Fond: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster
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Charter: 818
Date: 1579 November 11
Abstract: Bürgermeister und Geschworene von Leutesdorf bekunden, dass die Abtei Laach ihre Verpflichtung, jährlich im Herbst auf ihrem Hof zu Leutesdorf ein Essen für die Schützen auszurichten, durch die Zahlung eines Fuders Wein abgelöst hat und versprechen, diese Leistung in ihren Büchern und Rotuli zu streichen.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller der Schultheiß und die Schöffen des kurtrierischen weltlichen Untergerichts von Leutesdorf mit ihrem Gerichtssiegel.
"Geschehen ... 1579 uff Martini".
Charter: 488
Date: 1579 November 11
Abstract: Bürgermeister und Geschworene von Leutesdorf bekunden, dass die Abtei Laach ihre Verpflichtung, jährlich im Herbst auf ihrem Hof zu Leutesdorf ein Essen für die Schützen auszurichten, durch die Zahlung eines Fuders Wein abgelöst hat und versprechen, diese Leistung in ihren Büchern und Rotuli zu streichen.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller der Schultheiß und die Schöffen des kurtrierischen weltlichen Untergerichts von Leutesdorf mit ihrem Gerichtssiegel.
"Geschehen ... 1579 uff Martini".
Charter: 819
Date: 1580 Januar 29
Abstract: Peter Wolff von Mollendorf bekundet, vom Laacher Abt Johann von Cochem mit den Mannlehen belehnt worden zu sein, die zuvor sein Vetter Anton (von) Breitbach zu Kell von der Abtei hatte, nämlich einem Weinberg und einer Wiese zwischen seinen eigenen Gütern.
Siegelankündigung: Der Aussteller.
"Geschehn am 29. Januarii .. 1579 st. Tr."
Charter: 478
Date: 1580 März 8
Abstract: Jakob Leuscher ("Luescher") und seine Frau Anna, wohnhaft zu Kruft, verkaufen der Abtei Laach für 24 Gulden, Kölner Währung, einen jährlichen Zinis von einem halben Malter Forsthafer, den sie auf ihre bisher noch zinsfreie Behausung zu Kruft legen, nämlich auf ihr Haus mit Hof und Hofstätte in der "Borgasse", zwischen Franz Cretis und Jax Frevel.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller Schultheiß und Schöffen von Kruft mit ihrem Gerichtssiegel.
"Geben denn 8. Tagh Martii .. 1579 st. Tr."
Charter: 490
Date: 1580 September 29
Abstract: Der Dekan des Stiftes Pfalzel, Peter Homphaeus von Cochem, kauft von Abt Johann von Cochem, vom Prior und vom Konvent von Laach, nachdem sein Stift von Laach bereits 1576 eine jährliche Rente von 15 Taler erworben hatte, für 300 Taler, den Taler gemäß der kurfürstlichen Münzordnung zu einem Gulden und sieben Pfennigen gerechnet, eine weitere, am 29. September (Michael) fällige Rente von 15 Taler, die ebenfalls auf den Hof und die Güter der Abtei zu Ebernach gelegt wird und die jederzeit wieder zurückgekauft werden kann.
Siegelankündigung: Der Aussteller mit seinem Ringsignet ("Pietschier").
"Geben ... 1580 umb Zeitt s. Michels Tagh".
Charter: 670
Date: 1580 September 29
Abstract: Abt Johann, der Prior Matthias, der Kellerar Jakob, der Konvent von Laach und dessen Mitglied, der Ebernacher Propst Otto, bekunden nach kapitularischer Beschlussfassung, zu der 1576 dem Dekan des Stifts Pfalzel, Peter Homphaeus ("Humphen"), verkauften jährliche Rente von 15 Taler, heute für 300 Taler oder für 387 Gulden und zwölf Pfennige eine weitere, am 29. September (Michael) fällige Jahresrente von 15 Talern dem Propst verkauft zu haben, wobei laut der Kurtrierer Münzordnung der Taler zu 31 Pfennigen gerechnet wird und die jährliche Rente somit 19 Gulden und neun Pfennige beträgt. Dieses Geld hat die Abtei zur Bezahlung des dritten Termins der achtjährigen Landessteuer und des neunten Termins der Reichssteuer verwendet. Zur Sicherheit für diese, jederzeit wieder ablösbare Zahlung setzen der Aussteller ihren Hof zu Ebernach an der Mosel mit den zu ihm gehörenden Gütern.
Siegelankündigung: Die Aussteller mit dem Siegel des Abtes und des Konvents.
"Geben uff Michaelis Tagh .. 1580".
Charter: 489
Date: 1580 Oktober 16, Hertlingen
Abstract: Wilhelm von Irmtraudt und seine Frau Anna, geb. Freiin von Dhernn, bekunden, dass sie der Abtei Laach wegen ihres Hofes und ihrer Güter zu Bendorf, die Erblehen der Abtei sind, einen jährlichen Zins von 15 Viertel Wein, lieferbar an den Bendorfer Klosterhof, schuldig waren, ihn mit Erlaubnis der Abtei jedoch auf ihren Hof in Leutesdorf übertragen haben, so dass sie diesen Zins künftig dem Klosterhof zu Leutesdorf leisten werden.
Siegelankündigung: Wilhelm sowie auf dessen Bitte Wilhelm von Braunsberg.
"Geschehen und geben zu Hertlingen ahm 16. Tag des Monats Octobris … 1580".
Charter: 821
Date: 1581 Februar 2
Abstract: Revers des Johann von Wirschem und seiner Frau Sophie für die Pachtung der Güter des Krufter Heilig-Kreuzaltars vom selben Tag, Best. 128 Nr. 822:
Der Laacher Abt Johann von Cochem verpachtet als Kollator des heiligen Kreuzaltars in der Pfarrkirche zu Kruft erblich an Johann von Wirschem ("Wirsheim") und an dessen Frau Sophie die zu diesem Altar gehörenden, näher beschriebenen Güter zu Kalt, darunter ein verfallenes Haus mit Hof, Scheuer und Garten, zwischen der Straße und dem Besitz der Deutschherren, das die Pächter wieder aufbauen und in Stand halten sollen. Die Pächter sind verpflichtet, jährlich zwischen dem 15. August und den 8. September dem Altaristen zu Kruft auf ihre Kosten sechseinhalb Malter Korn zu liefern sowie der Gemeinde ein Simmer Korn und neun Heller.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller der Schultheiß und die Schöffen von Münstermaifeld mit ihrem Schöffensiegel.
"Geschehen .. 1580 am Tagh Purificationis Mariae st. Tr."
Charter: 822
Date: 1581 Februar 2
Abstract: Der Laacher Abt Johann von Cochem verpachtet als Kollator des heiligen Kreuzaltars in der Pfarrkirche zu Kruft erblich an Johann von Wirschem ("Wirsheim") und an dessen Frau Sophie die zu diesem Altar gehörenden, näher beschriebenen Güter zu Kalt, darunter ein verfallenes Haus mit Hof, Scheuer und Garten, zwischen der Straße und dem Besitz der Deutschherren, das die Pächter wieder aufbauen und in Stand halten sollen. Die Pächter sind verpflichtet, jährlich zwischen dem 15. August und den 8. September dem Altaristen zu Kruft auf ihre Kosten sechseinhalb Malter Korn zu liefern sowie der Gemeinde ein Simmer Korn und neun Heller.
Siegelankündigung: Der Aussteller mit dem Siegel des Abtes.
"Geschehen ... 1580 am Tagh Purificationis Mariae st. Tr."
Charter: 820
Date: 1584 November 11
Abstract: Abt Johann von Cochem, der Prior und der Konvent von Laach verkaufen für 50 Gulden, den Gulden zu 24 Weißpfennigen gerechnet, der zu Obermendig wohnenden Apollonia, Tochter des Matthias Schomacher, ein Haus mit Scheune und Ställen zu Obermendig bei dem Kirchenhaus, genannt das Turmhaus. Bis zur Bezahlung des Kaufpreises zu drei Terminen zu je 16 Gulden und 16 Weißpfennigen soll Apollonia der Abtei jährlich am 11. November (Martin) zwei Gulden geben und auch danach den Kellerar und die Klosterdiener zur Herbstzeit beköstigen und ihnen die Scheuern zur Verfügung stellen.
Siegelankündigung: Die Aussteller mit dem Siegel ad causas.
"Gebenn ... 1584 st. Tr. am Tag Martini ep."
Charter: 492
Date: 1585
Abstract: Abt Johann von Cochem, der Prior und der Konvent von Laach verkaufen der Apollonia ihr Turmhaus zu Obermendig zu den gleichen Bedingungen wie in der Urkunde vom 11. November 1585, Best. 128 Nr. 820:
Abt Johann von Cochem, der Prior und der Konvent von Laach verkaufen für 50 Gulden, den Gulden zu 24 Weißpfennigen gerechnet, der zu Obermendig wohnenden Apollonia, Tochter des Matthias Schomacher, ein Haus mit Scheune und Ställen zu Obermendig bei dem Kirchenhaus, genannt das Turmhaus. Bis zur Bezahlung des Kaufpreises zu drei Terminen zu je 16 Gulden und 16 Weißpfennigen soll Apollonia der Abtei jährlich am 11. November (Martin) zwei Gulden geben und auch danach den Kellerar und die Klosterdiener zur Herbstzeit beköstigen und ihnen die Scheuern zur Verfügung stellen.
Siegelankündigung: Die Aussteller mit dem gemeinsamen Konventssiegel ad causas.
"Geschehen .. 1585".
Charter: 491
Date: 1585 -
Abstract: Apollonia, Tochter des Matthias Schomacher zu Obermendig, verpflichtet sich, den Kaufvertrag über das Turmhaus zu Obermendig (Best. 128 Nr. 820) einzuhalten und setzt zum Unterpfand hierfür näher beschriebenen Besitz zu Obermendig.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller der Vogt und die Schöffen von Obermendig mit ihrem Gerichtssiegel.
"Geschehen .. 1585".
Charter: 690
Date: 1586 Januar 27, Kruft
Abstract: Instrument des kaiserlichen und päpstlichen Notars, geschworenen Schreibers des Koblenzer Offizialats und Koblenzer Bürgers, Peter von Kerpen, über das in seiner Anwesenheit von dem Krufter Schultheißen Antonius Schreiner und den 14 namentlich genannten Schöffen sowie den Heimbürgen und Geschworenen in Gegenwart des Laacher Abtes Johann von Cochem abgehaltene Geding zur Feststellung des Weistums, der Gerichtsbarkeit, sowie der Rechte und des Besitzes der Abtei Laach im Dorf Kruft.
Zeugen: Die Schöffen von Niedermendig, Nikolaus Wilkes, Adolf Porten und Jakob Dorffer, sowie Balthasar Forster von Sehl.
"1588 st. Tr. ... uff Montag den 27. Januarii ... zu Crofft im Hoff, so dem Gotshaus Laach zustendig unnd an der Hern Pfortten daselbst gelegen".
Charter: 671
Date: 1587 Mai 25
Abstract: Wilhelm Kesseler von Plaidt, seine Frau Gela und Johann Noten als Vormund der unmündigen Kinder Gelas aus erster Ehe, alle zu Kruft wohnhaft, verkaufen für 28 Gulden, Kölner Währung, dem Abt Johann, dem Prior und dem Konvent von Laach einen jährlichen, am 11. November (Martin) fälligen Zins von einem halben Malter Forsthafer von ihrem bisher zehntfreien Haus zu Kruft in "der Hellen", gelegen zwischen den Wohnungen des Paul Katzwinckel und der der Erben des Laux Schomecher.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller der Schultheiß und die Schöffen von Kruft.
"Datum 25. Tagh Maii 1587".
Charter: 672
Date: 1587 Mai 25
Abstract: Margarethe ("Mergh"), Witwe des Jost von Plaidt, sowie ihre Kinder Thomas, Else, Margarethe und für ihre Tochter Katharina deren Ehemann Jonas Kesseler, alle zu Kruft wohnhaft, verkaufen für 28 Gulden, Kölner Währung, dem Abt Johann, dem Prior und dem Konvent von Laach einen jährlichen, am 11. November (Martin) fälligen Zins von einem halben Malter Forsthafer von ihrem bisher zehntfreien Haus zu Kruft in "der Hellen", gelegen unter dem Haus des Matthias Eltzer.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller der Schultheiß und die Schöffen von Kruft.
"Datum 25. Tagh Maii 1587".
Charter: 673
Date: 1587 November 11
Abstract: Johann Gorgen und seine Frau Metze, wohnhaft zu Kruft, bekunden ihre Schuld von 38 Joachims- oder Reichstaler an den Laacher Abt Johann als den Kollator und Verwalter des heiligen Kreuzaltars in der Krufter Pfarrkirche. Bis zur Rückzahlung dieses Kapitals, wozu sie augenblicklich nicht im Stande sind, verpflichten sie sich zu einem jährlichen, am 11. November (Martin) fälligen Zins von eineinhalb Malter Korn, Krufter Maßes, wofür sie ihre Güter in der Krufter Gemarkung zum Pfand setzen.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller der Schultheiß und die Schöffen von Kruft.
"Geben . uf s. Martinns ep. Tag ... 1587".
Charter: 823
Date: 1588 Februar 28, Kruft
Abstract: Instrument des kaiserlichen und päpstlichen Notars und Bürgers von Mayen, Matthäus Schönfeld von Aulendorf ("Alendorff"), über die Verhandlung des Laacher Kellerars Jakob von Alken namens seiner Abtei mit der hierzu versammelten Gemeinde des Dorfes Kruft wegen ihrer Verteidigungspflicht der Abtei. Hierbei führt Jakob aus, dass am 6. Januar [1588] feindliche Soldaten unter der Führung des Martin Schenk [von Nidecken] in die Abtei eingefallen seien, die die Klosterpforten gesprengt und das Kloster geplündert hätten. In Abwesenheit seines Abtes habe er damals, wie schon bei früheren Anlässen, zum Schutz der Abtei von den Krufter Untertanen die Stellung mehrerer Heckenschützen gefordert. Durch einige Einwohner aufgehetzt, sei diese Hilfe jedoch unterblieben, weshalb er die Einwohner namens seines Abtes an ihre Eide und Pflichten erinnern wolle. Nach Beratung der Gemeinde erklärte hierauf der Krufter Heimbürge Johann Nieten, dass sie als Untertanen zu diesem Schutz verpflichtet seien, wie die anderen umliegenden Dörfer gegenüber ihren Herren, und dass sie auf die Aufforderung der Abtei so viele Schützen zur Verteidigung des Klosters schicken wollten, als erforderlich ist. Obwohl die Abtei hierzu nicht verpflichtet ist, wird sie dann diese Schützen, solange sie sich wohl verhalten, wie ihr eigenes Gesinde beköstigen. Diese Vereinbarung beschwört auf Aufforderung des Kellerars hierauf die Gemeinde.
Zeugen: Die Bürger von Niedermendig, der Wundarzt Meister Jakob Dörffer und Simon Schumacher.
"Geschehen ... 1587 st. Tr. ... auff den Sonntagh Quinquagesima genant, der da war der 28. Tag Monats Februarii".
Charter: 691
Date: 1588 Mai 9, Kruft
Abstract: Instrument des kaiserlichen und päpstlichen Notars und Bürgers von Mayen, Matthäus Schönfeld von Aulendorf ("Alendorff"), über das durch den Laacher Kellerar Jakob von Alken namens seines Abtes sowie durch den Schultheißen und durch die namentlich genannten Krufter Schöffen in Anwesenheit der Gemeinde Kruft durchgeführte Weistum des Baugedings der Krufter Einwohner gegenüber der Abtei Laach, sowie der Rechte und des Besitzes der Abtei im Dorf.
Zeugen: Der Schmied, Meister Peter Windheusser von Nickenich und Job Esche von Wehr.
"1588 ... uff Montag nach Jubilate, den neunten Tag Maii .. zu Crofft ... in dem obern Laicher Hofe daselbst".
Charter: 859
Date: 1588 September 17, Montabaur
Abstract: Erzbischof Johann von Trier redigiert den Text der alten Rolle neu, die die Rechte der Miterben der Wälder Tirn und Kirst [bei Cochem], nämlich der Abtei Laach wegen ihrer Propstei Ebernach, der Stadt Cochem und der Gemeinden Kond, Sehl, Valwig, Ober- und Niederernst, Ellenz, Poltersdorf, Faid und Dohr enthält. Da deren Wortlaut "etwas dunckel und obscur" ist, war es deshalb wegen seiner Interpretation zu Meingungsverschiedenheiten zwischen diesen Miterben, wie auch zu schädlichen Holzeinschlägen gekommen.
Siegelankündigung: Der Aussteller.
"Geben zu Monthabaur den 17. Tagh des Monats Septembris … 1588".
Durch das Siegel des Erzbischofs damit verbunden: Transfix des Erzbischofs vom 1. September 1594, Best. 128 Nr. 860.
Charter: 857
Date: 1588 September 17, Montabaur
Abstract: Erzbischof Johann von Trier redigiert den Text der alten Rolle neu, die die Rechte der Miterben der Wälder Tirn und Kirst [bei Cochem], nämlich der Abtei Laach wegen ihrer Propstei Ebernach, der Stadt Cochem und der Gemeinden Kond, Sehl, Valwig, Ober- und Niederernst, Ellenz, Poltersdorf, Faid und Dohr enthält. Da deren Wortlaut "etwas dunckel und obscur" ist, war es deshalb wegen seiner Interpretation zu Meingungsverschiedenheiten zwischen diesen Miterben, wie auch zu schädlichen Holzeinschlägen gekommen.
Siegelankündigung: Der Aussteller.
"Geben zu Monthabaur den 17. Tagh des Monats Septembris … 1588".
Durch das Siegel des Erzbischofs damit verbunden: Transfix des Erzbischofs vom 1. September 1594, Best. 128 Nr. 858.
Charter: 824
Date: 1589 März 1, Kruft
Abstract: Instrument des kaiserlichen und päpstlichen Notars und Bürgers von Mayen, Matthäus Schönfeld von Aulendorf ("Alendorff"), über die Verhandlungen der auf dem Krufter Kirchhof durch den Heimbürgen Lenhard Boos einberufenen Märker des Dorfes Kruft. Ihnen hatte der Notar ein Schreiben der Witwe Gertrud Welschpfennig mit der Anfrage verlesen, ob die Märker wegen ihrer Holzfällungen in den beiden Breidelwälder denen von Bell Ersatz leisten, oder demnächst gepfändet werden wollten. Darauf habe der ebenfalls anwesende Pfarrer von Kruft, Peter Vallendar, Ruhe geboten, namens der Abtei Laach eine Kopie dieses Schreibens der Erben von Bell gefordert und hierauf eine Protestation der Abtei verlesen: Da die Breidelwälder Pertinenzen des völlig und ungeteilt unter der Hoheit der Abtei Laach stehenden Dorfes Kruft und nur die zu Kruft geborenen Einwohner natürliche Märker dieser Waldungen sind, würden alle, ohne Wissen der Abtei zwischen den Krufter Einwohnern und der Herrschaft Bell getroffenen Abmachungen ohne Rechtskraft sein. Deshalb verbietet nun die Abtei den Einwohnern, auf die Forderungen der Herrschaft Bell einzugehen und will ihre Protestation aus dem Jahr 1576 erneuern. Jedoch, so fährt der Notar fort, seien die Märker nicht Willens gewesen, der Verlesung dieser früheren Protestation der Abtei zuzuhören, sondern hätten den Versammlungsplatz sogleich verlassen.
Zeugen: Die beiden Zimmerleute von Plaidt, Meister Anton ("Thönissen") und Karl.
"1589 oder Trierischer Gewohnheit noch 88 ... den Ersten des Monats Mertzen, der ware ein Mittwoch nach dem Sontag Oculi".
Charter: 825
Date: 1589 März 1, Kruft
Abstract: Instrument des kaiserlichen und päpstlichen Notars und Bürgers von Mayen, Matthäus Schönfeld von Aulendorf ("Alendorff"), über die Verhandlungen der auf dem Krufter Kirchhof durch den Heimbürgen Lenhard Boos einberufenen Märker des Dorfes Kruft. Ihnen hatte der Notar ein Schreiben der Witwe Gertrud Welschpfennig mit der Anfrage verlesen, ob die Märker wegen ihrer Holzfällungen in den beiden Breidelwälder denen von Bell Ersatz leisten, oder demnächst gepfändet werden wollten. Darauf habe der ebenfalls anwesende Pfarrer von Kruft, Peter Vallendar, Ruhe geboten, namens der Abtei Laach eine Kopie dieses Schreibens der Erben von Bell gefordert und hierauf eine Protestation der Abtei verlesen: Da die Breidelwälder Pertinenzen des völlig und ungeteilt unter der Hoheit der Abtei Laach stehenden Dorfes Kruft und nur die zu Kruft geborenen Einwohner natürliche Märker dieser Waldungen sind, würden alle, ohne Wissen der Abtei zwischen den Krufter Einwohnern und der Herrschaft Bell getroffenen Abmachungen ohne Rechtskraft sein. Deshalb verbietet nun die Abtei den Einwohnern, auf die Forderungen der Herrschaft Bell einzugehen und will ihre Protestation aus dem Jahr 1576 erneuern. Jedoch, so fährt der Notar fort, seien die Märker nicht Willens gewesen, der Verlesung dieser früheren Protestation der Abtei zuzuhören, sondern hätten den Versammlungsplatz sogleich verlassen.
Zeugen: Die beiden Zimmerleute von Plaidt, Meister Anton ("Thönissen") und Karl.
"1589 oder Trierischer Gewohnheit noch 88 ... den Ersten des Monats Mertzen, der ware ein Mittwoch nach dem Sontag Oculi".
Charter: 493
Date: 1589 September 26
Abstract: Der Priester zu Mayen, Ludwig Kalter, der Mayener Bürger Martin Joedt und seine Frau Klara ("Claergen"), der Mayener Schöffe und Bürgermeister Antonius von Kehrig, alle Vormünder der Maria, der verwaisten Tochter der Mayener Bürger Dionysius Kalter und seiner Frau Katharina, sowie der Mayener Bürger Johann Boeych ("Boich") und seine Frau Margarethe verkaufen für 28 Taler, Kölner Münze, den Taler zu zwei Gulden und vier Pfennigen gerechnet, der Abtei Laach das zu Mayen "uf der Stedtbach", bei der Behausung des St. Antoniusaltars gelegene Haus, genannt "der Beer", das das Ehepaar Kalter einst bewohnt hatte, mit Scheuer, Ställen, Hof, Garten und Baumgarten.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller Schultheiß und Schöffen von Mayen mit dem Gerichtssiegel.
"1589 ahm 26. Tagh Septembris".
Charter: 848
Date: 1590 -
Abstract: Die Abtei Laach gestattet 32 namentlich genannten, zu Sehl und Valwig wohnenden Pächtern die Umwandlung der Weinberge oberhalb der Propstei Ebernach, ab dem Viehtrift im Ernster Gericht, sowie den 1528 verpachteten Weinberg, den nun Margarethe, die Witwe des Werner innehat, in Obstgärten, da diese Weinberge beschwerlich zu bebauen waren und nur geringen Ertrag hatten. Statt der bisherigen Abgaben von einem Drittel des Ertrags soll nun jeder Pächter jährlich einen Eimer Wein, gerechnet zu sechs Sester, Cochemer Maßes, liefern.
Siegelankündigung: Abt und Konvent mit dem gemeinsamen Konventssiegel sowie auf Bitten der Pächter die Schöffen des Cochemer Stadtgerichts mit dem Schöffensiegel.
Charter: 495
Date: 1590 Januar 6
Abstract: Abt Johann von Cochem, der Prior und der Konvent von Laach, der Baumeister Ludwig Kurtzrock und der Andernacher Bürger Friedrich Reutter der Junge als vom Andernacher Stadtrat verordnete Vormünder von Oswald und Katharina, Kinder des verstorbenen Andernacher Ratsfreundes Johann Kurtzrock und seiner Frau Margarethe von Merl, bekunden, dass Oswald, der Vater des Ludwig Kurtzrock und dessen Frau Barbara Leininger von Trier von dem Junker Thomas Kolb, Herrn von Vettelhofen und Schweppenburg, einen Bauplatz zu Andernach in der "Antelbach" gekauft hätten, um auf ihm eine Scheuer zu bauen, die an die Mauer des Laacher Hofes stoße. Deshalb habe ihm die Abtei auf seine Bitten gestattet, an dieser Mauer sieben steinerne Nasen anzubringen. Zwischenzeitlich ist er jedoch, ohne den Bau auszuführen, gestorben, weshalb die Abtei diese Erlaubnis nun auf seine verwaisten Kinder überträgt, für die deren Vormünder versprechen, diese Erlaubnis nicht zu missbrauchen.
Siegelankündigung: Die Andernacher Schöffen Johann Kurtzrock und Christian Seiberts.
"Datum Andernach ahm 6. Januarii .. 1590 stilo correcto".
Charter: 1226
Date: 1590 November 29, Koblenz
Abstract: Ausfertigung der kurtrierischen Kanzlei über den Entscheid des Trierer Erzbischofs Johann in der Klage der Abtei Laach gegen die Besitzer des Hauses Bell, Gertrud von Scheidt, genannt Welschpfennig ("Weßpfenning"), Witwe des Gotthard von Müllenark und ihr Schwiegersohn Heinrich von Meckenheim, wegen der Holzfällungen in den Krufter Breidelwäldern. Auf Grund der Verträge von 1493 und 1560 hätten die Beklagten nicht das Recht zu den vorgenommenen Holzeinschlägen gehabt, weshalb sie sich künftig solcher Fällungen enthalten und von den Einwohnern von Kruft auf dem Weg der Pfändung zur Rückerstattung dieses Schadens gezwungen werden sollen. Falls sich die Gemeinde Kruft in der Beitreibung säumig zeige, soll die Abtei Laach als unmittelbare Herrin das Recht haben, diese Pfändungen vorzunehmen.
Siegelankündigung: Die kurtrierische Kanzlei mit dem Sekretsiegel des Erzbischofs.
"Actum Coblenz den 29. Novembris .. 1590".
Charter: 496
Date: 1591 November 30
Abstract: Der Pfarrer zu Allenz, Johann Kachenberg und die Geschwister Paul, Nikolaus und Maria von Kaisersesch verkaufen der Abtei Laach um 55 Taler, den Taler zu einem Gulden und sieben Weißpfennigen der Kurfürstenmünze und zu Mayen gängiger Währung gerechnet, ihre ererbte Scheuer und Gebäude zu Mayen bei der "Wiedbender Pfortten", an der Straße, die an die kürzlich von Karl Kobreydt erworbenen Liegenschaften grenzen. Die Verkäufer verpflichten sich, ihre Schulden wegen dieser Gebäude an den St. Katharinenaltar aus der Verkaufssumme zu bezahlen.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller Schultheiß und Schöffen von Mayen mit ihrem Gerichtssiegel.
"Datum .. 1591 uff sanct Andres ap."
Charter: 497
Date: 1592 -
Abstract: Der Prior von Mayen, Anton Dörffer, schenkt der Abtei Laach aus Zuneigung wegen des im Kloster herrschenden religiösen Geistes, als Donation inter vivos seine Behausung mit Garten und Zubehör zu Mayen, zwischen Anton ("Thonges") Humpffen und der "Wiedpfender Pfortten", die rückwärts an die von der Abtei gekauften Güter grenzt. Dafür verspricht die Abtei ewige Teilhabe des Schenkers an den zu Laach verrichteten guten Werke und namentlichen Eintrag im "Catalogus Benefactorum".
Siegelankündigung: Der Aussteller mit seinem gewöhnlichen Siegel.
"Geschehen ... 1592".
Charter: 1275
Date: 1593 -
Abstract: Franz Moir und seine Frau Maria, wohnhaft zu Alken, bekunden, vom Laacher Abt Johann von Cochem, vom Prior und vom Konvent den Hof der Abtei zu Alken, genannt Laacher Hof, mit Weinbergen, Büschen und dem dazu gehörenden Land auf 24 Jahre, mit beidseitigem Kündigungsrecht nach zwölf Jahren gepachtet zu haben. Die Pächter erhalten für die Beköstigung der Klosterboten zur Herbstzeit, sowie für die Beköstigung der Trierer und Kölner Kurfürsten oder ihrer Diener und für die Ausrichtung der vier Dingtage, an denen den kurfürstlichen Beauftragten an einem weißgedeckten Tisch Brot, Salz und Wein gereicht wird, aus der Klostermühle zu Kattenes jährlich vier Malter Korn sowie zwei Ohm Wein und einen weiteren Malter für ihre Dienste bei der Besichtigung der Felder und bei der Einziehung der Zehnte. Sie sind verpflichtet, vier Wagen Brennholz aus dem Klosterhof zu [Mosel]Sürsch zu transportieren. Es folgen weitere Bestimmungen über die Bebauung der Weinberge und den hieraus an die Abtei fälligen Abgaben.
Anwesend: Die Schöffen von Alken Johann Stael und Simon Ackerman sowie der Spindarius ("Spindt Kelner") der Abtei, Philipp Heymberger.
In der Korroboratio angekündigte Unterschriften des Laacher Abtes Johann und des Pächters.
"Geschehn .. 1593".
Charter: 1227
Date: 1593 September 22, Olbrück
Abstract: Vertrag zwischen der Abtei Laach und der Herrschaft Waldbott-Bassenheim, nachdem zwischen ihnen nach dem Tod des Johann von Waldbott-Bassenheim eine Meinungsverschiedenheit wegen der jährlichen Lieferung von drei Weidhammel durch den Hofmann der Abtei zu Niederglees an die Herrschaft Waldbott-Bassenheim entstanden war. Nun wird vereinbart, dass dieser Hofmann künftig dem Schäfer der Herren von Waldbott-Bassenheim zur Fastenzeit zwei gesunde Hammel und ein junges Lamm liefern soll.
"Geben .. 1593 am 22. Tagh Septembris zu Olbruck".
Charter: 494
Date: 1593 November 1
Abstract: Abt Johann, der Prior und der Konvent von Laach bekunden, dass die Abtei Schönau dem Trierer Erzbischof eine jährliche Rente von 20 Gulden schuldet. Die Abtei Laach selbst könne dieses Geld nicht vorstrecken, da sie wegen der Landessteuern, Kriegsereignisse, Missernten und Kölner Auflagen dem Trierer Klerus fast 600 Goldbatzen schulde, deren Bezahlung fast unmöglich sei. Jedoch setze sie zum Unterpfand der Bezahlung auch der von der Abtei Schönau fälligen Rente ihren gesamten Klosterbesitz.
Siegelankündigung: Die Aussteller mit dem gemeinsamen Konventssiegel.
"Geben am ersten Tag Monats Novembris 1593".
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