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FondHeidelberg, Universität
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Date: 1596 Juni 24
AbstractNr. 1: Niclaus Köhler, Rotgerber und Bürger zu Weinheim, und seine Ehefrau Catharina verkaufen Hanß Werner, Bürger zu Heidelberg in der Bergstadt, und seiner Ehefrau Catharina eine jährlich zu entrichtende Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden. Als Sicherheit stellen die Verkäufer verschiedene Güter, in Weinheimer Gemarkung gelegen, als Unterpfänder und verpflichten sich, diese in gutem Zustand zu bewahren. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig sein, soll das Gericht zu Weinheim den Käufern die Unterpfänder übertragen. So geben vff Ioannis Baptistae Im Iahr Iesu christi vnsers erlößerß vndt Seeligmacherß. Ein Taußendt Fünff Hundert, Sechß vndt Neüntzig et cetera. Nr. 2: Hanß Heet hat 25 Gulden gezahlt, die von der Hauptsumme von 100 Gulden abgezogen werden. So geschehen heidelberg den 24 Iunie 1673. Nr. 3: Susanna Maria von Eickel, Witwe und geborene de Spina, bekennt, dass sie von der Witwe des Hanß Heet, Bürger zu Weinheim, 25 Gulden erhalten hat, sodass die Hauptsumme noch 50 Gulden beträgt. Den 29. Octobris 1677. Nr. 4: Susanna Maria von Eickel, Witwe und geborene de Spina, bekennt, dass sie 50 Gulden von der Universität Heidelberg empfangen und die Urkunde über die noch nicht abgegoltenen 50 Gulden übergeben hat. Heydelberg den 13ten May 1681.

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Date: 1596 August 9
Abstract[Gleichlautend mit XII,1 Nr. 41/15] Beschehen Montags den 9ten Augusti Anno etc. Ein Tausent fünffhundert Neuntzig vnnd Sechs.

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Date: 1596 August 9
AbstractDie Universität Heidelberg beurkundet, dass sich die Hinterbliebenen des verstorbenen Universitätsprofessors Lambert Pithopoeus in Bezug auf das Testament verglichen haben. Margaretha, dessen Witwe, erhält zwei Gültbriefe im Wert von 200 Gulden, aus denen sie jährlich 10 Gulden für ihren Lebensunterhalt bezieht. Nach ihrem Ableben gehen die Gültbriefe an die anderen Erben über. Beschehen Montags den 9ten Augusti Anno etc. Ein Tausent fünfhundert Neuntzig Vnnd Sechs.

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Date: 1596 Dezember 29
AbstractNr. 1: Reichard Schäffer, Unterschultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Bretzenheim beurkunden, dass Johann Wiegand Schlöer, kurpfälzischer und markgräflicher Schaffner zu Pfaffen-Schwabenheim, ihnen 500 Gulden geliehen hat. Beginnend mit dem Jahr 1597 verpflichten sich die Schuldner, jährlich 25 Gulden zu entrichten. Mit der Zahlung einer Summe von 100 Gulden können sie die jährliche Pension um 5 Gulden senken. Geben vnd Geschehen Mittwochs des Neun vnd Zwantzisten Monats tag Decembris Nach Christi Vnsers Herren vnd seligmachers geburt Im Funffzehen Hundert Sechs vnd Neuntzigsten Iahr. Nr. 2: Quirinus Heiderich beurkundet, dass die Gemeinde Bretzenheim von der noch bestehenden Kapitalschuld von 400 Gulden weitere 200 Gulden abgelöst hat. Heydelberg den 19 Marty 1732.

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Date: 1598 August 11
AbstractBürgermeister und Rat der Stadt Themar beurkunden, dass sie die beiden Stipendien, welche Adam Wernher von Themar, Doktor der Freien Künste und der Rechte sowie Ordinarius der Rechte in Heidelberg, gestiftet hatte [vgl. XII,2 Nr. 62, Nr. 69], und das damit verbundene Verleihungsrecht an Adam Borck, Beisitzer des kaiserlichen Kammergerichts, um einen jährlichen Zins von 1 Malter Korn und 1 Malter Gerste verkauft haben. Die Stipendien hatten sich in den letzten Jahren besonders aufgrund der räumlichen Entfernung zwischen Heidelberg und Themar als nicht förderlich erwiesen. Die jährlichen Naturalabgaben sollen wiederum jungen Studierenden aus Themar, egal an welcher Universität, zugutekommen. Der geben Ist Ahm eylfften monatßtagk Augusti, nach Christi vnsers liben Erlösers vnd Sehligmacherß geburt Im funfzehenhunderten Vndt Acht vndt Neunzigsten Iare.

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Date: 1599 Februar 14
AbstractVelten Schmidt, Gemeindemann zu Dossenheim, und seine Ehefrau Anna beurkunden, dass sie Philipp Funck, Landschreiber zu Heidelberg, als Gefällverwalter des Augustinerklosters zu Heidelberg eine jährliche Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden verkauft haben. Sie setzen 1 Viertel Acker und ihre Behausung in Dossenheim, die sie in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten versprechen, als Unterpfänder ein. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. Geben vf Valentini alß man zalt vonn Christi vnnseres einigen erlösers vnndt seeligmachers gepurt, Funfzehenhundert Neunzig vnndt Neun Iare.

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Date: 1599 Juli 29
AbstractIohann Ziegenmenger, Doktor der Rechte und Advokat zu Speyer, und seine Ehefrau Anna Maria Ziegler beurkunden, dass Anna Maria Ziegler von ihrem verstorbenen Vater Frantz Iacob Ziegler, Doktor der Rechte und Syndikus der Stadt Speyer, einen Gültbrief vom 11. November 1590 über 1000 Gulden Kapital und eine jährliche Rente von 50 Gulden, die von der kurpfälzischen Kammer fällig sind, geerbt hat, den die Eheleute nun an Wenzel Zuleger, vertreten durch seine Vormünder Wilhelm Schueman, Lizentiat der Rechte und kurpfälzischer Hofgerichtsrat, und Hanß Ringler, kurpfälzischer Hofgerichtsrat, für die Summe von 1000 Gulden verkaufen. Geschehen den neun vnnd Zwantzigsten Iuly Ihm Ihar funfftzehen hundertt Neuntzig vnnd neun.

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Date: 1600 Januar 1
AbstractDer Schultheiß Hanß Münch und die Gerichtsschöffen zu Assenheim beurkunden, dass Hanß Weinheimer und seine Ehefrau Agatha, wohnhaft zu Dannstadt, dem Iohan Valentin Gottwaltz, Kollektor zu Neustadt an der Weinstraße, eine jährliche Gülte von 2 1/2 Gulden um 50 Gulden verkauft haben. Sie setzen 1 1/2 Morgen Weingarten und 1 Morgen Acker als Unterpfänder ein. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. Geben assenheim den 1ten Ianuarii Anno etc. Ein tausent vnd Sechßhundert gezellt.

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Date: 1600 Februar 27
AbstractDer Rektor und die Fakultätsdekane der Universität Heidelberg beurkunden, dass der verstorbene Thomas Erast, Doktor der Medizin und Professor an der Universität Heidelberg, über sein Testament ein Stipendium an den Universitäten Basel und Heidelberg eingerichtet hat. Dieses soll erst nach dem Tod seiner Ehefrau Isotta in Kraft treten. Mit einer Hauptsumme von 3200 Gulden und einem jährlichen Zins von 160 Gulden sollen vier Stipendiaten, zwei an der Universität Basel und zwei an der Universität Heidelberg, mit je 40 Gulden unterstützt werden. Studenten der Medizin und Angehörige der Familie Erast werden bevorzugt auf das Stipendium präsentiert. Die Stipendiaten sollen reformierten Bekenntnisses sein. Geben vnndt geschehen zue Heidelbergh den 27. februarii, Im Iahr alß man zahltt nach Christi vnnsers Lieben herrn vnndt Seeligmachers geburth Sechszehenhundertt.

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Date: 1600 Juni 4
AbstractTestament des Hermann Witekind [oder Wilken], beglaubigt durch den Universitätssyndikus Johann Trigel. Inn dem iahr, Als mann zahlt von der heelig machenden geburts vnnsers lieben herrn vnnd heilandtß Ihesu Christi. Sechs Zehen hundert, Inn der Drei zehend Römer Zinß Zahl. Zu Latein Indictio genantt [...] Vff Mittwoch den Vierdten Monatstag Junii nach Mittag Zwischen ein vnd Zwo Uhren, Zu Heidelbergh, in nachbenantes Herrn Testirers Wohnbehausung, Inn der Augustiner gaßen, Vornen ahn der Vniuersitet Contubernio, neben dem Marstall, vnnd gegen Herrn Marquardt Frehers, churfürstlicher Pfalz Rhats, behausung Vber gelegen, Inn der Mittelsten stuben kammer, gegen der Gaßen Zu.

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Date: 1600 September 17
Abstract[Gleichlautend mit XII,2 Nr. 113] Actum Heidelbergh den Siebenzehenden Monatstage Septembris, Im Iahr alß mahnn Zahlt nach Christi Vnßers Lieben Herrn Vnndt Seeligmachers geburth Sechszehenhunderth.

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Date: 1600 September 17
AbstractDie Universität Heidelberg beurkundet, dass die Gefälle des Dannstadter Johannesaltars zur Einrichtung eines Stipendiums am Contubernium genutzt wurden. Nachdem einem Studierenden jährlich 24 Gulden (stipendium Danstatense maius) ausbezahlt wurden blieben jedoch immer noch 40 Gulden übrig. Deshalb werden zwei weitere Stipendien am Contubernium gestiftet, die mit jeweils 20 Gulden (stipendia Danstatensia minora) dotiert sind. Es werden weitere Bestimmungen über deren Verleihung und Ausbezahlung getroffen. Actum Heidelberg den Siebenzehenden Monatstag Septembris, Im Iahr alß man Zahlt nach Christi vnsers Lieben herrn vnd Seeligmachers geburth Sechszehenhundert. [vgl. XII,2 Nr. 114, 120]

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Date: 1600 Oktober 28
AbstractBalthasar Seyfferlin, Müller und Gemeindemann zu Handschuhsheim, und seine Ehefrau Margretha beurkunden, dass sie Stefann Artzt, Gerichtsmann zu Handschuhsheim, und seine Ehefrau Barbara eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkauft haben. Sie setzen 1/2 Morgen Weingarten und 1 Stück Wiese in Handschuhsheimer Gemarkung, die in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten sind, als Unterpfänder ein. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. So geben vff Simon et Iude den Acht vnd zwantzigsten Weinmonats tag Alß man Nach Iesu Christi vnsers einigen erlösers vnd Seligmachers gebuhrtt zaltte, Sechzehennhundertt Iahr.

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Date: 1600 November 14
AbstractNr. 1: Iohan Trigel aus Eppingen, Lizentiat der Rechte, bestätigt als öffentlicher Notar das Testament des Studenten Iohann Freündt, aus Sprottau in Schlesien gebürtig. In dem Iahr, alß man zalt vonn der Seeligmachenden geburth vnßers lieben Herrn vnd Heilandß Ihesu Christi Sechszehenhundertt, In den dreizehenden Römer zinßzahl zu Latein Indictio genantt [...], vff Freittagh denn Vierzehenndenn Monattstag Nouembris zwischenn zehen vnndt Eilff vhren vor Mittagh, zu Heidelberg Inn deß Ehrwürdigen vnnd Wolgelerthen Herrn Magistri Abrahami Schultheti, Kirchendieners alhie Wonbehausungh, Im Schönawer hoff Inn der hindern stuben gegen den hoff zu, neben dem Allmusen hauß alhie gelegen, vornen vff die gaßen stoßendt. Nr. 2: Iohannes Freundt verfügt letztwillig, dass von seiner Hinterlassenschaft 100 Glogauer Mark Abraham Bucholcer zugestellt werden sollen. Actum Heidelberg den 19 Novembris des 1600 Iahres.

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Date: 1600 November 30
AbstractNr. 1: Hans Ieorg Eberle, Bürger zu Heppenheim, und seine Ehefrau Eva beurkunden, dass sie David Pareus, Doktor der Theologie und Professor zu Heidelberg, und seiner Ehefrau Magdalena eine jährliche Gülte von 3 Gulden um 60 Gulden verkauft haben. Sie setzen insgesamt 6 Viertel Acker in Heppenheimer Gemarkung, die in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten sind, als Unterpfänder ein. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. Geschehen vff Andrea anno salutis Sechszehen hundertt. Nr. 2: Die Witwe des Iacob Eisenhauer soll künftig die jährliche Gülte entrichten. Actum Heppenheim den 18. Ianuarii anno 1658. Nr. 3: Herman Kreis ist in den Jahren von 1627 bis 1634 die Gülte von 3 Gulden schuldig geblieben. Die Gesamtschuld von 24 Gulden konnte er bis 1634 auf 2 1/2 Gulden verringern. Dieser Restzahlung und der erneuten Entrichtung von 3 Gulden im Jahr 1635 kam er allerdings nicht nach, weshalb seine Schuld bis zu diesem Zeitpunkt wieder auf 5 1/2 Gulden gestiegen ist.

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Date: 1601 April 12
AbstractMichel Nagel, Bürger zu Schriesheim, und seine Ehefrau Catharina beurkunden, dass sie Jakob Christmann, Professor zu Heidelberg, als Verwalter des Casimirianums eine jährliche Gülte von 2 1/2 Gulden um 50 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Grundbesitzungen als Unterpfänder ein. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. Geben vf Ostern anno etc. Sechshundert eins.

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Date: 1601 September 8
AbstractPfalzgraf und Kurfürst Friedrich IV. stiftet dem Kollegium Casimirianum, wegen des medizinischen Beistands der Universität für seine Gattin Luise Juliana bei der Geburt ihres gemeinsamen Sohnes Moritz Christian, eine jährliche Gülte von 60 Malter Korn, die von der Geistlichen Güteradministration gereicht werden soll. Die Gülte soll denjenigen Stipendien zugute kommen, die von der Universität Heidelberg vergeben werden und mit weniger als 20 Gulden ausgestattet sind. Diese Stipendien sollen mit bedürftigen Landeskindern besetzt werden. Geschehen Zu Heydelberg, den Achten Monaths tag Septembris, Alß mann Zalt, nach der Seeligmachenden gebürt vnsers Heylandts vnd Erlösers Jhesu Christi, Ein Tausendt, Sechshundert vnd ein Jhar.

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Date: 1601 September 8
Abstract[Abschrift von XII,2 Nr. 115] Geschehen zu Heidelberg, den Achten Mohnatstag Septembris, alß man Zahlt nach der Seeligmachenden gebuhrt Vnsers heylandts Vnd Erlösers Iesu Christi, Eintaußendt, Sechshundert und Ein Iahr.

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Date: 1601 November 4
AbstractMichael von Dieffenbach, Bürger zu Wiesloch, und seine Ehefrau Margretha beurkunden, dass sie Philipp Fink, Landschreiber zu Heidelberg, als Gefällverwalter des Augustinerklosters zu Heidelberg eine jährliche Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden verkauft haben. Sie setzen ihre Behausung in Wiesloch mit allen Zugehörungen als Unterpfand ein. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. Der geben den 4ten Nouembris Nach der geburt vnßers Lieben herrn vnd Seeligmachers Christi Taußsendt Sechßhundert vnd ain Iar.

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Date: 1601 Dezember 25
AbstractLudtwig Schmiedt und Hannß Egener, beide Gemeindemänner zu Handschuhsheim und Vormünder der Kinder des Stoffell Schöffel aus erster Ehe, Hannßfrantz, Hannß, Anna Catharina und Regina, verkaufen dem Rektor und der Universität Heidelberg als Verwalter des Collegium Principis und insbesondere dem Professor Jakob Christmann als Provisor des Casimirianums eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden. Als Sicherheit werden verschiedene Güter der Pflegekinder, in Handschuhsheimer Gemarkung gelegen, als Unterpfänder gestellt. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden, kann das oben genannte Collegium oder der Kollektor der Universität die Unterpfänder einziehen. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. So geben vff Weyhennachten, Alß man Nach der allein Seligmachennden gebuhrtt Iesu Christi Zahltte Sechszehenn hundertt vnd Einn Iahr.

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Date: 1601 Dezember 25
AbstractSebastian Almudt, Gemeindemann zu Neuenheim, und seine Ehefrau Catharina verkaufen dem Rektor und der Universität Heidelberg als Verwalter des Collegium Principis und insbesondere dem Professor Simon Stenius als dessen Provisor eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter als Unterpfänder. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden, kann die Universität die Unterpfänder einziehen. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. Geben vf Weyenachten Anno et cetera Sechshundert vndt eins.

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Date: 1602 Januar 5
AbstractDer Schultheiß Hannß Moß und die Schöffen des Gerichts zu Dolgesheim beurkunden, dass sie die Besitzungen des Johann Siegmund Hag, Schaffner zu Gommersheim, neu geschätzt haben und er ihnen für diesen Dienst 7 1/2 Gulden ausgezahlt hat. Actum Dinstags den 5 Tag Ianuarii Anno 1602.

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Date: 1602 April 23
AbstractBenedict Weisbroth der Alte, Gemeindemann zu Rohrbach, und seine Ehefrau Appollonia beurkunden, dass sie dem Rektor und der Universität Heidelberg und besonders Heinrich Smetius als Verwalter des Universitätsspitals (Nosocomium) eine jährliche Gülte von 2 1/2 Gulden um 50 Gulden verkauft haben. Sie setzen 1/2 Morgen und 1 1/2 Viertel Acker in Rohrbacher Gemarkung als Unterpfänder ein. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. So geschehen vnd geben vff Santh Georgen dag als man zahlte von der seeligmachenden geburdt vnsers geliebtten Hernn vnd heilandts Iehsu Christi ein Thausendt, sechshundert vnndt zwey Iahr.

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Date: 1602 April 23
AbstractHans Stör, Gemeindemann zu Hohensachsen und seine Ehefrau Catharina verkaufen dem Rektor und der Universität Heidelberg und insbesondere dem Professor Heinrich Smetius als Verwalter des Universitätsspitals (Nosocomium) eine jährlich zu entrichtende Gülte von 2 1/2 Gulden um 50 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter, in Hohensachsener Gemarkung gelegen, als Unterpfänder, die sie in gutem Zustand zu bewahren haben. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden, kann die Universität die Unterpfänder einziehen. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. Geben vf Georgii deß Sechshundert vnndt Zwey.

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Date: 1602 April 23
AbstractSchultheiß, Gericht, Vierer, Baumeister und die ganze Gemeinde zu Dalsheim beurkundet, dass sie sich von Johann Schick, Gerichtsherr zu Dalsheim, und seiner Ehefrau Margret einen Betrag von 65 Gulden, unter anderem zum Ankauf eines Schmiedgeschirrs, geliehen haben. Sie verzinsen diesen Betrag mit einer jährlichen Gülte von 3 Gulden 6 Albus und 4 Pfennig. Sie setzen alle Besitzungen der Gemeinde Dalsheim, die unveräußerlich zu halten sind, als Unterpfänder ein. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. Geben vnd geschehen, vf Georgen tag im Iahr nach Christi geburth Ein tau Send Sechß Hundert vnd Zwei.

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Date: 1602 Mai 1
AbstractIacob Mannheimer, Gemeindemann zu Laudenbach, und seine Ehefrau Margretha beurkunden, dass sie Daniel Nebel, Doktor der Rechte und ordentlicher Professor zu Heidelberg, als Dekan der Juristenfakultät eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkauft haben. Sie setzen 2 Morgen Acker und 2 Viertel Wiese in Laudenbacher Gemarkung, die in gutem Zustand und unveräuerßlich zu halten sind, als Unterpfänder ein. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. Geben vnd geschehen vff Philippi Iacobi denn ersten tag Maii, Im Iahr vnsers heils Sechtzehenhundert vnd zwei.

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Date: 1602 September 30
AbstractNr.1: Matthiß Rincker und Michael Schneider, Einwohner und geschworene Hübener zu Leiselheim, beurkunden, dass Anthonius Reutter und seine Ehefrau Anna sowie Hanß Arnoldt und seine Ehefrau Anna, alle Gemeindeleute zu Leiselheim, dem Georg Hugo, Pfarrer zu Leiselheim, und dessen Ehefrau Verena eine jährliche Gülte von 10 Gulden um 200 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Besitzungen als Unterpfänder ein. Beide Parteien haben die Möglichkeit die Gülte auszulösen, beziehungsweise deren Auslösung einzufordern. Auf einem papiernen Addendum sollten die verschiedenen Münzsorten aufgeführt werden, aus denen sich der Betrag von 200 Gulden zusammensetzte. Dies ist aber nicht geschehen. So Geben vndt geschehen den letzten Monatstage Septembris Im Iahr nach der seligmachenden Geburt vnsers herren vnd heilandts Iesu Christi, Sechszehenhundert vndt zwey. Nr. 2: Der Universitätskollektor Bernhard Rorer bescheinigt den Empfang von 150 Gulden durch Martin Bleichenbeckher, Erbe des Anthonius Reutter. Die Unterpfänder sind damit freigezahlt und wurden in der Urkunde ausgestrichen. Es verbleiben nunmehr 50 Gulden von Peter Arnoldt. Den 1ten Februarii 1670. Actum Leußelheim.

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Date: vor 1613 März 10
AbstractSchreiben des Studenten Johannes Georgius Siegelius aus Wachenheim, der um Präsentation auf das Leiningische Stipendium im Casimirianum der Universität Heidelberg bittet.

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Date: nach 1602
AbstractAndreas Sturmfeder von Oppenweiler, Johanniter und Komtur zu Frankfurt, verleiht 9 Morgen Acker, die zum Johanniterhaus in Mosbach gehören, an Hanß Mülheißer und zwei nicht näher bezeichnete Personen (Wolff N. und N. N.) um eine jährliche Naturalabgabe von 1 Malter Korn und 2 Simmer Hafer. Die Pächter setzen die gesamten erwirtschafteten Naturalien als Unterpfänder ein. Actum und geben Moßbach den N. Monatstag Anno etc.

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Date: 1603 Januar 27
AbstractHannß Christman zu Biebelnheim bestätigt, dass Johann Siegmund Hag, Schaffner des Klosters Gommersheim, ihm die Schulden in Höhe von 105 Gulden beglich, welche auf dem Haus des Hanns Karban lagen. So geschehen Zu Biebelheim, Den 27ten Januarii anno 1603 Jahr. [vgl. XII,1 Nr. 21/1]

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Date: 1603 Juni 12
AbstractLorentz Elleser und seine Ehefrau Anna beurkunden, dass sie Wilhelm Schuman, Lizentiat der Universität Heidelberg, eine jährliche Gülte um eine Gegensumme von 100 Gulden verschrieben haben. Sie setzen einige Güter und Besitzungen als Unterpfänder ein. Beiden Seiten bleibt das Recht vorbehalten, die Regelung durch die einmalige Zahlung, bzw. Zahlungsaufforderung von 100 Gulden wieder aufzulösen. So geben vff pfingsten, Im Sech Zehenhunderthen vnd drietten Iahr etc.

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