Fond: Erzstift Salzburg Urkunden (940-1781)
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Charter: 471
Date: 1592 VIII 20
Abstract: Abt Mathias, der Prior und der Konvent von Raitenhaslach (1) bestätigen die gütliche Einigung mit Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg bezüglich der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit [Inventur, Vormundschaftsregelung, Verbriefung der Fahrnis, Befragungen, Abhandlung persönlicher sprüch] über Grundeigentum und Grunduntertanen der Abtei im erzstiftischen Pfleggericht Tittmoning (2) gemäß einem [wörtlich inserierten] Rezess von 1592 IV 24 [Nr. 470a], welchen Abt und Konvent in allen Artikeln einzuhalten versprechen. Gleichzeitig verzichten sie ausdrücklich auf den Vollzug eines am 29. September 1591 durch das Hofgericht zu Salzburg in einem summarischen Prozess ergangenen Abschieds in der Angelegenheit.
Charter: 472
Date: 1595 III 14
Abstract: Gabriel Eder, Ratsbürger zu Müldorf (1), bestätigt, dass Erzbischof Mathias von Salzburg dem verstorbenen Bernhardin Trenbach das Forstamt im Ampfinger (2) und Pürtner (3) Hart erbrechtsweise überlassen hatte. Durch etliche Todesfälle war das Forstamt auf Erasmus von Trenbach zu Purckhfrid (4) und Helsperg (5) übergegangen. Nach seinem Tod fiel das Amt an dessen Schwester Margaretha von Trenbach und nach deren Tod an ihren nächsten Blutsverwandten Hans Baumgartner zum Fraunstain (6) und Ehring (7), von ihm auf seine fünf Kinder Hans Wolf und Hans Ruprecht Baumgartner zum Frauenstein, Ering und Hellsberg, an Margaretha, Ehefrau von Jörg Tüsslinger zu Pülhaim (8), an Catharina, Ehefrau von Christoph Grav zu Schernberg (9) und Sophia, Ehefrau des Wolf Jacob Rainer zu Weickherstorf (10). Blasi Schwaiger, Kastner und Mautner zu Mautterndorf (11) hatte das Forstamt durch Kauf und Übergabe von diesen Erben an sich gebracht. Von ihm hat nun Gabriel Eder das Forstamt käuflich erworben. Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg hatte diesen Kauf genehmigt und seinem Propst zu Ampfing, Virgil Schneck, Anweisung erteilt, den Forst zu übertragen. In den vorliegenden Revers Gabriel Eders wird der Brief Erzbischofs Mathias von Salzburg für Bernhardin von Trenbach von 1547 III 11 [Nr. 405a, Nr. 436] einschließlich der darin enthaltenden Forstordnung [Nr. 338a] wörtlich inseriert. Eder verspricht auch im Namen seiner Erben, die Forstordnung in allen Artikeln einzuhalten. Mit eigenhändiger Unterschrift des Garbiel Eder
Charter: 473
Date: 1598 II 15
Abstract: David Stockhaimer, Bürgermeister, und Blasi Poschinger, Ratsbürger, beide Zechpröpste der Pfarrkirche U.L.F. zu Lauffen (1) verkaufen mit Bewilligung von Johann Anton von Thun, Domdekan, und dem Domkapitel Salzburg an Franz von Greiffensee, fürstlich salzburgischen Rat, Pfleger zu Laufen und Haunsperg (2) und Richter zu Anthering (3), ein Gärtchen hinter dem Stadel des Friderich Guetratter, Salzschiffer [erbausferg] und Ratsbürger in Laufen, welches von der Behausung des Zöchschreins bis an das Spitall Gässl reicht, einschließlich einem Zugang zwischen der Behausung genannt an der Alben und einem anderen Garten. Den Garten hatten die Zechpröpste von den Vormündern der Kinder des verstorbenen Metzgers und Bürgers Georg Lackhner d. J. laut einem Kaufbrief vom 2. Februar 1598 erworben. Die Zechpröpste quittieren den Erhalt der bar gezahlten Kaufsumme und leisten Gewährschaft nach dem Recht des Erzstifts Salzburg und nach der Gewohnheit der Stadt Laufen.
Charter: 474
Date: 1598 II 20
Abstract: Leopold Perner, Salzschiffer [erbausferg] und Verwalter des Bundes der Erbausfergen, Paulluß Leopfortinger, Bürger und Schefman zu Lauffen (1), beide Spitalmeister, sowie Friedrich Guetratter, Salzschiffer [erbausferg] und Ratsbürger für sich und als Bevollmächtige der restlichen Erbausfergen, Sebastian Fiech, Einnehmer der oberen St. Peters Püxen, Geörg Edlman, Salzschiffer [erbausferg], Einnehmer der anderen Püxen, Thoman Güßl, Vierer der oberen Püxen, Georg Aschassinger, Vierer der unteren Püxen, Vinzenz Wolmuth und Andre Gupp für die Bruderschaft der Schiffsleute, alle Bürger und Schiffsleute [schefmänner] zu Laufen und Spitalmeister des Heiliggeistspitals zu Laufen, verkaufen im Namen der Erbausfergen und des Schiffsleutespitals an Franz von Greifensee, fürstlich salzburgischen Rat, Pfleger zu Laufen und Haunsperg (2), Landrichter zu Anthering (3), den freieigenen Durchgang, genannt das Spitalgässl zwischen der an der Alben genannten Behausung und dem Garten des Franz von Greifensee beim Khirchweege in der Stadt Laufen, welches sie durch Kauf von Hieronimuß Guetratter, Salzschiffer [erbausferg] zu Laufen und wohnhaft zu Radtstat (4), samt einer Behausung, aus der der freie Duchgang herrührt, erworben hatten. Sie quittieren den Erhalt des bar ausgezahlten Kaufbetrags und leisten Gewährschaft für den Kauf, jedoch unter dem Vorbehalt, dass bei einer Feuersnot oder Hochwasser die jeweiligen Besitzer der Behausung mit Vorwissen des Käufers zur Rettung ihres Lebens ein Durchgangsrecht durch den Garten haben sollen. Zeugen: Pauluß Eich, Gastgeb, Hannß Wießawer, teütscher Schuelhalter, Joseph Malckhenperger, Schlosser, alle drei Bürger zu Laufen.
Charter: 475
Date: 1600 III 20
Abstract: Freifrau Juliana von Mortaigne, geborene von und zu Haunsberg (1) auf Seeburg (2) übergibt das ihr von ihrem Ehemann angefallene Schloss und den Sitz Seeburg an ihre Söhne Hans Dietrich und Jacob Sittich von Mortaigne Beiliegend Kurzregest d. Urkunde (zeitgl., Pap.), zudem Übersicht über Familienunterlagen zu Juliane v. Haunsberg u. ihren Bruder Christoph Hartnid aus d. 17. Jh.
Charter: 476
Date: 1604 I 2
Abstract: Anna Leublin, Witwe des Hans Leubl, Bürger und Gastwirt zu Müldorf (1), bestätigt unter Beistand von Christoph Aspacher, Ratsbürger zu Mühldorf, dass der verstorbene Erzbischof Mathias von Salzburg dem ebenfalls verstorbenen Bernhardin von Trenbach und seinen Erben das Forstamt auf dem Ampfinger (2) und Pürtener (3) Hart zu Erbrecht überlassen hatte. Das Forstamt war durch einige Todesfälle auf Erasmus von Trenbach zu Burckhfridt (4) und Halsperg (5) übergegangen, nach seinem Tod an dessen Schwester Margareta von Trenbach und nach deren Tod an ihren nächsten Verwandten Hans Paungarttner zum Fraunstain (6) und Ering (7). Baumgartner vererbte das Forstamt an seine fünf Kinder Hans Wolf, Hanns Ruprecht die Baumgartner, Margareta, Ehefrau des Georg Tüsslinger zu Pülhaim (8), Caterina, Ehefrau Christoph Graf zu Schermperg (9) und Sophia, Ehefrau Wolf Jacob Rainers zu Weidcherstorff (10), die es an Blasi Schwaiger, Kastner und Mautner des Domkapitels Salzburg zu Mautterndorf (11) verkauften. Dieser verpfändete das Forstamt zunächst an den Mühldorfer Bürger Gabriel Eder und verkaufte es später an Hans Leubl, wozu Erzbischof Wolf Dietrich seinen Konsens gegeben und den Propst von Ampfing Virgil Schnegck angewiesen hatte, das Forstamt gegen einen Reversbrief an Leubl auszuhändigen. Nach dem Tod Leubls waren die beiden Forste an beider Kinder Caterina und Elisabeth gefallen, die nun unter Beistand ihrer Vormünder Jakob Praschler und Hanns Lackhner, beide Bürger zu Mühldorf, zugunsten ihrer Mutter Verzicht leisten. Diese verspricht, die [wörtlich inserierte] Verschreibung von Erzbischof Mathias von 1526 II 31 [Nr. 405a, Nr. 436] und die darin enthaltene Forstordung [Nr. 338] einzuhalten und sich keine weiteren Rechte anzueigenen. Zeugen: Geörg Grueber d. Ä., Ratsbürger, Andre Pachschmid, Handelsmann und Wolf Jacob Gerlinger, Peck, alle drei Bürger von Mühldorf
Charter: 477
Date: 1608 VII 4
Abstract: Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg bestellt seinen Rat Longinus Walther, Pfleger zu Plain (1) und Stauffenegg (2) für ein Jahr zum Kriegsrat und Hauptmann auf Hohensalzburg (3) und trifft dazu folgende Bestimmungen: Walther hat ebenso wie seine Untergebenen beim katholischen Glauben zu bleiben und das Glaubensbekenntnis des [im Anschluss an die Bestallungsurkunde wörtlich aufgenommenen und von Walther besiegelten] Konzils von Trient (4) abzulegen. Er hat das Hauptschloss zu bewachen und darf nicht abwesend sein oder Fremden Einlass gewähren. Die Schlossbesatzung hat er für die Tag- und die Nachtwache so einzuteilen, dass das Schloss stets bewacht ist. Für die Zuverlässigkeit und den Zustand der Wachen verantwortlich ist er persönlich verantwortlich. Als Hauptmann untersteht er ausschließlich dem Befehl des Erzbischofs, die gesamte Besatzung des Schlosses ist ihm unterstellt, er erhält Manßzucht und soll den Burgfrieden, wie in allen Schlössern üblich, handhaben. Darüber hinaus soll er die Geschütze, Rüstkammern, den Proviant und Hausrat überwachen und dafür sorgen, dass die Gefangenen genügend Verpflegung erhalten und angemessen behandelt werden. Sollte der Erzbischof das Land verlassen müssen und seinem Hauptmann ein contra segno zukommen lassen, unterliegt dieses der besonderen Geheimhaltung; er ist in diesem Fall nicht befugt, das Schloss ohne vorherige Nennung des contra segno zu übergeben. Nur falls der Erzbischof nachweislich außer Landes verstirbt, soll er das Schloss dem Domkapitel und danach einem neu erwählten Erzbischof übergeben dürfen. Seine Kündigung hat er ein halbes Jahr im Voraus einzureichen. Zusätzliche Aufgaben des Erzstifts, die ihm übertragen werden, hat er pflichtgemäß zu erledigen und eine schriftliche Relation darüber abzulegen. In den kommissionsweise vor ihm verhandelten Streitsachen soll er kein Geschenke annehmen und sich unparteiisch verhalten. Als Besoldung erhält er monatlich 30 Gulden, dazu Futtergeld für drei Pferde und Lifergeld für seine Diener, schließlich täglich aus dem Hofkeller zwei Viertel Wein und Brot. Bei Reisen erhalten er und seine Diener die Zehrung. Schäden, die er auf Feldzügen erleidet, kann er dem Hofmarschall anzeigen und bei Nichtbezahlung innerhalb eines Jahres vor den Räten geltend machen. Forderungen des Erzbischofs gegen ihn werden ebenfalls vor dem Hofrat behandelt. Mit Glaubenbekenntnis und Amtseid des Longinus Walther, Unterschrift aber durch Wolff Ecker (!)
Charter: 478
Date: 1610 III 13
Abstract: Georg Caspar von Greifensee (1), Salzburger Truchsess, verkauft Ottheinrich Freiherr zu Grafenegg (2) auf Egglingen (3) und Osterhoven (4), Salzburger Rat und Pfleger zu Lauffen (5), Haunsperg (6) und Lebenaw (7), Landrichter zu Anterhing (8), seinen freieigenen Weingarten in Laufen bei der Pfarrkirche hinter der Schöllerschen Behausung neben dem öffentlichen Khürchweg, welches teilweise an U.L.F. Zechschrein - Behausung angrenzt, mitsamt der ganzen Ruppenaw [Anrainer: Häuser des Friedrich Tänckhl und des verstorbenen Ruep Lakhner genannt Pfundschuech, beide Metzger] sowie den ehemals zum Spital gehörigen und käuflich erworbenen Durchgang zu dem Gärtchen, alles freies Eigentum und mit Planken umgeben und Gangtür versehen, für 200 Gulden [ein Gulden zu 60 Kreuzer oder 15 Batzen] und zwei Dukaten Leutkauf, die seine Mutter in Empfang genommen hat.
Charter: 479
Date: 1610 VI 7
Abstract: Georg Caspar von Greifensee (1), salzburgischer Truchsess, verkauft Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg zwei freieigene Baumgärten genannt der Öxl- und der Voglgarten, die vor dem oberen Tor der Stadt und des Schlosses Lauffen (2) liegen. [Anrainer des Öxlgartens: Schloss und Salzburger Straße, das Burgkfeld, die Krautgärten der Witwe Elisabeth von Haunsperg (3), geborene von Dachsperg (4) und des Laufener Bürgers Haimeran Gstettners, der Garten der Erben des Ritters Wolf Sebastian von Haunsberg und die Krautgärten der Bürgerschaft. Anrainer des Voglgartens: Krautgärten der Bürgerschaft, die öffentliche Straße und der Garten der Haunsbergischen Erben] Beide Gärten hatte seine verstorbene Vorfahrin Barbara von Greifensee geborene Khuenin durch Kauf erworben. Greifensee quittiert den Eingang der Kaufsumme, übergibt alle Urkunden zu den Grundstücken und leistet Gewährschaft mit seiner gesamten Habe. Mit eigenhändiger Unterschrift des Kaspar von Greifensee
Charter: 480
Date: 1610 XI 2
Abstract: Sebastian Guettratter, Salzschiffer [erbausferg] des Salzamts Lauffen (1) und Bürger und Gastwirt zu Salzburg, verkauft gemeinsam mit seinen Mitvormund Johann Crisostimus Offlinger, salzburgischem Pflegsverwalter der Herrschaft Ytter (2) und Engelsperg (3), der aus ehaften Gründen nicht persönlich anwesend sein kann, ihm aber Vollmacht erteilt hat, im Namen ihres Mündels Johann Sigmund Offlinger, Sohn des verstorbenen Hans Offlinger, Salzburger Rat, Pfleger und Umgeher zu Laufen, und seiner ebenfalls verstorbenen Ehefrau Judith Guetratterin das Freihaus zu Laufen, genannt die Alben und das dazugehörige Burcklehen - beides war von dem verstorbenen Hans Weitmoser an den Pflegesohn gelangt - an Ottheinrich Freiherrn von Gravenögg (4), Herrn zu Eglingen (5) und Osterhoven (6). Er quittiert den Eingang der Kaufsumme, leistet Gewährschaft nach Salzburger Landrecht und nach dem Recht der Stadt Laufen und stellt als Sicherheit seinen sowie seines Pflegesohns Besitz. Zeugen: Friderich Guetratter, Salzschiffer [erbausferg] und Georg Stadler, Bierbrauer, beide Ratsbürger von Laufen, sowie Bärtleme Neth, Ratsdiener und Bürger zu Laufen.
Charter: 481
Date: 1610 XI 20
Abstract: Ottheinrich Freiherr von Gravenegg (1) und seine Ehefrau Maria Jacobe, geborene Freiin von Gumppenperg (2) verkaufen Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg unter Verzicht auf die weiblichen Freiheiten ihre freieigene Behausung zu Lauffen (3) genannt Alben samt dem dazugehörigen Lehen in der Form, wie sie alles von den Vormündern des Hans Sigmund Offlinger erworben hatten, außerdem einen Weingarten und einen Garten mit dem dazugehörigen Durchgang beim Haus, welche sie von Georg Caspar von Greiffensee (4) für 200 Gulden gekauft hatten. Da sie jedoch den Kaufbrief Offlingers bisher noch nicht in Händen haben und die Kaufsumme daher noch nicht an diesen bezahlt wurde, bitten sie um Begleichung dieses Kaufbetrags direkt an die Vormünder. Sie quittieren den Eingang des restlichen Kaufbetrags in Höhe von 1000 Gulden [ein Gulden zu 60 Kreuzer oder 15 Batzen] für die Gärten und für die von ihnen aufgebrachten Baukosten. Mit eigenhändiger Unterschrift beider Eheleute
Charter: 482
Date: 1613 IV 24
Abstract: Erzbischof Marx Sittich von Salzburg verleiht Hans Sibenhärl als Gewalthaber und Lehenträger der Sophia Paurin das Gut Seidenfelden (1) in Talgeuer (2) Pfarrei und im Wartenfelser (3) Gericht, auf dem Hans Perger sitzt und welches vom Erzstift zu Lehen rührt und bestätigt, das Sibenhärl die übliche Lehenspflicht geleistet hat. Mit eigenhändiger Unterschrift des Erzbischofs
Charter: 491
Date: 1614 VII 1
Abstract: Erzbischof Marx Sittich von Salzburg verleiht Hanns Kendlinger ein Grundstück am Wörth [Größe: 100 x 100 Schritt] [bei Laufen (1)], welches von ihm eingefangen wurde, zu Erbrecht. Er und seine Erben sollen das Grundstück persönlich inne haben, jährlich den Stifttag besuchen und auf der Hofmeisterei in das Magistrat Urbar ihren Zins leisten. Mit Wissen der Hofmeisterei können sie das Grundstück jederzeit versetzen oder verkaufen. Jeder angehende neue Besitzer hat die Anlait zu geben. Halten Kendlinger und seine Erben die Vereinbarungen nicht ein oder setzen sich über verhängte Strafen hinweg, sollen sie ihr Erbrecht wieder verlieren.
Charter: 490
Date: 1614 VII 1
Abstract: Erzbischof Marx Sittich von Salzburg verleiht Hans Kendlinger ein Grundstück auf der Lettaw [Größe: 100 x 100 Schritt] [bei Laufen (1)], welches von ihm eingefangen wurde, zu Erbrecht. Er und seine Erben sollen das Grundstück persönlich inne haben, jährlich den Stifttag besuchen und auf der Hofmeisterei in das Magistrat Urbar ihren Zins leisten. Mit Wissen der Hofmeisterei können sie das Grundstück jederzeit versetzen oder verkaufen. Jeder angehende neue Besitzer hat die Anlait zu geben. Halten Kendlinger und seine Erben die Vereinbarungen nicht ein oder setzen sich über verhängte Strafen hinweg, sollen sie ihr Erbrecht wieder verlieren.
Charter: 496
Date: 1614 VII 1
Abstract: Erzbischof Marx Sittich von Salzburg verleiht den Brüdern Hans und Adam den Weyerern ein Grundstück auf der Lettaw [Größe: 200 x 100 Schritt] [bei Laufen (1)], welches von ihnen eingefangen wurde, zu Erbrecht. Sie und ihre Erben sollen das Grundstück persönlich inne haben, jährlich den Stifttag besuchen und auf der Hofmeisterei in das Magistrat Urbar ihren Zins leisten. Mit Wissen der Hofmeisterei können sie das Grundstück jederzeit versetzen oder verkaufen. Jeder angehende neue Besitzer hat die Anlait zu geben. Halten die Brüder und ihre Erben die Vereinbarungen nicht ein oder setzen sich über verhängte Strafen hinweg, sollen sie ihr Erbrecht wieder verlieren
Charter: 488
Date: 1614 VII 1
Abstract: Erzbischof Marx Sittich von Salzburg verleiht Thoman Gaisperger ein Grundstück am Wörth [Größe: 200 x 50 Schritt] [bei Laufen (1)], welches von ihm eingefangen wurde, zu Erbrecht. Er und seine Erben sollen das Grundstück persönlich inne haben, jährlich den Stifttag besuchen und auf der Hofmeisterei in das Magistrat Urbar ihren Zins leisten. Mit Wissen der Hofmeisterei können sie das Grundstück jederzeit versetzen oder verkaufen. Jeder angehende neue Besitzer hat die Anlait zu geben. Halten Gaisberger und seine Erben die Vereinbarungen nicht ein oder setzen sich über verhängte Strafen hinweg, sollen sie ihr Erbrecht wieder verlieren.
Charter: 483
Date: 1614 VII 1
Abstract: Erzbischof Marx Sittich von Salzburg verleiht Hanns Grebmer einen Einfang auf der Lettaw [bei Laufen (1)] [Größe: 209 Schritt ?] zu Erbrecht. Er und seine Erben sollen jährlich den Stifttag besuchen und auf der Hofmeisterei in das Magistrat Urbar ihren Zins leisten. Mit Wissen der Hofmeisterei können sie das Erbrecht verkaufen oder verpfänden. Bei jedem Besitzwechsel hat der angehende neue Besitzer die Anlait zu reichen. Halten Grebmer und seine Erben die Vereinbarungen nicht ein oder setzen sich über verhängte Strafen hinweg, sollen sie ihr Erbrecht wieder verlieren.
Charter: 486
Date: 1614 VII 1
Abstract: Erzbischof Marx Sittich von Salzburg verleiht Hans Esstaller ein Grundstück am Wörth [Größe: 200 x 50 Schritt] [bei Laufen (1)], welches von ihm eingefangen wurde, zu Erbrecht. Er und seine Erben sollen das Grundstück persönlich inne haben, jährlich den Stifttag besuchen und auf der Hofmeisterei in das Magistrat Urbar ihren Zins leisten. Mit Wissen der Hofmeisterei können sie das Grundstück jederzeit versetzen oder verkaufen. Jeder angehende neue Besitzer hat die Anlait zu geben. Halten Esstaller und seine Erben die Vereinbarungen nicht ein oder setzen sich über verhängte Strafen hinweg, sollen sie ihr Erbrecht wieder verlieren.
Charter: 484
Date: 1614 VII 1
Abstract: Erzbischof Marx Sittich von Salzburg verleiht Ru{o}eger Grebmer ein Grundstück am Wörth [Größe: 200 x 50 Schritt] [bei Laufen (1)], welches von ihm eingefangen wurde, zu Erbrecht. Er und seine Erben sollen das Grundstück persönlich inne haben, jährlich den Stifttag besuchen und auf der Hofmeisterei in das Magistrat Urbar ihren Zins leisten. Mit Wissen der Hofmeisterei können sie das Grundstück jederzeit versetzen oder verkaufen. Jeder angehende neue Besitzer hat die Anlait zu geben. Halten Grebmer und seine Erben die Vereinbarungen nicht ein oder setzen sich über verhängte Strafen hinweg, sollen sie ihr Erbrecht wieder verlieren.
Charter: 494
Date: 1614 VII 1
Abstract: Erzbischof Marx Sittich von Salzburg verleiht Leonhard Sulzperger ein Grundstück am Wörth [Größe: 200 x 50 Schritt] [bei Laufen (1)], welches von ihm eingefangen wurde, zu Erbrecht. Er und seine Erben sollen das Grundstück persönlich inne haben, jährlich den Stifttag besuchen und auf der Hofmeisterei in das Magistrat Urbar ihren Zins leisten. Mit Wissen der Hofmeisterei können sie das Grundstück jederzeit versetzen oder verkaufen. Jeder angehende neue Besitzer hat die Anlait zu geben. Halten Sulzberger und seine Erben die Vereinbarungen nicht ein oder setzen sich über verhängte Strafen hinweg, sollen sie ihr Erbrecht wieder verlieren.
Charter: 489
Date: 1614 VII 1
Abstract: Erzbischof Marx Sittich von Salzburg verleiht Georg Guntheringer zu Grebm (1) ein Grundstück am Wörth [Größe: 200 x 50 Schritt] [bei Laufen (2)], welches von ihm eingefangen wurde, zu Erbrecht. Er und seine Erben sollen das Grundstück persönlich inne haben, jährlich den Stifttag besuchen und auf der Hofmeisterei in das Magistrat Urbar ihren Zins leisten. Mit Wissen der Hofmeisterei können sie das Grundstück jederzeit versetzen oder verkaufen. Jeder angehende neue Besitzer hat die Anlait zu geben. Halten Guntheringer und seine Erben die Vereinbarungen nicht ein oder setzen sich über verhängte Strafen hinweg, sollen sie ihr Erbrecht wieder verlieren.
Charter: 495
Date: 1614 VII 1
Abstract: Erzbischof Marx Sittich von Salzburg verleiht Michael Weyer ein Grundstück am Wörth [Größe: 200 x 50 Schritt] [bei Laufen (1)], welches von ihm eingefangen wurde, zu Erbrecht. Er und seine Erben sollen das Grundstück persönlich inne haben, jährlich den Stifttag besuchen und auf der Hofmeisterei in das Magistrat Urbar ihren Zins leisten. Mit Wissen der Hofmeisterei können sie das Grundstück jederzeit versetzen oder verkaufen. Jeder angehende neue Besitzer hat die Anlait zu geben. Halten Weyer und seine Erben die Vereinbarungen nicht ein oder setzen sich über verhängte Strafen hinweg, sollen sie ihr Erbrecht wieder verlieren.
Charter: 487
Date: 1614 VII 1
Abstract: Erzbischof Marx Sittich von Salzburg verleiht Petter Össtaller ein Grundstück am Wörth [Größe: 200 x 50 Schritt] [bei Laufen (1)], welches von ihm eingefangen wurde, zu Erbrecht. Er und seine Erben sollen das Grundstück persönlich inne haben, jährlich den Stifttag besuchen und auf der Hofmeisterei in das Magistrat Urbar ihren Zins leisten. Mit Wissen der Hofmeisterei können sie das Grundstück jederzeit versetzen oder verkaufen. Jeder angehende neue Besitzer hat die Anlait zu geben. Halten Esstaler und seine Erben die Vereinbarungen nicht ein oder setzen sich über verhängte Strafen hinweg, sollen sie ihr Erbrecht wieder verlieren.
Charter: 493
Date: 1614 VII 1
Abstract: Erzbischof Marx Sittich von Salzburg verleiht Georg Wittenhouer ein Grundstück am Wörth [Größe: 200 x 50 Schritt] [bei Laufen (1)], welches von ihm eingefangen wurde, zu Erbrecht. Er und seine Erben sollen das Grundstück persönlich inne haben, jährlich den Stifttag besuchen und auf der Hofmeisterei in das Magistrat Urbar ihren Zins leisten. Mit Wissen der Hofmeisterei können sie das Grundstück jederzeit versetzen oder verkaufen. Jeder angehende neue Besitzer hat die Anlait zu geben. Halten Wittenhofer und seine Erben die Vereinbarungen nicht ein oder setzen sich über verhängte Strafen hinweg, sollen sie ihr Erbrecht wieder verlieren.
Charter: 485
Date: 1614 VII 1
Abstract: Erzbischof Marx Sittich von Salzburg verleiht Thoman Absßmanner am Habetsperg (1) ein Grundstück am Wörth [Größe: 200 x 50 Schritt] [bei Laufen (2)], welches von ihm eingefangen wurde, zu Erbrecht. Er und seine Erben sollen das Grundstück persönlich inne haben, jährlich den Stifttag besuchen und auf der Hofmeisterei in das Magistrat Urbar ihren Zins leisten. Mit Wissen der Hofmeisterei können sie das Grundstück jederzeit versetzen oder verkaufen. Jeder angehende neue Besitzer hat die Anlait zu geben. Halten Absmanner und seine Erben die Vereinbarungen nicht ein oder setzen sich über verhängte Strafen hinweg, sollen sie ihr Erbrecht wieder verlieren
Charter: 492
Date: 1614 VII 1
Abstract: Erzbischof Marx Sittich von Salzburg verleiht Michael Küenperger ein Grundstück am Wörth [Größe: 200 x 50 Schritt] [bei Laufen (1)], welches von ihm eingefangen wurde, zu Erbrecht. Er und seine Erben sollen das Grundstück persönlich inne haben, jährlich den Stifttag besuchen und auf der Hofmeisterei in das Magistrat Urbar ihren Zins leisten. Mit Wissen der Hofmeisterei können sie das Grundstück jederzeit versetzen oder verkaufen. Jeder angehende neue Besitzer hat die Anlait zu geben. Halten Kuenberger und seine Erben die Vereinbarungen nicht ein oder setzen sich über verhängte Strafen hinweg, sollen sie ihr Erbrecht wieder verlieren.
Charter: 497
Date: 1616 V 5
Abstract: Erzbischof Marx Sittich von Salzburg verleiht Martin Haimbpucher aus dem Haunsperger (1) Gericht und seiner Ehefrau Ursula das Gut des Erzstifts zu Müttergerbing (1) im Gericht Haunsberg zu Leibrecht. Sie sollen das Anwesen persönlich inne haben, in gutem Zustand halten, düngen und einzäunen, und nichts daraus verkaufen, den Stifttag zum 24 September [St. Ruprecht] besuchen und dort den üblichen Dienst gemäß dem Magistrat Urbarbuch an die Hofmeisterei reichen. Mit Wissen der Hofmeisterei sind sie berechtigt, ihr Leibrecht zu verkaufen oder zu verpfänden. Bei jedem Besitzwechsel ist die Anlait an die Hofmeisterei fällig. Nach beider Tod fällt das Gut an die Hofmeisterei zurück. Halten sie die Vereinbarungen nicht ein oder setzen sich über verhängte Strafen hinweg, sollen sie ihr Leibrecht verlieren.
Charter: 498
Date: 1649 I 8
Abstract: Thomas Strobl, Bürger und Bierbräu zu Lauffen (1), für sich selbst und David Krepfl, Ratsbürger und Gastwirt zu Laufen im Namen von Georg Stänndtl d. Ä. von Laufen, Vormund der Helena, Tochter des verstorbenen Laufener Bürgers und Gastwirts Wolf Strobl, der ehehaffter Ursachen wegen nicht anwesend sein kann, verzichten zugunsten ihrer Schwester und Mume Eva Stroblin, Ehefrau von Hans Meyer, auf einen 200 x 50 Schritt großen Einfang im Wörth (2) im Haunsperger (3) Gericht als väterliches Erbgut. Der Einfang ist erzbischöfliches Urbargut und der Hofmeisterei in Salzburg in das Magistrat Amt grundherrlich unterstellt sowie stift- und dienstbar. Mit eigenhändiger Unterschrift des Kammerrates, Generaleinnehmers und Zahlmeisters Marcellin Khnoblach, derzeit Hofschreiber Zeugen: Blasi Urban, Bediensteter des Generaleinnehmeramts und Hanß Meyer, Bürger zu Laufen
Charter: 499
Date: 1651 I 4
Abstract: Erzbischof Paris von Salzburg verleiht Eliaß Streibl als Lehenträger der Barbara Lexin zwei Teile des großen und kleinen Zehnts auf ihrem Gut zu Lexen in Moßen (1) in Lebenauer (2) Gericht, den sie von Hans Gründtler und seiner Ehefrau Sibilla Auerin gekauft hatte, in der Hofmeisterei [zu Salzburg] zu Beutellehen.
Charter: 500
Date: 1654 X 10
Abstract: Erzbischof Guidobald von Salzburg überlässt seinem Kämmerer, Rat und Landtman Johann Ernreich Laßer von Lasseregg (1), Freiherr zu Martzoll (2) und Schwarzbach (3), zwei Drittel der Zehnten auf dem Hof zu Furth (4) im Tittmoninger (5) Gericht, auf dem Gut Staregg (6) [Georg Göbel], auf dem Gut ober Lamberg (7), einen Zehnt zu Hindterholz (8) auf vier Häusern [Petern im Hinterholz, Andre Hurraw, Christian Paumgartner, Martin Feldner], auf einer Sölde zu Schmerbach (9) [Leonhardt Schmerbacher], welche vom Erzstift zu Lehen rühren und Lasser bereits durch seinen Vorgänger Erzbischof Paris von Salzburg laut einem Lehenbrief vom 13. Februar 1625 zu Lehen gegeben worden waren. Er bestätigt, dass Johann Ehrenreich die Lehenschaft geleistet hat. Mit eigenhändiger Unterschrift des Erzbischofs
Charter: 501
Date: 1663 I 15
Abstract: Doctor Alexander Mantuanus, Generalvikar Bischofs Georg Cornelius von Padua (1), Kanzler des dortigen Archigymnasiums, ernennt im Namen des Bischofs Constantius Caldonatius (2) Tridentinum (3) zum Doktor der Theologie und der Jurisprudenz. Zeugen: D. Gratiadeus de Gratiadeis, D. Jo. Baptista Donati Tridentinis (3) Beilage: Brief des Kardinal Othobonus vom 31.XII 1689, worin dieser dem Brixener Domherrn Caldonazzi den apostolischen Segen des neugewählten Papstes übermittelt.
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