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FondAllgemeine Urkundenreihe
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Date: 08.11.1640
AbstractGeorg Siegmund Paradeiser zu Neuhaus, Landeshauptmann von Kärnten, befiehlt den Grundherrschaften der zu Viktring gehörigen Kleinberger- oder Feldbauern am Kleinberg, zu Faschendorf, Pirk (Pürckh) usw. und der Pürckbauern im Burgfried Rottenstein, die untereinander wegen eines Holzschlages strittig und sogar landfriedensbrüchig geworden sind, diese baldigst vorzuladen und zu bestrafen.

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Date: 12.12.1640
AbstractChristof Ambthofer zum Obern Pressen, Gewerke des Hüttenberger Eisensteins an der Heft (Höfft) in der Mosinz, verkauft dem Wolfgang Otto am Untern Pressen, ebenfalls Gewerken, seinem Schwager und dessen Ehefrau Sabina, seiner Schwester, den Hof am Obern Pressen zu St. Johann samt der Spörken-, Stiball-, Stall- und Niclhube. Siegler und eigenhändige Unterschrift: (Aussteller)

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Date: 13.12.1640
AbstractBischof Franz von Bamberg und Würzburg belehnt den Georg Bernhard Kulmer zum Rosenbichl und Poitschach mit dem Holz in der Weit (Weidt) und drei Gütern daselbst bei Dietrichstein. Siegler: (Aussteller) eigenhändige Unterschrift: Rudolf von Stadion Vizedom

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Date: 30.01.1641
AbstractAdam Jakob von Lind und seine Söhne Sigmund Bernhard und Hans Jakob verkaufen dem Balthasar von Aschau zu Ainhorn um 1585 rheinische Gulden ihre in dem diesbezüglich aufgerichteten Urbar enthaltenen Freistifter und Untertanen in der Herrschaft Oberdrauburg. Siegler und eigenhändige Unterschrift: (die drei Aussteller)

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Date: 29.04.1641
AbstractErzbischof Paris von Salzburg ernennt über Vorschlag des Bischofs Albert von Lavant den Oswald Kauffmann zum Pfarrer an der durch Resignation des Michael Krainer erledigten Michaelskirche in Lavanttal. Siegler und eigenhändige Unterschrift: Aussteller

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Date: 02.05.1641
AbstractDie Kärntner Landschaft stellt den Zechleuten zu St. Gandolf bei der Marienkirche zu Feicht einen Schuldbrief über 80 Gulden 1 Schilling und 13 3/4 Pfennig aus.

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Date: 30.07.1641
AbstractDas Kloster Seitz (Kartäuserkloster; Žice, Slowenien) vergleicht sich mit der Herrschaft Hochenegg über die Grenzen seines Burgfrieds. Siegler: Joan Prior von Seitz, Hans Karl Freiherr von Sauer, ( H. B. von Gaisruck, Maximilian von Schrattenpach, Konvent von Seitz)

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Date: 05.08.1641
AbstractBartholomäus Khevenhüller, Freiherr zu Aichlberg und Annabichl, Herr auf Landskron und Wernberg, Hochosterwitz und Karlsberg,..., kaiserlicher Rat, bestätigt den Verkauf des zu seiner Herrschaft Annabichl gehörenden Wardianzer Gutes, das am Waßn ob Klein St. Veit gelegen ist, samt allem Zubehör und allen Gerechtsamen an das Gotteshaus St. Martin in Diex - vertreten durch die Zechpröpste Clemens Reßi, Stephan Scheliesnig und Valentin Briesßnigk - um eine nicht genannte Summe Geldes. Siegler und eigenhändige Unterschrift: (Aussteller)

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Date: 03.10.1641
AbstractDie Brüder Martin und Ludwig Widman, Grafen zu Ortenburg, erlauben Richter und Rat des Marktes Oberdrauburg über deren Bitte, einmal in der Woche in der vorüberfließenden Drau, soweit der Marktburgfried reicht, mit der Schnur zu fischen. Siegler: Martin Widman

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Date: 16.11.1641
AbstractDie Untertanen der Herrschaft Biberstein, Michael Maal und Mathe Gasteiger, beide Sensen- und Hackenschmiede zu Himmelberg, bürgen für Ellena, die Witwe des Anthoni Winkler und ihre ehelichen Kinder für etwaige Schulden aus dem Nachlass des Verstorbenen. Siegler: (die beiden Aussteller)

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Date: 2.12.1641
AbstractIn Erfüllung einer testamentarischen Verfügung vom 19. Juni 1637 ihres mittlerweile verstorbenen Sohnes Wolf Dietrich von Raittenau, kaiserlicher Kämmerer, Verordneter der Kärntner Landschaft, Landobrist, der ein Kapital von 3.000 Gulden für die Errichtung einer Grabkapelle in der Pfarrkirche Gmünd, in die sein verstorbener Vater Rudolf umgebettet werden und in der alle Familienmitglieder künftig begraben werden sollen, bestimmt hat, stiftet Sidonia Maria Gräfin von Raittenau, geborene Freiherrin zu Welsperg und Primor, mit den hierfür vorgesehenen 3.000 Gulden die Grabkapelle der Raittenau in der Gmündner Pfarrkirche und ein zugehöriges Benefizium mit folgenden Bestimmungen: 1. Sobald die Kapelle gebaut ist und man darin zelebrieren kann, sollen wöchentlich zwei Messen gelesen werden, und zwar eine am Mittwoch für die Stifterin (zu ihren Lebzeiten mit der Bitte um einen seligen Tod) und die zweite am Freitag für die Seelen ihres verstorbenen Mannes und Sohnes. Bis zur Fertigstellung der Kapelle sind die Messen in der Gmündner Pfarrkirche zu lesen. 2. Nach dem Tod der Stifterin sollen beide Messen als Requiem zum Seelenheil der Stifterin, ihres Mannes, ihres Sohnes und aller künftig versterbenden Mitglieder der Familie gehalten werden (außer an Tagen, auf die große kirchliche Feste fallen, an denen sich der Priester nach dem römischen Rituale zu richten hat). 3. Zu dieser Stiftung soll ein eigener Priester (oder eventuell auch zwei, wenn einer allein den Stiftungsverpflichtungen nicht nachkommen kann) aus der an der Gmündner Pfarrkirche wirkenden Priesterschaft ausgewählt werden. Dessen Auswahl und Aufnahme (Patronatsrecht) soll auf Lebenszeit der Stifterin zustehen. Nach ihrem Tod soll dieses Recht auf den künftig regierenden Herrn von Raittenau und rechtmäßigen Besitzer der Herrschaft Gmünd übergehen. Die Inhaber des Patronatsrechtes sollen nicht für immer verpflichtet sein, einen Priester aus der Gmündner Priesterschaft zu bestimmen, sondern es soll ihnen frei stehen - falls sie künftig die Stiftung so vermehren, dass sich ein Geistlicher davon erhalten kann - einen beliebigen Priester als Benefiziaten zu bestimmen. Sollte sich aber bei der Bestellung des Benefiziaten wegen der Saumseligkeit der Patronatsinhaber eine Verzögerung oder aufgrund von Tod, Verzicht oder Amtsenthebung des Priesters eine Vakanz ergeben, so sind die Messen von der Pfarre Gmünd zu verrichten und dem Priester, der sie hält, für jede Messe 30 Kreuzer zu bezahlen, so lange bis das Benefizium wieder ordnungsgemäß mit einem oder zwei Geistlichen besetzt ist. 4. Falls im Fall einer Verhinderung des Priesters aus schwerwiegenden Gründen die Messen an den genannten zwei Tagen nicht gehalten werden, soll er sie an einem anderen Tag selbst halten oder aber zur Abhaltung einen anderen Priester bestimmen. Für jede versäumte Messe soll die Gebühr dem Priester von der Pfarre Gmünd abgezogen und die Messen in der Pfarrkirche gehalten werden. Nur im Fall schwerer Krankheit kann dem Priester die Abhaltung der Messen für höchstens zwei oder drei Wochen ohne Gehaltsabzug nachgesehen werden. Bei längerer Krankheit treten die vorher genannten Bestimmungen in Kraft. 5. Zur Fundierung der Stiftung übergibt die Stifterin aus dem nachgelassenen Vermögen ihres Sohnes, zu dessen Verwalterin er sie bestimmt hat, 2500 Gulden in Form eines von der Salzburger Landschaft ausgestellten Schuldbriefes vom 4. April 1627. Sie haftet für den Fall der Beeinspruchung mit ihrem eigenen Vermögen (Heirats- und Witwengut etc.). Dieser Schuldbrief wurde bereits auf die Pfarrkirche Gmünd übertragen. Das Kapital soll entweder gegen eine 5-prozentige Verzinsung bei der Salzburger Landschaft verbleiben, an eine andere sichere Stelle transferiert oder in Absprache zwischen dem Gmündner Pfarrer und dem Patronatsinhaber zum Kauf liegender Güter oder Erwerb anderer Rechte, die ebenso viel wie die genannten Zinsen abwerfen, verwendet werden. 6. Vom Zinsertrag des genannten Kapitals, nämlich jährlich 125 Gulden, soll der Priester, der die Messen hält (bzw. die zwei Priester, die die Messen halten), jährlich 72 Gulden, und zwar monatlich sechs Gulden erhalten. Dem Mesner, der zur Versorgung der Kapelle gebraucht wird, sind jährlich zehn Gulden zu reichen; an arme Leute sind in der Karwoche und am Allerseelentag jeweils vier Gulden auszuteilen. Der Rest soll der Pfarrkirche verbleiben für die bauliche Erhaltung der Kapelle sowie für die Zurverfügungstellung von Ornaten, Beleuchtung, Opferwein und sonstigen notwendigen Dingen zur Abhaltung der Messen. Auch wenn das Benefizium vakant ist od. Ä. und der Priester also nicht das volle Gehalt, sondern nur die dreißig Kreuzer pro Messe erhält, soll der Rest des Zinsertrages der Pfarrkirche verbleiben. Damit man die Übersicht behält, was zum Unterhalt der Kapelle verwendet wird und was der Pfarrkirche verbleibt, soll jährlich durch den Verwalter des kirchlichen Einkommens zu Gmünd bei der gewöhnlichen Kirchenrechnungslegung auch eine eigene Rechnung über dieses spezielle Einkommen gelegt und von der geistlichen und weltlichen Obrigkeit geprüft und bestätigt werden. Zur Sicherung der Stiftung fertigt die Stifterin den Stiftbrief in zweifacher Ausfürhung aus. Ein Exemplar soll bei der Pfarrkirche, das zweite beim jeweils regierenden Herrn von Raittenau, Besitzer der Herrschaft Gmünd, als Patron verbleiben. Die Urkunde wird mit den Hängesiegeln und Unterschriften der Stifterin und ihres Rechtsbeistandes Franz Graf zu Spaur und Valör, Salzburgischer Rat, Oberststallmeister, Pfleger zu Plain und Staufenegg, gefertigt und an den genannten Orten hinterlegt. Franz Graf zu Spaur und Valör, Salzburgischer Rat, Oberststallmeister und Pfleger zu Plain und Staufenegg, bestätigt als erbetener Rechtsbeistand der Sidonia Maria Gräfin auf Raittenau, geb. Freiherrin zu Welsperg und Primor, dass die Genannte die Stiftung zur Ehre Gottes und zum Seelenheil ihres Mannes und Sohnes wie sie oben in den einzelnen Artikeln formuliert ist, wohlüberlegt und mit festem Willen mit seinem Beistand und in seiner Gegenwart angeordnet und errichtet und ihn zur Mitfertigung durch Siegel und Unterschrift (ohne dass ihm und seinen Nachkommen daraus ein Nachteil entstehen soll) gebeten habe. Geschehen im Beisein des Herrn Johann von Platz, salzburgischer geheimer Rat, Sekretär und Pfleger zu Hüttenstein, und Ferdinand Castner von Sigmundslust und Castenstein, Kanoniker zu Maria Schnee in Salzburg, als dazu gebetene Zeugen, die die Urkunde durch Siegel und Unterschrift mit fertigen, ohne dass ihnen daraus ein Schaden entstehen soll, am 2. Dezember 1641. Eigenhändige Unterschriften: Sidonia Maria Frau auf Raittenau, Witwe; Johan von Platz; Ferdinandt Casstner; Francis Graff zu Spaur. 4 Hängesiegel der Genannten

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Date: 10.01.1642
AbstractDie Verordneten der Kärntner Landschaft nehmen Georg Philipp Proy als Kärntner Landmann auf, verleiben ihn in die allgemeine Kärntner Landtafel ein und stellen ihm hierüber eine Urkunde aus.

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Date: 14.01.1642
AbstractChristof Jochner zu Prägrad, kaiserlicher Rat in Steier, belehnt den Wilhelm Litzlhofer mit zwei Mader Gras an der Möll, dem Prodteranger im Burgfried Vellach, der Schlämnigerischen Peunten unter Vellach, dem Tyranger an der Möll unter dem Wuntzenbach und vier Mader vom Truggengut ob Stallhofen. Siegler: (Aussteller)

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Date: 01.03.1642
AbstractBischof Otto Friedrich zu Laibach gibt dem Jerne, Bruder des Hribernigg in der Leytsch die halbe Khlinerhube am Amte Leytsch zu Kaufrecht. Siegler: Aussteller

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Date: 08.03.1642
AbstractRuep Leopold Püchler von Püchel, Pfleger der Herrschaft Lavant ob Friesach und Vogt der St. Mareinkirche, der Pfarrer Johann Schwaber und die Zechleute Paul Mitterberger und Wolf Paßrugger geben dem Valthan Höblach und seinen Erben einen Grund ob der Suechmühle zu Kaufrecht. Siegler: (die vier Aussteller)

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Date: 13.03.1642
AbstractDie Stadt St. Veit und der Markt Althofen beurkunden ihre durch die von der Regierung bestellten Kommissäre Otto Gottfried Grafen von Kollonitsch und Dr. jur. Karl von Moscon (Moskhon) zustandegekommene Einigung im Streit über den Durchgang des im Schloss- und Marktburgfried Hüttenberg erzeugten Eisens.

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Date: 31.03.1642
AbstractBischof Franz von Bamberg und Würzburg verleiht dem Abt Bartholomäus von Arnoldstein durch seinen Kärntner Vizedom Rudolf von Stadion nach geleistetem Treueeid alles das, was dieser von altersher von ihm zu empfangen schuldig ist. Siegler: (Aussteller)

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Date: 29.05.1642
AbstractFranz Graf Lodron, Herr zu Castell St. Johannes, ..., Propst zu St. Mauritzen und Maria Magdalena bei Friesach, gibt durch Balthasar Püchler zu Püchl, Pfleger der Herrschaft Grades, als Bestandinhaber der genannten Propstei, dem Benedikt Wreßnig zu Wieting eine Hube am Bräning zu Kaufrecht. Siegler: (Propstei)

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Date: 12.06.1642
AbstractGeorg Andrä Herr von und zu Kronegg, Freiherr auf Moosburg und Glanegg, gibt dem Meister Michael Malle, Messer- und Sensenschmied zu Himmelberg, die Schattarhube ob Himmelberg samt Taverne zu Kaufrecht. Siegler: Aussteller

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Date: 12.07.1642
AbstractFriedrich Schlugga, Bürger und Fleischhacker zu Völkermarkt, verkauft einen Acker im Burgfried Völkermarkt unter dem Farchach (Grenzen: Spitalsholz, Blasy Gallär, Susanna Graffenauerin, Landstraße gegen Klagenfurt) der Anna Zschitschnigg(in), Tochter des verstorbenen Veit Zschitschnigg und der Maria Schaz, Tochter des Obigen aus dessen Ehe mit Anna, Witwe des Veit Zschitschnigg. Siegler: Stadt Völkermarkt

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Date: 20.07.1642
AbstractKaiser Ferdinand III. bestätigt auf Bitten der Äbtissin Cordula und des Konvents von St. Georgen am Längsee denselben alle ihre Rechte, Freiheiten und Privilegien. Siegler und eigenhändige Unterschrift: Aussteller

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Date: 25.07.1642
AbstractMartin Widman, regierender Graf zu Ortenburg, belehnt den Johann Peter Coronin, kaiserlichen Obristen, mit einem Hof zu Damtschach unter Sternberg und Huben zu Krottendorf und zu Rajach (Reyach). Siegler: (Aussteller)

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Date: 25.07.1642
AbstractMartin Widman, regierender Graf zu Ortenburg, belehnt den Johann Peter Coronin mit genannten Gütern. Siegler: (Aussteller)

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Date: 05.08.1642
AbstractHans Georg Perro, kaiserlicher Münzmeister in Kärnten, vertauscht mit Hieronymus Strasser, Bischof zu Temnis, Weihbischof zu Gurk, Kommendator der Pfarre St. Veit und Beneficiat der Gleismüllerischen Stiftung allda, sein Gut in der Osstelitzen ob Straßburg, darauf Veit Steiner sitzt, gegen ein Gut samt Keusche am Hunnenbrunn (Hungerprunn), das Stefan Hintenauß inne hat. Siegler und eigenhändige Unterschrift: Aussteller

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Date: 08.08.1642
AbstractMartin Widman Graf zu Ortenburg belehnt den Abt Bartholomäus zu Arnoldstein mit der Pfarre Hermagor, welche einst Kaiser Maximilian I. der Herrschaft Grünburg mit der Bedingung inkorporiert hatte, dass damit jeder Abt des genannten Klosters zu belehnen sei. Siegler: (Aussteller)

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Date: 08.08.1642
AbstractPhilipp Valentin Voith von Rieneck, bambergischer Rat und Vizedom in Kärnten, teilt den bambergischen Amtsträgern mit, dass Bischof Franz von Bamberg am 30. Juli 1642 verstorben ist. Bis zur Wahl eines neuen Bischofs sind Musik, Spiel und Tanz einzustellen. Siegler: Aussteller

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Date: 07.09.1642
AbstractAdam Kogler am Kogl und Peter Prieger an der Wels, Zechleute der Kirche zur Hl. Dreifaltigkeit in St. Salvator, verleihen mit Zustimmung des Kirchenvogtes Dr. Nikolaus Battaglia, Propstes zu Friesach und Erzpriesters in Unterkärnten, dem Vinzenz Staumon und seiner Frau Maria ein Kaufrecht auf der Weixlerhube in Zienitzen. Siegler: (Kirchenvogt Battaglia)

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Date: 09.09.1642
AbstractDie Landschaft des Erzherzogtums Österreich ob der Enns erteilt der Witwe des Wolf Jakob Katzianer, Elisabeth, geb. Freiin Fentzl zu Grueb, einen ordentlichen Rait- und Quittbrief, demnach die Landschaft von ihrem verstorbenen Mann, welcher 1632-1634 sowohl in Begleitung der durch das Land marschierenden Völker und auch besonders mit Bedienung des Kommissariates über unterschiedliche im Lande verpflegte Regimenter dem Vaterlande treu gedient hat, an seinen Raitungen nichts mehr zu fordern habe. Siegler: Landschaft

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Date: 12.09.1642
AbstractZacharias Trinckellius, Rektor des Grazer Jesuitenkollegiums, belehnt Hans Herzog als Lehenträger der Nachbarschaft zu Obermillstatt gemäß dem vorgewiesenen Lehenbrief Erzherzog Ferdinands mit der Krenalpe. Siegler: (Stift Millstatt) eigenhändige Unterschrift: (Michael Pratinschick Superior)

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Date: 24.10.1642
AbstractMartin Widman Graf zu Ortenburg belehnt den Jakob Schmölzer mit einem Acker am Lurnfeld. Siegler: (Aussteller)

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Edit charter (old editor)
Date: 08.11.1642
AbstractGeorg Pläntzer, Georg Plaschütznigg und Christian Stäber, Bürger zu Gmünd und Vorsprecher des Nachlasses des verstorbenen Bürgers und Handelsmannes Christoph Ferg, verkaufen dem Ratsbürger Paul Preysen die Winklerische Öde in der Stadt ob dem Mesenhaus. Siegler: Georg Eschpacher, Stadtrichter

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