Fond: Hohenems, Reichsgrafschaft
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Charter: 8660
Date: 11. November 1590
Abstract: Zinsbrief über 10 Schilling Pfennig jährlichen Zinses aus 10 Pfund Pfennig Hauptgut für Felix Diem zu Dornbirn. Aussteller ist Georg Salzmann zu Dornbirn im Hatlerdorf als Vogt der hinterlassenen ehelichen Kinder des Hans Salzmann im Hatlerdorf mit Bewilligung von deren Stiefvater Hans Albrich. Verpfändete Güter sind ein Acker im obern Hatlerfeld, im Mittelfeld gelegen, stößt zu zwei Seiten an der Herren von Ems Gut, dann an Georg Zollers Erben und an Thomas Mäser. Zinszeit ist auf St. Martins Tag. Rückkauf und Ablösung werden vorbehalten.
Charter: 5207
Date: 30. März 1591
Abstract: Quittung des Freiherrn Sigmund zu Welsberg und Primör, Gemahl der Gräfin Klara von Hohenems, gegenüber seinem Schwager Graf Kaspar von Hohenems um 12.000 Gulden Heiratsgut und 1.000 Gulden Ausfertigung.
Charter: 5208
Date: 22. Dezember 1591
Abstract: Andreas Kuen zu Ems und Anna Spieglin, seine Ehefrau, verkaufen dem Grafen Kaspar von Hohenems um 400 Gulden ihre "Brühler Alp", belastet mit einem Jahreszins von einem Viertel Schmalz und 4 Alp Käsen, ein Käs davon und 5 Pfund Schmalz in des Grafen Johann Christophs Hof, das übrige an des Käufers Hof zu liefern. Die Alpe stößt ans Luggereck, an St. Maria Magdalenas Pfründegut im Ebnit, an Fraxner Gut, auf Riss genannt, an Kledere, als der Emser Gemeinde Eigengut, und an den hohen Wasserfall.
Charter: 8661
Date: 20. August 1592
Abstract: Vertrag zwischen den Vettern Johann Christoph und Kaspar Grafen zu Hohenems über Abteilung ihrer bisher gemeinschaftlichen Gefälle und Rechte, namentlich zu Dornbirn und Lustenau. 1) Johann Christoph überlässt dem Grafen Kaspar und dessen Erben den Kirchensatz (jus patronatus) zu Dornbirn und Lustenau. 2) Ebenso erhält Graf Kaspar allen Korn- und Weinzehnten und andere Abgaben zu Dornbirn, auf dem Berg und zu Schwarzach. 3) Auch erhält Graf Kaspar daselbst alle eigenen Leute, Fälle und andere Einnahmen. 4) Ferner erhält Graf Kaspar des Grafen Johann Christoph Anteil an den beiden Weingärten in Dornbirn, "Kilcher" und "Abschlag" genannt. 5) Desgleichen dessen Anteil an den 45 Äckern. 6) Desgleichen an den 4 Wiesen und 3 Gärten, die bisher der Einzieher in Dornbirn genutzt hat. 7) Den Anteil zu einem Sechzehntel an dem Zehenten zu Mähder und Koblach. Kurz, Graf Kaspar erhält alle und jede Gefälle und Rechte in Dornbirn; nur an dem Forst und an der Jagd behält sich Graf Johann Christoph seinen Anteil bevor. Dagegen überlässt Graf Kaspar dem Grafen Johann Christoph seinen Anteil an allen Zehenten, Gefällen, eigenen Leuten, großem und kleinem Hofzins, zu Lustenau, Widnau und Haslach und zu Marbach sowie seinen Anteil an eigenen und Lehengütern daselbst. Jedoch hat Graf Johann Christoph dem Pfarrer von Lustenau jährlich 42 Viertel Vesen und ebensoviel Hafer zu verabreichen; nach Salenstein 67 Viertel und 2 Vierling Hafer; und dem Färber zu Feldkirch seinen dritten Teil an Kernen und Geld, nämlich 8 Viertel Kerne und 5 Batzen 10 Pfennig in Geld, zu liefern. Graf Kaspar reserviert sich alle hohe und niedere forstliche Obrigkeit; auch Frevel, Strafen und Bußen, ferner die Steuer, die jährlich 25 Gulden 12 Batzen 12 Pfennig beträgt; auch das jus patronatus zu Lustenau und Widnau; endlich die Hoffälle, die Überfuhr am Rhein und die Fastnachthennen. Was die leibeigenen Leute im Hof Lustenau betrifft, so hat jeder derselben zwei Fälle und zwei Hennen zu geben, einesteils wegen der Leibeigenschaft, anderenteils wie die andern Hofleute; der erstere Teil fällt in Zukunft dem Grafen Johann Christoph zu, der andere dem Grafen Kaspar. Dem Grafen Kaspar soll auch die Hälfte des Mistes, der 7 Ladungen beträgt, wie bisher verbleiben. Zum Ausgleich hat Graf Johann Christoph an Graf Kaspar jährlich 12 Gulden aus den Lustenauer Gefällen hinauszuzahlen und zu Weihnachten zu entrichten. Da jedoch Graf Johann Christoph dem Grafen Kaspar bereits seinen Anteil an den Zehenten zu Mäder und Koblach mit 4 Gulden 30 Kreuzer und 1 Pfund 10 Schilling Pfennig Zins von den Höfen auf der Hub oberhalb Bizau, zusammen also 6 Gulden 3 Batzen, abgetreten hat, so verbleibt nur ein Rest von 5 Gulden 12 Batzen, der aus den Lustenauer Gefällen zu geben ist. Dieser Tausch tritt für das Jahr 1593 zum ersten Male in Kraft. Es unterschreiben außer den beiden Grafen noch Johann Christoph Schnabel von Schönstein zu Mittelweiherburg, Johann Rehm, Hofmeister des Grafen Johann Christoph, Balthasar von Herliberg und Wolfgang Jonas.
Charter: 8662
Date: 15. November 1592
Abstract: Schuldbrief über 21 1/2 Gulden Hauptgut, aus welchem jährlich an St. Othmars Tag (16. November) ein Gulden 3 Kreuzer 6 Pfennig Zins zu entrichten ist, für Graf Kaspar von Hohenems und Gallara, vertreten durch seinen Vogt in Dornbirn, Georg Groß. Aussteller ist Hans Huber zu Dornbirn in Watzenegg. Verpfändetes Gut ist die Wiese zu Watzenegg, stößt an Konrad Schwärzler, an Michael Wehinger, an des Schuldners Gut und an Michael Gaisers Witwe. Zinszeit ist an St. Othmars Tag; bei unpünktlicher Bezahlung kann ein Bote in ein Wirtshaus nach Dornbirn geschickt werden und dort auf Kosten des Schuldners zehren, bis gezahlt ist.
Charter: 5209
Date: 1593
Abstract: Glaubensbekenntnisformel des Konstanzer Dompropstes Graf Marcus Sittich von Hohenems.
Charter: 8663
Date: 6. Februar 1593
Abstract: Johann von Haimen, Alt-Landammann in Appenzell, und Johann Ulrich, des Rats zu Schwyz, derzeit Landvogt der acht Orte im Rheintal, unter Zuziehung als Beisitzer des Hauptmanns Dietrich Staufacher von Glarus, Alten Landvogts im Rheintal, des Hauptmanns Kaspar Türler von Uri, Landschreibers zu Rheineck, und des Anton aus der Vorburg, Schreibers zu St. Margrethen, schlichten gütlich einen Streit zwischen den Grafen Johann Christoph und Kaspar von Hohenems und ihren Teilhabern einerseits und den Hofzinsern zu Haslach und Dickenau andererseits über das Maß, nach welchem die Zinsen an Vesen und Hafer zu bemessen sind, auf einem Tag bei Bartlin Köppel in der Au. Die Zinsherren behaupteten, das alte Lustenauer Hofmaß sei zu handhaben, dagegen wollten die Pflichtigen nach dem Lindauer Maß messen. Die Grafen, vertreten durch Johann Christoph Schnabel von Schönstein, der Rechte Doktor, und Johann Rehm, Verwalter des Grafen Johann Christoph, geben zu, dass allerdings seit einer Reihe von Jahren eine nach den Lindauer Preisen bemessene Ablösung in Geld gestattet war, dies sei aber bloß aus Gnade geschehen. Der Schiedsspruch lautete nun dahin: 1) Die für die letzten vier Jahre ausständigen 40 Scheffel an Vesen und Hafer sollen nach Lindauer Maß in Geld angeschlagen und zu dem Preis, wie er an nächstem Lätare sein wird, zu Ostern gezahlt werden. 2) Für die Zukunft ist nach dem alten Lustenauer Maß zu zinsen. 3) Die bisherigen Kosten trägt jeder Teil für sich, die heutigen Kosten werden gemeinschaftlich getragen.
Charter: 5210
Date: 28. März 1593
Abstract: Hans Wider am Fahr im freien Reichshof Widnau und Haslach verkauft in seinem und seiner Geschwister Namen mit Genehmigung ihres Vormundes Bartlin Köppel und ihres Bruders Klaus Wider dem Kaspar Grabher, Hofmann zu Lustenau, um 122 Gulden ihr halbes Oberfahr, am Rheinstrom gelegen, mit Schiffgeschirr, Zins, Renten, Gülten, Einkommen und aller Gerechtigkeit, ausgenommen die Fahrfreiheit für die Haushofstätten des Uli und Konrad Fehr zu Widnau und des Klaus Steinach mit der Belastung von 10 Schilling Pfennig Zins und 25 Pfund Pfennig abzulösendem Hauptgut an die Pfründe gegen Marbach.
Charter: 8664
Date: 8. Juni 1593
Abstract: Zinsbrief über 5 Gulden Jahreszins aus 100 Gulden Hauptgut für Hans Pfeifer zur Ach, Hofmann zu Widnau-Haslach. Aussteller ist Bartholomä Schnetzer am Oberen Fahr, auch Hofmann zu Widnau-Haslach. Verpfändetes Gut ist sein Fahr am Rheinstrom, genannt das Ober Fahr, mit allem Zugehör und allen Rechten. Sonstige Belastung bilden ein Pfund Pfennig Jahreszins an den Ammann Hagen in Lustenau und seine Mitkonsorten. Zinszeit ist zu Martini. Rückkauf und Ablösung werden vorbehalten, und zwar vor Johanni im Sommer ohne Zins, darnach mit Zins.
Charter: 8665
Date: 8. November 1593
Abstract: Kaufbrief: Der Verkäufer ist Ulrich Zoller am Monstein, der Käufer Sigmund Zollikofer, Bürger in St. Gallen, und sein Bruder. Gegenstand des Kaufes ist ein Stücklein Gut bis an den Rhein zur Erweiterung der Hofstatt des Kehrblatzhauses mit Torkel zu Monstein, den Käufern gehörig; stößt an den Rhein, an des Verkäufers Garten, an Balthus Zellweger und an das Eigentum der Käufer. Ausbedungen wird, dass die Käufer abwärts der Straße gegen das Gut des Verkäufers hin kein Zimmergebäude bauen sollen; auch sollen sie, wenn sie am Torkel oder Hause etwas bauen, der Grenze nach eine Mauer aufführen; endlich hat der Verkäufer das Recht, wenn der Platz vor dem Torkel leer ist, darauf Holz oder Heu und so weiter zu legen, doch nur in einer Entfernung von 16 Fuß. Der Kaufschilling beträgt 23 Gulden rheinisch.
Charter: 8667
Date: 10. November 1593
Abstract: Zinsbrief über 10 Schilling Pfennig Jahreszins aus 10 Pfund Pfennig Hauptgut für die Frühmesspfründe in Dornbirn. Aussteller ist Hans Fußenegger, genannt Schedler zu Dornbirn im Hatlerdorf gesessen. Verpfändet ist eine halbe Mannsmahd an Luochs; stößt an den Schmied Peter Albrich, an Zacharias Herburgers Erben, an Peter Rein und an der Herrn von Ems Gut. Zinszeit ist zu Martini. Rückkauf und Ablösung werden vorbehalten.
Charter: 8668
Date: 10. November 1593
Abstract: Zinsbrief über 10 Schilling Pfennig Jahreszins aus 10 Pfund Pfennig Hauptgut für die Frühmesspfründe in Dornbirn. Aussteller ist Jakob Rümmele zu Dornbirn im Oberdorf. Verpfändete Güter sind sein steinernes Haus samt Gut in der Kehlen; stößt an zwei Seiten an seinen Bruder Hans Rümmele, an die Landstraße und an die Fallenberger Gasse; ferner zwei Kammern Reben zu der Straß unten der Herrn Weingarten; stoßen an Ammann Wehinger, an Martin Schmied, an Gall Gaiser und an Jörg Diems Witwe. Zinszeit ist zu Martini. Rückkauf und Ablösung werden vorbehalten.
Charter: 8666
Date: 10. November 1593
Abstract: Zinsbrief über einen Gulden Jahreszins aus 20 Gulden Hauptgut für die Frühmesspfründe in Dornbirn, vertreten durch ihren Pfleger, den Altammann Bernhard Wehinger. Aussteller ist Georg Hämmerle, zu Dornbirn zu Mühlebach gesessen. Verpfändet sind ein Gut samt Reben vor der Au im Oberen Hatlerfeld; stößt an Ammann Wehinger, Jörg Franz, Hans Franz, an die Gemeinde; ferner zwei Kämmerlein Reben daselbst, stoßen an Hans Franz, an Jos Albrich, Bolzs Erben, und an Jörg Franz. Zinszeit ist zu St. Martini. Rückkauf und Ablösung werden vorbehalten.
Charter: 8669
Date: 10. November 1593
Abstract: Zinsbrief über 2 1/2 Pfund Pfennig Jahreszins aus 50 Pfund Pfennig Hauptgut für die Frühmesspfründe in Dornbirn. Aussteller ist Hans Bildstein der Ältere zu Dornbirn auf dem Oberen Fallenberg. Verpfändete Güter sind zwei Juchart Acker auf dem Oberen Fallenberg am Geroldsegg; stoßen an seinen Bruder Bartle Bildstein, an sein und seines Sohns Hans Bildsteins Gut, an die Dollen, an seinen Bruder Simon Bildstein, an das Tobel und die Gemeinde. Zinszeit ist zu Martini. Rückkauf und Ablösung werden vorbehalten.
Charter: 5211
Date: 20. Januar 1594
Abstract: Adam Schwegler ab der Klaus und Elisabeth Balöllin, seine Ehefrau, verkaufen dem Grafen Kaspar von Hohenems ihr eigenes "Büntli" am Sattelberg, an der Klaus gelegen, an zwei Seiten an des Grafen Kaspar und zu der vierten Seite an Hans Feurstein stoßend, um 19 Gulden.
Charter: 8670
Date: 23. April 1594
Abstract: Zinsbrief über 10 Pfund Schmalz als Jahreszins aus 10 Pfund Pfennig Hauptgut für die St. Peters Pfarrkirche zu Lustenau, vertreten durch deren Pfleger Martin Pfleghar, Pfarrer in Lustenau, Konrad Hämmerle und Othmar Bösch. Aussteller ist Michael Bösch, Hofmann zu Lustenau. Verpfändete Güter sind ein Acker und Gut auf dem Unterfeld hinter des Böschs Bünt; stößt an Hans Bösch, Ulrich Lechler, des Ammann Magnus Hagen und an des Böschs Bünt. Sonstige Belastung sind 3 Schilling Pfennig und 4 Pfennig nach Lauterach. Zinszeit ist zu Martini. Rückkauf und Ablösung werden vorbehalten.
Charter: 5212
Date: 23. April 1594
Abstract: Jörg Fitz, Rädermacher und Hofmann in dem freien Reichshof Lustenau, und Anna Böschin, seine Ehefrau, stiften 4 Pfund Schmalz als jährlich auf Georgi fälligen Zins an das ewige Licht in der Pfarrkirche zu Lustenau von ihrem eigenen Gut im Haselmahd, an Hans Schelenbrei, an Hans Jägers Erben, an Galli Rick und an die Gemeinde stoßend, belastet mit zwei Hühnern in die Reichssteuer der Gemeinde zu Lustenau.
Charter: 8671
Date: 26. August 1594
Abstract: Quittung des Grafen Merk Sittich zu Hohenems und Gallara über 4.000 Kronen, welche er von seinem Bruder, Graf Kaspar von Hohenems und Gallara, bar und richtig empfangen hat, als Äquivalent für ein Haus, welches er nach testamentarischer Bestimmung seines Vaters, des Grafen Jakob Hannibal von Hohenems und Gallara, sei es zu Hohenems, sei es zu Gallara, erhalten sollte.
Charter: 8673
Date: 10. November 1594
Abstract: Zinsbrief über 28 Schilling Pfennig aus 28 Pfund Pfennig für Graf Kaspar von Hohenems und Gallara. Aussteller ist Jörg Albrich zu Dornbirn im Oberdorf. Verpfändete Güter sind ein Acker in Salachfeld hinter dem alten Weg, den er von dem Grafen erkauft hat; stößt an des Ausstellers Gut, an Bläsi Lugers Erben, an Jörg Rüf und an Ammann Bernhard Wehinger; ferner ein Acker im Bockackerfeld am Holzweg; stößt an Jakob Albrich, an Matheus Rott, genannt Bruderhofer, an Jörg Schmied, Schreiber, und an die Güter des Gotteshauses zu Bregenz. Zinszeit ist zu Martini. Rückkauf und Ablösung werden vorbehalten.
Charter: 8674
Date: 11. November 1594
Abstract: Tauschbrief über die Reben hinter dem Baustall unter dem Schloss zu Dornbirn zwischen Graf Kaspar von Hohenems und Gallara einerseits und 1) der Pfarrpfründe Dornbirn, vertreten durch den Pfarrer Johann Weinzürn, ferner 2) Klement Rein, 3) Jörg Fußenegger, 4) Hans Wehingers Erben, 5) Jörg Albrich und 6) Bernhard Schutzer, alle in Dornbirn, andererseits. Dieselben vertauschen an Graf Kaspar von Hohenems die oben erwähnten Weingärten am Schloss und erhalten dafür 1) vier Stück Reben im Oberdorf in Ruedis Weingarten, 2) einen Acker in Hatlerfeld, 3) einen Acker im Oberen Hatlerfeld; muss aber 7 Gulden aufgeben, 4) einen Acker im Salachfeld vor Kellnhofs Bünt; müssen zwei Gulden aufgeben, 5) einen Acker im Salachfeld hinter dem alten Weg; musste aber einen Zinsbrief über 32 Gulden aufgeben (vergleiche Urkunde Nr. 08673), 6) einen Acker im Oberen Hatlerfeld; musste 15 Gulden aufgeben.
Charter: 5213
Date: 11. November 1594
Abstract: Graf Kaspar von Hohenems tauscht mit Johann Weinzürn, Pfarrer zu Dornbirn - im Namen der Pfarrpfründe daselbst - und mit Klemens Rein, Georg Fußenegger, des verstorbenen Hans Wehingers Erben, Jörg Albrich und Bernhard Schützers zu Dornbirn1) zwei der Pfründe gehörige Stücklein Reben im Oberdorf zu Dornbirn gegen 4 Stück Reben im Oberdorf, in Rudis Weingarten gelegen;2) ein dem Klemens Rein gehöriges Stück Reben und 3 "Camern" daselbst gegen einen Acker im Hatlerfeld und zehn Gulden;3) ein Georg Fußenegger gehöriges Stück Reben und eine Kammer gegen einen Acker im oberen Hatlerfeld und sieben Gulden;4) ein Hans Wehingers Erben gehöriges Stück Reben gegen einen Acker im Salachfeld, vor Kellhofsbünt gelegen, und zwei Gulden;5) ein dem Georg Albrich gehöriges Stück Reben gegen einen Acker im Salachfeld, hinter dem Altweg gelegen, und einen Zinsbrief über 32 Gulden;6) ein dem Bernhard Schützer gehöriges Stück Reben gegen einen Acker im oberen Hatlerfeld und 15 Gulden; die Anstößer sind genannt.
Charter: 8675
Date: 17. Dezember 1594
Abstract: Kaufbrief: Verkäufer ist Erasmus Furtenbach, Stadtammann, Siegmund Rainold, alter Stadtammann und des Rats, und Othmar Pappus, alle drei Bürger zu Feldkirch, als Vögte oder Vormünder der Katharina Furtenbach, Witwe nach Felix von Andelberg zu Sulz, Erzherzogs Ferdinands Diener, ihrer Schwester und Schwägerin. Käufer ist Graf Kaspar von Hohenems und Gallara, Kammerherr und Pfandherr der Herrschaft Neuburg am Rhein. Gegenstand des Kaufes ist der genannten Frau Katharina halben Anteil an Haus mit daran liegenden Gütern im Unteren Sattelberg sowie die Hälfte eines Riedmahdes, das von diesen Gütern getrennt ist, in dem Umfang und mit den Rechten, wie dies alles vor ihr gedachter ihr Gemahl und vor demselben dessen Vater, Amtmann Hans von Andelberg, besessen hatte, und zwar in Gemeinschaft mit den Besitzern der anderen Hälfte, den Grafen von Hohenems. Gedachter Hans von Andelberg und Lazarus Witweiler, Landschreiber in Bregenz, hatten diese Besitzung gemeinschaftlich von den Erben deren von Weiler erkauft, und Michael Witweiler, des Lazarus Sohn, auch Landschreiber in Bregenz, hatte seinen Anteil an des jetzigen Käufers Vater, den Grafen Jakob Hannibal von Hohenems verkauft (vergleiche Urkunde Nr. 08630). Gegenstand des Kaufes sind auch noch 5 Pfund 11 Schilling 9 Pfennig Geld, 307 Pfund Käse Feldkircher Gewicht und 31 Pfund Werg St. Galler Gewicht jährlichen Zinses. Der Kaufschilling beläuft sich auf 1570 Gulden rheinisch in Münze, je ein Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzern, deren Bezahlung hiemit quittiert wird.
Charter: 8676
Date: 5. Mai 1595
Abstract: Zinsbrief über einen Gulden Jahreszins aus 20 Gulden Hauptgut für die Kirche zu St. Jakob in Widnau, vertreten durch ihren Pfleger Hans Thurnher, dessen Tochter Ameli diese Summe der Kirche letztwillig vermacht hatte. Aussteller ist Jakob Schawalder Hössler, Hofmann zu Widnau. Verpfändete Güter sind ein Acker in der Au; stößt an Uli Heinlis Erben, an Jakob Hensel, an Anna Schawalder und an den Au-Gießen. Zinszeit ist zu Martini. Rückkauf und Ablösung werden vorbehalten, und zwar jährlich vor St. Johann des Täufers Tag ohne Zinsen; danach mit Zinsen.
Charter: 5214
Date: 25. Mai 1595
Abstract: Die Gemeinde Widnau-Haslach erklärt, dass der ganze Hof Lustnau-Widnau und Haslach von altersher den Herren und Grafen von Hohenems eine gemeinsame jährliche Steuer von 30 Pfund Pfennig schuldig sei, an der auch die von Freiberg, von Rappenstein und die im Buchholz zu einem Drittel anteilsberechtigt seien, und dem Pfarrer von Lustenau 2 Pfund Pfennig. Diese Beträge seien seit länger als Menschengedenken von einem Ammann zu Lustenau bezahlt worden.Nach der Hofteilung wollte die Gemeinde Widnau Haslach diese Beträge gesondert an die Grafen von Hohenems abführen. Das wird ihr nicht gestattet. Sie stellt deshalb dem Ammann in Lustenau einen Revers aus und verpfändet die rechtsrheinischen Gemeindegründe für den Fall, dass sie ihrer Beitragspflicht nicht nachkommen sollte.Andererseits verpflichten sich auch die von Lustenau, jährlich die Hälfte des dritten Teils der ganzen Steuer von 39 Pfund Pfennig, der denen von Freiberg und Rappenstein in das Buchholz zugehört, an die von Widnau und Haslach zu bezahlen, die hiefür nötigenfalls auf die Lustenauer Gemeindegüter greifen dürfen.
Charter: 8677
Date: 28. Mai 1595
Abstract: Kauf- und Tauschbrief: Der Verkäufer ist Eglof Waibel in Ems. Der Käufer ist Graf Kaspar von Hohenems und Gallara. Gegenstand des Kaufes sind 6 1/2 Mannsmahd an einem Stück auf der Hohen Wies; stoßen an das Montfortische, an den Käufer, an das Frühmessgut und an Erhart Öhin. Der Kaufschilling beläuft sich auf 280 Gulden rheinisch. Derselbe wird durch Übertrag folgender Gundstücke berichtigt: 1) einer Mannsmahd auf dem Undern, welche bisher Hans Werder und Jakob Sattelbergers Witwe vom Grafen zu Lehen hatten; 2) von zwei Mannsmahd auf dem Undern, Graf Kaspars Hälfte, die der Verkäufer bisher lehensweise nützte; 3) des Grafen Hälfte an vier Mannsmahd - Petersmahd genannt - welche zuvor Gallin Huchlers Erben zu Lehen hatten; 4) des Grafen Hälfte an zwei Mannsmahd am Brühl, so der Verkäufer zu Lehen hatte.
Charter: 5215
Date: 7. Juli 1595
Abstract: Kaiser Rudolf II. bestätigt dem Grafen Johann Christoph von Hohenems das von Kaiser Karl V, dem Merk Sittich von Ems am 15. Mai 1521 in Worms verliehene Privilegium fori (Hohenemser Regesten Nr. 480).
Charter: 8679
Date: 17. Juli 1595
Abstract: Generalkonfirmation aller Privilegien, Lehen und so weiter durch Kaiser Rudolf II. für den Grafen Johann Christoph von Hohenems, als den Ältesten des Geschlechtes, für sich und seine Vettern (vergleiche Urkunde Nr. 08626). Unterschrift des Kaisers.
Charter: 8680
Date: 17. Juli 1595
Abstract: Kaiser Rudolf II. belehnt den Grafen Johann Christoph von Hohenems als Ältesten des Geschlechtes für sich und seine Vettern mit den Reichslehen (vergleiche Urkunde Nr. 08627). Unterschrift des Kaisers.
Charter: 8681
Date: 31. Juli 1595
Abstract: Zinserneuerungsbrief über 2 Pfund Pfennig und 2 Viertel Schmalz Emser Gewichts für die Grafen von Hohenems. Aussteller ist Jos Mittelberger aus dem Meschach und seine Hausfrau Gertrud Martin, welche einen uralten, stets geleisteten Zins, der duch Erbschaft auf viele Pflichtige übergegangen war, nun durch Vertrag mit denselben allein übernehmen. Verpfändete Güter: Da die alten Pfandobjekte nicht mehr vorgewiesen werden können, so werden neue bestellt, nämlich ein Stück Gut im Meschach in der Leichta; stößt an Konrad Lamparter, an Andreas Martin, an die Gemeinde, Brands Reute genannt, und an Christian Lamparter; ferner vier Mannsmahd Heuwachs auf Müller Reuti; stoßen an Christian Guetschallers Erben, an die Gemeinde, und an Christian Lamparter. Zinszeit ist für den Geldzins zu Martini, für das Schmalz zu Michaeli. Sollten mit der Zeit andere Briefe und so weiter auftauchen, welche diesen Zins verschreiben, so sollen dieselben kassiert werden.
Charter: 8672
Date: 26. August 1595
Abstract: Kopie der Quittung des Grafen Merk Sittich zu Hohenems und Gallara über 4.000 Kronen, welche er von seinem Bruder, Graf Kaspar von Hohenems und Gallara, bar und richtig empfangen hat, als Äquivalent für ein Haus, welches er nach testamentarischer Bestimmung seines Vaters, des Grafen Jakob Hannibal von Hohenems und Gallara, sei es zu Hohenems, sei es zu Gallara, erhalten sollte.
Charter: 5216
Date: 23. Oktober 1595
Abstract: Vertrag zwischen Abt Gebhard von Mehrerau und Graf Kaspar von Hohenems betreffend die Todfälle und Fasnachthennen zu Bizau mit Zutun und Zuziehung des Konventualen Andreas Engler, des Wolfgang Jonas, Vogteiverwalters von Neuburg, des Georg Groß, Vogt zu Dornbirn, des Hans Rüscher, alten Landammanns, und Kaspar Feurstein, des Landschreibers. Dem Gotteshaus Bregenz gehören 55 Häuser und Hofstätten, dem Haus Ems noch ein Mehrers. Da aber die Häuser beider Grundherrschaften bisher in Gemengelage lagen, wird eine neue Grenze zwischen beiden Bereichen gezogen, von der Kohlhütte und der Hilchach bis an die neu gesetzten Marksteine herab. Alles, was darüber liegt, soll der Mehrerau, was darunter gegen Reuthe zu hinab liegt, soll dem Haus Ems zinspflichtig sein. Die drei Marksteine sind zwischen Balthasar Metzlers und Melcher Hämmerlins Häuser gesetzt worden; sie scheiden von Huberberg gegen die Schnepfegg an das "Thürlin" hinauf.Im Übrigen soll es dabei bleiben, was ein jeder Grundherr außerhalb der Todfälle und Fasnachthennen an Lehensteuern und anderen Rechten und Gerechtigkeiten hat, wie von altersher. Die beiden Vertragsbriefe von 1510 aber sollen fortan ungültig sein, die von Meister Hans Berlinger, Dechant, Jos Mohr, Landammann, Ammann Feurstein, Ammann Fröwis, Christian Metzler und Schreiber Jakob Stülz aufgerichtet worden waren.
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