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FondHeidelberg, Universität
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Date: 1615 September 9
AbstractEinrichtung und Statuten des vom verstorbenen Jacob Bletz, kurfürstlicher Landschreiber zu Oppenheim, aufgerichteten Stipendiums, genannt Stipendium Bletzianum, für einen Studenten der Rechtswissenschaft. So geschehen zu Heydelberg den Neündten Septembris Anno Ein Taußendt Sechs Hundert vndt Funffzehen.

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Date: 1615 September 14
AbstractDie Landeskommissare der Legstädte Heidelberg, Alzey und Neustadt an der Weinstraße beurkunden, dass sie sich von der Universität Heidelberg aus dem Collegium Principis einen Betrag von 440 Reichstalern geliehen haben, den sie bis zur Rückzahlung zu 5%, also jährlich 22 Reichstaler, verzinsen. Geschehen vf Exaltationis Crucis Im Ihar Christi, Ein Taußendt, Sechs Hundert, vnd Fünffzehen gezehlet. [vgl. XII,2 Nr. 126, 127, 129, 130, 132, 136, 138, 139, 140]

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Date: 1615 Oktober 16
AbstractNiclauß Heilman, Gemeindemann zu Baiertal, beurkundet, dass er mit Zustimmung der Vogtei und sämtlicher Inhaber des Hauses Altwiesloch dem Rektor und der Universität Heidelberg und besonders Johann Balthasar Baumbach, Professor zu Heidelberg und derzeitiger Verwalter des Casimirianums, eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkauft hat. Er setzt einige Güter, die er in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten verspricht, als Unterpfänder ein. Er besitzt das Rückkaufsrecht. Geschehen vff Galli Nach Christi vnsers erlösers vndt Seligmachers geburt im tausent Sechshundert vndt funffzehenden Iahr etc.

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Date: 1615 Dezember 15
AbstractPfalzgraf und Kurfürst Friedrich V. bestätigt die Privilegien und Besitzungen der Universität Heidelberg. Der geben ist Zu Heydelberg den Achtzehenden Monatstag Decembris, nach Christi vnsers lieben Herrn vnnd seeligmachers gepurtt, Anno etc. Sechtzehenhundert vnd Funfftzehen.

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Date: 1615 Dezember 25
AbstractHanß Vener, Bürger und Schmied zu Wiesloch, und seine Ehefrau Otilia sowie Hanß Praßler und seine Ehefrau Barbara verkaufen Rektor und Universität Heidelberg als Verwalter des Universitätsspitals (Nosocomium) und insbesondere dessen derzeitigen Verwalter Professor Wolfgang Loss eine jährlich zu entrichtende Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden. Als Sicherheit stellen die Verkäufer verschiedene Unterpfänder, die sie in gutem Zustand bewahren müssen und nicht veräußern dürfen. Ferner steht den Verkäufern das Rückkaufsrecht zu. Geschehen vff den heiligen Christag den 25ten decembris. Nach der Seeligmachenden geburt Vnsers heilandts vndt Erlosers Iesu Christi Im Iahr 1615. Et cetera.

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Date: 1616 Februar 12
AbstractWolff Giebner, Bürger zu Wiesloch, und seine Ehefrau Catharina verkaufen Rektor und Universität Heidelberg als Verwalter des Dannstadter Stipendiums und insbesondere dessen derzeitigen Verwalter Professor Daniel Nebel eine jährlich zu entrichtende Gülte von 2 1/2 Gulden um 50 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Unterpfänder, die sie in gutem Zustand bewahren müssen und nicht veräußern dürfen. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig sein, kann die Universität die Unterpfänder einziehen und auch das Eigengut der Eheleute belasten. Ferner steht den Eheleuten das Rückkaufsrecht zu. So geschehen vff Faßnacht den 12ten hornig Nach Vnsers Erlösers vndt Seeligmachers gepurt Im Iahr Tausent Sechs hundert vnd Sechzehen et cetera.

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Date: 1616 April 21
AbstractLeonhart Rieß und seine Ehefrau Catharina, Bürger zu Wiesloch, beurkunden, dass sie dem Rektor und der Universität Heidelberg und besonders Balthasar Baumbach, Professor zu Heidelberg und derzeit Verwalter des Casimirianums, eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Grundbesitzungen, die sie in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten versprechen, als Unterpfänder ein. Sie behalten sich das Rückkaufsrecht vor. So geschehen vff Sontag Iubilate den 21ten April Nach vnsers Erlösers vndt Seligmachers geburt, Im Iahr Tausendt Sechshundert vndt Sechzehen.

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Date: 1616 Juni 15
AbstractLeonhardt Doll und seine Ehefrau Maria sowie Anna, Witwe des Werner Specht, alle Bürger zu Hilsbach, beurkunden, dass sie dem Rektor und der Universität Heidelberg und besonders Johann Casimir Jordan, Professor zu Heidelberg und Dekan der philosophischen Fakultät, eine jährliche Gülte von 6 Gulden um 120 Gulden verkauft haben. Leonhardt Doll setzt Unterpfänder im Gesamtwert von 70 Gulden, die Witwe Anna im Wert von 50 Gulden ein. Diese versprechen sie in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Sie besitzen das Rückkaufsrecht. Geschehen Im Iahr nach Christi vnsers erlosers, vnd Seeligmachers gebührt, Sechtzehenhundert vndt Sechtzehen, vff viti den funfftzehenden Iunii.

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Date: 1616 Juni 24
AbstractElysabetha, Witwe des Michel Teuffel, Bürger und Ratsangehöriger zu Eppingen, beurkundet, dass sie mit Zustimmung des Oberamts dem Rektor und der Universität Heidelberg und insbesondere Daniel Nebel, Professor und Rektor zu Heidelberg sowie derzeitiger Verwalter des Stipendium Herderiani, eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkauft hat. Sie setzt insgesamt 2 Morgen und 1 Viertel Acker, die sie in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten verspricht, als Unterpfänder ein. Sie besitzt das Recht auf Rückkauf. Geschehen vnd geben nach Christi vnsers erlösers vnd seeligmachers geburt vff Iohannis Baptistae, Im Ain Taußent Sechshundert vnd Sechzehenden Iahr.

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Date: 1616 August 10
AbstractPeter Bell, Bürger zu Mosbach, und seine Ehefrau Catharina verkaufen mit Einwilligung des Oberamts dem Rektor und der Universität Heidelberg als Verwalter der Gefälle des Northanschen Stipendiums und insbesondere dessen derzeitigen Verwalter Doktor David Pareus eine jährlich zu entrichtende Gülte von 2 1/2 Gulden um 50 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Unterpfänder, die sie in gutem Zustand bewahren müssen und nicht veräußern dürfen. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig sein, kann die Universität die Unterpfänder einziehen und auch das Eigengut der Eheleute belasten. Ferner steht den Eheleuten das Rückkaufsrecht zu. So geschehen vff Lorentzii den Zehendten Monats tag Augusti, im Iahr alß man nach der Seeligmachenden Geburth vnsers Heylandts vnd Erlöhsers Christi Zahlte, Ein Tausent Sechshundert vnd Sechzehen.

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Date: 1616 Oktober 1
AbstractAdolf, Wild- und Rheingraf, Graf zu Salm, beurkundet, dass er sich von Johann Wiegand Schlör, kurpfälzischer Truchsess zu Kreuznach, einen Betrag von 2600 Gulden geliehen hat und ihm deshalb einen jährlichen Zins von 156 Gulden schuldig ist. In den letzten Jahren ist er dieser Zahlung allerdings nicht nachgekommen, weshalb sich mittlerweile eine Gesamtschuld von 624 Gulden aufgestaut hat. Der Wild- und Rheingraf überlasst dem kurpfälzischen Truchsess daher die Zehntrechte zu Mörsfeld und Monsheim, eine Gülte von 6 Malter und 6 Simmer Korn zu Windesheim sowie 4 Malter Korn am Osterberg. Durch Begleichung der Gesamtschuldenlast kann der Wild- und Rheingraf seine regelmäßigen Einkünfte zurückerwerben. Geben den ersten octobris Im Iar nach Christi Vnsers lieben herrn vnd Seligmachers geburtt, Thausendt Sechs hundert vnd im Sechzehenden.

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Date: 1616 November 11
AbstractDer Schultheiß Veltin Ackerman und die Gerichtsschöffen zu Münsterdreisen beurkunden, dass Hanß Reebman und seine Ehefrau Anna, Gemeindeleute zu Münsterdreisen, dem Johann Schick, Kollektor des Stifts Zell, und seiner Ehefrau Margretha eine jährliche Gülte von 2 Gulden um 40 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Güter als Unterpfänder ein. Ihnen steht das Recht auf Rückkauf zu. Geschehen vf Martini anno etc. Sechtzehenhundert vnd Sechtzehen.

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Date: 1616 November 11
AbstractHanß Iacob Lustrier, Bürger zu Wiesloch, und seine Ehefrau Catharina beurkunden, dass sie der Universität Heidelberg und Reinhard Bachoven von Echten, dem Provisor des Stipendium Zulegeriani, eine jährliche Gülte von 7 1/2 Gulden um 150 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Güter als Unterpfänder ein. Sie verpflichten sich, diese in gutem Zustand zu halten. Mit einer einmaligen Zahlung von 150 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. So geben vff Martini den Eylfften Novembris Ein Tausendt funffzehen hundert Nach Christi Vnsers Seeligmachers gepurt.

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Date: 1616 November 29
AbstractMatheis Becker, wohnhaft zu Biebelnheim, beurkundet, dass Johann Siegmund Hag, kurpfälzischer Schaffner zu Gommersheim, ihm 12 Gulden geliehen hat. Matheis Becker verpflichtet sich, für 1 Jahr eine Kuh bei sich einzustellen, wofür er dem Johann Siegmund Hag einen Zins von 2 Gulden entrichtet. Mit 12 Gulden kann Matheis Becker die Gülte auslösen. Sollte Letztgenannter mit der Zahlung der Gülte säumig sein, kann Johann Siegmund Hag dessen Eigengut belasten. Geschehen zu Bibelnheim den 29.ten Nouembris. Anno 1616.

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Date: 1616 Dezember 21
AbstractDie Kommissarien der drei Legstädte Heidelberg, Alzey und Neustadt an der Weinstraße beurkunden, dass sie sich von Rektor und Universität Heidelberg als Verwalter des Casimirianums einen Betrag von 460 Reichstaler geliehen haben. Sie verpflichten sich im Gegenzug zur Entrichtung eines jährlichen Zinses von 23 Reichstaler. Beide Parteien können die Gülte auslösen, beziehungsweise deren Auslösung einfordern. Geschehen vff Thomae Apostoli, alß mann nach vnsers herren vnd heilandts geburtt Ein Taussendt, Sechshundert vnd Sechzehen gezehlet.

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Date: 1616 Dezember 21
AbstractDie Landeskommissare der Legstädte Heidelberg, Alzey und Neustadt an der Weinstraße beurkunden, dass sie sich von der Universität Heidelberg als Verwalter des Collegium Principis einen Betrag von 1100 Gulden geliehen haben, den sie bis zur Rückzahlung zu 5%, also jährlich 55 Gulden, verzinsen. Geschehen vf Thomae Apostoli, Alß mann nach vnsers lieben herren vnd heilandts geburtt Ein Tausßendt, Sechs hundert, vnd Sechszehen gezehlet. [vgl. XII,2 Nr. 126, 127, 129, 130, 132, 133, 136, 139, 140]

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Date: 1616 Dezember 25
AbstractSebastian Schlicksup, Gemeindemann zu Handschuhsheim, und seine Ehefrau Margretha beurkunden, dass sie Samuel Meuer, Landschreiber zu Heidelberg, eine jährliche Gülte von 4 1/2 Gulden um 90 Gulden verkauft haben. Sie setzen insgesamt 2 Wiesen als Unterpfänder ein. Beide Seiten können die Gülte auslösen, beziehungsweise deren Auslösung einfordern. So geben vndt beschehen, vf weyhenacht Inn dem Iahr Christi Sechszehen hundert vndt Sechszehen gezehlet.

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Date: 1617 Februar 22
AbstractNr. 1: Georg Klingman, Bürger zu Gauangelloch, beurkundet, dass er mit Zustimmung seines Ortsherren dem Rektor und der Universität Heidelberg und insbesondere Balthasar Baumbach, Professor zu Heidelberg und derzeitiger Verwalter des Casimirianums, eine jährliche Gülte von 6 1/2 Gulden um 130 Gulden verkauft hat. Er setzt einige Grundbesitzungen, die er in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten verspricht, als Unterpfänder ein. Er verspricht weiterhin, die Hautpsumme innerhalb von 4 Jahren zurückzuzahlen. Vff Petri Cathedra diß Ein tausent sechshundertt vnd Siebenzehenden Ihares. [vgl. XII,2 Nr. 1352] Nr. 2: Am 22. Oktober 1653 werden die Unterpfänder der Universität überlassen, da der Schuldner zahlungsunfähig ist und keine weiteren ausgleichenden Mittel von den überlebenden Richtern und Gemeindeleuten zu Gauangelloch aufgefunden werden konnten. Actum Gauw Angelloch den 22ten Octobris Anno 1653.

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Date: 1617 Februar 22
AbstractNr. 1: Georg Klingman, Bürger zu Gauangelloch, beurkundet, dass er mit Zustimmung seines Ortsherrn dem Rektor und der Universität Heidelberg und insbesondere Nikolaus Matthias Bachendorff, Professor zu Heidelberg und derzeit Dekan der philosophischen Fakultät, eine jährliche Gülte von 3 1/2 Gulden um 70 Gulden verkauft hat. Er setzt einige Grundbesitzungen, die er in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten verspricht, als Unterpfänder ein. Sollten diese nicht ausreichen, um eine etwaige Schuldenlast zu decken, können auch alle seine übrigen Besitzungen belastet werden. Er verspricht weiterhin die Hauptsumme innerhalb von 4 Jahren zurückzuzahlen. Vff Cathedra Petri diß Ein tausent Sechshundertt vnd Siebenzehenden Ihars. [vgl. XII,2 Nr. 1351] Nr. 2: Am 22. Oktober 1653 werden die Unterpfänder der Universität überlassen, da der Schuldner zahlungsunfähig ist und keine weiteren ausgleichenden Mittel von den überlebenden Richtern und Gemeindeleuten zu Gauangelloch aufgefunden werden konnten. Actum Gauw Aigelloch den 22ten Octobris Anno 1653.

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Date: 1617 Juni 21
AbstractJonas Meisterlin, Doktor beider Rechte, kurpfälzischer Hofgerichtsadvokat und Prokurator, sowie Heinrich Triegel, kurpfälzischer Hofapotheker, beurkunden als Vormünder der namentlich aufgelisteten Kinder des verstorbenen Johann Triegel, ehemaliger Syndikus der Universität Heidelberg, gemeinsam mit Hanß Philip, Einwohner zu Heidelberg und gesetzlicher Vertreter seiner Ehefrau Margretha Triegel, dass sie dem Fiskus der Universität Heidelberg einen Gültbrief vom 1. Juli 1572 über eine Hauptsumme von 500 Gulden und einen jährlichen Zins von 25 Gulden aus dem Zoll zu Oppenheim zum Wohle der Pflegkinder um 500 Gulden verkauft haben. Sollte jedoch die Universität einen spürbaren Schaden durch Ausbleiben der Gültzahlung erleiden, müssen die Vormünder, beziehungsweise die Pflegkinder für den Schaden aufkommen. So geschehen zu Heydelbergk inn herrn Triegels Apotecken, Sambstags den 21ten Junii vormittag vmb zehen vhren Anno Sechzehenhundertt vnd siebenzehen.

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Date: 1617 September 1
AbstractThoman Zimmerman, Gemeindemann zu Baiertal, und seine Ehefrau Appolonia, beurkunden, dass sie dem Augustinerkloster zu Heidelberg, beziehungsweise dessen Gefällverwalter, dem Landschreiber zu Heidelberg Samuel Meuer, eine jährliche Gülte von 3 Gulden um 60 Gulden verkauft haben. Sie setzen insgesamt 4 Morgen Acker, die sie in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten versprechen, als Unterpfänder ein. Beide Parteien können die Gülte auslösen, beziehungsweise deren Auslösung einfordern. Geben auff Egidae, Nach Christi Vnnsers einigen Erlösers vnndt Seligmachers geburt, Im Sechzehenhundert Siebenzehenndtenn Iahre.

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Date: 1617 November 11
AbstractDer Schultheiß Iohan Langveld und die Gerichtsschöffen zu Dalsheim beurkunden, dass Engelman Fritz und seine Ehefrau Fei dem Johann Schick, Kollektor des Stifts Zell, und seiner Ehefrau Margreta eine jährliche Gülte von 1 1/2 Gulden um 30 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Grundbesitzungen, die sie in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten versprechen, als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 30 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Geben vnd geschehen vf Martini im Iahr nach Christi vnsers Erlösers vnd Seeligmachers geburt, Ein Tausend, Sechßhundert vnd Sibentzehen.

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Date: 1617 Dezember 6
AbstractLorentz Fehmer und seine Ehefrau Agneß, Bürger zu Wiesloch, beurkunden, dass sie dem Rektor und der Universität Heidelberg und insbesondere Balthasar Baumbach, Professor zu Heidelberg und derzeitiger Verwalter des Casimirianums, eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Grundbesitzungen, die sie in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten versprechen, als Unterpfänder ein. Sie besitzen das Rückkaufsrecht. So geschehen vff Nicolaii nach vnsers erlösers vnndt Seeligmachers geburt Im Iahr Tausendt Sechs hunndertvnndt Siebennzehenn etc.

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Date: 1617 Dezember 25
AbstractDer Schultheiß Velten Ackermann und die Gerichtsschöffen zu Münsterdreisen und Standenbühl beurkunden, dass Mattheis Müller und seine Ehefrau Christina, wohnhaft zu Münsterdreisen, dem Johann Schick, Kollektor des Stifts Zell, und seiner Ehefrau Margretha eine jährliche Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden verkauft haben. Sie setzen 1/3 Morgen Acker und 1 Stück Kohlgarten in Dreisener Gemarkung als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 20 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Geschehen vff Weihenachten, Im Iahr als man nach der gnadenreichen geburt vnsers Einigen Erlösers Iesu Christi zelt, Ein Tausendt Sechshundert vnd Siebentzehen.

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Date: 1617 Dezember 25
AbstractIohan Langveld, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Dalsheim beurkunden, dass Iacob Schmit und seine Ehefrau Elisabeth, Gemeindeleute zu Dalsheim, dem Johann Schick, Kollektor des Stifts Zell, und seiner Ehefrau Margrete eine jährlich zu entrichtende Gülte von 2 Gulden und 13 Albus um 50 Gulden verkaufen. Als Sicherheit stellen die Verkäufer verschiedene Güter, in Dalsheimer Gemarkung gelegen, als Unterpfänder, welche die Käufer bei Zahlungssäumnis belasten können. Ferner kann die Gülte von den Verkäufern zurückgekauft beziehungsweise von den Käufern deren Auslösung angeordnet werden. Geben vnd geschehen vf Weihennachten im Iahr nach Christi vnsers Erlösers vnd Seeligmachers geburth Ein Taußend Sechß Hundert vnd Sibentzehen. Et cetera.

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Date: 1617 Dezember 25
AbstractDer Schultheiß Valentin Ackerman und die Gerichtsschöffen zu Dreisen beurkunden, dass Velten Ackermann der Junge und seine Ehefrau Angnesa, Gemeindeleute zu Dreisen, dem Johann Schick, Kollektor zu Zell, und seiner Ehefrau Margretha eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Grundbesitzungen in Dreisener Gemarkung, die sie in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten versprechen, als Unterpfänder ein. Sie besitzen das Recht auf Rückkauf. So geben zu Treyßen, vff Weihenachten, Im Iahr Christi vnsers herrn etc. Sechtzehenhundert vnd Siebentzehen.

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Date: 1618 Februar 22
AbstractIacob Schmidt der Junge, Gemeindemann zu Dossenheim, und seine Ehefrau Anna Maria verkaufen Samuel Meuer, kurpfälzischer Landschreiber zu Heidelberg, als Verwalter des Augustinerklosters zu Heidelberg eine jährlich zu entrichtende Gülte von 3 Gulden um 60 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Unterpfänder, in Dossenheimer Gemarkung gelegen, die sie in gutem Zustand bewahren müssen. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig sein, kann der Käufer die Unterpfänder einziehen. Ferner kann die Gülte von den Verkäufern zurückgekauft beziehungsweise vom Käufer deren Auslösung angeordnet werden. Geben Sontags den zwen vnd zwantzigsten Februari nach Christi geburt, Sechzehen hundert vnd Achtzehen Iare.

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Date: 1618 Februar 23
Abstract[Ausfertigung von XII,1 Nr. 44/25] Actum 23ter Februar 1618 In Heidelberg.

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Date: 1618 Februar 23
AbstractChristian Sebastian Hügelig beurkundet, dass er sich zur Instandhaltung seiner Mühlen bei Lauterecken von seinem Schwager Johann Bosch 81 Königstaler und 30 Gulden geliehen hat, die er ihm so bald wie möglich zurückzuzahlen verspricht. Er setzt sein Drittel an der Wintersheimer Korngülte in Höhe von 22 Malter als Unterpfand ein. Actum den 23ten Februar 1618 Zu Heidelberg. [vgl. XII,1 Nr. 44/26]

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Date: 1618 April 23
AbstractGeorg Klinckert, Gemeindemann zu Wörrstadt, und seine Ehefrau Elisabeth verkaufen Eckmundt Plerich, Bürger und Tuchscherer zu Alzey, als Vormund der Enkelin des Iacob Koch, verstorbener Unterschultheiß, der Tochter des Stadtschreibers zu Selz, eine jährlich zu entrichtende Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Unterpfänder, in Alzeyer Gemarkung gelegen, die sie in gutem Zustand bewahren müssen. Bei Zuwiderhandlung kann der Käufer die Unterpfänder vor dem Alzeyer Stadtgericht einklagen und einziehen. Ferner kann die Gülte von den Verkäufern zurückgekauft beziehungsweise vom Käufer deren Auslösung angeordnet werden. Actum Altzey vff Georgi Anno Ein taußendt Sechs Hundert vndt Achtzehen.

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Date: 1618 Mai 24
AbstractDas Gericht zu Stetten beurkundet, dass Lorentz Heringer, Schultheiß zu Stetten, und seine Ehefrau Anna dem Johann Schick, Kollektor des Stifts Zell, und seiner Ehefrau Margrethe eine jährlich zu entrichtende Gülte von 2 Gulden um 40 Gulden verkaufen. Als Sicherheit stellen die Verkäufer verschiedene Güter als Unterpfänder, welche die Verkäufer in gutem Zustand bewahren müssen und nicht veräußern dürfen. Bei Zuwiderhandlung können die Käufer die Unterpfänder wie auch das Eigengut der Verkäufer belasten. Ferner kann die Gülte von den Verkäufern zurückgekauft beziehungsweise von den Käufern deren Auslösung angeordnet werden. Geben vnd geschehen vf Pfingsten, im Iahr nach Christi vnsers Erlösers vnd Seeligmachers geburth Ein Tausendt Sechß hundert vnd Achtzehen.

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