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FondHohenems, Reichsgrafschaft
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Charter: 8720
Date: 11. November 1604
AbstractZinsbrief über 5 Gulden jährlichen ablösbaren Martinizins aus 100 Gulden Hauptgut für die Frühmesspfründe in Ems. Aussteller ist Klaus Öhin in der Reute zu Ems. Verpfändete Güter sind 1) der Bichel im Gödersfeld der Reute; 2) ein Gut, die Eminen genannt, in der Reute.

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Charter: 8724
Date: 11. November 1604
AbstractKaufbrief: Der Verkäufer ist Merk Peter zu Ems. Der Käufer ist Kaspar Graf zu Hohenems und Gallara. Gegenstand des Kaufes ist der Bauplatz für die Häuser des Frühmessers und des Mesners zu Ems aus dem Gut des Verkäufers im Kirchenfeld an der Landstraße. Der Kaufschilling beläuft sich auf 20 Gulden Münze guter Landeswährung, die hiemit quittiert werden.

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Charter: 5238
Date: 11. November 1604
AbstractAdam Peter in der Reute zu Ems verkauft der von Graf Kaspar von Hohenems 1604 gestifteten Frühmesspfründe zu Ems für geliehene 100 Gulden einen ablösbaren jährlichen Martinizins von 5 Gulden von seinen drei eigenen Mannsmahd unter der Burg am Ermen zu Ems, an Theis Kuens Mahd und an Michael Sommer und oben an den Hauptgraben stoßend, und von seiner Haushofstatt am Fürhaupt, der Bühel genannt, in der Reute, oben und unten an der Watzenegger Gut, an die Salzlachen Lehengut und an Klaus Öhins Gut stoßend, belastet mit einem jährlichen Zins von 12 Böhmisch und 5 Schilling Pfennig an die Pfarrpfründe im Ebnit und mit einem Zins von 4 Schweizer Batzen an die Pfarrpfründe zu Ems.

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Charter: 5239
Date: 11. November 1604
AbstractJakob Bildstein zu Dornbirn verkauft als Vogt der Ursula Wilhelmin daselbst dem Pfarrer Johann Weinzürn zu Dornbirn als Pfleger der dortigen Frühmesspfründe einen jährlich ablösbaren Martinizins von einem Pfund Pfennig von deren Haus und Hofstatt im Oberdorf zu Dornbirn, in Schattau gelegen, um 20 Pfund Pfennig. Die Anstößer sind genannt.

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Charter: 8725
Date: 11. November 1604
AbstractZinsbrief über 2 Pfund 15 Schilling Pfennig Konstanzer Münze Feldkircher Währung jährlichen ablösbaren Martinizins aus 55 Pfund Pfennig Hauptgut für die Frühmesspfründe an der Pfarrkirche zu Dornbirn, vertreten durch den Pfarrer Johann Weinzürn. Aussteller ist Martin Diem von Dornbirn im Mühlbach mit Handen des Ammanns Bernhard Wehinger. Verpfändete Güter sind ein Gut im Oberen Hatlerdorf.

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Charter: 8723
Date: 11. November 1604
AbstractZinsbrief über 5 Gulden jährlichen ablösbaren Martinizins aus 100 Gulden Hauptgut für die Frühmesspfründe in Ems. Aussteller ist Andreas Kuen in der Reute zu Ems als Vogt der Ursula Kuenin, Witwe des Merk Spiegel. Verpfändete Güter sind ein großes Gut in der Reute an Völkisbühel, der Heingarten genannt.

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Charter: 5237
Date: 11. November 1604
AbstractRevers des Klaus Hollenstein zu Lustenau um die ihm von Graf Kaspar von Hohenems erteilte Bewilligung zum Bau einer neuen Rheinmühle. Die Bewilligung vom selben Datum ist inseriert.

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Charter: 5234
Date: 11. November 1604
AbstractZinsbrief des Rizi Sandholzer zu Ems gegen die Schlosspfründe auf Hohenems über 80 Pfund Pfennig, wofür Sandholzer eine Anzahl ihm gehöriger Realitäten zum Unterpfand stellt.

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Charter: 5236
Date: 11. November 1604
AbstractOthmar Spiegel in der Reute zu Ems verkauft als Vogt der Witwe Alexander Kuens in der Reute, Juliana Öhinin, der von Graf Kaspar von Hohenems 1604 gestifteten Frühmesspfründe zu Ems für ein Darlehen von 100 Gulden einen jährlich ablösbaren Martinizins von 5 Gulden von ihrem eigenen großen Stuck Gut, "Spielmannsbühel" genannt, in der Reute, an den Scheibenbach, an Hannibal Sommers Acker, an Egli Peters Erben und an Hans Kuen stoßend.

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Charter: 8719
Date: 11. November 1604
AbstractZinsbrief über 10 Gulden jährlichen ablösbaren Martinizins aus 200 Gulden Hauptgut für die Frühmesspfründe zu Ems. Aussteller ist Martin Öhin zum Bauern in der Grafschaft Hohenems. Verpfändete Güter sind die eigene Haushofstatt samt Zugehör zu Bauren an der Landstraße und am Gießen.

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Charter: 8722
Date: 11. November 1604
AbstractZinsbrief über 5 Gulden jährlichen ablösbaren Martinizins aus 100 Gulden Hauptgut für die Frühmesspfründe in Ems. Aussteller ist Gallin Benzer zu Bauren als Vogt Adam Spiegels in der Reute. Verpfändete Güter sind 1) die Haushofstatt und Baumgarten auf dem Tugstein; 2) dessen Bruders Othmar Spiegels Acker am Streichbletz in der Reute.

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Charter: 8726
Date: 11. November 1604
AbstractZinsbrief über 10 Schilling Pfennig jährlichen ablösbaren Martinizins aus 10 Pfund Pfennig Landeswährung für die Frühmesspfründe in Dornbirn, vertreten durch deren Pfleger den Pfarrer Johann Weinzürn. Aussteller ist Sebastian Eberlin zu Dornbirn mit Handen des Ammannes Bernhard Wehinger. Vepfändete Güter sind ein Gut zu Bubenberg in Ginzenbünt am Tobel. Taxe 9 Batzen.

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Charter: 8721
Date: 11. November 1604
AbstractZinsbrief über 5 Gulden jährlichen ablösbaren Martinizins aus 100 Gulden Hauptgut für die Frühmesspfründe in Ems. Aussteller ist Hannibal Wetzel und Hans Kuen, Debussen Sohn, in der Reute zu Ems. Verpfändete Güter sind 1) zwei Äcker an der Blatten in der Reute des Hannibal Wetzel; 2) ein Acker auf dem Schutz des Hannibal Wetzel; 3) ein Gut auf dem Schutz in der Reute des Hans Kuen; 4) ein Acker auf dem Stein in der Reute. Sonstige Belastung: Der letzte Acker hat jährlich 2 Schilling Pfennig Zins an die Herrschaft Ems zu entrichten.

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Charter: 8718
Date: 11. November 1604
AbstractZinsbrief über 5 Gulden jährlichen ablösbaren Martinizins aus 100 Gulden Hauptgut für die in diesem Jahr von Graf Kaspar zu Hohenems in die Pfarrkirche zu Ems gestiftete Frühmesspfründe. Aussteller ist Mathias Lintin im Schwefel. Verpfändete Güter sind 1) ein Stück Gut, Berlins Bichel genannt, in Hofstetten gelegen am Zuberbach; 2) ein Stück Korn- und Heuwachs am Oberen Witzge; 3) des Ausstellers eigene Hofstatt nebst Haus, Garten und so weiter in Schwefel an der Landstraße. Sonstige Belastung: Das erste Stück ist der Herrschaft zu Ems ewiges Erb- und Waldlehen und hat der Aussteller samt seinen Mitkonsorten als Inhabern der Hofstatt jährlich 6 Batzen zu reichen.

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Charter: 8728
Date: 11. November 1604
AbstractZinsbrief über 2 Pfund Pfennig Konstanzer Münze Feldkircher Währung jährlichen ablösbaren Martinizins aus 20 Pfund Pfennig Hauptgut für die St. Sebastians-Kapelle in Dornbirn. Aussteller ist Martin Dreger von Dornbirn in Mühlebach mit Handen des Ammanns Bernhard Wehinger. Verpfändete Güter sind ein Gut in Mühlebach mit Haus und Stadel. Sonstige Belastung: Hans Hämmerle hat in dem Gut ein kleines Stücklein Gut, das aber ordentlich ausgemarkt ist. Taxe 11 Batzen.

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Charter: 8731
Date: 13. Dezember 1604
AbstractKaufbrief: Der Verkäufer ist Hannibal Grau aus Ems. Der Käufer ist Kaspar Graf zu Hohenems und Gallara. Gegenstand des Kaufes ist ein Stücklein Gut im Äuelin, am Rhein gelegen, an des Grafen Wiese und die Landstraße stoßend. Der Kaufschilling beläuft sich auf 38 Gulden Landeswährung, die gezahlt sind.

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Charter: 8732
Date: 11. Februar 1605
AbstractZinsbrief über 5 Gulden jährlichen ablösbaren Martinizins aus 100 Gulden Hauptgut für Hans Wider, Hofammann des freien Reichshofs Kriessern und Oberriet. Aussteller ist Christian Hugg am Fahr zu Widnau. Verpfändete Güter sind das halbe Fahr "Oberfahr", über den Rhein zwischen Widnau und Lustenau, mit allem Zugehör; und ein Acker im Werd an der Werdgassen. Sonstige Belastung: Das Fahr zinst dem Ammann Hagen jährlich 10 Schilling Pfennig und 2 1/2 Gulden nach Lindau, unbeschadet des jährlichen Schirmgeldes an die Hofamtleute; auf dem Acker ruhen an Jahreszinsen 6 Schilling Pfennig an den Rod und ein Pfund 5 Schilling Pfennig an die Erben Jakob Mesmers.

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Charter: 5240
Date: 15. August 1605
AbstractGraf Kaspar von Hohenems schenkt dem Kloster Einsiedeln am 2. Juli 1605 sein ererbtes und mit diesem Kloster alternierendes Patronatsrecht (Präsentation und Kollatur) über die Pfarrei Schnifis.Abt Augustin und Konvent von Einsiedeln stellen einen Revers aus über das von Graf Kaspar von Hohenems durch inserierte Urkunde von 2. Juli 1605, Ems, dem Kloster geschenkte alternierende Patronatsrecht auf die Pfarrei Schnifis.

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Charter: 8733
Date: 30. August 1605
AbstractHeiratsbrief der Gräfin Margaretha von Lodron Witwe des Grafen Ludwig von Lodron, geborene Gräfin zu Hohenems und Gallara, mit Oswald Freiherrn von Trapp, Freiherrn von Bisein und Caldonätsch, Herrn der Grafschaft Matsch, Churburg und Gamp, Erbland-Hofmeister der Grafschaft Tirol, Pfleger zu Glurns, Mals und Ulten (vergleiche Urkunden Nr. 08651und 08653) Die Eheschließung erfolgt mit Vorwissen des Erzbischofs Wolf Dietrich von Raitenau von Salzburg, Legaten des Heiligen Stuhls zu Rom, und mit Rat und Beförderung der Beiständer, nämlich Anton Trautson, Graf zu Falkenstein, Freiherrn zu Sprechenstein und Schrofenstein, Erblandmarschall der fürstlichen Grafschaft Tirol, Rat und Kämmerer, Hauptmann zu Rofreit und am Stein; Freiherr Ferdinand Ludwig Trapp, der ältere Bruder des Bräutigams; Karl Fuchs von Fuchsberg zu Jaufenburg, Freiherrn zu Freudenstein, Löwenberg und St.Valentin, Rat; Graf Merk Sittich zu Hohenems, Dompropst zu Konstanz; Graf Kaspar zu Hohenems und Gallara, Kämmerer; Hans Gaudenz, Freiherr von Madruz, Avi von Bretoni, Rath und Obrister Hauptmann der fürstlichen Grafschaft Tirol, königlich spanischer Obrist; Freiherr Sigmund von Welsberg und Primör, Erbstabel- und Kuchelmeister der fürstlichen Grafschaft Tirol, Erbmarschall des Stiftes Brixen, Rat, Inhaber der Herrschaften Telphan und Altrasen. Vertragspunkte: a) Das Vemögen der Braut beläuft sich laut Inventar auf 27.038 Gulden 32 Kreuzer. Dies ganze Vermögen und - aus demselben namentlich 4.000 Gulden Tiroler Landeswährung als Heiratsgut - soll sie ihrem Gemahl in die Ehe bringen, wobei der an die Brüder geleistete Verzicht (vergleiche Urkunde Nr. 08651) in voller Kraft bleibt. b) Der Bräutigam soll 4.000 Gulden als Widerlage und ein standesgemäßes Kleinod als Morgengabe geben. c) Sowohl Vermögen als auch Widerlage sollen auf alle Güter des Bräutigams, insonderheit aber auf die Herrschaft Caldonätsch, an erster Stelle versichert werden, mit Bewilligung des Lehensherrn, der Brüder des Bräutigams und namentlich seiner Mutter Ursula Villinger, Freiin von Schönenberg, deren Heiratsgut ebenfalls auf Caldonätsch versichert ist. Sollten seiner Zeit ihre Erben nicht befriedigt werden, so haben sie bis zu ihrer Befriedigung jährlich 7 Prozent zu fordern. d) Stirbt Herr Trapp vor der Gemahlin, ohne Kinder zu hinterlassen, so fällt derselben ihr ganzes Vermögen wieder zu, dann alle ihre Kleider, Kleinodien und so weiter und die Hälfte an Silbergeschirr und fahrender Habe, oder hiefür 1.000 Gulden; ausgenommen sind die Barschaft, Pfandschaften, Schuldverschreibungen, Pferde, Harnische und alles ausschließlich zum persönlichen Gebrauch des Mannes Gehörige. Die 4000 Gulden Widerlage sollen ihr lebenslänglich mit 5 Prozent verzinst werden, nach ihrem Tod aber an die Erben des Gemahles zurückfallen. e) Solange sie im Witwenstand bleibt, soll sie von den Erben jährlich 500 Gulden erhalten; auch hat sie Anspruch auf einen Sitz entweder auf dem Land oder in der Stadt Trient. Alle Schulden haben die Erben allein zu tragen. f) Stirbt Gräfin Margaretha vor ihrem Gemahl, ohne Kinder zu hinterlassen, so sind ihre Kleider und Kleinodien und so weiter binnen Jahresfrist ihren Erben auszuhändigen. Auf ihr eingebrachtes Vermögen haben sie aber erst nach des Gemahls Tod Anspruch. g) Sind Kinder aus der Ehe vorhanden, so sind dieselben Erben, wobei nähere Bestimmungen über die Verwaltung des Vermögens und die Nutznießung durch die Eltern und so weiter getroffen sind. h) Freiheit des Testierens wird vorbehalten. i) Außerdem besitzt die Frau Gräfin noch eine Pfandverschreibung auf die Herrschaft Caldonätsch von 10.000 Gulden, gegeben zu Trient am 24. März 1600, welche sie von Herrn Kaspar Freiherrn von Wolkenstein, Herrn zu Trostburg, an sich gebracht hat und die in obgedachtem Inventar nicht mit inbegriffen ist. Hierüber behält sie sich uneingeschränkte Gewalt und Disposition vor. k) Von dem Vertrag werden zwei Exemplare ausgefertigt.

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Charter: 8734
Date: 22. September 1605
AbstractNotariatsurkunde des Notars Johann Gernmüller, Kanonikus zu St. Gertrud, über die Besitzergreifung seines ihm nach dem Tod des Kanonikus Johann Rudolph Vogt von Summerau und Prassberg vom Papst Paulus V. verliehenen Kanonikates an der Domkirche in Augsburg durch den Grafen Marx Sittich zu Hohenems, Dompropst zu Konstanz, wobei derselbe durch seinen Prokurator Bernhard Klingenstein, Domvikar in Augsburg, vertreten war.

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Charter: 8736
Date: 11. November 1605
AbstractErneuerter Kaufbrief, da der alte Kaufbrief vom 25. Juli 1587 durch Brand zu Grunde ging. Der Verkäufer ist Hans Huchler zu Ems für sich und für seine Geschwister: Der Käufer war der verstorbene Hans Blattner in der Reute, jetzt dessen Witwe Anna Schmied. Gegenstand des Kaufes ist ein Stück Gut im Heuwachs in der Buckenau. Der Kaufschilling beläuft sich auf 144 Gulden.

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Charter: 8735
Date: 11. November 1605
AbstractZinsbrief über 5 Gulden jährlichen ablösbaren Martinizins aus 100 Gulden Hauptgut für die Frühmesspfründe zu Hohenems aus deren Einkommen während der Vakatur von 1605. Aussteller ist Andreas Ammann zu Ems als verordneter Vogt des Hans Öhin im Schwefel. Verpfändete Güter sind ein Weingarten an der Schwende ob dem Schwefel.

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Charter: 5241
Date: 20. November 1605
AbstractRevers des Erhard Öhin im Namen der ganzen Gemeinde zu Ems um das von Graf Kaspar von Hohenems durch inserierte Urkunde von 17. Juni 1604 der Gemeinde geschenkte Gut im Witzge.Graf Kaspar von Hohenems schenkt der Gemeinde Ems sein Gut im "Weitzgew". Die Gemeinde hat ihn gebeten, die "Gemaind Wützgew" zu einem Kornfeld einlegen zu lassen. Da dieses Gemeindegut für alle Hausanteile zu klein wäre, schenkt ihr der Graf sein an das Gemeindegut anstoßendes Eigengut unter der Bedingung, dass dieses nun vergrößerte Gut zu einem Kornfeld zugerichtet und jeder "Behausung" ein entsprechendes Stück zugeteilt werden solle, doch mit Vorbehalt des Zehents an die gräfliche Herrschaft.

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Charter: 8737
Date: 13. März 1606
AbstractAbtretungsvertrag: Übergeber ist Nikolaus Capitl, alter Säckelmeister, des Rats und Bürger zu Feldkirch. Übernehmer ist Kaspar Graf zu Hohenems. Gegenstand des Vertrags ist des Übergebers dritter Teil an einem zu Georgi fälligen Zins von 100 Gulden rheinisch, bei dem kaiserlichen Zollamt Feldkirch zu erheben, welchen er von Claudia von Hardnegg geborene von Willenbach erkauft hatte (vergleiche Urkunde Nr. 08698).

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Charter: 8738
Date: 7. Mai 1606
AbstractKaufbrief: Verkäufer sind Ulrich Maier an der Klaus und seine Ehefrau Walburg Ludescher, mit Handen des Georg Madlener, Landammann zu Rankweil und Sulz. Der Käufer ist Kaspar Graf zu Hohenems und Gallara. Gegenstand des Kaufes ist ein Stück Reben am Sattelberg. Belastung: 5 Schilling Pfennig Jahreszins an den Käufer. Der Kaufschilling abzüglich des Zinses beläuft sich auf 141 Gulden rheinisch. Taxe 14 Batzen.

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Charter: 8739
Date: 17. Juni 1606
AbstractKaufbrief: Verkäufer sind Jos Frick zu Sulz und seine Ehefrau Elisabeth Egger mit Handen des Georg Madlener, Landammann zu Rankweil und Sulz. Der Käufer ist Kaspar Graf zu Hohenems und Gallara. Gegenstand des Kaufes ist ein Stück Weingarten am Sattelberg, an den Tschütsch stoßend, neben dem von Ulrich Maier erkauften Weingarten (vergleiche Urkunde Nr. 08738). Belastung: ein Pfund Pfennig Jahreszins an den Käufer. Der Kaufschilling beläuft sich mitsamt dem Zins auf 118 Gulden rheinisch.

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Charter: 8740
Date: 3. Juli 1606
AbstractRegest fehlt.

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Charter: 8742
Date: 29. Juli 1606
AbstractPapst Paulus V. dankt dem Grafen Kaspar zu Hohenems für sein Anerbieten, für die Kirche eine ansehnliche Streitmacht aufzubieten, ein Anerbieten das des Großneffen des Papsts Pius IV. und des Sohns seines tapferen Vaters würdig sei. Vorkommenden Falles werde der Papst darauf zurückkommen.

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Charter: 5242
Date: 14. August 1606
AbstractHans Ellensohn, Steiger zum Bauren, verkauft dem Grafen Kaspar von Hohenems sein eigenes Stück Gut in der Langenau an der Landstraße am Rhein um 35 Gulden.

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Charter: 5243
Date: 11. September 1606
AbstractBalthasar Zellweger, alter Hofammann des Hofs Widnau und Haslach, erhält vom Grafen Kaspar von Hohenems die Mühlstatt und den Wasserfall verliehen, die er zu St. Johann-Höchst gekauft und am Monstein auf den Rhein gestellt hat. Als Schirmgeld wird der Mühlezins von zwei Viertel Vesen Lindauer Maß auf St. Nikolaus Tag, an dem der Hofzins im Haslach gereicht wird, festgelegt. Der Graf beruft sich bei der Verleihung auf das von seinen Vorfahren hergebrachte Recht, solche Mühlstätten in seiner niedergerichtlichen Obrigkeit im Hof Widnau-Haslach zu Lehen zu geben.Die Verleihungsurkunde ist im Lehenrevers inseriert.

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Charter: 8741
Date: 9. Juli 1607
AbstractRevers: Kaspar Jäger von Widnau hatte am 27. Juni den Konrad Haug von Widnau durch einen "Stelzler" auf hohenemsischem Territorium, und zwar auf dem Gut Angeren, das dem Mang Fenkard von Hohenems gehört, entleibt. Am 28. Juni führten Hans Brunner, Ulrich und Hans die Spiering, Hans Hensler, Zehentknecht, Hans Gugger und Jakob Schanwalder, alle Gerichtsuntertanen des Grafen zu Hohenems in dessen Hof Widnau und Haslach, den Entleibten, um ihn zu begraben, über den Rhein, ohne die obrigkeitliche Erlaubnis eingeholt zu haben. Sie erscheinen nun vor dem Grafen zu Neuburg, um sich zu entschuldigen. Als Strafe wird ihnen bloß auferlegt, ein Täfelein mit einem Gottesbild in die Pfarrkirche zu Ems malen zu lassen; und stellen sie Revers aus, dass ihr Vorgehen unpräjudizierlich sein soll.

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