoeus, Professor zu Heidelberg und Verwalter des Collegium Principis, eine jährliche Gülte von 2 1/2 Gulden um 50 Gulden verkauft haben. Sie setzen 3 Viertel Weingarten und 1 Viertel Baumgarten, die in gutem Zustand zu halten sind, als Unterpfänder ein. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. So geben vnd beschehen ist vff Egidii, alß man nach Christi vnsers einichen erlösers vnd Seeligmachers gepurth zelete fünffzehenhundert, vnd Neuntzig Iahr.
Date: 1590 November 11
Abstract: Pfalzgraf Johann Kasimir, Vormund und Administrator Pfalzgraf Friedrichs IV., verkauft Francz Jacob Ziegler, Doktor der Rechte und Syndikus zu Speyer, eine jährliche Gülte von 50 Gulden um 1000 Gulden. Die bereits von Francz Jacob Ziegler beglichenen 1000 Gulden werden als Widerlage der Pfalzgräfin Anna, der Witwe Pfalzgraf Ludwigs VI., verwendet. Für den Fall, dass die jährlichen Zahlungen von der kurpfälzischen Kammer an den Käufer ausbleiben, kann dieser vor dem Reichskammergericht klagen. Ferner behält Johann Kasimir für sich, Friedrich IV. und dessen Erben das Rückkaufsrecht vor. Der Geben ist Zu Heidelberg Am tag Martini, Im Iar nach Christi vnnsers einigen erlößers Vnnd Seeligmachers geburt, Ein dausent funfhundert Vnnd Neunzig.
Date: 1590 Dezember 21
Abstract: Hannß Rüdinger, Gemeindemann zu Obrigheim, und seine Ehefrau Apollonia beurkunden, dass sie dem Rektor und der Universität Heidelberg eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkauft haben. Sie setzen ihr kleines Hofgut in Obrigheimer Gemarkung, das Knapphöfflin genannt, welches in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten ist, als Unterpfand ein. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. So geben vnnd beschehen ist vff Thomae Apostoli, als mahn nach Christi vnnsers einichen Erlösers vnnd Seeligmachers geburth zahlete, funffzehenhundert vnnd Neünzig Iahre.
Date: 1591 Februar 2
Abstract: Lenhardt Sauerwüst und seine Ehefrau Elisabeht, wohnhaft zu Frettenheim, beurkunden, dass sie Johann Siegmund Hag als Schaffner zu Odernheim eine jährliche Gülte von 2 1/2 Gulden um 50 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Grundbesitzungen in Frettenheimer Gemarkung, die sie in gutem Zustand zu halten versprechen, als Unterpfänder ein. Sie besitzen das Recht auf Rückkauf. Actum Frettenheim vf Liechtmeß, Im Iar nach Christi geburt, dausent funfhundert, neunzig vnnd eins.
Date: 1592 Mai 1
Abstract: Hanns Kolb der Ältere und seine Ehefrau Maria, wohnhaft zu Ehrstädt, beurkunden, dass sie mit Zustimmung ihres Ortsherren Christoph von Degenfeld, württembergischer Rat und Obervogt zu Blaubeuren, dem Rektor und der Universität Heidelberg als Verwalter des Casimirianums eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Wiesen und Äcker in Ehrstädter Gemarkung als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 100 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Geschehen zue Blawbeiren vff Philipi vnd Iacobi als man gezelt nach Christi geburt funffzehenhundert Neuntzig vnd zwey Iare.
Date: 1592 Mai 24
Abstract: Die Universität Heidelberg quittiert Wilhelm Molliß zu Bissersheim die Ablösung einer jährlichen Zinszahlung von 1 Gulden durch Entrichtung eines Gesamtbetrags von 20 Gulden. Geschehen Heidelberg den 24. Maii Anno etc. 92. Den 13. Martii Anno 1611.
Date: 1592 Juni 10
Abstract: Die Universität Heidelberg beurkundet, dass ihr Pfalzgraf und Kurfürst Friedrich IV. 300 Gulden aus seiner Kammerkasse geliehen hat. Nach einer versehentlichen doppelten Rückzahlung, quittiert die Universität die Erstattung des überschüssigen Betrags. Beschehen Heidelbergh den 10. Junii Anno 92.
Date: 1592 August 31
Abstract: Vertrag zwischen Rektor und Universität Heidelberg als Kläger und Laurentius Zincgref, Lizentiat der Rechte und kurfürstlicher Rat, als Angeklagtem, wegen eines gegrabenen Gewölbes auf dem Augustinerkirchhof und eines auf der Traufseite geführten Rohrs zu einem heimlichen Gemach sowie eines Brunnenablaufs, dessen Verlauf von Pfalzgraf Johann Kasimir als Vormund des Pfalzgrafen Friedrich IV. mit der Urkunde vom 29. September 1591 geregelt wurde. Datum Heydelberg den letzsten Manats tag Augusti In dem Iahr nach der seeligmachenden geburtt Christi Ein Taussendt Funffhundertt Neuntzig vnd Zwei.
Date: 1593 Oktober 16
Abstract: Schultheiß und Schöffen des kurfürstlichen Stadtgerichts Kreuznach beurkunden, dass sich Hans Drescher, Schneider zu Kreuznach, und seine Ehefrau Martha von Johan Oberlender, kurpfälzischer Truchsess zu Kreuznach, einen Betrag von 50 Gulden geliehen haben und dafür eine jährliche Gülte von 2 1/2 Gulden reichen. Sie setzen 1/2 Morgen Weingarten als Unterpfand ein. Sollte dieses Unterpfand nicht ausreichen, können auch die übrigen Besitzungen des Ehepaares belastet werden. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. So geben in die Galli den 16ten Octobris Im Fünffzehenhundert drey vnd Neuntzigsten Iahr.
Date: 1595 Februar 1
Abstract: Laurentius Zincgref, Lizentiat der Rechte und kurfürstlicher Rat zu Heidelberg, bestätigt den Kauf eines Hauses von der Universität, gegenüber dem Casimirianum in der kleinen Augustinergasse gelegen. Den Kaufschilling in Höhe von 300 Gulden soll Zincgref innerhalb Monatsfrist entrichten, das Haus alsbald abreißen und beim Neubau verschiedene Bauauflagen beachten. So gescheen den Ersten Februarii Anno Nach Christi Vnsers Seeligmachers geburth, Als man Zaltt Funffzehen hundertt Vnnd Funff Vnnd Neuntzig.
Date: 1595 Februar 2
Abstract: Der Schultheiß Claus Plodt und die Gerichtsschöffen zu Oberhausen beurkunden, dass sich Niclauß Beier der Alte, Gerichtsschöffe und Bürger zu Oberhausen, und seine Ehefrau Metz von Johann Wiegand Schlöer, kurpfälzischer Schaffner zu Pfaffen-Schwabenheim, einen Betrag von 125 Gulden geliehen haben und im Gegenzug eine jährliche Gülte von 9 Malter Korn entrichten. Sie setzen 2 Morgen und 3 Viertel Weingarten als Unterpfänder ein. Die Gülte kann ausgelöst werden. Geben am Tag Purificationis Marie den 2ten dag februarii Im Tausent funffhundert funff vnd Neuntzigsten Iar.
Charter: XII,2 Nr. 978 - 1595 Februar 2,
Date: 1595 Februar 2
Abstract: Nr. 1: Christoff Weidluff und seine Ehefrau Anna, wohnhaft zu Wiesenbach, beurkunden, dass sie Lambert Ludolf Pithopoeus, Professor der Universität Heidelberg, als Verwalter des Collegium Principis eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Güter in Bammentaler Gemarkung, die in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten sind, als Unterpfänder ein. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. So geben vnd geschehen vff Lichtmes den 2 februarii Im Iar nach der geburt Christi Iesu, funffzehenhundert Neuntzig funff.
Nr. 2: Nach drei verschiedenen Klagen des Gerichts Bammental werden den Gläubigern die eingesetzten Unterpfänder zugeteilt. Geschehen den 3. Martzii 1667 Iahrs.
Date: 1595 Februar 2
Abstract: Christoff Weidluff, Gemeinsmann zu Wiesenbach, und seine Ehefrau Anna beurkunden, dass sie Heinrich Smetius, Professor der Medizin an der Universität Heidelberg und Provisor des Nosocomiums, eine jährliche Gülte von 5 Gulden um [100 Gulden] verkauft haben. Sie setzen mehrere Äcker, die sie in gutem Zustand zu halten versprechen, als Unterpfänder ein. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. So geschehen vff Lichtmes Im Iar Christi funffzehenhundert Neuntzig fünff etc.
Date: 1595 April 19
Abstract: Iacob Grün, wohnhaft zu Hemsbach, beurkundet, dass er Wolfgang Loss, Regent im Contubernium der Universität Heidelberg, als Verwalter des Scheibenhartschen Stipendiums eine jährliche Gülte von 3 Gulden um 60 Gulden verkauft hat. Er setzt 5 Viertel Acker, die in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten sind, als Unterpfand ein. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. Geben vnd geschehen, vff samstags ipsa vigilia paschatis, den Neüntzehenden tag Monats aprilis, von der geburth Iesu Christi gezelet, funfftzehenhundert, Neüntzig vnd fünff Iar.
Date: 1595 April 19
Abstract: Iost Merckel, Gemeindemann zu Hemsbach, und seine Ehefrau Otilia beurkunden, dass sie David Pareus, Doktor der Theologie und Rektor des Sapienzkollegs, und seiner Ehefrau Magdalena eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Güter in Hemsbacher Gemarkung, die in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten sind, als Unterpfänder ein. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. Geben vnd geschehen vff Samstags den Osterabendt, den Neüntzehenden tag Monats Aprilis, von der geburt Iesu Christi vnsers herren Einichen Erlösers, vnnd Seligmachers gezelet, funfftzehenhundert, Neüntzig, vnd fünff Iar.
Date: 1595 Juni 8
Abstract: Siegmundt Jehonathas Kirchner, Doktor der Rechte sowie Pfalz-Simmerner Rat, und seine Ehefrau Agnes verkaufen Marx Pesitenn, Bürger und Seidentuchhändler zu Worms, und seiner Ehefrau eine jährliche Gülte zu Biebelnheim in Höhe von 5 Malter Korn für 150 Gulden und behalten sich das Rückkaufsrecht vor. Als Bürge fungiert Kirchners Schwager, Johann Siegmund Hag, Propsteischaffner von Gau-Odernheim. Geschehenn zu Odernheim, Als mann zalt nach Christi geburt daussent funffhundert, Neuntzig vnnd funff, Am heyligen Pfingstfest, so domahls gefiel vf den Achten tag des Monats Juny.
Date: 1595 September 29
Abstract: Die Universität Heidelberg beurkundet, dass sie einen Weingarten oberhalb der Alten Brücke am Heiligenberg an Johann Honig, Oeconomus des Contuberniums, um einen jährlichen Zins von 1 Gulden in Erbpacht gegeben hat. Beschehen Heidelberg vf Michäel[is] den 29ten September Anno [95]. [vgl. XII,1 Nr. 41/18]
Date: 1595 September 29
Abstract: Johann Honig, Oeconomus des Contuberniums, beurkundet unter Einrückung der Gegenurkunde gleichen Datums [vgl. XII,1 Nr. 41/14], dass er von der Universität Heidelberg einen Weingarten oberhalb der Alten Brücke am Heiligenberg um einen jährlichen Zins von 1 Gulden erblich gepachtet hat. Geschehen vff Michaelis, den Neun Vnd Zwantzigsten Septembris Anno etc. Tausendt Funffhundert Neuntzig Vnd Neun.
Date: 1595 Dezember 9
Abstract: Cunradt Renner, Schultheiß, und die Gerichtsverwandten zu Flomersheim beurkunden, dass sie das Hofgut der Propstei auf dem St. Georgenberg bei Pfeddersheim in Flomersheim, welches derzeit Pfalzgraf und Kurfürst Friedrich IV. innehat, beschrieben haben, von dem jährlich 33 Malter Korn zu entrichten sind. Beschehen diese renouation den Neundten Decembris Anno Messiae Fünfftzehenn Hundert Neuntzig vnnd Fünff.
Date: 1595 Dezember 25
Abstract: Georg Fener, wohnhaft zu Leimen, und seine Ehefrau Margretha verkaufen Johann Opsopoeus, Doktor und Professor der Medizin, als Verwalter des Casimirianums der Universität Heidelberg eine jährlich zu entrichtende Gülte von 1 1/2 Gulden um 30 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter in Leimener Gemarkung als Unterpfänder. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig sein, kann der Käufer die Unterpfänder einziehen. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen beziehungsweise eingefordert werden. Geben vnd vnd [sic!] gescheen als man zalt noch der geburth vnssers lieben hern vnd haylandts Iesu Christi Dausent Funffhundert Nehunzig vnnd Funff Iare vff Weyenachtenn.
Date: 1596 Februar 2
Abstract: Georg Koch, Gemeindemann zu Rohrbach, und seine Ehefrau Anna verkaufen Johann Otth, Landschreiber zu Heidelberg, als Kollektor der Gefälle des Augustinerklosters zu Heidelberg eine jährlich zu entrichtende Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter in Rohrbacher Gemarkung als Unterpfänder. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig sein, kann der Käufer die Unterpfänder einziehen. Die Verkäufer verpflichten sich, die Unterpfänder in gutem Zustand zu bewahren. Ferner behalten sie sich das Rückkaufsrecht vor. So geschehen vnd geben vff Mariae Liechtmeß, Als man Zahlte von der seeligmachenden geburdt vnsers Geliebtten Herrn vnd Heilandts Iehsu Christi deß fünffzehenhunderstenn vnd sechs vnd neühntzigsten Iahrs et cetera.
Date: 1596 Juni 24
Abstract: Nr. 1: Niclaus Köhler, Rotgerber und Bürger zu Weinheim, und seine Ehefrau Catharina verkaufen Hanß Werner, Bürger zu Heidelberg in der Bergstadt, und seiner Ehefrau Catharina eine jährlich zu entrichtende Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden. Als Sicherheit stellen die Verkäufer verschiedene Güter, in Weinheimer Gemarkung gelegen, als Unterpfänder und verpflichten sich, diese in gutem Zustand zu bewahren. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig sein, soll das Gericht zu Weinheim den Käufern die Unterpfänder übertragen. So geben vff Ioannis Baptistae Im Iahr Iesu christi vnsers erlößerß vndt Seeligmacherß. Ein Taußendt Fünff Hundert, Sechß vndt Neüntzig et cetera.
Nr. 2: Hanß Heet hat 25 Gulden gezahlt, die von der Hauptsumme von 100 Gulden abgezogen werden. So geschehen heidelberg den 24 Iunie 1673.
Nr. 3: Susanna Maria von Eickel, Witwe und geborene de Spina, bekennt, dass sie von der Witwe des Hanß Heet, Bürger zu Weinheim, 25 Gulden erhalten hat, sodass die Hauptsumme noch 50 Gulden beträgt. Den 29. Octobris 1677.
Nr. 4: Susanna Maria von Eickel, Witwe und geborene de Spina, bekennt, dass sie 50 Gulden von der Universität Heidelberg empfangen und die Urkunde über die noch nicht abgegoltenen 50 Gulden übergeben hat. Heydelberg den 13ten May 1681.
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