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FondHeidelberg, Universität
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Date: 1560 November 11
AbstractGeorg Meckenheußer, Verwalter des Schönauer Hofs, und Jochim Ule, Spitalmeister, beide wohnhaft zu Heidelberg, beurkunden für sich und ihre Pflegekinder Dionisy, Georg, Michel und Susanna, den Nachkommen des verstorbenen Dionisy Beverlin, dass sie Maria, Witwe des Dionisy Beverlin, ein Wohnhaus um 170 Gulden verkauft haben und das Geld zum Nutzen der Pflegekinder aufwenden. Geben vf Sannt Martins Tag Anno Domini Funffzehen Hundert vnndt Sechzig Jahr.

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Date: 1560 November 12
AbstractAdam von Kreuth, kurpfälzischer Haushofmeister, die städtischen Ratsmitglieder und Spitalverwalter Wendel Speidel und Michel Leypffart sowie der Spitalmeister Joachim Ulnin beurkunden, dass sie von der Universität Heidelberg 51 Gulden 11 Schilling und 3 Heller erhalten haben. Durch diese Zahlung löst die Universität den Zins von 1 Pfund und 10 Schilling Heller sowie 11 Schilling und 3 Heller aus, den sie dem Spital aufgrund einiger Grundbesitzungen leisten musste. So gebenn ist dinstag nach Martini Anno funfftzehenhundert vnnd Sechtzig.

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Date: 1561 Februar 15
AbstractIohann Zwengell, öffentlicher Notar und Prokurator des Gerichts zu Frankfurt am Main, bestätigt, dass die Brüder Hans und Klaus Bromm (Hanns prunnen vnd Claus prunnen) auf den 10. März vorgeladen wurden, um sich in Würzburg vor dem Gericht des Bischofs, als kaiserlichem Kommissar, zu einem Rechtsgeschäft als Mitglied der Steinacher Gesellschaft zu verantworten. In dem Iar, als man zaltt, nach Christi vnsers lieben herrn vnd Seligmachers gepurt, Dausent Funffhundert Sechtzig vnd Eins, In der vierten Romer zinß zal, Indictio zu Latein genandt [...] Vff Sampstag den Funfftzehenden tag des Monats Februari, zwischen Syben vnd Acht vhr vor mittemtag, In des haylligen Romischen Reychs Statt Franckfurt, vnd daßelbst In eins Erbaren Raths Schreyberey, Im Romer.

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Date: 1562 Juni 24
AbstractPfalzgraf und Kurfürst Friedrich III. und die Universität Heidelberg vergleichen sich dahingehend, dass die drei Präbenden am Marienstift zu Neustadt an der Weinstraße und die eine Präbende am Stift St. Juliana zu Mosbach an den Pfalzgrafen fallen, im Gegenzug aber die Universität eine jährliche Gülte von 200 Gulden und 50 Malter Korn erhält. Als Sicherheit stellt der Pfalzgraf verschiedene Unterpfänder. Geben vnd geschehenn Heydelberg vf Iohannis Baptistae, Im Iar, Nach Christi vnnsers lieben hern vnnd seligmachers gepurtt funffzehenhundert sechtzig vnnd zwey.

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Date: 1562 Oktober 9
AbstractHanns Herbel, wohnhaft zu Leutershausen, und seine Ehefrau Catterina verkaufen Prior und Konvent des Augustinerklosters zu Heidelberg eine jährlich zu entrichtende Gülte von 1 Pfund Heller um 20 Pfund Heller. Als Sicherheit bestimmen die Eheleute ihr Haus als Unterpfand. Sollten sie mit der Entrichtung der Gülte säumig werden, können Prior und Konvent das Unterpfand einziehen. Ferner gestatten die Käufer den Verkäufern das Rückkaufsrecht. Geben vnd geschehen vff Freittag Dionisius des heiligen Merttelers tag Anno Domini Tausßent Funffhundert vnd im Sechtzigsten vnd Zwey Iar.

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Date: 1563 Mai 20
AbstractFriedrich III., Kurfürst und Pfalzgraf, vergleicht die Universität Heidelberg mit dem Stift Neuhausen bei Worms dahingehend, dass die zwei Präbenden der Universität im Stift an dieses zurückfallen, im Gegenzug das Stift der Universität einen jährlichen Zins von 130 Gulden und 30 Malter Korn entrichtet. Als Unterpfänder dienen die gesamten Einkünfte des Stifts, welche die Universität bei Zahlungssäumigkeit belasten kann. Vnnd geben zu haidelberg den zwentzigisten Maii Als man zalt nach Christi, vnnsers lieben herren vnnd ainigen Seligmachers gepurt, Thausent Fünffhundert, vnnd Im drey vnnd sechtzigsten Iare.

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Date: 1563 Juni 7
AbstractDie Universität Heidelberg beurkundet, dass Werner Ritter und seine Frau Catharina Gotz ein Stipendium am Dionysianum eingerichtet haben. Da ihr gemeinsamer Sohn Hermann in einem Gasthaus von einem Adligen lebensgefährlich verletzt wurde, sie anschließend 350 der insgesamt 375 Gulden Sühneleistung für dessen Versorgung aufwenden wollten, dieser aber in einem tragischen Schiffsunglück ums Leben kam, stiften sie mit einem Gesamtbetrag von 250 Gulden eine jährliche Gülte von 12 1/2 Gulden. Sie setzen gemeinsam mit der Universität die Bestimmungen für die Vergabe des Stipendiums fest. Beschehen vnd geben Zue Haidelberg den Siebenden Iunii Im Iar nach der geburt Christi vnsers erlösers Ein Tausent Funffhundert Sechtzig Drey.

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Date: 1563 Juni 20
AbstractPfalzgraf und Kurfürst Friedrich III. beurkundet unter Einrückung der Gegenurkunde gleichen Datums, dass Rektor und Universität Heidelberg ihm das Patronatsrecht der Kirchen zu Gundheim, Kallstadt und Pfeffingen gegen einen jährlichen Zins von 100 Gulden übertragen haben. Davon sind 60 Gulden durch den Landschreiber zu Alzey und 40 Gulden durch den Landschreiber zu Neustadt an der Weinstraße sowie 25 Malter Korn durch den Kastenschreiber zu Heidelberg zu entrichten. Der geben ist zu Haidelberg vff den zwentzigisten tag Iunii. Nach vnnsers Lieben herren vnnd Seligmachers gepurt. Thausent Funffhundert, Im drey vnnd sechtzigisten Iahren.

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Date: 1563 September 1
AbstractPfalzgraf und Kurfürst Friedrich III. übernimmt von der Universität Heidelberg, unter Einrückung der Gegenurkunde vom gleichen Tag, die Klöster Münsterdreisen und Weidas sowie das Antoniterhaus zu Alzey und befreit im Gegenzug das Stift Zell und die Klöster Lambrecht und Daimbach, welche der Universität verbleiben, von allen landesherrlichen Diensten. Der gebenn ist zu Heydelberg auff Egidii den Erstenn Monats dag Septembris Nach Christi vnnsers liebenn hern gepurtt Tausennt funffhundert vnnd Im drey vnnd sechtzigstenn Iahr.

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Date: 1563 September 1
AbstractPfalzgraf und Kurfürst Friedrich III. nimmt von der Universität Heidelberg, unter Einrückung der Gegenurkunde vom gleichen Tag, das Stift Zell sowie die Klöster Lambrecht und Daimbach auf 34 Jahre in Pacht. Der Kurfürst verpflichtet sich, einen jährlichen Zins von 1500 Gulden zu entrichten, verfallene Gebäude auf seine Kosten aufzurichten, keine Güter der genannten Besitzkomplexe zu entfremden und nach Ablauf des Pachtvertrags die Güter auf seine Kosten beschreiben zu lassen. Im Gegenzug wird ihm zugestanden, nach Vertragsablauf genanntes Stift und genannte Klöster erneut auf 34 Jahre pachten zu dürfen. Geben vnd geschehn zu Heydelberg den ersten Septembris Als man zelet nach Christi vnnsers lieben herren Vnnd seligmachers geburt Tausent Funffhundert Vnnd Im drey Vnnd Sechtzigsten Iare.

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Date: 1564 Mai 2
AbstractMichael Wuelandt, Sebastian Zigler, Iörg Fröelich, Leonhardt Haym, sowie deren Ehefrauen Barbara, Elisabetha, Otilia und Emilia, alle wohnhaft zu Wimmental, beurkunden, dass sie mit Zustimmung des Abts von Schöntal Sebastian II. Schantzenbach, dem Sebastian Linckh, ehemaliger Bürgermeister zu Wimpfen, eine jährliche Gülte von 10 Gulden um 200 Gulden verkauft haben. Jedes Ehepaar setzt entsprechend des von ihnen geliehenen Betrages Unterpfänder ein. Sie besitzen das Recht auf Rückkauf. Geben Dinstags noch Philippi vnd Iacobi der zweyer halligen aposteln dag, als mann zalt noch Christi vnnsers liebsten herrn vnd seligmachers geburth Funfftzehenhundert Sechtzig vnd vier Iahr.

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Date: 1564 Mai 2
AbstractIacob Schellenberger und Hanns Gieff sowie deren Ehefrauen Elisabeth und Margretha, allesamt wohnhaft zu Hößlinsülz im Weinsberger Amt, verkaufen mit der von Herzog Christoph von Württemberg an die Oberämter ergangenen schriftlichen Zustimmung der Elisabeth, Witwe des verstorbenen Sebastian Linck, Bürgermeister der Stadt Wimpfen, eine jährlich zu entrichtende Gülte von 7 1/2 Gulden um 150 Gulden. Als Sicherheit stellen die Verkäufer verschiedene Güter als Unterpfänder, die sie in gutem Zustand bewahren müssen und nicht veräußern dürfen. Sollten sie eine der genannten Bestimmungen verletzen, kann die Käuferin die Unterpfänder belasten. Ferner steht ihnen das Rückkaufsrecht zu. Geben Dinstags noch Philippi vnd Iacobi apostolorum den andern Monats dag Maii, als man zalt noch Christi vnsers liebsten herrn vnd einigen seligmachers geburth Funfftzehenhundert Sechtzig vnd vier Iahr.

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Date: 1564 Mai 21
AbstractNr. 1: Nickell Wayß und seine Ehefrau Elßbedt, wohnhaft zu Leimen, beurkunden, dass sie dem Rektor und den vier Fakultätsdekanen der Universität Heidelberg eine jährliche Gülte von 2 1/2 Gulden um 50 Gulden verkauft haben. Sie setzen Haus und Hof in Leimen sowie 1/2 Morgen Acker und einen Krautgarten mit allen Zugehörungen als Unterpfänder ein. Sie verpflichten sich zur ständigen Instandhaltung sowie zur Unveräußerlichkeit und Unverpfändbarkeit dieses Besitzes. Mit einer einmaligen Zahlung von 50 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Gebenn vff den heyligen Pfingstag Im Iar alß Mann zalt vonn der geburtt Christi vnnsers Liebenn hern Tausenntt funffhundertt Sechtzig vnnd vier Iare. Nr. 2: Schultheiß und Gericht zu Leimen bestätigen, dass der Universitätskollektor einige Güter im Wert der Hauptsumme und des ausstehenden Zinses erhält, da es keine Erben oder Gültgeber mehr gibt. Laimen den 3. Appril Anno 1661.

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Date: 1565 April 5
AbstractNr. 1: Iörg Neuenmacher und seine Ehefrau Catharina, Moritz Öde und seine Ehefrau Angneß, Petter Benntz und seine Ehefrau Margretha, Sambßon Melling und seine Ehefrau Margretha sowie Veltin Furst und seine Ehefrau Barbara, alle wohnhaft zu Elsenz, beurkunden, dass sie dem Propst und dem Collegium Principis der Heidelberger Universität mit Zustimmung des Konrad von Zweifel, Keller und Amtmann zu Hilsbach, eine jährliche Gülte von 6 Gulden um 120 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Güter in Elsenzer und Hilsbacher Gemarkung als Unterpfänder ein. Davon Iörg Neuenmacher im Wert von 60 Gulden, Moritz Öde und Petter Bentz je im Wert von 10 Gulden sowie Sambßon Melling und Veltin Furst je im Wert von 20 Gulden. Die Unterpfänder sind in gutem Zustand zu halten. Ihnen wird das Recht auf Rückkauf zugestanden. Vnnd wardt disser brieff geben vff mitwoch noch Georgen des heiligen Ritters, den funff vnnd zwantzigsten tag des monatz aprilis als man zalth von geburth Christi vnsers Lieben herren vnnd ainigen heylandtz daussennth funffhunderth Sechitzk vnnd funff Iare. Nr. 2: Am 21. September 1661 zieht aus Ermangelung von Erben und wegen Nichtzahlung der Zinsen der Rat zu Hilsbach die in der dortigen Gemarkung befindlichen und der Amtskeller Johann Baptista Paravicini die übrigen Unterpfänder ein, welche der Universität zuerkannt werden. Donerstags den 21ten 9bern 1661 [...] Actum Hilspah ut supra.

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Date: 1565 April 25
AbstractMathes Beystain und seine Ehefrau Kathrina, Ludwig Brögell und seine Ehefrau Margred, Melchior Friederich und seine Ehefrau Anna, Hannss Bren und seine Ehefrau Angnes sowie Prothasius Camerknecht und seine Ehefrau Margred, alle Bürger zu Hilsbach, verkaufen mit Einwilligung des Konrad von Zweifel, Keller und Amtmann zu Hilsbach, dem Collegium Principis der Universität Heidelberg eine jährlich zu entrichtende Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden. Als Sicherheit stellen die Verkäufer verschiedene Güter als Unterpfänder. Falls die Verkäufer mit der Zahlung der Gülte säumig werden oder die Unterpfänder in schlechten Zustand geraten sollten, kann der Käufer die Unterpfänder so lange einziehen, bis der ihm entstandene Schaden abgegolten ist. Ferner gestattet der Käufer den Verkäufern das Rückkaufsrecht. Geben vff Mitwoch nach Sanct Georgen deß heiligen Ritters tag, den funff vnnd zwantzigsten des monats Aprilis Als man Zalth von Christi gepurth vnsers Lieben Herrn vnnd ainigen Haylandtz Taussennth Funffhunderth Sechtzigk vnnd Funff Iar.

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Date: 1565 Juni 9
AbstractBenedict Reutlinger und seine Ehefrau Brigitha, Nickell Ieger und seine Ehefrau Barbara sowie Nickell Schopff, alle Bürger zu Hilsbach, beurkunden, dass sie dem kurpfälzischen Diener Christoffel Scheubell, wohnhaft zu Wiesloch, eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkauft haben. Sie setzen ein Haus und einen Bauplatz sowie einige weitere Besitzungen in Hilsbacher Gemarkung, die in gutem Zustand zu halten sind, als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 100 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Disser brieff ward Geben vff Sambstag Nach Medardi den Neundten monats tag Iunii, von gepurt Christi vnnsers Liebenn herrn vnd einigen heylandtz gezalth Taussendt funffhunderth Sechtzigk vnnd funff Iare. [vgl. XII,2 Nr. 931]

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Date: 1567 Mai 8
AbstractNr. 1: Hannß Weißman, Gemeindemann zu Rohrbach, und seine Ehefrau Margaretha verkaufen Rektor und Universität Heidelberg eine jährlich zu entrichtende Gülte von 3 Gulden um 60 Gulden. Als Sicherheit stellen die Verkäufer 2 Morgen Acker, in Heidelberger Gemarkung gelegen, als Unterpfand. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden oder das Unterpfand nicht in gutem Zustand bewahren, kann der Käufer das Unterpfand einziehen. Ferner gestattet der Käufer den Eheleuten das Rückkaufsrecht. Gebenn vff Ascensionis domini Als mann Zalt von der gepurt Christi Funffzehenhundert Sechtzig vnnd sibenn Iare et cetera. Nr. 2: Lorentz Schmit, Bürger und Hufschmied zu Heidelberg, kauft um 20 Gulden 1 Morgen Acker von den oben genannten. Dieser wurde als Unterpfand eingezogen, nachdem der Gültgeber verstorben war. Den 16ten Decembris anno 1665.

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Date: 1569 August 10
AbstractHanß Pfanenstil, wohnhaft zu Handschuhsheim, verkauft Ezechiel Hohensee, Amtsschreiber zu Heidelberg und Schaffner des Augustinerklosters zu Heidelberg, eine Gülte von 1/2 Gulden um 10 Gulden. Als Sicherheit hinterlegt der Verkäufer zwei Wiesen, in Handschuhsheimer Gemarkung gelegen, als Unterpfänder. Sollte der Verkäufer mit der Zahlung der Gülte säumig sein oder die Wiesen in keinem guten Zustand halten, kann der Käufer die Unterpfänder einziehen. Ferner gestattet der Käufer dem Verkäufer das Rückkaufsrecht. Datum vff sant laurentzen tag, als man zalt Nach cristi vnsers lieben herren geburt thausent funffhundert sechtzig vnd Neyn Iar.

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Date: 1569 September 29
AbstractDie Universität Heidelberg verpachtet mit Zustimmung des Grafen von Leiningen dem Peter Forster zu Ungstein und dem Conradt Becker zu Pfeffingen für zehn Jahre die Güter der Michaelskapelle zu Pfeffingen, aus deren Gefällen der Graf von Leiningen ein Stipendium gestiftet hatte. Der geben in heidelberg auff Micaëlis als man zalt tausent funffhundert sechzig vnd Neun Jar.

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Date: 1569 Dezember 22
AbstractSalomon Kathenman und seine Ehefrau Margaretha, wohnhaft zu Michelfeld, beurkunden, dass sie Simon Grynaeus, Doktor der Medizin, dem Magister Bernhard Heuser, Regent des Contuberniums, und dem von Johann Weyser eingerichteten Stipendium [vgl. XII,2 Nr. 73] eine jährliche Gülte von 6 Gulden um 120 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Güter als Unterpfänder ein und versprechen sie in gutem Zustand zu halten. Sie besitzen das Rückkaufsrecht. Datum vff dorstag nach Thomae dess dess [sic!] heiligen Apostoli tag, Nach der Geburtt Christi vnsers Einigen Heylandts vnd seligmachers, tausent fünffhundertt sechszig vnd neün Iare.

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Date: 1570 Juni 24
AbstractNr. 1: Nickell Hamprecht und seine Ehefrau Barbara, beide wohnhaft zu Leimen, verkaufen Iacob Theodorus, Doktor der Medizin und kurfüstlicher Hofarzt zu Heidelberg, und dessen Ehefrau Margretha Dudler eine jährlich zu entrichtende Gülte von 3 Gulden um 60 Gulden. Als Sicherheit stellen die Verkäufer zwei Weingärten als Unterpfänder. Sollten die Verkäufer mit der Zahlung der Gülte säumig werden, können die Käufer die Unterpfänder einziehen. Ferner behalten sich die Verkäufer das Rückkaufsrecht vor. Gebenn vff Iohannes baptistae Im Iar Alß mann Zaltt vonn der geburtt Christi vnnsers Lieben Hernn vnnd Selligmachers Tausenntt Funffhundertt vnnd Siebennzigk Iare. Nr. 2: Schultheiß und Gericht zu Leimen beurkunden, dass weder Erben noch Gültgeber vorhanden waren und deshalb die Unterpfänder an die Universität Heidelberg übertragen wurden. Datum Laimen den 3. Appril Anno 1661.

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Date: 1570 September 1
AbstractHanß Mörlin und seine Ehefrau Margret, beide wohnhaft zu Handschuhsheim, verkaufen Ezechiel Hohensee, Amtsschreiber und Schaffner des Augustinerklosters zu Heidelberg, eine Gülte von 2 Gulden um 40 Gulden. Die Eheleute setzen ein Haus und einen Weinberg, in Handschuhsheimer Gemarkung gelegen, als Unterpfänder ein. Sie verpflichten sich, diese in gutem Zustand zu bewahren. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden, kann der Käufer die Unterpfänder einziehen. Ferner gewährt der Käufer den Verkäufern das Rückkaufsrecht. Datum vff sannt gilgentag, als man Zalt Nach cristi vnsers lieben herren gepurt thaussent funffhundert vnd sibentzig iar.

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Date: 1570 [September 14]
AbstractNr. 1: Iacob Sixt und seine Ehefrau Benedicta, Matthias Schnurer und seine Ehefrau Margretta, Eberhardt Störmann und seine Ehefrau Appolonia sowie Margreta, Witwe des verstorbenen Petter Störmer, allesamt wohnhaft zu Michelfeld, verkaufen Rektor und Universität Heidelberg eine jährlich zu entrichtende Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden. Als Sicherheit stellen die Verkäufer verschiedene Güter als Unterpfänder, welche die Käufer bei Zahlungssäumnis belasten können. Ferner steht den Verkäufern das Rückkaufsrecht zu. Gebenn Nach Cchristi vnßers liebenn hern vnd heyllandts geburtt, alß mann zalt daußent funff hundertt vnd Siebenzig Iar et cetera. Nr. 2: Am 21. Februar 1659 wird vermerkt, dass der Gültbrief vor Gericht ausgelöst wird. Die Unterpfänder sind nicht mehr bekannt; beiliegender Zettel belegt lediglich, dass die Unterpfänder 1618 von der Universität eingeklagt wurden.

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Date: 1570 Dezember 11
AbstractLienhart Elsentzer und seine Ehefrau Barbara, wohnhaft zu Elsenz, beurkunden, dass sie Rektor und Universität Heidelberg als Verwalter des Dionysianums eine jährliche Gülte von 2 1/2 Gulden um 50 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Güter als Unterpfänder ein. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden oder die Unterpfänder nicht in gutem Zustand halten, so können diese von der Universität belastet werden. Den Verkäufern wird das Recht auf Rückkauf gewährt. Disser brieff ward geben vff Montag Nach Nicolai den Eylften Monats tag decembris von gepurth Christi vnsers Lieben herrn vnnd seligmachers gezalth Tausenth funffhunderth vnnd Siebentzig Iar.

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Date: 1570 Dezember 12
AbstractNr. 1: Veltin Furst und seine Ehefrau Barbara, Hans Nonenmacher und seine Ehefrau Anna, Peter Knapp und seine Ehefrau Ursula, alle wohnhaft zu Elsenz, verkaufen Rektor und Universität Heidelberg eine jährlich zu entrichtende Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden. Als Sicherheit stellen die Verkäufer verschiedene Güter, in Elsenzer Gemarkung gelegen, als Unterpfänder. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden oder die Unterpfänder in schlechten Zustand geraten, können die Käufer die Unterpfänder einziehen. Ferner gewähren die Käufer den Verkäufern das Rückkaufsrecht. Geben vff dinstag Nach Nicolai den Zwölfften deß Monats decembris von geburth Christi vnsers Lieben Herren vnnd einigen seligmachers gezalth Daussennth Funffhunderth vnnd In dem Siebentzigsten Iar. Nr. 2: Das Gericht zu Elsenz überträgt der Universität Heidelberg die oben genannten Unterpfänder, da weder Erben noch Gültgeber vorhanden sind. Heut dato den 20 Novembris 1661.

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Date: 1570 Dezember 22
AbstractNr. 1: Martin Camerknecht und seine Ehefrau Barbara, Paul Hoffman und seine Ehefrau Margretha, Michel Holtzwart und seine Ehefrau Cathrina, Hanns Sinter und seine Ehefrau Margretha sowie Hanns Brecht und seine Ehefrau Margretha, alle wohnhaft zu Elsenz, beurkunden, dass sie Lambert Ludwolf Pithopaeus, Professor an der Universität Heidelberg, als Gefällverwalter des Artistenkollegs eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkauft haben. Sie setzen jeweils einige Unterpfänder ein, die sie in gutem Zustand zu halten versprechen. Ihnen steht das Recht auf Rückkauf zu. Disser brieff ward geben vff Freytag Nach Thome dess Heiligen Apostels tag, den zwen vnnd zwantzigsten decembris Im Iar nach der gepurth vnsers Haylandtz Iesu Christi Tausenth Funffhunderth vnnd In dem Siebentzigsten Iar. Nr. 2: Am 20. November 1661 werden der Universität die Unterpfänder zugeschlagen, da es keine Erben oder sonstige Gültgeber mehr gibt. Heut dato den 20ten Novembris Anno 1661.

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Date: 1572 Februar 2
AbstractThoman Rauw, wohnhaft zu Rohrbach, und seine Ehefrau Margretha verkaufen Lambert Pithopoeus als Gefällverwalter der Universität Heidelberg eine jährlich zu entrichtende Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter, in Rohrbacher Gemarkung gelegen, als Unterpfänder. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden, kann der Käufer die Unterpfänder einziehen. Ferner verpflichten sich die Verkäufer, die Unterpfänder in gutem Zustand zu bewahren. Sollten sie die Bestimmungen verletzen, kann der Käufer die genannten Unterpfänder einziehen. Darüber hinaus behalten sich die Eheleute das Rückkaufsrecht vor. Geben und gescheen Vff Marie Lichtmeß den 2ten februarii als man zalt nach der geburt vnsers lieben hern vnd Haylandts Iesu Christi Dausent Funffhundert Siebenzig vnnd Zwey Iare.

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Date: 1572 Juni 5
AbstractNr. 1: Peter Ieger und seine Ehefrau Anna, Siemon Weydenman und seine Ehefrau Angnes sowie Bastian Wöber und seine Ehefrau Barbara, alle wohnhaft zu Elsenz, verkaufen Magister Lambert Pithopoeus als Gefällverwalter des Collegium Principis zu Heidelberg eine jährlich zu entrichtende Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden. Als Sicherheit stellen die Verkäufer verschiedene Güter, in Hilsbacher Gemarkung gelegen, als Unterpfänder. Sollten die Verkäufer die Unterpfänder in keinem guten Zustand bewahren oder mit der Zahlung säumig werden, kann der Käufer die Unterpfänder einziehen. Ferner gewährt der Käufer den Verkäufern das Rückkaufsrecht. Geben vff donerstag Nach dem Suntag Trinitatis den Funfften Monats tag Iunii von gepurt Christi vnsers Lieben herrn vnnd ainigen seligmachers gezalth Taussenth Funffhunderth Siebentzig vnnd Zwey Iar. Nr. 2: Am 21. November 1661 erkennt der Rat zu Hilsbach der Universität Heidelberg die oben genannten Unterpfänder zu, da keine Erben der Verkäufer mehr vorhanden sind. Actum Hilspah ut supra.

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Date: 1573
AbstractIochim Philipp, Gemeindemann zu Großsachsen, und seine Ehefrau Appellonia beurkunden, dass sie dem Rektor und der Universität Heidelberg eine jährliche Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden verkauft haben. Sie setzen 3 Viertel Acker und 1 Viertel Wiese, die in gutem Zustand zu halten sind, als Unterpfänder ein. Das Ehepaar besitzt das Rückkaufsrecht. Geben vnnd geschehen Im Iar Nach Christi geburt Dausent funffhundert Siebentzigk drey Ior.

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Date: 1573 Mai 25
AbstractNr. 1: Hans Erhart, Gemeindemann zu Dallau (Thallheim) im Mosbacher Amt, und seine Ehefrau Appellonia, beurkunden, dass sie Thomas Erast, Doktor der Medizin, eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkauft haben. Ihr Verwandter Theoballt Erhart setzt für sie 1 Morgen Wiese und 5 Viertel Acker, die in gutem Zustand zu halten sind, als Unterpfänder ein. Dem Ehepaar wird das Recht auf Rückkauf gewährt. Ebenso steht es Thomas Erast zu, bei Bedarf seine Hauptsumme samt aller ausstehenden Zinsen einzufordern. Der geben ist vff Urbani des hayligen Bischoffs tag, alls man nach Cristi vnsers ainigen erlösers vnd Seligmachers geburth zalete, Tausendt Funffhundert Siebenzieg drey Iare. Nr. 2: Thomas Erast bestätigt, dass er den Gültbrief der Universität übergeben hat und von dieser ausgezahlt worden ist. Actum die 20 Septembris Anno [15]80.

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Edit charter (old editor)
Date: 1574 November 29
AbstractEngelhardt Bechtolff bestätigt als öffentlicher Notar die Abschrift der Urkunde vom 30. Mai 1562, wonach Iorg Mauer und seine Ehefrau Elisabeth, beide wohnhaft zu Hilsbach, Hieronymus Niger, Dekan, und der Artistenfakultät der Universität Heidelberg eine jährlich zu entrichtende Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden verkaufen. Als Unterpfand setzen die Eheleute Haus und Hof ein. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden, können die Käufer das Unterpfand einziehen. Ferner behalten sich die Verkäufer das Rückkaufsrecht vor. Actum 29. Novembris Anno 1574.

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