Fond: Urkunden Altstadt Hildesheim
Grouped by years:
< previousCharters1387 - 1584
Search inDE-BAH > AltstadtHildesheim >>
Charter: B III 23-1
Date: 1387 September 9
Abstract: Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Hildesheim senden Herzog Przemislaus I. von Teschen und Gelzow eine Vollmacht für die Ratleute Bertold Luremann und Cord Stime, um die Stadt am Reichshofgericht in der Sache gegen Herzog Wenzel von Sachsen und Lüneburg zu vertreten.
Charter: B III 23-2
Date: 1396 Juni 24
Abstract: Die Räte der Städte Goslar, Braunschweig, Hildesheim, Einbeck und Helmstedt schließen einen Vertrag zur gegenseitigen Unterstützung, vor allem gegen die Anmaßungen der westfälischen (Feme-)Gerichte. Im einzelnen setzen sie fest, dass 1. sie den westfälischen Gerichten eine Autorität nicht zugestehen, deren Klagen nicht anerkennen, ihre Bürger gegen solche Klagen beschützen und die Kläger, die vor solche Gerichte gezogen sind, mit allen Mitteln bekämpfen wollen; 2. die Bürger dieser Städte einander nicht vor ein geistliches Gericht ziehen sollen, es sei denn, dass die zuständigen Räte ihnen keine Gerechtigkeit geben können; 3. ein von einer der Städte gefangener Feind, der sich durch eine Schatzzahlung befreien kann, nicht freigelassen werden soll, bevor er allen beteiligten Städten Urfehde geschworen hat; 4. Bürger, die in ihren Städten Aufruhr und Unruhe stiften und deshalb vertrieben und verfestet werden, in keiner der anderen Städte Aufnahme finden sollen, solange sie sich mit ihrem heimischen Rat nicht versöhnt hätten; 5. die beteiligten Städte einander mit Rat und Tat jederzeit unterstützen wollen; und 6. weitere Parteien dieser Vereinbarung beitreten können, indem sie ein Transfix an diese Urkunde befestigen.
Charter: B III 24-1
Date: 1423 Dezember 4
Abstract: Bischof Johann (III.) von Hildesheim bestätigt mit Zustimmung des Propstes und Archidiakons von St. Andreas Karl Schade und des Domvikars Johannes Conolfus eine Erweiterung des Benefiziums am St. Petrialtar in der Georgenkapelle um einen zweiten Geistlichen durch den Rat der Stadt Hildesheim. Dieser Kaplan soll vier Messen wöchentlich halten, nach Bedarf in der Rathauskapelle oder in St. Georg, und dem Rat auch für Reisen und Aufträge zur Verfügung stehen. Das Präsentationsrecht hat der Rat, die Investitur steht dem Pfarrer der Andreaskirche zu.
Charter: B III 24-2
Date: 1436 Oktober 8
Abstract: Der Freigraf der Freigrafschaft Störmede Johann Bernekorte bezeugt die Klage seiner Herren der Knappen Timm und Friedrich von Hörde gegen die Stadt Hildesheim, weil diese ihren Diener Hermann Meyer auf einer Reise in ihrem und des Reichs Auftrag gefangen genommen hatte. Als erschienener Prokurator der Stadt vertrat Hans von Brandsleben den Standpunkt, dass der Diener in Hildesheim nach geltendem Recht inhaftiert sei, wer ihn frei haben wolle, solle ihn vor dem hildesheimischen Gericht verteidigen. Darüber holte der Freigraf die Rechtsmeinung des Friedrich von der Borth ein, und urteilte dann, dass der hildesheimer Prokurator sich verpflichten müsse, den Diener bis zum nächsten Sonntag in Paderborn oder einem Ort seiner Wahl freizulassen, da die Stadt Hildesheim weder mit denen von Hörde noch mit dem Reich in Feindschaft stünde.
Charter: B III 26-1
Date: 1446 Dezember 13
Abstract: Abschrift mehrerer Rezesse aus der Mitte des 15. Jhs. zur Regelung der Verfassung und Verwaltung der Stadt Hildesheim.
Charter: B III 27-5
Date: 1447 April 13
Abstract: Vor dem Rat der Stadt Hildesheim lässt Geseke, die Witwe von Bernd Ampelmann, ihr Haus in der Jacobistraße zwischen den Wohnhäusern Heinrich Spiegelbergs und Bertold Borcherds, welches sie Eggert Migge verkauft hatte, demselben auf.
Charter: B III 26-2
Date: 1451 März 12
Abstract: Hans von Sauingen und Cord von Bevelte der Jüngere quittieren für ihren Herrn, Bischof Ludolf (Grove) von Ösel, dem Rat der Altstadt Hildesheim den Empfang von 76 rheinischen Gulden Rente für das abgelaufene Jahr. Sie versprechen, falls der Bischof vor den vereinbarten Zinsterminen verstorben sein sollte, dem Rat die entsprechenden (Teil-)Summen zurückzuerstatten.
Charter: B III 27-4
Date: 1455 Juli 24
Abstract: Der Rat der Stadt Hildesheim bezeugt, dass Eggerd Migge seiner Ehefrau Hanneke an seinem Wohnhaus in der Jacobistraße zwischen den Wohnungen Heinrich Spiegelbergs und Bertold Borcherds ein Leibgeding von 150 rheinischen Gulden bzw. neun Gulden jährlichen Zinses verschrieben hat.
Charter: B III 27-3
Date: 1460 Februar 15
Abstract: Der Rat der Stadt Hildesheim entscheidet in der Klagesache, die Eggert Mygge und die Ehemänner seiner Schwestern Grete und Gese, Heinrich Munzel und Hermann Bring, gegen ihre Stiefmutter Hanneke Mygge wegen des Nachlasses ihres verstorbenen Vaters Eggert Mygge erhoben hatten, dass die Geschwister binnen sechs Wochen und drei Tagen spezifizieren sollen, welche Erbgüter sie beanspruchen, oder Hanneke Mygge von aller Anforderung freizusprechen. Daraufhin verzichten die Kläger auf alle Ansprüche.
Charter: B III 27-2
Date: 1460 Oktober 25
Abstract: Vor dem Rat der Stadt Hildesheim verklagten Heinrich Munzel, Eggert Migge und Hermann Bring die Witwe von Eggert Migge dem Älteren, Hanneke, wegen der Güter ihres verstorbenen Bruders bzw. Schwagers Heinrich Migge, welche Hanneke zurückhalte. Hanneke entgegnete, dass sie diese Güter gemeinsam mit Heinrich Migge besessen habe. Der Stadtrat, dem beide Seiten die Entscheidung überlassen hatten, befindet, Hanneke solle den Klägern 19 (? Mark?), vier Schilling und vier Pfennig zahlen und die Güter dann unbehindert besitzen.
Charter: B III 27-1
Date: 1460 Oktober 25
Abstract: Der Rat der Stadt Hildesheim bezeugt, dass vor ihnen die Vormünder der Kinder des verstorbenen Eggert Migge, Eggert und Hans, von dessen Witwe Hanneke eine vertragliche Garantie über die Güter, die den Kindern zustehen möchten, nämlich Haus und Wohnung in der Jacobistraße neben Bertold Borcherds, erhalten haben, und daraufhin der Witwe das Haus überlassen.
Charter: B III 28
Date: 1481 April 10
Abstract: Der Hildesheimer Bürger Heinrich König verträgt sich mit dem Rat der Stadt wegen der Streitigkeiten über sein Bleek, den Graben und den Wall zwischen seinem Haus am Eselsstieg und dem Friesentor sowie wegen des Gefangenen Hermann Bertramm so, dass er auf alle Klagen und Ansprüche verzichtet. Sollte seinem Haus durch Wall und Graben nachweislicher Schaden entstehen, so will der Rat diesen ersetzen. Zum Zeugnis dieses Vergleichs besiegeln seine Freunde und der Rat die Urkunde mit.
Charter: B III 29
Date: 1513 Oktober 15
Abstract: Der Rat der Stadt Hildesheim nimmt von dem Bürger Heinrich Lütemann ein Darlehen von 200 kleinen Pfund auf gegen eine Verzinsung von acht Pfund jährlich, halb zu Ostern und halb zu Michaelis auszuzahlen. Der Rat kann das Darlehen jederzeit zwischen Johannis zu Mittsommer und Mariae Krautweih kündigen, bei Rückzahlung zum folgenden Michaelis.
Charter: B III 30-1
Date: 1523 Oktober 16
Abstract: Der Rat der Stadt Hildesheim verschreibt dem Albert Hanniger von Bielefeld für ein Kapital von 100 rheinischen Gulden eine lebenslange Leibrente von acht Gulden jährlich auf Michaelis. Nach Alberts Tod ist der Rat zu keinen weiteren Zahlungen verpflichtet.
Charter: B III 30-2
Date: 1525 Juni 24
Abstract: Der Hildesheimer Bürger Tönnies Blome leiht von dem Bürger in Hannover Hans Remerdes 110 Gulden, wofür er ihm als Sicherheit und zur Verzinsung einen Brief des Hildesheimer Rates über 220 Pfund Kapital und elf Pfund jährlicher Zinsen überlassen hat. Er kann den Brief jederzeit nach Kündigung zu Ostern zum folgenden Johannistag zu Mittsommer durch Rückzahlung des Kapitals und der ausstehenden Zinsen zurückkaufen.
Charter: B III 31-1
Date: 1528 Oktober 1
Abstract: Der Rat der Stadt Hildesheim bezeugt, dass Metke, die Witwe von Heinrich Olms, ihr Sohn Till und die Vormünder ihres minderjährigen Sohnes Barward der Übertragung des Hauses des verstorbenen Heinrich am Molkenmarkt an den ältesten Sohn Hans zugestimmt haben. Dafür verschreibt Hans Metke und Barward je 100 Pfund an dem Haus, und Metke behält sich auf Lebenszeit die Nutzung der Bude auf dem Molkenmarkt vor. An dem Haus haben die St.-Annenbruderschaft, die Präsentienherren, Dietrich (...)ink und Barward Dekan insgesamt 340 Pfund stehen, ansonsten ist es schuldenfrei.
Charter: B III 31-2
Date: 1528 Dezember 16
Abstract: Der Rat der Stadt Hildesheim hatte im Jahre 1527 auf der Suche nach Feinden Heinrich Bole und seinen Knecht Heinrich Keiseberg gefangen genommen, deren Verhaftung auch unmittelbar danach Abgesandte des Rates von Hameln forderten. Da die Hamelner ihre Klage seither nicht weiter verfolgt hatten, bitten die Freunde der Inhaftierten nun, sie aus dem Ratsgefängnis auf Ehrenwort in eine Herberge in der Stadt zu entlassen, wo sie sich bis zu einer Befragung, einer Klage oder einer Freilassung durch den Rat aufhalten sollen, wofür sich ihre Freunde und 14 namentlich genannte Hildesheimer Bürger verbürgen.
Charter: B III 31-3
Date: 1533 Juni 18
Abstract: Bürgerbrief der Altstadt Hildesheim für Andreas Finkenstein.
Charter: B III 31-4
Date: 1535 Februar 25
Abstract: Bürgerbrief der Altstadt Hildesheim für Hermann Lepper.
Charter: B III 32-1
Date: 1540 April 4
Abstract: Der Rat der Stadt Hildesheim bezeugt die Überlassung eines Pfandbriefes auf das Haus Lüders von Barfelde am Hohen Weg durch Lambert Bruser an Heinrich Schuhmacher, nachdem er von diesem die 200 Pfund erhalten hatte, für die das Haus seinem Vater Thomas Bruser einst versetzt worden war.
Charter: B III 31-5
Date: 1540 Juli 9
Abstract: Bürgerbrief der Altstadt Hildesheim für Albert Alberts.
Charter: B III 31-6
Date: 1545 Dezember 21
Abstract: Bürgerbrief der Altstadt Hildesheim für Heinrich Imzickhof.
Charter: B III 32-2
Date: 1553 April 10
Abstract: Der Rat der Stadt Hildesheim vermietet die Bude auf dem Eselsstieg, die erste nächst der Stadtmauer und Burkhard Köhlers Wohnhaus, gegen einen Erbenzins von sieben Pfund jährlich an Andreas Glesener, seine Frau Anna und ihren Sohn Hans. Nach deren Tod fällt die Bude samt allen baulichen Verbesserungen und allem, was orts- und nagelfest ist, an die Stadt zurück.
Charter: B III 32-4
Date: 1555 Januar 5
Abstract: Der Rat der Stadt Hildesheim reversiert sich gegen die Äbte von St. Michael und St. Godehard, den Herrn von St. Johannis, die Patres in der Kartause und der Sülte sowie die übrige Geistlichkeit in der Stadt, dass sie den von den Grafen von Holstein, Schleswig, Stormarn und Dithmarschen, nämlich König Christian von Dänemark, Bischof Friedrich von Hildesheim, Johann und Adolf vermittelten Vergleich bezüglich der Irrungen wegen der Beschlagnahmung der Kirchengüter und Renten sowie Niederbrechung von Kirchen und Klöstern einhalten und die Geistlichkeit nicht mehr belästigen oder schädigen, vielmehr bei ihren althergebrachten Rechten belassen wollen. Die Geistlichkeit soll gegen Unzucht und Unehrenhaftigkeit vorgehen, dem Rat mit Gebet und Hilfe zur Seite stehen; die Kirchenzustände sollen in keiner Weise verändert, sondern so belassen bleiben, wie sie derzeit unter Bischof Friedrich sind.
Charter: B III 32-3
Date: 1555 April 16
Abstract: Der Rat der Stadt Hildesheim leiht von den Kindern des verstorbenen Cord Lüdeke d. Ä. in Alfeld 225 rheinische Gulden, die mit neun Gulden jährlich, halb zu Michaelis und halb zu Ostern, verzinst werden sollen. Beide Seiten können das Darlehen zu Weihnachten kündigen, bei Rückzahlung des Kapitals zum folgenden Ostern.
Charter: B III 33
Date: 1577 Januar 21
Abstract: Der kaiserliche Notar Lambert Rosenzweig fertigt ein Instrument aus, mit welchem Anna, Witwe des Heinrich Hahne, in der Streitsache, in die sie mit Dietrich Stavorn und seiner Ehefrau über gewisse Regelungen ihrer Ehestiftung geraten ist, ihren jetzigen Ehemann Ludolf Raven zu ihrem Stellvertreter und Kurator macht und mit allen denkbaren Vollmachten ausstattet.
Charter: B III 31-7
Date: 1583 August 15
Abstract: Bürgerbrief der Stadt Hildesheim für Wolbert Meyer.
Charter: B III 31-8
Date: 1583 August 15
Abstract: Bürgerbrief der Stadt Hildesheim für Jürgen Schneider und seine Kinder, die zuvor in der Neustadt ehelich geboren wurden.
< previousCharters1387 - 1584
You are copying a text frominto your own collection. Please be aware that reusing it might infringe intellectual property rights, so please check individual licences and cite the source of your information when you publish your data