Fond: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster
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Charter: 179
Date: 1346 Januar 12, Münstermaifeld
Abstract: Die Brüder Franke und Hennekin, genannt von Birsching ("van Bersinck"), bekunden, dass sie an dem Hof des Abtes und des Konvents von Laach zu Birsching keine ererbten Rechte oder andere Ansprüche geltend machen, außer dass sie noch ein Jahr, gerechnet vom 2. Februar 1346 an, auf dem Hof ruhig sitzen können.
Anwesend: Der kurtrierische Amtmann zu Münstermaifeld, Dietrich von Rheinberg ("Ryenberg") und der Burggraf Kurtriers zu Cochem, Heinrich, die auf Bitten der Aussteller auch siegeln, ferner Thiele, der Sohn des Welterheynzgin, der Unterschultheiß Arnold von Gappenach und der Schöffe von Münstermaifeld, Johann Moir.
"Actum in ambitu ecclesie Monasterii in Meynevelt et datum in vigilia octavarum Epiphanie domini 1345".
Charter: 177
Date: 1346 Februar 5
Abstract: Else, Schwester des Heidolf von Kruft, schenkt dem Abt und dem Konvent von Laach ihre ererbten Güter in der Gemarkung des Dorfes Glees ("Glense") unter Vorbehalt des Nießnutzes auf ihre Lebenszeit. Die Weinberge und Äcker sollen an die Caritas ("der Karitatin") des Klosters und die Mobilien an den Abt und den Konvent fallen.
Anwesend: Der Pfarrer Peter von Wehr ("Weir"), Simon von Obermendig ("Ovbir Mendich") und Johann von Niedermendig, der Kellerar Gobelin, der Krufter Schultheiß Christian, Johann Knoden sowie der Bruder der Ausstellerin, Heidolf.
Siegelankündigung: Die Pfarrer von Wehr sowie von Ober- und Niedermendig.
".. gegeuin ... 1345 des neistin Sundagis na vnsir Vrauwen Dage der Leistin".
Charter: 180
Date: 1346 November 1
Abstract: Graf Robert ("Robertus") von Virneburg nimmt wegen der ihm seitens des Laacher Abts und seines Klosters geleisteten und noch zu leistenden Dienste, diese, soweit ihre Güter in seinem Gebiet liegen, in seinen Schutz ("defensionem, protectionem ... et tutamen") und empfiehlt dieses Kloster und dessen Abt, seinen Kaplan, dem Schutz und dem Wohlwollen derjenigen Personen, die mit ihm freundschaftlich verbunden sind.
Zum Zeichen seines Schutzes und seines Geleites siegelt der Aussteller.
"Datum anno 1346 in die omnium sanctorum".
Charter: 182
Date: 1347 -
Abstract: Die Einwohner von Ochtendung ("Oftending"), Arnold ("Arnould"), genannt "Hountzendal" und seine Frau Nete, erhalten auf sieben Jahre, gerechnet vom Datum der Ausstellung an, vom Abt und vom Konvent von Laach den Hof des Klosters mit allem Zubehör zu Ochtendung, der früher dem verstorbenen Dietrich von Isenburg gehört hatte, gegen eine jährliche, zwischen dem 15. August und dem 8. September ("touschin zweyn vnsir Vrauwen Dage") nach Laach oder nach Andernach auf Kosten der Aussteller zu liefernde Pacht von 18 Malter mahl- und backfähigem Korn, Andernacher Maßes und gegen die Bezahlung der Abgaben an Dritte. Sie versprechen, die Bebauung des Hofes in gutem Zustand zu halten, das im Hof anfallende Stroh für die Ländereien des Hofes zu verwenden, beständig einen Schäfer auf dem Hof zu halten, oder in den Jahren, in denen dieser Schäfer fehlt, aus ihren eigenen Gütern 25 Fuhren Mist auf die Hofländereien zu führen. Falls sie innerhalb der Pachtzeit sterben, sollen zwei ihrer Kinder den Hof zu den gleichen Bedingungen bis zum Pachtende erhalten. Zur Sicherheit für die Vertragserfüllung setzen die Aussteller der Abtei ihr Kelterhaus, ihr Backhaus und ein weiteres, diesen benachbartes Haus zu Ochtendung.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller der Ritter Johann Waldbott ("Walpode") und der Schultheiß zu Ochtendung, Junker Peter.
"Datum anno 1347".
Charter: 183
Date: 1348 März 5
Abstract: Der Knappe Johann, Sohn des verstorbenen Ritters Otto von Dietz, und seine Frau Katharina verkaufen Abt Wigand und dem Konvent von Laach ihre Hofstatt zu Kruft mit allem Zubehör für bereits erhaltene 49 Mark, Andernacher Währung.
Siegelankündigung der Aussteller.
"Datum .. 1347 in capite ieiunii".
Charter: 184
Date: 1348 März 31
Abstract: Abt Wigand und der Konvent von Laach bekunden, dass sie für 102 Mark, Andernacher Pfennige, von den Einwohnern zu Andernach, Hermann, genannt Scheven ("Schepe"), seiner Frau Sophie, genannt "Hanen" und Greta, der Tochter Sophies, eine jährliche Rente von sechs Malter Korn, Krufter Maßes, erworben habe, die auf folgende, in der Verkaufsurkunde näher beschriebene Güter gelegt wurde: Auf einen zu Kruft gelegenen Hof ("curtis sive arca"), genannt "zo Gassen", der früher der Agnes ("Nete"), genannt "Dauven", gehört hatte, auf einen Zins von zehn Hühnern und einer Mark von deren Weinbergen zu Kruft, auf das Ackerland von neun Vierteln "ouf der Holen", auf einen halben Morgen "an me Swerte", auf einen Morgen "an me roden Wegen", auf einen Morgen an dem Weg nach Mendig, auf einen halben Morgen an dem, "Vernellen" genannten Landstück, auf einen halben Morgen an dem zur Kapelle von Fraukirchen ("ad capellam dictam Frauwenkirche") führenden Weg, auf einen Morgen "hynder dem Broche", auf einen halben Morgen darüber, auf zwei Morgen "im Letterdale", auf einen halben Morgen "am Wingart Wege", auf einen halben Morgen "an Schilt" und auf einen halben Morgen am Kretzer ("Gretziger") Weg. Die Aussteller bestimmen, dass von dieser Rente je zwei Malter an ihren Mitmönch, den Priester Hermann Güldenkopf ("de aureo capite") und an ihren Diener ("famulo nostro") Gobelin von Bahnen ("Banden") auf deren Lebenszeit und die restlichen beiden Malter an die Caritas ihres Klosters ("ad usum karitatis nostre") fallen sollen. Bei Ablösung dieser Rente durch die Verkäufer oder deren Erben, die ihnen aus besonderer Gunst frei gestellt wurde, fallen 40 Mark an die Caritas und der Rest zu gleichen Teilen an Hermann und Gobelin.
Siegelankündigung der Aussteller ("sigillo nostro").
"Datum .. 1348 crastino dominice qua cantatur Letare".
Charter: 185
Date: 1348 April 25
Abstract: Johann, genannt "Marsieliz" und seine Frau Else ("Elze"), wohnhaft zu Waldorf ("Waildorph"), verkaufen um eine nicht genannte Summe dem Laacher Prior Lambert ("Lambriechte") ihre bisherigen Erbgüter im Gericht zu Glees ("Gielense") und ihren Besitz, den sie dort noch erben und tragen sie mit Halm und Mund auf.
Anwesend: Arnold, genannt "Pyrs", Bürgermeister zu Waldorf, Nikolaus ("Clais"), genannt "Rouchevoulle" von Waldorf.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller Paulus ("Pauwilse") von Eich, Vogt zu [Nieder-]Zissen.
".. gegieuen ... 1348 ouf sente Vitalis Dach m."
Charter: 186
Date: 1348 August 8
Abstract: Elias ("Elyas"), Vikar des Stifts Karden, der Knappe Giselbert ("Gysilbertus") und seine Frau Metza sowie der Knappe Johann von Horchheim ("Horichheym") und seine Frau Sophie, Erben des verstorbenen Ritters Elias, genannt "Hoynemeyster" von Mertloch, schenken dem Abt und dem Konvent von Laach ein Stück Ackerland zu Moselsürsch ("Soysse"), auf dem die Abtei bereits ein Haus und einen Garten angelegt hat. Dafür erlässt ihnen die Abtei die im Dorf und im Bann von Moselsürsch schuldigen jährlichen Naturalzehnte an Speltz und Hafer ("videlicet sester modium nuclearum qui vulgariter nuncupantur Spelzinkerne et drittehalfis drittelingis avene") aus den Gütern des verstorbenen Ritters Elias.
Die Aussteller haben der Abtei das Landstück in Anwesenheit des Heimbürgen ("Centurio") von Moselsürsch, Matthias und der als Zeugen herbeigerufenen Nachbarn übergeben, nämlich des Heinrich, des Schwiegersohns ("generi") "des Scharpenecker" Genannten, des Dietrich, Sohn der Metza, des Albrecht von Moselsürsch, des Bäckers ("pistoris") Wilhelm und des Petrus, Sohn des Wilhelm.
Siegelankündigung: Die Knappen Giselbert und Johann auch für Metza und für Sophie sowie für Elias, der kein Siegel hat.
"Datum ipso die b. Cyriaci m. .1348".
Charter: 187
Date: 1349 Januar 6
Abstract: Sophie, Witwe des Dietrich "under der Linden" und ihre Kinder Dietrich, Jutta und Else von Bendorf verkaufen wegen ihrer Schulden dem Abt und dem Konvent von Laach um bereits empfangene 24 Mark, guter Pfennige, drei gute, zu Koblenz gängige Heller auf den Pfennig gerechnet, ihre Wiese im Gericht von Oendorf ("Oyngindorf"), mitsamt den Weiden, die zwischen dem Besitz von Sophies Schwägerin Jutta "under der Linden" und dem der Nonnen von Wülfersberg liegt. Sie übergeben diese Wiese der Abtei vor den Gerichtsschöffen mit Halm und Mund.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller der Pfarrer ("Kyrcherin") Philipp von Bendorf.
Anwesend: Die Schöffen, die die Beurkundungsgebühr erhalten und Weinkauf gegessen und getrunken haben ("die Ourkountz Pennynge und Wynkoouf gessin und gedrounckin haint diis vourgenanzin verkooufs"): Johann, genannt "Roufir", Richolf, genannt "Scolere" und Heinrich, genannt "Bremscheit" von Oendorf, Meister Arnold ("Arnoulde") und Johann, Nouyltgins Sohn sowie Loutzin und Heinrich, der Sohn des Loncher von Bendorf u.a.
"Geschriven und gegevin .. 1348 ouf den drouzyentin Dach, den man heyssit in Latine Ephyphania".
Charter: 188
Date: 1349 Januar 6
Abstract: Sophie, Witwe des Dietrich "under der Linden" und ihre Kinder Dietrich, Jutta und Else von Bendorf verkaufen wegen ihrer Schulden dem Abt und dem Konvent von Laach um bereits empfangene 24 Mark, guter Pfennige, drei gute, zu Koblenz gängige Heller auf den Pfennig gerechnet, ihre Wiese im Gericht von Oendorf ("Oyngindorf"), mitsamt den Weiden, die zwischen dem Besitz von Sophies Schwägerin Jutta "under der Linden" und dem der Nonnen von Wülfersberg liegt. Sie übergeben diese Wiese der Abtei vor den Gerichtsschöffen mit Halm und mit dem Mund.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller der Pfarrer ("Kyrcherin") Philipp von Bendorf.
Anwesend: Die Schöffen, die die Beurkundungsgebühr erhalten und Weinkauf gegessen und getrunken haben ("die Ourkountz Pennynge und Wynkoouf gessin und gedrounckin haint diis vourgenanzin verkooufs"): Johann, genannt "Roufir", Richolf, genannt "Scolere" und Heinrich, genannt "Bremscheit" von Oendorf, Meister Arnold ("Arnoulde") und Johann, Nouyltgins Sohn sowie Loutzin und Heinrich, der Sohn des Loncher von Bendorf u.a.
"Geschriven und gegevin .. 1348 ouf den drouzyentin Dach, den man heyssit in Latine Ephyphania".
Charter: 736
Date: 1349 Mai 20
Abstract: Der Andernacher Schöffe Jakob von Hammerstein und seine Frau Agnes ("Nese") bekunden, ihren Streit mit dem Abt und dem Konvent von Laach beigelegt zu haben. Sie verpflichten sich und ihre Erben, ihre Güter bei der Stadt Hammerstein, die sie vom Vogt Peter haben, gegen einen jährlichen, an Martini (11. November) fälligen Zins von zwei Mark, Andernacher Währung, von der Abtei zu empfangen, die sich bei Nichtbezahlung an diesen Liegenschaften schadlos halten kann.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller die Ritter Ludwig und Johann von Hammerstein.
"Datum .. 1349 in vigilia ascensionis domini".
Charter: 189
Date: 1350 Februar 8
Abstract: Der Koblenzer Offizial bekundet, dass Thomas, genannt "Klouyr", im Begriff, nach Rom zu reisen ("volens peregrinari ad limina bb Petri et Pauli app."), für das Heil seiner Seele alle seine Güter und Ausstände dem Abt Wigand und dem Konvent von Laach geschenkt und übergeben habe.
Zeugen: Die Mönche Johann von Ahrweiler und der Kaplan des Abtes, Arnold, ferner Konrad, Vogt von Panau ("Paynauwe"), der Priester Jakob, genannt "Vngermann", sowie die Diener des Abtes, Claman, genannt "Spyser" und Gobelin ("Gobillino").
Siegelankündigung des Ausstellers.
"Datum 1349 feria secunda proxima post dominicam qua cantatur Esto mihi".
Charter: 737
Date: 1351 Februar 23
Abstract: Der Ritter Ludwig von Sonneberg ("Sounnenberg") und seine Frau Gertrud, wohnhaft zu Breisig ("Brysche"), bekunden, folgende Liegenschaften der Abtei Laach, einschließlich der Zinspflicht gegen dieses Kloster, weiter verliehen zu haben: An Arnold von dem Stein und an seine Frau Irmgard das Kelterhaus mit dem Weinhaus, das an ihr Haus stößt sowie die Hofstätte, ferner an Wenemar von Breitbach das Land über dem Haus, das von der Wiese bis an den Weg geht. Nach dem Tod der Aussteller soll dieser Besitz und die von ihnen bewohnte Hofstätte ("Houereithe") wieder an die Abtei zurückfallen.
Anwesend: Für die Aussteller: Ludwig, Sohn des Adams, Heinrich Sturm und Konrad Roylle; für Wenemar: Heinrich "Wiesenburch".
Siegelankündigung der Aussteller.
"... 1350 uf sente Mathias Auent".
Charter: 190
Date: 1351 Juni 4
Abstract: Die Geschwister Heinrich [vom Werth], Dietrich, genannt "Snorre", Alexander ("Sander"), Berta und Metze, Kinder des verstorbenen Ritters Johann, genannt vom Werth ("von dem Werde"), verzichten auf ihre Forderungen gegen den Abt und den Konvent von Laach wegen des Verkaufs der Güter zu Ochtendung ("Offindinc") durch ihren Vater und ihre Mutter an die Abtei, nachdem sie sich an Hand der Urkunden und durch die Vorstellungen ihrer Freunde überzeugt haben, dass sie an diesen Liegenschaften keine Rechte mehr geltend machen können.
Siegelankündigung: Heinrich und Alexander vom Werth auch für Dietrich, genannt "Snorre", Berta und Metze, die keine Siegel haben, ferner auf ihre Bitte der Ritter Ludwig von Sonnenberg ("Suonnenberg") und der Knappe Robert ("Roprecht") von Obermendig ("Aremendich").
"Datum .. 1351 in vigilia Penthecosten festivitatis gloriose".
Charter: 191
Date: 1351 September 8, Polch
Abstract: Alexander, Sohn des verstorbenen Ritters Johann vom Werth ("de insula"), bekundet, im Einverständnis mit seinen Geschwistern Heinrich, Dietrich, genannt "Snorre", Berta und Metze, dem Abt Wigand von Laach seine Güter im Dorf, genannt Polch ("Poloche"), als erbliches Lehen mit Halm und Mund aufgetragen zu haben, nämlich ein Backhaus mit einer Hofstätte bei Werner von Buttilsvelt und eine Hofstätte bei denen von Pisil, und erklärt sich und seine Erben zu Vasallen der Abtei.
Siegelankündigung: Der Aussteller und Heinrich vom Werth, der auch namens seiner übrigen Geschwister siegelt, die dieser Lehensnahme ausdrücklich beitreten.
Anwesend: Die Knappen und Vasallen der Abtei: Jakob, genannt "de Lyre", Moran(..."de Po")liche und Arnold, genannt Muckelart von Kruft, ferner Johann ... Heimbürge ("centurio") von Polch, Werner, genannt "Buttilsvelt", Dietrich von Sayn ("de Seynem") u.a.
"Acta sunt hec in villa predicta Poliche ... datum .. 1351 in die nativitatis b. Marie gloriose".
Charter: 192
Date: 1351 September 22
Abstract: Heynne Herhuolt und seine Frau Dilige, wohnhaft zu Leutesdorf ("Ludinstorf"), tragen dem Abt und dem Konvent von Laach mit Halm und Mund ihren Weinberg in der "Gatteleyn" auf und schenken ihn der Abtei nach ihrem Tod, wofür das Kloster in seiner Bruderschaft ihrer ewig gedenken soll. Ferner überlässt ihnen Laach zwei Weinberge, die nach ihrem Tod wieder an die Abtei fallen, nämlich in der "Gatteleyn", unter dem oben erwähnten Weinberg und im "Hoynreberge", gegen ein Drittel des Gewächses und gegen einen jährlichen Zins von drei Hühnern.
Anwesend: Der Heimbürge Konrad Kellemann, Luotze van Hoyllenberg, Gerhard Clockener, Johann Commeuore u.a.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller der wohlgeborene Werner Bartholomeys und der Schultheiß Werrekin.
"Datum .. 1351 in crastino b. Mathei".
Charter: 193
Date: 1351 November 24
Abstract: Siegfried ("Syfridus") von Lair und seine Frau Sophie, Bürger zu Andernach, bekunden, von Abt Wigand und vom Konvent von Laach drei Weinberge und zwei Gärten im Andernacher Gebiet, in der "Arsburg" genannten Örtlichkeit, empfangen zu haben, von denen zwei Weinbergstücke in der "Schydergasse" und das dritte neben dem Weinberg des Johann, genannt "Boppe" liegen. Sie verpflichten sich, zu einem am 11. November (Martin) fälligen Jahreszins von drei Mark, Andernacher Währung, mit dem sie ihre Wohung zu Andernach am Kornmarkt ("in vico bladi") belasten, an der sich die Abtei bei Nichtbezahlung schadlos halten soll.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller die Andernacher Schöffen Johann Waltelmi und Dietrich Hunoldi.
"Datum .. 1351 in vigilia b. Katharine m. et v."
Charter: 200
Date: 1353 Januar 16
Abstract: Gertrud, Witwe des Ritters Werner, genannt von der Bach und Ehefrau des Ritters Ludwig von Sonnenberg, bekundet, dass sie und ihr früherer Ehemann in einem gemeinschaftlich errichteten Testament bestimmt haben, dass ihr Landstück ("rubum") am Fluss Brohl ("super rivum Broele") nach ihrem Tod an den St. Katharinenaltar in Laacher Münster fällt, wofür dort für das Heil ihrer und ihrer Vorfahren Seelen eine ewige Messe gehalten werden soll.
"Datum .. 1352 in die b. Marcelli pp. et m."
Charter: 194
Date: 1352 Februar 6
Abstract: Der Knappe Johann, genannt von Dietz ("de Dytze") und seine Frau Katharina nehmen von Abt Wigand von Laach als erbliches Lehen ihren Weinberg "in me Cleuenflor", hinter dem Andernacher Nonnenkloster bei dem Weinberg des Christian Munstrerus. Sie tragen ihn der Abtei mit Halm und Mund auf und bestimmen, dass immer ein Mitglied der Familie Vasall des Klosters sein soll.
Siegelankündigung: Die Aussteller und auf dessen Bitten die Andernacher Schöffen, der Ritter Siegfried ("Syfridt") Waldbott ("Walpoden") und Dietrich Hunoldi.
"Datum .. 1351 feria secunda post festum purificationis v. Marie".
Charter: 195
Date: 1352 April 29
Abstract: Der Knappe Jakob, genannt von Krey ("dictus Kreyger"), Sohn des Knappen Gerhard von Krey ("de Kreyge"), trägt mit Mund und Halm seinen Allodialweinberg und seinen Obstgarten mit Zubehör "zo Brade", im Gebiet und in der Gemarkung des Dorfes Kell ("Kell"), dem Abt Wigand von Laach als erbliches Lehen auf. Er bestimmt, dass immer ein Familienmitglied Vasall der Abtei sein soll.
Siegelankündigung: Der Aussteller und auf dessen Bitten sein Vater, der Knappe Gerhard von Krey sowie der Andernacher Schöffe Dietrich Hunoldi.
"Datum dominica die qua canitur Iubilate post Pascha ... 1352".
Charter: 197
Date: 1352 Mai 19
Abstract: Die Schöffen von Andernach, Hunoldi ("Hunult") in der Burg ("Buorg"), Christian Munstrerus ("Muonstrere"), Heinrich ("Hentze") Rode, Dietrich Hunoldi ("Hunult") und Georg Rupach bekunden, dass im Auftrag der Abtei Laach vor ihnen der Laacher Priestermönch Munstrerus, Sohn des Christian Munstrerus und der Knecht des Klosters, Wigand, erschienen seien und gebeten hätten, dass sie sich zum Klosterhof in der Stadt begeben und im Streit zwischen dem Kloster und der Gemeinde wegen der neu erbauten Hausmauer in diesem Hof vermitteln. Nach Besichtigung des Baus hätten sie Munstrerus und Wigand angezeigt ("gewiist"), dass die Mauer auf Gemeindegrund errichtet sei und deshalb abgebrochen und weiter hinten neu errichtet werden müsse.
Siegelankündigung der Aussteller.
"Gegeuen .. 1352 dies nesten Dagis na unses Herren Uffart".
Charter: 196
Date: 1352 Mai 25, Wehr
Abstract: Schiedsspruch des Kraft von Neuenahr ("Nuowenar") im Streit zwischen der Abtei Laach und dem Hunen ("Hunnen") Johann von Ramersbach sowie seinen Kindern Michael, Rachwin, Contz, Johann, Else und Helene ("Elen") wegen der Pachtgelder: Johann und seine Angehörigen sollen dem Laacher Abt jährlich am 11. November (Martin) auf ihre Kosten sieben Malter Hafer ("Evenen"), Ahrweiler Maßes, liefern.
Anwesend: Die Knechte des Abtes Wigand von Laach, Heinrich Vinkelin von Nickenich ("Vynckelyne van Nekdich"), Johann von Eppenkoven und Bartholomäus von Bachem ferner der Schultheiß von Kruft, Christian Schauone u.a.
Siegelankündigung der Aussteller.
"Diise Moitsone .. sint gereit und gemacht zuo Weyr in der Kirchen ... Datum .. 1352 ipso die b. Urbani m."
Charter: 198
Date: 1353 Januar 16
Abstract: Gertrud, Witwe des Ritters Werner, genannt von der Bach und Ehefrau des Ritters Ludwig von Sonnenberg, bekundet, dass sie und ihr früherer Ehemann mehrere, näher beschriebene Weinberge und Äcker bei Breisig und Sinzig in den Örtlichkeiten "Elzberg, Regsdal, Donnendal, am grozen Stucke, in Walrysch" und am Remagener Weg ("iuxta viam Ryemagen"), sowie einen, dem Hof der Hedwig von Stein ("Hadewigis de Lapide") benachbarten Hof mit einem Garten erworben und durch ein gemeinschaftlich errichtetes Testament, für das Heil ihrer und ihrer Vorfahren Seelen, dem Konvent des Klosters Laach geschenkt haben.
Siegelankündigung: Ludwig von Sonnenberg.
"Datum .. 1352 in die Marcelli pp. Et m."
Charter: 200
Date: 1353 Januar 16
Abstract: Gertrud, Witwe des Ritters Werner, genannt von der Bach und Ehefrau des Ritters Ludwig von Sonnenberg, bekundet, dass sie und ihr früherer Ehemann in einem gemeinschaftlich errichteten Testament bestimmt haben, dass ihr Landstück ("rubum") am Fluss Brohl ("super rivum Broele") nach ihrem Tod an den St. Katharinenaltar in Laacher Münster fällt, wofür dort für das Heil ihrer und ihrer Vorfahren Seelen eine ewige Messe gehalten werden soll.
Siegelankündigung: Ludwig von Sonnenberg.
"Datum .. 1352 in die b. Marcelli pp. et m."
Charter: 202
Date: 1353 April 14
Abstract: Der Chorbischof Raban von Isenburg und Salentin ("Selintyn"), Herr zu Isenburg, bekunden, dass der Abt und der Konvent von Laach eine jährliche Rente von einer halben Mark, zu Bendorf gängiger Pfennige, zum Unterhalt einer Ampel in der Kirche zu Alsbach angewiesen haben wegen der zwischen Luprecht und dem Bruder des Klosters, Heynvard von der Linden, vereinbarten Sühne für den Totschlag an dem Onkel ("Oeme") des Luprechts. Diese Rente ist auf einen Weinberg im Bendorfer Gericht gelegt, der einen halben Morgen umfasst, die "Kule" heißt und der früher dem Heinrich Ryntzfors gehört hat. Die Rente erlischt, wenn es Laach gelingt, von Schryner von Bendorf und seinem Schwager ihre Übernahme zu erreichen, in welchem Fall die Abtei diese Urkunde zurückerhält, oder wenn der Pfarrer ("Kirchenmeister") von Alsbach eine andere, ihm günstig gelegene Rente von einer halben Mark Brabanter nachweist, die das Kloster statt ihrer erwerben kann.
Anwesend: Der Vogt von Bendorf, Jakob, der Bendorfer Heimbürge Peter Becker und die Bendorfer Schöffen Hermann Stuzzer und Heinrich Longer u.a.
Siegelankündigung der Aussteller.
"Datum 1353 dominica tercia post festum Pasche".
Charter: 203
Date: 1353 Juni 28
Abstract: Das in der Pfarrei Plaidt ("Bleide") wohnende Ehepaar Silo und Elisabeth pachten erblich vom Abt und vom Konvent von Laach den Weinberg "im Poumeracker", der einen Morgen umfasst und der dem verstorbenen Laacher Mönch Johann von Kretz ("Gretzige") gehört hatte, gegen ein Drittel des Gewächses, das zur Erntezeit in das Fass des Klosters geliefert werden soll. Ferner pachten sie auf ihre Lebenszeit zwei Morgen Ackerland in der Örtlichkeit "Adinheldin" gegen die vierten Garben zur Erntezeit, sowie ein Stück Ackerland jenseits der Nette ("ex altera parte Nette") gegen einen jährlichen, zwischen dem 15. August und dem 8. September fälligen Zins von einem halben Malter Korn, ferner je ein Werth ("insula") auf dieser und auf der anderen Seite der Nette an der Örtlichkeit "under dem Wingardsbourne" gegen einen jährlichen, am 11. November (Martin) fälligen Zins von einer halben Mark und schließlich einen Morgen Ackerland in der Örtlichkeit "mytten up deme Hoymberge" gegen einen Zins von einem Achtel Korn. Sie verpflichten sich, die Ländereien in Erbpacht und die auf Lebenszeit gepachteten Liegenschaften im Vergleich zu ihrem gegenwärtigen Zustand zu verbessern.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller der Ritter Emmerich von Lahnstein ("Laynsten") und der Pfarrer von Plaidt, Dietrich.
"Datum in vigilia bb. Petri et Pauli pp. sub anno 1353."
Charter: 204
Date: 1354 Januar 7-13
Abstract: Der Wagner ("carrucarius") Gobelin, genannt "Holtzappel" und seine Frau Metza verkaufen und übergeben mit Mund und Halm für eine nicht genannte, bereits erhaltene Geldsumme dem Abt und dem Konvent von Laach ein Stück Ackerland "am Burgerberge", das ein Viertel [Morgen] umfasst und neben dem Weinberg des Hermann, genannt "Rysche" liegt. Für den Verkauf versprechen sie Währschaft in gewöhnlichem Umfang.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller die Andernacher Schöffen Johann Waltelmi und der Ritter Gobelin Friheit ("Vryheit)".
"Datum .. 1353 infra octavas Epiphanie eiusdem".
Charter: 205
Date: 1354 Januar 15, Wassenach
Abstract: Der Andernacher Ritter Dietrich von Hadamar ("Hademar") der Jüngere und seine Frau Agnes ("Nese") tragen mit Halm und Mund dem Abt Wigand und dem Konvent von Laach ihren zwei Morgen umfassenden Weinberg und ihre beim "Kelreberge" gelegene Wiese, beide im Gericht von Wassenach, für bereits bezahlte 100 Mark Pfennige, Andernacher Währung, zu erblichem Lehen auf und erhalten sie gegen einen jährlichen Zins von zehn Mark, Andernacher Währung, zurück. Die männlichen und weiblichen Nachkommen der Aussteller dürfen diese Liegenschaften nach Erbrecht teilen, doch soll die Zahlungs- und Lehenspflicht immer bei einem männlichen Erbe des Geschlechts verbleiben.
Anwesend waren bei dem Rechtsakt zu Wassenach: Die Schöffen von Andernach, der Ritter Sibert ("Syvert") Waldbott ("Walpode") und Dietrich Hunoldi, ferner der Heimbürge von Wassenach, Konrad Geysger sowie die Mitglieder des Wassenacher Gerichts, Johann der Glöckner, Peter Koif, Johann Becheler und Dietrich, der Sohn des Johann und schließlich der Ritter Gobelo ("Gobbil") von Wassenach.
Siegelankündigung: Dietrich von Hadamar und auf Bitten der Aussteller Sibert Waldbott und Dietrich Hunoldi.
"Datum et actum .. 1353 feria quinta post octavas Epiphanie eiusdem."
Charter: 206
Date: 1355 Januar 26
Abstract: Abt Wigand, der Prior und der Konvent von Laach verpachten erblich dem Johann von Leutesdorf, genannt "Hartliif", gegen die Hälfte des Ertrags an die Klosterkelter zu Leutesdorf, drei Weinbergstücke in der Gemarkung Leutesdorf. Von diesen liegen zwei "an deme Rode" und das dritte, das dem Weinberg des Klosters Himmerod benachbart ist, "uf den Voustenberge". Der Pächter ist verpflichtet, diese Weinberge nicht zu teilen, sondern sie nur einem Erben zu hinterlassen und sie in gutem Bau zu halten, widrigenfalls sie an das Kloster zurückfallen.
Siegelankündigung: Der Aussteller mit dem "sigillum ad causas dicti nostri conventus".
"Datum .. 1354 in crastino conversionis b. Petri".
Charter: 207
Date: 1356 Februar 6
Abstract: Meister Johann der Mauerer ("Mourer") von Kell und seine Frau Stine ("Styne") pachten erblich vom Abt und vom Konvent von Laach den Weinberg zu Kell bei des Pfarrers ("Paffin") Wiese, genannt "Neschartz" Weinberg, gegen die jährliche Abgaben von einem Ohm Wein aus diesem Weinberg zur Herbstzeit. Hierfür setzen sie der Abtei ihr Landstück "im Roizsin" zum Unterpfand. Nach dem Tod der Aussteller soll dieser Weinberg an ihr Kind mit Namen Cinttzin und dessen Erben fallen.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller Gerhard von Krey.
"... gegevin ... 1355 vf sente Agathen Dach der heilichin Iouncfraouwen".
Charter: 208
Date: 1356 August 1
Abstract: Schreiben des Priors und des Konvents der Kartause St. Alban, außerhalb der Mauern von Trier, an Abt Wigand und an den Konvent von Laach: Die Kartause möchte mit dem Laacher Abt und Konvent und deren Nachfolger ein beständiges wechselseitiges Fraternitätsbündnis schließen, weshalb sie jeweils am 20. Juli (13. Kal. Aug.) für die Laacher Mönche ein Anniversar halten und sie all ihrer Gebete und guten Werke teilhaftig machen wollen, aus Dankbarkeit und als Zeichen der Aussöhnung mit Laach in ihrem Streit wegen des kleinen Zehnten zu Nickenich.
Siegelankündigung: Die Aussteller ("sigillum nostrum").
"... 1356 in die b. Petri ap. ad vincula".
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