Fond: Urkunden (1139-1600)
Grouped by years:
Search inAT-DAW > Urkunden >>
Charter: 14820105
Date:
Abstract: Kaiser Friedrich bestimmt nach Errichtung des bischöflichen Doms zu Wien mit Verwilligung des ehrwürdigen Johannsen, Erzbischof zu Gran, Administrator des benannten Stifts, die Stellung und Einkünfte des Dompropstes. Derselbe soll zum einen die rechte Hand („die annder handt vnd das nagst gelid) des Bischofs daselbst sein, ein geinfulierter Prälat und Kanzler der Universität zu Wien sein und bleiben. Zum zweiten den Weinzehent von allen „in das Toblingamt“ gehörenden Weingärten und Weinsätzen beziehen, zum Dritten die Pfarrkirche „Unser Lieben Frauen zu Perchtoldsdorf“ als inkorporierte Pfarre besitzen und genießen, zum vierten als Wohnung das Haus, das einst Hannsen Kanstorffer gehörte, gelegen in der Weihburggasse in Wien, welches der Kaiser mit fürstlicher Freiheit begnadet und von allen städtischen Steuern und Abgaben befreit hat, erhalten. Fünftens erhält der Propst das Recht jährlich 10 Dreiling heurigen und „Vierdiger“ Wein entgeltfrei vom Zapfen ausschenken zu dürfen und zuletzt soll der Propst aus und sechsten sollen dem Propst aus dem Salzamt zu Gmunden jährlich 4 Schilling „grosser fuder Salts zu seiner Gotszeil“ kauf- und mautfrei gereicht und geführt werden.
Charter: 14820225
Date:
Abstract: Elspeth, Hausfrau des Wiener Bürgers Conrathen Ottwein, bekennt, dass ehemals Hanns Velzperger ihr erster Mann, Bürger von Wien, eine Messe auf den neuen Karner auf St. Stephansfreithof in Wien gelegen zu stiften befohlen hat und dazu 120 Pfund Pfenning auf seinem Haus beim Stubentor geschafft hat, ebenso Weingärten, einen Kelch mit Zugehörung, 24 Lot wiegend, und ein silbernes Kreuz. Da ihr ihr seliger Mann befohlen hat, das genannte Geschäft auszurichten widmet und stiftet sie die genannte Messe. Ein jeder Kaplan soll auch das Haus mitsamten dem Gärtlein „in der Traubotenstarße“ zunächst dem Haus des seligen, das vormals eine Brandstätte war und das sie (er?) zu der genannten Messe gekauft hat und die genannen 120 Pfund Pfenning und Güter, die darauf verbaut worden sind, auch die anderen Güter zu der Messe erhalten. Die Messe auf dem Karner, auf welchem Altar man auch Andacht halte und welche gerade füglich sei, soll drei Mal wöchentlich am Montag, Mittwoch („mittichen“) und Samstag gelesen und gesprochen werden, mit dem Kelch und Kreuz, die ihr Mann geschafft hat. Lehensherr soll ein jeder Zechmeister und die Zechbrüder auf dem genannten Karner sein, der erste Meister Michaelen Khuttner von Ofen, Lizentiat geistlicher Rechte.
Charter: 14820627
Date:
Abstract: Der Wiener Bürger Kunrat Reitter der Apotheker stiftet dem Kapitel zu St. Stephan in Wien um 150 ungarische Gulden einen an seinem Sterbetage oder in der Oktave davor oder danach zu begehenden Jahrtag, der durch 40 Jahre am Sonntag vorher von der Kanzel zu verkündigen sei und 50 Jahre nacheinander durch das große Bürgergeläute bei St. Stephan anzuzeigen ist.
Charter: 14871217
Date:
Abstract: Elspeth, Hausfrau des Wiener Bürgers Caspar Heynninger verkauft mit Handen Leonhart Radawnner Bürgermeister und des Rats zu Wien 2 ½ Pfund Pfennige Burgrecht auf der Überteuerung ihres Hauses in der „Wiltwercherstrass“ um 20 Pfund Pfennige an Jorg Hawnolt, Kaplan des St. Blasiusaltar in der Fürstenkapelle zu St. Stephan in Wien.
Charter: 14890116_1
Date:
Abstract: Kristoff von Liechtenstein von Nicolspurg, Landmarschall in Österreich, entscheidet durch Gerichtsbrief in der Besitstörungsklage des Jörg von Egkarzaw und der Chorherren zu St. Stephan in Wien als Grundherren zu Höflein bei Bruck an der Lietha („zu Höflein bey prukh an der leitta“) gegen Katherina, Witwe des Urlichs von Grauenegk, Pfandinhaberin der Herrschaft Bruck.
You are copying a text frominto your own collection. Please be aware that reusing it might infringe intellectual property rights, so please check individual licences and cite the source of your information when you publish your data