Fond: Urkundensammlung des Ständischen Archivs
Grouped by years:
Search inAT-NOeLA > StA_Urk >>
Charter: StA Urk 2713
Date: 1450 Juni 28.
Abstract: Ulrich Eitzinger von Eitzing verschreibt Sigmund Stockhorner diejenigen 6 ß. d. zu der Feste Leobersdorf ("Lewberstorff") und zu einem Hof daselbst, die von ebendiesem zu freiem Burgrecht herrühren und die auf den wegen des Dammbruches beim Teich zu Zaingrub getauschten Gütern liegen, und verspricht, diese 6 ß. d. auch weiterhin jährlich am 29. September zur Feste Buchberg oder zu der dort befindlichen Kapelle abzugeben.
Charter: StA Urk 4881
Date: 1450 Juli 1.
Abstract: Michael Ernst, Pfarrer von Göttlesbrunn dem die Vettern Hans und Kaspar die Göttlesbrunner 2 Pfund Geld auf einem Gut zu Arbestal, das Hans Ganas innehat, für einen Jahrtag gestiftet haben, verspricht, diesen Jahrtag jährlich am Donnerstag nach jeder Quatember in der Pfarrkirche zu Göttlesbrunn zu feiern.
Charter: StA Urk 4939
Date: 1450 Juli 10.
Abstract: Heinrich von Randegk, Hauptmann von Forchtenstein, teilt dem Richter und Rat von Preßburg mit, dass er die gefangene Frau von Breitenbrunn nur dann freilassen könne, wenn (ihr Verehrer?) nicht auf den Gründen des Erzherzogs Albrecht VI. geschehen sei.
Charter: StA Urk 4940
Date: 1450 August 14.
Abstract: König Friedrich III. fordert Bürgermeister, Richter und Rat von Preßburg auf, ihm bekanntzugeben, wer das Schloss Preßburg erobert und die Besatzung des Georg Rozzgan daraus vertrieben habe. Auch sollen sie die Stadt wohl bewahren und König Ladislaus die Treue halten.
Charter: StA Urk 2696
Date: 1450 September 25.
Abstract: Dorothea von Kranichberg, Ehefrau Albrechts von Ebersdorf, trifft Verfügungen für den Fall ihres Ablebens: 1) Erstens stiftet sie einen ewigen Jahrtag in der Minoritenkirche beim Altar des Heiligen Kreuzes und übergibt dem Kloster für diesen Zweck 300 lb d., die ihr Mann den Minoriten innerhalb eines Jahres nach ihrem Tod zusammen mit 45 lb. d., die aus einem Geschäft mit der Lichteneggerin stammen, ausrichten soll; sollte er diese 300 lb. d. nicht in der festgelegten Frist zahlen können, dann soll er dem Kloster jedes Jahr am 11. November 15 lb. d. übergeben, bis er die genannte Summe erreicht hat. 2) Weiters verfügt sie, dass man die 32 lb. d., die ihr die Warttenauerin geliehen hat, zusammen mit weiteren 15 lb. d. zurückzahlt. 3) Ihren drei "junkfrawn", der "Kratzstosserin", der "Karnpekchin" und Anna, vermacht sie jeweils 10 lb. d. 4) Dorothea von Stubenberg, die von der Ausstellerin erzogen worden ist, erhält einen silbernen "koph" und einen Silbergürtel. 5) Der Michaelerkirche zu Wien vermacht sie 10 lb. d. und dem dortigen Pfarrer, ihrem Beichtvater, 5 lb. d. 6) Für den Bau von St. Stephan hinterlässt sie 5 lb. d. 7) Dem Klarissenkloster, dem Jakobskloster und dem Magdalenenkloster vermacht sie je 5 lb. d. 8) Den Prämonstratensern ("weisseprüdern") und dem Predigerkloster zu Wien vermacht sie ebenso 5 lb. d. 9) Für die armen Leute des Bürgerspitals verfügt sie die Übergabe von 5 lb. d., einem Dreiling Wein und einem Mutt Mehl. 10) Schließlich bittet sie ihren Mann um Beistand für Hans von Kranichberg und für dessen Schwester Martha.
Charter: StA Urk 2695
Date: 1450 September 28.
Abstract: Abt Christian von Melk bestätigt auf Grundlage einer ihm vorgelegten und mit zwei aufgedrückten Siegeln versehenen Urkunde, dass Margarethe, die Tochter des verstorbenen Michael Frauendorfer ("Frawndorffer") und Ehefrau von Wolfgang Völlendorfer am Brandhof, Eustach Wieser um 2 lb. d. einn Hof zu Ebersdorf in der Pfarre Grafendorf verkauft hat, und belehnt diesen nach Lehensrecht, Kaufrecht und Landrecht in Österreich damit.
Charter: StA Urk 2693
Date: 1450 September 28.
Abstract: Albrecht von Pottendorf und Reinprecht von Ebersdorf bevollmächtigen auf Grundlage eines ihnen vorgelegten Schuldbriefs ("geltschuldbrief") Albrecht von Ebersdorf, ihren Verwandten ("frewndt") und Bruder, mit Zustimmung von Hans von Liechtenstein zu Nikolsburg diejenigen 24.000 fl. einzutreiben, die der verstorbene Stephan von Zelking ihrem verstorbenen "swager" Christoph von Liechtenstein zu Nikolsburg geschuldet hat.
Charter: StA Urk 2694
Date: 1450 September 28.
Abstract: Albrecht von Pottendorf und Reinprecht von Ebersdorf bevöllmächtigen auf Grundlage einer besiegelten Urkunde und mit Zustimmung von Hans von Liechtenstein zu Nikolsburg ihren Verwandten ("frewnt") und Bruder Albrecht von Ebersdorf, die Burg ("gesloss") Zelking, die der verstorbene Stephan von Zelking dem nun ebenso verstorbenen Christoph von Liechtenstein zu Nikolsburg vermacht hat, zu ihren Hand einzunehmen.
Charter: StA Urk 2697
Date: 1450 November 11.
Abstract: Dorothea, die Frau von Andre im Pach, verzichtet mit Zustimmung ihres Mannes gegenüber ihren Brüdern Michael und Wolfgang Hetinger zu Heting gegen eine nicht näher genannte Entschädigungszahlung auf alle Ansprüche auf ihr väterliches und mütterliches Erbteil.
Charter: StA Urk 2698
Date: 1450 November 11.
Abstract: Bischof Leonhard von Passau belehnt Albrecht von Ebersdorf auf dessen Bitte hin mit der Burg ("haws") Wolfsberg und mit dem vom Hochstift Passau lehenrührigen Dorf Böheimkirchen, das dieser als Erbe seiner verstorbenen Ehefrau Dorothea, der Tochter des verstorbenen Friedrich von Kranichberg, bekommen hat.
Charter: StA Urk 2699
Date: 1450 November 11.
Abstract: Reinprecht von Ebersdorf bevöllmächtigt für sich und anstelle seines Sohnes Jörg seinen Bruder Albrecht von Ebersdorf, von den Brüdern Erhart und Wilhelm von Zelking die noch offenen Forderungen aus der Erbschaft des verstorbenen Stephan von Zelking, die ihm und seinem Sohn zustehen, einzufordern.
Charter: StA Urk 2705
Date: 1450 November 24.
Abstract: Wolfgang Scharner zu dem Wasen verkauft seinem "vettern" Eustach dem Wiser um eine nicht näher genannte Geldsumme die Kalkwiese ("Kalichwiss"), den danebenliegenden Wald und einen Acker zum Kammerfeld zu freiem Burgrecht, wovon dieser jährlich an Wolfgang Scharner am 29. September 1 Wr. d. als Abgabe leisten muss, und weiters einen im Weinbergerfeld gelegenen Acker ebenso zu freiem Burgrecht, wovon dieser wiederum jährlich am 29. September 1 Wr. d. an den Aussteller abgeben muss. Gewährleistung und Schirm nach freiem Burgrecht und Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall sonst.
Charter: StA Urk 2704
Date: 1450 Dezember 4.
Abstract: Leopold von Tirna verkauft mit Handen seines Lehensherrn Friedrich von Hohenberg Anna, der Tochter des verstorbenen Ulrich Kadauers und Witwe Wilhelms von Eibenstein, um eine nicht näher genannte Geldsumme einen von seinem Herrn zu Lehen gehenden Wald "mit grunt mit all", genannt "Waisenperg" und gelegen in der Pfarre Weikersdorf, und eine Wiese bei der Mühle an der Schmida. Gewährleistung und Schirm nach Lehensrecht und Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall sonst.
Charter: StA Urk 2700
Date: 1450 Dezember 26.
Abstract: König Friedrich (IV.) bestätigt auf Grundlage einer Kaufurkunde, dass die Urfahrmeister der "klainen schiffung" zu Stadlau und zu der Scheffstraße Peter Rauscher, Bürger zu Wien, die Urfahr daselbst verkauft haben.
Charter: StA Urk 4941
Date: 1450 Dezember 27.
Abstract: Georg Graf zu St. Georgen und Pösing schreibt an den Richter und die Bürger von Preßburg, sie hätten ihm mitgeteilt, dass drei Pferde eines ihrer Mitbürger noch ausständig seien. Er habe sich ihnen gegenüber wohl verpflichtet, alles vorhandene ihnen wieder zu erstatten, die Pferde seien aber schon vor dieser Verpflichtung verteilt worde, sodass er darüber nicht mehr verfügen könne.
Charter: StA Urk 4944
Date: nach 1451
Abstract: Friedrich und Ulrich, Grafen von Cilli, Ulrich Eyzinger, oberster Hauptmann von Österreich, und 57 (genannte) Prälaten, Herren, Ritter und Städte des Landes unter der Enns schließen mit den Städten Olmütz, Brünn, Znaim, Iglau und Ungarisch-Hadisch ein Bündnis, um König Ladislaus aus der Vormundschaft Kaiser Friedrichs III. zu befreien.
Charter: StA Urk 2714
Date: 1451 Jänner 8.
Abstract: Abt Martin von den Schotten in Wien vidimiert auf Bitte von Hiltprand von Neusiedl hin eine ihm vorgelegte Pergamenturkunde und transsumiert sie: König Friedrich (IV.) belehnt als Vormund König Ladislaus' Sigmund von Ebersdorf, Obersten Kämmerer und Hubmeister in Österreich, Hiltprand von Neusiedl und Reinprecht von Ebersdorf wegen deren Verdienste mit den vom Königreich Böhmen lehenrührigen Gütern Wellen und Graupen mit allen Zugehörungen, allerdings nur für den Fall, dass der momentante Inhaber, sein "vetter" Hans von Colditz ("Goldicz"), ohne männliche Erben stirbt. Ausstellungsdatum: 1450 Jänner 15, (Wiener) Neustadt, Siegler: 1) der Aussteller.
Charter: StA Urk 5378
Date: 1451 Jänner 17.
Abstract: Otto von Topl für sich und seine Gattin Barbara und Wolfgang von Topl für sich und seine Gattin Anna, beide Töchter des verstorbenen Marquard Hewsler, schließen mit Pankraz von Plankenstein und Hans von Rappach dem jüngeren für dessen Mutter Elisabeth, ebenfalls Tochter des Marquard, einen Vergleich: die Veste Sasendorf, Gut des verstorbenen Bruders der drei Schwestern, Wilhelm Hewsler, wird zu je einem Drittel unter die drei Schwestern geteilt. Anna verkauft ein Viertel der Veste an Ihre Vettern Otto und Wilhelm von Topl, diese weider an Pankraz von Planckenstein; Anna verkauft ihr restliches Zwölftel direkt an den Plankensteiner.
Charter: StA Urk 2715
Date: 1451 Jänner 18.
Abstract: Wolfgang und Christoph Scharner zu dem Wasen verkaufen für sich und an Stelle ihres außer Landes befindlichen Bruders Pankraz ihrem "swager" Heinrich dem Ruedlieb von Winkel und dessen Erben um 15 lb. Wr. d. ihr freies Eigen, eine die "Schabwis" genannte Wiese gelegen zu Spitz mit allen Zugehörungen; wenn sie allerdings diese Wiese wieder zurückkaufen wollen, dann sollen sie nicht mehr als 15 lb. Wr. d. dafür bezahlen müssen. Gewährleistung und Schirm nach Kaufrecht und Freieigenrecht im Land Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz überall.
Charter: StA Urk 2716
Date: 1451 Jänner 22.
Abstract: Die Brüder Siegfried, Hans und Ambros Oberheimer verkaufen Erasmus Hohenfelder und dessen Erben um eine nicht näher genannte Geldsumme einen vom Fürstentum Österreich ("fürstentumb zu Österreich") lehenrührigen Hof zu Ofthering mitsamt aller Zugehörung, gelegen in der Pfarre Ofthering und im Landgerichtssprengel *Donautal (abgekommen, westlich von Linz bis zum Innbach bei Eferding), nach Kaufrecht, Lehensrecht und Landrecht im Land ob der Enns, und ebenso um eine nicht näher genannte Geldsumme auch die gesamte Erbschaft, die durch ihren "vettern", den verstorbenen Thomas Schönauer ("Schonnawer"), an sie gefallen ist. Gewährleistung und Schirm nach Kaufrecht, Lehensrecht und Landrecht ob der Enns. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz überall.
Charter: StA Urk 4942
Date: 1451 Jänner 24.
Abstract: Nabuchodonoser Nanckensewtter teilt Bürgermeister, Richter und Rat von Preßburg mit, er habe diejenigen, die zusammen mit Peter ,,mit dem pösen maul" ihnen sieben Pferde gestohlen hätten, zur Rede gestellt: sechs Pferde werden sie zurückbekommen, mit dem siebenten sei Peter verschwunden.
Charter: StA Urk 5377
Date: 1451 Februar 4.
Abstract: Bischof Friedrich von Regensburg gestattet seinem Pfleger von Pöchlarn, Pankraz von Planckenstein, den Hennendienst in den Ämtern Ober - Haußeck, Gresten und am Mitterperg (bei Randegg) für sich einzuheben, er soll dafür den Kastner von Pöchlarn in Geld entschädigt.
Charter: StA Urk 2717
Date: 1451 Februar 7.
Abstract: Zacharias Pirchenwarter vermacht im Falle seines Todes seinen "vettern" Laurenz und Kaspar Harrasser aufgrund treuer Dienste derselben mehrere Stücke, Güter und Zehente, namentlich zum einen vom Fürstentum Österreich ("furstentumb Österreich") lehenrührige Zehente zum "Veiclperig" (?), zum anderen Stücke und Güter, die vom Bischof von Passau zu Lehen gehen, und die in Besitz zahlreicher namentlich genannter Holden sind.
Charter: StA Urk 2718
Date: 1451 März 7.
Abstract: Jörg Redler, gesessen zu Mistelbach, verkauft "maister" Bernhard Merzen, dessen Frau Barbara und deren beiden Erben um eine nicht näher genannte Geldsumme sein zu Mistelbach gelegenes freies Burgrecht, eine Au und ein halbes Joch Acker, wovon die Käufer jährlich am 29. September 14 d. an den Hof von Jörg Redler zu Mistelbach abgeben müssen. Gewährleistung und Schirm nach Kaufrecht, Schirmrecht, Burgrecht und Landrecht. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz überall.
Charter: StA Urk 2721
Date: 1451 März 22.
Abstract: Papst Nikolaus (V.) erlaubt Agatha, der Tochter des Heinrich Stockhorner, dass ihr Beichtvater sie ein einziges Mal, und zwar zum Zeitpunkt ihres Todes ("semel tantum in mortis articulo"), von allen Sünden lossprechen kann, jedoch unter der Voraussetzung im ersten Jahr nach Erhalt der päpstlichen Gnade, immer freitags zu fasten, und falls sie bereits aus irgendwelchen Gründen am Freitag fastet, dies zusätzlich auch an einem anderen Wochentag zu tun.
Charter: StA Urk 2719
Date: 1451 April 5.
Abstract: Hans Gileis und seine Ehefrau Anna, die Tochter des verstorbenen Friedrich des Fritzelsdorfers ("Ficzestörffer"), verkaufen Reinprecht von Ebersdorf um eine nicht näher genannte Geldsumme ihr freies Eigen, die ihnen väterlicherseits durch Anna zugefallenen Zehente und Gült auf im Detail genannten Gütern, namentlich den Weinzehent zu Klingberg unterhalb des Steinhofs, die Zehente auf fünf Weingärten oberhalb des Steinhofs, zwei Teile großen und kleinen Getreidezehent auf einem "zu Ottenberg" genannten Hof in der Pfarre Weiten, zwei Teile großen und kleinen Getreidezehent auf einem "zu Gotschalhen" (Kottschalings) genannten Hof, zwei Teile großen und kleinen Getreidezehent auf einem "der Traistramhof" genannten Hof unterhalb des Ostrongs, die Pfenniggült auf einem "zu Pöllan" (Pölla) genannten Hof und auf einem Hof zu Tottendorf ("Dorttendorff") in der Pfarre Weiten, ebenso wie die Pfenniggült auf dem bereits genannten Hof zu Kottschalings und auf einer Mühle daselbst, gelegen in der Pfarre Laimbach. Gewährleistung und Schirm nach Freieigenrecht und Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall sonst.
Charter: StA Urk 2720
Date: 1451 April 13.
Abstract: König Friedrich (IV.) überlässt als Vormund König Ladislaus' Barbara, der Witwe Hermann Schadens, bestandsweise das Ungelt zu Senftenberg auf zwei Jahre, und zwar vom 23. April 1451 bis zum 23. April 1453, und verlangt dafür Abgaben von jährlich 200 lb. d., die ratenweise jeweils vierteljährlich zu zahlen sind.
Charter: StA Urk 5379
Date: 1451 April 21.
Abstract: Christian Mulner, dem Nikolaus Pielacher die Steinmühle in der Pfarre Karlstetten auf drei Jahre in Bestand gegeben hat, verspricht, die Mühle baulich in Stand zu halten und alljährlich eine Bestandsumme von fünfeinhalb Pfund Pfenning zu bezahlen.
Charter: StA Urk 2722
Date: 1451 Mai 7.
Abstract: Matthias Schranbaum, Mitwohner ("mitboner") zu Wien, und seine Frau Dorothea, verkaufen mit Handen des Wiener Bürgermeisters Konrad Holzer und des Rats der Stadt Wien Sigmund von Ebersdorf, Oberstem Kämmerer und Hubmeister in Österreich, ihr in der Schenkenstraße gelegenes Haus, das sich zwischen den Häusern des genannten Sigmund von Ebersdorf und des Dritten Ordens befindet, um 40 lb. Wr. d. Gewährleistung und Schirm nach Burgrecht und Recht der Stadt Wien. Schadlosformel.
Charter: StA Urk 2723
Date: 1451 Mai 14.
Abstract: König Friedrich (IV.) gewährt als Vormund König Ladislaus' Albrecht von Ebersdorf, dessen Erben und den Leuten zu Böheimkirchen die Abhaltung eines Jahrmarktes, jährlich am Jakobstag (25. Juli), und eines Wochenmarktes, wöchentlich am Montag, gebietet, diese in der Art zu halten, wie sie an anderen Orten im Fürstentum Österreich ("fürstentumb Osterreich") stattfinden, und befiehlt allen seinen Getreuen, diese zu beachten.
Charter: StA Urk 2724
Date: 1451 Juni 8.
Abstract: Abt Martin von den Schotten zu Wien vidimiert auf Bitte des Christoph von Pottendorf eine ihm vorgelegte und mit aufgedrücktem Siegel versehene Papierurkunde und transsumiert sie: Friedrich von Hohenberg bekennt, dass er Christoph von Pottendorf seine Tochter Agnes zur Ehe gegeben hat, dass er demselben 500 lb. Wr. d. als Heimsteuer nach dem Landrecht in Österreich übergeben hat, und dass derselbe versprochen hat, Agnes 750 lb. Wr. d. als Widerlage zu geben. Für diese 1250 lb. Wr. d. Heimsteuer und Widerlage soll Chrsitoph von Pottendorf innerhalb der nächsten zwei Monate eine Heiratsurkunde ausstellen, in der er seiner Frau 125 lb. d. jährlicher Nutz und Gült auf seinen Gütern pfandweise nach dem Landrecht in Österreich überschreibt. Weiters soll Christoph von Pottendorf Friedrich von Hohenberg innerhalb der kommenden zwei Monate eine im Wortlaut inserierte Verzichtsurkunde seiner Frau mit folgendem Inhalt übergeben: Agnes, Tochter des Friedrich von Hohenberg und Frau des Christoph von Pottendorf, verzichtet gegenüber ihrem Vater und dessen männlichen Nachkommen auf den ihr zustehenden Erbteil. Im Falle des Aussterbens der Hohenberger in männlicher Linie, tritt sie jedoch die Erbschaft nach dem Landrecht in Österreich an. All das jedoch, was ihr nach dem Tod ihres Vaters vom Erbteil seiner Mutter Margarethe, der Tochter von Graf Hans von Pösing, und von ihrem mütterlichen Erbteil, das von Katharina, der Tochter Wolfgangs von Volkensdorf ("Volkestorff") herrührt, zufällt, das erbt Agnes zu gleichem Teil mit ihren Geschwistern beiden Geschlechts. Siegler: 1) die Ausstellerin, 2), Christoph von Pottendorf, ihr Ehemann, 3) Rüdiger von Starhemberg, 4) Jörg von Eckartsau, ihr "swager". Ausstellungdatum: 1451 "etc." (Datum nicht näher ausgeführt). Außerdem legt Friedrich von Hohenberg fest, dass das Paar sich zwischen dem Ausstellungsdatum der vorliegenden Urkunde und dem kommenden 1. September 1451 verheiraten soll; falls dies jedoch nicht geschieht, soll Christoph von Pottendorf die 500 lb. Wr. d. Heimsteuer innerhalb von zwei Monaten zurückgeben. Sollte einer der Ehepartner vor der Verheiratung sterben, dann verlieren alle oben genannten Bestimmungen ihre Gültigkeit. Schadlosformel. Siegler: 1) der Aussteller, 2) Rüdiger von Starhemberg, 3) Jörg von Eckartsau, "oheim" und "swager" des Ausstellers (alle Siegel aufgedrückt). Ausstellungsdatum: 1451 April 7, Wien.
You are copying a text frominto your own collection. Please be aware that reusing it might infringe intellectual property rights, so please check individual licences and cite the source of your information when you publish your data