Fond: Heidelberg, Universität
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Date: 1603 Juni 12
Abstract: Lorentz Elleser und seine Ehefrau Anna beurkunden, dass sie Wilhelm Schuman, Lizentiat der Universität Heidelberg, eine jährliche Gülte um eine Gegensumme von 100 Gulden verschrieben haben. Sie setzen einige Güter und Besitzungen als Unterpfänder ein. Beiden Seiten bleibt das Recht vorbehalten, die Regelung durch die einmalige Zahlung, bzw. Zahlungsaufforderung von 100 Gulden wieder aufzulösen. So geben vff pfingsten, Im Sech Zehenhunderthen vnd drietten Iahr etc.
Date: 1603 Juni 18
Abstract: N.N., kurpfälzischer Kirchengutsverwalter, fertigt Johann Siegmund Hag, kurpfälzischer Schaffner der Propstei Gau-Odernheim, und seiner Ehefrau Maria einen neuen Erbpachtbrief über diejenigen Güter aus, die er von seinen Eltern erhalten hat. Hag ist dazu verpflichtet jährlich 5 1/2 Malter Korn nach Haßloch zu liefern und die Besitzungen in gutem Stand zu halten, andernfalls droht der Güterentzug. Der geben Zu Heidelberg den Achtzehenden Monats tag Iunii im Iar nach Christi vnsers einigen Erlösers vnd Seeligmachers geburtt als mann Zalt Sechzehen hundertt vnd drey.
Date: 1603 August 1
Abstract: Der Rektor und die Dekane der vier Fakultäten der Universität Heidelberg beurkunden die Einrichtung zweier Stipendien gemäß dem letzten Willen des verstorbenen Magisters Hermann Witekind [vgl. XII,1 Nr. 12]. Demnach sollen aus einem Kapital von 1000 Gulden der Zinsertrag von 50 Gulden zwei Studierenden im Casimirianum zugute kommen. Bevorzugt sollen Schüler aus seiner westfälischen Herkunftsregion in den Genuss der Stipendien kommen, die zur Erlangung des Grades eines Bakkalars oder Magisters, darauf noch ein weiteres Jahr für Studien in der Artistenfakultät oder zum Eintritt in die theologische Fakultät dienen sollen. So Geben vnd geschehen den Ersten Monats Tag Augusti, Alß man zahlt nach der Seligmachenden geburth vnsers Herrn vnd Heilandts Ihesu Christi Sechzehenhundert vnndt Drey Iahr et cetera.
Date: 1604 Januar 14
Abstract: Sebastian Brand, Bürger zu Alzey, und seine Ehefrau Maria beurkunden, dass sie Iohan Abel und Melchior Wundbiel als Vormünder der Kinder des verstorbenen Georg Metzelbach eine jährliche Gülte von 8 1/2 Gulden um 150 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Grundbesitzungen, die in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten sind, als Unterpfänder ein. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. Geschehen den vierzehenden Ianuarii Im Iar Sechzehenhundert vier.
Date: 1604 April 8
Abstract: Bastian Conrad und Michael Merckhell, beide Bürger und Einwohner zu Eichtersheim, verkaufen dem Rektor und der Universität zu Heidelberg als Verwalter des Scheibenhartschen Stipendiums eine jährlich zu entrichtende Gülte von 3 Gulden um 60 Gulden. Als Sicherheit stellen die Verkäufer verschiedene Güter als Unterpfänder. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden, kann der Käufer die Unterpfänder entsprechend dem entstandenen Schaden einziehen. Ferner behalten sich die Verkäufer das Rückkaufsrecht vor. So geben vnnd gescheen den Achten Taage Aprillis auff Ostern, nach vnsers einigen Erlösers Heyland vnnd Seeligmachers Iesu Christi geburts Tage, alß man thett zehlen Eintausent Sechshundertt vnnd Vier Iahre.
Date: 1604 August 20
Abstract: Erastus Saurbrey quittiert der Universität Heidelberg den Verkauf seines Wohnhauses um 1300 Gulden. Actum Heydelberg den Acht vnd Zwantzigsten Augusti Anno Secshzehen hundert vnd Vier. [vgl. XII,1 Nr. 42/21]
Date: 1605 Januar 1
Abstract: Die Universität Heidelberg beurkundet, dass sie sich zum Ankauf von Wein 150 Gulden aus dem Fiskus des Universitätsspitals (Nosocomium) geliehen hat. Sie verspricht den Betrag ab dem Jahr 1605 durch eine jährliche Ratenzahlung von 8 1/2 Gulden zu erstatten. Geschehen Heidelberg, den Ersten Ianuarii Anno etc. Sechzehenhundert Vnd funff.
Date: 1605 April 13
Abstract: Elias Schick, Bürger zu Eppingen, und seine Ehefrau Anna verkaufen Rektor und Universität Heidelberg als Verwalter des Weiserschen Stipendiums und Professor Ludwig Graff als dessen derzeitigen Verwalter eine jährlich zu entrichtende Gülte von 7 Gulden um 140 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter als Unterpfänder, die sie in gutem Zustand zu bewahren haben. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden, können die Käufer die Unterpfänder einziehen. Ferner behalten sich die Verkäufer das Rückkaufsrecht vor. So geschehen den dreizehenden Aprilis, Im Iahr Als man nach der geburd Iesu Christi gezehlett Sechzehenhundertt vnnd fünff Iahr.
Date: 1605 April 23
Abstract: Nr. 1: Bernhardt Göllner der Alte, wohnhaft zu Seckenheim, und seine Ehefrau Catharina verkaufen Rektor und Universität Heidelberg als Verwalter des Dannstadter Stipendiums und Professor Ludwig Graff als dessen derzeitigen Verwalter eine jährlich zu entrichtende Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute 6 Morger Acker, in Seckenheimer Gemarkung gelegen, als Unterpfand, das sie in gutem Zustand zu bewahren haben. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden, können die Käufer das Unterpfand einziehen. Ferner behalten sich die Verkäufer das Rückkaufsrecht vor. Geben vnd geschehen Auff Georgii den 23ten Aprilis deß sechßzehennhunderstenn vnnd funfftenn Iars.
Nr. 2: Velten Voltz, Schultheiß zu Seckenheim, beurkundet, dass kein Gültgeber mehr vorhanden war und deshalb das Gericht zu Seckenheim der Universität Heidelberg das Unterpfand übertragen hat. Geschehen zu seckenheim den 19 Deceber [sic!] 1656.
Date: 1605 Mai 22
Abstract: Marx Kuhn, Gemeindemann und Müller zu Ober-Laudenbach, und seine Ehefrau Margretha beurkunden, dass sie mit Zustimmung des Damian Knebel von Katzenelnbogen, Amtmann zu Lindenfels, dem David Pareus, Doktor der Theologie und Professor zu Heidelberg, sowie Engelhard Bechtolf, Artistenmagister und Universitätsangehöriger, als Vormünder der Söhne des verstorbenen Petrus Calaminus mit Namen Theodosius und Christianus, eine jährliche Gülte von 7 1/2 Gulden um 150 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Güter, die in gutem Zustand und unveräuerßlich zu halten sind, als Unterpfänder ein. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. So Geben vnndt Geschehen Mittwochen nach dem Fest der heiligen Pfingsten, den zween vnd zwantzigsten Monatstag Maii, alß man, nach Vnsers einigen Mittlers, Erlösers vnd Seligmachers Iesu Christi heilwerttigen Geburth zahlt, Ein Taußent, Sechshundert vnnd fünf Iahr.
Date: 1605 Juni 24
Abstract: Hannß Katzgroe, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu St. Ilgen beurkunden, dass Iörg Remig und seine Ehefrau Maria, beide Bürger zu Leimen, dem Philipp Finck, Landschreiber zu Heidelberg, als Kollektor des Augustinerklosters zu Heidelberg eine jährlich zu entrichtende Gülte von 2 1/2 Gulden um 50 Gulden verkaufen. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter, in St. Ilgener Gemarkung gelegen, als Unterpfänder, die sie in gutem Zustand zu bewahren haben. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden oder gegen die weiter genannten Bestimmungen verstoßen, kann der Käufer die Unterpfänder entsprechend dem entstandenen Schaden einziehen. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. Actum Iohannis den 24ten monats tag Iunii, Anno a Christo nato: Ein tausent, Sechßhundert vnnd funnff.
Date: 1605 Juni 24
Abstract: Die Universität Heidelberg beurkundet, dass sie sich zur Errichtung des Prytaneums sowie zum Ankauf von Wein und des Wohnhauses des Erastus Saurbrei [vgl. XII,1 Nr. 42/19] aus dem Fiskus des Collegium Principis eine Gesamtsumme von 744 Gulden, 25 Albus und 4 Pfennig geliehen hat. Sie verspricht den Betrag durch eine jährliche Ratenzahlung von 37 Gulden und 7 1/2 Albus zu erstatten. Geschehen Heidelberg vff Johannis Baptistae den 24ten Junii Anno etc. Sechzehenhundert Vnnd fünff.
Date: 1605 September 10
Abstract: Bernhardt Bürcklin, kurfürstlicher Stadtschreiber zu Wachenheim, und seine Ehefrau Otilia Ingram beurkunden, dass sie einen Gültbrief über 200 Gulden, dessen Gültgeber einige Einwohner von Ehrstädt sind, an Jacob und Carl Belier aus Heidelberg verkauft haben. Gebenn unnd geschehenn inn der Churfurstlichen Hauptstadt Heydelberg, denn Zehenten Monatstag Septembris Im Jahr alß mann Zalt nach der seeligmachenden geburt Christi Thausent Sechßhundertfünff.
Date: 1605 Oktober 19
Abstract: Schultheiß, Bürgermeister und Gericht zu Stettfeld übergeben Johan Hailman von Mosbach ihr Stipendium an der Universität Heidelberg. Datum Stedueltt den 19 Octobris Anno etc. 605.
Date: 1606 Juli 25
Abstract: Hanß Christoff Brendtner, Bürger zu Rauenberg, und seine Ehefrau Barbara beurkunden, dass sie Dionysius Gothofred, Professor an der Universität Heidelberg, als Dekan der juristischen Fakultät eine jährliche Gülte von 3 Gulden um 60 Gulden verkauft haben. Sie setzen 1 Morgen Wiese sowie 1/2 Morgen und 1 Viertel Acker, die in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten sind, als Unterpfänder ein. Sollten diese einmal zum Aufwiegen der Schuldenlast nicht ausreichen, können auch die übrigen Besitzungen des Ehepaars belastet werden. Sie besitzen das Recht auf Rückkauf. Geben vff Iacobi Apostoli, Nach Christi vnßers Herrn vnd seligmachers gepurt, Im sechzehenhundersten vnd sechsten Iahr.
Date: 1606 Dezember 21
Abstract: Johann Kasimir von Pfalz-Zweibrücken-Kleeburg legt schriftlich das ihm vor einem Jahr übertragene Rektorat an der Universität Heidelberg nieder, da er aus gesundheutlichen Gründen nicht persönlich anwesend sein kann. Er bittet Simon Petiscus, Ordinarius für Mathematik, ihn in seinem Amt zu vertreten. Datum in Arce Electorali Heydelbergensi, 12. Calendas Ianuarii.
Date: 1607 Januar 5
Abstract: Nr. 1: Melchior Müller, Gemeindemann zu Hemsbach, und seine Ehefrau Margred beurkunden, dass sie dem Rektor und der Universität Heidelberg und besonders Ludwig Graff, Professor zu Heidelberg, als Verwalter des Scheibenhartschen Stipendiums eine jährliche Gülte von 3 Gulden um 60 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Weingärten in Hemsbacher Gemarkung, die in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten sind, als Unterpfänder ein. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. Geben vnd geschehen vf Montags Vor der häiligen drei könige tag, den Sechsten tag Monats Ianuarii. Von Christi vnsers Erlösers vnd Seligmachers geburt gezehlet. Sechtzehen hundert vnd Siben.
Nr. 2: Am 1. April 1657 werden die von der Universität zuvor beanspruchten Unterpfänder durch das Gericht Hemsbach den Gültgebern zurückgegeben. Den 1./11. Aprilis 1657.
Date: 1607 April 13
Abstract: Der Vogt Iacob Mann und der Untervogt Iorg Schiek sowie die Gerichtsschöffen zu Planig beurkunden, dass Maxman Waltkonig und seine Ehefrau Ottilia, wohnhaft zu Planig, dem Velten Lorentz, Bürger zu Sprendlingen, 200 Gulden schuldig sind. Im Gegenzug entrichten sie eine jährliche Gülte von 10 Gulden. Sie setzen ihr Haus mit Stallung und allen Zugehörungen als Unterpfand ein. Geben den 13 apprils nach der Selligmachenden gebuhrt vnsers hern vndt heylandts Iesu Christi Ein dausendt Sechs hundtert vndt Sieben Iahr.
Date: 1607 Juli 4
Abstract: Hans Rahb, Bürger zu Eppingen, und seine Ehefrau Margretha verkaufen Rektor und Universität Heidelberg als Verwalter des Universitätsspitals (Nosocomium) und Professor Wolfgang Loss als dessen derzeitigen Verwalter eine jährlich zu entrichtende Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter als Unterpfänder, die sie in gutem Zustand bewahren müssen und nicht veräußern dürfen. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden, können die Käufer die Unterpfänder einziehen. Ferner behalten sich die Verkäufer das Rückkaufsrecht vor. So geschehen den vierten tag Monats Iulii Im Iahr Sechzehenhundertt vnndtt Sieben.
Date: 1607 Juli 4
Abstract: Casper Schlauch und seine Ehefrau Margreta, Hans Bentz, Forstknecht, und seine Ehefrau Barbara sowie Philipp Gollerer und seine Ehefrau Barbara, alle Bürger zu Eppingen, verkaufen Rektor und Universität Heidelberg als Verwalter des Casimirianums und Professor Jakob Christmann als dessen derzeitigen Verwalter eine jährlich zu entrichtende Gülte von 12 1/2 Gulden um 250 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter als Unterpfänder, die sie in gutem Zustand bewahren müssen und nicht veräußern dürfen. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden, können die Käufer die Unterpfänder einziehen. Ferner behalten sich die Verkäufer das Rückkaufsrecht vor. So geschehen den vierten tag Monats Iulii Im Iahr Sechzehenhundertt vnnd Sieben.
Date: 1608 Februar 9
Abstract: Schultheiß und Gericht zu Dirmstein beurkunden, dass Catharina, jetzige Ehefrau des Cristophorus Hausen, sich gemeinsam mit ihrem verstorbenen Ehemann Casparus Eül, Schaffner des Heidelberger Pädagogiums, von der Universität 300 Gulden geliehen und diesen Betrag auf drei Gültbriefe aufgeschlüsselt hat. Da aber nur 100 Gulden zurückerstattet wurden und die jährlichen Zinsen mittlerweile so sehr gestiegen sind, überschreibt Catharina zwei der Gültbriefe der Universität. Beschehen den Neündten Monats Februarii Anno sechzehenhundertvnndacht. [vgl. XII,1 Nr. 28/2]
Date: 1608 Mai 15
Abstract: Peter Clemenß, Bürger zu Obergimpern, und seine Ehefrau Ursula verkaufen Rektor und Universität Heidelberg und insbesondere Daniel Nebel, Professor der Rechte, als Verwalter des Fiskus eine jährlich zu entrichtende Gülte von 15 Gulden um 300 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter als Unterpfänder, die sie in gutem Zustand zu bewahren haben und nicht veräußern dürfen. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden, können die Käufer die Unterpfänder einziehen. Ferner behalten sich die Eheleute das Rückkaufsrecht vor. Geben vnd geschehen vff Pfingsten Alß man von Christi geburt gezahlt Ain Taussent Sechßhundert Vnd Acht Iar.
Date: 1609 Januar 17
Abstract: Ala, Witwe des Martin Weinkraus, wohnhaft zu Neckarau, beurkundet, dass sie dem Rektor und der Universität Heidelberg und besonders Wolfgang Loss, Professor zu Heidelberg, als Verwalter des Universitätsspitals (Nosocomium) eine jährliche Gülte von 2 1/2 Gulden um 50 Gulden verkauft hat. Sie setzt einige Grundbesitzungen in Seckenheimer Gemarkung, die sie in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten verspricht, als Unterpfänder ein. Sie besitzt das Rückkaufsrecht. Geben vnnd geschehen vff Anthonii deß Sechßzehenhundersten vnnd Näundtten Iahrss.
Date: 1609 Januar 28
Abstract: Veltin Saurwurth, wohnhaft zu Biebelnheim, beurkundet, dass er seinem Schwiegersohn Adam Fahre seine Behausung mit Ställen und allen Zugehörungen um 200 Gulden verkauft hat. Davon entrichtet der Käufer 20 Gulden sofort. Die übrigen 180 Gulden sollen durch eine jährliche Zahlung von 10 Gulden zwischen dem 11. November und Weihnachten abgeleistet werden. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Behausung im Fall versäumter Zahlungen wieder an sich zu nehmen. Geschehen am acht vnd zwantzigsten tag Ianuarii Anno .1609.
Date: 1609 Juni 11
Abstract: Wolffgang Deyner, wohnhaft zu Hillesheim, beurkundet, dass er sich von Johann Siegmund Hag, Schaffner des Klosters Gommersheim, 10 Gulden geliehen hat. Im Gegenzug kommt der Schaffner in den Genuss des Unterpfands, eines Stücks Wiese, welches er so lange nutzen kann, bis die Schuld beglichen ist. Gescheen Den 11 Junius Anno 1609.
Date: 1609 Juni 15
Abstract: Pfalzgraf und Kurfürst Friedrich IV. verleiht David Pareus, Doktor der Theologie, und seiner Ehefrau Magdalene die Schatzungsfreiheit ihres Wohnhauses vor dem Schlossberg. So [...] funffzehenden Monats tag Iunii Nach Christi [...] Vnd Seligmachers geburtt [...]hundert Vnd Neün.
Date: 1609 November 24
Abstract: Schultheiß und Gericht zu Pfaffen-Schwabenheim beurkunden, dass Cordian Bawr, ebenfalls Gerichtsangehöriger, und seine Ehefrau Mechteil dem Johann Wiegand Schlöer, Truchsess zu Kreuznach, und seiner Ehefrau Susanna einen Betrag von 100 Gulden schuldig sind. Sie versprechen die eine Hälfte von 50 Gulden bis Weihnachten zu entrichten und den Restbetrag durch eine jährliche Gülte von 2 1/2 Gulden bis zur vollständigen Auslösung abzuzahlen. Sie setzen einige Grundbesitzungen als Unterpfänder ein. Datum Schwobenheim den vier vndt zwanzigsten Nouembris Anno etc. Sechzehen hundert vndt Neun.
Date: 1610 Januar 1
Abstract: Schultheiß, Bürgermeister und Gericht zu Bobstadt bestätigen, dass Valentin Fuchs und seine Ehefrau Anna, Georg Beringer und seine Ehefrau Catharina, Conrad Ernst und seine Ehefrau Margretha sowie Jacob Weißman und seine Ehefrau Barbara dem Andrea Cellarius, kurfürstlicher Kirchenrat zu Heidelberg, und seiner Ehefrau Helena eine Gülte von 15 Gulden um 300 Gulden verkauft haben, wobei sie sich das Rückkaufsrecht vorbehalten. Als Sicherheit für die Gewährleistung der Lieferung der Gülte definieren die Verkäufer verschiedene Unterpfänder. Geschehen uf den Neüen Jahrstag, Alß man Zalt nach Christ geburt Eintaußend Sechshundert vnd Zehen Jahr.
Date: 1610 Februar 2
Abstract: Nr. 1: Der Schultheiß Hanß Vlrich Kalttschmidt und die Gerichtsschöffen zu Leimen beurkunden, dass Marx Rodtenberger und seine Ehefrau Barbara, Bürger zu Leimen, dem Friderich Schürminger, kurpfälzischer Amtsknecht zu Heidelberg, und seiner Ehefrau Amelia eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Grundbesitzungen in Leimener Gemarkung als Unterpfänder ein. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. Actum den zweitten Monats tage Februarii, Anno instauratae Salutis Ein taussent, Sechßhundert vnnd zehenn.
Nr. 2: Friderich Schweyninger, alter Amtsknecht zu Heidelberg, quittiert dem Carle Bellie, Bürgermeister zu Heidelberg, den Empfang von 100 Gulden für diesen Gültbrief und verzichtet auf alle Rechte daran. So geschehen zu heydelberg den 6ten Aprilis Anno etc. 1622.
Date: 1610 Juni 24
Abstract: Der Rektor, die Dekane der vier Fakultäten und der Rat der Universität Heidelberg stiften aus den Gefällen des Johannesaltars zu Dannstatt zwei Stipendien zu je 20 Gulden. Das eine Stipendium kommt der Witwe eines ehemaligen Universitätsmitglieds zugute, das andere, nach gängiger Praxis, einem Studierenden. So geschehen Heydelbergh den Vier vnndt Zwanzigsten Iunii. Anno Sechczehenhundert vnndt Zehen. [vgl. XII,2 Nr. 113, 114]
Date: 1610 November 11
Abstract: Die Kommissarien der drei Legstädte Heidelberg, Alzey und Neustadt an der Weinstraße beurkunden, dass sie sich von der Universität Heidelberg und besonders von Ludwig Graff, Doktor der Medizin und Professor zu Heidelberg, als Verwalter des Erastschen Stipendiums eine Summe von 200 Gulden geliehen haben. Sie verpflichten sich im Gegenzug zur jährlichen Entrichtung von 10 Gulden bis die Hauptsumme zurückgezahlt wurde. Dieser Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. Geschehen vf Martini Im Ihar Christi, Ein Tausent, Sechs hundert vnd zehen gezehlet.
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