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FondStändisches Archiv, Urkunden
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Date: 02.05.1641
AbstractDie [Kärntner] Landstände fügen ihrer Landstandschaftsordnung (Landtmannschafft Statuto) einen weiteren Artikel hinzu, wonach bei Beratungen von Geldangelegenheiten weder der betroffene Amtsinhaber noch seine nächsten Verwandten stimmberechtigt sind, wohl aber bei der Neubesetzung von Ämtern. Der Burggraf hat dies Bestimmung zu exekutieren. Unterzeichner: Georg Christoph von und zu Aichelburg; Franz von Aschauer; Johann Jakob von Attems; Johann Christoph von Deutenhofen; Johann III. Gambazi, Dompropst zu St. Andrä; Georg Raimund von Gera; Veit Balthasar Grimming; Paul Memminger, Abt von St. Paul; Benedikt Mitterholzer, Propst; David von Neuhaus; Urban von Pötting; Hermann David Rauber; Carl Rechpacher; Christoph Max von Regal; Johann Andre Rosenberg, Burggraf; Andreas Sauer zu Kosiak; Christopf Sigmund von Schrattenbach; Leonhard Söll von Teisegg; Wolf Gottfried Strasser von Neudegg; Georg Bernhard von Urschenbeck; Georg von Vizdom, Dompropst von Gurk; Johann Weber; Sigmund von Weidegg; Georg Andre Weiß von Weißenau; Sigmund Weiß von Weißenau

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Date: 25.02.1642
AbstractKaiser Ferdinand III. stellt der Landschaft des Herzogtums Kärnten einen Schadlosbrief aus für die auf dem Landtag für das Jahr 1641 bis 28. Februar 1642 erteilte Bewilligung zur Abzahlung der Schulden aufgrund des bereits von seinem Vater gegen die Feinde des Hauses Österreich geführten und nach wie vor andauernden Krieges, zur Erhaltung der kroatischen und der Meergrenze und der dort dienenden Truppen, für die Festung Petrinja (Petrinia), für Grenzbefestigungen sowie für die Munitions- und Provianterzeugung. Siegler: Kaiser Ferdinand III.

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Date: 25.02.1642
AbstractKaiser Ferdinand III. stellt der Landschaft des Fürstentums Kärnten einen Schadlosbrief aus für freiwillig zugesagte 120.000 fl. samt weiteren 3.600 fl. für die Hofhaltung seines Bruders Leopold Wilhelm, nachdem jene von seinem verstorbenen Vater für die Übernahme von 1,1 Millionen fl. Hofkammer- und Kriegsschulden und für die von 1633 bis zu dessen Tod geleisteten außerordentlichen Bewilligungen ebenso wie für die ihm selbst seit 1637 erteilte Geldhilfe die Assekuration erhalten hatte, keine weiteren außergewöhnlichen Kontributionen mehr leisten zu müssen. Aufgrund der geänderten Situation hat der Kaiser aber, um den Feinden Widerstand leisten zu können, den Ständen erneut eine außerordentliche Abgabe zumuten müssen. Die ständischen Rechte, die Assekuration wegen der Übernahme der 1,1 Millionen fl. und die bisherigen Schadlosverschreibungen werden dadurch nicht beeintächtigt. Ferdinand verspricht ferner, die Kärntner Stände in Zukunft mit ähnlichen Forderungen verschonen zu wollen. [vgl. Urk. Nr. 178, Urk. Nr. 185 F, Urk. Nr. 188 und Urk. Nr. 189] Siegler: Kaiser Ferdinand III.

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Date: 04.04.1642
AbstractKaiser Ferdinand III. stellt der Landschaft des Herzogtums Kärnten einen Schadlosbrief aus für die auf dem Landtag für das laufende Jahr bis 28. Februar 1643 erteilte Bewilligung zur Abzahlung der Schulden aufgrund des bereits von seinem Vater gegen die Feinde des Hauses Österreich geführten und nach wie vor andauernden Krieges, zur Erhaltung der kroatischen und der Meergrenze und der dort dienenden Truppen, für die Festung Petrinja (Petrinia), für Grenzbefestigungen sowie für die Munitions- und Provianterzeugung. Siegler: Kaiser Ferdinand III.

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Date: 04.04.1642
AbstractKaiser Ferdinand III. stellt der Landschaft des Fürstentums Kärnten einen Schadlosbrief aus für freiwillig zugesagte 130.000 fl. samt weiteren 3.600 fl. für die Hofhaltung seines Bruders Leopold Wilhelm, nachdem jene von seinem verstorbenen Vater für die Übernahme von 1,1 Millionen fl. Hofkammer- und Kriegsschulden und für die von 1633 bis zu dessen Tod geleisteten außerordentlichen Bewilligungen ebenso wie für die ihm selbst seit 1637 erteilte Geldhilfe die Assekuration erhalten hatte, keine weiteren außergewöhnlichen Kontributionen mehr leisten zu müssen. Aufgrund der geänderten Situation hat der Kaiser aber, um den Feinden Widerstand leisten zu können, den Ständen erneut eine außerordentliche Abgabe zumuten müssen. Die ständischen Rechte, die Assekuration wegen der Übernahme der 1,1 Millionen fl. und die bisherigen Schadlosverschreibungen werden dadurch nicht beeintächtigt. Ferdinand verspricht ferner, die Kärntner Stände in Zukunft mit ähnlichen Forderungen verschonen zu wollen. [vgl. Urk. Nr. 178, Urk. Nr. 185 F, Urk. Nr. 188, Urk. Nr. 189, Urk. Nr. 193] Siegler: Kaiser Ferdinand III.

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Date: 27.04.1643
AbstractHans ("Hannß") Jacob von Lind ("Lindt") zu Lind auf Räggniz und Groppenstein ("Groppenstain") verkauft dem Peter/Petrus Hatenperger, Verweser "in der Creizen", die Glashüttenalmen in der Herrschaft Greif(f)enburg, die sein verstorbener Vater gekauft hat, um 1.200 fl. (600 fl. in Schuldbriefen, 600 fl. in venezianischen Silberkronen à 2 fl., Gold- und Silberschmuck).

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Date: 09.05.1643
AbstractKaiser Ferdinand III. stellt der Landschaft des Fürstentums Kärnten einen Schadlosbrief aus für freiwillig zugesagte 200.000 fl. samt weiteren 3.600 fl. für die Hofhaltung seines Bruders Leopold Wilhelm, nachdem jene von seinem verstorbenen Vater für die Übernahme von 1,1 Millionen fl. Hofkammer- und Kriegsschulden und für die von 1633 bis zu dessen Tod geleisteten außerordentlichen Bewilligungen ebenso wie für die ihm selbst seit 1637 erteilte Geldhilfe die Assekuration erhalten hatte, keine weiteren außergewöhnlichen Kontributionen mehr leisten zu müssen. Aufgrund der geänderten Situation hat der Kaiser aber, um den Feinden Widerstand leisten zu können, den Ständen erneut eine außerordentliche Abgabe zumuten müssen. Die ständischen Rechte, die Assekuration wegen der Übernahme der 1,1 Millionen fl. und die bisherigen Schadlosverschreibungen werden dadurch nicht beeintächtigt. Ferdinand verspricht ferner, die Kärntner Stände in Zukunft mit ähnlichen Forderungen verschonen zu wollen. [vgl. Urk. Nr. 178, Urk. Nr. 185 F, Urk. Nr. 188, Urk. Nr. 189, Urk. Nr. 193, Urk. Nr. 195] Siegler: Kaiser Ferdinand III.

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Date: 09.05.1643
AbstractKaiser Ferdinand III. stellt der Landschaft des Herzogtums Kärnten einen Schadlosbrief aus für die auf dem Landtag für das laufende Jahr bis 29. Februar 1644 erteilte Bewilligung zur Abzahlung der Schulden aufgrund des bereits von seinem Vater gegen die Feinde des Hauses Österreich geführten und nach wie vor andauernden Krieges, zur Erhaltung der kroatischen und der Meergrenze und der dort dienenden Truppen, für die Festung Petrinja (Petrinia), für Grenzbefestigungen sowie für die Munitions- und Provianterzeugung. Siegler: Kaiser Ferdinand III.

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Date: 09.10.1643
AbstractKaiser Ferdinand III. stellt der Landschaft des Herzogtums Kärnten einen Schadlosbrief aus für die Bewilligung von 10.000 fl. Zwar hat die Landschaft für dieses Jahr bereits eine außerordentliche Hilfe genehmigt und dafür die ksl. Versicherung erhalten, künftig verschont zu werden, doch nun hat der feindliche Überfall auf Böhmen und Mähren und der Schutz der österreichischen Erblande es erforderlich gemacht, da die Zeit für Landtagsverhandlungen zu knapp ist, am 30. Juni und 1. August zwei Patente zu publizieren, wonach jeder von 100 Pfund Geldes innerhalb von 14 Tagen ein gerüstetes Pferd oder für jedes Pferd 55 fl. geben soll, bei Strafe der Exekution. Da sowohl das Begehren selbst als auch die Vorgangsweise ungewöhnlich sind, hat der Kaiser der Landschaft diese Schadlosverschreibung angeboten. Siegler: Kaiser Ferdinand III.

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Date: 08.08.1644
AbstractKaiser Ferdinand III. stellt der Landschaft des Fürstentums Kärnten einen Schadlosbrief aus für freiwillig zugesagte 150.000 fl. samt weiteren 3.600 fl. für die Hofhaltung seines Bruders Leopold Wilhelm, nachdem jene von seinem verstorbenen Vater für die Übernahme von 1,1 Millionen fl. Hofkammer- und Kriegsschulden und für die von 1633 bis zu dessen Tod geleisteten außerordentlichen Bewilligungen ebenso wie für die ihm selbst seit 1637 erteilte Geldhilfe die Assekuration erhalten hatte, keine weiteren außergewöhnlichen Kontributionen mehr leisten zu müssen. Aufgrund der geänderten Situation hat der Kaiser aber, um den Feinden Widerstand leisten zu können, den Ständen erneut eine außerordentliche Abgabe zumuten müssen. Die ständischen Rechte, die Assekuration wegen der Übernahme der 1,1 Millionen fl. und die bisherigen Schadlosverschreibungen werden dadurch nicht beeintächtigt. Ferdinand verspricht ferner, die Kärntner Stände in Zukunft mit ähnlichen Forderungen verschonen zu wollen. [vgl. Urk. Nr. 178, Urk. Nr. 185 F, Urk. Nr. 188, Urk. Nr. 189, Urk. Nr. 193, Urk. Nr. 195, Urk. Nr. 197] Siegler: Kaiser Ferdinand III.

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Date: 08.08.1644
AbstractKaiser Ferdinand III. stellt der Landschaft des Herzogtums Kärnten einen Schadlosbrief aus für die auf dem Landtag für das laufende Jahr bis 28. Februar 1645 erteilte Bewilligung zur Abzahlung der Schulden aufgrund des bereits von seinem Vater gegen die Feinde des Hauses Österreich geführten und nach wie vor andauernden Krieges, zur Erhaltung der kroatischen und der Meergrenze und der dort dienenden Truppen, für die Festung Petrinja (Petrinia), für Grenzbefestigungen sowie für die Munitions- und Provianterzeugung. Siegler: Kaiser Ferdinand III.

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Date: 17.11.1645
AbstractKaiser Ferdinand III. stellt der Landschaft des Herzogtums Kärnten einen Schadlosbrief aus für die auf dem Landtag für das laufende Jahr bis 28. Februar 1646 erteilte Bewilligung zur Abzahlung der Schulden aufgrund des bereits von seinem Vater gegen die Feinde des Hauses Österreich geführten und nach wie vor andauernden Krieges, zur Erhaltung der kroatischen und der Meergrenze und der dort dienenden Truppen, für die Festung Petrinja (Petrinia), für Grenzbefestigungen sowie für die Munitions- und Provianterzeugung. Siegler: Kaiser Ferdinand III.

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Date: 17.11.1645
AbstractKaiser Ferdinand III. stellt der Landschaft des Fürstentums Kärnten einen Schadlosbrief aus für freiwillig zugesagte 100.000 fl. samt weiteren 3.600 fl. für die Hofhaltung seines Bruders Leopold Wilhelm, nachdem jene von seinem verstorbenen Vater für die Übernahme von 1,1 Millionen fl. Hofkammer- und Kriegsschulden und für die von 1633 bis zu dessen Tod geleisteten außerordentlichen Bewilligungen ebenso wie für die ihm selbst seit 1637 erteilte Geldhilfe die Assekuration erhalten hatte, keine weiteren außergewöhnlichen Kontributionen mehr leisten zu müssen. Aufgrund der geänderten Situation hat der Kaiser aber, um den Feinden Widerstand leisten zu können, den Ständen erneut eine außerordentliche Abgabe zumuten müssen. Die ständischen Rechte, die Assekuration wegen der Übernahme der 1,1 Millionen fl. und die bisherigen Schadlosverschreibungen werden dadurch nicht beeintächtigt. Ferdinand verspricht ferner, die Kärntner Stände in Zukunft mit ähnlichen Forderungen verschonen zu wollen. [vgl. Urk. Nr. 178, Urk. Nr. 185 F, Urk. Nr. 188, Urk. Nr. 189, Urk. Nr. 193, Urk. Nr. 195, Urk. Nr. 197, Urk. Nr. 200] Siegler: Kaiser Ferdinand III.

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Date: 12.12.1645
AbstractLeonhard Weitschacher zu Gillitzstein ("Gillizstain") in Kärnten verkauft im Namen seiner Frau Heinrich Wilhelm ("Hainrich Wilhelbmen") Reichsgrafen von Starchemberg etc. den Adelssitz "Obmperg", der zum Teil freies Eigen, zum Teil fürstlich Liechtensteinisches Lehen ist, mit allen Rechten und allem Zubehör (lt. Inventar), vorbehaltlich der Pferde und des Getreides, um 4.000 fl. und 100 fl. Leikauf. Der Käufer übernimmt die Außenstände bei den Untertanen, nicht aber die auf dem Gut lastenden Schulden. Siegler: Heinrich Wilhelm von Starhemberg, Obersthofmarschall; Leonhard Weitschacher; Petrus Greissl, Hofgerichtsadvokat; Abraham Wibmer d. Ä. Zeugen: Petrus Greissl; Abraham Wibmer

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Date: 19.02.1646
AbstractHeinrich Graf Paradeiser ("Häinrich Gf. Paradeyser"), Freiherr zu Neuhaus etc., Oberster Erblandjägermeister in Kärnten und Landesverwalter in Krain etc., vergleicht sich mit dem Richter, Rat und 8 Männern der Gemeinde zu Krainburg ("Crainburg") bezüglich der Steuern und anderer Dienste für drei an die Herrschaft Kieselstein ("Khißlstain") angrenzende und von Medved, Räschä und Zechner erworbene Häuser, bezüglich des jährlichen Zinses für den Pferdestall bei Schloß Kieslstein und für die obere Mühle samt Garten - wobei sich die Abgaben auf insgesamt 13 fl. 40 Kr. 3 d pro Jahr belaufen - sowie bezüglich sämtlicher anderer Servituten um den Betrag von 100 Silberkronen. Siegler: Heinrich Paradeiser zum Neuhaus, Landesverweser in Krain Unterzeichner: Heinrich Paradeiser zum Neuhaus; Mathäus Kimmsl, Oberspitalmeister zu Krainburg; Bartholomäus Olben, Stadtrichter zu Krainburg; Michael Reze, Richter zu Krainburg; Ludwig Schreiber, Kirchenpropst zu Krainburg; Urban Weyschel, Richter zu Krainburg

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Date: 02.08.1646
AbstractKaiser Ferdinand III. stellt der Landschaft des Fürstentums Kärnten einen Schadlosbrief aus für freiwillig zugesagte 115.000 fl. samt weiteren 3.600 fl. für die Hofhaltung seines Bruders Leopold Wilhelm, nachdem jene von seinem verstorbenen Vater für die Übernahme von 1,1 Millionen fl. Hofkammer- und Kriegsschulden und für die von 1633 bis zu dessen Tod geleisteten außerordentlichen Bewilligungen ebenso wie für die ihm selbst seit 1637 erteilte Geldhilfe die Assekuration erhalten hatte, keine weiteren außergewöhnlichen Kontributionen mehr leisten zu müssen. Aufgrund der geänderten Situation hat der Kaiser aber, um den Feinden Widerstand leisten zu können, den Ständen erneut eine außerordentliche Abgabe zumuten müssen. Die ständischen Rechte, die Assekuration wegen der Übernahme der 1,1 Millionen fl. und die bisherigen Schadlosverschreibungen werden dadurch nicht beeintächtigt. Ferdinand verspricht ferner, die Kärntner Stände in Zukunft mit ähnlichen Forderungen verschonen zu wollen. [vgl. Urk. Nr. 178, Urk. Nr. 185 F, Urk. Nr. 188, Urk. Nr. 189, Urk. Nr. 193, Urk. Nr. 195, Urk. Nr. 197, Urk. Nr. 200, Urk. Nr. 202] Siegler: Kaiser Ferdinand III.

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Date: 02.08.1646
AbstractKaiser Ferdinand III. stellt der Landschaft des Herzogtums Kärnten einen Schadlosbrief aus für die auf dem Landtag für das laufende Jahr bis 28. Februar 1647 erteilte Bewilligung zur Abzahlung der Schulden aufgrund des bereits von seinem Vater gegen die Feinde des Hauses Österreich geführten und nach wie vor andauernden Krieges, zur Erhaltung der windischen Grenze und der dort dienenden Truppen, für die Festung Petrinja (Petrinia), für Grenzbefestigungen sowie für die Munitions- und Provianterzeugung. Siegler: Kaiser Ferdinand III.

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Date: 27.11.1646
AbstractKaiser Ferdinand III. stellt der Landschaft des Fürstentums Kärnten einen Schadlosbrief aus für freiwillig zugesagte 54.000 fl. Zwar hat die Landschaft für dieses Jahr bereits eine außerordentliche Hilfe in der Höhe von 115.000 fl. genehmigt und dafür die ksl. Versicherung erhalten, künftig verschont zu werden, doch nun hat der feindliche Vorstoß eine weitere Finanzhilfe erforderlich gemacht. Siegler: Kaiser Ferdinand III.

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Date: 27.08.1647
AbstractKaiser Ferdinand III. stellt der Landschaft des Herzogtums Kärnten einen Schadlosbrief aus für die auf dem Landtag für das laufende Jahr bis 29. Februar 1648 erteilte Bewilligung zur Abzahlung der Schulden aufgrund des bereits von seinem Vater gegen die Feinde des Hauses Österreich geführten und nach wie vor andauernden Krieges, zur Erhaltung der kroatischen und der Meergrenze und der dort dienenden Truppen, für die Festung Petrinja (Petrinia), für Grenzbefestigungen sowie für die Munitions- und Provianterzeugung. Siegler: Kaiser Ferdinand III.

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Date: 27.08.1647
AbstractKaiser Ferdinand III. stellt der Landschaft des Fürstentums Kärnten einen Schadlosbrief aus für freiwillig zugesagte 120.000 fl. samt weiteren 3.600 fl. für die Hofhaltung seines Bruders Leopold Wilhelm, nachdem jene von seinem verstorbenen Vater für die Übernahme von 1,1 Millionen fl. Hofkammer- und Kriegsschulden und für die von 1633 bis zu dessen Tod geleisteten außerordentlichen Bewilligungen ebenso wie für die ihm selbst seit 1637 erteilte Geldhilfe die Assekuration erhalten hatte, keine weiteren außergewöhnlichen Kontributionen mehr leisten zu müssen. Aufgrund der geänderten Situation hat der Kaiser aber, um den Feinden Widerstand leisten zu können, den Ständen erneut eine außerordentliche Abgabe zumuten müssen. Die ständischen Rechte, die Assekuration wegen der Übernahme der 1,1 Millionen fl. und die bisherigen Schadlosverschreibungen werden dadurch nicht beeintächtigt. Ferdinand verspricht ferner, die Kärntner Stände in Zukunft mit ähnlichen Forderungen verschonen zu wollen. [vgl. Urk. Nr. 178, Urk. Nr. 185 F, Urk. Nr. 188, Urk. Nr. 189, Urk. Nr. 193, Urk. Nr. 195, Urk. Nr. 197, Urk. Nr. 200, Urk. Nr. 202, Urk. Nr. 204] Siegler: Kaiser Ferdinand III.

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Date: 25.04.1648
AbstractKaiser Ferdinand III. stellt der Landschaft des Herzogtums Kärnten einen Schadlosbrief aus für die auf dem Landtag für das laufende Jahr bis 28. Februar 1649 erteilte Bewilligung zur Abzahlung der Schulden aufgrund des bereits von seinem Vater gegen die Feinde des Hauses Österreich geführten und nach wie vor andauernden Krieges, zur Erhaltung der kroatischen und der Meergrenze und der dort dienenden Truppen, für die Festung Petrinja (Petrinia), für Grenzbefestigungen sowie für die Munitions- und Provianterzeugung. Siegler: Kaiser Ferdinand III.

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Date: 12.07.1648
AbstractKaiser Ferdinand III. stellt der Landschaft des Fürstentums Kärnten einen Schadlosbrief aus für freiwillig zugesagte 100.000 fl. samt weiteren 10.000 fl. zur Finanzierung einer Reise zu seiner Tochter, der Königin von Spanien, und 3.600 fl. für die Hofhaltung seines Bruders Leopold Wilhelm, nachdem jene von seinem verstorbenen Vater für die Übernahme von 1,1 Millionen fl. Hofkammer- und Kriegsschulden und für die von 1633 bis zu dessen Tod geleisteten außerordentlichen Bewilligungen ebenso wie für die ihm selbst seit 1637 erteilte Geldhilfe die Assekuration erhalten hatte, keine weiteren außergewöhnlichen Kontributionen mehr leisten zu müssen. Aufgrund der geänderten Situation hat der Kaiser aber, um den Feinden Widerstand leisten zu können, den Ständen erneut eine außerordentliche Abgabe zumuten müssen. Die ständischen Rechte, die Assekuration wegen der Übernahme der 1,1 Millionen fl. und die bisherigen Schadlosverschreibungen werden dadurch nicht beeintächtigt. Ferdinand verspricht ferner, die Kärntner Stände in Zukunft mit ähnlichen Forderungen verschonen zu wollen. [vgl. Urk. Nr. 178, Urk. Nr. 185 F, Urk. Nr. 188, Urk. Nr. 189, Urk. Nr. 193, Urk. Nr. 195, Urk. Nr. 197, Urk. Nr. 200, Urk. Nr. 202, Urk. Nr. 204, Urk. Nr. 207] Siegler: Kaiser Ferdinand III.

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Date: 20.04.1651
AbstractPaulus Abt zu St. Paul im Lavanttal (Laventhal), Prior P. Maurus und der gesamte Konvent verkaufen entsprechend dem Landrecht in Kärnten dem Rudolph Franz von Rueßdorff/Rueßdorf zu Ehrnegg (Ernegkh), landschaftlicher Obereinnehmer zu Unterdrauburg (Undter Traburg), dessen Ehefrau Anna Veronica, geb. Kulmerin, und deren Erben eine dem Gotteshaus St. Paul im Markt Unterdrauburg gehörende Behausung samt Garten mit allem Zubehör, wofür dem Marktrichter laut Vertrag an Zins, Steuer, Rüstgeld und Kontribution jährlich 5 fl. zu bezahlen sind, um eine nicht genannte Summe Geldes und geloben dem Käufer und seinen Erben, die Erwerbung zu schirmen. Siegeler: Abt Paul Memminger von St. Paul im Lavanttal, Konvent von St. Paul im Lavanttal Unterzeichner: P. Maurus, Prior von St. Paul im Lavanttal

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Date: 21.07.1651
AbstractGregorius Leider, Bürger und Vorsteher der Goldschmiedekunst in Augsburg, verkauft seine frei eigentümliche Behausung , das "neue baad", in der "neuen stattaußthaillung" von Klagenfurt gelegen und an die Gasse, an das Haus der Erben des Hans Schleuffer ("Schleuffen"), an das Haus der Erben des Michael Thurner und an das Haus des Jacob Lucanitsch, landschaftlicher Feldtrompeter, grenzend, dem Weygand Ottmayr, Bürger, Bader und Wundarzt in Klagenfurt, dessen Frau Salomee und deren Erben um eine nicht genannte Geldsumme. Auf Leiders Bitte hat Anton Pewaller ("Anthoni Pewallen"), Bürgermeister von Klagenfurt, sein Amtssiegel angebracht. Siegler: Anton Pewaller, Bürgermeister von Klagenfurt

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Date: 14.08.1651
AbstractKaiser Ferdinand III. bevollmächtigt Fürst Maximilian von Dietrichstein (Dietrichstain) zu Nikolsburg (Niclaspurg), Erbschenk in Kärnten, geh. ksl. Rat etc., und Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein, Ritter des Goldenen Vlies, im Fall seines Ablebens die Erbhuldigung der Stände für seinen Sohn und Nachfolger Ferdinand IV. entgegenzunehmen und befiehlt diesen, die Anweisungen seiner Kommissare zu befolgen. [vgl. Urk. Nr. 211,1] Siegler: Kaiser Ferdinand III.

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Date: 14.08.1651
AbstractKönig Ferdinand IV. bevollmächtigt Fürst Maximilian von Dietrichstein (Dietrichstain) zu Nikolsburg (Niclaspurg), Erbschenk in Kärnten, geh. ksl. Rat etc., und Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein, Freiherr zu Hollenburg (Hollnburg), geh. ksl. Rat und Erbschenk in Kärnten etc., die Erbhuldigung der Stände des Herzogtums Kärnten an seiner Stelle zu empfangen. Sein Vater Kaiser Ferdinand III. hat diese für den Fall seines Ablebens verordnet und bereits mittels Patente publiziert. Siegler: König Ferdinand IV.

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Date: 14.08.1651
AbstractKaiser Ferdinand III. bevollmächtigt Fürst Maximilian von Dietrichstein (Dietrichstain) zu Nikolsburg (Niclaspurg), Erbschenk in Kärnten, geh. ksl. Rat etc., und Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein, Freiherr zu Hollenburg (Hollnburg), geh. ksl. Rat und Erbschenk in Kärnten etc., im Fall seines Ablebens an seiner und seines Sohnes, Nachfolgers und Erben Ferdinand IV. statt die Erbhuldigung der Stände entgegenzunehmen und befiehlt diesen, die Anweisungen seiner Kommissare zu befolgen, seinem Sohn als ihrem künftigen Landesfürsten die Erbhuldigung zu leisten und ihm zu gehorchen. [vgl. Urk. Nr. 211] Siegler: Kaiser Ferdinand III.

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Date: 05.09.1651
AbstractMag. art. et phil. Leonhard (Leonardus/Leonhardus) Scherer, ksl. Pfalzgraf, bischöflich-bambergischer Rat und Kanzler in Kärnten, schenkt dem Jesuitenkolleg und -gymnasium in Klagenfurt zur Errichtung einer Fakultät für Philosophie, Moraltheologie und kanonisches Recht sowie zum Unterhalt mindestens zweier Jesuitenpriester, die auf Wunsch der Bischöfe und Pfarrer v. a. in den bambergischen Städten und Besitzungen missionarisch tätig sein sollen, 50.000 fl. rh. und mehrere Obligationen: eine über 12.000 fl. vom Bamberger Bischof Franz von Hatzfeld und vom Domkapitel, drei über 7.570 fl. und 434 Golddukaten vom [bambergischen] Vizedom Rudolph von Stadion und zwei über insgesamt 10.500 fl. von den Verordneten in Kärnten, deren Nutzen und jährliche Zinsen er sich auf Lebenseit vorbehält. Die 50.000 fl. sollen von den Jesuiten im "aerarium provinciae Carinthiacae" hinterlegte werden. Nach der Aufzählung der Beweggründe für diese Schenkung ersucht Scherer Kaiser Ferdinand III. und dessen Nachfolger sowie den Bischof von Bamberg, die Jesuiten in Österreich zu fördern und zu beschützen. Siegler: Leonhard Scherer, bambergischer Kanzler in Kärnten; Franz von Aschau, Einnehmer in Kärnten; Christoph Glantschnig von Pitzelstätten, advocatus iuratus; Johann Andreas von Rosenberg, Burggraf; Christoph Schüttbach zu Drauhofen, Assessor; Karl Tallman, advocatus iuratus; Mathias Waiz, advocatus iuratus; Johann Weber von Ehrental, Assessor

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Date: 05.09.1651 (erschlossen)
AbstractMag. art. et phil. Leonhard (Leonardus/Leonhardus) Scherer, ksl. Pfalzgraf, bischöflich-bambergischer Rat und Kanzler in Kärnten, schenkt dem Jesuitenkolleg und -gymnasium in Klagenfurt zur Errichtung einer Fakultät für Philosophie, Moraltheologie und kanonisches Recht sowie zum Unterhalt mindestens zweier Jesuitenpriester, die auf Wunsch der Bischöfe und Pfarrer v. a. in den bambergischen Städten und Besitzungen missionarisch tätig sein sollen, 50.000 fl. rh. und mehrere Obligationen: eine über 12.000 fl. vom Bamberger Bischof Franz von Hatzfeld und vom Domkapitel, drei über 7.570 fl. und 433 Golddukaten vom [bambergischen] Vizedom Rudolph von Stadion, eine über 1.000 Kronen vom Wolfsberger Rentmeister (praefecti renteriae) Christoph Wurzer und zwei über insgesamt 10.500 fl. von den Verordneten in Kärnten, deren Nutzen und jährliche Zinsen er sich auf Lebenseit vorbehält. Die 50.000 fl. sollen von den Jesuiten im "aerarium provinciae Carinthiacae" hinterlegte werden. Nach der Aufzählung der Beweggründe für diese Schenkung ersucht Scherer Kaiser Ferdinand III. und dessen Nachfolger sowie den Bischof von Bamberg, die Jesuiten in Österreich zu fördern und zu beschützen. [- wie Urk. Nr. 212, jedoch mit kleinen Abweichungen und ohne Liste der Mitsiegler] Siegler: Loenhard Scherer, bambergischer Kanzler in Kärnten

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Date: 05.01.1652
AbstractKaiser Ferdinand III. stellt der Landschaft des Fürstentums Kärnten einen Schadlosbrief aus für die Verpflegung der Truppen, die trotz des Friedensschlusses zur Erhaltung der allgemeinen Wohlfahrt noch nötig seien, für freiwillig zugesagte 30.000 fl. und weitere 3.600 fl. für die Hofhaltung seines Bruders Leopold Wilhelm. Die Landschaft hat von seinem verstorbenen Vater für die Übernahme von 1,1 Millionen fl. Hofkammer- und Kriegsschulden und für die von 1633 bis zu dessen Tod geleisteten außerordentlichen Bewilligungen ebenso wie für die ihm selbst seit 1637 erteilte Geldhilfe die Assekuration erhalten, keine weiteren außergewöhnlichen Kontributionen mehr leisten zu müssen. Aufgrund der geänderten Situation hat der Kaiser aber den Ständen erneut diese außerordentliche Abgabe zumuten müssen. Die ständischen Rechte, die Assekuration wegen der Übernahme der 1,1 Millionen fl. und die bisherigen Schadlosverschreibungen werden dadurch nicht beeintächtigt. Ferdinand verspricht ferner, die Kärntner Stände in Zukunft mit ähnlichen Forderungen verschonen zu wollen. Siegler: Kaiser Ferdinand III.

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Date: 18.02.1652
AbstractJohann Georg Grasser, päpstlicher Protonotar, Comes Palatinus, Propst zu Gurnitz und landschaftlicher Kaplan in Kärntnen, verleiht kraft des ihm von Kaiser Ferdinand III. lt. inserierter Urkunde (ddo Reichstag zu Regensburg, 14. März 1641) übertragenen Rechtes den Brüdern Wolf(f)gang und Christian Sturm sowie deren Erben für ihre Verdienste im Krieg und als Richter des Marktes Feldkirchen ("Veldtkirhen") ein abgebildetes und genau beschriebenes Wappen. Siegler: Johann Georg Grasser, Propst zu Gurnitz

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