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FondSalzburg, Domkapitel (831-1802)
< previousCharters1770 - 1802
Charter: AUR 1770 I 26
Date: 26. Jänner 1770
AbstractDie Domkapitel von Augsburg und Freising hatten dem Salzburger Domkapitel geschrieben, wie sich die Collegiate unserer Frau in München beim Papst ein Indult erschlichen hatten, sich künftighin der Mozzeta, Ronchetto und Cappa majore bedienen zu dürfen, und dass Kurbayern der gesamten Geistlichkeit mit Bedrohung wirklicher Exekution eine neue Steuer unter dem Namen "Militär-Beitrag" aufgebürdet habe. Das nimmt das Domkapitel Anlass, dem Erzbischof eine weitläufige Vorstellung zu machen, wie durch diese Eingriffe der päpstlichen Kurie und die Versuch des bayerschen Hofes, die Rechte der Erz- und Bistümer und der Geistlichkeit überhaupt mehr und mehr gefährdet und endlich ganz eingeschränkt werden.

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Date: 19. Dezember 1771
AbstractSektionsbericht über die Leiche des Eb Sigmund Grafen von Schrattenbach.

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Charter: AUR 1772 I 04
Date: 4. Jänner 1772
AbstractSchriftliche Zitation zur Wahl eines neuen Salzburger Erzbischofs, wie dieselbe an die Türen (ad valvas) der Domkirche und des Kapitelhauses angeheftet, auch 3 Sonntage nacheinander von der Domkanzel öffentlich kund getan worden ist.

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Charter: AUR 1772 I 15
Date: 15. Jänner 1772
AbstractBreve des Papstes Clemens XIV. über die Wählbarkeit für die 4 der Salzburger Kirche unmittelbar unterworfenen Suffragane.

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Charter: AUR 1772 I 27
Date: 27. Jänner 1772
AbstractKreditiv von Kaiser Josef II. für Adam Franz Graf von Hartig als kaiserlichen Wahlgesandten.

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Charter: AUR 1772 I 31
Date: 31. Jänner 1772
AbstractKreditiv der Königin Maria Theresia als Erzherzogin von Österreich und Schutzfrau des Erzstiftes für Adam Franz Graf Hartig als Gesandten zur bevorstehenden Erzbischofswahl.

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Date: 12. Februar 1772
AbstractDa das Domkapitel gegen den Ausdruck "Kurfürstlicher Commissär" im bayerischen Kreditiv eine Verwahrung eingelegt hatte, so stellte der Kurfürstliche Legationssekretär darüber die beiliegende Note aus.

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Date: 25. Februar 1772
AbstractNota des kurfürstlichen Legationssekretärs betreffend die Verwahrung des Domkapitels gegen den Ausdruck "Kurfürstlicher Commissär" im kurbayerischen Kreditiv für August Graf von Törring als Abgeordneten zur Erzbischofswahl.

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Date: 9. März 1772
AbstractOrdnung, wie bei der Wahl eines neuen Erzbischofs in Curia capitulari vorzugehen ist.

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Date: 9. März 1772
AbstractNotariatsinstrument über die Wahl des Hieronymus Graf von Colloredo zum Erzbischof von Salzburg.

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Date: 28. März 1772
AbstractBreve des Papstes Clemens XIV., wodurch er Eb Hieronymus bis zur Konfirmation die Administration in spiritualibus et temporalibus verleiht.

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Date: 28. März 1772
AbstractBreve des Papstes Clemens XIV. an das Salzburger Domkapitel, worin er demselben seine Freude über die Wahl des Grafen Hieronymus Colloredo zum Erzbischof bezeugt.

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Charter: AUR 1772 V 30
Date: 30. Mai 1772
AbstractPapst Clemens XIV. erlaubt dem Ferdinand Fürst von Lobkowitz neben dem Bistum Namur auch die Kanonikate von Salzburg und Augsburg zu behalten.

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Date: 22. Juni 1772
AbstractPapst Clemens XIV. bestätigt die Wahl des Hieronymus Graf von Colloredo und Bischofs zu Gurk zum Erzbischof von Salzburg.

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Date: 13. Juni 1773
AbstractEb Hieronymus Graf von Colloredo reduziert mit päpstlicher Bewilligung vom 30. April 1773 das in der Vorstadt Mülln (Mühln) befindliche auf den Trümmern der dort gewesenen Kollegiatkirche errichtete, ursprünglich nur für 12 Religiosen gestiftete, aber bis auf etliche 40 Mönche vermehrte Augustiner-Eremitenkloster auf die Stiftungszahl und weist von der dadurch erhaltenen Summe von 100000 fl. dem St. Johannsspital 60000 fl., den beiden Waisenhäusern aber 40000 fl. zu.

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Date: 21. November 1777
AbstractKaiser Josef II. erteilt dem Eb Hieronymus ein Privilegium limitatum de non appelando.

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Charter: AUR 1780 I 08
Date: 8. Jänner 1780
AbstractKönigin Maria Theresia lässt die Vereinigung der Propstei Maria Saal mit dem Bistum Lavant in der Art geschehen, dass ein von einem jeweiligen Erzbischof von Salzburg zum Bistum Lavant neu beförderter Fürstbischof jedes Mal nach der Verschiedenheit der bisherigen Nomination, alternativ, jetzt von Ihrer Kaiserlichen Majestät und deren Nachkommen, ein ander mal bei dem regierenden Erzbischof um Verleihung gedachter Propstei besonders zu bitten habe, doch soll in Ansehung der Inventur und anderer Rechte alles im dermaligen Stand verbleiben.

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Date: 3. November 1780
AbstractPapst Pius VI. verleiht die bis dahin vom Kardinal-Bischof von Passau, Leopold Ernst Graf von Firmian, besessene und zu seinen Handen resignierte Salzburger Präbende dessen Neffen Leopold Graf von Firmian [dabei liegt auch die Bulle, den besagten Leopold Graf von Firmian, in den Besitz dieser Präbende zu setzen].

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Date: 2. April 1782
AbstractVidimierte Abschrift eines Berichtes des Pflegers zu Mauterndorf, Abraham Josef Seefelder, an das Salzburger Domkapitel wegen des Verfahrens des Pfleggerichtes Moosham gegen die Bürgerschaft zu Mauterndorf in Betreff der Waldstrafen.

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Date: 19. April 1786
AbstractSalzburger erzbischöfliche und kapitlische Ratifikation des am 19. April 1786 mit Kaiser Josef II. geschlossenen Vertrags, die neue Diözesan-Einteilung in der Steiermark (Steyer) und Kärnten, dann die Unterstellung des Bistums Leoben unter das Salzburger Metropolitanat betreffend. Der Eb verzichtet für sich und seine Nachfolger auf diejenigen Diözesanrechte, welche er in Kärnten und Steiermark bisher durch seinen Generalvikar ausgeübt hat und zwar zu Gunsten der Bischöfe von Gurk, Lavant und Seckau; jedoch bleiben die Metropolitanrechte über besagte 3 Bistümer und Bischöfe dem Erzstift weiterhin vorbehalten und besagte 3 Bischöfe sind als wahre Suffragane von Salzburg zu betrachten. Auch das vom Kaiser neu zu errichten beschlossene Bistum Leoben soll in Ansehung der Metropolitanrechte dem Erzstift untergeordnet werden, jedoch mit der ausdrücklichen Bedingung, dass auch an diesen Bischof und seine Nachfolger die vollständige Jus dioecesanum et ordinariatus vom Erzstift übertragen werde. Auch jene neuen Diözesanbezirke, welche den gedachten 4 Bischöfen zugewiesen wurden und bisher niemals zu der Salzburger Diözese gehört haben, sollen dem Salzburger Metrolitanrecht unterworfen werden. Soll der Erzbischof die Nomination auf Seckau und Lavant privative, auf Gurk aber alternative, jederzeit auf den dritten Erledigungsfall haben, jedoch allzeit eine persona grata benennen und deswegen dieselbe vorläufig dem allerhöchsten Hof bekannt machen. Das Konfirmations- und Konsekrationstrecht über die eben genannten 3 Bischöfe verbleibt dem Erzbischof. Mit der Installation und Besitznahe der Temporalien soll es nach dem Herkommen gehalten werden, ebenso bleibt es in Ansehung des Reichsfürstenstandes bei der diesfälligen Beobachtung. Dagegen behält sich der Kaiser das Jus nominandi für jeden Erledigungsfall des Leobner Bistums bevor und es soll nebst dem Metropolitanrecht dem Erzbischof nur das jus confirmandi und consecrandi zustehen. Ebenso sichert der Kaiser zu, dem Fürstbischof von Seckau mit Beibehaltung des Namens seines Bistums den künftigen Wohnsitz in der Stadt Graz (Grätz) anzuweisen und denselben mit einer Kathedralkirche nebst dem Domkapitel zu versehen.

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Date: 19. April 1786
AbstractSalzburger erzbischöfliche und kapitlische Ratifikation des am obigen Tag mit Kaiser Josef II. geschlossenen Vertrags, die neue Diözesen-Einteilung in der Steiermark (Steyer) und Kärnten (Kärnthen), dann die Unterstellung des Bistums Leoben unter das Salzburger Metropolitanat. [Samt allen dazugehörigen Akten]

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Charter: AUR 1788 I 07
Date: 7. Jänner 1788
AbstractAbschrift einer Verordnung von Kaiser Josef II., vermög welcher das Niederknien bei allen Gelegenheiten, mithin auch bei den Thron- und Fatalienischen Belehnungen zu unterbleiben hat.

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Date: 21. März 1788
AbstractSchreiben des Eb Hieronymus mit 8 Beilagen an das Salzburger Domkapitel über die im Vertrag vom 10. Mai 1786 zwischen Österreich und Salzburg dem letzteren auf das Stift Admont zugesicherten, aber nun neuerdings gefährdeten Rechte [samt der kapitlischen Antwort in Kopie].

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Date: 14. März 1800
AbstractEb Hieronymus widmet ein Kapital von 100000 fl. Reichswährung als einem ewigen und unangreiflichen Dotationsfond zur Universität in Salzburg und überlässt die Verwaltung desselben der milden Stiftungskommission, von welcher aber die Universität vom Jahr 1801 angefangen jährlich 3600 fl. Reichswährung zu empfangen hat.

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Date: 24. Juli 1802
AbstractEb Hieronymus überläßt das durch Aufhebung der Berglkirche in der Gstätten überkommene Kapitel per 24316 fl. 30 Kreuzer dem Institut der Ursulinerinnen zu Salzburg unter folgenden Bedingungen: 1.) Dass dieser Zuwachs zwar dem Institutsvermögen beigefügt, darüber aber eine abgesonderte Rechnung geführt werde. 2.) Dass derselbe ganz dieselbe Hauptbestimmung, wie die ursprüngliche Stiftung des Instituts selbst erhalte, mithin stets ein der Erziehung der weiblichen Jugend gewidmetes Kapital dergestalt bleibe, dass es selbst im Fall der Aufhebung dieses Instituts mit dem Hauptvermögen nur derjenigen Anstalt zufallen solle, welche die öffentliche Erziehung und Bildung weiblicher Jugend übernehmen wird.

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