Collection: Urkundenbuch des Hochstifts Meissen I, ed. Gersdorf, 1864 (Google data)
Charter: 57
Date: 99999999
Abstract: В. Martin beurkundet, dass der Probst Günther zu Gottes Gnade
und dessen Convent ein Stück Landes an der schwarzen Elster vom Grafen
Friedrich von Brenn mit Zustimmung der Brüder desselben gekauft und
diesen Kauf Dietrich, Markgraf der Ostmark bestätigt, er selbst aber den der
Meisstier Stiftskirche dort zustehenden Zehnten an den genannten
Probst und Convent abgetreten habe.
Charter: 64
Date: 99999999
Abstract: Der Decan zu U. L. Fr. Later und der Probst zu S. Sever Gerwich
in Erfurt belegen, vom apóstol. Stuhl mit Schlichtung eines Streites
des Bischofs mit dem Markgr. Conrad über den Zehnten in der X Lausitz
beauftragt, Letzteren wegen seines Nichterscheinens auf geschehene Vorladung
mit dem Bann.
Charter: 107
Date: 99999999
Abstract: Die vorstehend genannten Commissure zeigen dem Erzbischof Albert
an, wie und in welcher Weise der dem entlassenen Bischof von Meissen
zu gewährende Ruhegehalt festgestellt und diesem gesichert worden.
Charter: 410
Date: 99999999
Abstract: Probst und Capitel beurkunden, dass der Decan Heinrich von Guben
in Kiederführe bei Meissen Geldzinsen zu Bcsclmft'ung von Oblaten für sümmtliche Altäre der
Domkirche gekauft habe. 7* ***»'.
Charter: 456
Date: 99999999
Abstract: Meinher und Bertold Burggrafen von Meissen eignen der Botnhirche
anderthalb Hufe und eine Hofstelle zu Lompnitz, welche Henzelinus
Sartoris Bürger zu Meissen zu seinem und seines Weibes Jahrgedächtnissen erkauft hat.
Charter: 226
Date: 99999999
Abstract: Otto und Conrad Markgrafen von Brandenburg sichern dem B.
Withego, der 50 Mark S. ihnen gezahlt, Schutz für seine Besitzungen in
ihren Landen, namentlich im Lande Budissin zu.
Charter: 431
Date: 99999999
Abstract: Johann und Heinrich van Brandis Brüder lassen dem Bischof
Geldzinsen auf, die sie an das Kloster zu Sitzenrode verkauft, und
bitten genanntem Kloster dieselben zuzueignen.
Charter: 371
Date: 99999999
Abstract: Markgraf Friedrich stiftet für Ludwig von Schenkenberg eine neue
Domherrnpfründe, überweist derselben den Kleinzoll zu Grossenhain und trifft Bestimmungen
über die Vertheilung der Einkünfte aus demselben bei dem Jahrgedächtnisse seines Vaters Friedrich,
seinem eigenen und dem Ludwigs von Schenkenberg, sowie über Weitcrvcrleihung der Pfründe.
Charter: 152
Date: 99999999
Abstract: Die Bischöfe Dietrich von Naumburg und Heinrich von Merseburg
beglaubigen die Treue einer Abschrift der Bestätigungsbulle P. Johanns
XIII. vom 2. Jan. 968. (No. 4.)
Charter: 212
Date: 99999999
Abstract: P. Gregor X. beauftragt den Decan, den Scholusticus und den
Schatzmeister des Hochstifls Merseburg die Klage des B. zu Meissen über die Aebte zu Georgenthal,
Reinhardsbrunn, Reifenstein, zu S. Peter in Erfurt und zu Gozeck, dann den Probst des Nonnenklosters auf
dem Cyriaksberge bei Erfurt zu untersuchen und zur rechtlichen Entscheidung zu bringen.
Charter: 190
Date: 99999999
Abstract: B. Albert eignet dem Capitel ein von ihm erkauftes Allod und
zicci Hufen Landes zu seinem Seelenheil und zum Gedächtniss zweier Verstorbener. m
Charter: 35
Date: 99999999
Abstract: P. Clemens III. fordert den König Wladislaw von Höhnen dringend
auf die schon früher beantragte Beförderung eines ihm wohlbekannten
und getreuen Mannes haldigst eintreten su lassen.
Charter: 282
Date: 99999999
Abstract: В. Withego verkauft Geldzinsen von einer Hufe in Zscheila und
von sechs SchiffmüMen unterhalb der Brücke an den Domherrn Conrad von
Bor иг.
Charter: 219
Date: 99999999
Abstract: P. Gregor X. beauftragt den Probst und den Domherrn Heinr. von
Grünenberg zu Magdeburg, die Klage des B. von Meissen über Eingriffe in dessen Diöcesanrechte
von Seiten des B. von Brandenburg zu untersuchen und zum rechtlichen Austrag zu bringen.
Charter: 234
Date: 99999999
Abstract: В. Ludolf zu Naumburg beurkundet, dass bedrängt von der
Schuldenlast, die er von seinem Vorfahr übernommen, 12x\t Hufen Landes mit Zustimmung seines Capitels an
den Budissi)ier Brobst M. Dietrich zu freiem Eigenthum der Domkirche eu Meissen verkauft
worden seien.
Charter: 250
Date: 99999999
Abstract: Die Burggrafen Off о von Dohna und Otto von Grevenstein lassen
dem Bischof die von ihm empfangenen Lehen über zwei Weinberge in Kötzschcnhroda und Aceker zu
Potschappel auf, die sie dem Hospital zu Dresden zugeeignet zu sehen wünschen, und übergeben dem
Bischof zur Entschädigung die Lehnsherrlichkeit über die Stadt Liebstadt und das Dorf
Possendorf.
Charter: 203
Date: 99999999
Abstract: Witego genehmigt die von den Domherren Sifrid von Pegan und
Conrad von Bona gemachten Schenkungen mehrerer Grundstücke in
Grosszschepa an das Stift Meissen. Vgl. No. 304.
Charter: 276
Date: 99999999
Abstract: P. Nikolaus IV. beauftragt den Abt des Cisterzienserllosters
Sedlitz und den Domprobst Mag. Bernhard von Camene zu Meissen die
Anstalten der Brüder des Hospitals des Kreuz - Herren- Ordens zu Brag
zu besuchen und durch Beseitigung der eingerissenen Ungebührnisse und Misbräuche zu reformiren.
Charter: 272
Date: 99999999
Abstract: B. Withego verleiht denen, welche hussfertig an gewissen
Festtagen das Kloster Gottes Gnaden (Cañe an der Saale) besuchen oder
unterstützen, vierzig Tage Ablass.
Charter: 384
Date: 99999999
Abstract: В. Withego II. verleiht der Elisabeth verwitw. Küchemeister von
ihrem Sohne zugewiesene Getreide zinsen für ihre Lebenszeit.
Charter: 232
Date: 99999999
Abstract: Br. Paulus, В. von Tripolis и. apóstol. Nuntius befiehlt den В.
von Meissen, den В. zu Merseburg und den Erwählten von Naumburg und dessen Capitel in den KircJwn
seiner Diöces als mit dem Kirchenbann Belegte öffentlich verkündigen zu lassen. B. Withego eignet den Domherren 31. Tilmann gen. von Torgau,
Frohst zu Budissin, und Conrad ron Boritz, Schatzmeister des Hochstifts, sieben von ihnen
erkaufte Hufen Landes zu Kaufbach bei Wilsdruf, über deren Erträgnisse sie bei Stiftung ihrer
Jahrgedächtnisse in der Domkirche zu verfügen gedenken. 1) villa fehlt in B. 2) duximus praesens priv. rob. В.
Charter: 101
Date: 99999999
Abstract: В. Bruno II. übergibt dem Capitel, welches WH Mark S. zum Ankauf
von Stolpen gesuhlt, tliv Dörfer Luzciviz und Repnitz, und stiftet
dabei zugleich sein Jahrgedäehtniss.
Charter: 249
Date: 99999999
Abstract: Die Bischöfe Wifhego zu Meissen, Heinrich zu Merseburg und Bruno
su Naumburg einigen sich zu gleichmässiger Bestrafung derer, welche Geistliche und
kirchliehe Anstalten schädigen, und zu gegenseitiger Vollziehung der ausgesprochenen kirchlichen
Strafen innerhalb ihrer Diöcesen.
Charter: 109
Date: 99999999
Abstract: P. Gregor IX. befiehlt den Pröbsten zu Bautzen und zu St. Afra,
sowie dem Dccan zu Meissen darauf zu sehen, dass die dem zurückgetretenen Bischof Peregrin
zu Prag bewilligte, von 120 auf 100 Mark S. geminderte Pension regelmässig gezahlt werde.
Charter: 83
Date: 99999999
Abstract: B. Bruno II. und das Capitel bestätigen, dass der Decan Gunzelin
drei Talente jährt. Zinsen der Dom/drehe zu seinem und dem
Juhrgedächtniss des Markgr. Dieterich, so wie Getreidezinsen zu Kiwiz zu dem seiner Eltern zugeeignet habe.
Charter: 303
Date: 99999999
Abstract: Burggraf Meinher legt den zwischen dem Probst Dietrich zu
Budissin als Vertreter der Capellc Johannes des Täufers und Sifrid von
Wildenhain obschwebenden Streit wegen einiger Grundstücke in Basslitz bei.
Charter: 45
Date: 99999999
Abstract: P. Innozenz IL bestaunt die (rrenzbestimmungen der Diöcesen
Magdeburg und Meissen.
Charter: 157
Date: 99999999
Abstract: B. Conrad ertheilt denen Ablass, welche die Kirche auf dem
Petersberge bei Halle am Tage Petri Kettenfeier (1. Aug.) bussfertig besuchen.
Charter: 113
Date: 99999999
Abstract: P. (¡regor IX. befiehlt dein Bischof, dem Probst und dem
Scholasticus den Ungebührnissen, welchen dos Kloster zu Brewniow bei
Prag herkömmlich um Tage der Unschuld. Kinder (28. Dec.) ausgesetzt ist, in der angegebenen Weise zu steuern.
Charter: 177
Date: 99999999
Abstract: B. Conrad ersucht den B. Vollrad von Halberstaat die von ihm
gegen M. Gerard gen. de Foresto und M. Heinrich gen. von Kirchberg ausgesprochene
Excommunication auch in seiner Diöccs verkündigen und beobachten eti lassen. Vgl. No. 154.
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