Fond: Erzstift Salzburg Urkunden (940-1781)
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Charter: 174
Date: 1391 V 4
Abstract: Hartprecht Harschircher von Zanngberg (1), Pfleger zu Mu{e}ldorf (2), quittiert Erzbischof Pilgrim [II.] von Salzburg 250 Pfund Burghut für die Pflege Mühldorf.
Charter: 175
Date: 1392 XI 14
Abstract: Hanns von Abensperg (1) quittiert Erzbischof Pilgrim [II.] von Salzburg die Bezahlung aller Außenstände aus der Burghut, dem Vogtrecht sowie dem Dienst und Sold der Pflege Muldorf (2) und aller erlittenen Schäden.
Charter: 176
Date: 1393 VI 5
Abstract: Ott der Granns verspricht Erzbischof Pilgrim [II.] von Salzburg, die Veste und Pflege zu Stawffenekk (1) gegen die übliche Burghut ordnungsgemäß zu verwalten und dort persönlich seinen Wohnsitz zu nehmen. Im Kriegsfall hat er dem Erzbischof persönlich und finanziell [mit meinem leib und gu{e}t] Hilfe zu leisten. Erlittene Schäden kann er nicht in Rechnung stellen, es sei denn es handelt sich um Schäden, die er im Krieg selbst [in seinen offenn kriegn] erfährt, die er dann dem erzbischöflichen Rat zur Abrechnung vorlegen soll. Der Erzbischof kann die Veste und Pflege jederzeit zurückfordern.
Charter: 177
Date: 1393 X 16
Abstract: Hartprecht der Harschircher (1) quittiert Erzbischof Pilgrim [II.] von Salzburg 250 Pfund Regensburger Pfennige Burghut für die Pflege Muldorff (2).
Charter: 178
Date: 1394 IV 11
Abstract: Vlreich Ekke{a}r verspricht Erzbischof Pilgrim [II.] von Salzburg, die Veste und Pflege zu Muldorff (1) gegen die übliche Burghut ordnungsgemäß zu verwalten und dort persönlich seinen Wohnsitz zu nehmen. Im Kriegsfall hat er dem Erzbischof persönlich und finanziell [mit seinem leib und gu{e}t] von der Pflege Hilfe zu leisten. Erlittene Schäden kann er nicht in Rechnung stellen, es sei denn es handelt sich um Schäden, die er im Krieg selbst [in seinen offen chriegen] erfährt, die er dann dem Rat zur Abrechnung vorlegen soll. Der Erzbischof kann die Veste und Pflege jederzeit zurückfordern.
Charter: 179
Date: 1394 VI 29
Abstract: Hartprecht Harschircher (1) quittiert Erzbischof Pilgrim [II.] von Salzburg die Bezahlung aller Außenstände aus der Burghut, die dieser ihm von der Pflege Muldorf (2) schuldig war.
Charter: 180
Date: 1395 VII 14
Abstract: Ott Granns und seine Ehefrau quittieren Erzbischof Pilgrim [II.] von Salzburg die Bezahlung von Burghut, Dienst, Sold und Schäden, die bei ihm, seinen Dienern und Gesellen für die Pflege der Veste Stawffenekk (1) angefallen sind.
Charter: 181
Date: 1396 I 22
Abstract: Lienhart, Pfarrer zu Rotenman (1) verkauft Erzbischof Pilgrim [II.] von Salzburg den Saighof [Sag] (2) in Tytmaningen (3) oberhalb der Veste in Ponlach (4) [mit allen pewnten und geleuten enhalb des pachs], die er von [der Pfarrkirche] St. Lorenz [in Tittmoning] und ihren Zechpröpsten [zehlawten] mit Einverständnis der Bürger der Stadt erworben hatte und leistet Gewährschaft nach Burgrecht und nach dem Recht der Stadt Tittmoning.
Charter: 182
Date: 1397 IV 23
Abstract: Hanns Layminger verspricht Erzbischof Gregor von Salzburg, die Veste und Pflege zu Tetelhaym (1) gegen die übliche Burghut ordnungsgemäß zu verwalten und dort persönlich seinen Wohnsitz zu nehmen. Im Kriegsfall hat er dem Erzbischof persönlich und finanziell [mit ... leib und gu{o}t] Hilfe zu leisten. Erlittene Schäden kann er nicht in Rechnung stellen, es sei denn es handelt sich um Schäden, die er im Krieg selbst [in seinen offenn chriegen] erfährt, die er dann dem Rat zur Abrechnung vorlegen soll. Der Erzbischof kann die Veste und Pflege jederzeit zurückfordern.
Charter: 183
Date: 1397 XI 17
Abstract: Chu{e}nrat Cholbra{e}r bestätigt, dass Erzbischof Gregor von Salzburg ihm den Zehnt auf dem Obernwald bei Muldorff (1) inderhalb des wazzers auf Lebenszeit überlassen hat und verspricht, davon jährlich auf den erzbischöflichen Kasten nach Tytmaning (2) die Menge [Getreide] zu liefern, die der Hofmeister oder Hofschreiber in der Kornschau festsetzt. Im Säumnisfall verliert er die Rechte an dem Zehnt.
Charter: 184
Date: 1397 XI 17
Abstract: Hainreich Hellfendorffer bestätigt, dass Erzbischof Gregor von Salzburg ihm auf Lebenszeit den Zehnt bei Messeling (1) im Ysenke{o}e enhalb des wazzers überlassen hat unter der Bedingung, dass er davon in den erzbischöflichen Kasten zu Muldorff (2) jährlich pünktlich die Menge [Getreide] reichen soll, die der erzbischöfliche Hofmeister oder Hofschreiber in der Kornschau festlegt. Im Säumnisfall verliert er alle Rechte an dem Zehnt.
Charter: 185
Date: 1398 IV 12
Abstract: Bischof Georg von Passau (1), Dompropst Ott von Layming (2), Dekan Hans von Ganzing (3) sowie das Domkapitel von Passau verkaufen Erzbischof Gregor von Salzburg und der Kirche Salzburg aus kriegsbedinger Geldnot die Herrschaft und Veste Mattsee (4) mit allem Urbar und Zugehörungen, Leuten, Gütern und Gülten, Lehen [mannschafft], Gericht und Vogtei, Leibeigenen und Eigengütern [aigenschaftt leüth und güetter], Wildbann, Jagdrechten und Fischwassern, Wäldern, Hölzern, Wiesen, Gewässern und Straßen und allen von alters her dazu gehörenden Rechten in der Form, wie sie das Bistum Passau bisher inne hatte, für 15000 Pfund Wiener Pfennige und quittieren den Erhalt der Summe. Sie geben alle Rechte daran auf, behalten sich allerdings die Lehenschaft an der Propstei der Kirche von Mattsee, alle bischöflichen Rechte sowie alle Rechte, welche der Propst, Dekan, die Chorherrn und das Kapitel dort haben, vor.
Charter: 186
Date: 1398 V 8
Abstract: Hartneid und Thoman die Vischach{a}er und ihre Ehefrauen verkaufen ihren ganzen Hof zu Waging (1), auf dem Vlreich und Hainreich sitzen, an Erzbischof Gregor von Salzburg, quittieren den [nicht genannten] Kaufbetrag und leisten Gewährschaft nach dem Recht des Landes, in dem der Hof gelegen ist. Zeugen: Jacob Geschürr, Örtel Jöchling{a}er und Fridreich Remperg{a}er
Charter: 187
Date: 1398 X 1
Abstract: Fridreich der Fewsing{a}er verspricht Erzbischof Gregor von Salzburg, die ihm übertragene Veste und Behausung zu H{a}ellmberg (1) ordnungsgemäß zu verwalten, persönlich dort zu wohnen, und die Veste auf Verlangen jederzeit wieder aufzugeben.
Charter: 188
Date: 1398 XII 25
Abstract: Hanns der Drumrer, Bürger zu Hallein (1), und seine Ehefrau verkaufen Chu{e}nrat dem Schefherrn und seiner Ehefrau ihr Haus und ihren Hof zu Lauffen (2) in der Stadt bei dem oberen Tor bei dem Haus des Schmiedes A{o}ertlein und eine dazugehörige Hofstatt bei der Scherinn Haus, worauf früher ein Stadel gestanden hatte, welches beides vom Pfarrer von Laufen zu Lehen geht. Sie geben alles mit Herren Hant auf und leisten Gewährschaft nach Burglehenrecht [purkchlechens] und nach dem Recht der Stadt Laufen. Zeugen: Hanns der Chamater, Hanns Meingast, Johannes Statschreiber, Bürger zu Laufen
Charter: 188a
Date: 1400 IV 4
Abstract: Im Streitfall Erzbischof Gregors von Salzburg mit Caspar dem To{e}rringer, Gefolgsmann des Herzogs [von Bayern], um einen Kawfmanschacz, den der Törringer aufgehalten und nach To{e}rring (1) geführt hatte, hat der Erzbischof Dompropst Eberhard, Niklas Schenk von Ostrawicz (2), Hauptmann zu Salzburg, Erasm den Layminger und den herzoglichen Rat Ulrich den Granns als Spruchleute eingesetzt. Diese hatten die Entscheidung getroffen, dass Caspar Törringer den Bürgern von Salzburg zusätzlich zu der Habe, die man zu Törring gefunden hatte und die nach Ausweis der Quittungen [zedel] viel zu gering war, bis zum 27. Mai [auffertag] 400 Gulden Entschädigung zu leisten hat. Zudem soll er dem Erzbischof von Salzburg persönlich und mit seiner Veste zu Törring ab dem 23. April [St.Georg] vier Jahre lang Dienst leisten. Auf Bitten des Erzbischofs hin soll nun Herzog Stephan [III.] von Bayern [- Ingolstadt] zwei weitere Spruchleute stellen und der Herzog als Obmann eine Entscheidung fällen.
Charter: 188b
Date: 1400 IV 9
Abstract: Erasm der Layminger und Ulrich der Grans erklären in der Streitsache zwischen Caspar dem Torringer und Erzbischof Gregor von Salzburg, die Herzog Stephan [III.] von Bayern [- Ingolstadt] ihnen als Schiedsleuten übertragen hat, dass sie bei dem ersten Urteilsspruch nicht anwesend waren. Sie revidieren den Schiedsspruch nun dahingehend, dass Törringer dem Erzbischof von Salzburg ab dem 23. April [St. Georg] für ein Jahr mit seiner Person, mit seiner Veste Törring (1) und mit zwölf Spießen dienen soll. Im eigenen Land soll dies auf Kosten des Törringers, außerhalb des Landes - wie bei Hofgesinde üblich - auf Kosten des Erzbischofs geschehen, doch muss der Törringer etwaige Schäden selbst tragen. Einen Geldbetrag soll Törringer nicht leisten müssen; der Erzbischof hat seine Bürger selbst für das zu entschädigen, was an Waren beim Törringer nicht aufgefunden worden war.
Charter: 189
Date: 1400 IV 11
Abstract: Herzog Stephan [III.] von Bayern [- Ingolstadt] entscheidet als Obmann im Streitfall Erzbischof Gregors von Salzburg mit dem herzoglichen Gefolgsmann Caspar dem To{e}ringer um einen Kawfmanschacz, den der To{e}rringer aufgehalten und nach To{e}rring (1) gebracht hatte, dass [Kaspar] Törringer für die Schäden, die er dem [Erzbischof Gregor] von Salzburg und den Seinen zugefügt hatte, mit seiner Veste To{e}rringen (1) und mit 15 Spießen ab 23. April [St. Georg] anderthalb Jahre lang Dienst tun soll, wo immer er hinbeordert wird. Im eigenen Land soll dies auf Kosten des Törringers, außerhalb des Landes auf Kosten des Erzbischof von Salzburg geschehen, doch muss der Törring etwaige Schäden selbst tragen. Ausgenommen von dieser Dienstverpflichtung Törrings bleiben [Kriegszüge gegen] die Herzöge von Bayern und gegen seine nächsten Freunde und Verwandten [die seins wappens sind]. Da sich Erzbischof Gregor von Salzburg gegenüber dem herzoglichen Diener Törring so großzügig gezeigt hat, verspricht Herzog Stephan für die nächsten anderthalb Jahre ebenfalls Unterstützung mit 25 Spießen, die in der gleichen Weise wie der Törring zum Einsatz kommen sollen. Über diesen Spruch hinaus soll keine Partei mehr weitere Forderungen geltend machen können. Beide Parteien erhalten eine gleichlautende Ausfertigung des Briefes und Urteils.
Charter: 190
Date: 1400 VIII 20
Abstract: Fridreich Fewsinger quittiert Erzbischof Gregor von Salzburg die vollständige Bezahlung der Burghut und aller Dienste, Rösser und Schäden aus der Pflege Hallmberg (1).
Charter: 191
Date: 1400 VIII 23
Abstract: Propst Hanns auf Tunaw, Hanns Dörnstetter, Jörg Dornstetter und Hanns der Ingolstetter, Bürger zu Regensburg (1), kaufen von Erzbischof Gregor von Salzburg den Saltzburghof in Regensburg, den Konrad der Dürmstetär, Bürger zu Regensburg, von dem verstorbenen Erzbischof Ortolf von Salzburg mit einem Weingarten und einer halben Hube zu Leibrecht käuflich erworben hatte. Sie sollen Haus und Dach in gutem Zustand halten und jährlich zum 29. September [St. Michael] drei Pfund Pfeffer Regensburger Gewicht leisten, das Haus stets selbst bewohnen oder mit einem geeigneten Mann besetzen und dem Erzstift bei Besuchen mit Bettzeug dienen. Entfremdete Güter sollen sie zurück erwerben und sie dann ebenfalls zu Leibrecht besitzen dürfen. Sollte der Hof abbrennen, müssen sie 40 Pfund Regensburger Pfennige in den Wiederaufbau investieren. Nach dem Tod der vier Berechtigen fällt der Hof an das Erzstift zurück. Das Leibrecht Konrad Dürrnstetters soll von dem Kauf unberührt bleiben.
Charter: 192
Date: 1401 IX 29
Abstract: Gorig Hasling{a}er quittiert Erzbischof Gregor von Salzburg Burghut und Dienst von der Veste Hallemberg (1).
Charter: 193
Date: 1401 X 19
Abstract: Ulreich Ekger quittiert Erzbischof Gregor von Salzburg die vollständige Bezahlung von Dienst, Burghut, Schäden und Forderungen, auf die er noch aus den Zeiten des verstorbenen Erzbischofs Pilgrim [II.] von Salzburg wegen der Pflege Muldorff (1) Anspruch hatte.
Charter: 194
Date: 1403 X 22
Abstract: Stephan der Altenburger, Pfleger zu Lansperg (1), bestätigt, dass er sich mit dem Erwählten Eberhard [III.] von Salzburg und mit Ulreich dem Nusdorffer in allen Punkten geeinigt hat.
Charter: 195
Date: 1404 I 22
Abstract: Stephan der Hasenpra{e}tel, Vikar in Trosperkch (1), verkauft seine Peunt an dem Feld neben Widmansvelden (2), das vom Hofmeister zu Salzburg zu Lehen rührt, und von dem jährlich 75 Pfennige fällig sind, mit allen Rechten und Nutzen und mit den Zäunen, mit denen das Grundstück eingegrenzt ist, an Chu{e}nrat den Schefherren, seine Ehefrau und ihre Erben für eine [nicht genannte] Kaufsumme, deren Eingang er quittiert. Er verzichtet auf alle Rechte und Ansprüche und leistet Gewährschaft [fürstant] nach Purkchlechens Recht und Landesrecht. Zeugen: Hanns Sumer, Bürger zu Passaw (3), Fridreich Zwierschlag, Bürger zu Salzburg, Christan Ausserger, Bürger zu Lauffen (4).
Charter: 196
Date: 1405 II 11
Abstract: Wernhart Seybotsdorffer bestätigt für sich, seine Ehefrau und Erben, dass er fünf Pfund Geld Lehenpfennige ze dem Hellein (1) bei Erzbischof Eberhard [III.] von Salzburg und der Salzburger Kirche geltend gemacht und den Brief darüber daraufhin bei Herrn Wernhart Granns von Uttendorff (2) vorgelegt hatte, der ihn nun bezahlt hat.
Charter: 197
Date: 1405 II 12
Abstract: Wernhart Granns von Uttendorf (1) bestätigt, dass der Erwählte Eberhard [III.] von Salzburg und Wernhart Seybotsdorffer ihn wegen Schadensansprüchen des Seibersdorfer, inbesondere wegen der fünf Pfund Geld Lehenpfennig ze dem Hellein (2), zum Obmann bestellt haben und entscheidet, dass beide Parteien gegenseitig auf alle Forderungen verzichten sollen. Der Erzbischof hat Seibersdorfer als Entschädigung eine [nicht genannte] Summe Geld zu bezahlen, deren Eingang Seibersdorfer bestätigt. Seibersdorfer soll dem Erwählten und der Kirche Salzburg seine Güter und Gülten im Kufstainer (3) und Klinger (4) Gericht aufgeben und alle Briefe darüber sowie alle Briefe über die Geldschuld auf eigene Kosten an den Erzbischof überstellen.
Charter: 198
Date: 1405 V 25
Abstract: Christan der Weidacher, seine Ehefrau und alle Erben verkaufen ihre Peunt bei Wydmansvelden (1) bei der Peunt des Stephan des Hasenpra{e}tel, worauf 60 Pfennig jährliche Abgaben [chamerschatz] liegen, die man in den Hof dienen muss, an Chu{e}nrat den Schefherren, seine Ehefrau und alle Erben für eine [nicht genannte] Kaufsumme, deren Eingang diese quittieren. Sie verzichten auf alle Rechte und Ansprüche und leisten Gewährschaft nach Purkchlechens- und Landesrecht. Zeugen: Albrecht Parnpu{o}chla{e}r, Fridreich Swertinger, Chu{o}ntz Goltsmid, Bürger zu Laufen (2)
Charter: 199
Date: 1405 VI 20
Abstract: Hanns Aigelshaymer quittiert Erzbischof Eberhard [III.] von Salzburg die Bezahlung aller Forderungen, die er an ihn und die Salzburger Kirche hatte. Insbesondere verzichtet er auf alle Forderungen, die aus der Zeit seiner Gefangensetzung durch den Snellman entstanden waren, da er während dieser Zeit nicht in Geschäften des Erzbischofs unterwegs war.
Charter: 200
Date: 1406 IX 5
Abstract: Ulreich Ekker verspricht Erzbischof Eberhard [III.] von Salzburg, die Veste und Pflege zu Muldorff (1) gegen die übliche Burghut ordnungsgemäß zu verwalten und dort persönlich seinen Wohnsitz zu nehmen. Im Kriegsfall hat er dem Erzbischof persönlich und finanziell [mit ... leib und gu{e}t] Hilfe zu leisten. Erlittene Schäden kann er nicht in Rechnung stellen, es sei denn, es handelt sich um Schäden, die er im Krieg selbst [in seinen offen kriegen] erfährt, die er dann dem erzbischöflichen Rat zur Abrechnung vorlegen soll. Der Erzbischof kann die Veste und Pflege jederzeit zurückfordern.
Charter: 201
Date: 1407 IV 10
Abstract: Winhart Schenkch bestätigt, von Erzbischof Eberhard [III.] von Salzburg den Turm, die Behausung und das Landgericht zu Lebenaw (1) erhalten zu haben, verspricht, dieses ordnungsgemäß zu verwalten und dort persönlich seinen Wohnsitz zu nehmen. Die Amts- und Urbarleute des Erzbischofs und das Urbar des Herzogs unterstehen jedoch nicht seiner Gerichtsbarkeit, es sei denn, es handelt sich um Personen, die zum Tod verurteilt werden, welche mit gu{e}rtel umbvangen überstellt werden müssen. Erlittene Schäden innerhalb oder außerhalb des Salzburger Terrioriums kann er nicht in Rechnung stellen, es sei denn es handelt sich um Schäden, die er im Krieg selbst [in seinen offen kriegen auf dem veld selbst] oder bei einem Angriff erfährt, die er dann dem erzbischöflichen Rat zur Abrechnung vorlegen soll.
Charter: 202
Date: 1407 V 17
Abstract: Hanns der Schefrecht, Gegenschreiber Erzbischof Eberhards [III.] von Salzburg zu Lauffen (1), seine Ehefrau und Erben verkaufen O{e}rtolf Pfeilschifter, seiner Ehefrau und seinen Erben ein Haus und einen Hof in Laufen in der Stadt bei dem oberen Tor bei dem Haus des Schmiedes O{e}rttlein sowie einen Stadel und eine Hofstatt bei der Haus der Scherinn, die beide vom Pfarrer von Laufen zu Lehen gehen. Sie geben alle Rechte daran auf, leisten Gewährschaft nach Burglehenrecht [purkchlechens] Recht und nach dem Recht der Stadt Laufen und setzen als Sicherheit ihren gesamten Besitz.
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