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FondStändisches Archiv, Urkunden
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Date: 18.02.1652
AbstractJohann Georg Grasser, päpstlicher Protonotar, Comes Palatinus, Propst zu Gurnitz und landschaftlicher Kaplan in Kärntnen, verleiht kraft des ihm von Kaiser Ferdinand III. lt. inserierter Urkunde (ddo Reichstag zu Regensburg, 14. März 1641) übertragenen Rechtes den Brüdern Wolf(f)gang und Christian Sturm sowie deren Erben für ihre Verdienste im Krieg und als Richter des Marktes Feldkirchen ("Veldtkirhen") ein abgebildetes und genau beschriebenes Wappen. Siegler: Johann Georg Grasser, Propst zu Gurnitz

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Date: 26.07.1652
AbstractKaiser Ferdinand III. stellt der Landschaft des Fürstentums Kärnten einen Schadlosbrief aus für die Verpflegung der Truppen, die trotz des Friedensschlusses zur Erhaltung der allgemeinen Wohlfahrt noch nötig seien, für die Hauptbewilligung von 45.000 fl., für weitere 15.000 fl. als Beitrag zur Reichsrüstung (reichsreishilf) und 3.600 fl. für die Hofhaltung seines Bruders Leopold Wilhelm. Die Landschaft hat von seinem verstorbenen Vater für die Übernahme von 1,1 Millionen fl. Hofkammer- und Kriegsschulden und für die von 1633 bis zu dessen Tod geleisteten außerordentlichen Bewilligungen ebenso wie für die ihm selbst seit 1637 erteilte Geldhilfe die Assekuration erhalten, keine weiteren außergewöhnlichen Kontributionen mehr leisten zu müssen. Aufgrund der geänderten Situation hat der Kaiser aber den Ständen erneut diese außerordentliche Abgabe zumuten müssen. Die ständischen Rechte, die Assekuration wegen der Übernahme der 1,1 Millionen fl. und die bisherigen Schadlosverschreibungen werden dadurch nicht beeintächtigt. Ferdinand verspricht ferner, die Kärntner Stände in Zukunft mit ähnlichen Forderungen verschonen zu wollen. Siegler: Kaiser Ferdinand III.

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Date: 01.05.1653
AbstractGeorg Jankhovitsch von Priwerkh zu Rosegg ("Rosegkh") verkauft dem Hans Adam ("Hannß Adamb") von Gallenberg zum Gallenstein ("-stain") und dessen Erben Schloß und Burgfried Rosegg mit allem Zubehör um 6000 fl. rh. und 124 Golddukaten (Schirmformel) (beiliegend zwei Quittungen und eine Supplikation). Siegler: Georg Jankovitsch von Priwerkh; Hans Georg Posarel zu Ebensfeld, Verordneter in Krain; Hans Josef Taller zum Neuthall; Hans von Raab

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Date: 03.07.1653
AbstractKaiser Ferdinand III. stellt der Landschaft des Fürstentums Kärnten einen Schadlosbrief aus für die Verpflegung der Truppen, die trotz des Friedensschlusses zur Erhaltung der allgemeinen Wohlfahrt noch nötig seien, für die Hauptbewilligung von 60.000 fl. und für weitere 3.600 fl. für die Hofhaltung seines Bruders Leopold Wilhelm. Die Landschaft hat von seinem verstorbenen Vater für die Übernahme von 1,1 Millionen fl. Hofkammer- und Kriegsschulden und für die von 1633 bis zu dessen Tod geleisteten außerordentlichen Bewilligungen ebenso wie für die ihm selbst seit 1637 erteilte Geldhilfe die Assekuration erhalten, keine weiteren außergewöhnlichen Kontributionen mehr leisten zu müssen. Aufgrund der geänderten Situation hat der Kaiser aber den Ständen erneut diese außerordentliche Abgabe zumuten müssen. Die ständischen Rechte, die Assekuration wegen der Übernahme der 1,1 Millionen fl. und die bisherigen Schadlosverschreibungen werden dadurch nicht beeintächtigt. Ferdinand verspricht ferner, die Kärntner Stände in Zukunft mit ähnlichen Forderungen verschonen zu wollen. Siegler: Kaiser Ferdinand III.

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Date: 24.11.1653
AbstractBischof Philipp Valentin von Bamberg verleiht Simon Lindtner als Gewalt- und Lehensträger seiner Frau Maria und allen ihren Erben folgende Güter, mit welchen zuvor die Freiherren von Ungnad belehnt waren: 3 Güter in der Pfarre Preitenegg ("Praitenegg") - eines vor dem Wald (früherer Inh. Conrad Wolff, jetziger Inh. Simon Conz), das Sehenhalb-Gut (früherer Inh. Hänsl Lenz, jetziger Inh. Michael Heinzl) und die Goldstein-(Golttstain"-)Hube (früherer Inh. Gregor Fux, jetziger Inh. Sebastian Conrad) -, eine kleine Hube beim Schachenstain in der Pfarre Theißenegg ("Teissenegg") (Inh. Jacob Gorup), eine Hube in "Odenpach" (Inh. Bartholomäus/"Bärtl" Schilcher), ferner ein Gut zu Reichenfels (Inh. Andreas/"Andree" Schmerlaib) und zwei weitere Güter in der Pfarre Theißenegg ("Teissenegg"), der Greglhof (Inh. Bartholomäus/"Bartlmae" Gräsl) und ein Hof in Erlach (Inh. Ruep Jöpbstl). Diese Besitzungen waren dem Georg R. von Siegersdorf bereits von Bischof Melchior Otto zu Lehen gegeben worden. Siegler: Philipp Valentin Voit von Rieneck, Bischof von Bamberg

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Date: 27.11.1653
AbstractBischof Philipp Valentin von Bamberg verleiht Georg Ru(e)precht von Siegersdorf ("Sigerstorff"), Freiherr auf Großwinklern ("Groswinkhlern") und Tscherberg, als Bevollmächtigtem des Andreas ("Andre") Ludwig von Windischgrätz, Freiherr zu Waldstein ("Waldtstain"), Tal ("Thall") und Hallegg ("Haillegg"), einen Hof zu Sägerach bei "Pörüng" zu Feldkirchen ("Veldtkhürchen") samt Zubehör, mit dem dieser bereits von Philipp Valentins Vorgänger, Bischof Melchior Otto, belehnt worden war. Siegler: Philipp Valentin Voit von Rieneck, Bischof von Bamberg

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Date: 28.04.1654
AbstractDie Zechleute der Schuster- und Ledererbruderschaft zu St. Veit ("Veith") - Bernhard ("Bernnhart") Egger, Christoph Peyschl und Hans Bauer ("Hannß Pauer") - überlassen dem Adam Petschleher, dessen Frau Katharina ("Cattarina") und deren Erben kaufrechtweise gegen Bezahlung einer Ehrung ein Grundstück, genannt die "Leiten", "undtern pueller" gelegen, mit allen Rechten. Bei einem eventuellen Weiterverkauf , der nur mit Zustimmung der Bruderschaft erfolgen darf, steht dieser ein Vorkaufsrecht zu. Sterben die Käufer ohne Erben, so fällt der Grund an diese zurück. Siegler: Hans Bauer; Berhard Egger; Christoph Peischl; alle Zechleute der Schuster- und Ledererbruderschaft zu St. Veit

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Date: 07.05.1654
AbstractDie Stände des Erzherzogtums Kärnten ratifizieren einen auf ksl. Anordnung verhandelten Vergleich zwischen dem Jesuitenkolleg in Graz als Eigentümer des Stiftes Millstatt und den verordneten ständischen Kommissaren hinsichtlich der Einbeziehung des Stiftes in die Besteuerung, welche die Stände aufgrund der seit 1632 von Kaiser Ferdinand II. und Ferdinand III. geforderten außerordentlichen Abgaben durch die Belastung des Pfundgeldes und aller in Kärnten liegenden Gülten und Güter für notwendig erachtet, die Rektoren des Jesuitenkollegs hingegen mit dem Hinweis auf die Substitution der Güter durch Kaiser Friedrich IV. [III.] und ein Exemptionsprivileg Ferdinands II. verweigert haben. Die Bestimmungen des Vergleiches lauten u. a.: Die Privilegien und Freiheiten des Stiftes Millstatt, welches nicht besteuert werden darf, werden bestätigt. Das Stift verpflichtet sich aber zur jährlichen Bezahlung des Rüstgeldes, welches nicht erhöht werden soll, wobei die auf 1.800 fl. veranschlagte Gült auf 450 fl. reduziert wird, was auch in das Gültbuch einzutragen ist. Das Stift ist dagegen berechtigt, von seinen Untertanen Steuern, Rüstgeld und außerordentliche Abgaben wie andere Grundherren zu verlangen. Das Jesuitenkolleg bewilligt die Einhebung der Landtaz auf Alkolhol und Fleisch. Das Einführen von Wein wird den Jesuiten nicht gestattet. Die Frage nach der "Praeminenz" der Millstätter Gültpferde wird geregelt. Schließlich verzichten beide Parteien auf alle gegenseitig erhobenen Forderungen. Der Kaiser soll um die Konfirmation dieser Vereinbarungen ersucht werden. Siegler: Johannes Berthold SJ, Rektor des Jesuitenkollegs in Graz; Johann III. Gambazi, Dompropst zu St. Andrä; Andreas Guetsold, Superior von Millstatt; Friedrich Hirschberger, Abt von Ossiach; Franziskus Jörgerer SJ; Georg Andreas von Kronegg, Landeshauptmann; Johann Balthasar Kulmer von Rosenbichl; Georg Marco, Propst zu Völkermarkt; Johann Georg Miller, Dompropst zu Gurk; Wolf Jakob von Neuhaus; Georg Niclas von Rosenberg; Johann Andreas von Rosenberg, Burggraf; Wolf Andreas von Rosenberg, Vizedom; Wolf Sigmund von Siegersdorf; Julius Neidhard von Staudach; Zacharias Trinckellius SJ, Provinzial des Jesuitenordens in Österreich

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Date: 03.08.1654
AbstractKaiser Ferdinand III. bestätigt auf Ersuchen der Kärntner Landschaft, des Zacharias Trinckellius (Trinckelius), Provinzial des Jesuitenordens in Österreich, und des Johannes Berthold (Joannes Bertholdus), Rektor des Jesuitenkollegs in Graz, den hinsichtlich der Einbeziehung des Stiftes Millstatt in die Besteuerung des Landes am 7. Mai 1654 in Klagenfurt vereinbarten Vergleich, welcher hier inseriert ist. [s. Urk. Nr. 216] Siegler: Kaiser Ferdinand III.

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Date: 13.08.1654
AbstractBischof Philipp Valentin von Bamberg verleiht Christoph Felix Graf Schrattenbach ("Schrottenpach") auf "Prewaldt" und Osterwitz ("Ossterwiz") als Gewalt- und Lehensträger der Anna Barbara Gräfin von Urschenbeck ("Urschenbekh"), geb. Gräfin von Liechtenstein, Notgerhabin ihres und ihres verstorbenen Mannes Georg Bernhard ("Bernharten") Graf Urschenbeck ältesten Sohnes Christoph David(t) und dessen Erben, eine Wiese am Marktgraben zu Griffen (Grüffen"), mit welcher sein Vorgänger Bischof Melchior Otto bereits Wolf(f) T(h)obias Strasser von Neudegg ("Neydegg"), ebenfalls Gewalt- und Lehensträger der Anna Barbara, belehnt hatte. Siegler: Philipp Valentin Voit von Rieneck, Bischof von Bamberg

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Date: 18.10.1654
AbstractHanns Mueß, bambergischer Untertan zu St. Margarethen im Lavanttal ("Laventhall"), verkauft den freieigenen Hüpfl-Weingarten am Leidenberg ("Leidenperg"), den er und seine Geschwister von ihrer Mutter Margaretha Mueß, Frau des Jacob Lenz am Leidenberg, geerbt haben, der ihm aber nach Auszahlung seiner Geschwister allein gehört und von welchem dem Heinrich Götz ("Hainrich Göz") Freiherr von Thurnegg, ksl. und landschaftl. steir. Rat etc., als Gewalt- und Lehensträger dessen Frau Anna Magdalena ("Magtalena"), geb. Freiin Wurmbrand ("Wurmprant"), jährlich 1 1/2 Melter Weinmost nach St. Andrä ("Andre") zu Bergrecht gedient werden, seinem Schwager Christian ("Christan") Sturmb am Leidenberg, Untertan der Propstei Griffen, dessen Frau Catharina und deren Erben mit allem Zubehör und allen Rechten um eine nicht genannte Geldsumme (Schirmfomel). Der Hüpfl-Weingarten grenzt an: die Weingärten des Wolf(f) Pachaz und Hans ("Hannß") Reiner, Stainarcherischer Untertan, sowie an die Äcker des Herrn von Kronegg ("Khronnegg"), die z. Z. Georg Christoph Khochler innehat. Siegler: Heinrich Götz von Thurnegg, kaiserlicher und landschaftlicher steirischer Rat; Hans Mueß

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Date: 16.11.1654
AbstractDie Zechleute der Schuster- und Ledererbruderschaft zu St. Veit - Leonhard ("Lennhart") Wasserlaiter, Christoph Peischl und Hans Bauer ("Hannß Pauer") - überlassen Meister Martin ("Mörth") Preissegger, Bürger und Schwarzfärber zu St. Veit, und dessen Frau Elisabeth ("Elisaweth") kaufrechtweise gegen Bezahlung einer Ehrung einen beim "Schwarzfurther" Kreuz gelegenen Grund mit allen Rechten. Bei einem eventuellen Weiterverkauf , der nur mit Zustimmung der Bruderschaft erfolgen darf, steht dieser ein Vorkaufsrecht zu. Nach dem Tod der Käufer fällt der Grund an diese zurück. Siegler: Christoph Peischl; Leonhard Wasserleiter; beide Zechleute der Schuster- und Ledererbruderschaft zu St. Veit

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Date: 24.11.1654
AbstractKaiser Ferdinand III. stellt der Landschaft des Fürstentums Kärnten einen Schadlosbrief aus für die Verpflegung der Truppen, die trotz des Friedensschlusses zur Erhaltung der allgemeinen Wohlfahrt noch nötig seien, für die Hauptbewilligung von 50.000 fl. und für weitere 3.600 fl. für die Hofhaltung seines Bruders Leopold Wilhelm. Die Landschaft hat von seinem verstorbenen Vater für die Übernahme von 1,1 Millionen fl. Hofkammer- und Kriegsschulden und für die von 1633 bis zu dessen Tod geleisteten außerordentlichen Bewilligungen ebenso wie für die ihm selbst seit 1637 erteilte Geldhilfe die Assekuration erhalten, keine weiteren außergewöhnlichen Kontributionen mehr leisten zu müssen. Aufgrund der geänderten Situation hat der Kaiser aber den Ständen erneut diese außerordentliche Abgabe zumuten müssen. Die ständischen Rechte, die Assekuration wegen der Übernahme der 1,1 Millionen fl. und die bisherigen Schadlosverschreibungen werden dadurch nicht beeintächtigt. Ferdinand verspricht ferner, die Kärntner Stände in Zukunft mit ähnlichen Forderungen verschonen zu wollen. Siegler: Kaiser Ferdinand III.

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Date: 29.11.1654
AbstractGeorg Ordolph Gschwindt von Pöckstein ("Pekhstain") auf Teschldorf(f) verkauft Dr. iur. utr. Johann Christoph Sämitz, landschaftlicher Schrannenadvokat und Amtssekretär des Landeshauptmanns in Kärnten, und dessen Erben die von seinem verstorbenen Vater Franz Gschwindt erworbene und ihm und seinem Bruder Adam Seyfrid vererbte freieigentümliche obere Odläßnikh-Hube, die mit 2 Pfund Herrengült im landschaftlichen Gültbuch beansagt ist und die Lorzenz Culnikh innehat, um eine nicht genannte Geldsumme mit allem Zubehör und allen Rechten (Schirmformel). Siegler: Georg Ortolf Gschwindt von Pöckstein; Georg Andre von Kronegg, Landeshauptmann in Kärnten

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Date: 11.07.1655
AbstractDie Zechleute der Schuster- und Ledererbruderschaft zu St. Veit - Leonhard ("Lenhardt") Wasserlaiter, Christoph Peischl und Hans Bauer ("Hannß Pauer") - überlassen dem Hans ("Hannß") Stoll, Bürger und Kartenmaler zu St. Veit, und dessen Frau Margarethe ("Margret") kaufrechtweise gegen Bezahlung einer Ehrung einen beim Wegkreuz nach Schwarzenfurt gelegenen Grund mit allen Rechten. Bei einem eventuellen Weiterverkauf , der nur mit Zustimmung der Bruderschaft erfolgen darf, steht dieser ein Vorkaufsrecht zu. Nach dem Tod der Käufer fällt der Grund an diese zurück. Siegler: Hans Bauer; Christoph Peischl; Leonhard Wasserleiter; alle Zechleute der Schuster- und Ledererbruderschaft zu St. Veit

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Date: 26.07.1655
AbstractKaiser Ferdinand III. stellt der Landschaft des Fürstentums Kärnten einen Schadlosbrief aus für die Verpflegung der Truppen, die trotz des Friedensschlusses zur Erhaltung der allgemeinen Wohlfahrt noch nötig seien, für die Hauptbewilligung von 50.000 fl. und für weitere 3.600 fl. für die Hofhaltung seines Bruders Leopold Wilhelm. Die Landschaft hat von seinem verstorbenen Vater für die Übernahme von 1,1 Millionen fl. Hofkammer- und Kriegsschulden und für die von 1633 bis zu dessen Tod geleisteten außerordentlichen Bewilligungen ebenso wie für die ihm selbst seit 1637 erteilte Geldhilfe die Assekuration erhalten, keine weiteren außergewöhnlichen Kontributionen mehr leisten zu müssen. Aufgrund der geänderten Situation hat der Kaiser aber den Ständen erneut diese außerordentliche Abgabe zumuten müssen. Die ständischen Rechte, die Assekuration wegen der Übernahme der 1,1 Millionen fl. und die bisherigen Schadlosverschreibungen werden dadurch nicht beeintächtigt. Ferdinand verspricht ferner, die Kärntner Stände in Zukunft mit ähnlichen Forderungen verschonen zu wollen. Siegler: Kaiser Ferdinand III.

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Date: 01.09.1656
AbstractSigmund(t) Franz, Erzherzog von Österreich, Bischof zu Augsburg ("Augspurg") und Gurk ("Gurgg") etc., verleiht dem Johann Mathias Gaitschnig zu Neuhaus ("Neuhauß") und dessen Erben folgende Güter und Gülten des Bistums Gurk in der Steiermark ("Steyr"), die der Belehnte teils aus der steirischen Pfandschaft ausgelöst, teils durch Erbschaft erworben und bereits von Bischof Franziscus von Gurk zu Lehen erhalten hat: 5 Huben und 3 Zulehen "ob der Ayvath auf der seitten", 5 Huben um Weitenstein ("Weitttenstain") (Juri Potschiväurickh, Andre(as) Wollaviz, Jarne Wollaviz, Urban Tertenprein und Simon Schmidt) und 6 Huben zu Weinburg (Jansche Suppan, Mathia(s), der Sohn des Jämniß, Gregor, Lienhardt, Jacob sowie Jacob und sein Bruder). Siegler: Erzherzog Sigmund Franz von Habsburg, Bischof von Augsburg und Gurk

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Date: 30.05.1657
AbstractDie Zechleute ("pixmaister") der Schuster- und Ledererbruderschaft zu St. Veit - Bernhard ("Bernhart") Egger, Matthias ("Mathes") Grassl und Hans Bauer ("Hannß Pauer") - überlassen dem Peter ("Petter") Preiß und dessen Frau Luzia kaufrechtweise gegen Bezahlung einer Ehrung einen im "Weyerfelt" gelegenen Grund, der an die "Schelmb"- Gasse, die Weyerer-Gründe und an den Grund des verstorbenen Andre(e) Tallman grenzt, mit allen Rechten. Bei einem eventuellen Weiterverkauf , der nur mit Zustimmung der Bruderschaft erfolgen darf, steht dieser ein Vorkaufsrecht zu. Nach dem Tod der Käufer fällt der Grund an diese zurück. Siegler: Hans Bauer; Bernhard Egger; Mathias Grassl; alle Zechleute der Schuster- und Ledererbruderschaft zu St. Veit

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Date: 04.09.1659
AbstractDie Zechleute ("pixmaister") der Schuster- und Ledererbruderschaft zu St. Veit ("Veith") - Jacob Kreuzberger ("Creizperger"), Matthias ("Mathes") Grasl und Caspar Järiz - überlassen dem Michael Rauscher, Bürger und Lederer zu St. Veit, dessen Frau Eva geb. Übelpacher und deren direkten Nachkommen kaufrechtweise ein Haus mit Garten, von dem jedes Jahr am Sonntag nach Georgi (= 24. April) 3 fl. gezinst werden und das an den Garten der Prisca Stainperger, den Bach, Haus und Garten des Walter ("Valtan") Finster sowie die Pfarrhofwiese grenzt, mit allem Zubehör um eine nicht genannte Geldsumme. Siegler: Mathias Grassl; Kaspar Järiz; Jakob Kreuzberger; Zechleute der Schuster- und Ledererbruderschaft zu St. Veit

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Date: 29.04.1660
AbstractDie Zechleute ("püxenmaister") der Schuster- und Ledererbruderschaft zu St. Veit ("Veith") - Jacob Kreuzberger ("Creizperger"), Matthias ("Mathes") Grassl und Caspar Järiz - überlassen dem Adam Metschacher, Bürger und Lederer zu St. Veit, dessen Frau Catharina geb. Warheit und deren Kindern Andre und Eva einen beim Wegkreuz nach Villach gelegen Acker im Umfang von zwei Tagbau, von dem jedes Jahr am Sonntag nach Martini (= 11. Nov.) der Zins zu entrichten ist und der an den Acker des Georg Ortner, Bürger und Kupferschmied, die Landstraße nach Villach, einen Grund der Bruderschaft sowie einen Grund des Lorenz Grenggel grenzt, gegen Bezahlung einer Ehrung. Nach dem Tod der Käufer und ihrer Kinder fällt der Grund an die Bruderschaft zurück. Siegler: Mathias Grassl; Kaspar Järiz; Jakob Kreuzberger; Zechleute der Schuster- und Ledererbruderschaft zu St. Veit

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Date: 02.09.1660
AbstractKaiser Leopold [I.] versichert den Ständen des Erzherzogtums Kärnten, daß die durch seine Kommissare angesuchte Bewilligung, ihm bei der Erbhuldigung und dem Homagium aufgrund seiner ksl. Würde den üblichen Eid und die Zeremonie des Sitzens auf dem Stuhl zu Karnburg und Zollfeld(t) zu erlassen, wie es 1444 bei Kaiser Friedrich [III.] der Fall gewesen ist, wofür er ihnen die Konfirmation ihrer Privilegien zugesagt hat, ihre Freiheiten und Rechte nicht beeinträchtige. Siegler: Kaiser Leopold I.

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Date: 02.09.1660
AbstractKaiser Leopold [I.] versichert den Kärntner Ständen, nachdem er sie durch ein Generalpatent ddo 1660 Mai 15 für den 5. Juli zum Erbhuldigungstag nach Klagenfurt vorgeladen hatte und diese darauf hingewiesen hatten, daß es zuvor eines Landtages und einzelner Einladungen bedürfe, daß die Außerachtlassung dieser sonst üblichen Gepflogenheiten ihre alten Freiheiten und Privilegien nicht beeinträchtige. Siegler: Kaiser Leopold I.

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Date: 29.03.1661
AbstractMaria Gstader, Witwe, überläßt dem Bäckerhandwerk in Feldkirchen mit der Rückgabe der Kaufurkunde den Grund am "Gründtheyblen" und erhält dafür 100 fl. 30 Kreuzer ausbezahlt, die zuvor beim Marktgericht hinterlegt worden sind. Siegler: Christian Sturmb, Marktrichter zu Feldkirchen

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Date: 05.11.1662
AbstractDie Zechleute ("pixenmaister") der Schuster- und Ledererbruderschaft zu St. Veit ("Veith") - Matthias ("Mathes") Grasl, Matthias ("Mathes") Khember und Hans Bauer ("Hannß Pauer"), stellvertretend für Büchsenmeisterverwalter Adam Metschacher - verkaufen dem Adam Metschacher, Bürger und Lederer zu St. Veit, dessen Frau Catharina ("Chatarina") geb. Warheit und deren Erben einen oberhalb des Wegkreuzes nach Villach gelegen Grund, von dem jedes Jahr am Sonntag nach Martini (= 11. Nov.) 45 Kreuzer 2 d gezinst werden und der an die Landstraße und die Gründe des Bürgerspitals, des "Vienz" Khreuh sowie des Michael Wiert grenzt, mit allem Zubehör (Schrimformel). Siegler: Hans Bauer, Mathias Grassl, Mathias Kember, Zechleute der Schuster- und Ledererbruderschaft zu St. Veit

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Date: 14.08.1663
AbstractKaiser Leopold [I.] stellt der Landschaft des Fürstentums Kärnten einen Schadlosbrief aus für die Bewilligung von 120.000 fl. und weitere 3.600 fl. für die Hofhaltung seines Bruders Karl Joseph. Die Landschaft hat von seinem Vorfahren für die Übernahme von 1,1 Millionen fl. Hofkammer- und Kriegsschulden und für die von 1633 bis zu dessen Tod geleisteten außerordentlichen Bewilligungen ebenso wie für die seinem verstorbenen Vater Ferdinand III. seit 1637 erteilte Geldhilfe die Assekuration erhalten, keine weiteren außergewöhnlichen Kontributionen mehr leisten zu müssen. Aufgrund der geänderten Situation hat er aber wie schon sein Vater den Ständen erneut für 1663 diese außerordentliche Abgabe zumuten müssen. Die ständischen Rechte, die Assekuration wegen der Übernahme der 1,1 Millionen fl. und die bisherigen Schadlosverschreibungen werden dadurch nicht beeintächtigt. Leopold verspricht ferner, die Kärntner Stände in Zukunft mit ähnlichen Forderungen verschonen zu wollen. [s. Urk. Nr. 178] Siegler: Kaiser Leopold I.

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Date: 25.06.1664
AbstractDie Zechleute ("püxenmaister") der Schuster- und Ledererbruderschaft zu St. Veit - Jacob Kreuzberger ("Creizperger"), Christof(f) Peischl und Adam Metschacher - verkaufen dem Peter ("Petter") Preiß und dessen Frau Luzia einen in der "Schölbengassen" gelegenen Grund im Umfang einer halben Tagbaus, den diese auf Lebenszeit inne haben und der an die Schölbengasse sowie an die Weyrer-Gründe grenzt (24 Kr. Zins fällig am Sonntag nach Martini = 11. Nov.), um eine nicht genannte Geldsumme. Die Bruderschaft sah sich angesichts einer Darlehensforderung des Kaiser zur Bestreitung des Türkenkrieges zu diesem Verkauf genötigt. Siegler: Bernhard Egger, Jakob Kreuzberger, Adam Metschacher; Zechleute der Schuster- und Ledererbruderschaft zu St. Veit

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Date: 10.11.1664
AbstractBartholomäus ("Bärtlme") Wiggesser, Bürger und Bäcker zu Feldkirchen ("Veldtkirchen"), verkauft dem dortigen Bäckerhandwerk seinen Anteil an dem am "Grundtheiblen" gelegenen Grundstück, den er nach dem Tod des Jacob Gstader, Ratsbürger und Bäcker, geerbt hat, um eine nicht genannte Geldsumme. Siegler: Bartholomäus Wiggesser, Bürger und Bäcker zu Feldkirchen

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Date: 02.02.1665
AbstractDas Bäckerhandwerk zu Feldkirchen ("Veldtkirchen") überläßt dem Paul Habich/Habach, Bürger und Zechmeister des dortigen Bäckerhandwerks, kaufrechtweise zwei Strich Acker von ihrem am "Grundtheubl" gelegenen Grundstück, das teils nach dem Tod des Jacob Gstader, Ratsmitelbürger und Bäcker, an sie heimgefallen, teils von Bartholomäus ("Bärtlmee") Wigesser erworben worden ist, wobei die Ackerstriche an die Gründe des Matthäus ("Matheus") Wallentinitsch, des Spitals, des Jacob Kholler, Bäcker, und der Witwe Magdalena Ischl grenzen, mit allem Zubehör um eine nicht genannte Geldsumme. Bei einem eventuellen Weiterverkauf steht dem Bäckerhandwerk ein Vorkaufsrecht zu. Nach dem Tod des Käufers fällt der Grund an dieses zurück, gegen eine Bezahlung von insgesamt 33 fl. 30 Kreuzer an dessen Erben (Schirmformel) (Siegel des Bäckerhandwerks zu Feldkirchen).

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Date: 20.05.1665
AbstractSimon ("Siman") Prießner, wohnhaft in Zell ("Zeell"), verkauft der Barbara Catharina von Loß geb. Freiin von "Gaißrugkh" und ihren Erben sein eigentümliches Haus in [Maria] Saal(l), das an das Haus des verstorbenen Gastwirts Caspar Mayr am Weg zum Landgerichtszollhaus grenzt und im landschaftlichen Gültbuch beansagt ist, mit allem Zubehör und der auf dem Grund liegenden Anleihe um eine nicht genannt Geldsumme (Schirmformel). Siegler: Simon Prießner

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Date: 29.12.1665
AbstractKaiser Leopold [I.] stellt der Landschaft des Fürstentums Kärnten einen Schadlosbrief aus für die Bewilligung von 150.000 fl. und weitere 3.600 fl. für die Hofhaltung seines Bruders Karl Joseph. Die Landschaft hat von seinem Vorfahren für die Übernahme von 1,1 Millionen fl. Hofkammer- und Kriegsschulden und für die von 1633 bis zu dessen Tod geleisteten außerordentlichen Bewilligungen ebenso wie für die seinem verstorbenen Vater Ferdinand III. seit 1637 erteilte Geldhilfe die Assekuration erhalten, keine weiteren außergewöhnlichen Kontributionen mehr leisten zu müssen. Aufgrund der geänderten Situation hat er aber wie schon sein Vater den Ständen erneut für 1664 diese außerordentliche Abgabe zumuten müssen. Die ständischen Rechte, die Assekuration wegen der Übernahme der 1,1 Millionen fl. und die bisherigen Schadlosverschreibungen werden dadurch nicht beeintächtigt. Leopold verspricht ferner, die Kärntner Stände in Zukunft mit ähnlichen Forderungen verschonen zu wollen. [s. Urk. Nr. 178] Siegler: Kaiser Leopold I.

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Date: 31.12.1665
AbstractKaiser Leopold [I.] stellt der Landschaft des Fürstentums Kärnten einen Schadlosbrief aus für die Bewilligung von 120.000 fl. Die Landschaft hat von seinem Vorfahren Kaiser Ferdinand II. für die Übernahme von 1,1 Millionen fl. Hofkammer- und Kriegsschulden und für die von 1633 bis zu dessen Tod geleisteten außerordentlichen Bewilligungen ebenso wie für die seinem verstorbenen Vater Ferdinand III. seit 1637 erteilte Geldhilfe die Assekuration erhalten, keine weiteren außergewöhnlichen Kontributionen mehr leisten zu müssen. Aufgrund der geänderten Situation hat er aber wie schon sein Vater den Ständen erneut für 1665 diese außerordentliche Abgabe zumuten müssen. Die ständischen Rechte, die Assekuration wegen der Übernahme der 1,1 Millionen fl. und die bisherigen Schadlosverschreibungen werden dadurch nicht beeintächtigt. Leopold verspricht ferner, die Kärntner Stände in Zukunft mit ähnlichen Forderungen verschonen zu wollen. [s. Urk. Nr. 178] Siegler: Kaiser Leopold I.

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