useridguestuseridguestuseridguestERRORuseridguestuseridguestuseridguestuseridguestuseridguest
FondHeidelberg, Universität
< previousCharters1618 - 1621next >
Date: 1618 Mai 24
AbstractDas Gericht zu Stetten beurkundet, dass Lorentz Heringer, Schultheiß zu Stetten, und seine Ehefrau Anna dem Johann Schick, Kollektor des Stifts Zell, und seiner Ehefrau Margrethe eine jährlich zu entrichtende Gülte von 2 Gulden um 40 Gulden verkaufen. Als Sicherheit stellen die Verkäufer verschiedene Güter als Unterpfänder, welche die Verkäufer in gutem Zustand bewahren müssen und nicht veräußern dürfen. Bei Zuwiderhandlung können die Käufer die Unterpfänder wie auch das Eigengut der Verkäufer belasten. Ferner kann die Gülte von den Verkäufern zurückgekauft beziehungsweise von den Käufern deren Auslösung angeordnet werden. Geben vnd geschehen vf Pfingsten, im Iahr nach Christi vnsers Erlösers vnd Seeligmachers geburth Ein Tausendt Sechß hundert vnd Achtzehen.

Images7
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1618 Mai 24
AbstractNr. 1: Lorenntz Göltz, Bürger zu Heppenheim, und seine Ehefrau Margretha verkaufen mit Zustimmung des Oberamts dem Rektor und der Universität Heidelberg als Verwalter der Gefälle des Northanschen Stipendiums und insbesondere dessen derzeitigen Verwalter Professor Heinrich Alting eine jährlich zu entrichtende Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Unterpfänder, die sie in gutem Zustand bewahren müssen und nicht veräußern dürfen. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig sein, kann die Universität die Unterpfänder einziehen und auch das Eigengut der Eheleute belasten. Ferner steht den Eheleuten das Rückkaufsrecht zu. So geschehenn vff Pfingsten den fünff vndt zwanzigsten Maii nach der Seeligmachenden Geburt Vnsers Heylandts vndt Erlösers Christi, Im Iar Tausendt Sechs hundert Vnndt Achzehenn. Nr. 2: Der Rat [der Stadt Heppenheim] beurkundet, dass die erste und die zweite Klage entgegengenommen wird. Bei einer weiteren Klage soll der Inhaber gehört werden. Heppenheim den 22 Ianuarii 1666. Nr. 3: Der Rat [der Stadt Heppenheim] beurkundet, dass die dritte Klage entgegengenommen wird, wonach die Unterpfänder der Universität Heidelberg übertragen werden. Heppenheim den 5 Februarii 1666.

Images3
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1618 Juni 8
AbstractWolff Gieppner, Bürger zu Wiesloch, und seine Ehefrau Catharina verkaufen dem Rektor und der Universität Heidelberg als Verwalter der Gefälle des Schwägerleschen Stipendiums und insbesondere dessen derzeitigen Verwalter Heinrich Alting, Dekan und Professor, eine jährlich zu entrichtende Gülte von 2 1/2 Gulden um 50 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Unterpfänder, die sie in gutem Zustand bewahren müssen und nicht veräußern dürfen. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig sein, kann die Universität die Unterpfänder einziehen und auch das Eigengut der Eheleute belasten. Ferner steht den Eheleuten das Rückkaufsrecht zu. Geben vff Methardi, Nach Christi vnnsers einigenn erlößers, vnndt Seeligmachers geburth, Im Sechzehennhunndert vndt Acht zehennden Iahre.

Images3
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1618 Juni 24
AbstractGeorg Lindenfelser, Bürger zu Schriesheim, verkauft dem Rektor und der Universität Heidelberg als Verwalter der Gefälle des Nigerschen Stipendiums und insbesondere dessen derzeitigen Verwalter Professor Johann Balthasar Baumbach eine jährlich zu entrichtende Gülte von 2 1/2 Gulden um 50 Gulden. Als Sicherheit stellt der Verkäufer verschiedene Unterpfänder, die er in gutem Zustand bewahren muss und nicht veräußern darf. Sollte er mit der Zahlung der Gülte säumig sein, kann die Universität die Unterpfänder einziehen. Ferner steht ihm das Rückkaufsrecht zu. Geben vff Ioannis Baptista Anno et cetera Sechzehinhundert Achtzehen.

Images7
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1618 August 7
AbstractBernhardt Schumacher, wohnhaft zu Enkenbach, verspricht Johann Albrecht [Hag], kurpfälzischem Pfleger Otterbergs, die geliehenen 10 Gulden zurückzuzahlen. Actum Lauttern den 7ten Augusti Anno 1618.

Images3
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1618 Dezember 1
AbstractDer Schultheiß Michael Fridrich und die Schöffen des Gerichts zu Alsenborn und Enkenbach beurkunden, dass Christofel Hildebrandt, Gemeindemann zu Alsenborn, und seine Ehefrau Anna dem kurpfälzischen Pfleger Otterbergs Johann Albrecht Hag eine jährliche Gülte von 5 Gulden um eine einmalige Zahlung von 100 Gulden zugesichert haben. Das Ehepaar setzt einige Besitzungen als Unterpfänder ein. So geschehen Dienstags nach Andreae den Ersten Decembris, Als mann Zahlt nach der geburt Vnsers Erlösers vnd Sehligmachers Iesu Christi, Sechszehen Vnd Achtzehen. [vgl. XII,1 Nr. 18b]

Images6
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1618 Dezember 21
AbstractGeorg Burckhardt und Hannß Rohrbacher, Einwohner zu Ehrstädt, beurkunden, dass sich Balthassar Schärf und dessen Ehefrau im Jahr 1590 von der Universität Heidelberg eine Summe von 50 Gulden [insgesamt 310 Gulden] zu einem jährlichen Zins von 3 1/2 Gulden geliehen haben. Nachdem sie ihrer Zahlungsleistung lange nicht nachgekommen waren, kam die Universität in den Genuss des Unterpfands. Burckhardt und Rohrbacher traten einen Teil der Besitznachfolge und somit des belasteten Unterpfands an. Auf Vermittlung Johann Philipps von Helmstatt und Christoph Jakobs von Degenfeld zu Hoheneybach und Neuhaus wurde bei der Universität eine Aussetzung des Vertrages auf drei Jahre erwirkt. Innerhalb dieser Zeit soll die Summe von 50 Gulden samt aller versäumten Zinsen zurückgezahlt werden. Sollten die Zahlungen wieder ausbleiben, so würde die Universität nach sechs Wochen aufs Neue in den Genuss des Unterpfands kommen. Geben vff Thomae Apostoli, den ein Vnd Zwainzigsten Monats tag Decembris, Von Christi Geburth gezehlt, Ain Tausendt, Sechshundert Vnndt Achtzehen Jahr. [vgl. XII,1 Nr. 33/2, 33/4]

Images9
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1618 Dezember 21
AbstractHanß Brenner und seine Ehefrau Magdalena, Einwohner zu Ehrstädt, beurkunden, dass sich Balthassar Schärf und dessen Ehefrau im Jahr 1590 von der Universität Heidelberg eine Summe von 210 Gulden [insgesamt 310 Gulden] um einen jährlichen Zins von 11 1/2 Gulden geliehen haben. Nachdem sie ihrer Zahlungsleistung lange nicht nachgekommen waren, kam die Universität in den Genuss des Unterpfands. Das Ehepaar Brenner trat einen Teil der Besitznachfolge und somit des belasteten Unterpfands an. Auf Vermittlung Johann Philipps von Helmstatt und Christoph Jakobs von Degenfeld zu Hoheneybach und Neuhaus wurde bei der Universität eine Aussetzung des Vertrages auf drei Jahre erwirkt. Innerhalb dieser Zeit soll die Summe von 210 Gulden samt aller versäumten Zinsen zurückgezahlt werden. Sollten die Zahlungen wieder ausbleiben, so würde die Universität aufs Neue in den Genuss des Unterpfands treten. Geben Vff Thomae Apostoli den ein Vndt Zwainzigsten Monats tag Decembris, Von Christi Geburth gezehlt, Ain Tausendt, Sechshundert, Vndt Achtzehen Jahr. [vgl. XII,1 Nr. 33/3, 33/4]

Images10
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1618 Dezember 21
AbstractMartin Wechter und seine Ehefrau Maria, Einwohner zu Ehrstädt, beurkunden, dass sich Balthassar Schärf und dessen Ehefrau im Jahr 1590 von der Universität Heidelberg eine Summe von 50 Gulden [insgesamt 310 Gulden] zu einem jährlichen Zins von 3 1/2 Gulden geliehen haben. Nachdem sie ihrer Zahlungsleistung lange nicht nachgekommen waren, kam die Universität in den Genuss des Unterpfands. Das Ehepaar Wechter trat einen Teil der Besitznachfolge und somit des belasteten Unterpfands an. Auf Vermittlung Johann Philipps von Helmstatt und Christoph Jakobs von Degenfeld zu Hoheneybach und Neuhaus wurde bei der Universität eine Aussetzung des Vertrages auf drei Jahre erwirkt. Innerhalb dieser Zeit soll die Summe von 50 Gulden samt aller versäumten Zinsen zurückgezahlt werden. Sollten die Zahlungen wieder ausbleiben, so würde die Universität nach sechs Wochen aufs Neue in den Genuss des Unterpfands kommen. Geben Vff Thomae Apostoli, den ein Vnnd Zwainzigsten Monats tag Decembris, von Christi Geburth gezehlt, Ain Tausendt, Sechshundert, Vnndt Achtzehen Jahr. [vgl. XII,1 Nr. 33/2, 33/3]

Images9
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1618 Dezember 25
AbstractDie Universität Heidelberg und Balthasar Baumbach, Lehrer der griechischen und hebräischen Sprache sowie Verwalter des Collegium Casimirianum, beurkunden, dass sie sich zum Kauf einer Gülte für das Collegium 100 Gulden von dem Juristen Reinhard Bachoven von Echten und dem Universitätskollektor Lenhard Reipel geliehen haben. Sie versprechen den Betrag durch eine jährliche Ratenzahlung von 5 Gulden zu erstatten. So geschehen Zue Heidelberg vff Weihnachten den 25. Decembris Im Iahr nach Christi geburt, alß mann Zalth 1618. [vgl. XII,1 Nr. 44/27, 44/29, 44/30, 44/31]

Images6
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1618 Dezember 25
AbstractDie Universität Heidelberg und Balthasar Baumbach, Lehrer der griechischen und hebräischen Sprache sowie Verwalter des Collegium Casimirianum, beurkunden, dass sie sich zum Kauf einer Gülte für das Collegium über Wolfgang Loss, Medizinprofessor und Verwalter des Universitätsspitals (Nosocomium), und Lenhard Reipel, Universitätskollektor, aus dem Fiskus des Spitals 200 Gulden geliehen haben. Sie versprechen den Betrag durch eine jährliche Ratenzahlung von 10 Gulden zu erstatten. So geschehen Zue Heidelberg vf Weihnachten den 25ten 10bris Im Iahr nach Christi geburtt, alß mann Zahltt 1618. [vgl. XII,1 Nr. 44/28, 44/29, 44/30, 44/31]

Images6
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1619
AbstractHans Kiealer, Sohn des Leonhardt Kiealer und Bürger zu Schweigern, und seine Ehefrau Barbara beurkunden, dass sie der Universität Heidelberg, beziehungsweise dem Collegium Principis und Reinhard Bachoven von Echten in seiner Funktion als Provisor eine Gülte von 5 Gulden gegen eine Hauptsumme von 100 Gulden verschrieben haben. Sie setzen einige Besitzungen als Unterpfänder ein. Das Ehepaar behält sich das Recht vor, die Gültverschreibung durch eine einmalige Zahlung von 100 Gulden wieder auszulösen. So geschehen nach der Seeligmachenden geburt vnsers Heilandts vnnd Erlößers Christi, Im Iahr Thaußent Sechshundert vnndt Neuntzehn.

Images3
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1619 Februar 3
AbstractHanß Brickner und seine Ehefrau Veronica, wohnhaft zu Dorn-Dürkheim, beurkunden, dass sie sich von [Johann] Siegmund Hag, Schaffner zu Gommersheim, einen Betrag von 76 3/4 Gulden geliehen haben. Sie versprechen diesen baldmöglichst zurückzuzahlen und in der Zwischenzeit angemessen zu verzinsen. So Geben den 3ten februarii Anno 1619.

Images5
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1619 November 11
AbstractDie Universität Heidelberg und Reinhard Bachoven von Echten, Jurist und Verwalter des Collegium Casimirianum, beurkunden, dass sie sich zum Kauf einer Gülte für das Collegium über Johann Balthasar Baumbach, Dekan der Artistenfakultät, und Lenhard Reipel, Universitätskollektor, aus dem Fiskus der Artistenfakultät 60 Gulden geliehen haben. Sie versprechen den Betrag durch eine jährliche Ratenzahlung von 3 Gulden zu erstatten. So geschehen Zu Heidelberg vff Martini Im Iahr nach Christi geburt, alß man Zahlt 1619. [vgl. XII,1 Nr. 44/27, 44/28, 44/29, 44/30]

Images6
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1619 November 11
AbstractDie Universität Heidelberg und Reinhard Bachoven von Echten, Jurist und Verwalter des Collegium Casimirianium, beurkunden, dass sie sich zum Kauf einer Gülte für das Collegium über David Pareus, Rektor und Provisor der Stipendiaten, und Lenhard Reipel, Universitätskollektor, aus dem Fiskus der Stipendiaten 250 Gulden geliehen haben. Sie versprechen den Betrag durch eine jährliche Ratenzahlung von 13 1/2 Gulden zu erstatten. So geschehen Zu Heidelberg Vff Martini Im Iahr nach Christi geburth alß man Zahlt 1619. [vgl. XII,1 Nr. 44/27, 44/28, Nr. 44/30, 44/31]

Images6
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1619 November 11
AbstractDie Landeskommissare der Legstädte Heidelberg, Alzey und Neustadt an der Weinstraße beurkunden, dass sie sich von der Universität Heidelberg aus dem Collegium Principis einen Betrag von 2060 Gulden geliehen haben, den sie bis zur Rückzahlung zu 5%, also jährlich 103 Gulden, verzinsen. Geschehen auff Martini, alß man nach vnsers lieben herrn vnd Heylands Geburtt Ein Tausend, Sechs Hundertt vnd Neuntzehen gezehlet. [vgl. XII,2 Nr. 126, 127, 129, 130, 132, 133, 136, 138, 140]

Images11
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1619 November 11
AbstractDie Universität Heidelberg und Reinhard Bachoven von Echten, Jurist und Verwalter des Collegium Casimirianum, beurkunden, dass sie sich zum Kauf einer Gülte für das Collegium über Nikolaus Matthias Bachendorff, Provisor des Universitätsspitals (Nosocomium), und Lenhard Reipel, Universitätskollektor, aus dem Fiskus des Spitals 100 Gulden geliehen haben. Sie versprechen den Betrag durch eine jährliche Ratenzahlung von 5 Gulden zu erstatten. So geschehen Zu Heidelberg vff Martini Im Iahr nach Christi geburtt, alß man Zalth 1619. [vgl. XII,1 Nr. 44/27, 44/28, 44/29, 44/31]

Images6
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1620 April 19
AbstractHanns Rammberger, Zimmermann zu Heidelberg, beurkundet, dass er sich von Philipp Hoffmann, Professor und Provisor des Dannstadter Stipendiums, auf ein Jahr einen Betrag von 200 Gulden geliehen hat. Er verspricht insgesamt 210 Gulden an Ostern des nächsten Jahres zu bezahlen und setzt drei Gültverschreibungen als Unterpfänder ein. So geschehen in der Churfürstlichen Haupt Stadt Heydelberg Auff Ostern, alß mann Zehlt nach der allhier Seeligmachenden geburth Vnsers einigenn Erlösers vnd Seeligmachers Iesu Chrisi Ein Thaußendt Sechshundert vndt Zwanzig.

Images11
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1620 Mai 27
AbstractHanß Volmer, Gemeindemann zu Hettenleidelheim [Leydenheim], beurkundet, dass er von Johann Albrecht Hag, Pfleger Otterbergs zu Kaiserslautern, 14 Malter Korn, jeden Malter um 1 1/2 Gulden, käuflich erworben hat. Er setzt Niclaß Kolter, Schultheiß zu Alsenbrück, und Hanß Walter, ebenfalls wohnhaft zu Alsenbrück, zu Bürgen ein. Geschehen Zu Lauttern den 27. Maii Anno 1620.

Images3
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1620 Juni 7
AbstractVogt und Gericht der Gemeinde zu Sprendlingen beurkunden, dass sie dem mittlerweile verstorbenen kurpfälzischen Truchsess zu Kreuznach Johann Wiegand Schlöer 160 Gulden schuldig geblieben sind. Da sie momentan zahlungsunfähig sind, versprechen sie die Schuld so bald wie möglich zu begleichen. So Geben den 7. Junii Anno etc. 1620.

Images8
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1620 Juni 8
AbstractChristian Rumpff, Doktor der Medizin und kurfürstlicher Leibarzt, quittiert der Universität Heidelberg den Erhalt von 125 Gulden für einen Brunnenablauf. So geschehen Heidelberg den 8ten Junii Im Iahr Christi Sechszehenhunder Vnd Zwantzig.

Images6
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1620 Juli 25
AbstractDie Kommissarien der drei Legstädte Heidelberg, Alzey und Neustadt an der Weinstraße beurkunden, dass sie sich von Niclas Klein, Gemeindemann zu Mußbach an der Weinstraße, eine Summe von 210 Gulden geliehen haben. Im Gegenzug entrichten sie bis zur Rückzahlung eine jährliche Gülte von 10 1/2 Gulden. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. Geschehen vndt geben den Fünff vndt zwantzigsten Iulii, als man zahlt nach der Geburth Iesu Christi, Ein Tausendt Sechshundert vndt zwantzig. [vgl. XII,2 Nr. 126, Nr. 127, 129, 130, 132, 133, 136, 138, 139]

Images9
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1620 September 18
AbstractDaniel Nebel, Juristenprofessor und Provisor des Fiskus, beurkundet, dass er sich zur Besoldung der Professoren und Angestellten sowie anderer dringender Ausgaben von Bernhard Mai, Provisor des Prytaneums und Verwalter des Contuberniums, eine Summe von 700 Gulden geliehen hat, die er so bald wie möglich zurückzuzahlen verspricht. Zu Heidelberg den 18. Septembris Anno 1620. [vgl. XII,1 Nr. 44/34, 44/35, 44/36, 44/37, 44/38, 44/39, 44/40, 44/41, 44/42]

Images7
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1621 April 20
AbstractNr. 1: Philipp Heinrich Seibert und seine Ehefrau Agatha beurkunden durch Henricus Waliferus, Pfarrer zu Alsenborn, dass sie sich von Johann Albrecht Hag, Pfleger zu Kaiserslautern, 5 Gulden geliehen haben, die sie bis zum 11. November zurückzuzahlen versprechen. Den 20. Aprilis 1621. Nr. 2: Liste der Unterpfänder, die Stoffel Hildenbrandt von Alsenborn eingesetzt hat. [vgl. XII,1 Nr. 87/5

Images10
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1621 April 30
AbstractHanß Metz, wohnhaft zu Alsenborn, bekennt gemeinsam mit seiner Ehefrau Maria, dass sie sich einen Betrag von 10 Gulden von Johann Albrecht Hag, Pfleger Otterbergs, geliehen haben. Sie versprechen die Summe samt Zinsen zurückzuzahlen und setzen einige Besitzungen als Unterpfänder ein. Geschehen den 30 Aprilis Anno 21.

Images5
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1621 Mai 17
AbstractVeit Schwarz, Hofmann zu Rockenhausen, beurkundet, dass ihm Johann Albrecht Hag, Pfleger Otterbergs zu Kaiserslautern, einen Betrag von 60 Gulden geliehen hat. Er verpflichtet sich im Gegenzug entweder zur Rückzahlung im nächsten Jahr samt Zinsen oder zu einer gerichtlichen Versicherung. Zusätzlich setzt er seine Einkünfte als Unterpfänder ein. Actum Lauttern den 17. Maii Anno etc. 1621.

Images3
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1621 Juni 5
AbstractDie Gemeinde Alsenbrück entrichtet an den Landschreiber zu Kaiserslautern die Wahlsteuer von 25 Gulden. Aus Ermangelung eigenen Geldes hat sich die Gemeinde von Johann Albrecht Hag, Pfleger Otterbergs, den Betrag geliehen und verspricht ihn zurückzuzahlen. So geben den 5 Junii anno 1621.

Images3
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1621 August 24
AbstractJohann II. von Pfalz-Zweibrücken-Veldenz beurkundet, dass sich die Kurpfalz zur Besoldung der Truppen in Böhmen von Johann Schick, Kollektor zu Zell, und seiner Ehefrau Margretha einen Betrag von 1000 Gulden geliehen hat, den sie bis zur Rückzahlung mit jährlich 50 Gulden verzinst. Die kurpfälzischen Einkünfte zu Pfeddersheim werden als Unterpfand eingesetzt. Geschehen Zue Heydelberg, den Vier Vndt Zwantzigsten Augusti Im Iahr Christi Vnsers Herrn Sechzehen Hundert Zwantzieg Eins.

Images7
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1621 September 29
AbstractDie Universität Heidelberg beurkundet, dass sich Daniel Nebel als Provisor des Fiskus über Philipp Hoffmann, Dekan der juristischen Fakultät und Provisor des Stipendium Zulegarianum, und den Universitätskollektor Lenhard Reipel zur Besoldung der Professoren und Angestellten sowie anderer dringender Ausgaben 100 Gulden geliehen hat. Die Geldschuld wird durch eine jährliche Ratenzahlung von 5 Gulden beglichen. So geschehen Heidelberg Michäeli 1621. [vgl. XII,1 Nr. 44/33, 44/34, 44/35, 44/36, 44/37, 44/38, 44/40, 44/41, 44/42]

Images5
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1621 September 29
AbstractDie Universität Heidelberg beurkundet, dass sich Daniel Nebel als Provisor des Fiskus über Petrus de Spina, Rektor und Provisor der Stipendiaten, und den Universitätskollektor Lenhard Reipel zur Besoldung der Professoren und Angestellten sowie anderer dringender Ausgaben 40 Gulden geliehen hat. Die Geldschuld wird durch eine jährliche Ratenzahlung von 2 Gulden beglichen. So geschehen Heidelberg auf Michäeli anno 1621. [vgl. XII,1 Nr. 44/33, 44/34, 44/35, 44/36, 44/37, 44/38, 44/39, 44/41, 44/42]

Images6
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1621 September 29
AbstractDie Universität Heidelberg beurkundet, dass sich Daniel Nebel als Provisor des Fiskus über Petrus de Spina, Provisor der Stipendiaten, und den Universitätskollektor Lenhard Reipel zur Besoldung der Professoren und Angestellten sowie anderer dringender Ausgaben 80 Gulden geliehen hat. Die Geldschuld wird durch eine jährliche Ratenzahlung von 4 Gulden beglichen. So geschehen Heidelberg auf Michäeli anno 1621. [vgl. XII,1 Nr. 44/33, 44/34, 44/35, 44/36, 44/37, 44/38, 44/39, 44/40, 44/42]

Images6
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
< previousCharters1618 - 1621next >