Collection: Falck, Niels Nikolaus: Staatsrecht der Herzogthümer Schleswig und Holstein, 1847 (Google data)
Charter: XI.IX.
Date: 99999999
Abstract: König Friederich-lll. Lehnbrief für Herzog Friedrich. 1«48. *)
Charter: V.
Date: 99999999
Abstract: . Auff das von dieses Nieder-Sächsischen Kreysses und dessen ho hen
Herren vireetvren wegen, von Seiten der Kön. Schwedis. Chur- Brandenburg.
und Braunschwcig - Lüneburgischen Gevollmächtigte« Herren !>1inistr«r»n,
beschehenes Anhalten, daß Ihre Majest. zu Dän nemarck geruhen wolten, die
an das Stifft und Capitul zu Lübeck aus gewissen Kayserl. ^»»iznstionen
gemachte Forderuug auff 120000 Rthlr. demselben zu erlassen, ist voA wegen
ihrer Majestät zu Dän nemarck die Erklährung ertheilet, daß sie an besagtes
Stifft und Ca pitul ein mehreö, als was nach denen Reichs- und
Kreyß-Gesetzen, und nach dem Fueß der Matricul selbigen obliegen und
zukommen,
Charter: XI.III.
Date: 99999999
Abstract: Wertrag mit der Mutter des letzten Schauenburgischen Grafen.
Charter: XXXI.
Date: 99999999
Abstract: Kaiser Rudolph II. Mandat an die Stände wegen Auf hebung des
Wahlrechts. I5W. *)
Charter: XOIX.
Date: 99999999
Abstract: Convention mit der freien Stadt Hamburg, betreffend die
Säcularisirung des dortigen Domcavitels, vom ^1. April 1803.*)
Charter: I.XXXIII
Date: 99999999
Abstract: Garantie - Tractate über das Herzogthum Schleswig aus den Jahren
17,5—1727.
Charter: 5VIII.
Date: 99999999
Abstract: Kaiser Leopolds Lehnbrief für Herzog Christian Albrecht über
Holstein. 16li«.*)
Charter: XXIV.
Date: 99999999
Abstract: Landestheilung zwischen König Friederich II. und Herzog Johann dem
Jüngern. 1564.**)
Charter: «III.
Date: 99999999
Abstract: Beschluß der Deutschen Bundesversammlung vom L7. Nov. in der Wsten
Sitzung.
Charter: XXXIV.
Date: 99999999
Abstract: König Christian IV. Bestätigungen des fürstlichen Primogeni
tur-Statuts.
Charter: VI.
Date: 99999999
Abstract: Auff die bey gegenwärtigen Tractaten beschehene Jnstantz, daß Ihre
Majest. zu Dännemarck-Norwegen dem Elb-^on>n>erci« zum besten, die in
solchem Strohm belegene so genennte Hittler-Schantze wegthun und
<Iem«Iiren zu lassen sich gefallen lassen wolten, hat man an Seiten
höchstgedachter Ihrer Königl. Majestät sich dahin erkläh, ret, daß sie
solchen Punct dem ärbitri« Ihrer Majestät von Groß- Brittannien und Herren
General-Statcn der vereinigten Niederlanden als lZunrsnt«, und darneben
Ihrer Majest. von Franckreich überlas sen, und innerhalb zwey Monath Zeit
nach dem Ausspruch solch ein geniigen leisten wollen. Uhrkundlich ist
dieser »epsr»t Hrt. von bey- derseits bevollmächtigten .Wnislri» 8ißniret
und eigenhändig unter schrieben, und soll mit dem Haupt-Tractat von
gleichen Würden und Kräfften sevn. ^«tum Travendahl den 18. Aug. An. 1700.
Charter: XI.VIII
Date: 99999999
Abstract: Kaiser Ferdinand III. Indult, daß ein regierender Herzog zu
Schleswig, Gottorsischer Linie, im !8tcn Jahre majorenn werde. 1646.*)
Charter: III.
Date: 99999999
Abstract: Wann in denen unter dem heutigen dato in dem 9. Articul be nannten
12. Tagen die Einliefferung der Versicherung auff 260 Tau
Charter: I.XXXV.
Date: 99999999
Abstract: Urkunden, betreffend die im Jahre im Fürstl. Antheile des
Herzogthums Schleswig von König Friederich IV. eingenomme Erbhuldigung.
Charter: XVII.
Date: 99999999
Abstract: Errichtung des Herzogthums Holstein, mit Einverleibung
Dithmarschens in dasselbe. 1474.*)
Charter: I.
Date: 99999999
Abstract: Auö dem vo» dem Herrn — erstatteten Bericht, hat die Kan zelei
ersehen, daß auf A die meisten und auf B die nächstmcisten Stimmen bei der
ständischen Wahl gefallen sind. Es ist aber, wie der Kanzelei aus den
Berichten der bcikommenden Wahldirectoren bekannt, auch von Ihnen angeführt
ist, bereits früher A zum Stell vertreter und B gleichfalls zum
Stellvertreter für einen anderen Land- district gewählt, auch von beiden
die auf sie gefallene Wahl ange nommen worden. Wie nun die von A
übernommene Function, even- tuell als Abgeordneter in der Ständevcrsammlung
zu erscheinen, mit den Pflichten nicht vereinbar ist, welche die jetzt von
ihm angenom mene Wahl ihm auferlegt, eben so wenig wird auch B Stellvertre
ter für zwei Districte seyn können, da möglicherweise in beiden der Fall
eintreten könnte, daß er als Abgeordneter in die Ständever sammlung zu
berufen wäre. Auch wird der Umstand, daß beide sich zur Annahme der zuletzt
auf sie gefallenen Wahl bereit erklärt haben, fchon deshalb hierin nichts
ändern können, weil dieselben, da sie schon in einem anderen Districte
gewählt waren, zufolge des §. 12. der Verordnung wegen näherer Regulirung
der ständischen Verhält nisse, vom ISten Mai d. I., eine abermals auf sie
gefallene Wahl gar nicht annehmen konnten. Es wird daher in dem Ihnen Aller
höchst anvertrauten Wahldistricte eine anderweitige Wahl angestellt werden
müssen.
Charter: I.XXVIII.
Date: 99999999
Abstract: Königliches Rescript an die Prälaten der Herzogthümer Schleswig und
Holstein. 1713.*)
Charter: III.
Date: 99999999
Abstract: Belehnung des Grafen Gerhard mit dem Herzogthum Schleswig. 132«.
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